Dossier 38

Präventive Rüstungskontrolle

von Jürgen Altmann / Tom Bielefeld / Malcolm R. Dando / Mark Hotz / Wolfgang Liebert / Christian Mölling / Götz Neuneck / Kathryn Nixdorff / Christoph Pistner / Dagmar Schilling

Erste Ergebnisse des Projektes »Präventive Rüstungskontrolle« des Forschungsverbundes Naturwissenschaft, Abrüstung und Internationale Sicherheit (FONAS)

zum Anfang | Zum Projekt »Präventive Rüstungskontrolle«

Ende 1999 genehmigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen „prioritärer erster Maßnahmen für die Friedens- und Konfliktforschung“ fünf Projekte in Bochum, Darmstadt, Dortmund und Hamburg für die kurze Laufzeit von fünfzehn Monaten. Zentrales Forschungsobjekt waren die Möglichkeiten präventiver Rüstungskontrolle (PRK), angewandt auf vier Technologiegebiete, die rüstungsrelevant sind. Zu diesem Zweck wurde von den beteiligten Gruppen – dem Bochumer Verifikationsprojekt in Bochum bzw. Dortmund, dem Center for Science and International Security (CENSIS) der Universität Hamburg, der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt – der »Projektverbund Präventive Rüstungskontrolle« gegründet. Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg (IFSH) beteiligte sich ebenfalls an den Arbeiten und begleitete den Projektverbund sozialwissenschaftlich. Die beteiligten Gruppen sind im »Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit« (FONAS)1 zusammengeschlossen. Hier werden seit Jahren technische Analysen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung angefertigt.

Zweck des Projektverbundes ist es, anhand von Analysen militärrelevanter Technologiefelder die Möglichkeiten für präventive Rüstungskontrolle zu untersuchen. Zum einen sollen darauf aufbauend umsetzbare Empfehlungen für künftige Rüstungskontrollmaßnahmen erarbeitet werden, zum anderen sollen die Methoden für eine praktikable Rüstungstechnologiefolgenabschätzung verfeinert werden. In enger Kooperation mit den beteiligten Projekten des Projektverbundes sollen allgemeine Bewertungsverfahren und Kriterien erarbeitet werden, die eine systematische Wissenschafts- und Technologiefolgenabschätzung im Hinblick auf ihr jeweiliges Rüstungspotenzial und die damit verbundenen Gefahren ermöglichen sowie die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zur vorbeugenden Rüstungskontrolle zulassen. Zudem soll die naturwissenschaftliche und rüstungskontrollpolitische Expertise in Deutschland im Rahmen der Friedens- und Konfliktforschung gestärkt werden.

Der Projektverbund besteht aus dem Rahmenprojekt und vier Einzelprojekten, die sich mit spezifischen Technologiefeldern beschäftigten (vgl. Tabelle).

Am 15. März wurden die Ergebnisse im Magnus-Haus der Deutschen Physikalischen Gesellschaft in Berlin der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Leider war die Projektlaufzeit sehr kurz, so dass nur erste Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet werden konnten. Die Projektmitglieder haben jedoch die Hoffnung, dass eine fortgesetzte Förderung durch die »Deutsche Stiftung Friedensforschung« in den nächsten Jahren zustande kommt. Im folgenden wird eine Auswahl der Projektergebnisse einem friedenswissenschaftlich interessierten Adressatenkreis vorgelegt.2

Die Rüstungsdynamik setzt sich fort

Auch zehn Jahre nach dem Ende des Ost-West-Konflikts lässt sich kein Bild einer nachhaltigen globalen Abrüstung zeichnen. Vielmehr erfährt die Rüstungsdynamik neue Belebung. Grund ist der Versuch einiger insbesondere westlicher Staaten, allen voran die USA, militärische Überlegenheit mittels qualitativer Vorteile zu sichern oder auszubauen. Technologische Innovation und ihre Integration in moderne Rüstungstechnologie nehmen hierbei eine bedeutende Rolle ein. In den Köpfen vieler militärischer und politischer Eliten hat sich die in der Wissenschaft viel beschriebene und umstritten diskutierte »Revolution in Military Affairs« (RMA) bereits vollzogen. Mit ihr, so die Hoffnung in den Planungsstäben, eröffnen sich neue Horizonte bei der militärischen Bearbeitung von weit weniger klar definierten Sicherheitsproblemen und Konfliktszenarien. Dieses spiegelt sich in den entsprechenden sicherheitspolitischen und strategischen Konzepten der führenden westlichen Staaten wider.

Anmerkungen

1)Beschreibungen, Briefing Papers und Ergebnisse der Projekte sind zu finden unter: www.fonas.org/prk

2) Die vollständigen Kurzzusammenfassungen sowie die Endberichte der Projekte sind bei den jeweiligen Kontaktpersonen zu bestellen.

zum Anfang | Rahmenprojekt: Methoden, Kriterien und Konzepte für präventive Rüstungskontrolle

von Götz Neuneck und Christian Mölling

Das Rahmenprojekt hatte die Aufgabe, Randbedingungen und mögliche Verfahren des Konzeptes präventiver Rüstungskontrolle zu untersuchen. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Projekten des Projektverbundes sollte, auf der Basis von Kriterien, ein allgemeines Bewertungsverfahren erarbeitet werden. Hierin wird eine wichtige Grundlage für die systematische Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) gesehen. Die RTFA zielt darauf ab, in der Entwicklung befindliche Technologien im Hinblick auf ihr jeweiliges Rüstungspotenzial und mögliche Gefahren zu untersuchen.

Modelle und Praxis der Rüstungsdynamik

Ausgangspunkt der Überlegungen war, dass eine effektive Rüstungskontrolle in hohem Maße abhängig ist von der Kenntnis der Rüstungsdynamik. Dieser Begriff bezeichnet jene Faktoren und Zusammenhänge, welche die Rüstung vorantreiben und die Entwicklung spezifischer Technologien und deren Anwendungen ermöglichen und charakterisieren. Zunächst zeigt sich, dass die Formen und Charakteristika der Rüstungsdynamik epochalen Veränderungen folgen. Konstatiert werden muss ein sich stetig wandelnder Wirkungszusammenhang von Wissenschaft, Technologie, Produktionsverfahren und gesellschaftlicher Organisation. Folgende vier idealtypische Dimensionen oder Kategorien sind für die wissenschaftliche Analyse relevant: Politik/Gesellschaft, Ökonomie, Militär und Technologie. Diese Dimensionen stehen zwar in Wechselwirkung zueinander, sie führen zunächst jedoch ein unterscheidbares »Eigenleben« mit eigenen Regeln und eigener Logik.

Die Gestalt und Dynamik der Systeme, die rüstungstechnologische Innovationen generieren, können sowohl hinsichtlich dieser Einflussdimensionen und -faktoren als auch in Bezug auf die relevanten Akteure und deren Interessen, die Strukturen und die ablaufenden Prozesse analysiert werden. Kommt man zu der Frage, welches der existierenden Modelle und Erklärungsansätze das System der Rüstungsdynamik mit seinen Elementen adäquat beschreibt und diese in Beziehung zu einander setzt, so muss man feststellen, dass hinreichende Erklärungen nur zu erzielen sind, wenn jene Ansätze, die auf innerstaatliche Faktoren bzw. die erwähnten Analysekategorien abzielen, durch jene, die Rüstungsdynamik aus der internationalen Konkurrenz heraus erklären, ergänzent werden. Ein homogenes Modell, welches nahezu alle jeweiligen rüstungsdynamischen Faktoren aus Politik, Ökonomie, Militär und Technologie einbezieht und zu eindeutigen Aussagen führt, ist derzeit nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass eine Weiterentwicklung der vorhanden Ansätze, mit der diese den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, nicht stattfindet. Diese Feststellung kennzeichnet symptomatisch ein großes Defizit in der theoretisch-konzeptionellen Bearbeitung der Thematik seit den 90er Jahren.

Wandel seit dem Ende des Ost-West-Konflikts

Bei der Betrachtung der Rüstungsdynamik der letzten Dekade zeigt sich ein disparates Bild. Neben dem Ende des Ost-West-Konflikts haben die verschiedenen Effekte der Globalisierung zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren geführt. Generell ist eine Zunahme der Geschwindigkeit bei der (Weiter-)Entwicklung von Rüstungsprodukten durch rüstungstechnologische Innovation zu beobachten. Dies lässt zwar die Rüstungsspirale schneller drehen, kann jedoch nicht zur Bestärkung der These einer RMA herangezogen werden. Richtig scheint hingegen die Annahme, dass der Faktor Technologie derzeit an Bedeutung zunimmt und zu einer Schlüsselvariable für die militärischen Fähigkeiten gerinnt.

Insbesondere der weltweite Rückgang staatlicher Aufwendungen für Rüstung und Verteidigung und somit das Absinken der Nachfrage prägen die Lage auf dem internationalen Rüstungsmarkt. In Folge dessen vollzieht sich ein nachhaltiger struktureller Wandel, der sowohl die Produktionscharakteristika und Industriestruktur des Sektors wie auch den Handel prägt (Internationalisierung, Aquisition & Mergers, Exportdruckerhöhung, Angebotsdiversifizierung). Im Windschatten dieses allgemeinen Abrüstungstrends erlebt die qualitative Rüstungsdynamik einen neuerlichen Aufschwung: Im Vergleich zu den Gesamtausgaben für Verteidigung sanken die Ausgaben für F&E der wichtigsten Länder nur in geringerem Maße. Man kann eindeutig von einer relativen Betonung der qualitativen Rüstung und Modernisierung sprechen.

Die Entwicklung im technologischen Bereich ist insbesondere gekennzeichnet durch zunehmende Möglichkeiten und Potenziale, die aus der zivilen Forschung resultieren. Die wichtigen Rüstungstechnologien der Zukunft sind Dual-Use-Technologien mit zivilem Ursprung. (Dies gilt insbesondere für die Biotechnologie, Informationsverarbeitungstechnologien, Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Weltraumtechnologien und die Familie der Mikro- bzw. Nanotechnologien). Entsprechend ist abzusehen, dass militärrelevante Vorgänge erst in der Phase der Anwendungsforschung oder zu einem noch späteren Zeitpunkt offiziell als militärische Forschung deklariert werden. Hier eröffnet sich ein Forschungsproblem für die präventive Rüstungskontrolle, da dem Ziel der PRK, frühest möglich Einblick in die relevante Forschung zu gewinnen, sowohl das Argument der Geheimhaltung aus Wettbewerbsgründen als auch der Verweis auf den »offensichtlich« rein zivilen Charakter der Forschung entgegenstehen.

Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und Leitbilder haben sich gewandelt und diversifiziert. Das Ende des Kalten Krieges bedeutete auch den Zusammenbruch der eindimensionalen Bedrohungswahrnehmung zwischen Ost und West. An dessen Stelle tritt eine teilweise unspezifische Ansammlung potenzieller Risiken. Das neue Leitbild und die Realität des militärischen Krisenmanagements bzw. der Interventionsfähigkeit hat alte Szenarien in den Hintergrund treten lassen. Dieser Perspektivwechsel hat wesentlichen Einfluss auf künftige Anforderungen an westliche Streitkräfte. Hinzu tritt ein gradueller Wandel der antizipierten Basis militärischer Stärke durch die Betonung qualitativer Elemente gegenüber quantitativen. Eine Folge der Perzeption von Qualität als einem wichtigen Schlüssel zu militärischer Überlegenheit ist die Ausweitung bzw. »Vorverlagerung« der Einflussfaktoren der Rüstungsdynamik in den Bereich der F&E/E.

Auf der militärischen Ebene eröffnet die Umsetzung der Prämisse von technologischer Überlegenheit zum einen die Aussicht auf den effektiveren Einsatz der Kräfte (force multiplying). Zum anderen wird die Abhängigkeit moderner Streitkräfte und Strategien von Hochtechnologiekomponenten und ihrer Vernetzung erhöht. Waffensysteme in modernen Armeen sind zunehmend nicht mehr als einzelne Einheiten zu sehen, sondern sind in elektronische Verbünde einbezogen, die, beginnend mit der Aufklärung über die Kommunikation und Führung bis hin zum Einsatz von Präzisionswaffen komplexe Netzwerke umfassen.

Weniger der fehlende Wille denn die leeren Kassen der Verteidigungsministerien verhindern derzeit in den meisten Ländern eine lückenlose Umsetzung neuer technologischer Innovationen in Rüstungstechnologien. Doch ist festzuhalten, dass die Rüstungsdynamik durch die Vorwegnahme neuer Szenarien und die darauf reagierenden neuen Rüstungsprogramme und Strategien, die zunehmend auf die Integration von High-Tech-Elementen setzen, angeheizt wird. Das Denken in Kategorien eines »virtuellen Wettrüstens« beginnt bereits im Bereich militärischer F&E/E neuer Waffen. Diese Entwicklung ist insbesondere in Staaten zu beobachten, die über eine hochmoderne Industrie- und Forschungsinfrastruktur verfügen. Hierbei spielen die USA eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Definition der technischen Notwendigkeiten.

Rüstungskontrolle vor neuen Herausforderungen

Eine Bilanz des vergangenen Jahrzehnts zeigt, dass Rüstungskontrolle zunehmend als überholtes Konzept angesehen wird. Dies geschieht auch und gerade, weil es die Staatengemeinschaft unterlassen hat, die Rüstungskontrolle den neuen Herausforderungen der Rüstungsdynamik anzupassen. So zielen die bestehenden Verträge in ihrer Mehrzahl auf vorhandene militärische Potenziale ab. Prognostizierbare oder bereits fest geplante qualitative Entwicklungen und Kapazitätserhöhungen werden in der Regel nicht berührt. Diese sind jedoch Gegenstand strategischer Kalkulationen in den Planungsstäben.

Das vormals globale Szenario der Rüstungskontrolle ist in diverse regionale Szenarien zerfallen. Ob dies die Kontrolle erschwert oder vereinfacht, kann nicht abschließend beantwortet werden. Klar ist jedoch, dass in vielen Regionen die Kontrolle von entstehenden Rüstungspotenzialen bisher noch gar nicht auf der Tagesordnung steht.

Immer deutlicher tritt das Problem zutage, Schlüsselstaaten wie die USA, Nord Korea, Indien oder den Iran in die Bearbeitung der Rüstungskontrollproblematik einzubeziehen. Ein zentraler Akteur sind die USA, deren Unilateralismus diverse, dringend notwendige globale Vereinbarungen erschwert.

Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob die internationale Gemeinschaft Rüstungskontrolle weiter als effektives Instrument der Friedens- und Sicherheitspolitik begreift und sie erhalten bzw. ausbauen will. Ist internationale Rüstungskontrolle weiterhin gewünscht, so muss sie an die neuen Herausforderungen angepasst werden. In dieser Situation sind Konzepte für eine nachhaltige Rüstungskontrollpolitik der Zukunft gefragt.

PRK als eine Antwort

Die Entwicklung der Rüstungsdynamik und die Defizite der bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen sind Grund genug für die Suche nach systematischen Beschränkungsmöglichkeiten rüstungstechnologischer Innovation. Präventive Rüstungskontrolle (PRK) zielt als eine Variante bzw. Weiterentwicklung der qualitativen Rüstungskontrolle darauf ab, rüstungstechnologische Innovationen zu minimieren, die als nachteilig für internationale Sicherheit und Frieden bewertet werden.1

Die Begründung der Notwendigkeit von PRK liegt in einem erweiterten Verständnis von Rüstungskontrolle. Die klassische Rüstungskontrolle (und Abrüstung) basiert auf der Verregelung des Besitzes, des Erwerbes und der Anwendung von Waffen und Gerät. Nun sollen die zeitlich vorgelagerten Prozesse der F&E/E in den Blickpunkt gerückt werden. Diesem Bereich der Rüstungsinnovation ist in der Vergangenheit wenig Beachtung geschenkt worden. In Einzelfällen reichen zwar Verträge in die Frühphase der Rüstungsinnovation hinein – ohne jedoch in jedem Falle substanzielle und dauerhafte Effekte zu haben. Eine Fortentwicklung in Form eines umfassenden Ansatzes ist bis heute ausgeblieben.

PRK will noch nicht bestehende, aber infolge rüstungstechnologischer Innovation in absehbarer Zukunft mögliche, militärische und anderweitig Gefahren induzierende Konsequenzen durch die Steuerung, möglicherweise auch Blockierung bestimmter Entwicklungsstränge frühzeitig verhindern oder bereits stattgefundene Stationierungen qualitativ begrenzen.

Es soll zunächst die Beurteilung von militärrelevanter F&E/E ermöglicht werden. Hierzu ist ein Katalog von Kriterien entwickelt worden. Auf dessen Grundlage soll die sogenannte Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) rüstungsrelevante Entwicklungen darstellen und bewerten. Das Ergebnis dieser Abschätzung bildet die Grundlage für die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zur präventiven Rüstungskontrolle in Bezug auf die jeweilige Technologie.

Kriterien der PRK

Mit der Beurteilung von Technologien, die sich im Stadium der F&E/E befinden, wird versucht nachzuweisen, dass eine Technologie rüstungsrelevant ist, dass, gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft, nachteilige Folgen sowie problematische Nutzungspotenziale konkret durch diese Technologie zu erwarten sind und welche dies sind. Den Bewertungsmaßstab für diesen Entscheidungsprozess bildet ein Satz von Kriterien. Hierbei orientiert sich der Projektverbund nicht allein an der militärischen Dimension von Sicherheit. Vielmehr gehen wir von einem friedens- und sicherheitspolitischen Leitbild aus, welches versucht, neben den klassischen Kriterien (Kriegsverhinderung, Schadensvermeidung, Kostenverminderung) Aspekte nachhaltiger Entwicklung und menschlicher Sicherheit aufzunehmen.

Dies spiegeln insbesondere die Kriterien wider, welche die »Gefahrenvermeidung für nachhaltige Entwicklung« zum Maßstab erheben. Hierunter fallen neben den Gefahren für das Individuum und seine Umwelt als natürliche Lebensgrundlage auch die Bedrohungen für gesellschaftliche und politische Systeme sowie für die gesellschaftliche Infrastruktur. Durch den Begriff der Entwicklung wird der Bewertungshorizont über die Gegenwart hinaus auf die Zukunft erweitert und erfordert eine langfristige Perspektive bei der Betrachtung der Technologien.

Eine zweite Gruppe zielt auf die »Effektivierung der bestehenden und zukünftigen Instrumente der Rüstungskontrolle« in Form von Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen sowie bestehenden Völkerrechtsnormen, insbesondere denen des Kriegsvölkerrechts. Zentral ist auch die besondere Ächtung der Massenvernichtungswaffen. Eine letzte Gruppe betont die Notwendigkeit des »Erhaltes und der Förderung von Stabilität und internationaler Sicherheit«,welche insbesondere durch die Vermeidung qualitativer Aufrüstung sowie horizontaler oder vertikaler Proliferation/Diffusion von rüstungsrelevanten Technologien, Materialien oder von Wissen charakterisiert wird.

Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung

Der Bewertungsprozess selbst wird als Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) bezeichnet. Er orientiert sich an folgenden Punkten:

1. der hypothetischen Möglichkeit eines negativen Einflusses einer Technologie gemäß der Kriterien als Ausgangspunkt der Überprüfung/Abschätzung

2. dem Realisierungsstand, den die Technologie erreicht hat

3. der Absehbarkeit der Realisierungswahrscheinlichkeit der Technologie

4. den Realisierungsfolgen, beschrieben in Anlehnung an die Kriterien

Für Punkt 1 und in begrenztem Maße für Punkt 4 kann auf einen vorhandenen Bewertungsmaßstab in Form der Kriterien zurückgegriffen werden. Ein solcher Maßstab ist für die Bestimmung der Realisierungswahrscheinlichkeit bisher nicht detailliert vorhanden. Die Ergebnisse der Einzelprojekte werden unter diesem Gesichtspunkt abschließend bewertet, um zusätzliche Anhaltspunkte für Maßstäbe zu erhalten. Sowohl für die Abschätzung der Realisierungswahrscheinlichkeit als auch für die Prognose der Realisierungsfolgen bedarf es eines systematischen Analysemodells, mit dessen Hilfe die realen Vorgänge innerhalb der spezifischen Rüstungsdynamik, in welche die Technologie involviert ist, bewertet werden können. Die oben benannten methodischen wie konzeptionellen Defizite sind in diesem Projekt zwar erkannt, jedoch nicht abschließend gelöst worden. Für die bisher vorgenommene RTFA im Rahmen der Einzelprojekte steht zunächst eine Liste mit Leitfragen zur Verfügung, die versucht, auf die allgemein wichtigsten Faktoren aufmerksam zu machen. Analyse, Gewichtung und Bewertung sind den Analysten überlassen.

Will man die Vergleichbarkeit der Ergebnisse garantieren, ist für die Zukunft jedoch ein Analyse-Instrument unabdingbar, welches übertragbar ist auf eine große Zahl von Einzelfällen, und welches die relevanten Faktoren, deren wechselnde Gewichtungen und die resultierende Dynamik sicher abbildet.

Die Konsequenz: PRK umsetzen, Forschung stärken

Die verstärkte Hinwendung der friedenswissenschaftlichen Forschung zu den Konfliktursachen hat den Bereich der Rüstungsdynamik mit seinem konfliktverschärfenden Potenzial wie auch die Rüstungskontrolle mit ihren Möglichkeiten, entsprechende Konflikte einzuhegen und zu bearbeiten, in den Hintergrund treten lassen. Erst die Debatten um NMD und die Bio-Waffen lassen die Aufmerksamkeit auf dieses Feld zurückkehren, das, in Folge des beschriebenen Wandels, ein bislang wenig verstandenes Konfliktpotenzial birgt. Eine zentrale Herausforderung in diesem und anderen Feldern ist die Prävention. Mit der Betonung dieses Prinzips reiht sich die Rüstungskontrollforschung in die friedenswissenschaftlichen Prämissen und Ergebnisse der Nachbarwissenschaften ein.

Die hier in Kürze dargebotenen Ergebnisse, insbesondere die aufgezeigten Probleme, legen ein beherztes politisches Handeln nahe. Die Umsetzung der folgenden Empfehlungen dürfen auch als Prüfstein für die Aussage der Bundesregierung verstanden werden, präventive Rüstungskontrolle als Teil einer sicherheits- und friedenspolitischen Gesamtstrategie zu verfolgen. Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Bemühungen auf internationaler Ebene.

Zum einen ist die Einrichtung eines Registers für militärische Forschung Entwicklung und Erprobung, angesiedelt bei den Vereinten Nationen, angeraten. Hier sollen systematisch und öffentlich zugänglich alle relevanten Aktivitäten erfasst und ausgewertet werden.

Darüber hinaus macht die Prävention im Rahmen der Rüstungskontrolle nur Sinn, wenn sie als Prinzip systematisch in bestehende und zukünftige Rüstungskontrollvereinbarungen eingebracht wird. Dies bedeutet sowohl, sich stark zu machen für entsprechende Anpassungsklauseln in den betroffenen Verträgen, wie auch den Versuch zu unternehmen, die Staatengemeinschaft für die rein friedliche Nutzung der Technologien und Forschungsergebnisse zu gewinnen.

Ein internationales Frühwarnkomitee »Rüstung, Wissenschaft, Technologie und internationale Sicherheit« bei den Vereinten Nationen soll Informationen und Analysen sowie Prognosen zur Rüstungsdynamik und Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung bereitstellen. Solch eine Gruppe könnte zum einen Kontakt zu weltweiten Analyseeinheiten halten, die sich mit Rüstungsdynamik beschäftigen. Zum anderen könnten hochrangige WissenschaftlerInnen dem Sicherheitsrat bzw. dem Department of Disarmament Affairs zuarbeiten bzw. diese beraten.

Grundlage für die hinreichende Bearbeitung des Themas

Rüstungskontrolle/Rüstungsdynamik sind sowohl die inhaltliche Forschung zu speziellen Technologien wie auch die Arbeiten zur Methodik und Konzeption sowie den Umsetzungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur präventiven Rüstungskontrolle. Mit Ende der Förderung des Projektverbundes Präventive Rüstungskontrolle findet nach unserem Kenntnisstand in Deutschland keine unabhängige Forschung zur rüstungstechnologischen Innovation und PRK mehr statt. Auch im Ausland stellen solche Studien eher die Ausnahme dar. Dem entsprechend wird dringend geraten, die entstehende Lücke zu füllen und eine kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet präventiver Rüstungskontrolle und technologischer Krisenprävention zu gewährleisten und substanziell zu fördern.

Anmerkungen

1) Siehe dazu G. Neuneck/R. Mutz (Hrsg.) (2000): Vorbeugende Rüstungskontrolle, Baden-Baden.

Dr. Götz Neuneck und Dipl. Soz.-Wiss. Christian Mölling c/o IFSH Falkenstein 1, eMail: neuneck@public.uni-hamburg.de

zum Anfang | Fallbeispiel: Relevanz der Biotechnologie für die Bio-Waffen-Konvention

von Kathryn Nixdorff, Mark Hotz, Dagmar Schilling und Malcolm R. Dando

Die »Biologische und Toxinwaffenkonvention« (BTWC) war das erste internationale Übereinkommen, das eine ganze Klasse von Massenvernichtungswaffen verbannt hat. Der Artikel I der Konvention enthält umfassend formulierte Verbote für alle denkbaren Situationen: „Each State Party to this Convention undertakes never in any circumstances to develop, produce, stockpile or otherwise acquire or retain: 1. Microbial or other biological agents, or toxins whatever their origin or method of production, of types and in quantities that have no justification for prophylactic, protective or other peaceful purposes 2. Weapons, equipment or means of delivery designed to use such agents or toxins for hostile purposes or in armed conflict.“

Es wurden jedoch keine effektiven Verifikationsmaßnahmen in die Konvention inkorporiert. Dies lag zum Teil an den Schwierigkeiten bei Verhandlungen über solche Maßnahmen, aber auch an der falschen Vorstellung, dass biologische Waffen (BW) aus militärischer Sicht in ihrer Nutzbarkeit limitiert seien. BW (speziell die Verursacher von Infektionskrankheiten) sind aufgrund ihrer Eigenschaften schwer einschätzbar; ihre Effekte können nicht so präzise wie bei anderen Waffenarten vorausgesagt werden und sie können leicht außer Kontrolle geraten.

Zwischenzeitlich hat sich die Ansicht über die mögliche militärische Nutzung biologischer Waffen stark verändert. Als die Konvention 1975 in Kraft trat, begann gerade die Revolution in der Biotechnologie: Kurz nach Abschluss der BTWC-Verhandlungen wurde das erste erfolgreiche gentechnische Experiment durchgeführt. Diese Entwicklung wurde bald als potenzielle Bedrohung bei der Kontrolle über biologische Waffen erkannt, und damit entstand die Angst, dass vollkommen neue, für die Kriegführung besser geeignete Arten von Mikroorganismen hergestellt werden könnten. Als Folge erhöhte sich die Forschung im Bereich der biologischen Abwehr, für einige Beobachter sogar exponentiell.

Nach dem Golfkrieg 1991 haben Untersuchungen der United Nations Special Commission (UNSCOM) offenbart, dass der Irak ein bedeutendes BW-Rüstungsprogramm besitzt. Ferner hat der damalige russische Präsident Boris Yeltsin 1992 zugegeben, dass die frühere Sowjetunion in der Zeit von 1946 bis März 1992 ein offensives B-Waffenprogramm durchgeführt hat. Es wird vermutet, dass mindestens zehn weitere Staaten offensive biologische Waffenkapazitäten entwickeln.

Solche Überlegungen erwecken ernsthafte Zweifel an der Effektivität einer biologischen Waffenkonvention ohne unterstützende Verifikationsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang verhandelt zur Zeit eine Ad Hoc Gruppe der Vertragsstaaten über ein Protokoll mit rechtsverbindlichem Charakter, das Verifikationsmaßnahmen beinhaltet und der Konvention hinzugefügt werden soll.

Die Biotechnologie ist ein zentraler Punkt der Debatte über die Verifikationsmaßnahmen. Gemäß der Definition in der Konvention über Biologische Diversität (CBD) umfasst die Biotechnologie „jede technologische Applikation, die biologische Systeme, lebende Organismen, oder deren Derivate verwendet, um Produkte oder Prozesse für einen spezifischen Nutzen herzustellen oder zu modifizieren.“ Im Laufe der letzten drei Jahrzehnte wurde die Biotechnologie durch die Molekularbiologie und die Gentechnik revolutioniert. Diese Techniken besaßen und besitzen immer noch einen großen Einfluss auf so verschiedene Bereiche wie die Medizin oder Lebensmittelkontrolle. Auf der einen Seite können diese Technologien positiv zu Forschungen, die friedlichen Zwecken dienen, sowie zum Verifikationsprozess beitragen. Andererseits allerdings können dieselben Technologien für die Entwicklung und Herstellung von BW missbraucht werden. Die großen Fortschritte in der Biotechnologie erfordern weiter führende Analysen und Beurteilungen, um die negativen Aspekte zu limitieren und die positiven zu fördern.

Das Gesamtziel des Forschungsprojekts war es, neue Entwicklungen in der Biotechnologie zu untersuchen, die eine Relevanz für die Kontrolle von BW besitzen, insbesondere im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zur Stärkung der BTWC. Durch den Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen versprach die intensive Kooperation mit anderen Mitgliedern des Projektverbundes eine bedeutende Rolle bei der Erstellung von Kriterien zu spielen, die besonders relevant für PRK sind.

Bezüglich spezifischer Arbeitsziele befasste sich das Vorhaben mit der Analyse neuerer Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie, die in positiver Weise zur Verifikation der BTWC beitragen können, um Transparenz zu fördern und Vertrauen im Verifikationsregime aufzubauen. In diesem Zusammenhang wurden experimentelle Studien durchgeführt, die zu einer Verbesserung von Nachweisverfahren bei der Identifizierung von Mikroorganismen in problematischen Umweltproben beitragen sollen. Ein weiteres Ziel des Projektes war die Analyse des möglichen Missbrauchs neuerer Entwicklungen in der Biotechnologie für die Produktion von BW, um frühzeitig – bereits im Forschungsstadium – vor gefährlichen Entwicklungen warnen zu können. Schließlich wurden auch vergleichende Analysen zur Verifikation in der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und der BTWC erstellt um beurteilen zu können, inwieweit die BTWC der bewiesenen Effektivität der CWC gleicht.

Erste Ergebnisse

  1. Analyse neuerer Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie bezüglich ihrer Nutzbarkeit für die Verifikation von biologischen Waffen

Verschiedene für die BTWC relevante Schlüsseltechnologien wie die Gentechnik, die Polymerasekettenreaktion (PCR), Genomanalysen und Methoden zur Nukleotidsequenzierung wurden auf ihre Nutzbarkeit für die biologische Forschung hin untersucht. Obwohl verschiedene Entwicklungen als potenziell nützlich für die Verifikation von BW angesehen wurden, wurde ein neues Verfahren in molekularer Typisierung, genannt »multilocus sequence typing« (MLST), aufgrund seines großen Potenzials besonders hervorgehoben. Mit diesem relativ einfachen molekularbiologischen Verfahren können infektiöse Mikroorganismen eindeutig identifiziert und die Herkunft der Erreger sowie mögliche Mutationen bzw. Manipulationen der Mikroorganismen aufgespürt werden. Dadurch kann diese Methode einen bedeutenden Beitrag zur Bildung von Vertrauen in ein BTWC-Verifikationsprotokoll leisten und Transparenz fördern.1

  1. Experimentelle Untersuchungen zum Nachweis von Mikroorganismen aus Umweltproben unter Anwendung der Polymerasekettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR)

Die Polymerasekettenreaktion ist eine der am häufigsten angewandten Methoden in der Biotechnologie und kann sowohl bei der Identifizierung von Organismen als auch bei Untersuchungen auf dem Gebiet der Biodiversität und komplexen ökologischen Systemen eingesetzt werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Veröffentlichungen, bei denen in erster Linie störende Substanzen in klinischen und natürlichen Proben zu einer Inhibierung der PCR geführt haben. Eine sehr vielversprechende Methode, die zunehmend Anwendung bei der Aufkonzentrierung und Aufreinigung von Umweltproben für die PCR findet, stellt die »immunocapture-PCR« (IC-PCR) dar. Bei dieser Methode werden Antikörper verwendet, die gegen Oberflächenantigene von Mikroorganismen gerichtet sind. Diese Antikörper sind konjugiert mit paramagnetischen »beads«, welche dazu dienen, mit Hilfe eines Magneten, Mikroorganismen aus einer Probe zu »fischen«. Dieser Vorgang führt zu einer Aufkonzentrierung der Mikroorganismen und ermöglicht auf dieser Weise das Entfernen von inhibitorischen Substanzen. Die Mikroorganismen können dann direkt durch die PCR endgültig identifiziert werden.

In dem Projekt wurde diese Methode in einem Modellsystem unter Anwendung von spezifischen und generischen Antikörpern zur Isolierung und Aufreinigung von Mikroorganismen in Umweltproben ausgetestet. Es konnte gezeigt werden, dass spezifische Antikörper gegen eine Antigendeterminante, wie sie nur in einzelnen Mikroorganismen zu finden ist, zu einem »Herausfischen« dieser Mikroorganismen aus einem Gemisch mit anderen Mikroorganismen geführt hat. Außerdem konnten mit Hilfe von generischen Antikörpern gegen eine Antigendeterminante, die bei einer Vielzahl von Mikroorganismen vorkommt, gleichzeitig mehrere verschiedene Bakterien aus einem Gemisch isoliert werden. Die Bakterien wurden anschließend in einer Multiplex-PCR identifiziert. Die optimalen Bedingungen für die Anwendung dieser Methode müssen jedoch noch weiter ausgearbeitet werden.

Analyse des möglichen Missbrauchs der Biotechnologie für die Produktion von BW

Seit der Entwicklung des »genetic engineering« wurden vier Kategorien der Manipulation oder Modifikation von Mikroorganismen in Bezug auf den Missbrauch für die Produktion von BW zum Gegenstand der Diskussion:

  • der Transfer von Antibiotikaresistenz in Mikroorganismen;
  • die Modifikation der Antigendomänen von Mikroorganismen;
  • die Modifikation der Stabilität der Mikroorganismen gegenüber ihrer Umwelt und
  • der Transfer pathogener Eigenschaften in Mikroorganismen.

In der Projekt-Studie wurde eine wissenschaftlich fundierte Analyse des aktuellen Gefahrenpotenzials dieser Manipulationen im Hinblick auf die Produktion verbesserter BW durchgeführt. Es wurden drei Beispiele von Forschungsaktivitäten aus der laufenden Wissenschaftsliteratur für eine tiefer gehende Analyse ausgewählt:

  • Erstellung von genetischen Profilen für die Identifizierung von Mikroorganismen,
  • Transfer von Antibiotikaresistenz in Bacillus anthracis (dem Verursacher von Anthrax),
  • Transfer von Virulenz-Genen in Bacillus anthracis.

Anhand dieser drei Beispiele wurde das Modell einer konstruktiven und prospektiven Friedensethik angewendet, um eine gerechte Beurteilung über die Missbrauchsgefahr der Forschungsaktivitäten zu treffen. Dabei wurden sowohl Regeln der Güterabwägung als auch Regeln der Entscheidung unter Ungewissheit eingeführt und diskutiert.2

In diesem Zusammenhang wurde auf die Verantwortung der Forscher besonders hingewiesen. Die Notwendigkeit der Ausbildung von Fachleuten und Studierenden, die in BW-relevanten Gebieten arbeiten, über die Konvention und das Verifikationsprotokoll wurde angesprochen. Aus dieser Diskussion entwickelte sich eine Kooperation mit der Federation of American Scientists, die intendiert, ein solches Unterrichtsprogramm aufzubauen.

Vergleichende Analyse von Verifikation in der chemischen Industrie unter den Bestimmungen der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und in der biotechnologischen Industrie unter den Bestimmungen des vorläufigen Verifikationsprotokolls der BTWC

Die Analyse beginnt mit einer Darstellung des Problems fehlender effektiver Verifikationsmaßnahmen in der BTWC und beschreibt anschließend, wie das Verifikationsproblem der CWC gelöst wurde. Ein Hauptelement diesbezüglich war die Verantwortung der Regierungen und der chemischen Industrie, eine zwingende CWC auszuhandeln. Das selbe Engagement fehlt offensichtlich bei den Verhandlungen über das BTWC-Protokoll, insbesondere von Seiten der US-Regierung und der pharmazeutischen Industrie in den USA.

Eine Analyse über die Natur der modernen biotechnologischen Industrie versucht auf einige Hauptunterschiede im Vergleich zur Natur der chemischen Industrie hinzuweisen, um die Problematik der Verhandlungen über das Verifikationsprotokoll der BTWC zu verdeutlichen. Ein wichtiger Punkt wurde hervorgehoben: Vertrauen in die Willensfähigkeit eines Mitgliedsstaates kann nicht entstehen, weil alle relevanten Aktivitäten von der internationalen Organisation überwacht werden. Dieser Punkt wird in Diskussionen über die CWC oft übersehen, ist aber für das Verstehen der Verifikationsmechanismen essenziell. In Bezug auf die Verifikation der BTWC ist es wichtig zu erkennen, dass das (zugegebenermaßen) weniger perfekte Verifikationssystem der CWC zur allgemeinen Zufriedenstellung der internationalen Gemeinschaft implementiert wurde.3

Erste Empfehlungen

  • Es wurde festgestellt, dass bestimmte neue Entwicklungen in der Biotechnologie sehr nützlich für Verifikationsprozesse sein können, um Transparenz zu fördern und Vertrauen in die BTWC zu schaffen. Wegen der rapiden Entwicklungen in der Technologie besteht jedoch ein kontinuierlicher Bedarf an Forschung und Analyse derer, die am effektivsten verwendet werden können. Eine Unterstützung fortgeführter, wissenschaftlich basierter Analysen über nützliche Methoden mit Vorschlägen für Verbesserungen ist essenziell.
  • Der mögliche Missbrauch der Biotechnologie für die Produktion von BW ist eine Tatsache, die nicht ignoriert werden kann und die heutzutage die deutlichste Gefahr von Massenvernichtungswaffen darstellt. Der neueste Bericht über die zufällige Herstellung eines »Killerpockenvirus« betont diese Gefahr. Kriterien für die PRK verdeutlichen den Bedarf, Entwicklungen in einem frühen Prozess zu überwachen, das bedeutet, bereits im Forschungsstadium. Da sich die Technologie in diesem Bereich mit großen Schritten vorwärts entwickelt, ist dies eine große Aufgabe und dafür wird eine besondere Bemühung in strenger Überwachung benötigt. Eine Unterstützung zur Durchführung dieser Analysen, die zur Frühwarnung viel beitragen können, ist unbedingt erforderlich.
  • Möglicherweise wird noch in diesem Jahr ein Protokoll für die BTWC vereinbart. Dies wird kein so starkes Verifikationsregime sein, wie es von vielen Seiten gewünscht wird. Es wird jedoch eine zusätzliche Beschränkung der Proliferation darstellen, die schrittweise noch verbessert werden kann. Die Lösung ist es, ein weitreichend akzeptiertes und effektiv implementiertes Protokoll zu erhalten. Es ist essenziell, einen Abschluss zu erreichen, bei dem das Protokoll von Politikern und Wissenschaftlern gleichermaßen verstanden und akzeptiert wird.

Anmerkungen

1) Siehe Nixdorff, K./Hotz, M./Schilling, D. (2000): Cooperative measures to build confidence in the BTWC regime and the responsibility of scientists. In: PRK Briefing Paper Nr. 3.

2) Siehe in: Nixdorff, K/Bender, W.: Ethics of university research, biotechnology and potential military spin-off. In: Zanders, J.P. (ed.): Ethics and Norms in Chemical and Biological Weapons Research, Minerva, Special Edition (Veröffentlichung im Herbst 2001 vorgesehen).

3) Siehe in: Dando, M.R. (2000): Preventive Arms Control: The BTWC Regime. In: PRK-Briefing Paper Nr. 2.

Prof. Dr. Kathryn Nixdorff, Institut für Mikrobiologie und Genetik, TU Darmstadt, Schnittspahnstr. 1064287 Darmstadt nixdorff@bio.tu-darmstadt.de (Projektleiterin), Dipl. Biol. Mark Hotz, Dipl. Biol. Dagmar Schilling, Institut für Mikrobiologie & Genetik und IANUS, TU Darmstadt; in Kooperation mit Prof. Malcolm R. Dando, Department of Peace Studies, Bradford University, UK

zum Anfang | Fallbeispiel: Raketenabwehrsysteme und internationale Sicherheit

von Tom Bielefeld und Götz Neuneck

Die Debatte um die Einführung des geplanten Raketenabwehrsystems »National Missile Defense« (NMD) hat sich im vergangenen Jahr intensiviert. Ausgangspunkt der US-Anstrengungen zur Schaffung einer Raketenabwehrkapazität ist nach wie vor die (umstrittene) These, dass angesichts fortschreitender Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen die Einführung einer aktiven Abwehr gegen ballistische Raketen nötig sei. Präsident Clinton hatte in einer Rede am 1. September 2000 die endgültige Endscheidung über die Stationierung des umstrittenen NMD-Systems seinem Amtsnachfolger überlassen, u.a. weil die Technologie insbesondere im Zuge der Tests des letzten Jahres sich als unreif herausstellte.1 Mit dem Antritt der Bush-Administration Anfang 2001 wurde die Debatte neu belebt. Eine eigene realistische Konzeption hat die Bush-Administration bis jetzt noch nicht vorgelegt. Klar scheint lediglich, dass die Verbündeten mit einbezogen werden sollen; unklar bleibt, wie ein Raketenkonzept aussehen könnte, d.h. welches Gut gegen welche Bedrohung mit welchen Mitteln geschützt werden soll und mit welchen sicherheitspolitischen und finanziellen Kosten zu rechnen ist.

Die mögliche Einführung des landesweiten Raketenabwehrsystems »National Missile Defense« (NMD) durch die USA hat weltweit zu heftigen Diskussionen geführt. Russland und China, aber auch europäische Staaten haben ernste Bedenken gegen NMD geäußert, insbesondere weil befürchtet wird, ein Aufweichen bzw. die Abschaffung des ABM-Vertrags von 1972 könne den weltweiten Rüstungskontrollprozess beenden und zu neuen, regionalen Rüstungswettläufen führen.

Das Projekt hat sowohl die politischen als auch die technischen Aspekte der Diskussion um NMD analysiert.2 Ziel war es einerseits, am Beispiel des ABM-Vertrages die präventive Funktion eines klassischen Rüstungskontrollvertrags im Laufe der fortschreitenden technisch-wissenschaftlichen Entwicklung zu untersuchen. Andererseits galt es, die Konsequenzen einer möglichen Stationierung von NMD für die internationale Sicherheit und Stabilität, die weitere strategische nukleare Abrüstung und die Rüstungskontrolle (START-Prozess) abzuschätzen. Mögliche Modifikationen des ABM-Vertrags wurden vorgeschlagen. Mit einbezogen wurden auch die rüstungskontrollpolitischen Auswirkungen der Entwicklung und Stationierung von taktischen Abwehrsystemen (TMD), sowohl im Hinblick auf ihre mögliche Vernetzung mit dem NMD-System als auch im Kontext regionaler Sicherheitspolitik. Die technische Dimension der Raketenabwehrdebatte, insbesondere die vorgeschlagenen NMD- und TMD-Technologien und die möglichen offensiven Gegenmaßnahmen, wurden untersucht und bewertet. Zudem wurde das NMD-Testprogramm intensiv analysiert. Alternative Abfangkonzepte wurden einer ersten Bewertung unterzogen. In einer kurzen Bestandsaufnahme wurden zudem die technischen Aspekte der gegenwärtigen und zukünftigen Raketenbedrohung aufgezeigt.

Bedrohungsszenarien

Die Entwicklung von NMD als strategischem Abwehrsystem gegen begrenzte Raketenangriffe wird begründet mit Bedrohungsszenarien nach denen

  • sogenannte »besorgniserregende Staaten« wie Nord-Korea, Iran oder Irak in wenigen Jahren die Fähigkeit zum Bau von Langstreckenraketen erlangen könnten und so in der Lage wären, das Territorium der USA mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) zu bedrohen;
  • versehentliche oder nicht autorisierte Angriffe mit wenigen Raketen von russischem oder chinesischem Boden ausgehen könnten;
  • Terrorgruppen die Kontrolle über einzelne Raketen mit MVW erlangen könnten und damit in der Lage wären, die USA zu erpressen.

In der Diskussion um eine europäische Beteiligung an strategischen Abwehrsystemen wird zudem angeführt, dass Raketen aus dem Nahen Osten, aufgrund der geringeren Entfernung, Europa früher bedrohen könnten als die USA.

Zu diesen Szenarien kann folgendes festgestellt werden:

  • Gegenwärtig werden weder die USA noch Europa durch mit MVW bestückte Raketen aus Schwellenländern bedroht. Allgemein lässt sich, im Hinblick auf die schrumpfenden Arsenale Russlands und die Abschaffung ganzer Klassen von Raketen in den vergangenen Jahren, sogar eine deutliche Abnahme der Raketenbedrohung erkennen. Die gegenwärtige Entwicklung der technischen Kapazitäten der Schwellenländer lässt allerdings die Möglichkeit zu, dass einige von ihnen, mit massiver ausländischer Unterstützung, Mittel- und Westeuropa innerhalb des nächsten Jahrzehnts mit Mittelstreckenraketen erreichen könnten. Für den Iran ist eine solche Entwicklung denkbar, für den Irak eher unwahrscheinlich. Die USA werden noch länger außerhalb der Reichweite dieser Staaten bleiben. Jedoch sind überraschende, kurzfristige Entwicklungen in den Raketenprogrammen dieser Staaten nahezu ausgeschlossen, u. a. weil sich solche Fortschritte notwendigerweise in zumindest einigen Testflügen manifestieren müssen, die durch Aufklärungssatelliten beobachtet werden können. Daneben existiert eine zusätzliche technische Hürde, nämlich die Bestückung der Raketen mit MVW, insbesondere mit Nuklearsprengköpfen. Selbst wenn zukünftig »besorgniserregende Staaten« die dazu notwendigen technischen Fähigkeiten erlangen, ist es dennoch extrem unwahrscheinlich, dass sie – selbst im Krisenfall – die USA oder Europa mit MVW angreifen. Ein Grund dafür ist die nukleare Abschreckung.
  • Die Möglichkeit eines versehentlichen oder nicht autorisierten Angriffs aus Russland ist nicht völlig auszuschließen, insbesondere im Hinblick auf die hohe Alarmbereitschaft eines Teils der strategischen Streitkräfte und des stark geschwächten Frühwarnsystems. Aufgrund der russischen Kommandostruktur könnte ein solcher Angriff durchaus mehrere Dutzend Gefechtsköpfe umfassen, nicht nur einige wenige. Im Falle Chinas ist ein versehentlicher Angriff aufgrund eines Fehlalarms gegenwärtig auszuschließen, denn die chinesischen ICBM haben Mobilmachungszeiten von mehreren Stunden.
  • So genannte »irrationale« staatliche oder nichtstaatliche Akteure, die in den Besitz von MVW gelangen, benötigen keine Mittel- oder Langstreckenraketen zu deren Einsatz. Kurzstreckenraketen oder Marschflugkörper, gestartet von Frachtschiffen in Küstennähe, ins Land geschmuggelte B- oder C-Kampfstoffe oder Kernwaffen auf Booten, gezündet in den Häfen von Küstenstädten, stellen technisch weniger aufwändige Mittel zur Erpressung westlicher Regierungen dar. Insbesondere die europäische Geografie und Verkehrsinfrastruktur bietet zahlreiche Transportmöglichkeiten für MVW.

Das NMD-System: Architektur und Gegenmaßnahmen

Das NMD-System soll anfliegende Gefechtsköpfe von ICBM in deren mittlerer Flugphase außerhalb der Erdatmosphäre abfangen, indem ein Abfangflugkörper, das so genannte »Exoatmospheric Kill Vehicle« (EKV), direkt mit dem Gefechtskopf kollidiert und ihn so zerstört. Die dazu notwendigen Informationen über den Raketenstart, die Flugbahn der anfliegenden Gefechtsköpfe sowie über deren Unterscheidung von in der Nähe ausgesetzten Täuschkörpern sollen von Infrarot-Sensoren auf Frühwarn- und Bahnverfolgungssatelliten, bodengestützten Radars sowie IR-Sensoren auf dem EKV bereitgestellt werden.

Diese Systemarchitektur wird, wenn alle Komponenten einwandfrei arbeiten, wahrscheinlich in der Lage sein, einzelne ungetarnte Gefechtsköpfe abzufangen. Allerdings wird das System mit Hilfe von offensiven Gegenmaßnahmen bzw. Penetrationshilfen überwunden werden können.

Zu diesen Gegenmaßnahmen gehört u. a. das Verbergen eines Gefechtskopfs in Wolken von Metallstreifen, die Radarstrahlen reflektieren, die Überforderung des Systems durch den Einsatz von Submunition oder Täuschkörpern sowie die Methode der Anti-Simulation, d. h. das Tarnen eines Gefechtskopfs als Attrappe. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich haben verschiedene Gegenmaßnahmen entwickelt und teilweise in ihre Langstreckenraketen eingebaut. Auch technisch weniger weit entwickelte Staaten wären in der Lage, mit der ersten Generation von Langstreckenraketen effektive Penetrationshilfen zu stationieren. Die Konstruktion von Anti-Simulations-Täuschkörpern oder Submunitions-Behältern ist weniger aufwändig als die Konstruktion der Raketen selbst.

Technische Unterlagen über den ersten NMD-Vorbeiflugtest 1997, die im vergangenen Jahr veröffentlicht und von Ted Postol/MIT ausgewertet wurden, zeigen, dass in den IR-Signalen von Gefechtsköpfen keine Merkmale existieren, die nicht durch einfachste Täuschkörper (gestreifte Ballons) simuliert werden könnten. Dieses Ergebnis, das wir bestätigen können, ist dramatisch, denn es ist für die Funktionsfähigkeit des NMD-Systems entscheidend, dass das EKV die Diskriminierung und Identifizierung des Zielobjekts autonom durchführen kann. Bodengestützte Radaranlagen können zwar bei der Diskriminierung assistieren, sind jedoch alleine nicht ausreichend. Die NMD-Sensoren, auch mögliche zukünftige aktive Sensoren am EKV, sind auf die von den Zielobjekten reflektierte bzw. emittierte elektromagnetische Strahlung angewiesen. Eine Innovation in der Sensortechnik, die das Diskriminierungsproblem bei Anti-Simulation lösen könnte, ist nicht zu erwarten.

Viele der möglichen Gegenmaßnahmen ließen sich lediglich überwinden, wenn anstelle des EKV ein Nuklearsprengkopf eingesetzt wird. Die Einführung von nuklearen Abfangflugkörpern ist gegenwärtig nicht geplant und wäre eine äußerst dramatische Maßnahme.

Das NMD-Testprogramm ist inadäquat. Die bisherigen drei Abfangtests wurden mit so genannten »kooperativen Zielen« durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Informationen über die Eigenschaften und die Flugbahn des Gefechtskopfs während der Tests bekannt waren. Der einzige Täuschkörper, der neben dem abzufangenden Gefechtskopf positioniert wurde, ein runder Ballon, unterschied sich in seiner Form deutlich vom kegelförmigen Gefechtskopf und sendete unter den Versuchsbedingungen ein sechs bis sieben Mal helleres IR-Signal aus als das eigentliche Ziel. Dennoch schlugen zwei der drei Tests fehl.

Die Verwendung kooperativer Ziele und der Verzicht auf den Einsatz echter Gegenmaßnahmen bilden die Hauptkritikpunkte am NMD-Testprogramm. Zu Beginn einer Testreihe ist ein solches Vorgehen zwar üblich, allerdings sollen nach den bisherigen Planungen auch bei den noch verbleibenden 16 weiteren Flugtests bis zur Erststationierung keine realistischen Gegenmaßnahmen zum Einsatz kommen. Daher haben diese Tests als Grundlage für eine Bewertung der technischen Durchführbarkeit des NMD-Projekts, d. h. der Fähigkeit des Abwehrsystems einen realen Raketenangriff abzufangen, keine Aussagekraft.

»Taktische Raketenabwehr«: TMD

Zusätzlich zu NMD befinden sich noch eine Reihe von so genannten Gefechtsfeld-Raketenabwehrsystemen (Theater Missile Defense, TMD) in der Entwicklung.3 Diese haben den Zweck, Truppen und wichtige Einrichtungen bei »Out of Area«-Einsätzen oder Flottenverbände vor Angriffen mit Kurz- und Mittelstreckenraketen zu schützen.

Das geplante mobile landgestützte THAAD-System (Theater High Altitude Area Defense) und das seegestützte NTW-System (Navy Theater Wide) sind ausgelegt für die Verteidigung eines Bereichs von zunächst wenigen 100 km Durchmesser gegen Angriffe mit Mittelstreckenraketen einer Reichweite bis zu 3500 km. THAAD/NTW werden gegenwärtig auch als Systeme diskutiert, die für eine europäische Raketenabwehr eingesetzt werden könnten. Beide Systeme funktionieren, ähnlich wie NMD, durch Kollision eines Abfangflugkörpers mit dem anfliegenden Gefechtskopf außerhalb bzw. in den oberen Schichten der Erdatmosphäre. Sie können zudem mit den Frühwarnsatelliten und Radaranlagen des NMD vernetzt und so in ein nationales Raketenabwehrsystem integriert werden. Dies würde es ihnen auch ermöglichen, ihre theoretischen Schutzbereiche erheblich zu vergrößern, so dass sie damit ein signifikantes strategisches Potenzial erhielten. Das »dünne« NMD-System mit seinen etwa 250 geplanten Abfangflugkörpern könnte durch die Vernetzung mit dem THAAD-System um rund 1300 weitere Abfangflugkörper anwachsen. THAAD und NTW sind jedoch auf ähnliche Weise verwundbar gegen einfache Gegenmaßnahmen wie das NMD-System. Angriffe mit Submunition werden beide Systeme nicht abwehren können. Ihre geplanten Sensorkomponenten und Abfangflugkörper haben zudem noch geringere Fähigkeiten zur Diskriminierung als die des NMD-Systems.

Anders als THAAD und NTW stellen die sogenannten Punktverteidigungssysteme Patriot PAC-3, NAD und MEADS hauptsächlich erweiterte Luftverteidigungssysteme dar, deren Rolle als Raketenabwehrsysteme sich auf den Schutz von Gebieten von wenigen zehn Kilometern Durchmesser gegen Kurzstreckenraketen beschränkt. Sie sind rüstungskontrollpolitisch im Vergleich zu den oben besprochenen Systemen eher unproblematisch. Bei umfassender Vernetzung und Einbeziehung in ein globales Abwehrsystem könnte jedoch ein Mehrschichtsystem geschaffen werden, das durch den ABM-Vertrag verboten ist.

Luft- und weltraumgestützte Laserwaffen

Das luftgestützte Lasersystem ABL soll feindliche Raketen in deren Antriebsphase (Boost-Phase Intercept, BPI), d. h. noch über dem Staatsgebiet des Angreifers abschießen. Stationiert an Bord einer Boeing 747, soll ABL eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern haben. Der erste Testflug ist für 2003 geplant, die Stationierung von bis zu sieben Flugzeugen soll im Jahre 2007 beginnen. Ein weiteres System für das Abfangen von Raketen in der Antriebsphase ist der weltraumgestützte Laser SBL. Für dieses System liegen gegenwärtig lediglich Vorstudien vor, mit der Erststationierung eines SBL-Satelliten kann frühestens im Jahre 2020 gerechnet werden. Die Effektivität beider Systeme lässt sich zur Zeit noch schwer einschätzen. Offizielle US-Analysen sprechen jedoch von noch zu bewältigenden „signifikanten technischen Herausforderungen“. Zudem würde eine massive Stationierung von Weltraumwaffen schwer wiegende sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Konsequenzen nach sich ziehen.

BPI als Alternative?

Seit Anfang letzten Jahres existiert ein Vorschlag unabhängiger Experten für ein Raketenabwehrsystem, das, als Alternative zum NMD, möglichen Bedrohungen aus Schwellenländern begegnen könnte ohne die russischen und chinesischen Offensiv-Kapazitäten zu entwerten. Grundidee dieses Vorschlags ist es, statt einen Abwehrschirm über große Territorien wie die USA oder Europa zu errichten, im Falle einer Krise gewissermaßen einen Deckel über die kleineren, potenziellen Angreiferstaaten zu legen. Ein solches System, das angreifende Raketen noch in der Startphase abfängt, ist technisch attraktiv, weil die beschleunigende, noch intakte Rakete ein großes, leicht zu verfolgendes Ziel bietet. Submunition und Täuschkörper sind noch nicht ausgestoßen, andere Gegenmaßnahmen vergleichsweise aufwändig. Erste Analysen zeigen, dass das Garwin-Postol-BPI-System (Boost-Phase Defense) eine reale Chance hat, auch im Ernstfall, bei Angriffen mit wenigen Raketen, zu funktionieren. Rüstungskontrollpolitisch sind von diesem System wesentlich weniger Nachteile zu erwarten als bei allen übrigen, gegenwärtig diskutierten Abwehrkonzepten, weil große Länder wie Russland und China mit diesem System nicht abgedeckt werden können, kleinere, wie Nord-Korea, hingegen schon.

Raketenabwehr als Antwort auf Bedrohungen?

Das NMD-System sowie THAAD und NTW können mit Hilfe einfacher Gegenmaßnahmen überwunden werden. Jeder potenzielle Angreifer, der in der Lage ist Mittel- oder Langstreckenraketen zu bauen, besitzt die technischen Fähigkeiten zur Konstruktion solcher Penetrationshilfen. Folglich werden weder NMD noch THAAD oder NTW verlässliche Abwehrsysteme gegen mit MVW bewaffnete Raketen darstellen. Verbesserungen der Sensorik werden die Verwundbarkeit des Systems gegenüber offensiven Gegenmaßnahmen nicht verringern. Punktverteidigungssysteme haben eine wichtige Aufgabe in der Abwehr konventioneller Luft- und taktischer Raketenangriffe. Der Einsatz gegen Angriffe mit MVW erfordert aber eine extrem hohe Effektivität des Abwehrsystems, so dass diese Systeme in solchen Szenarien nur von sehr begrenztem Nutzen sein können. Das Garwin-Postol-BPI-System gegen begrenzte Raketenangriffe aus kleineren Staaten wäre noch am wenigsten durch einfache Gegenmaßnahmen zu überwinden. Um den Grad der Verlässlichkeit dieses Konzepts und dessen Grenzen zu bewerten, bedarf es weiterer Studien.

Die technische Analyse der verschiedenen Raketenabwehrkonzepte führt zu der Schlussfolgerung, dass die Stationierung von territorialen Raketenabwehrsystemen wie NMD als Antwort auf mögliche sich entwickelnde Raketenbedrohungen aus Schwellenländern als wenig effektiv anzusehen ist. Aufgrund der geringen Verlässlichkeit können Raketenabwehrsysteme westliche Regierungen weder vor Erpressungsversuchen zuverlässig schützen noch im Krisenfall Handlungs- und Interventionsfreiheit gewährleisten helfen. Hinzu kommt, dass ein Erpresser im Besitz von MVW ohne weiteres auf Raketen als Transportmittel verzichten kann.

Die Stationierung von Raketenabwehrsystemen zum Schutz vor versehentlichen oder nicht autorisierten Raketenangriffen aus Russland und China wäre nicht nur wenig hilfreich, sondern sogar kontraproduktiv. Beide Staaten haben bereits Penetrationshilfen in ihren Raketen installiert. Sollte Russland auf ein US-amerikanisches Raketenabwehrsystem reagieren, indem es den »Launch on Warning«-Status für einen Teil seines Arsenals beibehält, und sollte China im Zuge der Modernisierung der Raketenstreitkräfte eine ähnliche Politik einführen, wäre die Gefahr eines versehentlichen Raketenstarts gestiegen, ohne dass gleichzeitig ein verlässliches Abwehrsystem zur Verfügung stünde.

Das Ende des ABM-Vertrages

Bleibt es bei der Zielsetzung und Architektur von NMD, muss der ABM-Vertrag (1972) modifiziert oder gekündigt werden. Der ABM-Vertrag gilt bis heute als das Kernstück der bipolaren Abschreckung. Eine nukleare Abrüstung, wie sie mit dem START-Prozess begonnen wurde, erschien bisher ohne eine klare Beschränkung von ABM-Systemen kaum denkbar. Eine Reduzierung der strategischen Waffen war stets nur möglich, solange den Beteiligten auch mit der geringeren Anzahl von Nuklearsprengköpfen noch ein wirksamer Gegenschlag als Reaktion auf einen massiven Angriff möglich war. Sobald eine Seite die Fähigkeit erhält, sich mit Raketenabwehrsystemen gegen einen Zweitschlag zu verteidigen, ist diese Stabilität nicht mehr vorhanden. Je stärker die Nukleararsenale also reduziert werden, desto wichtiger ist der Erhalt des ABM-Vertrages.

Das geplante NMD-System verstößt eindeutig gegen den ABM-Vertrag, indem es

  • eine territoriale Verteidigung und nicht nur die einer individuellen Region darstellt,
  • die Abfangstellungen einschließlich der Radaranlagen nicht nur an einem einzigen Ort (single-site, d.h. in einem Radius von 150 km) stationiert werden, sondern mindestens zwei Abfangstellungen und Radaranlagen an neun verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb der USA errichtet werden;
  • ABM-Radars außerhalb des eigenen Territoriums stationiert werden;
  • ABM-Komponenten im Weltraum stationiert werden.

Russland und China

Auch nach dem Ende des Kalten Krieges ist die Abschreckung ein wesentlicher Bestandteil der strategische Planung der Nuklearmächte. Ob die Unzulänglichkeiten der geplanten US-Raketenabwehrsysteme in Russland und China, insbesondere von der politischen Führung, durchgehend verstanden werden, ist nicht klar. Es scheint hingegen sicher zu sein, dass die Militärplaner beider Staaten von einem zumindest teilweise effektiven US-Abwehrschirm ausgehen müssen, der in der Lage sein könnte, die eigene Zweitschlagfähigkeit zu gefährden. Diese theoretische Gefährdung wird durch folgende Faktoren erhöht:

  • die im Falle Russlands schrumpfenden, im Falle Chinas ohnehin geringen Kapazitäten nuklearer land- und seegestützter Raketen;
  • das im Falle Russlands sich in Auflösung befindende, im Falle Chinas nicht existente Frühwarnsystem;
  • das trotz möglicher Reduzierung der Anzahl der nuklearen Gefechtsköpfe weiterhin immense Erstschlagpotenzial der USA durch sehr zielgenaue Raketen mit nuklearen, aber auch konventionellen Gefechtsköpfen;
  • das Ausbruchpotenzial des NMD-Systems, dessen mögliche Vernetzung mit den TMD-Systemen THAAD und NTW sowie die zukünftig geplante stärkere Einbeziehung des Weltraums.

Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen NMD-Stationierung kommen, kann Russland darauf mit einer begrenzten und gezielten Modernisierung seiner Offensiv-Kapazitäten antworten, etwa mit der Wiedereinführung der durch START II verbotenen Mehrfach-Sprengköpfe (MIRV). Zusätzlich kann es einen Teil seines Arsenals weiterhin in erhöhter Alarmbereitschaft belassen.

China kann als Reaktion seine seit Jahrzehnten andauernde Modernisierung der strategischen Arsenale intensivieren, insbesondere den Bestand von heute etwa zwanzig ICBM drastisch erhöhen und seine alten, inflexiblen Flüssigkeitsraketen durch modernere und schneller einsatzbereite Raketen ersetzen. Ferner besitzt auch China die Möglichkeit, MIRV zu stationieren. Beide Staaten könnten zudem bestehende Rüstungskontrollregime unterlaufen und andere Akteure bei der Entwicklung von Langstreckenraketen unterstützen, bzw. Technologie zur Überwindung von Raketenabwehrsystemen weiterverkaufen.

Konsequenzen für Proliferation und nukleare Nichtverbreitung

Die Stationierung von Raketenabwehrsystemen ist als Maßnahme gegen die Proliferation von MVW und Trägern nicht geeignet. Sie würde gerade in diesem Bereich eher kontraproduktiv wirken. Staaten würden keinesfalls dazu bewegt werden, ihre Raketenprogramme einzustellen. Ein solches Argument verkennt u. a. auch die vielschichtigen, vor allem regionalen Gründe für die Verbreitung dieser Waffensysteme. Dort, wo Raketen und MVW auch als Rückversicherung gegen westliche Interventionen entwickelt werden, kann die Stationierung von Abwehrsystemen zu einer Vermehrung oder Verbesserung der Angriffswaffen führen. Wahrscheinlich käme es auch zu einer Weiterverbreitung von Penetrationshilfen.

Im Falle einer einseitigen US-amerikanischen Aufkündigung des ABM-Vertrags würde, nach der bisher nicht erfolgten Ratifizierung des Teststoppvertrags (CTBT), eine zweite wichtige Säule im Rüstungskontrollgefüge einbrechen. Die Folgen dieser Entwicklung könnten verheerend sein, denn die Entscheidung anderer Staaten über den Beginn oder den Umfang von Entwicklungsprogrammen für Raketen und MVW hängt nicht zuletzt davon ab, ob das nukleare Nichtverbreitungsregime als wirkungsvoll angesehen wird. Besonders bedenklich wären die Folgen einer Schwächung des Regimes in Asien, wo eine beschleunigte Aufrüstung der existierenden Kernwaffenstaaten weitere Länder, wie z.B. Japan, dazu veranlassen könnte, sich ihrerseits nicht länger auf Rüstungskontrolle zu verlassen. In diesem Zusammenhang spielt auch die mögliche Verbreitung von regionalen Raketenabwehrsystemen eine erhebliche und verkomplizierende Rolle.

Der andere Weg: Ausbau und Stärkung des ABM-Vertrages

Sollte es zu einer Einigung zwischen den USA und Russland über eine Anpassung des ABM-Vertrags kommen, möglicherweise in Verbindung mit einer beiderseitigen Reduzierung der Anzahl nuklearer Gefechtsköpfe, so wie es Präsident Bush während des Wahlkampfs vorgeschlagen hat, müssen verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden, damit das Ergebnis zu einem echten Gewinn an Sicherheit und Stabilität führt.

  • Ein entscheidender Punkt ist die Einbeziehung Chinas in einen veränderten Vertrag. Ohne China als Partner kann den befürchteten rüstungskontrollpolitischen Verwerfungen in Asien infolge der Stationierung von Raketenabwehrsystemen nicht vorgebeugt werden.
  • Des weiteren muss sichergestellt werden, dass sowohl die US-amerikanischen als auch die russischen Arsenale vollständig aus dem »Launch on Warning«-Zustand herausgeführt werden.
  • Die Planungssicherheit der Vertragspartner für die kommenden Jahrzehnte muss gewährleistet sein. Daher sollte der Vertrag Defensivkomponenten zeitlich und örtlich klar begrenzen und die Gefahr eines möglichen Ausbruchs aus dem Vertrag minimieren. Dies kann u. a. durch Begrenzungen bei der Anzahl der Stationierungsgebiete und Abfangflugkörper sowie bei Art/Umfang der Sensorkomponente erreicht werden.

Angesichts der zunehmenden Gefahr einer Einbeziehung des Weltraums in die strategische Planung der Nuklearmächte sollte die Stationierung von Waffen im Weltraum durch präventive Rüstungskontrolle verhindert werden. Der Weltraumvertrag von 1967 und einige UNO-Resolutionen bieten eine Grundlage dafür. Der große Teil der internationalen Völkergemeinschaft wäre wahrscheinlich für einen neuen Weltraumvertrag zu gewinnen, der Waffen im Weltraum verbietet. Auf Vorschläge von deutschen und US-Wissenschaftlern sollte zurückgegriffen werden.

Diplomatische Initiativen und gemeinsame Antworten

Europa sollte eine gemeinsame Position und Strategie gegen die fortschreitenden Weiterverbreitung von MVW und über die benötigten Rüstungskontrollinstrumente und Abrüstungsmaßnahmen entwickeln. Es sollten von europäischer Seite diplomatische Initiativen ergriffen werden, um zukünftige Bedrohungen durch Raketenpotenziale zu verhindern oder durch Rüstungskontrolle und Abrüstung einzudämmen. Details hierzu wurden im Rahmen des der Öffentlichkeit Ende 2000 vorgestellten Memorandums der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) erarbeitet. Zu den Möglichkeiten gehören: die Schaffung von internationalen Normen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Raketentechnologien, der Aufbau eines umfassenden Informations- und Kontrollregimes für Raketenstarts, die Etablierung von regionalen Rüstungskontrollmaßnahmen (vertrauensbildende Maßnahmen, Notifikation und Raketenteststopps, Einführung von raketenfreien Zonen). Eine solche Strategie wirkt vorbeugend und ist daher effektiver, langfristig stabiler und kostengünstiger als der Aufbau von Raketenabwehrsystemen. Voraussetzung ist eine gemeinsame langfristige Bedrohungs- bzw. Risikoanalyse. Mögliche politische und technische Antworten sollten in einem gemeinsamen Studienprozess erarbeitet werden. Dazu gehört auch die Diskussion technischer Alternativen. Um die Möglichkeiten des BPI-Konzepts zu untersuchen, werden weitere Studien unternommen werden müssen. Die Beteiligung europäischer Staaten an einer strategischen Raketenabwehr auf der Grundlage von NMD- oder Flächenverteidigungstechnologien ist wegen der ungelösten rüstungskontrollpolitischen Probleme, der hohen Kosten und der technologischen Fragwürdigkeit nicht zu empfehlen.

Anmerkungen

1) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2000): Ende der Illusion? Spektrum der Wissenschaft, Nr. 9, September , S. 92-94. 2) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2000): Das geplante US-amerikanische NMD-System. Briefing Paper Nr. 1, Projektverbund Präventive Rüstungskontrolle, Hamburg, September. 3) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2001): US Raketenabwehr – Zurück zum globalen Schutzschild? Wissenschaft und Frieden, Nr. 1, Januar, S. 7-11.

MSc Tom Bielefeld/Dr. Götz Neuneck, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, Falkenstein 1, 22587 Hamburg, eMail: neuneck@public.uni-hamburg.de Tel.: (040) 866 077 21, Fax: (040) 866 3615

zum Anfang | Fallbeispiel: Technische Optionen zur Beseitigung von zivilen Plutoniumbeständen zur Minimierung des Proliferationsrisikos

von Wolfgang Liebert und Christoph Pistner

Plutonium ist ein wesentliches kernwaffenfähiges Material. Daher ist eine akute und bedeutende Gefahr für die Weiterverbreitung von Kernwaffen insbesondere durch bereits separierte Plutoniummengen, die aus abgebranntem Brennstoff gewonnen wurden, gegeben. Bereits fünf bis zehn Kilogramm Plutonium sind ausreichend für die Herstellung einer Kernwaffe. Sowohl staatliche als auch substaatliche Akteure müssen effektiv von einer Verwendung von Plutonium für Kernwaffen abgehalten werden.

Dabei ist eine Unterscheidung in »militärisches« und »ziviles« Plutonium bezüglich der Gefahr einer Verwendung in Kernwaffen nicht zu rechtfertigen. Alle Isotopenzusammensetzungen von Plutonium, sowohl das überwiegend im militärischen Bereich erzeugte so genannte Waffenplutonium, als auch das im zivilen Bereich anfallende, so genannte Reaktorplutonium können potenziell für Kernwaffen verwendet werden.

Plutoniumbestände und die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen

Beim Umgang mit vorliegenden Plutoniumbeständen sind daher vorrangig Aspekte der Nichtverbreitung von Kernwaffen bzw. kernwaffenfähigem Material (Non-Proliferation) zu berücksichtigen. Auch wenn institutionelle Maßnahmen (wie die Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) hierbei eine wichtige Rolle spielen, so müssen diese durch zusätzliche, intrinsische Barrieren ergänzt und erweitert werden, um eine langfristig wirksame, hohe Sicherheit gegen den Zugriff gewährleisten zu können. Solche intrinsischen Barrieren könnten z. B. darin bestehen, separiertes Plutonium mit anderen radioaktiven Materialien zu vermischen, deren Strahlung nur schwer abzuschirmen ist und die so eine Strahlenbarriere erzeugen, die den Zugriff auf das Material erschwert. Schließlich ist in Hinblick auf das Ziel einer irreversiblen Abrüstung ein langfristig nachhaltiger Umgang mit Plutoniumbeständen, seien sie ziviler oder militärischer Herkunft, anzustreben. Darüber hinaus sind sowohl beim (notwendigen) Umgang mit Plutonium sowie bei der (heute bereits stattfindenden) Nutzung Gefahren für Mensch und Umwelt nicht auszuschließen. Aus Sicht einer präventiven Rüstungskontrolle müssen Maßnahmen ergriffen werden, die vorliegenden Bestände separierten Plutoniums abzubauen und dabei einen erneuten Zugriff auf Plutonium soweit irgend möglich zu erschweren. Auch Deutschland steht hier vor einer großen Herausforderung.

Plutoniumbestände Deutschlands und weltweit

Weltweit liegen große Bestände an separiertem Plutonium vor. Im militärischen Bereich wurden bis heute etwa 250-270 t Plutonium erzeugt, im zivilen Bereich liegen z. Z. mindestens 200 t separiertes Plutonium vor. Während die Produktion von Plutonium im militärischen Bereich nahezu zum Stillstand gekommen ist, ist die Tendenz im zivilen Bereich nach wie vor steigend (in den letzten Jahren Zuwachsraten zwischen 10 und 20 Tonnen pro Jahr).

Über die vorliegenden Bestände separierten Plutoniums in deutscher Verantwortung liegen leider nur unzureichende öffentlich verfügbare Daten vor. Sogar die von Deutschland gemachten Angaben zu Plutoniumbeständen gemäß der internationalen Vereinbarung zur Offenlegung von Plutoniumdaten (IAEO/INFCIRC/549) sind bis heute unvollständig. Nach unserem Kenntnisstand wurden in deutschen Kernkraftwerken bis Ende 2000 ca. 90 Tonnen Plutonium produziert. Jährlich kommen etwa 4,5 Tonnen hinzu. Davon wurden bis Anfang 1999 32-38 t abgetrennt. Etwa 26 t Plutonium lagen noch in unbestrahlter Form vor. Mindestens 27 t Plutonium werden noch anfallen, wenn die momentanen Pläne der Energieversorgungsunternehmen umgesetzt werden (d.h. dass abgebrannte Brennelemente, die bis 2005 zu den Wiederaufarbeitungsanlagen transportiert werden, laut Konsensvereinbarung noch wiederaufgearbeitet werden können). Maximal ca. 36t würden bei vollständiger Abarbeitung der verbleibenden Wiederaufarbeitungsverträge insgesamt zusätzlich anfallen. Damit müssen in Deutschland, gerechnet ab Anfang 1999, noch 53-62t abgetrenntes Plutonium sicher beseitigt werden. In den letzten Jahren wurden nur zwischen 1,3 und 2,6 t Plutonium pro Jahr in deutschen Reaktoren eingesetzt.

Die Planungen im militärischen Bereich

Seit einigen Jahren werden insbesondere im militärischen Bereich Optionen für eine Beseitigung vorliegender Plutoniumbestände aus der Abrüstung untersucht. Sowohl in den USA wie auch in Russland sind jeweils ca. 50t Plutonium als Überschuss, der über die militärisch noch benötigten Bestände hinausgeht, deklariert worden. Bislang haben sich die beiden Länder jedoch nur über die Beseitigung von je 34t Plutonium vertraglich einigen können. Das amerikanisch-russische Abkommen vom 1.9.2000 sieht einerseits eine Umsetzung von Plutonium in der Form von Uran-Plutonium-Mischoxidbrennstoff (MOX) in existierenden Reaktoren, andererseits eine Immobilisierung von Plutonium gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen (d. h eine Einbettung in eine direkt endlagerfähige Matrix wie Glas oder Keramik) als mögliche Verfahren vor. Während Russland bislang die gesamte Menge von 34 t Plutonium durch eine Umsetzung in Reaktoren beseitigen möchte, streben die USA einen sogenannten »Dual-track-approach« an, bei dem 25,57 t in Reaktoren umgesetzt und 8,43 t immobilisiert werden sollen. Bislang ist noch kein Plutonium aus militärischen Beständen technisch umgesetzt worden. Die beiden z. Z. vorbereiteten Verfahren werden nicht vor 2007 zum Einsatz kommen.

Nach unserer Analyse ist ein Plutoniumumgang in Russland durch Verarbeitung zu MOX als problematisch anzusehen. Die Technologien der MOX-Fertigung und des MOX-Einsatzes sind dort noch nicht etabliert. Die in Russland zur Verfügung stehenden Reaktorkapazitäten reichen nicht für einen zügigen Abbau der Bestände aus. Ein sehr langsamer Abbau von Beständen und der Einstieg in einen internationalen Plutoniumbrennstoffhandel, der unter Proliferationsgesichtspunkten höchst bedenklich ist und zu problematischen Abfallkonzeptionen führen kann, sind zu befürchten.

Welche Optionen gibt es?

Die einzige bislang in einigen Ländern in großtechnischem Maßstab etablierte Technologie zum Umgang mit separierten Plutoniumbeständen ist die Verwendung des Plutoniums in der Form von Uran-Plutonium-Mischoxidbrennstoff (MOX) in existierenden Leichtwasserreaktoren (LWR).

Bezüglich des Umgangs mit zivilen Beständen separierten Plutoniums wurden neben der MOX-Option verschiedene Verfahren international in die Diskussion gebracht. Als besonders problematisch ist hierbei jedoch festzuhalten, dass fast keine Analysen geschweige denn Entwicklungsarbeiten zu Alternativen zur MOX-Option in Deutschland durchgeführt oder finanziert werden. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf die Möglichkeiten für einen Umgang mit deutschen Plutoniumbeständen aus dem zivilen Bereich.

Es könnte versucht werden, Plutonium durch den Einsatz in Reaktoren möglichst weit gehend zu eliminieren. Hierzu wäre der Einsatz uranfreier Brennstoffe geeignet. Längerfristig wären auch die Verwendung fortgeschrittener Reaktorsysteme oder eine mehrfache Wiederaufarbeitung mit anschließender Verarbeitung zu MOX denkbar. Ein weiterer wichtiger Ansatz bestünde darin, Plutonium zu immobilisieren und danach direkt endzulagern. Dabei wären entweder eine homogene Immobilisierung von Plutonium zusammen mit hochradioaktiven Abfällen (high level wastes, HLW), eine Immobilisierung nach dem »Can-in-Canister«-Verfahren gemeinsam mit HLW oder auch die Herstellung von Lagerstäben denkbar.

Reaktoreinsatz: MOX-Brennstoff

Bei der Herstellung von MOX wird Plutoniumdioxid mit Urandioxid in Pulverform vermischt, in Pellet-Form gepresst und gesintert. Typische MOX-Brennstoffe enthalten etwa 6-7% Plutonium, so dass sie in existierenden Leichtwasserreaktoren (LWR) eingesetzt werden können. Pro eingesetztem Reaktor und Jahr können damit typischerweise etwa 350kg vorliegendes Plutonium in radioaktive Abfälle eingebettet werden.

Vorteilhaft ist, dass alle Verfahrensschritte in Europa bereits großtechnisch etabliert sind und entsprechende Genehmigungen insbesondere auch für den Reaktoreinsatz in Deutschland vorliegen.

Allerdings sehen wir auch einige Nachteile bzw. Unsicherheiten, die eine alleinige Festlegung auf die MOX-Option für Deutschland problematisch machen:

  • So bestehen insbesondere Unsicherheiten über die weitere Verfügbarkeit von MOX-Produktionsanlagen für deutsche Energieversorgungsunternehmen (EVU). Nach unserem Kenntnisstand ist unsicher, ob die in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren auf europäischer Ebene verfügbaren Anlagen zur MOX-Fertigung ausreichen, um die Menge des vorliegenden separierten Plutoniums konstant zu halten oder gar abzubauen.
  • Das Proliferationsrisiko bleibt bis zur Bestrahlung im Reaktor hoch, also auch noch nach der MOX-Fertigung. Lagerung und Transport von MOX erfüllen nicht das Kriterium der Proliferationsresistenz.
  • Die Plutoniummenge nimmt durch den Reaktoreinsatz insgesamt zu (bei der üblichen Belegung von maximal einem Drittel des LWR-Reaktorkerns mit MOX-Brennstoffen um ca. 50 kg pro Reaktor und Jahr).
  • Der Einsatz von MOX in LWR ist unökonomisch, da die höheren Anforderungen bei der Fertigung im Vergleich zu Uranbrennstoffen zu erheblichen Kostensteigerungen führen.
  • Der höhere Anteil an Plutonium im Reaktorkern führt zu einer Veränderung von neutronenphysikalischen Parametern, die sich negativ auf die Reaktorsicherheit auswirken kann.
  • Es kommt zu einer überproportional erhöhten Produktion von Americium und Curium. Diese Elemente tragen wesentlich zur langfristigen Radiotoxizität des abgebrannten Brennstoffs bei. Die erhöhte Wärmeproduktion im Vergleich zu Uranbrennstoffen führt auch zu höheren Kosten für die spätere Endlagerung.

Eine mehrfache Wiederaufarbeitung bei anschließender erneuter Verwendung von Plutonium als MOX in LWR (Mehrfachrezyklierung) mit dem Ziel einer vollständigen Eliminierung allen Plutoniums ist zwar prinzipiell machbar, aber wegen technischer Schwierigkeiten unwahrscheinlich. Aus unserer Sicht ist insbesondere die damit verbundene intensive Handhabung großer Mengen von separiertem Plutonium aus Non-Proliferationsgesichtspunkten als nicht sinnvoll einzuschätzen. Auch wäre eine tatsächliche Reduktion des gesamten Plutoniums nur auf einer sehr langfristigen Zeitskala (mehr als ein Jahrhundert) möglich.

Alternativer Reaktoreinsatz: Eliminierung mit uranfreien Brennstoffen

Eine Eliminierung von Plutonium durch die Verwendung neuartiger uranfreier Brennstoffe in existierenden LWR hat gewisse Vorteile gegenüber der heute praktizierten Nutzung als MOX. Bei diesen Brennstoffen würde das in MOX enthaltene Uran durch ein anderes, möglichst wenig mit Neutronen wechselwirkendes Material (z.B. Zirkonium) ersetzt. Auf diese Weise würde die kontinuierliche Neuproduktion von Plutonium aus Uran vermieden und es könnte ein höherer Anteil des Plutoniums durch Spaltung eliminiert werden.

Aufgrund unserer Untersuchungen zeigt sich, dass die prinzipielle Machbarkeit einer weit gehenden Eliminierung von Plutonium in existierenden Reaktoren gegeben ist. Es besteht aber noch relevanter Entwicklungsbedarf für die Brennstoffe (incl. Bestrahlungstests). Dieser ist jedoch weit geringer als für andere, fortgeschrittene Reaktorkonzepte (wie Hochtemperaturreaktoren oder beschleunigergetriebene Systeme). Wesentliche offene Fragen betreffen die Abbrandeigenschaften solcher Brennstoffe sowie die Auswirkungen des Fehlens von Uran auf die Reaktorbetriebseigenschaften. Da es sich bei den wichtigsten diskutierten Brennstofftypen um keramische Materialien handelt, entsprechen die Herstellungsverfahren der heutigen MOX-Fertigung.

Wir haben umfangreiche Rechnungen für die Veränderung der Brennstoffzusammensetzung im Laufe der Bestrahlung in Reaktoren durchgeführt, um die Abhängigkeit des relativen Plutoniumumsatzes von verschiedenen Brennstoffparametern sowie weitere Brennstoffeigenschaften genauer untersuchen zu können. Dabei haben wir sowohl den Einsatz in existierenden LWR als auch der Einsatz in modifizierten LWR, die speziell für die Plutoniumeliminierung verwendet werden sollen, untersucht. Erste Auswertungen der Rechnungen zeigen, dass durch Verwendung uranfreier Brennstoffe in einem einzelnen Zyklus ohne Wiederaufarbeitung bis zu siebzig Prozent des anfänglichen Plutoniums eliminiert werden könnten. Die Isotopenzusammensetzung des verbleibenden Plutoniums würde sich so sehr verändern, dass nach dem Reaktoreinsatz und etwaiger Wiederaufarbeitung eine Verwendbarkeit für Kernwaffen deutlich verschlechtert würde. Daraus ergibt sich ein Vorteil gegenüber allen anderen Verfahren, da auch nach Zerfall der Strahlenbarriere (Wirksamkeit nur wenige Jahrhunderte) die Attraktivität eines Zugriffs auf die abgebrannten Brennelemente gering ist. In Abhängigkeit von der verwendeten Matrix könnten die abgebrannten Brennstoffe auch gute Eigenschaften für eine spätere Endlagerung aufweisen.

Weiterhin finden sich in der Literatur Berechnungen für einen Plutoniumeinsatz in Hochtemperaturreaktoren, die bei Verwendung uranfreier Brennstoffe nahezu vergleichbare Eliminierungsraten vorhersagen, jedoch wären die Vorlaufzeiten für die Entwicklung und den Bau solcher Reaktoren ebenso wie die notwendigen Kapitalinvestitionen beträchtlich. Das Potenzial von beschleunigergestützten Systemen, welche in den letzten Jahren wieder verstärkt in die Diskussion gekommen sind, für eine Eliminierung von Plutonium wäre hoch, kann jedoch aus heutiger Sicht noch nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden. US-Planungen sprechen von mindestens 25 Jahren bis zur Fertigstellung eines Prototypreaktors. Beide Systeme erscheinen heute aus unserer Sicht als nicht attraktiv für einen Umgang mit vorliegenden Beständen.

Immobilisierung: Direktverglasung mit radioaktiven Abfällen

Bei der Option der Direktverglasung würde Plutonium zusammen mit HLW in eine Glasmatrix eingebettet und der direkten Endlagerung zugeführt. Die Verglasung von HLW aus der Wiederaufarbeitung unter Verwendung von Borsilikatgläsern ist eine in Europa großtechnisch etablierte Technologie. Neu wäre hier die Zugabe größerer Mengen spaltbarer Materialien.

Dieses Verfahren wird allgemein als prinzipiell technisch machbar eingeschätzt. Für eine Verglasung von Plutonium müssten voraussichtlich Anlagenmodifikationen zur Gewährleistung der Kritikalitätssicherheit durchgeführt werden. Ein Plutoniumanteil von maximal drei bis fünf Prozent scheint nach französischen und US-amerikanischen Quellen erreichbar zu sein, allerdings wird hierfür die Entwicklung einer geeigneten Glaszusammensetzung als notwendig erachtet. Der Zeitaufwand bis zu einer potenziellen großtechnischen Umsetzung wird mit wenigen Jahren abgeschätzt.

Vorteil dieses Verfahrens ist nach unserer Einschätzung, dass die Strahlenbarriere zum Schutz vor erneutem Zugriff auf das Plutonium im Unterschied zur MOX-Option unmittelbar erreicht wird.

Nachteilig ist, dass trotz Beimischung von Neutronenabsorbern eine langfristige Kritikalitätssicherheit bei den erwünschten Plutoniumkonzentrationen im Prozentbereich nur schwer nachweisbar ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass die mit dieser Option umsetzbare Plutoniummenge von der noch zur Verfügung stehenden Menge an zu verglasenden HLW abhängt, wie erste Abschätzungen deutlich machen. Entscheidend wird dabei der Startzeitpunkt eines solchen Verfahrens sein. Die umsetzbare Menge hängt neben der Plutoniumkonzentration ebenfalls von der gewählten Konzentration des HLW ab, die als Strahlenbarriere wirksam werden soll. Ein wesentlicher Punkt, der weiter untersucht werden müsste, ist daher die Frage nach der tatsächlich mit diesem Verfahren umsetzbaren Plutoniummenge. Außerdem wäre eine geeignete Glasmatrix zu entwickeln.

Immobilisierung: Keramisierung und Verglasung mit radioaktiven Abfällen

In den USA wird die Option der Immobilisierung von Waffenplutonium nach dem sogenannten »Can-in-Canister«-Verfahren entwickelt. Dabei würde Plutonium zunächst ohne HLW in eine Keramik eingebettet und das entstehende Produkt anschließend zusammen mit HLW verglast. Als Matrix für die Einbettung von Plutonium sind verschiedene Keramiken möglich. Bei der in den USA verfolgten Variante ist hierfür eine spezielle Keramik (SYNROC) weiterentwickelt worden. Diese weist als Vorteile eine hohe Langzeitbeständigkeit und die Aufnahmefähigkeit für stark mit Verunreinigungen verschmutztes Plutonium in hohen Konzentrationen auf. Eine Abtrennung des Plutoniums mit heute etablierter Wiederaufarbeitungstechnologie wäre nicht ohne weiteres möglich.

Nach unserer Einschätzung wäre diese Option direkt auf den Umgang mit zivilen Plutoniumbeständen übertragbar. Die für die Durchführung dieser Option benötigten Technologien (Keramisierung und Verglasung) sind entwickelt und für vergleichbare Zwecke in Europa bereits großtechnisch etabliert (MOX-Fertigung und Verglasung von HLW). Anlagentechnische Anpassungen wären allerdings notwendig. Vorteile dieser Variante bestehen in einer besseren Langzeitstabilität der verwendeten Matrix im Vergleich zu einer Direktverglasung und der vereinfachten Prozessführung durch eine Trennung der Arbeitsschritte Plutonium- und HLW-Immobilisierung. Auch können höhere Plutoniumkonzentrationen in Keramiken (bis zu zehn Prozent Plutonium bei gleichzeitiger Zugabe von Natururan im Verhältnis 1:2) als in Gläsern erreicht werden. Damit erhöht sich der mögliche Plutoniumumsatz und es wird eine höhere langfristige Kritikalitätssicherheit im Endlager im Vergleich zur Direktverglasung erreicht. Der erreichte Grad an Proliferationsresistenz ist etwas geringer als bei der Option der Direktverglasung, da prinzipiell denkbar ist, dass eine Trennung des HLW enthaltenden Glases von der Plutonium enthaltenden Matrix vor einer chemischen Wiederaufarbeitung vergleichsweise einfach möglich sein könnte. Wenn auf existierende MOX-Fertigungsanlagen zurückgegriffen werden soll, können Kapazitätsprobleme auftreten, insbesondere bei gleichzeitiger MOX-Fertigung für die Reaktornutzung.

Im europäischen Kontext könnte auch Urandioxid als Matrix für die Keramisierung (analog zu MOX) verwendet werden. Der hierdurch zu erreichende hohe Anteil an Uran-238 würde sich zusätzlich positiv auf die Kritikalitätssicherheit im Endlager auswirken. Dabei könnten existierende Anlagen zur MOX-Fertigung unmittelbar genutzt werden.

Wir sehen bei dieser Option weiteren Forschungsbedarf bezüglich der optimalen Matrix für die Keramisierung von Plutonium, dem anzustrebenden Plutoniumgehalt in der Matrix sowie der dann aufgrund der Beschränkungen von verfügbarem HLW möglichen gesamten Umsatzmenge.

Immobilisierung: Lagerstabverfahren

Das Öko-Institut hat die Einbringung von Plutonium in sogenannte Lagerelemente (analog zu üblichen Brennelementen) vorgeschlagen. Dabei würde das Plutonium wie bei der MOX-Option mit Uran zu Mischoxid verarbeitet und in Lagerstäbe mit etwa 7-14% Plutoniumgehalt verbracht und zu Lagerelementen assembliert. Diese würden ohne vorherigen Reaktoreinsatz für die direkte Endlagerung vorgesehen. Ein Schutz vor unerlaubtem Zugriff würde bei dieser Option durch eine Mischung solcher Lagerelemente mit abgebrannten Brennelementen im Verhältnis 1:18 im Zwischenlagerbehälter erreicht werden (alternativ könnten auch Stäbe in den Elementen selbst gemischt werden).

Es bestätigt sich durch unsere Untersuchungen, dass auch diese Option technisch durchführbar ist und für alle Schritte in Europa existierende Anlagen genutzt werden könnten. Im Vergleich zur MOX-Option würden sich bei hohem Plutoniumgehalt Kosteneinsparungen durch den vereinfachten Herstellungsprozess ergeben. Ein weiterer Vorteil ergäbe sich durch die Unabhängigkeit von verfügbaren Reaktorkapazitäten.

Als Nachteil kann bei dieser Option gesehen werden – zumindest wenn die Mischung auf Elementebene vorgenommen wird –, dass anders als bei den übrigen Optionen die Strahlungsbarriere nicht durch eine unmittelbare Vermischung mit HLW erzeugt würde. Schließlich wäre auch diese Option auf die zur Verfügung stehenden MOX-Anlagen angewiesen, wodurch Kapazitätsprobleme entstehen können.

Bei dieser Option müsste nach unserer Analyse noch genauer geklärt werden, wie der erreichte Grad an Proliferationsresistenz einzustufen ist. Es müsste ebenfalls noch bestimmt werden, welche maximale Plutoniumkonzentration in Hinblick auf die Endlagersicherheit realisierbar erscheint.

Für alle Optionen (Eliminierung, Direktverglasung, »Can-in-Canister«, Lagerstab) sind aus unserer Sicht noch detailliertere Kostenvergleiche durchzuführen. Weiterhin wären noch Fragen zur direkten Endlagerung der verschiedenen erzeugten Endlagerprodukte zu beantworten.

Die Notwendigkeit einer vergleichenden Bewertung

Um die verschiedenen denkbaren Optionen vergleichend bewerten zu können, wurde ausgehend von den im Projektverbund entwickelten Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle ein umfassender Satz von Bewertungskriterien formuliert. Als entscheidende Oberkriterien wurden hierbei

  • technische,
  • politisch/gesellschaftliche,
  • Umwelt- und Sicherheits-,
  • Non-Proliferations- sowie
  • ökonomische

Kriterien identifiziert und in detaillierten Unterkriterien genauer spezifiziert. Wir haben darüber hinaus – wo möglich – eine Operationalisierung dieser Kriterien durch die Formulierung von quantifizierbaren Indikatoren vorgenommen, die eine möglichst transparente und damit breit akzeptierbare Bewertung der verschiedenen Optionen erlauben sollen. Die Kriterien sollen dazu dienen, die Diskussion und Entscheidung über die verschiedenen Optionen anzuleiten und ggf. eine Gestaltung der Optionen zu ermöglichen.

Konsequenzen für Politik und Öffentlichkeit

Über die vorliegenden und zukünftig anfallenden Bestände an separiertem Plutonium besteht in Deutschland bis heute keine öffentliche Transparenz. Diese ist jedoch eine Voraussetzung für eine breite gesellschaftliche Debatte über die brisante Frage des Umgangs mit Plutoniumbeständen in deutscher Verantwortung. Daher sollten Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen – entgegen der bisherigen Praxis – transparente Zahlenwerke über Plutoniumanfall und -umgang veröffentlichen. Weiterhin sollte speziell die Bundesregierung ihrer seit 1997 bestehenden internationalen Verpflichtung zur Offenlegung vorliegender Plutoniumbestände inklusive der Planungen für den weiteren Umgang gemäß IAEO/INFCIRC/549 nunmehr in vollem Umfang nachkommen.

Bislang ist die Notwendigkeit eines wohlüberlegten Umgangs mit existierenden und weiter anfallenden Plutoniummengen im Rahmen der Beendigung der gegenwärtigen Kernenergienutzung in Deutschland nur unzureichend im öffentlichen Bewusstsein verankert. Erste Planungsansätze sind zudem verengt auf die MOX-Option. In Deutschland finden keine nennenswerten, aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Alternativoptionen statt. Die russische Eingleisigkeit bei der Art des Umgangs mit militärischen Plutoniumbeständen wird dabei mitunterstützt. Die zu konstatierende Engführung ausschließlich in Richtung der MOX-Option muss dringend überwunden werden.

Speziell Parlament und Medien könnten hier zu einer Öffnung der Perspektive beitragen. Nichtstaatliche Organisationen und unabhängige Experten sollten frühzeitig neben Fach- und Interessenvertretern der Industrie in die anstehenden Diskussionen über die Wahl von Optionen des Umgangs mit Plutonium einbezogen werden, u.a. um erwartbaren Konflikten vorzubeugen.

Forschungs- und Kooperationsprojekte zu Umgangsmöglichkeiten mit Plutoniumbeständen über die MOX-Option hinaus sind dringend erforderlich. Durch diese sollte ermöglicht werden,

  • dass systematische Bewertungen der verschiedenen Optionen auf Grundlage eines Kriterienkatalogs (ein erster Vorschlag wurde von uns vorgelegt) durchgeführt und offene Fragen sowie technische Gestaltungsmöglichkeiten für attraktive Optionen geklärt werden,
  • dass Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Richtung einer konkreten Umsetzbarkeit von Alternativen zu MOX – auch im industriellen Maßstab – anlaufen
  • und dass schließlich internationale Kooperationsprojekte, insbesondere mit russischen Forschungseinrichtungen, gestartet werden (dadurch könnten deutsche Erfahrungen z.B. in Russland genutzt oder interessante US-amerikanische Entwicklungen in Deutschland aufgegriffen bzw. unterstützt werden).

Damit könnte Deutschland eine internationale Vorreiterrolle übernehmen, was die Etablierung von Alternativen zu MOX für den Umgang mit Plutonium angeht. Eine Ausstrahlung auf Russland und andere Plutonium verarbeitende Länder wäre anzustreben, eine Unterstützung von US-Aktivitäten wäre nahe liegend.

Alternativoptionen zu MOX, die attraktiv für tiefer gehende Untersuchungen wären, sind nach unserer Einschätzung:

  • Eliminierungsoptionen, insbes. auf der Basis uranfreier Brennstoffe für existierende Reaktoren
  • Immobilisierungsverfahren nach dem »Can-in-Canister« Prinzip
  • Immobilisierungsverfahren durch Direktverglasung mit hochaktiven Abfällen
  • Immobilisierungsoptionen nach dem Lagerstabverfahren.

Nach einer ausführlichen kriteriengestützten Bewertung sollte eine weitere Vorauswahl erfolgen mit dem Ziel, mindestens zwei MOX-Alternativen zur technischen Anwendungsreife zu führen.

Wenn der Abbau existierender Plutoniumbestände in den Blick genommen wird, ist es nahe liegend, über weitere grundsätzliche Schritte nachzudenken:

So sollten Wege gefunden werden, eine möglichst umgehende Beendigung des weiteren Anfalls von abgetrenntem Plutonium aus deutschen Kernkraftwerken zu erreichen. Die Bundesregierung sollte über den anvisierten Stopp der Wiederaufarbeitung hinaus durch Verhandlungen mit den EVU bewirken, dass die Menge des abgebrannten Brennstoffs, der noch für die Wiederaufarbeitung vorgesehen ist, drastisch reduziert wird.

Die Bundesregierung sollte die gegenwärtigen amerikanischen-russischen Verhandlungen über einen Stopp der zivilen Wiederaufarbeitung unterstützen, eine Erweiterung auf europäische Länder anregen und sich bei den bei der Genfer Abrüstungskonferenz anstehenden Cutoff-Verhandlungen (Stopp der Produktion von spaltbaren Materialien für Kernwaffenzwecke) für eine mittelfristige Einbeziehung von Plutoniumbeständen und Plutoniumumgang im zivilen Bereich einsetzen.

Dr. Wolfgang Liebert und Dipl. Phys. Christoph Pistner, Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt, Hochschulstr. 4a, 64289 Darmstadt. E-mail:christoph.pistner@physik.tu- darmstadt.de

zum Anfang | Fallbeispiel: Mikrosystemtechik – Gefahren und Begrenzungsmöglichkeiten

von Jürgen Altmann

Mikrosystemtechnik (MST) ist ein Sammelbegriff für eine Reihe von Prozessen und Produkten, bei denen es um Systeme mit Komponentengrößen zwischen 0,1 und mehreren 100 µm geht. Bekannt ist die Mikroelektronik; MST geht darüber hinaus, indem sie mechanische, thermische, optische, magnetische, fluidische, chemische oder biologische Prinzipien verwendet. Oft sind die Produktionsprozesse denen der Mikroelektronik ähnlich: Viele Systeme werden gleichzeitig erzeugt, z.B. auf einer Siliziumoberfläche. Dadurch sind Mikrosysteme billig, klein und verbrauchen wenig Energie.

MST beinhaltet Basis- und Querschnittstechnologien, die für verschiedenartige Anwendungen und Zwecke genutzt werden können. Gemäß ihrer Funktion können MST-Systeme klassifiziert werden als: Sensoren, Aktoren, Systeme für Signalverarbeitung, Systeme für Informationsverarbeitung, -speicherung und -übertragung. Spezielle Systeme können chemische, biologische oder medizinische Analysen ausführen oder entsprechende Wirkungen ausüben. Eine besondere Untergruppe stellen Systeme für die Implantierung in den menschlichen Körper dar. Eine andere, im militärischen Zusammenhang wichtige Gruppe sind autonome Systeme, die ortsfest oder beweglich sein können.

Mit ihrer breiten Einsatzpalette kann MST für das Militär wie auch für die zivile Gesellschaft weit reichende Folgen haben.

Zivile und militärische Ausgaben für MST

MST ist einer der Schwerpunkte öffentlicher Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in den höchstentwickelten Industriestaaten. In MST werden große Hoffnungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt gesetzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sieht die USA in Führung, Japan und Europa gleichauf, wobei Deutschland in Europa führt. Die öffentliche Förderung für MST durch das BMBF in Deutschland beläuft sich auf 100 Mio. DM/Jahr.

Gegenwärtig sind die MST-Produkte mit dem höchsten Umsatz Festplatten-Schreib-/Leseköpfe und Druckköpfe für Tintenstrahldrucker. Andere Produkte sind Herzschrittmacher, Hörgeräte und Beschleunigungssensoren für Kfz-Airbags. Für den Weltumsatz in MST (1996 13 Mrd. $) wird bis 2002 ein Wachstum auf 38 Mrd. $ vorhergesagt. Wichtige neue Anwendungsfelder seien dann die medizinische Labordiagnose und Infrarotbildsensoren.

Während die FuE-Förderung in Europa und Japan vor allem auf zivile Anwendungen zielt, ist in den USA die militärische Förderung, v.a. durch die Defense Advanced Projects Agency (DARPA), zentral – die DARPA gibt pro Jahr über 300 Mio. $ für militärische MST und MST-basierte Anwendungen aus.

Das deutsche Bundesministerium der Verteidigung ließ 1996-98 eine erste Studie über militärische Anwendungen der MST erstellen. Hier wurden v.a. in den Bereichen Navigation/Stabilisierung, Zünder, Sensoren, Minen und Mikrofahrzeuge militärischer Nutzen bzw. militärische Bedrohung gesehen. Eine von der WEU in Auftrag gegebene Studie wurde 2000 fertiggestellt; sie empfiehlt fokussierte europäische Anstrengungen in sieben Bereichen, darunter Mikro-Trägheitslenksysteme, Zustandsüberwachungssysteme für alle größeren Träger, biochemische Sensoren und Mikroflugzeuge. Die NATO hat 2000 eine erste Task Group zu MST gegründet. Deutschland ist bei militärischer FuE eher zurückhaltend; auch in der Summe sind die Aktivitäten in Europa weit geringer als die der USA.

Mögliche militärische Anwendungen der Mikrosystemtechnik

Wo MST-Systeme vorhandene konventionelle ersetzen, sind erstere kleiner und bei Serienproduktion i.d.R. billiger, außerdem arbeiten sie in der Regel schneller und oft mit höherer Ausfallsicherheit. In vielen Bereichen können sie aber auch erstmals Anwendungen ermöglichen, die bei herkömmlichen Systemen technisch oder ökonomisch ausgeschlossen waren. Bisher waren z.B. Trägheitslenksysteme zu groß und zu teuer, als dass sie in Artilleriemunition (mit etwa 10 cm Durchmesser) eingesetzt werden konnten. Mit MST könnten sie in Kanonenmunition (einige cm), eventuell sogar in Gewehrgeschossen (etwa 1cm) eingebaut werden und dann zu höherer Zielgenauigkeit führen. MST kann aber auch ganz neue Systeme wie autonome Kleinroboter und -flugzeuge möglich machen.

Auch in allgemein nutzbaren Komponenten kann MST neue Möglichkeiten eröffnen, etwa bei kompakteren Datenspeichern oder kleineren Funksendern und -empfängern. Andere Beispiele sind »intelligente Materialien« zur Verringerung von Vibration und Verschleiß in Flugzeugen oder 1cm kleine Mikroturbinen, die entweder Kleinstflugzeuge antreiben oder die von den Soldaten der Zukunft mitgeführte Elektronik mit Strom versorgen könnten.

Je nach geforderter Miniaturisierung, dem Grad technologischer Neuerung sowie dem Ausmaß an ziviler FuE können die militärischen MST-Anwendungen

  • innerhalb der nächsten fünf Jahre zur Verfügung stehen (Lenksysteme für größere Träger oder Flugkörper, Waffenzünder, biotechnologische/medizinische Laboranalysesysteme),
  • noch fünf bis zehn Jahre bis zur Einsatzreife benötigen (Lenksysteme für Munition, verteilte Sensoren mit mm-Größe, Freund-Feind-Kennungssysteme für Soldaten und Fahrzeuge, Kleinstsatelliten, in den Körper implantierte Systeme für Diagnose und Medikation) oder
  • noch zehn bis zwanzig Jahre FuE-Zeit brauchen (teilmobile Ziel suchende Kleinstminen, autonome/kooperierende Mikroroboter und -flieger mit cm-Größe, Mensch-Rechner-Kontakt mit Übertragung höherer Informationen).
  • Manche denkbaren Anwendungen sind aber noch spekulativ (selbst-reproduzierende Mikrosysteme, Mikro-Nuklearwaffen).

Summarische Bewertung unter Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle

Bei den meisten allgemeinen bzw. Grundlagen-Anwendungen sind Destabilisierung, insbesondere Wettrüsten, und/oder Proliferation zu befürchten. Weil sie jedoch eng mit zivilen Anwendungen zusammenhängen und die Verifikation ein unrealistisch hohes Ausmaß an Transparenz bzw. Aufwand erfordern würde, scheinen Begrenzungen hier kaum möglich.

Bei den spezifisch militärischen Anwendungen ergibt sich ein differenziertes Bild:

Für Mikro-Trägheitslenksysteme gibt es nur begrenzten zivilen Bedarf; jedoch scheinen die Gefahren durch Destabilisierung und Proliferation nicht so dringend, dass sie die notwendige weit gehende Verifikation rechtfertigen würden.

Verteilte Sensoren, die in Gerät eingebaut sind oder die Umgebung militärischer Standorte überwachen, sind unproblematisch. Bei Gefechtsfeldüberwachung sind Destabilisierung, insbesondere Wettrüsten, und Proliferation abzusehen. Einsatz für Verifikation, etwa für den Nachweis chemischer oder biologischer Kampfstoffe, wäre positiv zu beurteilen, allerdings wäre MST dafür nicht unbedingt nötig – herkömmliche Sensoren könnten dasselbe leisten. Wegen schwieriger Abgrenzungs- und Verifikationsprobleme sind Begrenzungen ebenfalls schwierig.

Systeme zum Nachweis chemischer Kampfstoffe oder zum Sichern und Zünden von Waffen sind unter PRK-Gesichtspunkten nicht negativ oder sogar positiv zu beurteilen. Freund-Feind-Kennungssysteme für den Landkrieg können ebenfalls als i. W. neutral betrachtet werden.

Anders ist die Lage bei Klein(st)satelliten. Sie bieten viele Möglichkeiten des Einsatzes als Antisatellitenwaffe und gefährden daher beabsichtigte Rüstungsbegrenzung (Verbot von Weltraumwaffen). Außerdem sind Destabilisierung (Angreifervorteil, kurze Vorwarnzeiten, Unübersichtlichkeit; Wettrüsten) und Proliferation zu erwarten. Der zivile Bedarf ist begrenzt; wollte man die zivile Nutzung jedoch erlauben, könnte man sie prinzipiell durch Regeln erfassen, allerdings stellen sich ohne ein vollständiges Verbot schwierige Verifikationsprobleme.

Bei biotechnologischen/medizinischen Anwendungen sind Nachweissysteme für das Labor weit gehend unkritisch und laufen ähnlich zu zivilen Entwicklungen. Bei implantierten oder am Körper getragenen Systemen sind Destabilisierung (Wettrüsten) und Proliferation zu befürchten. Drastischer könnten jedoch die Auswirkungen auf die zivile Gesellschaft sein, wenn auf dem Umweg über das Militär die prophylaktische Implantation von nicht unmittelbar medizinisch notwendigem Gerät oder gar ohne medizinischen Bezug akzeptabler würde. Hier trifft PRK auf fundamentale Fragen des Menschenbildes, was uns zur Einführung eines zusätzlichen PRK-Kriteriums bewogen hat: Gefahren für die politische/ soziale Ordnung.

Die meisten Arten von Mikrokampfminen sind durch das Minen-, das Chemische- oder das Biologische-Waffen-Übereinkommen verboten. Die anderen Arten können das Minen-Übereinkommen gefährden, dazu auch das Kriegsvölkerrecht. Zusätzlich sind Destabilisierung (Wettrüsten) und Proliferation abzusehen. Auch wenn diese Argumente für Mikromarkierungsminen weniger stark zutreffen, wären sie den Kampfminen doch äußerlich oder funktionell ähnlich und daher kaum von ihnen abzugrenzen.

Unter allen MST-Anwendungen stellen autonome Mikroroboter die größte Gefahr in Bezug auf Destabilisierung (Angreifervorteil, kurze Vorwarnzeiten, Unübersichtlichkeit; Wettrüsten) und Proliferation dar, insbesondere diejenigen, die direkte Kampffunktionen haben – Abgrenzung von anderen aufgrund äußerer Kriterien ist jedoch schwierig. Auf allgemeinerer Ebene sind negative Effekte zu befürchten, wenn sich die technologische Asymmetrie verstärkt. Einerseits könnte die Aussicht, Krieg könnte weit gehend durch Automaten, bei sehr geringen eigenen Verlusten, geführt werden, bei den technologisch führenden Ländern die Hemmschwelle zum Krieg senken. Auf der anderen Seite könnten technologisch weniger entwickelte Staaten zur Kompensation des qualitativen Nachteils verstärkt auf Massenvernichtungswaffen setzen, die ja mit herkömmlicher mittlerer Technologie erreichbar sind. Bei Mikrorobotern ergeäben sich spezifische Gefahren für Menschen und die politische/soziale Ordnung, wenn diese Systeme für (Wirtschafts-)Spionage, Lausch- und Informationsangriffe, Terrorismus oder andere Verbrechen genutzt würden. Möglicher ziviler Nutzen ist dagegen abzuwägen, etwa bei der Erkundung eingestürzter Gebäude, Untersuchung von Rohrleitungen, später auch evtl. bei Operationen im menschlichen Körper.

Eine Mikrofusionsbomben ermöglichende Handhabung von Kernwaffenmaterialien würde unter fast alle PRK-Kriterien fallen.

Erste Empfehlungen

Zur Eindämmung der durch die militärische Nutzung von MST möglichen Gefahren sollten sich Regierung und Parlament Deutschlands auf verschiedenen, internationalen wie auch nationalen Ebenen für eine Reihe von Maßnahmen einsetzen:

  • Ein umfassendes Verbot von Weltraumwaffen sollte zügig abgeschlossen und ggf. durch Detailregeln für zivile Klein(st)satelliten ergänzt werden.
  • Der Gesellschaft sollte eine breite Diskussion ermöglicht werden, wieweit sie nicht direkt medizinisch begründete Implantate akzeptieren will. Militärische Entwicklungen sollten diese Diskussion nicht präjudizieren oder unterlaufen. Daher scheint für solche Implantate ein Moratorium angemessen.
  • In Bezug auf Mikrokampfminen sollten Definitionslücken im Minenverbotsabkommen gefüllt werden. Mikromarkierungsminen sollten hier oder ggf. bei Mikrorobotern eingeschlossen werden.
  • Bei Mikrorobotern ist der dringendste Handlungsbedarf für vorbeugende Beschränkungen. Für eine klare Definition und realistische Verifizierbarkeit sollte ein einfaches Größenkriterium gewählt werden, unterhalb dessen alle mobilen, autonomen oder ferngesteuerten Systeme verboten werden. Um schon eingeführte Drohnen nicht zu erfassen, sollte die Grenze bei 20 bis 50 cm liegen. Streng umgrenzte Ausnahmen mit technischen Maßnahmen (z.B. Mobilität nicht außerhalb eines Radius von 10-50 m, Energieversorgung über wenige Meter durch Induktionsschleifen) könnten gewünschte zivile Anwendungen für Katastrophenhilfe, Rohruntersuchungen oder medizinisch Operationen ermöglichen.
  • Die deutsche Zurückhaltung bei der FuE für militärische MST sollte in den kritischen Bereichen auch den NATO-Partnern, v.a. den USA, nahe gelegt werden.

In der Forschung sollten in einer Reihe von Feldern weiter führende Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Aufbauend auf die jetzigen Resultate sollten Details möglicher Begrenzungen (Definitionen, Ausnahmen, Regeln, Unterschiede zivil-militärisch usw.) genauer untersucht und konzipiert werden, auch im Hinblick auf die Akzeptanz in verschiedenen Bereichen.
  • Mögliche Gefahren für Industriegesellschaften auf Grund der Einführung und Weiterverbreitung bestimmter militärischer Mikrosysteme, etwa Bedrohung durch kriminelle/terroristische Nutzung oder durch potenzielle Gegner, sollten genauer untersucht werden. Hier könnten sich Gründe für vorbeugende Begrenzungen zeigen, die bei einseitiger Fokussierung auf militärische Überlegenheit nicht in den Blick kommen.
  • In Bezug auf die Handhabung von Kernwaffenmaterialien für Mikrofusionsbomben sollte zunächst eine genauere Studie gemacht und dann der laufende wissenschaftlich-technische Fortschritt verfolgt werden.
  • Nanotechnologie (mit noch 100- bis 1000fach kleineren Strukturen) wird weit grundlegendere Änderungen bewirken als MST, sowohl zivil als auch militärisch. Ihr sollte eine neue, umfassender angelegte Studie gewidmet werden.

Jürgen Altmann, Experimentelle Physik III, Universität Dortmund, 44221 Dortmund, altmann@ep3.ruhr-uni-bochum.de