Kubas Antiterrorkampf gegen die USA

Kubas Antiterrorkampf gegen die USA

Das Recht auf Selbstverteidigung

von Norman Paech

In den 1990er Jahren waren etliche Kubaner ohne Angabe ihrer wahren Ziele in die USA eingereist und hatten dort über Jahre hinweg konterrevolutionäre Gruppen ehemaliger Kubaner beobachtet, die von den USA aus permanent die Souveränität und territoriale Integrität Kubas verletzten. Ihre Erkenntnisse übermittelten sie der Regierung in Havanna. Nach ihrer Aufdeckung durch US-amerikanische Behörden wurden sie vor allem wegen Verschwörung zu Spionage und Verschwörung zu Mord sowie wegen Verletzung der Einreisebestimmungen der USA zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. W&F dokumentiert gekürzt die Ausführungen von Norman Paech zur Frage des Rechts auf Selbstverteidigung, die er auf der Konferenz der Internationalen Untersuchungskommission zum Fall der »Cuban Five« in London am 9. März 2014 vortrug.

Die folgenden Ausführungen behandeln die Frage, ob es nach internationalem Recht eine Rechtfertigung für die Aktivitäten der fünf Kubaner in Florida (USA) gibt. Hier sollen allerdings nicht das hochproblematische Urteil des Bezirksgerichts von Miami Dade vom Juni 2001 und die anfechtbaren Umstände des gesamten Prozesses noch einmal aufgerollt und diskutiert werden. Es geht allein um einen Aspekt, der in dem Verfahren offensichtlich nicht berücksichtigt wurde: Können sich die Kubaner darauf berufen, ihr Verstoß gegen US-amerikanische Gesetze sei dadurch gerechtfertigt, dass sie allein zur Verteidigung der territorialen Integrität und zum Schutz der kubanischen Bevölkerung gehandelt hätten?

1.

Die fünf Kubaner waren keine Privatleute, die sich auf Grund eigener Entscheidung in die antikubanischen Kreise an der Südküste der USA einschlichen, um deren Aktivitäten zu beobachten. Sie wurden von der kubanischen Regierung geschickt mit dem klaren Auftrag, über die Terrorpläne und Tatvorbereitungen der antikubanischen Aktivisten zu berichten. Sie waren »Emissäre« der kubanischen Regierung, die als Hilfskräfte der Regierung weitgehend von ihr gesteuert wurden und von ihren Weisungen abhingen. Da sich die kubanische Regierung somit alle Handlungen ihrer Hilfskräfte zurechnen lassen muss, handelt es sich um einen internationalen Konflikt zwischen den USA und Kuba, der nach den Regeln des Völkerrechts zu beurteilen ist. Insbesondere stellt sich in diesem Fall die Frage, ob sich Kuba auf das Recht zur Selbstverteidigung gegen Terrorangriffe von US-amerikanischem Territorium gemäß Art. 51 UN-Charta1 berufen kann.

Diese Legitimation der Selbstverteidigung haben die USA bereits vielfach für ihre militärischen Angriffe auf fremdes Territorium in Anspruch genommen, und zwar nicht erst nach dem 11. September 2001, als Präsident George W. Bush in seiner Rede vom 21. September 2001 den »war on terror« ausrief. Erinnern wir uns an die Bombardierung von Tripolis im April 1986 als Antwort auf das Attentat in der Berliner Diskothek »La Belle«. Zwar wurde die Legitimation dieses Angriffs mit Art. 51 UN-Charta kritisiert, da die Tötung eines US-Soldaten im Ausland kaum als »bewaffneter Angriff« bezeichnet werden könne. Die Vereinten Nationen verurteilten die unverhältnismäßige Reaktion jedoch nicht. Ebenso gab es nur wenig Kritik an dem Raketenangriff der USA auf Bagdad 1993 nach einem fehlgeschlagenen Attentatsversuch auf den damaligen US-Präsidenten George H. Bush sen. Nur die Volksrepublik China verurteilte seinerzeit den Angriff ausdrücklich und zu Recht.

Auch die Raketenangriffe der USA auf eine Pharmafabrik in Khartum, Sudan, und auf ein angebliches Terror-Camp in Afghanistan 1998 als Reaktion auf die Attentate gegen die US-Botschaften in Daressalam und Nairobi wurden weitgehend als Maßnahmen der Selbstverteidigung akzeptiert. Kritik und Bedenken regten sich auch hier nur in der Literatur.

Unmittelbar nach dem 11. September 2001 legitimierten die USA ihren Angriff auf Afghanistan zunächst als Selbstverteidigung gegen den internationalen Terrorismus – diese Selbstverteidigung dauert nun schon 13 Jahre. Aber bereits in seiner Rede vom 21. September 2001 dehnte Präsident Bush den »war on terror« über die ganze Welt aus und beanspruchte die Rechtfertigung der Selbstverteidigung für militärische Interventionen auch in entfernten Staaten wie Jemen, Somalia oder Pakistan, mit denen die USA keinen Krieg führen, in denen sie aber Terroristen vermuten und gezielt töten. Nicht nur, dass bei diesen Aktionen auch US-amerikanische Staatsbürger die Opfer waren, rief international starke Kritik hervor, die Praxis der gezielten Tötung per se wird überwiegend als völkerrechtswidrig abgelehnt. Zudem ist mehr als zweifelhaft, dass Art. 51 UN-Charta sowohl begrifflich wie auch seiner Intention nach eine Selbstverteidigung über einen derart langen Zeitraum und territorial unbegrenzt auf der ganzen Welt legitimiert.

Ist auch die exzessive Berufung auf das Recht der Selbstverteidigung durch die USA bei ihren weltweiten militärischen Einsätzen unzulässig und abzulehnen, so wird in konkreten Fällen der Terrorismusabwehr infolge des Urteils des Internationalen Gerichtshofs von 19862 in dem Streitfall zwischen Nicaragua und den USA eine solche Berufung heute doch anerkannt. Und ein solcher konkreter Fall der Terrorabwehr als Selbstverteidigung liegt bei den Aktivitäten der fünf Kubaner in Florida vor.

2.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Aktionen und Anschläge der Exilkubaner von Florida aus einen »bewaffneten Angriff« im Sinne des Art. 51 UN-Charta darstellen. Es genügt dafür, hier einige Aktionen und Ereignisse, die die »Cuban Five« aufgedeckt und dokumentiert haben, auszuwählen und zu erwähnen:3

  • 15. Mai 1991: José Basulto, ein ehemaliger »Schweinebucht«-Söldner, notorischer Terrorist und CIA-Veteran, gründet die selbst ernannten »Brothers to the Rescue«. Er ersucht US-Präsident George H. Bush um drei Flugzeuge der US Air Force des Typs 0-2, die militärische Version der Cessna, welche im Krieg in El Salvador eingesetzt worden war. Die Kongressabgeordnete Ileana Ross beginnt eine öffentliche Kampagne und vermittelt, bis die drei Flugzeuge zur Verfügung stehen.
  • 8. Mai 1992: Die kubanische Regierung reicht bei den Vereinten Nationen eine Beschwerde über die terroristischen Aktivitäten gegen ihr Land ein. Auf Kubas Verlangen wird eine Entscheidung des US-Justizministeriums vom 23. Juni 1989 als offizielles Dokument des UN-Sicherheitsrats in Umlauf gebracht. Die Entscheidung damals lautete, dass dem Exilkubaner Orlando Bosch das Betreten des Territoriums der USA verboten wird, weil es genügend Beweise für seine terroristischen Aktivitäten in der Vergangenheit und Gegenwart gibt. Dazu gehöre auch die Sprengung eines kubanischen Zivilflugzeuges in der Luft im Jahr 1976, wobei 73 Personen starben.
  • 7. Oktober 1992: Vier Terroristen führen von einem Schiff aus einen bewaffneten Angriff auf das »Varadero Meliá Hotel« aus. Die Männer werden später vom FBI gefasst, befragt und dann freigelassen.
  • Januar1993: Fünf Terroristen an Bord eines Schiffes, bewaffnet mit schweren Maschinengewehren und anderen Waffen, werden von der US-Küstenwache aufgegriffen, als sie auf die kubanische Küste zufahren. Sie werden alsbald freigelassen.
  • 7. Januar 1993. Auf einer Pressekonferenz in Miami verkündet Tony Bryant, Anführer der Terroristengruppe »Commandos L«, Pläne, mehr Angriffe gegen kubanische Ziele durchzuführen, besonders gegen Hotels. Er sagt, „[v]on jetzt ab befinden wir uns mit Kuba im Krieg“ und warnt ausländische Touristen, „sie sollten Kuba meiden“.
  • Oktober 1993: »Brothers to the Rescue« ermutigen öffentlich Anschläge auf Präsident Castro und Gewalt gegen Kuba. Die Gruppe bestätigt auch ihre Bereitschaft, „die Risiken, die damit verbunden sind“, einzugehen. Andrés Nazario Sargén, der Kopf der Terroristengruppe »Alpha 66«, verkündet in den Vereinigten Staaten, seine Organisation habe kürzlich fünf Operationen gegen Kuba ausgeführt.
  • 7. November1993: Humberto Pérez, der Sprecher von »Alpha 66«, sagt auf einer Pressekonferenz, ihr Krieg gegen Kuba werde bald auf jeden Touristen ausgedehnt, der Kuba besuche: „Wir betrachten jeden, der sich in einem kubanischen Hotel aufhält, als Feind.“
  • 11. März 1994: Eine terroristische Gruppe aus Miami feuert auf das »Guitart Cayo Coco Hotel«. Dieses Hotel wird auch am 6. Oktober desselben Jahres und am 20. Mai 1995 angegriffen. CBS News in Miami bringt ein Interview mit einer Person, die angibt, sie und Andrés Nazario Sargén seien für den Angriff verantwortlich.
  • November 1994: Der Terrorist Luis Posada Carriles und fünf Komplizen schmuggeln während des fünften Ibero-Amerikanischen Gipfeltreffens Waffen nach Cartagena de Indias, Kolumbien, um einen Anschlag auf Präsident Fidel Castro auszuüben.
  • 12. Juli 1995: Drei Terroristen werden in den Vereinigten Staaten verhaftet, als sie Vorbereitungen treffen, heimlich nach Kuba zu fahren. Obwohl Waffen und Sprengstoff bei ihnen konfisziert werden, lassen die US-Behörden sie frei. Dasselbe ereignet sich mit zwei Männern am 16. Dezember 1995.
  • 13. Januar 1996: Einige Flugzeuge der »Brothers to the Rescue« verletzen den Luftraum über Kuba. Später äußert Basulto: „Sie sagen, dass ich im kubanischen Luftraum fliege; das weiß jeder, und ich habe es niemals bestritten.“
  • 23. Januar1996: US-Behörden bringen in der Nähe von Marathon Key ein Schiff mit fünf Terroristen an Bord auf. Es wollte gerade nach Kuba aufbrechen. Der FBI entlässt die fünf am selben Tag.
  • 24. Februar 1996: Die »Brothers to the Rescue« starten eine neue Aggression. Drei Kleinflugzeuge verletzen den kubanischen Luftraum, zwei von ihnen werden abgeschossen. In den 20 Monaten zuvor hatte es mindestens 25 andere Verletzungen des kubanischen Luftraums gegeben.
  • 12. April 1997: Eine Bombe explodiert im »Meliá Cohiba Hotel« in Havanna. Eine weitere Bombe wird im gleichen Hotel am 30. April entdeckt, und am 4. August explodiert erneut eine Bombe.
  • 12. April 1997: In den beiden Hotels »Capri« and »Nacional« explodieren Bomben.
  • 11. August 1997: Die Presse in Miami veröffentlicht eine Stellungnahme der Cuban American National Foundation (CANF), die den terroristischen Bombenangriffen gegen Zivilisten und Touristenziele in Kuba bedingungslose Unterstützung zusagt. Der Vorsitzende der Organisation betont,: „[w]ir sind nicht der Ansicht, dass es sich um terroristische Aktionen handelt“, und ergänzt, jede Aktion gegen Kuba sei legitim.
  • 4. September 1997: In den Hotels »Tritón«, »Chateau Miramar« und »Copacabana« explodieren Bomben. Die Explosion im »Copacaban« tötet den italienischen Touristen Fabio di Celmo. Am selben Tag explodiert außerdem eine Bombe im Restaurant »La Bodeguita del Medio«. In einem Interview mit der New York Times am 12./13. Juli 1998 bekennt sich Luis Posada Carriles dazu, die Bombenkampagne gegen die kubanischen Touristenhotels und Restaurants organisiert zu haben. Er gibt ebenfalls zu, führende Mitglieder der CANF hätten die Operationen finanziert und der Vorsitzende Jorge Mas Canosa persönlich habe den Fluss der Mittel und die logistische Unterstützung der Operationen überwacht.
  • 27. Oktober 1997: Die US-Küstenwache bringt westlich von Puerto Rico ein Schiff auf. Sie konfisziert zwei Schnellfeuergewehre des Kalibers 50 mit Stativen, eine Nachtsicht-Ausrüstung, Militäruniformen und Kommunikationsgeräte. Diese Waffen sind für Angriffe aus großer Entfernung auf Fahrzeuge und Flugzeuge bestimmt. Einer der Männer auf dem Schiff gibt an, es sei ihr Ziel, Präsident Fidel Castro zu töten, wenn er am 7. November 1997 zur Teilnahme am Ibero-Amerikanischen Gipfeltreffen auf Margarita Island, Venezuela, lande. Die US-Behörden finden heraus, dass das Schiff bei einer Firma in Florida registriert ist, deren Vorsitzender ein Direktoriumsmitglied der CANF war. Eines der Gewehre war auf den Namen des CANF-Präsidenten registriert, gegen den jedoch keine Klage erhoben wird. Die vier Crewmitglieder auf dem Schiff werden als aktive Mitglieder der terroristischen Gruppen identifiziert, die von den USA aus gegen Kuba operieren. Trotz ihrer Geständnisse und der Beweise für illegalen Waffenbesitz, Falschaussagen und Waffenschmuggel werden die Terroristen durch richterlichen Beschluss im Dezember 1999 freigelassen.
  • 16. November 1997: Nach zweimonatiger Untersuchung berichtet der Miami Herald, die Bombenserie in Havanna würde von antikubanischen Gruppen in Miami finanziert und dirigiert und Luis Posada Carriles, der für die Sprengung des kubanischen Zivilflugzeugs im Jahr 1976 verantwortlich war, agiere im Zentrum der Operationen.
  • 12./13. Juli 1998: In einem Interview mit der New York Times bestätigt Posada Carriles, er habe die Bombenkampagne gegen kubanische Hotels und Restaurants organisiert und die Führer der CANF hätten seine Operationen finanziert.
  • 2. August 1998: In einem Interview mit dem Programm »Opposing Points of View« für CBS News sagt Posada Carriles, er plane weitere Angriffe auf kubanisches Eigentum, sei es innerhalb oder außerhalb der Insel.

Auch nachdem Fernando Gonzáles, Gerardo Hernández, Ramón Labiño, Antonio Guerrero und René González, bekannt als die »Cuban Five«, im September 1998 verhaftet und anschließend zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, gingen die antikubanischen terroristischen Aktivitäten weiter. Im Folgenden werden exemplarisch nur noch drei der zahlreichen weiteren Zwischenfälle und Aktivitäten aufgeführt:

  • 26. April 2001: Die kubanische Küstenwache bringt an der Nordküste von Via Clara ein Boot mit drei Crewmitgliedern auf. Bei der Aktion werden eine Vielzahl von Waffen und eine Nachtsichtausrüstung sichergestellt. Die Terroristen wohnen in Miami und gehören zu den Terrorgruppen »Comandos F4« und »Alpha 66«.
  • 29. März 2002: Rodolfo Frómeta, Chef der Organisation »Comandos F4«, enthüllt auf einem öffentlichen Treffen in Tampa, er organisiere und trainiere militärische Kommandos für den Kampf gegen Kuba.
  • Januar 2003: Das Wall Street Journal schreibt, Rodolfo Frómeta habe in Miami die Schaffung einer kubanisch-venezolanischen „zivil-militärischen Allianz“ angekündigt. Ihr Ziel sei es, die Präsidenten Hugo Chavez und Fidel Castro zu stürzen. Außerdem habe er angekündigt, etwa 50 Söldner, 30 davon Kubaner, würden in den Marschen der Everglades (Florida) ein militärisches Training erhalten. „Wir bereiten den Krieg vor“, sagt Frómeta.

Bis 1999 wurden ca. 3.500 Menschen, die meisten von ihnen Kubaner, durch die Terrorangriffe getötet und 2.100 ernsthaft verletzt.

3.

Es kann kein Zweifel bestehen, dass diese terroristischen Aktivitäten sowohl einzeln wie auch in ihrer Gesamtplanung einen »bewaffneten Angriff« auf die Bevölkerung und die territoriale Integrität Kubas darstellen. Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass diese terroristischen Angriffe Einzelner und einzelner Gruppen auch Angriffe im Sinne des Art. 51 UN-Charta sind, die den angegriffenen Staat zu Selbstverteidigungsmaßnahmen berechtigen, die ja ihrerseits wiederum die Souveränität des Staates verletzen, von dessen Territorium die Angriffe ausgehen. Art. 51 UN-Charta wurde geschaffen, um die Verteidigung gegen staatliche Akte der Gewalt zu ermöglichen. Private Gewalt war in diesem Konzept nicht vorgesehen. Noch 1986 hatte der Internationale Gerichtshof in seinem Nicaragua-Urteil4 entschieden, die USA seien nicht für die Verletzung des humanitären Völkerrechts verantwortlich, welche durch organisierte militärische und paramilitärische Gruppen (Contras) begangen wurde, da sie diese Taten nicht »gesteuert oder verstärkt« hätten. Es muss also eine sehr enge Verbindung zwischen den Tätern und dem Staat bestehen, um die Taten dem Staat zurechnen zu können.

Dieses enge Konzept der Gewalt durch terroristische Angriffe einzelner Organisationen hätte es jedoch dem UN-Sicherheitsrat niemals erlaubt, im Fall des 11. September 2001 die USA auf die Möglichkeit der Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta zu verweisen. Al Kaida operierte damals zwar von Afghanistan aus, aber es gab keine überzeugenden Hinweise, dass die Taliban, die Afghanistan damals beherrschten, an deren Aktionen beteiligt seien oder sie »gesteuert oder durchgeführt« hätten. Der UN-Sicherheitsrat musste also die Anwendung des Art. 51 UN-Charta derart erweitern, dass auch Terrorakte durch nichtstaatliche Akteure wie Al Kaida die Selbstverteidigung ohne Rücksicht auf die Souveränität (Art. 2 Z. 7 UN-Charta) des Staates legitimieren, von dessen Territorium die Organisation agiert. Jede Erweiterung des Rahmens der Selbstverteidigung gerät in Konflikt mit dem absoluten Gewaltverbot gemäß Art. 2 Z. 4 UN-Charta. Die Gefahr besteht, dass Staaten versuchen, ihre militärischen Interventionen mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu legitimieren. Ein Beispiel dafür ist die Ausrufung des weltweiten »war on terror« durch die USA und die NATO, die praktisch jeden Staat, in dem sich Einzelne oder Gruppen von Terroristen im Verborgenen aufhalten, mit einer militärischen Intervention bedrohen. Diese Staaten können sich nicht mehr auf den Schutz durch die UN-Charta verlassen, sondern nur auf den Aufbau einer eigenen militärischen Abschreckung.

4.

Der UN-Sicherheitsrat ist mit seiner Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001 den Weg der Erweiterung gegangen, ohne allerdings eindeutige Grenzen der Rechtfertigung aufzuzeigen. Er wollte den USA unmittelbar nach dem Anschlag kein Mandat erteilen, da ihm offensichtlich die Umstände noch zu undurchsichtig waren, öffnete die Tür des Art. 51 aber immerhin einen Spalt. Die Tür wurde im Dezember 2001 mit der Resolution 1373 (2001), »Enduring Freedom«, allerdings weit aufgestoßen. Die Resolution ist noch heute Grundlage für ein Mandat, welches mit den Jahren immer problematischer wurde. Dennoch: Die Entscheidung des UN-Sicherheitsrats fand damals große Zustimmung bei den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und beseitigte damit alle Zweifel, dass auch terroristische Akte von unabhängigen privaten Akteuren unter die Regelung des Art. 51 UN-Charta fallen.5 Allerdings wird von einigen Autoren eine gewisse Verbindung zwischen dem Staat und den Tätern, eine erkennbare Zurechenbarkeit gefordert.6 Andere lassen eine »externe Verbindung« genügen, bei der der Angriff lediglich von einem anderen als dem Zielstaat ausgeht.7 Sie berufen sich auf die NATO, die ihre Entscheidung über den Bündnisfall zur Unterstützung der USA gemäß Art. 5 NATO-Statut nur davon abhängig machte, ob der Angriff vom 11. September von außerhalb der USA ausgetragen wurde.8

Soll allerdings die territoriale Integrität des Staates, von dem aus die Terroristen agieren, durch die Verteidigungsmaßnahmen verletzt, also eine Intervention legitimiert werden, wird eine gewisse Kontrolle des »Gast«-Staates über das terroristische Geschehen verlangt. Gemäß dem Nicaragua-Urteil des Internationalen Gerichtshofes musste diese Kontrolle »effektiv« sein; die Berufungskammer des Jugoslawientribunals hingegen ließ eine »allgemeine Kontrolle« genügen.9 Bei den Aktivitäten der antikubanischen Terroristen in Florida ist diese Unterscheidung nicht relevant, denn sie waren in der Öffentlichkeit bekannt. Die Aktivisten unternahmen niemals den Versuch, ihre Terrorunternehmen zu verheimlichen. Vielmehr rühmten sie sich ihrer und verkündeten ihre Taten und Pläne in den Medien weit über Miami hinaus bis in die New York Times. Es gibt keinen Grund zur Annahme, die US-Regierung hätte davon keine Kenntnis und die Aktivisten nicht jederzeit unter Kontrolle gehabt. Im Gegenteil, sie duldete und förderte sie über die Jahre, wie allein der Erwerb der drei Flugzeuge des Typs 0-2 von der US Air Force im Jahr 1991 beweist. Die USA können sich also gegenüber den Verteidigungsmaßnahmen Kubas nicht darauf berufen, die Terroraktivitäten der antikubanischen Gruppen seien vollkommen unabhängig ohne ihre Unterstützung oder gar ihr Mitwissen erfolgt.

5.

Notwendig ist allerdings, dass die Terrorangriffe eine gewisse Schwere und anhaltende Dauer aufweisen. Sie dürfen nicht nur als eine vorübergehende Belästigung angesehen werden, und es müssen weitere Angriffe erwartet werden, damit Maßnahmen der Selbstverteidigung im Sinne des Art. 51 UN-Charter gerechtfertigt sind. Es gibt in der langen Geschichte der antikubanischen Aktivitäten in den USA zahlreiche Beispiele von erheblicher Schwere. Ich verweise nur auf die mehrfachen Versuche, Präsident Fidel Castro durch ein Attentat zu töten, oder die Anschläge auf touristische Einrichtungen wie Hotels und Restaurants, um ein Klima der Angst zu erzeugen. Es kann also kein Zweifel daran bestehen, dass die kubanische Regierung Maßnahmen zur Selbstverteidigung gegen die immer wieder von US-amerikanischem Territorium unternommenen Terrorangriffe ergreifen durfte.

Schließlich müssen die ergriffenen Verteidigungsmaßnahmen verhältnismäßig sein, d.h. sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erlittenen oder noch zu erwartenden Terrorangriffen stehen. Vor allem dürfen die Verteidigungsmaßnahmen keine Akte der Vergeltung oder Rache darstellen. Es geht im Wesentlichen um die Abwehr einer noch weiterhin drohenden Gefahr, darum, einen erneuten Angriff auszuschließen und die Sicherheit der eigenen Bevölkerung und des Territoriums für die Zukunft zu garantieren. Daraus folgt, dass der sich verteidigende Staat zunächst diplomatische Schritte unternehmen muss, damit der Staat, von dem die Terrorangriffe ausgehen, diese unterbindet. Sollte dies trotz wiederholter Aufforderung nicht geschehen, so ist anerkannt, dass die Verteidigung als Ultima Ratio auch militärische Mittel anwenden kann.

Es ist offensichtlich, dass die USA diese Verhältnismäßigkeit der Mittel in ihrem »war on terror« nur in den seltensten Fällen berücksichtigten. Ob der Raketenangriff 1993 auf Bagdad nach einem fehlgeschlagenen Attentatsversuch auf Präsident Bush oder die irrtümliche Zerstörung einer Pharmafabrik im Sudan 1998, vor allem aber die zahlreichen gezielten Tötungen mit Drohnen in Pakistan, Somalia und Jemen, bei denen immer wieder eine unbekannte Anzahl von Zivilisten getroffen wurden – sie alle lassen sich nicht mit dem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta rechtfertigen, dessen Grenzen sie eindeutig überschreiten.

6.

Anders im Falle der kubanischen Verteidigungsmaßnahmen. Die kubanische Regierung hatte die US-Regierung frühzeitig über private und öffentliche Kanäle, bei Treffen in New York, Washington und Havanna auf den unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten. Erst als die US-Regierung keine Anstalten machte, dem Treiben an ihrer Südküste ein Ende zu setzen und die illegalen Aktivitäten zu unterbinden, sandte die kubanische Regierung ihre Männer in die USA, um nähere Informationen über die Terroristen zu erhalten. Ihre Aufgabe war auf die Ausspähung der antikubanischen Kreise in Miami und ihre Aktivitäten beschränkt. Sie forschten weder militärische noch Staatsgeheimnisse aus oder verrieten diese, noch gefährdeten sie die Sicherheit der USA. Dies wurde von verschiedenen Zeugen der Anklage, wie General James R. Clapper jr. und Konteradmiral Eugene Carroll, im Prozess bestätigt.10 Die Materialien und Dokumente, die die fünf Kubaner an ihre Regierung in Havanna weiterleiteten, waren ganz überwiegend öffentlich zugänglich und beschränkten sich auf die regional begrenzten Aktivitäten der antikubanischen Kreise.

Gemessen an den Terrorakten und Umsturzzielen der Aktivisten waren die Verteidigungsmaßnahmen verhältnismäßig. Selbst wenn man den Tatbestand der Spionage nach US-amerikanischem Recht für erfüllt hält, ist diese »Straftat« angesichts der Schwere, Dauer und des Ausmaßes der Terroraktivitäten gemäß Art. 51 UN-Charta gerechtfertigt. Der Abschuss der beiden Flugzeuge der Organisation »Brothers to the Rescue« des notorischen Terroristen Basulto im Jahr 1996 war eine unmittelbare und zulässige Verteidigungsmaßnahme gegen die wiederholte Verletzung kubanischen Luftraums. Die Organisation war vorher mehrfach gewarnt worden, dass sich die kubanische Regierung einschneidende Maßnahmen vorbehalte, wenn das Eindringen in den kubanischen Luftraum nicht eingestellt werde. Es entspricht internationalem Brauch und Recht, sich gegen die wiederholte Verletzung des Luftraums auch mit militärischen Mitteln zu schützen.

Fazit

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die fünf Kubaner die US-amerikanischen Gesetze mit der alleinigen Absicht verletzten, Kuba vor den völkerrechtswidrigen Angriffen der antikubanischen Terroristen zu schützen. Sie handelten zur Verteidigung gegen bewaffnete Angriffe im Sinne des Art. 51 UN-Charta mit verhältnismäßigen und adäquaten Mitteln. Dieses Handeln war gerechtfertigt und hätte strafrechtlich zu einem Freispruch bzw. zu erheblich milderen Strafen führen müssen.

Anmerkungen

1) Artikel 51 der UN-Charta lautet: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. […]“

2) International Court of Justice (1986): Case concerning Military and Paramilitary Activities against Nicaragua. Judgment of 27 June 1986 (Merits), S.14.

3) Die folgenden und viele weitere Beispiele sind in dieser Publikation aufgeführt: Cuba, Asamblea Nacional del Poder Popular, Iraida Aguirrechu (2005): The Perfect Storm – The Case of the Cuban Five. La Habana/Cuba: Editora Politica, S.58ff.

4) International Court of Justice (1986), op.cit., S.14, 54.

5) Statt vieler vgl. Carsten Stahn: Terrorist Acts as »Armed Attack«: The Right to Self-Defense, Art, 51 (1/2) of the UN Charter, and International Terrorism. The Fletcher Forum of World Affairs, Vol. 27:2, Summer/Fall 2003, S.35, 37.

6) Siehe z.B. Albrecht Randelzhofer(2002): On Article 51. In: Bruno Simma (ed.): Charter of the United Nations – A Commentary. Oxford: Oxford University Press, S.802.

7) So Carsten Stahn, op.cit., S.33, 34.

8) Vgl. NATO: Press release No. 124. Statement of the North Atlantic Council. September 12, 2001.

9) International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, Appeals Chamber (1999): Case No.: IT-94-1-A, Prosecutor v. Duško Tadiæ. Judgment of 15 July 1999, par. 137.

10) Vgl. Cuba (2005), op.cit, S.98.

Prof. Dr. Norman Paech lehrte Öffentliches Recht an der Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik. Er ist Mitglied im Beirat von W&F.

Jesse Helms weiß was er will

Jesse Helms weiß was er will

Zur Kuba-Politik der USA in den 90er Jahren

von Christoph Wagner

Fünfundwanzig Jahre nach Abschluß der B-Waffen-Konvention 1972 beantragt erstmals ein Land eine Prüfung, ob biologische Waffen eingesetzt wurden. Kuba beschuldigt die USA, am 21. Oktober 1996 den Schädling Thrips Palmi Karny durch eine einmotorige Maschine des Typs S2R über der Insel versprüht zu haben (Granma Internacional, dt. Ausgabe, 6/1997 und 8/1997).Wer die Geschichte der amerikanisch-kubanischen Beziehungen nach der Revolution 1958/59 kennt, der kann eigentlich nichts für unmöglich halten, selbst die ungeheuerlichsten Vorwürfe aus Havanna – Vorbereitung einer Invasion, Pläne für die Ermordung Fidel Castros1 – haben sich oft als richtig erwiesen.

Seit Frühjahr dieses Jahres sind etliche Bombenanschläge auf Hotels und Tourismuszentren des Karibikstaates verübt worden. Nach kubanischer Darstellung waren dabei von Exilkubanern in Miami angeheuerte Söldner am Werke. Die US-Regierung, der Duldung bis Unterstützung unterstellt wird, sah sich veranlaßt zu erklären, daß sie Gewalt nicht als das geeignete Mittel halte, um einen demokratischen Wandel herbeizuführen. Dies mag man für scheinheilig halten, da die USA zum einen die Verletzung internationalen Rechts, aber auch nationaler Gesetze durch Personen und Gruppen der exilkubanischen Gemeinde stets als Kavaliersdelikt behandelt und jene Radiosender gefördert haben, die einen Kreuzzug des Terrors und der Sabotage predigen (Burghardt 1997). Scheinheilig jedoch ist es vor allem, weil die Vereinigten Staaten seit vielen Jahren mit einem Handelskrieg, der den Titel tatsächlich verdient, völkerrechtswidrig Gewalt auf Kuba ausüben. „Das Kuba-Embargo ist das einzige der Vereinigten Staaten, das tatsächlich den Verkauf von Nahrung und Medizin verhindert und damit die Vierte Genfer Konvention von 1949 verletzt.“ (Smith 1996)2

1992 und 1996 haben die USA mit zwei Gesetzen den Würgegriff fester geschlossen. Dazwischen allerdings gab es eine kurze Phase der Entspannung, die eine weitere Verbesserung der Beziehungen nach der zu erwartenden Wiederwahl Bill Clintons als wahrscheinlich erscheinen ließ.

Die Balsero-Krise vom August 1994, damals hatten Zehntausende Kubaner dem System Castros auf selbstgebauten Booten und Flößen den Rücken zu kehren versucht, brachte Clinton, der in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf eine knallharte Linie gegenüber Castro versprochen hatte, in Schwierigkeiten: Zum einen mußte er Befürchtungen vor weiterer Einwanderung entkräften, zum anderen konnte er die starke exilkubanische Gemeinde (ca. 1,5 Millionen US-Bürger) nicht durch Abweisung ihrer Brüder und Schwestern vor den Kopf stoßen. Dieses Dilemma motivierte ihn zu Verhandlungen und Anfang Mai 1995 zu einer Vereinbarung mit Castro über den Umgang mit kubanischen Flüchtlingen, die diese im Prinzip allen anderen lateinamerikanischen Immigranten als Unerwünschte gleichstellte – und damit die Exillobby vor den Kopf stieß. Dieses (bescheidene) Tauwetter in jenem mal mehr, mal weniger Kalten Krieg dauerte bis zum 26. Februar 1996. An jenem Tag schoß die kubanische Luftwaffe zwei Flugzeuge der exilkubanischen Organisation »Hermanos al Rescate« (Brüder zur Rettung) ab, die durch wiederholte Verletzung des kubanischen Luftraumes den Karibikstaat provoziert hatte. Nur wenige Tage später passierte das Helms-Burton-Gesetz mit überwältigender Mehrheit Senat und Repräsentantenhaus. Und Clintons Veto-Ankündigung war Geschichte. Die Hardliner hatten ihr Ziel erreicht.3

Das Gesetz trägt den offiziellen Titel »Cuban Liberty and Democratic Solidarity (LIBERTAD) Act of 1996«, solch wohlklingende Namen sind nicht ungewöhnlich, aber im Alltag wird es wie üblich nach denen benannt, die es geschrieben haben, in diesem Fall Senator Jesse Helms, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, und der Abgeordnete Dan Burton. Es stellt den vorläufigen Höhepunkt der permanenten Blockade-Verschärfungen dar (Abschnitt I), macht Verheißungen für den Fall, daß Castro gestürzt ist (II) und zwingt Drittstaaten zum Mitmachen (II und IV).

Castro einen Schubs geben

Eisenhower hatte sich bei der Verhängung des ersten Boykotts 1960 schnelle Erfolge versprochen. Das Embargo traf Kuba in der Tat empfindlich. Doch es trieb die Revolutionsregierung nicht zur Rücknahme ihres Kurses, sondern in die Arme der Sowjetunion. 30 Jahre und eine weltgeschichtliche Epoche später ergab sich eine neue Chance. 1992, als der »Socialismo tropicana« auf dem Tiefpunkt angelangt war, verabschiedete der US-Kongreß das Toricelli-Gesetz, den »Cuban Democracy Act«. Nicht nur der Kongreßabgeordnete Toricelli ging damals davon aus, daß es jetzt wirklich nur noch wenig bedürfe, um Castros Sturz herbeizuführen. Seither ist es Jesse Helms, der sein Nachfolgewerk, die nächste Verschärfung, in dieser Weise begründet (Smith 1996).

Bereits Toricelli hat starke exterritoriale Wirkungen: Es sieht unter anderem vor, daß Schiffe, die kubanische Häfen angelaufen haben, für ein halbes Jahr nach diesem Sündenfall nicht in den USA vor Anker gehen dürfen. Mit Toricelli wurden aber auch erstmals in mehr als 30 Jahren nicht nur die Schrauben des Embargos weiter angezogen, sondern auch konkrete positive Maßnahmen für den Aufbau einer innerkubanischen Opposition gesetzlich festgehalten. Daß es entsprechende Infiltrationen all die Jahre über auch gegeben hat, steht zwar außer Zweifel. Doch seit 1992 wird die Unterstützung und der Aufbau von »Nichtregierungsorganisationen« – mit humanitärem und bürgerrechtlichem Anspruch – offener und offensiver betrieben. Es spricht daher manches für die Annahme, daß dieser Aspekt des Toricelli-Gesetzes Fidel Castro noch mehr beunruhigt hat als die neuerliche Verschärfung der Sanktionen (Rieff 1996).

Paradoxe Sanktionslogik

Mit dem Untergang des Ostblocks und der Auflösung der Sowjetunion hatten die (mehrfach verschärften Sanktionen) auf einmal wieder solch schmerzliche Auswirkungen wie ehedem. Diesmal jedoch nicht dadurch, daß sie dem Karibikstaat wie 1959ff den natürlichen und angestammten US-Markt vor der Haustüre verschlossen, sondern indem sie ihn daran hinderten, sich neue Partner zu suchen und die ökonomische Integration in den Weltmarkt oder auch nur in den Markt Lateinamerikas weitgehend blockierten. Das Paradoxe, aber nicht ganz Abwegige daran: Der von außen auferlegte Zwang zu dieser absurden Variante vom »Sozialismus in einem Land« bzw. »Sozialismus ohne andere Länder« sollte im Inneren zu marktwirtschaftlichen Reformen führen. In der Tat sah sich Castro in der Folge, um die Versorgung der Bevölkerung mit den nötigsten zu gewährleisten, u.a. dazu genötigt, Bauernmärkte einzuführen und den Dollar als Zweit- bzw. Leitwährung zu legalisieren. Und um ausländische Investoren anzulocken, mußte er ihnen weitreichende Zugeständnisse (zunächst bis zu 50% Kapitalbesitz, inzwischen mehr, sowie weitgehende Steuerfreiheit) machen. Mindestens ebenso große Gefahren für die »Fortführung der Revolution«, entstanden durch die Not, Energie und Devisen bzw. Kredite zu beschaffen.

Nach Angaben der Regierung in Havanna beliefen sich die Verluste bzw. Mehrausgaben durch den bloqueo bereits von 1961 bis 1993 auf 40 Mrd. Dollar – maßgeblich dabei waren die enormen Transportkosten, die dadurch entstanden, daß Kuba Lebensmittel, Brennstoff und anderes in fernen Ländern kaufen mußte, weil nähergelegene unter US-Druck nicht verkaufen wollten oder konnten. (Roberto Gili Colom, Hoy. Datos de una nacion que resiste y se desarrolla, La Habana 1994, S. 17.) Mag diese Rechenmethode für die Zeit der Integration Kubas in den RGW fiktiv sein: In den 90er Jahren trifft sie zu – und wird v.a. von den Befürwortern des Embargos erfreut bestätigt (Kaufman Purcell 1996).

Gravierend hat sich die Blockade auf die Zahlungsfähigkeit der Insel ausgewirkt: Kuba konnte bisher keine Kredite von internationalen Organisationen erhalten, da die USA damit drohten, diese Institutionen zu blockieren und ihnen entsprechende Summen bei der eigenen Beitragsentrichtung abzuziehen. Im Helms-Burton-Gesetz ist diese Logik nochmals sowohl in der Anwendung auf Einzelstaaten, die US-Finanzhilfen erhalten, als auch auf Institutionen festgeschrieben. Wer Kubas Liquidität verbessert, sei es durch Schuldenerlaß, Ware-Ware-Austauschgeschäfte oder Umwandlung von Schulden in Unternehmensbeteiligungen – dies praktiziert Mexiko – macht sich strafbar und wird bestraft. Havanna muß sich seine Kredite also auf einem – eben nicht mehr wirklich – freien Markt besorgen und zahlt dafür kräftig drauf.

Dies hat zu einer Schulden- und Devisenakrobatik geführt, die nur solange Sinn zu machen versprach, wie Licht am Ende des Tunnels zu erwarten war: Die teuer bezahlten Kredite sollten via Modernisierung der Wirtschaft, v.a. der extrem veralteten Zuckerindustrie, zu Mehreinnahmen bzw. Produktionssteigerungen führen, die es erlaubt hätten, nicht nur die Schulden zurückzuzahlen, sondern auch einen selbsttragenden Aufschwung zu stimulieren. Doch die Anzeichen der Erholung und die Bestätigung dieser Strategie im vergangenen Jahr, sind bereits wieder Geschichte. Die »spezielle Periode«, so sieht es heute aus, dauert an und wird offenbar noch »spezieller«, d.h. schwieriger: Kuba steckt in der Schuldenfalle, es wird immer schwieriger, die Wirtschaft mit den genannten Methoden voranzubringen.4

Die Blockade wirkt. Aber sie führt anno 1997 nicht zu einer Liberalisierung der internen Ökonomie, sondern zum weitgehenden Abbruch des Öffnungskurses und zur verstärkten Reideologisierung der Ökonomie, wie sie Castro auf dem 5. Parteitag der KP vor wenigen Wochen zu erkennen gegeben hat. Commandante Che ist zurückgekehrt und mit ihm der verschärfte Kampf um die sozialistische Moral.

Können sich Helms und Burton also freuen? Die Evaluation der eigenen Maßnahmen, so sie denn überhaupt stattfindet, funktioniert einfach: Das Embargo hat Castro zu wirtschaftlichen Zugeständnissen wie Zulassung des Dollars und der Bauernmärkte gezwungen (Kaufman Purcell).

Ob die Blockade auch zu einer Demokratisierung geführt hat – überhaupt führen kann –, danach fragt keiner, und das nicht nur, weil alle Indizien das Gegenteil belegen5, sondern weil es den Prämissen des Embargos – 1. Alles oder nichts, 2. Je schlimmer, desto besser – und den daraus notwendig folgenden Konklusionen widersprechen würde.

Die Blockade als US-Innenpolitik

Man liest oft, die Politik gegenüber Kuba sei letztlich US-Innenpolitik. Clinton habe sich Wählerstimmen in Florida und New Jersey sichern wollen. Da ist Wahres dran – die harte Tour gegenüber Kuba steht für einen Großteil der Exilkubaner nicht zur Diskussion –, obwohl Untersuchungen ergeben haben, daß sie an den Wahlurnen nicht nur über die Kuba-Politik abstimmen. Und auf der anderen Seite ist die exilkubanische Gemeinde alles andere als homogen – es sind ja gerade viele Exilkubaner, die immer wieder das Embargo verletzen: aus privaten Gründen, um ihre Familien auf der Insel zu versorgen.

Außerdem habe es sich Clinton, so die Innenpolitik-These weiter, vor der Gesamtwählerschaft nicht leisten können, nach dem Abschuß der beiden Flugzeuge als Weichling dazustehen. In der Tat eignet sich Kuba hervorragend für eine Politik des Knüppel aus dem Sack, die wenig kostet, aber Eindruck schindet. Hier werden noch die Schlachten geschlagen, die jeder US-Bürger nachvollziehen kann, werden jahrzehntelang stimulierte ideologische Bedürfnisse befriedigt. Die Welt ist so kompliziert geworden. Wie schön war die alte Weltordnung.

Die Innenpolitik-These hat jedoch noch eine viel weitergehende Nebenbedeutung: Kuba war bis 1958 von den USA als quasi-Staatsgebiet behandelt worden, mit dem Status eines Bundesstaats zweiter Klasse. Es kommt daher nicht von ungefähr, daß die Propaganda der Helms', Burtons & Co vielfach an Wiedervereinigungsrhetorik in der alten Bundesrepublik erinnert. Interessanterweise trägt auch die in ihrem Gesetz vorgesehene Form der »Befreiung« Kubas Züge des tatsächlich vollzogenen Anschlusses der DDR (Wagner 1996) – mit dem freilich nicht ganz nebensächlichen Unterschied, daß die DDR-Bevölkerung ihre Souveränität freiwillig abgegeben hat.

Im allerersten Absatz erklärt man die Absicht, „das kubanische Volk zu unterstützen, seine Freiheit und seinen Wohlstand wiederzuerlangen“, doch im folgenden geben die Autoren ein merkwürdiges Verständnis von Freiheit und Souveränität zum Ausdruck, und mehr noch als vom Wohlstand der Kubaner ist vom Wohl der amerikanischen Alteigentümer die Rede: „Eine Übergangsregierung in Kuba ist eine Regierung“, so wird definiert, „die angemessene Schritte unternimmt, Bürgern der Vereinigten Staaten … Eigentum, das ihnen von der kubanischen Regierung nach dem 1. Januar 1959 genommen wurde, zurückzugeben, oder sie angemessen zu entschädigen“ (§ 205,8).

Rückübertragung vor Entschädigung – deutsche Leser hören die Nachtigall trapsen. Tatsächlich stattet die Foreign Claim Settlement Commission, so etwas wie ein Bundesamt für offene Vermögensfragen, seit etlichen Jahren US-Bürger mit Rechtsansprüchen aus. Daß nach dem neuen Gesetz auch alle exilkubanischen US-Bürger, die bei Flucht oder Auswanderung Hab und Gut zurückließen klagen dürfen, kann als Irrsinn oder Beschäftigungsprogramm für Tausende von Rechtsanwälten angesehen werden (Sweeney 1996). 6 Aber man muß sich wirklich plastisch vorstellen, wie die vielbeschworene Befreiung „des kubanischen Volkes“ – die Befürworter setzen ja immer die Brüder Castro gegen die restlichen 10 Millionen7 – vonstatten gehen würde: als Enteignung und Rekolonisierung. Denn die wichtigsten kubanischen Wirtschaftszweige, v.a. die Zuckerindustrie, waren bis 1958/59 in US-Besitz.

Die Frage, mit welchen Methoden dieses Eigentum teilweise oder gar überwiegend erworben wurde und wer dafür bezahle, gehört in den Zusammenhang von »Patria o muerte« und »Befreiung«. Nicht übersehen werden sollte dabei jedoch, daß ein Großteil der potentesten Alteigentümer, wie z.B. Coca-Cola, Helms-Burton ablehnen, gerade weil sie eine dauerhafte Schädigung der amerikanisch-kubanischen Beziehungen fürchten.8 Denn das Gesetz kennt nur eine Lösung für Kubas Probleme – und für das Kuba-Problem der USA: die bedingungslose Kapitulation oder, was dasselbe ist, ein Friede zu Bedingungen von Big Jesse.

Wie das Ausland sich empört

Haben Toricelli und Helms-Burton ihre abschreckende Wirkung auf Unternehmer aus aller Welt keineswegs verfehlt, so gab es doch bis 1996 keine Regierung, die mit den USA in Sachen Embargo kooperiert hätte. Im Gegenteil, in diversen internationalen Gremien bekamen die Vereinigten Staaten zunehmend öffentliche Ablehnung zu spüren. Die UNO-Generalversammlung forderte im November 1995 zum wiederholten Male ein Ende der Embargo-Politik, diesmal mit 117 zu 3 Stimmen, und ein Jahr später mit 138 zu 3, lediglich Usbekistan und Israel hielten zu den USA. Auch die OAS löst sich aus dem Griff der Vereinigten Staaten: Trotz diverser Androhungen, die durch Helms-Burton Gesetzeskraft erlangen sollten, verurteilte die Organisation Amerikanischer Staaten, auf deren Tagungen seit dem Ausschluß Kubas 1962 die Insel ein Tabuthema war, die Blockade am 4. Juni 1996. Nichtsdestotrotz trat einen Monat später Helms-Burton in Kraft.

Das Ausland empört sich besonders über die beiden inzwischen berüchtigten exterritorial gültigen Abschnitte: Wer in Geschäfte verwickelt ist, die von der kubanischen Regierung konfisziertes Eigentum betreffen, kann von betroffenen US-Bürgern angeklagt werden (III). Der Gesetzestext spricht in diesem Fall von »trafficking« – was auch in US-Medien in Anführungsstriche gesetzt wird – und meint Schwarzhandel. Abschnitt IV fordert die US-Behörden auf, an »Schwarzhandel« Beteiligte sowie ihre Familien- und Betriebsangehörigen auszuweisen oder erst gar nicht einreisen zu lassen. Im Zweifelsfalle kann bereits der Verdacht für eine entschiedene Reaktion der USA ausreichen.

Die USA haben auch das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA so gestaltet, daß die Partner Mexiko und Kanada an die Blockade-Regeln gebunden sein sollen. Diese leisten aber erheblichen Widerstand. Was 1996 noch der Witz eines amerikanischen Journalisten war, mutierte längst zur Wirklichkeit: Nach der Logik von Helms-Burton „könnte Kanada seinen Bürgern gestatten, Amerikaner zu verklagen, die Eigentum verwalten, verleihen oder besitzen, das britische Loyalisten, als sie im 18. Jahrhundert nach Kanada flohen, zurücklassen mußten.“ (International Herald Tribune, 15.7.1996) Inzwischen hat die kanadische Regierung eine entsprechende Liste erstellen lassen.

Solange in Madrid Felipe Gonzalez regierte, galt Spanien und damit Westeuropa als zuverlässiger Verfechter des freien Handels mit Kuba: aufgrund der traditionellen Bindungen zur Insel, aufgrund Gonzalez' eigener Bemühungen und aufgrund des vergleichsweisen starken Engagements der spanischen Wirtschaft auf Kuba. Seit dem Amtsantritt von José Maria Aznar schwankt die spanische Position zwischen ideologischer Nähe zu Helms-Burton und Interessenschutz für spanische Unternehmer und Touristen. Nun sind es v.a. die Bundesrepublik und Frankreich, die sich der USA widersetzen, wobei sie dabei eher die Geschäfte mit Iran oder Libyen im Auge haben dürften. Denn nach dem Modell Helms-Burton traten wenige Wochen später Sanktionsgesetze mit diesen beiden Zielländern in Kraft.

Die EU hat frühzeitig gefordert, Gespräche und Verhandlungen im Rahmen der WTO zu führen, und Handelskommissar Leon Brittan versprach Widerstand, bis das Gesetz in dieser Form „vom Tisch sei“ (Frankfurter Rundschau, 30.1. 1997). Er kündigte eine »Tit for tat«-Strategie an, die bisher aber nur in Ansätzen entwickelt wurde: In Brüssel wird eine Schwarze Liste jener US-Firmen erstellt, die nach Helms-Burton gegen Unternehmen der Gemeinschaft klagen.

Doch am 2. Dezember 1996 ist die EU den USA ein großes Stück entgegengekommen, als sie in einem »Gemeinsamen Standpunkt« des Rates der Rhetorik des Helms-Burton-Gesetzes folgte (§1) und das weitere Engagement auf Kuba von Fortschritten in Menschenrechtsfragen abhängig machte (§4) (EU 1996).9 Prompt meldete Stuart Eizenstat, in Europa wegen seines Vorgehens in Sachen Schweizer Nazigold bekannter Staatssekretär im Handelsministerium und Helms-Burton-Beauftragter der US-Regierung, einen großen Erfolg (Hoffmann 1997a ). Im April versprach die EU, daß sie die Nutzung enteigneten Eigentums durch Firmen der Gemeinschaft unterbinden werde – Bill Clinton stellte im Gegenzug in Aussicht, auch weiterhin Kapitel III des Helms-Burton-Gesetzes aus- und sich für Abmilderung der am stärksten kritisierten exterritorialen Regelungen einzusetzen (Handelsblatt, 14.4.1997).

Die EU wiederum verzichtete vorerst darauf, ihre Klage vor der WTO zu forcieren – und ließ ein halbes Jahr später, obwohl an Helms-Burton nichts abgemildert worden war, auch ihr sowieso auf den 15. Oktober 1997 verschobenes Ultimatum ohne Konsequenzen verstreichen. Bis dahin hätten die USA ihre Sanktionsdrohungen gegen europäische Investoren in Kuba, Lybien und Iran entschärfen müssen. „Dabei hatte praktisch kein Zweifel darüber bestanden, daß das Schiedsgericht der WTO zugunsten der EU entscheiden würde. Doch bereits im Vorfeld hatte die Washingtoner Regierung bekannt gegeben, daß sie einen diesbezüglichen Entscheid schlichtweg ignorieren würde“.(Hoffmann 1997a: 16) So wurde die Welthandelsorganisation, kaum errichtet, schwer beschädigt und geschwächt.

Freut das den Freihandelsverfechter Bill Clinton, freut es Jesse Helms? Die Konsequenz und der angeblich »moralische« Rigorismus der USA finden in der Tat eine mögliche Erklärung in handfesten Interessen, die mit Kuba nichts zu tun haben: Viele US-Bürger waren und sind äußerst skeptisch gegenüber der WTO, weil sie fürchten, die Souveränität der USA würde beschnitten. Insofern ist der Nebeneffekt des Streits die Klarstellung, daß diese Institution ebenso wie die Regeln von Amerikas Gnaden existiert. Jesse Helms ist nicht (nur) irgendein durchgeknallter Kalter Krieger, sondern der wahrscheinlich mächtigste Mann der US-Außenpolitik. Und er weiß, was er will.

Literatur

Burghardt, Leo (1997): Sprengkörper gegen Tourismus, in: Neues Deutschland, 15.7.1997.

Falk, Pamela S. (1996): Eyes on Cuba. U.S. Business and the Embargo, in: Foreign Affairs, March/April 1996, S. 14ff.

Hoffmann, Bert (1997a): Helms-Burton und kein Ende? Auswirkungen und Perspektiven für Kuba, die USA und Europa, Ms., Hamburg (Lateinamerika, Nr. 33, 1997).

Hoffmann, Bert (1997b): Kubas Sozialismus in der Schuldenfalle, in: die tageszeitung, 9.10.1997.

Kaufman Purcell, Susan (1996): The Cuban Illusion. Keeping the Heat on Castro, in: Foreign Affairs, May/June 1996, S. 159ff.

Rieff, David (1996): Cuba Refrozen, in: Foreign Affairs, July,/August 1996, S. 62ff.

Smith, Wayne S. (1996): Cuba's Long Reform, in: Foreign Affairs, March/April 1996, S. 99ff.

Sweeney, John (1996): Freedom Versus Business Interests, in: Internationale Politik und Gesellschaft, 4/1996, S. 419ff.

Wagner, Christoph (1996): Kubakraftakt, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/1996, S. 1041ff.

Anmerkungen

1) Vgl. Eckart Krippendorff, Wie ein Brechtsches Lehrstück, in: die tageszeitung, 7.7.1997: „Die Mordmotive sind die niedrigstmöglichen: Nicht, daß Castro die nationale Sicherheit der USA bedrohte – nein: John F. Kennedys Wiederwahl 1964 stand auf dem Spiel, wenn Castro, der dem Goliath USA zu trotzen gewagt hatte, dann noch an der Macht wäre.“ Zurück

2) Im übrigen existieren auch in den 90er Jahren ganz aktuelle Szenarien für eine militärische Intervention; vgl. Oberstleutnant Geoffrey B. Demarest, Der Fall Kuba, in: konkret, 10/1994. Zurück

3) Wichtige Auszüge des Gesetzes sind dokumentiert in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/1997, S. 1143-1148. Zurück

4) „1996 jonglierte Kuba … mit nicht weniger als 2,4 Milliarden US-Dollar an kurzfristigen Kreditschulden…“ (Hoffmann 1997b). Zurück

5) „Für Kuba allerdings hat das Helms-Burton-Gesetz … die Spielräume für jeglichen substantiellen politischen Reformprozeß von innen … massiv beschnitten, wenn nicht gar auf absehbare Zeit unmöglich gemacht.“ (Hoffmann1997a). Zurück

6) Libertad-Hardliner John Sweeney schreibt dazu: „Die Befürworter des Helms-Burton-Gesetzes haben ihre eigene Sache geschwächt, indem sie zuviel Nachdruck auf den Punkt der Eigentumstitel gelegt und derweil die bedeutendere Frage der Menschenrechte vernachlässigt haben.“ (Sweeney 1996: 420) Zurück

7) „die Versklavung von 10 Millionen Kubanern“ (Swenney 1996: 420). Zurück

8) Pamela S. Falk war Anfang 1996 kein US-Manager bekannt, der das Embargo für eine gute Sache hielt. Ihren Artikel (Falk 1996), der u.a. die Formierung einer Anti-Embargo-Lobby von Unternehmern skizziert, hat sie allerdings vor dem Abschuß der beiden Flugzeuge geschrieben – er erschien nach dieser dramatischen Wende und zeigt daher, wie sehr das Kalkül der Scharfmacher aufgegangen ist. Zur Zeit der Niederschrift schien es Pamela Falk noch, als sei das „Alles-oder-nichts-Geschrei der letzten 30 Jahre“ der Diskussion über konkrete Bedingungen für den Handel mit Kuba, d.h. die Rücknahme der Blockade, gewichen. Zurück

9) Europäische Union – Der Rat, Gemeinsamer Standpunkt vom 2.12.1996 – vom Rat aufgrund J.2 des Vertrages über die europäische Union festgelegt – zu Kuba, Brüssel, 22.11.1996. Zurück

Christoph Wagner ist Redakteur der »Blätter für deutsche und internationale Politik«.

Deckname »Northwoods«

Deckname »Northwoods«

Wie US-Generäle eine Intervention gegen Kuba planten

von Jürgen Rose

Spätestens seit der Schweinebucht-Invasion im April 1961 konnten kaum noch Zweifel bestehen, dass die USA entschlossen waren, ihre revolutionäre Nachbarschaft auf Kuba los zu werden. Doch wie weit dabei die politischen Absichten in konkrete militärische Planungen übergingen – dies blieb bisher eher der Spekulation überlassen. Nun aber belegt ein seit kurzem zugängliches Dokument des US-Generalstabs, wie präzise und detailliert die Szenarien einer Kuba-Intervention ausgearbeitet waren. Selten wird man Zeuge eines solchen Offenbarungseids.

Selbstredend gibt es auf der Welt nichts Dümmeres als Verschwörungstheorien, und natürlich kann es sich bei Verschwörungstheoretikern nur um Narren handeln, die sich für keine Absurdität und keinen Verdacht zu schade sind. Weil dieses Axiom heutzutage im politischen wie medialen Diskurs kaum mehr hinterfragt wird, braucht man Verschwörungstheoretiker auch nicht ernst zu nehmen. Sie disqualifizieren sich gewissermaßen selbst – so das Totschlagargument all derer, die gern regierungsamtlicher Verlautbarung folgen, ohne sich an selbst verschuldeter Unmündigkeit zu stören. Dabei weiß jeder, der sich nur ein einziges Mal mit dem Thema Krieg und Medienmanipulation befasst hat, dass die Wahrheit vor und in jedem Krieg das erste Opfer bildet.

So zum Beispiel, als 1898 eine angebliche Terrorattacke auf den amerikanischen Kreuzer USS Maine, die sich nachträglich als simple Kesselexplosion entpuppte, von der US-Regierung als Vorwand für einen längst geplanten Eroberungskrieg gegen die Kolonialmacht Spanien genutzt wurde. An dessen Ende waren Kuba, Hawaii, Puerto Rico und die Philippinen von den Vereinigten Staaten unterworfen. Amtlich erwiesen ist auch, dass im Sommer 1964 der US-Zerstörer Maddox im Golf von Tonking nie von der nordvietnamesischen Marine angriffen wurde – dennoch erteilte der US-Kongress dem damaligen Präsident Lyndon B. Johnson eine Blankovollmacht für das flächendeckende Bombardement Nordvietnams. Auch Henry Kissinger hat in seinen Memoiren offenbart, wie perfide er als Außenminister zusammen mit Präsident Nixon Ende der sechziger Jahre die Öffentlichkeit in den USA und der Welt über die völkerrechtswidrige Bombardierung von Laos und Kambodscha zu täuschen verstand.

Und schließlich steht seit September 2000 in einer Studie, die das »Project for the New American Century« unter dem Titel »Rebuilding America´s Defenses« publiziert hat, der Satz: „Further, the process of transformation, even if it brings revolutionary change, is likely to be a long one, absent some catastrophic and catalyzing event – like a new Pearl Harbor.“ (Ferner wird der Transformationsprozess, selbst wenn er revolutionären Wandel mit sich bringt, wahrscheinlich lange dauern, mangels eines katastrophalen und katalytischen Ereignisses – wie eines neuen Pearl Harbors). Die Autoren, zu denen unter anderem Paul Wolfowitz, Eliot Cohen, Bill Kristol, Robert Kagan und Dov Zakheim zählen, müssen wahrlich prophetische Gaben besessen haben, denn exakt ein Jahr später, am 11. September 2001, ereignete sich „das Kolossalverbrechen“ (Helmut Schmidt) von New York und Washington. Neuesten Umfragen zufolge soll mittlerweile ein Drittel der Amerikaner nicht mehr an die regierungsamtliche Version von 9/11 glauben – das wären immerhin mehr als 80 Millionen Menschen, soviel wie ganz Deutschland Einwohner hat! Was beweist, dass man zwar ziemlich viele Menschen lange Zeit gedanklich vereinnahmen kann, aber wohl nicht alle auf ewig. Nichtsdestoweniger laufen völlig unbeirrbar die Hohepriester der Regierungspropaganda mit ihren willigen journalistischen Handlangern im Gefolge durch die Arena des Medienzirkus und diffamieren jeden Zweifel einer kritischen Öffentlichkeit als graue Verschwörungstheorie.

Da trifft es sich, dass jüngst die Sperrfrist für ein einstmals mit dem Geheimhaltungsvermerk »TOP SECRET« versehenes Memorandum des Pentagon für eine unter dem Decknamen »Northwoods« geplante Operation abgelaufen ist. Verfasst wurde die Studie vom US-Generalstab und am 13. März 1962 von General L. L. Lemnitzer unterzeichnet, damals Generalstabschef der US-Streitkräfte und später Oberbefehlshaber der NATO in Europa. Als Motiv des Dossiers wird angegeben: „Rechtfertigung für eine militärische Intervention der USA in Kuba“.

Hinter der hölzern-bürokratisch klingenden Formulierung verbirgt sich ein sensationeller Inhalt. Quasi auf dem Silbertablett serviert wird nicht irgendeine »Verschwörungstheorie«, sondern wie aus dem Lehrbuch das ganz reale Szenario einer Verschwörung. Was dem US-Verteidigungsminister in diesem Memorandum von seinen Generälen dargelegt wird, ist nichts anderes als eine glasklare Strategie, wie eine US-Regierung vorgehen sollte, um dank des Zusammenspiels von Propagandaaktionen und verdeckten Geheimdienst- und Militäroperationen den Vorwand für eine Intervention der USA gegen Kuba zu schaffen. Aufschlussreich ist dabei, mit welchem Nachdruck der US-Generalstab die unumschränkte Federführung beansprucht, um seine Planungen auch umsetzen zu können. Die Lektüre der detaillierten Liste krimineller Handlungen, welche die Militärs der US-Regierung da unterbreiten (siehe unten), macht schlechterdings fassungslos. Was mit Northwoods konzipiert wurde, war nichts anderes als blanker Staatsterrorismus, verübt von einer Supermacht, die angeblich nichts sehnsüchtiger wünscht, als weltweit Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu verbreiten.

Dass dieses Staatsverbrechen letztlich nicht wie vorgesehen stattfinden konnte, dürfte Resultat der »Raketenkrise« vom Herbst 1962 gewesen sein, als die Sowjetunion mit der Stationierung von Mittelstreckenraketen auf Kuba bis an den Rand eines Atomkrieges ging, um die USA von einem Überfall auf die Karibikinsel abzuschrecken. Die damals zwischen den beiden Supermächten getroffenen Vereinbarungen haben für Jahrzehnte die Existenz eines unabhängigen Kubas gesichert. So gesehen könnte es an der Zeit sein, die Geschichte des Kalten Krieges im Lichte dieser und anderer nun ruchbar gewordener Planungen, von denen die Operation Northwoods lediglich die Spitze des Eisberges bilden dürfte, neu zu schreiben. Wichtiger noch wird es allerdings sein, die politischen Ereignisse in Ländern auf der Zielliste der USA – wie Iran, Venezuela, Syrien, Bolivien oder Nordkorea – genau zu beobachten. Wenn überhaupt, dann vermag allein die Aufmerksamkeit einer kritischen Öffentlichkeit den Ambitionen von Politikern wie Cheney oder Rumsfeld Einhalt zu gebieten.

Als am 13. März 1962 General Lemnitzer, der Vorsitzende der vereinigten Stabschefs der US-Armee, sein Memorandum an Verteidigungsminister Robert McNamara schickt, geht es vor allem darum, wie die Umstände für eine Intervention gegen Kuba durch – wie es wörtlich heißt – „Provokation“ der Kubaner und „Täuschung“ der Weltöffentlichkeit herbei geführt werden können. Wir dokumentieren in Auszügen die Liste der Maßnahmen des Cuba Project (Deckname »Northwoods«), die seinerzeit als geeignet galten, dieses Ziel zu erreichen.

1. Da es wünschenswert wäre, legitime Provokation als Basis für eine US-Militärintervention in Kuba zu benutzen, könnte ein Täuschungsplan … ausgeführt werden, um zunächst kubanische Reaktionen zu provozieren. Belästigungen und Täuschungsaktivitäten sollen die Kubaner überzeugen, dass eine Invasion bevorsteht. Unsere militärische Bereitschaft während der Ausführung des Planes würde es uns erlauben, schnell von Übungen zur tatsächlichen Intervention überzugehen, sobald die kubanischen Reaktionen dies rechtfertigen.

2. Eine Serie gut koordinierter Vorfälle wird geplant, die in und um Guantanamo herum stattfinden und den Eindruck erwecken sollen, als seien sie von feindlichen kubanischen Streitkräften ausgeführt worden.

a) Vorfälle, um einen glaubhaften Angriff zu fabrizieren (nicht in chronologischer Ordnung)

(1) Gerüchte streuen (viele). Heimlich Radio verwenden.

(2) Uns freundlich gesonnene Kubaner in Uniform über den Zaun klettern und einen Angriff auf den Stützpunkt starten lassen.

(3) Unsere Kubaner als Saboteure innerhalb des Stützpunkts festnehmen.

(8) Angriffsgruppen gefangen nehmen, die sich von See oder aus der Nähe von Guantanamo-City nähern.

(9) Gruppe von Milizionären gefangen nehmen, die den Stützpunkt stürmen.

(10) Sabotage eines Schiffes im Hafen durch Brandstiftung.

(11) Schiff in der Nähe des Hafeneingangs versenken, Bestattungen abhalten für angebliche Opfer.

b) Die Vereinigten Staaten würden mit offensiven Operationen reagieren, um die Wasser- und Stromversorgung zu sichern, und sie würden Artillerie- und Granatwerferstellungen zerstören, die den Stützpunkt bedrohen.

c) Die Vereinigte Staaten beginnen mit groß angelegten Militäroperationen.

3. Ein Vorfall, der an die »Maine«* erinnert, könnte in verschiedenen Varianten arrangiert werden:

a) Wir könnten ein US-Schiff in der Guantanamo-Bucht in die Luft jagen und Kuba verantwortlich machen.

b) Wir könnten ein unbemanntes Schiff irgendwo in den kubanischen Gewässern in die Luft jagen. Wir könnten arrangieren, dass ein solcher Vorfall in der Nähe von Havanna oder Santiago wie das spektakuläre Resultat eines kubanischen Luft- oder Seeangriffs aussieht. Die Präsenz kubanischer Flugzeuge oder Schiffe, die aufklären wollen, was es mit dem Schiff auf sich hat, könnte als überzeugender Nachweis genommen werden, dass das Schiff angegriffen wurde. Die Nähe zu Havanna oder Santiago würde die Glaubwürdigkeit besonders für jene Menschen erhöhen, die die Explosion gehört oder das Feuer gesehen haben. Die Vereinigten Staaten könnten eine von Kampftruppen unterstützte See-/Luftrettung folgen lassen, um die »überlebenden« Mitglieder einer nicht-existierenden Mannschaft zu evakuieren. Verlustlisten in US-Zeitungen würde eine hilfreiche Welle nationaler Empörung hervorrufen.

4. Wir könnten eine kommunistisch-kubanische Terrorkampagne in der Gegend von Miami, in anderen Städten Floridas oder sogar in Washington entwickeln. Die Terrorkampagne sollte auf kubanische Flüchtlinge zielen, die in den Vereinigten Staaten Schutz suchen. Wir könnten ein Boot mit kubanischen Flüchtlingen versenken, das sich auf dem Weg nach Florida befindet (real oder simuliert).

Die Explosion einiger Plastikbomben an sorgfältig ausgesuchten Stellen, die Festnahme kubanischer Agenten und die Veröffentlichung vorbereiteter Dokumente, die das Eingreifen Kubas belegen, wären hilfreich, um von einer verantwortungslosen Regierung sprechen zu können.

5. … Wir könnten die Empfindlichkeit der Luftwaffe der Dominikanischen Republik gegenüber Verletzungen ihres Luftraums ausnutzen. »Kubanische« B-26 oder C-46 könnten nachts Zuckerrohrfelder in Brand schießen. Brandbeschleuniger aus dem Sowjetblock könnten gefunden werden. Das könnte verbunden werden mit »kubanischen« Botschaften an den kommunistischen Untergrund in der Dominikanischen Republik und »kubanischen« Waffenlieferungen, die gefunden oder beschlagnahmt werden.

6. Von US-Piloten geflogene MIG-ähnliche Flugzeuge könnten für zusätzliche Provokation sorgen. Belästigung der zivilen Luftfahrt, Angriffe auf Schiffe und die Zerstörung eines unbemannten US-Militärflugzeuges durch einen Jet, der wie eine MIG aussieht, wären nützliche Begleitmaßnahmen. Eine passend gestrichene F-86 würde Flugpassagiere überzeugen, dass sie eine kubanische MIG gesehen haben, besonders wenn der Flugkapitän diese Tatsache verkündet …

8. Es ist möglich, einen Vorfall zu inszenieren, der überzeugend demonstriert, dass ein kubanischer Jet ein Charterflugzeug angegriffen und abgeschossen hat, das auf dem Weg von den Vereinigten Staaten nach Jamaika, Guatemala, Panama oder Venezuela war. Das Ziel und den Flugplan würde man so wählen, dass Kuba überflogen werden muss. Die Passagiere könnten College-Studenten sein, die in die Ferien fliegen, oder irgendeine andere Gruppe mit einem gemeinsamen Interesse an einem Charterflug.

a) Auf dem Luftwaffenstützpunkt Eglin wird ein Flugzeug in Farbe und Nummerierung als exaktes Duplikat eines Zivilflugzeuges hergerichtet, das im Namen eines von der CIA kontrollierten Unternehmens registriert ist. Zu einem bestimmten Zeitpunkt würde das Duplikat das Original ersetzen und mit den ausgewählten Passagieren beladen, die alle mit sorgfältig präparierten und aufgenommenen Namen an Bord gehen. Das tatsächlich registrierte Flugzeug würde in eine unbemannte Drone** verwandelt werden.

b) Die Abflugzeiten der Drone und des anderen Flugzeuges werden so festgesetzt, dass sie südlich von Florida einander sehr nahe kommen. Von diesem Zeitpunkt an begibt sich das mit Passagieren beladene Flugzeug auf eine sehr niedrige Flughöhe und landet dann auf einem Neben-Rollfeld des Luftwaffenstützpunkts Eglin, wo Vorkehrungen getroffen worden sind, die Passagiere zu evakuieren und das Flugzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu verwandeln. Währenddessen folgt die Drone dem offiziell angegebenen Flugplan. Über Kuba wird die Drone auf der internationalen Notruf-Frequenz ein May Day aussenden und zur Kenntnis geben, dass sie von kubanischen MIG-Kampfflugzeugen angegriffen wird. Der Notruf wird unterbrochen von der Zerstörung des Flugzeuges, die wir durch ein Radiosignal auslösen. Auf diese Weise werden die Notruf-Empfangsstationen in der westlichen Hemisphäre den Vereinigten Staaten mitteilen können, was passiert ist, anstatt dass die USA versuchen, den Vorfall zu »verkaufen«.

9. Es ist möglich, einen Vorfall zu inszenieren, der den Anschein erweckt, dass MIGs des kommunistischen Kuba einen Jet der US-Luftwaffe über internationalen Gewässern in einem unprovozierten Angriff abgeschossen haben.

a) Ungefähr vier oder fünf F-101 Kampfflugzeuge werden hintereinander in einer Formation vom Luftwaffenstützpunkt Homestead in Florida in die Nähe Kubas fliegen. Ihr Auftrag wird darin bestehen, Luftverteidigungsübungen zu simulieren …

b) Ein vorher genau instruierter Pilot würde am Ende der Formation mit beträchtlichem Abstand zu den anderen Flugzeugen fliegen. In der Nähe Kubas würde dieser Pilot funken, dass er von kubanischen MIGs getroffen worden sei und abstürze. Danach würde er keinen Funkspruch mehr senden. Der Pilot würde dann in extrem niedriger Höhe westwärts fliegen und auf einem sicheren Stützpunkt, etwa dem Neben-Rollfeld von Eglin, landen. Der Jet würde von vorbereitetem Personal in Empfang genommen, verstaut und mit einer neuen Nummer versehen. Der Pilot, der den Auftrag mit falscher Identität ausgeführt hätte, würde seine wahre Identität wieder annehmen und an seinen Arbeitsplatz zurück kehren. Pilot und Flugzeug wären also verschwunden.

c) Zur Zeit des angeblichen Abschusses würde ein U-Boot oder ein kleines Schiff Teile einer F-101, von einem Fallschirm etc., ungefähr 15 bis 20 Meilen von der kubanischen Küste entfernt auflesen und sich entfernen. Die Piloten, die nach Homestead zurückkehren, würden glauben, einen echten Vorfall erlebt zu haben. Weitere Bergungsschiffe und Bergungsflugzeuge würden losgeschickt werden. Sie würden weitere Flugzeugteile finden.

(*) US-Kreuzer, der 1898 im Hafen von Havanna angeblich wegen eines Attentats, tatsächlich durch eine Kesselhavarie, explodierte

(**) unbemanntes Flugzeug

Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen. Sein Artikel wurde zuerst veröffentlicht in der Ost-West-Wochenzeitung »Freitag«, 22. September 2006, S.7.

Kalter Krieg im Schatten des »war on terror«

USA und Kuba:

Kalter Krieg im Schatten des »war on terror«

von Edgar Goell

Offiziell gilt der Kalte Krieg seit 15 Jahren als beendet. Doch in der Karibik gibt es sie noch, die Auseinandersetzungen nach dem alten Muster »Freedom & Democracy« versus »Kommunismus & Diktatur«. Die Spannungen zwischen dem David (dem revolutionären Kuba) und dem Goliath (den imperialen USA) dauern nun schon seit mehr als 46 Jahren an. Kuba hat im Laufe dieses Zeitraums fast alle Formen der Intervention durch den »Koloss im Norden« (José Martí) über sich ergehen lassen müssen: militärische, terroristische, ökonomische, finanzpolitische, geheimdienstliche, politische, diplomatische, mediale, psychologische Aktivitäten.

Seit US-Präsident Kennedy 1961 die Wirtschaftsblockade gegen Kuba verhängt hat, wurden von allen nachfolgenden Präsidenten – mit Ausnahme Carters – weitere Verschärfungen durchgesetzt. Mit einem jeweils spezifischen Mix aus Druck, Subversion und Diplomatie sollte das Ende der Regierung Castro und des kubanischen Gesellschaftssystems erwirkt werden. Erfolge im Sinne der US-Administrationen konnten damit bisher allerdings nicht erzielt werden, es sei denn die provozierte Verhärtung des kubanischen Regimes, die Verhinderung weiterer Pluralisierung und damit wiederum die Reproduktion des Feindbilds für die USA werden positiv bewertet. Treffend lautet dann auch das Fazit einer Studie über die Kubapolitik der 1990er Jahre: „Bush and Clinton policy operated within the same Cold War conceptual framework that shaped the policies of their predecessors: heightened economic warfare and a refusal to consider normalized ties in the absence of regime change.“1

Das destruktive Grundmuster des Verhältnisses zwischen den USA und Kuba ist bereits 1962 in einem Klassiker des US-Historikers Williams als „Tragödie der amerikanischen Diplomatie“ bezeichnet worden, da die intolerante und einseitige Außenpolitik der USA gegenüber dem befreiten Kuba den innerkubanischen Kampf verhärtet und radikalisiert habe. Bei genauer Betrachtung drängt sich die Analogie des Umgangs mit systemkritischen Akteuren in der Außen- und der Innenpolitik der USA auf: Gegen die Linke in den USA wurde von einigen US-Administrationen ähnlich vehement und mit einem ähnlich breiten Spektrum an Instrumenten vorgegangen wie gegen nicht-konforme andere Staaten.2 Es erscheint durchaus plausibel, die Aversion oder Obsession der US-Eliten gegenüber Andersdenkenden im In- und Ausland und den dafür zumindest zeitweise zu erheischenden öffentlichen Zuspruch auf die durch Hyperkonkurrenz und Verunsicherung, durch Gewalt und Angst gekennzeichnete US-Gesellschaft zurückzuführen, wie sie so prononciert von Michael Moore oder auch wissenschaftlich von Barry Glassner (Culture of Fear) dargelegt worden ist.

Gegenüber Kuba hat diese Haltung ihren exemplarischen Ausdruck gefunden und wird trotz aller Widerstände, Misserfolge und Ansehensverluste verbissen weiter betrieben: „Worldwide, American policy was seen as anachronistic and irrational, and beholden to domestic interests that cared little for the responsible conduct of foreign affairs or respect for international law.“3 So wird die lang anhaltende US-Blockade gegen Kuba seit 1992 in der UN-Vollversammlung jährlich fast einstimmig kritisiert und deren Beendigung angemahnt – bislang folgenlos, denn Bush praktiziert eine Art »Multilateralismus á la carte«: Wenn es sinnvoll dünkt, wird unilateral und aggressiv gehandelt wie im Falle Afghanistan, Irak, und eben auch mit primär subversiven Maßnahmen gegen Kuba.

Die Folgen der US-Politik für Kuba jedenfalls sind sehr vielgestaltig und tiefgehend. Nach Schätzungen der kubanischen Regierung wurden durch die US-Blockade direkte Kosten in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar verursacht. Die Destabilisierungsversuche der USA behindern die eigenständige Weiterentwicklung des Systems. Der Befreiungstheologe Frei Betto meinte, dass die kubanische Revolution „ihre Wege nicht selber wählen (konnte). Die USA haben nie die Souveränität irgendeines Landes der Welt akzeptiert, sondern einem jeden die traurige Option »Kapitalismus oder Tod« aufgezwungen.“4

US-Subversion heute

Mit dem Amtsantritt von Präsident George W. Bush wurden der Druck gegenüber Kuba und die Subversionen und Provokationen weiter verstärkt. Dazu gehören auch militärisch unterstützte Zwischenfälle wie der vom Mai 2003. Damals überlagerten US-Störsender mit starker Sendeleitung vier kubanische Bildungskanäle mit anticastristischen Programmen. Als Sender agierte ein High-Tech-Flugzeug des Typs EC-130E Commando Solo einer Spezialeinheit der US-Luftwaffe (193rd Special Operations Wing; Teil des U.S. Special Operations Command), die bereits bei US-Interventionen in Grenada, Panama, Kuwait und Haiti eine zentrale Rolle spielte. Im Hintergrund hielten sich sechs US-Jagdbomber bereit, um etwaige kubanische Abwehrmaßnahmen zu kontern.5 Ähnliche US-Sendeangriffe wurden auch mit unbemannten Ballons und Satelliten durchgeführt.

Bush setzte als Chef der US-Interessenvertretung in Havanna James Cason ein, der am Umsturz gegen Aristide in Haiti beteiligt war. Der hatte bereits vor seinem Amtsantritt im September 2002 angekündigt, seine Hauptaufgabe sei die Bündelung und Stärkung der Opposition in Kuba. Cason verfolgte dies mit Vehemenz, reiste in Kuba circa 10.000 km, traf sich mit etwa 300 Bürgern und Gruppen, verteilte »systemfeindliche« Materialien, verschenkte Tausende Radios zum Empfang der anticastristischen US-Sender, gab der Opposition erhebliche infrastrukturelle Unterstützung (PC, Internetzugang, Kopierer, Fotoapparate, Videorekorder) und führte in seiner Residenz Seminare mit Oppositionellen durch. Einige hatten mit speziellen Ausweisen ständigen Zugang zur US-Interessenvertretung in Havanna und erhielten nachweislich Geld. Im US-Bundeshaushalt sind offiziell etwa 50 Mio.$ ausgewiesen, die jährlich für Aktivitäten gegen Kuba verausgabt werden, und zwar über Institutionen wie National Endowment for Democracy (NED) oder über stramm reaktionäre und im geheimdienstlichen Vorfeld agierende US-NGOs wie »Freedom House«. Diese wiederum verteilen diese – für ein Land wie Kuba hohe – Summe an in- und ausländische Organisationen und NGOs, die damit Kuba im Namen von »Freedom & Democracy« zu unterwandern und destabilisieren versuchen.

Diese US-Aktivitäten in Kuba führten Anfang 2003 zu einer bedrohlichen Eskalation: Trotz mehrerer Einsprüche der kubanischen Regierung fuhr Cason fort, Systemgegner zu unterstützen und eine gegnerische Infrastruktur aufzubauen. Es häuften sich in dieser Zeit – in der die Bush-Administration auch den Irakkrieg startete – versuchte und erfolgreiche bewaffnete Schiffs- und Flugzeugentführungen von Kubanern in die USA.6 In dieser Situation verhafteten kubanische Sicherheitskräfte im März 2003 insgesamt 75 Kubaner. Sie wurden der Kollaboration mit dem Feind angeklagt und zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt. Unmittelbar nach den ersten Inhaftierungen begann in den US-Medien eine Kampagne gegen diese »Menschenrechtsverletzungen in Kuba« die (Hinter-)Gründe und die Erklärungen der kubanischen Seite wurden nicht erwähnt. Damit schufen die USA die Basis für ein äußerst erfolgreiches »Framing«: Die Subversionen und Provokationen hatten in diesem Fall zu einer Reaktion Kubas geführt, die international als Menschenrechtsverletzung und nicht etwa als legitime Abwehr von Kollaborateuren wahrgenommen wurde – ein bedeutender und andauernder Propagandaerfolg! Die mit Unsummen und allen erdenklichen technischen und logistischen Ressourcen ausgestatteten US-Behörden – inkl. Geheimdienste – hatten es endlich geschafft, eine auf eingängigen Klischees beruhende »story line« zu kreieren, die auch in Westeuropa – und selbst in einigen Kreisen der Linken – »verstanden« wurde, so dass sich auch einige Kräfte in die US-Kampflinie gegen Kuba einreihten, die bisher mit Kuba solidarisch waren.7

Der Plan Bush

Der sogenannte Plan Bush (oder auch Powell-Report) bestimmt heute die US-Strategie gegen Kuba. Er war im Mai 2004 von der mit hochrangigen Vertretern aus allen relevanten US-Ministerien und Behörden besetzten und von Bush berufenen Commission for Assistance to a Free Cuba unter Leitung des damaligen US-Außenministers Colin Powell vorgelegt worden. Dies ist ein weltgeschichtlich einmaliger Vorgang: Eine Weltmacht formuliert eine umfassende Konzeption zum Umsturz eines anderen Staates, ohne sich in einem heißen Krieg zu befinden und entgegen dem Willen der UN-Vollversammlung. Ziel dieser auf fast 500 Seiten ausgebreiteten generalstabsmäßigen und vielschichtigen Subversionsstrategie ist eine Bündelung und Forcierung der US-Aktivitäten gegen Kuba.8 Im Einsetzungsbeschluss der Kommission heißt der Auftrag „Kubas Übergang von stalinistischer Herrschaft zu einer freien und offenen Gesellschaft zu planen und Wege zu identifizieren, die Ankunft dieses Tages zu beschleunigen.“

Das Konzept umfasst strategische und taktische Empfehlungen für ökonomische, finanzielle, diplomatische und politische Maßnahmen. Zentrale Elemente sind unter anderem eine Vervielfachung der (offiziell veranschlagten) Finanzmittel und die Schaffung eines »Transition Coordinator« im US-Außenministerium, der kontinuierlich zivilgesellschaftliche Projekte und künftige Unterstützungsmöglichkeiten für einen Regimewechsel in Kuba planen soll. „Wir werden nicht auf den Tag der kubanischen Freiheit warten, sondern für den Tag der Freiheit in Kuba arbeiten“, kündigte US-Präsident Bush an. Der Abgeordnete DeLay sagte vor Exilkubanern in Miami: „Der Krieg gegen den Terror ist ein Krieg gegen das Böse, und deshalb ist er auch ein Krieg gegen Castro.“ Und die neue Außenministerin, Condoleezza Rice, reihte Kuba in die „Vorposten der Tyrannei“ ein.9

Die praktischen Auswirkungen dieser Zuspitzung sind im kubanischen Alltag deutlich und schmerzhaft spürbar. Ökonomisch schlagen die immens eingeschränkten Möglichkeiten von Dollarüberweisungen besonders negativ durch. Sie hatten sich zu einer Hauptdevisenquelle für Kuba entwickelt. Nur die engsten Verwandten dürfen jetzt noch – sehr begrenzt – Geld nach Kuba überweisen. Zudem wurde eine US-Behörde aufgebaut (OFAC), die weltweit Handel und Transfers mit Kuba überwacht und gegebenenfalls sanktioniert und abstraft: der Schweizer Bankkonzern UBS musste z.B. 100 Mio. $ Strafe zahlen, weil er US-Banknoten an Kuba getauscht hatte und damit gegen US-Gesetze verstieß. Diese US-Aktivitäten waren dann auch der Hauptanlass für Kuba, die seit etwa einem Jahrzehnt erlaubte Benutzung von US-Dollar wieder zu beenden. Darüber hinaus wurden durch die USA die Reisemöglichkeiten von US-BürgerInnen nach Kuba extrem eingeschränkt, die Strafen bei Übertretungen verschärft, US-Reisebüros in ihren Angeboten beschnitten, der WissenschaftlerInnenaustausch erschwert und selbst Publikationsmöglichkeiten gestrichen. Allem Anschein nach fließen zunehmend Dollars an NGOs in aller Welt, die gegen Kuba opponieren, wie diverse hochrangig besetzte Veranstaltungen auch in der EU nahe legen.

Ein machtvoller Antrieb für die Freiheitskämpfer á la Bush sind ihre vermeintlichen Erfolgserlebnisse in Osteuropa, worauf Powell im Vorwort seines Reports hinweist: „Wir haben… die Lektionen berücksichtigt, die wir bei der Unterstützung der Völker Ost- und Mitteleuropas und der früheren Sowjetunion bei ihrem Wandel von Kommunismus zu Demokratie und freiem Markt gelernt haben. Und genauso, wie es im Falle des Ostblocks gewesen ist, sehen wir für die multilateralen Finanzinstitutionen eine hervorragende Rolle bei der Transition Kubas.“ 10

Angesichts der Bekundung Bushs, alles gegen den Terrorismus zu unternehmen, mutet ein Fall in Bezug auf Kuba geradezu pervers an: Kubas Geheimdienst übergab dem FBI 1998 ein über eintausend Seiten starkes Memorandum, das Terroraktionen dokumentiert, die exilkubanische Gruppen in Miami seit Jahrzehnten gegen Kuba organisierten. Darin wurden für die neunziger Jahre 140 Anschlagspläne und ihre Hintermänner genannt (z.B. waren 1997 in Havannas Touristenzentren Bomben detoniert, ein italienischer Tourist wurde getötet). Das FBI sagte Kuba seine Hilfe zu, doch Maßnahmen gegen das Netzwerk in Miami blieben aus. Statt exilkubanische Terroristen zu verhaften, wurden die fünf Kubaner festgenommen, die das Material für das Memorandum gesammelt hatten, sie saßen 31 Monate in Untersuchungshaft, bis ihr sieben Monate dauernder Prozess eröffnet wurde. Weil die Fünf private Zirkel ausgekundschaftet hatten, konstruierte der Staatsanwalt eine Verschwörung zur Spionage. Die Urteile: Doppelt lebenslänglich plus 15 Jahre, lebenslänglich plus 18 Jahre, lebenslänglich plus 10 Jahre, 19 Jahre und 15 Jahre. Aufgrund der Verfahrensfehler, der Schikanen und der politischen Manipulationen intervenierte Amnesty International und eine weltweite Kampagne (inkl. Günter Grass, Elmar Altvater) fordert die Freilassung der Fünf.

Nichtsdestotrotz erklärte Rice im Dezember 2005: „The time has come to end 46 years of cruel dictatorship“ und sie kündigte an, im Mai 2006 eine überarbeitete Version mit noch effektiveren Aktionsplänen vorzulegen, um den Druck gegen Kuba weiter zu verschärfen. „The report will include more recommendations to push for regime change in Cuba, especially after Fidel Castro’s death. Rice told a House panel that the administration is seeking to enforce policies more effectively to ensure that the Cuban political system is ‘not capable of replicating itself’ after Castro’s death. (…) Meanwhile, eight exile groups in February created a support committee for an armed insurrection in Cuba.11

Anpassung der EU an Bush-Politik

Bis zu Beginn des Jahres 2003 sah es nach einer Annäherung zwischen Kuba und der EU aus: Beispielsweise sollten in Havanna ein EU-Büro und ein Goethe-Institut eröffnet werden. Doch kurz zuvor erfolgte eine Abkühlung der Beziehungen. Anlass waren die o.g. Haftstrafen gegen 75 Bürger in Kuba. In mehreren ungewöhnlich scharfen Deklarationen prangerten EU-Gremien „wiederholte Menschenrechtsverletzungen in Kuba“ an. Sie reagierten mit einer Einschränkung der bilateralen Kontakte auf hoher Ebene, der Reduzierung der Teilnahme an Kulturereignissen, einer Neubewertung der Haltung der EU zu Kuba (Gemeinsamer Standpunkt) und einer Einladung kubanischer Dissidenten zu Nationalfeiertagen der EU-Staaten.12 Vorangetrieben wurde dieser EU-Schwenk von den Proto-Demokraten Aznar und Berlusconi sowie den Regierungen Polens (die speziell die katholische Kirche unterstützen) und Tschechiens.

Flankiert werden die antikubanischen Aktivitäten durch einige NGOs in Westeuropa, allen voran die antikommunistische und insbesondere Kuba verzerrt darstellende Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und die französische Sektion der Reporters sans Frontier. Ende 2005 schließlich reiste der US Transition Coordinator, Caleb McCarry, in Hauptstädte der EU-Staaten „to design and implement a comprehensive strategy for advancing freedom in Cuba.“ Seine Aufgabe: die US-Alliierten zur Hilfe für die „opposition to the Castro dictatorship“ zu animieren.13

Unter Berücksichtigung dieserVorkommnisse gehören die Auseinandersetzungen um Kuba nicht primär in den Diskurs über (bürgerliche) Menschenrechte, sondern in den des Rechts auf selbstbestimmte Entwicklung (UN-Charta). Aufgabe der EU müsste es sein, sich in Übereinstimmung mit den Resolutionen der UN-Vollversammlungen (seit 1992) aktiv für die Beendigung der Blockade und der Subversionspolitik der USA gegen Kuba einsetzen und gleichberechtigte Beziehungen zu Kuba aufbauen.

ExpertInnen weisen immer wieder darauf hin, dass eine Verbesserung des Pluralismus und der bürgerlichen Freiheitsrechte auf Kuba primär von der aggressiven US-Politik behindert wird. So resümiert Susanne Gratius, tätig bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, dem außenpolitischen Think Tank der Bundesregierung, in einer wissenschaftlichen Studie: „Erst der Wegfall der potentiellen Interventions- und Einmischungsgefahr seitens der USA wird eine demokratische Öffnung in Kuba überhaupt erst ermöglichen.“ 14 Es ist an er Zeit, dass die Kreise, die die Einhaltung der Menschenrechte in Kuba einklagen, endlich die primäre Ursache für die Einschränkung individueller Menschenrechte zur Kenntnis nehmen: Die aggressive, das Völkerrecht missachtende Politik der Bush-Administration gegen Kuba. Auch sollten sie endlich mal einen Blick werfen auf das vorbildliche Niveau der sozialen und kollektiven Grund- und Menschenrechte in Kuba.

Gegentrends und Hoffnungsschimmer

Die historischen Zäsuren 1989 und 1991 waren für Kuba eine enorme Herausforderung. Damals lösten sich nicht nur die wichtigsten Partnerregierungen auf, gewissermaßen über Nacht fielen mit der Auflösung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe auch 85% der Außenmärkte weg, Handel konnte nur noch über Devisen abgewickelt werden. In der Folge wurde die Binnenökonomie Kubas in eine fundamentale Krise gestürzt, die Versorgungslage verschlechterte sich spürbar. Weil der Tauschhandel mit der Sowjetunion für Zucker gegen Öl zum Erliegen kam, begann eine Energiekrise nie gekannten Ausmaßes. Für Viele unerwartet überwand Kuba diese Krise mit einer intelligenten Mischung pragmatischer Maßnahmen und vorsichtiger Reformen, die teilweise im Vorfeld breit diskutiert wurden und der Bevölkerung viel abverlangten. Der damit verbundene rapide gesellschaftliche Wandel in Kuba, die Einflüsse durch den zwiespältigen Massentourismus, und die damit einhergehenden sozialen Fragmentierungen und Polarisierungen stellen Regierung und Gesellschaft vor immense Herausforderungen.

Gleichzeitig profitiert Kuba von der Gesamtentwicklung in Lateinamerika. Die Kooperation mit Venezuela und anderen Regierungen vergrößert den wirtschaftlichen und politischen Spielraum. Hinzu kommen verstärkte Wirtschaftskontakte zu China. Vor diesem Hintergrund sprach Castro in einer Grundsatzrede am 17.11.2005 in der Universität Havanna offen über die Zeit nach seiner Präsidentschaft und wies auf Gefahren des Zerfalls aufgrund interner Defizite hin. Nun entwickelt sich langsam eine Diskussion über die Verbesserung des kubanischen Modells und über einen »Sozialismus des 21. Jahrhunderts«, von dem auch Impulse für die Zukunftsdebatte in anderen Ländern ausgehen können. Eine Weiterentwicklung Kubas und der Region, verbunden mit einer Abwehr der neoimperialen Politik der USA , würde letztlich auch den fortschrittlich-emanzipatorischen Kräften in Europa und einer friedlichen »nachhaltigen Entwicklung« nutzen. Auch deshalb sollte sich die politische Linke in Europa kritisch – aber vor allem solidarisch – an dieser Debatte beteiligen.

Wie sagte doch der frühere britische Handelsminister Wilson (2003): „Kritik [an Kuba] sollte niemals die Tatsache ignorieren, dass Kubas wichtigster Beitrag für die Welt darin besteht, den lebendigen Beweis dafür zu liefern, dass es möglich ist, Armut, Krankheiten und Analphabetismus in einem Land zu besiegen, das mit allen dreien mehr als vertraut war. Das ist ein ziemlich großer Nutzen. Und die Tatsache, dass dies angesichts anhaltender Feindschaft eines zwanghaft besessenen Nachbarn erreicht wurde, macht alles umso erstaunlicher.“

Anmerkungen

1) Morley, Morris/ McGillion, Chris (2002): Unfinished Business. America and Cuba After the Cold War, 1989-2001, Cambridge University Press, Cambridge, S. 5.

2) Eine radikale, gleichwohl differenzierte Position dazu vertrat Bertram Gross (1980) in seinem Buch mit dem provokanten Titel »Friendly Fascism«, New York, Evans & Co.

3) Morley, Morris/ McGillion, Chris (2002): siehe FN 1, S.9; das Postscript des Buches trägt den Titel: Washington’s Last Cold War, S. 185.

4) In: epd-Entwicklungspolitik, Juni 1993, S.48-51. Damit sollen nun nicht die realen Defizite Kubas pauschal der US-Politik zugeschoben werden, vielmehr muss durch differenzierte Analyse ein Verstehen der komplizierten Lage Kubas jenseits simpler Klischees erarbeitet werden.

5) Heinz Dieterich: Bush und Brüssels Kampf gegen Kuba, in: junge Welt vom 14.7.2003.

6) Diese Sicherheitsmaßnahmen können m. E. zum Einen als Warnung nach innen und außen interpretiert werden, dass nun die Toleranzgrenze gegenüber der von den USA gestützten Subversion erreicht war; und zum Anderen können sie gewissermaßen als Hilferuf an andere Staaten und die UN interpretiert werden, die Aggressionen der USA gegen Kuba nicht länger zuzulassen.

7) Der jüngste »Erfolg«: Im Februar 2006 wurde im EU-Parlament eine antikubanische Resolution auch von den PDS-MdEPs Brie, Zimmer und Markov unterstützt.

8) [http://state.gov/p/wha/rt/cuba/]. Siehe Göll, Edgar: Wandel durch Destabilisierung. »Powell-Report« bestimmt US-Strategie gegen Kuba; in: Lateinamerika Nachrichten (Berlin), Heft 372, Juni 2005, S.55-57. Darüber hinaus gibt es Vermutungen, dass es geheime Zusätze gibt, in denen militärische Maßnahmen gegen Kuba enthalten sind.

9) Im Windschatten des Irakkrieges und anderer militärischer Aktionen der USA und kooperierender Regierungen/Staaten wurden in den letzten Jahren Strategien ausprobiert, die fast noch effektiver sind als die militärischen Operationen.

10) Siehe Maria Huber: The United States and Ukraine – Scenario of a Revolution, in: The Analyst. Central and Eastern European Political and Economic Review, Vol. 1, No. 2, September 2005, pp. 51-74; Revolutions GmbH in: Der Spiegel 46 und 47/2005; Schuller, Konrad: Der Westen und die Revolution im Osten, in: FAZ, 21.09.2005, S. 8.

11) Siehe United States, Instability and Cuba, in: Cuba Trade & Investments News (Tampa/Florida), Vol.VIII, No.3, March 2006, S. 7.

12) Declaration by the Presidency, on behalf of the European Union, on Cuba, 5. Juni 2003 [www.eu2003.gr/en/articles/2003/6/5/3005/print.asp].

13) Siehe Meldung vom 13 January 2006 auf http://www.cuba-solidarity.org.uk/news.asp?ItemID=658. Dort heißt es auch: „In fact, on the same day that Britain voted publicly against US interference in Cuba at the United Nations, McCarry was invited to meetings and a reception at the Foreign and Commonwealth Office in London.“

14) Susanne Gratius (2003): Kuba unter Castro – Das Dilemma der dreifachen Blockade. Die kontraproduktive Politik der »Demokratieförderung« seitens der USA und der EU, Opladen, S. 328.

Dr. Edgar Göll, Sozialwissenschaftler, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zukunftsstudien in Berlin und Mitglied der Freundschaftsgesellschaft Berlin – Kuba e.V.