W&F 2018/2

Eine schleichende Indienstnahme

»Zivile« Forschung für militärische Zwecke

von Nicole Gohlke

Bundesweit wird an öffentlichen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen militärisch relevante Forschung betrieben. Auftraggeber sind die Bundesregierung, die Bundeswehr, ausländische Verteidigungsministerien sowie private Rüstungskonzerne. Das gesamte Ausmaß lässt sich nur schwer einschätzen, da viele Details und Verträge Geheimsache sind. Zudem wird militärisch relevante Forschung im Rahmen von Sicherheitsforschung mit dem Label »dual-use« versehen und bekommt dadurch einen zivilen Anstrich. Doch die Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, die Vereinnahmung von Wissenschaft für nichtfriedliche Zwecke kritisch zu beleuchten.

Verteidigungsbezogene Forschung (Rüstungsforschung) ist in Deutschland nicht Bestandteil der allgemeinen öffentlichen Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF). Sie wird als Ressortforschung des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) als „Fachforschung zur Erfüllung seines Fachauftrages im Rahmen der nationalen Sicherheitsvorsorge“ in Auftrag gegeben (Bundestagsdrucksache 17/3337). Diese Forschung wird jedoch nicht immer an militärische Einrichtungen oder private Rüstungsfirmen vergeben, sondern das BMVg vergibt auch eine relevante Anzahl von Forschungsaufträgen an zivile Institutionen, wie die öffentlichen Hochschulen und die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen.

Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der LINKEN im Bundestag ergaben, dass das Finanzvolumen der vom BMVg an öffentliche Hochschulen vergebenen Aufträge seit 2000 deutlich zugenommen hat: Es stieg von vier Mio. Euro im Jahr 2000 auf jährlich sieben Mio. Euro im Jahr 2010 und blieb bis 2015 auf diesem Niveau konstant.1 So wurde in den Jahren 2014/15 an Hochschulen beispielsweise die Weiterentwicklung von Radarsystemen betrieben, die Software für Robotersysteme optimiert, an der automatischen Zielerkennung über und unter Wasser und an der Energieautonomie von Soldat*innen geforscht (Bundestagsdrucksache 18/7977). Damit sind die zivilen öffentlichen Hochschulen mittendrin in der Entwicklung topmoderner Kriegstechnologie. Finanziell abhängig sind sie davon nicht: Die sieben Mio. Euro verteilt auf 28 Hochschulen bundesweit stellen im Vergleich zu jährlichen Drittmitteleinnahmen von vielen hundert Mio. Euro keine zentrale Einnahmequelle dar.

Weitere militärische Forschungssaufträge erhalten die Hochschulen zudem von den verschiedenen technischen Dienststellen der Bundeswehr, beispielsweise von der »Wehrtechnischen Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung 71« (WTD71) oder dem »Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe« (WIWeB). Deren Aufträge haben sich ebenfalls deutlich erhöht: Waren es 2000-2010 noch 250.000 Euro im Jahresmittel, stieg das Auftragsvolumen bis 2015 um das Sechs- bis Achtfache auf 1,5 bis 2,5 Mio. Euro an.2

Militärische Forschungsaufträge werden des Weiteren von privaten Unternehmen an öffentliche Hochschulen vergeben; die Bundesregierung gibt dazu keine Auskunft, sondern verweist auf die Verantwortung der Länder. Abfragen in den Ländern verlaufen jedoch auch meist ergebnislos – hier beruft man sich auf die Hochschulautonomie. Hochschulleitungen ihrerseits können sich auf das Vertragsgeheimnis mit privaten Auftraggebern zurückziehen.

Mangelnde Transparenz und öffentliche Kontrolle

In welchem Ausmaß Rüstungsforschung an den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen betrieben wird, lässt sich ebenfalls kaum überblicken, da die Bundesregierung auch diesbezüglich keine Informationen über Auftragsvolumina seitens privater Rüstungsfirmen zur Verfügung stellt.

Sicher ist, dass das BMVg einen beträchtlichen Teil seiner Ressortforschung durch Wissenschaftler*innen an Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft erledigen lässt, vornehmlich an den Instituten der ehemaligen militärischen Forschungsinstitution FGAN, die seit 2009 den Kern des Fraunhofer-Verbunds für Verteidigungs- und Sicherheitsforschung (VVS) bildet; wehrtechnisch relevante Forschung findet jedoch auch an Fraunhofer-Instituten außerhalb des VVS regelmäßig statt. An die sieben Institute des VVS gingen in den Jahren 2014-2015 jährlich etwa 50 von den 56 Mio. Euro, die vonseiten des BMVg an die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen flossen.3 Nimmt man die ähnlich dimensionierte Grundfinanzierung der VVS-Institute mit 60 bzw. 63 Mio. Euro in 2014 bzw. 2015 hinzu, kommt ein ansehnlicher Betrag zustande, den die – eigentlich dem Bildungsministerium angegliederten – zivilen Forschungseinrichtungen vom Verteidigungsministerium bekommen. Die Wehrwissenschaftlichen Dienststellen der Bundeswehr haben zudem das Finanzvolumen ihrer Aufträge an außerhochschulische Forschungseinrichtungen zwischen 2010 und 2015 im jährlichen Mittel vervierfacht; die jährlich etwa 4,5 Mio. Euro machen die Bundeswehr im Vergleich zum Verteidigungsministerium jedoch zu einer eher kleinen Auftraggeberin.4

Die fehlende Transparenz ist problematisch, weil sie eine Militarisierung des zivilen Hochschul- und Forschungsraums ermöglicht, der ohne konkrete Kenntnis der Daten nur in Einzelfällen (Marischka 2017) und auch dann nur schwer entgegenzuwirken ist.

Zivil-militärische Sicherheits­forschung seit Jahren Realität

Jahrelang bestritt die Bundesregierung mehr oder minder, dass das Programm »Forschung für zivile Sicherheit« des BMBF eine gewisse Nähe zur Rüstungsindustrie aufweist, und wollte die offensichtliche Überschneidung von ziviler und militärischer Forschung von der Hand weisen (Bundestagsdrucksachen 17/12172; 18/241; 18/851 und 18/8355). Dabei basiert dieses Programm als Teil der »Hightech-Strategie« auf dem EU-Programm »Horizont 2020«, in dessen strategischer Ausrichtung Synergieeffekte zwischen ziviler und militärischer Forschung oder entsprechenden Akteuren ausdrücklich erwünscht sind (Europäische Kommission 2015, S. 43-49). Vonseiten der Bundesregierung wurde eine entsprechende Dual-use-Agenda spätestens in einer Stellungnahme des Wissenschaftsrates von 2007 deutlich. Der Wissenschaftsrat sollte für die Bundesregierung eine Einschätzung abgeben, wie die oben bereits erwähnten wehrtechnisch ausgerichteten FGAN-Institute in die zivile Forschungslandschaft eingebunden werden und damit von Synergieeffekten profitieren könnten. Das Ergebnis war 2009 die Eingliederung der FGAN-Institute in die Fraunhofer-Gesellschaft. In seiner Stellungnahme schrieb der Wissenschaftsrat zum Programm »Forschung für die zivile Sicherheit«: „Das geplante Sicherheitsforschungsprogramm wird vom BMBF in enger Kooperation mit den Ressorts, insbesondere mit den Bundesministerien des Innern, der Verteidigung und für Wirtschaft und Technologie, konzipiert. Das BMBF strebt eine ressortübergreifende, strategische Bündelung der Forschungsaktivitäten an und sieht dazu unter anderem eine enge Zusammenarbeit von Wehrtechnik und ziviler Sicherheitstechnik vor.“ (Wissenschaftsrat 2007, S. 12)

Es ist daher nicht verwunderlich, dass beispielsweise in elf Verbundprojekten des Programms »Forschung für zivile Sicherheit 2012-2017« Unternehmen, die eine Rüstungs- oder Wehrtechnik-Sparte unterhalten, mit öffentlichen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen kooperieren. Darunter befinden sich Bruker Optik GmbH, Airbus DS Airborne Solutions GmbH, Atlas Elektronik Group, Rheinmetall Defence, Atos IT Solutions and Services und Airbus Defence & Space (Cassidian) sowie die Universität der Bundeswehr München, um nur einige zu nennen. Die Aussage der Bundesregierung, im Rahmen dieses Programms würden ausschließlich „Forschungsprojekte mit einer zivilen Ausrichtung sowie einem zivilen Anwendungsgegenstand“ gefördert (Bundestagsdrucksachen 18/8355 und 18/10773), bleibt darum sehr fragwürdig.

Zu den organisatorischen Verflechtungen kommen überdies personelle Überschneidungen: Leiter*innen einzelner wehrtechnisch orientierter Fraunhofer-Institute sind gleichzeitig Inhaber*innen von Lehrstühlen an öffentlichen Hochschulen. So werden enge Verflechtungen finanzieller und wissenschaftlicher Art aufgebaut (Marischka 2017). Außerdem nimmt die Bundeswehr auch direkt Einfluss auf Forschung und Lehre an Hochschulen: An neun öffentlichen Hochschulen haben Offiziere der Bundeswehr Lehraufträge, Lehrstühle oder leitende Funktionen (Bundestagsdrucksache 18/8355), allerdings auch jenseits klassischer »militärischer« Themen.5

Seit Ende 2016 deutet sich nun eine gewisse Kursänderung an: Statt die Sicherheitsforschung in Deutschland mit einem rein zivilen Label zu versehen, legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Dezember 2016 ein 7,5 Mio. Euro schweres Innovationsprogramm »Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in zivile Sicherheitstechnologien« auf (BMWi 2016). Besondere Bedeutung haben so genannte Verbundprojekte, die eine Kooperation von Rüstungsfirmen mit Unternehmen der zivilen Sicherheitsindustrie und zivilen Forschungsstätten vorsehen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße die öffentlichen »Forschungsstätten« im Zuge dessen finanzielle Anreize erhalten, Rüstungsforschung zu betreiben.

Zivilklauseln als wichtiges Instrument

Die beschriebenen Entwicklungen bleiben jedoch nicht unwidersprochen. Studierende, Wissenschaftler*innen und Professor*innen setzen sich gemeinsam mit Gewerkschaftsgliederungen und Friedensinitiativen vor Ort dafür ein, dass Hochschulen zivile Einrichtungen bleiben und der Militarisierung Einhalt geboten wird. Die Zivilklausel-Bewegung kann nach jahrelangem mühsamem Engagement inzwischen über 60 Zivil- und Friedensklauseln an verschiedenen Hochschulen vorweisen (dazu Braun, R. et al. 2015). Doch die Klauseln werden regelmäßig verletzt.

Einer der bekanntesten Fälle dürfte die Uni Bremen sein, die zwar eine Friedensklausel hat, sich aber dennoch in einer Auseinandersetzung um einen vom Rüstungshersteller OHB gesponserten Lehrstuhl befindet. Bezeichnend dafür, wie Geheimhaltung und Intransparenz sogar zu einer unbeabsichtigten Beteiligung an Rüstungsforschungsvorhaben führen können, ist die im September 2017 aufgedeckte Verwicklung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen, die sich 2015 der ausschließlich zivilen Forschung verschrieben hat, in die Entwicklung einer Panzerfabrikationshalle in der Türkei. Aus dem Auftrag war angeblich weder erkennbar, dass der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall beteiligt war, noch, dass es sich um eine Produktionsstätte für militärische »Spezialfahrzeuge« handelte (Tillack 2017).

Von den Aufträgen des BMVg an 28 verschiedene Hochschulen in den Jahren 2014 und 2015 gingen acht an Hochschulen mit einer Zivil- oder Friedensklausel in ihren Statuten oder in der geltenden Landesverfassung. Damit setzen sich sowohl die Bundesregierung als auch Hochschulleitungen über die Vorgaben von Ländern und Hochschulgremien hinweg und ignorieren solche Klauseln. Die Bundesregierung begründete auf Nachfrage ihr Verhalten damit, keine Kenntnisse über die Existenz von Zivil- oder Friedensklauseln zu besitzen (Bundestagsdrucksachen 18/851, 18/8355).

Dieses Unwissen scheint die Bundesregierung inzwischen überwunden zu haben. Am 21. Dezember 2016 kündigte sie in ihrem »Strategiepapier zur Stärkung der zivilen Sicherheitsindustrie in Deutschland« an, mit „Ländern, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Hochschulen in einen ergebnisoffenen Dialog über die Verwendung von sog. Zivilklauseln“ zu treten (Bundesregierung 2016). Der zahlenmäßige Anstieg von Zivilklauseln scheint von der Bundesregierung als potentielles Hindernis gesehen zu werden, ihre Strategie der Verquickung von Sicherheits- und Verteidigungsindustrie voranzutreiben. Interessanterweise werden ebenso die momentan etwa 13 Banken, die sich quasi eine Zivilklausel auferlegt haben, indem sie keine Finanzgeschäfte in den Bereichen Herstellung, Handel oder Export von Waffen tätigen, in dem Strategiepapier aufs Korn genommen; ihnen wird eine Prüfung der „Zweckmäßigkeit“ ihrer Zivilklauseln angekündigt (ebenda; urgewald 2016).

Auch wenn Zivilklauseln rechtlich nicht bindend sind und regelmäßig unterlaufen werden, sind sie dennoch Ausdruck der Überzeugung vieler Wissenschaftler*innen, Studierender, Professor*innen und auch Politiker*innen, dass zivile und militärische Forschung nicht weiter verwoben werden sollten. Wichtig ist deshalb, die Forderungen nach Zivilklauseln auszuweiten und auch für die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zu stellen. In Hamburg hat die LINKE Bürgerschaftsfraktion jüngst gefordert, dass die Hansestadt mit den örtlich ansässigen Fraunhofer-Instituten nur noch zusammenarbeiten oder sie fördern solle, sofern diese sich Zivilklauseln geben (Stemmler 2017).

DIE LINKE im Bundestag fordert, dass Wissenschaft und Forschung an öffentlichen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen transparent sein müssen und die Entscheidungsfreiheit von Wissenschaftler*innen, sich nicht an Rüstungs- oder militärischer Forschung zu beteiligen, von der Bundesregierung unbedingt respektiert werden muss.

Die Entscheidung der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, die für alle Hochschulen in NRW geltende landeseigene Zivilklausel abzuschaffen, ist demgegenüber ein Rückschritt, gegen den sich bereits Widerstand formiert.

Anmerkungen

1) In den Jahren 2010-2015 wurden seitens des BMVg Aufträge im jährlichen Durchschnitt von etwa sieben Mio. Euro an öffentliche Hochschulen erteilt (Bundestagsdrucksachen 18/7977 und 18/851); zwischen 2000 und 2010 waren es noch 4,1 Mio. Euro im jährlichen Mittel (Bundestagsdrucksache 17/3337).

2) Dies entspricht einem jährlichen Durchschnitt von etwa 1,5 Mio. Euro. In den Jahren 2010-2014 waren es im Vergleich dazu 2,5 Mio. Euro im Jahresmittel (Bundestagsdrucksache 18/851), in den Jahren 2000-2010 jedoch nur 0,25 Mio. Euro im Jahresmittel. Von den 29 seit 2014 betroffenen Hochschulen haben fünf eine Zivil- oder Friedensklausel in ihren Statuten.

3) Die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen bekamen 2014-2015 56 Mio. Euro im jährlichen Mittel, was 89 Prozent des Finanzvolumens aller Drittmittelaufträge entsprach (Bundestagsdrucksache 18/7977), 2010-2014 91 Mio. Euro im jährlichen Mittel, was 93 Prozent des Gesamtfinanzvolumens entsprach (Bundestagsdrucksache 18/851), und 2000-2010 36 Mio. Euro im jährlichen Mittel (Bundestagsdrucksache 17/3337).

4) In den Jahren 2010-2014 waren es im Vergleich dazu 1,1 Mio. Euro im Jahresmittel (Bundestagsdrucksache 18/851);

5) Entsprechende Kooperationen gab/gibt es u.a. in den Bereichen BWL, Internationale Beziehungen, Krisenmanagement, Gesundheitsökonomie, Virologie (Kampfstoffe), Zeitgeschichte, Medizingeschichte, Musikwissenschaften, Sicherheitsforschung, maritime Logistik (eigene Recherche).

Literatur

Braun, R et al. (2015): Zivilklauseln – Lernen und Forschen für den Frieden. W&F Dossier 78.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2016): Richtlinie zum Innovationsprogramm »Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in zivile Sicherheitstechnologien«. Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20.12.2016.

Bundesregierung (2016): Strategiepapier zur Stärkung der zivilen Sicherheitsindustrie in Deutschland. Berlin, 21.12.2016, S. 8.

Bundestagsdrucksache 17/3337 (2010): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 17/12172 (2013): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 18/241 (2013): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 18/851 (2014): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 18/7977 (2016): Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 18/8355 (2016): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache 18/10773 (2016): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.

Europäische Kommission (2015): Dual Use – Förderungsleitlinien für Regionen und KMU.

Marischka, C.: Fraunhofer IOSB – Dual-Use als Strategie. Wie das Verteidigungsministerium nach Anschluss an die Wissenschaft suchte und in Karlsruhe fündig wurde. Tübingen: Informationsstelle Militarisierung, IMI-Studie 2/2017.

Stemmler, K.: Forschung wird immer weiter ausgelagert. junge welt, 6.6.2017.

Tillack, H.-M.: Deutsche Uni an Planung für Panzerfabrik in Türkei beteiligt. Stern, 30.8.2017.

urgewald e.V. (2016): Die Waffen meiner Bank. Sassenberg.

Wissenschaftsrat (2007): Stellungnahme zur Neustrukturierung der Forschungsgesellschaft für Angewandte Naturwissenschaften e. V. (FGAN).

Nicole Gohlke, MdB, ist hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2018/2 Wissenschaft im Dienste des Militärs?, Seite 21–23