W&F 2017/1

Friedenskonzepte im Wandel

Analyse der Vergabe des Friedensnobelpreises von 1901 bis 2015

von Susanne Reitmair-Juárez

In jüngerer Zeit wird häufig kriti­siert, die Entscheidungen des Friedensnobelkomitees hätten mit dem Vermächtnis von Alfred Nobel wenig zu tun und es würden zu oft falsche Preisträgerentscheidungen getroffen. Selten wird die Logik hinter der Entscheidung für bestimmte Preisträger*innen beleuchtet. Dieser Beitrag stellt erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes am Demokratiezentrum Wien vor, das untersucht, welche Friedenskonzepte bei der Vergabe des Friedensnobelpreises zugrunde gelegt wurden und wie diese sich im Laufe der Jahre 1901-2015 verändert bzw. ausgeweitet haben. Um das herauszufinden, wurden die Reden des norwegischen Nobelkomitees bei der Vergabe des Preises sowie die Dankesreden der Preisträger*innen analysiert.

In seinem Testament stellte der 1895 verstorbene Alfred Nobel sein gesamtes Vermögen für jährlich zu vergebende Preise zur Verfügung, darunter ein Friedenspreis, der an die Person gehen solle, die im vergangenen Jahr die meiste oder die beste Arbeit für die Verbrüderung der Völker und die Abschaffung oder Verminderung stehender Heere sowie für die Abhaltung und Förderung von Friedenskongressen geleistet hat“. In der praktischen Umsetzung arbeitete das Nobelkomitee bestimmte Friedenskonzepte heraus, die es für preiswürdig erachtete.

Frieden durch Recht

Seit 1901, der ersten Verleihung des Friedensnobelpreises, steht die Überzeugung des Nobelkomitees im Vordergrund, Frieden könne durch eine fortschreitende Verrechtlichung der internationalen Beziehungen erreicht werden. Dadurch soll das Handeln der Staaten gegenüber anderen Staaten beschränkt und allgemein gültigen Regeln unterworfen werden. Krieg soll verboten und bei Verstoß bestraft werden. Das »Recht« zu militärischen Aktionen soll nicht mehr bei einzelnen Staaten, sondern bei einer internationalen Organisation liegen (wie es 1945 in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben wurde – mit Ausnahme des Rechts auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs, das den Staaten weiterhin zusteht). Schiedsgerichte, völkerrechtliche Verträge und internationale Organisationen bieten in dieser Konzeption den notwendigen internationalen Rahmen für weltweiten Frieden. Auch wachsende Interdependenz durch intensive Handelsbeziehungen und Verträge in immer mehr Politikbereichen ist Teil dieses Friedensverständnisses. Als vorläufig letzte Vertreterin dieses Konzepts wurde 2012 die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis geehrt. Insgesamt gab es im Untersuchungszeitraum 41 Auszeichnungen für Bemühungen, Frieden durch Recht zu schaffen oder zu stärken.

Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsarbeit

Humanitäre Hilfe, vor allem die Arbeit mit Flüchtlingen, steht bei 16 Preisträger*innen im Zentrum der Aktivitäten. Ziel ist es, Kriege »menschlicher« zu machen, sie Regeln zu unterwerfen und das Leid der Menschen (sowohl der Soldat*innen als auch der Zivilist*innen) zu lindern. Dies ist das einzige Friedenskonzept, für das Akteure mehrfach ausgezeichnet wurden, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz gar drei Mal (1917, 1944, 1963).

Wichtige friedenschaffende ­Akteure kommen aus der nicht-staatlichen, zivilgesellschaftlichen ebenso wie aus der supranationalen Sphäre und üben häufig deutliche Kritik an Staaten, die ihre politischen und rechtlichen Verpflichtungen nicht genügend wahrnehmen.

Abrüstung

In der Geschichte des Friedensnobelpreises wurden 22 Auszeichnungen für Verdienste um die Abrüstung vergeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg stand atomare Abrüstung im Vordergrund. Obwohl im Bereich Abrüstung eindeutig die Staaten die dominanten Akteure sind – schließlich müssen sie ihre Waffenarsenale reduzieren –, wurden vorwiegend nichtstaatlich aktive Akteure ausgezeichnet.

Wie beim Konzept »Frieden durch Recht« ging es dem Nobelkomitee auch hier darum, das Sicherheitsdilemma der internationalen Beziehungen abzu­schwächen: Rüstet ein Staat auf, so fühlen sich andere Staaten bedroht und rüsten nach, dadurch fühlt sich wiederum der erste Staat bedroht; je stärker die Staaten hochgerüstet sind, desto wahrscheinlicher wird der Krieg.

Frieden durch Entwicklung

Im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wird vom Nobelkomitee auch die gleiche und gleichberechtigte sozio­ökonomische Entwicklung aller Staaten und aller Menschen als Weg zum Frieden definiert. Nur wenn ein gewisses Maß an Wohlstand und Gleichheit erreicht würde, könne es Frieden geben. Der Gerechtigkeitsbegriff wird als Kategorie eingeführt. Die Preisträger*innen lenken die Aufmerksamkeit weg vom negativen Friedensbegriff hin zur Qualität des Friedens. Gerechtigkeit bzw. gleiche Entwicklungschancen oder gleicher Wohlstand müssten auf beiden Ebenen erreicht werden: sowohl innerhalb (gesellschaftliche Ebene) als auch zwischen den Staaten (internationale Ebene). Damit wird die »Black Box« Staat geöffnet und gesellschaftliche Strukturen innerhalb einzelner Staaten kommen in den Blick. Durch die Konzeptualisierung von Ungleichheit als Keim von Konflikt wird auch der Gegenbegriff zum Frieden ausgeweitet: vom Krieg hin zum Konflikt, und zwar Konflikt auf allen Ebenen sozialer Organisation.

Staaten und internationale Organisationen sind weiterhin wichtige Akteure, sie haben bei der Entwicklung und Herstellung von Gerechtigkeit zentrale Handlungsmöglichkeiten und -macht. Friedensrelevant ist in diesem Feld aber nicht die Außen-, sondern die Innenpolitik, konkreter die Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs- und Verteilungspolitik. Gleichzeitig rücken die Juror*innen bei »Frieden durch Entwicklung« die Eigenverantwortung des Individuums bzw. der Zivilgesellschaft in den Blick: Jede*r könne zu einem gesunden, gerechten (und damit friedlichen) Zusammenleben beitragen.

Beilegung regionaler Konflikte

Mehrmals wurde die Bearbeitung oder Beilegung regional begrenzter Konflikte oder Kriege mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, z.B. die Klärung des deutsch-französischen Verhältnisses (Preise 1925-1927), Nordirland (1976, 1998), Ost-Timor (1996), Südafrika (1960, 1984, 1993), Nahost (1950, 1978, 1994), Vietnam (1973), Zentral­amerika (1987).

Eine Gemeinsamkeit dieser Friedensnobelpreise ist, dass konkrete gewaltsame Konflikte als Hindernis für eine insgesamt friedliche Welt verstanden werden – einerseits, weil ein Konflikt sich geografisch ausdehnen könne, andererseits, weil Frieden unteilbar sei: Niemand könne tatsächlich in Frieden leben, wenn es irgendwo auf der Welt Krieg oder Gewalt gebe (so Lutuli 1960, al-Sadat 1978). Einige Konflikte standen im Laufe der Zeit mehrmals im Fokus, teils um explizit einen bestehenden und vielleicht noch fragilen Friedensprozesses zu fördern (drei Friedensnobelpreise zu Südafrika, drei zum Nahost-Konflikt, zwei zu Nord­irland). Darüber hinaus ist eine wichtige Gemeinsamkeit, dass verschiedene Ebenen oder Rollen in einem Konflikt ausgezeichnet und somit ins Zentrum der Weltöffentlichkeit gerückt wurden: die politische wie die zivilgesellschaftliche. Es braucht einerseits eine politische Einigung, formelle Friedensprozesse, Abkommen und politische Strukturen, um eine friedliche Konfliktbeilegung zu ermöglichen (z.B. Mandela/de Klerk in Südafrika, Hume/Trimble in Nordirland, Chamberlain/Dawes und Stresemann/Briand für die deutsch-französische Aussöhnung, Ramos-Horta in Ost-Timor), andererseits kann eine Top-down-Lösung nicht ausreichen, besonders, wenn es um innerstaatliche Konflikte geht. Die Überzeugung von Individuen oder sozialen Bewegungen, dass ein Konflikt gewaltfrei bearbeitet werden muss, ist zentral für eine nachhaltige Konfliktlösung (Lutuli/Tutu in Südafrika, Buisson/Quidde für die deutsch-französische Aussöhnung, Williams/Corrigan für Nordirland, Belo in Ost-Timor).

In den Reden von Nobelkomitee und Preisträger*innen wird der Friedensbegriff inhaltlich qualifiziert: Es müssten die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen im Sinne von mehr Gerechtigkeit, Gleichheit und Mitbestimmung verbessert werden. Dies wird am besten in demokratischen Staaten erreicht. Frieden braucht demnach Demokratie, um einen gewaltfreien Interessens­ausgleich gestalten und institutionalisieren zu können.

Kodifizierung der Menschen­rechte und Demokratisierung

Ein weiteres Friedenskonzept sieht die Formulierung, Kodifizierung und Umsetzung der Menschenrechte in Kombination mit Demokratisierungsprozessen als wichtigsten Weg zum Frieden. Dafür wurden 29 Preise vergeben. Es wurden zwei Teilmodelle unterschieden, die auf unterschiedlichen (politischen) Ebenen ansetzen: einerseits die Kodifizierung und Einforderung der Menschenrechte auf einer allgemeinen (internationalen) Ebene (so wurde Cassin 1968 für seine Rolle bei der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausgezeichnet); andererseits wurden einige Preisträger*innen für ihr Engagement für die tatsächliche Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte in konkreten politischen Systemen ausgezeichnet (z.B. Liu Xiaobo 2010). Ebenso wurden mehrere Dissident*innen sozialistischer oder diktatorischer Regime ausgezeichnet. Gemeinsam ist den Preisträger*innen das Prinzip der Gewaltlosigkeit.

1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet; schon 1951 wird Leon Jouhaux für seinen Einsatz für Menschenrechte mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Dieses Friedenskonzept nennt mehrere Akteure als wesentlich zur Erreichung des Friedens: Individuen und die (organisierte) Zivilgesellschaft sollen ihre eigenen Rechte selbstbewusst (aber gewaltfrei) einfordern. Ein wesentlicher Handlungsauftrag richtet sich direkt an die Staaten. Diese müssen die Menschenrechte garantieren und selbst einhalten, Verstöße dagegen abstellen. Als Korrektiv von staatlichem Handeln oder Unterstützung dafür dienen wiederum internationale Strukturen (z.B. Gerichtshöfe) und völkerrechtliche Abkommen. Frieden baut nun gewissermaßen auf der Abwesenheit direkter Gewalt auf und versucht, die Qualität des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft zu verbessern: Die Menschenrechte begrenzen das staatliche Handeln einerseits und unterwerfen es andererseits gewissen Pflichten. Nachdem in anderen Friedenskonzepten die Begrenzung souveränen staatlichen Handelns nach außen – gegenüber anderen Staaten – im Zentrum stand, ist nun die Begrenzung staatlichen Handelns (und somit der nationalen Souveränität) nach innen zentral. Damit verschiebt sich die relevante Handlungsebene vom Staat hin zum Individuum. Ziel allen politischen Handelns sollen persönliche Freiheit, politische Mitbestimmung und das Wohlergehen der Menschen sein.

Es ist auffallend, dass Preisträger*innen, die sich für die Umsetzung von Menschenrechten in konkreten politischen Systemen einsetzen, großteils nicht aus Europa oder Nordamerika kommen, wohingegen bei allen anderen Friedenskonzepten sowie generell in der Geschichte des Friedensnobelpreises diese beiden Regionen stark dominieren.

Klimawandel und
Umweltschutz

Die jüngste Weiterentwicklung des Friedenskonzepts seitens des Nobelkomitees ist zweifelsfrei die Berücksichtigung der ökologischen Dimension. 2004 wird Wangari Muta Maathai aus Kenia für die Gründung des Green Belt Movement ausgezeichnet. 2007 erhalten Al Gore und das International Panel on Climate Change (IPCC) den Preis für ihren Kampf gegen den Klimawandel bzw. für entsprechende Bewusstseinsbildung in Politik und Gesellschaft. Alle drei Preisträger*innen verknüpfen ganz bewusst die Ökologie und die Umwelt mit Konflikt­ursachen und dem Friedensbegriff. Das Nobelkomitee erklärte ausdrücklich, dass es seinen ohnehin schon breiten Friedensbegriff nochmals erweitert habe (Rede des Komitees 2004). Es wird eine breite Palette an Akteuren benannt, die für Frieden arbeiten müssen: Die Individuen und Gesellschaften müssten sich der Auswirkungen des Klimawandels (und des eigenen Beitrags dazu) bewusst werden und ihre eigenen Handlungen überdenken; die Staaten müssten politische Maßnahmen ergreifen, sowohl innerstaatlich als auch auf internationaler Ebene. Jede*r habe Möglichkeiten, einen Beitrag zum Frieden zu leisten. Auch hier ist Frieden eng mit dem Begriff der Gerechtigkeit verbunden.

Entwicklungslinien

Aus der Analyse der Friedenskonzepte lassen sich einige Entwicklungslinien herausarbeiten, die im Folgenden kurz umrissen werden. Eine interessante Entwicklung ist die Positionierung der Preisträger*innen selbst, sowohl in geografischer und sozioökonomischer wie in politischer Hinsicht. Im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden verstärkt Personen und Organisationen aus Regionen, Religionen und Kulturen außerhalb Europas und Nordamerikas ausgezeichnet (z.B. Dalai Lama, Aung San Suu Kyi, Shirin Ebadi, Mohammad ElBaradei). Auch die gesellschaftliche und sozioökonomische Stellung der Preisträger*innen hat sich verbreitert und ist nicht mehr auf Eliten beschränkt.

Eine Öffnung ist auch hinsichtlich der Art der Konflikte oder Problematiken zu verzeichnen, die bei der Auszeichnung berücksichtigt wurden: Während in der Frühzeit des Preises die Verhinderung eines weiteren (europäischen) Krieges bzw. die Bearbeitung der »Erbfeindschaft« zwischen den europäischen Großmächten Frankreich und Deutschland im Zentrum stand, weitet sich das Themen­spektrum in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus, bis hin zu Entwicklungsfragen, Kinder- und Frauenrechten und Umweltschutz.

Selbst bei den Akteuren, die als Friedensstifter angesehen werden, lassen sich qualitative Veränderungen beobachten. Zwar bleibt der Staat zentraler Akteur für die Frage von Krieg und Frieden, es hat sich aber die relevante Handlungsebene verschoben, vom Handeln zwischen Staaten zum staatlichen Handeln gegenüber Bürger*innen. Der Wirkungsbereich der nationalen Souveränität wird damit wie oben erläutert durch die Menschenrechte nach innen und außen eingeschränkt.

Von Beginn an sollte durch die Verleihung eines Nobelpreises die internationale/supranationale Ebene als Koordinatorin, Kontrolleurin und Helferin gestärkt werden, etwa durch Würdigung von Schlichtungsverträgen, internatio­nalen Gerichten und Verträgen. Das Verständnis der Rolle der supranationalen Akteure hat sich nicht wesentlich verändert: Sie sollen einen rechtlichen Rahmen für staatliches Handeln bieten und dieses dadurch begrenzen.

Gewandelt hat sich hingegen das Selbstverständnis der Zivilgesellschaft: In den ersten Jahrzehnten wird die Zivilgesellschaft häufig als eine Art innerstaatliches Korrektiv der eigentlichen Akteure, also der Staaten, gesehen, und diese Rolle kommt ihnen bis heute zu. Allerdings hat sich ihre Position gegenüber dem Staat verschoben: Regierungen werden nicht mehr um etwas gebeten, sondern es werden bestehende Rechte eingefordert. Besonders die arabischen und afrikanischen Preisträger*innen im 21. Jahrhundert sagen sehr selbstbewusst, dass sie nicht um Frieden, um Hilfe oder Entwicklung bitten, sondern dass sie ihre Menschenrechte einfordern – von ihren Regierungen (z.B. Dankesrede von Tawakkol Karman 2011).

Auf verschiedenen Ebenen lassen sich also Veränderungen im Friedensverständnis, in der Konzeptualisierung einzelner Akteure und in den für Frieden relevanten Themenbereichen feststellen, meist im Sinne einer Öffnung. Allerdings verlaufen diese Entwicklungsprozesse weder linear noch chronologisch oder exklusiv. Seit dem Zweiten Weltkrieg wird mal das eine, mal das andere Konzept mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Weiteres Forschungsvorhaben

Im weiteren Verlauf des Forschungsprojekts werden zu den jeweiligen Friedenskonzepten vertiefende Fallstudien zu einzelnen Friedensnobelpreisträger*innen erarbeitet. Darüber hinaus erfolgt eine geopolitische und friedenswissenschaft­liche Kontextualisierung dieser Fallstudien, die Gender-Frage wird beleuchtet (es gibt nur 16 Frauen unter 129 Preisträger*innen), und postkoloniale Theorien werden berücksichtigt.

Susanne Reitmair-Juárez M.A., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Demokratiezentrum Wien. Ihr Studium der Politikwissenschaft absolvierte sie an der Universität Salzburg, einen Forschungsaufenthalt in Guatemala. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themenfelder Politische Bildung, Instrumente direkter und partizipativer Demokratie, Migration sowie Friedensforschung.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2017/1 Facetten des Pazifismus, Seite 32–34