Land als Schlüssel zum Frieden
Zugang, Nutzung und Resilienz im Fokus
verantwortet von Anne Hennings
Friedensakademie Rheinland-Pfalz
Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V. (IWIF)
erscheint als Beilage zu W&F 2/2026
Land, Gerechtigkeit, Transformation
Über die Bedingungen für nachhaltigen Frieden
von Anne Hennings
In einer Zeit multipler globaler Krisen – Verschärfung des Klimawandels, wachsende soziale Ungleichheit, Konflikte um natürliche Ressourcen – rückt eine Frage mit besonderer Dringlichkeit in den Vordergrund: Wie können sich Gesellschaften sowohl ökologisch resilient als auch sozial gerecht und friedlich aufstellen? Dieses Dossier widmet sich einer zentralen – wenn auch oft unterschätzten – Dimension dieser Frage: dem Zugang zu und der Kontrolle über »Land«. Land ist weit mehr als eine ökonomische Ressource. Es ist für viele Menschen Lebensgrundlage, verknüpft mit Identität, politischer Macht und Zukunftsperspektiven zugleich. Wer über Land verfügt – und wer nicht –, bestimmt an vielen Orten maßgeblich über Ernährungssicherheit, Klimaanpassungsfähigkeit und soziale Teilhabe. »Landgerechtigkeit« ist damit keine Nebenfrage nachhaltiger Entwicklung, sondern eine Grundbedingung für innergesellschaftlichen Frieden.
In den konzeptionellen Debatten, die sich mit dem Zugang zu und der Kontrolle über Land beschäftigen, lassen sich allerdings eine Reihe widerstreitender Ansätze finden:
- Während rechtebasierte Ansätze auf internationale Menschenrechtsnormen und Rechtsstaatlichkeit setzen, betonen kontextsensitive Perspektiven die Notwendigkeit, Landpolitik als komplexes System zu verstehen, das lokal angepasste, institutionelle Reformen statt universeller Modelle erfordert (Hernández-Granados 2020).
- Eine weitere Debatte verläuft zwischen technokratischen Lösungen – wie Landregistrierung und Titelvergabe – und transformativen Gerechtigkeitsansätzen, die Fragen nach Geschlechtergerechtigkeit, Bauernrechten und Umverteilung in den Vordergrund stellen (Hoddy 2021, Richards 2005).
- In den letzten Jahren warnten kritische Stimmen insbesondere im Kontext Subsahara-Afrika, dass Landreformen unbeabsichtigte Konsequenzen haben können, wie etwa Eliteninteressen zu festigen oder langfristige Rechtsstaatlichkeit zu schwächen, wenn sie nicht an lokale politisch-ökonomische und gesellschaftliche Realitäten angepasst werden. Diese Debatten verdeutlichen, dass nachhaltige Landgerechtigkeit weder nur durch gesetzgeberische Reformen noch durch technische Interventionen allein zu erreichen ist (Meertens 2015, Unruh 2013).
Konkret heißt dies, dass friedensförderliche Klimagerechtigkeit erfordert, Landreformen so zu gestalten, dass sie bestehende Ungleichheiten abbauen, ökologische Nachhaltigkeit fördern und soziale Kohäsion stärken. Das wiederum bedeutet: Landrechte für Frauen zu sichern, gewohnheitsrechtliche und staatliche Systeme so zu koordinieren, dass sie Inklusion und nicht Ausschluss fördern, lokale Gemeinschaften (»communities«) in Entscheidungen einzubinden und institutionelle Strukturen zu schaffen, die langfristige Investitionen in nachhaltige Landnutzung ermöglichen. Es bedarf dabei integrierter Ansätze, die institutionelle Kapazitäten und strukturelle Reformen mit gesellschaftlichem Wandel verbinden.
Die vier Beiträge dieses Dossiers beleuchten daher aus ganz unterschiedlichen regionalen und thematischen Perspektiven, wie Landrechte, Geschlechtergerechtigkeit und ökologische Resilienz miteinander verwoben sein können – und welche Konsequenzen ungerechte Landverteilung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Frieden hat. Sie führen uns nach Côte d‘Ivoire, Tansania, Ghana und Madagaskar und zeigen anhand konkreter Fallstudien, wie historisch gewachsene Ungleichheiten, koloniale Kontinuitäten und patriarchale Strukturen den Zugang zu Land prägen – und wo sich Chancen für Veränderung bieten.
Klimagerechtigkeit als Friedensfrage
Die Verbindung zwischen Landgerechtigkeit und Klimagerechtigkeit verläuft in beide Richtungen. Der Klimawandel verschärft bestehende Ungleichheiten: Dürren, Überschwemmungen und Ernteausfälle treffen jene am härtesten, die über die geringsten Ressourcen verfügen und deren Rechte am wenigsten gesichert sind – und das sind überproportional häufig Frauen und marginalisierte Gruppen. Gleichzeitig sind gerade diese Gruppen oft Trägerinnen von Wissen über nachhaltige Landnutzung, Biodiversität und Anpassungsstrategien. Ihre Ausgrenzung von Landbesitz und Entscheidungsprozessen ist daher nicht nur ungerecht, sondern auch ökologisch kontraproduktiv.
Der Beitrag von Wegenast, Hänze und van der Haer (ab S. 8) zeigt exemplarisch am Beispiel Tansanias, wie Landrechte für Frauen die Klimaresilienz von Haushalten verbessern helfen. Frauen mit gesicherten Landrechten setzen häufiger auf Mischkulturen, den Anbau hitzeresistenter Pflanzen und bodenschonende Methoden. Sie denken langfristiger, weil sie auf die Zukunft ihrer Kinder und Enkel blicken – und weil sie wissen, dass kurzfristige Ausbeutung ihre ohnehin prekäre Existenzgrundlage gefährdet. Klimagerechtigkeit bedeutet in diesem Kontext nicht nur die faire Verteilung von Klimarisiken und -lasten, sondern auch die Anerkennung und Stärkung jener Akteur*innen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen.
Auch der Beitrag von Raharinaivo und Kolleg*innen zu Madagaskar (ab S. 17) verdeutlicht die enge Verknüpfung von Governance, Landnutzung und ökologischer Resilienz. Die im Beitrag thematisierte Wiederherstellung degradierter Waldlandschaften (»Forest Landscape Restoration«) ist nicht nur eine technische Aufgabe, sondern eine Governance-Herausforderung. Unsichere Landrechte, fragmentierte institutionelle Zuständigkeiten und deren fehlende Koordination untergraben die Restaurierungsbemühungen. Haushalte investieren nicht in langfristige Baumpflanzungen, wenn sie fürchten müssen, dass ihnen das Land entzogen wird. Projekte scheitern, wenn lokale Gemeinschaften nicht in Entscheidungen eingebunden werden und ihre Lebensgrundlagen durch Restaurierungsmaßnahmen bedroht sehen.
Landgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit: Geschlecht als strukturelle Dimension
Ein roter Faden, der sich durch fast alle Beiträge zieht, ist die systematische Benachteiligung von Frauen beim Zugang zu Land. In patrilinearen Gesellschaften (nicht nur) Subsahara-Afrikas sind Frauen häufig von Landbesitz ausgeschlossen, obwohl sie den Großteil der landwirtschaftlichen Arbeit leisten und maßgeblich für die Ernährungssicherung ihrer Familien verantwortlich sind. Ihre Ansprüche sind oft prekär, widerrufbar und rechtlich unsicher. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Benachteiligung, sondern untergräbt als strukturelle Ungleichheit auch die soziale Kohäsion ganzer Gemeinschaften. Die Stärkung von Frauenlandrechten leistet damit nicht nur einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, sondern ist laut Wegenast und Kollegen auch eine wirksame Maßnahme zur Förderung von Ernährungssicherheit und Klimaanpassung (ab S. 8).
Coral, Tokou und Löhr analysieren im ersten Beitrag (ab S. 5) die Situation von Frauen im ivorischen Kakaoanbau. Trotz progressiver Gesetzgebung bleibt Landbesitz in Côte d‘Ivoire stark geschlechtsspezifisch verteilt. Frauen, die zentrale Rollen in der Kakaoproduktion übernehmen, verfügen selten über eigene Landtitel und sind von Entscheidungen über Landnutzung weitgehend ausgeschlossen. Ihre Rechte werden durch gewohnheitsrechtliche Systeme vermittelt, die männliche Erblinien privilegieren. Diese Unsicherheit schränkt nicht nur ihre ökonomische Autonomie ein, sondern auch ihre Fähigkeit, langfristig in nachhaltige Anbaumethoden zu investieren.
In einem weiteren Beitrag zeigt Akaateba (ab S. 13), dass Ghanas Landreform von 2020 zwar rechtliche Gleichstellung proklamiert, doch in der Praxis Frauen im Norden Ghanas vom Erbe ausgeschlossen bleiben. Das Paradox ist in diesem Fall offensichtlich: Der Staat erkennt gleichzeitig zur gesetzlichen Gleichstellung gewohnheitsrechtliche Autoritäten als legitime Landverwalter an und stärkt damit indirekt jene patrilinearen Erbstrukturen, die Frauen systematisch benachteiligen. Frauen arbeiten auf Feldern, die sie nicht besitzen können; ihre Investitionen bleiben prekär, ihre Rechte temporär. Auch hier zeigt sich: Hybride Governance-Systeme, die formale Gleichheit mit traditioneller Autorität verbinden, können Ungleichheit verfestigen, statt sie aufzulösen.
Innergesellschaftlicher Frieden: Land als Konfliktfeld und Friedensressource
»Landkonflikte« sind weltweit eine der häufigsten Ursachen für soziale Spannungen, Gewalt und Vertreibung. Sie entstehen dort, wo Rechtsansprüche unklar, Ressourcen knapp und Machtstrukturen ungleich sind. Die Beiträge dieses Dossiers zeigen, dass Landgerechtigkeit eine zentrale Voraussetzung für innergesellschaftlichen Frieden ist – und dass Ungleichheit im Zugang zu Land vielerorts Konflikte schürt.
In Côte d‘Ivoire verschärfte die Politisierung von Landfragen, verbunden mit Fragen von Staatsbürgerschaft und Identität, ethnische Spaltungen. Die Unsicherheit von Landrechten – insbesondere für Frauen und Migrant*innen – bleibt ein Nährboden für soziale Instabilität. Ähnlich zeigt der Beitrag zu Ghana, dass die Nichtanerkennung von Frauenrechten nicht nur individuelle Ungerechtigkeit bedeutet, sondern auch soziale Kohäsion schwächt: Wenn die Hälfte der Bevölkerung systematisch von Ressourcen und Entscheidungen ausgeschlossen wird, untergräbt dies das Vertrauen in Institutionen und die Legitimität von Governance-Strukturen.
In Madagaskar werden Konflikte um Weideland, illegale Abholzung und konkurrierende Landnutzungsansprüche durch schwache Governance und die fehlende Durchsetzung von Regeln verschärft. Korruption und selektive Rechtsdurchsetzung untergraben das Vertrauen in staatliche Institutionen und fördern informelle, oft gewaltförmige Konfliktlösungsmechanismen. Ohne klare, lokal legitimierte und durchsetzbare Landrechte bleiben Restaurierungsprojekte fragil – und die sozialen Spannungen, die aus Landknappheit und Unsicherheit im Zugang zu Land erwachsen, bestehen fort.
Der Beitrag zu Tansania zeigt hingegen, dass die Stärkung von Landrechten – insbesondere für Frauen – nicht nur Resilienz, sondern auch soziale Stabilität fördert. Haushalte mit gemeinsamen Landtiteln für Ehepartner*innen sind wirtschaftlich sicherer, ernährungsstabiler und weniger anfällig für die Folgen von Klimaschocks. Diese Sicherheit reduziert das Risiko von Konflikten um knappe Ressourcen und stärkt die Handlungsfähigkeit von Gemeinschaften langfristig.
Landreformen als Hebel für Transformation
Die Beiträge dieses Dossiers machen also deutlich: Landgerechtigkeit ist kein isoliertes Politikfeld, sondern ein Querschnittsthema, das soziale Gerechtigkeit, Klimaanpassung und Friedensförderung miteinander verbindet. Friedensförderliche Klimagerechtigkeit bedeutet, dass Maßnahmen zur Klimaanpassung und ökologischen Nachhaltigkeit so gestaltet werden, dass sie soziale Ungleichheiten nicht verschärfen, sondern abbauen helfen – und dass sie zur Stärkung jener Gruppen beitragen, die bislang marginalisiert wurden.
Landreformen, die Frauen gleichberechtigten Zugang zu Land sichern, sind ein zentraler Hebel für diese Transformation. Sie stärken nicht nur individuelle Rechte, sondern auch die soziale Kohäsion und die ökologische Nachhaltigkeit. Doch die Beiträge zeigen auch: Formale Rechtsreformen allein reichen nicht aus. Es bedarf flankierender Maßnahmen, die patriarchale Normen hinterfragen, gleichzeitig gewohnheitsrechtliche Autoritäten in Reformprozesse einbinden, Rechtsbewusstsein stärken und institutionelle Koordination verbessern.
In Madagaskar erfordert nachhaltige Waldrestauration sowohl die Klärung von Landrechten, die Stärkung lokaler Partizipation als auch die Koordination zwischen staatlichen und gewohnheitsrechtlichen Institutionen gleichzeitig. In Ghana müsste die Hybridität des Landverwaltungssystems so gestaltet werden, dass gewohnheitsrechtliche Autoritäten nicht als Garanten patriarchaler Ausschlussmechanismen fungieren, sondern als Partner inklusiver Governance. In Côte d‘Ivoire und Tansania sind Maßnahmen erforderlich, die über die Vergabe von Landtiteln hinausgehen: Bildung, Rechtsberatung, Zugang zu Krediten, Stärkung von Frauenorganisationen und die Verankerung von Frauenrechten in lokalen Entscheidungsstrukturen.
Die vier Beiträge dieses Dossiers bündeln also alle wesentlichen Aspekte, die für eine nachhaltige Landreformpolitik notwendig sind. So könnte einem klimagerechten und innergesellschaftlich stabilen Frieden deutlich Vorschub geleistet werden.
Literatur
Hernández-Granados, L. Y. et al. (2020): La restitución de tierras como reparación transformadora en la construcción de paz. Revista Perspectivas 5(2), S. 6-21.
Hoddy, E. T. (2021): Peasants’ rights and agrarian violence in transitional settings: From transitional justice to transformative agrarian justice. Journal of Human Rights 20(1), S. 73-93.
Meertens, D. J. (2015): Discursive frictions: The transitional justice paradigm, land restitution and gender in Colombia. Papel Político 20(2), S. 353-381.
Richards, P.; Bah, K. (2005): Peace through agrarian justice. IDS Bulletin 36(2), S. 80-84.
Unruh, J. D.; Williams, R. C. (2013): Land and post-conflict peacebuilding. London, u.a.: Routledge.
Special Issue »Land, Gerechtigkeit, Transformation«
Die meisten der hier versammelten Beiträge werden 2026 in einer Sonderausgabe der Fachzeitschrift »Africa Spectrum« erscheinen unter Herausgeberinnenschaft von Anne Hennings und Katharina Löhr.
Der Sonderband bietet noch weitere Fallbeispiele und konzeptionelle Zugänge zu Fragen von Landgerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung im Kontext von Klimawandel und sich wandelnder Land Governance, wie zum Beispiel nach Landreformen.
Dr. Anne Hennings ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Friedensakademie Rheinland-Pfalz, RPTU Kaiserslautern-Landau, und forscht zu Landfragen und Landkonflikten, Nachkriegsgesellschaften, Klimawandelanpassung und Gender in Subsahara-Afrika und Südostasien.
Fortschritt am Scheideweg
Geschlecht, soziale Gerechtigkeit und landwirtschaftlicher Landbesitz in Côte d’Ivoire
von Claudia Coral, Bonna Antoinette Tokou und Katharina Löhr
Trotz zahlreicher Initiativen weltweit zur Formalisierung von Landbesitzrechten bestehen geschlechtsbezogene Ungleichheiten beim Zugang zu und der Kontrolle über Land weiterhin fort. Diese geschlechtsspezifischen Lücken lassen sich auf eine Kombination von Faktoren zurückführen, darunter kulturell geprägte Geschlechterrollen und Arbeitsteilung, eingeschränkte Entscheidungsmacht von Frauen sowie begrenzter Zugang zu Krediten und (Aus-)Bildung. Solche strukturellen und kulturellen Barrieren, etwa innerhalb von Familien oder Gemeinschaften (»communities«), schränken Frauen in ihren Möglichkeiten ein, Zugang zu Land zu erhalten, es zu besitzen oder zu bewirtschaften – selbst wenn der rechtliche und institutionelle Rahmen diese Ungleichheiten eigentlich adressiert. Die unsichere Landbesitzsituation von Frauen istfür das Erreichen gleich mehrerer Entwicklungsziele problematisch, von der Armutsbekämpfung bis zur Resilienz gegenüber dem Klimawandel (Feyertag et al. 2021; Meinzen-Dick et al. 2019). In vielen Ländern wird der Zugang von Frauen zu Land noch immer weitgehend durch innerfamiliäre Arrangements vermittelt, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen von Land- und Erbrechtsgesetzen entsprechen. Diese Arrangements bestimmen darüber, wie lange Frauen zu wie viel Land Zugang und Kontrolle haben. Unsichere Landrechte können den Zugang zu wertvollen »Cash Crops«1 wie Kakao sowie zu Schulungsmöglichkeiten und Mitgliedschaften in Kooperativen einschränken. All diese Auswirkungen sind in Côte d’Ivoire zu beobachten.
Historische Entwicklung der Landbesitzverhältnisse
Die Geschichte der Landbesitzverhältnisse in Côte d’Ivoire ist durch Migration, koloniale Politik und staatliche Interventionen geprägt. Ab den 1920er Jahren zogen – noch unter französischer Kolonialherrschaft – die Kakao- und Kaffeeplantagen im Südosten des Landes und in den Küstenregionen Arbeitskräfte aus Obervolta (dem heutigen Burkina Faso) und anderen Teilen Côte d’Ivoires an. Als sich der Plantagenanbau über diese ursprünglichen Zonen hinaus ausdehnte, förderten die Kolonialbehörden gezielt die Ansiedlung in den zentral-westlichen Regionen, um die Produktion von Cash Crops zu erweitern.
Die Expansion in bewaldete Zonen wurde durch institutionelle Bedingungen erleichtert, die den Kakaoanbau begünstigten. Das Konzept der »Waldbodenrente« (»forest rent«, Ruf 1995) erklärt, wie Wälder die Expansion von Kakaoanbau durch fruchtbare Böden, verringerten Schädlings- und Unkrautdruck und günstige Mikroklimata erleichtern und dadurch den Arbeits- und Kapitalbedarf senken. Dies schuf in Côte d’Ivoire die Grundlage für die staatlich gelenkte landwirtschaftliche Expansion nach der Unabhängigkeit und prägte sowohl Migrationsmuster als auch die politische Ökonomie des Landes. Die geringe Bevölkerungsdichte sowie niedrige Steuern erleichterten zusätzlich die Ansiedlung von Migrant*innen.
Nach 1960 förderte die Regierung die landwirtschaftliche Expansion in den westlichen und südwestlichen Regionen. Dies verstärkte zunehmend den Druck auf Landressourcen und trug zu wachsenden Spannungen über Landzugang und -besitz zwischen autochthonen Gemeinschaften und migrantischen Siedler*innen bei. In dieser Zeit wurde der Zugang zu Land durch eine informelle politische Vereinbarung zwischen Staat, lokalen Autoritäten und migrantischen Landwirt*innen erleichtert. Migrant*innen erhielten Zugang zu Land durch gewohnheitsrechtliche und lokal ausgehandelte Vereinbarungen, während sie zu landwirtschaftlicher Entwicklung beitrugen und politische Loyalität zeigten. Präsident Houphouët-Boigny brachte den pragmatischen Ansatz 1963 auf den Punkt: „Das Land gehört denen, die es bewirtschaften“.
Der Zugang zu Land wurde durch sogenannte »Tutorat«-Arrangements vermittelt, bei denen lokale Verwalter (»tuteurs«) Migrant*innen Nutzungsrechte für Flächen im Gegenzug für soziale Verpflichtungen gewährten, darunter regelmäßige Geschenke, Arbeitsbeiträge und die Anerkennung der Autorität der Verwalter. Zunehmender Landdruck und Konflikte über Landzugang, Erbschaft und Kontrolle transformierten die Tutorat-Arrangements im Laufe der Zeit. Infolge anhaltender landwirtschaftlicher Expansion wurde Côte d’Ivoire in den 1980er Jahren zum weltweit führenden Kakaoexporteur. Während dieses Entwicklungsmodell zunächst ein schnelles Wachstum im Kakaosektor generierte und wirtschaftlichen Wohlstand sowie relative politische Stabilität förderte, legte der wirtschaftliche Abschwung der 1980er Jahre gleichzeitig die Schwachstellen offen. Sinkende internationale Kakaopreise, makroökonomische Belastungen im Zusammenhang mit Strukturanpassungsreformen, die von der ivorischen Regierung in Zusammenarbeit mit der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds umgesetzt wurden, sowie zunehmender Druck auf das Land, einschließlich Bodenerschöpfung und Pflanzenkrankheiten, schwächten die kakaobasierte Wirtschaft und mit ihr auch das politische System, das sie gestützt hatte (Chauveau 2000).
Die verschärfte Landknappheit führte in den 1990er Jahren zur Entstehung neuer vertraglicher Vereinbarungen, darunter (Teil-)Pacht und »Pflanzen und Teilen«-Vereinbarungen (»Sharecropping«). Bei letzteren gewähren Landbesitzer*innen die Nutzung eines Grundstücks für das Anlegen einer Plantage im Austausch gegen langfristige Nutzungsrechte oder einen Anteil an der Produktion (Colin 2017). Jedoch führte die Eskalation und Politisierung von Konflikten, die weitgehend durch Streitigkeiten über Land und nationale Identität befeuert wurden, zu Gewalt, die im Bürgerkrieg von 2002 mündete und sich u.a. in der Krise nach den Wahlen 2010-2011 fortsetzte. Im Kontext zunehmender Landstreitigkeiten und Debatten über Staatsbürgerschaft führte die Regierung 1998 das Landgesetz Nr. 98-750 ein, um Landrechte zu formalisieren. Indem das Gesetz jedoch den Landbesitz auf ivorische Staatsbürger*innen beschränkte, schwächte es die Position der Migrant*innen und verschärfte politische und ethnische Spannungen. Obwohl das Gesetz dreimal (2004, 2013 und 2019) geändert wurde, wird es aufgrund komplexer Verfahren, hoher Kosten und der Abhängigkeit von internationaler Finanzierung immer noch nur begrenzt umgesetzt.
Wie in vielen ländlichen Gebieten Subsahara-Afrikas wird der Zugang zu Land in Côte d’Ivoire weitgehend durch gewohnheitsrechtliche Landbesitzsysteme und verschiedene sich überlappende institutionelle Arrangements geregelt. Weniger als 5 % der ruralen Flächen sind formal registriert (World Bank 2024). Das Fehlen formeller Landdokumentation begrenzt den Zugang zu Finanzdienstleistungen und erhöht das Risiko von Landstreitigkeiten.
Der Zugang zu Boden im ländlichem Raum ist weiterhin durch Eigentum, Pacht, unentgeltliche Nutzungsvereinbarungen und gewohnheitsrechtliche Besitzansprüche geregelt, die jeweils von spezifischen rechtlichen Beschränkungen gekennzeichnet sind. Obwohl Landverwalter weiterhin anerkannt werden, wurde ihre Rolle neu definiert und ist eher symbolisch als entscheidend in der Landverwaltung.
Kakaoproduktion: Landungleichheit, Armut und unsichere Bedingungen
Im ivorischen Kakaosektor wurde Ungleichheit beim Landbesitz als zentrale Herausforderung identifiziert, die die wirtschaftliche Sicherheit, Investitionsfähigkeit und langfristigen Lebensgrundlagen kakaoproduzierender Haushalte beeinträchtigt. Côte d’Ivoire ist trotz aller Herausforderungen der weltweit größte Kakaoproduzent, trägt etwa 40 % der globalen Kakaoversorgung bei und spielt eine zentrale Rolle in der globalen Schokoladenindustrie (ICCO 2024). Die Produktion wird hauptsächlich von kleinbäuerlichen Familienbetrieben aufrechterhalten, die Kakao auf ca. zwei bis vier Hektar anbauen. Trotz ihrer Bedeutung für den Kakaosektor haben viele dieser Landwirt*innen Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten: Mehr als 40 % der kakaoproduzierenden Haushalte in Côte d’Ivoire leben in extremer Armut, und etwa 90 % verdienen weniger als das, was als grundlegendes existenzsicherndes Einkommen angesehen wird (van Vliet et al. 2021).
Kakaoerzeugende Haushalte sind für die meisten Produktionsaktivitäten überwiegend auf Familienarbeit angewiesen, ergänzt durch bezahlte und gemeinschaftliche Arbeit in bestimmten Zeiten. Dabei stellen die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von externen Arbeitskräften große Herausforderungen dar. Gleichzeitig schränken begrenzte Landverfügbarkeit, unsichere Landrechte und eingeschränkter Zugang zu Krediten, Schulungen und modernen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln die Produktivität, Rentabilität und langfristige Nachhaltigkeit ein (Ollendorf et al. 2025). Die hohe Abhängigkeit von Kakaoeinkommen, kombiniert mit volatilen Rohstoffpreisen und klimawandelbedingten Risiken, untergräbt die wirtschaftliche Stabilität. Zusammen mit schwachen Sozialschutzsystemen und mangelnder Infrastruktur erhöhen diese Faktoren die Verwundbarkeit der Landwirt*innen und wirken sich negativ auf das Haushaltseinkommen aus (Coral et al. 2024).
Unsichere Landbesitzverhältnisse für Frauen in kakaoproduzierenden Haushalten
Geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Zugang zu Land fügen den Herausforderungen des ivorischen Kakaosektors eine weitere Dimension hinzu. Das Verständnis darüber, wie Frauen mit Einschränkungen beim Landzugang und der Landkontrolle umgehen, ist von hoher Bedeutung angesichts der Relevanz von Landbesitzvereinbarungen für die wirtschaftliche Sicherheit und die Verhandlungsposition innerhalb von Haushalten in ruralen Kontexten (siehe auch Wegenast et al. im Dossier, S. 8ff.).
Kakaoproduzierende Frauen spielen eine wichtige, aber unterbewertete Rolle im Kakaoanbau in Côte d’Ivoire. Sie übernehmen Tätigkeiten wie das Pflanzen, Jäten, Ernten und Verarbeiten (Coral et al. 2026). Obwohl das Gesetz formal nicht zwischen Männern und Frauen beim Landzugang unterscheidet, werden die Landrechte von Frauen in der Praxis oft durch gewohnheitsrechtliche Landbesitzsysteme vermittelt, in denen Zuteilung und Entscheidungsbefugnis in männlich dominierten Abstammungshierarchien konzentriert sind, wodurch der Zugang von Frauen häufig von männlichen Verwandten abhängig ist (ebd.). Darüber hinaus stützen sich die Gerichte bei der Beilegung von Landstreitigkeiten häufig auf gewohnheitsrechtliche Normen. Diese Muster beeinflussen die Investitions- und Profitmöglichkeiten von Frauen in der Kakaoproduktion, ihre Teilnahme in Kooperativen und ihren Zugang zu Kreditsystemen.
Landbesitzsicherheit von Frauen in Côte d’Ivoire ist durch das Zusammenspiel von geschlechtsspezifischen gewohnheitsrechtlichen Normen und gesetzlichem Landrecht geprägt. Gesetz Nr. 98-750 unterscheidet hinsichtlich des Landzugangs nicht zwischen Männern und Frauen. Artikel 69 des Zivilgesetzbuches schreibt dazu auch die gemeinsame Verwaltung des ehelichen Vermögens vor. Obwohl das Erbrecht Söhnen und Töchtern gleiche Rechte gewährt, priorisiert es Nachkommen gegenüber überlebenden Ehepartnerinnen und gilt hauptsächlich für gesetzliche Ehen. Diese sind jedoch in ländlichen Gebieten unüblich. Die meisten Frauen in gewohnheitsrechtlichen Verbindungen stehen daher vor erheblichen Barrieren, wenn es darum geht, den Schutz des Erbschaftsrechts für sich wirksam geltend zu machen. Zumeist sind sie auf Zugeständnisse der Ehepartner oder innerfamiliäre Schenkungen angewiesen.
Das gewohnheitsrechtliche Landbesitzsystem schränkt die Erbrechte von Frauen weitgehend ein (siehe auch Akaateba im Dossier, S. 13). In patrilinearen Systemen geht Land vom Vater auf den Sohn über, während in matrilinearen Systemen, wie bei den Baoulé, Agni und Abura, Land von Onkeln mütterlicherseits an ihre Neffen weitergegeben wird. Während einige Frauen mit wirtschaftlichem und politischem Kapital durch Markttransaktionen Zugang zu Land erhalten, bleibt dies dennoch weiterhin die Ausnahme. Informelle Landverträge (»petits papiers«) sind weit verbreitet, haben aber keine rechtliche Gültigkeit. Zudem verstärken sie oft Machtasymmetrien und marginalisieren Frauen. Dörfliche Landverwaltungskomitees sind häufig entweder nicht vorhanden oder werden von männlichen Eliten dominiert, mit geringer Vertretung von Frauen und Migrant*innen.
Seit den 1990er Jahren haben allerdings die zunehmende Kommodifizierung des Bodens einerseits und die schwache Durchsetzung gewohnheitsrechtlicher Normen andererseits gewohnheitsrechtliche Landbesitzpraktiken verändert. Heutzutage erhalten die meisten Frauen Zugang zu Land durch Leihgaben, Geschenke oder andere relativ unsichere Vereinbarungen. Nur acht Prozent der Frauen besitzen einen formellen Landtitel oder einen Kaufnachweis, verglichen mit 22 Prozent der Männer (Sical und Gabin 2022; Okemini et al. 2022).
Im Kontext des Kakaoanbaus sind die Landrechte von Frauen ganz besonders durch unvollständige und fragile Rechtsbündel gekennzeichnet. Der Landbesitz von Frauen wird hier hauptsächlich durch informelle innerfamiliäre Vereinbarungen vermittelt, die typischerweise nur Nutzungsrechte und kein Eigentum gewähren und zudem keine Veräußerungsrechte beinhalten. Ohne formelle Dokumentation bleiben Frauen von echten Entscheidungen über die Landnutzung ausgeschlossen und sind besonders anfällig für Enteignung in Zeiten von Lebensübergängen wie Witwenschaft oder Scheidung. Marktbasierte Zugangswege, einschließlich Landkauf und -pacht, bleiben weitgehend nur sozioökonomischen Eliten zugänglich und schließen die meisten bäuerlichen Frauen aus.
Solche de-facto-Nutzungsrechte, die keine langfristige Sicherheit oder Übertragbarkeit garantieren, können die Anreize und auch die Möglichkeiten für Frauen einschränken, in wirklich permanente Kulturen wie Kakao zu investieren. Da das Pflanzen von Kakaobäumen historisch als de-facto-Landanspruch fungiert, schränkt die begrenzte Kontrolle von Frauen über Kakaoparzellen sowohl ihre Einkommensgenerierung ein, als auch ihre unabhängiger Besitzansprüche.
Langsame Veränderungen in der Wahrnehmung innerhalb von Gemeinschaften deuten jedoch auf ein System im Wandel hin (Coral et al. 2026). Dies beinhaltet eine zunehmende Anerkennung der Rechte von Frauen auf dem Land, eine erhöhte Akzeptanz ihrer Beteiligung an Entscheidungen über Haushalts- und landwirtschaftliche Ressourcen sowie eine breitere Anerkennung von rechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Landansprüchen von Frauen (ebd.). Dieser langsame Übergang wird möglich durch die kombinierten Effekte von Rechts- und Politikreformen, die Verbreitung internationaler Normen der Geschlechtergleichstellung, den verbesserten Zugang zu Rechtsinformationen, einen Generationenwechsel sowie durch das wachsende Engagement von Frauen in lokalen Vereinigungen, Kooperativen und Landmärkten, die zusammengenommen gewohnheitsrechtliche Hierarchien neu konfigurieren, wenn auch nicht verdrängen (ebd.). Diese Veränderungen bleiben jedoch ungleichmäßig und umkämpft. Insbesondere gewohnheitsrechtliche Autoritäten und landbesitzende Familien leisten anhaltenden Widerstand.
Initiativen, die kürzlich gestartet sind – so auch das »Côte d’Ivoire Land Policy Improvement and Implementation Project« (PAMOFOR) – haben durch die Förderung inklusiver Landverwaltung und die Stärkung von Registrierungsverfahren für Ländereien zu sozialen Verbesserungen beigetragen. Auch wenn diese Maßnahmen einen institutionellen Fortschritt bei der Formalisierung von Landrechten darstellen, zeigen sich ihre ermächtigenden Effekte weiterhin ungleichmäßig. Die Kosten für Zertifizierungen bleiben für viele Landwirtinnen unerschwinglich, insbesondere für jene Frauen, die nicht als Haushaltsvorstände anerkannt sind, obwohl sie die Verantwortung für Haushaltseinkommen und -ausgaben tragen.
Der Blick in die Zukunft: Politische Implikationen
Die Ergebnisse der Fallstudie machen deutlich, dass Reformen der Landbesitzregelungen für eine tatsächliche Förderung sozialer Gerechtigkeit auch von gender-sensitiven Interventionen begleitet werden müssen, die sowohl rechtliche Beschränkungen als auch sozial eingebettete Normen und Autoritätsstrukturen adressieren. Formelle Rechte allein sind ohne wirksame Durchsetzung und soziale Legitimität unzureichend, und das Nebeneinander von gesetzlichen und gewohnheitsrechtlichen Systemen benachteiligt Frauen überproportional. Obwohl die »Alphabetisierung in Rechtsfragen« voranschreitet und sich Normen verschieben, bleibt der Fortschritt ungleichmäßig. Über formelle Landrechte hinaus sind die Verbesserung der Bildung von Frauen und die Stärkung ihrer Fähigkeiten, sich mit Institutionen der Landverwaltung auseinanderzusetzen, entscheidend für die praktische Verwirklichung von Besitzsicherheit. Höhere Alphabetisierungsrade und ein gestärktes Rechtsbewusstsein ermöglichen es Frauen, Registrierungsverfahren zu verstehen, ihre Rechte innerhalb der sie umgebenden pluralen Rechtssysteme geltend zu machen und effektiver an Haushalts- und Gemeinschaftsentscheidungen teilzunehmen. In Vorhaben der Landreform daher auch Bildungsaspekte und Kapazitätsaufbau zu integrieren kann die Verhandlungsmacht von Frauen stärken, ihre Abhängigkeit von Vermittler*innen verringern und ihre Fähigkeiten verbessern, landbezogene Entscheidungen zu beeinflussen.
Darüber hinaus wirken aber auch strukturelle Dynamiken, die diese Prozesse jenseits konkreter Reformbemühungen prägen: Steigender Bevölkerungsdruck, Landstreitigkeiten, Vertreibung und Landakquisitionen durch Konzerne schwächen die Landrechte von Frauen strukturell und bedrohen die Ernährungssicherheit der Haushalte (siehe Wegenast et al. im Dossier, S. 8ff.). Die Expansion der Agroforstwirtschaft wirft zusätzliche Bedenken auf, da das Eigentum an Bäumen gemäß dem »Forstgesetz« oft an Landtitelinhaber*innen zurückfällt, wodurch Produzent*innen bzw. Bäuer*innen rechtlich oft ungeschützt bleiben (Sanial 2018).
Die Verbesserung einer geschlechtergerechten Landverwaltung nicht nur im Kakaosektor erfordert daher einen Ansatz auf mehreren Ebenen: es bedarf der Angleichung von Rechtsreformen an gewohnheitsrechtliche Institutionen, der Stärkung gemeinschaftlicher Umsetzungsmechanismen, des Zugangs zu erschwinglichen Landtiteln für Bäuerinnen sowie der Förderung gender-responsiver Ansätze innerhalb landwirtschaftlicher Kooperativen und Gemeinschaften – das alles begleitet von Kampagnen für Bildung und die Stärkung des Rechtsbewusstseins von Landwirtinnen. Dabei bleiben Diskussionen zur Verteilungsgerechtigkeit und kulturell eingebetteten Normen bezüglich der Landzuteilung zentral für diese Bemühungen. Die Landrechte von Frauen werden sich nicht allein durch formelle Rechtsreformen verwirklichen lassen, sondern müssen in breitere Governance-Rahmenwerke eingebettet werden, die die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Realitäten ländlicher Gemeinschaften berücksichtigen.
Anmerkung
1) Der Begriff »Cash Crops« umfasst landwirtschaftliche Nutzpflanzen, die speziell für den Verkauf auf dem Markt angebaut werden, um Gewinn zu erzielen.
Literatur
Chauveau, J-P. (2000): The land tenure question in Côte d’Ivoire: A lesson in history. Issue Paper 95. International Institute for Environment and Development.
Colin, J-P. (2017): Contractual practice and land conflicts: The ‘Plant & Share’ arrangement in Côte d’Ivoire. Journal of Agrarian Change 17(1), S. 144-165.
Coral, C.; Carcamo, R.; Ollendorf, F.; Tokou, B.A.; Adou Yao C.Y.; Sieber, S.; Löhr, K. (2024): Elongating the causes of social vulnerability: Historical analysis of social sustainability dimensions in the Ivorian cocoa sector. World Development 183, 106727.
Coral, C.; Löhr, K.; Ollendorf, F.; Tokou, B. A.; Adou Yao, C. Y.; Sieber, S. (2026): Shifting the narrative: Women farmers’ agency at the land–labour interface in cocoa production. Journal of Rural Studies 124, 104088.
Feyertag, J.; Childress, M.; Langdown, I.; Locke, A.; Nizalov, D. (2021): How does gender affect the perceived security of land and property rights? Evidence from 33 countries. Land Use Policy 104, 105299.
ICCO (2024): Quarterly Bulletin of Cocoa Statistics, Vol. L, No. 4, November. Abidjan: International Cocoa Organization.
Meinzen-Dick, R.; Quisumbing, A.; Doss, C.; Theis, S. (2019): Women’s land rights as a pathway to poverty reduction: Framework and review of available evidence. Agricultural Systems 172, S. 72-82.
Ollendorf, F.; Coral, C.; Adou Yao, C.Y.; Sieber, S.; Löhr, K. (2025): Leveraging farm heterogeneity to enhance living incomes: A gender-sensitive typology of cocoa farming systems in Côte d’Ivoire. Regional Sustainability 6(4), 100245.
Okemini, A.C.O.; Kim, M.D.; Geist, A.E.C.; Appia, E.M.K.; Barou, A.A.N.D. (2022): Boosting opportunities for women in fruit and vegetable value chains in Côte d’Ivoire. Washington, DC: World Bank Group.
Ruf, F. (1995): From “forest rent” to “tree capital”: The basic rules of the cocoa cycles. In: Ruf F.; Siswoputranto P.S. (Hrsg.): Cocoa Cycles. Cambridge: Woodhead Publishing, S. 1-53.
Sanial, E. (2018): L’appropriation de l’arbre, un nouveau front pour la cacaoculture ivoirienne? Contraintes techniques, environnementales et foncières. Cahiers Agricultures 27(5), 55005.
Sical T. G. O.; Gabin T. H. (2022): An intersectional reading of women’s access to rural land ownership in Côte d’Ivoire. East African Scholars Multidisciplinary Bulletin 5(9), S. 205-212.
van Vliet J. A.; Slingerland M. A.; Waarts Y. R.; Giller K. E. (2021): A living income for cocoa producers in Côte d’Ivoire and Ghana? Frontiers in Sustainable Food Systems 5, 732831.
World Bank (2024): Scaling up customary land rights registration for inclusion and sustainability. Results Briefs, 8.3.2024.
Dr. Claudia Coral ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe »Agrifood Chain Management« an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre Forschung konzentriert sich auf soziale Gerechtigkeit in globalen Agrar- und Ernährungswertschöpfungsketten.
Bonna Antoinette Tokou ist Doktorandin und forscht zu nachhaltigem Kakaoanbau und Diversifizierung mit Schwerpunkt auf Biodiversität, ländlichen Lebensgrundlagen und Geschlecht beim Zugang zu Waldland.
Dr. Katharina Löhr ist Professorin für Sozial-ökologische Waldgovernance und erforscht die Governance natürlicher Ressourcen, sozialen Zusammenhalt und nachhaltige Landnutzungssysteme.
Empowerment gegen Dürre und Hunger
Die Bedeutung von Frauenlandrechten für Ernährungssicherheit und Klimaresilienz in Tansania
von Tim Wegenast, Niklas Hänze und Roos van der Haer
Landbesitz ist weltweit stark ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Internationale Organisationen wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weisen darauf hin, dass Frauen deutlich seltener landwirtschaftliche Flächen besitzen als Männer – ein Umstand, der häufig als Hemmnis für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen gilt. Daten aus über 40 Staaten des Globalen Südens belegen, dass das alleinige Eigentumsrecht an Land und Wohnraum im Durchschnitt 2,7-mal häufiger bei Ehemännern als bei Ehefrauen liegt (Gaddis et al. 2022).
In vielen afrikanischen Ländern bleibt Landeigentum trotz vielfältiger Bemühungen zur Stärkung von Frauenlandrechten weiterhin ungleich verteilt (siehe auch Beitrag von Akaateba im Dossier, S. 13ff.). Zugleich sind Frauen überproportional von den Folgen des Klimawandels betroffen. Die Sicherung von Landbesitzrechten für Frauen kann jedoch eine wirksame Maßnahme zur Förderung von Ernährungssicherheit und Klimaresilienz sein. Am Beispiel Tansanias zeigen wir, dass gemeinsamer Landbesitz mit einer besseren Anpassung an Extremwetterereignisse einhergeht: Haushalte, in denen Frauen auch mit Besitzerinnen des Lands sind, weisen nach Dürren eine deutlich stabilere Ernährungssituation auf als jene, in denen nur der Mann als Landeigentümer eingetragen ist.
Frauenlandrechte, Klimawandel und Ernährungssicherheit in Tansania
Tansania gehört zu den afrikanischen Ländern, in denen Frauen nach wie vor deutlich weniger Land besitzen als Männer. Jüngere Daten des Nationalen Statistikamts zeigen, dass lediglich 33 % der Frauen landwirtschaftlich Flächen besitzen, gegenüber 47 % der Männer (UN Women 2023). Um diese historisch gewachsenen Ungleichheiten anzugehen, verabschiedete die tansanische Regierung 1999 das Landgesetz (»Land Act«) und das Dorflandgesetz (»Village Land Act«). Diese Gesetze sollten Frauen den Zugang zu Land erleichtern und es ihnen ermöglichen, Land zu besitzen, zu erben und eigenständig darüber zu verfügen. Trotz dieser progressiven Gesetzgebung bestehen jedoch weiterhin tief verankerte Hürden beim Landbesitz und bei der Landnutzung für tansanische Frauen.
Neben den beschriebenen geschlechtsspezifischen Unterschieden in den Eigentumsverhältnissen steht Tansania vor zwei weiteren grundlegenden Herausforderungen: zunehmenden Wetterextremen und der damit einhergehenden Ernährungsunsicherheit. Die Mangelernährungsrate bei Kindern unter fünf Jahren liegt über dem afrikanischen Durchschnitt; 31,8 % leiden an chronischer Unterernährung (Mmbando et al. 2022). Diese Mangelernährung könnte sich durch die Zunahme von Extremwetterereignissen im Land noch verschärfen. Klimaprojektionen weisen darauf hin, dass in den kommenden Jahrzehnten durch steigende Niederschläge Überschwemmungen und durch steigende Temperaturen auch Dürren in verschiedenen Regionen des Landes deutlich zunehmen werden (CIMA und UNDRR 2019). Dies dürfte die Erträge wichtiger Nutzpflanzen wie Mais, Sorghum und Reis erheblich beeinträchtigen.
Geschlechterungleichheit wird zunehmend als struktureller Faktor erkannt, der die Verwundbarkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöht. Wir betonen, dass die Stärkung der Frauenrechte eine wirksame Maßnahme ist, um klimabedingte Ernährungsunsicherheit in ärmeren Ländern zu verringern. Die Ausstellung von gemeinsamen Landtiteln für Ehepartner:innen ist dabei ein vergleichsweise einfacher, aber wirkungsvoller Ansatz, um die Ernährungsresilienz von Familien zu fördern. Verfügen Ehefrauen über eigene Landtitel, stärkt dies ihre Verhandlungsmacht im Haushalt und trägt über verschiedene Mechanismen zu einer stabileren Nahrungsmittelversorgung und zu größerer Klimaresilienz bei.
Die entwicklungsökonomische Forschung weist zunehmend darauf hin, dass stärkere Landrechte für Frauen, etwa durch gemeinsame Landtitel für Ehepartner:innen, vielfältige positive sozioökonomische und politische Effekte haben können. Zum einen haben Frauen mit gesicherten Landrechten eine höhere Verhandlungs- und Entscheidungsmacht im Haushalt (Goli et al. 2025). Zum anderen zeigen Studien, dass die Stärkung von Frauenlandrechten zudem den materiellen Wohlstand von Familien messbar verbessert (Melesse et al. 2018). Vor diesem empirischen Hintergrund haben wir im Kontext Tansanias spezifisch untersucht, ob Haushalte, in denen Frauen Land mitbesitzen, nach Extremwetterereignissen eine höhere Ernährungssicherheit aufweisen als jene Haushalte, in denen Männer alleinige Landeigentümer sind.
Frauenlandrechte fördern eine klimaresilientere Landwirtschaft
Die Stärkung der Entscheidungsmacht von Frauen durch die rechtliche Zusicherung von Landbesitz fördert die Fähigkeit eines Haushalts, auf klimabedingte Schocks reagieren zu können, auf zwei zentrale Weisen.
Zum einen führt es zu Haushaltsausgaben, die Ernährung und Ernährungsvielfalt priorisieren. Der Annahme folgend, dass Haushaltsmitglieder Entscheidungen über die Verwendung von Ressourcen auf Grundlage ihrer jeweiligen Verhandlungsmacht treffen, stärken gesicherte Landrechte offenbar die ökonomische Autonomie von Frauen. Dadurch steigt ihr Einfluss auf zentrale Haushaltsentscheidungen zu Ausgaben und Investitionen (vgl. Meinzen-Dick et al. 2019), was insbesondere in Stresssituationen wie Dürren, Überschwemmungen oder Ernteausfällen von großer Bedeutung ist. Mehrere qualitative und quantitative Studien belegen, dass gesicherte Landrechte für Frauen und die damit verbundene höhere Verhandlungsmacht mit einer systematischen Priorisierung der Ernährungssicherung sowie erhöhten Investitionen in Bildung und Gesundheit einhergehen (Doss 2006; Sraboni et al. 2014; Melesse et al. 2018).
Zum anderen begünstigt die Stärkung von Frauenrechten den Ausbau resilienterer landwirtschaftlicher Systeme. In Haushalten, in denen Frauen Landmitbesitzerinnen sind, werden eher Entscheidungen getroffen, die die Klimaresilienz fördern. Sie ergreifen häufiger als Männer sogenannte »climate-smart«-Strategien, wie beispielsweise stärkere Kulturdiversifikation, Mischanbau, den Anbau von Obstbäumen oder traditioneller, hitzeresistenter Kulturen (Connors et al. 2023). Frauen mit Landrechten sind auch eher bereit, klimaresiliente agrarökologische Praktiken umzusetzen und stellen dabei langfristige ökologische Nachhaltigkeit über kurzfristige Einkünfte (Mensah et al. 2021).
In Kenia zeigen Studien beispielsweise, dass Frauen im Vergleich zu Männern häufiger mehrere Arten von Nutztieren halten. Auf diese Weise diversifizieren sie ihre Einkommensquellen und sichern sich besser vor den Folgen extremer Wetterereignisse ab. Weitere Untersuchungen belegen zudem, dass eine stärkere Entscheidungsbefugnis von Frauen mit einer größeren Vielfalt landwirtschaftlicher Produktion einhergeht: Sie pflanzen häufiger einheimische Obstbäume und bauen verstärkt Subsistenzkulturen wie Süßkartoffeln, Gemüse oder Bananen an (Meijer et al. 2015; Ngigi et al. 2017). Um klimabedingte Risiken zusätzlich zu verringern, setzen Frauen verstärkt auf bodenschonende Anbaumethoden, Fruchtwechsel und den Anbau von Zwischenfrüchten (Ngigi et al. 2017).
Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Anpassungsstrategien stehen in engem Zusammenhang mit der Frage, wer innerhalb von Haushalten über Land und landwirtschaftliche Entscheidungen verfügen kann. In Ländern wie Tansania, Burkina Faso und Malawi hat beispielsweise die Stärkung der Frauenlandrechte dazu beigetragen, dass Haushalte eine größere Vielfalt an Nahrungsmittelgruppen anbauen (Connors et al. 2023). Darüber hinaus erleichtert die Zusicherung von Landbesitz Frauen den Zugang zu Krediten. In vielen Ländern des Globalen Südens dienen Landtitel als Sicherheit für Darlehen. Zugang zu formellen Krediten reduziert die Abhängigkeit von teuren informellen Kreditquellen und ermöglicht Investitionen in landwirtschaftliche Einsatzmittel (bspw. Werkzeuge, Dünger, Saatgut, Bewässerungssysteme, u.a.) oder in andere Maßnahmen zur Anpassung an Klimarisiken. Besonders während oder nach Extremwetterereignissen ist der Zugang zu Krediten für die Ernährungssicherheit von Haushalten von zentraler Bedeutung: Er ermöglicht es, dringend benötigte Lebensmittel zu kaufen, auf dürre- oder überschwemmungsresistentere Kulturen umzustellen, Bewässerungssysteme anzuschaffen, Böden zu restaurieren oder Viehbestände zu erhalten bzw. aufzubauen – Maßnahmen, die direkt zur Stabilisierung der Nahrungsmittelversorgung beitragen.
Gemeinsamer Landbesitz schützt vor Dürreauswirkungen
Um unsere Annahme zu testen, dass die Zusicherung von Landeigentum für Frauen die Klimaresilienz und Ernährungssicherheit von Familien verbessert, vergleichen wir tansanische Haushalte, in denen sich die Eheleute den Landbesitz teilen, mit solchen, in denen lediglich der Ehemann Landeigentümer ist. Dafür nutzen wir Umfragedaten der Weltbank, die Haushalte in ganz Tansania zu zentralen landwirtschaftlichen und sozioökonomischen Themen befragen. Der LSMS-ISA-Datensatz erhebt Informationen u.a. zu landwirtschaftlicher Produktion, Größe und Besitzverhältnissen der landwirtschaftlichen Flächen sowie zu Demographie, Einkommen, Vermögen, Bildung und Beschäftigungsverhältnissen der befragten Haushalte (National Bureau of Statistics 2011).
Abbildung 1: Extremwetterereignisse in Tansania im Zeitraum von Januar bis Juli 2011, gemessen anhand des »Standardisierten Niederschlags-Evapotranspirations«-Index (SPEI). Dunkelrote Regionen sind am stärksten von Trockenheit betroffen. Die Auflösung der Rasterzellen beträgt ca. 55 × 55 km. Quelle: eigene Darstellung.
In unserer Untersuchung konzentrieren wir uns auf jene Haushalte, die von den Extremwetterereignissen im Jahre 2011 betroffen waren. Eine schwere Dürre traf Ostafrika in diesem Jahr und beeinträchtigte fast eine halbe Million Menschen in Tansania (NASA 2011, siehe Abbildung 1). Die Krise wurde durch eine ungewöhnlich trockene und kurze Regenzeit Ende 2010 und das nahezu vollständige Ausbleiben der langen Regenzeit im Jahr 2011 verschärft.
Wir vergleichen die Ernährungssituationen von Haushalten in den Jahren 2010 und 2012 (siehe Abbildung 2), die sich in vielen wichtigen Eigenschaften sehr ähnlich waren – zum Beispiel im Hinblick auf den materiellen Wohlstand, die Anzahl der Kinder, das Bildungsniveau, die Beschäftigungsverhältnisse und den Zugang zu staatlicher Infrastruktur.
Abbildung 2: Nahrungsmittelknappheit in Tansania 2012. Die einzelnen Punkte geben den jeweiligen Standort der befragten Haushalte wieder. Rote Punkte spiegeln Haushalte wider, die sich in den 7 Tagen vor der Befragung Sorgen um Lebensmittelknappheit gemacht haben. Quelle: eigene Darstellung.
In unserer Untersuchung zeigt sich, dass tansanische Haushalte, in denen Frauen Land mitbesitzen, nach der Dürre seltener von einer schlechteren Ernährungssituation berichten (siehe Abbildung 3). Während etwa ein Drittel der Haushalte, in denen nur der Mann über Landeigentum verfügte, sich nach der Dürre um die Ernährungssicherheit sorgte, lag diese Zahl bei Haushalten mit gemeinsamem Landbesitz deutlich niedriger (8 %). Auch hinsichtlich der Ernährungsvielfalt zeigten sich Unterschiede: Während beide Haushaltsgruppen nach der Dürre eine weniger diverse Ernährung aufwiesen, war der Rückgang der Lebensmittelvielfalt deutlich geringer in jenen Haushalten, in denen Frauen am Landbesitz mitbeteiligt waren.
Abbildung 3: Geschlechterspezifische Landeigentumsstruktur in Tansania 2010. Die einzelnen Punkte geben den jeweiligen Standort der befragten Haushalte wieder. Blaue Punkte spiegeln Haushalte wider, in denen Ehefrauen Land mitbesitzen. Graue Punkte repräsentieren Haushalte, in denen nur der Mann über Landbesitz verfügt. Quelle: eigene Darstellung.
Jenseits bloßer Landtitel für Frauen
Landregistrierungsprogramme in Ländern wie Tansania, Ruanda oder Äthiopien führten zu einer moderaten Stärkung der Frauenlandrechte (Djurfeldt 2020, siehe Infokasten S. 12). In der Praxis werden Frauen bei der Inanspruchnahme von Landrechten allerdings weiterhin deutlich benachteiligt. Auch wenn Frauen formal über Eigentumsrechte an Land verfügen, können sie weiterhin häufig nicht selbst über dessen Nutzung entscheiden und das Land weder frei übertragen, verkaufen, vererben noch verleihen.
Ergänzend zur Vergabe von Landtiteln an Frauen bedarf es daher zentraler flankierender Maßnahmen, um ihre Landrechte, ihre Handlungs- und ihre Verhandlungsmacht nachhaltig zu stärken. Tief verwurzelte Geschlechterhierarchien, geringe Rechtskenntnisse, sozioökonomische Ungleichheiten, benachteiligende Erbgesetze sowie das Spannungsverhältnis zwischen dem gewohnheitsrechtlichen und dem staatlichen Rechtssystem schwächen häufig die Effektivität von Landregistrierungsprogrammen (siehe auch der Beitrag von Coral et. al im Dossier, S. 5ff.).
Tansania verfügt im regionalen Vergleich über ein relativ fortschrittliches rechtliches Rahmenwerk für Landrechte von Frauen. Die Verfassung sowie zentrale Gesetze wie der »Land Act« und der »Village Land Act« gewährleisten grundsätzlich die Gleichberechtigung beim Zugang zu Land. Tatsächlich haben die gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre dazu geführt, dass mehr Frauen formal Land besitzen und gemeinsam mit ihren Ehemännern nutzen.
In der Praxis besteht dennoch nach wie vor eine deutliche geschlechtsspezifische Ungleichheit beim Zugang zu Land, bei dessen Nutzung und beim Eigentum. Während Frauen formell Landrechte erwerben können, bleibt ihre tatsächliche Kontrolle über das Land häufig eingeschränkt. Selbst bei gemeinsam bewirtschafteten Flächen haben Frauen oft nur begrenzten Einfluss auf Entscheidungen wie den Verkauf, die Vererbung oder die Registrierung von Landtiteln.
Ein zentraler Grund hierfür liegt im Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Recht und gewohnheitsrechtlichen Landordnungssystemen. Zwar erkennt die gesetzliche Ordnung die Gleichberechtigung der Geschlechter an, gleichzeitig bleibt das Gewohnheitsrecht, das in über 80 % der ländlichen Gebiete gilt, ein entscheidender Referenzrahmen für Landvergabe, Nutzung und Erbschaft.
Bei Scheidung oder Verwitwung werden Frauen in Tansania systematisch benachteiligt. Es dominieren patrilineare Strukturen, in denen Land über die männliche Linie vererbt wird und Frauen Landrechte häufig nur über ihre Beziehung zu männlichen Familienmitgliedern erhalten. Stirbt der Ehemann, fällt sein Anteil oft in den Nachlass und geht dann an seine Verwandten über. Witwen können dadurch ihren Anspruch auf Land verlieren oder sind gezwungen, ihre Nutzungsrechte vermittelt über ihre Kinder auszuüben. Selbst bei gemeinsamer Landnutzung verlieren Witwen oft ihren Anspruch, da das Land des verstorbenen Mannes als Teil des »Clan-Erbes« gilt und nicht an sie, sondern an dessen Blutlinie übergeht.
Auch bei Scheidungen bleibt die rechtliche Situation vieler Frauen unsicher. In vielen gewohnheitsrechtlichen Traditionen gilt das gemeinsam genutzte Land weiterhin als Teil der männlichen Familienlinie. Die geschiedene Ehefrau wird nicht als dauerhaftes Mitglied der Verwandtschaftsgruppe, die Anspruch auf das Land besitzt, betrachtet (Genicot und Hernandez-de-Benito 2022).
Hinzu kommt, dass Frauen in den für die Landvergabe zuständigen Gremien wie Dorfversammlungen, Landräten oder gewohnheitsrechtlichen Gerichten meist stark unterrepräsentiert sind. Zwar schreibt der »Village Land Act« vor, dass Frauen in diesen Institutionen quotiert repräsentiert sein müssen, doch in der Praxis werden diese Quoten selten eingehalten. Dadurch bleiben die Interessen von Frauen bei der Landvergabe oder bei Konfliktlösungen häufig unzureichend berücksichtigt.
Landtitel werden von gewohnheitsrechtlichen Autoritäten häufig ausschließlich an Männer vergeben – selbst wenn Frauen formal Anspruch darauf hätten. Witwen in patrilinearen Systemen erhalten meist nur ein Bruchteil des Erbes, während der Rest an die Söhne oder die Familie des Mannes geht (ebd.).
Ein weiteres Problemfeld betrifft die Bearbeitung von Landkonflikten durch lokale Streitbeilegungsmechanismen. Landstreitigkeiten werden in Tansania häufig zunächst durch lokale Institutionen wie »Village Land Councils« oder andere gewohnheitsrechtlich geprägte Gremien verhandelt. Auch wenn diese Institutionen formal an die Gleichberechtigungsprinzipien des staatlichen Rechts gebunden sind, beeinflussen patriarchale Normen und lokale Machtstrukturen häufig die Entscheidungsfindung. Frauen berichten daher regelmäßig von Benachteiligungen in solchen Verfahren – etwa durch eingeschränkten Zugang zu Informationen oder geringere Durchsetzungsmöglichkeiten ihrer Ansprüche.
Frauenlandrechte und Landtitelreformen in Ostafrika
Die Frage nach der rechtlichen und praktischen Stärkung von Frauenlandrechten ist nicht auf Tansania beschränkt. In mehreren Ländern Ostafrikas wurden in den vergangenen Jahrzehnten Reformen angestoßen, die darauf abzielen, Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Land zu ermöglichen und ihre Eigentumsrechte institutionell abzusichern.
In Ruanda, zum Beispiel, garantiert das Erb- und Ehegüterrecht von 1999 Frauen erstmals das Recht, Land zu erben. Zugleich wird die Gütergemeinschaft als Standardregelung für Eheschließungen eingeführt, wodurch beide Ehepartner gleichberechtigte Eigentumsrechte am eingebrachten sowie am während der Ehe erworbenen Besitz erhalten. Diese Regelung schützt Frauen zudem vor Eigentumsverlust im Falle einer Trennung oder einer Verwitwung. Mit dem landesweiten Programm zur Regularisierung von Landrechten ab 2010 wurde zudem ein bildgestütztes und vergleichsweise kostengünstiges Verfahren zur Registrierung von Landrechten eingeführt. Ziel ist es unter anderem, den Zugang von Frauen zu Land weiter zu verbessern und Erbrechte verlässlicher zu dokumentieren. Studien verweisen auf eine Stärkung der Handlungsmacht von Frauen sowie auf nachhaltigere Formen der Bodenbewirtschaftung (Bizoza und Opio-Omoding 2021).
Auch in Äthiopien werden seit 1998 Programme zur Vergabe von Landtiteln umgesetzt, deren konkrete Ausgestaltung regional variiert. In mehreren Regionen erhalten Ehepaare gemeinsame Landtitel, während unverheiratete, verwitwete oder geschiedene Frauen jeweils einen individuellen Titel erhalten. Untersuchungen zeigen positive Effekte auf die Ernährungssituation weiblich geführter Haushalte sowie auf die landwirtschaftliche Produktivität (Bizoza und Opio-Omoding 2021).
Reformen für Gleichberechtigung und Klimaresilienz
Die genannten Herausforderungen sind nicht auf Tansania beschränkt. Ähnliche Spannungsverhältnisse zwischen formellen Gleichberechtigungsnormen und gewohnheitsrechtlich geprägten Landordnungssystemen lassen sich in vielen Ländern Subsahara-Afrikas beobachten. Selbst dort, wo gesetzliche Reformen Frauen formal stärkere Landrechte einräumen, bleiben patriarchale Normen, institutionelle Barrieren und mangelnde Rechtskenntnisse wichtige Faktoren, die ihre tatsächliche Durchsetzung begrenzen.
Ergänzend zur Vergabe von Landtiteln an Frauen bedarf es daher zentraler flankierender Maßnahmen, um ihre Landrechte, ihre Agency und ihre Verhandlungsmacht nachhaltig zu stärken. Neben der Landregistrierung sind insbesondere Reformen im Familien- und Erbrecht entscheidend, um sicherzustellen, dass Frauen im Fall einer Scheidung oder Verwitwung rechtlich abgesichert sind und nicht durch gewohnheitsrechtlich geprägte Erbpraktiken benachteiligt werden. Ebenso wichtig ist eine stärkere Harmonisierung staatlicher und gewohnheitsrechtlicher Regelungen, damit Gleichberechtigungsprinzipien nicht durch widersprüchliche Rechtsnormen unterlaufen werden.
Darüber hinaus müssen Programme gefördert werden, die die Rechtskenntnisse von Frauen stärken und ihnen den Zugang zu rechtlicher Beratung erleichtern. In vielen ländlichen Regionen ist das Wissen über bestehende Landrechte nach wie vor begrenzt, was die effektive Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche erschwert (siehe Coral et al. im Dossier, S. 5ff.).
Gleichzeitig bedarf es institutioneller Reformen auf lokaler Ebene. Traditionelle Entscheidungsstrukturen sollten so weiterentwickelt werden, dass Frauen systematisch in Land-Governance-Strukturen einbezogen und ihre Interessen in Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die konsequente Umsetzung bestehender Quotenregelungen sowie die Förderung weiblicher Führung in lokalen Institutionen.
Zusammengenommen können solche Maßnahmen dazu beitragen, tief verwurzelte patriarchale Normen schrittweise aufzubrechen und eine Transformation anzustoßen, in der Gleichberechtigung im Landrecht nicht nur formal verankert ist, sondern auch im Alltag tatsächlich umgesetzt wird. Stärkere Landrechte, die Transformation patriarchaler Normen, die Abschaffung diskriminierender Erbrechtsvorschriften sowie inklusivere gewohnheitsrechtliche Institutionen können damit – wie dieser Beitrag empirisch illustriert hat – nicht nur Geschlechtergerechtigkeit fördern, sondern zugleich wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung und zur lokalen Klimaresilienz leisten.
Literatur
Bizoza, A. R.; Opio-Omoding, J. (2021): Assessing the impacts of land tenure regularization: Evidence from Rwanda and Ethiopia. Land Use Policy 100, 104904.
CIMA; UNDRR (2019): Tanzania disaster risk profile. Nairobi: UNDRR and CIMA Research Foundation.
Connors, K.; Jaacks, L. M.; Awasthi, A. et al. (2023): Women’s empowerment, production choices, and crop diversity in Burkina Faso, India, Malawi, and Tanzania: a secondary analysis of cross-sectional data. Lancet Planetary Health 4, S. 558–569.
Djurfeldt, A. (2020): Gendered land rights, legal reform and social norms in the context of land fragmentation – A review of the literature for Kenya, Rwanda and Uganda. Land Use Policy 90, 104305.
Doss, C. (2006): The effects of intrahousehold property ownership on expenditure patterns in Ghana. Journal of African Economies 15(1), S. 149-180.
Gaddis, I.; Lahoti, R.; Swaminathan, H. (2022): Women’s legal rights and gender gaps in property ownership in developing countries. Population and Development Review 48(2), S. 331-377.
Genicot, G.; Hernandez-de-Benito, M. (2022): Women’s land rights and village institutions in Tanzania. World Development 153, 105811.
Goli, I.; Bijani, M.; Koohi, P. K. et al. (2025): Toward tenure security: The relationship between women’s land ownership, formal land title documents and their empowerment. Land Use Policy 148, 107389.
Meijer, S. S.; Sileshi, G. W.; Kundhlande, G. et al. (2015): The role of gender and kinship structure in household decision-making for agriculture and tree planting in Malawi. Journal of Gender, Agriculture and Food Security 1(1), S. 54-76.
Meinzen-Dick, R.; Quisumbing, A.; Doss, C. et al. (2019): Women’s land rights as a pathway to poverty reduction: Framework and review of available evidence. Agricultural Systems 172, S. 72-82.
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Mensah, M.; Villamor, G. B.; Fosu-Mensah, B. Y. et al. (2021): Exploring the gender-specific adaptive responses to climate variability: Application of grazing game in the semi-arid region of Ghana. Agriculture 11(11), 1048.
Mmbando, B. P.; Mwaiswelo, R. O.; Chacky, F. et al. (2022): Nutritional status of children under five years old involved in a seasonal malaria chemoprevention study in the Nanyumbu and Masasi districts in Tanzania. PLoS One 17(4), e0267670.
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National Bureau of Statistics (NBS) [Tanzania] (2011): Tanzania National Panel Survey Report (NPS) – Wave 2, 2010-2011. Dar es Salaam.
Ngigi, M. W.; Mueller, U.; Birner, R. (2017): Gender differences in climate change adaptation strategies and participation in group-based approaches: an intrahousehold analysis from rural Kenya. Ecological Economics 138, S. 99-108.
Sraboni, E.; Malapit, H. J.; Quisumbing, A. R. et al. (2014): Women’s empowerment in agriculture: What role for food security in Bangladesh? World Development 61, S. 11-52.
UN Women (2023): Support for land use planning sees over 2000 women farmers in Tanzania become land owners. Mitteilung, Februar 2023.
Dr. Tim Wegenast ist Senior Researcher an der Universität Konstanz und Dozent an der Universität Luzern. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der nachhaltigen Governance von Land und natürlichen Ressourcen, Klimaanpassung und Klimaschutz sowie in Fragen sozialer Ungleichheit und Konfliktprävention.
Niklas Hänze hält einen Masterabschluss in Politikwissenschaft und Öffentlicher Verwaltung an der Universität Konstanz und ist derzeit Doktorand am Exzellenzcluster »Politics of Inequality« der Universität Konstanz. In seinem Promotionsprojekt analysiert er das Zusammenspiel von Ungleichheit, Institutionen und Klimawandel im Globalen Süden.
Dr. Roos van der Haer ist Senior Assistant Professor für Internationale Beziehungen an der Universität Leiden. Ihre Forschung konzentriert sich auf vulnerable Bevölkerungsgruppen, insbesondere auf die Rolle von Kindern in Konflikten und die Auswirkungen von Kriegserfahrungen auf deren sozioökonomische Situation.
Rechte auf dem Papier, Barrieren in der Praxis
Landreform, Gewohnheitsrecht und die Politik des Landerbrechts von Frauen in Nordghana
von Millicent Awialie Akaateba
Während der langen Trockenzeit zwischen November und Mai, wenn kein Regen fällt, verändert sich die Landwirtschaft in den ländlichen Gemeinden Nordghanas. In der Upper East Region von Ghana in Garu (siehe Abbildung 1) wechselt die Bewirtschaftung von offenen Feldern zu kleinen bewässerten Parzellen, die die Familien mit Nahrung und einem bescheidenen Einkommen versorgen. Noch vor Sonnenaufgang sieht man Frauen mit Hacken, Rechen, Handfräsen und Gießkannen, die sich um das Gemüse kümmern, wie zum Beispiel Okra, Zwiebeln, Tomaten und Paprika. Viele dieser Frauen haben keine gesicherten Rechte an den Landparzellen, auf denen sie Nahrungsmittel anbauen. Eine Tochter oder eine Ehefrau mag ihre Arbeitskraft und knappen Ersparnisse investieren, um die Erträge über mehrere Saisons oder sogar Jahre hinweg zu steigern, kann das Stück Land jedoch weder erben noch besitzen. In patrilinearen Gesellschaften in Nordghana haben Töchter und Ehefrauen nach Gewohnheitsrecht keinen Anspruch darauf, familieneigenes Land zu erben. Land wird vom Vater an den Sohn, Bruder oder Neffen vererbt. Witwen sind auf Söhne oder andere männliche Verwandte angewiesen, während von Töchtern erwartet wird, dass sie in andere Familien einheiraten und durch ihre Ehemänner Zugang zu Land erhalten. Eine Frau, die auf ihrer Gemüsefarm im Bewässerungsgebiet des Tamde-Staudamms in Garu arbeitet, erklärte in einer Gruppendiskussion unverblümt:
„Erbschaft ist keine Option, weil Frauen hier kein Land erben können. Selbst wenn dein Vater eine große Farm besitzt, geht sie automatisch an seine Söhne über. Unsere Ältesten sagen, dass Frauen gemäß dem Gewohnheitsrecht zu zwei Familien gehören: der Familie des Vaters und der Familie des Ehemannes. Demzufolge sind Frauen in keiner der beiden Familien berechtigt dauerhafte Landrechte zu erben.“
Diese Realität steht in starkem Gegensatz zu den Bestimmungen der ghanaischen Verfassung von 1992 und des Landgesetzes von 2020 (Act 1036), die Geschlechtergleichstellung fördern und diskriminierende Praktiken in Bezug auf Land verbieten (Government of Ghana 2020). Obwohl die Landrechte von Frauen also rechtlich geschützt sind, werden sie in der Praxis in patrilinearen Gemeinschaften aufgrund vorherrschender Gewohnheiten, Traditionen und Praktiken häufig verweigert. Die Koexistenz beiden Realitäten – die rechtliche Gleichstellung versus der gewohnheitsrechtliche Ausschluss von Frauen – führt häufig zu vorschnellen Urteilen über die Wirkungslosigkeit nationaler Landreformen und die Durchsetzung staatlicher Gesetze, insbesondere in ländlichen Gemeinden wie Garu. Obwohl solche Schlussfolgerungen eine gewisse Berechtigung haben, ist es wichtig anzuerkennen, dass die Landreformsituation Ghanas ein komplexes Paradox darstellt.
Im Rahmen der Landreform wurde 2020 das neue Landgesetz verabschiedet, das ein hybrides Landverwaltungssystem in Ghana etablierte. Demzufolge liegt die Verantwortung für Landverwaltung und -kontrolle sowohl bei gewohnheitsrechtlichen Institutionen als auch bei staatlichen Behörden. Das führt zur Koexistenz von gewohnheitsrechtlichen und gesetzlichen Autoritäten, wobei erstere den größten Teil des Landes kontrollieren (Akaateba 2019). Um die prekäre Landrechtslage von Frauen insbesondere in Bezug auf Familienland zu verstehen, braucht es einen Blick über individuelle Rechtsansprüche hinaus. Es bedarf eines tieferen Verständnisses davon, wer Land nach welchen Regeln verwaltet.
Abbildung 1: Lage von Garu in Ghana
Ghanas hybrides Landverwaltungssystem und das Reformparadox
Das Landgesetz unterscheidet zwei Kategorien von Land in Ghana: öffentlich und gewohnheitsrechtlich. Öffentliches Land ist vom Staat im öffentlichen Interesse erworben und den Präsident:innen Ghanas treuhänderisch übertragen worden. Gewohnheitsrechtliches Land ist im Besitz von gewohnheitsrechtlichen Autoritäten (»stools« oder »skins«), Clans und Familien. Über 80 % des Landes in Ghana gehören zur zweiten Kategorie und werden von gewohnheitsrechtlichen Institutionen treuhänderisch für Mitglieder eines Clans oder einer Familie verwaltet.
Innerhalb dieses Systems sind gewohnheitsrechtliche Autoritäten bestehend aus Familien- und Clan-Vorsteher:innen sowie Chiefs sowohl lokal als auch rechtlich als Verwalter von gewohnheitsrechtlichem Land anerkannt. Sie haben die Autorität über Landvergabeentscheidungen und Erbschaftspraktiken und vermitteln bei Streitigkeiten und Konflikten innerhalb der Landbesitzgemeinschaft in Übereinstimmung mit gewohnheitsrechtlichen Normen. Gleichzeitig stellt der Staat durch Landbehörden und Gerichte einen gesetzlichen rechtlichen und institutionellen Rahmen bereit, der Eigentumsrechte und Verwaltungsverfahren für die gewohnheitsrechtliche Landregistrierung definiert.
Die gewohnheitsrechtlichen und gesetzlichen Systeme der ghanaischen Landverwaltung stehen dabei weniger in Konkurrenz zueinander, als dass sie eng ineinandergreifen. In Ghanas hybridem Landverwaltungssystem treffen gewohnheitsrechtliche Autoritäten alltägliche Landerwerbsentscheidungen und der Staat stellt rechtliche Aufsicht sowie die Formalisierung für diese Entscheidungen bereit. Während gewohnheitsrechtliche Institutionen in der Regel Landstreitigkeiten und Vergabefragen auf Gemeindeebene behandeln, bieten die gesetzlichen Institutionen rechtliche Anerkennung, Dokumentation und gerichtliche Berufungsmöglichkeiten. Ein typisches Beispiel für die Integration gewohnheitsrechtlicher und gesetzlicher Systeme der Landverwaltung ist die Einrichtung von gewohnheitsrechtlichen Landsekretariaten. Diese erfassen Landtransaktionen, erheben Pacht, dokumentieren lokale Landrechte und unterstützen die Erstellung von Landnutzungsplänen und gewohnheitsrechtlichen Landvergabepapieren, die von gewohnheitsrechtlichen Autoritäten ausgestellt werden. Diese Dokumente können beispielsweise als Nachweis bei der Landkommission für die Registrierung von Pachtrechten von Individuen verwendet werden. Auf diese Weise wird die gewohnheitsrechtliche Landverwaltung in das gesetzliche Verwaltungssystem integriert. Der Staat konkurriert nicht mit dem Gewohnheitsrecht. Stattdessen regiert der Staat durch dieses zusammen mit gewohnheitsrechtlichen Autoritäten und schafft so ein hybrides Regime.
Abbildung 2: Ghanas hybrides Landverwaltungssystem
Der Aufbau von Ghanas hybridem Landverwaltungsregime (vgl. Abbildung 2) wurde durch das Landverwaltungsprojekt (LAP), das seit 2003 von der Weltbank unterstützte Landreformprogramm, erheblich gestärkt. Das LAP zielte darauf ab, institutionelle, politische und rechtliche Reformen umzusetzen, um Landrechte zu stärken, Armut zu verringern, einen gerechteren Landzugang zu fördern und Landinvestitionen zu erhöhen, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln (World Bank 2013). Das Projekt verwendete einen marktorientierten Ansatz, der moderne Landverwaltungsmethoden mit der Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Landrechte und der Einbeziehung traditioneller Autoritäten kombinierte. Während die breiteren Ergebnisse des LAP nach wie vor umstritten sind, gehört die Verabschiedung des Landgesetzes von 2020 zu den bedeutendsten Errungenschaften. Das Gesetz konsolidierte verschiedene frühere Landgesetze, erkannte formell das Nebeneinander gewohnheitsrechtlicher und gesetzlicher Landverwaltung an und enthält Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Gruppen. Es verbietet diskriminierende gewohnheitsrechtliche Praktiken und erkennt gemeinsames Landrecht für Ehegatt*innen an, das während der Ehe erworben wurde. Somit ist die Situation der Landrechte von Frauen auf dem Papier klar: Frauen sind gleichberechtigt. Jedoch führen Schutzbestimmungen auf dem Papier nicht automatisch zu Veränderungen in der Art und Weise, wie Land in der Praxis verwaltet wird, insbesondere angesichts des hybriden Landverwaltungssystems.
Das Paradox der Landreform in Ghana liegt in der Politik der Regulierung und Anerkennung. Ghanas Landgesetz von 2020 verbietet diskriminierende gewohnheitsrechtliche Praktiken und erklärt Geschlechterdiskriminierung im Kontext von Landbesitz für rechtlich nichtig. Gleichzeitig anerkennt und stärkt das Gesetz die Autorität gewohnheitsrechtlicher Institutionen bei Landvergabeentscheidungen. Diese Kombination aus Anerkennung und Regulierung ist nicht notwendigerweise problematisch. Das LAP hat jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, dass gewohnheitsrechtliche Normen und Landrechte in vielen Gemeinden Nordghanas in patrilinearen Erbschaftssystemen eingebettet sind. Entsprechend konfrontiert das LAP diese Strukturen nicht direkt, sondern arbeitet vielmehr durch sie hindurch. Auf diese Weise dient die Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Institutionen als Anpassung an gewohnheitsrechtliche Normen, die den Landzugang regeln, und verstärkt dadurch patriarchale Hierarchien (Ubink und Quan 2008).
Anstatt die Befugnisse in der Landverwaltung neu zu verteilen, hat das LAP bestehende Machtstrukturen formalisiert und verstärkt. Durch die Landreform wurden die gewohnheitsrechtlichen Institutionen darin legitimiert, die geschlechtsspezifische Logik der Landvererbung auf der Grundlage patrilinearer Systeme aufrechtzuerhalten. Folglich mögen Frauen zwar auf dem Papier gleiche gesetzliche Rechte haben, aber die gewohnheitsrechtlichen Institutionen, die den Zugang zu, die Kontrolle über und die Erbrechte von Land bestimmen, basieren weiterhin auf exklusiven Praktiken. Daher wird Geschlechtergleichstellung zwar gesetzlich festgehalten, aber im Anschluss nicht in die Praxis umgesetzt. Dies resultiert nicht aus einem offenen Konflikt zwischen Gesetz und Gewohnheitsrecht, sondern ist vielmehr die stille Fortsetzung eines ausgehandelten institutionellen Kompromisses, der vor allem die Herausforderungen, die mit der Infragestellung gewohnheitsrechtlicher Landerbschaftsinstitutionen einhergehen, in den Blick nimmt. Anstatt Ungleichheiten innerhalb gewohnheitsrechtlicher Erbschaftssysteme während der Formulierung des Landgesetzes direkt anzugehen, führten Befürchtungen, gewohnheitsrechtliche Autoritäten zu verärgern, zu einem vorsichtigen Vorgehen. Dies resultierte in einer symbolischen Reform und einem institutionellen Kompromiss, der an der Oberfläche sozialen und politischen Frieden aufrechterhielt, aber tief verwurzelte geschlechtsspezifische Hierarchien beibehielt, die in gewohnheitsrechtlichen Landverwaltungssystemen verankert sind. Folglich verankert das Gesetz eine fortschrittliche Rechtssprache, koexistiert aber in der Praxis mit institutionellen Arrangements, die weiterhin strukturellen Sexismus in alltäglichen Erbschaftspraktiken reproduzieren. Daher kann argumentiert werden, dass die Entscheidungshoheit für den Zugang und Kontrolle über Land in der Praxis weiterhin bei gewohnheitsrechtlichen Institutionen liegt, obwohl Gleichberechtigung im Prinzip unter dem Landgesetz von 2020 etabliert ist.
Patrilineare Vererbung und die Exklusion von Frauen
Die alltäglichen Herausforderungen, mit denen Frauen beim Thema Landbesitz im Tamde-Bewässerungsgebiet in Garu während der Trockenzeit konfrontiert sind, gehen über eine einfache »Umsetzungslücke« zwischen Gesetz und Praxis hinaus. Sie spiegeln ein verankertes System gewohnheitsrechtlicher Landverwaltung wider, das tief im Patriarchat verwurzelt ist. Wie in vielen ländlichen Gemeinden in Nordghana folgt Landvererbung in Garu einer patrilinearen Logik, bei der Land durch die männliche Abstammungslinie weitergegeben wird. Verheiratete Frauen können Nutzungsrechte durch ihre Ehepartner erhalten, Witwen durch ihre erwachsenen Söhne oder männliche Vormünder, und unverheiratete junge Frauen bis zur Heirat durch ihre Väter, Brüder und andere männliche Verwandte.
Diese traditionellen Regeln und Normen, die den Zugang zu Familienland regeln, werden selten in Frage gestellt. Sie werden als natürlich und allgemein bekannt in den Gemeinschaften angesehen, in denen sie als notwendige Praktiken zum Schutz des Familienlandes durchgesetzt werden. Ein Gemeindeältester in Garu beschrieb sie im Interview so:
„Unsere Tradition der Landvererbung folgt der männlichen Abstammungslinie, die vom Vater an den Sohn übertragen wird. Wenn es keine Söhne gibt, erben die Brüder oder Neffen des Vaters. (…) Selten kann eine Frau erben (…) und selbst dann ist es vorübergehend bis zur Heirat.“
In der Praxis liegt die Autorität oft bei Familien- oder Clanvorstehern und den Ältesten in Garu. Folglich verbleiben Frauen in einem Zustand perpetueller Vorläufigkeit innerhalb eines Systems, das sie in erster Linie als Nutzerinnen von Land sowohl in Geburts- als auch in Ehefamilien anerkennt und nicht als Eigentümerinnen. Hier zeigen sich die negativen Konsequenzen des hybriden Landbesitzsystems in Ghanas für die Bäuerinnen in patrilinearen gewohnheitsrechtlichen Besitzkontexten, in denen ihre Rechte meist vorübergehend, bedingt und widerruflich sind. Viele Frauen in Garu sind auf die Bewässerungslandwirtschaft in der Trockenzeit angewiesen, aber nur wenige haben ausreichende wirtschaftliche Macht, um die Erbschaftsbarriere zu überwinden, indem sie Land mieten oder kaufen. Die meisten Frauen haben fragile Landvereinbarungen und leihen sich oft Parzellen von männlichen Verwandten. Aber dieser Zugang zu Land kann dann auch jederzeit zurückgefordert werden und unterliegt normalerweise ungünstigen Bedingungen. Eine Bäuerin beschrieb in einer Diskussion diese fragilen Landrechtssituation mit den Worten: „Es fühlt sich an, als würden wir immer auf Eierschalen laufen, wenn wir vorübergehend zugeteiltes Land bewirtschaften.“
Die Rückforderung von vorübergehend zugeteiltem Land erfolgt hauptsächlich innerhalb von Familien, wie in den in diesem Beitrag untersuchten Fällen sichtbar wurde. Entsprechend der gewohnheitsrechtlichen Landverwaltung haben Familienvorstände die Autorität über Landvergabe- und Neuvergabeentscheidungen. Gleichzeitig besitzen Frauen, die das Land bewirtschaften, im Allgemeinen keine individuellen durchsetzbaren gesetzlichen Eigentumsrechte, die es ihnen ermöglichen würden, Enteignung oder Rückforderung über formelle Rechtskanäle anzufechten. Sie können sich nur auf Verhandlungen und moralische Appelle an Familienvorsteher verlassen, anstatt staatliche Intervention zu suchen. In vielen Fällen werden Streitigkeiten über Familienland als interne gewohnheitsrechtliche Angelegenheiten betrachtet und nicht als Verletzungen der öffentlichen Ordnung. Umgekehrt sind die Rechte von Frauen, die Land durch Käufe oder Pacht mit ihren eigenen Ressourcen erwerben, rechtlich geschützt und können vor Gericht verteidigt werden. Diese Fälle fallen jedoch außerhalb des Rahmens dieses Beitrags, der sich auf gewohnheitsrechtliche Vererbung und Landrechte von Frauen konzentriert. Es kann daher argumentiert werden, dass die Gesetzestexte zwar Transformation versprechen, aber die bestehende Koexistenz von gesetzlicher und gewohnheitsrechtlicher Landverwaltung, die Durchsetzbarkeit von Geschlechtergleichstellung einschränken können, indem sie diskriminierenden Erbschaftspraktiken erlauben fortzubestehen, selbst innerhalb eines fortschrittlichen rechtlichen Rahmens.
Schlussfolgerungen: Reform in hybriden Systemen überdenken
Da Frauen einen erheblichen Teil der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im Tamde-Bewässerungsgebiet ausmachen, können unsichere Landrechte die Resilienz von Haushalten schwächen. Daten aus ganz Subsahara-Afrika zeigen, dass die Verbesserung der Landbesitzrechte von Frauen die Produktivität und Ernährungssicherheit erhöht (FAO 2011, siehe auch Wegenast et al. in diesem Dossier, S. 8ff.). Daher umfasst das Zusammenspiel von Landrechten, Patriarchat und Erbrechten von Frauen sowohl Gerechtigkeitsfragen als auch Diskussionen über die Verbesserung der Ernährungssicherheit. Wenn die gesetzlichen Rechte von Frauen auf Familienland keine gesellschaftliche Unterstützung haben, bleiben diese oft symbolisch. Dies wiederum untergräbt die entwicklungsorientierten Ziele von Landreformprojekten.
Die weiterhin bestehenden ausschließenden Praktiken in Bezug auf die Landerbrechte von Frauen zeigen, dass Landverwaltung eher von Kontrolle als von Effizienz getrieben wird. Basierend auf patriarchalen kulturellen Normen bestimmen gewohnheitsrechtliche Institutionen, wer berechtigt ist Land zu besitzen und zu erben. Infolgedessen können Ghanas Landreform und das Landgesetz von 2020, das gewohnheitsrechtliche Landverwaltungsstrukturen im Rahmen eines hybriden Verwaltungsmodells aufrechterhält, keine gleichberechtigten Landrechte für wirtschaftlich benachteiligte Frauen in ländlichen patrilinearen Gesellschaften garantieren. Vielmehr erweitert das Landgesetz oberflächlich die Rechte von Frauen auf dem Papier, während es Ungleichheiten in der Praxis perpetuiert.
Damit Ghanas hybrides Landverwaltungssystem geschlechtsspezifische Landrechte in patrilinearen Gemeinschaften vorantreibt und bedeutsame Veränderungen hervorbringt, müssen zukünftige Reformbemühungen über die bloße Modernisierung von Verwaltungssystemen und rechtlichen Bestimmungen hinausgehen und lokale Machtdynamiken ansprechen, die die Landvergabe regeln. Die Landrechte von Frauen können durch eine kritische Analyse folgender Fragen gestärkt werden. Wer vergibt in der Praxis Land? Wessen Entscheidungen über Landvergaben sind von Bedeutung? Wessen Ansprüche auf Land werden als legitim anerkannt? Wie können Frauen Land beanspruchen, ohne soziale Ausgrenzung in tief verwurzelten patriarchalen Gesellschaften zu riskieren? Diese Fragen mögen in der ghanaischen Gesellschaft schwierig zu stellen sein, in der gewohnheitsrechtliche Autoritäten hoch angesehen sind und gewohnheitsrechtliche Landvergabe lokal legitim und tief verankert ist. Ebenso ist die Ablösung gewohnheitsrechtlicher Institutionen und Praktiken durch staatliche Rechte weder praktikabel noch wünschenswert. Daher erfordert die Beantwortung dieser Fragen kontinuierliches Engagement und Verhandlungen mit gewohnheitsrechtlichen Autoritäten sowie die Stärkung der Streitbeilegungskapazitäten der Landsekretariate. Diese Bemühungen sollten sich auf praktische Schritte konzentrieren, wie das Vorantreiben der Neudefinition kultureller Erbschaftsnormen, um sie inklusiv zu gestalten, die Stärkung des Rechtsbewusstseins innerhalb von Gemeinschaften, um gesetzliche Schutzbestimmungen zu verstehen und zu schätzen, die Förderung der lokalen Anerkennung und des Schutzes der Landrechte von Frauen, die Dokumentation der Landrechte von Frauen durch die Landsekretariate, um willkürliche Enteignung zu reduzieren, und die Einrichtung zugänglicher Streitbeilegungsmechanismen.
Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung. Ohne eine Veränderung über die Kontrolle von Landvergabeentscheidungen wird das Versprechen der Gleichstellung im Landgesetz lediglich rhetorisch bleiben. Eine solche Reform muss anerkennen, dass Landverwaltung politisch ist, und ihr Ergebnisse danach bewerten, wer am Ende das Land tatsächlich kontrolliert. Für Frauen, die in der Trockenzeit Landwirtschaft rund um den Tamde-Staudamm in Garu betreiben, steht viel auf dem Spiel. Es geht nicht darum, ob das Gesetz Gleichstellung verspricht, sondern ob sie Besitzsicherheit für das Familienland erlangen können, das sie bewirtschaften. Es geht aber auch darum, ob ihre Töchter Land erben können und Witwen ohne Angst vor dem Verlust ihrer Parzellen bewirtschaften können, wie es das Landgesetz von 2020 vorsieht. Bis dahin bleibt das System das, was es lange Zeit war: eine hybride Struktur mit auf Papier geschriebenen Rechten, die in der Praxis weiterhin auf gewohnheitsrechtliche Barrieren stoßen werden.
Literatur
Akaateba, M. A. (2019): The politics of customary land rights transformation in peri-urban Ghana: Powers of exclusion in the era of land commodification. Land Use Policy 88, 104197.
Food and Agriculture Organization [FAO] (2011): The state of food and agriculture 2010–2011. Women in agriculture: Closing the gender gap for development. New York: Food and Agriculture Organization of the United Nations.
Government of Ghana (2020): Land Act, 2020 (Act 1036). Accra.
Ubink, J. M.; Quan, J. F. (2008): How to combine tradition and modernity? Regulating customary land management in Ghana. Land Use Policy 25(2), S. 198-213.
World Bank (2013): Project performance assessment report: Ghana land administration project (No. 75084). Washington, D.C.: The World Bank.
Dr. Millicent A. Akaateba ist Professorin an der Faculty of Planning and Land Management der University of Business and Integrated Development Studies in Ghana.
Konflikte um die Renaturierung von Waldlandschaften
Governance-Erkenntnisse aus dem Irodo-Einzugsgebiet in Madagaskar
von Hamy Raharinaivo, Naomi Weiss, Barbara Schröter, Harifidy Rakoto Ratsimba, Zo Hasina Rabemananjara, Antsa Randrianarivelo, Stefan Sieber und Katharina Löhr
Bodendegradation ist ein wachsendes globales Problem, das Ökosysteme, Lebensgrundlagen und Ernährungssicherheit weltweit beeinträchtigt. Rund ein Drittel der weltweiten Landfläche ist bereits degradiert, hauptsächlich aufgrund von Entwaldung, nicht nachhaltigen Landnutzungspraktiken und zunehmendem Druck auf natürliche Ressourcen (Eswaran et al. 2019). Als Reaktion darauf hat sich die Wiederherstellung von Waldlandschaften (»Forest Landscape Restoration«, FLR) als zentraler Ansatz zur Wiederherstellung solcher Flächen etabliert, der ökologische Funktionen mit menschlichen Bedürfnissen in Einklang bringt. Im vergangenen Jahrzehnt hat FLR durch große Initiativen wie die »Bonn Challenge«, die »New York Declaration on Forests« und »AFR100« international stark an Dynamik gewonnen – mit dem Ziel, bis 2030 Hunderte Millionen Hektar degradierter Flächen wiederherzustellen.
In diesem Kontext hat sich Madagaskar als wichtiger Akteur positioniert. Das Land hat sich dazu verpflichtet, vier Millionen Hektar degradierter Waldlandschaften wiederherzustellen, was einen erheblichen Anteil der insgesamt betroffenen Böden des Staates darstellt. Seit 2016 fördern nationale Strategien FLR als Mittel zur Bekämpfung von Entwaldung, Bodendegradation, sinkender landwirtschaftlicher Produktivität und Klimavulnerabilität. Trotz dieser Verpflichtungen bleibt der Fortschritt vor Ort begrenzt. Bis 2020 waren nur etwa 1,5 Millionen Hektar wiederhergestellt worden. Das liegt deutlich unter den Zwischenzielen. Die Kluft zwischen Ambition und Umsetzung verdeutlicht Herausforderungen, die über technische Lösungen hinausgehen.
Dies wird besonders sichtbar in der DIANA-Region an der nördlichsten Spitze Madagaskars (siehe Abbildung 1), wo mehrere Einzugsgebiete als nationale FLR-Prioritäten identifiziert wurden. Das Irodo-Einzugsgebiet ist eine dieser Landschaften. Es vereint hohen ökologischen Wert mit einer starken Abhängigkeit lokaler Lebensgrundlagen von Landwirtschaft und natürlichen Ressourcen. Gleichzeitig ist das Einzugsgebiet Entwaldung, Landdegradation und klimabedingten Risiken ausgesetzt. Obwohl mehrere Projekte und Interventionen durchgeführt wurden, blieben die Renaturierungsbemühungen uneinheitlich und schwer aufrechtzuerhalten.
Abbildung 1: Grenzen des Forschungsareals in der DIANA Region. Daten: GIZ F4F project, ESRI basemap.
Einblicke vor Ort legen nahe, dass dies nicht primär auf einen Mangel an technischem Wissen zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf Governance-bezogene Herausforderungen. FLR erfordert Koordination über mehrere Sektoren hinweg, einschließlich Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Landverwaltung, Wasser- und Energiemanagement (Mansourian 2017). In Madagaskar sind die Verantwortlichkeiten für diese Sektoren jedoch auf Institutionen mit überlappenden Mandaten und begrenzter Koordination verteilt. Schon durchgeführte Dezentralisierungsreformen sollten eigentlich die lokale Entscheidungsfindung stärken, doch lokalen Behörden fehlen oft die finanziellen Ressourcen, die technischen Kapazitäten und die rechtliche Klarheit, die zur effektiven Unterstützung der FLR-Umsetzung erforderlich wären. Infolgedessen sind die FLR-Initiativen im Irodo-Einzugsgebiet häufig fragmentiert, von kurzfristigen Projektlaufzeiten getrieben und schlecht auf lokale Prioritäten und Landnutzungsrealitäten abgestimmt. Widersprüchliche Zielsetzungen zwischen Institutionen, unklare Rollen und schwache Koordinationsmechanismen verringern die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Renaturierungsbemühungen. Darüber hinaus wird Madagaskars FLR-Governance durch bereits bestehende Agar-, Land- und Umweltvorschriften beeinflusst, die aber unabhängig von Renaturierungszielen entwickelt wurden und daher in einigen Fällen weiterhin Landnutzungspraktiken fördern, die FLR-Zielen widersprechen. Diese Governance-Herausforderungen sind besonders ausgeprägt in ländlichen Gebieten, wo unsichere Landbesitzverhältnisse auf konkurrierende Bedürfnisse zur Sicherung der Lebensgrundlagen treffen. Diese Realitäten haben direkten Einfluss darauf, wie Haushalte mit Renaturierungspraktiken umgehen.
Herausforderungen
und Akteure
Die Analyse unserer qualitativen Interviews aus Madagaskar zeigt, dass die drängendsten Hindernisse für die FLR-Umsetzung Landknappheit, Konflikte über Landansprüche und unsichere Besitzverhältnisse sind. Wenn Landbesitz rechtlich unsicher ist, sind Haushalte eher zurückhaltend, in langfristige Wiederherstellungspraktiken wie Baumpflanzungen zu investieren, deren Nutzen sich erst nach mehreren Jahren materialisiert. Obwohl informelle Arrangements wie »Teilpacht« eingeschränkten Landbesitz ermöglichen, bieten sie keine ausreichende Besitzsicherheit, als dass Pächter*innen in nachhaltige Renaturierungspraktiken zu investieren bereit wären. Vielmehr verstärken diese Vereinbarungen kurzfristige Landnutzungsstrategien. Darüber hinaus können Aufforstungsinitiativen unbeabsichtigt zu Konflikten führen. Initiativen können zum Beispiel den Zugang zu traditionellen Weideflächen einschränken und Spannungen zwischen Landwirt*innen, die Bäume pflanzen, und Viehhalter*innen, die auf offenes Weideland angewiesen sind, erzeugen und dadurch etablierte Landnutzungssysteme untergraben. Diese Streitigkeiten entstehen aus konkurrierenden Landnutzungsansprüchen und unterschiedlichen Prioritäten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Weideflächen ohne klare lokale Vereinbarungen in Renaturierungsflächen umgewandelt werden. Wie uns von Befragten berichtet wurde, kann dies den sozialen Zusammenhalt schwächen, Misstrauen verstärken und das kollektive Engagement in Renaturierungsbemühungen verringern. Letztlich schränkt es die Langfristigkeit und Inklusivität von FLR-Initiativen auf der Ebene der Gemeinschaft ein.
Diese Erkenntnisse deuten ferner darauf hin, dass bodenbezogene Herausforderungen eng mit den Schwächen der Dezentralisierungsprozesse zusammenhängen. Vertreter*innen von Gemeinschaften müssen häufig lange Wegstrecken zu regionalen Büros zurücklegen oder bürokratische Verfahren durchlaufen, um Landstreitigkeiten zu lösen oder Genehmigungen zu erhalten, was Verzögerungen und finanzielle Belastungen verursacht. Bestehende Verwaltungsmechanismen begünstigen tendenziell besser vernetzte Personen und verstärken so existierende Ungleichheiten. Die Durchsetzung von Umwelt- und Landnutzungsvorschriften ist darüber hinaus inkonsistent, einige illegale Aktivitäten wie unerlaubter Holzeinschlag oder Beweidung bleiben gar oft unbestraft, während legitime Ansprüche oder Beschwerden nur verzögert bearbeitet werden.
Die Korruption verschärft diese Schwierigkeiten. Inoffizielle Zahlungen für Genehmigungen und die selektive Durchsetzung von Vorschriften ermöglichen die illegale Ressourcenentnahme und den ungleichen Zugang zu Land- und Waldressourcen. Insgesamt untergraben diese Governance-Schwächen die institutionelle Rechenschaftspflicht und Legitimität, was sich auch in den Erzählungen verschiedener Gemeinden in unseren Interviews widerspiegelt. Dies führt zu Frustration und Misstrauen in Gemeinschaften gegenüber den verantwortlichen Behörden.
Renaturierung im Irodo-Einzugsgebiet
Im gesamten Irodo-Einzugsgebiet sprechen sich lokale Gemeinschaften dafür aus, an FLR teilzunehmen. Doch ihre Bemühungen werden durch komplexe Governance-Probleme eingeschränkt. Die FLR-Landschaft im Irodo-Einzugsgebiet umfasst ein vielfältiges Netzwerk von Akteuren, einschließlich lokaler Gemeinschaften, Zusammenschlüssen von Landwirt*innen, privaten und öffentlichen Institutionen. Deren Koordination und Machtverhältnisse prägen, wie die Renaturierungsprioritäten definiert, Ressourcen zugewiesen und Gewinne verteilt werden. Je nachdem wie die Netzwerke aufgestellt sind, schaffen sie Möglichkeiten für partizipativere Governance-Formen.
Die Netzwerkdarstellung in Abbildung 2 verdeutlicht die relative Zentralität und Brückenfunktion einiger wichtiger Akteure innerhalb des FLR-Governance-Systems. Auf lokaler Ebene sind Gemeinden (»Communes«) (16) und »Fokontany«, die unterste Verwaltungseinheit, von zentraler Bedeutung. Beide interagieren häufig direkt mit Gemeinschaften, um in Konflikten zu vermitteln, Verwaltungsverfahren zu erleichtern und Haushalte mit regionalen und nationalen Initiativen zu verbinden. Gemeinschaftsbasierte Organisationen, wie »Vondron’ny Olona Ifotony« (VOI, 22), und Erzeuger*innenvereinigungen, wie die »Union Matanjaka« (34), sind aktiv in FLR engagiert. Sie setzen Renaturierungsaktivitäten, wie Baumpflanzungen, Baumschulmanagement und bodenschützende Landnutzungspraktiken um, mobilisieren Gemeinschaftsarbeit zur Einrichtung und Pflege von Renaturierungsflächen und vertreten lokale Interessen bei Entscheidungen über Landnutzung und Gewinnverteilung.
Abbildung 2: Netzwerkanalyse von FLR-Governance Akteuren in der DIANA Region, Madagaskar
Projektbasierte Initiativen wie »Forest4Future« (F4F, 37) ergänzen diese Akteure durch die Bereitstellung finanzieller Ressourcen, technischer Expertise sowie Kapazitätsaufbau und überbrücken oft Lücken zwischen formellen Institutionen und der lokalen Bevölkerung. Mehrere Sektoren und Ministerien sind in die FLR-Governance involviert, darunter die »Regionaldirektion für Umwelt und nachhaltige Entwicklung« (DREDD, 6), die »Regionaldirektion für Landwirtschaft« (DRAE, 7) und die »Regionaldirektion für Raumplanung und Landdienstleistungen« (DRATSF, 15). Alle haben Schlüsselrollen in Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Landzuweisung und Raumplanung inne. Während einige Akteure, insbesondere die Gemeinden (16), die Gewerkschaft Matanjaka (34) und F4F (37), als entscheidende Brücken fungieren, die verschiedene Sektoren und Governance-Ebenen verbinden, bleiben andere innerhalb des Netzwerks relativ isoliert, wie zum Beispiel die Landbesitzbehörde (DRATSF).
Diese begrenzte Konnektivität schafft strukturelle Lücken, reduziert Möglichkeiten für integrierte Entscheidungsfindung und behindert nicht zuletzt die Übersetzung nationaler FLR-Strategien in praktische lokale Maßnahmen. Die Konsequenzen für Gemeinschaften sind erheblich. Haushalte sind oft mit verzögerten oder unklaren Leitlinien zur Landnutzung und zu Renaturierungsmaßnahmen konfrontiert, erhalten ungleiche Unterstützung bei der Umsetzung von FLR-Praktiken und erleben Frustration, wenn institutionelle Akteure wenig effektiv reagieren. Der Mangel an konsistenter Koordination untergräbt das Vertrauen in formelle Governance und führt dazu, dass Gemeinschaften sich an gewohnheitsrechtliche Autoritäten wenden, bzw. beziehungsbasierte Arrangements und informelle Landvereinbarungen treffen. Diese erleichtern den Zugang zu Land kurzfristig, bieten aber keine rechtlich anerkannte Landsicherheit oder langfristige Gewinne von Renaturierungsmaßnahmen.
Obwohl der FLR-Kontext eine ganze Bandbreite von Akteuren umfasst, liegt die Herausforderung nicht in dieser Pluralität selbst, sondern in der begrenzten Integration und Absprache zwischen den Akteuren. In Abwesenheit klarer Koordinationsmechanismen und gemeinsamer Rechenschaftspflicht verringern überlappende Mandate und unzureichende Kommunikation das Vertrauen, limitieren Partizipation und entmutigen auch auf diesem Weg langfristige Renaturierungsinvestitionen. Dies hat auch direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeit und Wirkung von FLR-Initiativen. Die offizielle technische FLR-Arbeitsgruppe (GTRPF) dient als regionale Plattform für Akteure zur Interaktion, zum Informationsaustausch und zur Koordination von Strategien und bietet einen formellen Raum für Abstimmungen über die Governance-Ebenen hinweg. In der Praxis war die Plattform jedoch weitgehend inaktiv, Treffen wurden nur selten abgehalten und wichtige Akteure, wie Gemeinden und Gemeinschaftsvereinigungen, nahmen nur sehr begrenzt teil. Unsere Interviews deuten darauf hin, dass diese Inaktivität mit begrenzten Ressourcen, unklarer Rollendefinition und schwachen institutionellen Anreizen für regelmäßiges Engagement zusammenhängt. Dies führte folglich zur sehr beschränkten vertikalen Koordination zwischen regionalen Behörden und lokalen Umsetzer*innen.
Das wiederum hat einige Akteure dazu veranlasst, das formelle Forum gleich ganz zu umgehen und stattdessen bilaterale oder Kleingruppen-Beziehungen aufzubauen mit ihren eigenen Prioritäten und Finanzierungsströmen, anstatt gemeinsam vereinbarte Strategien zu verfolgen. Während solche Arrangements manchmal die Umsetzung beschleunigen oder kurzfristige Ressourcenmobilisierung erleichtern können, führen sie oft zu ungleicher geografischer Abdeckung, Doppelungen von Bemühungen und inkonsistenten technischen Ansätzen. Darüber hinaus werden ohne inklusive Koordination die gesamten Renaturierungsprioritäten durch die strategischen Interessen gut vernetzter Akteure definiert und nicht durch lokal identifizierte Bedürfnisse. Dies kann das Engagement der Gemeinschaft für die Pflege von Renaturierungsflächen verringern, sobald die externe finanzielle oder technische Unterstützung nachlässt. Unsere Interviews mit lokalen Interessenvertreter*innen deuten darauf hin, dass mehrere Renaturierungsflächen nach den anfänglichen Projektphasen nur wenig Pflege erhielten. Das macht deutlich, dass die Umsetzung ohne nachhaltige lokale Verankerung die Kontinuität im Laufe der Zeit schwächt. In diesem Sinne verhindert Fragmentierung nicht notwendigerweise Handeln, aber wenn es an gemeinsamen Rechenschaftspflichten und langfristigen Wartungsmechanismen mangelt, erhöht die Fragmentierung das Risiko, dass Renaturierungsgewinne nicht über Projektzyklen hinaus aufrechterhalten werden.
Unsere Interviews legten auch offen, dass die Entscheidungsfindung in der Praxis weiterhin weitgehend von oben nach unten (»top-down«) vonstatten geht. Dabei sind madagassische Gemeinschaften in der Regel die ersten, die Umweltzerstörung, Wasserknappheit oder Landkonflikte erkennen. Sie werden aber nur selten von der Politik gehört oder in der Planung mit berücksichtigt. Die dann angestrebten Lösungen bleiben technisch, sektoral und abteilungsbezogen, mit begrenzter Koordination über Landwirtschafts-, Forst-, Wassermanagement- und Landnutzungssektoren hinweg. Infolgedessen bleibt die Koordination über Sektoren und Governance-Ebenen hinweg schwach, was Akteure dazu veranlasst, sich auf ad-hoc-Arrangements einzulassen, um institutionelle Lücken zu füllen. Dies schränkt die Fähigkeit von FLR-Initiativen ein, komplexe Herausforderungen anzugehen, da Landdegradation, landwirtschaftliche Expansion, Wassermanagement und unsicherer Landbesitz jeweils getrennt adressiert werden. Renaturierungsbemühungen können sich daher beispielsweise auf Baumpflanzungen konzentrieren, ohne Beweidungsdruck oder Landnutzungskonflikte anzugehen, die die ökologische Erholung zu untergraben drohen. Wiederum laufen Renaturierungsflächen Gefahr, die ohne koordinierte Landnutzungsplanung und ohne nachhaltige lokale Beteiligung eingerichtet wurden, langsam zurückgedrängt oder gar ganz aufgegeben zu werden, sobald die Projektunterstützung nachlässt. Das mindert die langfristige ökologische Resilienz, schwächt soziale Eigenverantwortung und reduziert die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen.
Erkenntnisse in Politik, Praxis und Forschung übersetzen
In vergleichender Perspektive spiegeln die in Madagaskar beobachteten Governance-Herausforderungen Muster wider, die schon in mehreren FLR-Kontexten im Globalen Süden dokumentiert sind. Gleichzeitig offenbaren sie auch spezifische institutionelle Merkmale des Inselstaates. Ähnlich wie in Peru und Bolivien wird die FLR-Umsetzung in Madagaskar durch unsicheren Landbesitz, fragmentierte sektorale Politik und Verwaltungshandeln und durch eine begrenzte Rechenschaftspflicht eingeschränkt, die kollektiv das Vertrauen zwischen den Gemeinschaften und den regierenden Institutionen schwächen (Kowler et al. 2016; Andersson 2006). In all diesen Kontexten blieb die politische Dezentralisierung oft unvollständig: Formelle Verantwortlichkeiten werden in diesen Fällen auf lokale Behörden ohne ausreichende Autorität, Ressourcen oder rechtliche Anerkennung übertragen, was zu Umsetzungslücken statt zu echter lokaler Ermächtigung führt (Lund et al. 2018).
Madagaskar unterscheidet sich jedoch im Ausmaß normativer Inkonsistenz. Hier stehen bestehende Agrar-, Land- und Umweltvorschriften im direkten Widerspruch zu Renaturierungszielen (Chazdon et al. 2021). Während Korruption und die schwache Durchsetzung von FLR-Maßnahmen weltweit zu beobachten sind, verstärken die geografische Isolation von Madagaskars geschützten Gebieten und die begrenzte Präsenz der staatlichen Institutionen diese Dynamiken. Dies wiederum verstärkt die Wahrnehmung von Straflosigkeit in Bezug auf illegalen Holzeinschlag, Holzkohleproduktion und landwirtschaftliche Aneignungen (»Encroachment«, Kull 2004; Gore et al. 2013). In solchen Kontexten werden dann die Renaturierungsbemühungen nicht nur durch die begrenzten finanziellen oder technischen Kapazitäten eingeschränkt, sondern auch durch die weiterhin fortgeführten extraktiven Aktivitäten.
Darüber hinaus bleibt – wie es auch in anderen FLR-Kontexten beobachtet wurde – die Renaturierungsplanung oft sehr technisch, was den wichtigen Einfluss der Gemeinschaften auf strategische Entscheidungen begrenzt (Sayer et al. 2021). Gleichzeitig spielen lokale Governance-Akteure und gemeinschaftsbasierte Organisationen dann eine entscheidende Brückenrolle und kompensieren institutionelle Schwächen durch informelle Koordination und Konfliktvermittlung. Diese Spannungen entstehen oft dort, wo Renaturierungsziele mit bestehenden Landnutzungspraktiken oder unklaren Besitzvereinbarungen kollidieren. Dies trifft insbesondere auf solche Kontexte zu, in denen landwirtschaftliche Expansion, Beweidung oder Ressourcenentnahme neben FLR-Initiativen fortbestehen. In Abwesenheit konsistenter institutioneller Leitlinien und in Ermangelung einer kohärenten Durchsetzung vermitteln lokale Akteure häufig temporäre, pragmatische Arrangements, die es ermöglichen, mit Renaturierungsaktivitäten voranzukommen, während gleichzeitig die Lebensgrundlagen der lokalen Gemeinschaften berücksichtigt werden. Dieser Vergleich legt nahe, dass weniger Madagaskars FLR-Governance-Herausforderungen ungewöhnlich sind, als vielmehr die Kombination dieser Herausforderungen. Die tiefe sektorale Fragmentierung, eine eher symbolische Dezentralisierung und die begrenzte rechtliche Anerkennung lokaler Autoritäten stellen besondere Hürden für eine kohärente sektorübergreifende Koordination und nachhaltige Zusammenarbeit in der Renaturierung dar.
Die Bewältigung dieser Governance-Herausforderungen ist zentral für die Verbesserung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von FLR-Maßnahmen in Madagaskar.
- Erstens müssen formelle Konsultationsplattformen wie die GTRPF als inklusive, regelmäßig tagende und operative Räume reaktiviert und gestärkt werden, die Gemeinden, lokale Vereinigungen und andere Akteure wirklich einbeziehen. Ohne solche Plattformen bleibt die Koordination fragmentiert und die Entscheidungsfindung weitgehend sektoral und »top-down«.
- Zweitens ist die formelle Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Landbesitzverhältnisse innerhalb neu zu schaffender rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen ein wesentlicher Faktor, um die allgemeine Besitzunsicherheit zu reduzieren und Haushalte dadurch auch zu ermutigen, in langfristige Renaturierungspraktiken zu investieren. Sichere und lokal anerkannte Landrechte sind eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Engagement von Gemeinschaften in FLR.
- Drittens kann die Stärkung der lokalen Präsenz, Autorität und Koordination wichtiger staatlicher Institutionen über Sektoren hinweg die Umsetzungsfähigkeit, Rechenschaftspflicht und das Vertrauen zwischen Governance-Akteuren und lokalen Gemeinschaften verbessern. Die lokale Bevölkerung sollte über Konsultation und Umsetzung hinaus in Entscheidungsprozesse eingebettet werden, um ihre Eigenverantwortung und langfristiges Engagement zu fördern.
Während sich diese Studie auf das Irodo-Einzugsgebiet konzentrierte, haben die Ergebnisse auch Implikationen für andere Teile Madagaskars, in denen FLR oft ebenso durch fragmentierte und kurzfristige Projekte umgesetzt wird, statt durch nachhaltige institutionelle Koordination. Über symbolische Verpflichtungen zur Renaturierung hinauszugehen, erfordert die Einbettung von FLR in Governance-Systeme, die über Sektoren hinweg koordiniert werden, die rechtlich kohärent sind und die auf lokale Landnutzungsrealitäten reagieren können. Ohne eine solche institutionelle Ausrichtung gehen die Renaturierungsbemühungen das Risiko ein, projektbasierte Interventionen zu bleiben, statt langfristig Landschaften zu transformieren.
Literatur
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Gore, M.L.; Ratsimbazafy, J.; Lute, M.L. (2013): Rethinking corruption in conservation crime. Insights from Madagascar. Conservation Letters 6(6), S. 430-438.
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Sayer, J.; Boedhihartono, A.K.; Langston, J.D. et al. (2021): Governance challenges to landscape restoration in Indonesia. Land Use Policy 104, S. 104857.
Hamy Raharinaivo ist Doktorandin der »Politischen Ökonomie natürlicher Ressourcen« an der Fakultät für Agronomie der Universität Antananarivo und Doktorandin am ZALF im Rahmen des TREES-Projekts unter dem Programm »Entwicklungsorientierte Internationale Agrarforschung«. Ihre Forschung konzentriert sich im Kontext der Wiederherstellung von Waldlandschaften auf institutionelle und lokale Governance sowie Praktiken auf Haushaltsebene.
Naomi Weiss forscht zu Landbesitzsystemen in Afrika und hat einen Master-Abschluss in Geographie von der Humboldt-Universität zu Berlin.
Dr. Barbara Schröter ist Postdoktorandin mit Spezialisierung auf Governance. Sie arbeitet in der Gruppe »Umweltgerechtigkeit von Agrarlandschaften« am ZALF und ist affiliiert mit dem Forschungsinstitut für Regional- und Stadtentwicklung (ILS) in Dortmund. Ihre Forschung untersucht Umwelt-Governance und Gerechtigkeit in Agrarlandschaften.
Dr. Zo Hasina Rabemananjara ist Professor an der Universität Antananarivo und Leiter der Sektion »Politische Ökonomie natürlicher Ressourcen« an der Graduate School of Natural Resource Management and Development. Seine Arbeit konzentriert sich auf sozioökonomische Dimensionen und die Governance natürlicher Ressourcen.
Dr. Harifidy Rakoto Ratsimba forscht im Bereich Monitoring natürlicher Ressourcen an der Fakultät für Agronomie der Universität Antananarivo und leitet des »Land, Landscape and Development Research Lab« (LLandDev). Seine Arbeit konzentriert sich auf Wissenschafts-Politik-Schnittstellen im nachhaltigen Landmanagement.
Antsa Randrianarivelo ist Forst- und Umweltingenieurin an der Universität Antananarivo und Doktorandin in Zusammenarbeit mit der Universität Lausanne. Ihre Forschung untersucht Akteursdynamiken und institutionelle Governance-Arrangements in der Wiederherstellung von Waldlandschaften in Madagaskar.
Dr. Stefan Sieber ist Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Leiter der Arbeitsgruppe »Entwicklungsorientierte Internationale Agrarforschung« am ZALF. Seine Forschung konzentriert sich auf Ernährungssicherheit, Klimaanpassung und Entscheidungssysteme für nachhaltige Landnutzung mit starkem Engagement in internationaler Forschungskoordination und Politikberatung.
Dr. Katharina Löhr ist Professorin für Sozial-Ökologische Waldgovernance an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) und affiliierte Forscherin am ZALF. Ihre Arbeit konzentriert sich auf den Nexus zwischen Naturressourcenmanagement, sozialem Zusammenhalt und Friedenskonsolidierung.
Was tun?
Policy-Vorschläge für Landgerechtigkeit
von Anne Hennings
Die vier Beiträge dieses Dossiers haben aus unterschiedlichen regionalen Kontexten und disziplinären Perspektiven ein konsistentes Bild gezeichnet: Landgerechtigkeit ist kein Randthema nachhaltiger Entwicklung, sondern eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, Klimaresilienz und innergesellschaftlichen Frieden. Die systematische Benachteiligung von Frauen beim Zugang zu Land, patriarchale Governance-Strukturen und die Fragmentierung institutioneller Zuständigkeiten untergraben nicht nur individuelle Rechte, sondern gefährden die Stabilität ganzer Gesellschaften und ihre Fähigkeit, angemessen auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren.
Landgerechtigkeit als Friedensstrategie
Formale Rechtsreformen allein genügen dafür nicht. In allen vier untersuchten Ländern – Côte d‘Ivoire, Tansania, Ghana und Madagaskar – existieren gesetzliche Bestimmungen, die Geschlechtergleichstellung und sichere Landrechte garantieren sollen. Dennoch bleiben Frauen in der Praxis systematisch benachteiligt. Der Grund liegt u.a. in hybriden Governance-Strukturen, die formale Gleichheit proklamieren, aber gewohnheitsrechtliche Autoritäten stärken, die eben jene Ungleichheiten reproduzieren. Rechtliche Gleichstellung muss von sozialem Wandel begleitet werden.
Landrechte für Frauen sind keine symbolische Geste, sondern eine wirksame Entwicklungsstrategie. Die Ergebnisse aus Tansania zeigen eindrücklich, dass Haushalte mit gemeinsamen Landtiteln für Ehepartner*innen nach Klimaschocks eine stabilere Ernährungssituation aufweisen. Frauen mit gesicherten Landrechten investieren häufiger in diversifizierte, klimaresiliente Anbausysteme, priorisieren Ernährungssicherung und denken langfristiger. Die Stärkung der Rechte von Frauen, Zugang zu Land haben zu können, ist eine Maßnahme zur Klimaanpassung, Armutsbekämpfung und Friedensförderung zugleich.
Governance-Strukturen entscheiden über Erfolg oder Scheitern von Landreformen und Restaurierungsprojekten. Die Studie aus Madagaskar macht deutlich, dass selbst gut finanzierte Waldrestaurationsprogramme scheitern, wenn Landrechte unsicher sind, lokale Gemeinschaften nicht eingebunden werden und sektorale Institutionen nicht koordiniert arbeiten. Nachhaltige Veränderung erfordert kohärente, multi-sektorale und partizipative Governance.
Landkonflikte sind Friedensfragen. Die historischen Erfahrungen aus Côte d‘Ivoire und die aktuellen Spannungen in Ghana und Madagaskar verdeutlichen, dass unsichere Landrechte, unklare Zuständigkeiten und exkludierende Governance-Systeme soziale Konflikte schüren. Wenn Bevölkerungsgruppen – insbesondere Frauen, junge Menschen und marginalisierte Gemeinschaften – systematisch von Landbesitz ausgeschlossen werden, untergräbt dies das Vertrauen in Institutionen und die Legitimität staatlicher Autorität. Landgerechtigkeit ist präventive Friedensarbeit.
Handlungsempfehlungen für eine transformative Landpolitik
Die Analysen dieses Dossiers münden in klare Handlungsaufträge an politische Entscheidungsträger, Entwicklungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure:
- Patriarchale Normen transformieren, nicht nur umgehen. Landreformen müssen über die Vergabe von Titeln hinausgehen und aktiv an der Veränderung geschlechterdiskriminierender Normen arbeiten. Das erfordert Bildungsprogramme, Bewusstseinsbildung über die Rechte von Frauen für Frauen und Männer, die Stärkung von Frauen(-organisationen) durch erhöhte Sichtbarkeit zum Beispiel in Dialogforen und die systematische Einbindung von Frauen in lokale Entscheidungsgremien. Gewohnheitsrechtliche Autoritäten müssen als Partner gewonnen werden, aber ihr Mandat muss an Inklusivität gebunden werden.
- Hybride Governance-Systeme inklusiv gestalten. Die Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Autoritäten darf ganz grundsätzlich nicht zur Legitimierung sozial diskriminierender Praktiken führen. Staatliche Landverwaltung und gewohnheitsrechtliche Systeme müssen so koordiniert werden, dass sie sich gegenseitig kontrollieren und korrigieren. Landkomitees und ähnliche Institutionen brauchen klare Mandate, Ressourcen und Rechenschaftsmechanismen und müssen Frauen und marginalisierte Gruppen strukturell einbinden.
- Landrechte mit Klimaanpassung verknüpfen. Klimafinanzierung und Anpassungsprogramme sollten gezielt die Sicherung von Landrechten für vulnerable Gruppen fördern. Zudem müssen Projekte zur Förderung klimaresilienter Landwirtschaft, Agroforstwirtschaft oder Waldrestauration von Beginn an Landrechtsfragen adressieren. Ohne gesicherte Rechte werden Haushalte nicht in langfristige Maßnahmen investieren.
- Multi-sektorale Koordination institutionalisieren. Die Erfahrungen aus Madagaskar zeigen, dass fragmentierte Zuständigkeiten zwischen Forst-, Landwirtschafts-, Wasser- und Landbehörden integrierte Landnutzungsplanung untergraben. Es braucht dauerhafte, gut ausgestattete Koordinationsplattformen auf regionaler und lokaler Ebene, die alle relevanten Akteure – einschließlich Kommunen, Bauernorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen – systematisch einbinden.
- Lokale Partizipation ernstnehmen. Gemeinschaften sind keine passiven Empfänger*innen von Entwicklungsprojekten, sondern Träger*innen von Wissen, Interessen und Rechten. Restaurierungs-, Landreform- und Klimaanpassungsprogramme müssen von Beginn an partizipativ gestaltet werden als echte Mitentscheidung über Prioritäten, Umsetzung und Nutzungsrechte.
- Forschung und Politik enger verzahnen. Die in diesem Dossier präsentierten Forschungsergebnisse und solche, die darüber hinausgehende Erkenntnisse formulieren, müssen in politische Entscheidungsprozesse einfließen. Es braucht einerseits aus der Wissenschaft systematisches Monitoring der Implementierung von Landreformen und Wirkungsevaluationen von Interventionen und andererseits eine adaptive Politikgestaltung, die aus Erfolgen und Misserfolgen (auch basierend auf Studienerkenntnissen) lernt.
Ausblick: Landgerechtigkeit als Investition in eine friedliche Zukunft
Die globalen Krisen unserer Zeit – Klimawandel, soziale Ungleichheit, gewaltsame Konflikte – sind eng miteinander verwoben. Ihre Bewältigung erfordert Antworten, die ökologische, soziale und politische Dimensionen zusammendenken. Dieses Dossier hat gezeigt, dass Landgerechtigkeit ein wichtiger Ansatzpunkt ist: Sie fördert Geschlechtergerechtigkeit, stärkt Klimaresilienz, sichert Ernährung und beugt Konflikten vor.
Die Transformation ungerechter Landverhältnisse ist keine utopische Forderung, sondern eine pragmatische Notwendigkeit. Die Kosten des Nichtstuns resultieren in fortgesetzter Ernährungsunsicherheit, zunehmender Klimavulnerabilität, eskalierenden Landkonflikten und sind damit ungleich höher als die Investitionen, die für inklusive Landreformen erforderlich wären. Die Beispiele aus Tansania, Ghana, Côte d‘Ivoire und Madagaskar zeigen, dass Veränderung möglich ist, wenn politischer Wille, institutionelle Kapazität und zivilgesellschaftliches Engagement zusammenkommen.
Wer Frieden will, muss Gerechtigkeit schaffen. Und Gerechtigkeit beginnt vielerorts beim Zugang zu Land.
Glossar
Agrarökologische Praktiken
Agrarökologische Praktiken nutzen biologische und ökologische Prozesse in der landwirtschaftlichen Produktion ohne den Einsatz von chemischen Mitteln. Ziel ist es, positive Wechselwirkungen und Synergien zwischen Pflanzen, Tieren, Boden und Wasser zu fördern und dadurch vielfältigere, widerstandsfähigere und produktivere Ernährungssysteme zu schaffen.
Klima-smarte Landwirtschaft
Klima-smarte Landwirtschaft umfasst Methoden, die Erträge sichern und zugleich die Anpassung an den Klimawandel fördern. Dazu gehören Mischanbau von sich gegenseitig positiv beeinflussenden Pflanzen, Kulturdiversifikation durch vielfältige Arten und der bevorzugte Einsatz von Pflanzen, die besondere Anpassungsfähigkeiten haben. Ziel ist eine stabile Ernährung trotz möglicher Extremwetter.
Ernährungresilienz
Ernährungsresilienz bezeichnet die Fähigkeit von Haushalten, nach klimabedingten oder wirtschaftlichen Schocks weiterhin ausreichend Nahrung für den eigenen Bedarf bereitzustellen. Um Ernährungsresilienz zu erreichen, sind Stabilität, Vielfalt und Anpassungsfähigkeit von Nahrungsmitteln und Ernährung wichtige Handlungsbereiche.
Ernährungssicherheit
Ernährungssicherheit bedeutet, dass Menschen jederzeit Zugang zu ausreichender, gesicherter und nährstoffreicher Nahrung haben. Sie zeichnet sich nicht nur durch Verfügbarkeit, sondern auch durch Qualität und Stabilität von Lebensmitteln aus.
Extremwetterereignisse
Extremwetterereignisse sind ungewöhnlich starke oder seltene Wetterphänomene wie Dürren, Überschwemmungen oder Hitzewellen, die einen Schwellenwert überschreiten, der nahe dem oberen oder unteren Ende des historischen Messbereichs liegt. Sie können die Lebensgrundlagen und die landwirtschaftliche Produktion stark beeinträchtigen.
Frauenlandrechte
Frauenlandrechte beschreiben die rechtlich und praktisch gesicherte Möglichkeit von Frauen, Land zu besitzen, zu nutzen, zu vererben oder zu übertragen. Sie sind zentral für Gleichberechtigung, ökonomische Unabhängigkeit und nachhaltige Entwicklung.
Gemeinsamer Landbesitz
Gemeinsamer Landbesitz liegt vor, wenn Ehepartner*innen gemeinsam als Eigentümer*innen eines Grundstücks registriert sind. Diese Form stärkt die rechtliche und wirtschaftliche Position von Frauen und fördert die gemeinsame Verantwortung für die Landnutzung.
Geschlechterungleichheit
Geschlechterungleichheit bezeichnet systematische Unterschiede in Rechten, Ressourcen und Teilhabe zwischen Frauen und Männern. Sie ist historisch gewachsen und in vielen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen verankert.
Gewohnheitsrechtliche Landnutzungssysteme
Gewohnheitsrechtliche Landnutzungssysteme regeln Landbesitz auf Grundlage traditioneller Normen und sozialer Zugehörigkeit. Sie bestehen oft parallel zum staatlichen Recht; Frauen haben darin häufig eingeschränkte Rechte.
Gewohnheitsrechtliche Autoritäten
Gewohnheitsrechtliche Autoritäten sind Personen, denen in Gemeinschaften traditionell Entscheidungsmacht (quasi exekutiv, quasi judikativ) zugewiesen wird. Sie sind weitestgehend an lokale Traditionen, Bräuche und Gesetze gebunden. Die meisten dieser Autoritäten kommen aus privilegierten Familien und werden oft in nicht-demokratischen Wahlprozessen gewählt. Gewohnheitsrechtliche Autoritäten übernehmen verschiedene Funktionen, u.a. als Verwalter*innen von Land und natürlichen Ressourcen. Sie nehmen Steuern und Pacht ein und schlichten bei Disputen in der Gemeinschaft oder in Landfragen.
Handlungsmacht (»agency«)
Handlungsmacht bezeichnet die Fähigkeit, eigene Entscheidungen treffen und umsetzen zu können. Sie hängt von rechtlichen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen ab und ist zentral für die Selbstbestimmung.
Klimavulnerabilität
Klimavulnerabilität bezeichnet die Anfälligkeit von Gruppen, Systemen, Institutionen, Gegenden gegenüber negativen Folgen des Klimawandels. Sie entsteht aus der Kombination von Klimarisiken (bspw. Extremwetterereignissen), der je spezifischen Sensitivität des betrachteten Systems und dessen begrenzten Anpassungsmöglichkeiten. Eine Verstärkung bzw. weitere Einschränkung jedes Teils des Systems führt zu einer erhöhten Vulnerabilität.
Klimaresilienz
Die Fähigkeit, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, sich davon zu erholen und sich daran anzupassen, wird als »Klimaresilienz« bezeichnet. Eine klimaresiliente Gesellschaft wäre kohlenstoffarm und in der Lage, mit den Realitäten einer wärmeren Welt und zunehmenden Extremwetterereignissen umzugehen.
Landregistrierungsprogramme
Landregistrierungsprogramme sind Initiativen zur systematischen Erfassung und rechtlichen Dokumentation von existierenden Landrechten. Sie sichern bestehende Eigentumsrechte und können dazu beitragen Konflikte zu reduzieren helfen sowie Kreditzugang und Investitionen fördern.
Landtitel
Ein Landtitel ist ein offizielles Dokument, das Eigentums- oder Nutzungsrechte an Land festlegt. Er bietet rechtliche Sicherheit und definiert Rechte zur Nutzung, Übertragung oder Vererbung von Land.
Patriarchale Normen
Patriarchale Normen sind formelle und informelle gesellschaftliche Regeln und Erwartungen, die Männern Vorrang bei Besitz, Entscheidungsmacht und politischer Teilhabe einräumen.
Patrilineare Erbsysteme
In patrilinearen Systemen werden Land und Eigentum über die männliche Linie vererbt. Frauen haben dabei oft nur abgeleitete oder eingeschränkte Nutzungsrechte, was ihre Landrechte unsicher macht.
Rechtspluralismus
Rechtspluralismus beschreibt das gleichzeitige Bestehen von staatlichem Recht einerseits und Gewohnheits- bzw. religiösem Recht andererseits. Ein solches Nebeneinander kann die Landrechte und deren Durchsetzung klar beeinflussen.
Pacht-Vereinbarungen (»Sharecropping«, »plant and share«)
Zusätzlich zu Pacht- und Teilpachtverträgen, gibt es weitere vertragliche Möglichkeiten, wie »Pflanzen und Teilen«-Vereinbarungen. Dabei gewähren Landbesitzer*innen Produzent*innen die Nutzung eines Grundstücks, auf dem mehrjährige Plantagen anlegt werden können, im Austausch für langfristige Nutzungsrechte oder einen Anteil an der Produktion.
Verhandlungsmacht im Haushalt
Verhandlungsmacht bezeichnet den Einfluss von Haushaltsmitgliedern auf Entscheidungen über Ressourcen und Ausgaben im Haushalt. Häufig besitzen Frauen aufgrund patriarchaler Normen weniger Verhandlungsmacht im Haushalt. Formelle Landtitel können hier u.a. Abhilfe schaffen.
Impressum
Herausgeber*innen:
verantwortet von Dr. Anne Hennings, getragen von Friedensakademie Rheinland-Pfalz und Informationsstelle Wissenschaft und Frieden (IWIF)
Mit finanzieller Unterstützung
der Friedensakademie Rheinland-Pfalz
V.i.S.d.P.: David Scheuing
redaktion@wissenschaft-und-frieden.de
Erscheint als Beilage der Zeitschrift Wissenschaft und Frieden 2/2026
Bestellungen an: Wissenschaft und Frieden, Palanterstr. 55, 50937 Köln,
E-Mail: bestellung@wissenschaft-und-frieden.de, Webseite: wissenschaft-und-frieden.de
Satz und Layout: EP Knaab, Marburg
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Bildnachweis: Titelbild: inks: Millenium Challenge Corporation, US Government (mcc.gov) – Public Domain; mittig: Kate Evans / CIFOR-ICRAF (CC-BY-NC-ND); rechts: Jeff Walker/CIFOR-ICRAF (CC-BY-NC-ND).
Sonstige Bebilderung: S. 3: M. Tall (CCAFS West Africa/CGIAR) (CC-BY-NC-SA) | S. 22: Linda de Volder via flickr (CC-BY-NC-ND) | S. 23: UN Women/Ryan Brown (CC-BY-NC-ND). Für alle anderen Bilder: Copyright bei Autor*innen.

