Dossier 83

Ziviles Peacekeeping

Menschen wirksam schützen ohne Drohung oder Gewalt

von Ellen Furnari, Rachel Julian und Christine Schweitzer

Beilage zu Wissenschaft und Frieden 4-2016
Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden in Zusammenarbeit mit dem Bund für Soziale Verteidigung e.V.

Einführung

Eines der am schwersten auszuräumenden Denkmuster in Politik und Gesellschaft beinahe weltweit ist, dass es Situationen gebe, in denen »nur noch Gewalt hilft«. Hierin sind sich Politiker*innen und Think-Tanks, die die »Schutzverantwortung« oder das Allzweck-Konstrukt der »Sicherheit«(die inzwischen nicht nur am Hindukusch, sondern in aller Welt »verteidigt« wird) heranziehen, mit Aufständischen einig, die sich gegen Unterdrückung, Diktatur, Landraub und dergleichen mehr zur Wehr setzen. Beruht dieser Glauben an die Gewalt als letztes Mittel auf unabänderlichen Fakten, gar der menschlichen Natur? Oder ist Gewalt so dysfunktional wie ein Appendix und kann angesichts der modernen Waffentechnik zur Vernichtung all dessen führen, das verteidigt, gesichert oder erkämpft werden soll? In Bezug auf Aufstände ist inzwischen statistisch nachgewiesen, dass gewaltfreie Aufstände viel größere Erfolgsaussichten haben als gewaltsam ausgetragene (Chenoweth and Stephan 2011). Für Krieg und Verteidigung hingegen gibt es noch keine vergleichbaren Statistiken, die gewaltlose Ansätze im Vergleich zu militärischen reflektieren.

In diesem Dossier möchten wir einen Baustein einer Strategie vorstellen, Krieg und Gewalt dadurch zu überwinden, dass eine gewaltfreie Alternative zu militärischen Ansätzen aufgebaut wird, nämlich das zivile Peacekeeping. Beim Zivilen Peacekeeping geht es um den Schutz von Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, und zwar gewaltfrei, also ohne Waffen, praktiziert von anderen Zivilist*innen, seien sie internationale Friedensfachkräfte oder besorgte Mitbürger*innen. Im angelsächsischen Sprachraum ist das Konzept, das wir hier als Ziviles Peacekeeping vorstellen, in der Friedensforschung bereits ansatzweise bekannt, ebenso bei den Vereinten Nationen. Im deutschen Sprachraum stehen wir noch ganz am Anfang.

Mit diesem Dossier, in dem wir darstellen, was Ziviles Peacekeeping ist, wie es funktioniert, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über seine Wirkungen vorliegen und welche politische Akzeptanz es bislang erfahren hat, möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dieses vielversprechende und bereits in etlichen Ländern erfolgreich angewendete Konzept auch in Kreisen der kritischen Friedensforschung bekannt zu machen.

Was ist Ziviles Peacekeeping?

Ziviles Peacekeeping ist die Arbeit ausgebildeter unbewaffneter Zivilist*innen, die gewaltfreie Methoden einsetzen, um andere Zivilist*innen vor Gewalt zu schützen und lokale Anstrengungen zu unterstützen, die sich bemühen, Frieden zu schaffen. Dieses Konzept wird seit vielen Jahrzehnten von vielen Organisationen auf der ganzen Welt umgesetzt. Ziviles Peacekeeping umfasst ein Bündel von Aktivitäten, zu denen u.a. Schutzbegleitung, schützende Präsenz, Kontrolle von Gerüchten, der Aufbau von Frühwarnsystemen, die Stärkung lokaler Strategien des Selbstschutzes, Monitoring und Advocacy-Arbeit gehören. Wo immer Ziviles Peacekeeping eingesetzt wird, wird es stets von den Menschen, die vor Ort tätig sind, kontextspezifisch angepasst. Keineswegs gehen immer nur Internationale (Freiwillige oder bezahlte Friedensfachkräfte) in die Krisengebiete, um die einheimische Zivilbevölkerung zu schützen. Oftmals übernehmen Einheimische selbst die Aufgabe, ihre Mitbürger*innen vor Gewalt zu bewahren. Und vielerorts wurden internationale und einheimische Anstrengungen effektiv miteinander kombiniert.1 Der Begriff »Ziviles Peacekeeping« wurde unseres Wissens in der Wissenschaft zum ersten Mal von Lisa Schirch verwendet, als sie 1995 für das schwedische Life & Peace Institute einen Überblick über verschiedenen Peace-Team-Aktivitäten zusammenstellte.2 Sie argumentierte, dass viele der Aktivitäten des Begleitschutzes und des Dazwischenstellens die gleichen Funktionen wie militärisches Peacekeeping erfüllen, indem die Zivilen Peacekeeper*innen versuchen, bewaffnete Gruppen voneinander zu trennen und Gewalt zu verhindern. Nach wie vor wird für das Konzept aber keine einheitliche Termnologie verwendet. Einige Nichtregierungsorgansationen und Wissenschaftler*innen bevorzugen andere Begriffe, z.B. Schutzbegleitung oder (drittparteiliche) gewaltfreie Intervention.

Mag die Terminologie auch neu sein, die Praxis ist es keineswegs. Sie hat mehrere Ursprünge und Inspirationen: Gandhis Konzept einer Friedensarmee (Shanti Sena) (Weber 1996, Easwaran 2002), die Versuche von Europäer*innen, »Friedensarmeen« aufzubauen, um sich in bestimmten Konflikten zwischen die Seiten zu stellen,3 die verschiedenen Freiwilligendienste, die seit dem Ersten Weltkrieg entstanden sind (Evers 2000, Schweitzer et al. 2001, Clark 2009, und letztlich auch manches aus der Praxis des militärischen Peacekeepings der Vereinten Nationen.

Aus diesen Ursprüngen haben sich verschiedene Typen von Aktivitäten entwickelt, die heute zum Kernbereich des Zivilen Peacekeepings gehören. Die einzelnen Peace-Team-Organisationen unterscheiden sich nach Ansatz, Methoden und Zielen teilweise erheblich. Am einen Ende des Spektrums in Bezug auf Unparteilichkeit und Professionalität stehen Peace Brigades International (PBI) und Nonviolent Peaceforce (s.u.). PBI wurde 1981 gegründet und hat sich auf die unparteiliche Schutzbegleitung von Menschenrechtsverteidiger*innen spezialisiert. Die Organisation war und ist in diesem Engagement in vielen Ländern erfolgreich (Guatemala, El Salvador, Kolumbien, Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Kenia). Am anderen Ende stehen Gruppen, oft christlicher Orientierung, die ihre Arbeit als Solidaritätsarbeit mit Menschen verstehen, die sie als unterdrückt wahrnehmen, besonders in Ländern, in denen die Vereinigten Staaten (Heimat der meisten dieser Gruppen) in die Konflikte involviert sind. Einige von ihnen sehen ihre Arbeit als »Gotteswerk«. Beispiele hierfür sind die Christian Peacemaker Teams, Witness for Peace (Griffin-Nolan 1991) oder Meta Peace Team.

In den 1990er Jahren gab es die ersten größeren Einsätze mit ausschließlich zivilem Personal im Auftrag von Regierungen oder zwischenstaatlichen Organisationen. Die Monitoring-Missionen der Europäischen Union, die Kosovo-­Verifikationsmission der Organistation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Bundesrepublik Jugoslawien und die Waffenstillstands-/Friedens-Beobachtungsgruppe auf Bougainville sind Beispiele dafür, ebenso aktuell die EU-Beobachter*innen in Georgien, die OSZE-Mission in der Ukraine und die europäisch-türkische »Vorübergehende Internationale Präsenz in Hebron« (TIPH).4

In den letzten zehn Jahren erkannten zunehmend auch Hilfs-, Entwicklungs- und Menschenrechtorganisationen, dass humanitärer Schutz eine Aufgabe ist, die sie bei ihrer Programmgestaltung und Arbeit vor Ort berücksichtigen müssen, und sie setzen inzwischen einige Methoden des Zivilen Peacekeepings ein (Barrs 2009, Chaulia 2011, Collinson et al. 2009, ICRC 2010, Mahony 2006).

Die Vision von Organisationen für Ziviles Peacekeeping, die in ihrer Größe staatlichen Peacekeeping- oder Beobachtungsmissionen entsprechen, harrt noch der Umsetzung. Die internationale Nichtregierungsorgansiation Nonviolent Peaceforce (NP), die für den Friedensnobelpreis 2016 nominiert war, hat sich zum Ziel gesetzt, eine Größe zu erreichen, die den Vergleich mit staatlichem Peacekeeping erlauben würde.5 Obwohl NP in den letzten Jahren rasche Fortschritte machte, hat sie diese Dimensionen bei weitem noch nicht erreicht – ihr größtes Projekt im Südsudan zählt weniger als 200 Mitarbeiter*innen. Sie ist damit allerdings die zweitgrößte internationale Sicherheitsorganisation im Südsudan, wenn auch mit großem Abstand zu den Vereinten Nationen mit ca. 13.500 Kräften (UNMISS o.J.). Zum Vergleich: TIPH umfasst 64 internationale und 20 einheimische Mitarbeiter*innen, die EU-Mission in Georgien rund 200 (EUMM o.J.), und die OSZE-Mission in der Ukraine verfügt über ca. 700 Beobachter*innen (OSCE SMM 2016).

Wie funktioniert Ziviles Peacekeeping?

Ziviles Peacekeeping beeinflusst bewaffnete Akteure – seien es Kräfte der Regierung oder nichtstaatliche Milizen – durch proaktive Präsenz: Zivile Peacekeeper*innen sind vor Ort sichtbar und allen Akteuren bekannt; sie halten mit allen Seiten Kontakt und helfen anderen Akteuren, über die Konfliktlinien hinweg zu kommunizieren; sie verbinden sich mit Netzwerken und haben ihre Basis vor Ort. Dadurch helfen sie, die Gefahr von Gewalt zu reduzieren, die Zivilbevölkerung zu schützen und einen Raum zu schaffen, in dem die Betroffenen Mechanismen der Konfliktbearbeitung aufbauen können. In manchen Kontexten geschieht dies, indem die Akteure durch Menschenrechtsbildung u.ä. ermutigt werden, internationale Menschen- und Völkerrechtsstandards einzuhalten und im Interesse der Menschen zu handeln, die sie vorgeblich repräsentieren. Schutz kann auch geschaffen werden, indem Trainings und Unterstützung angeboten und mit den Gemeinschaften Selbstschutz-Strategien ausgearbeitet oder bestehende gestärkt werden. Zum Selbstschutz gehören z.B. die lokale Überwachung von Waffenstillständen, der Aufbau von Frühwarnsystemen oder die Vorbereitung auf eine eventuelle Evakuierung.

In anderen Kontexten wirkt proaktive Präsenz abschreckend, nämlich dann, wenn bewaffnete Gruppen nicht beobachtet werden möchten, wenn sie Gewalt gegen Zivilist*innen ausüben (oder den Waffenstillstand brechen). Abschreckend wirkt auch, wenn Zivile Peacekeeper*innen sich bei einflussreichen Stellen (z.B. bei ausländischen Regierungen, die die nationale Regierung oder eine Rebellengruppe finanzieren) dafür einsetzen, dass diese ihre Klienten dahingehend beeinflussen, dass sie Zivilist*innen keinen Schaden zufügen und humanitäres Völkerrecht und die Menschenrechte einhalten. Hierzu haben Mahony und Eguren (1997) eine viel beachtete Theorie der gewaltfreien Abschreckung entwickelt.

Beispiel: Südsudan

Im Südsudan startete die Nonviolent Peaceforce 2009 auf Anfrage zweier sudanesischer Organisationen ein Projekt. Seit 2013 ist NP in mehreren Bundesstaaten etabliert und sorgt u.a. für den Schutz für Menschen, die aus dem Sudan zurückkehren. Als im Dezember 2013 ein neuer Bürgerkrieg begann, nahmen Teams die Arbeit in den so genannten Schutzzonen für die Zivilbevölkerung auf, die auf oder in der Nähe von Basen der ebenfalls dort präsenten Peacekeeper*innen der United Nations Mission in Sudan (UNMISS) eingerichtet wurden. Teams von NP helfen, Kinder mit ihren Familien zusammenzuführen, die sie in dem Chaos der Flucht verloren hatten; sie helfen, Gewalt zwischen ethnischen Gruppen zu verhindern; sie setzen sich für die Sicherheitsbedürfnisse der Zivilist*innen bei den Vereinten Nationen und anderen humanitären Agenturen ein; sie patrouillieren Gebiete rund um die Schutzzonen, um Gewalt gegen Vertriebene, die sich aus diesen Zonen heraustrauten, abzuschrecken; und sie untersuchen Gerüchte, die sich breit machen, indem sie sie entweder verifizieren oder falsifizieren und den Betroffenen gegegebenfalls helfen, angemessen darauf zu reagieren.

Außerdem helfen Mitarbeiter*innen von NP den »Chiefs« von miteinander im Konflikt befindlichen Sub-Clans, Gewalt zu beenden, die z.B. über dem Raub von Vieh entstanden war; sie organisieren Sicherheitstreffen in Gemeinschaften und begleiten Frauen beim Wasser- und Feuerholzholen, um Vergewaltigungen zu verhindern. Sie unterstützen lokale Frauen dabei, Frauen-Friedensteams zu gründen, die sich mit den besonderen Bedrohungen ­befassen, denen Frauen ausgesetzt sind. Und sie bringen die Nöte lokaler Gemeinschaften bei anderen humanitären Organisationen zu Gehör. Mit Beginn des Bürgerkriegs 2013 hat NP auch ein Schnelles Erkundungsteam geschaffen, das die Situation z.B. in Regionen, wo man Ansammlungen von Vertriebenen vermutet, analysiert, Mitarbeiter*innen anderer NROs begleitet und beim Schutz der Verteilung von humanitärer Hilfe hilft. Obwohl es im Südsudan viele Waffen gibt und obwohl sie oft von Soldaten umgeben sind, können die gut ausgebildeten, unbewaffneten nationalen und internationalen Mitarbeiter*innen von NP Gewalt verhindern und Menschen schützen und beweisen damit, dass Ziviles Peacekeeping effektiv sein kann und einen Unterschied macht.

Allerdings dürfen auch die Schwächen dieser zivilen Mission nicht ignoriert werden:

  • NP ist zwar direkt nach den Blauhelmen der Vereinten Nationen die zweitgrößte mit einem Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung ausgestattete internationale Organisation im Südsudan und hat Tausende Menschen geschützt, es gibt bislang aber kaum Hinweise darauf, dass NP den Verlauf des Bürgerkriegs beeinflussen konnte. Außer dem periodischen Druck anderer Regierungen und der Vereinten Nationen scheint nichts nennenswerte Wirkung gezeigt zu haben.
  • NP musste sich im weiteren Verlauf des erneuten Bürgerkrieges immer wieder zeitweilig selbst zurückziehen, als die Verhältnisse zu gewaltsam wurden, und es kam zu Gräueltaten auch in Gebieten, wo NP gearbeitet hatte.
  • Das Projekt ist zwar für Ziviles Peacekeeping ungewöhnlich groß, angesichts des gewaltigen Bedarfs und der Größe des Landes aber doch vergleichsweise klein (Furnari 2016).

Beispiel: OSZE im Kosovo

Die Kosovo Verification Mission der OSZE (KVM) war zwar keine auf Ziviles Peacekeeping spezialisierte Mission, aber dennoch ein exzellentes Beispiel dafür, wie Ziviles Peacekeeping auch staatlich organisiert stattfinden kann. Unter der Drohung einer NATO-Intervention in den Konflikt in Kosovo stimmte die Regierung der Republik Jugoslawien unter Präsident Milosevic im Herbst 1998 der Entsendung einer zivilen Verifikationsmission zu. Eine unbewaffnete OSZE-Mission war für beide Konfliktparteien akzeptabel, auch wenn die kosovo-albanische Führung bewaffnete Peacekeeper*innen bevorzugt hätte. Das erste Personal kam im November 1998 an. Da aber von den OSZE-Staaten nicht ausreichend Personal (noch die nötige Ausrüstung) bereit gestellt wurde, erreichte die Mission nur rund 75 % der 2.000 vereinbarten Verifikateur*innen, bevor sie am 20. März 1999 nach dem Zusammenbruch der Rambouillet-Verhandlungen und der Ankündigung von NATO-Bombardements abgezogen wurde.

Die OSZE hatte das Mandat, im gesamten Kosovo eine permanente Präsenz aufzubauen, den im Oktober 1998 vereinbarten Waffenstillstand zu überwachen, die Grenzen zu beobachten und zusammen mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) und dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bei der Rückkehr der Flüchtlinge zu helfen. Auch die Beobachtung zukünftiger Wahlen im Kosovo war vorgesehen. Die Verifikateur*innen etablierten feste Posten in Krisenregionen, besuchten Orte, wo von Kämpfen berichtet wurde, beobachteten Gerichtsverhandlungen, machten Waffeninspektionen, begleiteten serbische Polizisten und Untersuchungsbeamte zu Orten, die von der Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) kontrolliert wurden, und versuchten, aktiv einzugreifen, wenn sie Gewalt beobachteten.

Der Erfolg der KVM ist umstritten. Auf der einen Seite gelang es ihr unzweifelhaft, Gewalt zu reduzieren, indem sie mit beiden Seiten sprach und sie überzeugte, örtlich begrenzte Gewaltausbrüche zu kontrollieren. Auch half ihre bloße Anwesenheit dabei, Gewalt zu reduzieren. Besonders am Anfang der Mission wurde der Waffenstillstand respektiert. Sowohl die serbische Seite wie die moderateren Kommandeure der UÇK waren bereit, den Kampf einzustellen, was eine Chance zur Stabilisierung der Situation bot. Flüchtlinge und Vertriebene kehrten sogar in größerer Zahl zurück, als sich die Lage beruhigte. Selbst im Januar und Februar 1999, als die Spannungen wieder wuchsen, hatte die Ankunft von KVM-Personal vor Ort gewöhnlich einen deeskalierenden Effekt.

Auf der anderen Seite konnten die Verifikateur*innen die Gewalt nicht völlig verhindern. Es gab in der gesamten Zeit Angriffe auf Polizisten und Zivilist*innen in unterschiedlichem Ausmaß und zunehmend auch Angriffe auf Mitglieder der OSZE-Mission selbst. Das Abkommen, das zur Stationierung der KVM geführt hatte, war schon für sich genommen problematisch, denn es handelte sich um eine Vereinbarung zwischen den USA und der Bundesrepublik Jugoslawien. Die kosovoalbanische Führung oder die UÇK waren keine Unterzeichner und fühlten sich deshalb nicht an die Vereinbarung gebunden (Calic 1998). Judah (2002) und Loquai (2000) weisen darauf hin, dass die UÇK den Waffenstillstand dazu nutzte, an ihre Stützpunkte zurückzukehren, sobald das jugoslawische Militär abzog, vermutlich in Vorbereitung einer neuen Frühjahrsoffensive 1999.

Die Evaluation der Mission zeigt, dass die KVM unter den gegebenen Umständen – eine Konfliktpartei strebte explizit eine Militärintervention an und hatte diese der anderen Seite bereits angedroht –vor Ort erstaunlich erfolgreich war (Loquai 1999, Wenig 1999, Schweitzer et al. 2001, Dufour 2007, Schweitzer 2010).

Wirkungen und Grenzen Zivilen Peacekeepings

Es gibt signifikante Beweise, dass Ziviles Peacekeeping das Verhalten bewaffneter Akteure ebenso wie das von Zivilist*innen beeinflusst. Es rettet Leben, schafft Raum für Aktivitäten im Bereich Frieden und Gerechtigkeit und stärkt Friedensnetzwerke. Auch wenn es nicht in allen Kontexten effektiv ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Venturi 2015), hat Ziviles Peacekeeping in vielen verschiedenen Kontexten bewaffnete Akteure dazu gebracht, ihre Angriffsmuster auf die Zivilbevölkerung zu verändern oder auf solche Angriffe ganz zu verzichten. Und es hat Zivilist*innen geholfen, unter weniger Bedrohung zu leben, sich effektiver für die eigenen Interessen einzusetzen, Gewalt zu verhindern, sich selbst besser zu schützen oder sich zumindest in Sicherheit zu begeben.

Die Friedens- und Menschenrechtsorganisation Peace Brigades International (PBI) beschreibt in ihren Jahresberichten ausführlich, wie sie die Wirkung ihrer Projekte erlebt. Nonviolent Peaceforce hat auf ihrer Website die Evaluationsergebnisse einiger ihrer Projekte öffentlich gemacht. Fallstudien zum Zivilen Peacekeeping in vier verschiedenen Regionen – Kolumbien, Palästina/Israel, Mindanao (Philippinen) und Südsudan – belegen, dass Ziviles Peacekeeping in unterschiedlichen Kontexten Zivilist*innen wirksam schützt (Furnari 2016).

Wie alle anderen Instrumente der Intervention in gewaltsame Konflikte kann aber auch Ziviles Peacekeeping nicht in jeder Situation eingesetzt werden (Furnari 2016; Venturi 2015). Eine vergleichende Studie von Julian und Furnari (2014) zeigt, dass die Projekte von Nonviolent Peaceforce innerhalb von zwei Jahren Wirkung auf lokaler Ebene erzielten, dass es aber länger dauert, sich wirklich zu etablieren und eine größere, eher strategische Wirkung zu entfalten. Ziviles Peacekeeping ist also offensichtlich kein »Quick Fix«. Andererseits zeigen die Erfahrungen der Kosovo Verification Mission und anderer eher kurzfristiger Projekte, dass die Ankunft internationaler Beobachter*innen rasch zur Gewaltreduktion beitragen kann. Es darf also vermutet werden, dass Ziviles Peacekeeping, das auf Abhaltung/Abschreckung setzt, zwar schnell Wirkung entfalten mag, dass es aber länger braucht, bis Vertrauensbildung zwischen allen Seiten greift, auch wenn sie vermutlich nachhaltiger wirkt. Es bedarf weiterer Untersuchungen, die dieser Frage nachgehen – einer Frage, die sehr wesentlich wird, wenn Ziviles Peacekeeping auch auf zwischenstaatlicher Ebene als Ersatz für militärisches Peacekeeping zum Zuge kommen soll.

Es gibt einen weiteren Faktor für den Erfolg von Zivilem Peacekeeping: Die (größeren) Konfliktparteien müssen die Zivilen Peacekeeper*innen zumindest tolerieren, selbst wenn sie sie nicht eingeladen haben oder aus vollem Herzen willkommen heißen. Wenn eine bewaffnete Gruppe den Kontakt mit den Peacekeeper*innen oder zumindest ihre Duldung verweigert und fortfährt, sie zu bedrohen, können Zivile Peacekeeper*innen nur wenig ausrichten. Falls es keinen klaren Weg gibt, die bewaffnete Gruppe durch Druck zur Veränderung ihrer Position zu bewegen, kann ein Projekt gar nicht erst starten oder es muss sich aus dem betreffenden Gebiet wieder zurückziehen.

Unbewaffnete Peacekeeper*innen können – und wollen – keine unmittelbare physische Gewalt ausüben, um Kombattant*innen zu zwingen, sich auf bestimmte Weise zu verhalten. IFOR, die von der NATO geführte Peacekeeping-Truppe in Bosnien-Herzegowina nach dem Daytoner Abkommen 1995, die unter Kapitel VII der UN-Charta mandatiert war, konnte ihre Gewehre auf Menschen richten, die z.B. versuchten, Vertriebene daran zu hindern, die Gräber ihrer Familie zu besuchen, und öffneten den Vertriebenen mit Waffengewalt einen Weg dorthin (siehe dazu siehe Riegler 1999, Kaufman 2002). Es gibt aber genügend Belege, dass in vielen Situationen gerade die Tatsache, dass Peacekeeper*innen keine Waffen trugen, ihre Arbeit wirksam machte und/oder ihnen selbst Schutz bot (Furnari 2015).

Zu der unbewaffneten Waffenstillstands-Beobachtungsgruppe in Bougainville, die ab 1997 von den vier pazifischen Staaten Neuseeland, Australien, Fiji und Vanuatu ausgerichtet wurde, sagte ein Teilnehmer: „Die Entscheidung, ohne Waffen nach Bougainville zu gehen, verursachte zu der Zeit etwas Angst bei den australischen Streitkräften, aber sie war richtig. Bei mindestens zwei Gelegenheiten habe ich erlebt, wie Dinge vielleicht anders abgelaufen wären, wenn wir bewaffnet gewesen wären. Und vielleicht noch wichtiger: Die Erfahrung mit der Waffenstillstands-Beobachtungsgruppe hat für mich bestätigt, dass Peacekeeper*innen nicht nur die Rolle haben, zwischen den bewaffneten Seiten zu stehen, um weiteres Leid zu verhindern, sondern auch das Zusammenkommen von getrennten Menschen zu ermutigen.“ 6

Andere Hürden für Ziviles Peacekeeping mögen überwindbar sein, wirken sich aber ebenfalls darauf aus, wie schnell eine Intervention initiiert und wie lange sie aufrecht erhalten werden kann. Da sind zum einen die finanziellen Mittel. Selbst wenn ein Konflikt von Zivilem Peacekeeping sehr profitieren könnte, spielt er sich vielleicht in einer Region ab, die für potenzielle Geldgeber geringe Priorität hat – seien es zwischenstaatliche Organisationen, wie die Europäische Union, Regierungen oder private Geldgeber*innen. Selbst wenn schließlich Mittel bewilligt werden, sind bis dahin meist viele Monate vergangen, was die Möglichkeit einschränkt, rasch auf Krisen zu reagieren.

Das Gleiche gilt für die Personalsuche. Selbst Regierungen, die im Prinzip über einen Pool ausgebildeter Zivilist*innen verfügen (wie z.B. die deutsche Regierung über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ZIF), müssen für eine bestimmte Mission erst die passenden Mitarbeiter*innen rekrutieren und vorbereiten. Alle Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Zivilen Peacekeepings haben Verfahren für die Anwerbung und Ausbildung von Personal, aber sie finden nicht immer genügend Interessent*innen. Nonviolent Peaceforce und UNITAR, das Ausbildungsinstitut der Vereinten Nationen, starteten vor Kurzem den Online-Kurs »Strenghtening Civilian Capacities to Protect Civilians« und bieten damit zumindest ein Basis­training zum Zivilen Peacekeeping an.

Wie bei allem Peacekeeping be­schränkt sich der Raum, in dem eine Wirkung erzielt wird, auf das Gebiet des Peacekeeping-Einsatzes . Dazu kommt, dass die meisten derartigen Interventionen nicht im Rahmen eines spezifischen nationalen oder internationalen Friedensprozesses stattfinden und sich auf den Schutz von Zivilbevölkerung konzentrieren. Deshalb haben sie keinen direkten Einfluss auf das Ende eines bewaffneten Konfliktes. Allerdings beteiligen sich viele der Zivilist*innen, die beschützt werden, persönlich an der Gestaltung von Friedensprozessen. Wären sie z.B. in Guatemala nicht von PBI geschützt worden, so wäre die Geschichte Guatemalas vielleicht anders verlaufen. Und jene Zivilen Peacekeeping-Interventionen, die in einem Zusammenhang mit einem Friedensprozess stehen, wie die von NP in Mindanao, tragen direkt zum jeweiligen Friedensprozess bei.

Politische Akzeptanz für Ziviles Peacekeeping

Das Konzept von Zivilem Peacekeeping ist in der politischen Arena nicht sehr gut bekannt und akzeptiert. Es gibt zwar staatliche Finanzierung für entsprechende Projekte – zumindest haben Organisationen wie Peace Brigades International und Nonviolent Peaceforce beträchtliche finanzielle Unterstützung erhalten, z.B. von einigen europäischen Regierungen wie Deutschland7 und Belgien, NP auch von der Europäischen Union und Unterorganisationen der Vereinten Nationen. In den politische Leitlinien und ähnlichen Dokumenten, die sich mit Regierungsstrategien zum Umgang mit Krisen befassen, steht zu dem Thema aber wenig. Ziviles Peacekeeping wird in zwei Umsetzungsberichten der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2015 immerhin erwähnt: in einem zum Peacekeeping (HIPPO 2015) und in einem anderen zur Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates (UN Women 2015). Der Bericht zum Peacekeeping stellt fest: „UN-Missionen und Nichtregierungsakteure verfügen über wichtige waffenlose und zivile Instrumente zum Schutz von Zivilist*innen und zur Arbeit mit Gemeinschaften.“ (S. ix) Der 420 Seiten lange Umsetzungsbericht von UN Women widmet dem Thema »Unbewaffneter Ziviler Schutz« eine knappe Seite (S. 153).

In nationalen Papieren oder Leitlinienpapieren der Europäischen Union bleibt der Schutz von Zivilist*innen durch Zivilist*innen ausgeblendet.8 In der deutschen Diskussion war die Anhörung »Nachhaltiger Frieden mit unbewaffneten Zivilisten« zum Zivilen Peacekeeping des Bundestags-Unterausschusses für Zivile Krisenprävention im März 2016 ein wichtiger Meilenstein. Es bleibt abzuwarten, ob das Konzept in die derzeit (2016) entstehenden neuen Leitlinien für Krisenprävention des Auswärtigen Amtes Eingang finden wird.

Ziviles Peacekeeping und die Friedensforschung

Im Vergleich zu anderen Themen der Friedens- und Konfliktforschung hat Ziviles Peacekeeping in der Wissenschaft bislang nur wenig Aufmerksamkeit gefunden.

In der angelsächsischen Literatur gibt es Studien und andere Publikationen über Peace Teams, Intervention über Grenzen hinweg, proaktive Präsenz oder Ziviles Peacekeeping. Bei ihnen handelt es sich zumeist um Fallstudien und oder die Beschreibung einzelner Projekte, Missionen und Organisationen. Neben ein paar älteren Artikeln in Zeitschriften und einem von Hare and Blumberg (1977) herausgegebenen Buch erschienen die ersten wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema erst Mitte der 1990er Jahre.

Die ersten, von denen wir Kenntnis haben, sind Coys Arbeiten über PBI (1993 und 1997), Büttners Diplomarbeit (1995) über Friedensbrigaden im Allgemeinen, Schirchs vergleichende Arbeit (1995), Webers Studie zu den Shanti Sena (1996) und das Werk von Mahony and Eguren (1997) über die Theorie gewaltfreier Abschreckung am Beispiel der PBI. In den frühen 2000er Jahren waren die wichtigsten Publikationen zu dem Thema eine Aufsatzsammlung von Moser-Puangsuwan und Weber (2000), die Machbarkeitsstudie für Nonviolent Peaceforce (Schweitzer et al. 2001), Müllers Arbeit über das Balkan Peace Team (2004), Slim und Eguren (2004) sowie Slim und Bonwick (2005) über humanitären Schutz, Schirch (2006) mit einer ergänzten Neuausgabe ihrer Studie von 1995 über Ziviles Peacekeeping und schließlich Mahony (2006) über proaktive Präsenz, eine vergleichende Studie, die auf einem Überblick von Regierungsmissionen beruht. Auch Clark (2009) enthält ein Kapitel zu gewaltfreien Bürger*innen-Intervention über Grenzen hinweg. In jüngster Zeit widmete sich eine Ausgabe der Zeitschrift »Peace Review« (1/2015) dem Thema, Randy Janzen schuf eine Datenbank zu Zivilem Peacekeeping (Janzen o.J.), es gab in diversen Zeitschriften einige Artikel und die bereits erwähnte vergleichende Studie zur Praxis Zivilen Peacekeepings von Furnari (2016). Was Hochschulen betrifft, so gibt es unseres Wissens lediglich ein Seminar zu Zivilem Peacekeeping, und zwar am kanadischen Selkirk College, wo der erwähnte Randy Janzen lehrt.

In Deutschland gibt es sehr wenig Forschung zu dem Thema. Derzeit entsteht in Auftrag der Evangelischen Landeskirche Baden eine Studie zum Thema »Just Policing«, die von der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg durchgeführt wird. Dabei geht es zwar nicht um Ziviles Peacekeeping, sondern um bewaffneten Schutz, aber die Studie wird vermutlich ähnliche Fragen aufwerfen, wie sie beim Thema Ziviles Peacekeeping gestellt werden. Außerdem haben ein paar Wissenschaftler*innen im Umfeld des Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung (ifgk.de) seit den 1990er Jahren immer wieder zu dem Thema publiziert (z.B. Büttner 1995, Müller 1994/1996, Müller und Büttner 1996).

Mitte Juli 2016 wurde in England ein internationales Forschungsnetzwerk zu »Unarmed Civilian Peacekeeping/Protection« gegründet. Ihm gehören neben den drei Autorinnen dieses Dossiers weitere Wisssenschaftler*innen aus England, Kanada und Deutschland an. Das Netzwerk lädt alle, die Interesse haben, wissenschaftlich an dem Thema zu arbeiten, zum Mitmachen ein. Mehr Informationen können der Website des Bund für Soziale Verteidigung (soziale-verteidigung.de) entnommen werden.

Fazit

Ziviles Peacekeeping stellt die Annahme infrage, dass Gewalt das letzte Mittel ist. Gegenwärtig verstehen wir Friedenssicherung meist als etwas, das von den Vereinten Nationen durchgeführt wird und Militär mit einschließt. Unbewaffnetes Ziviles Peacekeeping zeigt aber, dass Friedenssicherung nicht ausschließlich die Aufgabe bewaffneter Sicherheitsorgane sein muss. Das Konzept hilft uns, zu verstehen und zu überdenken, wie wir über Sicherheit für uns und andere denken. Es bietet uns eine Praxis und Beweise, dass Peacekeeping auch durch Zivilist*innen und (internationale) Nichtregierungsorgansiationen möglich ist, dass es nicht unbedingt des Militärs bedarf und dass es in manchen Situationen das effektivere Instrument für den Schutz von Zivilbevölkerung ist. Allerdings wird es nicht einfach sein, die Dominanz des militärischen Peacekeepings und die zentrale Rolle des für bewaffnete Missionen zuständigen Department for Peacekeeping Operations (DPKO) der Vereinten Natione zu überwinden. Dafür reicht es nicht aus, Ziviles Peacekeeping ins rechte Licht zu rücken, sondern es wird ein Paradigmenwechsel gebraucht. Ein solcher Paradigmenwechsel dürfte allerdings schon deshalb auf Widerstand stoßen, weil NATO und andere Akteure nach dem Ende des Kalten Krieges ihre Rolle neu definiert haben (Whitworth 2004), um die Aufrechterhaltung ihrer gegenwärtigen Größe zu rechtfertigen.

Anmerkungen

1) Zum Beispiel »Bantay Ceasefire« in Mindanao/Philippinen und das Osijek Peace Team in den 1990er Jahren in Kroatien. Siehe Bantay Ceasefire 200 sowie Centre for Peace, Non-violence and Human Rights Osijek 2001.

2) Der Begriff wurde zuvor schon von dem Aktivisten Charles Walker (1981) verwendet.

3) Einen Überblick gibt Weber 2000; siehe auch Schweitzer et al. 2001, Anhang an Kapitel 2.

4) Zu Bougainville siehe Böge 1999, Monitoring Peace in Bougainville 1999, Schweitzer et al. 2001, Gehrmann et al. 2015, Wehner 2001.

5) Dieses Ziel hatten auch viele andere Organisationen in ihrer Frühphase, so auch der deutsche Zivile Friedensdienst. Siehe Evers 2000, Moser-Puangsuwan and Weber 2000.

6) Andrew Rice, Australian Department of De­fence, zitiert in: Monitoring Peace in Bougainville 1999.

7) Das dem Auswärtigen Amt vorgeschaltete Programm »zivik – Zivile Konfliktbearbeitung« (ifa.de/zivik.html) war der erste Geldgeber, der ein Projekt von Nonviolent Peaceforce finanzierte. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert über Mittel des Zivilen Friedensdienstes u.a. die Arbeit von Peace Brigades International mit.

8) Eine Ausnahme ist die Studie von Dudouet and Clark 2009.

Literatur

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Bantay Ceasefire (2003): Reports of the Grassroots-led Missions Monitoring the ceasefire between the Philippine Government (GRP) and the Moro Islamic Liberation Front (MILF). Manila: Bantay Ceasefire.

Barrs, Casey A. (2009): Preparedness Support – Helping Brace Beneficiaries, Local Staff and Partners for Violence. Under the Auspices of the Cuny Center.

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Dr. Ellen Furnari arbeitete mit Nonviolent Peaceforce (NP) in Sri Lanka und war Beraterin für NP bei verschiedenen anderen Projekten. Sie ist assoziiertes Mitglied der Webster Universität für Internationale Studien und wissenschaftliche Mitarbeiterin am National Centre for Peace and Conflict Studies, Universität Otago, Neuseeland. Sie ist Autorin verschiedener Artikel und Kapitel über Ziviles Peacekeeping und die Bedeutung von Beziehungen für effektives Peacekeeping. Sie ist eine der Verfasserinnen des Kurses über Unbewaffneten Zivilen Schutz des United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) und Mitglied der International Peace Research Association (IPRA).

Dr. Rachel Julian ist Senior Lecturer in Friedensstudien an der Leeds Becket University und eine Forscherin, die sich auf die lokale Trägerschaft im Peacebuilding und auf ziviles Peacekeeping spezialisiert hat. Sie unterrichtet Peacebuilding und zivilen Schutz für den Master-Studiengang Internationale Menschenrechtspraxis. Ihre Arbeit umfasst Veröffentlichungen, Vorträge und Gastvorlesungen in Großbritannien und international. Zu ihren Forschungsprojekten gehört Ziviles Peacekeeping in Myanmar und den Aufbau eines internationalen Netzwerks zu Zivilem Peacekeeping.

Dr. Christine Schweitzer ist u.a. Geschäftsführerin beim Bund für Soziale Verteidigung, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Institut für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung, Vorsitzende der War Resisters’ International und Redakteurin des vom Netzwerk Friedenskooperative herausgegebenen »Friedensforum«. Sie hat über Zivilgesellschaftliche Interventionen im ehemaligen Jugoslawien promoviert und vielfach zu den Themen Zivile Konfliktbearbeitung, Gewaltfreiheit, Ziviles Peacekeeping, gewaltfreie Alternativen zu Rüstung und Militär und zu verschiedenen Konfliktregionen (Balkan, Syrien u.a.) publiziert. Sie war in den 1990er Jahren Mitgründerin des Balkan Peace Teams und in den frühen 2000er Jahren als Forschungs- und dann Programmdirektorin für Nonviolent Peaceforce tätig.

Der Bund für Soziale Verteidigung (BSV) ist ein pazifistischer Fachverband der deutschen Friedensbewegung zur Entwicklung von Alternativen zu Militär und Gewalt. Der BSV entwickelt, fördert und verbreitet konstruktive und gewaltfreie Konzepte Ziviler Konfliktbearbeitung in Politik und Gesellschaft. Er hat seine Arbeit in drei Schwerpunkte eingeteilt: Friedensbildung, Pazifismus und Militärkritik sowie Gewaltfreie Intervention. Zu seinen Aktivitäten gehören u.a. die Erstellung von Publikationen zu verschiedenen Themen, Tagungen und Fachgespräche und militärkritische Öffentlichkeitsarbeit.

Seit 2014 betreibt der Bund für ­Soziale Verteidigung eine Kampagne zum Thema »Ziviles Peacekeeping«, bei der es darum geht, dieses Konzept der Öffentlichkeit und der Politik näher zu bringen.

Bund für Soziale Verteidigung,
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Tel. (0571) 294 56;
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