Jan van Aken: 5 Artikel
2003-3
Jan van Aken
Biowaffen in Bagdad oder Baltimore?
Der Irak besitze und produziere Massenvernichtungswaffen, behauptete die Bush-Regierung, und in der möglichen Weitergabe an Terroristen sah sie eine Gefahr für die gesamte »zivilisierte Welt«. Eine Kriegsbegründung, für die von den UN-Inspekteuren keine Beweise vorgelegt werden konnten. Die Suche nach ABC-Waffen im Irak verläuft auch weiterhin erfolglos, gleichzeitig gibt es aber aus den USA neue Nachrichten über eine aktive Biowaffenforschung und die Patentierung einer Granate, die auch für den Einsatz biologischer Kampfstoffe geeignet ist und damit gegen das Biowaffen-Übereinkommen verstößt.
Während wir aufgrund der Arbeit der UN-Inspektoren in den 1990er Jahren heute mit Sicherheit wissen, dass der Irak bis 1991 ein aktives Programm zur Entwicklung und Produktion von atomaren, chemischen und biologischen Waffen betrieben hat, lässt sich nach wie vor nicht sagen, ob diese Programme nach 1991 weitergeführt worden sind. Der Irak hat dies immer bestritten, der Überläufer Hussein Kamal, ein Schwiegersohn Saddam Husseins, hat nach seiner Flucht aus dem Irak 1995 den Waffeninspektoren versichert, dass die Programme alle 1991 auf Befehl von ganz oben eingestampft worden seien, und auch die jetzt von der US-Armee gefangen genommenen irakischen Waffenspezialisten scheinen unisono zu versichern, dass es dort nichts mehr zu finden gibt. Bislang jedenfalls haben die US-Suchtrupps keine signifikanten Ergebnisse vorgelegt.
2002-2
Jan van Aken
Grenzen für die biologische Abwehrforschung
Die Anschläge in den USA mit Milzbranderregern, die am US-Votum gescheiterte Konferenz zum internationalen Biowaffen-Übereinkommen, ein mit der Existenz von Biowaffen begründeter drohender Krieg der USA gegen den Irak. Drei aktuelle Beispiele, die die Bedeutung der Herausarbeitung und Festlegung von Kontrollmechanismen bei Biowaffen unterstreichen. Nun ist es ein Allgemeinplatz, dass offensive und defensive Forschung an biologischen Waffen nur schwer zu unterscheiden sind. Im Zuge der biologischen Abwehrforschung wird oft auch ein offensives Potenzial entwickelt. Eine generelle Grenzziehung ist schwierig bis unmöglich – im konkreten Einzelfall lassen sich jedoch sehr wohl Forschungsprojekte identifizieren, die eine Gefahr für die internationale Sicherheit darstellen, ohne einen wirklichen defensiven Nutzen zu besitzen. In diesem Beitrag werden zwei Bereiche vorgestellt, in denen – auch für die Bundeswehr – klare Grenzen gezogen werden können und müssen.
Die Forderung nach einem generellen Verbot der defensiven Biowaffen-Forschung wäre verfehlt, denn praktisch ließe sich jede biomedizinische Entwicklung per definitionem als biologische Abwehrforschung bezeichnen, da sie gegebenenfalls auch zur Behandlung nach einem Angriff mit Biowaffen eingesetzt werden könnte. Nun gibt es zwar offensichtliche Unterschiede zwischen der Entwicklung eines neuen Antibiotikums und der Produktion von getrockneten, tödlichen Milzbrandsporen, aber beides lässt sich mit guten Argumenten unter Defensivforschung subsumieren. Am Beispiel von Verbreitungstechniken für Biowaffen sowie von gentechnischen Arbeiten in Militärlabors sollen hier zwei mögliche Grenzziehungen versucht werden, die die zunehmende beliebige Ausweitung der »Abwehr«-Forschung ein wenig begrenzen könnten.