Das Investigative Commons

Das Investigative Commons

Aufarbeitung von Verbrechen durch zivilgesellschaftliche Organisationen

von Anne Schroeter

Mit der Gründung des »Investigative Commons« haben zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene eine neue Möglichkeit, Taten und Täter*innen zu ermitteln und Verbrechen aufzuarbeiten. Der multidisziplinäre Ansatz der Projekte erlaubt eine neuartige inhaltliche und visuelle Verzahnung der Beweissicherung. Der Beitrag skizziert die Entwicklung des Investigative Commons und seinen Beitrag zur Ermittlung von Täter*innen.

Seit seiner Gründung sieht das »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) sein Ziel darin, von Menschenrechtsverletzungen betroffene Menschen dabei zu unterstützen, dass die Verantwortlichen für diese Taten zur Verantwortung gezogen werden. Das ECCHR arbeitet dazu in vier Programmen zu den Themen Völkerstraftaten, Wirtschaft und Menschenrechte, Migration sowie dem Institut für juristische Intervention. Primat all dieser Programmbereiche ist das »Kehren vor der eigenen Haustür« – das ECCHR nimmt sich vor allen Dingen der Handlungen europäischer Akteur*innen an oder stellt gemeinsam mit Betroffenen einen Bezug zu den jeweiligen europäischen Rechtsrahmen her. Dabei ist es sich der Ambivalenz des Rechts bewusst – einerseits als Ausdruck historischer Ungleichheiten und gleichzeitig als Mittel, um nun für die Überwindung eben jener Ungleichheiten zu streiten und eine entsprechende Rechts­praxis auszugestalten. Bei der Verfolgung von Täter*innen kommt auch das klassische nationale und internationale Strafrecht zum Einsatz. Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen kann aber ebenso von Staaten vor internationalen Gerichten und UN-Mechanismen sowie von Unternehmen vor zivilen Gerichten eingefordert und übernommen werden.

Einen ähnlichen Ansatz nutzt auch die Forschungseinrichtung »Forensic Architecture«, die mit marginalisierten und diskriminierten Individuen und Gruppen zusammenarbeitet, die von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in besonderem Maße betroffen sind. Die Forscher*innen von Forensic Architecture erstellen Sachverständigenberichte zur Verwendung in Gerichtsverfahren. Zusätzlich bedient sich Forensic Architecture weiterer öffentlicher Foren, um ihre Fallberichte vorzustellen und Fehlverhalten anzuprangern. Die Projektbeteiligten nutzen dafür beispielsweise künstlerische Aktionen, Medienberichte oder sogenannte Bürger*innen-Tribunale (Citizen-Tribunals).

Die Idee des »Investigative Commons«

Forensic Architecture und das ECCHR haben in den letzten Jahren gemeinsam eine Reihe von Projekten verwirklicht, unter anderem zu tödlichen Drohnenangriffen in Pakistan, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen in Syrien, tödlicher Fahrlässigkeit von Unternehmen in Pakistan sowie Gewalt gegen Migrant*innen an den Grenzen der EU.1 Daraus entstand eine Idee für eine neue Art der Menschenrechtsarbeit, die 2014 in der Ausstellung »FORENSIS« im Berliner Haus der Kulturen der Welt vorgestellt wurde: gemeinsame Untersuchungen, vorgebracht im Rahmen von innovativen juristischen Strategien, die das Ziel haben, Verantwortung und Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Foren – beispielsweise den Medien, Kultureinrichtungen oder Gerichtssälen – einzufordern.2 Im Jahr 2020 eröffneten die beiden Organisationen dann ein gemeinsames Büro in Berlin, in dem diese interdisziplinäre Arbeit weiter ausgebaut werden soll. Es trägt den Namen »Investigative Commons«, um auszudrücken, dass Untersuchungen im menschenrechtlichen Bereich zwingend die gemeinsame Arbeit unterschiedlicher Fachleute innovativ kombinieren und ergänzen muss, wenn sie gegen post-faktische Narrative bestehen will.

Die Gründung des Investigative Commons sieht sich als Antwort auf die Entwicklungen der letzten Jahre, in denen rassistische und nationalistische Tendenzen und Diskurse genutzt werden, um gewaltvolle Handlungen und Wahrheiten zu verschleiern. Während das Wort „forensis ursprünglich einen öffentlichen Raum bezeichnete, in dem Fakten und Wissen von Interesse für die Gemeinschaft ausgetauscht wurden, ist die heutige Verwendung des Wortes oft auf das Vortragen von Beweismitteln in Form von staatlichen Ermittlungserkenntnissen und Sachverständigen im Rahmen von streng geregelten Gerichtsverfahren zugespitzt. Durch das Investigative Commons soll zu diesem staatlichen Monopol ein Gegengewicht gebildet werden. Es soll also auf Grundlage verschiedener Disziplinen und Fachwissen Wahrheit jenseits des Gerichtsverfahrens faktenbasiert aufbereitet, visualisiert und öffentlich kommuniziert werden. Diese Form der Menschenrechtsarbeit will es der Zivilgesellschaft ermöglichen, für die Wahrheit zu kämpfen – und es so als Gemeingut (»Commons«) verstanden wissen. Da die beiden Trägerorganisationen langjährige Erfahrung in der öffentlichen Präsentation ihrer Ergebnisse haben, werden auch die vom Investigative Commons erstellten Fallstudien nicht nur in Gerichtssälen und bei Untersuchungskommissionen, sondern auch bei öffentlichen Aufarbeitungsbemühungen, in interaktiven Medien und bei Ausstellungen eingesetzt werden.

Interdisziplinäre Kooperation

Das Investigative Commons ist daher eine multidisziplinäre Zusammenarbeit, die ermittelnde Gruppen (NGOs, Investigativjournalist*innen und andere) mit Anwält*innen, Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Architekt*innen, Filmemacher*innen und Kultureinrichtungen zusammenbringt. Es fördert neben der konkreten Fallarbeit auch die konzeptionelle und technische Forschung, den Austausch von Fachwissen und den Aufbau von Kapazitäten. Um eine Kerngruppe von Mitarbeitenden herum werden befreundete Organisationen und Kolleg*innen Forschungs- oder Kooperationsaufenthalte absolvieren können und neue Untersuchungstechniken, neue Formen der Beweisführung und neue Foren der Interessenvertretung und Prozessführung erarbeiten. Die daraus resultierenden Veröffentlichungen sollen Wege zu neuen Methoden der Rechenschaftspflicht in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Umweltgewalt und koloniale Hinterlassenschaften ebnen.

Zum Beispiel werden im Moment Methoden zur Aufarbeitung kolonialer Verbrechen entwickelt, die bisher nicht angemessen forensisch untersucht wurden. Dabei werden zur Verfügung stehendes historisches Material und aktuelle Satellitenbilder in einem Kartierungsprozess übereinander gelegt und diese visuellen Ergebnisse in die Erinnerungen von Überlebenden und deren Nachfahren eingebettet. Außerdem arbeiten wir weiter an Techniken der Open-Source Recherche. Mit Hilfe von öffentlich (und häufig im Internet) zugänglichen Daten können Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung korrekt verortet werden. Mittels dieses Prozesses der Geolokalisierung können also Tatorte identifiziert und weitere Anhaltspunkte für mögliche Verantwortliche und Tatabläufe gewonnen werden.

Zu den Gründungsprojekten des Investigative Commons gehören Untersuchungen zur Verantwortung von europäischen Unternehmen für Kriegsverbrechen im Jemen (siehe dazu weiter unten), zum deutschen Völkermord an den Herero und Nama und zu den gewaltsamen »Push­backs« von Migrant*innen aus Griechenland in die Türkei.

Entwicklung neuer Methoden

Im Jahr 2012 kooperierten Forensic Architecture und das ECCHR zum ersten Mal – lange vor der Gründung des Investigative Commons. Damals, kurz nach dem Beginn des massiven Einsatzes bewaffneter Drohnen im sogenannten »War on Terror« der US-Regierungen, wurden bei solch einem Einsatz im pakistanischen Mir Ali am 4. Oktober 2010 ein deutscher Staatsbürger sowie vier weitere Personen getötet. Nachdem der Generalbundesanwalt zunächst Ermittlungen einleitete, kritisierte das ECCHR den schnellen Abschluss der Ermittlungen und die fortdauernde Straflosigkeit (vgl. ECCHR 2013). Forensic Architecture und das ECCHR konnten gemeinsam mit einer überlebenden Zeugin und ihren Erinnerungen den Vorfall detailliert rekonstruieren (vgl. Forensic Architecture 2013). Diese Fallstudie wurde anschließend in mehreren Ausstellungen gezeigt und war der Gründungsmoment einer seither von Forensic Architecture weiterentwickelten Interview-Methodik des „situated testimony“ (Weizman 2020). Die Untersuchung und das Ergebnis wurden außerdem vom UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung in einem Bericht sowie vor der Generalversammlung der UN präsentiert (vgl. HRC 2014, S. 12f.). Er stellt damit ein erstes Beispiel der kollaborativen Menschenrechtsarbeit verschiedener NGOs vor verschiedenen Foren – Gerichten, UN-Organen und Kulturinstitutionen – dar.

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Aufarbeitung des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprise in Karachi im September 2011 bei dem 259 Personen starben. Gemeinsam mit und im Namen von Hinterbliebenen und Überlebenden reichte das ECCHR eine Schadensersatzklage gegen einen der Hauptabnehmer der Textilfabrik, den deutschen Textildiscounter KiK, beim Landgericht Dortmund ein (vgl. ECCHR 2019). Seinerzeit wurde Forensic Architecture beauftragt, den Brand selbst sowie die tödlichen Auswirkungen der zugestellten oder verschlossenen Fluchtwege nachzustellen (vgl. Forensic Architecture 2018). Basierend auf Untersuchungsberichten zum Fabrikbrand, offiziellen Unterlagen und gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz in Pakistan, Zeug*innenaussagen sowie Satelliten- und Fotoaufnahmen des Fabrikgebäudes, zeigt die Untersuchung das Fehlen oder fehlerhafte Funktionieren von Treppen, Notausgängen, Alarmsirenen und Feuerlöschern im Fabrikgebäude. Forensic Architecture kommt zu dem Schluss, dass viele Menschenleben hätten gerettet werden können, wenn Sorgfaltspflichten im Brandschutz eingehalten worden wären. Aus Sicht der beiden Organisationen zeigte die Untersuchung die Verantwortung von KiK als Hauptproduzent in der Fabrik auf, der seinen Einfluss nicht genutzt hatte, um auf bessere Arbeits- und Feuerschutzmaßnahmen zu bestehen. In Deutschland war dieser Fall wegweisend für die Bemühungen eines Bundesgesetzes zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (das sogenannte »Lieferkettengesetz«), das 2021 verabschiedet wurde.

Völkerrechtsverbrechen im Jemen

Im Juni 2021 wurde das erste Projekt des neugegründeten Investigative Commons vorgestellt. Es basiert auf einer Strafanzeige, die das ECCHR gemeinsam mit Mwatana for Human Rights und weiteren europäischen Partnerorganisationen im Dezember 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht hatte. Die Anzeige benannte die strafrechtliche Verantwortlichkeit von staatlichen Stellen und Rüstungskonzernen in fünf europäischen Ländern für ihre Waffenexporte nach Saudi Arabien und für die mit diesen Waffen begangenen völkerrechtswidrigen Luftangriffe.

Die interaktive Online-Plattform, die in der Folge von Forensic Architecture und dem ECCHR gemeinsam mit den Organisationen Bellingcat und Yemeni Archive entwickelt wurde, zeigt den Fußabdruck eben dieser europäischen Waffenexporte im Krieg in Jemen.3 Sie stellt Luftangriffe zwischen 2015 und 2020 auf einer Landkarte und einem Zeitstrahl dar und setzt diese jeweils in Beziehung zu europäischen Rüstungsfirmen. Diese Beziehung ist entweder nachgewiesen, wenn am Tatort identifizierbare Trümmerteile der Waffen aufgefunden wurden, oder vermutet, da die die technische Ausstattung der saudischen Luftwaffe darauf hinweist, dass europäische Waffen eingesetzt wurden. Nutzer*innen der Plattform können die Frequenz der Luftangriffe mit anderen relevanten Ereignissen zum Export europäischer Waffen und der Verletzung des humanitären Völkerrechts abgleichen und dabei feststellen, dass (a) völkerrechtswidrige Luftangriffe im Jemen keine Seltenheit oder Einzelfälle sind; und dass (b) dies weithin bekannt war und weder zu einer Einstellung oder dem Widerruf von Exportgenehmigungen noch zu einem Aussetzen der Exporte aus Europa geführt hat.

Die Plattform visualisiert also die Beweisführung, die in der Strafanzeige zum Internationalen Strafgerichtshof vorgetragen wurde. Auf dem Zeitstrahl ist erkennbar, dass sowohl europäische Rüstungsfirmen als auch Regierungen von Anfang an von den Verbrechen Kenntnis hatten, daraus aber die einzig richtige Konsequenz nicht gezogen wurde: der Stopp der Waffenexporte an die saudisch geführte Koalition. Die Strafanzeige fordert daher Konsequenzen ein und will das System der europäischen Waffenexporte und die damit begangenen Kriegsverbrechen aufzeigen.

Identifizierung von Täter*innen

Inwiefern die Weiterentwicklung der unterschiedlichen oben angesprochenen Methoden und der Kooperation im Rahmen des Investigative Commons zur besseren Identifizierung weiterer Täter*innen führen kann, die dann auch vor Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls zeigen die oben aufgeführten Beispiele schon jetzt, dass Täter*innen keinesfalls immer Individuen sein müssen. Auch wenn hinter Unternehmen im Endeffekt natürliche Personen stehen, können auch juristische Personen für Unrecht juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Ähnlich auch staatliche Politiken, die zwar von Menschen gemacht werden, aber durch Verfahren der Staatenverantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können.

Außerdem ist ersichtlich, dass es sich bei vielen Tatkomplexen um arbeitsteilig organisierte und aufgeteilte Kriminalität handelt. Zum einen sollen natürlich Führungspersönlichkeiten dieser Systeme zur Anklage gebracht werden. Zum anderen sollen durch das Investigative Commons aber auch das jeweils dahinterstehende Zusammenspiel verschiedener Akteur*innen und Strukturen bei der Begehung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen durchleuchtet, der Öffentlichkeit aufgezeigt und letztendlich zur Verantwortung gezogen werden. Beim Aufklären von systematischen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltgewalt geht es also nicht zwangsläufig darum, individuelle Täter*innen zu identifizieren und einem strafrechtlichen Verfahren zuzuführen. Vielmehr ist es notwendig, alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Taten bekannt zu machen, aufzuklären und dann mit verschiedenen Mitteln Verantwortung einzufordern – vor Gerichten, in den Medien oder in Museen.

Ausblick

Neben der Fallarbeit wird das Investigative Commons auch öffentlich eine kritische Debatte über aktuelle politische Herausforderungen, Technologie, Menschenrechte, Medien und Ästhetik fördern – in offenen Seminaren für ein breiteres Publikum und in geschlossenen Workshops. Den ersten Anstoß dazu gab die Ausstellung »Investigative Commons« im Sommer 2021 im Haus der Kulturen der Welt in Berlin. Darauf folgte im Oktober 2021 die Konferenz »Socializing Evidence«, die unterschiedliche forensische Analysemethoden und ihre Nutzbarkeit in verschiedenen künstlerischen und juristischen Interventionen diskutierte. Weitere werden folgen.

Anmerkungen

1) Alle geschilderten Beispiele sind über die Homepages von Forensic Architecture (forensic-architecture.org) und dem ECCHR (ecchr.eu) zu finden.

2) Die Ausstellung »Forensis« von 2014 ist immer noch über die Homepage des HKW abrufbar: hkw.de.

3) Die Plattform lässt sich unter yemen.forensic-architecture.org finden.

Literatur

ECCHR (2013): Gezielte Tötung durch Kampfdrohnen. Gutachterliche Stellungnahme zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt. Oktober 2013. Berlin.

ECCHR (2019): KiK-Verfahren belegt: Deutschland muss Haftungspflichten von Unternehmen grundlegend reformieren. Pressemitteilung, 21.5.2019.

Forensic Architecture (2013): Drone strike in Mir Ali. Homepage, 16.4.2013.

Forensic Architecture (2018): The Ali Enterprise factory fire. Homepage, 30.01.2018.

Human Rights Council (2014): Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism, Ben Emmerson. A/HRC/25/59, 11.3.2014.

Weizman, E. (2020): The Architecture of Memory. Interview von Nick Axel. E-flux Architecture, November 2020.

Anne Schroeter ist Koordinatorin des Investigative Commons beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Warum töten sie?

Warum töten sie?

Motivationen von Täter*innen im Völkermord

von Timothy Williams

Warum beteiligen sich Menschen an Völkermord und tragen dabei zur Auslöschung ganzer Gruppen bei? In Ruanda, Bosnien oder Indonesien, in Kambodscha oder auch unter dem Nationalsozialismus? So divers diese Fälle sein mögen, so ist sich die Forschung zu Täter*innen in verschiedenen Völkermorden spätestens seit der Goldhagen-Debatte in den 1990er Jahren einig, dass es sich eigentlich um gewöhnliche Männer und Frauen handelt. Dennoch stellt sich die Frage: Warum töten Sie?

Warum beteiligen sich Menschen an Völkermord und tragen dabei zur Auslöschung ganzer Gruppen bei? In Ruanda, Bosnien oder Indonesien haben Menschen ihre Freund*innen und Nachbar*innen getötet, mit denen sie ihr ganzes Leben zusammen verbracht haben. In Kambodscha wurden Kindersoldat*innen zu Henker*innen des neuen Regimes der Roten Khmer. In den Dörfern Osteuropas sowie den Konzentrationslagern der Nationalsozialist*innen haben gewöhnliche Deutsche die jüdische Bevölkerung zu vernichten versucht. So divers diese Fälle sein mögen, so ist sich die Forschung zu Täter*innen in verschiedenen Völkermorden spätestens seit der Goldhagen-Debatte in den 1990ern einig, dass es sich eigentlich um gewöhnliche Männer und Frauen handelt (Browning 2001 [1994]), die aber ganz Ungewöhnliches verübt haben.

Umso mehr drängt sich die Frage auf, warum sich Menschen an Völkermord beteiligen, wenn sie doch so gewöhnlich sind. Mit dieser Frage beschäftigen sich Forschende verschiedener Disziplinen – von der Politikwissenschaft zur Psychologie, von der Anthropologie zur Soziologie, Kriminologie und Geschichtswissenschaft – und man kann auf wichtige Studien zu verschiedenen Fällen aufbauen, vor allem zum Holocaust (Browning 2001 [1994]) und Ruanda (Fujii 2009; McDoom 2021; Straus 2006). In meinem neuen Buch »The Complexity of Evil. Perpetration and Genocide« (Williams 2021) bringe ich die Erkenntnisse aus den verschiedenen Disziplinen und den unterschiedlichen Fällen mit eigenen Daten aus Feldforschung mit ehemaligen Roten Khmer in Kambodscha zusammen, um ein konzeptionelles Modell zur Erklärung dieser Beteiligung an Völkermord zu schaffen. In dem Modell zur »Komplexität des Bösen« argumentiere ich, dass es eine Vielzahl von Beweggründen für Täter*innenschaft gibt und dass viele dieser Beweggründe recht alltäglicher Natur sind (Williams 2021). Das Modell unterscheidet systematisch zwischen verschiedenen Motivationen, erleichternden Faktoren und Kontextbedingungen und erlaubt damit ein kausal komplexeres Verständnis von Faktoren, die für eine Beteiligung an Völkermord wichtig sind. In diesem Beitrag werde ich zunächst diskutieren, um wen es hier bei Täter*innen überhaupt geht, warum sie sich an Völkermord beteiligen, in welchem Kontext sie sich bewegen (und welchen Einfluss dieser hat) sowie ob und wie wir hieraus für die Prävention etwas lernen können.

Wer ist Täter*in?

Bei einer Erklärung von Täter*innenschaft im Völkermord muss zunächst geklärt werden, wer denn überhaupt als Täter*in und was als Tat zu gelten hat. Denn Völkermord wird als kollektives Verbrechen begangen, in dem Gewalt arbeitsteilig ausgeübt und oftmals in breitere, organisierte Prozesse eingebunden ist. Damit haben Menschen, die nicht zur Waffe greifen und die Morde implementieren, trotzdem aber auch eine Verantwortung für den Beitrag ihres Handelns für die Gewalt. In meiner Forschung verfolge ich also ein breites Verständnis, wer als Täter*in zu gelten hat, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ganz viele Formen der Beteiligung mit ihrer Wirkung zum Völkermord beitragen können (siehe Williams 2018). Offenkundig gehören hier auch die obersten Führer*innen eines Regimes dazu, die Ideologien verbreiten, Gesetze erlassen und den Rahmen schaffen, in dem der Völkermord denkbar und machbar wird. Andere tragen durch ihre Organisation zur Logistik des Völkermords bei, wie Adolf Eichmann und seine Koordination der Züge im Holocaust. Wiederum andere verbreiten hetzerische Ideologien durch journalistische oder kulturelle Arbeit, wie Ferdinand Nahimana, der den extremistischen ruandischen Radiosender »Radio Télévision Libre des Mille Collines« (RTLM) gründete, dessen Sendungen während des Völkermords die Hutu-Bevölkerung aufhetzte und zur Beteiligung am Völkermord gegen die Tutsi anstachelte.

Die Komplexität des Bösen

Um die Frage zu beantworten, warum sich Menschen an Völkermord beteiligen, bedient sich das »Komplexität des Bösen«-­Modell verschiedener Disziplinen – von der Psychologie zur Kriminologie, von der Soziologie zur Anthropologie – und Erkenntnissen aus der Forschung zum Holocaust, Ruanda und Bosnien sowie meiner eigenen Feldforschung in Kambodscha. Das Modell zeigt auf, dass es Muster gibt, die sich über Völkermorde in verschiedenen Ländern hinweg ähneln, aber dass es hier eine hohe Diversität der Faktoren gibt, die jeweils Einfluss auf einzelne Täter*innen ausgeübt haben. Das Modell unterscheidet hierbei zwischen drei verschiedenen Typen von Einflussfaktoren, die zusammenwirken, dass sich jemand an Völkermord beteiligt: Motivationen, erleichternde Faktoren und Kontextbedingungen. Eine Übersicht über die wichtigsten Faktoren findet sich in Graphik 1.

Grafik Beteiligung am Völkermard

Graphik 1: Modell der »Komplexität des Bösen« ©Rutgers University Press / Timothy Williams

Motivationen von Täter*innen im Völkermord

Motivationen sind der grundlegende Impuls zur Beteiligung, ohne die es nicht zur Täter*innenschaft kommen würde. Hierbei ist es zunächst unwesentlich, welche Motivation vorhanden ist, aber mindestens eine muss auftreten, damit sich jemand an Völkermord beteiligt. Welche Motivation sich jeweils wesentlich auf eine Entscheidung für die Täter*innenschaft auswirkt, kann sich über die Zeit auch ändern (Reinermann und Williams 2020). Es gibt drei wesentliche Kategorien von Motivationen: Ingroup-bezogene, Outgroup-bezogene und opportunistische Motivationen.

Die erste Gruppe von Motivationen speist sich aus Dynamiken innerhalb der Gruppe der Täter*innen. Einfluss auf die Täter*innen kann hierbei hierarchisch-vertikal von Vorgesetzten oder kollegial-horizontal von Kamerad*innen oder Freund*innen ausgehen und explizit in Befehlen oder Aufforderungen oder implizit durch Annahmen und soziale Erwünschtheit ausgeübt werden; in diesen Beziehungen kann auch manchmal die Androhung oder Ausführung von Zwang als Motivation wirken. Weiter können Menschen durch ihre Beteiligung einen Aufstieg im sozialen Status oder Ansehen erhoffen oder sie können Rollen annehmen, in denen sich die Täter*innenschaft als sinnhaft darstellt. So hat ein ehemaliger Kader der Roten Khmer im Interview erklärt, dass er wusste, als er zu den Roten Khmer kam, habe er ein Tiger werden müssen und damit so handeln und denken wie ein Tiger und keine Moral haben, wie ein Tiger.

Eine zweite Gruppe von Motivationen fokussiert auf die Gruppe der Opfer. Hier können Menschen emotionale Reaktionen auf Mitglieder der Opfergruppe entwickeln, z. B. Hass, Neid, Angst oder Ekel. Ihre Täter*innenschaft ist damit eine emotionale Reaktion auf ihre Wahrnehmung der Situation und der Opfergruppe. Weiter – und prominent in populären Darstellungen von Völkermord – können Ideologien motivierend wirken (vgl. Goldhagen-Debatte). Empirisch gibt es aber relativ wenige Personen, die von Ideologien motiviert werden, sondern Ideologien spielen wichtigere Rollen als erleichternde Faktoren und als Kontextbedingungen (siehe unten).

Als dritte Kategorie finden sich opportunistische Motivationen, die den Eigennutz, den sich Täter*innen von ihrer Beteiligung erhoffen, in den Vordergrund stellen. Täter*innen können auf materielle Vorteile hoffen, wenn sie ihre Opfer ausrauben dürfen oder für ihre Beteiligung bezahlt werden, andere hoffen auf einen schnelleren Karrierefortschritt oder die Vermeidung von Nachteilen, oder sie versuchen persönliche oder politische Konflikte unter dem Deckmantel der neuen ideologischen Ordnung neu zu verfolgen.

Erleichternde Faktoren

Erleichternde Faktoren ergänzen Motivationen als Beweggründe, die zwar als nicht notwendig für eine Beteiligung gelten, aber diese erleichtern, indem sie die Teilnahme psychologisch einfacher machen oder sonst begünstigen. Hier finden sich konzeptionell eine Vielzahl von erleichternden Faktoren, die sich in vier Gruppen einordnen lassen. Erstens spielen hier Ideologien ihre zentrale Rolle, in dem sie das Töten legitimieren oder sogar als notwendig darstellen; durch die ideologische Rechtfertigung können Täter*innen sich moralisch im Reinen fühlen und moralische Hemmungen abgebaut werden. Personen können dann durch gruppendynamische oder opportunistische Motivationen tatsächlich zur Beteiligung bewegt werden.

Als zweite Gruppe findet man verschiedene Faktoren, die eine Abkopplung der Tat von den generellen moralischen Vorstellungen der Täter*innen erlaubt. Hier kann z. B. durch die Dehumanisierung der Opfergruppe ihre Menschlichkeit aus Perspektive der Täter*innen verringert oder der Tötungsprozess sehr beschönigend benannt werden und damit ein Töten weniger problematisch erscheinen (bspw. in der Darstellung als Insekten oder Objekte); auch physische oder soziale Distanz zwischen Täter*in und Opfer können eine moralische Abkopplung befördern.

Auch spielen als dritte Kategorie Gruppendynamiken erleichternd eine Rolle, wenn z. B. Verantwortung an Vorgesetzte oder Kamerad*innen abgegeben oder in großen Gruppen Anonymität befördert werden kann.

Zuletzt spielt auch die Zeit eine erleichternde Rolle, wenn Menschen sukzessive an eine Täter*innenschaft herangeführt werden oder sich über die Zeit an Gewalt und ihre Täter*innenschaft gewöhnen können und sich dadurch später einfacher beteiligen können, als noch am Anfang ihrer Beteiligung.

Der Völkermord als Kontext

Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass diese Motivationen und erleichternden Faktoren eben nur überhaupt denkbar und relevant werden, wenn die handelnde Person sich in einem Kontext bewegt, in dem Täter*innenschaft möglich ist. Keine der Täter*innen töten einfach so und ohne Zusammenhang, sondern erst im Kontext des Völkermords selbst. Zunächst spielen dafür staatliche und gesellschaftliche Strukturen eine Rolle, da sie die sozialen Beziehungen innerhalb und zwischen Gruppen strukturieren und es ausreichend politischer Macht bedarf, einen genozidalen Plan zu erarbeiten und zu implementieren. Auch spielt hier zentral wieder die Ideologie eine Rolle: Damit es zum Völkermord kommt, bedarf es einer ideologischen Grundlage, die eine Gruppe als anders und minderwertig klassifiziert und diese als auslöschungswürdig konstruiert. Hier wird eben auf der Kontextebene ein ideologischer Rahmen aufgespannt, in dem die Täter*innenschaft verständlich und sinnvoll erscheint. Zudem sind Unsicherheitssituationen wie Krieg, Revolution oder ähnliches förderlich als Kontextbedingungen, da sie die Individuen in neue Situationen stürzen, in denen sie sich erst einmal orientieren müssen. In diesen Zeiten beziehungsweise Umständen richten sie sich stärker an vertraute Personen und akzeptieren (aus Angst) schneller Unsicherheitszuschreibungen über die (zukünftige) Opfergruppe.

Aussicht für künftige Prävention?

Bei jeglicher wissenschaftlicher Beschäftigung mit Gewalt schwingt immer die Frage nach den Konsequenzen dieser Forschung für eine mögliche Verhinderung künftiger Gewalt mit. Und so muss man sich zum Abschluss dieses Beitrags fragen: Was bedeutet das Modell für eine Prävention von Täter*innenschaft in Völkermord?

Das Modell weist vehement auf die Wichtigkeit hin, jenseits großer Bögen der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, auf die Mikro-Ebene zu schauen. Hier spielen sich Dynamiken ab, die natürlich von den makropolitischen Gegebenheiten beeinflusst, aber nicht determiniert werden; die Vielzahl der verschiedenen Motivationen und erleichternden Faktoren zeigt auf die Komplexität der Zusammenhänge und individuellen Beweggründe, die in den Blick genommen werden müssen, um die Gewalt richtig verstehen zu können.

In seiner Konzeption ist das Modell darauf angelegt, möglichst breit angewandt werden zu können und es soll verschiedene Formen der Täter*innenschaft in diversen Fällen erklären können. Auch wenn Täter*innenschaft im Völkermord in Kambodscha oder während des Holocausts ganz anders aussieht als Täter*innenschaft in Ruanda, Bosnien oder Guatemala, so sind doch viele Gemeinsamkeiten auf der Individualebene bezüglich der Motivationen, erleichternden Faktoren und Kontextbedingungen zu verzeichnen. Diese Muster über die Fälle hinweg lassen erhoffen, dass systematischer gegen Teilnahme am Völkermord vorgegangen werden könnte. Doch trotz der Muster zeichnet die Komplexität des Modells ein ernüchterndes Bild für die präventionsorientierte Praxis. Wenn viele der Motivationen eben doch recht alltäglich sind, und es so viele verschiedene gibt, wie können hier sinnvolle Programme zur Prävention auferlegt werden?

Sicherlich gibt es keine Programme, die umfassend Täter*innenschaft verhindern können, doch wären Ansätze aussichtsreich, die einzelne Teile des Modells aufgreifen. So könnte beispielsweise eine Intervention, die herrschaftskritische Reflexion, selbstbewusste Menschenrechtsorientierung und eine kritische Analyse sozialer Eingebundenheit in den Vordergrund stellt, vielversprechend sein. Ein solcher Ansatz erlaubt es Menschen, kritisch über ihre eigenen sozialen Beziehungen sowie deren Wirkung auf sich selbst nachzudenken. Ein solcher Ansatz kann somit auf Motivationen und erleichternde Faktoren einwirken, die auf Dynamiken innerhalb der Gruppe der (potentiellen) Täter*innen fußen.

Fazit

Als Hannah Arendt von der „Banalität des Bösen“ schrieb, brach sie fundamental mit bisherigen Verständnissen zu Täter*innenschaft im Holocaust, die von ideologisch überzeugten Täter*innen ausgingen. Arendt wies auf die „Gedankenlosigkeit“ hin, mit der Adolf Eichmann seine Karriere verfolgte und wie er in bürokratischer Effizienz versuchte, seine Ziele umzusetzen, auch wenn diese eben die Logistik der Massenvernichtung waren (vgl. Arendt 1994 [1963]). Das Modell der »Komplexität des Bösen« spannt den Bogen noch weiter und zeigt systematisch auf, dass über verschiedene Fälle hinweg Menschen an Völkermord teilnehmen, da sie aus Dynamiken in der Ingroup, Einstellungen gegenüber der Outgroup oder aus Eigennutz motiviert werden. Doch gleichzeitig spielen auch weitere Einflussfaktoren eine andere kausale Rolle – als erleichternde Faktoren oder Kontextbedingungen. Diese Komplexität des Modells erlaubt ein differenzierteres Bild der grundlegenden Dynamiken, die Gewalt im Völkermord bedingen, erlaubt gleichzeitig aber leider keine einfachen Antworten, wie diese Dynamiken durchbrochen werden können, um die Gewalt sinnvoll zu verhindern.

Literatur

Arendt, H. (1994 [1963]): Eichmann in Jerusalem: A report on the banality of evil. New York. NY: Penguin Books.

Browning, C. (2001): Ordinary men. Reserve police battalion 101 and the Final Solution in Poland. New York, NY: Harper Collins.

Fujii, L.A. (2009): Killing neighbours. Networks of violence in Rwanda. Ithaca, NY: Cornell University Press.

McDoom, O.S. (2021): The path to genocide in Rwanda. Security, opportunity, and authority in an ethnocratic state. Cambridge: Cambridge University Press.

Reinermann, J.; Williams, T. (2020): Motivational change in the perpetration of violence. Violence: An International Journal 1(1), S. 144-165.

Straus, S. (2006): The order of genocide. Race, power, and war in Rwanda. Ithaca, NY: Cornell University Press.

Williams, T. (2018): Thinking beyond perpetrators, bystanders, heroes: A typology of action in genocide. In: Williams, T.; Buckley-Zistel, S. (Hrsg.): Perpetrators and perpetration of mass violence: Dynamics, motivations and concepts. Abingdon: Routledge, S. 17-35.

Williams, T. (2021): The complexity of evil. Perpetration and genocide. New Brunswick, NJ: Rutgers University Press.

Timothy Williams ist Juniorprofessor für Unsicherheitsforschung und gesellschaftliche Ordnungsbildung an der Universität der Bundeswehr München und Vizepräsident der International Association of Genocide Scholars. Im Jahr 2021 erschien sein Buch »The Complexity of Evil. Perpetration and Genocide« bei Rutgers Universtiy Press und ist kostenfrei als open access Version beim Verlag erhältlich.

»Slow Violence«


»Slow Violence«

Zeitlichkeit(en) von Frieden und  Konflikten

von Natascha Mueller-Hirth

Obwohl es mit Debatten rund um strukturelle Gewalt in Einklang gebracht werden kann, hat das Konzept der »slow violence« (langsamer, schleichender Gewalt) bislang noch wenig Verwendung in der Friedens- und Konfliktforschung gefunden. »Slow violence« nimmt Bezug auf allmähliche und verzögerte Gewalt, die unsichtbar wird durch das Fortschreiten der Zeit und einem gesellschaftlich dominanten Verständnis von Krisen als spektakulären und plötzlichen Ereignissen. Der Beitrag diskutiert die Kernelemente der »slow violence« und setzt diese in Bezug zu feministischen und postkolonialen Ansätzen der Gewaltforschung sowie zu jüngeren Arbeiten über die Zeitlichkeiten von Frieden und Konflikten.

Vor zehn Jahren wurde das Konzept der »slow violence« von Rob Nixon in seinem Buch »Slow Violence and the Environmentalism of the Poor« eingeführt. Nixon beschreibt diese Form der Gewalt als eine Gewalt, die sich allmählich und außer Sichtweite realisiert, eine Gewalt der verzögerten Zerstörung die über Zeit und Raum verteilt ist, eine Gewalt der Zermürbung, die üblicherweise gar nicht als Gewalt verstanden wird“ (Nixon 2011, S. 2).

Sein disziplinärer Hintergrund in der sozialwissenschaftlichen Umweltforschung erklärt Nixons speziellen Fokus auf die Zerstörung der Umwelt im Kapitalismus, indem er betont, dass sich die verzögerten Folgen des Klimawandels, der Verschmutzung, des Ressourcenabbaus und der Kriegsführung oft erst nach Jahrzehnten zeigen. Für Nixon wird »slow violence« dadurch ermöglicht, dass es eine spezifische Erkenntnis- und Konstruktionsweise von Krisen und Desastern gebe: Gewalt müsse spektakulär, explosiv und überraschend sein, um in den Medien abgebildet zu werden oder von der Politik und strategischen Planungsvorhaben mit berücksichtigt zu werden. Dem hält er entgegen, dass Gewalt auch allmählich, stufenweise, schleichend und akkumulierend wirken kann und das über weitaus längere Zeitfenster. Beispiele dessen, was Nixon eindrücklich »lange Tode« (long dyings) nennt, lassen sich im ökologischen Kollaps des Nigerdeltas infolge der Ölförderungen, in der Strahlung, die von zerfallender Uranmunition aus den Golfkriegen stammt oder auch »Umweltflüchtlingen« finden, die von Mega-Staudamm Projekten vertrieben werden.

Die Auswahl dieser Beispiele verdeutlicht auch, dass das Verständnis von Gewalt nicht nur einer Auseinandersetzung über Zeitlichkeit, sondern auch über Geographie bedarf: Der globale Kapitalismus führt zu ungleichen Entwicklungen und sozialer wie ökologischer Ungerechtigkeit, in der Gemeinschaften oder Staaten mit niedrigen Einkommen üblicherweise diejenigen sind, die solche (lebens)gefährlichen Orte aufweisen, eine höhere Verletzlichkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen und möglicherweise weniger Ressourcen für die Anpassung aufbringen können.

Andere Forscher*innen haben das Konzept jenseits seines umweltwissenschaftlichen Kontextes zu erweitern versucht, indem sie sich der »slow violence« im Verhältnis zu Polizeiarbeit und staatlich unterstützten rassistischen Verbrechen, im Verhältnis zur Bildung, sozialer Stigmatisierung, Grenzregimen oder dem Niedergang des Wohnungsmarktes annäherten, um nur einige Anwendungsgebiete zu erwähnen.

Die Unsichtbarkeit der Gewalt

Friedens- und Konfliktforscher*innen mag der Klang von »slow violence« vertraut vorkommen. Nixon erkennt auch explizit die Bedeutung von Johan Galtungs Konzept der strukturellen Gewalt (1969) – das normalisierte und oft nicht bemerkte Leiden, das den Menschen durch ungleiche Lebenschancen und die Verweigerung von Grundbedürfnissen zugefügt wird – für sein eigenes Werk. Er argumentiert aber, dass strukturelle Gewalt statisch sei und Fragen von Bewegung, Wandel und Handlungsmacht vernachlässige. Obwohl »slow violence« Formen struktureller Gewalt beinhalten kann, stellt es als Konzept eher auf die Ausübung vieler möglicher Formen der Gewalt über Zeit ab und antwortet damit auf gegenwärtige »Politiken der Beschleunigung« und auf ein sich wandelndes Verständnis vom massiven menschlichen Einfluss auf den Planeten.

»Slow violence« wird jedoch vorgeworfen, gerade die Gegensatzpaare zu verdinglichen (wie sichtbar/unsichtbar, abrupt (hot)/schleichend (slow) oder spektakulär/alltäglich), die feministische und postkoloniale Forschende seit langem schon infrage stellen. Ihre Kritik lautet, dass es ein Kontinuum der Gewalt von »spektakulärer« hin zu alltäglicher struktureller Gewalt gibt, die viele marginalisierte Gruppen erleben, dass es aber auch Kontinuen geschlechtsbezogner oder ethnischer Gewalt gibt, die sich zwischen dem »Krieg« und sogenannten »Friedenszeiten« aufspannen. Die Unsichtbarkeit bestimmter Formen der Gewalt sei also nicht nur von Zeitlichkeit abhängig, sondern vielmehr auch beeinflusst von „größeren vergeschlechtlichten und rassifizierten Epistemologien [Erkenntnisweisen] die das Öffentliche, das Schnelle, das Aufgeheizte und das Spektakuläre privilegieren“ (Christian und Dowler 2019, S. 1066; ebenso George 2014 für den Versuch, »slow violence« auf geschlechtsbezogene Gewalt zu beziehen). Davies (2019) Arbeit mit Communities in den giftigen Landschaften der petrochemischen Industrie Louisianas zeigt dabei deutlich, wie strukturelle Ungleichheit zu »slow violence« gerinnen kann. Seine Kritik an Nixons Behauptung, dass »slow violence« „Spektakel-defizitär“ sei, wirft ein grelles Licht auf epistemische Gewalt: Davies argumentiert, dass es eher die Politiken der Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid marginalisierter Gruppen sind als die reine Unsichtbarkeit an sich, die »slow violence« verstetige und am Leben hielte. Seinen Ausführungen nach ist es daher zentral, sich mit den gelebten Erfahrungen und informellen Wissensformen derjenigen auseinanderzusetzen, die mit diesem schleichenden Umweltstress leben müssen, für die die »slow violence« oft „klar und geradeheraus zu sehen ist“ (ibid. 2019, S. 13).

Die Betroffenen der »slow violence«

»Slow violence« ruft Herausforderungen der Repräsentation und politische Herausforderungen hervor. Das Verstreichen der Zeit, und seine Beschleunigung (siehe unten), trennt die Ursachen der Gewalt von ihren Konsequenzen, was wiederum die Möglichkeiten behindert, auf sich langsam entfaltende Umweltkrisen entsprechend aufmerksam zu machen – geschweige denn, dagegen zu mobilisieren.

Zudem verschärft »slow violence« das Problem der politischen Verantwortung – politischer Wandel passiert deutlich schneller als die Erholung der Umwelt –, und Gesetzgebung, die Umweltzerstörung wirklich nachhaltig angehen könnte, lässt sich nicht mit Wahlperioden oder Amtszeiten in Einklang bringen.

In der Konsequenz führt also die Engführung von Gewalt auf einzelne Ereignisse oder kurze, klar definierte Perioden zu einer Vernachlässigung derer, die unter den verzögert wirkenden oder sich akkumulierenden Auswirkungen von Umweltkatastrophen leben, leiden oder daran sterben. Strahlung oder chemische Verschmutzung verursachen Krebsgeschwüre und Verseuchungen; Ressourcenabbau und Klimawandel verringern die Chancen, menschliches Leben auf der Erde sicherzustellen; die 100 Millionen nicht explodierten Minen verschiedener Kriege weltweit liegen in den Böden vorwiegend ärmerer Länder konzentriert und führen dort zu Verstümmelungen und Toden. Fortlaufende und intergenerationelle Gewalt könnte ein chronisches Trauma verursachen (Pain 2020). In diesem Sinne verstärkt »slow violence« Bedrohungen exponentiell und kann dazu beitragen, langfristige Spannungen und Konflikte weiter anzuheizen.

Mit all diesen Argumenten setzt sich Nixon in seinem Werk nicht explizit auseinander, sie sind aber in der Forschung zu den Folgen von Massengewalt erkundet worden – von Volkans „Zeitenkollaps“ (1997), in dem Gruppen Ideen und Gefühle im Zusammenhang mit einem „erwählten Trauma“ aus der Vergangenheit mit denen aktueller Krisen ineinanderfalten, bis zu den „zeitlichen Konflikten“ (Mueller-Hirth 2017) zwischen den Bedürfnissen und Rhythmen der Heilung der Überlebenden auf der einen Seite und gesellschaftlichem und politischem Streben nach Übergang und Versöhnung auf der anderen Seite.

Zeitlichkeit(en) von Frieden und Konflikten

Allgemeiner gesprochen hat es in jüngerer Zeit Bewegungen in der Friedens- und Konfliktforschung gegeben, die impliziten Konzepte linearer Zeit zu kritisieren und dagegen die Weisen auf die Zeit und Macht miteinander verschränkt sind ernstzunehmen. Diese Arbeiten beziehen sich oft auf postkoloniale Forschungsarbeiten, die explizit die „imperiale Idee der linearen Zeit“ ablehnen, um die Kontinuitäten zwischen kolonialer Vergangenheit und Gegenwart nachzuzeichnen (McClintock 1995, S. 9; siehe auch Christian und Dowler 2019 zu feministischen und antirassistischen Kritiken).

Diese Kritik eröffnet einen Blick auf die vielfältigen Zeitlichkeiten im Erleben der Gewalterfahrungen und darauf, wie dominante Zeitlichkeiten ungleiche Machtverhältnisse reproduzieren (z.B. Igreja 2012, Mueller-Hirth und Rios Oyola 2018). Zum Beispiel werden Überlebende von Gewaltakten oft nach einer gewissen Zeit als anachronistisch porträtiert, als lehnten sie es ab »voranzugehen«; dominante Zeitlichkeiten von Konflikt und Frieden versuchen, die (gewaltvollen) Vergangenheiten und die (friedliche) Gegenwart als binäre Oppositionen zu konstruieren, was aber mit der gelebten Erfahrung derer nicht übereinstimmt, die sich von Traumata, Gewalt oder Leid zu erholen versuchen.

Zeitliche Dominanz kann durch die Macht bestimmter Akteure ausgedrückt werden, Zeitfenster für Friedensprozesse zu setzen, und kann dann z.B. in Verzögerungen und Wartezeiten auf Kompensationsleistungen für die Überlebenden beobachtet werden.

Wir müssen uns an dieser Stelle also fragen, ob Nixons Konzept selbst überhaupt Gewalt und die Erfahrung von Gewalt angemessen „verzeitlicht“. Die Soziologie der Zeit hat schon vor Langem auf die soziale Konstruiertheit und die diversen Formen menschlicher Zeitlichkeiten hingewiesen, im spezifischen auf dynamische Beziehungen der Zeitverhältnisse, Zeitfenster, Tempo, Timing, Sequenzierung und Muster (Adam 2004). Vergleichbar enthalten Ökosysteme so viele »Zeiten«, wie sie Objekte enthalten“ (Huebener 2020, S. 344).

Während das Konzept der »slow violence« also den Fokus bedeutsamerweise auf das Verstreichen der Zeit lenkt, das die Ursachen von Umweltverletzungen unsichtbar macht und nicht mehr nachvollziehbar werden lässt, ist es in Nixons Konzept dennoch unklar, was genau an »Zeit«, oder einer bestimmten »Zeitlichkeit«, diese Verschleierung erlaubt. Beispielsweise bezieht er sich auf den technologischen Wandel und die gegenwärtigen »Politiken der Geschwindigkeit« (Nixon 2011, S. 13), dafür maßgebliche theoretische Zugänge zu technologischer und sozialer Beschleunigung zieht er allerdings nicht heran (vgl. z.B. Rosa 2003).

In der Tat liegt dem Ansatz der »slow violence« ein linear-chronologisches Zeitlichkeitskonzept zugrunde, das Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft als distinkte Einheiten betrachtet. Es scheint aber doch gerade solche zeitlich und räumlich verteilte schleichende Gewalt zu sein, die diese distinkten Grenzen und eine chronologische Konzeption der Zeit aufzulösen beginnt. Vom Standpunkt einer kritischen Zeitlichkeitsforschung leidet das Konzept der »slow violence« also an einer ungenügenden Berücksichtigung multipler oder alternativer Konzeptionen der Zeit.

Der »slow violence« entgegentreten?

Wie von seinem Untertitel angedeutet, dreht sich Nixon auch um den Widerstand gegen »slow violence« durch das, was er »(Um-)Weltverhältnisse der Armen« nennt, sowie diejenigen, die Zeug*innen solcher Umweltbewegungen werden. Er bezieht sich auf postkolonial inspirierte aktivistische Intellektuelle wie Ken Saro-Wiwa, Wangari Maathai, Arundhati Roy und viele andere, um zu erkunden wie »slow violence« „für die Sinne verständlich gemacht werden kann durch wissenschaftliche und imaginative Bezeugungen“ (Nixon 2011, S. 14). In Ergänzung argumentiert Davies (siehe oben), dass »slow violence« für die davon Betroffenen keinesfalls versteckt ist, dass deren Aussagen oder Erzählungen aber regelmäßig ignoriert würden. Lokale, informelle Wissensbestände und die „visuelle, verkörperte und gelebte Erfahrung dieser toxischen Orte“ (Davies 2019, S. 11) sollten in Feststellungen von Umweltrisiken und -gefahren mit einbezogen werden, um wissenschaftliche Ergebnisse und Expert*innenaussagen zu ergänzen. Für Forschende bringt dies zusätzlich die Aufgabe mit sich, die eigenen Fähigkeiten zu pflegen, Zeit(lichkeiten) kritisch analysieren zu können (Huebener 2020) – in einem Bewusstsein für die vielzähligen Beziehungen der Individuen zu Gewalt und Zeit, für mehrfache Zeitlichkeiten und für die Art und Weisen in denen Zeit als Mittel zu sozialer Kontrolle und Machtausübung verwendet werden kann.

Es lässt sich festhalten, dass das Konzept der »slow violence« in der sozialwissenschaftliche Umweltforschung einflussreich geworden ist und viel dazu beitragen kann, Themen der Sichtbarkeit und Zeitlichkeit von Gewalt in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken – und doch ist es wohl am ehesten dazu geeignet, umwelt(ökologische) Katastrophen verstehbar zu machen, wie Nixon in seinem Werk schon selbst anmerkte.

Es muss aber auch betont werden, dass »slow violence« in wissenschaftlicher, medialer und allgemein gesellschaftlicher Debatte deutlich breiter diskutiert werden muss, nicht zuletzt um das Leid derer sichtbar zu machen, die allzuoft ignoriert werden – so bereichert das Konzept auch gegenwärtige Debatten um Umweltgerechtigkeit und -rassismus.

Literatur

Adam, B. (2004): Time. Cambridge: Polity

Christian, J. M.; Dowler, L. (2019): Slow and fast violence. ACME: An International Journal for Critical Geographies 18(5), S. 1066-1075.

Davies, T. (2019): Slow violence and toxic geographies: ‘Out of sight’ to whom?. Environment and Planning C: Politics and Space, doi.org/10.1177/2399654419841063.

Galtung, J. (1969): Violence, peace, and peace research. Journal of peace research 6(3), S. 167-191.

George, N. (2014): Promoting women, peace and security in the Pacific Islands: Hot conflict/slow violence. Australian Journal of International Affairs 68(3), S. 314-332.

Huebener, P. (2018): Timely ecocriticism: reading time critically in the environmental humanities. ISLE: Interdisciplinary Studies in Literature and Environment 25(2), S. 327-344.

Igreja, V. (2012): Multiple temporalities in indigenous justice and healing practices in Mozambique. International Journal of Transitional Justice 6(3), S. 404-422.

McClintock, A. (1995): Imperial leather: Race, gender, and sexuality in the colonial contest. London: Routledge.

Mueller-Hirth, N. (2017): Temporalities of victimhood: Time in the study of postconflict societies. Sociological Forum 32(1), S. 186-206.

Mueller-Hirth, N., & Rios Oyola, S. (Eds.) (2018): Time and Temporality in Transitional and Post-Conflict Societies. London: Routledge.

Nixon, R. (2011): Slow Violence and the Environmentalism of the Poor. Harvard: Harvard University Press.

Pain, R. (2020): Geotrauma: Violence, place and repossession. Progress in Human Geography, doi.org/10.1177/0309132520943676.

Rosa, H. (2003): Social acceleration: ethical and political consequences of a desynchronized high–speed society. Constellations 10(1), S. 3-33.

Volkan, V. (1997): Bloodlines. From ethnic pride to ethnic terrorism. New York: Farrar, Straus & Giroux.

Natascha Mueller-Hirth ist Lehrbeauftragte für Soziologie an der Robert Gordon Universität Aberdeen, Schottland. Eines ihrer Forschungsgebiete ist Zeitlichkeit und die Politiken der Zeit im Verhältnis zu Transitional Justice und Peacebuilding.

Aus dem Englischen übersetzt von David Scheuing.

Kommunale Konfliktberatung


Kommunale Konfliktberatung

Herausforderungen gesellschaftlicher Veränderungen friedenslogisch bearbeiten

von Hagen Berndt und Ornella Gessler

Krisen und gesellschaftliche Veränderungen schaffen Verunsicherung und Konflikte. Ein wesentlicher Teil davon wird auf kommunaler Ebene erlebt und ausgehandelt. Akteur*innen in Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung von Städten, Gemeinden und Landkreisen sind damit befasst. »Kommunale Konfliktberatung«, die im Folgenden dargestellt wird, kann Akteur*innen dabei unterstützen und friedenslogisches Vorgehen gegenüber sicherheitslogischen Lösungsansätzen stärken.

Gesellschaft ist immer im Wandel. In Städten, Gemeinden und Landkreisen werden größere gesellschaftliche Veränderungen und Umbrüche für die Bürger*innen alltäglich und direkt spürbar, beispielsweise in strukturellen Veränderungen wie Gebietsreformen, Digitalisierung oder Rückbau oder Sanierung von Stadtteilen. Kommunale Akteure aus Verwaltung, Politik oder Zivilgesellschaft gehen mit diesen (neuen) gesellschaftlichen Herausforderungen tagtäglich um, sie setzen politische Vorgaben um, sie gestalten diese oft mit und reagieren auf konkrete Herausforderungen (Bogumil und Holtkamp 2013). Allerdings gibt es häufig auch in gut funktionierenden kommunalen Strukturen für den Umgang mit Konflikten und Krisen keine erprobten Lösungswege, insbesondere wenn dabei politische, soziale und kulturelle Teilhabe unterschiedlicher Gruppen gewährleistet und unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse mit einbezogen werden sollen.

Konfliktbearbeitung in Kommunen

Wie mit Konflikten umgegangen wird und nicht ob Konflikte überhaupt ausgetragen werden, ist wesentlich. Gewöhnlich funktionieren gesellschaftliche Institutionen der Konfliktbearbeitung gut (Stadt- und Gemeinderäte, Gerichte, Vereine, Schlichtungsmechanismen etc.). Häufig gibt es bereits kompetente Personen oder glaubwürdige Einrichtungen, die dabei unterstützen, dass das »Konfliktmanagement«1 in konstruktiven Bahnen verläuft. Wenn jedoch die Beantwortung neuer Herausforderungen auf Schnittstellen definierter Verantwortlichkeiten stößt, zeigen sich häufig die Grenzen dieser Institutionen.

Der Konfliktforscher Friedrich Glasl beschreibt in seinem Modell über Konfliktdynamiken (1998), dass sich unbearbeitete Konflikte in eine zunehmend gewaltträchtigere Eskalationsspirale begeben können. Bei fortgeschrittener Eskalation ist Glasl pessimistisch, ob die Deeskalation ohne eine Intervention von außen noch gelingen kann. Er schlägt eine Intervention beispielsweise durch unterstützende Mediation, bei höheren Eskalationsstufen auch die gewaltförmige Intervention vor.

Diese Differenzierung von Interventionen findet im kommunalen Raum jedoch selten statt. Konflikte werden häufig früh durch sicherheitslogische Interventionen angegangen, z.B. durch Einsatz von Polizei, Repression und staatlicher Überwachung. Methoden und Ansätze, die einem friedenslogischen Vorgehen (vgl. Birckenbach 2012) entsprechen, nutzen eher die Entwicklungschancen von Konflikten. Beispiele sind hierfür z.B. Community Communication (Stiftung SPI 2017) oder Kommunale Konfliktberatung.

Systemische Beratung für die Konfliktbearbeitung

Der systemische Ansatz der Kommunalen Konfliktberatung ist aus der Beratungspraxis zu kommunalen Konflikten entwickelt worden (vgl. Berndt und Lustig 2014).2 Kommunale Konfliktberatung setzt dort an, wo bestehende Problemlösungsfähigkeiten, Institutionen und Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung werden dabei begleitet, die komplexen lokalen Herausforderungen und Konflikte zu entwirren, Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen herauszuarbeiten, die Wirkung (oder fehlende Wirkung) von Lösungsansätzen zu verstehen und neue Optionen zu entwickeln.

Kommunale Konfliktberatung betrachtet Konfliktdynamiken vor Ort systemisch. Die Verantwortung für den Umgang mit den Herausforderungen verbleibt im gesamten Prozess bei den Akteur*innen in der Kommune, sie sind selbst für die Auswahl und Umsetzung von Strategien und Lösungen zuständig. Die Autonomie der Akteur*innen bei der Entscheidung über ihre Handlungen, die den Konfliktverlauf beeinflussen (könnten), wird von der Beratung unterstützt. Während des Beratungsprozess werden funktionierende Ressourcen und Ansätze genutzt und gestärkt. Die Beratung findet in Form einer mandatierten, allparteilich verstandenen Intervention durch ein externes Beratungsteam in einem begrenzten Zeitraum statt (Berndt und Lustig 2016; Berndt und Dörner 2021).

Der Beratungsprozess der Kommunalen Konfliktberatung ist idealtypisch in sieben Schritte gegliedert, die sich in ihren Grundsätzen an konstruktive Erfahrungen mit Konfliktbearbeitung anlehnen. Aufgrund der Komplexität gesellschaftlicher Strukturen und Interdependenzen werden jedoch in jedem Beratungsprozess Anpassungen vorgenommen, daher verläuft die Beratung oftmals nicht strikt chronologisch. Im gesamten Beratungsprozess bedarf es stets einer kritischen Reflexion gesellschaftlicher Machtverhältnisse: werden alle Stimmen gehört, »erleben« die Konfliktakteur*innen sich zusätzlich auch als gehört und werden ihre berechtigten Anliegen für Entscheidungen wirksam?

Kommunale Konfliktberatung versteht sich als allparteiliches Vorgehen. Aufgrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse, die Menschen systematisch ausschließen, die von Klassismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Trans- und Homofeindlichkeit oder anderen Formen der Diskriminierung betroffen sind, bezieht Kommunale Konfliktberatung im Sinne einer Allparteilichkeit deren Perspektiven bewusst in den Beratungsprozess ein. Dies bedeutet auch, in der Beratungspraxis Widersprüche sichtbar zu machen, auszuhalten und neue Lösungswege zu entdecken.

Im Folgenden wird der idealtypische Aufbau einer Beratung skizziert.

Vertrauen aufbauen und Beratungsmandat klären

Zu Beginn werden Gespräche mit kommunalen Entscheidungsträger*innen geführt. Es geht darum, Vertrauen aufzubauen und das Einverständnis der Akteur*innen für die Beratung einzuholen. Der Beratungsprozess wird durch eine Kooperationsvereinbarung mandatiert. Die Konfliktberater*innen agieren jedoch während der Beratung als unabhängige, externe Intervenierende (s. a. Blunck 2021).

Perspektiven hören und Konfliktdynamiken verstehen

Im nächsten Schritt des Beratungsprozesses führen die Konfliktberater*innen vor Ort Hintergrundgespräche mit Akteur*innen, um die verschiedenen Perspektiven, Erfahrungen, Wahrnehmungen, Interessen und Bedürfnisse zu hören. Es ist wichtig einen Rahmen zu schaffen, in dem Akteur*innen sprechen und erleben, dass ihnen zugehört wird, damit sich die Bereitschaft entwickeln kann, sich mit eigenen Rollen im Konflikt und den Anliegen der anderen Akteur*innen auseinanderzusetzen. Die Berater*innen schaffen Raum für empathisches Zuhören, in dem Vertrauliches diskret behandelt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Berater*innen die Positionen und Standpunkte übernehmen.

Zur Erhellung des Konfliktgeschehens wird im folgenden Prozessschritt eine umfassende Situations- und Konfliktanalyse durch systemische Analysemethoden erstellt. Dabei werden Faktoren, die das Konfliktgeschehen beeinflussen, erfasst und Dynamiken dargestellt. Die kommunalen Akteur*innen entwickeln so ein tieferes Verständnis für das Konfliktgeschehen und für ihre eigenen Rollen in Bezug auf Konfliktdynamiken und Handlungen anderer Akteur*innen.

Aus der Praxis: In einer Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt wurden mehr als 30 eigenständige Dörfer mit einer Kernstadt administrativ zu einem neuen Gebilde zusammengefasst. Die Bewohner*innen waren in unterschiedlicher Weise in die Entscheidungen der Kernstadt eingebunden, abhängig davon, ob sie auch weiterhin über gewählte Ortschaftsräte verfügten, über Heimatvereine organisiert waren oder keine eigenen Strukturen hatten. Sie erlebten zunehmend Einbußen in Bezug auf ihre Selbstwirksamkeit innerhalb der neuen Gemeinde, was sich teilweise in Ablehnung politischer Strukturen niederschlug. Zugleich tat sich in den Augen von Verwaltung und politischen Gremien eine Kluft zu Zivilgesellschaft und Bürger*innenschaft auf, die trotz vieler Bemühungen nicht überbrückbar erschien. Die systemische Situations- und Konfliktanalyse machte den Beteiligten deutlich, dass scheinbar eindeutige Schuldzuschreibungen als Erklärungsmuster für das Geschehen nicht ausreichen. Die Analyse legte offen, dass historische und gegenwärtige Verletzungen (z.B. Nachwendeerfahrungen von Kontrollverlust und Abwertung, Gemeindegebietsreformen), aber auch begrenzte Ressourcen, schwache Strukturen und unzureichende Kommunikation zur Konfliktdynamik beigetragen hatten.

Handlungsoptionen entwickeln

Auf Grundlage der Situations- und Konfliktanalyse werden Handlungsoptionen identifiziert. Die am Konflikt Beteiligten entwickeln selbstverantwortlich neue Handlungsweisen oder passen bestehende Maßnahmen an, um die Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Die Stärke dieser Phase liegt darin, dass Akteur*innen sich als Handelnde begreifen, die einer Opferhaltung innewohnende Ohnmacht durchbrechen, und gleichzeitig auf ihre eigenen Interessen achten. Berater*innen begleiten und unterstützen dabei, Vertrauen in die Handlungsbereitschaft anderer Akteur*innen zu entwickeln oder Maßnahmen auf intendierte oder nicht intendierte (Neben-)Wirkungen zu untersuchen.

Handlungsoptionen auswählen und Synergien schaffen

In diesem Beratungsschritt stellen Akteur*innen Verbindlichkeiten her und erleben sich als Teil einer konstruktiven Dynamik, an der sie gemeinsam mit anderen wirken. Das zu Beginn des Prozesses den Berater*innen erteilte Vertrauen wird zunehmend auf den Konfliktbearbeitungsprozess und die anderen Konfliktakteur*innen übertragen. Konfliktberater*innen schaffen in dieser Phase primär einen allparteilichen Rahmen für die Entwicklungen eines gemeinsam getragenen Handlungskonzepts und schlagen geeignete Formate für dessen Darstellung vor.

Aus der Praxis: In der oben beschriebenen Gemeinde wurden erfolgreich neue Formen der Bürger*innenkommunikation entwickelt: sogenannte »Zukunftsgespräche«, an denen auch Kommunalpolitiker*innen teilnahmen. Vor Ort ausgewählte Personen wurden zu Moderator*innen fortgebildet. Diese sorgten für eine Atmosphäre gegenseitigen Zuhörens, besonders wenn widerstreitende Ansichten geteilt wurden. Auf Seiten der Bürger*innen konnten auch diejenigen ihre Sichtweisen einbringen, die bislang noch nicht von der Kommunalpolitik gehört worden waren. Die entwickelten Ideen und Vorschläge wurden veröffentlicht und die Bürgermeisterin und die Stadtverwaltung reagierten mit konkreten Antworten und Umsetzungsschritten darauf (VFB Salzwedel e.V. 2019).

Maßnahmen umsetzen und Exit-Strategien

Die letzten beiden Beratungsschritte bestehen in der Begleitung der Maßnahmen und den Exit-Strategien. Die vereinbarten Maßnahmen können z.B. in Aktionsplänen festgehalten, mit Indikatoren belegt und umgesetzt werden. Zum Schluss eines Beratungsprozesses verlassen die Berater*innen diesen. Die Konfliktbearbeitung soll dann durch Akteur*innen in der Kommune selbständig und nachhaltig verlaufen. Zukünftig übertragen sie ihre Erfahrungen auf neue Herausforderungen, mobilisieren und entwickeln Strukturen zur Konfliktbearbeitung.

Ausblick für Kommunale Konfliktbearbeitung

Gesellschaftliche Krisen sind Kennzeichen der Gegenwart. Konfliktbearbeitung wird damit zu einer Zukunftsaufgabe. Kommunen benötigen Strukturen, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Ausschließlich sicherheitslogische Maßnahmen reichen nicht mehr aus: friedenslogische Konfliktbearbeitung muss gestärkt werden. „Ein zentraler Schritt für den zukunftsfähigen Umgang mit Konflikten ist (…) die Anerkennung, dass es sie gibt, dass sie als Zeichen von Entwicklung und Wandel (…) gelesen werden können, und dass sie Chancen bieten, wenn alle (…) auch Beteiligte der Lösung sind.“ (Gatzemeier und Berndt 2021).

Unsere Erfahrung zeigt: Häufig sind es relativ einfache und die kommunalen Haushalte nur wenig belastende Veränderungen, die Wirkungen im Konfliktgeschehen entfalten. Wir verbinden mit der Kommunalen Konfliktberatung zweierlei: die unabhängige Beratung ist mandatiert und vertrauensvoll angebunden an diejenigen, die Entscheidungen auch umsetzen (Hebelwirkung); die Beratung ermöglicht jedoch auch gesellschaftliche Teilhabe von denjenigen, die auf gewaltfreie Weise bislang wenig Aussicht darauf hatten, ihre Interessen und Bedürfnisse einzubringen (Präven­tionswirkung). Damit kann Kommunale Konfliktberatung zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Konflikttransformation auf kommunaler Ebene beitragen. Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe zivilgesellschaftlich-staatlicher Zusammenarbeit.3

Anmerkungen

1) Vergleiche für das Verständnis von Konfliktmanagement auch: Bundesregierung 2020.

2) In diesem Artikel werden Erfahrungen aus Beratungsprozessen beschrieben, die im Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des Vereins zur Förderung der Bildung – VFB Salzwedel e.V. im Rahmen des Projekts »Kommunale Integrationsstrategien für Vielfalt und Teilhabe« ausgewertet wurden. Dieses Projekt wird aus Mitteln der EU aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie der Stiftungen Dialoge und Begegnungen, Demokratie von unten bauen und Heidehof Stiftung kofinanziert.

3) Ein Beispiel hierfür ist die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, der Freudenbergstiftung und dem Verein zur Förderung der Bildung – VFB Salzwedel e.V. über die Gründung des Kompetenzzentrums Kommunale Konfliktberatung, welches Kommunen in verschiedenen Bundesländern bei lokalen Herausforderungen berät.

Literatur

Berndt, H.; Lustig, S. (2014): Kommunale Konfliktberatung. Konzeption zur Beratung von Kommunen im Wandel. Köln: forumZFD.

Berndt, H.; Lustig, S. (2016): Kommunale Konfliktberatung – ein Beitrag zum Umgang mit Fragen des Zuzugs und der Integration. In: Warndorf, P. K. (Hrsg.): Integration – zwischen Konflikt und Prävention. Münster: MV Wissenschaft.

Berndt, H.; Dörner, W. (2021): Kommunale Konfliktberatung. Wenn Konflikt sich nicht von selbst lösen lassen. In: Arajärvi, O. /Schweitzer, C. (Hrsg.): Konfliktbearbeitung in der Nachbarschaft. Praxisbeispiele für ein friedliches Miteinander aus Deutschland, der Slowakei, Indien, den USA und Bosnien-Herzegowina. Bonn: Verlag Stiftung Mitarbeit, S. 83-100.

Berndt, H.; Gatzemeier, U. (2021, i.E.): Integration und Teilhabe: Kommunale Konflikte als Aufgabe und Chance. In: Hohnstein, S., Langner, J., Zschach, M. (Hrsg.): Lokale Konflikte in der Migrationsgesellschaft – Konflikterscheinungen und Konfliktbearbeitung. Deutsches Jugendinstitut Halle.

Birckenbach, H.-M. (2012): Friedenslogik statt Sicherheitslogik. Gegenentwürfe aus der Zivilgesellschaft. In: Wissenschaft und Frieden, 2/2012, S.42-47.

Blunck, M. (2021): Eine besondere Beziehung: Die „Insider-Outsider“- Dynamik in der Kommunalen Konfliktberatung. In: Großmann, K. et al. (Hrsg.): An Konflikten wachsen oder scheitern? Beiträge zur Reflexion eines komplexen Phänomens. Erfurt, S. 159-172.

Bogumil, J.; Holtkamp, L. (2013): Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung. Eine praxisorientierte Einführung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Bundesregierung (2020): Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Berlin: Bundes­ministerium des Inneren.

Glasl, F. (1998): Selbsthilfe in Konflikten. Stuttgart: Verlag Freies Geistesleben.

Stiftung SPI (2017): Community Communication. Diskursive Beteiligung im Gemeinwesen.

Verein zur Förderung der Bildung – VFB Salzwedel e.V. (2019): Wir für uns. Ohne Bürgerinnen und Bürger keine Stadt. Kommunale Konfliktberatung in Gardelegen. Selbstverlag.

Hagen Berndt ist Leiter des Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des Vereins zur Förderung der Bildung – VFB Salzwedel e.V.
Ornella Gessler ist Projektreferentin im Vorhaben „Kommunale Integrationsstrategien für Vielfalt und Teilhabe“ durchgeführt im Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung.

LinkedIn als Barometer

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Wissenstransfers zwischen ziviler und militärischer F&E

von Thea Riebe, Stefka Schmid und Christian Reuter

Gibt es Wissenstransfers zwischen militärischer und ziviler Forschung? Wenn ja, in welchem Umfang? Um die Art und Weise zu untersuchen, wie Unternehmen durch sogenannte »Spillover«-Effekte von den Aktivitäten in den Bereichen »Forschung und Entwicklung« (F&E) eines anderen Unternehmens profitieren, existieren bereits Methoden, die die Mobilität von Arbeitskräften als Initiator von Wissenstransfers untersuchen. Dieser Beitrag stellt einen ergänzenden Ansatz vor, der auf »Social Media Analytics« (SMA) beruht. Er soll helfen, die »Spillover«-Effekte vom Verteidigungsbereich in die zivile F&E quantifizieren zu können und beruht auf der Analyse von Angaben zum Beschäftigungswechsel aus dem sozialen Netzwerk »LinkedIn«.

Unter »Spillover« wird der Prozess des Transfers von (technologischem) Wissen verstanden, der häufig innerhalb oder zwischen Unternehmen entsteht und anschließend, zum Beispiel durch Patente oder Weitergabe an andere Akteure, sichtbar wird (vgl. Aghion und Jaravel 2015). Unternehmen profitieren auf diese Weise von den Aktivitäten in der F&E eines anderen Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden in der Forschung Ansätze entwickelt, die die Mobilität von Arbeitskräften als Initiator von Wissenstransfers untersuchen (vgl. Audretsch und Keilbach 2005). Für die Messung dieser »Spillover« wurde der Fokus auf geografische Nähe sowie auf Transfers von informellem Wissen über soziale Netzwerke gelegt.

Dieser Beitrag soll zum interdisziplinären Forschungsbereich der Friedensinformatik beitragen, die die Rolle und Anwendung der Erkenntnisse und Methoden der Informatik im Kontext von Frieden und Sicherheit untersucht (vgl. Reuter 2019). In dieser Studie untersuchen wir konkret, inwieweit die Analyse Sozialer Medien (SMA) als ein ergänzender Ansatz zur Quantifizierung von »Spillover«-Effekten im Verteidigungsbereich auf zivile Forschung und Entwicklung verwendet werden kann.

Es existieren bereits viele verschiedene Möglichkeiten, Daten aus Sozialen Netzwerken zu analysieren: Neben den Beiträgen der Nutzer*innen spielen auch persönliche Netzwerke und Beziehungen eine zentrale Rolle. Daher werden in dieser Studie insbesondere Beschäftigungsbiographien aus dem sozialen Netzwerk »LinkedIn« analysiert. Mittels deskriptiver Statistik untersuchen wir die Mobilität von Mitarbeiter*innen zwischen militärischer und ziviler F&E in Deutschland. Es wird von manchen Wissenschaftler*innen angenommen, dass Innovationen aus dem Verteidigungssektor aufgrund dessen spezifischer Eigenschaften selten in zivile Bereiche »überlaufen« (vgl. Schmid 2017). Tatsächlich zeigte unsere Studie auch, dass Mitarbeiter*innen von Rüstungszulieferern signifikant seltener in zivile F&E wechselten, als Fachkräfte, die hauptsächlich im zivilen Sektor gearbeitet haben.

Ansatz: Arbeitsmobilität und Soziale Netzwerke

Die Innovationsforschung konzentrierte sich zur Messung von »Spillover«-Effekten bisher insbesondere auf Wirtschafts-, Wissens- und Technologietransfers, auch in persönlichen Netzwerken oder durch einzelne Sektoren (vgl. Cerulli und Potì 2009). Die Untersuchung von »Spill­over«-Effekten hilft dabei, zu verstehen, welchen Effekt Innovationen über ihren originären Sektor hinaus haben können und wie sich solche Effekte über verschiedene Sektoren hinweg verhalten. Die wichtigste Methode zur Untersuchung und Quantifizierung von »Spill­over«-Effekten macht sich den Umstand zunutze, dass sich Autor*innen von Patenten und Publikationen gegenseitig zitieren. Die Untersuchung dieser Zitationsnetzwerke hilft, die Beziehungen zwischen Innovationen nachvollziehen zu können (vgl. Acosta et al. 2011). Die Analyse von Patentzitaten bietet zwar viele Vorteile, stößt aber auch an Grenzen. Insbesondere bei den sogenannten »Emerging Technologies«, also grundlegend neuen und sich schnell entwickelnden Technologien, die möglicherweise noch keinen etablierten Output an Patenten entwickelt haben, muss unter Umständen auf andere Indikatoren für die Messung des »Spillover« von Innovationen zurückgegriffen werden.

Dabei wird diesen Innovationen ein weitreichender Einfluss und die Fähigkeit zugeschrieben, den Status Quo zu verändern. Da sie sich noch in der Entstehung befinden und viele Anwendungsgebiete noch erforscht werden, vermutet man ihre bedeutsamsten Auswirkungen in der Zukunft, weshalb letztere noch nicht mit Sicherheit eingeschätzt werden können (vgl. Rotolo et al. 2015). Im militärischen Kontext werden als solche zukunftsweisenden Innovationen in Entwicklung derzeit insbesondere Cyber-Technologien, Künstliche Intelligenz (KI), autonome Waffensysteme (AWS), Hyperschallflugkörper und ferngelenkte Systeme diskutiert (vgl. Sechser et al. 2019).

Im Zuge der zunehmenden Nutzung sozialer Netzwerkplattformen wie »Facebook« und »LinkedIn« ist das Feld der »Social Media Analytics« entstanden. Deren Ansatz ist es, Methoden zur Analyse von Social-Media-Daten zu kombinieren, zu erweitern und anzupassen (vgl. Stieglitz et al. 2018). Die Verwendung der von SMA bereitgestellten Daten kann Aufschluss über soziale Netzwerke und relevante Wissenstransfers geben, welche die Schwachstellen der Patentanalyse umgehen könnten. Bei der Untersuchung von »Spillover«-Effekten auf der Basis von individuellem Verhalten konzentriert sich unser Ansatz mithilfe einer Karrierenetzwerkanalyse darauf, wie Individuen Wissen zwischen Unternehmen, Abteilungen und Jobpositionen übertragen. Auch wenn sich die betreffenden Personen nicht persönlich kennen, können ihre Wege miteinander verbunden sein, indem sie für dieselbe Firma arbeiten, ähnlichen Aufgaben nachgehen oder dasselbe Wissen erwerben und weitergeben (vgl. Robertson und Jacobson 2011). Unserer Ansicht nach repräsentieren »LinkedIn«-Netzwerke teilweise diese Netzwerkcharakteristika und ermöglichen so die Untersuchung von Verbindungen zwischen der Verteidigungs- und der zivilen Industrie sowie zwischen relevanten Rüstungsunternehmen, welche durch Arbeitsplatzwechsel einzelner Akteure initiiert werden.

Ergebnisse und ethische Einordnung

Für die Analyse wurden 513 Profile von Mitarbeiter*innen untersucht, die im Zeitraum von 2009-2019 zu irgendeinem Zeitpunkt für die drei umsatzstärksten Rüstungsunternehmen in Deutschland gearbeitet haben.1 Die Beschäftigten wurden danach ausgewählt, dass sie in einem Bereich der F&E tätig waren, wobei nicht nach der Beschäftigung mit einer konkreten Technologie ausgewählt wurde. Die Beschäftigten wechselten ihren Arbeitsplatz zwischen 2009 und 2019 im Durchschnitt 3,75 Mal (siehe Tabelle auf Seite 50).

Anzahl der Arbeitsplätze zwischen 2009-2019 1,926
Fachkräfte 513
Durchschnittliche Arbeitsplatzwechsel pro Person 3.75
Standardabweichung 1.76
Median 3

Tabelle: Arbeitsmobilität zwischen 2009-2019

Es lassen sich drei Gruppen innerhalb der Stichprobe identifizieren: Gruppe eins (D), bestehend aus Personen, die ausschließlich für Unternehmen des Verteidigungssektors gearbeitet haben, Gruppe zwei (DC), bestehend aus Personen, die überwiegend im Verteidigungssektor gearbeitet haben und Gruppe drei (C) mit Personen, die häufiger im zivilen Sektor als im Verteidigungssektor gearbeitet haben (siehe Abbildung auf Seite 50). Die Anwendung der deskriptiven Statistik auf die Stichprobe zeigt dementsprechend in der Verteilung von militärischen zu zivilen Arbeitsplätzen, dass 257 Personen innerhalb von zehn Jahren ausschließlich für verteidigungs­orientierte Unternehmen gearbeitet haben (der Anteil der Jobs im militärischen Bereich (v) ist also v(D) = 1.00). Des Weiteren arbeiteten 154 Individuen überwiegend im militärischen (v(DC) = 0.50) sowie 102 überwiegend im zivilen (v(C) < 0.50) Bereich. Dabei wechselte die erste Gruppe durchschnittlich weniger häufig ihre Arbeitsposition (v(D) 3,242), während mit stärkerer Bindung an zivil ausgerichtete Unternehmen die durchschnittlichen Jobwechsel pro Person stiegen (v(DC) 4,019, v(C) 4,608).

Dies scheint die Annahme zu stützen, dass der »Spillover« von Wissen aus der Verteidigungsindustrie nur gering ist und unterstützt damit die These, dass dies auch an den äußerst spezifischen Merkmalen der nationalen Verteidigungsindustrien liegen könnte. Aus den detaillierten Projektbeschreibungen zu den jeweiligen Profilen der Mitarbeiter*innen lässt sich außerdem der wissensbasierte Charakter der Arbeitsplätze ablesen. Unternehmen tragen daher indirekt durch den Wechsel von Mitarbeiter*innen dazu bei, dass sich neue Technologien weiterentwickeln und an neue Kontexte angepasst werden können. Der Wissens-»Austausch« zwischen den Mitarbeiter*innen, auch wenn er quantitativ wenig stattfindet, kann somit qualitativ zur Verbreitung einer neuen Technologie beitragen. Dies gilt es durch weitere Studien zu untersuchen.

Die Soziale Netzwerkanalyse direkter Beziehungen (vgl. Leistner 2012) führt jedoch im Gegensatz zur Untersuchung von Verbindungen der Unternehmen zu forschungsethischen Herausforderungen, da hierzu die Analyse von Daten erforderlich ist, die aus dem Kontext der Zustimmung durch die Nutzer*innen herausgelöst werden oder gar deren Privatsphäre verletzen könnten (vgl. Hoser und Nitschke 2010). In dieser Hinsicht erweist sich die Patentanalyse als forschungsethisch weniger problematisch, da die öffentlich zugänglichen Datenbanken bekannt sind und es weniger Beschränkungen bezüglich des Schutzes der individuellen Privatsphäre gibt. So kann man Patentinformationen einschließlich ihres Inhalts analysieren, um einen tieferen Einblick in die Merkmale des übertragenen Wissens zu erhalten, ohne dabei den Fokus durch die Analyse ihrer charakteristischen Fähigkeiten oder Biografien auf Einzelpersonen zu legen. Die Dokumentation und Diskussion ethischer Fragen in Abwägung mit dem tatsächlichen Forschungsnutzen ist daher auch bei der Durchführung von Social Media-Forschung von entscheidender Bedeutung. In Einschränkung unserer eigenen Ergebnisse muss daher festgehalten werden: In weiteren Studien sollte der Fokus auf Netzwerkdaten gelegt werden, die nicht oder weniger personenbezogen sind, und sich stärker an spezifischen Technologien, Firmen oder Projekten orientieren.

Unsere Studie zeigt, wie »Spillover«-­Effekte zwischen dem Verteidigungs- und dem zivilen Sektor mithilfe von sozialen Karrierenetzwerken wie »LinkedIn« gemessen werden können. Dieser Ansatz kann damit zum einen Patentnetz­werkanalysen ergänzen, die sich der Diffusion von Technologien in zivilen und militärischen Bereichen widmen, indem der Fokus auf hierfür relevante (personale) Prozesse der Wissensproduktion in Firmen gelegt wird. Zum anderen könnten Zitationsnetzwerkanalysen, die sich auf Wissenstransfers zwischen Publikationen im akademischen Diskurs fokussieren, von der Konzentration der SMA auf den Anwendungsbereich, also wirtschaftliche Aktivitäten in militärischen oder zivilen Industrien, profitieren.

Dies erlaubt eine richtungsweisende Auseinandersetzung mit neuen (militärischen) Technologien mit Blick auf verantwortungsvolle F&E, welche zu einer besseren Beurteilung neuer Technologien beitragen kann. Besonders wenn sie viele mögliche Anwendungsfelder haben, stellen diese Technologien eine Herausforderung für die Einschätzung der Risiken und potentieller Folgen für die internationale Sicherheit und den Frieden dar (vgl. Riebe und Reuter 2019). Um diese Effekte zu untersuchen, und die Verbreitung von Technologien zwischen Wirtschaftssektoren zu analysieren, kann die technisch-naturwissenschaftliche Friedensforschung sich in Zukunft auch der Methoden der »Spillover«-Forschung bedienen.

Dieser Beitrag ist die gekürzte Version von »Riebe et al. (2020): Measuring Spillover Effects from Defense to Civilian Sectors – A Quantitative Approach Using LinkedIn. In: Defence and Peace Economics« (doi.org/10.1080/10242694.2020.1755787).

Anmerkung

1) Anzumerken ist hier allerdings, dass nicht bekannt ist, wie viele Mitarbeiter*innen der untersuchten Unternehmen tatsächlich bei LinkedIn angemeldet sind.

Literatur

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Aghion, P.; Jaravel, X. (2015): Knowledge spillovers, innovation and growth. In: Economic Journal 125(583), S. 533-573.

Audretsch, D. B.; Keilbach, M. (2005): The mobility of economic agents as conduits of knowledge spillovers. In: Fornahl, D.; Zellner, C.; Audretsch, D. B. (Hrsg.): The role of labour mobility and informal networks for knowledge transfer. Boston: Springer Science, S. 8-25.

Cerulli, G.; Potì, B. (2009): Measuring intersectoral knowledge spillovers. An application of sensitivity analysis to Italy. In: Economic Systems Research 21(4), S. 409-436.

Hoser, B.; Nitschke, T. (2010): Questions on ethics for research in the virtually connected world. In: Social Networks 32(3), S. 180-186.

Leistner, F. (2012): Connecting organizational silos. Taking knowledge flow management to the next level with social media. Hoboken: Wiley.

Reuter, C. (2019): Information technology for peace and security. IT-applications and infrastructures in conflicts, crises, war, and peace. Wiesbaden: Springer Vieweg.

Riebe, T.; Reuter, C. (2019): Dual-use and dilemmas for cybersecurity, peace and technology assessment. In: Reuter, C. (Hrsg.): Information technology for peace and security. IT-applications and infrastructures in conflicts, crises, war, and peace. Wiesbaden: Springer Vieweg, S. 165-183.

Robertson, P. L.; Jacobson, D. (2011): Knowledge transfer and technology diffusion: An introduction. In: Dies. (Hrsg.): Knowledge transfer and technology diffusion. Cheltenham: Edward Elgar, S. 1-34.

Rotolo, D.; Hicks, D.; Martin, B. R. (2015): What is an emerging technology? In: Research Policy 44(10), S. 1827-1843.

Schmid, J. (2017): The diffusion of military technology. In: Defence and Peace Economics 29(6), S. 1-19.

Sechser, T. S.; Narang, N.; Talmadge, C. (2019): Emerging technologies and strategic stability in peacetime, crisis, and war. In: Journal of Strategic Studies 42(6), S. 727-735.

Stieglitz, S.; Mirbabaie, M.; Ross, B.; Neuberger, C. (2018): Social media analytics. Challenges in topic discovery, data collection, and data preparation. In: International Journal of Information Management 39, S. 156-168.

Thea Riebe ist Doktorandin am Lehrstuhl Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit (PEASEC) an der TU Darmstadt und erforscht Dual-use-Risiken und deren Bewertung in der Informatik.
Stefka Schmid erforscht als Doktorandin am Lehrstuhl Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit (PEASEC) Innovationsdiffusion von AI und verantwortungsvolle Digitalisierung.
Christian Reuter verbindet als Inhaber des Lehrstuhls Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit (PEASEC) an der TU Darmstadt Fragen der Informatik mit der Friedens- und Sicherheitsforschung.

Citizen Science


Citizen Science

Partizipation von Bürger*innen in Forschung und Wissenschaft

von Susanne Tönsmann und Anne Harnack

In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, zeichnen sich seit einigen Jahren deutliche Trends im Zusammenspiel von Wissenschaft und Gesellschaft ab. Zum einen findet eine sukzessive Öffnung der Universitäten Richtung Gesellschaft statt, zum anderen lässt sich ein Trend unter dem Stichwort »Citizen Science« verzeichnen. Mit Citizen Science und der Beteiligung von Bürger*innen an Forschung werden mehrere Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Der Beitrag diskutiert verschiedene Formen der Beteiligung von Bürger*innen an Forschung und fragt nach den stabilisierenden Potentialen von Bürgerwissenschaft und Partizipation an Wissenschaft für die Gesellschaft.

Partizipation bedeutet Mitgestaltung, Mitsprache und Teilhabe. Als ein demokratietheoretischer Begriff verstanden, beinhaltet Partizipation die Mitwirkung von Bürger*innen an Entscheidungen, die Auswirkungen auf ihr Leben und/oder das der Gesellschaft haben. Wer partizipiert, spielt nicht nur das Spiel mit, sondern kennt die Regeln des Spiels und kann sie mitbestimmen. Partizipation steht zudem, wie Max Kaase schreibt, in „enger Beziehung zu den normativen Vorstellungen einer guten politischen Ordnung“ (Kaase 1983, S. 229). Partizipation wurde besonders im Kontext von Gruppen, deren Beteiligung am politischen Prozess als förderungswürdig wahrgenommen wird, diskutiert. Möglichkeiten der Partizipation beispielsweise von Kindern, Jugendlichen und Migrant*innen, Personen also, die qua Alter oder Staatsbürgerschaft nicht wie volljährige Staatsbürger*innen am politischen Prozess einer Gesellschaft teilhaben können, sind Gegenstand der Diskussion (siehe u.a. Moser 2010). Partizipation erscheint als etwas durchaus Gutes und Erwünschtes. Die Frage nach gesellschaftlicher Teilhabe und der Gestaltung von Gesellschaft ist freilich für alle Mitglieder einer Gesellschaft relevant.

Partizipation kann in verschiedenen Zusammenhängen passieren. Ein möglicher Ort sind Universitäten und Hochschulen.

Öffnung von Universitäten

Universitäten und Hochschulen sehen sich heute verstärkt in der Pflicht – oder werden in die Pflicht genommen –, sich für die Gesellschaft zu öffnen. Wir sehen dies am dynamischen Feld der Wissenschaftskommunikation und den intensiven Bemühungen von Hochschulen und einzelnen Forscher*innen, ihre Aktivitäten sichtbar zu machen und teils hoch spezialisierte Forschung auf eine Art und Weise zu kommunizieren, die für Bürger*innen verständlich ist. Zahlreiche Formate kommen hier zur Anwendung und werden teils neu entwickelt: Lange Nächte der Wissenschaft, Tage der offenen Tür, Ausstellungen und Kneipenvorlesungen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Zudem scheinen sich Ansprüche an Forschung zu wandeln: Forschung soll nicht nur »exzellent« sein, sondern auch »Impact« haben, also einen direkten gesellschaftlichen Nutzen. Sie soll nicht nur Fragen beantworten, sondern Probleme lösen. Unter den Stichworten »Open Access«, »Open Data« und »Open Science« finden wir darüber hinaus Bestrebungen, die Öffentlichkeit, die Forschung und Lehre maßgeblich finanziert, an Forschungsergebnissen teilhaben zu lassen oder es zumindest ansatzweise zu ermöglichen, beispielsweise dadurch, dass Publikationen kostenfrei einsehbar sind. Eine weitere Ausprägung der Öffnung von Wissenschaft ist die Einbeziehung von Bürger*innen in wissenschaftliche Projekte. Universitäten agieren hier als Akteurinnen von Partizipation und als Orte der gesellschaftlichen Teilhabe.

Citizen Science und partizipative Forschung

Partizipative Forschung und Citizen Science haben unterschiedliche Traditionen. Wesentliche Unterschiede liegen in der Art des Forschungsgegenstandes und der Art und Weise der Partizipation von Personen. Citizen Science wird als die „Beteiligung von Personen an wissenschaftlichen Prozessen, die nicht in diesem Wissenschaftsbereich institutionell gebunden sind“ verstanden, weiter als „die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses in den Geistes-, Natur-, und Sozialwissenschaften“ (Bonn et al 2016, S. 13).

Besonders in den Bereichen Natur und Umwelt hat Citizen Science eine lange Tradition. Der »Christmas Bird Count«, der alljährlich von der Umweltorganisation National Audubon Society veranstaltet wird, gilt als eines der ältesten Citizen-Science-Projekte: Seit 1900 zählen Freiwillige in der Weihnachtszeit die Vögel in ihrer Umgebung und sammeln so Daten über das Vorkommen verschiedener Vogelarten. Auch heute beteiligen sich in den Bereichen Natur und Umwelt Freiwillige an einer Vielzahl von Projekten, sammeln etwa Insekten und schicken sie zur Klassifizierung an Forscher*innen (mueckenatlas.de), erheben, wie sich wilde Pflanzen in der Stadt fortpflanzen (plantsciences.uzh.ch/de/outreach/citizenscience.html) oder erheben eigenständig Umweltdaten (sensebox.de).

Die Beteiligung von Bürger*innen nimmt unterschiedliche Formen und Stufen an. Sie erstreckt sich von informiert werden bis zum Mitentscheiden oder Selbstverwalten (Aner 2016). Das »Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland« stellt ein vierstufiges Modell vor. Auf der untersten Stufe werden Bürger*innen als »passive Beobachter« gesehen; auf der zweiten Stufe nehmen sie aktiv teil, beispielsweise an Umfragen (die sie nicht selbst konzipiert haben); auf der dritten Stufe arbeiten sie mit Wissenschaftler*innen zusammen. Auf der vierten Stufe sind Wissenschaftler*innen nicht mehr involviert, sondern Bürger*innen handeln selbstorganisiert und eigenverantwortlich.

Im Bereich der Erforschung der natürlichen Umwelt und der Artenvielfalt bezieht sich die Beteiligung von Bürger*innen häufig auf das Sammeln von Daten, also das Festhalten von Information in Form von Fotos oder Messungen, und ist auf der zweiten Stufe angesiedelt. Plattformen wie Zooniverse und so genannte »serious games« ermöglichen darüber hinaus Beiträge zur Analyse von Daten auf spielerische Art. Technologische Entwicklungen der vergangenen ca. 15 Jahre machen den Einbezug von Bürger*innen sehr viel leichter. Ein in Niedersachsen aufgenommenes Foto eines Schmetterlings kann problemlos in Echtzeit in eine Datenbank in Bayern aufgenommen und dort bearbeitet werden. Die Beteiligung von Personen beschränkt sich hier auf das Aufnehmen eines Fotos, möglicherweise einer Verschlagwortung. Bürger*innen lernen etwas bei diesen Projekten, so eine Annahme, und sie betätigen sich (möglicherweise) in einer Gemeinschaft.1 Forscher*innen können durch die Datensammlungen von Bürger*innen auf potentiell riesige Datenmengen zugreifen, die sie selber so nicht sammeln könnten, weil eine Forscher*in nicht an vielen Orten gleichzeitig sein kann.

In Forschungsbereichen, in denen der Mensch – der menschliche Körper, das Verhalten, Erleben und Empfinden von Menschen – Forschungsgegenstand ist, sind Menschen zwangsläufig beteiligt. In vielen medizinischen und psychologischen Forschungsbereichen werden Personen, die sich hier beteiligen, Proband*innen oder Versuchspersonen genannt. Der Grad der Teilhabe ist hier gering, und eine Mitsprache der beteiligten Personen ist nicht vorgesehen.

Ganz anders in partizipativer Forschung, in der Menschen im Zentrum stehen: „In der partizipativen Forschung stehen die Menschen, die an ihr teilhaben, im Mittelpunkt – ihre Perspektiven, ihre Lernprozesse und ihre individuelle und kollektive (Selbst-) Befähigung“ (von Unger 2014, S. 2). Von Unger beschreibt partizipative Forschung weiter als ein „klar wertebasiertes Unterfangen: Soziale Gerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit, Menschenrechte, die Förderung von Demokratie und andere Wertorientierungen sind treibende Kräfte“ (von Unger 2014, S. 1). Diese Werteorientierung mag in vielen Citizen-Science-Projekten unterschwellig enthalten sein, explizit gemacht wird sie aber sehr selten, steht doch die Möglichkeit, zu wissenschaftlicher Forschung beizutragen, häufig im Mittelpunkt. Ein der partizipativen Forschung nahestehendes Verständnis von Partizipation finden wir in den Disability Studies. Unter dem Stichwort „nichts über uns ohne uns“ (Charlton 19998) wird die gleichberechtigte Teilhabe von beforschten Personen eingefordert.

Partizipative Forschung in der Tradition des »Participatory Action Research« scheint derzeit weniger im Trend zu liegen. Dies mag an der geringeren Reichweite liegen – partizipative Forschung involviert typischerweise eine kleinere Zahl von Personen –, aber auch an einem geringeren Grad an Digitalisierung, der mit partizipativen Prozessen verbunden ist. Partizipative Prozesse setzen jenseits von digitalen Hilfsmitteln häufig auf dialogische Formate und physische Interaktion. Gleichwohl gibt es Bestrebungen, Citizen Science partizipativer zu machen und die Rolle der beteiligten Bürger*innen zu stärken. Dies zeigt sich in verschiedenen Projekten, die Bürger*innen stärker einbeziehen wollen, wie auch in der Förderung von Institutionen und Projekten an Universitäten und anderen Einrichtungen. Beispielhaft seien hier die Aktivitäten des Open Innovation in Science Center der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft in Österreich und die von der Stiftung Mercator Schweiz geförderte Partizipative Wissenschaftsakademie genannt.

Citizen Science bekam in den vergangenen Jahren viel Aufmerksamkeit und wurde viel diskutiert, sowohl in wohlwollender Art und Weise als auch aus kritischen Perspektiven: Ist es überhaupt Wissenschaft, wenn nicht-akademisch ausgebildete Menschen an Forschungsprojekten teilnehmen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Ansprüche an exzellente Forschung auch in Projekten gewährleistet sind, an denen Bürger*innen teilnehmen? Wie weit kann/darf/soll die Beteiligung von Bürger*innen gehen? Und, aus anderer Perspektive: Ist es ethisch vertretbar, wenn Bürger*innen als kostenlose Arbeitskräfte eingesetzt werden? Ist es vertretbar, wenn Daten über Menschen, die sie eventuell selbst sammeln – z.B. Aktivitätsdaten – als Grundlage für Forschung benutzt werden, diese Bürger*innen aber keinen Einfluss auf die Gestaltung des Forschungsprojekts und die Fragestellung haben? In den oben genannten Bereichen aus Natur und Umwelt fungieren Bürger*innen häufig als Sammler*innen von Daten. Auf die Definition einer Forschungsfrage oder die Gestaltung des Projekts haben sie meistens keinen Einfluss.

In der Tat wird der Begriff der Partizipation mancherorts recht lose verwendet – Partizipation scheint manchmal einfach zu heißen, dass Menschen »mitmachen« können. Auch der Begriff des Bürgers/der Bürgerin wird lose verwendet. Häufig könnte man ihn ersetzen mit »Menschen«. Die Verwendung des Begriffes »Bürger*in« ist aber nicht zufällig, sondern setzt auf Qualitäten und Dimensionen, die mit Bürgerschaft verbunden sind. Im Folgenden möchten wir diese Dimensionen aufzeigen und für einen starken Begriff der Partizipation plädieren.

Bürgerschaft

Bürgerschaft ist ein viel diskutiertes Konzept in der politischen Philosophie, der Soziologie, der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft. Als „Zwilling der Demokratie“ (Kivisto und Faist 2007) ist Bürgerschaft eine der wichtigsten Zutaten in der liberalen Demokratie und dem Staat. Die Gesundheit und Stabilität von Demokratien ergibt sich nicht nur aus ihren Strukturen, sondern auch aus ihren Bürger*innen und deren Qualitäten und Aktivitäten, insbesondere ihrer Beteiligung am politischen Prozess und an gesellschaftlichen Diskursen. Für das stabile Funktionieren von Demokratien ist das Verhalten von Bürger*innen mitentscheidend. Bürgerschaft ist immer sowohl inkludierend als auch exkludierend; sie entscheidet darüber, wer dazugehört und wer nicht, wer unter Schutz steht und wer nicht (Brubaker 1992) und dementsprechend, wer mitgestalten darf und wer nicht.

Dimensionen von Bürgerschaft

Bürgerschaft hat verschiedene Dimensionen: Rechte, Mitgliedschaft, Praktiken und Pflichten (Castles und Davidson 2000). Der Fokus auf den Rechten steht in der Tradition des Liberalismus, der klassischerweise das Individuum im Fokus sieht. Gemäß dieser Sichtweise stattet die Bürgerschaft Bürger*innen mit Rechten aus, die sie dem Staat gegenüber einklagen können. Die Freiheit des Individuums wird als das höchste Gut begriffen. Rechte sind ein integraler Bestandteil von Bürgerschaft; ohne Rechte ist Bürgerschaft in der liberalen Demokratie nicht denkbar. T.H. Marshall hat die Geschichte der Bürgerschaft als eine Evolution von bürgerlichen, politischen, und sozialen Rechten bezeichnet (Marshall 1950). Bürgerliche Rechte bezeichnen dabei Freiheitsrechte, wie die Gleichheit vor dem Gesetz. Unter politischen Rechten ist in erster Linie das aktive und passive Wahlrecht zu verstehen. Soziale Rechte, der jüngste historische Schritt laut Marshall, bezeichnet das Recht auf Leistungen des Wohlfahrtsstaates. Rechte implizieren ein passives Verständnis von Bürgerschaft: In diesem Szenario sind Bürger*innen weitestgehend passiv und in erster Linie Träger*innen von Rechten.

Kommunitaristische Konzeptionen sehen die Gemeinschaft als das entscheidende Element der Bürgerschaft (Beiner 1995, Delanty 2002); sich als Bürger*in zu fühlen impliziert auch ein bestimmtes »Wir«-Gefühl und das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Im Republikanismus wird eine weitere Dimension betont: Aktivitäten und Praktiken (»practices«), gar Pflichten (Oldfield 1998). Der Republikanismus erwartet viel mehr von Bürger*innen: Nur wenn Bürger*innen sich an der Gestaltung der Gemeinschaft beteiligen, erfüllen sie die Aufgaben, die sich aus der Bürgerschaft ergeben.

Stabile Gesellschaften durch gestaltende Bürger*innen

Die Beteiligung an Forschung kann zu mehreren Dimensionen von Bürgerschaft beitragen und Bürgerschaft stärken. Als Beitrag zu den Rechten, die Bürger*innen haben, verstehen wir das »empowerment«, das mit Beteiligung an Forschung einhergehen kann. Bürger*innen, die in der Lage sind, belastbare Aussagen über Sachverhalte zu machen, können auf Missstände hinweisen und politische Forderungen stellen.

Im Folgenden möchten wir beispielhaft auf einige ausgewählte bürgerwissenschaftlich organisierte Projekte hinweisen, da diese zum einen teilweise gesellschaftliche Diskurse beflügelt haben und zum anderen exemplarisch zeigen, wie Bürgerwissenschaft bürgerschaftliches Engagement ermöglicht und fördert:

  • Ein Klassiker unter den Citizen-Science-Akteuren in Deutschland und durch breite mediale Aufmerksamkeit bekannt ist der Entomologische Verein Krefeld. Mitglieder des Vereins haben über 27 Jahre Daten über Insekten gesammelt und eine dramatische Reduktion der Anzahl von Insekten festgestellt. Hier waren die Bürger*innen selbstmotiviert ans Werk gegangen und lieferten durch ihre Arbeit der Wissenschaft eine Masse an Daten und Fakten, die die langfristige Veränderung der Insektenkultur in Deutschland belegen.
  • Ein weiteres (gerade wieder sehr aktuelles) Thema, bei dem Bürger*innen aktiv wurden und durch ihr Engagement Veränderungen losstießen, sind die in mehreren deutschen Städten von Bürger*innen durchgeführten Feinstaubmessungen. Im OK Lab Stuttgart können Bürger*innen unter Anleitung selbst Sensoren zusammenbauen und mit dem Sensor die Luftqualität in ihrer Umgebung messen. Die Daten, die der Sensor misst, werden in eine Datenbank übertragen, die eine Feinstaub-Karte erstellt.
  • Nach der Katastrophe in Fukushima führten viele Bürger*innen eigene Radioaktivitätsmessungen durch, da sie offiziellen Meldungen über die Belastung der Umwelt und von Lebensmitteln keinen Glauben schenken mochten (Kimura 2017).

Dies sind nur einige Beispiele für Fälle, in denen Bürger*innen in Eigenregie Daten sammelten und durch ihr Engagement Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft zum Handeln animierten. Nun ist eine Datensammlung freilich noch keine politische Forderung, geschweige denn eine wirkungsvolle. Um Daten auch politisch nutzen zu können, braucht es neben der Analysefähigkeit auch die Kompetenzen, Daten zu analysieren, zu kontextualisieren, ihre Bedeutung und Implikation auszubuchstabieren und Handlungsoptionen abzuleiten – und genau an dem Punkt wird aus bürgerschaftlichem Engagement Bürgerwissenschaft.

Eine weitere wichtige Dimension der Bürgerschaft, nämlich die Gemeinschaft, kommt auch in Citizen-Science-Projekten zum Tragen: Einerseits braucht es den Beitrag von vielen, um glaubwürdige und aussagekräftige Daten zu sammeln und Aussagen zu machen. Eine Feinstaubmessung an einem Tag ist wenig aussagekräftig. Viele Messungen von verschiedenen Personen an verschiedenen Orten in der Stadt und über längere Zeiträume hingegen können Aussagen erlauben und zur Glaubwürdigkeit beitragen. Die Gemeinschaft kann neben der schieren Zahl an Personen auch das Wir-Gefühl steigern und den Wunsch nach Zugehörigkeit bedienen.

Hochschulen, die sich als gesellschaftliche Orte als Teil von Gesellschaften verstehen, können durch die Förderung von Citizen Science und partizipativen Projekten einen Beitrag leisten, mündige und kritische Bürger*innen zu fördern. Sie leisten damit einen Beitrag zu stabilen Gesellschaften.

Anmerkung

1) Gottschalk Druschke und Seltzer (2012) berichten allerdings von einem Projekt, in dem der Lernzuwachs bei den beteiligten Personen sehr viel geringer als erhofft ausgefallen ist.

Literatur

Arbeitskreis Kritische Gerontologie der DGGG; Aner, K. (2016): Diskussionspapier Partizipation und partizipative Methoden in der Gerontologie. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Nr. 49, S. 143.

Beiner, R. (1995): Theorizing Citizenship. Albany: SUNY Press.

Bonn, A. et al. (2016): Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland. Ohne Ort: Bürger schaffen Wissen – Wissen schafft Bürger (GEWISS); buergerschaffenwissen.de

Brubaker, R. (1992): Citizenship and Nationhood in France and Germany. Cambridge: Harvard University Press.

Charlton, J.L. (1998): Nothing about us without us – Disability Oppression and Empowerment. Berkeley/Los Angeles/London: University of California Press.

Delanty, G. (2002): Communitarianism and Citizenship. In: Isin, E.; Turner, B.: Handbook of Citizenship Studies. London: Thousand Oaks und New Delhi: Sage, S. 159-174.

Gottschalk Druschke, C.; Seltzer, C.E. (2012): Failures of Engagement – Lessons Learned from a Citizen Science Pilot Study. Applied Environmental Education & Communication, Vol. 11, Nr. 3-4, S. 178-188.

Kaase M. (1983): Partizipation. In: Lippert, E.; Wakenhut, R. (Hrsg.): Handwörterbuch der Politischen Psychologie. Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Studienbücher zur Sozialwissenschaft, Vol. 46.

Kimura, Aya H. (2017): Citizen Science in Post-Fukushima Japan – The Gendered Scientization of Radiation Measurement. Science as Culture, published online 14.7.2017.

Kivisto, P.; Faist, T. (2007): Citizenship – dis­course, theory, and transnational prospects. Malden, MA: Blackwell.

Marshall, T.H. (1950): Citizenship and Social Class. Cambridge: Cambridge University Press.

Moser, S. (2010): Beteiligt sein – Partizipation aus der Sicht von Jugendlichen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Oldfield, A. (1998). Citizenship and Community – Civic Republicanism and the Modern World. In: Shafir, G. (ed.): The Citizenship Debates – A Reader. Minneapolis: University of Minnesota Press, S. 75-89.

von Unger, H. (2014): Partizipative Forschung – Einführung in die Forschungspraxis. Wiesbaden: Springer VS.

Dr. Susanne Tönsmann ist Geschäftsführerin der Partizipativen Wissenschaftsakademie, Universität Zürich und ETH Zürich.
Anne Harnack ist Projektkoordinatorin und Verantwortliche für die internationale Vernetzung im Bereich Citizen Science, Arbeitsstelle Forschungstransfer, Universität Münster (in Elternzeit).

Wissenschaft und Praxis


Wissenschaft und Praxis

Transdisziplinarität in der Friedens- und Konfliktforschung

von Cordula Dittmer, Christiane Fröhlich, Ulrike Krause

Friedens- und Konfliktforschung changiert seit ihrer Gründung zwischen dem Anspruch, qualitativ gehaltvolle Wissenschaft zu betreiben und zugleich normativ-politisch mit ihrer Forschung auch einen Beitrag zu nachhaltigem Frieden leisten zu wollen. In aktuellen Krisen- und Konfliktkontexten werden die damit verbundenen Fragen und Herausforderungen jedoch zunehmend komplexer. Antworten können nur noch unter Einbezug einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure und Wissensbestände als transdisziplinäres Projekt gefunden werden – so die Meinung auch etablierter Förderinstitutionen. Wie sich dieser Spagat in der Friedens- und Konfliktforschung gegenwärtig gestaltet und welche Rolle der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis dabei spielt, beleuchtet der folgende Beitrag.

Die (kritische) Friedensforschung verstand sich ursprünglich als normative Wissenschaft, die »auf den Frieden hin arbeitet« (Jahn 1984; Senghaas 1969). Dieses Ziel war immer auf eine Vielzahl außerwissenschaftlicher Akteure angewiesen, sei es die Friedensbewegung, Nichtregierungsorganisationen oder Vertreter*innen von Regierungen. Der Forschungsprozess müsse daher auch so begründet und betrieben werden“, dass die „Übersetzung in das Bewußtsein der politisch verantwortlichen Personen und Institutionen und in das Engagement politisch handelnder Gruppen gelingen kann“ (Schwerdtfeger 2001, S. 171).

Dieses ursprüngliche Selbstverständnis der Friedens- und Konfliktforschung ist mit fortschreitender Professionalisierung des Feldes zunehmend in den Hintergrund gerückt (Bonacker 2011). Einschlägige Förderinstitutionen bekunden allerdings vermehrt Interesse an praxisorientierter Forschung, die über bloße Lippenbekenntnisse zur Praxisrelevanz hinausgeht. So schreibt etwa die Deutsche Stiftung Friedensforschung (2016) zu den Zielen ihrer Projektförderung, dass eine „Generierung von Handlungs- und Orientierungswissen für Praxisakteure“ und „Transferpotenzial wissenschaftlicher Erkenntnisse für die friedenspolitische Praxis, Zusammenarbeit (auch in Form von Aktionsforschung)“ gewünscht seien.

Doch was bedeutet es, Austausch zwischen und Kooperation von Wissenschaft und Praxis zu fördern? Dieser Frage gehen wir im Folgenden auf Grundlage einer Blitzlicht-Umfrage mit Praktiker*innen, die in der Konfliktbearbeitung und Friedensförderung tätig sind, nach. Wir diskutieren Herausforderungen und Potenziale des Wissenschaft-Praxis-Nexus für die Friedens- und Konfliktforschung und betten diese in den größeren Kontext transdisziplinärer Forschung ein.

Erfahrungen und Bedarfe des Wissenschaft-Praxis-Austausches

Um aus der Sicht von Praktiker*innen Bedarfe, positive und negative Erfahrungen sowie Wünsche an einen gelingenden Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis abzufragen, führten wir eine Blitzlicht-Umfrage1 mit 20 Praktiker*innen durch. Generell wird die Notwendigkeit von allen Teilnehmenden gesehen, sich stärker mit der Wissenschaft zu vernetzen und die dort erlangten Wissensbestände und methodischen Ansätze für die Arbeit in der Praxis zu nutzen. Obwohl Wissenschaft „oft weit weg von den Herausforderungen der Praxis“ sei, gelte doch auch: „Austausch mit der Wissenschaft hilft, fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben und verschafft Argumente in der Diskussion mit den (politischen) Auftraggebern.“

Teilnehmende nannten zum Teil sehr detaillierte Lücken, für deren Schließung Austausch mit Forschenden relevant sei, z.B. positive und negative Nebenwirkungen externer ziviler oder militärischer Einflussnahme oder Möglichkeiten zur Umsetzung von internationalen Abkommen in die Praxis, zu denen sich Praktiker*innen Erkenntnisse von Seiten der Wissenschaft erhoffen. Dies sei nicht nur für die Entwicklung neuer Projekte sinnvoll, sondern auch für die notwendige Lobbyarbeit und für Verhandlungen mit Auftraggeber*innen sowie für das eigene selbstreflexive »Über-den-Tellerrand-schauen«.

Praktiker*innen täten aus eigener Sicht auch gut daran, gemeinsam mit Forschenden, die ein Interesse daran haben, Zugänge zu Themen zu etablieren oder gemeinsame Fragestellungen zu entwickeln. Damit würden diese nicht als »Störfaktor«, sondern als Gewinn angesehen, vor allem wenn die Ergebnisse auch den jeweiligen Praxisakteur*innen zur Verfügung stehen. »Ungefragte« Forschung könne aufgrund der knappen zeitlichen Ressourcen oft kaum beachtet werden.

Als negative Erfahrungen im Kontakt mit Forschenden wurden eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber Praktiker*innen sowie die Praxisferne der Forschung erwähnt. So betonte ein*e Teilnehmer*in: „Bei Wissenschaftler*innen, die nie im Feld gearbeitet haben, fehlt oft das Verständnis für die realen Umstände »on the ground« und wie diese Projektumsetzungen oder politische Kontexte beeinflussen und gestalten.“

Zudem wurde angemerkt, eine praxisorientierte Abschlussarbeit werde in der Wissenschaft oft deutlich weniger wertgeschätzt als eine theoretische. Stimmen von Praktiker*innen würden – obwohl diese durchaus auch oft akademische Abschlüsse hätten – in wissenschaftlichen Diskursen nicht anerkannt. Als strukturell problematisch wurde die im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland kaum vorhandene personelle Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Praxis moniert. Ein »Seitenwechsel« sei kaum möglich. Auch sei das Arbeiten in der Praxis selten Inhalt der akademischen Ausbildung; es werde z.B. fast nie gelehrt, wie aus wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen zu generieren seien. Ein grundsätzliches Problem sei ferner, dass Forschungsergebnisse so aufbereitet werden müssten, dass sie in relativ kurzer Zeit les- und verstehbar seien.

Teilnehmende nannten überdies in den jeweiligen Feldern bestehende »blinde Flecken«, die als Teil des Austauschs von Wissenschaft und Praxis behandelt werden sollten. „Wissenschaftler*innen weisen auf blinde Flecken im Tun von Praktiker*innen hin und vice versa. Mein Vorurteil würde unterstellen, dass sich Praktiker*innen eher aus der Wissenschaft beraten lassen, als dass Wissenschaftler*innen kritisches Feedback und Resonanz aus der Praxis verarbeiten? Die Aufgabe besteht meines Erachtens darin, dass man sich gegebenenfalls auf Schwachstellen, blinde Flecken, etc. hinweist und sich insgesamt eine externe Resonanz/Rückmeldung gibt, um einen Perspektivwechsel zum eigenen Tun zu ermöglichen.“

Praktiker*innen, so zeigt diese kleine Umfrage, erwarten das Einlassen der Wissenschaft auf ihre Lebenswelten, Fragestellungen und Kontexte. Sie schätzen vor allem die methodischen Kenntnisse von Forschenden sowie bei entsprechender Aufbereitung auch die Möglichkeit, wichtiges Hintergrundwissen zu erlangen. Den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis als gegenseitigen Lern- und Forschungsprozess zu verstehen, erscheint unter den gegebenen Umständen aber nur einigen wenigen Teilnehmenden denkbar.

Potenziale des und Vorschläge für den Wissenschaft-Praxis-Nexus

Transdisziplinarität kann als gegenseitiger Lernprozess von Wissenschaft und Praxis verstanden werden, in dessen Rahmen verschiedene Wissensbestände zu gemeinsamen Problem-, Konzept-, und Lösungsansätzen integriert und zur Weiterentwicklung gesellschaftlicher wie auch akademischer Fragestellungen beigetragen wird. Obwohl das Potenzial von Transdisziplinarität in anderen Feldern, wie etwa in der sozialökologischen oder der Katastrophenforschung (Becker und Jahn 2006, S. 319 ff; Voss et. al 2018), mittlerweile selbstverständlich ist, gibt es in der Friedens- und Konfliktforschung dazu bislang nur wenige Ansätze. Dass dies ein schwieriges, zeit- und ressourcenintensives Unterfangen ist, steht außer Frage, relevanter erscheint uns hier jedoch, welche Potenziale Transdisziplinarität bietet:

Im Einklang mit unserer Blitzumfrage verspricht eine stärkere Einbindung von Praxisakteur*innen in Forschungsprozesse, wichtige Impulse zu setzen sowie zu innovativen Forschungsergebnissen und gesellschaftlichen Effekten beizutragen. Konkret wird aus unserer Umfrage deutlich, dass Austausch und Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen zu weitreichenden Einblicken in die jeweiligen Bereiche, zu besseren Zugängen zu jeweils betroffenen Personen und Praxisakteur*innen sowie zu tiefgehenden Auseinandersetzungen mit den Gegebenheiten vor Ort führen kann. Dies kann zu »capacity building« unter Forschenden und Praktiker*innen auf allen Hierarchieebenen beitragen. Auch benötigt und befördert transdisziplinäres Arbeiten hohe Selbstreflexion, Sensibilität für regionale Machtverhältnisse sowie Flexibilität und Anpassungsvermögen aller Beteiligten.

Von Seiten der Praktiker*innen, die an unserer Umfrage teilgenommen haben, kamen folgende Vorschläge, wie ein nachhaltiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis gelingen könnte: Es sollten gezielt Begegnungsräume, etwa auf Konferenzen, geschaffen werden, um Austausch und Zusammenarbeit zu fördern. Zeitschriften mit Beiträgen für Wissenschaft und Praxis, thematisch zentrierte Plattformen für Diskussionen, Newsletter und Mailinglisten sowie »Brown-Bag-Lunches« wurden als mögliche Ansätze zur Intensivierung des Austausches benannt. Auch verwiesen Teilnehmende auf Webinare, gemeinsame Reisen zu Praxisprojekten, gegenseitige Information über die jeweiligen Strukturen der alltäglichen Arbeit und Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis bei der Durchführung von Abschluss- und Doktorarbeiten. Schließlich betonten sie die Notwendigkeit, die Möglichkeit zum Arbeitswechsel zwischen Wissenschaft und Praxis ähnlich der Bedingungen in den USA oder Großbritannien zu verbessern. Von Seiten der Praxis wird allerdings kaum gesehen bzw. aus ressourcentechnischen Gründen für nicht (immer) realistisch erachtet, dass wirkliche Transdisziplinarität einen Schritt weitergehen muss, um nachhaltige Veränderungen für alle Akteure herbeizuführen.

Grundsätzlicher ist aber auch zu fragen, ob die Dichotomie zwischen Wissenschaft und Praxis – zwischen Elfenbeinturm und Zeitknappheit – nicht eigentlich längst überholt ist. Das Praxisfeld wird zunehmend durch Akademisierung professionalisiert, sodass es gegebenenfalls deutlich mehr Überschneidungen als Unterschiede gibt. Diese zu erkennen und daran anzuknüpfen, wäre wichtig für die nachhaltige Ausgestaltung von Austausch und Zusammenarbeit wissenschaftlicher und operativer Arbeiten.

Anmerkung

1) Die Umfrage fand Anfang 2018 statt. Sie wurde initiiert, um die in der Friedens- und Konfliktforschung bislang primär wissenschaftlich geführten Diskussionen zu diesem Themenkomplex mit der Perspektive der Praxis anzureichern. Die Teilnehmenden arbeiten für verschiedene Institutionen in der Friedensförderung und Konfliktbearbeitung und rekurrierten sich vornehmlich aus persönlichen Kontakten der Autorinnen. Die Einschätzungen sind daher nicht repräsentativ, sondern dienen einem ersten Problemaufriss, um weitere Schritte zum stärkeren Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis im Arbeitskreis sowie im Forschungsfeld zu initiieren.

Literatur

Becker, E.; Jahn, T. (Hrsg.) (2006) Soziale Ökologie – Grundzüge einer Wissenschaft von den gesellschaftlichen Naturverhältnissen. Frankfurt a. M.: Campus.

Bonacker, T. (2011): Forschung für oder Forschung über den Frieden? Zum Selbstverständnis der Friedens- und Konfliktforschung. In: Wisotzki, S.; Schlotter, P. (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Baden-Baden: Nomos, S. 46-78

Deutsche Stiftung Friedensforschung/DSF (2016): Hinweise zur Begutachtung von Anträgen auf Förderung von Forschungsprojekten. Osnabrück: DSF; bundesstiftung-friedensforschung.de.

Jahn, E. (1984): Stichwort »Friedens- und Konfliktforschung«. In: Nohlen, D. (Hrsg.): Pipers Wörterbuch zur Politik. München, Zürich: Piper, Band 5, S. 157-62.

Schwerdtfeger, J. (2001): Begriffsbildung und Theoriestatus in der Friedensforschung. Opladen: Leske und Budrich.

Senghaas, D. (1969): Abschreckung und Frieden – Studien zur Kritik organisierter Friedlosigkeit. Frankfurt am Main: Europäische Verlagsgesellschaft.

Voss, M.; Dittmer, C.; Reiter, J. (2018): Transdisziplinäre integrative Vulnerabilitäts- und Resilienzbewertung (TIV) – Theoretische und methodologische Grundlagen. KFS Working Paper Nr. 5. Berlin: Katastrophenforschungsstelle.

Cordula Dittmer, Christiane Fröhlich und Ulrike Krause sind Koordinatorinnen des Arbeitskreises Wissenschaft und Praxis der Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung (AFK).
Dr. Cordula Dittmer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Katastrophenforschungsstelle (KFS) der Freien Universität Berlin im Forschungsprojekt »Migrationsbezogenes Wissensmanagement für den Bevölkerungsschutz der Zukunft (WAKE)«.
Dr. Christiane Fröhlich ist Research Fellow am Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien (GIGA) und leitet das Forschungsprojekt »Comparing Crises« im Rahmen des EU-Horizon2020-Konsortiums »Migration Governance and Asylum Crises«.
Dr. Ulrike Krause ist Juniorprofessorin für Flucht- und Flüchtlingsforschung am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) und am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück, affiliierte Research Associate am Refugee Studies Centre der University of Oxford und leitet das Forschungsprojekt »Global Refugee Protection and Local Refugee Engagement« (Förderung: Gerda Henkel Stiftung).

Welches Wissen(-)schafft Praxis?

Welches Wissen(-)schafft Praxis?

Tagung des Arbeitskreises Junge AFK, 11-12. April 2018, Berlin

von Tim Bausch, Christine Buchwald, Lawreen Masekla und Michael Nann

Die Tagung »Welches Wissen(-)schafft Praxis?« wurde durch die Sprecher*innen der »Jungen AFK« (Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung) eröffnet, indem sie auf ein Gutachten des Wissenschaftsrates von 1970 Bezug nahmen. In diesem Dokument wird die Friedens- und Konfliktforschung als „engagierte Wissenschaft” (vgl. Koppe 2001, S. 213 f.) bezeichnet. Als Adressat*innen seiner Befunde werden dezidiert (auch) soziale Träger*innen genannt. Friedens- und Konfliktforschung wies demnach schon immer ein praktisches Anliegen und eine normative Ausrichtung auf. Auch die AFK konstatiert in ihrem Selbstportrait unter anderem die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten als „Grundlage für eine am Frieden orientierte politische Praxis“ (AFK 2018, o.A.).

In den Anfängen der Friedensforschung war eine besondere Nähe zur Friedensbewegung festzustellen (vgl. Bogerts/Bo¨schen/Weller 2016). So war es den Organisator*innen der Tagung ein Anliegen, insbesondere Aktivist*innen zu integrieren und sich so ein Stück »back to the roots« zu bewegen. Personen aus dem Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung komplementierten die Tagung. So erklärten sich dann auch der wortspielerische Titel und die Leitfrage der Konferenz: »Welches Wissen(-)schafft Praxis?« Zur Beantwortung dieser Frage fanden sich rund 70 junge und junggebliebene Personen aus verschiedenen Wissensdomänen zusammen – von A wie »Aktivismus« bis Z wie »Zivile Konfliktbearbeitung«. Eine besonders große Anzahl von Workshops reflektierte ein grundlegendes Anliegen dieser Tagung: Die Genese und den Austausch von Wissen praktisch und didaktisch wertvoll zu gestalten.

Hintergrund | Wie entstand das Wissen zur Tagung?

Das Thema der Konferenz resultierte aus einer vorab durchgeführten Workshop-Reihe, in deren Rahmen verschiedene Standorte junger Friedensforschung besucht wurden.1 Das Projekt wurde prozessorientiert durchgeführt, indem die Befunde der jeweiligen Workshops in die Folgeveranstaltungen getragen wurden. So wurde ein standortübergreifender Diskurs initiiert. Die Workshop-Reihe verfolgte verschiedene Ziele; die Herausarbeitung eines Tagungsthemas war eines davon. Dementsprechend verfolgte die Workshop-Reihe einen Bottom-up-Ansatz, der in der Tagung seinen Höhepunkt fand.

Wissensgenese | Wer schafft wie Wissen?

Die Genese von Wissen ist zwangsläufig von Machtstrukturen durchdrungen. Viele Panelist*innen und Workshopgestalter*innen machten es sich entsprechend zur Aufgabe, diesen Umstand nicht nur kritisch zu reflektieren, sondern nach Lösungen zu suchen. So wurden in Panel 1 etwa klassische Formen der Politikberatung (Daniel Beck) durch Ansätze der so genannten „Artistic Research“ (Felix Koltermann) und einem alternativen Erkenntnismodell, das sein Wissen im ästhetischen Raum sucht (Tim Bausch), kontrastiert. Die darauf aufbauende Diskussion strukturierte sich unter anderem durch die Frage nach möglichen Adressat*innen. Während Daniel Beck sich für eine reflektierte Hinwendung zu politischen Entscheidungsträger*innen aussprach, setzte Tim Bausch auf die Gesellschaft als wesentliche Resonanzgruppe.

Miriam Bach und John Preuss reihten sich mit ihrem Workshop zu partizipativer Forschung in einen Diskurs ein, der Wirklichkeit nicht nur analysieren, sondern diese zum Vorteil des Forschungsgegenüber verändern möchte.

David Scheuning, Esther Binne und Daniela Pastoors gestalteten einen Workshop, der eine ähnlichen Richtung einschlug. Sie abstrahierten diverse Reflexionen über das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis bzw. Möglichkeiten der Verschränkungen. Auf große Resonanz stieß die didaktische Methode der »Kollegialen Beratung«, bei der zur Reflexion und Fallbearbeitung auf einer Metaebene angeregt wird. Konstitutiv ist dieser Methode eine prozess- und lösungsorientierte Gestalt, die weitestgehend ohne Hierarchien auskommt.

Wissenstransfer | Wie Wissenstransfer fair gestalten?

Christine Buchwald, Sebastian Grieser und Elise Kopper brachten durch zuvor geführte Interviews Stimmen aus der Friedensbewegung mit und boten so die Möglichkeit, deren Ansichten zu Forschung und das Verhältnis von Forschung und Bewegung zu reflektieren. Parallel dazu kamen in einem Panel die Aktivistinnen Ansar Jasim, Sophie Bischoff und Burcu Eke-Schneider mit den aktivistischen Wissenschaftler*innen Philipp Lottholz und Klaudia Rottenschlager zusammen. Dabei wurden aus deren jeweiliger Arbeitspraxis Beispiele kollaborativer Projekte vorgestellt. Jan Möller zeigte in seinem Workshop sehr praxisorientiert Werkzeuge für einen gewaltfreien Wissenstransfer und Prozesse des Self-Empowerments.

Kritische Selbstreflexion | Wie legitimiert sich Wissenschaft?

Auch wurde auf der Tagung bewusst der Finger in die bekannte Wunde gelegt. Alexander Engelsdorfer und Anne Menzel diskutierten selbstkritisch über die wissenschaftlichen Praktiken im Peacebuilding, über die Bedeutung der Policy-Relevanz und über die Rolle der/des Forschenden. Während Alexandra Engelsdorfer eine Änderung der Analysekategorien forderte, fragte sich Anne Menzel, wie man damit umgehen könne, zwischen kritischer Haltung und dem Nicht-gelesen werden „eingeklemmt“ zu sein.

Stella Kneifel und Sophie Bischoff trugen Erfahrungen aus dem Bildungsforum für Geflüchtete, das einen gemeinschaftlichen Lernrahmen für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund bietet, in die Tagung. Aus besagtem Bildungsforum ging ein Ausstellungsprojekt hervor. Dies nahmen die beiden Verantwortlichen als Bezugspunkt für intensive Diskussionen über die orthodoxen Darstellungspraktiken des Wissenschaftsbetriebes und stellten die Frage nach möglichen Alternativen.

Anne Menzel und Mechthild Exo luden zu einem Dialog über den Nutzen und die Reichweite des Feminismus ein. In dem zweigeteilten Workshop boten dabei Nicola Popovic aus Sicht der Beraterin von Organisationen und Regierungen zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 und Leyla Imret als amtierende Bürgermeisterin der kurdischen Stadt Cizre anfangs einen Input aus ihrer beruflichen Praxis. Im nachfolgenden World Café bot sich Diskussions- und Reflexionspotential über Feminismus in Alltags- und Wissenschaftspraxen.

Resümee | Welche Perspektiven bietet die Tagung?

Während der Tagung kristallisierte sich ein besonders hohes Interesse an partizi­pativen Forschungsmethoden heraus. Allgemein zeigt sich ein Bedürfnis, sozial­wissenschaftliche Methoden zu reformieren. Davon zeugen auch die Arbeiten der diesjährigen Preisträger des Christiane-Rajewsky-Preises: Philipp Lottholz und David Scheuing, reflektierten ihre Arbeit methodisch durch experimentelle Ansätze. Dadurch wird deutlich, dass alternative methodische Ansätze zwar Mut benötigen, aber die Qualität darunter nicht leiden muss.

Zudem zeigte sich sowohl während der Workshopreihe als auch auf der Tagung ein erhöhtes Bedürfnis, Wissen der Friedens- und Konfliktforschung praktisch anwendbar zu gestalten. Dieses Bedürfnis gestaltet sich wechselseitig: Während Forschende nicht nur staatstragenden Akteuren zuarbeiten wollen, sondern den Dialog mit Aktivist*innen und Friedensbewegten für praktisch relevante Lösungen suchen, wollen letztere wiederum auf Augenhöhe wahrgenommen werden und fordern die Anerkennung ihres praktischen Erfahrungswissen.

Dass Forschung und Aktivismus nicht getrennt sind, zeigt sich auch am politischen Zeitgeist während der Tagung: Junge Friedensforschung macht sich bemerkbar. Konkrete Forderungen werden »von unten« formuliert, wie die nach einem intensiveren Austausch zwischen Wissenschaft und deren praktischen Feldern (z.B. Aktivismus oder zivile Konfliktbearbeitung). Wissens­transfer wird dabei nicht als Einbahnstraße verstanden, sondern als oszillierender Prozess, der notwendigerweise kritisch reflektiert werden will.

Dass Kollaboration funktionieren kann, hat die diesjährige Tagung der Jungen AFK gezeigt. Nötig sind dafür keine vom modernen Fortschrittsglauben in die Höhe schießenden Türme (von Babylon), sondern synergetische Brücken zwischen den theoretischen und praktischen Domänen. Diese kollaborativen Brücken sollten nicht erst bei der praktischen Anwendung von Wissen zum Tragen kommen, sondern bereits bei der Wissensgenese. Die ­Junge-AFK-Tagung zeigt, dass junge Friedensforschung innovative und kreative Ansätze bietet. Bleibt zu hoffen, dass die entsprechenden Resonanzgruppen in Politik, Gesellschaft und Akademia diese Impulse wahrnehmen und das gegenwär­tige Potential nutzen.

Anmerkungen

1) Die Workshopreihe machte dabei an folgenden Stationen halt: Marburg, Jena, Berlin, Evangelische Akademie Villigst in Schwerte, Klagenfurt und Augsburg. Die Junge AFK dankt an dieser Stelle all den engagierten Teilnehmer*innen und den verschiedenen Kooperationspartner*innen vor Ort.

Literatur

AFK (2018): afk-web.de/afk-home/ueber-die-afk.html.

Bogerts, L.; Bo¨schen, S.; Weller, Ch. (2016): Politik, Protest, Forschung. Wie entstand die Friedensforschung in der BRD? Wissenschaft und Frieden 1-2016, S. 12-15.

Koppe, K. (2001): Der vergessene Frieden – Friedensvorstellungen von der Antike bis zur Gegenwart. Opladen: Leske + Budrich.

Tim Bausch, Christine Buchwald, Lawreen Masekla und Michael Nann

Weg zur Kirche des Gerechten Friedens

Weg zur Kirche des Gerechten Friedens

Eine badische Initiative

von Theodor Ziegler

Die Badische Landeskirche startete im Frühjahr 2012 einen Diskussionsprozess zu einer Neuorientierung der Friedensethik. Ausgangspunkt war eine Eingabe des Kirchenbezirks Breisgau-Hochschwarzwald im Jahr 2011, der eine Neuorientierung der Friedensethik beantragt hatte. Die Mitglieder des »Arbeitskreises Frieden« forderten darin die Abkehr von der militärischen Konfliktregelung und ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit als einziger Option in der Landeskirche. Der Autor beschreibt die Hintergründe dieser Initiative und wie sich sie inzwischen über Baden hinaus entwickelt hat.

Für die frühe Christenheit waren der Gewaltverzicht und damit die Ablehnung militärischer Gewalt weitgehend eine Selbstverständlichkeit. Doch im Gefolge der konstantinischen Wende (ab dem Jahr 312), in der das Christentum zur römischen Staatsreligion wurde, entwickelte sich ein enges Verhältnis zwischen Kirche und Militär. Das ist in Deutschland bis heute auf jedem Panzer, jedem Bomber und jeder Rakete der Bundeswehr in Form des »Tatzenkreuzes« (dem Hoheitszeichen des deutschen Militärs) oder an militärischen Verdienstkreuzen sichtbar sowie durch die kirchlich verantwortete und staatlich bezahlte Militärseelsorge institutionalisiert. Die großen Volkskirchen trugen unzählige Kriege ihrer jeweiligen Staaten gegeneinander mit; auch die protestantischen Kirchen protestierten in ihrer 500-jährigen Geschichte gegen keinen einzigen Krieg. Die nationale Bindung war wesentlich bedeutsamer als die religiöse.

Diejenigen Christ*innen, die zu Zeiten der Reformation in der Nachfolge Jesu auf militärische Gewalt und Todesstrafe verzichten wollten, wurden von den Reformatoren in Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses (Confessio Augustana)1 von 1530 verdammt, was Verfolgung, Folter und Hinrichtung nach sich zog. Bis heute stehen diese unsäglichen, evangeliumswidrigen Auffassungen unwiderrufen und kaum kritisch kommentiert im Anhang der evangelischen Kirchengesangbücher und bilden die für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen gültige Bekenntnisgrundlage. Als eine Radler*innengruppe des Internationalen Versöhnungsbundes im vergangenen September den Artikel 16 des Confessio Augustana in einem Postpaket mit der Angabe »Annahme verweigert« von Augsburg nach Wittenberg überbrachte, wurde dies sowohl von der Reformationsbotschafterin Margot Käsmann wie auch von der mitteldeutschen Landesbischöfin Ilse Junkermann nur mit Schweigen quittiert – obwohl beide frühzeitig angefragt waren und für eine eher kritische Haltung bekannt sind. Ein Lichtblick ist es daher, dass der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Bremer leitende Geistliche Pastor Renke Brahms, inzwischen dringenden Handlungsbedarf signalisierte.2

In ihrer letzten Friedensdenkschrift von 20073 stellte die EKD fest, dass es keine gerechten Kriege geben könne, und bekannte sich zum gerechten Frieden und zur vorrangigen Option der Gewaltfreiheit, was jedoch der militärischen, wenn auch nachrangigen, Option weiterhin die Existenzberechtigung und kirchliche Billigung verlieh und an der engen Kooperation zwischen Kirche und Militär nicht das Geringste änderte. Ein im Afghanistan-Einsatz befindlicher Militärpfarrer bezeichnete die Bundeswehrsoldaten gar als „Krieger des Lichts und seinen dortigen militärseelsorgerlichen Versammlungsraum als „Gottesburg“.4 Und der vormalige EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider zelebrierte im Mai 2011 in der Abflughalle des Flughafens Köln-Wahn vor einer Maschine der Bundesluftwaffe einen ZDF-Fernsehgottesdienst.5

Eingabe

Diese Widersprüchlichkeiten, aber auch die damalige Jahreslosung „Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem“ (Römerbrief des Paulus, Kap. 12, Vers 21), veranlassten im Jahr 2011 den Friedenarbeitskreis im Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald, mit einer Eingabe6 an die badische Landessynode eine am Vorbild und Evangelium Jesu Christi orientierte Neuausrichtung kirchlicher Friedensethik anzuregen: So wirke Gewaltfreiheit nur dann, wenn sie die einzige Option sei, ohne eine militärische Keule in der Hinterhand. Auch sei die Vorrangigkeit der gewaltfreien Option kaum gegeben, wenn die Bundesregierung für den Zivilen Friedensdienst gerade ein Promille der finanziellen Mittel ausgebe, die für die eigentlich nachrangige Option militärischer Gewalt fraglos zur Verfügung stünden. Die EKD verkenne die Eigendynamik des – an seiner Unersetzlichkeit arbeitenden – militärisch-industriellen Komplexes und schweige zu der sich daraus ergebenden führenden Rolle Deutschlands als Rüstungsexporteur. Hingegen wäre das Eintreten gegen wie auch immer begründete Auslandseinsätze der Bundeswehr und deren Ablösung durch die Entwicklung nichtmilitärischer Konfliktregelungsmechanismen im internationalen Bereich unmittelbarer Ausdruck der Nachfolge des die Gewaltlosen und die Friedensstifter seligpreisenden Jesus Christus und damit eine Form politischer Diakonie. Weil Gewaltfreiheit jedoch nicht erzwungen werden könne, sondern von der Überzeugung und Bereitschaft der sie praktizierenden Menschen abhänge, sei eine breite Diskussion in Gemeinden und Kirchenbezirken erforderlich. Nicht zuletzt müsse sich auch die EKD als Gesprächspartnerin der Bundesregierung auf diese Diskussion einlassen.

Friedensethische Diskussion in Baden

Die badische Landessynode beauftragte den Evangelischen Oberkirchenrat mit dem »Entwurf eines Diskussionspapiers zur Friedensethik«. Darin wurde die Eingabe auf eine noch breitere argumentative Basis gestellt. Die Militärseelsorge war bewusst nicht beteiligt, jedoch als Erste um eine Stellungnahme7 gebeten worden, die anschließend mit dem Diskussionspapier den Kirchenbezirken zuging. Diese konnten nun Stellung beziehen, was 23 von 25 Bezirkssynoden auch taten. Aufgrund dieser Befassungen und nach einem friedensethischen Studientag traf die Landessynode nach einem zweijährigen Konsultationsprozess am 24. Oktober 2013 einen bemerkenswerten Beschluss: Ausgehend von der Selbstkritik, dem Friedensthema bislang zu wenig Beachtung geschenkt zu haben, sowie der Erkenntnis des Zusammenhangs unseres Konsumverhaltens mit dem weltweiten Unfrieden, wolle man den Weg zur »Kirche des Gerechten Friedens« einschlagen. Für die erste Etappe wurden zwölf Punkte benannt, darunter friedensethische Gespräche mit Politiker*innen, ein Forschungsauftrag zur Frage einer internationalen Polizei anstelle von Militär, das Eintreten für sofortigen Rüstungsexportstopp in Krisengebiete und mittelfristig deren gänzliche Einstellung sowie der Einsatz für mehr soziale und Klimagerechtigkeit. Auch wenn unter den Synodalen eine pazifistische Position, wie die der Friedenskirchen, vermutlich noch nicht mehrheitsfähig gewesen sein dürfte, so wurde doch die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Ausstiegsszenario aus der militärischen Friedenssicherung, gleich dem schon vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der atomaren Energiegewinnung, in Auftrag gegeben.

Damit parallel dazu auch auf der EKD-Ebene die friedensethische Position weiterentwickelt wird, bat das badische Forum Friedensethik Mitchrist*innen aller EKD-Gliedkirchen um Unterstützung des »Karlsruher Aufrufs 2015/16 an die EKD«. Die beiden Kernsätze lauteten: „Die EKD braucht ein klares friedensethisches Leitbild zur Überwindung des Krieges.“ Sie „möge sich für einen friedenspolitischen Wandel von der gegenwärtigen, auf militärischer Stärke und Einsatzbereitschaft basierenden Sicherheitslogik hin zu einer friedenslogischen Politik, die auf gewaltfreie Konfliktbearbeitung und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung setzt, engagieren. Dieser von rund 3.000 Personen unterstützte Antrag war ein wichtiger Impuls für die Entscheidung des EKD-Synodalpräsidiums, nach einer dieses Jahr stattfindenden vorbereitenden Konsultation die Synodaltagung 2019 dem Themenschwerpunkt Frieden zu widmen.

Projektgruppe Militärausstiegsszenario

Die thematisch weitestgehende Aufgabenstellung des badischen Synodalbeschlusses war der Entwurf eines Militärausstiegsszenarios. Eine interdisziplinäre, Landeskirchen und Konfessionen übergreifende Arbeitsgruppe wurde damit betraut. Wie in der Szenarienforschung üblich, wurde zunächst ein Trendszenario als Fortschreibung der gegenwärtigen militärischen Sicherheitspolitik formuliert. Daneben gestellt wurde ein Negativszenario, das die mögliche Eskalation regionaler Konflikte zu großen Kriegen bis hin zu Atomkriegen oder einem Atomkrieg aus Versehen beinhaltet. Das Positivszenario hingegen zeigt die Entwicklung auf, die in Folge einer friedenslogisch orientierten Außen- und Sicherheitspolitik bis 2030/2040 möglich werden könnte.

In einer ersten Reflexionsrunde wurde das Szenario mit Expert*innen aus Friedensbewegung und -forschung, Militär, Kirche und Politikwissenschaft diskutiert, die einen solchen Zukunftsentwurf als bislang einzigartig und notwendig erachteten. Ihre Anregungen wurden in die Überarbeitung des Szenarios einbezogen, welches am 28. April 2018 auf einem friedensethischen Studientag in Karlsruhe den Synodalen und der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden soll. Entscheidend wird dabei sein, die Weiterarbeit professionell zu institutionalisieren, um den Ansatz friedenslogischer Politik nachhaltig in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs einzubringen. Dabei könnte eine Kooperation mit Organisationen wie Brot für die Welt und Misereor, die schon lange an den Wurzeln des Unfriedens arbeiten und zusammen mit verschiedenen Friedensorganisationen, wie dem Forum Ziviler Friedensdienst, im Mai 2017 das wichtige Hintergrundpapier »Deutschlands Verantwortung in der Welt? Friedensförderung!« erstellten,8 von großer Bedeutung sein.

War das friedensethische Diskussionspapier von 2011 nur bis zu den Bezirkssynoden gereicht worden, so soll das Militärausstiegsszenario unter dem Titel »Sicherheit neu denken – Von der militärischen zur zivilen Sicherheitspolitik. Ein Szenario bis zum Jahr 2040« auch in den Kirchengemeinden vorgestellt und diskutiert werden.

Pilgerfahrt nach Büchel

Das Bemühen um konstruktive Alternativen entbindet jedoch nicht davon, zu den akuten Gefahren der militärischen Friedenssicherung kritisch Stellung zu beziehen, wie umgekehrt die Militärkritik der Glaubwürdigkeit wegen immer mit dem Aufzeigen von Alternativen verbunden sein sollte. Deshalb initiierte das badische Forum Friedensethik schon mehrfach Fahrten zu Aktionstagen am Atombombenstandort Büchel in der Eifel. Auch für den ersten Jahrestag der Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrages durch 122 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen9 lädt das badische Forum Friedensethik, dieses Mal zusammen mit Friedensinitiativen aus sieben Landeskirchen, für den 7. Juli 2018 zu einer Pilgerfahrt möglichst vieler Gemeindegruppen und kirchenleitenden Persönlichkeiten nach Büchel ein. Mit einem Gottesdienst am Zaun des Fliegerhorstes, Ansprachen und einem Kulturprogramm soll das »Nein« zur Friedenssicherung mit Massenvernichtungswaffen bekundet und zu einer zivilen Friedenspolitik ermutigt werden (nähere Informationen beim Autor).

Anmerkungen

1) Text siehe unter Ökum. Initiative zur Abschaffung/Reform der Militärseelsorge: Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana), Artikel 16; militaerseelsorge-abschaffen.de.

2) epd (2017): Friedensbeauftragter – »Augsburger Bekenntnis« kritisch diskutieren. Chrismon, 23.6.2017.

3) EKD (2007): Aus Gottes Frieden leben – für den gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus.

4) Vgl. ARD-Dokumentation von Tilman Jens: Töten für den Frieden. 1.12.2010.

5) Freiheit am Hindukusch verteidigt? Mit dem Ratsvorsitzenden der EKD, Präses Niklaus Schneider. zdf.de – Gesellschaft – Gottesdienste, 15.5.2011.

6) Evangelische Landeskirche in Baden: Der friedensethische Prozess in Baden ab 2011; ekiba.de. Hier stehen sämtliche im Artikel erwähnte Dokumente des friedensethischen Diskussionsprozesses zum Download bereit.

7) Das zuständige Militärdekanat München begrüßte die mit dem Diskussionspapier verbundene Initiative, insbesondere die friedenspädagogischen Aspekte. Mit Rückgriff auf die These von der „noch nicht erlöste Welt“ (5. These der Barmer Theologischen Erklärung) wird jedoch militärische Gewalt als ultima ratio für notwendig erachtet.

8) Brot für die Welt u.a. (2017): Deutschlands Verantwortung in der Welt? Friedensförderung! Hintergrundpapier vom Mai 2017; ziviler-friedensdienst.org.

9) Zu dem Vertrag siehe Bernd Hahnfeld (2018): Völkerrecht versus Atomwaffen – Der Atomwaffenverbotsvertrag. S. 47 dieser W&F-Ausgabe.

Theodor Ziegler, Religionspädagoge M.A., ist Leitungskreismitglied im Forum Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche in Baden; zieglertheodor@wanadoo.fr.

Konflikte analysieren – wie, was und wozu?

Konflikte analysieren – wie, was und wozu?

Workshop der AFK, 28./29. Oktober 2016, Augsburg

von Lina Knorr und Christoph Weller

Wozu und auf welche Weise machen wir Konfliktanalysen? Wenn auch nur selten der Nutzen einer Konfliktanalyse prinzipiell in Frage gestellt wird, unterscheiden sich doch die Herangehensweisen fundamental: Wollen die einen den analysierten Konflikt lösen, befriedigen andere lediglich ihre wissenschaftliche Neugier, und wieder andere thematisieren den (politischen) Einfluss, den die Analysen selbst auf die Transformation von Konflikten nehmen.

Um solche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten des Konfliktanalysierens herauszuarbeiten, hatte die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) in Kooperation mit dem Augsburger Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung und dem Friedensbüro der Stadt Augsburg für den 28./29. Oktober 2016 zu einem Workshop nach Augsburg eingeladen. An dessen Ende wurde offensichtlich, dass die jeweilige Antwort auf das »Wozu?« für die größten Unterschiede zwischen den verschiedenen analytischen Zugängen zu Konflikten verantwortlich ist: auf der einen Seite die sozialwissenschaftliche Neugier (Köhler) oder der Anspruch, Konfliktdynamiken zu verstehen (Schilling), auf der anderen die Reflexion der in Sprache und Struktur unserer Konfliktanalysen enthaltenen Kurzschlüsse über fremde Kulturen (Hussak/Saulich) oder noch grundsätzlicher die Reflexion des gesellschaftspolitischen Eingriffs jeder Konfliktanalyse auf die ständige Transformation politischer Konflikte (Gulowski). So schien das gesamte Spektrum konfliktanalytischer Herangehensweisen bei diesem – von der Stiftung »quid verum« und dem »Haus der Stifter« finanziell geförderten – Workshop vertreten und lieferte ausreichenden Konfliktstoff für intensive wissenschaftliche Debatten (für das Workshop-Programm siehe afk-web.de).

Friedrich Glasl (Salzburg) eröffnete mit seiner Keynote die inhaltlichen Diskussionen, nachdem der städtische Kulturreferent Thomas Weitzel und die AFK-Geschäftsführerin Christine Schnellhammer die insgesamt über 70 Teilnehmer*innen im Augsburger Zeughaus begrüßt hatten. Weil es gewissermaßen die Abschiedsveranstaltung der AFK-Geschäftsstelle in Augsburg war (sie ist im November 2016 an die Hochschule Rhein-Waal nach Kleve umgezogen), betonten beide die außerordentlich fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den zurückliegenden sechseinhalb Jahren.

Vor dem Hintergrund des Workshop-Titels mit den Fragen »Wie, was und wozu?« hob Glasl in seiner Präsentation die spezifischen Funktionen einer Konfliktanalyse im Rahmen einer auf Einladung der Konfliktparteien stattfindenden Konfliktintervention hervor. Hierbei machte er detaillierte Angaben zu seinem Modell und stellte unterschiedliche Interventionsrichtungen, Eskalationsgrade und Dimensionen seiner Konfliktanalyse vor. Zentraler Aspekt sei jedoch, dass eine solche Konfliktanalyse lediglich auf Einladung der Konfliktparteien durchgeführt werden könne.

An diese Diskussionen mit Prof. Glasl schloss unmittelbar das erste Panel an, in dem Svenja Gellert (München) ihre Arbeit bei der Organisation AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement in München) vorstellte. Ähnlich wie bei der interventionsorientierten Konfliktanalyse nach Glasl setzt das AKIM ebenfalls auf die Einladung der Konfliktparteien. Auch wenn die Mitarbeiter*innen teilweise teilnehmende Beobachtungen durchführen, so werden sie im Allgemeinen erst tätig, wenn sie von Betroffenen dafür angefragt werden. Im Gegensatz zu Glasl jedoch setzt das AKIM nicht auf Intervention von außen, sondern auf das Zustandekommen einer unmittelbaren Zusammenarbeit der Konfliktparteien mit dem Ziel einer gemeinsamen Gestaltung des Sozialraums.

Dieser Ansatz einer kommunalen Konfliktmanagement-Institution wurde kontrastiert durch eine akteursorientierte Konfliktanalyse, die Janpeter Schilling (Hamburg/Koblenz-Landau) am Beispiel seiner Forschungsarbeiten in Kenia vorstellte. Mit seiner Herangehensweise zielt er darauf ab, die Anbindungsfähigkeit etablierter Konfliktanalysekonzepte zu prüfen und gegebenenfalls konzeptionelle Schwachstellen aufzuzeigen. Übergeordneter Zweck ist ein verbessertes Verständnis für Konfliktdynamiken und die Weiterentwicklung entsprechender Forschungsansätze.

Auch im zweiten Panel lag der Fokus auf »fernen« Konflikten, und bezogen darauf wurden unterschiedliche Analysetools diskutiert. Cordula Reimann (Bern) berichtete von der Arbeit ihrer Organisation »core. consultancy & training in conflict transformation«. Ihr liegt das Ziel zugrunde, Konflikte zu transformieren, gegebenenfalls durch Intervention, jedoch immer mit der Prämisse des »Do No Harm«-Ansatzes. Reimann setzt in ihrer Arbeit auf Prozessgestaltung und systemische Konfliktanalysen. Als eine der Hauptherausforderungen in der Analyse von Konflikten beschrieb sie die Erfassung der Komplexität angesichts der Notwendigkeit der Reduktion in der Transformationsberatung.

Aus einer ganz anderen Perspektive beschrieb Wolfgang Schreiber (Hamburg) seine Forschung und die Probleme, die er in der Konfliktanalyse sieht. Selbstkritisch machte Schreiber auf die Probleme bei der Erstellung von Datenbanken aufmerksam und wies durch Vergleiche auf die Schwachstellen unterschiedlicher Konflikt-Datenbanken hin. Deutlich wurde, dass auch bei solch quantitativ ausgerichteten Analysen die Subjektivität der Analysierenden bzw. Autor*innen einen maßgeblichen Einfluss auf den Datenkorpus haben kann. Dieser Problematik wird jedoch – so Schreiber – nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Gleichzeitig werden manche Datenbanken durch den Zwang zur Erstellung von Kurztexten über die einzelnen Konflikte – beispielsweise um die Aufmerksamkeit von Massenmedien zu erreichen –, deren Komplexität nicht gerecht. Die sich anschließende Diskussion fokussierte dann stark auf die Kompatibilität von Kriegsstatistiken mit massenmedialen Logiken im Hinblick auf politische Wirkung dieser Form von Konfliktanalysen.

Der zweite Tag des Workshops brachte das Thema der Gewalt in Konflikten näher in den Fokus der Diskussion. Jan Köhler (Berlin), der seit längerer Zeit in Afghanistan forscht, verdeutlichte in seiner Präsentation, dass Konfliktanalysen uns ein Verständnis über gesellschaftliche Ordnung vermitteln, weshalb Konflikte nicht als negative Ereignisse klassifiziert werden sollten, sondern lediglich die Gewalt, die in ihnen aufkommen kann. Das »Wozu« seiner Forschung siedelte er vor allem in seiner sozialwissenschaftlichen Neugierde an, während anschließend Marcus Linde (Sozialarbeiter in Köln) die Gewaltverhinderung in den Mittelpunkt seines Referats stellte. Er thematisierte die Gewalt als zentrale Herausforderung, sowohl die Gewaltanwendungen gegen ihn und seine Kolleg*innen als auch die Gewalt, die von Sozialarbeiter*innen selbst ausgehen kann. Er bezeichnete Sozialarbeit als eine Form der gewaltvollen Arbeit in beide Richtungen. Die Aufgabe von Sozialarbeiter*innen sei es daher, die Konflikte zu analysieren, um im nächsten Schritt aktiv Gewaltgefahren zu minimieren. Konfliktanalysen dienen ihm daher als Seismographen oder auch als »Feuerlöscher« für Gewalt.

Im vierten und letzten Panel des Workshops wandten sich Nicolas Schwank (CONIAS, Mannheim), Rebecca Gulowski (Augsburg), Melanie Hussak und Christina Saulich (Koblenz-Landau) den epistemologischen (erkenntnistheoretischen) Aspekten von Konfliktanalysen zu. Schwank thematisierte die Herausforderung der externen Finanzierung von Analysen: Bei der Arbeit von »Conias Risk Intelligence« gehe es darum, Geschäftsrisiken durch Einschätzungen politischer Konflikte besser einordnen zu können. Konfliktanalysen werden daher nach den Erwartungen von Auftraggebern entwickelt. Der zentrale Aspekt sei hierbei die Feststellung von Kriegsrisiken in bestimmten Territorien, aber nicht, wer diese produziert oder wie sie sich reduzieren ließen.

Eine ganz andere Perspektive auf Konfliktanalysen brachte Rebecca Gulowski (Augsburg) ein. Ihre Forschung basiert auf der erkenntnistheoretischen Prämisse, dass das forschende Subjekt auch immer Teil der Objektwelt ist, die Forscher*in also auch selbst in den Fokus der Analyse fällt und fallen muss, gerade bei der Analyse von Gewalt als Konfliktaustragungsform. Dafür erweitert sie ihre Analysen um die verkörperte, sinnlich erfahrbare Erkenntnis und bezieht damit auch nicht sprachlich Gefasstes in ihre Forschung mit ein. Ganz anders als bei den vorhergehenden Konfliktanalysen wird hier nicht »der Konflikt« analysiert, sondern was »wir«, die Analysierenden, als »Konflikt« wahrnehmen.

Auch in der Präsentation von Melanie Hussak und Christina Saulich (Koblenz-Landau) stand die Epistemologie der Konfliktanalyse im Zentrum. Ihrer Ansicht nach sind Weltanschauungen, Konfliktanalyse und Konfliktbearbeitung nicht voneinander trennbar, sondern untereinander abhängig und beeinflussen sich wechselseitig – wissenschaftlich formuliert: Sie sind innerhalb eines ontologischen und epistemologischen Holismus miteinander verbunden. In Anknüpfung an einen »Local Turn« der Konfliktanalyse, der versucht, lokale und kulturelle Kontexte in die Forschung miteinzubeziehen, betonten sie die Bedeutung auch der eigenen kulturellen Prägungen und daraus resultierende Blindstellen. Das »Wozu? « liegt demnach weder im verbesserten Verständnis für Konfliktdynamiken noch in der deeskalierenden Intervention, sondern in der Reflexion der eignen Vorentscheidungen und Kurzschlüsse über »fremde« Konflikte und Konfliktkulturen.

Zum Abschluss des Workshops verdeutlichte Christoph Weller (Augsburg) mit seinem Versuch, die unterschiedlichen Antworten aller Präsentationen auf die Frage »Wozu Konfliktanalyse?« in eine Ordnung zu bringen, die große Breite und Vielfalt der Zielsetzungen von Konfliktanalysen. Hierbei wurde deutlich, dass ein einheitliches Modell oder eine vereinheitlichende Methode von Konfliktanalysen weder zu erwarten noch anzustreben sei. Dass aber der intensive Austausch zwischen den unterschiedlichen Ansätzen außerordentlich hilfreich und weiterführend ist, war breiter Konsens unter den aktiven wie passiven Teilnehmer*innen.

Lina Knorr und Christoph Weller