Multilateralismus chinesischer Prägung
Multilateralismus chinesischer Prägung
Die Shanghaier Fünf auf dem Weg zum Regionalismus?
von Gudrun Wacker
Am 14. und 15. Juni 2001 fand in Shanghai das sechste Gipfeltreffen der sogenannten Shanghaier Fünf (im folgenden kurz: S-5) statt. Bei diesem Gipfel trat den S-5 (Russische Föderation, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan und China) mit Usbekistan erstmals ein weiteres Vollmitglied bei und gleichzeitig formierten sich die S-5 unter der Bezeichnung »Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit« (chin.: Shanghai hezuo zuzhi, russ.: Šanchajskaja organizacija sotrudni…estva, im folgenden kurz: SOZ) neu. Weitgehend unbemerkt vom Westen ist damit im Laufe der 90er Jahre ein – zumindest der Form nach – multilaterales Gebilde entstanden, das von den beteiligten Staaten als Beitrag zur Multipolarisierung der Welt und als regionale Antwort auf die ökonomische und informationstechnologische Globalisierung präsentiert wird. Kernanliegen der SOZ aber ist regionale Sicherheit.1
Im folgenden wird die Entwicklungsgeschichte der S-5 von ihren Anfängen bis zur Gründung der SOZ vorgestellt. Leitfragen sind: Was waren die gemeinsamen Interessen, die zur Bildung der S-5 geführt haben? Worin bestehen ihre Erfolge? Welche Perspektiven hat die neu gegründete SOZ in den verschiedenen Bereichen der Kooperation? Lässt sich der S-5/SOZ-Prozess als »qualitativer Multilateralismus« (Martin 1992) bezeichnen? Und schließlich: Können von diesem Mechanismus Impulse für ein weiteres asiatisches Sicherheitsregime, eine Art asiatische KSZE ausgehen?
Durch die Initiative Gorbatschows, der China Verhandlungsbereitschaft bezüglich der drei Hindernisse2 signalisiert hatte, deren Beseitigung die chinesische Seite als Voraussetzung für eine wirkliche Normalisierung der bilateralen Beziehungen gefordert hatte, war es in den 80er Jahren zu einer schrittweisen Annäherung zwischen Sowjetunion und China gekommen. Im Rahmen dieses Prozesses hatten beide Staaten auch mit Gesprächen über den umstrittenen Grenzverlauf sowie über vertrauensbildende Maßnahmen und Truppenabbau entlang der gemeinsamen Grenze begonnen. Bis zur Auflösung der Sowjetunion im Dezember 1991 waren diese Verhandlungen zwar nicht vollendet, jedoch hatten beide Seiten Einigung über die allgemeinen Prinzipien für den weiteren Prozess sowie über den mehr als 4000 km langen Ostabschnitt der chinesisch-sowjetischen Grenze (April 1991) erzielt.
Das Ende der Sowjetunion und die 4+1 Gespräche
Nach der Auflösung der Sowjetunion wurden die Gespräche über Grenzverlauf, vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich und Truppenabbau entlang der gemeinsamen Grenzen unter den neuen politischen Vorzeichen weitergeführt, nämlich zwischen China und den direkt angrenzenden Staaten der ehemaligen Sowjetunion, also der Russischen Föderation und den zentralasiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan und Tadschikistan. Aus diesen „4+1“-Verhandlungen, die mehrmals im Jahr stattfanden, gingen verschiedene bilaterale Abkommen über den Grenzverlauf zwischen China und jeweils einem der benachbarten Staaten hervor. Dabei wurde nach dem Prinzip verfahren auch Teillösungen vertraglich zu fixieren. D.h. Grenzabschnitte, über die keine Einigung erzielt werden konnte, blieben aus den Abkommen ausgespart, um später nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Auf diese Weise wurde bis zum Herbst 2000 der gesamte Grenzverlauf zwischen China und der ehemaligen Sowjetunion fixiert – mit Ausnahme von drei kleinen Inseln in den Grenzflüssen am Ostabschnitt der chinesisch-russischen Grenze und der Grenze zwischen China und Tadschikistan, für die erst ein Teilabkommen abgeschlossen werden konnte. (Xia 2001, p.36; Xinhua 1999)
Von Gipfel zu Gipfel: 1996 bis 2000
Im April 1996 trafen die Präsidenten aller fünf am 4+1-Prozeß beteiligten Staaten erstmals in Shanghai zusammen und unterzeichneten ein Abkommen über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich.3 Bereits zu diesem Zeitpunkt erklärten die beteiligten Präsidenten, ihre Gruppierung sei nicht gegen dritte Staaten gerichtet und grundsätzlich auch für weitere Mitglieder offen. Etwa ein Jahr später folgte in Moskau der Abschluss eines Abkommens über Truppenabbau entlang der gemeinsamen Grenzen. In ihren Kommentaren wiesen die fünf Präsidenten auf die Bedeutung beider Vereinbarungen hin: Diese hätten Vorbildcharakter für den gesamten asiatisch-pazifischen Raum und seien – im Gegensatz zur NATO mit ihren Erweiterungsplänen und der im April 1996 erneuerten amerikanisch-japanischen Sicherheitsallianz – nicht mehr dem Denken des Kalten Krieges verhaftet. Für die Implementierung und Überwachung der Abkommen wurde eine gemeinsame Kontrollgruppe eingerichtet.
Strenggenommen handelt es sich bei den beiden Dokumenten von 1996 und 1997 nicht um multilaterale Abkommen, denn sie wurden zwar von den fünf Präsidenten unterzeichnet, jedoch stellen die vier ex-sowjetischen Staaten gemeinsam eine Vertragsseite, die VR China die andere. Ihr Geltungsbereich bezieht sich ausschließlich auf eine Zone von 100 km diesseits und jenseits der ehemaligen sino-sowjetischen Grenze, nicht aber auf die Grenzgebiete zwischen den post-sowjetischen Republiken.
Auf den 1998 bis 2000 folgenden jährlichen Gipfeltreffen in Almaty, Bischkek und Duschanbe weitete die nun als »Shanghaier Fünf« bezeichnete Gruppe ihre Agenda schrittweise auf die Bereiche Wirtschaft und Handel, Verkehrs- und Infrastruktur (»neue Seidenstraße«), Kultur und Umweltschutz aus – zumindest bekundeten die S-5 ihren Willen zur Vertiefung multilateraler Kooperation auf all diesen Gebieten. Regelmäßige Zusammenkünfte auf Ministerebene sowie ein noch formell zu konstituierender »Rat nationaler Koordinatoren«, dessen Mitglieder von den einzelnen Regierungen benannt werden, sollen für die angestrebte Intensivierung der Zusammenarbeit sorgen.
In den jeweils bei den Gipfeln unterzeichneten Deklarationen demonstrierten die Präsidenten auch eine gemeinsame Haltung in Fragen der internationalen Beziehungen. Anti-westliche bzw. anti-amerikanische Untertöne waren darin unüberhörbar – die Dokumente enthalten Passagen gegen Hegemonismus, Machtpolitik, eine unipolare (d.h. von den USA dominierte) Weltordnung und gegen die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten (»neuer Interventionismus«, »humanitäre Intervention«). Darin kommen nationale Interessen der einzelnen S-5-Mitgliedstaaten zum Ausdruck: Insbesondere die ohne UN-Mandat durchgeführte NATO-Intervention in Jugoslawien Anfang 1999 hat zu der Befürchtung geführt, im Falle massiver ethnischer Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen nicht nur mit Kritik und externem Druck, sondern möglicherweise auch mit einem militärischen Eingreifen des Westens rechnen zu müssen. Russland und China sehen ihr internationales Mitspracherecht durch die Nichtkonsultation des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen entwertet, leiten sie doch u.a. aus ihrem ständigen Sitz in diesem Gremium ihren Status auf der Bühne der Weltpolitik ab.
Eigentlicher Fokus der S-5 blieb aber die Sicherheitspolitik innerhalb der Region. Die beteiligten Staaten sehen ihre innere Stabilität in den letzten Jahren zunehmend durch Terrorismus, Separatismus und religiösen Extremismus (»drei Kräfte«) gefährdet. Dabei sind allerdings signifikante Unterschiede in den einzelnen Ländern festzustellen: Mit Sezessionsbestrebungen sind de facto nur Russland (Tschetschenien) und China (in Xinjiang, Tibet und Taiwan) konfrontiert. In den zentralasiatischen Republiken dagegen spielen separatistische Gruppierungen eigentlich keine Rolle. Usbekistan und Kirgistan haben sich seit Sommer 1999 mit terroristischen Anschlägen und Überfällen von Anhängern eines islamistischen Extremismus auseinander zu setzen, insbesondere seitens der »Islamischen Bewegung Usbekistans«, deren erklärtes Ziel der Sturz des usbekischen Präsidenten ist. Der Bürgerkrieg, der in Tadschikistan ab 1992 herrschte, wurde zwar 1997 mit Hilfe internationaler Vermittlungsbemühungen beigelegt, doch gelang es nicht, alle Kräfte der Opposition, darunter auch islamistische Gruppen, in das Friedensarrangement einzubinden. Der externe Faktor, der die Bedrohungsperzeptionen aller S-5/SOZ-Staaten miteinander verbindet, ist die Taliban-Regierung in Afghanistan, die als die destabilisierende Kraft für die Region betrachtet wird. In ihr hat man nicht nur den Verursacher grenzüberschreitender Kriminalität (Drogen- und Waffenschmuggel) identifiziert, sondern auch die Quelle ideologischer, logistischer und materieller Unterstützung für religiös-extremistische Vereinigungen. Zur koordinierten Bekämpfung der »drei Kräfte« beschlossen die S-5 in Duschanbe – dem Zusammentreffen im Juli 2000, an dem erstmals der Präsident Usbekistans als Beobachter teilnahm – die Einrichtung eines gemeinsamen Antiterrorismus-Zentrums mit Hauptquartier in Bischkek.
Moskau hat vor allem seit dem zweiten Tschetschenienkrieg (1999) die transnationalen Verflechtungen islamistischer Kräfte vom Kaukasus über Zentralasien bis nach Afghanistan in den Vordergrund der Argumentation gerückt. In Chinas Nordwesten, der Autonomen Region Xinjiang-Uighur, einem ressourcenreichen Gebiet mit überwiegend muslimischer Bevölkerung, gab es vor und nach Gründung der Volksrepublik immer wieder Unruhen, Proteste und Aufstände, die mit der Reformperiode in den 80er Jahren wieder an Häufigkeit und Heftigkeit zunahmen. Auch Beijing sieht dabei externe Unterstützung am Werk und bekämpft seit 1996 mit einer »strike hard«-Kampagne jede Form von nicht-autorisierter Ausübung des Islam in der Region (z.B. nicht zugelassene Koranschulen u.ä.). Wie stark islamistische Gruppierungen in den SOZ-Mitgliedstaaten tatsächlich sind, inwieweit sie miteinander verflochten sind und welchen Rückhalt sie in der Bevölkerung genießen, lässt sich aufgrund der betriebenen Informationspolitik nicht mit Sicherheit sagen, jedoch vertreten ausländische Beobachter überwiegend die Auffassung, dass es gerade das undifferenzierte Vorgehen Chinas und auch Usbekistans gegen jedwede Religionsausübung außerhalb staatlicher Kontrolle ist, das einen Solidarisierungseffekt bei breiteren Schichten der Bevölkerung auslösen und die »islamistische Bedrohung« zur self-fulfilling prophecy machen könnte.
Juni 2001: Gründung der SOZ
Drei Dokumente unterzeichneten die Präsidenten bei ihrem sechsten Treffen in Shanghai im Juni 2001: Erstens eine »Gemeinsame Erklärung«, deren wesentlicher Inhalt sich auf die formelle Aufnahme Usbekistans bezieht, zweitens die »Gründungserklärung der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit«, in der die Ergebnisse und Prinzipien der vorangegangenen Gipfel bekräftigt werden, und drittens eine »Konvention über den Kampf gegen Terrorismus, Separatismus und religiösen Extremismus«.
Der volle Wortlaut dieser »Konvention«, die von den Parlamenten der einzelnen Staaten ratifiziert werden muss, wurde noch nicht publiziert; nach den offiziellen Kommentaren soll sie die rechtliche Grundlage für das im Jahr 2000 beschlossene Antiterrorismus-Zentrum in Bischkek bereitstellen, und sie definiert, was unter den »drei Kräften« (Terrorismus, Separatismus und religiöser Extremismus) zu verstehen ist. Die Zusammenarbeit sieht u.a. Informationsaustausch, Unterstützung bei Ermittlungen und die Ausarbeitung vorbeugender Maßnahmen vor. Noch weitgehend unklar ist offenbar, wie die Koordinierung bzw. Arbeitsteilung zwischen dem Antiterrorismus-Zentrum der S-5/SOZ – das noch eines eigenen Abkommens bedarf – und der gleichnamigen Einrichtung in Bischkek, die im Rahmen des Kollektiven Sicherheitsvertrages der GUS beschlossen wurde, aussehen soll.4
Perspektiven der SOZ
Wie schon bei den früheren Gipfeln der S-5 hat vieles, was in den im Juni 2001 unterzeichneten Dokumenten zur Sprache kommt, deklaratorischen Charakter. Der Wille zur Vertiefung der Zusammenarbeit in allen Bereichen wurde seit 1998 (Almaty) jedes Jahr wiederholt. In den Deklarationen des Jahres 2000 und 2001 werden erstmalig Gremien benannt, die mit der Schaffung eines institutionellen Rahmens für die SOZ betraut werden sollen. Die Festlegung der Aufgaben des »Rates nationaler Koordinatoren« obliegt den Außenministern; dieser Rat selbst wird die Ausarbeitung einer Charta für die Shanghaier Organisation übernehmen. Diese Charta, für die ein Entwurf bis zum nächstjährigen Gipfel in Sankt Petersburg vorliegen soll, wird Ziele, Bereiche, Aufgaben und die Richtung der künftigen Kooperation im Rahmen der SOZ und andere organisatorische Fragen umfassen. Um einen Plan für verstärkte Zusammenarbeit in Wirtschaft und Handel aufzustellen, werden im Herbst 2001 erstmals die Ministerpräsidenten der sechs Staaten gesondert zusammenkommen.
Was die Aufnahme weiterer Mitglieder in die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit betrifft, so kann man davon ausgehen, dass die beteiligten Staaten, nachdem Usbekistan nun beigetreten ist, diese Frage mit großer Vorsicht behandeln werden.5 Ein Antrag Pakistans war bereits im Vorfeld des Shanghaier Gipfels auf ziemlich einhellige Ablehnung gestoßen. Insbesondere Tadschikistan wies eine Mitgliedschaft Pakistans aufgrund der engen Beziehungen zwischen Islamabad und den Taliban rundheraus zurück. Russland wertete das Interesse anderer Staaten an einem Beitritt zu den S-5 zwar als Zeichen für die wachsende Bedeutung des regionalen Zusammenschlusses, scheint aber keineswegs auf seine Ausweitung zu drängen. China wird v.a. darauf achten, dass der regionale und thematische Fokus der neuen Organisation nicht verloren geht.
Die Aussichten der neuen SOZ sind für die einzelnen Ebenen Wirtschaft, regionale Sicherheit und Weltpolitik unterschiedlich zu beurteilen. Die S-5 hatte in der Vergangenheit Erfolge zu verzeichnen, wenn sie ein gemeinsames Interesse an der Lösung ganz konkreter Probleme teilten. Zu diesen Erfolgen gehören die schrittweise Lösung der Frage des Grenzverlaufs sowie die Abkommen von 1996 und 1997. Um diese Kooperation erfolgreich auch auf andere Bereiche übertragen und ausweiten zu können, sind nicht nur gemeinsame Absichtserklärungen notwendig, sondern dazu bedarf es konkreter Planungen sowie der Schaffung von einheitlichen Verfahrensregeln für deren Umsetzung.
Der SOZ als »regionale Antwort« auf die ökonomische Globalisierung stehen eine Reihe von Hemmnissen entgegen. Betrachtet man die Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und den übrigen SOZ-Mitgliedern, so sind nur die zu Russland (bilateraler Handel 2000: ca. 8 Mrd. US$) und Kasachstan (ca. 1,6 Mrd. US$) von einigem Gewicht. Zudem – darauf wurde in der russischen Presse kurz nach dem Shanghaier Gipfel verwiesen (Germanovi… 2001) – verfolgen die Staaten unterschiedliche Modelle und Projekte, die teilweise in direkter Konkurrenz miteinander stehen. So sieht z.B. Russland den von der EU geförderten TRASEKA-Transportkorridor von Europa durch Transkaukasus nach Zentralasien und China als Konkurrenz zur Transsibirischen Eisenbahnlinie. Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche der SOZ-Staaten werden große gemeinsame Infrastrukturvorhaben wie der Bau von Öl- und Gas-Pipelines (»neue Seidenstraße«) jedenfalls kaum ohne massive Investitionen und Beteiligung ausländischer Firmen realisierbar sein. Beijing und Moskau versuchen seit Jahren, ihren Wirtschaftsbeziehungen durch Treffen auf Ministerpräsidenten- und Ministerebene mehr Leben einzuhauchen, jedoch blieb dieser Bereich bislang deutlich hinter den beiderseits formulierten Erwartungen und Zielen zurück. Eine Vielzahl von Großprojekten ist seit Jahren zwischen beiden Ländern in der Diskussion – die wenigsten davon sind auf dem Weg der Realisierung.
Auf der Ebene regionaler Sicherheitspolitik wird weiterhin an der Umsetzung der Abkommen von 1996 und 1997 gearbeitet. Die gemeinsame Kontrollkommission hat offenbar ihre Arbeit aufgenommen und wird gemeinsame Inspektionen durchführen (Xinhua 2001). Der Kampf gegen Terrorismus, Separatismus und religiösen Extremismus wird sich voraussichtlich nicht einfach gestalten, denn es gibt organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragen zu lösen und zu überwinden, bis das Antiterrorismus-Zentrum der SOZ in Bischkek funktionsfähig wird. Würde die Mitgliedschaft Usbekistans in der SOZ dazu führen, dass künftig mehr Konsultation und Koordination in Sachen Grenzregime zwischen den zentralasiatischen Staaten stattfände, so wäre dies als Fortschritt zu werten.6 Allerdings ist davon auszugehen, dass sowohl China als auch Usbekistan an den harschen Mitteln festhalten werden, die sie gegen die Praktizierung von Formen des Islam, die außerhalb der staatlich gesetzten Grenzen liegen, einsetzen.
Eine nicht auszuschließende Perspektive der SOZ wäre die weitgehender Bedeutungslosigkeit. Dann würden zwar weitere Gipfel der Präsidenten und Treffen auf Ministerebene stattfinden und weitere Gemeinsame Deklarationen verabschiedet werden, ohne dass dies jedoch zu einer tatsächlichen Intensivierung der Kooperation führt. Vor einem solchen Schicksal warnte bereits ein russischer Presseartikel (Strokan‘ 2001). Im post-sowjetischen Raum existieren bereits zahlreiche, sich gegenseitig überlappende Arrangements, die in der Praxis wenig Wirkung entfalten.
Lateralismus und Vorbildfunktion für Asien
Bis zu ihrem 3. Gipfeltreffen 1998 in Almaty konnten die S-5 strenggenommen nicht als multilaterales Forum gelten. Die Phase zwischen 1998 und 2001 lässt sich als »nomineller« Multilateralismus charakterisieren, wenn dieser der Definition von Ruggie entsprechend{b} {/b}als „institutionelle Form, welche die Beziehungen{i} {/i}zwischen drei oder mehr Staaten auf der Basis allgemeiner Verhaltensregeln koordiniert“ (Hier ist irgendwas unvollständig) (Ruggie 1993, p.11), verstanden wird: Abgesehen von den beiden Abkommen über vertrauensbildende Maßnahmen und Truppenabbau entlang der Grenzen gab es in dieser Zeit keinerlei verbindliche Regeln, aus denen sich für einen der Mitgliedstaaten irgendeine Verpflichtung ergeben hätte. Vielmehr erschöpfte sich der S-5-Prozess weitgehend darin, dass die Präsidenten in ihren Gemeinsamen Deklarationen den Willen und die Absicht zur Vertiefung der Kooperation in allen möglichen Bereichen zum Ausdruck brachten. Eine Arbeitsebene für die Umsetzung dieser Erklärungen existierte nur in ersten Ansätzen in Form von unregelmäßigen Treffen auf Ministerebene.
Für eine mögliche Entwicklung hin zum »qualitativen« Multilateralismus, der sich durch unteilbare/allgemein verbindliche Regeln für einen bestimmten Handlungsbereich, und damit einhergehend mit Einbußen an Flexibilität sowie dem Verzicht auf kurzfristige Vorteile zugunsten mittel- und langfristigen Nutzens auszeichnet, sind Voraussetzungen erst mit dem Gipfeltreffen im Juni 2001 und der Gründung der SOZ geschaffen worden: Der Beschluss, aus den nationalen Koordinatoren ein festes Gremium zu bilden, der SOZ eine Charta zu geben, in der auch die Kriterien für die Aufnahme weiterer Mitglieder festgelegt werden{b}, {/b}kann jedenfalls als ein Schritt in Richtung Institutionalisierung gesehen werden. Entscheidend wird sein, mit welchen Befugnissen und Kompetenzen der Rat nationaler Koordinatoren ausgestattet sein wird.
In einem Aufsatz vom Sommer 2000 beleuchtet der amerikanische Politologe Miles Kahler (Kahler 2000) die existierenden Erklärungsansätze für den sogenannten »Asian/ASEAN way«, d.h. die Bevorzugung informeller Gesprächsforen, des Konsensprinzips und einer gradualistischen Vorgehensweise in den regionalen Organisationen (ASEAN, APEC und ASEAN Regionalforum) kritisch. Er kommt zu dem Schluss, dass fehlende oder schwache Institutionalisierung und Verrechtlichung nicht erschöpfend durch den Verweis auf kulturelle Besonderheiten (»asiatische Werte«, unterschiedliche Rechtstradition etc.), wie sie von den asiatischen Staaten selbst ins Feld geführt werden, erklärt werden können. Die Entscheidung für oder gegen die Festschreibung verbindlicher Regeln und eines Durchsetzungsmechanismus seien vielmehr von instrumentellen und strategischen Überlegungen der einzelnen Länder geleitet. D.h. ausschlaggebend ist zum einen die Frage, ob der Zugewinn für die nationalen Interessen deutlich höher ist als der dafür in Kauf zu nehmende Verlust (v.a. an nationaler Souveränität), zum anderen die der relativen Stärke der anderen in den Aushandlungsprozess involvierten Staaten und des sich daraus ergebenden eigenen Spielraumes bei der Festlegung der Regeln.
Die Volksrepublik China hat zwar im Laufe der letzten Jahrzehnte ihre grundsätzliche Haltung zum Multilateralismus verändert (Wang 2000), wie der bevorstehende WTO-Beitritt zeigt, bevorzugt aber nach wie vor gerade im sicherheitspolitischen Bereich bilaterale Lösungen. Für die S-5-Konstellation kann konstatiert werden, dass sie sich aufgrund sehr spezifischer Rahmenbedingungen gebildet hat: Zum Zeitpunkt der Auflösung der Sowjetunion im Dezember 1991 war der Normalisierungsprozess zwischen Moskau und Beijing zwar abgeschlossen, nicht jedoch waren alle Fragen der gemeinsamen Grenze und der Abrüstung geklärt. Für die gerade unabhängig gewordenen zentralasiatischen Republiken, die über die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von Aufweichungserscheinungen geprägte GUS in einen gemeinsamen Rahmen mit Russland eingebunden waren und die eigene Armeen und Grenzschutztruppen noch aufbauen mussten, bedeutete eine gemeinsame Delegation mit Russland eine stärkere Position in den anstehenden Verhandlungen mit China. Beijing konnte umgekehrt nicht daran gelegen sein, durch bilaterale Regelungen mit den zentralasiatischen Republiken ohne Konsens mit Russland spätere Konflikte vorzuprogrammieren. Moskau betrachtete schließlich Zentralasien weiterhin als seine vitale Interessenssphäre (da wäre mir der ursprünglich Satz lieber!). Bei den Abkommen über vertrauensbildende Maßnahmen und Abrüstung entlang der Grenzen von 1996 und 1997 konnten China und Russland als relativ gleichwertige Mächte die Regeln selbst bestimmen, d.h. diese wurden nicht von einer weit überlegenen Macht diktiert.
Da alle SOZ-Mitgliedstaaten nationale Souveränität und Nichteinmischung in innere Angelegenheiten geradezu zu konstituierenden Prinzipien ihrer neuen Organisation erklärt haben, lässt sich mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, dass eine Übertragung nationalstaatlicher Souveränität auf ein transnationales Gremium der SOZ auf absehbare Zeit nicht stattfinden wird.
Verschiedentlich machten S-5-Mitgliedstaaten Vorschläge, ihr Sicherheitsarrangement auf eine größere Region zu übertragen bzw. als Vorbild dafür zu nutzen. Von russischer Seite versuchte man, chinesische Unterstützung für ein Sicherheitsregime in Nordostasien zu bekommen, Kasachstan wirbt für eine »Versammlung für Zusammenarbeit und vertrauensbildende Maßnahmen in Asien«. In den S-5-Deklarationen wurde diese letztere Idee, die der kasachische Präsident bereits 1992 erstmals auf einer UNO-Vollversammlung eingebracht hatte, zwar begrüßt, jedoch scheinen aus der Initiative außer einigen Treffen in Almaty, an denen sich die S-5-Mitglieder sowie eine Reihe weiterer Staaten beteiligten, keine greifbaren Ergebnisse hervorgegangen zu sein. (Deklaraciju 16 gosudarstv, 1999) China reagierte auf solche Initiativen zwar verbal zustimmend, im Kern jedoch passiv bis ablehnend. Insofern sind starke Impulse vom S-5/SOZ-Prozess zur Bildung einer »asiatischen KSZE« nicht zu erwarten.
Literatur
Deklaraciju 16 gosudarstv (1999) [Deklaration von 16 Staaten]: SPB Vedomsti, 15.9.99 [o.S.].
Germanovi…, Aleksej (2001): Trudnye dorogi v Kitaj [Schwierige Wege nach China], 15.6.01, http://www.vedomsti.ru/stories/2001/06/15-02-03.html (download: 16.6.01).
Halbach, Uwe (2000): Sicherheit in Zentralasien. Teil 1, Köln 2000 (Berichte des BIOst, 24-2000).
Kahler, Miles (2000): Legalization as Strategy, The Asia-Pacific Case, International Organization, Vol.54, No.3 (Summer 2000), pp. 549-571.
Martin, Lisa L. (1992): Interests, power, and multilateralism, International Organization, Vol. 46, No. 4 (Autumn 1992), pp.765-792.
Ruggie, John Gerard (1993): Multilateralism: The Anatomy of an Institution, Multilateralism Matters, hg.v. John Gerard Ruggie, New York and Oxford, Columbia University Press, 1993, pp. 3-47.
Strokan‘, Sergej (2001): Bol’šaja Politika. Šanchajskaja gramota [Große Politik. Shanghaier Urkunde], Kommersant Vlast‘, 26.6.01, p. 28.
Wang Hongying (2000): Multilateralism in Chinese foreign policy, Asian Survey, Vol. 15, No. 3 (May/June 2000), pp. 475-491.
Xia Yixi (2001): Fazhan zhong de »Shanghai Wuguo« jizhi (Der »Shanghai Five«-Mechanismus in der Entwicklung), Guoji Wenti Yanjiu, 2001, No. 3, pp. 34-38.
Xinhua (2000): 30.3.00, zitiert nach SWB FE/3806, 4.4.00, pp. G/1-2.
Xinhua (1999): 5.8.99, zitiert nach Summary of World Broadcast, Part 3, Far East/3624 (27.8.1999), pp. G/1-2.
Anmerkungen
1) Text = Siehe dazu die Gründungsdeklaration der SOZ. Volltext in chinesischer Sprache auf der Homepage des chinesischen Außenministeriums (http://www.fmprc.gov.cn/chn/13552.html, download 24.6.01). Zusammenfassung siehe [o. Verf.] Podpisana Deklaracija o sozdanii Šanchajskoj organizacii sotrudni…estva [Deklaration über die Errichtung der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit unterzeichnet], 15.6.01, http://www.strana.ru/state/foreign/2001/06/15/992574591.html (download 15.6.01).
2) Text = Die drei Hindernisse, deren Beseitigung die chinesische Seite als Voraussetzung für eine wirkliche Normalisierung der bilateralen Beziehungen gefordert hatte, waren: die massive sowjetische Truppenpräsenz an den gemeinsamen Grenzen im Osten und Westen sowie in der Mongolei, die sowjetische Unterstützung für die Besetzung Kambodschas durch Vietnam und schließlich die sowjetische Okkupation Afghanistans.
3) Text = Volltext in englischer Sprache unter http://russia.shaps.hawaii.edu/fp/russia/shanghai_19960426.html.
4) Text = Die Einrichtung dieses Zentrums sowie die Aufstellung einer »schnellen Eingreiftruppe« wurden in Eriwan im April 2001 beschlossen. Da Usbekistan 1999 aus dem Kollektiven Sicherheitsvertrag der GUS austrat, ist es hieran nicht beteiligt.
5) Text = Grundsätzlich haben neben Pakistan auch Indien, die Mongolei und Iran ihr Interesse an einer Beteiligung bekundet. Nach Angaben des russischen Botschafters in Beijing sind auch die USA an einem Beobachterstatus interessiert.
6) Text = Als Reaktion auf die Bedrohung durch Terroranschläge und Überfälle griff zunächst Usbekistan zu unilateralen Maßnahmen und verminte die Grenze zu Tadschikistan. (Halbach 2000, p.22).
Gudrun Wacker ist Sinologin und leitet seit 1.1.2001 die Forschungsgruppe Asien der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin (http://www.swp-berlin.org). Fachgebiete: chinesische Außen- und Sicherheitspolitik, Internet in China.