Welt im Aufruhr


Welt im Aufruhr

Krankheitssymptome der Globalisierung

von Jürgen Scheffran

Die beschleunigte Globalisierung schafft Reichtum für eine wachsende Erdbevölkerung, stößt aber an planetare Grenzen, die zu Krisensymptomen in Natur und Gesellschaft führen. Durch das absehbare Ende des fossilen Kapitalismus, Machtverschiebungen im Nord-Süd-Verhältnis und den Einfluss von sozialen Netzwerken erfährt die neoliberale Weltordnung Aufruhr und Kontrollverlust. Anzeichen für den Umbruch sind Umweltzerstörungen und Krankheiten, zwischenstaatliche Machtkämpfe und Gewaltkonflikte, Terrorismus und Massenproteste. Das Überschreiten von Kipppunkten kann katastrophale Folgen mit sich bringen, aber auch Transformationsprozesse anstoßen, die Widerstandskräfte stärken und einen Übergang vom kranken Planeten zur planetaren Gesundheit ermöglichen.

Durch die expansive Globalisierung konnten die westlich geprägten Industriestaaten eine ökonomische Dominanz entwickeln und eine hohe Anziehungskraft ausüben, die durch allgemeine Werte (Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Wohlstand, Toleranz, Menschenrechte und Gewaltfreiheit) untermauert wird. Die Akkumulation von Reichtum durch wenige auf Kosten vieler, die daran kaum teilhaben oder die negativen Folgen tragen, steht gleichzeitig im Widerspruch zum propagierten Wertesystem und provoziert Widerstände und Konflikte (Scheffran 2015).

Eine Folge der Ausbeutung von Mensch und Natur in der Geschichte waren Krankheit und Tod. In Zeiten des Kolonialismus verbreiteten die Eroberer und Siedler in der »Neuen Welt« Seuchen, die mehr Menschen töteten als Waffengewalt. Sie schwächten dort die Gesellschaften und ermöglichten so die europäische Expansion (Zimmerer 2020a). In der Industriellen Revolution wurde das Elend der Armen von Thomas Malthus als Element der Bevölkerungsbegrenzung gerechtfertigt, um knappe Ressourcen zu schonen. Für angesehene Wissenschaftler, wie Robert Koch, war Afrika noch Anfang des 20. Jahrhunderts ein Experimentierfeld, um Erkenntnisse über die Bekämpfung von Krankheiten zu gewinnen, ohne Rücksicht auf seine menschlichen Versuchsobjekte (Zimmerer 2020b). Der Wohlstand Europas und des Westens ging auf Kosten des Rests der Welt, und in vieler Hinsicht gilt dies bis heute. Zwar trafen Krankheiten und Seuchen auch wohlhabende Schichten, doch hatten sie meist bessere Schutzmöglichkeiten als weniger wohlhabende. Dies gilt auch in der COVID-19-Pandemie, die zwar die Verwundbarkeit des Globalen Nordens demonstriert (Beispiel USA), aber die Schwächsten am stärksten trifft.

Liberale Weltordnung unter Druck

Konnten die Folgen der Expansion bislang weitgehend an die Peripherien verlagert werden, so wirken mit Erreichen ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Grenzen des Wachstums die Konsequenzen zunehmend auf die Zentren zurück. Dies zeigt sich an den seit der Jahrtausendwende zunehmenden Krisenerscheinungen, allen Versuchen zum Trotz, diese unter Kontrolle zu bekommen. Drei wesentliche Trends sind eine Herausforderung für die liberale Weltordnung:

1. Wurde die industrielle Revolution maßgeblich durch fossile Energieträger befeuert, so werden heute die Grenzen des fossilen Kapitalismus sichtbar. Während billiges Öl und Erdgas weitgehend aufgebraucht sind, werden zunehmend sekundäre Quellen (Offshore, Fracking, Ölsande) mit höheren Kosten und Risiken erschlossen. Aufgrund des Klimawandels steht die Atmosphäre als Kohlenstoff-Deponie nicht mehr zur Verfügung, Widerstände nehmen ebenso zu wie alternative Energieträger, die den fossilen Kapitalismus unter Druck setzen.

2. Demokratisierung und Einflussmöglichkeiten des Globalen Südens schränken dort die weitere Ausbeutung von Mensch und Ressourcen durch den Globalen Norden ein. Hinzu kommt die demographische Entwicklung, derzufolge bisherige Industriestaaten bald nur einen kleinen Teil der Weltbevölkerung ausmachen. Dies zeigt das bevölkerungsreiche China, das vom billigen Produktions­standort und Absatzmarkt zum größten Konkurrenten für den westlichen Kapitalismus avanciert und als strategischer Akteur im Nord-Süd-Verhältnis agiert. Dies macht es schwieriger, die Bevölkerung im Globalen Norden mittels Arbeitsplätzen und billigem Massenkonsum zufriedenzustellen, was sozialen Sprengstoff birgt.

3. Verbunden über soziale Netzwerke meldet sich die Zivilgesellschaft weltweit zu Wort und wird zu einem Faktor, der öffentliche Debatten und politische Entscheidungen beeinflusst. Die Demokratie wird um partizipative Elemente erweitert. Zahlreiche Bewegungen nutzen soziale Medien und Technologien für ihre Zwecke. Der Unmut bricht sich Bahn, gegen versagende Regime, Umweltzerstörung, Krieg, Rassismus und Ausbeutung, für und wider Nationalismus. Innere und äußere Konflikte schaukeln sich auf.

Hätte jeder dieser Trends das Potential zum Epochenwandel, so gilt dies umso mehr für ihre Kombination. In der Geschichte gab es ähnliche Konstel­lationen, die bestehende Ordnungen erschütterten und revolutionäre Umbrüche auslösten, nach der französischen Revolution zu Beginn des 19. Jahrhunderts oder im Ersten Weltkrieg zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Auch heute erleben wir eine Welt im Aufruhr. Wie vor hundert Jahren werden die zwanziger Jahre zeigen, ob das alte System (dafür steht Donald Trump) die Welt in eine große Katastrophe stürzt oder ob sich intelligentere Alternativen durchsetzen. Dies hängt auch davon ab, ob es zu sprunghaften Katastrophen kommt: Wirtschafts-Crash, Klimakollaps, Atomkrieg oder verheerende Pandemien.

Zwischen planetaren Grenzen und Systemkollaps

Je mehr die Menschheit planetare Belastungsgrenzen überschreitet, desto mehr ähnelt die Erde einem Patienten auf der Intensivstation. Das Gesundheitswesen bietet Parallelen, aber durchaus auch Rezepte, wie dem kranken Planeten zu helfen ist.

Krankheiten beeinträchtigen die körperliche Leistungsfähigkeit durch Funktionsstörungen von Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus. Kranksein wird gemeinhin mit Schwäche und Gebrechen gleich gesetzt und äußert sich durch Symptome, die zu Beschwerden führen. Ein Syndrom ist ein typisches Krankheitsbild, das mehrere Symptome kombiniert. Die Diagnose beurteilt eine Krankheit aufgrund der in einer Untersuchung erhobenen Befunde. Daraus wird die Therapie abgeleitet, um Beschwerden zu lindern und Krankheiten zu heilen.

Medizinische Begriffe fanden Eingang in die Umweltforschung. Ein Beispiel ist das in den 1990er Jahren vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU 1996) entwickelte Syndromkonzept, das typische planetare Krankheitsbilder und Kausalbeziehungen bestimmt und analysiert, um Fehlentwicklungen aufzeigen und bewältigen zu können. Etwa 80 Symptome werden in neun Sphären von Natur und Gesellschaft unterteilt, um daraus 16 Syndrome abzuleiten, benannt nach einem jeweils typischen Begriff: Sahel, ökologischer Raubbau, Landflucht, Dust-Bowl, Rohstoffausbeutung, Massentourismus, militärische Umweltschäden, Aralsee, Grüne Revolution, rasches Wirtschaftswachstum, geplante oder ungeregelte Urbanisierung sowie technische Havarien, Schadstoffemissionen, Müllkippen und Altlasten. Aus der Diagnose der Syndrome ergibt sich, wie katastrophale Entwicklungen durch geeignete Therapien eingedämmt werden können.

Das Leitplanken-Konzept untersucht die Einhaltung planetarer Grenzen, etwa des Temperaturziels der Klimapolitik. Grenzen engen ein, schützen aber auch. Ihre Überwindung bietet Chancen und Freiheiten, schafft aber auch Risiken und Überraschungen. Wenn ein Fahrzeug mit voller Geschwindigkeit in eine Mauer rast, können Fahrzeug und Mauer zerstört werden, aber auch das Leben der Insassen. Wer über eine Klippe springt und sich im freien Fall der Gravitationskraft aussetzt, riskiert sein Leben. Und wer in einer Pandemie die Wohnung verlässt und auf die Schutzmaske verzichtet, schafft ein erhöhtes Infektionsrisiko und trägt zur weltweiten Ausbreitung bei. Nationale Grenzen schränken unkontrol­lierte Grenzübertritte ein; Grenzwerte für Umweltgifte sollen Körper und Umwelt schützen.

Aufgrund von Unsicherheiten in komplexen Systemen sind Grenzwerte oft nicht exakt bestimmbar, sodass Sicherheitsabstände einzuhalten sind, die Raum zum Handeln lassen. Bei Überschreiten von Kipppunkten können abrupte und irreversible Kaskaden und Dominoeffekte ebenso ausgelöst werden wie exponentielles Wachstum, Chaos und Systemkollaps. Beim exponentiellen Wachstum kann eine kleine Abweichung zu explosivem Wachstum oder Zerfall führen, wie bei der Pandemie und anderen Erkrankungen, die ab einer Schwelle zum Tode führen (z.B. Krebs oder hohes Fieber), darunter aber eine Genesung erlauben, wenn das Immunsystem die Oberhand gewinnt. Die Menschheit konnte in ihrer Geschichte bei hoher Geburtenrate ihre Sterberate soweit verringern, dass eine exponentielle Bevölkerungszunahme erfolgte. Bei Erreichen planetarer Grenzen kann ein Gleichgewicht durch Begrenzung von Zuwachs oder durch Zerfall erreicht werden. Mehr Zerfallserscheinungen könnten die Lebensbedingungen auf der Erde weiter gefährden und gesellschaftliche Kippdynamiken auslösen, wie Kriege, Revolutionen oder den Zusammenbruch politischer Regime.

Natürliche Krisensymptome

Neun planetare Belastungsgrenzen wurden ausgemacht, in den Feldern Arten­sterben, Stickstoff/Phosphor-Kreislauf, Abholzung und Landnutzung, Ozeanversauerung, Klimakrise sowie Ozonloch, Süßwasserverbrauch, atmosphärische Verschmutzung und Freisetzung neuer Stoffe (Steffen et al. 2015). Im sechsten »Global Environment Outlook« unter dem Titel »Healthy Planet, Healthy People« wird 2019 konstatiert, dass Gesundheit und Wohlstand direkt mit der Umwelt verbunden sind. Global können jährlich etwa ein Viertel aller Todesfälle und wirtschaftliche Verluste von 4,6 Bio. US$ (6,2 % der Produktion) auf beeinflussbare Umweltfaktoren und -schäden zurückgeführt werden (UNEP 2019, S. 9/588). Die durch Einhaltung der Klimaziele eingesparten Gesundheitskosten lägen noch deutlich darüber. Bei einer Bevölkerung von zehn Mrd. Menschen bis 2100 nehmen die Umweltbelastungen zu, wenn Produktions- und Konsummuster nicht radikal geändert werden.

Die meisten Todesfälle und Krankheiten gibt es durch Luftverschmutzung, etwa neun Mio. oder 16 % aller 2015 Verstorbenen (UNEP 2019, S. 10). Wachsende CO2-Emissionen und Megastädte bringen vielfältige gesundheitliche Belastungen mit sich. Noch schlechter steht es um die Biodiversität. Je nach Lebensraum sind 25-42 % der Wirbellosen-Arten bedroht, darunter viele Insekten (UNEP 2019, S. 154). Wenn nichts geschieht, ist mit hohen Schäden zu rechnen, z.B. durch invasive Arten, Zoonosen zwischen Tieren und Menschen, Verlust von Ökosystemleistungen. Die fehlende Bienen-Bestäubung beeinträchtigt die Versorgung mit Nahrungsmitteln und pflanzlichen Medikamenten. Arme sind besonders stark betroffen.

Schäden an Land und Böden gefährden die Ernährungssicherheit zusätzlich. Weltweit werden degradierte Landflächen auf 29 % geschätzt, wodurch 3,2 Mrd. Menschen betroffen sind (UNEP 2019, S. 203). Das in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten verfügbare Süßwasser und die zugehörigen Ökosysteme nehmen weltweit stark ab; fast die Hälfte aller Feuchtgebiete ist bereits verloren. Durch Wasserverschmutzung mit Plastik, Antibiotika, Pestiziden, Schwermetallen und anderen Chemikalien sinkt die Qualität von Süßwasser; etwa 1,4 Mio. Menschen sterben jährlich daran (UNEP 2019, S. 236). Antibiotika-Resistenzen verbreiten sich über Landwirtschaft, Aquakulturen und Abwasser. Besorgniserregend ist auch der Zustand der Ökosysteme in Ozeanen und an Küsten, u.a. durch Erderwärmung, Versauerung und Überfischung, Übernutzung und Verschmutzung. Weltweit benötigen 3,1 Mrd. Menschen Fisch für ihre Proteinversorgung, viele Bestände sind bereits überfischt. Die Korallenbleiche betrifft rund 70 % aller Korallenriffe weltweit und hat vermutlich einen Kipppunkt erreicht. Jährlich gelangen rund acht Mio. Tonnen Kunststoff in die Meere (UNEP 2019).

Eine Folge der Umweltzerstörung sind soziale Instabilitäten und Konflikte. Dies gilt besonders für den Klimawandel als Stressfaktor, der das Konfliktrisiko dort steigert, wo die Lebensbedingungen schlecht und institutionelle Strukturen fragil sind (Friedensgutachten 2020, S. 7). Entsprechendes lässt sich über Ressourcenkonflikte sagen, wobei Konflikte um das Artensterben noch wenig untersucht sind (Scheffran 2018). Das Jahr 2020 brachte destabilisierende Entwicklungen mit exponentieller Kaskadendynamik, wie die Busch- und Waldbrände in Australien, mit dem Tod von mehr als einer Milliarde Tieren, und die Heuschreckenschwärme in Ostafrika und Südasien, die Ernten gefährden.

Besonders schwerwiegend ist die aus einer Zoonose entstandene COVID-19-Pandemie, die ungeahnte Ressourcen verschlingt, politische Interventionen und sozioökonomische Verwerfungen auslöst, Gewaltkonflikte und humanitäre Notlagen verschärft (Friedensgutachten 2020, S. 5).

Gesellschaftliche Krisensymptome

Durch die Beschleunigung weltumspannender Ströme von Gütern, Kapital, Finanzen, Technologie und Kommunikation geraten soziale und politische Systeme aus den Fugen. Im Raubtier-Kapitalismus bestehen nur die Stärksten, während viele Menschen durch geringe Löhne und Arbeitsplatzangebote vom Wohlstand ausgeschlossen sind. Krisen verschärfen die gesellschaftliche Spaltung und schaffen ein Heer der Unzufriedenen, das durch populistische und autokratische Strömungen und Regierungen mobilisierbar ist. Die Überwindung sozialer Ungleichheit scheitert an den ökonomischen Machtverhältnissen, die durch demokratische Strukturen nicht hinreichend kontrolliert werden. Mit der Finanzkrise 2008 begann eine Kette von Krisen, die Bruchlinien im Internationalen System offenbarte. Die außer Kontrolle geratene Globalisierung verstärkt zwischenstaatliche Machtkämpfe und Konfliktpotentiale, terroristische Gewaltstrukturen und gesellschaftliche Widerstände.

Zwischenstaatliche Machtkämpfe und Gewaltkonflikte

Beim Übergang vom bipolaren Ost-West-Konflikt über eine unipolare in eine multipolare Welt entstanden neue Machtkämpfe und Gewaltkonflikte. Hierzu gehörten bewaffnete Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien und der zerfallenen Sowjetunion, die Kriege im Irak und in Afghanistan sowie die Gewaltereignisse und Terroranschläge in Nahost und in Nordafrika. Durch den Arabischen Frühling wurden Kaskaden ausgelöst, die im Mittelmeerraum Konflikte und Fluchtbewegungen zwischen Afrika, Asien und Europa miteinander verknüpften.

Dem Friedensgutachten 2020 zufolge dominieren Rivalitäten das Weltgeschehen und schwächen internationale Normen und Institutionen. Während die USA unter Trump mit »America First« weiter auf Hegemonie setzen und internationale Institutionen untergraben, versucht China, die internationale Ordnung zu seinen Gunsten umzugestalten und seinen weltpolitischen Einfluss auszuweiten. Mit der »Neuen Seidenstraße« zu Land und zur See entsteht ein Netzwerk von Infrastrukturen und Märkten von Ostasien bis nach Europa und Afrika. Bei Schlüsseltechnologien wird China zum wirtschaftlichen Herausforderer Europas und der USA. Militärisch bereitet sich China auf internationale Auseinandersetzungen vor, besonders im Südchinesischen Meer. Der von den USA forcierte Handelskrieg kann ebenso zum Brandbeschleuniger werden wie der Streit um Hongkong und Taiwan oder die Vorwürfe in der Corona-Krise. Russland forciert Großmachtansprüche, vom Ukraine- und Krim-Konflikt über Syrien, Libyen und Iran bis in die Arktis. In diesem Dreieckverhältnis eines neuen »Kalten Krieges« steht das durch den Brexit geschwächte Europa, das über die NATO in den Aufrüstungskurs hineingezogen wird.

Weltweit stiegen die Rüstungsausgaben 2019 auf einen neuen Höchststand von 1.600 Mrd. Euro, real fast 20 % über dem höchsten Niveau des Kalten Krieges. Die G20-Staaten sind für 82 % der weltweiten Militärausgaben verantwortlich. Während die russischen Militärausgaben von 2016 bis 2019 um mehr als 20 % zurückgingen, übersteigen die Militärausgaben der NATO die Russlands um fast das 16-fache. Die deutschen Militärausgaben stiegen 2019 um 12 % auf 47,9 Mrd. Euro. Der internationale Handel mit Großwaffen 2015-2019 wuchs gegenüber 2010-2014 um 5,5 %, deutsche Waffenexporte gar um 17 % (Friedensgutachten 2020, S. 98).

An der Spitze steht das nukleare Wettrüsten zwischen den USA und Russland, die neue Nuklearwaffen entwickeln und Rüstungskontrollabkommen beenden. Trump droht gar die Wiederaufnahme von Atomwaffentests an. Zudem schreitet die Militarisierung, ja Bewaffnung des Weltraums voran, nachdem Russland, China und die USA »Weltraumstreitkräfte« geschaffen haben und weitere Staaten, wie Indien, ebenfalls Raketen und Satelliten im All zerstören können. Auch hier ist die Rüstungskontrolle in der Sackgasse. Die Militarisierung erstreckt sich auf neue Bereiche, wie den Cyberraum, in dem eine zivil-militärische Abgrenzung schwer möglich ist. Kaum erkennbar ist die Grenze zwischen Krieg und Frieden in »hybriden Kriegen« mit Drohnen, Attacken über das Internet und auf zivile Infrastrukturen oder Fake News und Hate Speech in sozialen Medien. Die mit der Globalisierung verbreiteten Mittel und Technologien fallen auf ihre Urheber zurück.

Terrorismus und Rechtsextremismus

Internationale und transnationale Gewalt ist mit innergesellschaftlichen Gewaltdynamiken und Terrorismus verbunden. Während nach dem Arabischen Frühling die Zahl der Terroranschläge und ihrer Opfer deutlich anstiegen, nahmen jüngst die Zahlen ab. 2018 starben bei mehr als 9.600 Anschlägen weltweit 15.952 Menschen, 2017 waren es noch 17.284 (Friedensgutachten 2020, S. 142). Der weitaus größte Teil geht auf den islamistischen Terrorismus in instabilen Staaten oder Bürgerkriegsregionen zurück.

Parallel zur Rückkehr des Nationalismus hat in westlichen Demokratien Rechtsextremismus zugenommen. Über die strategische Nutzung sozialer Medien und internationale Vernetzung nehmen Rechtsextreme auf politische Entscheidungen Einfluss (Beispiel Trump-Wahl). Sie agieren gegen internationale Kooperation mit Verschwörungstheorien und Wissenschaftsfeindlichkeit. Durch rechtsterroristische Angriffe starben 2018 mindestens 26 Menschen; 2019 waren es bis zum Herbst schon 84, vor allem in Neuseeland (Friedensgutachten 2020). In Europa hat Deutschland die meisten Fälle rechtsextremer Gewalt, darunter Angriffe auf Minderheiten und Politiker*innen.

Soziale Bewegungen und Massenproteste

Das Jahr 2019 war weltweit durch Massenproteste geprägt und beendete ein Jahrzehnt zahlreicher Protestbewegungen. Schon 2011 breitete sich eine Welle von Anti-Regime-Protesten über die arabische Welt aus, ebenso von transnationalen Protesten, wie der Occupy-Bewegung. 2019 gab es in 45 Ländern 65 Fälle einer Massenmobilisierung mit mindestens 50.000 Menschen, davon 48 Proteste in Demokratien: „Beispiele sind die Massenproteste in Chile, Ecuador, Indonesien und Kolumbien, die 2018 entstandene Gelbwesten-Bewegung in Frankreich, die Proteste im Rahmen des Brexits in Großbritannien, Arbeiterproteste in Tunesien oder die Klimaproteste in zahlreichen Ländern.“ (Friedensgutachten 2020, S 74) Hinzu kamen Proteste in Russland, Sudan oder Iran. Die Protestziele betrafen grob sieben Kategorien: 21 gegen Regierungen, fünf gegen hohe Lebenshaltungskosten, fünf für Arbeitsrechte, acht für/gegen Nationalismus/Unabhängigkeit, sechs für Frauenrechte, 14 für Klimaschutz und sechs mit anderen spezifischen Zielen.

Proteste setzten sich auch im Jahr 2020 fort und kulminierten in der Massenbewegung gegen Rassismus und Diskriminierung »Black Lives Matter« in den USA, trotz oder wegen der Pandemie, die politische Aktionen auslösen, aber auch erschweren kann. Proteste gegen Probleme können ihrerseits Krisensymptome sein, wenn Betroffene und Unzufriedene sich zur Wehr setzen, so wie die Immunabwehr gegen Krankheitsursachen. Fraglich ist, ob sie zur Problemlösung beitragen oder zur Problemverschärfung.

Vom kranken Planeten zur planetaren Gesundheit

Die Krisensymptome der Globalisierung zeigen die Erschütterungen der neoliberalen Weltordnung. Eine geeignete Therapie erfordert eine Diagnose der Ursachen, wird jedoch von den Verantwortlichen kaum durchgeführt. Tabudenken bestärkt die Annahme, für die Krisen sei nicht der Westen verantwortlich, der 1989 den Sieg im Kalten Krieg errungen und damit angeblich das »Ende der Geschichte« erreicht hatte. Zu dieser Fehleinschätzung passt eine selbst zugewiesene Opferrolle, ohne die eigene Verantwortlichkeit anzuerkennen. Stattdessen werden die Symptome bekämpft – durch Abschottung, Abgrenzung und Interventionismus. Dabei ist die Rückkehr zur Kleinstaaterei ebenso wenig eine Alternative wie militärische Interventionen.

Während die Welt im Schüttelfrost gefangen scheint, wird fieberhaft nach Lösungen gesucht. Um einen Wandel zu einer nachhaltigen, friedlichen und gerechten Welt herbeizuführen, spielen Protestbewegungen eine Rolle, wie auch Wissenschaft, Technik und Medizin. Ausschlaggebend ist, ob Innovationen die Mühsal der menschlichen Existenz erleichtern und einen Ausgleich mit der Natur im gemeinsamen Haus der Erde ermöglichen.

Als Bezugsrahmen zur Bewahrung des Lebens auf der Erde können Konzepte einer Gesundheit dienen, die mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit (so wie Frieden nicht nur die Abwesenheit von Krieg ist). Im positiven Sinne geht es um das Wohlbefinden von Menschen und die Befriedigung von Grundbedürfnissen, im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten, Zielen und Lebensbedingungen. Ein Maßstab ist die physische, psychische und soziale Funktions- und Leistungsfähigkeit. Um eine weitere Überschreitung ökologischer Belastungsgrenzen zu vermeiden, ist eine engere Verknüpfung von Umwelt und Gesundheit hilfreich, die eine Balance von Erhaltung und Entfaltung des Lebens gegen Wachstum, Macht und Gewalt ermöglicht (Scheffran 1996).

Dabei können Konzepte einer »Viable World« helfen, den Planeten innerhalb seiner Grenzen für alle Menschen lebensfähig und lebenswert zu gestalten. Dazu gehört die Immunisierung gegen globale Erkrankungen durch vier Therapien: ökologischer Fußabdruck in planetarischen Grenzen, erneuerbare Energien für alle, sauberer Wohlstand für alle und Kohabitation der Nationalstaaten (Knies 2017).

Literatur

Friedensgutachten (2020): Im Schatten der Pandemie – letzte Chance für Europa. Friedensgutachten 2020. Herausgegeben von Bonn International Center for Conversion (BICC), Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Institut für Entwicklung und Frieden (INEF), Bielefeld: transcript.

Knies G. (2017): COHAB-Zusammenarbeitsmodell der Nationalstaaten. In: Weizsäcker E.U., Wijkman A. (Hrsg.): Wir sind dran – Was wir ändern müssen, wenn wir bleiben wollen. Eine neue Aufklärung für eine volle Welt. Bericht an den Club of Rome. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, S. 354 ff.

Scheffran J. (1996): Leben bewahren gegen Wachstum, Macht, Gewalt – Zur Verknüpfung von Frieden und nachhaltiger Entwicklung. W&F 3/1996, S. 5-9.

Scheffran J. (2015): Vom vernetzten Krieg zum vernetzten Frieden. FIfF-Kommunikation, Nr. 3/2015, S. 34-38.

Scheffran J. (2018): Biodiversity and Conflict. Supplementary Contribution to: IPBES, Global Assessment on Biodiversity and Ecosystem Services. March 5, 2018.

Steffen W. et al. (2015): Trajectories of the Earth System in the Anthropocene. PNAS (Proceed­ings of the National Academy of Sciences of the United States), Vol. 115, Nr. 33, S. 8252-8259.

United Nations Environment Programme/UNEP (2019): Global Environment Outlook (GEO-6) – Healthy Planet, Healthy People. Cambridge: Cambridge University Press. Deutsche Teilübersetzung durch das Umweltbundesamt.

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen/WBGU (1996): Welt im Wandel – Herausforderungen für die deutsche Wissenschaft. Jahresgutachten 1996. Berlin: Springer.

Zimmerer J. (2020a): Viren standen am Anfang der Globalisierung. Der Tagesspiegel, 31.3.2020.

Zimmerer J. (2020b): Robert Koch – Der berühmte Forscher und die Menschenexperimente. DER SPIEGEL, 27.5.2020.

Dr. Jürgen Scheffran ist Professor für Integrative Geographie, Leiter der Forschungsgruppe Klimawandel und Sicherheit (CLISEC) an der Universität Hamburg und Mitglied der W&F-­Redaktion.

Sanktionen

Sanktionen

Ein friedenspolitisches Instrument?

von Christine Schweitzer und Helmut Lohrer

Sanktionen, also nichtmilitärische Strafmaßnahmen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, immer häufiger aber auch einzelne Staaten oder Staatenbündnisse gegen andere Staaten verhängen, sind auch in der Friedensbewegung wieder stärker in der Diskussion. Unilaterale Sanktionen, etwa das US-Embargo gegen Kuba oder die Sanktionen des Westens gegen Russland nach der Krim-Annexion, werden in der Friedensbewegung einhellig abgelehnt. Keine Zustimmung finden aber auch dem Völkerrecht entsprechende Sanktionen, wie die gegen den Irak Saddam Husseins, unter denen die
Zivilbevölkerung massiv litt. Dennoch bleibt die Frage, ob aus dieser Kritik eine generelle Ablehnung jedweder Form von Sanktionen abgeleitet werden muss oder ob Sanktionen aus friedenspolitischer Sicht unter bestimmten Voraussetzungen doch eine Option sein können.

Unter bestimmten Voraussetzungen eine Option

von Christine Schweitzer

Internationale Sanktionen sind zwischen zivilen, gewaltfreien Mitteln der Konfliktbearbeitung und militärischen Maßnahmen einzuordnen. Sie sind Zwangsmaßnahmen, die in der Regel mit nichtmilitärischen Mitteln implementiert werden und ohne direkte militärische Gewalt auskommen, wobei es Ausnahmen gibt, bei denen Embargos mit militärischen Mitteln durchgesetzt wurden. Ein Beispiel dafür war das Waffenembargo gegen Jugoslawien bis zum Abschluss des Abkommen von Dayton 1995, bei dem die Westeuropäische Union (WEU) und die NATO das Mittelmeer bzw. zeitweilig den
Luftraum über Bosnien überwachten.

In diesem Beitrag wird die These vertreten, dass Sanktionen nicht grundsätzlich als Instrument der Friedenspolitik ausgeschlossen werden sollten. Insbesondere Waffenembargos, aber auch andere Sanktionen, können sinnvoll sein, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei den meisten der heute praktizierten Sanktionen muss allerdings festgestellt werden, dass sie eher konfliktverschärfend denn ein Beitrag zur Konfliktlösung sind.

Sanktionen – negative und positive, mit dem bildlichen Ausdruck »Zuckerbrot und Peitsche« gut beschrieben – sind in der Politik ein gebräuchliches Mittel, um ein anderes Land zu einem gewünschten bzw. zur Unterlassung von nicht-gewünschtem Verhalten zu bewegen. Bei den Vereinten Nationen gelten sie als zulässige Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung völkerrechtlich bindender Abmachungen und zur Abwehr von Verstößen gegen das Völkerrecht (UN Charta Kapitel VII, Artikel 41). Zurzeit bestehen Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats gegen 14 Staaten und Entitäten (UNSC o.J.). Aber nicht
nur die Vereinten Nationen greifen zu diesem Mittel, die Europäische Union beispielsweise hat eigene Sanktionen gegen 33 Staaten und Entitäten verhängt (Estonian Presidency o.J.). Die USA praktizieren außerdem einseitige Sanktionen gegen etliche weitere Länder, zum Beispiel gegen den Iran und Kuba. Auch wenn es stimmt, dass zumeist die Weltmächte Sanktionen gegen Länder mit weniger Macht verhängen, so trifft dies nicht in jedem Falle zu. Zum Beispiel verhängte Griechenland wegen des Namensstreits Sanktionen gegen die frühere jugoslawische Republik Mazedonien (heute: Nordmazedonien).

Sanktionen können unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Besonders hervorzuheben sind Waffenembargos, Handelseinschränkungen für Im- und Exporte bestimmter oder aller Waren generell, Sperren von Fördermitteln (z.B. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland für Brasilien wegen der Urwaldzerstörung), Einschränkungen des Reiseverkehrs (z.B. der USA gegenüber Kuba), Ausschluss von internationalen Veranstaltungen und internationalen politischen Gruppen (z.B. der Ausschluss von Russland aus der G8 wegen seiner Einmischung in der Ukraine), diplomatische Maßnahmen (z.B. Abzug von
Botschaftern) und natürlich auch Strafverfolgung durch internationale Gerichte (Internationaler Strafgerichtshof). Im Rahmen so genannter «smarter Sanktionen« sind desweiteren Reisebeschränkungen und das Sperren von Auslandskonten bestimmter ausgewählter Politiker*innen oder Organisationen zu nennen.

Sanktionen hat es gewiss schon immer gegeben, seit es eine internationale Staatenwelt gibt. In jüngerer Zeit waren sie besonders in den 1990er Jahren ein sehr beliebtes Mittel. Weltweit wurden damals mehr als 50 neue uni- und multilaterale Sanktionen gegen einzelne Länder verhängt. Dies waren umfassende Sanktionen, die auf die gesamte Wirtschaft des Ziellandes zielten. Ihre Effektivität war sehr gering, sie verursachten aber enorme Kosten für die Zielländer und verschlechterten die humanitäre Situation der Bevölkerung gravierend (oft auch in den Nachbarländern). Ein besonders drastisches
Beispiel war der Irak unter Saddam Hussein, der von den Vereinten Nationen in den 1990er Jahren mit umfassenden Sanktionen belegt wurde. Als bekannt wurde, dass nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen in dieser Zeit infolge der ökonomischen Sanktionen mindestens 500.000 Kinder starben (Holmes 2010), veränderte sich die Sanktionspraxis. Die Vereinten Nationen gingen ebenso wie die EU zu »smarten« Sanktionen über. Diese sollen sich direkt gegen die Regierenden des sanktionierten Landes wenden (z.B. Waffenembargos, Reisebeschränkungen, Einfrieren von Konten, Flug- und
Transportbeschränkungen) und die Bevölkerung möglichst von den Folgen aussparen. Letzteres gelingt allerdings nur sehr unvollkommen, wie in diesen Tagen anhand der Auswirkungen der Sanktionen gegen den Iran beobachtet werden kann (Pany 2019). Trotz der Bemühungen, die Zivilbevölkerung von den Folgen zu verschonen, gehen dort z.B. die Medikamente aus.

Es sind aber nicht nur Staaten in diesem Feld aktiv. Auch zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen praktizieren Sanktionen. So kann z.B. das Startverbot für russische Sportler*innen bei den Olympischen Spielen wegen des Dopingskandals, verhängt vom Internationalen Olympischen Komitee, als Sanktion angesehen werden, da es über die Bestrafung konkreter, als Täter*innen überführter Personen hinausging.

Der Friedensbewegung näher sind sicher die bekannten Beispiele des Boykotts von Waren aus Südafrika während des Apartheidregimes (Wellmer 2005), die mit der Forderung nach staatlichen Sanktionen einhergingen, die BDS-Kampagne, die zum Boykott von in den palästinensischen Gebieten von israelischen Firmen produzierten Waren und zu staatlichen Sanktionen gegen Israel aufruft (BDS-Kampagne 2005), und die vielfältigen Forderungen nach einem Stopp von Rüstungsexporten in bestimmte Staaten (Aktion Aufschrei 2019). Gerade Waffenembargos sind aus friedenspolitischer Sicht immer als sinnvoll zu
erachten – allerdings gehören Waffenproduktion und -export eigentlich grundsätzlich verboten. Auch andere Formen internationaler Sanktionen werden immer wieder gefordert, in den letzten Jahren z.B. gegen die Türkei wegen des Kriegs in der Osttürkei.

Auf der anderen Seite haben sich Friedensorganisationen sehr kritisch gegenüber Sanktionsregimes gegen bestimmte Länder verhalten. Heute gibt es vor allem Forderungen in Bezug auf die Lockerung oder Aufhebung von Sanktionen gegen Russland und den Iran und viel generelle Kritik gegen die unilaterale Sanktionspolitik der USA (z.B. gegen Kuba).

Die kritische Sicht auf Sanktionen hat viel mit den allgemeinen Einwänden gegen dieses Instrument zu tun:

  • Wirkungslosigkeit: Ein Vorwurf, der in der Wissenschaft allerdings umstritten ist. Ein Teil der Untersuchungen über Sanktionen billigen ihnen zumindest unter bestimmten Umständen eine gewisse Wirksamkeit zu (Werthes 2019).
  • Effekt des »rally around the flag«: Sanktionen führen zur Stärkung autoritärer Regierungen, da die Demütigung der Regierung als Demütigung des ganzen Volkes empfunden wird (Lohmann 2015).
  • Sanktionen verhindern oftmals den Dialog und erschweren dadurch die Zivile Konfliktbearbeitung; dies ist aufgrund des zuvor genannten Effekts der Fall und wenn eine Sanktion darin besteht, ein Land aus bestimmten Gesprächskontexten auszuschließen (G8, Europarat usw.), auch wenn Politiker*innen behaupten, Sanktionen und Dialog würden sich nicht ausschließen (Fischer und Kluge 2018).
  • Sofern die Staatengemeinschaft uneins ist, werden internationale Spannungen durch Sanktionen eher verschärft. Die derzeitige Krise um den Iran zeigt dies deutlich.
  • Sanktionen können leicht umgangen werden (das gilt besonders für Waffen­embargos).
  • Sanktionen ermutigen überdies den Aufbau von Eigenkapazitäten der betroffenen Länder und laufen dadurch mittelfristig ins Leere (Lohmann 2015).
  • Sanktionen treffen die Zivilbevölkerung, deren Leiden am Beispiels Irak deutlich wurden und auch durch »smarte Sanktionen« nicht völlig vermieden werden (Pany 2019).
  • Auch der Wirtschaft eines sanktions­verhängenden Staates wird Schaden zugefügt. Ein aktuelles Beispiel ist der Streit zwischen den USA und Deutschland um die russische Erdgaspipeline. Da Deutschland die Pipeline braucht und auf dieses Geschäft nicht verzichten will, lehnt die Bundesregierung es ab, sich den US-Strafmaßnahmen anzuschließen (ZEIT ONLINE 2018).
  • Oft fehlen konkrete Analysen und die Definition von Zielen, sondern Sanktionen werden verhängt, um Missbilligung auszudrücken oder der Öffentlichkeit zu zeigen, dass »man etwas tut« (Fehl 2012).
  • Waffenembargos können einer Seite einen kriegsentscheidenden Vorteil verschaffen, falls sie gegen alle Seiten verhängt werden. (Dieser Vorwurf wurde in der Zeit des Bosnienkriegs 1992-1995 erhoben, als Bosnien, das immer noch als Teil Jugoslawiens angesehen wurde, ebenfalls unter das Waffenembargo fiel und deshalb militärisch den serbischen Truppen unterlegen war, die Zugriff auf die Ausrüstung der Volksarmee hatten.)
  • Es scheint viel leichter, Sanktionen zu verhängen, als sie wieder aufzuheben.

Abschließend möchte ich einige Kriterien vorschlagen, die zur Bewertung von Sanktionen als Mittel der Friedenspolitik angewendet werden könnten:

  • Die Vereinten Nationen sollten der einzige Akteur sein, der Sanktionen verhängen darf.
  • Es darf nicht zu »Kollateralschäden« für die Zivilbevölkerung des betroffenen Landes kommen.
  • Es bedarf der Formulierung einer klaren »Theorie des Wandels«, d.h. einer Analyse, was die Sanktionen bewirken können.
  • Es bedarf zudem einer klar formulierte »exit strategy«, d.h. der Klarheit darüber, wann und wie die Sanktionen auch wieder aufgehoben werden sollen.
  • Es muss für beide Seiten ein gesichtswahrender Ausstieg aus der Krisensituation möglich sein.
  • Es muss vorab geklärt werden, ob positive Sanktionen ebenso zum gewünschten Ergebnis führen würden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die ein schleichendes Abrutschen in eine Militärintervention befürchten lassen.
  • Die Maßnahmen dürfen den Dialog nicht verhindern oder erschweren. Der Dialog muss bei Konflikten intensiviert, nicht gestoppt werden. Wichtig ist z.B., die diplomatischen Beziehungen aufrechtzuerhalten.

Über Sanktionen, die im Gegensatz zu der Mehrzahl der derzeit praktizierten diese Kriterien erfüllen, lohnt es sich für die Friedensbewegung nachzudenken. Das gilt besonders für Waffenembargos.

Literatur

Aktion Aufschrei (2019): Deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Stand 18.9.2019; aufschrei-waffenhandel.de.

BDS-Kampagne (2005): Der Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft zu BDS. 9.7.2005; bds-kampagne.de.

Estonian Presidency of the EU (ohne Datum): EU Sanctions Map; sanctionsmap.eu.

Fehl, C. (2012): Sanctions, Trials and Peace – ­Promises and Pitfalls of Responsibility to Protect Civilian Dimension. In: Fiott, D; Zuber, R.; Koops, J. (eds.): Operationalizing the Responsibility to Protect – A Contribution to the Third Pillar Approach. Brüssel: Madariaga – College of Europe Foundation u.a., S. 95-103.

Fischer, S.; Kluge, J. (2018): Wirtschaftssanktionen wirken. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 6.5.2018, S. 24.

Holmes, M. (2010): Der vergessene Krieg gegen Iraks Zivilbevölkerung. Welt online, 22.9.2010.

Lohmann, S. (2015): Sanktionen? Psychische Hygiene – In westlichen Demokratien sind internationale Sanktionen längst Zweck statt Mittel. JPG Journal, 6.1.2015.

Pany, T. (2019): Iran – Der Effekt der Sanktionen? Telepolis, 25.6.2019; heise.de.

United Nations Security Council/UNSC (o.J.): Sanctions. Nach dortigen Angaben sind aktuell Somalia, ISIS, Irak, Demokratische Republik Kongo, Sudan, Libanon, Nordkorea, Libyen, Taliban, Guinea-Bissau, Zentralafrika, Jemen, Südsudan und Mali mit Sanktionen des UN-­Sicherheitsrates belegt; un.org/securitycouncil/sanctions/information.

Wellmer, B. (2005): Friedensarbeit in Afrika – Die Deutsche Anti-Apartheidbewegung. Friedensforum 7-2005.

Werthes, S. (2019): Die Sanktionspolitik der Vereinten Nationen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.

ZEIT ONLINE (2018): USA wollen Pipeline Nord Stream 2 stoppen. 13.11.2018.

Dr. Christine Schweitzer ist Geschäftsführerin beim Bund für Soziale Verteidigung e.V.

Kein Instrument der Friedenspolitik

von Helmut Lohrer

Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen kann der Sicherheitsrat feststellen, dass der Weltfrieden oder die internationale Sicherheit bedroht ist, und – nur unter dieser Voraussetzung – Maßnahmen beschließen, um den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit wieder herzustellen. Zuvor sollen die betreffenden Parteien aufgefordert werden, ihr den Weltfrieden bedrohendes Verhalten einzustellen; dann erst können »Maßnahmen« beschlossen werden, wie die Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen, des Verkehrs und der Kommunikation.

Im Prinzip würde man gerne sagen, dass da eine legitime Autorität am Werk ist, die im Interesse aller Menschen nur und genau dann eingreift, wenn es im allgemeinen und zwingenden Interesse ist, weil eben der Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sind. Aber: Neben der UN-Charta gibt es das Völkergewohnheitsrecht, und in der Praxis gibt es vor allem die Gewohnheit.

Sanktionen werden auch im Sicherheitsrat immer dann verhängt, wenn jemand sie einfordert und zumindest unter den fünf Vetomächten ein Konsens besteht. Nach Gewohnheit hält man sich nicht immer an den Buchstaben des Kapitel VII. Genau da besteht das Problem: In der Praxis sind es alleine die Mächtigen, die ihre Interessen mit Macht vertreten. Und zunehmend häufiger als durch den Sicherheitsrat werden Sanktionen inzwischen von Einzelstaaten oder Bündnissen gegen andere Staaten verhängt, um ihre Interessen durchzusetzen und das Verhalten dieser Staaten in ihrem Sinne zu beeinflussen. An
strenge Vorbedingungen, wie sie in der UN-Charta für den Sicherheitsrat formuliert sind, fühlen sie sich dabei nicht gebunden.

Schon 2003 hatte Madeleine Albright, Außenministerin der USA unter Bill Clinton, das in ihrer Autobiographie sehr treffend formuliert, und Angela Merkel wiederholte es im darauffolgenden Jahr auf der so genannten Sicherheitskonferenz in München genau so: „Die zentrale außenpolitische Zielsetzung lautet, Politik und Handeln anderer Nationen so zu beeinflussen, dass damit den Interessen und Werten der eigenen Nation gedient ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen von freundlichen Worten bis zu Marschflugkörpern.“ (Merkel 2004) Mich hat das damals so
beeindruckt, dass ich mir das ausgedruckt und eingerahmt habe; das hängt heute noch in meinem Büro. Zu diesen Instrumenten gehören offenbar auch Sanktionen, aber das ist eine ganz andere Zweckbestimmung als in der UN-Charta vorgesehen.

Von freundlichen Worten bis zu Marsch­flugkörpern“. Es gibt eine Stufenleiter der Einflussnahme – oder besser der Durchsetzung von Interessen. Den Eliten, die das System beherrschen, geht es darum, Märkte zu erschließen, sie offen zu halten, Rohstoffe zu möglichst niedrigen Preisen zu beschaffen, damit die Konjunktur nicht ins Stottern gerät. Und es geht ihnen darum, die bestehenden Machtverhältnisse nicht infrage zu stellen. Wenn jemand ausschert, dann wird er sanktioniert.

Den Bürger*innen wird gesagt, dass es um den Frieden geht, um die Menschenrechte und um Demokratie. Diese Geschichte wird meistens so gut erzählt, dass sie geglaubt wird. Walter Lippmann beschrieb in seinem Werk »Public Opin­ion« (1922/2018; dt. »Die öffentliche Meinung«) vor fast hundert Jahren in den USA sehr genau, wie das geht.

Es wird also mit Sanktionen gedroht, wenn ein Land sich den Interessen der Mächtigen widersetzt. Und nochmal, genau hier liegt eine sehr wichtige Beobachtung: Sanktionen werden immer vom Starken gegen den Schwachen ausgesprochen, ganz im Sinne von Albright und Merkel. Man stelle sich einfach mal vor: Die Regierung von Mexiko ist über den Umgang mit den Menschen, die über die Grenze in die USA wollen, erzürnt und sagt, damit wird die internationale Sicherheit bedroht. Wir verhängen unsererseits nun Sanktionen gegen die USA. Das ist so absurd, dass es schon fast als Witz durchgehen würde.

Sanktionen sind kein symmetrisch angelegtes Instrument, und sie eignen sich sehr gut dazu, die Interessen der Mächtigen durchzusetzen.

Leider geht das noch weiter, und es ist wie beim Krieg: Der durch Sanktionen angerichtete wirtschaftliche und humanitäre Schaden ist häufig kein unerwünschter Kollateralschaden, sondern Teil des Konzepts. Ich kann das hier nicht weiter ausführen, aber in Naomi Kleins »Die Schock-Strategie« (2007) kann man das wunderbar nachlesen.

Wenn jetzt Joshua Wong von der Hongkonger Partei Demosisto von uns fordert, dass wir keine Wasserwerfer mehr nach Hongkong liefern sollen, ruft er dann nach einer Wirtschaftssanktion? Wasserwerfer aus Deutschland werden nämlich dort gegen die Demonstrant*innen eingesetzt. Die Forderung, keine Wasserwerfer an autoritäre Regierungen zu verkaufen, ist aus meiner Sicht keine Forderung nach einer Sanktion, schon gar nicht im Sinne des Völkerrechts. Hier ist es wie beim Waffenhandel, und Wasserwerfer sind Waffen: Wer Waffen verkauft, macht sich mitverantwortlich für das, was damit angerichtet
wird. Er wird zum Komplizen derjenigen, die sie einsetzen.

Der Jemen wird derzeit kurz und klein bombardiert. Die Bomben stammen teilweise aus der Produktion der Firma Rheinmetall, die von der Fabrik in Sardinien direkt nach Saudi-Arabien und an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden (Friedrichs 2016). Auch andere Waffen – Boote, ganze Gewehr- und Mörserfabriken – werden nach Saudi-Arabien geliefert (ebenda). Aber erst als vor fast einem Jahr der saudische Journalist Jamal Khashoggi in Istanbul von saudischen Agenten ermordet wurde, hieß es am 19.11.2018 auf tagesschau.de: „Regierung verhängt Sanktionen gegen
Saudis. Wegen der Tötung des Journalisten Khashoggi
will die Bundesregierung alle Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien stoppen. Das soll auch für genehmigte Ausfuhren gelten. Gegen 18 Saudis wurden Einreisesperren verhängt.“ (tagesschau.de 2018)

Man sieht hier, wie der Einsatz von »Sanktionen« nicht dem Frieden dient. Erst als ein für eine westliche Zeitung arbeitender Journalist ermordet wurde, wurden die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien vorübergehend ausgesetzt – nicht wegen des Krieges.

Waffen sind nach meiner Überzeugung kein legitimes Handelsgut. Diese Auffassung vertrete ich auch im Rahmen der internationalen Kampagne »Global Net – Stop the Arms Trade« (gn-stat.org). Aus dieser Position heraus ist es logisch und legitim, die Einstellung von Waffenlieferungen nicht als Sanktion, also als Strafmaßnahme zu verstehen. Sonst würden wir mit unserer Forderung, den Waffenhandel einzustellen, ja in allen zwischenstaatlichen Verhältnissen für eine grundsätzliche Sanktionierung plädieren. Es geht hier vielmehr um die Beendigung der Komplizenschaft.

Was ist nun aber mit der klassischen Form von Sanktionen, wie sie beispielsweise gegen Irak verhängt wurden, gegen Nordkorea, gegen Syrien? Ist es da nicht geboten, vor dem Einsatz von Waffen hier mit wirtschaftlichen Maßnahmen Druck zu machen, um die Menschenrechte und die Demokratie zu verteidigen?

Ganz pragmatisch gesehen sollte längst klar sein, dass das nicht funktioniert. Wer unter den Sanktionen zu leiden hat, ist in aller Regel die Zivilbevölkerung. Es ist in kaum einem Fall gelungen, eine Regierung damit ins Wanken zu bringen oder auch nur dazu zu bewegen, ihr Verhalten zu ändern (Lohmann 2018). Im Gegenteil, die Repression nimmt unter dem Druck der Sanktion zu. Der Elite schadet die Sanktion am wenigsten, und die Kluft zwischen ihr und der leidenden Bevölkerung vergrößert sich (IPPNW 2018).

So wie im Irak in den 1990er Jahren fehlen heute in Syrien Medikamente. Medizinische Geräte, Busse, Generatoren und Pumpen können nicht repariert werden, weil die Ersatzteile unter das Embargo fallen. Hilfsorganisationen haben größte Mühe, ihre Arbeit zu tun, weil die Gelder für ihre Angestellten nicht überwiesen werden können. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend, wobei es schwierig ist, die Auswirkungen der Sanktionen von denen der Krise zu trennen. Die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (­IPPNW) haben kürzlich den »UN-­Sonderberichterstatter
zu den negativen Auswirkungen von Sanktionen«, Idriss Jazairy, nach Deutschland eingeladen, der uns sehr eindrücklich davon berichtete (­IPPNW 2018).

Obwohl bekannt ist, dass unter Sanktionen eher die Versorgung der Bevölkerung zusammenbricht als dass das proklamierte Ziel erreicht wird, werden trotzdem Sanktionen verhängt, und zwar mehr denn je: In den letzten zehn Jahren wurden über 150 Mal UN-Sanktionen verhängt. Die USA haben allein in den letzten vier Jahren über 2.000 Maßnahmen verhängt; die EU verhängt Sanktionen gegen derzeit 30 Länder (Goldmann 2019).

Der US-amerikanische Völkerrechtler Alfred de Zayas, der im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates die Folgen der US-Sanktionen gegen Venezuela untersuchte, sagte: „Eine Sache müssen wir alle verstehen: Heutige Wirtschaftssanktionen und Finanzblockaden sind vergleichbar mit mittelalterlichen Belagerungen von Städten mit der Absicht, sie zur Kapitula­tion zu zwingen.“ (ebenda)

Mit der Regierung Assad in Syrien wurden über viele Jahre gute Geschäfte gemacht. Ihr Verhalten in Bezug auf die Menschenrechtslage war damals nicht besser als heute. Noch 2007 sind Beamte des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Damaskus gereist, um an einem Verhör teilzunehmen, das, wie es in dem Bericht hieß, unter „landesüblichen Umständen“ durchgeführt wurde. Da war das OK. 2005 erregte sich der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier in der Debatte über die Beteiligung des BND an Folterungen darüber, dass die Forderung aufgestellt würde, die Geheimdienste „dürften nur
mit den
Staaten kooperieren, die denselben Status von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben wie wir“, weil sich dann die geheimdienstliche Zusammenarbeit auf „eine Hand voll“ Länder reduzieren würde (Hofmann 2005).

Bashar al-Assad war damals in unserer Presse noch Präsident und nicht »Machthaber«, und Syrien hatte eine »Regierung« und kein Regime, wie man heute fast ausschließlich liest. Dann befand man, dass Assad kein guter Diktator mehr ist, sondern ein böser. Wie zuvor im Fall anderer Länder wurde beschlossen, dass die gewählte Regierung Assad gestürzt werden soll und ein »Regime Change« zu erfolgen hat. Ich will an dieser Stelle nicht so tun, als sei das nicht eine extrem komplexe Situation. Die IPPNW veröffentlichten im Dezember 2018 einen umfangreichen Beitrag zu dieser Debatte, in dem wir uns
damit auseinandersetzen (Fischer et al. 2018). Aber: Die Sanktionen, die insbesondere die westlichen Staaten gegen Syrien verhängten, und dazu gehört auch die diplomatische Isolation, verfolgen, genauso wie die kriegerischen Maßnahmen, dieses Ziel des »Regime Change«. Die diplomatische Isolation, man könnte es auch Ächtung nennen, fördert die Polarisierung und verhindert jeden friedenspolitischen Dialog. Und ich fürchte, genau das ist auch gewollt.

Sanktionen sind, das wird hier deutlich, ein kriegerischer Akt. Sie sind Krieg mit wirtschaftlichen Mitteln. Sie dienen nicht der Durchsetzung von Frieden und Menschenrechten, sondern von Interessen der Mächtigen. Krieg ist kein Mittel der Politik, und Sanktionen sind es auch nicht, zumindest nicht einer Friedenspolitik, die den Namen verdient.

Literatur

Fischer, A. et al. (2018): Der Syrienkrieg – Dimensionen, Hintergründe, Perspektiven. IPPNW Akzente, Dezember 2018; ippnw.de.

Friedrichs, H. (2016): Rheinmetall – Boom mit Bomben. ZEIT ONLINE, 27.10.2016.

Goldmann, F. (2019): Sanktionen – Kollektivstrafen gegen die Schwächsten. neues deutschland, 11.9.2019.

Hofmann, G. (2005): Eine Frage der Moral. ZEIT ONLINE, 15.12.2005.

IPPNW (20018): Erklärung von Idriss Jazairy, Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen einerseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte. Podiumsdiskussion und Pressekonferenz, 29.5.2018; ippnw.de.

Klein, N. (2007; 6. Auflage 2016): Die Schock-­Strategie. Frankfurt am Main: S. Fischer.

Lippmann, W. (2018, Erstausgabe 1922): Die öffentliche Meinung – Wie sie entsteht und manipuliert wird. Frankfurt am Main: Westend.

Lohmann, S. (2018): Sanktionen in den internationalen Beziehungen – Werdegang, Wirkung, Wirksamkeit und Wissensstand. Aus Politik und Zeitgeschichte/APuZ Nr. 36-37/2018.

Merkel, A.: (2004): Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Münchner Sicherheitskonferenz, 7.2.2004. Dokumentiert unter dem Titel „Auslandseinsätze der Bundeswehr werden zunehmen“ auf der Archiv-Website der AG Friedensforschung; ag-friedensforschung.de.

tagesschau.de (2018): Fall Kashoggi – Regierung verhängt Sanktionen gegen Saudis. 19.11.2018.

Dr. med. Helmut Lohrer ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Villingen-Schwenningen und International Councillor der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW).

Der Europäische Verteidigungsfonds


Der Europäische Verteidigungsfonds

Ein Rüstungsbudget für die »Militärunion«

von Björn Aust

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit legte die EU-Kommission im Juni 2018 ihren Verordnungsvorschlag für einen Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) vor, der von 2021 bis 2027 zusätzliche Rüstungsinvestitionen von bis zu 48,6 Mrd. Euro anschieben soll. Im Widerspruch zu den EU-Verträgen sollen über den Fonds erstmals ganz offen EU-Haushaltsmittel für Rüstungszwecke bereitgestellt werden. Damit markiert er eine neue Etappe der Militarisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember 2018 mehrheitlich den Fonds befürwortete und seine Position für die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat festlegte, befindet sich der EVF auf der Zielgeraden. Viel Zeit bleibt nicht, ihn noch zu stoppen.

Die Warnungen vor einer, seit dem Vertrag von Lissabon beschleunigten, Militarisierung der EU-Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden vom politischen Mainstream lange als unbegründet abgetan: zu groß seien die Interessensgegensätze der Mitgliedstaaten und zu gering die eingesetzten Ressourcen. Tatsächlich verliefen entsprechende Bemühungen lange Zeit nur schleppend.1 Doch seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016 entwickelte sich eine zuvor nicht gekannte Dynamik, weil mit dem absehbaren EU-Austritt Großbritanniens ein »Veto-Spieler«, der bis dahin alle verteidigungspolitische Integrationsschritte blockiert hatte, entfiel. Seither habe die EU in diesem Bereich „mehr Fortschritte erreichen können als in den letzten 20 Jahren“ resümierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schon im Februar 2018 (zit. in Lösing und Wagner 2018).

Drei Säulen der »Militärunion«

Den Beginn markierte die Ende Juni 2016 verabschiedete Globalstrategie, in der die EU vor dem Hintergrund einer düsteren Lage- und Bedrohungsanalyse vehement eine intensivierte verteidigungspolitische Kooperation und den Ausbau militärischer Kapazitäten (in) der Union forderte. Dies sei zur Bedrohungsabwehr, zur Durchsetzung (geo-) politischer Interessen und für das Erreichen der »strategischen Autonomie« nötig, also für die Fähigkeit zu militärischem Handeln unabhängig von den Strukturen der NATO. Seither wurden auf EU-Ebene viele Strategiepapiere erarbeitet, und die EU-Regierungen befassten sich auf mehreren Ratstagungen mit der Umsetzung der Globalstrategie. So konnten bis Ende 2017 drei eng zusammenhängende Vorhaben auf dem Weg zur Verteidigungs- bzw. Militärunion eingeleitet werden:

  • Mit der »Koordinierten jährlichen Überprüfung im Verteidigungsbereich« (engl. CARD) wurde ein von der Europäischen Verteidigungsagentur durchzuführender Überprüfungsprozess der Verteidigungsplanungen und -programme der EU-Staaten aufgesetzt, um diese aufeinander abzustimmen, gemeinsame Bedarfe zu ermitteln und z.B. die Entwicklung und Beschaffung von Waffensystemen zu koordinieren. So sollen Doppelstrukturen abgebaut, die Verteidigungsetats effizienter eingesetzt und die militärischen Fähigkeiten der EU erhöht werden.
  • Die zweite Säule ist die »Ständige Strukturierte Zusammenarbeit« (engl. PESCO), die schon im Lissabon-Vertrag angelegt ist und teilnehmenden Staaten ein breites Spektrum verteidigungspolitischer Kooperationen ermöglicht. Sie zielt darauf, militärische Strukturen der EU-Staaten enger miteinander zu verzahnen, u.a. um die Interoperabilität der Streitkräfte zu verbessern. Im Dezember 2017 beschloss der Rat der Außen- und Verteidigungsminister*innen die förmliche Aktivierung von PESCO. Damit gingen die 25 teilnehmenden EU-Staaten bindende Verpflichtungen ein, zu denen u.a. gehört, die Militärausgaben regelmäßig zu erhöhen sowie mittelfristig 20 % ihrer Verteidigungsetats für Rüstungsinvestitionen und zwei Prozent für militärische Forschung vorzuhalten. Die Umsetzung der Projekte und die Einhaltung der 20 PESCO-Verpflichtungen soll die Europäische Verteidigungsagentur überwachen.2
  • Der Europäische Verteidigungsfonds ist die dritte Säule der Militärunion. Schon im November 2016 hatte die EU-Kommission im Verteidigungs-Aktionsplan zur Umsetzung der Globalstrategie erste Vorschläge für einen solchen Fonds unterbreitet, denn Voraussetzung für die Verwirklichung der EU-Sicherheitsinteressen sei eine global wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie. Diese Vorschläge nahmen u.a. mit dem 2017 aufgelegten Programm zur »industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich« für 2019 und 2020 konkrete Form an.3 Im Juni 2018 folgte der Verordnungsvorschlag für den EVF, mit dem ab Beginn des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens im Jahr 2021 diese EU-Finanzierung von Rüstungsforschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben auf Dauer sicher gestellt werden soll (EU Kommission 2018).

Ein Fonds für ein »militärisches Kerneuropa«

Ab 2021 soll auch nicht mehr gekleckert, sondern geklotzt werden: Der EVF soll bis 2027 13 Mrd. Euro aus EU-Haushaltsmitteln bereitstellen. 4,1 Mrd. Euro davon sollen aus dem »Forschungsfenster« des EVF für Zuschüsse z.B. zur Neu- oder Weiterentwicklung militärrelevanter Technologien (Elektronik, Robotertechnik, verschlüsselte Software usw.) ausgeschüttet werden. Über das mit 8,9 Mrd. Euro ausgestattete »Fähigkeitenfenster« sind die Förderung von Entwicklungs- und Beschaffungsprojekten von mindestens drei Unternehmen aus mindestens drei Ländern geplant, u.a. zur Entwicklung von (Waffen-) Prototypen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Robotik, Cyberabwehr. Auch die Weiterentwicklung und Beschaffung konventioneller Waffensysteme ist vorgesehen. Die Mittel des EVF sollen durch Kofinanzierungsbeiträge der Mitgliedstaaten zusätzlich »gehebelt« werden, so dass insgesamt bis zu 48,6 Mrd. Euro für militärrelevante Investitionen angeschoben werden könnten (EU Kommission 2018, S. 28ff; Lösing und Wagner 2018).

Mit den angestrebten Synergie-Effekten des EVF – u.a. niedrigere Beschaffungskosten (aufgrund höherer Auftragszahlen) und größere Interoperabilität von Waffensystemen – sind aber keineswegs reale Einsparungen in den Verteidigungsetats vorgesehen. Der EVF soll die nationalen Rüstungsausgaben nicht ersetzen, sondern durch zusätzliche Investitionen ergänzen. In den Begleitdokumenten zum EVF werden die »niedrigen« Verteidigungsausgaben in der EU beklagt und es wird ihre Erhöhung angemahnt. Zielgröße ist das NATO-Ziel von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung.

Der EVF ist ein in der EU-Geschichte bisher einmaliges Subventionsprogramm für die Rüstungsindustrie und befördert die Bildung eines »militärischen Kern­europas«: Vor allem wirtschafts- und finanzstarke Staaten mit hochentwickelten Rüstungsindustrien dürften von ihm profitieren, da sie leichter Unternehmen und förderfähige Projekte benennen und die Kofinanzierung aufbringen können. Verstärkt wird dies durch die systematische Verzahnung von EVF und PESCO: PESCO-Vorhaben zur Rüstungsentwicklung und -beschaffung sollen mit bis zu 30 % aus dem Fonds bezuschusst werden, wohingegen für andere Entwicklungs- und Beschaffungsprojekte eine maximale Förderungsrate von 20 % gilt.

Die im November 2018 beschlossene »zweite Welle« von PESCO-Projekten weist bereits auf das militärische Kern­europa hin: Deutschland und Italien führen nun je sechs PESCO-Projekte an, Frankreich sogar sieben. Mit der geplanten Weiterentwicklung des Tiger-Kampfhubschraubers und der Euro-Drohne MALE RPAS unter deutscher Führung enthält die neue PESCO-Projektliste zudem die ersten milliardenschweren Rüstungsvorhaben. Laut Medienberichten sollen die auf rund eine Mrd. taxierten Entwicklungskosten für MALE RPAS entsprechend dem »PESCO-Bonus« zu einem Drittel aus dem EVF subventioniert werden. Weitere Großprojekte sollen bereits in der Pipeline sein (Wagner 2018).

Militärische Neuausrichtung des EU-Haushalts

Die großen EU-Staaten und ihre Rüstungsindustrien profitieren davon, dass sich über den EVF die Kosten für milliardenschwere Vorhaben zum Teil »europäisieren« lassen: Durch die Verankerung im EU-Haushalt zahlen alle Mitgliedstaaten in den Fonds ein, auch solche, die aus finanziellen oder friedenspolitischen Gründen selbst keine Rüstungsvorhaben durchführen können oder wollen.

Das ist kein Zufall. Der von der EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegte Plan zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 markiert mit der Einrichtung der neuen Haushaltsrubrik »Sicherheit und Verteidigung« mit einem Volumen von 25,5 Mrd. Euro einen militärpolitischen Paradigmenwechsel. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Rubrik sind der EVF und ein 6,5 Mrd. Euro schweres Programm zur Förderung der militärischen Mobilität, mit dem Verkehrsinfrastrukturen in der EU für militärische Schwertransporte ausgebaut werden sollen (siehe dazu den Artikel von Christoph Jehle auf S. 44 in dieser W&F-Ausgabe). Die sicherheits- und verteidigungsrelevanten Ausgaben der neuen Rubrik übersteigen die im laufenden Finanzrahmen um das 22-fache (Aust 2018, S. 16 ff).4

Ein Mauerblümchendasein fristen dagegen Maßnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung, Konfliktnachsorge und Prävention. Überdies sieht der Entwurf des Finanzrahmens bei vielen Programmen zur Struktur- und Regionalförderung, mit denen auch die Angleichung der Lebensverhältnisse und soziale Programme finanziert werden, massive Streichungen vor. Noch laufen die Verhandlungen, doch ist absehbar, dass erhebliche zivile Mittel gekürzt und zugunsten militärrelevanter Ausgaben umgeschichtet werden. Sozial- und friedenspolitisch ist bereits dies ein Skandal.

Illegale Rüstungsfinanzierung

Von noch größerer Tragweite ist die Einstellung des EVF in den Haushalt an sich: Erstmals werden EU-Haushaltsmittel ganz offen (und nicht »versteckt« in Fonds außerhalb des Budgets) für verteidigungs- und rüstungspolitische Programme bereitgestellt. Dass dies zuvor nie geschehen ist, hat einen einfachen Grund: Der Vertrag der Europäischen Union (EUV) verbietet unmissverständlich die Finanzierung von „Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ (Artikel 41(2) EUV) aus dem EU-Haushalt. Der EVF ist also illegal (u.a. Lösing und Wagner 2018).

Mit einer abenteuerlichen Rechtskonstruktion will die Kommission diesen offenen Bruch der EU-Verträge umgehen: Als Rechtsgrundlage für den EVF-Verordnungsvorschlag zog sie kurzerhand den Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie ergänzend die Artikel 182, 183 und 188 AEUV heran. Diese Artikel regeln Maßnahmen der Industrie- und Forschungsförderung in der EU. Das heißt, der Verteidigungsfonds wird einfach zu einem Programm der Industrie- und Forschungsförderung umdefiniert (siehe dazu auch Töpfer 2018).

Allerdings muss sich die Rechtsgrundlage für bestimmte Maßnahmen auf objektive und nachprüfbare Kriterien stützen und das Hauptziel bzw. die Hauptziele der Maßnahme eindeutig begründen. Im vorliegenden Fall ist diese Klarheit nicht gegeben, denn die Verteidigungsindustrie und -forschung soll nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, sondern auch, um die Verteidigungsfähigkeit und die »strategische Autonomie« der EU zu gewährleisten. Tatsächlich nimmt der Verordnungstext an zentralen Stellen Bezug auf verteidigungspolitische Zielsetzungen, Programme und Vorhaben der EU, berücksichtigt diese bei den Rechtsgrundlagen aber nicht. Der Versuch der Kommission, diese Zielsetzungen zu bloßen »Nebeneffekten« des EVF herunterzuspielen, ist juristisch unzulässig (Fraktion DIE LINKE 2018).

Die Linksfraktionen im EU-Parlament (EP) und im Deutschen Bundestag kritisierten den illegalen Charakter des Fonds (und die friedenspolitische Fehlausrichtung) wiederholt scharf, fanden jedoch weder in Berlin noch in Brüssel ausreichende politische Unterstützung. Ein im Auftrag der Linksfraktion im EP erstelltes und Anfang Dezember 2018 veröffentlichtes Gutachten des Juristen Andreas Fischer-Lescano bekräftigt aber eindeutig die Rechtsauffassung der Linksfraktionen (Der Spiegel 8.12.2018; Fischer-Lescano 2018).

EVF-Verhandlungen auf der Zielgeraden

Ungeachtet dessen will die Kommission den EVF in den kommenden Monaten auf den Weg zu bringen. Auch die EU-Regierungen treiben das Projekt mit Hochdruck voran und verabschiedeten im November 2018 einen konkretisierten Standpunkt zum EVF und das Ziel, „so früh wie möglich 2019“ eine Einigung mit dem EP herzustellen (Rat der EU 2018, S. 7). Aktuell planen Kommission und Rat eine vorgezogene separate Einigung über den Verteidigungsfonds, da eine Verständigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen vor den EP-Wahlen im Mai 2019 aufgrund großer Konflikte in anderen Haushaltsfragen unmöglich erscheint.

Zuletzt gab das EP grünes Licht für den EVF, als es am 12. Dezember 2018 mit knapper Mehrheit einen entsprechenden Bericht annahm und so den Weg für die Verhandlungen mit Rat und Kommission freimachte.5 Die EP-Position enthält zwar einige Änderungen am Verordnungsentwurf, grundsätzliche EU-rechtliche oder friedenspolitische Bedenken gehören jedoch nicht dazu. Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass das EP restriktivere Ethik-Grundsätze forderte und autonome Waffensysteme nicht fördern will. Zudem sind EP, Rat und Kommission in Fragen der Steuerung des EVF uneins sowie darin, ob und wie Drittstaaten – u.a. Großbritannien nach dem Brexit – Zugang zu EVF-Projekten bekommen sollen. Da alle drei Institutionen den EVF wollen, dürften diese Differenzen überwindbar sein.

Daher drängt die Zeit. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE bereitet aktuell eine Klage gegen den EVF vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen der Friedensbewegung und der politischen Linken nötig. Um den EU-rechtswidrigen Rüstungsfonds und die weitere Militarisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik noch zu stoppen, müssen öffentlicher und politischer Druck schnell und deutlich wachsen.

Anmerkungen

1) Zur Militarisierung der EU siehe u.a. Schirmer (2013) und Paech (2018).

2) Ausführlicher und kritisch zu PESCO siehe u.a. Nesch (2008) und Fraktion DIE LINKE (2017); für aktuelle Entwicklungen Wagner (2018).

3) Mit diesem Programm sollen 590 Millionen Euro aus dem EU-Budget bereitgestellt werden, um Investitionen in Rüstungsforschung, -entwicklung und -beschaffung von bis zu 2,59 Mrd. Euro anzuschieben.

4) Außerhalb des EU-Haushalts werden zudem 10,5 Mrd. Euro für die Durchführung von Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – u.a. Militär- und Ausbildungsmissionen – eingeplant und über die so genannte Europäische Friedensfazilität bereitgestellt.

5) Für den EVF stimmten die Fraktionen der Konservativen (EVP) und Liberalen (ALDE); die linke GUENGL und die Grünen-Fraktion lehnten den Fonds fast geschlossen ab. Die sozialdemokratische S&D-Fraktion stimmte uneinheitlich, doch mit knapper Mehrheit für den EVF.

Literatur

Aust, B. (2018): Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021-2027. Sachstand über die Debatte und Positionen nach Vorlage des Kommissionspaketes vom 2. Mai 2018. Berlin; online auf andrej-hunko.de.

Europäische Kommission (2018): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds. 13.6.2018, KOM(2018) 476 final, Ratsdokument Nr. 10084/18.

Fischer-Lescano, A. (2018): Rechtsfragen der Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Rechtsgutachten im Auftrag der Fraktion der GUE/NGL im EP; online auf sabine-­loesing.de

Fraktion DIE LINKE (2017): Antrag: Militarisierung der EU beenden – Einrichtung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit stoppen. 20.11.2017, Bundestagsdrucksache 19/82.

Fraktion DIE LINKE (2018): Antrag zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds. 11.9.2018, Bundestagsdrucksache 19/4214.

Lösing S.; Wagner J. (2018): PESCO – Ein Rüstungsfonds für die Weltmacht Europa. Neues Deutschland, 14.5.2018, S. 10.

Nesch, F. (2018): Die PESCO der Großmächte – Die EU auf dem Weg zur Aufrüstungs- und Interventionsunion. IMI-Studie 2/2018. Tübingen: Informationsstelle Militarisierung.

Paech, N. (2018): Zur Militarisierung der EU. 12.4.2018, nachdenkseiten.de.

Rat der EU (2018): Schlussfolgerungen des Rates zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU. 19. November 2018, Ratsdokument 13978/18.

Schirmer, G. (2013): Militarisierung der EU ohne Alternative? Militärmissionen, indirekte Kriegsbeteiligung, Widersprüche der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Z – Zeitschrift für marxistische Erneuerung, Nr. 94, Juni 2013.

Der Spiegel (2018): Illegaler Verteidigungsfonds? Der Spiegel Nr. 50/2018, S. 75.

Töpfer, E. (2018): Paradigmenwechsel? Rüstungsforschung in der EU. W&F 2-2018, S. 27-30.

Wagner, J. (2018): PESCO-Rüstungsprojekte – Deutschland, Italien und Frankreich sahnen ab. Telepolis, 20. November 2018.

Björn Aust ist Referent für Europa­politik der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Extraktivismus und Widerstand in Lateinamerika

Extraktivismus und Widerstand in Lateinamerika

Workshop am GCSC, Gießen, 26.-28. Juni 2018

von Richard Herzog

Der Workshop »Logics of Extractive Occupation and Collective Action in Latin America« wurde vom International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC) Gießen gefördert und von María Cárdenas, Richard Herzog und Andrea Sempértegui organisiert. Der zweitägige Workshop bot eine gute Gelegenheit, über die Ausbreitung extraktiver Projekte und Praktiken, d.h. die (häufig auf Raubbau basierende) Gewinnung und den Export von Rohstoffen, in Lateinamerika zu diskutieren. Die interaktive und offene Atmosphäre war dem Erfahrungsaustausch förderlich. Eine zentrale Frage zog sich durch mehrere der Vorträge und Diskussionen: Inwieweit ist Frieden in zunehmend extraktivistischen Gesellschaften überhaupt möglich? Und um wessen Friedensverständnis handelt es sich dabei, und wer wird ausgeklammert?

Indigener Widerstand, damals und heute

Der Workshop befasste sich mit mehreren Regionen, mit einem Schwerpunkt auf Kolumbien, Ecuador und Mexiko, und untersuchte die Zeitspanne von der Kolonialzeit bis heute. Dr. Antje Gunsenheimer (Universität Bonn) diskutierte in ihrem Vortrag Maya-Gesellschaften in Yucatán, Mexiko, in der Kolonialzeit und der frühen Unabhängigkeitsperiode. Die spanische Kolonialregierung nutzte unterschiedliche Methoden, um indigene Bevölkerungen und ihre Arbeitsweisen zu kontrollieren. Oft vergessen wir, dass die Wurzeln extraktivistischer Gewaltszenarien in Lateinamerika bis zu den ersten spanischen Expeditionen im 15. Jahrhundert zurückreichen. Aber auch indigener Widerstand gegen die teils brutalen kolonialen Strategien zeigt sich in Yucatán – wie in anderen Regionen – von der Kolonialzeit über die Kastenkriege des 19. Jahrhunderts bis hin zum aktuellen Aktivismus.

Der Einfluss von Extraktivismus auf indigene Gruppen war auch der Fokus einer von zwei Skype-Konferenzen mit den Aktivist*innen Mallu Muniz (Minka Urbana Ecuador) und Kati Betancourt (Confederation of Ecuadorian Indigenous Nationalities). Sie beschrieben, dass ländlicher Widerstand gegen Extraktivismus in Ecuador oft von Indigenen – insbesondere von indigenen Frauen – getragen wird, die allerdings auf städtische Unterstützung angewiesen sind. Auch die Zerstörung der Regenwälder wurde hervorgehoben, durch die indigene Bezüge zur Natur zerbrechen – ebenfalls ein zentrales Problem in Kolumbien.

Konflikt, Post-Konflikt und Extraktivismus

Die kolumbianische Amazonas-Region wurde von Prof. Dr. Ernst Halbmayr (Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg) thematisiert. Es ging unter anderem um die Konsequenzen von Gewalt und Naturzerstörung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure für indigene Gruppen, wie die Yukpa und die Barí. Extraktivismus zur Produktion von Palmöl und Drogen oder auch durch Viehwirtschaft kann auf jeweils sehr unterschiedliche Weise negative Konsequenzen haben. Zugleich waren indigene Menschen nicht in den jüngsten kolumbianischen Friedensprozess eingebunden, obwohl sie dazu seit 1991 berechtigt sind. Hier zeigt sich klar der Kontrast zwischen gesetzlichen Rechten und ihrer tatsächlichen Umsetzung in lateinamerikanischen Friedensprozessen.

Der Frieden in Kolumbien war auch ein Fokus der zweiten Skype-Konferenz mit dem Aktivisten Marino Córdoba (AFRODES). Er hob die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 in einem weiterhin umkämpften Gebiet, dessen Rohstoffe von multinationalen Konzernen ausgebeutet werden, hervor. Betroffene indigene und afro-kolumbianische Gemeinden bleiben dabei größtenteils außen vor. Hinzu kommen regelmäßige Menschenrechtsverstöße, die organisierten Widerstand entscheidend erschweren.

Dr. Alke Jenns (Universität Freiburg) referierte über den Altillanura Masterplan (2012-2036) in Kolumbien. Laut ihr wird das Friedensabkommen dazu genutzt, die Ausbreitung extraktivistischer Projekte zu legitimieren. In diesem Fall sind besonders vormals von der FARC-Rebellengruppe kontrollierte Gebiete betroffen. Frieden wird dabei diskursiv mit Investitionsmöglichkeiten für internationales Kapital verknüpft. Diese Maßnahmen laufen wiederum indigenen Rechten über traditionelle Gemeindeterritorien zuwider.

Resümee

Die transzdisziplinäre Auslegung des Workshops konnte neue Perspektiven eröffnen. Um auf die eingangs gestellten Fragen zurückzukommen: In mehreren Diskussionen wurde die Verbindung von Extraktivismus, Friedensprozessen und der Ausgrenzung bestimmter Gruppen, deren Rechte staatlichen Interessen nicht entsprechen, betont. Besonders klar zeigte sich dies am Beispiel des kolumbianischen Friedensprozesses und dessen Exklusion afro-kolumbianischer und indigener Gemeinden. Außerdem wurde deutlich, wie solche aktuellen Entwicklungen oftmals auf historischen Prozessen von Landübernahme und Widerstand gegen diese aufbauen – sei es bei den yukatekischen Kastenkriegen oder bei der brutal durchgesetzten Kautschuk-Gewinnung im Amazonasgebiet des 19. Jahrhunderts.

In der abschließenden Podiumsdiskussion zwischen Teilnehmer*innen und Organisator*innen wurden auch Fragen nach einer engagierten Wissenschaft und nach möglichen Alternativen zum Extraktivismus aufgegriffen. Von den lateinamerikanischen Aktivist*innen wurde die Wichtigkeit einer stärkeren Verknüpfung von Aktivismus und akademischer Befassung mit dem Thema hervorgehoben. Diese Verknüpfung wurde von den Teilnehmer*innen bekräftigt und war letztlich ein wichtiger Bestandteil der Veranstaltung. Mit Blick auf die Zukunft wurden die Suche nach alternativen Besteuerungsmodellen in Lateinamerika wie auch die Wirksamkeit von Widerstand gegen Extraktivismus auf lokaler Ebene angesprochen. Die Veranstaltung endete angesichts bereits vorhandener politischer und wirtschaftlicher Opposition mit einem optimistischen Verweis auf Solidaritäts-Netzwerke.

Richard Herzog

»Racial Capitalism« und Neoliberalismus

»Racial Capitalism« und Neoliberalismus

Workshop an der Justus-Liebig Universität, Gießen, 4.-5. Juli 2018

von María Cárdenas

Was bedeutet Solidarität im Kontext von Racial Capitalism, Neoliberalismus und der Finanzialisierung unserer Welt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Rassismus, dem Wiedererstarken von Rechtspopulismus in Europa wie andernorts und dem Kapitalismus unserer heutigen Zeit? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der zweitägige internationale Workshop »Solidarity Reloaded: Racial Capitalism, Neoliberalism and Financialization« an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Der Workshop wurde organisiert von Encarnación Gutiérrez, Andrea Sempértegui, María Cárdenas und Ceren Türkmen und gefördert durch das Graduate Center for the Study of Culture (GCSC) und den Lehrstuhl für allgemeine Soziologie der Universität. Das Thema wurde aus dekolonial-feministischer Perspektive und anhand verschiedener Beispiele aus Europa (Deutschland und Großbritannien) und Lateinamerika (Ecuador und Kolumbien) beleuchtet. Ziel war es, Ähnlichkeiten und Unterschiede in der spezifischen Ausformung des Dreiecks von Rassismus – Patriarchat – Kapitalismus in den lokalen Kontexten auszumachen und gleichzeitig zu versuchen, Formen des Widerstands und der Solidarität zu identifizieren.

Der Workshop wurde am ersten Tag mit der von Prof. Encarnación Gutiérrez moderierten Podiumsdiskussion »Reloading Solidarity in Dangerous Times« eröffnet. Die drei geladenen Keynote-Speaker Gargi Bhattacharyya, Santiago Castro Gómez und Christina Vega Solis teilten zunächst ihre individuelle Perspektive auf die aktuelle Konjunktur und das Konfliktpotential des Racial Capitalism, um anschließend gemeinsam zu überlegen, welche Strategien zu einer Herausforderung des rassistischen Kapitalismus und zum Widerstand führen können.

Der zweite Tag des Workshops begann mit einer Einführung in das Konzept des »Racial Capitalism« (Cedric Robinson) durch Prof. Gargi Bhattacharyya. Die Soziologin der University of East London, die sich in Büchern wie »Dangerous Brown Men« oder »Crisis, Austerity and Everyday Life« mit der Intersektionalität von Kapitalismus, Rassismus und Geschlecht und ihrem Konfliktpotential für Großbritannien befasst, forderte ein Neulesen von Robinsons »Black Marxism -The Making of the Black Radical Tradition« (1983) angesichts seiner Antizipation von vielen der heutigen Konflikte in Europa und auch andernorts. Robinson zeige in seinem Werk, dass der Racial Capitalism bereits im Feudalsystem entstand und im Rahmen von Akkumulation und Enteignung, Ausbeutung und Sklaverei, Eurozentrismus einerseits und europäisch initiierten Genoziden (beispielsweise an der ursprünglichen Bevölkerung in den Amerikas) und Besetzung andererseits die moderne westliche Ordnung erst hervorbringen konnte. In diesem Sinne seien Kapitalismus und Rassismus kein Ergebnis der historischen Entwicklungen der letzten Jahrhunderte, sondern bedingten diese vielmehr. Entsprechend sei der Rassismus in Großbritannien auch nicht als Nebeneffekt des Brexits zu verstehen, sondern stehe im Zentrum dessen, was Bhattacharyya als “neues autoritäres Renationalisierungsprojekt” bezeichnet. Dieser Beitrag wurde von Ceren Türkmen, Soziologin der Uni Gießen, durch eine postkolonial-antirassistische Kritik marxistischer Ansätze ergänzt, deren Relevanz sie anschließend am Beispiel der aktuellen Krise des Migrations- und Asylregimes in Deutschland aufzeigte.

Den Nachmittag eröffnete Cristina Vega Solis, Professorin für Soziologie und Gender Studies an der Lateinamerikanischen Fakultät für Sozialwissenschaften (FLACSO) in Ecuador, mit einer kritisch-feministischen Analyse von Solidarität anhand ihrer jüngsten Forschung zur Abtreibungsdebatte in Lateinamerika, zum Erdbeben in Ecuador 2016 sowie zu feministischen Protesten, wie sie jüngst in Argentinien, Ecuador und Brasilien stattfanden. Diese Phänomene könnten nicht ohne eine intersektionale Perspektive verstanden werden, die rassistische Diskurse und Bevormundung entlang Gender sichtbar machen. So stellten Abtreibungsgegner in Ecuador das Narrativ der idealtypischen »weißen« katholischen und formell gebildeten Kleinfamilie Diskursen über verarmte indigene Familien mit vielen Kindern gegenüber, um Abtreibung als rassisiertes »Bildungs- und Entwicklungsproblem« darzustellen. Andrea Sempértegui, Doktorandin am GCSC, kommentierte Vega Solis‘ Präsentation durch eine Verknüpfung des Konzepts des Racial Capitalism von Cedric Robinson mit dem Erdbeben 2016 in Ecuador und wie dies für die Expansion von Extraktivismusprojekten genutzt wurde.

Die Konferenz schloss mit dem Panel »conceptualizing ‘raza’ – decolonial perspectives«, moderiert durch Vanessa Thompson (Uni Frankfurt). Der Keynote-Speaker Santiago Castro Gómez, Philosoph an der Universität Javeriana (Kolumbien), zeigte anhand einer genealogischen Analyse, wie die heutige rassisierte Gesellschaftshierarchie Kolumbiens durch lokale Praktiken im 16. und 17. Jahrhundert im Konflikt zwischen spanischer Krone und Elite entstand. Hiermit bestätigte er die zu Beginn von Gargi Bhattacharyya artikulierten Zusammenhänge von Kapital und Rassismus im Feudalsystem. Santiago Castro Gómez zeigte aufbauend auf dem Konzept der »Kolonialität der Macht« (Anibal Quijano), wie die »weiße« Elite ein komplexes rassisiertes Gesellschaftssystem aufbaute, um ihren privilegierten Status zur kapitalistischen Akkumulation durch Extraktivismus gegen die Interessen der spanischen Krone abzusichern. Im Gegenzug war die Entwicklung indigener Reservate in Kolumbien ein Versuch der spanischen Krone, die Privatisierung von Land und somit den Verlust der Kontrolle über das kolumbianische Territorium einzudämmen.

María Cárdenas baute auf Castro Gómez’ Genealogie auf und wandte sie auf das heutige Friedensabkommen zwischen der FARC-EP und der Santos-Regierung an. In diesem Zusammenhang werden die im Friedensabkommen anvisierten Landreformen als Versuch des Staates sichtbar, das durch die Demobilisierung der FARC nun zugängliche Land für internationale Investitionen zurückzuerobern und in diesem Kontext Land notfalls auch in Oberfläche und Untergrund aufzuteilen (um so das in der Verfassung zugestandene indigene Territorium für Fracking und andere Formen des Extraktivismus wortwörtlich unterwandern zu können). Die Nein-Kampagne gegen das Friedensabkommen, das – ähnlich wie die Abtreibungskampagne in Ecuador –angesichts der im Friedensabkommen vorgesehen Gendersensibilität katholische und evangelikale Diskurse mobilisierte und Angst vor Werteverlust schürte, kann demgemäß als eine Strategie der weißen Großgrundbesitzer gesehen werden, sich gegen den Kern des Abkommens – die Landreform – zu wehren (siehe dazu Alejandra Londoño, »Gender-Ideologie« in Kolumbien, in W&F 3-2018).

Castro Gomez, Thompson und Cárdenas diskutierten mit dem Plenum die gezielte Ermordung ländlicher, indigener, afrokolumbianischer Aktivist*innen und Opfervertreter*innen, die die existierende, durch Vertreibung und Enteignung hervorgerufene Landverteilung anprangern, die im Schatten des bewaffneten Konflikts vorangetrieben worden war, als ein weiteres Beispiel von Racial Capitalism: Die seit Unterzeichnung des Friedensabkommens gezielte und fortschreitende Ermordung von mehr als 350 Aktivist*innen löscht mit ihnen immer auch kollektives Wissen ländlicher/ethnischer Gemeinden aus, das diese Aktivist*innen bewahrten, und verhindert so auch langfristig, dass das im Friedenabkommen versprochene Mindestmaß an sozialer und territorialer Gerechtigkeit und damit die Beseitigung einer der Ursachen des bewaffneten Konflikte eingefordert wird.

Die Konferenz schloss mit Worten von Megan Ming Francis, Politikwissenschaftlerin an der University of Washington, die mit einer antirassistischen Perspektive die oft unsichtbar gemachte Bedeutung des Black Civil Rights Movement für die Demokratiebildung in den USA hervorhob und daher »Solidarität« auch mit Blick auf die aktuelle Situation in den USA kritisch hinterfragte. So seien die Akteure der politischen Kämpfe, die meist selbst Opfer der staatlichen Unterdrückung und rassistischen Polizeigewalt sind, vom öffentlichen Diskurs weitgehend ausgeschlossen, obgleich sie zur Demokratiebildung beitragen. Umgekehrt fragte sie, weshalb in einem Kampf gegen Rassismus und Gewalt – einem Kampf, der die Gesamtheit der Gesellschaft angehen sollte – diejenigen die meiste Arbeit machen, die hiervon betroffen sind? Wie können wir diese Form von rassisierter Arbeit und (Selbst-) Ausbeutung diskutieren, und welche Arbeit können und sollten »weiße« Aktivist*innen übernehmen, ohne für die von Gewalt betroffenen Gruppen zu sprechen? In diesem Sinne appellierte sie an die Wissenschaftler*innen, nicht stets den Staat zu betrachten, sondern Basisaktivismus zu untersuchen und hierdurch zu stärken.

María Cárdenas

Mehr als eine Billion Dollar

Mehr als eine Billion Dollar

Das Budget der USA für Militär, Rüstung und Verteidigung

von William D. Hartung

Bei all dem Geschrei nach mehr Geld durch Militär, Politik und den Präsidenten sollte man nicht glauben, dass es dem Pentagon nie besser ging. Das Verteidigungsministerium der USA erhält weit mehr als eine halbe Billion Dollar pro Jahr, mit steigender Tendenz. Inflationsbereinigt ist der Verteidigungsetat höher als in den 1980er Jahren, als der damalige US-Präsident Ronald Reagan den Etat massiv aufstockte, und nähert sich wieder den Spitzenwerten seit dem Zweiten Weltkrieg. Dabei ist das allenfalls die halbe Wahrheit, denn für »Verteidigung« werden zusätzlich Hunderte Milliarden Dollar ausgegeben, die nicht im Haushalt des Pentagon auftauchen. Auch wenn die Angaben vom Juli 2017 stammen – die Absurditäten des US-Sicherheitsstaates haben nicht erst mit Donald Trump begonnen.

Um einen Eindruck von den wahren Kosten für unsere bisherigen, heutigen und künftigen Kriege zu bekommen, müssen wir uns die entsprechenden Budgetzahlen genau anschauen. Die für diesen Zweck aufgewandten Gelder sind das Lebenselixier des nationalen Sicherheitsstaates. Dabei geht es um insgesamt zehn Kategorien nationaler Sicherheitsausgaben – und nur eine davon ist für das Pentagon. Wappnen Sie sich also für eine Tour durch das Billionen-Dollar-Budget der USA für »nationale Sicherheit«. Angesichts der Neigung des Pentagon, Geld zu verschwenden, und der Tendenz unserer Regierung, ohne Ende Kriege zu führen, die gefährlich und töricht sind, ist eines von Anfang an klar: Der größte Teil dieser horrenden Summen, die von unseren Steuergeldern bezahlt werden, dient in keiner Weise dazu, uns sicherer zu machen.

1. Das Pentagon-Budget

Der offizielle Etat des Pentagon umfasst die Kosten für Ausbildung, Ausrüstung und den laufenden Betrieb des US-Militärs sowie für die zahlreichen Zivilangestellten des Pentagon zu Friedenszeiten. Wenn Verschwendung ein Garten Eden ist, dann sind wir hier im Paradies.

Der Haushalt des Pentagon ist geprägt von Verschwendung, was kaum verwundert angesichts der einzigen großen Regierungsbehörde, die noch nie einer Rechnungsprüfung unterzogen wurde. So befand letztes Jahr z.B. das Defense Business Board, ein Beratungsgremium des Verteidigungsministeriums, dass das Pentagon über fünf Jahre 125 Mrd. US$ sparen könnte, wenn es seine überbordende Bürokratie stutzt. Und jüngst zeigte der Generalinspekteur des Pentagon in einer Studie auf, dass das Ministerium Hunderte Empfehlungen ignorierte, die zu Einsparungen von mehr als 33,6 Mrd. US$ geführt hätten.

Das Pentagon kann noch nicht einmal genaue Zahlen nennen, wie viele Mitarbeiter privater Subunternehmen es beschäftigt, es sind aber auf jeden Fall mehr als 600.000, und viele von ihnen sind mit Aufgaben betraut, die viel besser von Regierungsangestellten erledigt würden. Mit einer Reduzierung der hohen Zahl von Vertragsbeschäftigten um 15 % könnte das Pentagon pro Jahr 20 Mrd. US$ sparen – und das wäre erst der Anfang, wenn es darum geht, die überflüssige doppelte Stellenbesetzung durch Regierungsangestellte und private Arbeitskräfte zu beseitigen.

Das sind nur die offensichtlichsten Beispiele unsinniger Ausgaben im Verteidigungsministerium. Die Einsparungen könnten noch viel größer sein, würde das Pentagon seine globalen Ambitionen zurückfahren, die in den letzten 15 Jahren nichts als Ärger brachten und dafür sorgten, dass das US-Militär im Irak, in Afghanistan, in Syrien und anderswo im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika verheerende und kontraproduktive Kriege führt. Ben Friedman vom libertären Cato Institute schätzt, das Pentagon könnte im nächsten Jahrzehnt eine ganze Billion Dollar sparen, wenn Washington seine interventionistischen Instinkte zügeln und sich einfach auf die Kerninteressen der USA konzentrieren würde.

Bekanntermaßen bewarb sich Donald Trump um die Präsidentschaft als Geschäftsmann, der aufräumen und in der Regierung eine noch nie dagewesene Effizienz durchsetzen würde. Stattdessen hat er sich seit seinem Amtsantritt vor allem dadurch hervorgetan, dass er die chronischen Probleme im Pentagon ignoriert und für 2018 eine deftige Etaterhöhung auf 575 Mrd. US$ vorgeschlagen hat. Und selbst diese expansive Finanzplanung für das Militär wirkt bescheiden im Vergleich zu den Wünschen übereifriger Mitglieder der Armed Services Committees [Verteidigungsausschüsse] von Repräsentantenhaus und Senat des US-Kongresses. Demokraten ebenso wie Republikaner wollen das Pentagon-Budget 2018 auf mindestens 600 Mrd. US$ hochtreiben. Da die Kämpfe im Kongress über das endgültige Budget weitergehen, belassen wir es für den Moment bei den von Trump geforderten Ausgaben.1

2. Das Kriegsbudget

Die Kriege dieses Jahrhunderts, von Irak bis Afghanistan und darüber hinaus, wurden überwiegend nicht aus dem regulären Pentagon-Budget finanziert, sondern über ein Sonderkonto. Das Kriegsbudget – in der antiseptischen Sprache des Pentagon als »Overseas Contingency Operations« [Notfalleinsätze im Ausland] bekannt – erreichte seinen Höchststand von 180 Mrd. US$ während der bewaffneten Irak-Intervention der Regierung Bush [jr.].

Die Truppenzahl im Irak und in Afghanistan ist seither von etlichen Hunderttausend auf etwa 15.000 Soldat*innen stark zurückgegangen, das Kriegsbudget hingegen ist wundersamerweise nicht annähernd so stark gefallen. Für dieses gilt noch nicht einmal die bescheidene Deckelung des regulären Pentagon-Budgets, die vom Kongress 2011 im Rahmen des Haushaltsstreits und einem Deal zur Aufrechterhaltung der Regierungstätigkeit verhängt und bis heute nicht aufgehoben wurde.

Vielmehr hat sich das Kriegsbudget in den letzten fünf Jahren zum Reptilienfond entwickelt, aus dem das Pentagon Dutzende von Milliarden Dollar für Posten bezahlt, die mit Kriegsführung nicht das Geringste zu tun haben. Die Trump-Regierung fordert für dieses Budget für das Finanzjahr 2018 64,4 Mrd. US$. Einige Kongressmitglieder würden gerne noch 10 Mrd. US$ oben drauf packen. Für diese Zusammenstellung nehmen wir hier auch die von Trump geplanten Zahlen.

3. Atomsprengköpfe (und mehr)

Die Kosten für Forschung, Entwicklung, Aufrechterhaltung und »Modernisierung« der 6.800 US-Atomwaffen fallen bei einer obskuren Behörde an, die zum Energieministerium gehört: der National Nuclear Security Administration. Die NNSA ist auch zuständig für Atomreaktoren der US Navy, für die Sanierung der durch die Atomwaffenfabriken verseuchten Umwelt und für die Finanzierung der drei Atomwaffenlabors. Dafür stehen pro Jahr mehr als 20 Mrd. US$ zur Verfügung.

4. »Sonstige Verteidigung«

Dieser Sammelbegriff umschreibt mehrere verteidigungsbezogene Finanzströme, die nicht an das Pentagon, sondern an andere Behörden gehen, und umfasst pro Jahr etwa 8 Mrd. US$. In den letzten Jahren wurden etwa Zweidrittel dieser Gelder für »Homeland Security«-Aktivitäten des FBI ausgewiesen – das entspricht mehr als dem halben Jahresetat dieser Behörde.

Die vier bislang genannten Kategorien machen das aus, was das Budget Office [Haushaltbüro] des Weißen Hauses insgesamt für »nationale Verteidigung« ausweist. Die 677,6 Mrd. US$ erzählen aber bei Weitem nicht die ganze Geschichte.

5. Heimatschutz

Nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 schuf der Kongress eine Mega-Behörde: das Department of Homeland Security [Ministerium für Heimatschutz]. Ihm wurden 22 existierende Einheiten unterstellt, die alle mit innerer Sicherheit und Grenzschutz zu tun haben. Dieses wuchernde Ministerium hat inzwischen 240.000 Beschäftigte. Wer es genau wissen will, unter dem Dach des Heimatschutzministeriums sind momentan u.a. folgende Einrichtungen angesiedelt: Coast Guard [Küstenwache], Federal Emergency Management Agency [Bundesagentur für Katastrophenschutz], Federal Law Enforcement Training Center [Bundespolizeiakademie], Domestic Nuclear Detection Office [Amt für die Detektion nuklearer Strahlung im Inland], Citizenship and Immigration Services [Einwanderungs- und Ausländerbehörde], Customs and Border Protection Agency [Zoll und Grenzschutz], Transportation Security Agency [Amt für Verkehrssicherheit], Secret Service [u.a. zuständig für den Schutz der Regierungsmitglieder], Immigration and Customs Enforcement Agency [Amt für Einwanderungs- und Zollkontrolle] und Office of Intelligence Analysis [Amt für Aufklärungsanalyse]. Letzteres ist der einzige von 17 US-Geheimdiensten, der tatsächlich in den originären Aufgabenbereich des Heimatschutzministeriums passt.

Wie viele dieser Behörden machen uns wirklich sicherer? Darüber ließe sich trefflich streiten, wenn tatsächlich jemand Interesse an dieser Debatte hätte. Das Amt für Einwanderungs- und Zollkontrolle – in den USA zuständig für Abschiebungen – z.B. hat viel mehr Leid verursacht als uns vor Kriminellen und Terroristen geschützt. Andererseits ist es beruhigend, dass es eine Behörde gibt, die den Auftrag hat herauszufinden, ob sich in unserer Mitte eine Atombombe oder eine radioaktive »schmutzige« Bombe befindet.

Auch wenn es schwer ist, das Pentagon zu übertrumpfen, hat das Heimatschutzministerium seine eigene Bilanz fragwürdiger Ausgaben für große und kleine Posten. Sie reichen von 1.000 US$ Gebühr pro Teilnehmer*in für Konferenzen in Wellnesshotels über den Kauf von Dudelsäcken für Grenzschutzbeamte bis hin zu Dutzenden erstaunlich fetter Gehälter für Bürokraten der Behörde. Am zehnten Jahrestag der Gründung des Heimatschutzministeriums kritisierte der Kongressabgeordnete Jeff Cuncan (Republikaner, South Carolina) heftig, das Ministerium sei »voller Verschwendung«, und verwies dabei u.a. auf einen Bericht des Generalinspekteurs der Behörde, der über eine Milliarde Dollar Fehlausgaben anprangerte.

Das Heimatschutzministerium sollte eigentlich Kräfte bündeln, um die Vereinigten Staaten vor inneren Bedrohungen zu schützen. Inzwischen scheint es aber wie ein Magnet immer mehr Ausgaben für planlose, verfehlte und zuweilen sogar gefährliche Vorhaben anzuziehen. Dazu gehört z.B. ein Programm, das lokalen Polizeibehörden den Kauf von Ausrüstung ermöglicht , die für militärische Zwecke ausgelegt ist – nicht etwa zum Einsatz gegen Terrorist*innen, sondern gegen Bürger*innen, die gegen Unrechtsakte just der Behörden protestieren, die vom Heimatschutzministerium mit Waffen ausgerüstet werden.

Die Regierung Trump forderte für das Finanzjahr 2018 einen Etat in Höhe von 50 Mrd. US$ für das Ministerium.

6. Militärhilfe

Die Programme der US-Regierung für Militärhilfe wurden in diesem Jahrhundert deutlich ausgeweitet. Die Vereinigten Staaten führen Dutzende Waffen- und Trainingsprogramme für mehr als 140 Länder durch. Dies summiert sich auf über 18 Mrd. US$ pro Jahr, etwa 40 % davon aus dem Etat des State Department [Außenministerium]. Der Anteil des Pentagon an diesen Programmen ist im regulären Verteidigungshaushalt enthalten, die 7 Mrd. US$ des Außenministeriums nicht. Dabei kann es sich solche Ausgaben kaum leisten, da sein Etat von der Trump-Administration ohnehin ausgehöhlt wird.

7. Geheimdienste

Die Regierung der Vereinigten Staaten unterhält 16 separate Geheimdienste: Central Intelligence Agency [CIA, ziviler Auslandsgeheimdienst]; National Security Agency [NSA; militärischer Auslandsgeheimdienst, zuständig für die weltweite Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikation; der Chef der NSA ist gleichzeitig Chef des US Cyber Command]; Defense Intelligence Agency [militärischer Nachrichtendienst]; FBI [fungiert u.a. als Inlandsgeheimdienst]; State Department Bureau of Intelligence and Research [Amt für Aufklärung und Forschung des Außenministeriums]; Department of Homeland Security Office of Intelligence Analysis [Büro für Nachrichtenanalyse des Heimatschutzministeriums]; Drug Enforcement Administration Office of National Security Intelligence [Nationaler Geheimdienst der Drogenbehörde]; Treasury Department Office of Intelligence and Analysis [Geheimdienst des Finanzministeriums]; Department of Energy Office of Intelligence and Counterintelligence [Büro für Aufklärung und Gegenspionage des Energieministeriums]; National Reconnaissance Office [Nationales Amt für Aufklärung, betreibt die militärischen Spionagesatelliten]; National Geospatial Intelligence Agency [Nationale Agentur für Fernaufklärung]; Air Force Intelligence, Surveillance, and Reconnaissance [Spionage, Überwachung und Aufklärung der Luftwaffe]; Army Military Intelligence [Heeresnachrichtendienst]; Office of Naval Intelligence [Marinenachrichtendienst]; Marine Corps Intelligence [Nachrichtendienst der Marineinfanterie]; Coast Guard Intelligence [Nachrichtendienst der Küstenwache]. Über ihnen allen thront das Office of the Director of National Intelligence [Büro des Leiters der US-Geheimdienste], der dieses weitgespannte Geheimdienstnetz koordinieren soll. Das macht zusammen also 17 Geheimdienstorganisationen.

Die USA werden 2018 mehr als 70 Mrd. US$ für diese Geheimdienste ausgeben. Der größte Brocken davon, einschließlich der Budgets für die CIA und die NSA, kommt aus dem Etat des Pentagon. Aus anderen Etats kommen bestenfalls ein paar Milliarden Dollar; aus Gründen der Geheimhaltung gibt es dazu keine genauen Informationen. Der Einfachheit halber setzen wir an dieser Stelle also einfach null Dollar an.

8. Unterstützung für Veteranen

Die Zahl der Veteranen erhöht sich durch die Kriege im Irak und in Afghanistan ständig, sodass die Kosten für die Unterstützung der Veteranen nach ihrer Rückkehr in die USA dramatisch steigen. Viele der Veteranen sind versehrt, manche brauchen ihr Leben lang medizinische Behandlung. Für 2018 beläuft sich der Etatantrag des Bundesamtes für Kriegsveteranen auf 186 Mrd. US$ – das ist mehr als dreimal so viel wie vor der militärischen Intervention in Afghanistan 2001.

9. Renten und Pensionen für militärisches Personal

Der Treuhandfonds, der die Bezüge von Militärangehören im Ruhestand und von hinterbliebenen Familienmitgliedern decken soll, reicht nicht annähernd aus, um alle Ansprüche zu decken. Daher wird dieser Fonds im Rahmen des allgemeinen Haushaltsgesetzes regelmäßig aufgestockt, inzwischen um etwa 80 Mrd. US$ pro Jahr.

10. Anteil der Militärausgaben an den Schuldzinsen der USA

Bekanntlich weist der Haushalt der US-Regierung regelmäßig ein Defizit aus, und die Staatsschulden wachsen. Inzwischen belaufen sich die Zinszahlungen für diese Schulden auf etwa 500 Mrd. US$ pro Jahr. Das Project on Government Oversight [eine Nichtregierungsorganisation] hat ausgerechnet, dass der Anteil der Militärausgaben an den Schuldzinsen des Landes mehr als 100 Mrd. US$ pro Jahr beträgt.

Mehr als eine Billion

Insgesamt kommen also knapp 1,1 Billionen US$ zusammen, um die vergangenen Kriege zu bezahlen, die laufenden Kriege zu finanzieren und für künftige militärische Auseinandersetzungen vorzusorgen. Das ist fast das Doppelte des offiziellen Haushaltsansatzes für das Pentagon für das Finanzjahr 2018. Die meisten Steuerzahler*innen haben keine Ahnung, dass mehr als eine Billion pro Jahr für die so genannte »nationale Verteidigung« ausgegeben wird – die heutzutage besser »nationale Unsicherheit« genannt werden sollte.

Wenn Sie also wieder mal den Präsidenten, den Verteidigungsminister, den Generalstabsvorsitzenden oder Falken aus dem Kongress jammern hören, dass das US-Militär mangels Finanzen praktisch vor dem Kollaps stehe, glauben Sie kein Wort. Donald Trump mag letztlich eine Plutokratie im Weißen Haus etabliert haben, die militärische Variante davon hat es sich im Pentagon und dem übrigen nationalen Sicherheitsstaat aber schon lange bequem gemacht. Um in der Terminologie des US-Präsidenten zu bleiben: Eines ist sicher – Pentagon & Co. gehören zum oberen ein Prozent.

Haushaltsansatz 2018 der US-Regierung für Militär, Rüstung und Verteidigung

Pentagon-Budget (siehe Endnote 1)

575 Mrd. US$

Kriegsbudget (Auslandseinsätze)

64,6 Mrd. US$

Atomsprengköpfe (Energieministerium)

20 Mrd. US$

»Sonstige Verteidigung«

8 Mrd. US$

Heimatschutzministerium

50 Mrd. US$

Militärhilfe (Außenministerium)

7 Mrd. US$

Geheimdienste

70 Mrd. US$ (überwiegend im Pentagon-Etat, Rest geheim, daher hier nicht mitgezählt)

Veteranen

186 Mrd. US$

Ruhestandsbezüge
(zusätzlich zum Treuhandfond)

80 Mrd. US$$

Anteil an den Schuldzinsen der USA

100 Mrd. US$

Gesamt

1.090 Mrd US$ ˜ 1,1 Billionen US$

Anmerkung

1) Am 12.12.2017 verabschiedete der US-Kongress für das Finanzjahr 2018 einen Verteidigungshaushalt in Höhe von 695,9 Mrd. US$, mit 613,8 Mrd. US$ Grundfinanzierung, 74,6 Mrd. US$ für Auslandseinsätze (Overseas Contingency Operations; siehe »2. Kriegsbudget« in diesem Artikel) sowie 7,5 Mrd. US$ für »mandatory spending« (pflichtgemäße Ausgaben). Siehe H.R. 2810 – National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2018; govtrack.us/congress/bills/115/hr2810. [die Übersetzerin]

William D. Hartung ist Geschäftsführer des Arms and Security Project am Center for International Policy (ciponline.org) in Washington, D.C. und Autor zahlreicher Studien und Publikationen. 2010 veröffentlichte er »Prophets of War – Lockheed Martin and the Making of the Military-Industrial Complex« (New York: PublicAffairs, 304 S.).
Die Originalfassung dieses Text enthält zahlreiche Links zu Quellen, auf die sich der Autor stützt; siehe »Tomgram: William Hartung, The Trillion-Dollar National Security Budget« vom 25. Juli 2017 auf tomdispatch.com.

Aus dem Englischen übersetzt von Regina Hagen; die Erläuterungen in eckigen Klammern wurden von ihr hinzugefügt.

Die Weltordnung in der globalen Krise

Die Weltordnung in der globalen Krise

von Ingar Solty

Die Position der USA als Supermacht und globaler Hegemon unterliegt seit Jahrzehnten starken Änderungen, und ebenso lange wird von manchen der bevorstehende Niedergang der USA prognostiziert. Diese Einschätzung greift aber zu kurz. Die USA haben seit dem Zweiten Weltkrieg ein globales System geschaffen, das die kapitalistischen Strukturen zu ihren Gunsten stabilisiert und für die Eindämmung der stärksten Konkurrenten China und Russland sorgen soll. Andererseits entstehen im Globalen Süden als Gegengewicht regionale Strukturen, denen zunehmend mehr Gewicht zukommt. Und die Zunahme globaler Konflikte ist ein Indikator dafür, dass die forcierte Vertiefung des globalen Kapitalismus die Gefahr neuer Kriege erhöht. Im Interesse der Menschen auf der Welt liegt diese Politik nicht.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der Systemkonkurrenz endete 1991 auch die bipolare Weltordnung. Während manche mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion von einer unipolaren Welt unter Führung der USA ausgingen, war in den letzten Jahren viel vom Aufstieg einer multipolaren Weltordnung mit mehreren Machtzentren die Rede. Der Aufstieg der Schwellenländer, insbesondere der BRIC(S)-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) wird als ein Anzeichen einer neuen globalen Machtkonfiguration angesehen. Damit verbunden ist die These von einem – wenigstens relativen – Niedergang der USA, womit für den weltsystemanalytischen Theoretiker der Hegemoniezyklen, Giovanni Arrighi, zugleich die Angst vor „systemischem Chaos“ infolge des Konflikts zwischen einer absteigenden und einer aufsteigenden Hegemonialmacht (USA bzw. China) verbunden ist.

Einige Fakten scheinen tatsächlich für sich zu sprechen. Der Anteil der USA am globalen Bruttosozialprodukt ist langfristig betrachtet gesunken, von knapp 50 % am Ende des Zweiten Weltkriegs auf weniger als 25 %. Indes ist China zur industriellen Werkstätte der Welt avanciert. Sowohl die Errichtung der G2 (USA/China) als auch die Erweiterung der G7- bzw. G8-Staaten zu den G20 sprechen für einen Machtzuwachs der regionalen Mächte im Globalen Süden im Allgemeinen und Chinas im Besonderen.

Viel wurde in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten über den Niedergang der USA geschrieben. Barack Obama wurde sogar als »Decline Manager« charakterisiert: Die Bush-Administration sei als Ausdruck imperialer Hybris zu interpretieren, Obama fahre die USA nun auf Normalmaß zurück. Dass Obama den »Krieg gegen den Terror« als Drohnenkrieg auf weitere Länder, wie Pakistan und den Jemen, ausgeweitet hat, in Libyen und Syrien einen desaströsen »Regime Change«-Krieg führt und auch in der Ukraine eine aggressive »Regime Change«-Politik verfolgt, die sich durchaus in Umzingelungsabsicht gegen Russland richtet, wird dabei oft übergangen.

US-Hegemonie und das Imperium des Kapitals

Was die Wahrnehmung des US-Niedergangs anbelangt, ist jedoch Vorsicht angesagt. Die »American Decline«-Debatten sind fast so alt wie der Status der USA als Supermacht und globaler Hegemon. Schon in den 1970er Jahren wurde im Zuge der Fordismuskrise und des Rückgangs des US-amerikanischen Anteils am globalen Bruttoinlandsprodukt von knapp 50 % auf unter 25 % binnen dreier Jahrzehnte, der einseitigen Aufkündigung des Bretton-Woods-Systems (der internationalen Währungsordnung mit dem US-Dollar als Leitwährung) 1971/73, der Niederlage der USA im Vietnamkrieg 1975, der weltpolitischen Spannungen entlang der West-Ost- und der Nord-Süd-Achse usw. über den hegemonialen Niedergang der USA diskutiert. Sie erholten sich jedoch aus dieser Krise nicht nur durch die Durchsetzung des Klassenmachtprojekts neoliberale Globalisierung. Bis heute sind die USA auf den verschiedenen Ebenen der „strukturalen Macht“ (Susan Strange) weiterhin führend: Politisch dominieren sie weiterhin die zentralen internationalen Institutionen (insbesondere die NATO, die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds/IWF), ihre Finanzmacht ist mit dem Dollar als Weltwährung und der Wall Street als sicherstem Kapitalanlageplatz der Welt weiterhin äußerst real, und es ist heute noch schwieriger als vor zehn Jahren, vom Euro als ernsthafter Konkurrenzwährung zu sprechen;1 ihre Militärausgaben übersteigen diejenigen Chinas und Russlands – ungeachtet derer Aufrüstungsbemühungen – um ein Vielfaches (zusammengenommen mit denen ihrer NATO-Verbündeten um mehr als ein Dutzendfaches); und die US-Kultur ist – von Harvard bis Hollywood – weiterhin global hegemonial. Gerade in dieser Beziehung ist die Vorstellung einer chinesischen oder russischen Hegemonie doch sehr abwegig.

Entscheidend ist es aber, die (historische) Rolle des US-Staates im globalen Kapitalismus und die damit verbundenen Veränderungen des Imperialismus zu begreifen. Die Bedeutung der USA in der neuen Weltordnung ist in ihrer Rolle als „Prototyp eines Globalstaates“2 zu sehen, der es sich nach dem Zusammenbruch des Weltmarktes in der Weltwirtschaftskrise und im Zweitem Weltkrieg zur Aufgabe gemacht hatte, den Kapitalismus mit einheitlichen Regeln und wechselseitiger Kapitaldurchdringung zunächst in der »Grand Area« des Westens zu rekonstruieren und nach 1991 global zu etablieren und – notfalls militärisch – zu managen.3 Insofern dabei der Markt nicht ohne den Staat gedacht werden kann, kann auch der globale Kapitalismus nicht ohne internationale Formen von Staatlichkeit existieren. Historisch waren es die USA, die die entsprechenden Institutionen schufen. Denn unter der Führung der imperialen USA hat sich der Kapitalismus dabei grundlegend gewandelt: Sowohl die Produktion als auch die Staaten wurden mittels der internationalen Institutionen (dem Allgemeine Zoll und Handelsabkommen/GATT und der Welthandelsorganisation/WTO im Bereich des Handels; der Weltbank, des IWF und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich für den Finanzsektor; der nach 1989/91zunehmend osterweiterten NATO im politisch-militärischen Bereich) internationalisiert.4 Die nationalen kapitalistischen Klassen und zwischenimperial(istisch)e Rivalitäten existieren zwar noch heute. Doch durch die Ausweitung der ausländischen Direktinvestitionen und die Transnationalisierung der Wertschöpfungsketten sowie die internationalen Institutionen ist eine zunehmend kohärente, transnationalisierte kapitalistische Klasse entstanden. In den einzelnen kapitalistischen, d.h. durch die transnationalen Konzerne durchdrungenen, Nationalstaaten wurden hierbei die transnationalisierten Kapitalfraktionen, die global exportieren und auch produzieren, im Verhältnis zu den eher national-binnenwirtschaftlich orientierten Kapitalfraktionen dominant, und sie haben ein ökonomisches und politisches Interesse an der Aufrechterhaltung einer einheitlichen, offenen, globalkapitalistischen Welt.

Die Grenzen des Imperiums des Kapitals

Zugleich aber existieren Grenzen dieses „Imperiums des Kapitals,5 insbesondere in Bezug auf China, Russland und Lateinamerika. Außerdem sind die finanziellen und politisch-militärischen Machtressourcen der USA und des EU-(Sub-)Imperiums, den globalen Kapitalismus durchzusetzen und zu managen, nicht unbegrenzt. Die Vision eines integrierten globalen Kapitalismus mit einheitlichen, d.h. zwischen entwickelten und unterentwickelten Ländern fundamental ungleichen, Spielregeln musste mit dem Scheitern der so genannten Doha-Verhandlungsrunde der WTO (2001-2008) begraben werden.6 Seither beschleunigt sich ein Prozess, bei dem die Globalisierung des Kapitalismus zugleich mit Projekten der regionalen Integration einhergeht, vor allem in Asien und Lateinamerika, aber auch in Afrika.

Damit ergaben sich jedoch zugleich neue Rivalitätspotenziale, insbesondere im Hinblick auf China als regionales Akkumulationszentrum der Erde, aber auch im Hinblick auf das im Zuge steigender Rohstoffpreise bis zum Beginn der Krise wiedererstarkte Russland. Der Aufstieg der BRIC(S)-Staaten, die Entstehung von Süd-Süd-Kooperationen und die kluge Außenwirtschaftsdiplomatie Chinas stellen die USA und ihr Imperium der kapitalistischen Kernstaaten des »Westens« vor eine große Herausforderung. Die zentrale Frage ist: Wie kann es ihnen gelingen, insbesondere das aufsteigende China zu den Bedingungen der US-geführten, kernkapitalistischen Staaten in den globalen Kapitalismus zu integrieren? (Historisch betrachtet gibt es kein Vorbild zu diesem Unterfangen, da etwa die Integration von Ländern wie Deutschland und Japan unter Bedingungen der militärischen Niederlage und Okkupation und auf der Höhe der US-amerikanischen Macht erfolgte.)7

Aus der Perspektive der US-amerikanischen und westlichen Imperialeliten ist dabei die Tatsache Besorgnis erregend, dass die regionale Integration in Teilen der Welt ohne US-Beteiligung fortschreitet. Dies gilt insbesondere für den eurasischen Raum mit der 2001 gegründeten Shanghai Cooperation Organization, der seit 2015 auch Indien und Pakistan angehören, und dem 2002 ins Leben gerufenen Asia Cooperation Dialogue, der auch bereits bestehende regionale Integrationsprojekte inklusive der Golfstaaten einschließt.

Tatsächlich sieht man in den USA diese Entwicklung sehr kritisch – auch und gerade, weil US-dominierte Freihandels- und Integrationsprojekte, wie die APEC, kriseln. Entsprechend ist die Transpazifische Partnerschaft (TPP), das Freihandels- bzw. Investitionsschutzabkommen-Äquivalent der USA zu TTIP, vor allem als geopolitischer Vorstoß zur Einbindung Chinas zu verstehen: China soll bewusst nicht zur TPP gehören und auf diese Wege eingedämmt werden. TPP bildet damit sozusagen das handelspolitische Äquivalent zu den zahlreichen bilateralen Militärabkommen, die die USA in den letzten Jahren mit den Anrainerstaaten Chinas (Japan, Philippinen, Vietnam, Australien, Indien etc.) abgeschlossen haben.8 Indes ist die Politik der Eindämmung des durch eingebrochene Rohstoffpreise und Wirtschaftssanktionen wieder geschwächten Russlands bereits so weit fortgeschritten, dass die USA und ihre EU-Verbündeten in der Ukraine bereits jetzt die NATO-Umzingelungspolitik an die unmittelbare russische Grenze vorschieben konnten, sich dabei aber gleich in zwei brandgefährliche regionale Stellvertreterkriege in der Ukraine und in Syrien verstrickt haben.

Globale austeritätspolitische Wende und Krise

Die Weltordnungsanalyse kann indes nicht von der politischen Ökonomie des globalen Kapitalismus und seiner Krise seit 2007 getrennt werden. Grundsätzlich ist es den kernkapitalistischen Staaten nicht gelungen, die Krise zu überwinden und den Kapitalismus auf stabilere Grundlagen zu stellen sowie einen neuen dynamischen Wachstumspfad zu beschreiten. Dies ist – geht man davon aus, dass sich der Kapitalismus in seinen großen Krisen auch durch den (kooptierten) Widerstand von unten erneuert9 – auch auf die historische Schwäche der Gegenkräfte zurückzuführen.

Aus der Krise der 1930er Jahre wurde zwar zunächst gelernt, dass die Antwort auf die finanzielle Kernschmelze und den dramatischen Rückgang der privaten Investitionstätigkeit (und ergo auch der Steuereinnahmen) nicht in einer Kürzung der öffentlichen Ausgaben liegen durfte, die in den 1930er Jahren die Krise ökonomisch, sozial und politisch vertieft und länderübergreifend den Aufstieg faschistischer und autoritärer Bewegungen begünstigt hatte. Im Grunde verfolgten zu Beginn der Krise von 2007ff. alle wichtigen Staaten der Welt eine Politik der fiskalischen Expansion mit großen Konjunkturprogrammen.

Die Vorstellungen einer grünkapitalistischen(oder gar post-neoliberalen) Reform zerschlugen sich jedoch im Frühjahr/Sommer 2010. Das Krisenmanagement der Staaten hat gezeigt, dass der Neoliberalismus mit Staatshilfe rekonstruiert, ja vertieft worden ist. Damit aber verharrt der Kapitalismus zugleich in seiner tiefen Krise,10 und die Eliten kaufen letztlich durch Ad-hoc-Maßnahmen lediglich Zeit.11 Im Frühjahr/Sommer 2010 leiteten mit den USA und der Europäischen Union die bis heute wichtigsten Wirtschaftsräume der Welt eine austeritätspolitische Wende ein. Das wettbewerbsstaatliche Ziel war nunmehr der Export. Dazu dienten nationale Wettbewerbsstrategien der inneren (und äußeren) Abwertung von Kosten und Löhnen.

Für die Weltordnung hat dies immense Folgen. Im Kontext bleibender struktureller Überakkumulation, chronischer Wachstumsschwäche und unprofitablem Kapital (als Cash-Geldreserven in den transnationalen Konzernen oder spekulativ in den Finanzmärkten) bedeuten die Austeritätsstrategien den Versuch, sich auf Kosten anderer Wirtschaftsräume gesundzustoßen. Die Exportüberschüsse der einen sind jedoch die Leistungsbilanzdefizite der anderen Staaten. Dies zeigt sich besonders dramatisch innerhalb des Euroraums, wo Währungsabwertungen für die (strukturellen) Defizitökonomien in der inneren Peripherie (Irland, Portugal, Spanien, Italien, Griechenland) keine Option sind. Entsprechend wird die Eurozone unter Bedingungen des offenen Vertragsbruchs und einer neuen Rolle der Europäischen Zentralbank in fragilem Zustand aufrechterhalten. Indes drohen die Zentrifugalkräfte innerhalb der Europäischen Union, diese sowohl entlang ihrer Nord-Süd-Achse (Austeritätspolitik) als auch entlang der West-Ost-Achse (Flüchtlingskrise) zu zerreißen.

Die Voraussetzung für das Funktionieren der exportorientierten Wachstums- und Wettbewerbsstrategien bedeutet jedoch zugleich die Forcierung weiterer Freihandelsabkommen. Zwar ist der Zusammenhang zwischen Freihandelsabkommen, Austeritätspolitik, Massenproletarisierung, Landflucht, Hyperurbanisierung, Prozessen des Staatszerfalls und neuen (Bürger-) Kriegen, die – wie der Fall Syrien zeigt – eben schnell zu regionalen Stellvertreterkriegen werden, mittlerweile weitgehend dokumentiert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA von 1994 (USA, Kanada, Mexiko) und dem Zentralamerikanischen Freihandelsabkommen CAFTA von 2005 (USA, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Dominikanische Republik) und dem Drogenkrieg in und Fluchtbewegungen aus Mexiko und Zentralamerika, aber auch für die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Subsahara-Staaten.12

So wie im neuen »Weißbuch« der Bundeswehr keine Auseinandersetzung mit den desaströsen Ergebnissen der Kriegspolitik des »Westens« von Afghanistan über Irak bis Libyen und Syrien stattfindet, hinterfragen die europäischen Eliten auch nicht die Freihandelsphilosophie. Vielmehr forcieren sie weiter die so genannten Freihandels- und Investitionsschutzabkommen CETA (mit Kanada) und TTIP (mit den USA), die es Konzernen erlauben, Staaten für zukünftig entgangene Profite zu verklagen. Mit den Economic Partnership Agreements mit 47 afrikanischen, karibischen und pazifischen (AKP-) Staaten treiben sie überdies die finale Durchsetzung der harschen WTO-Regeln des reziproken Freihandels voran, von denen im Rahmen des Cotonou-Abkommens bislang wenigsten die ärmsten der armen AKP-Staaten verschont waren. Der »Westen« betreibt so im Interesse der transnationalen Konzerne eine brandstiftende Feuerlöschpolitik, bei der die Länder des Globalen Südens vollständig kapitalistisch durchdrungen werden, wodurch aber nur neue (Bürger-) Kriege gesät und am Ende mehr Flüchtlinge geerntet werden.

Der Asien-Schwenk der USA und Deutschlands neue Rolle im Imperium des Kapitals

Für die Weltordnung ergeben sich durch die globale austeritätspolitische Wende jedoch noch weitere Verschiebungen. In der Eurokrise hat diese Wende eine deutliche Machtverschiebung zugunsten Deutschlands und zuungunsten Frankreichs ergeben. Deutschland ist nun für China ebenso wie für die USA der wichtigste Ansprechpartner in der Europäischen Union. Mit dem »Brexit«, dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, der von der gesamten globalen Elite abgelehnt und bekämpft worden war, hat sich das Machtungleichgewicht in der EU nochmals verschoben.

Deutschlands Exportabhängigkeit hat sich dabei zunehmend aus dem EU-Raum heraus verlagert. Die strategisch und auch rüstungspolitisch offensive Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik entlang imperial-realistisch definierter, globaler Machtinteressen wurde in der Studie »Neue Macht – neue Verantwortung« der Stiftung Wissenschaft und Politik und des German Marshall Fund und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013 sowie dem neuen Weißbuch des Verteidigungsministeriums vom Sommer 201613 niedergelegt. Diese Neuausrichtung ist insbesondere im Kontext zunehmend transnationalisierter Wertschöpfungsketten sowie einer gewachsenen Abhängigkeit von außereuropäischen Rohstoff- und vor allem Absatzmärkten zu sehen.14

Die neue deutsche Außenpolitik wird dabei – ungeachtet bleibender Differenzen und Konfliktlinien etwa in der Ukrainepolitik – von den »westlichen« Partnern und namentlich den USA nicht als Bedrohung angesehen. Vielmehr besteht die neue Rolle Deutschlands darin, den USA mit einer aktiveren Militär- und Interventionspolitik an den (un-) mittelbaren außereuropäischen Grenzen – Syrien, Ukraine, Mali, Somalia und auch Irak und Libyen – quasi den Rücken freizuhalten. Die USA können sich damit auf ihren »pivot to Asia« (Schwenk nach Asien) konzentrieren, der 2012 im Zuge der austeritätspolitischen Wende vollzogen wurde und mit der Erklärung des 21. Jahrhundert zu „Amerikas pazifischem Jahrhundert“15 einherging.

Der Schwenk der USA nach Asien wird dabei auch durch Veränderungen an den zwei anderen äußeren Rändern des kernkapitalistischen Imperiums erleichtert. Diese stehen mit dem tiefen Fall der Rohstoffpreise im Zuge der Krise in Zusammenhang. Es wäre zwar verfrüht, von einem vollständigen Ende des linken Regierungszyklus in Lateinamerika zu sprechen. Trotzdem stecken die neosozialistischen Entwicklungsmodelle und die auf Extraktivismus beruhenden Industrialisierungsstrategien in der Region in einer tiefen Krise. Dies gilt insbesondere für den Erdölsozialismus Venezuelas als Kernstaat des alternativen regionalen Integrationsprojektes »Bolivarianische Allianz für die Völker unseres Amerika« (ALBA) und des »Sozialismus im 21. Jahrhundert«. Damit sind jedoch auch die Versuche dieser Region, sich aus der Abhängigkeit vom Globalen Norden zu befreien, in die Krise geraten, und es wächst auch hier wieder der Einfluss der USA. Das für die USA »verlorene Jahrzehnt« scheint nicht länger verloren zu sein.

Gleichwohl zeigt die Zunahme der globalen Konflikte – der Kriege und Fluchtbewegungen – das Scheitern einer Politik der (Freihandels-) Vertiefung des globalen Kapitalismus an. Allerdings gehört die Forcierung von Konflikten an den Rändern des Empire zum Herrschaftsmodus der USA, von denen wiederum die anderen Staaten des kernkapitalistischen Westens bei der Durchsetzung ihrer (Kapital-) Interessen bis auf Weiteres abhängig bleiben werden. Mit der Forcierung der Konflikte sowohl an der antichinesischen Konfliktlinie am Südchinesischen Meer als auch der Konfliktlinie an der innereuropäischen Grenze zu Russland steigt jedoch auch die Kriegsgefahr weiter. Nicht nur deshalb widerspricht diese Politik den Interessen der breiten Bevölkerungen der Welt.

Anmerkungen

1) Altvater, E.; Mahnkopf, B. (2007): Konkurrenz für das Empire – Die Zukunft der Europäische Union in der globalisierten Welt. Münster: Westfälisches Dampfboot.

2) Panitch, L. (2002): Neuer Imperialismus – neue Imperialismustheorie. Z. Zeitschrift ­Marxistische Erneuerung, Nr. 52 (Dezember).

3) Zur Genealogie des globalen Kapitalismus und der Rolle der USA vgl. Panitch, L.; Gindin, S. (2012): The Making of Global Capitalism – The Political Economy of the American Empire. London/New York: Verso Books.

4) Cox, R.W. (1987): Production, Power and World Order – Social Forces in the Making of History. New York: Columbia University Press.

5) Wood, E.M. (2004): The Empire of Capital. London/New York: Verso Books.

6) Solty, I. (2015): Weltkapitalismusverfassung – 20 Jahre WTO. junge welt, 31.12.2014 und 2.1.2015, jeweils S. 12f.

7) Zu China siehe: Simon, J.: Am Rande des Imperiums – Chinas Staatskapitalismus zwischen Rivalität und Interdependenz, auf S. 22 dieser W&F-Ausgabe.

8) Solty, I. (2012): Die China-Politik der USA zwischen Einbindung und Eindämmung. Das Argument – Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften 296, 54. Jg., Heft 1-2, S. 69-81.

9) Lipietz, A. (1998): Nach dem Ende des »Goldenen Zeitalters« – Regulation und Transformation kapitalistischer Gesellschaften. Ausgewählte Schriften, herausgegeben von Krebs, H.-P. Hamburg: Argument.

10) Vgl. zum Beispiel der USA: Solty, I. (2013): Die USA unter Obama – Charismatische Herrschaft, soziale Bewegungen und imperiale Politik in der globalen Krise. Hamburg: Argument, S. 15-71.

11) Streeck, W. (2015): Gekaufte Zeit – Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

12) Vgl. Shaihk, Anwar (ed.) (2013): Globalization and the Myths of Free Trade. London: Routledge.

13) Andres, J.; Buchholz, C. et al. (2016): Schwarzbuch – Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der Bundeswehr. Berlin: Bundestagsfraktion DIE LINKE und Rosa-Luxemburg-Stiftung. Siehe auch Seifert, A.: Mehr Geld, weniger Sicherheit – Das neue deutsche Weißbuch. S. 37 dieser W&F-Ausgabe.

14) Vgl. hierzu ausführlich: Solty, I. (2016): Exportweltmeister in Fluchtursachen? Die neue deutsche Außenpolitik, die Krise und linke Alternativen. Berlin: Rosa-Luxemburg-Stiftung.

15) Clinton, H. (2011): America’s Pacific Century. Foreign Policy, 11.10.2011.

Ingar Solty ist wissenschaftlicher Referent für Friedens-, Außen- und Sicherheitspolitik am Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Bundeshaushalt 2016

Bundeshaushalt 2016

… und die »neue« internationale Verantwortung Deutschlands

von Christiane Lammers

Drei Bundesministerien haben im letzten Jahr Prozesse der Zielbestimmung für das außenpolitische Handeln Deutschlands angestoßen. Verantwortung, Krisenprävention und (zivile) Konfliktbearbeitung sind zu wichtigen Stichworten geworden. Der Bundeshaushalt 2016 befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Schlägt sich eine veränderte Zielbestimmung auch in den Einzelplänen des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2016 wider?

Obwohl erst zwei Jahre vergangen sind, ist die Erinnerung schon fast verblasst: Im Herbst 2013 wurde ein durch das Auswärtige Amt gefördertes, von der Stiftung Wissenschaft und Politik und dem German Marshall Fund of the United States herausgegebenes Papier mit dem Titel »Neue Macht – Neue Verantwortung« zur außenpolitischen Rolle Deutschlands veröffentlicht. Im darauffolgenden Februar räsonierten sowohl der Bundespräsident wie auch die Verteidigungsministerin und der Außenminister bei der Münchener Sicherheitskonferenz über die Übernahme von mehr internationaler Verantwortung durch Deutschland. Ende Februar 2014 startete das Auswärtige Amt (AA) einen öffentlichen, ein Jahr dauernden Review-Prozess, um die deutsche Außenpolitik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Fast parallel, aber in etwas kürzerer Zeit wurde im Entwicklungsministerium (BMZ) zwischen April und Juli 2014, unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Expertise, die so genannte Zukunftscharta »Eine Welt – Unsere Verantwortung« entwickelt. Neben persönlichen Handlungsmöglichkeiten werden dort auch Handlungsdimensionen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung beschrieben. Stichworte sind Ernährungssicherung und Gesundheit, Frieden und Selbstbestimmung, Bewahrung unserer Umwelt und Klimaschutz, Menschenrechte und Menschenwürde. Eine jährliche Bilanzierung der Umsetzung der Charta wird von Entwicklungsminister Müller in seiner Einführung der Zukunftscharta ausdrücklich in Aussicht gestellt.

Im Februar 2015 legte das AA dann die Bilanz seines Review-Prozesses vor, und Außenminister Steinmeier kündigte an, die Umsetzung solle binnen 18 Monaten abgeschlossen sein. Gemeint haben wird er damit vermutlich nur die innerministerielle Umstrukturierung bzw. organisatorische Konsequenzen: Im AA wurde eine Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge neu geschaffen und zwei bestehende wurden zu einer neuen Abteilung für internationale Ordnungsfragen, Rüstungskontrolle und Vereinte Nationen zusammengefasst. Gerade die Zusammenlegung der Arbeitsfelder Rüstungskontrolle/Abrüstung und Vereinte Nationen stieß nicht nur auf Zustimmung. Beispielsweise bewertete Harald Müller (Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung) den Schritt als eine massive Schwächung des deutschen friedenspolitischen Engagements.1 Dieses Urteil mag etwas verfrüht erscheinen, denn eine organisatorische Maßnahme allein ist noch kein Zeichen einer politischen Linie. Müllers Kritik offenbart aber schon eines: Über das »Was« und »Wie« der Ausrichtung deutscher Außenpolitik lässt sich weiterhin räsonieren, denn klar definierte Ziele und Wege enthält der Review-Abschlussbericht nicht.

Inzwischen hat auch das Verteidigungsministerium (BMVg) mit einem »dialogorientierten« Prozess begonnen, die Herausgabe eines neuen Weißbuches vorzubereiten. Vom BMVg ausgewählte Expert/-innen beraten in Workshops entlang von durch das BMVg vorgegebenen Eckthemen über die Sicherheitspolitik Deutschlands. Es mag verwundern: Auch hier werden konträre Positionen sichtbar, die kaum in einem Dokument miteinander zu vereinbaren sind.2

Gemeinsam ist vielen der öffentlich zugänglichen Statements zu den ministeriellen Perspektiven der deutschen Außenpolitik, dass die Inkohärenz des politischen Handelns kritisiert wird: Humanitäre Hilfe für von Hunger und Armut Betroffene bei gleichzeitiger Unterstützung einer ursächlich dafür auch verantwortlichen (Land-) Wirtschaftspolitik? Militärische Stabilisierung fragiler Staaten bei gleichzeitigem Rüstungsexport an destabilisierende Akteure? Menschenrechts- und Asylrechtsschutz durch Kooperation mit Despoten?

Zahlen sind Fakten

Bei vielen gut klingenden Worten kann es zur Einschätzung hilfreich sein, sich einmal das Zahlenwerk der zur Verfügung stehenden Ressourcen, in diesem Fall also des Bundeshaushalts, anzuschauen: Wie ist die Mittelrelation zwischen den Ministerien? Wie viele Mittel sind für Krisenprävention vorgesehen? Was wird zur Finanzierung zivilgesellschaftlichen Friedensengagements getan? Gibt es neue finanzielle Spielräume?

Im Entwurf des Bundeshaushalts 2016 erfahren die Einzelpläne (EP) für Auswärtiges und Entwicklung gegenüber 2015 nennenswerte prozentuale Steigerungen: Der AA-Haushalt wächst um 18%, der des BMZ um 13,5%, und das BMVg bekommt »nur« 4,2% mehr Mittel zur Verfügung.3 Dies deutet auf eine Stärkung des zivilen Handelns in der deutschen Politik hin. Aber prozentuale Steigerungen sind relative Zahlen. In absoluten Zahlen ausgedrückt beträgt die Erhöhung im AA-Haushalt 670 Mio. Euro, im BMZ 880 Mio. Euro, das BMVg wird 1,4 Mrd. Euro mehr erhalten (siehe Tab. 1). Und wofür soll der Mittelaufwuchs verwendet werden? Im AA ist der überwiegende Teil, abgesehen von der Erhöhung der Mittel für Humanitäre Hilfe, dem in 2016 anstehenden, turnusmäßig höheren Beitrag Deutschlands an die Vereinten Nationen geschuldet (+513 Mio. Euro). Im BMZ-Haushalt sind vor allem Erhöhungen für die technische und finanzielle Zusammenarbeit (+161 Mio. Euro bzw. +101 Mio. Euro) sowie die Verdoppelung der Mittel für zeitlich begrenzte Sonderinitiativen (+200 Mio. Euro) und Mittel für internationalen Klimaschutz (+120 Mio. Euro) vorgesehen.

Betrachtet man weitere Details der Haushalte des AA und des BMZ, so bleiben die Planzahlen hinter den verbal erzeugten Erwartungen zurück. Hierzu ein Blick auf die beiden Haushaltstitel, die ausgewiesenermaßen für die Finanzierung von Friedensförderung zur Verfügung stehen:

Der Etatposten für die Unterstützung internationaler Maßnahmen auf den Gebieten der »Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung« im EP des AA ist seit Jahren und auch im Entwurf für 2016 auf 95 Mio. Euro festgelegt (siehe Tab. 2). Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass der Haushaltsansatz, ebenfalls seit Jahren, überschritten wird. Dies und anderes deutet darauf hin, dass es nach wie vor für den Bereich der Krisenprävention keine den Zielen angemessene und begründete mittelfristige Planung gibt.

Im EP des BMZ wurde die Etatposition für den Zivilen Friedensdienst (ZFD) 2014 und 2015 um jeweils 5 Mio. Euro auf zuletzt 39 Mio. Euro erhöht. So konnte mit der Ausweitung des ZFD-Engagements in Krisengebieten begonnen werden. Im letztjährigen Umsetzungsbericht zum »Aktionsplan Zivile Krisenprävention« wurde von der Bundesregierung eine 17%ige Erhöhung des ZFD pro Jahr, d.h. 5-6 Mio. Euro jährlich, in Aussicht gestellt. Im Haushaltsplan für 2016 ist nun trotz der dort festgestellten „wachsende[n] Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in der zivilen Konfliktbearbeitung“ nur eine Erhöhung um 3 Mio. Euro vorgesehen (siehe Tab. 3).

Der im AA-Haushalt vorgesehene Mittelaufwuchs für die »Humanitäre Hilfe und die Krisenbewältigung und den Wiederaufbau« um 105 Mio. ist sicher begrüßenswert, aber nähern sich diese Mittel damit den realen finanziellen Erfordernissen? Für die Planung vorausschauender, kohärenter Politik müssten andere Etatposten signifikant erhöht bzw. eingerichtet werden. Hierzu gehören unter anderem die von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, dem Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe (VENRO) und dem Forum Menschenrechte immer wieder angemahnte und im Aktionsplan vorgesehene „Verankerung der Krisenprävention als Querschnittsaufgabe nationaler Politik“, die sich konsequenterweise in den Einzelplänen aller Ressorts niederschlagen müsste, sowie die finanzielle Ausstattung des so genannten Ressortkreises und des Beirats Zivile Krisenprävention.

Blinde Flecken im Haushalt: Friedensforschung und Friedensbildung

Im Koalitionsvertrag bekannte sich die Bundesregierung noch zur wachsenden Bedeutung der Friedensforschung. Wissenschaftliche Expertise ist eine unerlässliche Voraussetzung, um in komplexen Situationen rational handeln zu können. Hierzu bedarf es nicht nur praxisorientierten Anwendungswissens, sondern auch wissenschaftlicher Grundlagenforschung. Die Bedingungen von Gewalt und von Frieden haben sich uns noch lange nicht erschlossen, und der Theorie-Praxis-Transfer ist nach wie vor eine »nice to have«-Angelegenheit.

Zur expliziten und unabhängigen Förderung der Wissenschaft in diesem Feld wurde im Jahr 2000 von der Bundesregierung die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) ins Leben gerufen. Damals war klar, dass es einer langfristigen und gezielten Förderung durch den Bund bedarf. Das in der Gründungszeit vorgesehene Forschungsförderungsvolumen von mind. 2,5 Mio. Euro jährlich hat sich angesichts des Zinsverfalls und mangels entsprechender Kapitalerhöhung auf weniger als 1 Mio. Euro reduziert. Im Haushaltsentwurf 2016 findet sich kein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung ihr Versprechen zur verstärkten Förderung der Friedensforschung einlöst. Zum Vergleich: Die Ausgaben im Verteidigungshaushalt allein für die wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige militärische Forschung sind für 2016 mit 3,5 Mio. Euro veranschlagt, die der wehrtechnischen Forschung und Entwicklung mit rund 250 Mio. Euro.

Bildungsarbeit ist eines der wesentlichen Handlungsfelder für zivilgesellschaftliche Friedensförderung in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Die entwicklungspolitische Bildung ist ein Etatposten im BMZ-Haushalt, der erfreulicherweise in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und im Haushaltsentwurf 2016 einen Zuwachs um 40% erfährt (+10 Mio.). Dieser Titel ist traditionell derjenige, um den es die größte Konkurrenz unter den zivilgesellschaftlichen Trägern gibt; trotz der Erhöhung werden wohl auch weiterhin viele Anträge nicht entsprechend der Antragssumme bewilligt werden. Bildungsträger von friedenspolitischen Bildungsmaßnahmen sind bisher darauf angewiesen, entweder eine halbwegs adäquate Förderlinie im Haushalt ihres Bundeslandes zu erschließen, sich an die Bundeszentrale für Politische Bildung zu wenden oder ihr Programm den inhaltlichen Erfordernissen des BMZ anzupassen.

Aus dem Fehlen einer eigenen Förderungslinie für friedenspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen resultieren inhaltliche Veränderungen und/oder Einschränkungen des Formats der Projekte. Warum sollte das AA nicht auch hier im Sinne seiner Öffnung für die Zivilgesellschaft tätig werden? Die Förderpraxis des BMZ könnte als Vorbild dienen, der Verweis auf die immense Höhe der Bildungs- und Informationsbudgets der Bundeswehr sei erlaubt.

Was tun gegen Fremdenfeindlichkeit?

In unserem eigenen Land gibt es einen drängenden Bedarf an der Entwicklung von Strukturen, Methoden und Praxen der gewaltlosen Bearbeitung innergesellschaftlicher Konflikte. Dies zeigt sich gerade jetzt beim erneut offen zu Tage tretenden Fremdenhass.

Die »Willkommenskultur« der deutschen Bevölkerung wird hoch gelobt, »Toleranzprojekte« und Projektträger zur »Förderung der demokratischen Teilhabe« erleben eine bisher nie gekannte Aufmerksamkeitswelle von Medien und Politik. Spiegelt sich die Erkenntnis, dass sich die innerdeutschen Konflikte verschärfen, die Grenze zu Gewalttaten zunehmend überschritten wird und diesen Entwicklungen zivilgesellschaftlich und professionell gravierend und auf lange Sicht hin entgegengewirkt werden muss, in der Haushaltsplanung für 2016 wider? Leider ist dies nicht der Fall: War es für 2015 noch gelungen, die Mittel im so genannten Toleranzprogramm des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenüber 2014 um 10 Mio. Euro zu erhöhen, so sind sie 2016 gleich bleibend wie 2015 mit 40,5 Mio. Euro angesetzt (siehe Tab. 4).

Auch die Mittel des Innenministeriums zur Förderung der demokratischen Teilhabe verharren gleichbleibend bei 6 Mio. Euro, obwohl der Haushaltsansatz 2014 mit fast 17% überzogen wurde (siehe Tab. 5).

Tab. 1: Geplante Ausgaben für 2016 und Zuwächse von 2014 zu 2015 zu 2016(in absoluten Zahlen)

&nbsp 2016 Entwurf 2015 Soll zu 2014 Soll 2016 Entwurf zu 2015 Soll
AA, EP 05 4,40 Mrd. + 0,09 Mrd. + 0,67 Mrd.
BMZ, EP 23 7,42 Mrd. + 0,10 Mrd. + 0,88 Mrd.
BMVg, EP13 34,37 Mrd. + 0,53 Mrd. + 1,40 Mrd.

Tab. 2: Unterstützung internationaler Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung

&nbsp 2013 Soll 2013 Ist 2014 Soll 2014 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf
Kap. 0501 Tit. 68734-29 95,2 Mio. 133 Mio. 95 Mio. 98,8 Mio. 95 Mio. 95 Mio.

Tab. 3: Ziviler Friedensdienst

&nbsp 2014 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf
Kap. 2302 Tit. 687 72-023 34 Mio. 39 Mio. 42 Mio.

Tab. 4: Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie

&nbsp 2014 Soll 2014 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf
Kap. 1702 Tit. 684 04-165 30,5 Mio. 28,5 Mio. 40,5 Mio. 40,5 Mio.

Tab. 5: Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus

&nbsp 2014 Soll 2014 Ist 2015 Soll 2016 Entwurf
Kap. 0601 Tit. 686 11-011 6,0 Mio. 7,0 Mio. 6,0 Mio. 6,0 Mio.

Vorrang für Ziviles oder Priorisierung des Militärischen?

Unmittelbar vor der 1. Lesung des Haushaltsentwurfs wurde bekannt, der Koalitionsausschuss habe beschlossen, dass der Bund, „um Fluchtursachen im Ausland zu bekämpfen und Nachbarländer von Krisenstaaten zu stabilisieren“, sein Engagement für Krisenbewältigung und -prävention ausbauen will.4 Dafür sollen die Mittel des AA, wohl in einem im nächsten Jahr zu beschließenden Nachtragshaushalt, um 400 Mio. Euro aufgestockt werden. Falls diese Mittel tatsächlich im Kap. 0501, Tit. 68734-29 (siehe Tab. 2) eingestellt werden, wäre dies mehr als eine Vervierfachung der zur Verfügung stehenden Mittel für Krisenprävention. In den Pressemeldungen zu dem Entschluss ist jedoch von folgenden zu finanzierenden Kosten die Rede: In Nordafrika sollen Anlaufstellen für Flüchtlinge aufgebaut werden, in denen sie vor einer gefährlichen Reise über das Mittelmeer Informationen erhalten, ob sie überhaupt Chancen auf Asyl in der EU haben. Ist dies die Krisenprävention, die im Review-Prozess des AA gemeint war?

Zunehmend wird auch die Notwendigkeit einer gravierenden Erhöhung des Verteidigungsetats ins Gespräch gebracht. Zwar wird nach wie vor abgestritten, dass die auch von der Bundesregierung akzeptierte Entscheidung der NATO, ihre Mitgliedsländer dazu anzuhalten, bis 2024 ihre Militärausgaben auf 2% ihres Bruttoinlandsproduktes anzuheben, auch auf Deutschland Anwendung findet. Aber schon jetzt werden zweistellige Milliardenbeträge für die als dringend notwendig deklarierte waffentechnische Erneuerung der Bundeswehr gefordert. Zu befürchten ist also, dass sich das Verhältnis der Ausgaben für militärische Mittel zu denen für zivile Konfliktbearbeitung in den nächsten Jahren nicht verbessern, sondern wesentlich verschlechtern wird.

Dem bleibt entgegenzuhalten: „Sicherheit vor Gewalt [kann] nachhaltig nicht auf paradoxe Weise durch Androhung oder Anwendung von Gewalt oder Machtüberlegenheit, sondern nur über den Aufbau kooperativer und problemlösungsorientierter Beziehungen erreicht werden.“ 5

Anmerkungen

1) Gastbeitrag H. Müller: Auswärtiges Amt: Bedeutungsverlust der Abrüstung. Frankfurter Rundschau, 2. März 2015.

2) Siehe z.B. die Beiträge von H.G. Justenhoven und K. Naumann im Portal »Weißbuch 2016« auf bmvg.de.

3) Bei den Haushaltszahlen handelt es sich zwar nicht um die tatsächliche Ausgabenhöhe, da über haushaltstechnische Verfahren Mittelzuordnungen auch undurchsichtig werden; trotzdem haben die Haushaltszahlen eine brauchbare, generelle Aussagekraft.

4) Merkwürdigerweise wurde diese Entscheidung nur in wenigen Presseerklärungen publiziert, siehe z.B. CDU/CSU: Kommunen bei Flüchtlingsarbeit entlasten – Koalition übernimmt weitgehend Unions-Vorschläge zur Asylpolitik. cducsu.de, 7. September 2015.

5) H.M. Birckenbach: Friedenslogik und friedenslogische Politik. In: IWIF/Plattform Zivile Konfliktbearbeitung (Hrsg.): Friedenslogik statt Sicherheitslogik – Theoretische Grundlagen und friedenspolitische Realisierung. W&F-Dossier 75, Mai 2014, S.4.

Christiane Lammers ist Geschäftsführerin der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung und Mitglied der W&F-Redaktion.