cbw-Chronologie: Juli – Dezember 1991

cbw-Chronologie: Juli – Dezember 1991

von cbw-infodienst

Die folgende Chronologie beruht auf der »Rolling Chronology« der »Sussex-Harvard Information Bank«, die von Dr. Julian P. Perry Robinson (Universität Sussex) erstellt wird, und auf Informationen des »Internationalen Netzwerkes für die Abrüstung chemischer und biologischer Waffen« (Großbritannien) sowie Recherche- und Archivarbeit des »Informationsdienstes zur Abrüstung chemischer und biologischer Waffen« (cbw infodienst) am Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin.

16. Juli 1991

Die sieben führenden Industrienationen (B.R.Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten) verabschieden auf dem Londoner Gipfel eine Erklärung, in der sie sich zur baldmöglichen Vernichtung der chemischen Waffen verpflichten. Außerdem erklären sie ihre Absicht, zu den Erstunterzeichnerstaaten einer CW-Konvention gehören zu wollen. Darüberhinaus wollen sie die Exportkontrollen verschärfen, um die Weiterverbreitung chemischer Waffen einzudämmen. (Wortlaut der Erklärung u.a. in: Europa-Archiv, Nr. 17, 10.9.1991, S. D 411ff.)

30. Juli 1991

Experten der UN-Sonderkommission (UNSCOM) berichten, sie hätten im Irak einen gewaltigen Chemiewaffenkomplex mit mehr als 46.000 Stück Munition und 3.000 Tonnen Chemikalien gefunden, die zur Produktion von chemischen Waffen geeignet seien. Damit ist das irakische CW-Arsenal etwa viermal größer als ursprünglich vom Irak angegeben (Vgl. Informationsdienst 3/91, S. 23, 19. April 1991). Allerdings handelt es sich, nach Angaben des UNSCOM-Leiters Ekeus, bei einem Großteil der entdeckten Kampfstoffe um „relativ ungefährliche“ Reizgase (Tränengase). (SZ, 1.8.91)

1. August 1991

Im Zusammenhang mit der illegalen Lieferung einer Giftgasanlage nach Libyen wird der ehemalige Geschäftsführer der Firma Salzgitter Industriebau GmbH (SIG), Andreas Böhm, festgenommen. Böhm soll von Mitte 1984 bis Ende 1988 an Planung und Errichtung von »Pharma 150« in Rabta „maßgeblich mitgewirkt und die ungenehmigte Ausfuhr von Fertigungsunterlagen sowie von Waren mit veranlaßt“ haben. Die später privatisierte SIG unterstand zur Tatzeit, als bundeseigenes Unternehmen, noch der direkten Aufsicht des Bonner Finanzministeriums. (Taz, 2.8.1991)

2. – 7. August 1991

In Bagdad trifft ein Inspektionsteam der Vereinten Nationen ein, um erstmals zu überprüfen, ob der Irak biologische Waffen besitzt. Das Team wird von der irakischen Regierung dahingehend informiert, daß im Irak ein Forschungslabor für biologische Waffen bestanden habe. Die Arbeiten seien jedoch im Herbst 1990 eingestellt worden. Der Irak verfüge über keinerlei B-Waffen. (Taz, 6.8.1991) Nach Abschluß der Inspektion teilt der Leiter der Gruppe mit, daß der Irak zwar BW-Forschung und -Entwicklung betrieben habe. Es gebe jedoch keine Beweise, daß der Irak B-Waffen besitze. (FAZ, 7.8.1991)

6. August 1991

Nach einer von der UN-Sonderkommission erstellten vorläufigen Liste nehmen bundesdeutsche Firmen einen »Spitzenplatz« bei Lieferungen für das irakische C-Waffen-Programm ein. Die Liste wurde bislang (Ende 1991) von den Vereinten Nationen nicht öffentlich gemacht. Nach eigenen Angaben bemüht sich die deutsche Bundesregierung, sowie verschiedene Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften um die in der Liste enthaltenen Informationen. (FAZ, 7.8.1991)

22. August 1991

Nach Angaben aus der UN-Expertenkommission hat der Irak vorgeschlagen, seine chemischen Waffen selbst zu zerstören. Dies könne unter Aufsicht der Vereinten Nationen in einer der Fabriken geschehen, in der die Waffen vorher hergestellt wurden. (FR, 23.8.1991) Die UN überprüft diesen Vorschlag. Nach Aussagen des UN-Experten Molander werde die Vernichtung „um so billiger“, je mehr der Irak involviert sei. Andere Experten warnen vor einer eigenständigen irakischen CW-Vernichtung wegen der möglicherweise damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt. (Taz, 28.8.1991)

23. August 1991

Bundesumweltminister Klaus Töpfer sagt der iranischen Regierung langfristige Hilfe bei der Beseitigung der Schäden zu, die während des Ersten Golfkrieges durch den CW-Einsatz des Irak im Iran entstanden sind. (SZ, 23.8.1991)

2. September 1991

Wissenschaftler aus Australien und Neuseeland behaupten, daß die 1990 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogenen chemischen Waffen der USA vorläufig nicht, wie damals angekündigt, vernichtet werden. Die USA benutzten das südpazifische Johnston-Atoll eher zum Lagern als zum Vernichten der C-Waffen. (Der Spiegel, 2.9.1991)

4. September 1991

Die dritte und damit letzte Sitzungsperiode für 1991 der Genfer Abrüstungskonferenz geht zu Ende. Die Aussichten für einen erfolgreichen Abschluß der CW-Verhandlungen werden allgemein optimistisch beurteilt. So seien die Verhandlungen, nicht zuletzt infolge des Golfkrieges, der allen Staaten die Gefahren chemischer Kriegführung deutlich vor Augen geführt hatte, von hoher Produktivität geprägt gewesen. Die Modifizierung der Verhandlungsposition der USA, vor allem in der Verifikationsfrage (vgl. cbw-chronologie, 13. Mai 1991) wurde allgemein als Fortschritt gewertet. Allerdings wurde die neue Position durch später nachgeschobene Erklärungen wieder verwässert. So wollen die USA inzwischen durchsetzen, daß ein Staat bei Verdachtskontrollen „Maßnahmen ergreifen“ kann, um „sensitive Installationen“ vor Inspektionen zu schützen, „soweit diese ohne Relevanz für das Chemiewaffenabkommen sind“. Damit wäre der wichtige Bereich der Verdachtskontrollen wenig effektiv, was letztendlich eine Aushöhlung der gesamten Vertragsüberwachung bedeuten könnte.

Darüberhinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer offener Punkte: So ist nach wie vor nicht genau geklärt, wie die Inspektionen in der zivilen chemischen Industrie durchgeführt werden sollen und auf welcher Grundlage die zu kontrollierenden Anlagen ausgewählt werden. Einigung muß auch noch in der Frage erzielt werden, wie der sog. »Exekutivausschuß« der internationalen Verifikations-Organisation zusammengesetzt wird, und mit welchen Entscheidungsstrukturen er ausgestattet werden soll. Ungelöst sind auch noch andere Punkte, wie der Einsatz von C-Waffen im Inneren eines Staates und die Frage von Sanktionen gegen Staaten, die die Konvention verletzen.

5. September 1991

Argentinien, Brasilien und Chile unterzeichnen eine Erklärung, in der sie formell auf Einsatz und Herstellung biologischer und chemischer Waffen verzichten. (FR, 7.9.1991)

9. September 1991

In Genf beginnt die Dritte Überprüfungskonferenz zur Konvention über das Verbot bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen (BW-Konvention). Es nehmen nur 78 der 118 Unterzeichnerstaaten teil. (Taz 9.9.1991)

11. September 1991

Die Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden« übergibt der deutschen Delegation auf der Dritten Überprüfungskonferenz einen Offenen Brief, in dem Vorschläge zur Weiterentwicklung der BW-Konvention gemacht werden. (FR, 11.9.1991)

18. September 1991

Seit 1985 wurden mit Genehmigung der Bundesregierung Chemieanlagen und Waren, mit denen auch chemische Kampfstoffe erzeugt werden könnten, in 117 Staaten exportiert. Der Wert der insgesamt 4.796 genehmigten Exporte betrug 2,27 Milliarden DM. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen mit. (FR, 19.9.1991)

24. September 1991

US-Soldaten sind beim Einsatz im Golf zum Schutz vor chemischen und biologischen Kampfstoffen mit Medikamenten geimpft worden, die sich noch in der Experimentierphase befinden. Unter anderem soll ein Medikament mit dem Namen »Pyridostigmin« verwendet worden sein; bei einem weiteren Impfstoff soll es sich um gentechnisch hergestellte Antikörper handeln. Nach Aussagen von US-Ärzten sei dies das erste Mal nach Ende des Zweiten Weltkriegs, daß eine Regierung offiziell ohne Einverständnis der Betroffenen Experimente an Menschen durchgeführt habe. (TAZ, 24.9.1991)

27. September 1991

Die Dritte Überprüfungskonferenz zur B-Waffen-Konvention endet in Genf mit der Verabschiedung einer Schlußresolution. Es werden drei weitere Vertrauensbildende Maßnahmen vereinbart; außerdem soll eine Ad-Hoc-Gruppe eingerichtet werden, die Möglichkeiten zur Festschreibung von effektiven Verifikationsmaßnahmen untersuchen soll. Es wurde beschlossen, 1996 eine Vierte Überprüfungskonferenz abzuhalten. Den Teilnehmern der Konferenz gelang es jedoch nicht, sich über allgemeine Absichtserklärungen hinaus auf konkrete Maßnahmen zu einigen, die eine bessere Verifikation des Vertragswerkes ermöglichen würden. (Chemical Weapons Convention Bulletin, Nr. 14, Dezember 1991)

4. Oktober 1991

Ein ranghoher Funktionär der oppositionellen iranischen Volksmudjaheddin beschuldigt die iranische Führung vor Journalisten in New York, die Entwicklung chemischer (und atomarer) Waffen voranzutreiben. (SZ, 5.10.1991)

4. Oktober 1991

Der Leiter des zweiten UN-Inspektionsteams für biologische Waffen, David Huxoll, teilt mit, daß die Inspektoren bislang keine Beweise für die Produktion von B-Waffen gefunden haben. Zur Sicherheit sollen aber einige Anlagen überwacht werden. (FR, 5.10.1991)

9. Oktober 1991

Im Prozeß gegen drei Manager der Imhausen-Chemie (Lahr) werden die Urteile gesprochen. Wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden zwei Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 14, bzw. 16 Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Damit blieb das Gericht erheblich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß die Angeklagten als „Gehilfen“ des bereits verurteilten Hippenstiel-Imhausen an Planung und Bau der Giftgasfabrik im libyschen Rabta mitgewirkt haben.

Das Gericht sah es ferner als erwiesen an, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik durch die illegalen Exporte „erheblich gestört“ wurden. Es sei die „schwerste außenpolitische Störung der letzten zehn Jahre“ gewesen. In Hinblick auf die Bundesregierung meinte das Gericht, daß „Tatbestände, bei denen nur der Strafrahmen, nicht aber die Effektivität der Strafverfolgung“ erhöht würden, „nichts als Augenwischerei“ seien. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. (Taz, 10.10.1991)

11. Oktober 1991

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundewirtschaftsministerium, Klaus Beckmann (FDP), geht davon aus, daß noch mehr deutsche Firmen als bisher bekannt an der Aufrüstung des Iraks beteiligt waren. Die Ergebnisse der UN-Inspektionen nannte er in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag „allesamt erschreckend“. Der Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften lasse bereits jetzt den Schluß zu, daß die irakische Rüstungsindustrie in erheblichem Umfang Zulieferungen von bundesdeutschen Unternehmen erhalten habe. Es sei „schockierend“, daß die irakischen Aktivitäten nur durch die umfangreiche Ausstattung aus dem Ausland so weit gedeihen konnten. (FR, 12.10.1991)

12. Oktober 1991

Der UN-Sicherheitsrat verabschiedet eine Resolution, die sicherstellen soll, daß der Irak keine Massenvernichtungsmittel herstellt. Neben einer zeitlich unbegrenzten Kontrolle des Irak wird diesem u.a. verboten, Substanzen, Maschinen oder Materialien zu importieren, die für die Herstellung von ABC-Waffen verwendet werden könnten. (Taz, 14.10.1991)

22. Oktober 1991

Die Moskauer Tageszeitung Iswestija veröffentlicht ein Interview mit dem Leiter der sowjetischen chemischen Truppen. General Petrov weist darauf hin, daß die Vernichtung der chemischen Waffen in der Sowjetunion keine Fortschritte mache. Nach seinen Angaben befinden sich „praktisch alle Lagerstätten für chemische Waffen auf russischem Territorium“. (Iswestija, 22.10.1991)

24. Oktober 1991

UN-Experten berichten, daß es während der Produktion der chemischen Waffen im Irak außergewöhnlich viele Unfälle gegeben habe. Nach Angaben irakischer Stellen waren es etwa 100 Zwischenfälle pro Jahr, von denen zehn größeren Ausmaßes gewesen seien. (Washington Times, 25.10.1991)

28. Oktober 1991

Chemische Waffen sollen künftig innerhalb der NATO nicht mehr die Rolle spielen, die ihnen in der bisherigen Strategie (MC 14/3 von 1967) zugewiesen wurde. (FR, 29.10.1991)

8. November 1991

Der sowjetische Delegationsleiter bei der Genfer Abrüstungskonferenz, Batsanov, sieht große Probleme für das sowjetische CW-Vernichtungsprogramm durch den Kollaps der Sowjetunion: „Die neu entstehende Struktur in Rußland ist nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Wir brauchen ein Programm, und ein Programm gibt es nicht.“ Angesichts dieser Probleme sei es unwahrscheinlich, daß die Sowjetunion ihren Verpflichtungen aus dem bilateralen Abkommen mit den USA vom Juni 1990 über die Vernichtung der C-Waffen nachkommen kann.

Hinsichtlich der CW-Verhandlungen vertritt Batsanov die Auffassung, daß, selbst wenn 1992 ein Vertragsabschluß zustandekommt, das Abkommen nicht vor 1996 in Kraft treten wird. (Inside the Pentagon, 14.11.1991)

13. November 1991

Der parlamentarische Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Klaus Beckmann, erklärt vor dem Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestags, daß die Inspektoren der Vereinten Nationen im Irak auf die Namen von 24 deutschen Firmen gestoßen seien, die an der Entwicklung chemischer und biologischer Waffen sowie der Produktion von Scud-Raketen beteiligt waren. (Der Spiegel, 18.11.1991)

18. November 1991

Nach einem Bericht des SPIEGEL legte der Bundesnachrichtendienst (BND) Ende Oktober im Bundeskanzleramt ein Dossier vor, in dem er vor Beschaffungsbemühungen im Bereich von ABC-Waffen durch islamische Staaten warnte. So sei Libyen dabei, eine zweite Giftgasfabrik „nach dem Vorbild von Rabta“ aufzubauen. Ferner gäbe es „Indizien“ dafür, daß der Iran die Pläne der Rabta-Fabrik erhalten habe und nun versucht werde, „eine Kopie dieser Anlage zu errichten“. Die benötigten chemischen Vorprodukte sollen vermutlich von der Pestizid-Fabrik in Ghaswin geliefert werden. An deren Errichtung, die 1994 abgeschlossen sein soll, seien deutsche Firmen seit 1987 beteiligt. (Der Spiegel, 18.11.1991)

4. Dezember 1991

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein US-Militärgericht bereits im Juli einen US-Soldaten wegen Spionage verurteilt. Der Soldat hatte Jordanien und dem Irak Informationen über die ABC-Schutzanzüge der US-Armee angeboten. (SZ, 5.12.1991)

23. Dezember 1991

Das Nachrichtenmagazin Der SPIEGEL berichtet über Vernehmungen des früheren Geschäftsführers der Salzgitter GmbH (SIG). Böhm soll sich dabei als BND-Informant zu erkennen gegeben haben. Somit wäre es dem BND möglich gewesen, die Bundesregierung wegen der deutschen Beteiligung am Bau der Giftgasanlage in Rabta früher als 1987 in Kenntnis zu setzen. (Der Spiegel, 23.12.1991) Der BND bestreitet, von Böhm über eine deutsche Beteiligung an Rabta informiert worden zu sein. Die Informationen seien „von anderer Seite“ erfolgt. (FR, 23.12.1991)

Die Chronologie wurde zusammengestellt von Joachim Badelt, Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin.

Vor dem Durchbruch?

Vor dem Durchbruch?

Die Genfer Verhandlungen über ein umfassendes Verbot chemischer Waffen

von Joachim Badelt

Die weltweite Bedrohung durch chemische Waffen (CW) nimmt ständig zu. Dabei sind zwei Tendenzen zu beobachten: Die Zahl der Staaten, die die Möglichkeit zur Herstellung chemischer Waffen erlangen, wächst stetig und die Hemmschwelle zu einem Einsatz scheint immer niedriger zu werden. Zwar wurden vom Irak im Krieg mit den USA und deren Verbündeten trotz unverhohlener Drohungen keine chemische Waffen eingesetzt. Doch im Krieg gegen den Iran hat der Irak ebensowenig vor dem Einsatz chemischer Waffen zurückgeschreckt wie in seinem Vernichtungsfeldzug gegen die Kurden und andere Bevölkerungsgruppen im eigenen Lande. Aber der Irak ist nur ein, wenn auch das brisanteste Beispiel für die weltweit zunehmende Gefahr eines CW-Einsatzes.

Seit vielen Jahren wird das bisher gültige Regime zur Verhinderung von Chemiewaffeneinsätzen, das Genfer Giftgasprotokoll von 1925, nicht mehr als ausreichend erachtet, einen Einsatz dieser furchtbaren Massenvernichtungswaffe zu verhindern. Vor allem, da durch das Genfer Giftgasprotokoll nur der Erst-Einsatz, nicht jedoch Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Besitz und Weitergabe von chemischen Waffen untersagt werden.

Ein solch umfassendes Verbot soll durch ein neues Abkommen erreicht werden, über das in Genf im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) seit über zwanzig Jahren verhandelt wird.

Die CW-Verhandlungen der Genfer Abrüstungskonferenz

Die Genfer Abrüstungskonferenz ist das wichtigste Forum für die Bemühungen um die weltweite Eliminierung chemischer Waffen. Ihre Bedeutung liegt auch darin, daß sie das einzige auf Dauer angelegte multilaterale Verhandlungsforum ist, dessen 39 Verhandlungsteilnehmer die gesamte Staatengemeinschaft repräsentieren sollen.

Die Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz treten während der Sitzungsperioden, die jeweils von Februar bis April (»Frühjahrssitzung«) und von Juni bis August (»Sommersitzung«) dauern, zweimal wöchentlich in öffentlichen Plenarsitzungen zusammen, in denen alle formellen Beschlüsse gefaßt werden. Seit 1980 gibt es einen sog. »Ad-Hoc-Ausschuß für chemische Waffen«, dem alle Verhandlungsteilnehmer angehören. In diesem Gremium, das in nicht-öffentlichen Sitzungen tagt, werden die politischen und technischen Detailprobleme verhandelt.

Die in den Treffen des CW-Ad-Hoc-Ausschusses erreichten gemeinsamen Positionen werden zum Schluß der jeweiligen Sitzungsperiode in einem Bericht festgehalten. Dieser Bericht besteht im wesentlichen aus dem »Rolling Text«,1 der den aktuellen Stand der Verhandlungen wiedergibt. Der Rolling Text ist ein Entwurf des Konventionstextes. Er bildet eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Konvention. Der Text hat im Laufe der letzten Jahre immer mehr Gestalt angenommen und enthält heute 20 Artikel mit Anhängen auf 245 Seiten. Er ist, was Länge und Detailregelungen anbetrifft, ohne Beispiel in der Geschichte von Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen. Obwohl er für keine der Verhandlungsdelegationen bindend ist, stellt er »kraft des Faktischen« eine solide Grundlage für den endgültigen Vertragstext dar.

Verhandlungsverlauf

Die CW-Verhandlungen auf der Genfer Abrüstungskonferenz begannen, wie es ein beteiligter Diplomat ausdrückte, „langsam und vorsichtig“. Erst im Jahr 1977 traten sie mit Beginn zusätzlicher bilateraler Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion in eine intensivere Phase.

Nach dem Amtsantritt von US-Präsident Reagan im Jahre 1980 ging eine Neuorientierung der Rüstungskontrollpolitik der US-Administration einher. Mit der allgemeinen Verschlechterung des politischen Klimas zwischen den beiden Großmächten kam es auch zu einer Stagnation der Verhandlungen. Es erwies sich jedoch, daß andere Staaten an einer Intensivierung zumindest aber an einer Aufrechterhaltung, des Verhandlungsprozesses interessiert waren. Dies zeigte sich u.a. in der Verlagerung der Verhandlungsbemühungen in den CW-Ad-Hoc-Ausschuß.

Ab 1984 kam es zu einer vorsichtigen Annäherung zwischen den beiden Großmächten. Im Jahr 1986 wurden dann wieder regelmäßige, bilaterale Gespräche zwischen den USA und der Sowjetunion aufgenommen. Gleichzeitig zeichnete sich ein Einlenken der Sowjetunion in der Verifikationsproblematik ab. Die Veränderung der sowjetischen Rüstungskontrollpolitik unter Michail Gorbatschow führte dazu, daß die Sowjetunion im Laufe des Jahres 1987 allen Forderungen der USA, insbesondere in der umstrittenen Frage der Vor-Ort-Inspektionen, im wesentlichen zustimmte.

Zu Beginn der Frühjahrsitzung 1988 zeigte sich jedoch, daß nicht mit dem baldigen Abschluß einer CW-Konvention zu rechnen war. Vor allem neue Vorbehalte der US-amerikanischen und der französischen Regierung, die mit der Produktionsaufnahme binärer C-Waffen durch die USA und französischen Plänen für den Beginn einer CW-Produktion einhergingen, verlangsamten den Fortgang der Verhandlungen.

Wesentliche Fortschritte waren auch 1989 und 1990 nicht zu erkennen. Zwar wurde der Vertragstext in wichtigen Teilen fortgeschrieben und es wurden bilaterale Vereinbarungen zwischen den USA und der Sowjetunion getroffen; dennoch blieben wesentliche politische Fragen ungelöst.

Die Frühjahrssitzung 1991 stand unter dem Eindruck des Golfkrieges. Die Folgen eines möglichen Einsatzes von C-Waffen auf den Fortgang der Verhandlungen waren nicht abzusehen. Es wurde sogar ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen befürchtet. Es stellte sich jedoch heraus, daß nach Ende des Golfkrieges die Rolle von C-Waffen in militärischen Auseinandersetzungen neu beurteilt wurde. Die Tatsache, daß der Irak selbst bei der sich abzeichnenden Niederlage nicht auf seine großen Arsenale an chemischen Waffen zurückgriff, führte in den USA zu einer Revision der Politik, die eine Existenz von CW-Beständen zur Abschreckung und Vergeltung von CW-Angriffen für notwendig erachtete. Als Folge kam es zu Beginn der Sommersitzung im Mai 1991 zu einer politischen »Initiative« von US-Präsident Bush,2 die soweit es die Position der Vereinigten Staaten anbetrifft, eine deutliche Bereitschaft zum baldigen Abschluß des Vertrages signalisierte und eine Revision ihrer hinhaltenden Verhandlungsführung bedeutete.

Wichtige Verhandlungsgegenstände

Definition von Chemiewaffen

Bei der Definition von chemischen Waffen besteht weitgehende Einigkeit unter den Verhandlungsdelegationen. So werden unter chemischen Waffen verstanden: (1) Toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte, außer Chemikalien für solche Zwecke, die von der Konvention nicht verboten werden; (2) Munition und sonstige Vorrichtungen, die dazu dienen, die oben genannten Chemikalien freizusetzen; (3) Ausrüstungen, die für die Anwendung der oben genannten Munition oder Vorrichtungen besonders konstruiert sind. Dabei wird auch bereits dann von einer »chemischen Waffe« gesprochen, wenn nur eines der genannten Kriterien vorliegt.

Umstritten ist allerdings die Zuordnung von Reizgasen (CS, CN, CR) und Pflanzenvernichtungsmitteln (Herbizide). Die Einbeziehung von Reizgasen stößt bei vielen Regierungen auf Widerstand, da sie ihre Polizeikräfte damit ausstatten und nicht auf dieses innerstaatliche Gewaltmittel verzichten wollen. Gegen die Einbeziehung von Herbiziden wenden sich vor allem die USA. Es ist davon auszugehen, daß diese Giftstoffe nicht in die Verbotskonvention aufgenommen werden, da gegen den erklärten Widerstand einiger Staaten in dieser Frage kein Abkommen möglich sein wird.

Vernichtung von Chemiewaffen und Produktionsanlagen

Die Verhandlungsdelegationen haben sich im wesentlichen über die Vorgehensweise bei der Vernichtung der chemischen Waffen geeinigt. Dabei besteht Übereinstimmung darüber, daß die Sicherheit keines Staates während der Vernichtungsperiode beeinträchtigt werden darf. Dies bedeutet, daß nach den im Rolling Text festgelegten Modalitäten der CW-Vernichtung alle Staaten mit vergleichbaren Beständen dem Abkommen in etwa gleichzeitig beitreten müßten, wenn das »Prinzip der gleichen Sicherheit« gewahrt bleiben soll. Die mit Abstand größten CW-Besitzer, USA und Sowjetunion, haben übereinstimmend erklärt, zu den Erstunterzeichnern der Konvention gehören zu wollen. Das Prinzip der gleichen Sicherheit stellt jedoch besondere Anforderungen an Regionen wie beispielsweise den Nahen und Mittleren Osten. Es ist unvorstellbar, daß beispielsweise Syrien das Abkommen unterzeichnet, solange nicht auch Israel beigetreten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Staaten, von denen angenommen wird, daß sie über C-Waffen verfügen, auch tatsächlich im Besitz solcher Waffen sind. Allerdings könnte das Problem des gleichzeitigen Beitritts dadurch gelöst werden, daß alle Staaten, die dem Abkommen beitreten wollen, auf einer regionalen oder internationalen Beitrittskonferenz die Konvention gemeinsam unterzeichnen.

Was die bestehenden C-Waffen und Produktionsanlagen anbetrifft, müßten sie innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Konvention deklariert werden. Sie werden dann unter ständige internationale Überwachung gestellt. Innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren sind alle chemischen Waffen und CW-Produktionsanlagen nach einem festgelegten Modus vollständig zu vernichten.

Die USA und Frankreich erhoben zeitweise die Forderung, solange sog. »Sicherheitsbestände« zu behalten, bis alle Staaten, die über die Möglichkeit verfügen, C-Waffen herzustellen (etwa 60), dem Abkommen beigetreten sind. Diese Forderung war wegen ihres diskriminierenden Charakter ein großes Hindernis auf dem Weg zu einem Vertragsabschluß. Viele Staaten waren nicht bereit zu akzeptieren, daß einige Staaten einen Teil ihrer CW-Bestände behalten und alle anderen mit dem Beitritt zu Konvention völlig auf sie verzichten müßten. Außerdem hätte eine solche Regelung Staaten ohne CW-Bestände zum Aufbau eigener »Sicherheitsbestände« provoziert. Dies wurde offensichtlich auch erkannt, und so wurde diese Position von Frankreich im September 1989 und von den USA im Mai 1991 aufgegeben.

Es muß an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen werden, daß das Problem einer umweltverträglichen Vernichtung großer Mengen chemischer Waffen nach wie vor nicht gelöst ist. Die Verbrennungsanlage der USA auf dem Johnston Atoll im Südpazifik soll inzwischen zwar relativ störungsfrei arbeiten, es wird jedoch kaum gelingen, die angestrebten Vernichtungszeiträume einzuhalten. Die Sowjetunion verfügt bislang über keine einzige funktionierende Anlage zur Vernichtung größerer Mengen chemischer Waffen. Wenn schon die industrialisierten Staaten solche Probleme mit der Vernichtung haben, ist davon auszugehen, daß CW-Besitzer in der Dritten Welt über keinerlei Kapazitäten zur umweltverträglichen Vernichtung verfügen.

Verifikation

Im Mittelpunkt des Interesses bei den CW-Verhandlungen steht die Frage, wie die Einhaltung der Vertragsbestimmungen überwacht werden kann. Die Besonderheiten von chemischen Waffen erfordern ein System von Verifikationsmaßnahmen, das bislang in rüstungskontrollpolitischen Vereinbarungen kein Beispiel kennt. Zum einen ist die Vernichtung der CW-Bestände und Produktionsanlagen zu kontrollieren; zum anderen geht es darum, die Einhaltung des Produktionsverbots chemischer Waffen sicherzustellen. Das bedeutet, daß auch diejenigen Produktionsanlagen der chemischen Industrie zu überwachen sind, die zivile Produkte herstellen. Zahlreiche in der zivilen Produktion verwandte Chemikalien sind hoch-toxisch. Ihre Produktion wird aber weiterhin erlaubt sein. Im Vertragstext wird in diesem Zusammenhang von „nicht verbotenen Aktivitäten“ gesprochen. Diese sind jedoch daraufhin zu kontrollieren, ob nicht unter dem Deckmantel ziviler Produktion chemische Waffen hergestellt werden.

Wir leben in einer Welt voll von chemischen Anlagen, von denen viele, rein technisch gesehen, für die Produktion von chemischen Waffen mißbraucht werden könnten. Es wird vor allem aus Kostengründen nicht möglich sein, alle potentiellen CW-Produktionsanlagen regelmäßig zu kontrollieren. Um dennoch die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu gewährleisten, soll ein System von Routine- und Verdachtskontrollen eingerichtet werden.

Routinekontrollen sollen in regelmäßigen Abständen in den deklarierten Anlagen stattfinden. Um die Routinekontrollen möglichst effektiv zu gestalten, wurden drei Kategorien von Stoffen geschaffen. In Kategorie 1 sind diejenigen Substanzen aufgelistet, die für die Produktion von chemischen Waffen (u.a. aufgrund ihrer hohen Toxizität) das höchste Risiko darstellen und deren Verwendung für zivile Zwecke nur in relativ geringen Mengen notwendig ist. Stoffe, die in diese Kategorie fallen, dürfen nur in dafür bestimmten Produktionsanlagen in sehr geringen Mengen (1 Tonne pro Jahr und Staat) hergestellt werden und unterliegen einer sehr strengen Überwachung, die auch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen beinhaltet. In Kategorie 2 sind Stoffe erfaßt, die ein beträchtliches Risiko für einen Mißbrauch darstellen, die jedoch in der zivilen Produktion weitgehend Verwendung finden. Die Kontrollen werden weniger intensiv als für Kategorie-1-Stoffe ausfallen, jedoch auch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen einschließen. In Kategorie 3 sind Chemikalien und chemische Vorprodukte enthalten, die in der chemischen Industrie in sehr großen Mengen für zivile Produkte verarbeitet werden. Über diese Chemikalien müssen jährliche Mengenangaben hinsichtlich Produktion und Weiterverarbeitung gemacht werden, allerdings sind keine routinemäßigen Vor-Ort-Kontrollen vorgesehen.

Durch Routinekontrollen wird es jedoch nicht möglich sein, alle in Frage kommenden Anlagen so regelmäßig zu überprüfen, daß ein Mißbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann. Vor allem werden durch das System der Routinekontrollen nur alle deklarierten Anlagen erfaßt. Um aber alle, d.h auch nicht-deklarierte, Anlagen kontrollieren zu können, wurde das Instrument der sog. Verdachtskontrollen geschaffen. Sie sollen Vor-Ort-Inspektionen „zu jeder Zeit“ und „an jedem Ort“ erlauben, wenn ein Vertragsstaat dies fordert. So wäre es z.B. möglich gewesen, vorausgesetzt Libyen und die USA wären Vertragsstaaten einer schon bestehenden Konvention gewesen, auf Ersuchen der USA innerhalb von 24 Stunden ein internationales Inspektionsteam nach Rabta zu entsenden. Die Inspektoren hätten vor Ort überprüfen können, ob dort chemische Waffen oder tatsächlich nur pharmazeutische Stoffe produziert worden sind.

Die Verdachtskontrollen gehören zu den Verhandlungsgegenständen, die nach wie vor umstritten sind. Insbesondere die Staaten in der Dritten Welt befürchten einen Mißbrauch für politische oder geheimdienstliche Zwecke. Aber auch die chemischen Industrien in den Industriestaaten und die Militärs stehen den Verdachtskontrollen skeptisch gegenüber. Erstere fürchten um ihre Geschäftsgeheimnisse und letztere einen möglichen Mißbrauch zur nachrichtendienstlichen Ausforschung. Zwar wurden in der Vergangenheit verschiedene Vorschläge unterbreitet, die den geäußerten Bedenken Rechnung tragen und trotzdem eine effektive Durchführung von Verdachtskontrollen ermöglichen sollen; dennoch ist immer noch nicht absehbar, wann und wie dieses Problem gelöst werden kann. Es könnte sich somit als großer »Stolperstein« auf dem Weg zu einem Vertragsabschluß erweisen.

Etablierung einer internationalen Verifikationsorganisation

Die zahlreichen Verifikationsaufgaben werden von einer internationalen Organisation wahrgenommen werden, die speziell zu diesem Zweck geschaffen werden soll. Sie würde vermutlich mehrere hundert Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben und über ein Jahresbudget von mehreren hundert Millionen DM verfügen.

Die Organisaton soll aus drei Sub-Organen bestehen: der »Konferenz der Vertragsstaaten«, dem »Exekutivrat« und einem »Technischen Sekretariat«. Die Staatenkonferenz bildet das oberste Organ, dem alle Unterzeichnerstaaten angehören werden. Die wichtigen Entscheidungen sollen allerdings im Exekutivrat getroffen werden, der im Gegensatz zur Generalkonferenz ein ständiges Organ sein wird, dessen Mitgliederzahl begrenzt bleibt. Dies wirft die schwierige Frage einer angemessenen Repräsentation aller Vertragsstaaten auf, die bis heute nicht gelöst wurde. Es gibt auch noch erhebliche Meinungsunterschiede über die konkrete Aufgabenverteilung und Entscheidungsbefugnisse innerhalb der neuzubildenden Organisation, insbesondere darüber, wieviel Macht von der Staatenkonferenz an den Exekutivrat delegiert werden soll.

Perspektiven

Angesichts der zunehmenden Weiterverbreitung chemischer Waffen gibt es keine Alternativen zu der angestrebten Konvention, die für ein umfassendes Verbot dieser Massenvernichtungswaffen sorgen soll. Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens besteht allerdings in der Universalität des Abkommens. Das bedeutet, daß nicht nur alle CW-Besitzer Vertragsparteien werden müssen, sondern auch möglichst alle Staaten, die über die Fähigkeit zur Herstellung chemischer Waffen verfügen. In dieser Hinsicht »relevante« Staaten sind neben allen Industriestaaten auch viele Staaten in der Dritten Welt. Es genügt also nicht, wenn sich die beiden Großmächte USA und Sowjetunion einig sind, ihre CW-Arsenale abzurüsten. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die es für alle relevanten Staaten günstiger erscheinen läßt, der Konvention beizutreten.

Die Chancen stehen nicht schlecht

Die meisten Industriestaaten scheinen inzwischen willens zu sein, den Vertrag baldmöglichst bis zur Unterschriftsreife fertigzustellen. Auch die chemischen Industrien haben, wie die Industrie-Regierungs-Konferenz im australischen Canberra im September 1989 zeigte, anfängliche Widerstände gegen die geplanten Verifikationsmaßnahmen aufgegeben. Auch ist davon auszugehen, daß das militärische Establishment seine Bedenken zurückgestellt hat. Beiden Gruppen wird nachgesagt, daß sie in der Vergangenheit durch ihren Einfluß auf Regierungspositionen wesentlichen Anteil an Verzögerungstaktiken mancher Staaten hatten.

Nach vielen Jahren des Verhandelns ist es nun höchste Zeit, die verbleibenden Probleme zu lösen. Dies sind, neben der bereits erwähnten Durchführung der Verdachtskontrollen, der Errichtung einer internationalen Verifikations-Organisation oder dem Zeitpunktes des Beitritts, Probleme wie der Einsatz von C-Waffen im Inneren eines Staates und die Frage von Sanktionen gegen Staaten, die das Abkommen verletzen. Ungelöst ist auch noch die Frage, wie viele oder welche Staaten der Konvention beitreten müssen, damit sie in Kraft tritt.

Neben der Lösung dieser Probleme, geht es jetzt vor allem darum, Anreize zu schaffen, die die Staaten in der Dritten Welt in das Abkommen einbinden. Dies könnte erreicht werden, indem verbindliche Regelungen über technische und wirtschaftliche Hilfe beim Aufbau einer eigenen zivilen chemischen Industrie in diesen Staaten getroffen werden. Umgekehrt könnten Staaten, die der angestrebten Konvention nicht beitreten, vom internationalen Handel mit Chemikalien und Anlagenteilen ausgeschlossen werden, die für die Produktion von chemischen Waffen mißbraucht werden können. Darüberhinaus sollte Staaten und Bevölkerungsgruppen internationale Hilfe für den Fall zugesichert werden, daß sie mit chemischen Waffen bedroht oder angegriffen werden.

Nach den neuen Vorschlägen der USA vom Mai 1991 sind die Aussichten für das baldige Zustandekommen einer Verbotskonvention wieder optimistischer zu beurteilen. Nach den Erfahrungen des Golfkrieges scheinen sie entschlossen, baldmöglichst ein umfassendes Abkommen durchzusetzen. Es muß aber noch gelingen, durch praktische Maßnahmen die meisten Staaten aus der Dritten Welt und besonders sensiblen Regionen, wie etwa dem Nahen und Mittleren Osten, in das Abkommen einzubeziehen. Dann könnte die Konvention 1992 zur Unterschriftsreife gediehen sein und in einigen Jahren in Kraft treten.

Anmerkungen

1) Zuletzt: CD/1033 vom 10.8.1990, Report of the Ad-hoc Committee on Chemical Weapons to the Conference on Disarmament Zurück

2) Siehe cbw-Chronologie (13. Mai 1991) in diesem Heft Zurück

Dr. Joachim Badelt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin. Mitglied der Naturwissenschaftler-Initiative Verantwortung für den Frieden.

cbw-Chronologie Januar – Juni 1991

cbw-Chronologie Januar – Juni 1991

von cbw-infodienst

Die folgende Chronologie beruht auf der »Rolling Chronology« der »Sussex-Harvard Information Bank«, die von Dr. Julian P. Perry Robinson (Universität Sussex) erstellt wird, und auf Informationen des »Internationalen Netzwerkes für die Abrüstung chemischer und biologischer Waffen« (Großbritannien) sowie Recherche- und Archivarbeit des »Informationsdienstes zur Abrüstung chemischer und biologischer Waffen« (cbw infodienst) am Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin.

17. Januar 1991

Nach Beginn des Golfkrieges erklärt US-Präsident Bush, die US-Streitkräfte hätten den Auftrag, sämtliche Einrichtungen des Irak für chemische Waffen zu zerstören. (FR, 18.1.1991)

18. Januar 1991

Irak beginnt mit Raketenangriffen auf israelische Städte. Da ein Angriff mit chemischen Waffen befürchtet wird, legt die israelische Bevölkerung Schutzmasken an. Drei Frauen und ein Kind ersticken in der ersten Nacht unter ihren Masken; dreizehn Personen werden wegen Vergiftungserscheinungen behandelt, nachdem sie sich das Antidot (Gegengift) Atropin injiziert haben. (Taz, 19.1.1991)

22. Januar 1991

Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft Köln ein Verfahren gegen den Chemiekonzern Bayer AG wegen einer in den Jahren 1987/88 erfolgten Lieferung einer Chemieanlage an Iran ein. Nach Angaben der Justizbehörde habe das Unternehmen mit der Lieferung einer Anlage zur Produktion von Pflanzenschutzmitteln nicht in „strafrechtlich relevanter Weise“ gegen Gesetze verstoßen. (FAZ, 22.1.1991)

22. Januar 1991

Die Frühjahrsitzung der Genfer Abrüstungskonferenz beginnt. Hauptverhandlungsgegenstand ist die Abrüstung chemischer Waffen.

23. Januar 1991

US-Bomber zerstören eine Fabrik in Bagdad, in der nach Angaben irakischer Behörden Babymilch hergestellt wurde. US-Militärs behaupteten dagegen, es habe sich um eine Anlage zur Herstellung biologischer Waffen gehandelt. Diese Angaben werden von der französischen Herstellerfirma der Anlage, Pierre Guerin, bezweifelt. Auch neuseeländische Techniker, die dort beschäftigt waren, halten eine Nutzung als B-Waffen-Fabrik für ausgeschlossen. (Washington Post, 24.1. und 8.2.1991, Taz, 11.2.991)

23. Januar 1991

Das britische Verteidigungsministerium gibt bekannt, daß die irakischen CW-Produktionsstätten in Salaman Pak und Samarra weitgehend zerstört seien. Kurdische Quellen nannten außerdem die CW-Fabriken in Falludscha und Al-Quaim. (Financial Times, 24.1.1991)

25. Januar 1991

Aus US-Regierungskreisen wird bekannt, das Verteidigungsministerium habe die Kommandeure in der Golf-Region ermächtigt, Reizgase (»nonlethal riot-control gases«) gegen irakische Truppen einzusetzen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Williams, bestätigt die Meldungen und erklärt, der Gebrauch von Reizgasen stelle keinen Einsatz von chemischen Waffen dar. (New York Times, 26.1.1991; Tagesspiegel, 27.1.1991)

25. Januar 1991

Der Präsident des Verbandes der chemischen Industrie (VCI), Strenger, unterstreicht in einer Erklärung, die deutsche Industrie beteilige sich weltweit „weder an der Produktion von chemischen Kampfstoffen, noch liefert sie Ausgangsstoffe für die Giftgasherstellung “. Wie für die Giftgasproduktion notwendige Materialien in den Irak gelangen konnten, kann sich der VCI-Präsident nicht erklären. (FR, 25.1.1991)

26. Januar 1991

Nach Berichten der türkischen Zeitung Milliyet besitzt der Irak eine große, unterirdische CW-Fabrik im Norden des Landes. (Milliyet, 26.1.1991)

30. Januar 1991

US-General Schwarzkopf gibt bekannt, daß die US-Luftwaffe über die Hälfte der chemischen, biologischen und atomaren Anlagen des Irak zerstört oder schwer beschädigt habe. Elf Lagerstätten für chemische und biologische Waffen seien mit Sicherheit zerstört, außerdem drei Produktionsstätten für chemische und biologische Waffen. Von den angegriffenen 31 Zielen seien 18 chemische, 10 biologische und 3 atomare Anlagen gewesen. (CWC Bulletin, Nr. 11 (März 1991), S.13)

6. Februar 1991

Als Folge massiver Angriffe, vor allem aus den USA und Israel, wegen der Hilfe bundesdeutscher Unternehmen beschließt das Bundeskabinett Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung. Danach ist der Nachweis des Auswärtigen Amtes nicht mehr nötig, daß die auswärtigen Beziehungen gefährdet werden, um eine Verurteilung zu erreichen; das rechtswidrige Erlangen einer Ausfuhrgenehmigung soll regelmäßig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; der gesamte Erlös aus illegalen Geschäften soll beschlagnahmt werden können; bei unzulässigen Geschäften droht Unternehmern neben schärferen Strafen auch eine vollständige oder teilweise Gewerbeuntersagung; die Ausfuhrlisten sollen erweitert werden; es soll eine Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von dual-use-Waren eingeführt werden, wenn der Exporteur von einer militärischen Verwendung Kenntnis hat; es soll ein selbständiges Ausfuhramt mit einer besseren Stellenausstattung geschaffen werden; dem Zollkriminalinstitut soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vorzunehmen; außerdem soll die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. (FAZ, 7.2.1991)

6. Februar 1991

Wie die Hamburger Illustrierte Stern berichtet, soll das Düsseldorfer Unternehmen Thyssen Rheinstahl Technik (TRT) und mindestens acht weitere deutsche Firmen an der Errichtung eines geheimen Chemielabors im Irak beteiligt gewesen sein. (Stern, 6.2.1991) Der Thyssen-Konzern weist diese Anschuldigungen als unwahr zurück. (FAZ, 21.2.1991)

13. Februar 1991

Nach einem Bericht des »US General Accounting Office« hat der Abzug der US-amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik etwa 62 Mio. US-Dollar gekostet. Etwa 10% der Kosten wurden von bundesdeutscher Seite getragen. (GAO/NSIAD-91-105)

14. Februar 1991

Die Bundesregierung hat Ägypten (bis zu 30) und Israel (bis zu 50) ABC-Spürpanzer aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) angeboten. (FR, 14.2.1991)

26. Februar 1991

Experten des Verteidigungsministeriums in Großbritannien erklären, daß alle Produktions- und Lagerstätten für chemische und biologische Waffen im Irak zerstört seien. (Financial Times, 27.2.1991)

1. März 1991

Nach Angaben der Fraktion der Grünen im baden-württembergischen Landtag sind zwischen 1978 und 1982 im Auftrag der Bundeswehr insgesamt zwanzig Freilandversuche mit Milzbranderregern auf dem Gelände des Instituts für Tiermedizin und Tierhygiene der Universität Hohenheim durchgeführt worden. Dies habe das Stuttgarter Wissenschaftsministerium auf Anfrage der Grünen bestätigt. (FR, 2.3.1991)

4. März 1991

Die Bundesregierung hat den Verkauf von Spürpanzern des Typs Fuchs nach Israel (acht) und Saudi Arabien (zehn) genehmigt. (FAZ, 5.3.1991)

4. März 1991

Nach einem Bericht des Spiegel soll die Preussag AG in Hannover in illegale Giftgasexporte nach dem Irak verwickelt sein. Laut Spiegel sollen über die Preussag Millionengeschäfte mit Ausrüstung für die Giftgasanlagen im irakischen Samarra abgewickelt worden sein. (Der Spiegel, Nr.10, 4.3.1991)

6. März 1991

US-Militärs teilen in Riad mit, daß trotz intensiver Suche keine irakischen C-Waffen in Kuwait oder dem südöstlichen Irak gefunden wurden. US-Geheimdienstexperten würden inzwischen davon ausgehen, daß diese Waffen niemals in diese Regionen gebracht wurden, sondern in den Lagerstätten nördlich des Euphrat blieben. (Washington Post, 7.3.1991)

6. März 1991

Nach verschiedenen Berichten sollen die Republikanischen Garden während der Bürgerkriegskämpfe bei Basra Senfgas gegen Aufständische und die Zivilbevölkerung eingesetzt haben. (Daily Telegraph, 7.3.1991) (In den folgenden Tagen und Wochen gibt es zahlreiche weitere Berichte über Einsätze von chemischen Waffen durch die Regierungstruppen im Irak.)

12. März 1991

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage gegen zwölf Mitarbeiter der Firmen Pilot Plant GmbH, Karl Kolb GmbH und Water Engineering Trading (W.E.T.). Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsrecht verstoßen zu haben. Irak sei dadurch in die Lage versetzt worden, chemische Waffen herzustellen. (FR, 13.3.1991)

19. März 1991

Die israelische Staatskontrolleurin Potrat erklärte in einem Schreiben an Verteidigungsminister Arens, daß 1,4 Millionen der insgesamt 4,5 Millionen an die israelische Bevölkerung verteilten Gasmasken für den Fall eines chemischen Angriffs keinen ausreichenden Schutz geboten hätten, da sie defekt oder unzureichend gewesen seien. (Taz, 19.3.1991)

22. März 1991

Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet der deutsche Bundestag die Gesetzesnovelle zum Außenwirtschaftsrecht. Gegenüber den am 6. Februar 1991 vorgestellten Maßnahmen wurden nur unwesentliche Änderungen vorgenommen. Die ungewöhnlich rasche Verabschiedung des Gesetzespakets wird von Bundeswirtschaftminister Möllemann mit dem Druck durch befreundete Regierungen begründet. (Vgl. 6. Februar 1991) (FR, 23.3.1991)

3. April 1991

Nach einem Beschluß des UN-Sicherheitsrats (Resolution 687) wird der Irak aufgefordert, alle chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen sowie seine ballistischen Raketen unter UN-Aufsicht zu vernichten und auf den Erwerb von Massenvernichtungswaffen zu verzichten.

7. April 1991

Nach einem Geheimbericht von Bundeswirtschaftsminister Möllemann hat das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in den letzten zehn Jahren unwissentlich Rüstungsexporte im Wert von 1,3 Milliarden DM genehmigt. Noch 1990 seien Chemieanlagen und Chemikalien, die zur Erzeugung oder Entsorgung chemischer Kampfstoffe geeignet sind, vom BAW für den Irak freigegeben worden. (Der Spiegel, Nr. 15, 8.4.1991)

12. April 1991

Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitung wurden die Pläne für die Chemiewaffenanlage Rabta von Libyen an ein unbekanntes Drittland (vermutlich Ägypten oder Nord-Korea) weiterverkauft. (Taz, 12.4.1991)

15. April 1991

Nach einem Bericht des Spiegel enthielten die in der Bundeswehr seit Jahrzehnten verwendeten Gasmasken krebserregendes Asbest. Deshalb wurden sie Anfang Januar in einer bundesweiten Aktion ausgetauscht. (Der Spiegel, Nr. 16, 15.4.1991)

19. April 1991

Vertreter der irakischen Regierung übergeben den Vereinten Nationen in New York eine Liste der Waffen und Materialien, auf die der Irak aufgrund der Waffenstillstandsbedingungen verzichten muß. Hinsichtlich der chemischen Waffen werden folgende Zahlen genannt: 30 CW-Sprengköpfe für Scud-Raketen, 650 Tonnen des Nervengases Tabun und 280 Tonnen Senfgas. Außerdem 1.145 Bomben oder Artilleriegeschosse mit Senfgas. 6.920 Sprengköpfe für 120-Millimeter-Geschosse und 2.500 Sprengköpfe für Raketen des Typs Sakr-30, beide gefüllt mit dem Nervengas Sarin. Außerdem 200 Sarin-Bomben des Typs BD-2 und weitere 75 Tonnen dieses Nervenkampfstoffes. 150 Tonnen des Nervenkampfstoffes Tabun in einem Zwischenstadium, 500 Tonnen Tabun und 280 Tonnen Senfgas. In dem Schreiben wird jeglicher Besitz biologischer oder atomarer Waffen bestritten. US-amerikanische Stellen bezeichneten die genannten Zahlen als zu niedrig. (FR, 20.4.1991)

19. April 1991

Der Bundesrat verweigert seine Zustimmung zu den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen zur Novellierung des Außenwirtschaftsrechts und verweist sie an den Vermittlungsausschuß. Die Mehrheit der SPD-regierten Länder wollte die weitgehenden Befugnisse zur Telefon- und Postüberwachung nicht akzeptieren, die das Zollkriminalinstitut erhalten sollte. (Taz, 20.4.1991)

27. April 1991

Die Behälter der chemischen Waffen, die in den 50er und 60er Jahren im Weißen Meer (UdSSR) versenkt wurden, rosten durch und verseuchen das Wasser. In der gesamten Küstenregion ist die Sterblichkeitsrate binnen eines Jahres um 10%, die Zahl der Mißbildungen bei Neugeborenen um 24% gestiegen. (Welt am Sonntag, 28.4.1991)

13. Mai 1991

Das Weiße Haus in Washington veröffentlicht eine Übersicht über eine »Initiative« Präsident Bushs zur Abrüstung chemischer Waffen. Im Rahmen dieser Initiative sollen u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden: (1) Abschluß der Konvention binnen zwölf Monaten; (2) die USA verzichten darauf C-Waffen „aus welchem Grund auch immer “ einzusetzen; (3) die USA geben ihre Position auf, Sicherheitsbestände von 2% aufrechtzuerhalten, bis alle C-waffenfähigen Staaten dem Vertrag beigetreten sind; (4) sie werden anderen Staaten praktische und wirksame Hilfe zur Verfügung stellen, um zur raschen, sicheren und umweltverträglichen Zerstörung von chemischen Waffen beizutragen.

22. Mai 1991

Die Opposition im Bundestag kritisiert den soeben veröffentlichten Bericht des Wirtschaftsministeriums über deutsche Rüstungsexporte in den Irak. Der SPD-Abgeordnete Bachmaier nannte den Bericht „ein trauriges Beispiel dafür, daß die Regierung freiwillig nicht dazu bereit ist, die Öffentlichkeit umfassend über die Verstrickungen deutscher Firmen “ in solche Geschäfte zu informieren. Der Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Feige, weist darauf hin, daß die Bundesregierung Einzelheiten über die Verwicklung bundesdeutscher Firmen in Giftgasgeschäfte in der öffentlich zugänglichen Kurzfassung des Geheimberichts verschweige. (FR, 23.5.1991, Dokumentation des Bundesministeriums für Wirtschaft, Nr. 311)

7. Juni 1991

Bundesrat verweigert erneut seine Zustimmung zum neuen Außenwirtschaftsrecht, nachdem im Vermittlungsausschuß zwischen Bundesregierung und Bundesrat keine Einigung erzielt werden konnte. Strittig sind nach wie vor die Eingriffsbefugnisse des Zollkriminalinstituts in das Post- und Fernmeldegeheimnis. (FAZ, 8.6.1991)

17. Juni 1991

Der UN-Sicherheitsrat beschließt, daß der Irak die Kosten für die Vernichtung seiner chemischen Waffen selbst zu tragen habe.

18. Juni 1991

Bundeswirtschaftsminister Möllemann erklärt, er wolle das vom Bundesrat abgelehnte Gesetzespaket zum Außenwirtschaftsrecht in „modifizierter Form“ einbringen. Durch die „Herausnahme einer Teilregelung“ soll die Zuständigkeit des Bundesrat umgangen werden. (FR, 19.6.1991)

18. Juni 1991

Unter Berufung auf einen irakischen Wissenschaftler haben Diplomaten der Vereinten Nationen in New York den Verdacht geäußert, daß der Irak weit mehr chemische Waffen und Scud-Raketen besitzt als angegeben. (FR, 19.6.1991)

24. Juni 1991

Die UN-Kommission veröffentlicht einen Bericht über das Ergebnis ihrer Reise in den Irak vom 9. bis 14. Juni. Darin wird u.a. die Auffassung vertreten, daß die staatseigene Muthana-Fabrik zur Vernichtung des irakischen CW-Arsenals geeignet sei. (FR, 26.6.1991)

Die Chronologie wurde zusammengestellt von Joachim Badelt, Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin.

cbw-Chronologie: Januar 1990 – Dezember 1990

cbw-Chronologie: Januar 1990 – Dezember 1990

von cbw-infodienst

Die folgende Chronologie beruht auf der Rolling Chronology der »Sussex-Harvard Information Bank«, die von Dr. Julian Perry Robinson (Universität Sussex) erstellt wird, und auf Informationen des Internationalen Netzwerkes für die Abrüstung chemischer und biologischer Waffen (Großbritannien) sowie Recherche- und Archivarbeit des Informationsdienstes zur Abrüstung chemischer und biologischer Waffen (cbw infodienst), Berlin.
Die CBW-Chronologie wird von nun an zweimal jährlich im Informationsdienst Wissenschaft & Frieden erscheinen und die jeweils zurückliegenden Monate umfassen.

9.2.1990

Die Außenminister der USA und der UdSSR, Baker und Schewardnadse, erklären in Moskau, eine multilaterale, verifizierbare Konvention über chemische Waffen zum frühest möglichen Zeitpunkt anzustreben.1

8.3.1990

In Clausen findet eine Informationsveranstaltung von Ministerien und Behörden statt, bei der die Bevölkerung erstmals erfährt, daß seit über zwanzig Jahren Giftgasgranaten der US-Armee in ihrer nächsten Umgebung gelagert werden.2

14.3.1990

Die libysche Chemiefabrik in Rabta soll durch ein Großfeuer zerstört worden sein.3

28.3.1990

Die Bundesregierung einigt sich auf einen Gesetzentwurf für die Änderung des Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzes. Unter Strafe gestellt wird u.a. die „wesentliche Förderung“ des Handels mit atomaren-, chemischen- und biologischen Waffen und die Beteiligung am Bau von Waffenanlagen im Ausland. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Müller sieht in der Gesetzesvorlage der Regierung den Beweis dafür, daß die Regierungsparteien „politisch dagegen“ seien, Waffengeschäfte zu begrenzen.4

1.4.1990

Iraks Präsident Saddam Hussein erklärt, daß sein Land binäre chemische Waffen besitzt. Er droht damit, im Falle einer Bedrohung durch Israel die Hälfte des Landes zu vernichten. Die neuen chemischen Waffen seines Landes seien so wirkungsvoll wie Atombomben, so Hussein. Die chemischen Kriegführungskapazitäten wären denen der USA und der UdSSR gleichwertig.5

3.4.1990

Der Irak bekräftigt vor der Genfer Abrüstungskonferenz seine Ansicht, daß eine C-Waffen-Konvention nur dann seine Zustimmung findet, wenn sie mit atomarer Abrüstung verkoppelt wird.6

6.4.1990

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) wirft der angolanischen Regierung vor, C-Waffen eingesetzt zu haben.7

5.5.1990

Nach einem Bericht des US-Verteidigungsministeriums sind sowohl iranische wie irakische C-Waffen verantwortlich für das Massaker an der kurdischen Bevölkerung am 18.3.1988 in Halabdscha. So sollen iranische Streitkräfte mehr als 50 Tonnen chemische Bomben verwendet, und wohl auch als erste Zyanid-Granaten eingesetzt haben. Der Iran hat bislang einen Giftgas-Einsatz bestritten.8

7.5.1990

Für drei Millionen DM wurde die Giftgasverbrennungsanlage in Munster repariert und geht im Juni wieder in Betrieb. Dort will die Bundeswehr täglich 350 kg Giftgas aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg verbrennen.9

1.6.1990

Der Bundestag verabschiedet neue Exportkontrollgesetze, durch die Geschäfte bundesdeutscher Unternehmen mit ABC-Waffen im In- und Ausland verhindert werden sollen. Bei Verstößen soll die Höchststrafe 15 Jahre betragen, die Mindeststrafe zwei Jahre. Weiterhin sollen verschärfte Kontrollregelungen einsetzen. Von SPD und den Grünen wird der Koalitionskompromiß kritisiert; er sei verwässert und habe zu viele Schlupflöcher, da keine handhabbaren Kontrollmechanismen vorgesehen sind, die einer wirsamen Schutz bieten. Das Gesetz wird am 22. Juni im Bundesrat beraten und soll am 1. Juli in Kraft treten.10

1.6.1990

In Washington unterzeichnen die Präsidenten der USA und der UdSSR, Bush und Gorbatschow, einen Vertrag, der die Reduzierung der jeweiligen C-Waffen-Potentiale auf 5.000 Tonnen (Kampfstoffe) bis zum Jahr 2002 vorsieht. Außerdem wollen beide Staaten acht Jahre nach Inkrafttreten einer CW-Verbotskonvention ihre CW-Arsenale auf jeweils 500 Tonnen abbauen. Dann soll auf einer Sonderkonferenz aller Unterzeichnerstaaten der Konvention entschieden werden, ob eine endgültige Vernichtung der Restbestände innnerhalb der nächsten beiden Jahre zu erfolgen habe..11

6.6.1990

US-Inspektoren besuchen C-Waffen-Lagerstätten in der UdSSR. Dies war im Abkommen von Wyoming vereinbart worden.12

20.6.1990

Experten der UdSSR besichtigen die im Bau befindliche C-Waffen-Vernichtungsanlage im Tooele Army Depot in Utah, USA.13

22.6.1990

Der Bundesrat lehnt mit der Mehrheit der SPD-regierten Länder die Novelle des Aussenwirtschaftsgesetzes ab (die somit nicht inkrafttreten kann) und ruft den Vermittlungsausschuß an. Es sollen schärfere Strafen für die Beteiligung deutscher Staatsbürger an der Produktion von ABC-Waffen durchgesetzt werden. So soll die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht werden.

25.-29.6.1990

In Genf treffen Vertreter der chemischen Industrie mit den Verhandlungsdelegationen bei der Genfer Abrüstungskonferenz zusammen und diskutieren Probleme bei der Kontrolle eines umfassenden C-Waffen-Verbots.

27.06.1990

Das Landgericht Mannheim verurteilt den ehemaligen Geschäftsführer der Imhausen-Chemie, Jürgen Hippenstiel-Imhausen, wegen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. In dem Prozeß konnte aufgrund von Zeugenaussagen und Gutachten nachgewiesen werden, daß die Anlage in Rabta der Produktion von Senfgas sowie Sarin und Soman dient.14

27.6.1990

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beginnt Ermittlungen gegen die Stuttgarter Handelsfirma »Rose GmbH« und das Datenverarbeitungsunternehmen Abacus in Ulm, die an der Lieferung einer zweiten Giftgasfabrik an Libyen beteiligt sein sollen.15

1.7.1990

Der bundeseigene Salzgitter-Konzern soll doch mehr in den Imhausen/Rabta-Fall verwickelt gewesen sein, als bislang bekannt war. Nach einem Bericht des Spiegel sollen mindestens drei Manager des Konzerns von der Lieferung an Libyen unterrichtet gewesen sein.16

6.7.1990

Nach Berichten der Berliner tageszeitung sollen in der DDR chemische Kampfstoffe der Sowjetunion gelagert werden. Auch hätten Übungen mit chemischen Waffen stattgefunden. Die Bestände sollen 20-30.000 Tonnen betragen. Das VEB Arzneimittelwerk Dresden soll vor 1985 zeitweilig auch chemische Kampfstoffe hergestellt haben.17

10.7.1990

Das Bundesverteidigungsministerium geht davon aus, daß die Berichte über sowjetische C-Waffen in der DDR zutreffen. Es gäbe sechs bis acht Depots für diese Waffen.18

Der Sprecher des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der DDR, Oberst Uwe Hempel, widerspricht dieser Darstellung und erklärt nach Rücksprache mit dem Oberkommando der sowjetischen Streikräfte, daß keine sowjetischen C-Waffen in der DDR gelagert seien.19

14.7.1990

Der französische Außenminister Dumas sagt in einem Interview, er halte ein C-Waffen-Abkommen noch dieses Jahr für möglich, wenn einige Staaten ihre Auffassung, daß C-Waffen ein Abschreckungspotential gegen Atomwaffen darstellten und somit die Abrüstung bei beiden Waffen zu koppeln sei, aufgeben würden.20

19.7.1990

Der Leiter des Inspektionsteams der Bundeswehr erklärt, daß die Untersuchungskommission in der DDR keine chemischen Waffen gefunden habe. Die NVA verfüge lediglich über geringe Mengen an Kampfstoffen, die zur Ausbildung in der Kampfstoffabwehr sowie zur Prüfung von Schutzmitteln benötigt würden.21

26.7.1990

Der Abtransport der chemischen Waffen der USA aus der Bundesrepublik beginnt. Über wechselnde Routen werden die 100.000 Giftgasgranaten an dreißig Werktagen von Clausen nach Miesau transportiert werden. Dort werden sie unter freiem Himmel zwischengelagert, bis sie per Bahn nach Nordenham transportiert werden. Jeder Transport besteht aus 80 Fahrzeugen und wird von 1.200 Polizisten begleitet.22

27.7.1990

Israel gibt erstmalig den Besitz von chemischen Waffen zu.23

1.8.1990

Die SPD befürchtet eine Umweltkatastrophe durch die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nord- und Ostsee versenkten C-Waffen. Der Bundestagsabgeordnete Klaus Kübler fordert die Bundesregierung auf, umfassende Auskunft über Vernichtung der Wehrmachtsbestände, eventuelle Restbestände und die Versenkungsaktionen zu geben.24

8.8.1990

Die Berliner tageszeitung berichtet, daß bereits im Juli Vertreter der US-Armee erklärt hatten, die aus der Bundesrepublik abgezogenen C-Waffen werden dem für den Pazifik zuständigen Armeekommando unterstellt und dienten weiterhin „nationalen Verteidigungszwecken der USA“. Der Grund dafür liege in den Schwierigkeiten mit der Produktion neuer, binärer C-Waffen, da nicht sicher ist, ob die vom Pentagon erfordete Mindestmenge bis Anfang 1991 produziert werden kann, bevor das C-Waffenabkommen zwischen der Sowjetunion und den USA in Kraft tritt.25

15.8.1990

Das Inspektionsteam der Bundeswehr, das bei der sowjetischen Militäreinheit in Hohenleipisch im DDR-Bezirk Cottbus nach chemischen Waffen gesucht hatte, hat dort lediglich konventionelle, zur chemischen Kriegführung untaugliche Muniton vorgefunden. Der Leiter der Gruppe bestätigte, daß die Inspekteure uneingeschränkten Zutritt zu allen Bereichen des Militärstützpunktes gehabt hätten.26

16.8.1990

Wie Andreas Zumach in der Tageszeitung belegt, beruhen die Meldungen über angebliche große C-Waffenvorräte der UdSSR in mehreren osteuropäischen Staaten auf gezielten Fehlinformationen des Bundesnachrichtendienstes und der Bundesregierung.27

16.8.1990

Die USA schließen bei einem C-WaffenAngriff durch den Irak einen eigenen Einsatz solcher Waffen nicht aus. Der amerikanische Delegationsleiter in Genf, Richard Ledogar, betont die Position seiner Regierung, wonach sich die USA einen Vergeltungsschlag vorbehalten.28

17.8.1990

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt beantragt Haftbefehle gegen ehemals leitende Mitarbeiter der Firmen Karl Kolb, Pilot Plant, Preussag und der Water Engineering Trading GmbH (W.E.T.). Sie stehen im Verdacht, Anlagen zur Chemiewaffenproduktion im Wert von DM 30 Mio. in den Irak geliefert zu haben. Die langjährigen Ermittlungen konnten erst zu Verhaftungen führen, nachdem der Schweizer Professor W. Richarz den erforderlichen Nachweis erbrachte, daß die Anlagen zur Giftgasproduktion nicht nur geeignet, sondern eigens dafür konstruiert worden seien.29

18.8.1990

Übereinstimmend haben die Delegationsleiter der UdSSR und der USA von „mangelnden Fortschritten“ bei den Genfer Verhandlungen über ein Verbot von C-Waffen berichtet. Anstatt die wichtigen politischen Fragen zu lösen, habe man sich bei Debatten um Detailfragen im Kreise gedreht.30

30.8.1990

Der US-Kongreß legt einen Bericht vor, aus dem hervorgeht, daß die C-Waffen-Verbrennungsanlage auf dem Johnston-Atoll erst im September 1991 mit voller Kapazität arbeiten kann. Die US-Armee liegt danach um drei Jahre hinter ihrem Zeitplan zurück. Außerdem sind die Kosten um 190 Millionen Dollar höher als bisher geplant.31

4.9.1990

Medico international will Schadensersatz für die kurdischen Opfer der irakischen Giftgasangriffe von 1988 von der Bundesregierung einklagen. Grundlage für die Klage ist die „unmittelbare Beteiligung von Mitgliedern des BND am Aufbau der irakischen Giftgasanlage“, woraus Medico schließt, daß die Bundesregierung frühzeitig von den Geschehnissen im Irak unterrichtet war und sie eventuell sogar gebilligt habe.32

7.9.1990

Die deutsche Bundesregierung hat sich nach Angaben der US-Botschaft in Bonn bereiterklärt, den US-Streitkräften weitere 20 ABC-Spürpanzer Fuchs für ihre Operationen in der Golfregion zur Verfügung zu stellen. Damit befinden sich nun insgesamt 30 bundesdeutsche Spürpanzer im Krisengebiet.33

12.9.1990

Der Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag schlägt vor, die vorgesehene Mindeststrafe bei Verstößen gegen die neue Außenwirtschaftsgesetzgebung von einem auf zwei Jahre anzuheben. Auch die sog. »Wissenschaftsklausel« soll entfallen, die ausdrücklich Straffreiheit bei leichten Verstößen im Rahmen wissenschaftlicher Zusammenarbeit zusicherte.34

12./13.9.1990

Der Abtransport der in Miesau zwischengelagerten amerikanischen C-Waffen beginnt. Die Granaten werden jeweils nachts mit Zügen nach Nordenham gebracht, wo sie auf US-Militärfrachtschiffe verladen werden.35

19.9.1990

Der Deutsche Bundestag verabschiedet das »Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen«. Die Novellierung des Außenwirtschaftsrechts war infolge des Imhausen/Rabta-Falles Anfang 1989 in Gang gekommen.36

22.9.1990

Die beiden US-Militärfrachtschiffe mit den amerikanischen C-Waffen aus der Pfalz verlassen den niedersächsischen Hafen Nordenham, um die Granaten zum Johnston-Atoll zu bringen, wo sie 1994 vernichtet werden sollen.37

2.10.1990

Eine Teilnehmerin an den Blockaden vor dem Fischbach-Depot im Sommer 1988 wird vor dem Landgericht Zweibrücken freigesprochen. Dieser Prozeß stand am Anfang von mehr als 120 Revisionsverfahren vor rheinland-pfälzischen Gerichten. Von den 122 erstinstanzlichen Verfahren endeten 111 mit einer Verurteilung wegen Nötigung oder versuchter Nötigung. Es gab elf Freisprüche, zumeist aus Mangel an Beweisen.38

17.10.1990

Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitung stehen 120 bis 150 Firmen unter Verdacht, dem Irak auf teilweise illegalen Wegen zu Raketentechnologie, Atomtechnik, Giftgasanlagen sowie zu konventionellem Kriegsmaterial verholfen zu haben. Dies geht aus einer Liste mit verdächtigen Unternehmen hervor, die von einem interministeriellen Ausschuß zu Embargo-Fragen erstellt und ständig fortgeschrieben wird.39

23.10.1990

Der US-Kongreß beschließt für den Verteidigungshaushalt 1991 keine Mittel für das Binärwaffenprogramm zur Verfügung zu stellen. Für das Programm zur Vernichtung der CW-Bestände wurden 382,6 Millionen US-Dollar genehmigt, das sind 28,2 Millionen US-Dollar mehr als ursprünglich beantragt.40

25.10.1990

Wie aus einem als »streng geheim«, inzwischen aber freigegebenen Memorandum der Stabschefs der US-Streitkräfte aus dem Jahr 1962 (JCSM-970-62) hevorgeht, wurde in Gerbach bei Kirchheimbolanden bereits 1959 ein C-Waffen-Depot eingerichtet. Im Jahre 1967 wurde der größte Teil der dort gelagerten 3.549 Tonnen Giftgas aus der Bundesrepublik abtransportiert – bis auf die Granaten mit dem Nervenkampfstoff Sarin, die damals nach Clausen geschafft wurden.41

24.11.1990

Auf einer Fachtagung der Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden« wird auf die wachsende Gefahr durch biologische Waffen hingewiesen. Vor allem neuere Entwicklungen in der Gentechnologie haben zu einer möglichen Beherrschbarkeit und damit zu einem größeren Interesse der Militärs an diesen Waffen geführt.

Obwohl die Herstellung, der Besitz und die Weitergabe von biologischen Waffen nach der B-Waffen-Konvention von 1972 verboten sind, blieb die Forschung für »Schutzzwecke« erlaubt. In der Sowjetunion sind 70 Institute auf dem Gebiet der sog. »B-Waffen-Schutzforschung« tätig. Der BW-Etat der USA vervierfachte sich von 1980 bis 1988 auf 60 Millionen Dollar. In der Bundesrepublik gab es einen Anstieg von sechs auf 23,5 Millionen DM zwischen 1978 und 1988.42

26.11.1990

Nach Angaben des sowjetischen Verteidigungsministeriums gibt es große Schwierigkeiten, geeignete Standorte für die Vernichtung der C-Waffen zu finden, da die Bevölkerung „stürmisch gegen den Bau derartiger Objekte“ protestiere.43

13.12.1990

Zwei ehemalige Mitarbeiter der Imhausen-Chemie werden verhaftete wegen des Verdachts, Libyen beim Aufbau einer C-Waffen-Produktionsanlage geholfen zu haben.44

17.12.1990

Nach einem Bericht des SPIEGEL plant Libyen den Bau einer Produktionsanlage für biologische Waffen in der Nähe der Stadt Sebha, sowie weitere Projekte zur Herstellung von chemischen Waffen südlich von Sirt und in Rabta.45

Anmerkungen

1) taz, 12.2.1990 Zurück

2) taz, 9.3.1990 Zurück

3) The Independent (London), 15.3.1990 Zurück

4) FR, 31.3.1990 Zurück

5) FAZ, 3.4.1990; Die Zeit 6.4.1990 Zurück

6) CD/PV.548, S.21 Zurück

7) FAZ, 6.4.1990 Zurück

8) taz, 5.5.1990 Zurück

9) taz, 8.5.1990 Zurück

10) FAZ, 2.6.1990 Zurück

11) Der Text des Vertrages ist abgedruckt in: CD/1001 vom 12.6.1990 Zurück

12) Chemical Weapons Convention Bulletin, June 1990, S. 18 Zurück

13) TASS, 22.6.1990 Zurück

14) SZ, 28.6.1990 Zurück

15) FAZ, 28.6.1990 Zurück

16) Der Spiegel, 1.7.1990 Zurück

17) taz, 7.7.1990, Berliner Morgenpost, 10.7.1990 Zurück

18) FAZ, 11.7.1990 Zurück

19) Berliner Zeitung (DDR), 11.7.1990 Zurück

20) Jane's Defence Weekly, 14.6.1990, S.64 Zurück

21) taz, 20.7.1990 Zurück

22) FR, 25.7.1990 Zurück

23) taz, 28.7.1990 Zurück

24) taz, 2.8.1990 Zurück

25) taz, 8.8.1990 Zurück

26) FR, 15.8.1990 Zurück

27) taz, 16.8.1990 Zurück

28) taz, 17.8.1990 Zurück

29) FAZ, 18.8.1990 Zurück

30) taz, 18.8.1990 Zurück

31) FAZ, 31.8.1990 Zurück

32) taz, 4.9.1990 Zurück

33) FR, 8.9.1990 Zurück

34) FR, 13.9.1990 Zurück

35) FR, 14.9.1990 Zurück

36) Stenographische Protokolle des Deutschen Bundestags, 19.9.1990, S. 17786ff.; Bundesgesetzblatt vom 10.11.1990, S. 2428 ff. Zurück

37) Hannoversche Allgemeine Zeitung, 24.9.1990 Zurück

38) taz, 2.10.1990 Zurück

39) taz, 17.10.1990 Zurück

40) Chemical Weapons Convention Bulletin, Dezember 1990, S. 11 Zurück

41) SZ, 25.10.1990 Zurück

42) FR, 26.11.1990 Zurück

43) taz, 26.11.1990 Zurück

44) FR, 14.12.1990 Zurück

45) Der Spiegel, 17.12.1990 Zurück

Die Chronologie wurde zusammengestellt von Joachim Badelt, Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, Berlin.

Spürpanzer Fuchs

Spürpanzer Fuchs

Der bundesdeutsche Beitrag zum US-amerikanischen C-Waffen-Programm

von Manuel Kiper

Der Bonner Professor Paul hat jüngst den Nobelpreis für Physik erhalten. Seine Erfindung, die Paulsche Ionenfalle, wurde zu einer militärischen Aufrüstung besonderer Art genutzt: das Prinzip hat Eingang in die Entwicklung des bundesdeutschen Spürpanzers »Fuchs« gefunden. Der FUCHS ist inzwischen zum weltbesten C-Waffen-Spürgerät und zum bundesdeutschen Rüstungsexportschlager avanciert.

Das BMVg hat die Umsetzung des Paulschen Meßprinzips im Rahmen der ABC-Abwehr mit einem Betrag von 5 Millionen DM zu einem mobilen, universalen, hochempfindlichen Spürsystem, dem MM-1 von Bruker-Franzen in Bremen, finanziert. Montiert wird das MM-1 auf den Transportpanzer FUCHS von Thyssen-Henschel. Der Spürpanzer FUCHS gehört damit zu der Familie der von Thyssen-Henschel bereits mit mehr als 1.000 Fahrzeugen gelieferten Transportpanzer FUCHS. Im Feldheer werden die ABC-Abwehrbataillone auf Korpsebene mit je 18, die ABC-Abwehrkompanien der Divisionen mit je 6 Spürpanzern ausgestattet.1 Der Spürpanzer FUCHS wurde im Februar 1988 der Truppe übergeben. Insgesamt soll das Heer bis Ende 1990 140 Exemplare erhalten. Mehr als siebzig Füchse sind schon ausgeliefert. Bis zum Jahr 1990 wird damit im Bereich der Bundeswehr „eine analytische Meßkapazität“ installiert, „die weltweit ihresgleichen sucht“, wie es B. Odernheimer anläßlich eines Vortrags auf der Jahrestagung 1987 der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern ausdrückte.2

Das bei Bruker-Franzen in Bremen entwickelte Spürgerät MM-1 beruht auf einer miniaturisierten Massenspektrometrie kombiniert mit Gaschromatographie. Dieses Wunderwerk der Analytik wurde für das Militär konzipiert, kann aber in gleicher Weise zur Analyse ziviler Schadstoffe eingesetzt werden.

Die Nachweisgrenzen des MM-1 liegen für thermisch stabile, unpolare Stoffe wie Lindan oder TCDD unter 1ng absolut. Chlorbenzol wird in der Luft in Konzentrationen um 10ug/m³ innerhalb von 30 Sekunden, in Trinkwasser (indirektes Verfahren mit Anreicherung an Silicongummi) in Konzentrationen um 1ug/kg innerhalb von 3 Min. angezeigt. Auf Oberflächen werden seßhafte Schadstoffe, je nach Beschaffenheit der Oberfläche, in Belegungsdichten von einigen ug/m² bis mg/m² erfaßt.

Das MM-1 ist durch weitgehende Automation der Meßdatenauswertung mit Mikroprozessor sehr einfach zu bedienen. Spürergebnisse werden übersichtlich auf einem Bildschirm dargestellt. Im Routinebetrieb können bis zu 22 Schadstoffe quasi kontinuierlich nebeneinander detektiert werden. Die zu detektierenden Stoffe können durch Zugrundelegung von Literaturspektren und Eichung der gespeicherten Daten auf beliebige Fragestellungen aktualisiert werden.

Mit diesem Gerät können heute bereits die einzelnen Kampfstoffe in Konzentrationen unter einem Milliardstel Gramm und innerhalb von 30 Sekunden nachgewiesen werden. Spürergebnisse über Tabun, Soman, Sarin, VX, Phosgen, Adamsit und Dutzende weiterer Kampfstoffe können über Funk „nahezu in Echtzeit in ein Lagezentrum übermittelt werden“. Mit dem MM-1 kann dabei Luftspüren, Bodenspüren oder auch Wasseranalyse betrieben werden. Unbekannte Substanzen können vom Datensystem gesteuert während der Messung automatisch identifiziert werden; bislang sind ca. 1.000 Substanzen in Datensätzen erfaßt. Die Eichung des Spürsystems auf chemische Kampfstoffe fand in der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schutz statt.

Das MM-1 ist zwar eine mililtärische Entwicklung. Mit dem MM-1 können aber auch Altlasten aufgespürt und untersucht werden, Abgasfahnen von Bränden nachgespürt und die Schadstoffe identifiziert, Schadstoffe im Wasser schnell und zuverlässig vor Ort bestimmt und quantifiziert werden, ausdünstende Schadstoffe wie z.B. Holzschutzmittel in der Innenraumluft entdeckt, Giftmülltransporte kontrolliert werden und vieles mehr, z.B. natürliche C-Kampfstoffe in der Luft aufgespürt und ins Einsatzlagezentrum gemeldet werden oder wie beim Bundeskriminalamt: das MM-1 gegen den Heroinschmuggel eingesetzt werden.3

Aufrüstung der US-Army mit dem Spürpanzer

Die Entwicklung des Spürpanzers FUCHS ist von Anfang an „auf großes Interesse im Ausland gestoßen“.4 Bereits 1986 wurden US-Soldaten in der ABC- und Selbstschutzschule Sonthofen am Spürpanzer ausgebildet. Anschließend unterzogen sie den FUCHS einem Vergleichstest mit anderen Entwicklungen. Die USA haben daraufhin entschieden, eine ähnliche eigene Entwicklung abzubrechen und den Spürpanzer FUCHS für die US-Streitkräfte zu beschaffen. Sechs Spürpanzer wurden für Erprobungszwecke bereits im Jahr 1988 geliefert. Sechs weitere sollten im Jahr 1989 folgen. In den Jahren 1990/91 sollen weitere 44 Stück beschafft werden. Für die volle Ausrüstung soll mit Auslieferung ab 1992 eine weiterentwickelte Version bereitgestellt werden. Der Bedarf hierfür wird auf mehrere Hundert Stück veranschlagt.5 Bislang hatten die USA in ihrem Chemical Warfare – Biological Defense Program die Entwicklung der B- und C-Waffenanalytik selber betrieben. Angeblich wurden vom Spürpanzer FUCHS 576 Stück geordert.6

Vermerkt sei hier, daß der FUCHS nicht nur an die USA geliefert wird, sondern Exemplare auch an Abu Dhabi, Thailand und Kampuchea. Auch der Iran beabsichtigte, zwei Füchse zu ordern.

MM-1 im Katastrophenschutz

Das MM-1 kann aber nicht nur chemische Kampfstoffe riechen. Seine Entwicklung wurde zwar von der Bonner Hardthöhe mit Millionenbeträgen angeschoben, schließlich ging es um die Entdeckung von eingesetzten C-Waffen. Die Analytik taugt aber genauso gut für friedliche Zwecke. Einige zivile Exemplare sind bereits im Einsatz, so z.B. bei der BASF in Ludwigshafen. Wenn auch noch kein einziges kommunales Umweltamt in der Bundesrepublik über ein MM-1 verfügt, und die Umweltämter auf absehbare Zeit offensichtlich hinter der Aufrüstung der Bundeswehr zurückstecken müssen; die Schutzkommission beim Bundesamt für den Zivilschutz drängt bereits auf eine mobile Eingreifgruppe ausgestattet mit MM-1. Dies geht hervor aus ihren Empfehlungen, die sie im Mai 1989 zu Fragen der Bewältigung von Chemieunfällen verabschiedet hat. Zum Schutz der Zivilbevölkerung im Katastrophen- oder Verteidigungsfalle („der größten Katastrophe“) sollen Spürgeräte in Hubschraubern bei zentralen Katastrophenstäben bereitstehen, um Giftgasfahnen jedweden Ursprungs aufzuspüren.

Die Schutzkommission empfiehlt für die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes im Frieden und im Verteidigungsfall folgende Vorgehensweise zur Bewältigung von Chemieunfällen:

  1. Die Realisierung eines mobilen Einsatzkonzeptes zur schnellen Gewinnung wichtiger Analysedaten vor Ort und den quellbezogenen, schwerpunktmäßigen Einsatz unspezifischer Detektoren zum Zwecke der Frühwarnung.
  2. Die Etablierung einer zentralen Expertengruppe zum Zwecke der Beratung der Katastrophenabwehr im Ereignisfall.
  3. Die Definition der Inhalte und die Realisierung von Faktendatenbanken im Einvernehmen mit der Expertengruppe.“

Die Schutzkommission vertritt die Meinung, daß das „GCMS-Meßprinzip im mobilen Einsatz die Methode der Wahl für den hier ins Auge gefaßten Verwendungszweck darstellt.“ Ein flächendeckendes Frühwarnmeßnetz ähnlich dem Strahlenschutz würde allerdings zu der „gewaltigen Zahl von mindestens 43.000 Meßstellen führen.“ Die Schutzkommission sieht angesichts der ungeheuren Kosten eines solchen Meßnetzes und dem Mangel an Toxikologen in der Bundesrepublik die Alternative in der Enwicklung eines mobilen Einsatzkonzeptes gestützt auf Hubschrauber. Die Schutzkommission kommt zu dem Schluß: „Im Hinblick auf die Notwendigkeit qualifizierten Personals einerseits und die Höhe der notwendigen Investitionskosten andererseits wird eine gemeinsame Nutzung der mobilen Einsatzeinheit durch die in den Bereichen Katastrophenschutz und Umweltschutz tätigen Institutionen vorgeschlagen.“ 7

Um die Bedeutung dieser Vorschläge für den Umweltschutz zu ermessen, sei noch ein Blick auf die Schutzkommission geworfen. Im Jahre 1951 wurde die Schutzkommission gegründet, „weil“, wie Staatssekretär Spranger es anläßlich ihrer 35. Jahrestagung im Jahre 1986 ausführte, „die schon bald nach Ende des 2. Weltkrieges wieder auflebende Bedrohungssituation, die u.a. durch die neuen atomaren Angriffswaffen gekennzeichnet war, schon die erste Bundesregierung zwangen, Zivilschutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu planen. Dazu wurde die von unabhängigen Wissenschaftlern unter Führung von Prof. Werner Heisenberg in der Schutzkommission dem Bundesminister des Innern freiwillig angebotene Unterstützung dankbar angenommen.“

Die Schutzmediziner kümmern sich um Katastrophen, wobei in ihrer Vorstellung Krieg die größte Katastrophe ist, auf die es sich vorzubereiten gilt. Dies sieht nicht nur Rebentisch, der langjährige Sanitätsinspekteur der Bundeswehr in seinem Standardwerk zur Katastrophenmedizin so.8 Vielmehr wird bereits seit 1980, angefangen vom Gesundheitssicherstellungsgesetz der sozialdemokratischen Gesundheitsministerin Antje Huber, bis zum Ende 1989 verabschiedeten neuen Katastrophenschutzergänzungsgesetz die Vereinnahmung des Gesundheitswesens für militärische Zielsetzungen betrieben. Die Ziele dieser Kommission machte Spranger denn auch anläßlich des 35jährigen Wirkens der Kommission deutlich, als er erklärte, daß „die Waffen, gegen deren Wirkung diese Kommission seit langem Schutzmaßnahmen erforscht“ – trotz aller Abrüstungsbemühungen – nach Auffassung der Bundesregierung „sobald nicht unwirksam gemacht oder abgeschafft sein werden.“

Die biologische Aufrüstung des Spürpanzers

Aber nicht nur Chemie ist beim Militär gefragt. Neue Entwicklungen setzen auf eine biologische Aufrüstung des Spürpanzers FUCHS : Biosensoren werden entwickelt. Und wieder hat die Bundeswehr die Nase vorn. Bei Bruker-Franzen im amerikanischen Auftrag wie bei Professor Schügerl am Institut für Technische Chemie der Universität Hannover oder bei Professor Schmitz in Hamburg am renommierten Bernhard-Nocht-Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten oder an der Universität Ulm werden Alarmgeräte gegen Biogifte und B-Waffen entwickelt.

Professor Schügerl, der mit seinem Institut für Technische Chemie der Universität Hannover in den Forschungsschwerpunkt „Grundlagen der Bioprozeßtechnik“ der Universitäten Braunschweig, Göttingen, Hannover, der GBF und des Max-Planck-Instituts für Biophysikalische Chemie eingebunden ist, wickelt für das Bundesverteidigungsministerium das Projekt „Entwicklung und Herstellung eines Antigendetektionssystems auf der Basis eines immunoptischen Biosenors“ ab. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, feldverwendungsfähige Detektoren zur Erkennung von Mykotoxinen zu etablieren. Mykotoxine sind biologische Gifte, die von Pilzen ausgeschieden werden. Zu diesen rechnen sowohl die Aflatoxine, als auch T-2 Toxin und Hunderte weiterer.

Mykotoxine sollen in den kriegerischen Auseinandersetzungen in Kampuchea, Afghanistan und zuletzt von seiten des Iraks im Golfkrieg eingesetzt worden sein. Glaubt man US-Quellen, dann gibt es bereits 10 Staaten auf dieser Erde, die B-Waffen herstellen. Daß dazu der Irak gehört und daß der Irak gerade Mykotoxine im Krieg gegen Iran eingesetzt hat, ist für manche Militärzeitschriften längst erwiesen. So berichtete Rudolf Brüchen in der Europäischen Wehrkunde schon 1986: „Im Frühjahr 1984 wurden erstmals verwundete iranische Soldaten nach Europa geflogen. Es sollte geklärt werden, was ihre schweren Verletzungen verursacht hatte. Iran behauptete, bei irakischen Angriffen seien chemische Kampfstoffe eingesetzt worden. Irak hielt dem entgegen, die Verletzungen seien Folgen einer Explosion in einer petrochemischen Fabrik (…). Am Ende stand fest: Die Verletzungen sind durch eine Mischung von drei Kampfstoffen hervorgerufen: Yperit, Mykotoxine und ein Gas, das später als Tabun identifiziert wurde.“ 9

Die Rabtaaffäre des Frühjahrs 1989 hat hier zu einem bösen Erwachen in der Bundesrepublik geführt. Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15.2.1989 feststellte, „war die Anlage in Rabta zur Herstellung von C-Waffen nicht nur geeignet, sondern von vornherein bestimmt gewesen.“ 10 Daran könnte die Bundesrepublik nicht ganz unbeteiligt sein. Immerhin waren aus der Bundesrepublik Mykotoxine an den Irak geliefert worden. Josef Kühn mit der Firma Plato-Kühn aus dem niedersächsischen Neustadt am Rübenberge vermittelte den Irakern 1986 einen gewünschten Giftlieferanten, nämlich die Firma Sigma Chemie in Oberhaching bei München. 1987 gingen zum Preis von 29.630 DM 100 mg des Mykotoxins HT-2 und 500 mg des Mykotoxins T-2, 2000 mg Diacetoxyscirpenol und 100 mg Verrucarol als Gefahrgut deklariert von Hannover per Luftfracht nach Bagdad. Ein Verfahren gegen Kühn wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde gegen Zahlung von 25.000 DM vom Generalbundesanwalt wegen geringer Schuld mit Verfügung vom 16.8.1988 eingestellt.11 Die Verwicklungen waren immerhin so, daß der SPIEGEL schrieb: „Mit deutscher Hilfe erforscht und entwickelt der Irak biologische Waffen.“12

Nach Angaben der Bundesregierung war in diesem Verfahren die Lieferung von Mykotoxinen „ohne rechtliche Bedeutung“. Wie die Bundesregierung fortfuhr, „unterliegt die Ausfuhr von Mykotoxinen im übrigen, jedenfalls in kleineren Mengen, nach einem vom Generalbundesanwalt eingeholten Gutachten des Bundesamtes für Wirtschaft in Eschborn auch weder dem Kriegswaffenkontrollgesetz noch dem Außenwirtschaftsgesetz.“

Die Bundesrepublik ist aber nicht nur Spitze was die Reinigung potentieller B-Agenzien anbelangt. Andere Forscher entwickeln B-Waffen-Spürgeräte. Professor Schügerl wurde bereits erwähnt. Ein weiterer ist Professor Schmitz in Hamburg, am renommierten Bernhard-Nocht-Institut für Schiffs- und Tropenkrankenheiten.

Wie er dazu kam, B-Waffen-Staubsauger für die Bundeswehr zum Schnellnachweis der B-waffen-geeigneten, hartnäckige Fieber und innere Blutungen verursachenden Erreger wie Arena-, Junin- und Dengueviren zu entwickeln, erklärt Schmitz selber so: „Ich habe über meine Ergebnisse im Rahmen von Vorträgen gesprochen, und dann sind Mikrobiologen auf mich zugekommen, die bei der Bundeswehr arbeiten, und haben gesagt: Ihr macht das gut und tüchtig – wir möchten gerne testen, inwieweit in die Umwelt irgendwelche Viren oder Bakterien abgegeben sein können… Was die Bundeswehr macht, kann ja auch mal positive Effekte haben. Ist doch besser, die bezahlen uns diese zwei Stellen, als wenn sie da irgend so 'ne Rakete in die Ostsee schießen. Da drückt einer auf 'nen Knopf, und schon gehen dreihunderttausend Mark kaputt. Und die würden wir hier gerne haben. Da ist das Geld doch mal sinnvoll kanalisiert.“ 13

Schmitz wickelt für das BMVg das Projekt „Schnellnachweis von Virusantigenen durch den Einsatz von Fluoreszenz- und Lumineszenzverfahren“ ab. Dieses auf fünf Jahre ausgelegte Projekt hat die „Suche nach und Anwendung neu entwickelter Nachweisverfahren“ für militärisch relevante krankmachende Viren zum Ziel. Die Rüstungsabteilung des BMVg hat im Lastenheft vom 21.7.1987 zum Zuwendungsbescheid für dieses Projekt deutlich gemacht, daß „besonderer Wert auf die Konzipierung von laborfern einsetzbaren schnellen Testsystemen gelegt wird“. Im Lastenheft heißt es weiter: „In enger Zusammenarbeit mit der Industrie und Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schutz sollen für das ausgewählte Detektionsverfahren Reagenziensets konzipiert werden, die eine Durchführung der Diagnostik ohne Laborunterstützung ermöglichen.“

Daß Schmitz dabei etwas mit Panzern zu tun habe, hört der Tropenmediziner nicht gerne. Dabei geht es bei dem feldverwendungsfähigen Gerät, an dessen Konzeption Schmitz wie Schügerl beteiligt sind, letztlich auch um den neuen bundesdeutschen Rüstungsexportschlager, nämlich den Spürpanzer FUCHS sowie tragbare Miniaturdetektoren für die Truppe.

Zur Zeit arbeitet auch Bruker-Franzen mit Hochdruck an einem System CBMS, einem Massenspektrometer, mit dem auch biologische Agenzien identifiziert werden können. Das Gerät wird entwickelt im Unterauftrag für die US-Firma Teledyne. Nach Auskunft von Franzen würde während der Entwicklung lediglich mit harmlosen Heu- oder Tabakbakterien gearbeitet. Die Abstimmung auf die Bio-Kampfstoffe geschehe in dafür geeigneten Labors vermutlich in den USA.14

In den USA ist inzwischen die Entwicklung optischer Biosensoren erfolgreich geglückt. Kürzlich wurde ein Quarzfaserbiosensor für T-2 Mykotoxin in Zusammenarbeit mit dem Aberdeen Proving Ground, einem der drei maßgeblichen US-amerikanischen B- und C-Waffenforschungszentren entwickelt. Das Prinzip dieses Verfahrens beruht darauf, daß an das optische Material ein Antikörper gebunden wird, an den das biologische Material, das sogenannte Antigen, spezifisch angekoppelt und damit die optoelektronischen Verhältnisse ändert, was sich in einem Signal bemerkbar macht. Die unveränderte Stabilität des Biosensors über Monate hinweg konnte unter Beweis gestellt werden.15

Resultierend aus den Schutzforschungsprogrammen der NATO werden somit hochsensible vor Ort einsetzbare Detektionssysteme zum Aufspüren von chemischen und biologischen Agenzien auf den Markt kommen. Ähnlich wie das MM-1 bisher schon nicht nur C-Kampfstoffe, sondern in gleicher Weise auch alle anderen Chemikalien in der Umwelt ausfindig machen konnte, werden die in Entwicklung begriffenen Biosensoren es zukünftig auch erlauben, vor Ort Lebensmitteluntersuchungen auf beliebige Pilzgifte oder bakteriellen Befall wie z. B. Salmonellen vorzunehmen. Rüstungskonversion fällt bei dieser Art »Schutzwaffe« leicht. Ob für solche Zwecke allerdings dann auch Gelder zur Verfügung stehen werden, oder ob die Abwehrkraft unserer Gesellschaft beim Schutz gegen potentielle CB-Kampfstoffe stehenbleiben wird, ist zwar nicht entschieden. Bislang allerdings haben die Militärs die Spürnase vorn.

MM-1 und die C-Waffen-Hochrüstung

Abwehr gegen C- und B-Waffen setzt immer Kenntnis und Handhabung der krankmachenden und todbringenden Erreger und Gifte voraus. Schnellnachweissysteme, Antidots und Impfstoffe sowie schnelle Immunisierungsverfahren erlauben erst den wirkungsvollen Einsatz potentieller C- und B-Waffen. Selbst Schnellnachweissysteme erhöhen noch die Kampfkraft der Truppe – wie sie selber sagt – da nur so das kampfkraftschwächende und verschleißende Agieren unter Bedingungen von ABC-Schutz im Zweifelsfalle umgangen werden kann. Wie Steinhoff in der Wehrtechnik schreibt, ist zwar der Einsatz chemischer Kampfstoffe völkerrechtlich geächtet, nicht aber „implizierte Drohgebärden und Anschein erweckendes Verhalten in dieser Richtung. Solches Verhalten löst vernünftigerweise prophylaktische Schutzmaßnahmen aus und damit auf Dauer Kampfkraftminderung, ohne daß der Gegner völkerrechtlich schuldig wird.“ 16

Die Bedeutung des Spürpanzers FUCHS im Rahmen der Aufrüstung der NATO wird aber erst eigentlich deutlich, wenn man auf das US-amerikanische C-Waffen-Programm einen Blick wirft. Genauere Angaben dazu finden sich im Rahmen des US-Haushaltes. Hier ist der C- und B-Waffen-Schutz integraler Bestandteil des C-Waffen-programms. Sein Name: Chemical Warfare – Biological Defense Research Program. Dieses Programm enthält ein Tödliches C-Programm, ein Kampfunfähigmachendes C-Programm und u.a. ein B-Waffen-Schutzforschungsprogramm. „Die Zielsetzungen“, des tödlichen C-Programms sind es, wie es für das Haushaltsjahr 1986 heißt, „C-Kampfstoff/Munitionssysteme zu entwickeln, die eine zuverlässige und glaubwürdige Abschreckung und eine sichere und moderne Vergeltungskapazität verfügbar machen; und fortgeschrittene Technologie in C-Kampfstoff-Waffentechnik aufrecht zu erhalten, um jede technologische Lücke oder Überraschung zu vermeiden“.17 Die Ziele des kampfunfähig machenden C-Programms sind es, „neue schnell wirkende körperlich kampfunfähig machende Substanzen zu entdecken, die durch Einatmen oder Aufnahme durch die Haut wirksam werden, stark wirkende Schmerzmittel undf flüchtige Betäubungsmittel herzustellen und auszuwerten“.18

Die Haushaltsmittel für diese Art Forschung des sogenannten Chemical Modernization Program sollten von 1437.5 Mio. $ des Jahres 1987 bis 1989 auf 1488.0 Mio $ gesteigert werden. Die Mittel für Medical Chemical Warfare/Biological Defense RDT&E sollten von 150.1 Mio $ auf 167.7 zwischen 1987 und 1989 gesteigert werden.19 1987 begannen die USA nach 18 Jahren Pause mit der Produktion einer neuen Generation von nunmehr binären C-Waffen und neuartigen Geschossen und Bomben. Der bundesdeutsche Spürpanzer FUCHS ist integraler Teil dieses Modernisierungsprogramms der US-amerikanischen C-Waffen-Vergeltungs- und Abschreckungskapazität.

Gespannt darf man deshalb auf die Antwort der Bundesregierung auf eine umfangreiche Anfrage der GRÜNEN im Deutschen Bundestag zum Spürpanzer FUCHS sein.20 Im Rahmen nationaler Verteidigungs- und Abschreckungskonzepte ist auch der Spürpanzer FUCHS ein Instrument der Bedrohung, da insbesondere gegenüber unterlegenen Ländern z.B. der Dritten Welt die Weltöffentlichkeit durch fingierte Beweise für terroristisches oder aggressives Verhalten manipuliert werden kann. Im Rahmen des Einsatzes einer internationalen Kontrollbehörde zur Einhaltung der zukünftigen C-Waffen-Konvention wie bei der Weiterentwicklung der 1972er B-Waffen-Konvention in puncto Verifikationsmaßnahmen könnte einem sensiblen und mobilen Detektionssystem wie dem MM-1 und dem Spürpanzer FUCHS allerdings eine friedenssichernde Funktion zukommen. Die Internationalisierung des C-und B-Waffen-Schutzes gilt es allerdings erst noch durchzusetzen. Im Rahmen nationaler Programme bleibt der FUCHS eine Bedrohung.

Anmerkungen

1) Soldat und Technik, 4/1988, S. 221 Zurück

2) B. Odernheimer, Analytik mit ortsfesten und mobilen Meßeinrichtungen, Vortrag auf der Jahrestagung 1987 der Schutzkommission beim BMI, S. 21-37. Zurück

3) Bruker-Franzen, Das mobile Massenspektrometer MM-1 im Umwelt- und Katastrophenschutz. Zurück

4) Soldat und Technik, 5/1988, S. 290. Zurück

5) ibido Zurück

6) SZ Zurück

7) Schutzkommission beim BMI, Empfehlungen der Schutzkommission zu Fragen der Bewältigung von Chemieunfällen, verabschiedet am 4.5.1989. Zurück

8) E. Rebentisch, Wehrmedizin, München 1980. Zurück

9) R. Brücken, Krieg mit chemischen Waffen, Europäische Wehrkunde 12/1986, S. 724-726. Zurück

10) Deutscher Bundestag, 15.2.89, D5 11/3995. Zurück

11) DS 11/4172, a.a.O. Zurück

12) Spiegel, 5/1989, S. 16. Zurück

13) taz Ausgabe Hamburg, 3.5.1988. Zurück

14) Manuel Kiper und Jürgen Streich. Biologische Waffen: Die geplanten Seuchen. rororo aktuell. Reinbek 1990. Zurück

15) M.L. Williamson et al., Analytical letters, 22(4), 803-16 (1989). Zurück

16) ABC-Abwehrtruppe – willkommen auf dem Gefechtsfeld, Wehrtechnik 10/85, S. 58-71. Zurück

17) Department of Defense, Annual Report on Chemical Warfare – Biological Defense Research Program Obligations 1 October 1985 through 30 September 1986, RCS: DD-USDRE (A) 1065, S. 13. Zurück

18) ibido, S. 15. Zurück

19) ibido, Information Paper on Chemical Modernization Program. Zurück

20) Lieferungen des Spürpanzers FUCHS für das US-amerikanische C-Waffenprogramm, biologische Aufrüstung des Spürpanzers und seine Nutzung im Umwelt- und Katastrophenschutz. Zurück

Dr. Manuel Kiper ist Biologe und arbeitet z.Zt. als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsfraktion der GRÜNEN.

Chemische Abrüstung im Zwielicht

Die Schwierigkeit, den Geist zurück in die Flasche zu zwingen:

Chemische Abrüstung im Zwielicht

von Werner Dosch

Die chemischen Waffen müßten längst verschwunden sein! Keiner will sie, immmer mehr haben sie. Es ist nicht einfach, den Geist in die Flasche zurückzuzwingen. Denn anders als bei den atomaren Vernichtungsmitteln sind es nur kleine Sprünge, die von ziviler Chemie zu den Waffen führen. Bereits unbeabsichtigte Entgleisungen von Chemie können verheerend sein. Chemie ist Wandlung. Es gibt meist verschiedene Synthesewege, um eine Substanz A in B zu verwandeln und aus A und B kann X entstehen. Wegen dieser Vielfalt und Mehrdeutigkeit hat man in Genf sinngemäß definiert: Chemische Kampfstoffe sind alle Chemikalien, soweit sie nicht friedliche verwendet werden. Kontrolle von C-Waffen heißt daher unter anderem auch Kontrolle ziviler Chemie, die zu ihrer Herstellung imstande sein könnte.

Chemie ist überall, pulst in den Handelsströmen und die Mittel zur Weiterverbreitung pulsen mit. Probleme können unbeherrschbar werden, wenn sie nicht rasch genug gelöst werden. Ein gordischer Knoten löst sich nicht dadurch, daß man sich auf eine möglichst detaillierte lexikalische Beschreibung und Verstrickung einigt. Über der sachlichen steht die menschliche Dimension. Bei den C-Waffen geht es um den Willen sie abzuschaffen und sich an keinem künftigen Mißbrauch von Chemie zu beteiligen, weil man so etwas nicht will. Mehr Sicherheit gibt es nicht. Wenn man sich an scheinbare Sachzwänge verliert, wird man sachblind scheitern. Ein Vertrag ist gut – der in Genf erarbeitete Text reicht aus –, aber ein Vertrag kann nicht ersetzen, daß das Nein zu ungerechtem Tun immer wieder neu gesprochen werden muß.

In der Öffentlichkeit gilt das Problem der chemischen Waffen als im Prinzip gelöst, offen scheint nur noch, wie lange es dauert bis sie beseitigt sind und wann endlich der Sperrvertrag und von welchen und wieviel Nationen unterzeichnet wird. Abrüstung steht derzeit in einem Zwielicht, während sich die Weltbühne schnell zu ungeahnten neuen Konstellationen verändert, die ökologischen Folgen menschlicher Tätigkeit konkreter werden und zugleich neue Fronten für zukünftige Verteilungskämpfe aufbrechen. Abrüstung scheint in manchen Bereichen fast geschäftsmäßig zu funktionieren. Doch die Fassade täuscht. Bei näherem Hinschauen klaffen Anschein und Wirklichkeit auseinander.

Bei der Ächtung der C-Waffen kann über echte Fortschritte nicht berichtet werden. Ich stelle Entwicklungen, vor allem aus diesem Jahr, bewußt in ihrer Zweideutigkeit dar.

Die Pariser Konferenz Januar 1989

Januar 1989. Die Pariser Konferenz „zur Stärkung des Genfer Protokolls von 1925“, zugleich Auftaktveranstaltung des französischen Revolutionsjubiläums, wurde als glänzender Erfolg gefeiert. 149 Staaten waren hochrangig, meist durch ihre Außenminister, vertreten. Den 129 Signatarmächten des Vertrags von 1925 schlossen sich weitere 11 an. Zusätzlich zu den bisherigen 40 versicherten 20 weitere Staaten ihren Nichtbesitz an chemischen Waffen.

Aber in Genf wird seit 20 Jahren darüber verhandelt, daß an Stelle des in Paris nostalgisch beschworenen schwachen und mehrfach verletzten Ersteinsatzverbots für chemische Waffen endlich deren vollständige Abschaffung treten muß. Der Rückschritt nach Paris sollte darüber hinwegtäuschen, daß es in Genf kurz vor dem Ziel zur Stockung gekommen war und daß nach zu viel vertaner Zeit das Problem der Weiterverbreitung, C-Waffen in der 3. Welt, dringlicher geworden ist als die Quadratur der perfekt kontrollierten Abrüstung zu lösen. Auch der Irak, der sich in der Kette grausamer Verstöße gegen das Genfer Protokoll als letzter schuldig gemacht und nach dem gerade beendeten Golfkrieg Restbestände seiner Giftwaffen noch gegen die eigene kurdische Bevölkerung eingesetzt hatte, war in Paris durch seinen Außenminister vertreten. Der ließ sich im Verhandlungssaal beim Lösen von Kreuzworträtseln fotographieren und erklärte, daß er sich der Annahme des Schlußdokuments, das den chemischen Völkermord feierlich verurteilt, nicht widersetzen werde.

Paris hat den Weg nach Genf zurück immerhin offengelassen. Dort wird über das vollständige C-Waffenverbot weiter verhandelt, jetzt sogar mit 68 anstatt 40 Teilnehmernationen, was die Gespräche aber nicht einfacher macht.

Die beiden Supermächte, deren bilaterale Abmachungen schwerer wiegen können als Verhandlungen der übrigen Welt, haben gerade letzte Hindernisse vor dem Genfer Ziel aus dem Weg geräumt. Ausdrücklich auch zu Ansporn für die anderen Nationen haben sie sich über letzte Kontrolldetails geeinigt und vorvertragliche vertrauensbildende Maßnahmen eingeleitet, so den Datenaustausch über ihre C-Potentiale und die gegenseitige Überprüfung entsprechender militärischer und ziviler Anlagen.

Die Bush-Offerte

Aber das Renommé der Großen ist lädiert. Die Vereinigten Staaten hatten 1987, das Genfer Hoffnungsjahr, mit dem Beginn einer massiven chemischen Aufrüstung beschlossen. Sie wollen ihr Potential an 20 Jahre alten (unitären) Nervenkampfstoffen durch neue binäre Nervenkampfstoffe in etwa gleicher Menge ersetzen. Der Chefunterhändler Kampelmann hatte 1988 über die Unmöglichkeit der Kontrolle von chemischer Abrüstung laut nachgedacht. Die iraklastige US-Politik vor und nach dem Waffenstillstand am Golf hat dem Vertrauen auf internationale Solidarität geschadet. Wie soll man sich auf Völkerrecht verlassen, das ungestraft mit Füßen getreten wird, und woran sich eine Großmacht auch noch delektiert? Neuerdings setzen die Vereinigten Staaten nicht mehr auf internationale Sanktionen, sondern auf nationale Maßnahmen. Der Kongreß bereitete 1989 gesetzliche Grundlagen für Wirtschafts- und Handelssanktionen vor, mit denen die USA künftig Giftgas-Aktionen von Einzelpersonen, Firmen und Staaten bestrafen wollen.1 Freilich kaum die eigene Verstrickung in dieses Unrecht! Der neue Präsident Bush, als Vice noch die wichtigste Figur bei Reagans Durchsetzung der binären Aufrüstung gegen den Widerstand der Kongresses, will jetzt „die Erde von der Geißel der C-Waffen befreien“. Vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen bot er im September an, 80% der amerikanischen C-Waffen zu vernichten, wenn sich die Sowjetunion zu dem gleichen Schritt bereit fände. Bis auf 2% will er die Potentiale sogar bis 1992 abbauen, falls der internationale Sperrvertrag und zwar mit einer ausreichenden Teilnehmerzahl zustande kommt. Ein großer Schritt für die Menschheit – würde in Amerika nicht gerade frisch aufgerüstet und hätte der Kongreß nicht schon 1985 festgelegt: die Binaries dürfen nur Neu für Alt produziert werden; bis 1997 (zunächst wurde 1994 genannt) müssen die unitären Waffen verschwunden sein. Vernichtung ist nicht nur etwa 10 mal teurer, sondern auch viel langsamer als die Produktion neuer Giftwaffen. Zuerst wird der Schrott abgebaut werden, Kampfstoffe noch aus dem Umfeld des 1. Weltkriegs (S-Lost, Lewisit). Die weit wirksameren Nervenkampfstoffe bleiben länger erhalten. 20% der Vorräte sind schrecklich viel! Bei dem geschätzten US-Potential von ca. 30.000 Tonnen Giften2 sind aber selbst 2% mehr als die geschätzten 400-500 Tonnen an Nervenkampfstoffen, die von den USA in Form von Artilleriemunition in der BRD gelagert werden. Es war also kein frischer Ölzweig, mit dem Bush gewinkt hatte.

Die Haltung der UdSSR

Die Sowjetunion hat sich nach langer Erstarrung auf chemische Abrüstung hin bewegt. Die wichtigsten Entscheidungen fielen schon 1987: 1. Die Zustimmung zu Verdachtskontrollen ohne Rückweisungsrecht. 2. Der von Gorbatschow im April verkündete Produktionsstop für chemische Waffen-– 18 Jahre nach den Amerikanern, ein tragisches Versäumnis, wie von sowjetischer Seite jetzt eingeräumt wird. 3. Im Oktober führten die Sowjets ihre C-Waffen, Kampfstoffe und die von ihnen geplante Vernichtungsmethode in Shichany vor. 4. Im Dezember erklärte Gorbatschow, daß die Sowjetunion über nicht mehr als 50.000 Tonnen Kampfstoffe verfüge, also nicht viel mehr als man davon bei den Amerikanern vermutet, die ihre absoluten Mengen geheimhalten aber offenbarten, in welchen prozentualen Mengen soch welche Waffen mit welchen Giften in 9 bekannten Lagern der USA befinden (Über das 10. Lager in der Bundesrepublik gibt es keine offiziellen Angaben.) Die sowjetischen Lager sind dagegen noch geheim, es wird nur erklärt, daß sie sich ausschließlich auf sowjetischem Territorium befinden. Auf der Pariser Konferenz verkündete Außenminister Shevardnaze die einseitige Abrüstung der C-Waffen der Sowjetunion. Im September wurde aber bekannt, daß die einzige und noch im Bau befindliche Fabrik zur C-Waffenvernichtung in Tschabajewsk auf Einspruch der Bevölkerung zu Zwecken einer ökologisch verträglicheren Chemie umgewidmet werden mußte-– Glasnost macht auch dies möglich! So sind die Sowjets den Amerikanern nur darin voraus, daß sie keine neuen Waffen produzieren und auch an der Binärtechnologie noch kein erkennbares Interesse zeigen.

C-Waffen in der 3. Welt

Im gesamten Golfkrieg (1980-1988) hatte der Irak, Signatarmacht des Genfer Protokolls, Giftgas gegen den Iran, ebenfalls Signatarmacht, eingesetzt. Die Hinnahme dieses anhaltenden Verbrechens durch die Völkergemeinschaft und die Beteiligung insbesondere von Industrieländern wie der Bundesrepublik an der Weiterverbreitung hat vor allem in den Ländern der Dritten Welt einen Schock ausgelöst. Was nützt ein Vertrag, dessen Unterzeichner im Ernstfall zum Freiwild werden? Chemiewaffen wirken in tropischen Klimata besonders verheerend, sie sind relativ billig und ihre Weiterverbreitung schreitet schnell voran.

Die Vertreter armer Länder hatten ihrem Ärger, Frust und Ängsten zum erstenmal 1987 im Genfer Abrüstungskomitée Luft gemacht, als der Abschluß der Konvention unmittelbar bevorzustehen schien. Welches sind die Bedenken dieser Länder, die von den Industriestaaten nicht mehr übergangen werden können?

  1. Die armen Länder wollen kein Abkommen akzeptieren, das an den Nichtweiterverbreitungsvertrag für Atomwaffen von 1968 erinnert, der 2 Klassen von Staaten geschaffen hat. Isolierte Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung wie Exportkontrollen und auch Chemiewaffenfreie Zonen finden daher keine Sympathie.
  2. Die Konvention darf die gerade beginnende und daher besonders empfindliche technologische Entwicklung in der 3. Welt nicht hemmen.
  3. Für den Fall eines chemischen Überfalls werden Vereinbarungen über militärischen Beistand und die Beschaffung von Schutzausrüstungen erwartet.
  4. Die armen Länder wollen und können sich nicht an den erwarteten immensen Kosten der Kontrollmaßnahmen eines Sperrvertrags beteiligen.
  5. In der Kontrollbehörde des Sperrvertrags wird eine paritätische Sitzverteilung gefordert. Der Verband der europäischen chemischen Industrie hatte 1987 eine Sitzverteilung angemahnt, die seiner »Bedeutung« entspricht.
  6. Wegen des vermuteten israelischen Besitzes von A-Waffen haben Mittel-Ost-Staaten erstmals auf der Pariser Konferenz die Kopplung von chemischer und atomarer Abrüstung gefordert.
  7. Nur sehr wenige Länder, im April 1989 Ägypten, sprechen sich für wirksame internationale Sanktionen im Falle des Vertragsbruches aus.

Anmerkungen

1) Dunn, L.A.: „Making Chemical Weapons Users Pay A Price“, Chemical Weapons Convention Bulletin August 1989, 2-3 Zurück

2) Robinson, J.P.: „World CW Armament, Part I: The United States“, Chemical Weapons Convention Bulletin Autumn 1988, 12-17 Zurück

Dr. Werner Dosch ist Hochschullehrer am Institut für Geowissenschaft der Universität Mainz.

Altes und neues Giftgas in der Bundesrepublik

Altes und neues Giftgas in der Bundesrepublik

von Wolfgang Bartels

Hinter Stacheldraht und beschützt von bewaffneten Patrouillen lagern im Pfälzer Wald, zwischen Ludwigswinkel und Petersbächel, rund 4000 Tonnen Giftgas-Munition der US-Streitkräfte – so behaupten immer wieder Friedensforscher und Presseberichte aus aller Welt.

Die Amerikaner und auch die Bundesregierung haben jedoch die Lagerung von Giftgas im »Fischbach Army Depot« nie offiziell zugegeben. Für beide gilt die Devise, die Existenz von Giftgas-Lagern weder zu bestätigen, noch zu dementieren. Anfang der achtziger Jahre wurden jedoch Fotos aus dem Fischbacher Depot veröffentlicht, auf denen Spezialgebäude für den Umgang mit chemischen Kampfstoffen und die Dekontamination (Entgiftung) zweier Soldaten, die das Gebäude verlassen, zu erkennen sind. Die Munitionsiglus sind zudem mit eigenartigen Luftschleusen versehen, was bei konventionellen oder nuklearen Munitionsbunkern völlig ungewöhnlich wäre. Selbst die US-Soldatenzeitung »Stars and Stripes« räumte mittlerweile ein, daß das Fischbach Army Depot „nach Berichten das größte Chemiewaffenlager in Europa ist“.1

Die Geheimhaltung, die die Amerikaner in der Bundesrepublik betreiben, widerspricht völlig der Praxis, die sie im eigenen Land pflegen. In öffentlich zugänglichen Unterlagen des Pentagon werden nicht nur die Namen der acht C-Waffen-Depots in den USA genannt, sondern es werden auch noch genaue Skizzen mit den einzelnen Lagergebäuden und Angaben zur Art der gelagerten Giftgase publiziert. Für C-Waffen-Lager außerhalb der USA gelten jedoch andere Regeln; diese sind geheimzuhalten. In einer Army-Anweisung heißt es dazu: „Der alleinige Fakt, daß die Vereinigten Staaten Vorräte von tödlichen C-Waffen in Deutschland unterhalten, ist offen. Die Geheimhaltung betrifft die genaue Örtlichkeit.“ 2

Altes Giftgas ist militärisch unbrauchbar

Der Zustand der sowohl in den USA wie auch in der Bundesrepublik gelagerten Giftgas-Munition bereitet der US Army zunehmend Sorge. Schon vor über fünf Jahren kam eine Expertengruppe des Pentagon zu der Feststellung, daß zwar „die Munitionskomponenten noch in relativ guter Verfassung sind“, jedoch die chemischen Wirkstoffe „einer katastrophalen Zersetzung unterliegen könnten, so daß die Munition ab 1990 völlig unbrauchbar wird“.3 Einige Jahre später, im Frühjahr 1988, berichtete der demokratische Senator John Glenn bereits, daß bei den in den USA gelagerten Vorräten pro Jahr bis zu tausend undichter Stellen entdeckt würden. Der Zustand der C-Waffen sei „ein ernstes Problem“, das sich mit zunehmendem Alter der Waffen nicht verbessere.4

Demgegenüber behauptet die Bundesregierung in einem Brief an den Dahner Verbandsgemeinderat: „Von der in der Bundesrepublik derzeit noch gelagerten chemischen Munition der USA geht keine Gefährdung für die Bevölkerung aus.“ 5 Unbeantwortet blieb allerdings die Frage, warum der Zustand des hiesigen Giftgases wesentlich besser sein soll als in den USA. Immerhin herrscht an den amerikanischen Lagerorten durchgängig ein trockenes Wüstenklima, während die Munition hier einem feuchten, korrosionsverstärkenden Wetter ausgesetzt ist.

Seit einigen Jahren ist die US Army der Auffassung, daß die eingelagerte Giftgas-Munition gar nicht mehr militärisch eingesetzt werden kann, weil jeder Versuch einer Handhabung oder eines Transport in einer Katastrophe enden könnte, die die eigenen Mannschaften gefährden würde. Seit längerer Zeit ist auf dem Boden der USA daher jeder Giftgas-Transport untersagt. Die Streitkräfte drängen darauf, daß möglichst schnell eine neue Generation chemischer Waffen produziert wird, deren Handhabung ein geringeres Risiko bieten soll – die »binäre Munition«.

Der geplante Abzug der amerikanischen Altbestände chemischer Kampfstoffe hat also nichts mit Abrüstung zu tun, sondern es geht darum, militärisch nicht mehr einsetzbare C-Munition durch eine neue Generation zu ersetzen.

Zur Vernichtung der Altbestände

Die Bestände an altem Giftgas sollen vernichtet werden. Die in der Bundesrepublik lagernden C-Waffen-Vorräte sollen abgezogen werden, wie Präsident Reagan und Bundeskanzler Kohl im Mai 1986 am Rande des Tokioter Wirtschaftsgipfels mündlich vereinbarten. Damals wurde als Abzugstermin noch „spätestens bis Ende 1992“ genannt.6 In einer Regierungserklärung am 27. April 1989 verkündete Kohl, Präsident Bush habe nunmehr zugesagt, alle chemischen Waffen „bis Ende 1990“ abzuziehen.7

Später berichtete die »Washington Post«, diese Ankündigung habe bei den Verantwortlichen in der US-Regierung Überraschung ausgelöst. Kohls Bemerkung sei durch keinerlei Vereinbarung abgedeckt. Da der Kanzler jedoch einer bedrohlichen Wahl im nächsten Jahr entgegensehe, habe Außenminister Baker erklärt, eine Beschleunigung des Abzugs werde geprüft. Zuständige Beamte im Pentagon hätten jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr die Untersuchungen über Umweltgefahren beim Abtransport innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein müßten; normalerweise seien dazu 18 Monate erforderlich.8

Die C-Waffenbestände aus der Bundesrepublik sollen auf das Johnston Atoll im Pazifischen Ozean verbracht und dort vernichtet werden.9 Einzelheiten des Abzugs werden jedoch von der Bundesregierung geheimgehalten. Völlig anders ist die entsprechende Praxis in den USA. Im Januar 1988 hat die US Army eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsstudie zur Beseitigung der C-Waffen-Altbestände vorgelegt.10

Die wichtigsten Ergebnisse der Pentagon-Studie sind:

  • Für die USA selbst wurde jeder Transport als so gefährlich eingestuft, daß sich die Army für eine Verbrennung „an Ort und Stelle“ entschieden hat.
  • Mit der betroffenen Öffentlichkeit hat eine umfassende Diskussion stattgefunden, der die Army bei ihren weiteren Planungen Rechnung tragen muß.
  • Die betroffenen Behörden der unteren Ebenen wurden in die Planung umfassend einbezogen, besonders hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.
  • Gemeinsam mit den betroffenen Behörden der unteren Ebenen wurden und werden umfassende Katastrophenpläne entwickelt.

Gegenüber der bundesdeutschen Öffentlichkeit begnügt sich dagegen die Bundesregierung mit dem Hinweis, die chemische Munition in der Bundesrepublik sei sicher gelagert und könne sicher transportiert werden.11

Auch über mögliche Transportwege für den Abzug des Giftgases werden keinerlei Aussagen gemacht. Dazu ist festzuhalten: Das Fischbach Army Depot verfügt über keinen Eisenbahnanschluß. Die Eisenbahnlinie endet in Wieslautern-Bundenthal, rund 12 Kilometer vom Depot entfernt. In den USA wurde der Eisenbahntransport – falls überhaupt transportiert werden sollte – als sicherste Variante bezeichnet.

Wie soll das Giftgas nun abtransportiert werden?12

  • Per Lkw zu einem Verladebahnhof und dann per Eisenbahn zu einem Seehafen und dann weiter per Schiff?
  • Per Lkw oder Hubschrauber zu einem US-Flugplatz (Ramstein) und von dort per Lufttransport nach Johnston Atoll?

In den USA wurde der Seetransport von der Army ausdrücklich abgelehnt, weil die erforderlichen langwierigen Risikountersuchungen den Zeitplan des Kongresses verletzt hätten. Die meisten anderen untersuchten Transport-Routen führten durch oder über dünnbesiedelte Gebiete. Wo ist in der dichtbesiedelten Bundesrepublik ein solcher Transportweg möglich?

Bei der Untersuchung der Verladung der Transportcontainer von einem Verkehrsmittel auf ein anderes sind in den USA umfangreiche Sicherheitsvorrichtungen vorgeschlagen worden, u.a. der Bau völlig neuer Umschlageinrichtungen an Verladebahnhöfen oder Flugplätzen (das gleiche würde für den Umschlag auf Seeschiffe gelten). Wie soll sich auf dem Boden der Bundesrepublik ein solcher Umschlag gestalten? Welche Sicherheitsvorkehrungen werden hier getroffen?

Werden von den bundesdeutschen Behörden Katastrophenpläne zum Abtransport des Giftgases vorbereitet? Wie soll die Zusammenarbeit mit den unteren Behörden, die ja gerade beim Katastrophenschutz verantwortlich sind, funktionieren, wenn alle Fragen der Lagerung und des Transports von Giftgas einer strengen Geheimhaltung unterliegen? Unter diesen Umständen ist es unmöglich, daß angemessene Vorbereitungen für einen Unglücksfall getroffen werden. Jedenfalls wurde im Pentagon-Gutachten bei der Untersuchung der Transport-Alternativen jeweils ein „größter anzunehmender Unfall“ mit der Freisetzung von Kampfstoffen in die Betrachtung einbezogen.

Angesichts dieser zahlreichen offenen Fragen hat eine Versammlung betroffenener Bürgerinnen und Bürger einen »Pfälzer Bürger-Appell gegen den Giftgastod« verabschiedet, in dem „die gleichen Mitsprache- und Mitwirkungsrechte, wie sie sich Bürgerinitiativen bei den acht inneramerikanischen Giftgaslagerorten erstritten haben“ gefordert werden.13 U.a. müsse eine vergleichende Risikostudie erstellt werden, um die gefahrenärmste Vernichtungsmethode zu ermitteln. Zu Fragen der Lagersicherheit, des Abtransports und der Vernichtung müsse eine öffentliche Erörterung stattfinden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen müsse „die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt sein“.

Chemische Aufrüstung durch Binär-Waffen

Die Vernichtung der Altbestände an C-Waffen geht einher mit der Produktion einer neuen C-Waffen-Generation, der »Binär-Waffen«. Beim Einsatz ist die binäre Munition genauso giftig oder sogar noch giftiger als die herkömmliche chemische Munition. Der Unterschied liegt in der Konstruktion der Waffe: In der Bombe oder Granate befinden sich zwei Kammern, die mit relativ ungefährlichen Komponenten gefüllt sind. Beim Abschuß wird die Trennscheibe zerstört, die beiden Komponenten werden vermischt und reagieren miteinander zu einem hochwirksamem Kampfstoff.

Der »Vorteil« für die Militärs liegt auf der Hand: Binäre Munition ist leichter zu handhaben; die Gefährdung der eigenen Mannschaften ist wesentlich geringer; die Munition bedarf keiner hochgesicherten Spezialdepots, sondern kann praktisch überall gelagert werden. Und: Binäre Munition könnte von einem C-Waffen-Verbot kaum erfaßt werden, weil die beiden getrennten Komponenten für sich nicht als Kampfstoff gelten und im übrigen kaum von handelsüblichen Chemikalien zu unterscheiden sind.

Am 4. Dezember 1987 unterschrieb Präsident Reagan das Gesetz für den Verteidigungshaushalt 1988 und 1989. Der Abschnitt über chemische Waffen koppelt den Abzug der Alt-C-Waffen aus der Bundesrepublik mit der Stationierung der neuen binären Munition. In Kapitel 126 des Gesetzes heißt es nämlich: „Chemische Munition der Vereinigten Staaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Europa gelagert wird, darf nicht abgezogen werden, bevor diese Munition zeitgleich durch binäre Munition auf dem Boden wenigstens eines einzigen europäischen NATO-Mitglieds ersetzt wird.“ 14 Nach Lage der Dinge kann dieses „einzige europäische NATO-Mitglied“ nur die Bundesrepublik Deutschland sein. Wenige Tage nach Inkrafttretens dieses Gesetzes begann im Depot Pine Bluff/Arkansas die Produktion binärer Munition.15

Mitte Januar 1989 berichtete die »Washington Post«, daß die USA in den nächsten zehn Jahren eine Million Stück binärer Munition herstellen werden. Die Pläne sähen vor, daß zunächst Artilleriegranaten, dann BIGEYE-Bomben für den Abwurf von Flugzeugen und schließlich binäre Raketenmunition gebaut werden sollen. Die Kosten beliefen sich auf 3 Milliarden Dollar. Daraufhin erklärte der Direktor der Behörde für Rüstungskontrolle und Abrüstung, General William Burns, die Zahl sei „ziemlich übertrieben“, bestätigte aber, daß die USA an der Produktion binärer Waffen festhielten.16 Im Oktober 1989 erklärte die US-Regierung, sie werde auch nach dem möglichen Abschluß eines Abkommens zum Verbot chemischer Waffen die Produktion binärer Waffen noch bis zu zehn Jahren fortsetzen.17

Die Verantwortlichen der US-Streitkräfte haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie die binäre Munition am liebsten dort sehen würden, wo sie gebraucht wird, nämlich dort, „wo auch die Truppen stehen“.18 Und tatsächlich: Am Rande des Tokioter Gipfels wurde nicht etwa der „ersatzlose Abzug“ der Altbestände an Giftgas vereinbart, wie die Bundesregierung seither behauptet, sondern Bundeskanzler Kohl stimmte in bezug auf die neuen binären Kampfstoffe einer „zeitweiligen Verbringung im Eventualfall“ auf den Boden der Bundesrepublik zu.19 Am 22. Mai 1986 billigten die Verteidigungsminister der NATO im »Streitkräfteziel« für die Jahre 1987 bis 1992 die Produktion binärer Waffen.20

Mit anderen Worten: Im »Eventualfall« oder im Fall von »Krise oder Krieg« (Begriffe, die völlig unscharf sind; das Grundgesetz kennt demgegenüber nur den Spannungs- und den Verteidigungsfall) könnten innerhalb weniger Stunden binäre Waffen in die Bundesrepublik eingeflogen und auch eingesetzt werden, wenn die entsprechende Infrastruktur und vor allem die Waffensysteme (Haubitzen, Raketenwerfer, Flugzeuge) vorhanden sind. Denkbar wäre auch die Vorausstationierung der schwereren Komponente einschließlich der Munitionsteile. Die zweite Komponente könnte im Bedarfsfall mit wenigen Transportflügen nach Europa verbracht werden. Die nächste Runde der chemischen Aufrüstung einschließlich der Stationierungsvorbereitungen für binäre Kampfstoffe in der Bundesrepublik hat also bereits begonnen.

Anmerkungen

1) Stars and Stripes, July 17, 1989, p. 9. Zurück

2) Army Regulation 380-86, Classification of Chemical Warfare and Chemical and Biological Defense Information, Headquarters Department of the Army, Washington, DC, 15 February 1984. Zurück

3) Wehrtechnik, Mai 1984, S. 11. Zurück

4) Frankfurter Rundschau und Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. April 1988. Zurück

5) Pirmasenser Zeitung, 22. August 1988. Zurück

6) Bundestags-Drucksache 10/5464. Zurück

7) Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, 140. Sitzung, 27. April 1989, Protokoll S. 10303. Zurück

8) International Herald Tribune, October 16, 1989. Zurück

9) Amerika-Dienst, Nr. 35, 20. September 1989. Zurück

10) Chemical Stockpile Disposal Program – Final Programmatic Environmental Impact Statement, Program Executive Officer – Program Manager for Chemical Demilitarization, Aberdeen Proving Ground, Md. 21010-5401, January 1988. Eine von Wolfgang Bartels übersetzte Kurzfassung dieses dreibändigen Gutachtens hat die Fraktion der GRÜNEN im rheinland-pfälzischen Landtag im Mai 1989 unter dem Titel „Giftgas-Gefahren“ herausgegeben. Zurück

11) Stellungnahme an den Dahner Verbandsgemeinderat, Pirmasenser Zeitung, 22. August 1988. Zurück

12) Der Verfasser möchte sich bewußt nicht an den aufgetauchten Spekulationen über mögliche Routen und Verladehäfen beteiligen, sondern vielmehr Fragen aufwerfen, an deren Beantwortung durch die Bundesregierung die betroffene Öffentlichkeit ein Recht hat. Zurück

13) Pfälzer Bürger-Appell gegen den Giftgastod, verabschiedet am 4. November 1989 in Pirmasens, veröffentlicht u.a. in der Frankfurter Rundschau, 9. November 1989. Zurück

14) U.S. Congress, National Defense Authorization Act for Fiscal Years 1988 and 1989, Report 100-446, p. 27 f. Zurück

15) Time, January 11, 1988. Zurück

16) Frankfurter Rundschau und Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Januar 1989; Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 1989. Zurück

17) International Herald Tribune, October 10, 1989. Zurück

18) So der Befehlshaber der US-Streitkräfte in Europa und zugleich NATO-Oberbefehlshaber Europa, General John Galvin, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, 13. Februar 1988. Zurück

19) So auch eine Entschließung des Deutschen Bundestages, die auf Antrag der CDU/CSU und der FDP am 15. Mai 1986 beschlossen wurde (Bundestagsdrucksache 10/5464). Mit diesem Beschluß sieht der US-Kongreß eine wesentliche Vorbedingung für die Freigabe der Produktion binärer Waffen erfüllt. Zurück

20) Frankfurter Rundschau, 23. Mai 1986. Zurück

Wolfgang Bartels, Publizist und Friedensforscher, lebt in Igel bei Trier.

War Boys

War Boys

Louis F. Fieser und die Geschichte der Napalm-Entwicklung

von Beatus Ofenloch-Hähnle

Während des 2. Weltkrieges wurde die Wissenschaft in den USA umfassend für den Krieg mobilisiert. Wie sah dies aber im Detail aus – im wissenschaftlichen Alltag? Für die Physiker, die am Bau der Atombombe beteiligt waren, ist dieses Problem von verschiedener Seite be- und verarbeitet worden1 . Über andere weniger spektakuläre, aber dennoch wichtige militärische Entwicklungen in der Chemie ist jedoch weitaus weniger bekannt. So kennen wohl die meisten Chemiker und Chemie-Studenten den Namen Fieser, die wenigsten aber wissen, daß er maßgeblich an der Entwicklung des Napalm beteiligt war. Über die Rolle Fiesers bei der Entdeckung, Produktion und militärischen Anwendung des Napalm soll dieser Beitrag informieren: zum einen, um den Kriegsforschungsalltag an einem Beispiel zu zeigen, auch wenn dies sicher nicht in allem repräsentativ sein kann; zum anderen, um Ähnlichkeiten und Unterschiede in der Grundhaltung der Naturwissenschaftler damals und heute zu reflektieren.

Zur Person

Louis Fieser wurde 1899 in Columbus (Ohio) geboren und starb 1977. Er war Chemiker und von 1937-1967 Professor an der Harvard Universität. Bekannt wurde er vor allem durch die Synthese des Vitamins K1(1939) und seine Arbeiten an Steroiden. Den meisten Chemikern aber ist er ein Begriff als Verfasser – zusammen mit seiner Frau Mary – mehrerer Lehrbücher der organischen Chemie, darunter einiger Standardwerke.

Napalm

Napalm ist ein durch Fällen erhältliches Gemisch der Aluminiumsalze von Naphtensäuren und Fettsäuren (v.a. Palmitin- und Laurinsäure). Das als körniges Pulver anfallende Produkt hat die Eigenschaft, flüssige Kohlenwasserstoffe in zähe, bis 100C stabile Gele zu überführen. Diese Gele eignen sich als Füllung für Brandbomben. Sie entzünden sich beim Aufschlagen von selbst oder werden durch weißen Phosphor gezündet und entwickeln bei begrenztem Brandherd sehr hohe Temperaturen (2000C und mehr). Napalm führt infolge seiner starken Adhäsionsfähigkeit und der Lipophilie seiner Fettsäuresalze zu schwärenden Brandwunden, die oft kanzerös werden. Durch seine hohe Flammendichte kann es auch erstickend wirken. Napalm wurde erstmals im 2. Weltkrieg angewandt, sowohl im Pazifikraum als auch beim Bombardement Deutschlands.

So betrug die US-Jahresproduktion am Ende des 2. Weltkrieges ca. 40.000t2. Im Koreakrieg kamen 32.000t und im Vietnamkrieg – dem bisherigen Höhepunkt der Napalmkriegsführung – über 200.000t zum Einsatz 3.

In seinem Buch „The Scientific Method, A Personal Account of Usual Projects in War and in Peace“ 3 beschreibt Fieser aus einer sehr persönlichen Sicht die näheren Umstände der Napalmentwicklung. Dieses Buch, in dem neben der Napalmentdeckung auch noch andere Kriegsprojekte ebenso wie Fiesers Zivil- und Privatforschung geschildert werden, sei jedem, der an Rüstungsforschung interessiert ist, als Lektüre empfohlen.

Die Gründung des NDRC

Am 2. Juli 1940, eineinhalb Jahre vor dem Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg wurde auf Anregung einiger führender Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit Präsident Roosevelt das National Defense Research Committee (NDRC) als Untergruppierung der National Academy of Science gegründet. Motivation war die bevorstehende Ausweitung des Krieges und die Einsicht, daß die Wissenschaft kriegsentscheidend sein könnte. Ziel der Organisation war es, mit ziviler Forschung beschäftigte Wissenschaftler in militärische Projekte einzubeziehen und kriegswichtige Forschungsprogramme durchzuführen4.

Vorsitzender der NDRC war Vannevar Bush, Präsident des Carnegie-Instituts. Neben Militär- und Regierungsvertretern waren prominente Naturwissenschaftler Gründungsmitglieder wie Karl Compton, Präsident des MIT, James Conant, Präsident von Harvard und später US-Botschafter in Bonn, und F.B. Jewett, Präsident der National Academy of Science. Damit waren die großen amerikanischen Forschungsinstitutionen personell in den NDRC einbezogen. Conant und Bush waren im übrigen auch wissenschaftliche Mitglieder der Kommisssion, die das Atombombenprojekt beaufsichtigte.

Fiesers Eintritt in die NDRC-Arbeit

Die erste vom NDRC gegründete Abteilung sollte an Bomben, Treibstoffen, Giftgasen und anderen militärisch relevanten chemischen Problemen arbeiten, die Leitung dieser Abteilung hatte Conant. Um die Sache zum Laufen zu bringen, wurden rund zwanzig bekannte Universitäts-Professoren, darunter auch Fieser, zu einem Treffen eingeladen, wo Ziele und Aufgaben des NDRC und dessen Untergruppe erläutert wurden. Nach der Zustimmung der Beteiligten – laut Fieser waren offenbar alle zur Mitarbeit bereit – bekam jeder ein bestimmtes Aufgabengebiet. Fieser sollte neue, als Sprengstoffe geeignete Nitro-Verbindungen synthetisieren.

An dieser Aufgabenstellung arbeiteten unter Fieser einige junge Chemie-Doktoranden im Geheimen in Kellerräumen der Harvard Universität. Zwei neue Nitro-Sprengstoffe wurden dabei entwickelt (1946 publiziert).

Bei einer NDRC-Konferenz über Explosivstoffe im Mai 1941, auf der auch Fieser über seine Ergebnisse berichten sollte, wurde er mit der Untersuchung von Explosivität und Entflammbarkeit des Divinylacetylen beauftragt. Anlaß dafür war ein Explosionsunglück mit dieser Substanz bei der Chemie-Fabrik du Pont, woraus man sofort eine mögliche militärische Verwendbarkeit vermutete. Fieser stellte fest, daß Divinylacetylen an der Luft peroxidiert und Gele bildet, die unter Spritzen verbrannten.

Bei diesen Arbeiten, die er zusammen mit Hershberg – Reserveoffizier des Chemical Warfare Service und den Chemikern u.a. bekannt als Erfinder des Hershberg-Rührers – durchführte, kam Fieser die Idee, ähnliche Gele als Brandsätze und Füllung von Brandbomben zu verwenden.

Fieser gegen Giftgas?

Im Sommer 1941 wurde Fieser im Rahmen einer Reorganisation des NDRC-Programms angewiesen, seine Arbeit an Explosivstoffen zu beenden und stattdessen an Giftgasen (Aerosolen) zu arbeiten. Fieser war von diesem Auftrag jedoch nicht angetan. Zum einen, wie er in seinem Buch erklärt, weil ihm der Einsatz von Giftgas als inhuman erschien, zum anderen, weil er „on something of practical value to the war effort“ arbeiten wollte, aber nicht glaubte, daß Giftgas in diesem Krieg eingesetzt werden würde.

Dennoch hielt sich Fieser an die Anweisungen und begann mit den Vorbereitungen für die Giftgasforschung, wie dem Einbau der dafür notwendigen Abzugs- und Belüftungsanlagen in seinen Labors. Während dieser Umbaumaßnahmen informierte sich Fieser über die damals vorhandenen Brandbomben und besuchte zu diesem Zweck das Edgewood Arsenal des Chemical Warfare Service (CWS). Dort wurde sein Eindruck bestätigt, daß ein Bedarf bei der Entwicklung von Brandbomben bestand.

Fieser forciert die Brandstoff-Forschung

Lediglich Magnesium- und Thermit-Bomben, in Fiesers Augen von unzureichender Wirkung, waren in Edgewood vorhanden. Diesen Eindruck gab er seinem NDRC-Vorgesetzten weiter und bat um Umwidmung der Giftgasforschungsmittel für Brandbomben-Forschung. Fieser gelang es offenbar seinen Chef zu überzeugen, denn seine Bitte wurde ihm umgehend gewährt. Unter der Harvard-Code-Nummer „Anonymous Research No.4,OEMsr.-179“ blieb eine sechsköpfige Arbeitsgruppe 4 Jahre bestehen, die an Brandgelen arbeitete. Für sie wurde von der NDRC insgesamt fast 360.000 Dollar aufgewandt (zum Vergleich: in etwa demselben Zeitraum wurde für das Atombombenprojekt ungefähr 2 Mrd. Dollar ausgegeben5). Fieser erhielt während dieser Zeit weiter sein reguläres Gehalt von Harvard, obwohl er seine Lehrtätigkeit einstellte.

Das Kautschuk-Gel

Um die Wirkung von Brandgelen quantifizieren zu können – eine Prämisse der wissenschaftlichen Vorgehensweise –,entwickelte Fieser einen Inflammationstest, der für die einzelnen Gele reproduzierbare Messungen ermöglichte. Dabei wurde ein Holzgerüst, bestehend aus den gängigsten Bauhölzern, durch eine definierte Menge des jeweiligen Gels entzündet. Die Gewichtsdifferenz der Hölzer vor und nach dem Brand wurde als Maß für die Entzündungsdifferenz genommen.

Fieser arbeitete zunächst an Kautschuk-Benzol-Gelen und stellte eine Korrelation der Entzündungsdifferenz mit der Geldichte und der Viskosität fest. Nach Beendigung einer jeden Testreihe wurde sofort allen interessierten Militärs und NDRC-Gruppen Bericht erstattet. Mit dem Ziel, das Brandgel aus in den USA frei verfügbaren Substanzen herzustellen, substituierte Fieser das relativ rare Benzol durch Gasolin.

Er und seine Mitarbeiter füllten dieses Kautschuk-Gasolin-Gel in M-47 Bomben, die ursprünglich für Senfgas und andere Kampfstoffe gedacht waren, und führten selbst Testexplosionen hinter dem Harvard-Stadion durch. Dabei wurden Verbreitung, Größe der verstreuten Gelstücke und geschätzter Verbrennungsanteil des Gels bestimmt.

Schneller und unbürokratischer als in späteren Monaten – Fieser, der dies sehr begrüßt, führt dies auf den noch geringen Personalbestand des Chemical Warfare Service zurück – wurde die Kautschuk-Gel-Brandbombe von den Militärs übernommen. Nach Anweisung Fiesers wurden 10.000 M-47 Bomben mit dem Gel gefüllt. Sie kamen jedoch nie zum Einsatz, da sie auf dem Weg nach Manila durch Kriegseinwirkung verloren gingen.

Das Napalm

Mit dem Angriff der Japaner auf Pearl Habor am 7.12.41 wurde nicht nur ein großer Teil der amerikanischen Flotte zerstört, während dieser Offensive kamen auch alle wichtigen Kautschuk-Anbaugebiete unter japanische Kontrolle. Damit sank die Verfügbarkeit des Kautschuks für die USA, weshalb Fieser von CWS und NDRC beauftragt wurde, einen Kautschuk-Ersatz zu finden. Der CWS stellte dabei an das Gel definierte Anforderungen. Es sollte bis 65C (Tropenbedingungen) nicht dünn werden und nicht spröde bis -40C(Temperatur im Bombenschacht). Es sollte den Druck den Aufschlages aushalten, haltbar und leicht abfüllbar sein.

Nach Kriegseintritt wurden die militärisch relevanten Forschungen in den USA enorm fociert. So wurden auch weitere Arbeitsgruppen über Brandgele von der NDRC eingerichtet. Diese entstanden bei den chemischen Firmen Little, du Pont und der Standard Oil Development. Die Industriegruppen arbeiteten mit Fieser zusammen und standen in ständigem Kontakt, aber auch in direkter Konkurrenz zueinander. Hier findet man also das Prinzip, mehrere Wissenschaftler oder Gruppen auf ein Problem anzusetzen, von dem man sich heute in der Auftragsforschung Erfolg verspricht.

Fieser ersetzte den Kautschuk in seinem Gel durch Aluminiumsalze der oben erwähnten Fettsäuren und prägte das Wort Napalm (aus Naphtenat und Palmitat). Das von ihm erworbene »Palmitat« war allerdings, wie sich später herausstellte, ein Gemisch von Fettsäuresalzen auf Kokosölbasis und bestand vorwiegend aus Aluminium-Laureat. Die Arbeitsgruppe Fiesers variierte schließlich die quantitative Zusammensetzung des Gels, bis die militärisch gewünschten Eigenschaften erzielt waren. Dies war im April 1942 abgeschlossen.

Die militärische Umsetzung

Zu Fiesers großem Bedauern wurde Napalm nicht sofort von den Militärs übernommen. Stattdessen ging ein umfangreiches Testprogramm mit Probebombardierungen voraus, in dem Fiesers Brandstoff mit den Entwicklungen der industriellen Arbeitsgruppen verglichen wurde. Nach Fiesers Meinung erwies sich Napalm in diesen Tests überlegen, zu seinem großen Ärger entschied sich aber der Chemical Warfare Service für das Gel von du Pont. Mit diesem Gel wurden an die 4 Millionen Bomben gefüllt und nach England transportiert. Auf dem Transportweg entmischte sich jedoch das Gel und verlor seine Brandwirkung. Nach diesem Fehlschlag stiegen die Militärs auf Napalm um. Fieser betont stolz in seinem Buch, daß bis zum Ende des Krieges ungefähr 30 Millionen Bomben mit Napalm gefüllt wurden und zur „vollsten Zufriedenheit“ arbeiteten.

Fieser – ein repräsentatives Beispiel eines Wissenschaftlers in der Kriegsforschung?

Fieser schreibt „The Scientific Method“ in der Mitte der 60er Jahre. Die grauenhaften Auswirkungen der Napalm-Bombardierungen im 2. Weltkrieg und im Korea-Krieg sind ihm bekannt. Dennoch wird die Unmenschlichkeit des Napalmkrieges, der sich ja besonders gegen die Zivilbevölkerung richtet, und damit die Folgen seiner Forschung nicht reflektiert. Stattdessen schildert er die Geschichte der Napalmentwicklung primär unter zwei Aspekten. Der eine ist das Thema seines Buches, die wissenschaftliche Methode nämlich, und steht naturgemäß im Vordergrund, der andere hat mit dieser jedoch nichts zu tun und wirft lediglich ein Schlaglicht auf Fiesers Charakter; dies ist der autobiographische und anekdotenreiche Erzählstil, der Aspekt der Selbstdarstellung.

Die naturwissenschaftliche Herangehensweise?

Fieser stellt die Napalm-Entwicklung als wissenschaftliches Problem dar. Ein Stoff mit bestimmten Eigenschaften wird gesucht. Wie geht man methodisch vor? So beschreibt Fieser akribisch den Entflammungstest und führt tabellarisch die Treffer- bzw. »Erfolgsquote« der Probebombardierungen auf.

Dies sind die Daten, die notwendig sind für die Auswahl der »richtigen« Substanz, für die Lösung der wissenschaftlichen Aufgabenstellung. Dafür nicht relevant ist die Wirkung auf den Menschen, weshalb sie folgerichtig nicht betrachtet wird. Ebenso wird nicht überlegt, ob zum damaligen Zeitpunkt die Brandbombenforschung und ihr Einsatz im Krieg erforderlich war und ob dies heute noch so ist. Natürlich hat auch Fieser seinen »gesellschaftlichen Hintergrund« und weiß, wofür er arbeitet – für sein Vaterland und für den Sieg im Krieg. Dies bleibt jedoch diffus und wird – ebensowenig wie die Folgen der Fieserschen Napalmforschung bei der »Feindbevölkerung« diskutiert. Die Frage, welches gesellschaftliche Interesse an den Forschungen besteht und welche Folgen sich daraus ergeben, wird also von Fieser bewußt oder wahrscheinlich eher unbewußt ausgeklammert. Mit dieser Einstellung stellt Fieser sicher keine Ausnahme im Wissenschaftsbetrieb dar. Zwar wird der gesellschaftliche Kontext der eigenen wissenschaftlichen Arbeit von einer steigenden Zahl von Wissenschaftlern reflektiert, gerade im Bereich Rüstung oder Umwelt. Dennoch stellen diese immer noch eine Minderheit dar. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, daß an den meisten Universitäten in Naturwissenschafts-Studiengängen der gesellschaftliche Hintergrund der Forschung im Pflichtprogramm nicht behandelt wird. Stattdessen bleibt es in Sonderveranstaltungen engagierten Studenten und fortschrittlichen Lehrkräften überlassen, diese Zusammenhänge zu thematisieren.

Fiesers Selbstdarstellung

Die Reduzierung der Napalm-Entwicklung auf die »wissenschaftliche Methode« ließe sich, wenn auch widerstrebend, gerade noch rechtfertigen. Fiesers Buch hingegen beschränkt sich jedoch nicht auf die sachliche Darstellung, sondern liest sich über weite Strecken wie die Schilderungen eines – wenn auch wissenschaftlichen – Kriegsabenteuers, wobei die Begeisterung des Autors für Bomben und Feuer nie verhehlt wird. Als illustrierendes Beispiel will ich die Beschreibung einer Testbombardierung zitieren:

„The program was well planned and the tests went off nicely. B-25s and Dive-bombers on targed with remarkable precision. Napalm competed, in M-74, with an Edgewood version of du Ponts IM-gel; the phosphorus-TNT-burster fought round by round with Ponders magnesium burster. We had some lucky hits and beautiful fires.“

Und über den Napalm-Einsatz im 2. Weltkrieg schreibt Fieser:

„the Napalm filled M-69s (Bombentyp, d. Verf.)developed no fault and scored a high record of success in the bombing of Germany, and a superb record in the Pacific Theatre of operations.“

Diese und ähnliche Schilderungen, gemischt mit Fotografien des Autors in teils heiterer, teils martialischer Pose, lassen ohne Zweifel, daß sich Fieser in seiner Rolle als »war boy«, wie er einmal seine Mitarbeiter bezeichnete, recht wohl fühlte. Dies erklärt auch die oben diskutierte Einstellung.

Wechselspiel zwischen Militär und Wissenschaft

Wie beschrieben, war die Rolle Fiesers bei der Napalm-Entwicklung nicht nur passiv, d.h. er beschränkte sich nicht nur auf die Erledigung der ihm gestellten Aufträge, sondern entwickelte auch Eigeninitiative, wie z.B. bei der Umwidmung der Giftgas-Gelder. Er konnte also entscheidenden Einfluß auf den Gang der Entwicklung nehmen und besaß den Überblick über seinen Arbeitsbereich. Dies war damals, und ist in verstärktem Maße heute, nur einer Minderheit unter den Wissenschaftlern möglich. Dennoch muß man sich fragen, ob nicht Wissenschaftler vom Typ eines Fieser in den großen Forschungsanlagen der USA wie dem Lawrence Livermore Laboratory oder Los Alamos, und in den Beratergremien der Regierung, den Politikern und Militärs vorausdenken, neue Militärtechnologien fördern und damit die Rüstungsspirale weiterdrehen.

Der Beitrag erschien zuerst in der Broschüre »Rüstungsforschung. Geschichte – Struktur – Tendenzen« des AK Kriegsforschung, Tübingen 1985.

Anmerkungen

1) s.u.a. Robert Jungk, Heller als Tausend Sonnen, 1956, und Kipphardt, In der Sache J. Robert Oppenheimer, 1964 Zurück

2) Louis f. Fieser, The Scientific Method, New York 1964 Zurück

3) siehe dazu vor allem auch: J. Takman(Hrsg.) Napalm, Streitschrift und Dokumentation, Dt. Übersetzung Berlin 1968 Zurück

4) National science policies of the U.S.A., Unesco 1968 Zurück

5) Angabe aus Robert Jungk, Heller als Tausend Sonnen Zurück

Beatus Ofenloch-Hähnle ist Chemiker in Tübingen.

Risikopotential Chemie

Risikopotential Chemie

von Karlheinz Lohs

Industrielle Produktion – gleich welcher Art – kann nur betrieben werden, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen, daß sie mit einem Höchstmaß an Sicherheit betrieben wird.

In besonderem Maße gilt dies für die chemische Industrie, die hohe Sicherheitsstandards haben muß, wenn sie den Erfordernissen des Schutzes ihrer Beschäftigten sowie der Anwohner in ihrem Umfeld und den Auflagen des generellen Umweltschutzes gerecht werden will. – Betrachtet man diese Situation der chemischen Industrie, die heute eine Schlüssel- bzw. Großindustrie darstellt, vor dem Hintergrund der real existierenden Kriegsgefahren, so gewinnt das von der chemischen Großindustrie ausgehende Gefahrenpotential eine sicherheitspolitische Dimension, die an die Grenzen unserer Vorstellungskraft stößt und vernunftgeboten das Erfordernis der Friedenserhaltung sowie den regelrechten Zwang zu länderübergreifender Sicherheitspartnerschaft einschließt.

Hierzu seien nachfolgend einige Überlegungen gemacht. Damit werden die Gedankengänge vertieft, welche im November 1987 auf Wunsch der BRD-Sektion der IPPNW anläßlich ihres Kongresses in Essen unter dem Titel „Chemischer Krieg ohne chemische Waffen“ von mir vorgetragen wurden. Inzwischen wurde auch andernorts diese Problematik der von industriellen Ballungsräumen der Stoff- und Energiewirtschaft ausgehenden Gefahren, welche mit aus Kriegshandlungen erwachsen, aufgegriffen; sie sind derzeit Gegenstand von Erörterungen, Analysen und Schlußfolgerungen. Hervorgehoben sei in diesem Zusammenhang ein Projekt des Friedensforschungsinstitutes in Oslo (PRIO), welches durch Mittel des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) gefördert wird und an welchem sich auch Wissenschaftler der AdW der DDR sowie Fachkollegen aus der UdSSR und der CSSR aktiv beteiligen.

Die Kernwaffen sind das mit Abstand gefährlichste Vernichtungspotential unserer Zeit. Welches Bild die Welt nach dem Atomschlag bieten würde, ist jedem, der schlußfolgern kann, klar.1 Die Menschheit als Ganzes ist sterblich geworden, deshalb gibt es zum Frieden keine Alternative.

Angesichts der weltweit vorhandenen atomaren Mittel und Möglichkeiten zur totalen Selbstvernichtung der Menschheit sind synthetische Gifte als chemische Kampfstoffe2 und die Gefahren des chemischen Krieges zweitrangig, wenngleich nicht zu unterschätzen. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, daß einige imperialistische Staaten am Besitz chemischer Waffen festhalten und sogar ihre Einsatzvorbereitung, z.B. im Zuge der Binärwaffentechnologie, forcieren. Auch in einigen Staaten der sogenannten Dritten Welt räumt man chemischen Waffen noch militärische Bedeutung ein, was letztlich am noch immer schleppenden Fortgang der Genfer Verhandlungen zum vollständigen Verbot chemischer Waffen ablesbar ist.

Die einem chemischen Krieg vergleichbaren Zustände, d.h. Massensterben und Massenvergiftungen unter der Zivilbevölkerung sowie großflächige ökologische Schäden, würden innerhalb weniger Stunden zur mörderischen Realität werden, wenn die Ballungszentren der Energie- und Stoffwirtschaft sowie insbesondere der chemischen Industrie in das Kriegsgeschehen einbezogen wären.

Blickt man in die Wirtschaftsatlanten Europas, der USA oder anderer durch Großindustrie geprägter Regionen der Erde wie Japan, Gebiete Indiens , Südamerikas usw., so sieht man, in welch beeindruckendem Ausmaß in den letzten Jahren neue, großräumige Ansiedlungen der chemischen Industrie emporgewachsen sind. Aber es sind nicht nur diese Industrieansiedlungen; auch zusätzliche umfangreiche Pipeline-Systeme für Chemikalien unterschiedlichster Art zu riesigen Depots sowie zu Binnen- und Seehäfen wurden erforderlich. In solchen Industrieregionen der Chemie werden heute nichtmilitärische Giftstoffe als Vor-, Zwischen- oder Finalprodukte in Tonnagen hergestellt, weiterverarbeitet, gelagert und transportiert, die mit dem Produktionsvolumen sowie den Transport- und Lagerkapazitäten vor dem II. Weltkrieg oder gar der Zeit der ersten beiden Jahrzehnte unseres Jahrhunderts nicht verglichen werden können.

Hier kann auf die zahlenmäßigen Belange nicht im Detail eingegangen werden, und wir müssen es im folgenden Text auf wenige Beispiele begrenzen. Es sei jedoch hier angemerkt, daß wir über ein umfangreiches Datenmaterial verfügen, das vom Verband der chemischen Industrie e.V. der BRD zusammengestellt worden ist und welches die Situation der weltweiten Chemiewirtschaft einschließlich auch der DDR und einiger anderer sozialistischer Staaten aussagekräftig widerspiegelt.3

Chemische Großindustrie und Sicherheit

Von den derzeit bekannten sechs Millionen chemischen Verbindungen werden etwa 30.000 als Chemikalien mit unterschiedlichsten stofflichen Eigenschaften in industriellem Maßstab erzeugt. Legt man die Weltjahresproduktion zugrunde, so werden für etwa 5 – 8 Grundchemikalien (d.h. Basisprodukte jeglicher chemischer Erzeugung und Weiterverarbeitung) mehr als 25 Mio. Tonnen pro Jahr und von den 10 – 12 weiteren Grundchemikalien zwischen 10 und 25 Mio. Tonnen pro Jahr hergestellt. Hinzu kommen 50 dieser Substanzen, die mit jeweils 1 Mio. Tonnen jährlich sowie 100 Substanzen in Jahresmengen von 50.000 Tonnen und weitere 1500 Substanzen mit jährlich 500 Tonnen produziert werden. Hierbei ist zu beobachten, daß der »Aufwärtstrend« der chemischen Industrie sowie damit verbunden ihre Ballung in den großen Industrieräumen anhalten, was diesen Bereich der Großindustrie zur letztlich alles weitere ökonomische Wachstum bestimmenden Schlüsselindustrie macht. Letztendlich sind alle sogenannten Hochtechnologien ohne eine leistungsstarke chemische Großindustrie nicht realisierbar. Dies gilt nolens volens auch für die Rüstungsindustrie bzw. die verteidigungsrelevanten Produktionsbereiche.

Wie eingangs schon betont, ist jegliche chemische Produktion ohne umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen undurchführbar. Dies schließt Störfälle nicht aus. Das Umweltbundesamt der BRD hat 1983 in einer Studie ca. 1000 zivile Störfälle mit 2300 beteiligten chemischen Substanzen ausgewertet bzw. untersucht.4 Eine der wesentlichsten Konsequenzen aus dieser wie auch aus anderen Studien solcher Art ist, daß die risikoreiche chemische Produktion sowie der damit verknüpfte Transport von teilweise hochgiftigen Substanzen mit den industriespezifisch entwickelten Sicherheitstechniken nahezu problemlos möglich sind.5 Trotzdem spielen naturgemäß menschliches Fehlverhalten und material-technische Risiken gelegentlich eine tragische Rolle; die Vorkommnisse von Seveso, Bhopal, Basel und andernorts haben dies gerade in den letzten Jahren auch einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht.

Das, was derzeit unter den Bedingungen einer modernen Chemiewirtschaft in Friedenszeiten an Risiken und auch an regionalen Zwischenfällen technisch wie organisatorisch erwiesenermaßen beherrschbar ist, würde schon beim Einsatz der heute vorhandenen konventionellen Kriegsmittel Katastrophen auslösen, gegen die alle bisherigen zivilen Zwischenfälle in der chemischen Industrie sich wie ein Regentropfen zu einem Wolkenbruch verhalten. Allein schon ein Artilleriebeschuß oder der Einsatz herkömmlicher, mit Sprengstoffen bestückter Raketensysteme und Bomben hätte zur unmittelbaren Folge, daß aus den Anlagen und Lagern eine Vielzahl von industriellen Giften in solchen Mengen freigesetzt würden, die zu einem medizinisch-organisatorisch nicht mehr zu beherrschenden, qualvollen Massensterben als Ergebnis solcher Art von Kriegshandlungen führen würden. Die derart betroffenen industriellen Ballungszentren mit ihren angrenzenden bzw. ineinander verflochteten Wohngebieten und Siedlungsräumen wären Gaskammern eines überdimensionalen Auschwitz! Angesichts dieser Sachverhalte erscheint der Ausdruck »konventioneller Krieg« als nicht zu rechtfertigende Verharmlosung.

Drei Beispiele: Chlor, Phosgen, Blausäure

Zur Illustration der Situation seien in willkürlicher Auswahl aus der großen Palette ziviler Grundchemikalien der chemischen Großindustrie drei Beispiele herausgegriffen: das Chlor, das Phosgen und der Zyanwasserstoff (auch als Blausäure bezeichnet). Dies sind drei Gifte, die noch im I. Weltkrieg zu den chemischen Kampfstoffen gehörten; inzwischen stellen sie jedoch als zivile Vor- und Zwischenprodukte die Basis für die Herstellung von mindestens einhundert wichtigen Finalprodukten der chemischen Industrie dar. Die Produktionskapazitäten lagen zur Zeit des I. Weltkrieges für Chlor bei 100.000 Jahrestonnen (heute sind es ca. 25 Mio Tonnen), für Phosgen bei 25.000 (heute 1,5 Mio Tonnen), für Blausäure bei 13.000 Jahrestonnen (heute 600.000 – 700.000 Tonnen im Jahr). Entsprechend größer, wenn auch nicht in jedem Fall proportional, sind die Vorrats- und Zwischenlager sowie die erforderlichen Transportvolumina. Tagtäglich rollen heute auf Straßen und Schienen sowie schwimmen in Containerschiffen auf den Flüssen diese Gifte in Mengen, die gleich und teilweise größer sind als die Gesamtmenge dieser Substanzen, welche während des I. Weltkrieges zum militärischen Einsatz kam.

Realitätsbezogen muß man zu den giftigen Chemikalien im engeren Sinn noch die anderen gefährlichen Produkte der chemischen und verwandten Industrie hinzufügen, d.h. Stoffe, von denen Brand, Strahlen oder Explosionsgefahren ausgehen können. Allein auf und über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich 230 Mio. Tonnen dieser Güter in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand transportiert.6 Bedenkt man, daß die DDR als ein ausgesprochenes Transitland im Wirtschaftsverkehr zwischen West- und Osteuropa einen wesentlichen Teil auch des Chemie-Exports und Chemie-Imports über ihr Territorium abzuwickeln hat, dann bekommt man eine Vorstellung von den geopolitischen Besonderheiten unserer Republik. Die Situation kann man auch dahingehend verdeutlichen, wenn einzelne Transportsysteme betrachtet werden. Ein einziger Großraumkesselwagen faßt bis zu 60 Tonnen Chlor; Züge mit 20 – 30 solcher Kesselwagen sind keine Seltenheit. Jeder weiß auch bzw. sieht es täglich, was auf unseren Straßen und auf den Transitautobahnen an Spezialtransportern mit Chemieprodukten rollt.

Noch beeindruckender sind die Transportvolumina gefährlicher Güter im Seeverkehr. Zum Beispiel gibt es für Chlor heute Spezialschiffe mit einem Fassungsvermögen von 1100 Tonnen! Würde im letzteren Fall eine solche Menge Chlor durch Kriegseinwirkung in einem Hafen freigesetzt, wäre dieses Transportschiff mit seinem Inhalt für die Menschen in dieser Küstenregion von gleicher tödlicher Konsequenz wie eine Atombombe des Hiroshima-Typs. Phosgen oder Blausäure hätten aufgrund der noch höheren Giftigkeit dementsprechend größere Auswirkungen.

Ohne es hier aufzulisten zeigen Berechnungen, die für den Fall einer Zerstörung von Vorrats- und Transportkapazitäten chemischer Spezialprodukte, aber auch für Giftmülldeponien vorliegen, daß weiträumige Umweltkatastrophen heute zwangsläufige Kriegsfolgen wären. Nicht vergessen darf man bei solchen Betrachtungen auch die wahrhaft gewaltigen Mengen der vorstehend schon kurz erwähnten brennbaren Chemieprodukte, allen voran die Treibstoffe; sie würden das Inferno des Kriegsgeschehens sowohl durch das sich ausbreitende Flammenmeer als auch durch die Arten und Mengen hochgiftiger Brandgase zusätzlich steigern.

EUROCHEMIA oder EUROSHIMA

Man schaue sich unter den vorstehend genannten Aspekten einmal die Landkarte Zentraleuropas an. Die Zentren der chemischen Industrie erstrecken sich von Norditalien bis an die Rhein- und Elbemündungen. Die industriellen Ballungsräume um Mailand, um Basel, im Mannheim-Ludwigshafener und im Hoechster Raum, in der Region Leverkusen – Elberfeld – Dormagen, die Stoff- und Energiewirtschaft im nordböhmischen Gebiet, im Chemiebezirk Leuna – Buna – Bitterfeld – Wolfen, in den neuen Kombinaten von Schwarzheide bis Dresden oder Schwedt an der Oder, ebenso aber auch die Vielzahl chemischer Werke in Frankreich oder in der VR Polen machen deutlich, daß in diesem Jahrhundert Europa zu einem »Eurochemia« geworden ist. In Friedenszeiten ist dieses Eurochemia eine Basis des industriellen Fortschritts und sozialer Sicherungen für Millionen Europäer. Einen Krieg – welcher Art auch immer – würde niemand unbeschadet überleben; aus EUROCHEMIA würde ein EUROSHIMA werden.

Betrachtungen über das zivile Chemiepotential Europas und seine Risiken im Kriegsfall wären unvollständig, wenn man unerwähnt ließe, daß die größte Militärmacht der kapitalistischen Staaten, die USA, auf dem Territorium der BRD seit Jahrzehnten große Kampfstofflager unterhält. Demgegenüber hat die UdSSR außerhalb ihrer Landesgrenzen keine chemischen Kampfstoffe bevorratet, und überdies wird für die nach offiziellen sowjetischen Angaben in der UdSSR vorhandenen etwa 50.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe derzeit eine großtechnische Anlage zu deren Vernichtung errichtet, so daß im Falle des angestrebten weltweiten Verbotes chemischer Waffen unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung die Beseitigung dieses Risikopotentials in der UdSSR beginnen kann.

Betrachten wir jedoch die Verhältnisse, wie sie sozusagen »vor der Haustür der DDR«, an unserer Westgrenze real existieren, und vergegenwärtigen wir uns die Risikosituation, die bereits in Friedenszeiten mit der Bevorratung chemischer Waffen auf dem Territorium der BRD, beispielsweise im Rhein-Main-Gebiet oder der Pfalz, besteht. Der Absturz nur eines Flugzeuges auf ein solches Lagergelände, ein terroristischer Anschlag oder eine durch technische Defekte bedingte größere Leckage würden im Falle des Freisetzens nur einer Tonne phosphororganischen VX-Kampfstoffes Auswirkungen auf angrenzende Wohngebiete haben, die solche spektakulären Chemieunfälle à la Seveso oder Bhopal um ein Vielfaches an Getöteten und Vergifteten überträfen. Ähnliches gilt für den Fall, wenn beim An- oder Abtransport chemischer Munition oder mit Kampfstoffen gefüllter Nachschub-Container ein Fahrzeug, Flugzeug oder Schiff havariert. Selbst die schlimmsten der bisherigen Tanklastzugunfälle, Flugzeugabstürze oder Schiffsunglücke würden in ihren Schreckenswirkungen unvergleichbar sein angesichts der dann notwendig werdenden Bewältigung von Havariefolgen.

Für ein chemiewaffenfreies Europa

Blickt man noch einmal auf die Kampfstofflager in der Pfalz, so wird es offensichtlich, daß unter entsprechenden Wetterbedingungen eines West-Südwest-Windes die Gefahr des großräumigen Transportes der Kampfstoffwolken bis hinein in den thüringisch-sächsischen Raum befürchtet werden muß. Ist es angesichts einer solchen Sachlage nicht geradezu ein von innerer Logik diktiertes Erfordernis, ein chemiewaffenfreies Europa und einen atomwaffenfreien Korridor an der Nahtstelle der beiden Militärblöcke, NATO und Warschauer Vertrag, zur Grundlage gemeinsamer Sicherheit zu machen?!7 Hierbei darf jedoch nicht nur die Sicherheit vor den Folgen eines zivilen Desasters in Waffenlagern oder gar eines chemischen Krieges gemeint sein; es bedarf unabdingbar einer garantierten Sicherheit dafür, daß ein Krieg gar nicht erst begonnen werden kann.

Für ein gemeinsames Haus Europa ist es eine sicherheitspolitische Konsequenz, daß die existenznotwendige chemische Großindustrie keinerlei kriegerischem Risiko unterliegen darf. Es gilt, die politischen Bedingungen dafür zu schaffen, daß niemand im europäischen Haus sich vor Feuer, Explosionen und Gift zu fürchten braucht. Unser Land, die DDR, leistet seit Jahrzehnten das Menschenmögliche, um kriegschemisches Abenteuertum zu verhindern und den Frieden als einzig menschenwürdige Existenzform zu sichern.

Das vorstehende Referat hielt Prof. Lohs auf dem Nationalen Friedenskongreß der Wissenschaftler der DDR am 25.11.88 in Berlin.

Anmerkungen

1 Lohs, Karlheinz (Hrsg. d. dt. Ausgabe): Nach dem Atomschlag. Ein Sonderbericht von AMBIO, veröffentlicht unter der Schirmherrschaft der Königlich Schwedischen Akademie der Wissenschaften. Frankfurt – Oxford – New York – Toronto – Sydney – Paris: Pergamon Press, 1983 Zurück

2 Lohs, Karlheinz: Synthetische Gifte. 4. Aufl. Berlin: Militärverlag der DDR, 1974. Siehe ferner: Lohs, Karlheinz: Der Mißbrauch der chemischen Forschung. Dargestellt am Beispiel der Entwicklung von Massenvernichtungsmitteln. Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR 6 N/1975. Berlin: Akademie-Verlag, 1975. Lohs, Karlheinz u. Martinetz, Dieter: Binärkampfstoffe. Eine neue Variante chemischer Massenvernichtungsmittel. Z. f. Chemie 26 (1986), 233 – 238 Zurück

3 Verband der chemischen Industrie e.V.: Chemiewirtschaft in Zahlen 1988. 30. Aufl. Frankfurt/Main 1988 Zurück

4 Umweltbundesamt: Handbuch Störfälle. Berlin (West): Erich Schmidt Verlag, 1983 Zurück

5 Hartwig, Sylvius (Hrsg.): Große technische Gefahrenpotentiale. Risikoanalysen und Sicherheitsfragen. Berlin – Heidelberg – New York: Springer-Verlag, 1983. Siehe dazu auch: Lange, Siegfried (Hrsg.): Ermittlung und Bewertung industrieller Risiken. Berlin – Heidelberg – New York – Tokyo: Springer-Verlag, 1984 Zurück

6 Heyer, Günter: Die BG. Fachzeitschrift für Arbeitssicherheit und Unfallversicherung, Heft 3/1987 Zurück

7 Lohs, Karlheinz; Uschrer, Manfred: Für ein chemiewaffenfreies Europa. Berlin: Dietz Verlag, 1986. Siehe ferner: Lohs, Karlheinz (Hrsg.): Europa: Giftfaß oder chemiewaffenfrei? Köln: Pahl-Rugenstein Verlag, 1986 Zurück

Prof. Dr. Dr. Karlheinz Lohs, Akademie der Wissenschaften der DDR, Forschungsstelle für chemische Toxikologie, Leipzig

Chemische Waffen gibt es einen Weg zurück?

Chemische Waffen gibt es einen Weg zurück?

von Dieter Wöhrle

Zur Definition: Auch hier wird es schon schwierig

Seit 20 Jahren wird auf der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) der UNO multilateral (40 Staaten) über ein weltweites und umfassendes Verbot chemischer Waffen (CW) verhandelt. Die Verhandlungen zielen auf ein Verbot der Entwicklung, der Herstellung, des sonstigen Erwerbs, der Lagerung, des Besitzes sowie der direkten und indirekten Weitergabe chemischer Waffen (bzw. die Verbindungen unmunitioniert: chemische Kampfstoffe). Eingeschlossen in die Verhandlungen ist die Erfassung vorhandener Bestände sowie deren Vernichtung.

Die derzeitige Definitionsformel in dem sogenannten »rolling text«1,2 orientiert sich am »Zweck-Kriterium« sowie am »Toxizitätskriterium«. Das Zweckkriterium besagt, daß Waffen dann unter ein Verbot fallen sollen, wenn es ihr Zweck ist, die chemischen Eigenschaften von Substanzen dazu zu nutzen, dem militärischen Gegner Schaden zuzufügen. Das Zweckkriterium reicht aber nicht aus, um ein Verbot chemischer Waffen operationell werden zu lassen, solange militärische Ziele nicht genauer definiert sind. Daher bedarf es weiterer Kriterien, die die chemischen Eigenschaften in Hinblick auf militärische Wirkungen betreffen. Dazu dient das Toxizitätskriterium: supertoxisch tödlich, tödlich, sonstwie schädigend.

Damit sind die mehr letal wirkenden chemischen Kampfstoffe erfaßt: z.B. der Hautkampfstoff S-Lost (HD, Senfgas, Yperit) und die Nervenkampfstoffe Tabun (GA), Sarin (GB), Soman (GD), VX. Zusätzlich zu den mehr letal wirkenden Kampfstoffen sind die Reizkampfstoffe (z.B. CN, CS) und die Kampfstoffe zur ökologischen Kriegsführung (z.B. 2,4-D, 2,4,5-T) zu nennen (Die Strukturformeln sind der Literatur unter den Anmerkungen: 7,8,9,12 zu entnehmen). Verbindungen dieser beiden Kampfstoffgruppen sind bisher aber nicht explizit in den Listen der zu ächtenden und kontrollierenden Chemikalien enthalten. Sie werden aber eindeutig in Dokumenten auch als chemische Kampfstoffe gekennzeichnet: das z.Z. von 105 Staaten unterzeichnete und völkerrechtlich verbindliche Genfer Giftgas Protokoll von 1925 (verbietet lediglich den Einsatz)3, das von der Bundsrepublik im Rahmen der WEU 1954 unterzeichnete Protokoll4, das Rahmenabkommen zur Schaffung einer von Chemiewaffen freien Zone in Mitteleuropa unterzeichnet auf Parteienebene (z.B. SPD, SED) von 19855 (s. auch6). Zu erwähnen sind noch die Toxine. Sie sind als Stoffwechselprodukte der lebenden Materie zunächst Biowaffen einzuorden – also durch das UNO Biowaffen-Abkommen von 1972 geächtet –, aber durch biotechnologische Entwicklungen als Syntheseprodukte im Labor immmer mehr in der Grauzone als C-Waffe zu bezeichnen.

Die zunehmend komplexe Lage bei chemischen Waffen zwingt uns als Naturwissenschaftler dazu, die Lage sachlich aufzuarbeiten (Literatur zum Überblick über CW sei exemplarisch genannt unter den Anmerkungen: 7-19).

Zum Einstieg: Die aktuelle Situation

Basierend auf großtechnisch hergestellten chemischen Verbindungen und Umwandlung in kommerziell erhältlichen Anlagen lassen sich Kampfstoffe herstellen, die eingebaut in militärisches Gerät des internationalen Waffenhandels leicht zu chemischen Waffen werden. Waren es am Ende des I. Weltkrieges vier Nationen, die chemische Waffen besaßen, 1965 sechs Nationen, so sind heute bereits ca. 20 Nationen Mitglieder im Klub der unrühmlichen C-Waffen-Besitzer. Das bezieht sich allerdings nur auf die Länder, die »mehr« letal wirkende Kampfstoffe besitzen. Die Zahl der Länder, die Reizkampfstoffe und solche zur ökologischen Kriegsführung besitzen, ist noch größer.

Der Irak hat, obwohl Signatarstaat des Genfer Vertrages von 1925, chemische Waffen im Golfkrieg und gegen die Kurden eingesetzt. Über 50.000 Todesopfer und eine unbekannte Zahl durch Spätfolgen meist lebenslang Betroffener (im Regelfall Zivilisten) sind die Folgen des ruchlosen Einsatzes von S-Lost und wahrscheinlich auch Nervenkampfstoffen. In einer Unterrichtung des Bundestages vom 5.1.89 hat die Bundesregierung jetzt bestätigt, daß nach vorliegenden Gutachten (!) chemische Anlagen, die von bundesdeutschen Firmen nach Irak geliefert wurden, zur Produktion „einschlägiger chemischer Kampfstoffe“ geeignet seien (z.B. Anlage in Samarra). Fünf Firmen und 38 Personen wird ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz, das die Ausfuhr bestimmter Chemikalien und Anlagen von einer staatlichen Genehmigung abhängig macht, vorgeworfen. Die Londener Zeitung Independent berichtete am 22.7.88, daß der Irak alle Chemikalien und Verarbeitungsanlagen in Westeuropa erhalten hat, die er benötigte. AFP teilte am 3.5.88 mit, daß sowohl der Irak als auch der Iran in den Jahren 1981 – 1987 in der Schweiz über 500 t Chemikalien (Phosphoroxychlorid, Thiodiglycol etc.), die zur Herstellung von S-Lost und Nervenkampfstoffen geeignet sind, gekauft hat. Aus Pressemitteilungen vom 1.2.89 (F.A.Z.) ging hervor, daß ausgehend von amerikanischen Unternehmen über viele Schleichwege in Westeuropa und Asien über 600 t Thiodiglycol (daraus kann etwa die gleiche Menge S-Lost hergestellt werden) nach Irak und Iran gekommen sind. Dieses sind mit Sicherheit nur einige der äußerst komplexen internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit Lieferungen in die Golfregion. Wenn es schon für die betroffenen Länder schwer ist, die Verwicklungen aufzuarbeiten bzw. darzustellen (soweit diese dazu gewillt sind), so erst recht für den Autor (der dies allerdings will, um auf den Mißbrauch seiner Wissenschaft Chemie deutlich hinzuweisen).

Um so schwerer ist es, dem Fall Libyen, der mit Sicherheit der Bundesrepublik im Ausland sehr geschadet hat, genau nachzugehen. Hier liegen noch längst nicht alle Karten betreffend des neu errichteten Chemiewerks in Rabta auf dem Tisch. Deshalb nur einige Hinweise: Libyen behauptet, Medikamente herzustellen. Die Anschuldigungen von der Gegenseite – zunächst ausgehend von den USA – besagen, daß in diesem Werk chemische Kampfstoffe hergestellt werden bzw. werden sollen. Mit diesem Werk stehe die größte Anlage zur Herstellung der Kampfstoffe im Nahen Osten zur Verfügung. Klar ist inzwischen – und dieses geht aus zahlreichen Pressemitteilungen der letzten Wochen hervor; siehe u.a. Berichte in verschiedenen Ausgaben des Spiegels und Sterns im Januar 1989 –, daß auch zahlreiche bundesdeutsche Firmen von der Planung des Werkes bis hin zur Ausrüstung führend beteiligt waren/sind. Bisher fehlt der erste notwendige Schritt der Besichtigung des Werkes unter internationaler Inspektion wegen der unverständlichen Weigerung Gaddafis. Aber das folgende sollte klar sein:

  • Technisch kann man in der Anlage alles mögliche machen von Antibiotika über Pestizide bis hin zu Giftgas (so ein Regierungssprecher in Washington Anfang Januar).
  • Für die Herstellung chemischer Kampfstoffe müssen zusätzlich entsprechende Sicherheitsausrüstungen vorhanden sein. Dieses unterscheidet grundsätzlich Anlagen für zivile oder militärische Produktion von Chemikalien und ist bei Besichtigung von Fachleuten sogleich erkennbar.
  • Wenn in Rabta Kampfstoffe produziert werden sollen, so kann es sich entsprechend dem Stand der bekannten Technologien und dem militärischen Nutzen nur um Nervenkampfstoffe oder S-Lost handeln (den alten flüchtigen Kampfstoffen aus dem I. Weltkrieg wie Chlor, Phosgen kommt heute keine militärische Bedeutung zu; die chemische Binärtechnologie – entwickelt in den USA – wird den Libyern nicht bekannt sein). Hier läßt sich anhand des Standes der chemischen Industrie und dem getätigten Import von Chemikalien für Libyen aussagen, welche Kampfstoffe nun produziert werden sollen.

Es ist also bei gutem Willen, recht leicht dahinter zukommen. Offenbar wird die entscheidende Information, was in Libyen läuft, vorenthalten.

Die dritte Aktualität , die dringend erwähnt werden muß, ist der Beginn der Produktion von chemischen Binärwaffen Ende Dezember 1987 in den USA (s. genauer weiter unten). Es ist für uns als Naturwissenschaftler oft unverständlich, wie widersprüchlich in der Politik gespielt wird: Die Amerikaner prangern den Bau der Anlage für chemische Kampfstoffe in Libyen auf das nachhaltigste an. Aber die USA haben doch selbst Produktionsanlagen für chemische Binärwaffen in der letzten Zeit aufgebaut und sind beim Aufbau weiterer Produktionseinheiten!

Die neuen C-Waffen

Die Entwicklung in den letzten Jahren ist gekennzeichnet durch das mit dem Beginn der Produktion chemischer Binärwaffen wieder wachsende Interesse der Militärs unitärer C-Waffen besitzender Staaten einerseits und durch eine zunehmende Weiterverbreitung der »Atomwaffe des armen Mannes« in den immer mehr industriell orientierten sogenannten Entwicklungsländern. Die Zahl der gelagerten und z.B. in den Entwicklungsländern produzierten Kampfstoffe ist sehr gering (im Regelfall S-Lost, Tabun, Sarin, Soman, ev. VX). Der Kenntnisstand über diese Verbindungen ist sehr hoch. Zunehmende Industrialisierung in den Entwicklungsländern resultiert in einer Weiterverbreitung der im Vergleich zu Atomwaffen billigeren und leichter herstellbaren C-Waffen. S-Lost [S(CH2-CH2-Cl)2] kann aus Ethylen – Ausgangsverbindungen für den Kunststoff Polyethylen – oder Vinylchlorid – Ausgangsverbindungen für den Kunststoff PVC – und einfachen Schwefelverbindungen bzw. dem vorher im Zusammenhang mit dem internationalen Chemikalienhandel schon erwähnten Thiodiglycol und dem leicht zugänglichen Thionylchlorid leicht hergestellt werden. Den Nervenkampfstoffen und phosphororganischen Insektiziden ist eine Grundstruktur gemeinsam: die Schrader'sche Formel. Sie lehrt uns, daß eine ähnliche Synthesechemie (und großtechnisch dann auch Technologie) auf der Basis leicht zugänglicher Chemikalien – im Falle von Sarin [((CH3)2CHO)(CH3)P(O)(F)] aus Methanphosphonsäurehalogeniden (dieses hergestellt aus dem leicht käuflichen Phosphoroxychlorid) und dem gängigen Isopropanol – zu den hoch toxischen Kampfstoffen oder den »nur« weniger toxischen Insektiziden führt. Mögliche zivile oder militärische Verwendung von Chemikalien und Anlagen überlappen sich.

Durch die Entwicklungen neuer Waffentechnologien werden Verifikationsprobleme bei einer weltweiten Ächtung von C-Waffen erheblich größer. Nach über 20 Jahren Entwicklung wurde Ende 1987 in den USA mit der Endfertigung d.h. der Produktion von chemischen Binärwaffen begonnen. Hierbei handelt es sich nicht um neue Kampfstoffe. Der letzte Schritt der Synthese einer hochtoxischen phosphororganischen Verbindung wird nun nicht mehr vor dem Abfüllen der Chemikalie in die Munition vollzogen, sondern findet nach dem Abschuß der Waffe in der Granate bzw. Bombe statt.7,17,20 Der Vorteil der Binaries ist klar: Die Produktion der weit weniger toxischen Binärkomponenten ist jetzt in gewöhnlichen Fabriken möglich. Transport, Lagerung und Handhabung der einzelnen Verbindungen birgt viel weniger Risiken. Bei Beseitigung können die Komponenten, ohne daß sie aufwendig vernichtet werden müssen, einem zivilen Verwendungszweck zugeführt werden. Insgesamt werden mindestens 9.000 t (manche Schätzungen gehen bis ca 15.000 t) neue Kampfstoffe (nach Vereinigung der Komponenten) vorhanden sein: 1987 wurde mit der Produktion von 1,2 Millionen Granaten 155 mm Kaliber mit binärem Sarin begonnen, ab 1991 ist der Produktionsbeginn von 44.000 Bigeye-Bomben mit binärem VX vorgesehen (weiterhin bis etwa 1991 Entwicklung von »long-range-delivery systems« für Binärwaffen 21).

Genaue Angaben über gelagerte Mengen chemischer Kampfstoffe sind nicht erhältlich, lassen sich aber aus Regierungsausagen indirekt angeben.22 Tab.1 gibt einen Überblick über das in den USA geplante Erneuerungsprogramm. Neben der leichten Handhabbarkeit der Binärwaffen soll mit dem Umrüstungsprogramm auch erreicht werden, die Nervenkampfstoffe in den militärischen Erfordernissen entsprechenden Munition zur Verfügung zu haben. Von der strategischen Seite ist es wenig sinnvoll, das mehr seßhafte VX in Granaten und das mehr leicht flüchtige Sarin in Bomben einzusetzen. Das CW-Modernisierungsprogramm wird also auch eindeutig aus militärisch/stategischen Gründen durchgeführt.23 Neben den Nervenkampfstoffen verfügen die USA noch über etwa 17.000 t S-Lost. Die Sowjetunion lagert nach eigenen Angaben insgesamt etwa 50.000 t chemische Kampfstoffe. Ob die Binärtechnologie entwickelt wurde, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich ist, daß entsprechend dem militärischen Modernisierungsprogramm für die 90iger Jahre auch Frankreich chemische Binärwaffen entwickelt.

Es ist wichtig, festzustellen, inwieweit Mitteleuropa von der neuen Entwicklung betroffen ist. Der Beginn der Produktion chemischer Binärwaffen war vom amerikanischen Kongress an die Zustimmung der NATO-Partner gebunden. 1986 wurde auf der Ebene der NATO-Verteidigungsminister, verhängnisvollerweise mit den Stimmen der Bundesrepublik, Großbritanniens und der Türkei (bei weiteren Stimmenenthaltungen), die notwendige Zustimmung gegeben. 1986 hieß es, daß im sogenannten Krisenfall die Stationierung in einem der Zustimmungsländer erfolgen soll. Nur heute sieht es weit schlimmer aus. In einem im Dezember 1987 unterschriebenen Gesetz für den Verteidigungshaushalt für 1988 und 1989 heißt es wörtlich: „Chemical munitions stored in Europe“ (dies ist nur in der Bundesrepublik der Fall) „on the date of the enactment of this act should not be removed from Europe unless such munitions are replaced contemporaneously with chemical munitions stationed on the soil of at least one European member nation of the NATO“. Damit ist klar, daß die binären Waffensysteme insbesondere für das Schlachtfeld Mitteleuropa bestimmt sind. Für Mitteleuropa wurde schon zu Beginn der achtziger Jahre die für die NATO verbindliche Airland Battle-Doktrin eingeführt, in der die CW voll in die Strategieplanungen einbezogen werden So lautet die gültige Heeresdienstvorschrift: „Kommandeure müssen darauf vorbereitet sein, nach Eingang der Freigabe chemischer Kampfstoffe diese in ihre atomaren und konventionellen Feuerpläne zu integrieren“. C-Waffen sind ständig mit zu transportieren. Wegen des Unfallrisikos ergibt sich aus dieser Planung die Notwendigkeit der Einführung von Binärwaffen.

Es ergibt sich jetzt zwangsläufig die Frage, welche Schutzmöglichkeiten für die Zivilbevölkerung bestehen.

Eine klare Feststellung: Betroffen ist besonders die Zivilbevölkerung

Die Tab.2 enthält toxikologische Daten einiger weniger Kampfstoffe. Mit zunehmender Jahreszahl der Erstverwendung bzw. des Produktionsbeginns hat sich der LCt50-Wert drastisch verringert (LCt heißt letale Dosis und ist eine Maßzahl für Inhalationstoxizität; LCt50 ist die Konzentration einer Substanz gemessen in mg/m3, die bei einer Einwirkungszeit von einer Minute mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% ein Individuum tötet). Der Lungenkampfstoff Phosgen (auch andere wie Cyanwasserstoff) kommt heute wohl wegen seiner hohen Flüchtigkeit und zu geringen Beständigkeit nicht mehr als Kampfstoff infrage (Phosgen ist aber heute großindustriell hergestelltes Zwischenprodukt in der Industrie; Gefahren resultieren für die Zivilbevölkerung bei Bombenangriffen auf Chemieanlagen oder Unfällen – s. Unfall Bhopal). Der Hautkampfstoff S-Lost (eigentlich Zwischengebiet zwischen letal und reizend wirkendem Kampfstoff) ist einer der wenigen Beispiele, die sich bis heute – anderes Beispiel ist Lewisit – in den militärischen Lagerbeständen gehalten hat. Den gelagerten phosphororganischen Nervenkampfstoffen Tabun, Sarin, Soman, VX kommt durch die Entwicklung der Binärtechnologie (hier z.Z. für Sarin und VX) wieder zunehmende Bedeutung zu. Die hochtoxischen Toxinen sind immer mehr den chemischen Kampfstoffen zuzurechnen.

Zwei Kampfstoffe/Gruppen sollen in Bezug auf ihre auf den Menschen verheerende Wirkung herausgegriffen werden.

S-Lost ist ein seßhafter Kampfstoff, der – und dieses ist ja gewünscht – sich nach einigen Tagen im Gelände zersetzt.11 Der LCt50-Wert von ca 1500 mg min/m³ liegt recht hoch, was von militärischer Seite einen Masseneinsatz mit großer Flächendeckung zur Folge hat. Lokale Wirkungen dieses gut lipid löslichen Kampfstoffes auf der Haut, am Auge, an den Atmungsorganen und am Verdauungstrakt sind genauer bekannt.8 Von schlimmer Konsequenz ist, daß reines S-Lost geruchlos ist – also zunächst kaum wahrgenommen wird – und nach Kontamination der Haut innerhalb einiger Minuten ohne Warnsignale eindringt. Erst nach einigen Stunden (!) treten auf der Haut je nach Kontaminationsmenge unterschiedlich schwere erythematöse und bullöse Formen auf. Der Grad der Vergiftung des Körpers ist festgelegt. Antagonisten (Gegenmittel) und Antidoten (Reaktivierungsmittel) zur medizinischen Vorbeugung oder Behandlung gibt es nicht. Außer einfachen Salbenbehandlungen ist nichts mehr möglich. Die systemischen Wirkungen führen zu Störungen am Lungentrakt, Herz-Kreislauf-System und Nervensystem. Nur der Tod kann bei diesen schweren Fällen erlösend wirken. Hinsichtlich der Spätfolgen sei gesagt, daß dieser Kampfstoff mutagen, cancerogen, hepatotoxisch, hämatotoxisch und neurotoxisch im weitesten Sinne wirken kann. Aber wie ist die Wirkung auf molekularer Ebene? S-Lost wirkt auf zahlreiche im Organismus vorhandene nukleophile N- oder S-Gruppen stark alkylierend. Der Kampfstoff greift u.a. auf einer für das Leben elementaren Stufe an: Er paßt maßgeschneidert zwischen zwei DNS-Stränge (DNS ist Träger der genetischen Information).7,8 Die Stränge sind normalerweise durch schwache Brücken verknüpft, was im Rahmen der Zellteilung eine leichte Teilung des Doppelstranges bewirkt. Durch S-Lost nun erfolgt eine irreversible kovalente Verknüpfung der Stränge. Dies hat in Geweben hoher Zellteilungsrate (Haut, Knochenmark, Keimdrüsen u.a.) fatale Folgen. Es entstehen keine funktionstüchtigen neuen Zellen. Deregulation der Gewebefunktion sind die Folgen.

Der Eintritt der geruchs- und geschmacklosen Nervenkampfstoffe Tabun, Sarin, Soman, VX durch die Haut, Schleimhäute und Augenbindehaut erfolgt zunächst systemlos. Allerdings sind die späteren Wirkungen schon nach unter einer Minute Exposition im Wesentlichen festgelegt. Der molekulare Wirkungsmechanismus der Nervenkampfstoffe ist recht gut bekannt.7-9,24,25 Im Organismus muß der chemische Reiztransmitter Acetylcholin nach Reizübermittlung durch das Enzym Acetylcholinesterase schnell abgebaut werden. Dies geschieht durch Enzyme wie Acetylcholinesterase, an dem sich das Acetylcholin anlagert und abgebaut wird. Die Reaktivierung des Enzyms – für neuen Abbau des Reizübermittlers – beträgt nur ca. eine Millisekunde (Halbwertszeit). Gelangt nun ein Nervenkampfstoff in den Körper, so lagern sich die Moleküle sehr fest an die Stellen des Enzyms, die eigentlich für den Reiztransmitter gedacht waren. Die Reaktivierung des Enzyms beträgt jetzt 108 Tage (Halbwertszeit)! Konsequenz: Der Reizübermittler Acetylcholin kann nicht mehr abgebaut werden, er überflutet den Körper. Extreme Krämpfe bis hin zum Atemstillstand sind die Folge. Es ist deprimierend anzumerken, daß das zeitlich am spätesten entwickelte VX in seiner Struktur und Größe dem Reizübermittler Acetylcholin am nächsten kommt und so im Sinne eines Schlüssel-Schloß-Mechanismus am besten in das Enzym Acetylcholinesterase paßt:

Acetylcholin: CH3-C-O-CH2-CH2-N(CH3)3

V-Kampfstoff: (X1X2)P-S-CH2-CH2-NR2

Spätfolgen bei Vergiftung (und natürlich Überleben) mit Nervenkampfstoffen sind nicht so ausgeprägt wie bei S-Lost, aber auch dokumentiert. Interessant ist die Frage, ob man sich durch medikamentöse Behandlung gegen die Nervenkampfstoffe schützen kann.9 Hierbei sind Antagonist (lediglich Gegenmittel zur Abschwächung der Wirkung) und Antidote (Reaktivierungsmittel, d.h. molekulare Reaktivierung der geschädigten Stelle) zu unterscheiden. Atropin (selbst ein starkes Gift), ein typisches Beispiel für einen Antagonisten, kann in geringer Menge (s. Tab.3) den relativen Schutz erhöhen. Allerdings ist die Wirkung beim Vergleich verschiedener Nervenkampfstoffe nicht sehr selektiv und z.B. bei VX sehr gering. Forschungen in den 50er Jahren führten zur Entwicklung von Oximen als Antidoten, von denen sich N-Methylpyridinium-2-aldoxime (P2S) als am wirksamsten erwiesen. In der kombinierten Wirkung von Atropin und P2S fällt »nur« das Soman heraus (s. Tab.3). Hier erwies sich die zusätzliche Verwendung von Carbamaten (Diazepam) als wirkungsvoller. Doch alle diese mit großem Forschungsaufwand u.a. in Porton Down (Großbritannien) durchgeführten Arbeiten sind eigentlich sinnlos: Die Therapie muß zeitlich (s. Angaben in Tab.3) und auch dosiert entsprechend der Kontamination mit Kampfstoff angepaßt werden. Zusätzlich ist bekannt, daß die »Patienten« nach der Behandlung durch Nebenwirkungen intensiver ärztlicher Kontrolle und weiterer Gegenmaßnahmen benötigen. Wie soll dies in einem chemischen Krieg stattfinden? Totale Schutzkleidung als weitere Möglichkeit des Schutzes gegen Kampfstoffe – allerdins bei der Zivilbevölkerung nicht vorhanden – schützt wirkungsvoll.9 Es wird geschätzt, daß bei einem C-Waffenkrieg in Mitteleuropa über 95 % der Betroffenen Zivilisten sind.20 Tab.3 zeigt deutlich den Prozent-Anteil der Geschädigten bei einem Angriff mit V-Kampfstoff.11 Auf den Unsinn einer gezielten Antidotgabe (letzte Reihe in Tab.3) wurde schon eingegangen.

Trotz Risiken: Beseitigung vorhandener Bestände

Die Beseitigung vorhandener Bestände ist technisch möglich.26,27 Das Verfahren der Wahl ist z.Zt. die Verbrennung bei hohen Temperaturen, wobei die dabei entstehenden Gase/Produkte wie HCl, HF, SO2, P4O10 auch entsorgt werden müssen. Ein besonderes Problem stellt natürlich der munitionierte Kampfstoff dar, aus dem der Kampfstoff erst noch entfernt werden muß. Neben der Beseitigung gelagerter Bestände, sind auch noch etliche tausend Tonnen Altlasten aus dem I. und II. Weltkrieg zu berücksichtigen. Aus einer Mitteilung des Umweltministers in Niedersachsen im Oktober 1988 geht hervor, daß allein in diesem Bundesland 67 Standorte mit gefährlichen chemischen Rüstungsaltlasten festgestellt worden sind. Der finanzielle Aufwand für die Beseitigung chemischer Waffen liegt über dem ihrer Produktionskosten. Laut Aussagen von R. Zellermann (Chef der Kampfmittelbeseitigungsanlage in Munster) im Januar 1989 entstehen bei einer alten Kampfstoffgranate für Bergen und Unschädlichmachen Kosten von etwa 8500 DM.

Das Verteidigungsministerium der USA wurde durch einen Beschluß des US-Kongresses verpflichtet, parallel zum Aufbau des Arsenals binärer CW die vorhandenen Vorräte an Kampfstoffen und chemischer Munition bis zum 30.9.94 zu vernichten. Offenbar wegen technischer Probleme wurde der Termin im Zuge der Haushaltsberatungen auf den 30.4.97 verschoben. Der damalige Präsident Reagan hatte darüberhinaus Bundeskanzler Kohl 1986 am Rande des Weltwirtschaftsgipfel in Tokio zugesagt, daß die in der Bundesrepublik gelagerten amerikanischen Vorräte (wahrscheinlich knapp 500 t Nervenkampfstoffe munitioniert in 144.000 Granaten in Fischbach 20) bis 1992 abgezogen würden, „falls die Endfertigung binärer Waffen in den USA 1987 beginnen kann“, wie die Bundesregierung erklärte.28 Am Rande der Anfang Januar in Paris stattgefundenen Konferenz über C-Waffen haben die Sowjetunion und die USA erklärt, noch in diesem Jahr mit der Vernichtung der unitären C-Waffen zu beginnen (unabhängig davon, daß die USA ihre chemische Binärproduktion weiter ausbauen).

Zu den Gefahren, die mit der Beseitigung der alten Bestände in den USA verbunden sind, wurden in den USA umfangreiche Gutachten erstellt.27,29,30

Die von den Lagerbeständen an C-Waffen ausgehenden Gefahren beziehen sich nur auf die Vorräte auf dem amerikanischen Kontinent. Von den in der Bundesrepublik gelagerten Vorräten wird gesagt, daß entsprechende Pläne zusammen mit der Bundesrepublik entwickelt und in einem getrennten, zusätzlichen NEPA-Dokument (NEPA=National Environmental Policy Act) dargestellt würden (siehe Literatur unter Anmerkung 27, Vol.1, Seite 1 – 5). Durch Vergleich der Risiken von Lagerung, Handhabung, Transport und Verbrennung ergibt sich, daß die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken um etwa einen Faktor 3 – 4 höher liegen als wenn man an Ort und Stelle vernichten würde. Der Lufttransport wird dabei noch einmal um den Faktor 10 so gefährlich angesehen wie der Bahntransport.

Die völkerrechtliche Situation: Untragbar

Die vorherigen Abschnitte haben klar vor Augen geführt: Eine neue weltweite C-Waffenkonvention ist notwendiger denn je. Völkerrechtliche Verbindlichkeit besitzt zur Zeit lediglich das von über 100 Staaten unterzeichnete Genfer Giftgasprotokoll von 1925, welches lediglich den Einsatz verbietet.3 Insbesondere der schon erwähnte Einsatz von CW des Vertragspartners Irak zeigt die Unzulänglichkeit dieses Vertrages. In dem Vertrag wird lediglich „…die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten im Kriege …“ untersagt. Als Problem bleibt bestehen, daß der Einsatz von CW in nationalen Konflikten nicht berührt wird. Die Bundesrepublik hat im Rahmen der WEU 1954 erklärt4, „die …aufgeführten Atomwaffen, chemischen und biologischen Waffen in ihrem Gebiet nicht herzustellen. …Als chemische Waffen gelten alle Einrichtungen und Geräte, die eigens dazu bestimmt sind, die erstickenden, toxischen, reizerregenden, lähmenden, wachstumsregelnden, die Schmierwirkung zerstörenden und katalytischen Eigenschaften irgendeiner chemischen Substanz auszunutzen. …Von dieser Definition gelten als ausgenommen die …genannten Geräte und die Mengen von chemischen Substanzen, die nicht über den zivilen Friedensbedarf hinausgehen“. Bei der Unterzeichnung des B-Waffen-Übereinkommens 1972 hat die Bundesrepublik zusätzlich erklärt: „daß sie im Bereich chemischer Waffen solche Kampfstoffe….weder entwickeln, noch erwerben, noch unter eigener Kontrolle lagern wird“.3 Im Klartext: Dies betrifft sowohl die letal wirkenden als auch die Reizkampfstoffe und Mittel für ökologische Kriegsführung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht Ende 1987 erklärt, daß die Lagerung von CW der USA in der Bundesrepublik nicht gegen das Grundgesetz verstößt31 (also: auch die zukünftige Stationierung chemischer Binärwaffen ist rechtmäßig).

Seit 20 Jahren wird nun auf der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) multilateral (40 Staaten) über ein weltweites und umfassendes Verbot chemischer Waffen verhandelt.1,2 Die Stiftung Wissenschaft und Politik (ein vom Bundestag eingerichtetes Forschungsinstitut) stellt zum Stand der Genfer Verhandlungen in einer umfangreichen Studie folgendes fest2: „Die Genfer Verhandlungen über eine CW-Konvention sind außerordentlich weit fortgeschritten und lassen die Struktur einer Konvention sowie eine Vielzahl von Teilregelungen deutlich erkennen. Besonders im Verifikationsbereich kann der bisher erreichte Stand als bahnbrechend bezeichnet werden. Die Sowjetunion hat hier Zugeständnisse gemacht, die weit über das hinaus gehen, was aus Anlaß des INF-Vertrages oder der Stockholmer KVAE-Vereinbarungen erzielt werden konnte. Die wesentlichen Themenbereiche, zu denen es noch weiterer Verhandlungen bedarf, sind: Definition und Abgrenzung chemischer Waffen; die Frage der Abfolge der Vernichtung chemischer Waffen; Struktur sowie Funktionsweise der noch zu schaffenden internationalen Organisation zur Überwachung der Konvention; Kontrollregelungen für die industrielle Herstellung und Nutzung supertoxischer Verbindungen, denen bislang keine oder nur geringe militärische Bedeutung zukam; sowie abschließende Kontrollregelungen für die industrielle Herstellung und Nutzung jener auch militärisch verwendbarer Verbindungen, die in der Industrie in sehr großen Mengen anfallen. …Die Bedenken und Bedingungen, die neuerdings auf seiten der USA und Frankreichs mit Blick auf die nach dem Abschluß der Konvention verbleibenden militärischen Risiken präsentiert wurden, stellen eine ernsthafte Herausforderung für die CW-Verhandlungen dar“. Aufgrund unterschiedlicher Verifikationsanforderungen in zu kontrollierenden Bereichen sind Verbindungen in vier Listen aufgeführt:

Liste 1: supertoxisch-tödliche, weitgehend nur für CW geeignete Substanzen sowie »Schlüsselkomponenten« von Binärwaffen,

Liste 2: Schlüsselvorprodukte der Liste 1 mit geringer ziviler Produktionshöhe,

Liste 3: Zivile Produkte, die auch als Kampfstoffe verwendet werden könnten (dual purpose agents), als auch zivil genutzte Vorkomponenten,

Liste 4 (unklar, ob diese Liste weiterhin bestehen bleibt): supertoxisch-tödliche weitere Verbindungen bisher nur ziviler Verwendung.

In der Bundesrepublik existiert eine am 15.5.84 verabschiedete Liste von fünf für die Kampfstoffherstellung geeignete Vorprodukten (Ziffer 1710 der Ausfuhrliste, Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung), deren Export genehmigungsbedürftig ist. Zusätzlich gibt es eine »Warning List« vom 24.9.86 betreffend 35 Chemikalien.32 Doch die Realität – am Anfang dieses Artikels angesprochen – verdeutlicht: Geltende Regelungen reichen bei weitem nicht aus; wir brauchen eine neue C-Waffen-Konvention! Die chemische Industrie ist in den deklarierten Bereichen durch die Verifikationsregelungen besonders angesprochen. (In der Bundesrepublik gibt es dazu bereits einschlägige Erfahrungen: Kontrollen werden seit 1956 im Rahmen des WEU-Protokolls von 1954 durchgeführt.) Für einen weltweiten Verzicht auf chemische Kampfstoffe hat sich auch der Verband der Chemischen Industrie ausgesprochen und klargestellt: „Kontrollen sollten den technischen Fortschritt nicht unnötig behindern, die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen, vor allem aber technisch sinnvoll und praktikabel sein.“.32 Der Fall Libyen hat uns klar demonstiert, daß Kontrollen sehr weit und tief in die Belange der Firmen hineingehen müssen. Für die Kontrollen wurden verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der Genfer Verhandlungen vorgeschlagen, auf die nicht weiter eingegangen werden soll.1,2,33 Eins sollte klar sein: Auch eine neue C-Waffen-Konvention wird nur durch gegenseitiges Vertrauen voll in ihren Beschlüssen umgesetzt werden können.

Der bisherige Mißerfolg in Genf war wohl auch der Anlaß dafür, daß vom 7.1. – 11.1.1989 in Paris eine von 150 Staaten besuchte Konferenz über CW stattfand. Bemerkenswert ist, daß alle Teilnehmerstaaten – einschließlich der Großmächte und auch des Irak – in einer einstimmigen Abschlußerklärung ein Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Anwendung aller CW sowie deren Zerstörung forderten. Die Weltöffentlichkeit erwartet nun sehnlichst, daß ausgehend von diesen Beschlüssen die Verhandlungen in Genf vorangehen. Übrigens: Eine von renommierten Wissenschaftlern, die überzeugt den Mißbrauch der Wissenschaft Chemie mit aller Konsequenz anprangern, organisierte Konferenz am Rande der CW-Tagung zum Thema „Vers L'Abolition Des Armes Chemiques“ fand leider in der Presse nicht die notwendige Resonanz.

Chemische Kampfstoffe/Waffen richten sich gegen die Würde des Menschen. Wir müssen uns als Naturwissenschaftler entschieden gegen diesen Mißbrauch unserer Wissenschaft Chemie wenden. Wir sollten alle Möglichkeiten dazu ausschöpfen. Daher hat die Naturwissenschaftler-Initiative „Verantwortung für den Frieden“ klar herausgestellt: Wenn es in Genf zu weiteren Verzögerungen kommt, brauchen wir ein von chemischen Waffen freies Mitteleuropa. Dieser logischen Konsequenz u.a. wegen der eindeutigen Bestimmung der Binärwaffen für das Schlachtfeld Europa schließt sich weder die Bundesregierung noch der VCI an. Dabei wurde bereits auf Parteienebene (SPD,SED) 1985 ein Rahmenabkommen für eine chemiewaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterzeichnet.5

Und es geht weiter: Leider

Was noch bleibt, ist der Brückenschlag zu den biologischen Waffen. Das Schema 1 zeigt links und rechts die Stammbereiche biologischer und chemischer Kampfstoffe. Im Bereich der Bioregulatoren und Toxine wird die Grenze fließend, je nachdem, wie die Komponenten hergestellt werden. Alle Bereiche sind nicht von Neuentwicklungen verschont.

Tab. 1. US Vorräte an Nervengasen a,b)
zur Zeit gelagerte Mengen (geschätzt) Binärkampfstoffein Produktion
nicht abgefüllt 1.800 t VX 4.300t Sarin
Artilleriegranaten 950 t VX 850t Sarin 5.100 t Sarin
Bomben 630 t VX 1.300t Sarin 4.100 t VX
gesamt 3.800 t VX 6.450t Sarin 4.100 t VX 5.100 t Sarin
a) Die Angaben umfassen nur die als einsetzbar
eingechätzten Kampfstoffmengen. Zur Zeit lagern außerdem noch etwa 630t VX in
Sprühtanks und 750t Sarin in 105 mm-Granaten, die als nicht mehr einsetzbar angesehen
werden
b) J.P.Robinson: “Chemical and Biological Warfare Developments:
1985”, SIPRI Chemical and Biological Warfare Studies 6, Oxford University Press,
Oxford, England 1986
Tab. 2. Physikalische und Toxikologische
Daten einiger letal wirkender Kampfstoffe
Kampfstoff Siedepunkt/ ºC Dampfdruck/ LCt50 LD50 Bestände Wirkungs-
eintritt
(Erstverwendung oder Produktionsbeginn) 20ºC/ mm Hg (ICt50)/ mg min m-3 mg/kg (15ºC, sonnig, leichte Brise)
Mehr letal wirkende Kampfstoffe
Phosgen (1916) 8 1400 3200 (120) Min-Std. sofort
S-Lost,HD (1917) 217 0,072 1500 (100) 0,2 3-4 Tage 3-8 Std
Sarin,GR (1939) 147 2,1 100 (50) 0,05 einige Stunden unter 1 Min.
VX (1960/61) 320 0,0004 50 (5) 0,007 bis 10 Tage unter 1 Min.
Botulinus Toxin A
(intensiv 70/80er Jahre)
fest 0,02 0,001
Tab. 3. Ermittlung der Geschädigten beim Angriff mit
V-Kampfstoff
(Luftüberfall mit V-Kampfstoff; Vergiftungsdosis
1-10g/m2 auf 55% der bekämpften Fläche, 0,1-1g/m2auf weiteren 40%
der Zielfläche, zusammen mit einer Aerosol-Ct-Dosis von 10-20 mg/min/m3 auf
95% der Fläche)
Schutzniveau % Geschädigte
Todesfälle schwer Geschädigte
Schutzmasken aufgesetzt, jedoch mit 2 Minuten Verzögerung. Andere
Gegenmaßnahmen ebenfalls langsam durchgeführt.
75 20
Schutzmasken innerhalb 30 Sekunden aufgesetzt
– keine weiteren Schutzmaßnahmen
55 15
– mit schneller Personendekontamination 20 5
– mit effektiver Antidotgabe mittels Autoinjektor 10 15

Anmerkungen

1 Vergl. „Special Reports of the Ad-hoc Committee on Chemical Weapons to the Conference of Disarmament“ (rolling text), z.B. CD/782, CD/795 vom 2.2.88, CD/831 vom 20.4.88, CD/874 vom 12.9.88. Zurück

2 Stiftung Wissenschaft und Politik : Arbeitspapier „Stand und Perspektiven der Verhandlungen über die Abrüstung chemischer Waffen“, Ebenhausen, März 1988 Zurück

3 Genfer Giftgasprotokoll vom 17.6.25. RGBL. 1929 II, S.174ff.; Deutscher Vertragstext in: G. Fahl: „Rüstungsbeschränkung durch internationale Verträge“, Berlin 1980, 127ff. Zurück

4 BGBl. 1955 II S.266 – Anl. III mehrf. geänd., zuletzt durch Beschl. v. 15.9.71 in Verb. mit Anl. IV neu gef. gemäß Bek. v. 6.7.72, BGBl. II S.767, und erneut geänd. durch Beschl. v. 26.9.73, BGBl. 1974 II S.671. Zurück

5 Gemeinsames Kommunique der von der SPD Bundestagsfraktion und der SED gebildeten Arbeitsgruppe vom 19.6.85. Zurück

6 H. Jaschinski, „Neuartige chemische Kampfstoffe im Blickpunkt des Völkerrechts“, Berlin 1975, S.181. Zurück

7 W. Dosch und P. Herrlich (Hrsg.): „Ächtung der Giftwaffen“, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1985. Zurück

8 R. Klimmek, L. Szinicz und N. Weger: „Kampfstoffe, Wirkung und Therapie“, Hippokrates Verlag, Stuttgart 1985. Zurück

9 Verschiedene Artikel über Chemical Defence in : Chemistry in Britain 1988, 657-691. Zurück

10 R. Ember, Chemical and Engineering News, March 28, 7-17 (1988). Zurück

11 Weltföderation der WISSENSCHAFTLER: „Chemische Waffen und die Folgen ihrer Anwendung“, 6 Endsleigh Street London C 1H ODX, United Kingdom 1986. Zurück

12 Kh. Lohs: „Synthetische Gifte“, Militärverlag der DDR, Berlin 1974. Zurück

13 Kh. Lohs: „Europa: Giftfaß oder chemiewaffenfrei“, Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1986. Zurück

14 Kh. Lohs und D. Martinetz, Z. Chem. 26, 233 (1988). Zurück

15 R. Stöhr und H. Kießlich-Köcher: „Chemie des Todes“, Militär Verlag der DDR, Berlin 1987. Zurück

16 R. Harris und J. Paxmann: „Eine höhere Form des Tötens; Die unbekannte Geschichte der B- und C-Waffen“, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1983. Zurück

17 H.G. Brauch und A. Schrempf: „Giftgas in der Bundesrepublick“, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1982. Zurück

18 J. Angerer: „Chemische Waffen in Deutschland“, Luchterhand Verlag, Darmstadt 1985. Zurück

19 H.J. Uth und P. Rudolph, „Die Pest als Waffe“, Dreisam Verlag, Freiburg 1984. Zurück

20 W. Dosch, Informationsdienst Wissenschaft und Frieden, Marburg, 7, 7 (1988). Zurück

21 National Defence Authorization Act for Fiscal Years 1988 and 1989, H.R. 1748, U.S. Government Printing Office, Washington 1987. Zurück

22 J.P. Robinson, Chemical Weapons Convention Bulletion 2, 12 (1989). Zurück

23 vgl.: Hearings before the Committee on Armed Services, United States Senate, 100 Congress, first Session on S. 1174, U.S. Government Printing Office, Washington 1987. Zurück

24 Kh. Lohs, Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 78, 593 (1984). Zurück

25 I. Stark, Chemie in unserer Zeit 18, 96 (1984). Zurück

26 Kh. Lohs und D. Martinetz, „Entgiftung und Vernichtung chemischer Kampfstoffe“, Militärverlag der DDR, Berlin 1983. Zurück

27 Program Manager for Chemical Demilitarization: Chemical Stockpile Disposal Program, Final Progammatic Environmental Impact Statement, January 1988, Vol. 1-3, Aberdeen Proving Ground, Md. 21010-5401. Zurück

28 Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Drucksache 11/166, in : Deutscher Bundestag, 10. Wahlperiode, 216. Sitzung, S.16681. Zurück

29 Program Manager for Chemical Demilitarization: Chemical Stockpile Disposal Program, Draft Programmatic Environmental Impact Statement, July 1, 1986, Aberdeen Proving Ground, Md 21010-5401. Zurück

30 Public Law 99-661, U.S. Government Printing Office, Washington 1987. Zurück

31 EuGRZ 1987 (14. Jg.) Heft 23, S. 565ff. Dazu s. Däubler: „C-Waffen Lagerung und Grundgesetz“, Demokratie und Recht 2/1988, S. 219ff. Zurück

32 Siehe dazu: Nachr. Chem. Tech. Lab. 36, 441 (1988); Chemie Report des VCI vom 12.1.89. Zurück

33 R. Trapp, Wissenschaft und Fortschritt 38, 254 (1988). Zurück

Prof. Dr. Dieter Wöhrle ist Chemiker an der Universität Bremen.