Strategische Gewaltfreiheit

Strategische Gewaltfreiheit

Skizze für den Widerstand gegen multinationale Konzerne

von Dalilah Shemia-Goeke

Während strategische gewaltfreie Bewegungen in der Auseinandersetzung mit politischen Akteuren, wie gewählten oder autoritären Regierungen, mittlerweile immer besser erforscht sind, gibt es bislang nur wenige Studien zur Anwendung der Konzepte der strategischen Gewaltfreiheit auf nicht-staatliche, aber nicht minder mächtige Akteure, wie etwa multinationale Unternehmen (eine der wenigen Ausnahmen ist die quantitative Studie von Chenoweth und Olsen (2016)). Wie kann die Macht von Konzernen mithilfe des zivilen Widerstandes eingedämmt und wirksam zur Rechenschaft gezogen werden? Welche Möglichkeiten lassen sich dazu von der allgemeinen strategischen Logik zivilen Widerstandes ableiten?

Andauernde Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch Produktionsprozesse im Allgemeinen zeigen ebenso wie die Übergewinne von Energie- und Waffenkonzernen im Krieg, dass Staaten oft nicht in der Lage oder willens sind, wirksam gegen die zerstörerische Macht globaler Konzerne vorzugehen. Solche Firmen sind nicht zuletzt wegen ihrer gewaltigen Vermögen oft politisch sehr einflussreich und aufgrund dieses Einflusses in vielerlei Hinsicht schwer zu regulieren. Martin Luther King Jr. sagte einst, dass die politische Machtstruktur auf die wirtschaftliche Machtstruktur hört (Garrow 1986, S. 226). Wäre es möglich, die Hegemonen unserer Zeit durch kollektive systematische und strategische Aktionen so unter Druck zu setzen, dass sie ihr Verhalten ändern müssen?

Wenn Menschen sich zusammentun, systematisch koordinieren und strategisch vorgehen, ist es möglich, durch gewaltfreie Mittel gemeinsame Ziele zu erreichen, auch gegen Interessen anderer Akteure, die mehr Ressourcen und Möglichkeiten zur Verfügung haben oder stellen können. In der Geschichte des 20. Jahrhunderts ebneten strategische gewaltfreie Bewegungen den Weg für große Veränderungen, etwa die Unabhängigkeit Indiens von Großbritannien, die Ausweitung der Bürger*innenrechte in den Vereinigten Staaten oder die Abschaffung der Apartheid in Südafrika. Ebenso führten sie zum Sturz vieler Militärdiktaturen und autoritärer Regime, wie etwa in den Philippinen (1986), in Indonesien (1998), in Serbien (2000) oder die Farbrevolutionen in ehemaligen Sowjetstaaten. Erfolgreiche Mittel kollektiven Handelns in solchen Bewegungen sind etwa Boykotte, Streiks, ziviler Ungehorsam, friedliche Besetzungen oder Sitzblockaden.

Die strategische Machttheorie zivilen Widerstandes

Auch wenn medial gelegentlich der Eindruck entsteht, bei zivilem Widerstand ginge es nur darum, Aufmerksamkeit zu erzeugen, beruht die Kraft gewaltfreier Aktionen doch auf einer strategischen Logik, die über die bloße öffentliche Sichtbarkeit hinausgeht. Die von Gandhi geplanten und durchgeführten Massenaktionen zivilen Ungehorsams für die Unabhängigkeit Indiens von Großbritannien etwa basierten auf der Grundidee, dass jede Ausbeutung auf der (freiwilligen oder erzwungenen) Kooperation der Ausgebeuteten beruht (Gandhi 1960, S. 92). Diese Einsicht entwickelte Gene Sharp, ein US-amerikanischer Gesellschaftswissenschaftler, weiter und schlussfolgerte, dass Macht auf Unterstützung und auf der Zusammenarbeit vieler Menschen beruht (Sharp 1973, S. 7ff.). Er typologisierte Methoden gewaltfreier Aktionen in drei Kategorien: (1) den symbolischen Protest und die Öffentlichkeitsarbeit, wie Kundgebungen, Aufklärungsarbeit oder heutzutage (soziale) Medienkampagnen; (2) Nichtkooperation (Streiks und Boykotte) und (3) gewaltfreie Interventionen, wie etwa Straßenblockaden, gewaltfreie Besetzungen etc.

Erica Chenoweth, die aktuell wahrscheinlich weltweit bekannteste Wissenschaftlerin, die diese Methoden und Mittel in ihrer Wirkung systematisch empirisch beforscht hat, hält grundsätzlich fest, dass gewaltfreier Widerstand funktioniert, wenn er in der Lage ist, die Unterstützung für den angeprangerten Status Quo und für den Adressaten des Protestes zu schwächen (Chenoweth 2021, S. 251). Ganz allgemein drückt sich somit Macht also darin aus, ob ein Akteur es schafft, viele Menschen für seine eigenen Ziele zu mobilisieren und sie dazu zu bringen, sei es gewollt oder ungewollt, zu kooperieren. Mit den enormen Anreizen und Androhungen, die (v.a. multinationale) Konzerne auf politischer Ebene wie im Arbeitsmarkt zu ihren Zwecken nutzen, ist es nicht verwunderlich, dass so viele Menschen sie tagtäglich durch ihre Arbeit und ihren Konsum aktiv unterstützen, auch wenn sie sie persönlich eigentlich verwerflich finden.

Laut der Logik gesellschaftlichen Wandels, auf der gewaltfreie Bewegungen basieren, kann die Macht eines Regimes jedoch bröckeln und in sich zusammenfallen, wenn Menschen kollektiv und koordiniert ihre verschiedenen Formen der Unterstützung entziehen. Denn was passiert, wenn Soldat*innen massenweise den Befehlen nicht mehr Folge leisten, wenn Staatsbeamt*innen die Verwaltung des Systems stören oder wenn Arbeitende die Wirtschaft lahmlegen? Die genannten sozialen Gruppen sind nur einige Beispiele der Säulen, auf denen ein Regime basiert. Auf dieser Logik beruhte die Herangehensweise verschiedener sozialer Bewegungen, zum Beispiel die Jugendbewegung Otpor in Serbien. In Bezug auf Konzerne wurde diese Logik bisher meist eher von Gewerkschaften in Form von Streiks als Strategie genutzt und weniger von anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren. Daher ist diese Denkweise bekannt aus der Gewerkschaftsforschung und der Geschichte der Arbeiter*innenbewegung.

Die kollektive Arbeitsverweigerung, also der Streik, kann die oftmals nur latente Macht der Arbeitenden zum Vorschein bringen. Zwar sind Arbeitende abhängig von Arbeitgebenden für ihr Beschäftigungsverhältnis und Gehalt; doch auch ein Unternehmen benötigt Menschen, die die anfallende Arbeit ausführen, damit der Konzern Profite einfahren und wachsen kann. Das Machtverhältnis ist folglich interdependent, also auf einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis fußend. Wenn Arbeitnehmer*innen nun kollektiv das zurückhalten, was das Unternehmen benötigt, kann das Machtgefälle zwischen Unternehmen und Arbeitenden wieder zeitweise etwas ins Lot gebracht werden.

Diese Logik kann in Auseinandersetzungen mit Konzernen jedoch von weitaus mehr Gruppen genutzt werden als nur von Angestellten. Denn Unternehmen brauchen Menschen nicht nur, um die anfallenden Arbeiten zu verrichten. Sie benötigen auch Konsument*innen, Investor*innen, Kreditgeber*innen, wohlgesonnene Behörden, Politiker*innen, Journalist*innen, Geschäftspartner*innen, Zulieferbetriebe etc. In all diesen Bereichen besteht viel Störpotenzial durch Nichtkooperation und Interventionen. Beispiele für nicht-gewerkschaftliche kollektive Verweigerungen sind etwa der erste internationale Nestlé-Boykott (1977-1984), der zu einem weltweiten Regulierungskodex auf der Ebene der Weltgesundheitsorganisation führte, oder der Divestment-Arm der Klimabewegung (etwa »Fossil Free«), der öffentliche Institutionen (wie etwa Universitäten, Stadtverwaltungen, Pensionsfonds) dazu bewegt, ihr Vermögen nicht mehr wie bisher in fossile Brennstoffe zu investieren, sondern in nachhaltigere Anleihen. Beides sind Beispiele wirtschaftlicher Nichtkooperation: Während im Boykott individuelle oder institutionelle Konsument*innen ihre Kaufkraft verweigern, verweigern im Divestment Anteilseigner*innen ihre finanziellen Ressourcen. Leider wird das Potenzial trotz der historischen Beispiele, in denen ein solcher Ansatz erfolgreich umgesetzt wurde, in den meisten klassischen Kampagnen-Ansätzen gegen Unternehmen nicht ausgeschöpft. Die internationale Kampagne mit Sanktionen, Divestment und Boykott von Unternehmen in Südafrika etwa trug maßgeblich zum Ende der Apartheid bei. Was wäre heute möglich, wenn eine auf diese Weise koordinierte Kampagne Unternehmen fossiler Brennstoffe oder die Waffenindustrie in ihren Fokus nehmen würde?

Skizzen für die Strategieentwicklung

Eine Schwäche klassischer Kampagnen von Nichtregierungsorganisationen ist, dass der erzeugte Druck oft rein symbolisch bleibt, ohne spezifische, glaubhafte nächste Schritte wie etwa die Ankündigung finanzieller oder materieller Sanktionen, falls Forderungen nicht erfüllt werden. Zudem zielen viele Öffentlichkeitskampagnen lediglich auf das Image der Firma ab. Ein Beispiel ist hier etwa die Kampagne »Play Fair at the Olympics«, mit der fast ein Jahrzehnt (2003-2012) versucht wurde, bei den Olympischen Spielen auf die Arbeitsbedingungen in den Zulieferketten der Sportbekleidungsmarken hinzuweisen. Bis auf vereinzelte, lokal begrenzte Pilotprojekte konnte sie jedoch keine nennenswerten Ergebnisse auf internationaler Ebene vorweisen.

Wenn der Profit einer Firma nicht von ihrem guten Ruf abhängt, wie es etwa bei weniger bekannten Bekleidungsfirmen, unbekannten Zulieferern oder auch bei der Waffenindustrie der Fall ist, dann ist ein Image-Schaden keine Achillesferse, weshalb die Unternehmensführung es sich leisten kann, relativ gleichgültig zu reagieren. Aber auch wenn nicht bei allen Konzernen das Geschäftsmodell gleichermaßen auf ihrer Reputation basiert, braucht jede Firma dennoch stets verschiedene Formen der Unterstützung durch Menschen und sei es nur in Form praktischer Zusammenarbeit. Dies ist symptomatisch für den Großteil der Ansätze von Nichtregierungsorganisationen: Es geht viel um symbolischen Druck und Aufmerksamkeit, jedoch wird die Unterstützungsbasis der kritisierten Konzerne nicht untergraben und auch sonst stellen sie nur eine minimale Herausforderung dar.

Die Theorie des Wandels des zivilen Widerstandes mit ihrer Machtlogik kann für die Strategieplanung helfen zu verstehen, warum das so ist, und ein erweitertes Spektrum an Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Neben den symbolischen Protestformen klassischer NGO-Kampagnen und den gewaltfreien Interventionen, wie Blockaden und Besetzungen, die oft mit zivilem Widerstand assoziiert werden, gibt es eben noch Methoden der kollektiven Verweigerung. Diese Sammelkategorie zielt von den drei genannten am direktesten auf eine Verschiebung des zugrundeliegenden Machtverhältnisses ab. Die Unterstützungbasis, auf der sie fußt, soll durch die Nicht-Kooperation ausgehöhlt werden. Vielleicht ist es an der Zeit, kreativ zu werden und das Repertoire der kollektiven Verweigerung zu erweitern. Zu welcher Form der Nichtkooperation wären heutzutage möglichst viele Menschen bereit, um Energiekonzernen und Waffenindustrie Einhalt zu gebieten?

Literatur

Chenoweth, E. (2021). Civil resistance: What everyone needs to know. Oxford: Oxford University Press.

Chenoweth, E.; Olsen, T. D. (2016): Civil resistance and corporate behavior. Research and Innovation Grants Working Papers Series, August 2016. Denver: Institute for International Education.

Gandhi, M. K. (1960): Selections from Gandhi: Encyclopedia of Gandhi’s thoughts. Ahmedabad Navajivan Mudranalaya.

Garrow, D. J. (1986): Bearing the cross: Martin Luther King, Jr., and the Southern Christian Leadership Conference. New York: Vintage.

Sharp, G. (1973): The politics of nonviolent action. Boston: Porter Sargent.

Dr. Dalilah Shemia-Goeke hat kürzlich erfolgreich ihre Promotion zum Thema des Artikels bei Prof. Dr. Brian Martin abgeschlossen (University of Wollongong) und wohnt im Wendland.

Rot, gelb oder grün für Frieden?


Rot, gelb oder grün für Frieden?

von Ginger Schmitz

Als Mitte Oktober die Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP begannen, waren die Erwartungen hoch. Nach Jahren gefühlter friedenspolitischer Stagnation erhofften sich viele, dass Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung nun endlich wieder aus ihrem Nischendasein herausgeholt werden würden. Besonders die am Aufbau der heutigen friedenspolitischen Infrastruktur beteiligten Parteien der rot-grünen Bundesregierung von 1998 standen dabei unter Beobachtung, bezeichnen sie sich doch selbst, im Fall der SPD, als Friedenspartei oder haben, im Fall der Grünen, das friedenspolitisch weitreichendste Programm vorgelegt. In beiden Wahlkampfprogrammen finden sich mit der Entwicklung Ziviler Planziele für die Leitlinien »Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern« und mit der Einführung einer »Friedensverträglichkeitsprüfung« Vorschläge, die grundlegendere friedenspolitische Veränderungen ermöglichen könnten.

Gleichzeitig konnte man nach Veröffentlichung des Sondierungspapiers eine gewisse Ernüchterung feststellen. Zivile Konfliktbearbeitung, Krisenprävention, Frieden, werden allesamt kaum berücksichtigt. Es bestätigte sich wieder einmal der Eindruck, dass friedenspolitische Themen im öffentlichen Diskurs wie auch in den Sondierungen keine Rolle spielten. Das verwundert zwar nicht, ernüchtert aber nichtsdestotrotz.

Wir sind nicht alleine auf der Welt. Der Klimawandel, Fragen der globalen Gesundheit und Digitalisierung betreffen uns alle. Das hat sich in diesem Wahlkampf wieder mit voller, disruptiver Wucht gezeigt. Die zukünftige Bundesregierung muss Antworten darauf finden, wie sich dadurch ausgelöste Transformationsprozesse konstruktiv, ausgleichend und im Sinne eines friedlichen Miteinanders gestalten lassen können. Und das nicht aus ministerialer Zuständigkeitslogik heraus, sondern kohärent. Das vorhandene Instrumentarium der Zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung muss zu diesem Zweck zukunfts­orientiert ausgebaut und gefördert, aber auch die Rahmenbedingungen verbessert und Grundlagen geschaffen werden.

Deutsche Außenpolitik im Verständnis von nach außen gerichteter und nach außen wirksamer Politik wird sich unter einer rot-grün-gelben Regierung verändern. Die Frage ist nur, wie sie dann aussehen wird. An welchen Werten richtet sich Außenpolitik zukünftig aus? Welchen Stellenwert werden zivile Konfliktbearbeitung und Frieden einnehmen? Frieden muss in dieser bestenfalls zukunftsorientierten und lernenden Außenpolitik ein Fixpunkt sein.

Die 2017 verabschiedeten Leitlinien bilden hierfür eigentlich die strategische Grundlage. In den Wahlprogrammen der Koalitionär*innen werden sie aber nur partiell erwähnt. In der letzten Legislaturperiode des Bundestages haben sie über den engagierten, aber kleinen Unterausschuss Zivile Krisenprävention hinaus keine wahrnehmbare Rolle gespielt. Der im Frühjahr 2021 veröffentlichte Umsetzungsbericht zu den Leitlinien wurde im Parlament noch nicht einmal debattiert. Das muss sich ändern! Friedenspolitik muss von der künftigen Bundesregierung aber auch vom Parlament breit getragen werden. Das Parlament muss seiner Verantwortung gerecht werden.

Diese Verantwortung kann sich nicht darauf beschränken, lediglich über Mandatsverlängerungen zu debattieren. Wir brauchen vielmehr jährliche frie­dens­politi­sche Grundsatzdebatten über die Gestaltung der »Verantwortung Deutschlands« in der Welt.

Im Sondierungspapier wurde ein neues Grundlagendokument angekündigt: eine »Nationale Sicherheitsstrategie«. Bevor neue Strukturen und neue Strategien geschaffen werden, sollten aber zunächst die Leitlinien konsequent umgesetzt werden. Ein Umsetzungsplan mit konkreten Planzielen sowie die Einführung einer Friedensverträglichkeitsprüfung könnte die Leitlinien aus ihrer Wahrnehmungs­lücke herausführen. Statt mehr Papier und mehr Strategiedokumenten braucht es eine neue Form außenpolitischer Zusammenarbeit, die Etablierung einer konstruktiven Fehlerkultur, offenen Dialog und gemeinsames Lernen.

Zu Beginn der Sondierungen war viel die Rede davon, dass die beteiligten Parteien nicht das Trennende sondern das Verbindende in den Mittelpunkt der Gespräche stellen und in den Sondierungen eine gemeinsame Erzählung entwickeln wollten.

Diese Erzählung, dieses gemeinsame Narrativ sollte Frieden sein. Und eine friedenspolitisch kohärent gestaltete Zukunftspolitik könnte letztlich das verbindende Element sein. Für Wirtschaft, Klima, soziale Gerechtigkeit. Für alle Farben der Ampel – und für grünes Licht für Frieden.

Ginger Schmitz ist Geschäftsführerin der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung und Mitglied des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung.

Totgeglaubte leben länger

Totgeglaubte leben länger

Die Wiederbelebung der Friedensbildung in Deutschland

von Bernd Rieche

Trotz der Erfolge der Friedensbewegung in den 1990er Jahren, war Friedensbildung um die Jahrtausendwende in Deutschland kaum noch sichtbar. Es bedurfte der stärkeren Präsenz der Bundeswehr in den Schulen und der kritischen Auseinandersetzung damit, dass Friedensbewegte wieder verstärkt Friedensbildung als ihre Aufgabe wahrnahmen. In der Folge wurden neue Strukturen geschaffen, aber auch die verfügbaren Materialien und Methoden vielfältiger und das Selbst- und Rollenverständnis geschärft.

Die Friedensbewegung feierte Ende der 90er Jahre große Erfolge: die Mediation hatte sich in Deutschland etabliert, die Zivile Konfliktbearbeitung wurde staatlicherseits anerkannt und dafür Strukturen geschaffen – wie der Zivile Friedensdienst oder das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF). Nicht zuletzt wurden die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) und später neue Studiengänge der Friedens- und Konfliktforschung aufgebaut. Vermutlich war es noch nie so vielfältig und einfach möglich, mit unmittelbarer Friedensarbeit – als Mediator*in, Konfliktbearbeiter*in oder als Friedensfachkraft sein tägliches Brot zu verdienen. Selbst in den Schulen gab es große Erfolge. Unter anderem wurden Streitschlichtungsprogramme eingeführt und sind heute fast flächendeckend etabliert.

Allerdings wurden alle diese Programme nicht als Friedensbildung (oder Friedenspädagogik, bzw. -erziehung) markiert. Dies beginnt bei der Bezeichnung und reicht bis hin zu den angebotenen Inhalten. Dieser Eindruck bestätigt sich auch mit einem Blick in das Archiv dieser Zeitschrift. Der letzte Artikel, der Friedensbildung/-erziehung/-pädagogik explizit erwähnte, erschien 1995 (vgl. Nolz 1995). Anschließend herrschte für zehn Jahre Stille zu diesem Thema. Gleichermaßen gab es kaum aktuelles Material für die Schule, das militärisches Handeln in aktuellen internationalen Konflikten kritisch behandelt hätte. Fast alle militärkritischen Unterrichtsmaterialien waren aus Zeiten der Ost-West-Konfrontation vor 1990 oder thematisierten Fragen der Kriegsdienstverweigerung. Lediglich im Bereich der Zivilen Konfliktbearbeitung waren, analog zu den Erfolgen und der Etablierung der zivilen Konfliktbearbeitung, einige Materialien entstanden.

Externe Impulse um die Jahrtausendwende

Es brauchte offenbar erst den Anstoß der erneuerten Werbungsanstrengungen des Militärs, um einer Vielzahl an Akteuren die Notwendigkeit von Friedensbildung wieder deutlich zu machen. Eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Schule begann im Jahr 2008. Das Kultusministerium Nordrhein-Westfalen und das zuständige Wehrbereichskommando II der Bundeswehr unterschrieben eine Kooperationsvereinbarung, wonach Jugendoffizier*e im schulischen Kontext über die „zur Friedenssicherung möglichen und/oder notwendigen Instrumente der Politik“ informieren sollten und dabei
„Informationen zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen“ seien (NRW und Bundeswehr 2008, S. 1). Jugendoffizier*e sollten darüber hinaus in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden werden, das Besuchen von Einrichtungen der Bundeswehr wurde ausdrücklich vorgesehen und die Bildungsangebote der Bundeswehr wurden durch das Ministerium verbreitet. In den Jahren 2008 bis 2011 folgten in der Grundausrichtung ähnliche Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und den Kultusministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen. Obwohl es seit den 1950er Jahren übliche Praxis ist, dass Lehrkräfte Jugendoffizier*e als externe Referent*innen in ihren Unterricht einladen, gingen diese Kooperationsvereinbarungen darüber weit hinaus. Auch wenn die Jugend­offizier*e nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben – denn so ist es zumindest in den Kooperationsvereinbarungen festgelegt – sind doch in der Praxis Information und Werbung oft schwer voneinander zu trennen. Jugendoffizier*e vermitteln eine Sicht auf die politischen und militärischen Handlungsspielräume und Notwendigkeiten, die in der Friedensarbeit in ihrem Grund­ansatz kritisch gesehen werden.

Diese zunehmende Präsenz der Bundeswehr an Schulen war Anlass, dass sich in zahlreichen Bundesländern Akteure der Friedensbewegung zu Bündnissen wie »Schulfrei für die Bundeswehr« zusammenschlossen. Durch kreative Aktionen und politische Arbeit soll die Präsenz der Bundeswehr an Schulen verhindert werden. Die Kooperationsvereinbarungen der Bundeswehr waren jedoch eher Anlass, nicht Grund, sich intensiver mit Friedensbildung an Schulen zu beschäftigen. Denn Friedensbildung ist unabhängig von Bundeswehr und Militär notwendig.

Entstehung neuer Netzwerke

Um Friedensbildung bundesweit zu fördern, schlossen sich in der Folge die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die in Schulen aktive Gewerkschaft GEW, die katholische Friedensbewegung pax christi und die Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD zusammen, um ab 2009 das Projekt
„Friedensbildung, Bundeswehr und Schule“ zu planen. Ab 2012 konnte das Projekt für drei Jahre in der Praxis erprobt werde, es wurde vorhandenes pädagogisches Material gesichtet und für den Einsatz im Unterricht gemäß der Bildungspläne eingeordnet, weiteres eigenständiges Material erarbeitet und durch die Webseite friedensbildung-schule.de zugänglich gemacht. Die bundesweite Vernetzung von Friedenspädagog*innen wurde durch den sich regelmäßig treffenden Fachrat des Projektes vorangetrieben. Aus diesem entstand nach Ende des Projektes das »Bundesweite Netzwerk Friedensbildung«, unter dem sich auch die inzwischen gegründeten Netzwerke in den einzelnen Bundesländern und Regionen vernetzten. Solche regionalen Netzwerke existieren mittlerweile in NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Norddeutschland, Mitteldeutschland, im Saarland und seit jüngstem in Niedersachsen.

Neben der Bereitstellung von Material war es auch erklärtes Ziel, einen Pool an Referent*innen für den Bildungseinsatz in Schulen aufzubauen. Dabei wurde nach 2012 schnell deutlich, dass es nicht sinnvoll ist, eine zentrale Vermittlung aufzubauen, da es hierfür regionale Strukturen braucht – die sinnvollerweise bei den regionalen Netzwerken liegen sollten. Einige Qualifizierungsfortbildungen für Friedensbildner*innen haben seitdem stattgefunden. Beispielhaft können das Kursangebot der evangelischen Kirchen in NRW (vgl. PI-Villigst o.J.) und die Fortbildung des niedersächsischen Netzwerkes mit Förderung des Landes Niedersachsen (Friedensbildung Niedersachsen o.J.) angeführt werden. So stehen mittlerweile einige Friedenspädagog*innen für den expliziten Unterrichtseinsatz zur Verfügung.

Einige der neu gegründeten Netzwerke richten zudem Fachtagungen aus und fördern so die regionale Vernetzung und Fortbildung von pädagogisch Arbeitenden zu Friedensthemen (u.a. das norddeutsche und das mitteldeutsche Netzwerk).

Gemeinsame Definition von Friedensbildung?

In den Netzwerken wurde immer wieder versucht, den Begriff der Friedensbildung umfassend zu definieren. Ein Ergebnis dieser Diskussionen ist die Definition des »Bundesweiten Netzwerks Friedensbildung«.

Die Netzwerke beziehen sich darin auf ein Bildungsverständnis, das zur Mündigkeit befähigen will und sowohl auf die individuelle als auch gesellschaftliche Ebenen abzielt. In der Tradition der Friedensbildungswerke, die in den 1980er Jahren gegründet wurden, fasst das bundesweite Netzwerk die Friedensbildung als „Teil einer umfassenden politischen Bildung und damit [als] eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frieden wird dabei verstanden als ein zielgerichteter, dynamischer Prozess kontinuierlicher Konfliktbearbeitung mit gewaltfreien Mitteln – zur Realisierung der Menschenrechte, zur Etablierung von Gerechtigkeit sowie zur Überwindung von Gewalt und Unfreiheit. In diesem Verständnis ist Frieden mehr als die Abwesenheit von Krieg und mit militärischen Mitteln nicht zu erreichen.“ (BNF o.J.). Dabei ist dem Netzwerk „die Entwicklung von Kompetenzen zu einem konstruktiven und zivilen, an der Philosophie der Gewaltfreiheit orientierten Umgang in innergesellschaftlichen und internationalen Konflikten“ (ibid.) besonders wichtig. Dazu zählen die Vermittlung von Kompetenzen für die Analyse von Konflikten sowie für die gewaltfreie Bearbeitung von Konflikten. Nur so kann sich in den Augen des Netzwerkes eine
„Kultur des Friedens“ (ibid.) entwickeln, in der die Lernenden auch zu selbstständig Agierenden werden können und das wahre Potential von Konflikten als „Chancen für eine positive Veränderung“ (ibid.) zur Geltung kommen kann.

Neutralität der Friedensbildung?

Friedensbildung wird dabei immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie politisch oder normativ sie sein soll und darf. Für den schulischen Bereich gibt der »Beutelsbacher Konsens« den Rahmen vor. In diesem wurden 1976 drei Grundprinzipien des Politikunterrichts festgelegt: das Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot), das Gebot der Kontroversität (auch: Gegensätzlichkeit) und das Prinzip der Schülerorientierung, d.h. Schüler sollen zu eigenem politischen Verständnis und Handeln befähigt werden.

Das Kontroversitätsgebot bietet dabei auch erst einmal ein Argument dafür, dass auch friedensbewegte Referent*innen eingebunden werden müssten, wenn andererseits die Bundeswehr privilegierten Zugang zu Schulen erhält.1

Erste eigenständige Kooperationsverträge der Friedensbildungsnetzwerke mit den jeweiligen Kultusministerien, u.a. in Rheinland-Pfalz, riefen allerdings heftige Debatten innerhalb der Friedensbewegung hervor. Einerseits bot sich die Chance für die Verankerung von Friedensbildung, anderseits sahen Kritiker*innen aber die drohende Funktion als Feigenblatt für die Legitimierung sowohl des zivilen als auch des militärischen Ansatzes, die als Legitimierung für die Präsenz der Bundeswehr in Schulen missbraucht wurden. Nach einiger Zeit der Klärung des Konfliktes einigten sich die meisten Akteure darauf, beide Forderungen parallel zu vertreten und dabei auf je unterschiedliche Bündnisse zu setzen:
„Bundeswehr raus“ steht also gleichzeitig neben „Friedensbildung rein“.

Die Begründung von Friedensbildung an Schulen ist jedoch keine Frage des Ausgleichs zur Bundeswehr, sondern ergibt sich grundlegend aus dem in den Verfassungen festgeschriebenen Auftrag zur Förderung des Friedens (vgl. für Baden-Württemberg: Meisch, Jäger und Nielebock 2018).

Zum Zweiten müssen Aktive der Friedensarbeit auch für sich ganz direkt reflektieren, wie sie sich in Bezug auf den Beutelsbacher Konsens verhalten. Zwei mögliche Rollen deuten sich an: die Verantwortung verbleibt bei den Lehrer*innen, wenn Friedensbildner­*innen als Zeitzeug*innen oder Fachleute in die Schule eingeladen werden. Wenn sie jedoch Friedensbildung in Form von Projekten oder selbstverantwortetem Unterricht durchführen, müssen sie den Beutelsbacher Konsens einhalten, wobei allerdings zentrale normative Bezugspunkte der Friedensbildung (u.a. Menschenrechte oder die allgemeine Friedensliebe) Verfassungsrang haben und nicht kontrovers sind.

Nicht zuletzt gilt Drittens der Beutelsbacher Konsens auch für die Bewertung friedenspädagogischer Materialien. Diese sollten nicht allein aufgrund der primären Rolle eines Auftraggebers (wie der Bundeswehr) ausgeschlossen werden. Für die Webseite friedensbildung-schule.de wurden daher passende Qualitätskriterien entwickelt. Diese sind:

  • allgemeine pädagogische Kategorien wie die methodisch-didaktische Eignung und die Nutzungsfreundlichkeit,
  • inhaltlich-konzeptionelle Kriterien, wie die Mehrdimensionalität des dargestellten Themas und
  • friedenspädagogische Kriterien. D.h. „friedensfördernde Werte wie Gewaltlosigkeit und Menschenrechte. Militäreinsätze werden kritisch reflektiert, Möglichkeiten und Beispiele ziviler Konfliktbearbeitung betont.“

Positionen zur Stärkung der Friedensbildung in der schulischen und außerschulischen Bildung

(Bundesweites Netzwerk Friedensbildung, gekürzter Auszug, Juni 2021)

Friedensbildung soll dazu beitragen, auf gesellschaftlicher und individueller Ebene Friedensprozesse zu ermöglichen und zu unterstützen.

Sie ist Teil einer umfassenden politischen Bildung und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. […]

Damit die Friedensbildung ihren Auftrag und ihre Funktion erfüllen kann, muss sie ausgebaut, abgesichert sowie strukturell und politisch verankert werden.

Hierzu fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Personelle und finanziellen Ressourcen
    Die schulische und außerschulische Friedensbildung wird bisher vielfach auf Projektbasis geleistet und ist abhängig von Förderkonjunkturen. Zur strukturellen Verankerung von Friedensbildung und zur konkreten Umsetzung in Bildungsprozessen gehören institutionelle Unterstützungsstrukturen. Dies können Koordinations- und Servicestellen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene leisten, die Qualifizierungs-, Beratungs-, Vernetzungs-, Veranstaltungs- und Materialangebote entwickeln.
    Das ist zum Beispiel zu schaffen durch (a) Servicestellen Friedensbildung bei den Landeszentrale für politische Bildung (Beispiel Baden-Württemberg), (b) den Ausbau von Lehre, Beratung und Weiterbildung an Hochschulen (Beispiel Rheinland-Pfalz), die Schaffung von Stellen an Landesinstituten für die Lehrer*innenfortbildung und -beratung (Beispiel Saarland) bzw. für die landesweite Koordinierung der Friedensbildung (Beispiel Niedersachsen), oder (c) die finanzielle Förderung von Friedensbildung örtlicher, regionaler, landes- oder bundesweit tätiger NGOs, Vereine und Jugendverbände durch Kommunen, Länder und Bund.
  • Curriculare Verankerung
    Friedensbildung muss systematischer und verlässlicher in den Angeboten von Trägern der Jugendarbeit und Jugendbildung sowie in den Bildungs-, Lehr- und Rahmenlehrplänen der Schulen verankert werden.
    Dasselbe gilt für Angebote und Curricula der Aus-, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals, z. B. an Hoch- und Fachschulen, Studienseminaren, Landesinstituten und anderen öffentlichen und freien Weiterbildungsträgern. Schulische Friedensbildung hat ihren Ort zumeist in den sozialwissenschaftlichen Fächern, Politik, Ethik, Religion oder auch im Rahmen der Projektarbeit. Sie muss aber auch als fächerverbindende und fächerübergreifende Aufgabe implementiert werden.
    Friedensbildung ist nicht in Konkurrenz zu anderen gesellschaftspolitisch relevanten Bildungszielen zu sehen – wie etwa Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Umsetzung und Vermittlung der Weltnachhaltigkeitsziele (SDGs) oder die rassismuskritische Bildungsarbeit. Vielmehr müssen diese verschiedenen Bildungsaufgaben und ihre »Verwandtschaften« sinnvoll aufeinander bezogen und miteinander verbunden werden, ohne dass die Friedensbildung ihre eigenen Spezifika und ihr Profil einbüßt.
  • Institutioneller Rahmen
    Die Friedensbildung ist nicht nur als »Bildungsinhalt«, sondern auch als Philosophie bzw. Kultur der Bildungseinrichtungen selbst zu verstehen, zu der alle Fächer sowie die Bildungseinrichtungen selbst ihren Beitrag leisten (»whole institution approach«). Friedensbildung lässt sich nur erfolgreich vermitteln, wenn die Träger, die Bildungseinrichtungen, das Personal und die Rahmenbedingungen ein friedliches und auf Respekt und gemeinsame Werte gegründetes Lernen und Leben ermöglichen.
  • Medien
    Von besonderer Bedeutung sind die Förderung und Entwicklung von Bildungsmaterialien sowie die Aufnahme von Themen und Perspektiven der Friedensbildung in Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern.
  • Verankerung an Hochschulen
    Um die Friedensbildung wie auch die notwendige Qualifizierung und Professionalisierung zu verstetigen und wissenschaftsorientiert zu gestalten, müssen entsprechende Professuren und Institute an Hochschulen eingerichtet und deutlich ausgebaut sowie Forschungsprogramme zur Friedensbildung entwickelt werden.

Zivilgesellschaftlicher Impuls, staatliche Förderung?

Inzwischen konnten auch staatlich getragene Strukturen der Friedensbildung etabliert werden. In Baden-Württemberg startete 2015 eine staatlich finanzierte »Servicestelle Friedensbildung«, angesiedelt bei der Landeszentrale für politische Bildung in gemeinsamer Trägerschaft von Kultusministerium, Berghof Founda­tion und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen. In jüngster Zeit hat das Land Niedersachsen eine Stelle für die Koordination der Friedensbildung ausgeschrieben und auch die 2014 gegründete Friedensakademie an der Universität Landau in Rheinland-Pfalz hat u.a. einen friedenspädagogischen Auftrag. Diese Initiativen werden von den Akteuren der Friedensbildung aktiv vorangetrieben und unterstützt, auch wenn es im Konkreten dabei Konflikte mit staatlichen Stellen beispielsweise um die Rolle der Bundeswehr in Schule gibt.

Generell ist jedoch die Friedensbildung strukturell immer noch schwach aufgestellt und die Arbeit in den Netzwerken wird durch die mehr oder weniger ehrenamtliche Arbeit der Beteiligten getragen. Unter diesen Bedingungen ist der bundesdeutsche Bildungsföderalismus eine große Herausforderung, da Lobbyarbeit für Friedensbildung auch Ressourcen vor Ort benötigt. Im Gegensatz zu anderen Bildungsansätzen, wie Globalem Lernen oder der Bildung für nachhaltige Entwicklung, bei denen sich einzelne Bundesministerien für zuständig erklären, gibt es auch kein entsprechendes Gegenüber für Friedensbildung auf Bundesebene.

So versucht sich Friedensbildung derzeit über Fördertöpfe des Globalen Lernens, der politischen Bildung oder der Bildung für Nachhaltigkeit zu finanzieren, unterliegt in dieser Einschränkung aber immer einer klaren Begrenzung ihres Themenspektrums. Eine umfassende Friedensbildung, wie vom bundesdeutschen Netzwerk postuliert, ist so nur schwer zu gestalten.

Doch »Totgesagte leben länger« und die ermutigenden Entwicklungen der regionalen und bundesweiten Netzwerke für Friedensbildung lassen für die Zukunft hoffen. So ist die Friedensbildung inzwischen wieder lebendig, entwickelt viele kreative Bildungsangebote und kämpft für angemessene Ausstattung und Strukturen.

Angebote zur Friedensbildung

netzwerk-friedensbildung.de
Seite des Bundesweiten Netzwerkes mit Links zu den regionalen Netzwerken, die Referent*innen der Friedensbildung vermitteln

friedensbildung-schule.de
Sammlung von Materialien für den Unterricht

ziviler-friedensdienst.org
Ausstellung »Wir scheuen keine Konflikte« mit umfangreichem Material für Unterricht und Projektarbeit

friedensbildung.de
»Frieden geht anders!« – Ausstellung plus Unterrichtsmaterial

peace-counts.de
Ausstellung, Reportage und Material für Bildungsarbeit über Friedensmacher*innen aus aller Welt

friedenskreis-halle.de/projekt/weltentausch.html
»ene mene muh – und raus bist DU!«- Interaktives Lernspiel zu Flucht und Asyl in Deutschland

civilpowker.de
ein systemisches Lernspiel zum zivilem Engagement in internationalen Konflikten

integrationsmatrix.de
Ein Spiel und Workshops zum Verbindenden und Trennenden

Anmerkung

1) Nach entsprechendem Druck aus der Friedensbewegung verlieh die von der rot-grünen Landesregierung überarbeitete Kooperationsvereinbarung für NRW von 2012 dem Ansinnen Ausdruck, dass „unterschiedliche Institutionen und Organisationen gleichberechtigt und gleichgewichtig einbezogen und berücksichtigt werden“ sollen (NRW und Bundeswehr 2012, S. 2). Andere Bundesländer folgten mit ähnlichen geänderten Kooperationsverträgen.

Literatur

Bundesweites Netzwerk Friedensbildung (o.J.): Unser Gründungspapier. URL: netzwerk-friedensbildung.de

Friedensbildung Niedersachsen (o.J.): Vermittlung von Expert*innen in ziviler Konfliktbearbeitung als Referent*innen für sicherheitspolitische Fragen in den schulischen Unterricht. URL: friedensbildung-niedersachsen.de

Meisch, S.; Jäger, U.; Nielebock, Th. (Hrsg.) (2018): Erziehung zur Friedensliebe. Annäherungen an ein Ziel aus der Landesverfassung Baden-Württemberg. Baden-Baden: Nomos.

Nolz, B. (1995): Atomare Frage und Individualisierung. Handlungsmöglichkeiten im Kontext von Unterricht und Erziehung. In: Wissenschaft und Frieden 1/1995.

NRW und Bundeswehr (2008): Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr. 29.10.2008.

NRW und Bundeswehr (2012): Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr. 30.08.2012.

PI-Villigst (o.J.): Ausbildung zur Friedensbildungsreferentin/zum Friedensbildungsreferenten an Schulen, Modularisierte Ausbildung. URL: pi-villigst.de

Bernd Rieche ist Referent für zivile Konfliktbearbeitung und Friedensbildung bei der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF). Er koordiniert u.a. das Bundesweite Netzwerk Friedensbildung mit.

Lernschritte Richtung Frieden

Lernschritte Richtung Frieden

Zur Entwicklung der Friedenspädagogik in der BRD

von Uli Jäger

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten sich den an einer Friedenspädagogik interessierten Pädagog*innen Fragen nach der Aufarbeitung der Verantwortung für Krieg und Holocaust und Möglichkeiten der Versöhnung. Seitdem hat sich schrittweise in Theorie und Praxis eine vielfältige Landschaft zeitgemäßer pädagogischer Ansätze entwickelt, die mit den Begriffen Friedenserziehung, Friedenspädagogik, Friedensbildung und Friedenslehre umschrieben werden. Der folgende Beitrag zeichnet Etappen und Erfahrungen der letzten 70 Jahre nach und macht Linien in die heutige Zeit sichtbar.

Im Einführungstext zum Themenschwerpunkt »Friedenspädagogik« der Zeitschrift »Psychosozial« aus dem Jahr 1985 steht:
„Wir wissen, daß unsere Zukunft davon abhängt, daß die Erziehung zum Frieden gelingt“ (Ebd., S. 5). Man muss es nicht so dramatisch sehen, aber die unterstützende Rolle der Friedenspädagogik auf dem Weg in eine friedlichere Zukunft ist unbestritten. Schließlich geht es um die Aneignung von Werten und Wissen und um die Entwicklung von Einstellungen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, damit Gewalt reduziert, Konfliktpotenzial konstruktiv bearbeitet und Frieden gefördert werden kann (vgl. Jäger 2019). Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich schrittweise in Theorie und Praxis eine vielfältige Landschaft zeitgemäßer pädagogischer Ansätze entwickelt, die mit den Begriffen Friedenserziehung, Friedenspädagogik, Friedensbildung und Friedenslehre umschrieben werden. Der folgende Beitrag zeichnet Etappen und Erfahrungen nach und macht Linien in die heutige Zeit sichtbar.

Re-education und Orientierungsphase

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stellten sich den an einer Friedenserziehung interessierten Pädagog*innen an erster Stelle Fragen nach einer Aufarbeitung der Verantwortung für Krieg und Holocaust und den Möglichkeiten der Versöhnung. Hinzu kam, dass sich das geteilte Deutschland rasch im Brennpunkt der Weltpolitik als Schauplatz des Kalten Krieges und der (atomaren) Aufrüstung befand. Schließlich trafen in Deutschland Feindbilder zwischen Ost und West besonders heftig aufeinander. Nicht nur die Entwicklung der von Theodor Adorno geforderten
„Erziehung zur Mündigkeit“ hatte es schwer, sondern auch die Friedenserziehung. Eine Phase der »Re-education« im Sinne einer systematisch konzipierten, die gewaltsame Vergangenheit aufarbeitenden Erziehung zum Frieden und zur internationalen Völkerverständigung hat es denn auch nicht gegeben. Der Pädagoge Hermann Röhrs wies später als Begründung auf den beginnenden Kalten Krieg hin, weil
„mit der wachsenden Skepsis der Alliierten gegenüber den Russen auch die Vorbehalte hinsichtlich der Friedenserziehung und internationalen Verständigung zunahmen“ (Röhrs 1983, S. 53).

Gleichzeitig wurde angesichts mangelnder Konzeptionen aber auch Geduld angemahnt. Für in der Bildung tätige Menschen, die sich um die schwere Aufgabe der ‚Friedenspädagogik‘“ bemühen wollen, sei
„es notwendig zu sagen, daß es im Augenblick vielleicht nur darum gehen kann, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um Zeit und Raum für den eigentlichen Aufbau einer ‚Erziehung zum Frieden‘ zu gewinnen“ (Roth 1967, S. 95). Dieser Aufbau vollzog sich als Orientierungsphase schritt- und facettenreich in Theorie und Praxis. Die Bandbreite der anstehenden Themen wurde schon in den ersten beiden Publikationen des 1976 gegründeten »Vereins für Friedenspädagogik« (Tübingen) deutlich. Heft 1 der 1978 erschienen »Materialien für die schulische und außerschulische politische Bildung« widmete sich der Auseinandersetzung mit der sicherheitspolitisch relevanten Problematik der Neutronenwaffen, Heft 2 der innergesellschaftlichen Suche nach einem am Leitwert Frieden orientierten Gedenken an »40 Jahre ‘Reichskristallnacht’«.

Friedensforschung und Kritische Friedenserziehung

Ab Mitte der 1970er Jahre lässt sich eine Intensivierung der friedenspädagogisch orientierten Theoriediskussionen feststellen, beginnend mit dem Band »Kritische Friedenserziehung« (vgl. Wulf 1973). Wesentliche Impulse kamen aus der neuen Disziplin der Friedensforschung, wobei die Relevanz von Johan Galtungs Friedens- und Gewaltdefinitionen für Friedenspädagogik (wissenschaftlich konzeptionell orientiert) und Friedenserziehung (praxeologisch orientiert) ausführlich diskutiert wurden. In einer beachtlichen Anzahl von Publikationen wurde in den 1980er und -90er Jahren das Spektrum der Friedenspädagogik entfaltet und konstruktiv diskutiert (vgl. die Sammelbände Calließ und Lob 1988; Buddrus und Schnaitmann 1991) und dabei auch nicht mit Kritik an einer zu individualistisch orientierten Ausrichtung gespart (vgl. Bernhard 1988). Hans Nicklas und Änne Ostermann, die an der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung forschten, schrieben dazu:
„Friedens­er­ziehung, die den einzelnen Menschen Friedlichkeit, weltbürgerliche Gesinnung und rationales Konfliktverhalten anempfiehlt, ist sicher gut gemeint, aber naiv. […] Friedenserziehung kann also nicht heißen: Erziehung zur Friedlichkeit, sondern zu der Fähigkeit, Frieden durch kollektives Handeln herzustellen und zu erhalten“ (Nicklas und Ostermann 1988, S. 148).

Friedensbewegung und Massenlernprozesse

Dafür war die Friedensbewegung der 1980er Jahre ein geeignetes ­Handlungs- und Lernfeld (vgl. van Dick 1984). Abgesehen vom persönlichen Engagement in der Bewegung ging es um die professionelle Unterstützung der Auseinandersetzung mit inhaltlichen und methodischen Themenstellungen. Als Ergebnisse erschienen auf publizistischer Ebene zahlreiche didaktische Materia­lien, die den Anspruch vertraten, sicherheits- und friedenspolitisch relevante Themen (z. B. Herrschende Sicherheitspolitik und Rolle der Bundeswehr, alternative Sicherheitskonzepte und Soziale Verteidigung) so aufzubereiten, dass neben der angemessenen Reduktion von Komplexität auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen in allen denkbaren Erziehungs- und Bildungsfeldern, aber auch innerhalb der Friedensbewegung berücksichtigt wurden.

Zu diesem Zusammenspiel von Friedensforschung und Friedenspädagogik gehörte auch die von Mitte der 1970er Jahre bis in die 1990er Jahre veröffentlichte Publikationsreihe »Friedensanalysen«, als deren Zielsetzung die
Vermittlung von Friedensforschung und Friedenspolitik bzw. -erziehung“ genannt wurde, und das von 1989 bis 1998 jährlich im Verlag C.H. Beck erschienene »Jahrbuch Frieden«. Durch die Einbeziehung des formalen wie non-formalen Bildungsbereiches – und einem daraus resultierenden Multiplikator*inneneffekt – leistete die Friedenspädagogik einen Beitrag zu einer breiten »Alphabetisierung« der Öffentlichkeit in Sachen Sicherheits- und Friedenspolitik.

Die Auseinandersetzung mit Möglichkeiten und Grenzen der Gewaltfreiheit als Handlungs- und Lebensprinzip entwickelte sich in diesen Jahren zu einem noch heute aktuellen Kernthema der Friedenspädagogik (vgl. Frieters-Reermann und Lang-Wojtasik 2015). Es wurde gelernt, eigene Gestaltungsspielräume zwischen Friedensforschung und Friedensbewegung – genauso wie zwischen basisbezogenen Lernansätzen und etablierter politischer Bildung – zu eröffnen und zu behaupten. Ein wichtiger Erfahrungsschatz, der bis heute wirkt.

Friedensbildung in der Schule

Eignet sich die Schule als Lernort für Frieden? Diese grundsätzliche Frage beschäftigt die Friedenspädagogik immer wieder aufs Neue (vgl. exemplarisch Duncker 1988; Meisch, Jäger und Nielebock 2018). Dabei ist die (kritische) Auseinandersetzung mit internationalen Entwicklungen im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik nur ein Aspekt. Aber wie pädagogisch (und politisch) kontrovers in der Bundesrepublik der Umgang mit sicherheitspolitischen Themen in der Schule diskutiert wurde, zeigt das Scheitern des Unternehmens »Friedenserziehung bundesweit«. Zu Beginn der achtziger Jahre starteten Beratungen in der Kultusministerkonferenz zu der Frage, wie »Friedenserziehung und Friedenssicherung« in der Lehrer*innenbildung und im Unterricht verankert werden sollten. Es kam es zu keiner Einigung und am Ende lagen zwei unterschiedliche Dokumente vor: eines für die sozialdemokratisch und eines für die christdemokratisch regierten Bundesländer. Hintergrund dieser Beratungen war ein Versuch aus dem Bundesverteidigungsministerium, angesichts steigender Bereitschaft zur Kriegsdienstverweigerung über die Kultusministerien Einfluss auf die Behandlung des Themas »Friedenssicherung« an den Schulen zu nehmen (vgl. Lutz 1984; Jäger 2014). Die Thematik und der Umgang mit der Präsenz von Jugendoffizier*innen in der Schule beschäftigt die Friedenspädagogik auch noch im Jahr 2021. Gleichwohl ist das schulische Angebot der Friedensbildung viel umfassender geworden und deckt ein breites Spektrum von Themen und Methoden ab, die sich an den Grundsätzen der politischen Bildung und den Bildungsplänen der Länder orientieren (siehe Articus et al., S. 20 in diesem Heft).

Meilenstein 2000: Recht auf gewaltfreie Erziehung

Die Förderung gewaltfreier Erziehung gehört zu den Grundkonstanten der Friedenspädagogik. Die Wurzeln reichen weit zurück in die Vergangenheit. So wies schon die Reformpädagogik von Maria Montessori darauf hin, dass es gezielter Erziehung bedürfe, um in einem jungen Menschen die Fähigkeit zum Frieden zu entwickeln. Montessori lies aber auch keinen Zweifel daran, dass das Ende von Gewalt und Krieg und die Etablierung eines Friedens neben erzieherischen Maßnahmen auch der politischen Anstrengungen und der Verrechtlichung bedürfen.

Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, im Jahr 2000, wurde mit der Verankerung des Rechts der Kinder auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland ein wirklicher Meilenstein für die Legitimation einer gewaltfreien Erziehung erreicht. Gewalt gegen Kinder – vor allem im familiären Kontext – ist jedoch leider auch heute noch Bestandteil unserer Gesellschaft und es bedarf anhaltender Anstrengungen für deren Reduzierung oder gar Überwindung.

Internationale Dekaden und globales Lernen

Drei sogenannte inhaltliche »Dekaden« (alle in einem Jahrzehnt) stellen weitere wegweisende Etappen in der Entwicklung der Friedenspädagogik dar: Am 10. November 1998 rief die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Jahre 2001–2010 zur »Internationalen Dekade für eine Kultur der Gewaltfreiheit und des Friedens für die Kinder der Welt« aus. Ein wesentliches Ziel darin: die Förderung und Vertiefung der Friedenskultur durch Erziehung und Ausbildung. Bei der Umsetzung der Dekade konnten sich die nationalen UNESCO-Kommissionen auf friedenspädagogische Erfahrungen und Strukturen stützen – und die friedenspädagogischen Diskurse wurden im Gegenzug theoretisch wie praktisch bereichert, vor allem mit Blick auf die inhaltliche Füllung des Leitmotivs einer »Kultur des Friedens« (Wintersteiner 2011).

Zeitgleich rief der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) für den Zeitraum von 2001 bis 2010 die »Dekade zur Überwindung von Gewalt« aus. Die Vernetzung von in der Friedenserziehung engagierten Personen und Einrichtungen mit theologischen Institutionen wurde zu einem Merkmal der Dekade und die Überschneidungen der Friedenspädagogik mit Ansätzen der interreligiösen Erziehung sichtbar (vgl. Nipkow 2007).

Schließlich rundete die UN-Dekade »Bildung für nachhaltige Entwicklung« (2005-2014) das Jahrzehnt der Dekaden ab. Alle drei Dekaden stärkten die Vernetzung und internationale Ausrichtung der Friedenspädagogik. Friedenspädagogische Ansätze sind weltweit zu finden und sie eint in aller Unterschiedlichkeit, dass sie einen Beitrag zur Etablierung einer globalen und nachhaltigen Kultur des Friedens leisten wollen.

Infrastruktur und Masterstudiengänge

Zwei wesentliche Institutionalisierungen der letzten Jahre haben der Verankerung der Friedensbildung geholfen: Zum einen fand mit dem Georg-Zundel-Haus der Berghof Foundation in Tübingen ein Teil der Friedenspädagogik in Deutschland im Jahr 2000 einen attraktiven Ort, an dem im Rahmen der begrenzten Ressourcen das systematische Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis und die stetige Verknüpfung von lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene praktiziert wird. Glücklicherweise bestehen weitere, seit vielen Jahrzehnten friedenspädagogisch ausgerichtete Einrichtungen (z. B. die Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik München / Institut für Gewaltprävention und demokratische Bildung) und die Infrastruktur wird immer wieder durch sich etablierende neue Netzwerke oder Arbeitsbereiche bereichert. Als Beispiele lassen sich das Norddeutsche Netzwerk Friedenspädagogik oder die Friedensakademie Rheinland-Pfalz nennen. Mit der Einrichtung der Servicestelle Friedensbildung Baden-Württemberg (siehe Articus et al., S. 20 und Rieche, S. 24 in diesem Heft) ist eine Institutionalisierung für den schulischen Kontext gelungen und in Niedersachsen werden Grundlagen für vergleichbare Entwicklungen gelegt. Der Arbeitskreis Friedenspädagogik der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) gibt Raum für Vernetzung, Erfahrungsaustausch und aktuelle Diskurse.

Eine neue, innovative und nachhaltige Dimension der wissenschaftlichen Infrastruktur wurde mit der Einführung von Masterstudiengängen zur Friedensforschung eröffnet. Zu dieser Form von Friedenslehre werden allein sieben über ganz Deutschland verteilte Angebote gezählt, darunter ein Studiengang mit explizit friedenspädagogischer Komponente (Tübingen).
Die große Nachfrage nach den verfu¨gbaren Studienplätzen zeugt von der Attraktivität dieser Masterstudiengänge“, so der Wissenschaftsrat (Wissenschaftsrat 2019, S. 42). Und eine aktuelle, gute Nachricht kommt aus dem Friedensinstitut Freiburg: Dort soll im Sommersemester 2022 erstmals in der Geschichte Deutschlands ein dreisemestriger Vollzeit-Masterstudiengang »Friedenspädagogik / Peace Education« starten (derzeit in Akkreditierung).

Lernschritte mit Perspektive

Trotz großer Lernschritte und Entwicklungen beim »Frieden lernen« bleibt die
„unzureichende theoretische Fundierung“ (Frieters-Reermann 2017, S. 96) eine Herausforderung. So gibt es noch immer keinen Lehrstuhl für Friedenspädagogik und die Fördermöglichkeiten sind mehr als begrenzt. Gleichzeitig steigen die Erwartungen: So heißt es im Nachhaltigkeitsziel 4 der UNO (SDG 4), dass eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit geschaffen werden soll. Diese soll helfen, dass bis 2030 alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben können. Deutschland könnte mit der gezielten Förderung von Friedenspädagogik einen starken Beitrag zur Umsetzung des Zieles leisten. In Zeiten der Covid-19-Pandemie, anhaltender Gewalt und Klimakrise, zunehmender Digitalisierung und Globalisierung sowie den friedenspädagogisch wichtigen gesellschaftlichen Debatten über Rassismus oder Dekolonialisierung muss die zukünftige Ausrichtung von Bildung neu ausgelotet werden. Dabei besteht
kein Zweifel darüber, dass Frieden, Umgang mit kultureller Diversität und Nachhaltigkeit zu den Bedingungen zukunftsfähiger Bildung in der globalen Moderne gehören“ (Wulf 2020, S. 204). Dazu muss auch der systematische Austausch zwischen den „Überlebenspädagogiken“ (Lang-Woj­tasik 2019, S. 10) dringend verstärkt werden.

Literatur

Bernhard, A. (1988): Mythos Friedenserziehung. Zur Kritik der Friedenspädagogik in der Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft. Gießen: Focus.

Buddrus, V.; Schnaitmann, G. W. (Hrsg.) (1991): Friedenspädagogik im Paradigmenwechsel. Allgemeinbildung im Atomzeitalter: Empirie und Praxis. Weinheim: Deutscher Studien Verlag.

Calließ, J.; Lob, R. E. (Hrsg.) (1988): Praxis der Umwelt- und Friedenserziehung. Band 3: Friedenserziehung. Düsseldorf: Schwann.

Duncker, L. (Hrsg.) (1988): Frieden lehren? Beiträge zu einer undogmatischen Friedenserziehung in Schule und Unterricht. Langenau-Ulm: Armin Vaas Verlag.

Frieters-Reermann, N. (2017): Friedenspädagogik. In: Lang-Wojtasik, G.; Klemm, U. (Hrsg.): Handlexikon Globales Lernen. Ulm: Klemm+Oelschläger, S. 94-98.

Frieters-Reermann, N.; Lang-Wojtasik, G. (Hrsg.) (2015): Friedenspädagogik und Gewaltfreiheit. Denkanstöße für eine differenzsensible Kommunikations- und Konfliktkultur. Opladen / Berlin / Toronto: Barbara Budrich.

Jäger, U. (2019): Friedenspädagogik. In: Gießmann, H. J.; Rinke, B. (Hrsg.): Handbuch Frieden. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Wiesbaden: SpringerVS, S. 133-145.

Jäger, U. (2014): Friedenspädagogik in Zeiten des Kalten Krieges (1945-1989): Herausforderungen, Etappen, Erfahrungen. In: Kössler, T.; Schwitanski, A. J. (Hrsg.): Frieden lernen. Friedenspädagogik und Erziehung im 20. Jahrhundert, Essen: Klartext, S. 39-55.

Lang-Wojtasik, G. (2019): Große Transformation als große Verantwortung – Globales Lernen als Bildungsauftrag. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): SDGs: Globale Ziele, unterschiedliche Perspektiven?! Friedensbildung – Globales Lernen – Bildung für nachhaltige Entwicklung. Stuttgart, S. 10.

Lutz, D. S. (Hrsg.) (1984): Weder Wehrkunde noch Friedenserziehung? Der Streit in der Kultusministerkonferenz 1980-1983 – Arbeitsmaterialien zum Thema Frieden in Unterricht und politischer Bildung. Baden-Baden: Nomos.

Meisch, S.; Jäger, U.; Nielebock, Th. (Hrsg.) (2018): Erziehung zur Friedensliebe. Annäherungen an ein Ziel aus der Landesverfassung Baden-Württemberg. Baden-Baden: Nomos.

Nicklas, H.; Ostermann, Ä. (1988): Kann man zum Frieden erziehen? Neue Überlegungen zu einem alten Thema. In: Antimilitarismus Information 12/1988, S. 148-152.

Nipkow, K.-E. (2007): Der schwere Weg zum Frieden. Geschichte und Theorie der Friedenspädagogik von Erasmus bis zur Gegenwart. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus.

Psychosozial (1985): Friedenspädagogik. Ausgabe 26, Reinbek bei Hamburg.

Röhrs, H. (1983): Frieden – eine pädagogische Aufgabe. Idee und Realität der Friedenspädagogik. Braunschweig: Agentur Pedersen.

Roth, K. F. (1967): Warum Friedenserziehung? Zit. nach: Heck, G.; Schurig, M. (Hrsg.) (1991): Friedenspädagogik. Theorien, Ansätze und bildungspolitische Vorgaben einer Erziehung zum Frieden (1945-1985). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft., S. 95.

van Dick, L. (Hrsg.) (1984): Lernen in der Friedensbewegung. Verantwortung von Pädagogen. Weinheim und Basel: Beltz Verlag.

Wintersteiner, W. (2011): Von der „internationalen Verständigung“ zur „Erziehung für eine Kultur des Friedens“. Etappen und Diskurse der Friedenspädagogik seit 1945. In: Schlotter, P.; Wisotzki, S. (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Baden-Baden: Nomos, S. 345-381.

Wissenschaftsrat (2019): „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung“.

Wulf, C. (2020): Bildung als Wissen vom Menschen im Anthropozän. Weinheim / Basel: Beltz.

Wulf, C. (Hrsg.) (1973): Kritische Friedenserziehung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Uli Jäger leitet bei der Berghof Foundation die Abteilung „Global Learning for Conflict Transformation“. Von 1986 bis 2012 war er Ko-Direktor des Instituts für Friedenspädagogik, Tübingen e.V.. 2017 erhielt Uli Jäger von der Universität Tübingen eine Honorarprofessur für Friedenspädagogik und Globales Lernen.

Gelingende Friedenslehre – Costa Rica

Ein Studium an der Friedensuniversität

Jedes Jahr zieht es ca. 200 internationale Studierende nach Costa Rica, um gemeinsam über Frieden und Konflikt in der Welt zu diskutieren, Theorien zu erlernen und praktische Erfahrungen auszutauschen – mittlerweile haben mehr als 1.600 Alumni die Ausbildung durchlaufen. Die Friedensuniversität bietet Masterstudiengänge und ein Doktorand*innenprogramm sowie zusätzliche Bildungsangebote an. Die Masterstudiengänge sind in drei Fachbereiche aufgegliedert: Friedens- und Konfliktforschung, Umwelt und Entwicklung sowie Internationales Recht. Das Programm gestaltet sich interaktiv, Exkursionen sind zentraler Bestandteil des Studiums.

In der Amtszeit des Präsidenten Rodrigo Carazo (1978-1982) wurde der Prozess zur Gründung der Friedensuniversität angestoßen. Am 5. Dezember 1980 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 35/55 zur Gründung der »Universität für den Frieden« (UPEACE). 41 Staaten wurden in der Folge Unterzeichnerstaaten der UPEACE-Charta.

Der Auftrag der Universität ist es, „der Menschheit mit einer internationalen Bildungseinrichtung für den Frieden zur Seite zu stehen mit dem Ziel, unter allen Menschen den Geist des Verständnisses, der Toleranz und des friedlichen Zusammenlebens zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den Völkern anzuregen und dazu beizutragen, Hindernisse und Bedrohungen für den Weltfrieden und den Fortschritt abzubauen, im Einklang mit den edlen Bestrebungen, die in der Charta der Vereinten Nationen verkündet wurden“.

Die Universität, am Rande eines Naturschutzgebietes in der Nähe der Hauptstadt San Jose gelegen, steht für gelebte Diversität und zeichnet sich durch die internationale Lernatmosphäre aus. Seit einigen Jahren werden die Programme auch online angeboten. Für Masterstudierende weltweit besteht die Möglichkeit, ein Auslandssemester an der Universität zu verbringen.

Für weiterführende Informationen: upeace.org

Farbe bekennen – Rassismus und ZKB


Farbe bekennen – Rassismus und ZKB

Jahrestagung der Plattform ZKB, online, 16.-17. April 2021

von Martin Quack

„It is not our differences that divide us. It is our inability to recognize, accept, and celebrate those differences.“ (Audre Lorde)

Rassismus und Konfliktbearbeitung sind eng miteinander verwoben: In einer Gesellschaft mit strukturellem Rassismus müssen Konfliktbearbeitung und Friedensarbeit selbst explizit rassismuskritisch werden. Diese klare Botschaft und der damit einhergehende Handlungsanspruch standen im Mittelpunkt der diesjährigen außergewöhnlichen Jahrestagung der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, die in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Villigst am 16. und 17. April 2021 erstmalig als Online-Tagung stattfand. Beide Themenfelder können sich aber auch gegenseitig mit ihren Methoden, Ansätzen und Erfahrungen befruchten. Die Vorträge und Diskussionen bestätigten diese Perspektiven auf das Doppelthema der Tagung »Farbe bekennen«, die den Titel der ersten umfassenden Veröffentlichung zu Schwarzer deutscher Geschichte aufgriff: »Farbe bekennen. Afrodeutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte«, herausgegeben von Katharina Oguntoye, May Ayim und Dagmar Schultz (1986).

Bis zu 100 Personen nahmen aktiv über die Dauer der zweitägigen Konferenz an der Veranstaltung teil, ließen sich auf das Online-Format ein und beteiligten sich an den Diskussionen, im Chat und in Arbeitsgruppen. Zusätzlich konnten Teile der Tagung in einem Video-Stream verfolgt werden. Das Spektrum der Teilnehmer*innen war breit: Von Mitgliedern der Plattform ZKB über neue Kolleg*innen aus den Mitgliedsorganisationen bis hin zu Aktiven aus rassismuskritischen Initiativen. Von Menschen, die seit Jahrzehnten intensiv zu Rassismuskritik arbeiten – etwa in der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) – bis zu denen, die dies zum ersten Mal in dieser Intensität taten. Klar war: Menschen, die selbst von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, können sich im Gegensatz zu anderen, die als Weiße gelesen werden, nicht aussuchen, ob sie sich mit dem Thema befassen wollen oder nicht. Die meisten Menschen nahmen aus Deutschland teil, einzelne aus anderen Ländern wie den Niederlanden, die Organisation Sadaka Reut aus Israel und Tiaji Sio (Diplomats of Color) aus Vietnam.

Engagiert und kontrovers wurden grundlegende Definitionen von Rassismus diskutiert, konkrete Ausprägungen von strukturellem Rassismus in Gesellschaft und Institutionen beleuchtet sowie eigene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Thematisch reichte der Bogen der Tagung von rassismuskritischen Prozessen der Organisationsentwicklung über Diversität in den Sicherheitskräften oder das Konzept der Friedenslogik, das beide Themen verbinden kann, bis zu den politischen Rahmenbedingungen und zur Bundestagswahl. Sheila Mysorekar (Neue deutsche MedienmacherInnen) und Marianne Pötter-Jantzen (MISEREOR) machten deutlich, wie kolonialistische Narrative bis heute reproduziert werden und welche Bedeutung dies etwa für Hilfsorganisationen hat. Paulino Miguel (Forum der Kulturen) betonte, wie sehr auch die Entwicklungszusammenarbeit von strukturellem Rassismus geprägt ist. In kleineren Gruppen wurden die vielfältigen eigenen Handlungsmöglichkeiten diskutiert. Sheena Anderson zeigte Wege zur rassismussensiblen Konfliktarbeit auf. Mauricio Salazar stellt in seiner Tagungsbeobachtung fest, dass die Vielfalt der deutschen Gesellschaft in vielen Organisationen noch nicht sichtbar wird.

Eine erste Bewertung der Tagung ist auf verschiedenen Ebenen möglich:

  • Reaktion: Das Engagement und das breite Interesse waren bereits im Vorfeld spürbar. In den Diskussionen, im Chat, auf der Tagungsplattform sowie im Anschluss per E-Mail äußerten sich viele Teilnehmer*innen sehr positiv zu Inhalten und Ablauf der Tagung.
  • Lernen: Die sehr verschiedenen Menschen, die auf der Tagung anwesend waren, konnten in unterschiedlichem Umfang ihr Wissen erweitern, etwa zum Ausmaß des strukturellen Rassismus, der als strukturelle Gewalt begriffen werden kann. Haltungen konnten reflektiert und konkrete Fähigkeiten unter den erschwerten Bedingungen einer Online-Konferenz erprobt werden: Welche Äußerungen und Begriffe sind angemessen und wertschätzend? Welche Definitionen hilfreich? Deutlich wurde bei vielen Teilnehmenden eine hohe Motivation zur Übersetzung und Umsetzung des Themas in die eigene Arbeit.
  • Verhalten: Die Organisation EIRENE stellte dar, wie sie ihr eigenes Verhalten bereits verändert und weiter verändern will. Auch andere Organisationen aus der Friedensarbeit führen bereits rassismuskritische oder machtkritische Prozesse durch oder stehen kurz davor. Handlungsmöglichkeiten, die identifiziert wurden, reichen vom individuellen Verhalten über Strukturen und Prozesse in Organisationen bis hin zu politischen Gremien wie dem Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung.
  • Resultate: Der Open Space zum Ende der Tagung konkretisierte, wie die Prozesse weitergehen sollen. Für eine Bewertung der Resultate ist es allerdings noch zu früh. Die Ideen für Vorhaben reichen von konkreten Einladungen zu weiteren Veranstaltungen (bspw. ein Workshopangebot des BSV) bis hin zu Konsequenzen für eine zivile Außen- und Innenpolitik – etwa die Idee eines Ministeriums für Integration, die von MdB Aydan Özoguz eingeführt und im Chat weiterdiskutiert wurde. Das Thema und das Format der Tagung waren außergewöhnlich für die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Auf dem Weg zu rassismuskritischer Konfliktbearbeitung hat sie zusammen mit der Evangelischen Akademie Villigst einen großen Schritt gemacht, auf den viele weitere folgen sollen, um Köpfe zu dekolonisieren, die Differenz zu feiern und Politik friedenslogisch zu gestalten.

Martin Quack

Zivilgesellschaft im Völkerrecht


Zivilgesellschaft im Völkerrecht

Wenn die Anklage von »unten« kommt

von Andreas Schüller

Soziale Bewegungen haben sich immer wieder das Recht zu eigen gemacht und dafür genutzt, Veränderungen zu erkämpfen. Zwar spiegelt das Recht allzu häufig vergangene oder bestenfalls bereits erkämpfte gesellschaftliche Verhältnisse wider. Dennoch liegt in der Schaffung neuen Rechts sowie in der Auslegung und Anwendung des bestehenden Rechts auf im Wandel begriffene gesellschaftliche Verhältnisse ein Potential, das gesellschaftliche Akteur*innen für ihre Anliegen nutzbar machen können. Dies gilt auch oder gerade für das Völkerrecht, in dem es an einer alleinigen höchstrichterlichen Instanz mangelt und das durch eine Vielfalt von gerichtlichen Entscheidungen, staatlicher Praxis und wissenschaftlichen Ausführungen stetiger Veränderung unterliegt.

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen sind sehr vielfältig und verfolgen in ihrer Diversität ihre Ziele mit den unterschiedlichsten Methoden und Herangehensweisen. Dies gilt ebenso für die Art, in der sie Recht mobilisieren. Soziale Bewegungen, die ihre Veränderungskraft vor allem durch die Mobilisierung von Mitstreiter*innen in Protesten im öffentlichen Raum erlangen, nutzen das Recht oftmals, um einzelnen Forderungen durch gerichtliche Entscheidungen Nachdruck zu verleihen (so beispielsweise die Eilentscheidungen zur Rodung des Hambacher Forsts zugunsten der dort aktiven Protestierenden).

Nichtregierungsorganisationen dagegen setzen zum einen auf rechtliche Interventionen, um Denkmuster aufzubrechen und mit voller Wucht Ungerechtigkeiten sichtbar zu machen (wie etwa die Strafanzeige des ECCHR beim Internationalen Strafgerichtshof gegen mehrere europäische Rüstungskonzerne wegen Kriegsverbrechen im Jemen). Zum anderen führen sie strategische Prozesse, um einzelne Veränderungen in der Rechtsprechung herbeizuführen, die dann wiederum zu politischen und gesellschaftlichen Veränderungen beitragen sollen.

Gesellschaftliche Akteur*innen arbeiten also ebenso mit am Recht und mit dem Recht, sei es durch ihre Kampagnenarbeit, um neue völkerrechtliche Verträge zu schaffen (z.B. die Schaffung des Atomwaffenverbotsvertrages durch ICAN), sei es durch Klagen, Beschwerden und Strafanzeigen. Mit letzteren sollen staatliche und internationale Gerichte, Ausschüsse und Staatsanwaltschaften dazu angehalten werden, sich mit bestimmten Sachverhalten zu befassen, diese aufzuarbeiten und Entscheidungen herbeizuführen. Über diese konkreten juristischen Mittel hinaus dienen zudem Veranstaltungen (wie wissenschaftliche Symposien) dazu, konkrete Rechtsfragen diskutieren und weiterentwickeln zu lassen.

Mobilisierungsmöglichkeiten des Völkerrechts

Das Völkerrecht diente im 16./17. Jahrhundert als Recht zwischen Staaten, um etwa Handelsbeziehungen zu regeln oder um in den Folgejahrhunderten ganze Völker zu Zeiten des Kolonialismus vom Recht auszuschließen und auszubeuten. Nach den zwei Weltkriegen kam dann die Aufgabe hinzu, Frieden und Sicherheit zwischen Staaten zu gewährleisten. In den letzten Jahrzehnten hat das Völkerrecht jedoch Öffnungen erfahren, die gesellschaftliche Akteur*innen gezielt nutzen können. Dazu haben Nichtregierungsorganisationen beigetragen, die durch Kampagnen auf die Schaffung neuer völkerrechtlicher Abkommen hingewirkt haben.

Vor etwa 150 Jahren begann die Rotkreuzbewegung, Staaten dazu zu bewegen, sich Regeln auf dem Schlachtfeld zum Schutz Verwundeter zu geben. Ergebnis dieser Arbeit war die erste Genfer Konvention (1864). Das darin ausgedrückte Bestreben wurde von erfolggekrönten zivilgesellschaftlichen Initiativen zum Verbot der Folter oder bestimmter Waffen (wie Landminen) fortgesetzt, bis hin zum Einsatz für einen ständigen internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in den 1990er Jahren. Zuletzt lässt sich diese Arbeit der gezielten Schaffung internationalen Rechts bei Initiativen zu menschenrechtlichen Verpflichtungen transnationaler Unternehmen sowie Initiativen zur Kriminalisierung des Ökozids beobachten. Es sind also immer wieder gesellschaftliche Akteur*innen, die neue Themen auf die Agenda bringen und im besten Falle Staaten dazu bewegen, neue völkerrechtliche Regeln zu verhandeln und zu schaffen.

Dabei findet sich das Völkerrecht mittlerweile nicht nur in zwischenstaatlichen Abkommen wieder, sondern häufig auch in staatlichen Umsetzungsgesetzen. So ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, durch das nach dem Weltrechts­prinzip Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der deutschen Justiz strafrechtlich verfolgt werden können, ein nationales Gesetz. Die völkerrechtlichen Bezüge, insbesondere zum »Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs« sind jedoch unübersehbar. Auch die dem deutschen Grundgesetz immanente Völkerrechtsfreundlichkeit in den Artikeln 25 und 59 GG (vgl. BVerfG 2004, Rn. 93) bindet deutsche Gerichte jeder Instanz an das Völkerrecht und eröffnet Möglichkeiten, Völkerrechtsverletzungen einzuklagen, sofern ein Bezug zu Deutschland besteht.

Es gibt daher eine Vielzahl von Foren, vor die völkerrechtliche Streitigkeiten gebracht werden können. Von nationalen zu internationalen Gerichten, von Verwaltungs- zu Strafgerichten und Staatsanwaltschaften bis hin zu UN-Ausschüssen, Sonderberichterstatter*innen und anderen internationalen Mechanismen.

All dieser völkerrechtlichen Rechtsetzung und nationalen Implementierung bedarf es jedoch auch, um Völkerrecht zivilgesellschaftlich überhaupt nutzbar und gerichtlich durchsetzbar zu machen. Denn nur dann können gesellschaftliche Akteur*innen das Recht für sich beanspruchen und in ihre Arbeit aufnehmen, um gesellschaftlichen Wandel zu erreichen. In einer globalisierten Welt gibt es kaum mehr Bereiche, in denen es keine internationalen, grenzüberschreitenden Bezüge gibt. Doch das Recht ist nicht immer für die Regelung wirklich transnationaler Sachverhalte gemacht. Lücken, die den transnationalen Zugang zum Recht erschweren, sind oftmals von Staaten in den Vertragsverhandlungsprozessen bewusst offengelassen worden (wie weiter unten zum Römischen Statut näher ausgeführt). Einzelne Zusatzprotokolle, die den Zugang zu Rechtsdurchsetzungsmechanismen vorsehen, ratifizieren Staaten nicht (wie Zusatzprotokolle zum UN-Zivilpakt und zum UN-Sozialpakt) oder sie erklären Vorbehalte gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. d des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens zu völkerrechtlichen Verträgen, der die Rechtswirksamkeit einzelner Vorschriften aussetzt.

Dennoch gibt es Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteur*innen, über eine internationale Vernetzung und Zusammenarbeit, das Recht transnational nutzbar zu machen. So konnten etwa pakistanische Textilarbeiter*innen Zugang zu Gerichten am Hauptstandort eines Unternehmens in Deutschland bekommen, wie im »KiK-Fall« des ECCHR vor dem Landgericht Dortmund, um dort auf Entschädigung für den Tod ihrer Angehörigen durch den Fabrikbrand an einer der Produktionsstätten zu klagen (vgl. ECCHR Fallbeschreibung 2020).

Fälle von Rechtsmobilisierung von unten

Der KiK-Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie Betroffene in einer globalisierten Welt ihre Stimme erheben und durch eine Klage am Hauptstandort des Unternehmens – oft weit entfernt von den eigentlichen Produktionsstätten – die Geschäftspraktiken sichtbar machen können. Diese Klage im spezifischen hat der Politik zudem drastisch vor Augen geführt, wie schutzlos diejenigen am Anfang der Lieferkette sind und dass die Unternehmensverantwortung rechtlich verbindlich geregelt werden muss, um fairere Bedingungen in der gesamten Lieferkette zu schaffen. Die momentan stattfindende Beratung eines entsprechenden Gesetzes in Deutschland, nach dem Unternehmen rechtlich verbindlich ihre Tätigkeiten und die ihrer Zulieferer auf die Einhaltung von Menschenrechten hin überprüfen müssten, verdeutlicht die teils konträren Positionen von Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Vor allem macht sie den Widerstand sichtbar, den Teile der Wirtschaft und wirtschaftsnahe Verbände gegen rechtlich verbindliche Regelungen zu Haftung und Klagemöglichkeiten hegen.

Ein anderes Beispiel betrifft den globalen Einsatz bewaffneter Drohnen durch die USA, der ohne ein weitgespanntes Netz von Datenströmen, Analysezentren und Drohnenstartplätzen nicht möglich wäre. Von Drohnenangriffen Betroffene wie Familie Bin Ali Jaber aus Hadramaut im Jemen klagten nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland (aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht, vgl. ECCHR 2021), da ohne Fernmeldepräsenzpunkte sowie das Analysezentrum der US-Streitkräfte in Ramstein Drohneneinsätze im Jemen nicht möglich wären (vgl. BVerwG 2020). Dadurch, dass deutsche Behörden über das Grundgesetz an das Völkerrecht gebunden sind, kann gegen völkerrechtswidrige Handlungen vor deutschen Verwaltungsgerichten geklagt werden. Diese Klagemöglichkeit können auch Kläger*innen aus dem Ausland beanspruchen, die primär einer rechtswidrigen Handlung eines dritten Staates, hier der USA, ausgesetzt sind, aber eben unter Mitwirkung deutscher Behörden. Letztere müssen sich vorhalten lassen, völkerrechtswidrige Praktiken Verbündeter mitzutragen und es nicht zu schaffen, innerhalb des Bündnisses für die Respektierung und Stärkung des Völkerrechts wirksam einzutreten. Die USA wiederum schaffen es zwar, solche Fälle aus dem eigenen Rechtssystem herauszuhalten (mit der Begründung, dies gefährde die nationale Sicherheit), sehen sich aber mit Gerichtsentscheidungen aus anderen Ländern konfrontiert, die ihre Handlungen als völkerrechtswidrig einstufen.

Solche Entscheidungen können es Staaten erleichtern, auf zwischenstaatlicher Ebene eine rechtliche Position gegen einen mächtigen Staat zu beziehen, da gerade in den zwischenstaatlichen Beziehungen und den UN-Gremien um die Einhaltung des Völkerrechts gerungen wird. Aus einem strategischen Blickwinkel gesehen geht es in diesen Fällen aber auch um die Klärung, ob und inwiefern Gerichte exekutives Handeln überprüfen müssen. In außenpolitischen Entscheidungen können Gerichte insgesamt nur sehr zurückhaltend prüfen. Wenn es aber um Eingriffe in höchste Rechtsgüter wie Leib und Leben geht, muss eine Überprüfbarkeit gewährleistet sein und der außenpolitische Entscheidungsspielraum der Exekutive entsprechend gerichtlich eingeengt werden.

Ähnliches, wenn auch gänzlich anders gelagert, betrifft die Strafanzeigen nach dem Weltrechtsprinzip, wonach die deutsche Justiz Völkerstraftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit verfolgen kann. Hintergrund für dieses Prinzip ist die Feststellung, dass diese Taten die Weltgemeinschaft als Ganzes betreffen, wie in völkerrechtlichen Abkommen wie dem Römischen Statut festgehalten. Die deutsche Justiz führt hier stellvertretend für eine internationale Justiz die Verfahren. Dies ist nur bei einem sehr eingeschränkten Kreis von Straftaten möglich; nicht jede Menschenrechts- oder Völkerrechtsverletzung kann so vor deutschen Gerichten strafrechtlich verfolgt werden.

Was aber möglich ist, zeigen die Verfahren zu Folter und sexualisierter Gewalt in Syrien, wie etwa das »Al-Khatib Verfahren« vor dem OLG Koblenz (vgl. ibid. 2021). Überlebende von Folter und sexualisierter Gewalt haben Anzeigen erstattet und ihre Zeugenaussagen beim Bundeskriminalamt getätigt sowie später im Prozess ausgesagt. Zusammen mit weiteren Beweismitteln, wie etwa den Fotos eines ehemaligen syrischen Militärfotografen, der unter dem Pseudo­nym »Caesar« bekannt ist, hat dies im Februar 2021 zu einer ersten Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters des syrischen Regimes geführt. Vor allem aber hat es auch viel Licht auf die Verbrechen des Assad-Regimes geworfen. Weitere Urteile und Verfahren sind zu erwarten, nicht nur in Deutschland, da sich syrische Überlebende zusammen mit syrischen Nichtregierungsorganisationen, Rechtsanwält*innen und europäischen Partnern (wie dem ECCHR) an Strafverfolgungsbehörden in vielen Ländern gewandt haben, um Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip zu initiieren. Diese Strafverfahren sind von höchster Bedeutung für die mittel- und langfristige Zukunft Syriens, da auch jetzt schon staatliche Verbrechen aufgearbeitet werden. Diese Aufarbeitung kann dann in der Zukunft eine wichtige Rolle für die innergesellschaftliche Aushandlung in Syrien spielen, in der Bestimmung von schwerstem Unrecht und dem Umgang damit.

Herausforderungen und Begrenzungen der Völkerrechtsmobilisierung

Gesellschaftliche Akteur*innen handeln in dem rechtlichen Rahmen, der ihnen vorgegeben ist. Wie oben beschrieben, gibt es zwar Möglichkeiten, die Schaffung von völkerrechtlichen Abkommen zu beeinflussen, letztlich verhandeln, verabschieden und ratifizieren jedoch Staaten diese Abkommen. Darin arbeiten Staaten immer wieder Klauseln ein, die es ihnen ermöglichen, sich der Bindung völkerrechtlicher Abkommen zu entziehen – wie im Folgenden anhand des Römischen Statuts ausgeführt werden wird. Hierin zeigt sich der Kompromiss­charakter, der jeder multilateralen Entscheidung zu Grunde liegt und es häufig erschwert, das Recht gegen Staaten zu erkämpfen und durchzusetzen.

Als Beispiel hierfür kann das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs dienen. An mehreren Stellen ist die Handschrift von Staaten sichtbar, die in der Absicht handelten, die Wirkung des Statuts und die Handlungsmöglichkeiten des IStGH einzuschränken. Der Gerichtshof ist in Folge dessen nicht dem Weltrechtsprinzip unterworfen, obwohl gerade für die Straftaten des Statuts (Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) die Staatengemeinschaft unabhängig von Tatort und Herkunft der Täter*innen zu Gericht sitzen sollte. Die Zuständigkeit des IStGH beschränkt sich auf das Staatsgebiet der Mitgliedsstaaten sowie deren Staatsangehörige. Dem UN-Sicherheitsrat ist es zudem erlaubt, bestimmte Situationen gesondert zu überweisen. Letzterer steht bekanntlich unter Vetovorbehalt der fünf Ständigen Mitglieder. Art. 16 des Römischen Statuts ermöglicht es dem Sicherheitsrat darüber hinaus, Ermittlungen des Strafgerichtshofs für ein Jahr auszusetzen. Diese Resolution kann beliebig oft erneuert werden.

Als drittes Einfallstor in das Statut dient das sogenannte »Komplementaritätsprinzip«, nach dem der IStGH nur zuständig ist, wenn Staaten nicht in der Lage oder willens sind, die Ermittlungen selbst zu führen. Was es dabei heißt »nicht willens zu sein« hat Ende 2020 eine Entscheidung der Anklagebehörde des IStGH in Bezug auf Kriegsverbrechen britischer Streitkräfte im Irak gezeigt (IStGH 2020). Obwohl es in Großbritannien keine einzige strafrechtliche Verurteilung einer Täter*in oder einer*eines Vorgesetzten gegeben hat, befand die Anklagebehörde des IStGH, dass Großbritannien seine Soldat*innen nicht absichtlich vor internationaler Strafverfolgung schütze und stellte das Vorverfahren ein. An dieser Stelle scheiterte die Zivilgesellschaft, die zwar über Jahre Druck auf britische Behörden und die IStGH-Anklagebehörde aufbauen konnte, letztlich aber diese internationale Behörde nicht dazu bewegen konnte, einen couragierten und rechtlich durchaus möglichen Schritt nach vorne zu machen.

Dieses Beispiel verdeutlicht die Begrenzungen der zivilgesellschaftlichen Mobilisierung des Völkerrechts. Zum einen ist es von großer Bedeutung, rechtliche Verfahren anzustoßen und Fälle vor Gerichte und Behörden zu bringen, um diese zur Beschäftigung mit den Sachverhalten zu zwingen. Auf der anderen Seite müssen dem aber auch Richter*innen und Staatsanwält*innen gegenüberstehen, die das Völkerrecht entsprechend auszulegen und anzuwenden bereit sind. Da viele solcher transnationalen Verfahren neue Rechtsfragen betreffen, die höchstrichterlich bislang nicht entschieden sind, sind meistens mehrere juristische Argumentationen vertretbar, so dass es durchaus Spielräume gibt, die gesellschaftliche Akteur*innen ausschöpfen können.

Globales Netz

Letztlich spielen der Zeitgeist und gesellschaftliche Veränderungen auch in rechtliche Entscheidungen hinein. Neue Entwicklungen technischer oder gesellschaftlicher Natur können über die Zeit durch rechtliche Spielräume bei der Auslegung einzelner Normen unter bestehendes Recht subsumiert werden. Für eben diese Veränderungen ist die (strategische) Mobilisierung des Rechts durch gesellschaftliche Akteur*innen unabdingbar. Diese sollten das Recht als Vehikel in ihrem Aktivismus mitdenken und nutzen, allerdings nicht als einziges Mittel und nicht losgelöst von anderweitiger Arbeit an Kampagnen, Protest oder Kunst. In einer zu starken Fokussierung auf die Mobilisierung des Rechts liegt auch immer die Gefahr, dass Ressourcen zu einseitig eingesetzt werden. Da juristische Verfahren immer auch Verzögerungen und Rückschläge erfahren können, müssen sie parallel durch andere (Aktions-)Formate begleitet werden. Nur so kann eine Kontextualisierung der dem Rechtsstreit immanenten gesellschaft­lichen und sozialen Probleme gelingen.

Die globale Vernetzung heutiger Gesellschaften kann dazu wirkungsvoll genutzt werden: Gerade das Völkerrecht kann rechtliche Entwicklungen beeinflussen, durch Entscheidungen auf internationaler Ebene oder in einem Drittstaat mit entsprechender rechtlicher Zuständigkeit, die zivil­gesellschaftliche Akteur*innen in ihrem jeweiligen Umfeld oder Land bislang nicht erreichen konnten. Um dieses Potential zu nutzen, ist eine globale Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen enorm wichtig, damit rechtliche Interventionen an einem Ort Wirkungen an einem ganz anderen Ort erzielen und entfalten können. Darin liegt die große Chance der Mobilisierung des (Völker-)Rechts von unten.

Literatur

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (26. Oktober 2004), Beschluss Zweiter Senat, Aktenzeichen 2 BvR 955/00 und 2 BvR 1038/01.

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (2020): Urteil zu US-Drohneneinsätzen. Aktenzeichen 6 C 7.19. Pressemitteilung 68/2020.

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) (2020): Fallbeschreibung Fabrikbrand in Pakistan: Billige Textilproduktion, lebensgefährliche Arbeit. ECCHR.eu

ECCHR (2021): Ramstein vor Gericht: Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen im Jemen. ECCHR.eu

Oberlandesgericht Koblenz (2021). Verfahren zu syrischer Staatsfolter. Aktenzeichen 1 StE 3/21.

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) (2020). Abschlussbericht zu Vorermittlungen in der Situation UK/Irak.

Andreas Schüller ist Rechtsanwalt und Programmdirektor für Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.

Unabhängig vor und nach 1989


Unabhängig vor und nach 1989

Entwicklungen der Friedensbewegung in Ostdeutschland

von Alexander Leistner

In den turbulenten Gedenkjahren 2019 und 2020, als sich Friedliche Revolution und Wiedervereinigung zum 30. Mal jährten, spielte die Geschichte und Gegenwart der Friedensbewegung im Osten Deutschlands keine Rolle. Bei solchen Gelegenheiten wird deutlich, dass kollektives Erinnern häufig in Zäsuren denkt und im Fall der unabhängigen Friedensbewegung in der DDR deren Bedeutung auf den ­Beitrag zum Untergang der SED-Diktatur reduziert wird. Dabei werden deren Anliegen ebenso verdeckt, wie das Fortleben der Bewegung nach 1989.

Die Geschichte der unabhängigen Friedensbewegung in der DDR vor und nach 1989 ist in vielerlei Hinsicht die Geschichte einer eigenständigen Bewegung (vgl. Leistner 2016). Eigenständig gegenüber der Friedensbewegung in Westdeutschland, weil ihre angesichts scharfer Repression unwahrscheinliche und riskante (Schatten)-Existenz verschiedene Besonderheiten mit sich brachte. Eigenständig auch innerhalb eines Staates, der sich selbst als »Friedensstaat« verstand, weshalb die Aktiven viel Wert auf die Selbstbezeichnung »unabhängig« legen mussten. Die Besonderheiten der unabhängigen Friedensbewegung in der DDR werden schon bei einem ersten oberflächlichen Blick sichtbar. Die Erinnerung an die bundesdeutsche Friedensbewegung ist geprägt von den bildträchtigen Massendemonstrationen wie bspw. 1983 im Bonner Hofgarten. In der Erinnerung an die unabhängige Friedensbewegung in der DDR fehlen dem gesamtdeutschen kollektiven Gedächtnis dagegen tief eingeprägte Bilder und Aktionen. Allenfalls Symbole werden in der Erinnerung wachgerufen, wie der Slogan »Schwerter zu Pflugscharen« nebst zugehörigem Aufnäher, oder Orte, wie die Leipziger Nikolaikirche als Raum für die Friedensgebete und Ausgangsort für die großen Proteste auf dem Leipziger Innenstadtring 1989. Das Fehlen öffentlichkeitswirksamer Bilder verweist auch auf das Fehlen einer DDR-weiten Öffentlichkeit. Mit der Ausnahme einiger westlicher Journalist*innen, kirchlicher und subkultureller Kreise sowie anderer an den Rand gedrängter Milieus hatten die Gruppen kaum eine Möglichkeit, die allgemeine Bevölkerung auf die eigene Existenz, geschweige denn die eigenen Inhalte, aufmerksam zu machen.

Entstehung einer Bewegung im Schatten

Die unabhängige Friedensbewegung formierte sich unter dem Dach und im Schutz- und Kommunikationsraum von Teilen der Evangelischen Kirche, die – als einzige von der SED unabhängige Großorganisation in der DDR – in eine (teilweise ungewollte) politische Stellvertreterrolle für kritische Gruppen hineinrutschte. Es hatte aber auch inhaltliche Gründe für diese Entwicklung, da in den ostdeutschen Landeskirchen recht früh nach der Staatsgründung eigenständige friedensethische Positionen entwickelt und in den folgenden Jahren mehr oder minder offensiv vertreten worden waren, sofern sie nicht kirchenpolitischen Rücksichtnahmen zum Opfer fielen. Hinzu kamen organisatorische Gründe, da die ersten Friedensarbeitskreise und Friedensseminare der 1970er Jahre an der kirchlichen Basis gegründet wurden und sich „auf die theologische Arbeit in den Kirchen und die legalen kirchlichen Strukturen“ (Neubert 1997, S. 299) stützen konnten. An vielen Stellen zählten auch Pfarrer*innen und kirchliche Mitarbeitende zu den Hauptakteur*innen. Schließlich rekrutierten sich die Gruppen anfänglich vor allem aus kirchlichen und kirchennahen Kreisen.

Der Protest, der sich ab Anfang der 1970er Jahre in diesem Schutzraum artikulieren konnte, war vergleichsweise still und, gemessen an freien Gesellschaften, unspektakulär. Dafür persönlich umso riskanter. Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Am Abend des 13. Februar 1982 – dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens – saß die 17jährige Annette »Johanna« Ebischbach (später Johanna Kalex) bei ihren Eltern wie unter Hausarrest.1 Im West-Radio hörte sie, dass sich weit über 5000 Menschen in der Kreuzkirche und an der Ruine der Frauenkirche versammelten. Der Anstoß dazu war von Johanna und Freund*innen aus der Dresdner Hippieszene ausgegangen. Aufwühlende Monate lagen hinter ihr. Sie hatte stundenlange Stasi-Verhöre und Ermittlungen wegen »Herbeiführung einer illegalen Zusammenrottung«, für die bis zu acht Jahre Haft drohten, über sich ergehen lassen müssen. Was war passiert?

Persönliche Risiken: die Gruppe Wolfspelz

Die Erinnerung an die Bombardierung der Stadt war staatlich dominiert und von der Kalten-Kriegs-Propaganda gefärbt: von »angloamerikanischem Bombenterror« war die Rede. Im »Friedensstaat« DDR entstanden unterdessen unabhängige Friedensgruppen und in Dresden trafen sich Jugendliche, die von einem Frieden ohne Soldaten träumten und dafür auch aktiv wurden. Sie formulierten einen Aufruf, sich am Jahrestag der Bombardierung mit Kerzen an der Frauenkirche zu versammeln. Sie vervielfältigten ihn erst mühsam mittels Schreibmaschinendurchschlägen, später illegal im Ausbildungsbetrieb einer Mitstreiterin. Über Berlin, Leipzig und andere Städte verteilte er sich in alle Winkel der Republik – intensiv beobachtet von der Stasi, die erheblichen Druck auf die Jugendlichen ausübte. In ihrer Not wandten sie sich hilfesuchend an die lokale Kirchenleitung, die einen Kompromiss aushandelte. Um verbotene Ansammlungen zu verhindern, wurden die Menschen zu einem kirchlich organisierten Friedensforum in der Kreuzkirche umgeleitet. Die Jugendlichen hatten auf diese Veranstaltung nur noch wenig Einfluss. Die Wirkung des Aufrufs war immens. Tausende kamen, obwohl die Stasi alle Zufahrtswege nach Dresden kontrollierte und Unzählige an der Anreise hinderte (vgl. Neubert 1997, S 395f.) Auf Zettel konnten die Jugendlichen in der Kirche Fragen schreiben, die unter Applaus verlesen wurden – ein unschätzbarer Moment von Öffentlichkeit in der Diktatur (vgl. Büscher et al. 1982, S. 264ff.). Es ging in den Fragen um die Verweigerung des Wehrdiensts, um Forderungen nach einem »Sozialen Friedensdienst« als Alternative zur Wehrpflicht, um die atomaren Bedrohungen des Kalten Krieges. Hunderte zogen anschließend mit Kerzen zur Ruine der Frauenkirche. Die Berichte in den Westmedien über diese unerhört große Veranstaltung machten für die landesweit verstreuten Friedensaktivist*innen sichtbar, dass sie eine Bewegung mit einer wachsenden Mobilisierungsbasis waren. Das Forum markiert aber auch den Beginn einer Distanzierung zwischen den Kirchen und den engagierten Gruppen, die auf diesen Schutz angewiesen waren. Als der sächsische Bischof die junge Hippieschar als „Wölfe im Schafspelz“ bezeichnete, benannte die sich in »anarchistische Gruppe Wolfspelz« um und suchte eigene Wege.

Wurzeln und Strömungen der Bewegung bis 1989

Die Wurzeln der Bewegung reichen weit zurück und sind eng gebunden an die Nachwirkungen des Nationalsozialismus. Die DDR entstand als Kriegsfolgengesellschaft auf den Trümmern des »Dritten Reichs«. Die neuen SED-Machthaber*innen regierten eine Bevölkerung, die in großen Teilen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus nicht wenige von ihnen noch als »Volksschädlinge« angesehen hatte. Als Folge des Arbeiteraufstands von 1953 wurde das System der militarisierten, nach innen und außen gerichteten Herrschaftssicherung stalinistischer Prägung weiter gefestigt. Das Militär und die Militarisierung prägten das gesellschaftliche Leben, weshalb in der Forschung von der DDR auch als »militarisierte Organisationsgesellschaft« (vgl. Leistner 2016, S. 162ff.) gesprochen wird.

Zugleich war die Gesellschaft mentalitätsgeschichtlich betrachtet eine der »kleinen Leute« – geprägt von habitueller Konformität, mit nur wenigen Nischen für eine alternative Lebensführung und resistente oder renitente Sozialmilieus. Im Kontrast dazu hatte sich die Friedensbewegung in den 1980er Jahren als heterogenes, konfliktreiches, sich generational überlagerndes und zeitlich versetztes Nebeneinander von vier Strömungen ausdifferenziert, die sich idealtypisch folgendermaßen unterscheiden lassen:

  • Als »Kriegsablehnungsbewegung« der seit den 1970er Jahren entstandenen unabhängigen Friedensbewegung. Diese arbeitete teilweise seit Jahrzehnten, sie regte thematisch sich ausdifferenzierende Gruppengründungen an und hatte mit ihrer Haltung radikaler Gewaltablehnung einen entscheidenden Anteil am friedlichen Verlauf des Revolutionsherbstes. Getragen wurden diese Gruppen anfangs vor allem von Wehrdienstverweigerern und den sogenannten Bausoldaten.2 Anfänglich kreisten die Themen vor allem um Fragen von Wehrdienstverweigerung und zivilen Ersatzdiensten. Das Spektrum erweiterte sich rasch hin zu Ursachen der Eskalationslogik atomarer Bedrohung und, spätestens mit der Einführung des Wehrunterrichts 1978, um die innere Militarisierung der Gesellschaft. Die Gruppen arbeiteten kontinuierlich und entwickelten Arbeitsmaterialien zur Friedenserziehung und zur einseitigen Abrüstung.
  • Die aus dem real existierenden Sozialismus ausgebürgerten Utopien lebten, genährt von den weltweiten Aufbrüchen der 1960er Jahre und besonders dem Prager Frühling, in großen Teilen der Friedensbewegung als »Reformbewegung« fort, die für einen besseren Sozialismus und 1989 für einen »Dritten Weg« stritten.
  • Gegen die Zukunftslosigkeit, die Konformität und die kleinbürgerliche Enge der Gesellschaft der »kleinen Leute« entwickelte sich eine jugendkulturelle Rebellion. Diese vom Lebenshunger getriebene »Emanzipationsbewegung« suchte Nischen für alternative Lebensformen und Freiräume in einem Land, das sie als Gefängnis erlebten: „Sechs Stunden hoch, vier Stunden breit“.
  • Noch deutlicher wurde die Kluft zu den reformsozialistischen Idealen der älteren Aktivist*innen Ende der 1980er Jahre, als die anschwellende »Protestbewegung« die verschiedenen Gruppen noch stärker politisierte – wie es sich etwa in der Gründung der »Initiative für Frieden und Menschenrechte« ausdrückte. Diese Politisierung markiert eine Wende hin zu mehr Konfrontations- und Risikobereitschaft all jener, die mit der DDR abgeschlossen hatten. Damit war der Weg bereitet für den Zusammenbruch der SED-Diktatur im Herbst 1989, der seinen Ausgang in den Friedensgebeten nahm.

Für den Fortgang der Ereignisse ist kaum zu überschätzen, wie stark die seit Jahren aktiven Gruppen seit Mitte der 1980er Jahre eine alternative Öffentlichkeit herstellten und durch riskante Aktionen in die Öffentlichkeit drängten; dadurch prägten sie die Sprache und Kultur der Revolution. Deren Nachdenklichkeit, Klarheit und Friedlichkeit ließen keinen Raum für Gewalt und Racheszenarien an jenen, die über Nacht ihre uneingeschränkte Macht verloren hatten.

Friedensbewegung nach 1989

War der Weg der Friedensbewegung mit der deutschen Einheit zu Ende? Es verblieben friedensbewegte Engagierte und Gruppen, die sich durch Vereinsgründungen oder neue Aufgabenschwerpunkte stabilisieren konnten. Auffällig ist zunächst die Marginalisierung der Friedensbewegung nach 1989 überall in der ehemaligen DDR. Zwischen 1989 und 1993 verschwanden in Ostberlin, Dresden, Leipzig und Halle weit mehr als die Hälfte dieser Zusammenschlüsse (vgl. Rucht/Blattert/Rink 1997, S. 75). Als Folgeprojekte, in Konkurrenz oder anlassbezogen, entstanden seit 1989 eine sehr begrenzte Zahl heterogener und unterschiedlich stabiler Projektgruppen innerhalb der nunmehr gesamtdeutschen Friedensbewegung:

  • Aktions- bzw. Protestgruppen, die sich über Netzwerkmobilisierung anlassbezogen bilden – etwa angesichts des zweiten Golfkriegs und aller folgenden protest­auslösenden Kriege;
  • Aktionsgruppen, die regelmäßig ritualisierte Protestaktionen organisieren und durchführen – den jährlichen Ostermarsch, das Friedensgebet zum Anti­kriegs­tag, die herbstliche Friedensdekade in den Kirchengemeinden;
  • Problembezogene Protestgruppen, deren Bezugsproblem dauerhaft »vor der eigenen Haustür« liegt – z.B. die Initiativen gegen die Truppenübungsplätze in der Colbitz-Letzlinger-Heide und in der Kyritz-Ruppiner Heide;
  • Schließlich die Professionalisierung hin zur Friedensarbeit, die es erlaubt, das Friedensengagement zum Beruf zu machen – z.B. der 1990 gegründete »Friedenskreis Halle« oder das 1990 aus der Ökumenischen Versammlung heraus entstandene »Ökumenische Informationszentrum« in Dresden.

Sichtbar ist die Rolle von Akteur*innen und Konzepten der DDR-Friedensbewegung bei der Durchsetzung und Etablierung von Instrumenten »Ziviler Konfliktbearbeitung« wie dem »Zivilen Friedensdienst« als konkreter Alternative zu Formen militärischer Intervention. Dessen Etablierung wurde Mitte der 1990er Jahre u.a. von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg angestoßen, die ersten Ausbildungskurse von Trainer*innen mit eigener Geschichte in der DDR-Friedensbewegung durchgeführt.

Ebenso ist das Engagement in Protestnetzwerken sichtbar, etwa gegen Bundeswehrstandorte. Gruppen und Akteure der DDR-Friedensbewegung gehörten zum organisatorischen Kern der langjährigen Proteste gegen die Truppenübungsplätze in der Colbitz-Letzlinger Heide und das Tiefflugübungs- und Bombenabwurfgelände in der Kyritz-Ruppiner Heide. Gerade der Protest gegen letztgenanntes »Bombodrom« wurde über Jahre zu einem lokalen Kristallisationspunkt der Friedensbewegung, in seiner Funktion dem Wendland für die Anti-Atomkraft-Bewegung nicht unähnlich. Gegründet wurde die Bürger­initiative von lokalen friedensbewegten Pfarrer*innen und Roland Vogt, damals Bevollmächtigter des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für den Abzug der Sowjetischen Streitkräfte und für Konversion. Zwischen 1992 und dem endgültigen Rückzug der Bundeswehr im Jahr 2010 wurden kontinuierlich Protestaktionen durchgeführt, teils durch die Bürgerinitiativen vor Ort, teils durch antimilitaristische Gruppen, die – nicht ohne Konflikte – stärker auf Aktionen zivilen Ungehorsams drängten (vgl. Hoch/Nehls 2000).

Nicht zuletzt waren und sind Aktive der ehemaligen Friedensbewegung der DDR in inhaltlichen Auseinandersetzungen um friedenspolitische Selbstverständnisse und die Zukunft des politischen Pazifismus engagiert. Die Militärinterventionen Deutschlands in den frühen 2000er Jahren führten zu intensiv ausgetragenen Konflikten in der Bewegung. Paradigmatisch dafür steht die Debatte um einen Artikel des ehemaligen grünen Staatsministers Ludger Volmer von 2002, der der Friedensbewegung in ihrer Ablehnung einer Militärinvasion einen „abstrakt-gesinnungsethischen Pazifismus“ (Volmer 2002) vorwarf, der über einen „Nachkriegspazifismus der fünfziger und sechziger Jahre“ nicht hinausreiche und als Bewertungsmaßstab für die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen untauglich sei. Diese Frontstellung zwischen dem Rigorismus eines »gesinnungsethischen« und dem Pragmatismus eines »politischen Pazifismus«, die Volmer in dem Artikel zuspitzte, prägte selbst seit Jahren die friedensethischen Selbstverständigungsdebatten, in denen Vertreter der ehemaligen DDR-Friedensbewegung eine prominente Stellung einnahmen. So betonte der ehemalige Dresdner Superintendent Christof Ziemer, dass beide Haltungen aufeinander angewiesen seien: der »weisheitliche Pazifismus«, der die Zusammenarbeit mit dem Militär nicht ablehnt und die rigorose Gewaltablehnung eines »prophetischen Pazifismus« (vgl. Ziemer 1999).

Kirchliche Friedensarbeit nach 1989

Auch innerhalb der Kirchen blieb das Friedensthema umstritten. Der Kirchenhistoriker Klaus Fitschen sieht denn auch den politischen Protestantismus ostdeutscher Prägung seit 1989 zunehmend in der Defensive (Fitschen 2013). Trotz Kosovo-Krieg und Afghanistan-Einsatz verabschiedete die EKD erst 2007, den friedensethischen Debatten hinterherhinkend, eine Friedensdenkschrift (»Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen«), in der die friedensethischen Positionen des bundesdeutschen Protestantismus konkretisiert wurden. Bis dahin gab es nur die Denkschrift der EKD-West von 1981 und Stellungnahmen des DDR-Kirchenbundes, wobei Letzterer 1983 mit seiner „Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ eine überaus deutliche friedenspolitische Position verabschiedet hatte, die 1987 in den wegweisenden Beschluss »Bekennen in der Friedensfrage« mündete. „Die Reaktionen auf die Friedensdenkschrift von 2007 waren sehr unterschiedlich. Friedrich Schorlemmer kritisierte: ‚Friedenspolitische Erkenntnisgewinne durch Christen in der DDR werden in der Denkschrift ignoriert, als habe es sie nicht gegeben’ […]. Damit sprach Schorlemmer das seit der Wiedervereinigung bestehende Unbehagen jener Kreise an, die sich mit ihrer pazifistischen Entschiedenheit an den Rand gedrängt sahen.“ (Fitschen 2013, S. 45)

Differenzierte Bewegung heute

Seit 1989 hat sich die Bewegung von einst stark ausdifferenziert. Es lassen sich wiederum idealtypisch drei Flügel unterscheiden, wenngleich es in den konkreten Gruppen Überschneidungen gibt.

  • Der protestorientierte Flügel vertritt die Position rigoroser Kriegsablehnung. Vertreter*innen beteiligten sich an riskanten und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Sie reisten Anfang der 1990er Jahre als lebende Schutzschilde in den Irak oder besetzten und entzäunten gewaltfrei das amerikanische Kommando-Zentrum für Europa (EUCOM) in Stuttgart oder den Atomwaffenstützpunkt in Büchel. Sie sind der Stachel im Fleisch einer kriegsgewöhnten Öffentlichkeit.
  • Für den diskursorientierten Flügel ist das Ringen um eine friedenspolitische Position angesichts der stark veränderten politischen Rahmenbedingungen charakteristisch. Er bemüht sich um eine Vermittlung zwischen Befürworter*innen militärischer Interventionen in Bürgerkriegsregionen und radikalen Gegner*innen militärischer Gewalt und um eine differenzierte Haltung in einer sicherheitspolitisch unübersichtlicheren Gegenwart.
  • Als Drittes unterscheide ich einen präventionsorientierten Flügel, der in gewisser Weise zwischen den beiden Polen steht. In ihm verbindet sich die Einsicht in die veränderte sicherheitspolitische Situation mit dem Drang, ganz praktisch etwas tun zu wollen. Eine entsprechende Konjunktur hatte denn auch das Thema »Zivile Konfliktbearbeitung im In- und Ausland« auch in der ostdeutschen Bewegung.

Wie ist die aktuelle Situation? Mit der Professionalisierung als staatlich finanzierte Entsendedienste ziviler Friedensfachkräfte hatten viele Initiativen zwischenzeitlich ihre friedenspolitische Bissigkeit verloren. Aber immer wieder beteiligten sich Gruppen und Organisationen an Kampagnen gegen Rüstungsexporte, für den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland oder zuletzt für »zivile Alternativen in Syrien«. Die Friedensbewegung hält Themen wach, die – obwohl drängend – häufig von der Bildfläche verschwunden sind. Beachtenswert ist dabei die langjährige Kontinuität des Engagements für zivile Konfliktbearbeitung auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens oder das Engagement gegen Rechtsextremismus. Die größte Leistung ist sicher der Beitrag der Friedensbewegung zur Friedlichen Revolution 1989, viel weniger sichtbar sind solche wie die erfolgreichen Proteste gegen das Bombodrom in Brandenburg: ein über Jahre geführter und breit verwurzelter Widerstand der damals noch jungen und nicht eben erfolgsverwöhnten Zivilgesellschaft in den neuen Ländern. Auch daran sollte – selbstbewusst – erinnert werden.

Anmerkungen

1) Eine etwas ausführlichere Biographie von Johanna Kalex und ihrem Wirken findet sich im Personenlexikon des Projektes »Jugendopposition in der DDR« von bpb und Robert Havemann Gesellschaft: www.jugendopposition.de

2) Bausoldaten waren eine Besonderheit des DDR-Rekrutierungssystems. Auf Druck religiöser Gruppen wurde der Dienst in waffenlosen Baueinheiten der NVA 1964 eingeführt. Er war neben Gefängnis die einzige Alternative für Kriegsdienstverweigerer.

Literatur

Büscher, W.; Wensierski, P.; Wolschner, K. (Hrsg.) (1982): Friedensbewegung in der DDR. Texte 1978–1982. Hattingen: edition transit.

Fitschen, K. (2013): Der politische Protestantismus in Ost und West zwanzig Jahre danach: eine missglückte Wiedervereinigung? In: Pickel, G.; Hidalgo, O. (Hrsg.): Religion und Politik im vereinigten Deutschland. Was bleibt von der Rückkehr des Religiösen? Wiesbaden: VS Verlag, S. 39–46.

Hoch, S.; Nehls, H. (2000): Bürgerinitiative FREIe HEIDe. Bombodrom – nein Danke! Berlin: Espresso Verlag.

Leistner, A. (2016): Soziale Bewegungen. Entstehung und Stabilisierung am Beispiel der unabhängigen Friedensbewegung in der DDR. Konstanz: UVK.

Neubert, E. (1997): Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989. Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung.

Rucht, D.; Blattert, B; Rink, D. (1997): Soziale Bewegungen auf dem Weg zur Institutionalisierung. Zum Strukturwandel »alternativer« Gruppen in beiden Teilen Deutschlands. Frankfurt/M.: Campus.

Volmer, L. (2002): Was bleibt vom Pazifismus. Die alten Feindbilder haben ausgedient. Warum militärische Mittel nicht ganz verzichtbar sind. Frankfurter Rundschau, 7.1.2002.

Ziemer, C. (1999): Ein neues Gefühl von Sicherheit ist gefragt. Publik Forum, Nr. 14, S. 10.

Dr. Alexander Leistner, Soziologe, wohnt in Leipzig und leitet an der Universität Leipzig zwei Teilprojekte des BMBF-Forschungsverbundes »Das umstrittene Erbe von 1989« (www.erbe89.de).

Atomwaffen unter Bidens Präsidentschaft


Atomwaffen unter Bidens Präsidentschaft

von Jacqueline Cabasso

Joseph Biden hat seine Präsidentschaft mit einem Ehrfurcht einflößenden Berg an Herausforderungen vor sich angetreten. Ersten Anzeichen nach wird Bidens Regierung im Inland eine dramatische Kehrtwende einleiten: zur rücksichtslosen Missachtung der Pandemie unter der Regierung Trumps; zu ihrer fremdenfeindlichen Politik, die auf Immigrant*innen, People of Color, Muslime*a, Jüd*innen, Frauen, nicht binär-identifizierte Menschen und die Armen abzielte; und zu ihrem Angriff auf das Gesundheitssystem, die Umwelt und die Demokratie an sich.

Außenpolitisch hingegen sind die Absichten der neuen Regierung weniger klar ersichtlich. Bidens Ankündigung an seinem ersten Tag im Amt, dem Pariser Klimaabkommen und der WHO wieder beitreten zu wollen, ist ein willkommenes Signal und er wird ernstzunehmende Anstrengungen unternehmen, belastete Beziehungen zu Verbündeten wieder zu verbessern.

Mit Blick auf Bidens Vergangenheit und seine acht Jahre als Vizepräsident unter Präsident Obama können wir allerdings bezüglich der schwierigen Beziehungen zu Russland, China, Nordkorea und dem Iran, sowie des US-Atomwaffenprogramms wahrscheinlich eine Rückkehr zum Status-Quo erwarten, der vor Donald Trump galt.

Joe Biden ist schon seit 1979 in Rüstungskontrollverhandlungen involviert. Bevor er im Januar 2017 aus dem Amt schied, sprach der damalige Vizepräsident über den Wert von Verträgen: „Gerade weil wir unseren Gegner*innen nicht trauen, sind Verträge, die das menschliche Zerstörungspotential begrenzen, so unerlässlich für die Sicherheit der USA. Rüstungskontrolle ist wesentlich für unsere nationale Verteidigung und – wenn es Atomwaffen betrifft – für unsere Selbsterhaltung.“

Das bietet Anlass zu vorsichtigem Optimismus sowohl für eine erfolgreiche Verlängerung des START-Vertrages mit Russland und eine mögliche Rückkehr in den JCPOA [das Iran-Abkommen, die Red.], als auch für zukünftige bi- und multilaterale Rüstungskontrollverhandlungen.

In seiner Rede im Januar 2017 erklärte Biden: „Ich glaube, dass wir weiter nach dem Frieden und der Sicherheit einer atomwaffenfreien Welt streben müssen.“ Aber weiter: „Nukleare Abschreckung ist der Kern unserer nationalen Verteidigung seit dem Zweiten Weltkrieg. Solange andere Staaten Atomwaffen besitzen, die sie gegen uns einsetzen könnten, werden wir ein sicheres, gut geschütztes und effektives Atomwaffenarsenal unterhalten müssen, um Angriffe gegen uns und unsere Verbündeten abzuschrecken. Darum haben wir zu Beginn unserer Amtszeit die Finanzierung zur Aufrechterhaltung unseres Arsenals und zur Modernisierung unserer atomaren Infra­struktur erhöht.

Als Donald Trump sein Amt antrat, hatten die USA geplant, 1,2 Bio. US$ über die folgenden 30 Jahre in Unterhaltung und Modernisierung ihrer Atombomben, Waffenköpfe, Trägersysteme und Infrastruktur zu stecken, um die atomare Unternehmung auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Zu Bidens Amtsantritt ist diese enorme Summe schon auf 1,7 Bio. US$ angewachsen.

Biden hat in der Vergangenheit bekanntermaßen unterstützt, die Bedingungen dafür zu schaffen, Atomwaffen nur noch zur Abschreckung eines gegnerischen Angriffs zu besitzen und die strategische Bedeutung von Atomwaffen in der nationalen Sicherheitspolitik zu reduzieren. Noch ist es aber zu früh, um vorhersagen zu könne, ob das zur Absage geplanter neuer Waffensysteme oder der Abschaffung landgestützter Interkontinentalraketen führen wird, wie von manchen angeregt. In seiner Senatsanhörung zur Bestätigung versprach der neue US-Verteidigungsminister zwar eine Prüfung des Atomwaffen-Modernisierungsprogramms, erklärte aber seine „persönliche“ Unterstützung für die strategische Triade.

Obwohl der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft getreten ist, wird, durch den etablierten militärisch-industriellen Komplex mit Atomwaffen als seinem Kern, durch eine große und reaktionäre republikanische Minderheit im Kongress sowie das Fehlen einer sichtbaren Anti-Atomwaffen-Bewegung in den USA, auf absehbare Zeit keine grundsätzliche Änderung der US-Atomwaffenpolitik zu erwarten sein.

Die Zivilgesellschaft muss sich daher zusammenschließen wie nie zuvor, um dauerhafte, breite, diverse und mehrere Themen umfassende Koalitionen, Netzwerke und Meta-Netzwerke zu schaffen, die auf unserer geteilten Hingabe zu einer universellen, unteilbaren menschlichen Sicherheit beruhen.

Jacqueline Cabasso ist Direktorin der »Western States Legal Foundation« in Kalifornien. Sie ist Mitgründerin des Netzwerks »Abolition 2000« zur Abschaffung aller Atomwaffen, Beraterin bei »Mayors for Peace« und aktiv im Koordinationskreis von »United for Peace and Justice«.

Aus dem Englischen übersetzt von David Scheuing

Es ist geschafft! Gorleben lebt!


Es ist geschafft! Gorleben lebt!

Ein Kommentar zum Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung

von Wolfgang Ehmke

Mit dem Zwischenbericht der Endlagerkommission geht ein entscheidendes Kapitel in der bundesdeutschen Atomgeschichte zu Ende: der jahrzehntelange Streit um die Eignung des Salzstocks Gorleben-Rambow für die Endlagerung. Die Bürgerinitiative vor Ort hat diese Auseinandersetzung maßgeblich mitgestaltet, kreative Protestformen ausprobiert und nun schlußendlich Recht bekommen. W&F bot der BI an, einen Kommentar zum gerade erschienenen Zwischenbericht zu veröffentlichen.

Für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) ist es keine Überraschung, dass der Salzstock Gorleben-Rambow beim geowissenschaftlichen Ranking der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE 2020a) durch- und als Endlagerstandort herausfiel. Die Fakten, die gegen eine Eignung sprechen, sind lange bekannt. Schon nach Auswertung der Tiefbohrungen in den Jahren 1981-1983 wurden die geologischen Mängel dokumentiert. Die damals federführende Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hatte diese Mängel ebenfalls in einem Zwischenbericht festgehalten und die Empfehlung ausgesprochen, neben Gorleben weitere Standorte zu untersuchen. Nach Interventionen aus Regierungskreisen wurde diese Empfehlung jedoch kassiert, stattdessen wurde dem Salzstock fälschlich dessen „Eignungshöffigkeit“ attestiert (Deutscher Bundestag 2013, S. 146).

Ein Erfolg nach langen Jahren

Nun sind die Fakten amtlich. Die BGE nahm in ihren Zwischenbericht, den sie am 30. September 2020 in Berlin vorstellte, ein eigenes Kapitel zu Gorleben auf und legte die wissenschaftsbasierten Ausschlussgründe dar (BGE 2020b). Da mag man in Bayern schäumen, aber Gorleben ist raus.

Damit hat die BI erneut Geschichte geschrieben, das darf man mit Fug und Recht behaupten – generationenübergreifend, bunt, unverzagt, frech und mit langem Atem. Vor 43 Jahren sollte im Wendland ein riesiges Atommüllzentrum gebaut werden (Ehmke 2013, S. 15). Das Herzstück, eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA), war der Ausdruck des staatlichen Bestrebens, die zivile Nutzung der Atomkraft mit der militärischen Nutzung zu verknüpfen.1 Der Widerstand gegen die Endlagerung im Land war groß, nicht nur im Wendland.

Der »Gorleben-Treck« von Hunderten protestierenden Landwirten nach Hannover im Jahr 1979 brachte die erste Wende. 100.000 Menschen bejubelten den Treck, der gegen die Pläne eines Atomzentrums im Wendland mit einer Wiederaufbereitungsanlage für Plutonium, hohen Schloten und radioaktiver Verseuchungsgefahr demonstrierte. Die Menschen entlang der Strecke und auf den Traktoren waren nicht minder aufgeschreckt durch die Havarie im Atomkraftwerk »Three Mile Island« (Harrisburg) im selben Jahr. „Technisch machbar, aber politisch nicht durchsetzbar“, sagte schließlich genau derjenige, der uns das Atomzentrum im Wendland auf großen Druck der Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) eingebrockt hatte: Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) ruderte zurück. Er sah in der Aufgabe der WAA-Pläne die Chance, zumindest das Endlagerprojekt in Gorleben durchzusetzen. In einem Brief an Bundeskanzler Schmidt erläuterte er seine Strategie: Wichtiger als der Bau einer WAA sei, dass die Vorarbeiten zum Bau eines Atommüllendlagers weitergingen, um für den Bau und Betrieb der Atomkraftwerke einen Entsorgungsnachweis liefern zu können (Ehmke 1987, S. 58 f.).

Auch Pläne für eine Wiederaufbereitungsanlage im bayrischen Wackersdorf scheiterten 1989, befeuert durch die bundesweiten Proteste nach dem Super-GAU in Tschernobyl drei Jahre zuvor. Ob in Wyhl, Brokdorf, Grohnde oder anderswo, Menschen gingen gegen die dort vorgesehenen Atomkraftwerke auf die Straße und forderten den Atomausstieg. Der Ausbau des Atomprogramms stotterte, und der außerparlamentarische Protest erwies sich als Korrekturfaktor für eine verfehlte Energiepolitik. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwies in seinem Grundsatzurteil zur Versammlungsfreiheit in Brokdorf darauf, die Proteste seien ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie (BVerfG 1985; Der Spiegel 1985).

Bei jedem Castortransport zwischen den Jahren 1995 bis 2011 war das Wendland der zentrale Ort, wo auf Kundgebungen, auf der Straße und der Schiene der Atomausstieg eingefordert wurde, ebenso der Ausbau der regenerativen Energien und das Ende des geologisch höchst problematischen »Endlagerbergwerks« in Gorleben. Der schreckliche, von einem Erdbeben ausgelöste Tsunami in Japan 2011 mit der anschließenden Reaktorkatastrophe von Fukushima wirkte nochmals wie ein Treibsatz. Erneut gingen Abertausende für den Atomausstieg auf die Straße, und die Regierungskoalition von CDU und FDP, die zuvor noch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke und das Ende des Gorleben-Moratoriums2 beschlossen hatte, stoppte den Irrsinn (Tagesschau.de 2011). Damit wurde deutlich, dass sich der zivile, gewaltfreie Widerstand, die Beharrlichkeit und die Expertise der Arbeit der Bürgerinitiative über mehr als 40 Jahre ausgezahlt haben. Die Nutzung der Atomenergie in Deutschland wird beendet. Nun galt es noch, das geologisch unsinnige unterirdische Endlager für hochradioaktive Abfälle in Gorleben zu verhindern.

Das StandAG und seine Probleme

2013 wurde endlich ein neues Standortauswahlgesetz (StandAG) zur Auswahl möglicher Endlagerstandorte für hochstrahlenden Müll nach wissenschaftlichen Kriterien beschlossen, das 2017 nochmals überarbeitet wurde (StandAG 2017).3 Dass es dazu kam, ging unmittelbar auf die nicht versiegenden Proteste gegen die Castortransporte in den Jahren 2010 und 2011 zurück. Hinzu kamen die Ergebnisse eines drei Jahre tagenden Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Gorleben, die 2013 vorgelegt wurden.4 Im Untersuchungsbericht wurden die ganzen Tatachenverdrehungen und Manipulationen, die es zu Gorleben gegeben hatte, herausgearbeitet, dennoch kam es nicht zu einem gemeinsamen Votum. Die Unionsparteien und die FDP klammerten sich nach wie vor an Gorleben, doch der Standort war angezählt.

In dem im Oktober 2020 vorgelegten Zwischenbericht identifizierte die BGE 90 Teilgebiete, die den geologischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Teilgebiete decken 54 % der bundesdeutschen Gesamtfläche ab, allerdings mit großen regionalen Unterschieden, denn allein 56 dieser Teilgebiete entfallen auf Niedersachsen. Mit dem havarierten, einst illegal betriebenen Endlager Asse II, dem Schacht Konrad sowie dem geplanten Endlager Gorleben hatte Niedersachsen auch in der Vergangenheit schon die Hauptlast im Atommüll-Desaster zu schultern.

Im Suchverfahren nach dem StandAG werden nun neben Salzstöcken auch flache Salzvorkommen, Ton und Kristallin als mögliches Lagergestein in Betracht gezogen.

Zu kritisieren gibt es am bisherigen Suchverfahren vor allem die fehlenden oder marginalen Mitbestimmungsmöglichkeiten Betroffener (Jahrens 2020). Die Rolle der Zivilgesellschaft, das lehrt uns die Gorleben-Erfolgsgeschichte, ist jedoch von zentraler Bedeutung für die Gestaltung und Akzeptanz einer jeglichen Suche nach einem Endlager (Gorleben Archiv 2019). Die Bundesregierung erschwert ohne einen transparenten und bürgernahen Prozess erneut die Suche nach einem Endlager. Daher sind mit zunehmender Eingrenzung möglicher Endlagerorte auch dort Proteste und Konflikte zu erwarten.

Widerstand übersetzen

Der jetzt vorgelegte Zwischenbericht der BGE ist ein erster Schlusspunkt unter die lange Geschichte des Widerstands gegen die Endlagerung im Wendland und deutet das Ende der Ära der atomaren Energiewirtschaft an. Doch längst ist das wendländische Widerstandssymbol X weitergewandert. Es taucht u.a. in den Dörfern auf, die vom Braunkohleabbau betroffen sind – Gorleben ist jetzt tatsächlich »überall«, denn es geht nicht mehr allein um die Atomkraft, sondern um eine Energiepolitik ohne Kohle und Atom.

Wie ein Sauerteig hat der widerständige Geist der Zivilgesellschaft das ganze Land erfasst. In diesem Sinne: »Gorleben lebt!« – bundesweit. Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes der BGE bot die BI im Wendland umgehend anderen Initiativen ihre Unterstützung an, auch wenn sich die Erfahrungen und das Protestgeschehen im Wendland nicht einfach auf andere Regionen übertragen lassen. Die BI wird die Umsetzung des Atomausstiegs weiterhin kritisch und in Solidarität mit anderen Initiativen begleiten.

Anmerkungen

1) In einer Wiederaufarbeitungsanlage wird aus abgebrannten Brennelementen das beim Abbrand entstandene Plutonium abgetrennt. Dieses kann für die erneute Nutzung in Atomkraftwerken so genannten MOX-Brennelementen beigemischt oder zur Produktion von Atomwaffen verwendet werden. Im deutschen Plutoniumbunker in Hanau lagerte noch bis 2005 waffenfähiges Plutonium, teilweise seit den 1980er Jahren.

2) Das »Gorleben-Moratorium« wurde im Jahr 2000 von der Regierungskoalition von SPD und Bündnis90/Die Grünen mit den Energieversorgungsunternehmen vereinbart. Es sah die Einstellung der Erkundung des Bergwerks Gorleben bis 2010 vor, um bis dahin allgemeine sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung zu klären.

3) Das Suchverfahren für schwach- und mittelstrahlenden Atommüll ist im Zwischenbericht ausgeklammert. Die Unklarheit über die Endlagersuche für diese schwächer strahlenden Müllsorten zementiert die »Quasi«-Lagerung in Schacht Konrad in Salzgitter.

4) Der Untersuchungsausschuss kam zustande, nachdem der Autor beim Bundesamt für Strahlenschutz Akteneinsicht in die Unterlagen zu den Tiefenbohrungen der Jahre 1981-83 im Salzstock Gorleben-Rambow genommen und festgestellt hatte, dass die damaligen Empfehlungen nicht den Ergebnissen der Erkundung entsprachen.

Literatur:

BVerfG (1985): Beschluss des Ersten Senats vom 14. Mai 1985, Aktenzeichen 1 BvR 233, 341/81. BVerfGE 69, S. 315.

Bundesgesellschaft für Endlagerung (2020a): Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG. SG01101/16-1/2-2019#3. Peine: BGE.

Bundesgesellschaft für Endlagerung (2020b): §36 Salzstock Gorleben – Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß §13 StandAG. SG01101/16-1/2-2020#25. Peine: BGE.

Deutscher Bundestag (2013): Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes [Gorleben-Untersuchungsausschuss]. Drucksache 17/13700.

Der Spiegel (1985): Hohe Schwelle. Nr. 31/1985, S. 36-37.

Ehmke, W. (1987): Zwischenschritte – Die Anti-Atom-Kraft-Bewegung zwischen Gorleben und Wackersdorf. Köln: Kölner Volksblatt.

Ehmke, W. (2013): Der Widerstand gegen die Atomkraft im Wendland. In: Lieber heute aktiv als morgen radioaktiv IV – Gorleben und der Castor-Widerstand. Bibliothek des Widerstands, Bd. 24. Hamburg: Laika, S. 13-37.

Gorleben Archiv e.V. (Hrsg.) (2019): „Mein lieber Herr Albrecht …!“ Wie der Gorleben-Konflikt eine Region veränderte – 34 Gespräche mit Zeitzeugen. Lüchow: jeetzelbuch.

Jahrens, L. (2020): Partizipation oder Particitainment? Gorleben Rundschau, Heft V-VII/2020, S. 18-20.

Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 5. Mai 2017 (Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle). BGBl. I, S. 1074.

Tagesschau.de (2011): Der Einstieg in den stufenweisen Ausstieg – Kabinett billigt Atomausstieg bis 2022. Tagesschau.de, 6.6.2011.

Wolfgang Ehmke ist langjähriger Sprecher der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Publizist und Autor des Widerstandsromans »Der Kastor kommt! Eine Beziehungsgeschichte« (2019, Lüchow: Köhring). Er arbeitet als Dozent in Sprachkursen für Geflüchtete.

Umwelt und Frieden


Umwelt und Frieden

Eine unauflösliche Beziehung

von Alexander Lurz

Nur im Frieden ist der Schutz der Lebensgrundlagen garantiert, und nur intakte Lebensgrundlagen garantieren den Frieden. Frieden bedeutet, miteinander in Freiheit, Sicherheit und Vielfalt in einer gesunden Umwelt leben zu können. Im Krieg wird die Umwelt geschädigt oder zerstört, und eine geschädigte oder zerstörte Umwelt belastet oder beendet einen Friedenszustand. Diese Einsicht bestimmte schon in der Gründungsphase die Arbeit von Greenpeace – und nicht nur den Organisationsnamen. Bis heute gehören »green« und »peace« zusammen.

Im September 1971 stach ein Fischkutter in See. Sein Ziel war Amchitka, eine Insel vor der Küste Alaskas und damals Atomtestgelände der USA. Die Insel erreichten die Aktivist*innen der Umwelt- und Friedensbewegung aufgrund des schlechten Wetters und der US-Küstenwache zwar nie. Ihr Ziel jedoch erreichten sie: den geplanten Atomtest zu verhindern. Ihre Protestfahrt bewirkte eine derartige öffentliche Reaktion, dass die US-Regierung einknickte und den Test absagte. Die Aktivist*innen an Bord waren die ersten Greenpeacer*innen. Schon in dieser ersten Greenpeace-Aktion kam beides zusammen: der Schutz der Umwelt und der Einsatz für den Frieden.

Zerstörung von Lebensgrundlagen

Auf mindestens drei Ebenen spielt sich die Zerstörung von Lebensgrundlagen durch oder in der Folge von kriegerischen Handlungen für die Bevölkerung vor Ort ab: Erstens unmittelbar durch die Zerstörung notwendiger Lebensressourcen, zweitens mittelbar durch die weitere Verschärfung eines Konflikts aufgrund eines sich daraus ergebenden Ressourcenmangels und drittens durch einen ressourcenbelastenden Wiederaufbau der im Krieg zerstörten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur.

Beispiel Kuwait/Irak-Krieg

Als die internationale Koalition unter Führung der USA 1991 die Besetzung Kuwaits durch Irak beendete, sprengten die irakischen Truppen auf ihrem Rückzug die kuwaitischen Erdölanlagen und setzten so insgesamt 732 Ölquellen in Brand. Zwischen 300.000 und 700.000 Tonnen Öl verbrannten täglich. Die Rauchentwicklung hatte einen Temperaturabfall in der Region um zehn Grad Celsius zur Folge. Die geringere Sonneneinstrahlung führte zu einem verminderten Pflanzenwachstum an Land und im Wasser in der Region. Der Qualm selbst enthielt mehrere tausend Tonnen Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Schwermetalle, wie Cadmium, Blei, Vanadium und Chrom, die teils krebserregend oder erbgutschädigend sind. »Schwarzer Regen« ging u.a. in der Türkei, im Iran, im Kaukasus und im Oman nieder. Im Niederschlag fanden sich auch Kohlenwasserstoffe, Salpetersäure, Schwermetalle und Dioxine. In Kuwait bedeckte der Ruß eine Fläche von rund 935 km2 (Arkin et al. 1991. S. 62-72).

Beispiel Syrienkrieg

Während das Beispiel Kuwait exempla­risch für einen einzelnen drastischen Akt der Umweltzerstörung steht, wird an Beispielen aus dem Syrienkrieg deutlich, wie verschiedenartig Krieg Lebensgrundlagen in Mitleidenschaft zieht bzw. zerstört. Der Zusammenbruch öffentlicher Versorgungsleistungen in einem Krieg wird gemeinhin nicht unmittelbar unter dem Stichwort Umweltschäden betrachtet: In Syrien kollabierte in Städten wie Homs, Aleppo oder Hama das Abfall­entsorgungssystem. In der Folge wurde der Müll in den Deponien nicht mehr abgedeckt, sondern teils einfach verbrannt, und Gefahrstoffe wurden nicht mehr gesondert und sicher entsorgt. Dass dieses Folgen für die Umwelt wie für die Bewohner*innen in den betroffenen Gebieten hat, ist zwar unter Kriegsbedingungen schwerlich abschätzbar, ist aber evident.

Eine direkte Umweltgefahr geht auch vom Schutt aus, der bei der kriegsbedingten Zerstörung oder Beschädigung von Gebäuden entsteht. Die bei Explosionen pulverisierten Baumaterialien enthalten giftige Stoffe, wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (Pax 2015, S. 39). Um eine Vorstellung von der Dimension dieses Problems zu bekommen: Die Weltbank schätzte in ihrer 2017 erschienen Studie »The Toll of War – The Economic and Social Consequences of the Conflict in Syria«, dass bereits zu diesem Zeitpunkt sieben Prozent des Wohnungsbestands in dem Bürgerkriegsland zerstört und weitere 20 Prozent beschädigt waren. Millionen Tonnen in Teilen giftigen Schutts finden sich also in dem Land.

Kontaminationen von Boden und Wasser ergeben sich im Krieg auch durch Angriffe auf Industrieanlagen, die zu den ersten strategisch relevanten Zielen zählen. Giftstoffe können bei Beschädigung und Zerstörung der Produktionsanlagen unterschiedlichster Industriezweige entstehen. Neben naheliegenden, wie der Chemieindustrie, betrifft dies beispielsweise die Textilindustrie und selbst solche wie die Lebensmittelindustrie. Industrieanlagen zählten auch im syrischen Bürgerkrieg zu den Angriffszielen. Die al-Sheikh-Najjar-Industriezone bei Aleppo, die ehemals größte im gesamten Nahen und Mittleren Osten, wurde massiv umkämpft. Wie die niederländische Organisation Pax dokumentiert, waren bei Kriegsausbruch über 1.250 Industrie­anlagen in Betrieb (Zwijnenburg und te Pas 2015, S. 27). Berichte von vor Ort und Satellitenaufnahmen dokumentierten großflächige Zerstörungen; nach Angaben der syrischen Staatsmedien waren Ende 2014, rund ein halbes Jahr nach der Rückeroberung, gerade einmal 300 Anlagen wieder im Betrieb (ebenda, S. 26-28).

Auch die Ölfelder, Transportsysteme sowie Raffinerien waren und sind Ziele im syrischen Bürgerkrieg. So flog die Anti-IS-Koalition allein von Juni bis August 2017 über 1.300 Angriffe auf Ölanlagen im Herrschaftsbereich des Islamischen Staats in Syrien (Zwijnenburg 2018) und verursachte damit das Auslaufen von Rohöl sowie die Freisetzung von giftigen Bestandteilen des Öls durch Explosionen und Brand. Welches Ausmaß Angriffe und Zerstörungen haben, zeigt das Recherche-Kollektiv Bellingcat auf seiner Homepage (ebenda).

Beispiel Öltanker vor der Küste Jemens

Ein dritter, bislang nur potenziell verheerender Fall als letztes Beispiel: Vor der Hafenstadt Hodeidah an der Westküste Jemens liegt der Öltanker »FSO Safer«. In seinen Tanks befinden sich 1,15 Millionen Barrel Erdöl. Aufgrund fehlender Wartungsarbeiten an dem Tanker infolge des jemenitischen Bürgerkriegs droht die Freisetzung des Erdöls durch eine Explosion, ein Feuer oder ein Leck und damit eine Ölkatastrophe enormen Ausmaßes im Roten Meer. Die Rohölmenge an Bord der »FSO Safer« übertrifft, dies zur Veranschaulichung, die bei der Exxon-Valdez-Katastrophe im März 1989 an der Küste Alaskas ausgelaufene Menge um das Vierfache. Die Vereinten Nationen warnen, das Ökosystem des Roten Meeres, auf das rund 30 Millionen Menschen angewiesen sind, würde bei einem Unglück mit der »FSO Safer« verheerend geschädigt werden. Zudem würde in einem solchen Szenario mit hoher Wahrscheinlichkeit der Hafen von Hodeidah blockiert sein, der zur Versorgung eines großen Teils der Bevölkerung Jemens strategisch wichtig ist (United Nations 2020a und 2020b; Greenpeace 2020).

Das » Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken« der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1977 untersagt verändernde Eingriffe in die Natur zu militärischen Zwecken. Insbesondere das Beispiel Syrien unterstreicht, dass dieses Verbot nicht ausreicht. Ein Reformprozess auf UN-Ebene hat begonnen, ist jedoch nicht abgeschlossen.

Ohne intakte Umwelt kein Frieden

Während die Umwelt zum Opfer des Krieges werden kann, kann umgekehrt ein Friedenszustand durch Umweltzerstörung gefährdet oder gar beendet werden. Als Beispiel soll hier allein die womöglich größte Herausforderung in der Geschichte der internationalen Staatengemeinschaft genannt werden: die Klimakrise.

Mittlerweile hat sich unter Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und darüber hinaus ein Konsens herausgebildet, wonach die Erderhitzung als »Bedrohungsmultiplikator« zu betrachten ist (vgl. z.B. IISS 2019, S. 37-46). Von einem »Bedrohungsmultiplikator« spricht auch das Auswärtige Amt (2020). Die Auswirkungen des Klimawandels können ohnehin instabile Regionen weiter erschüttern und noch scheinbar stabile Regionen destabilisieren. Der Zugang zu knapper werdenden Ressourcen, wie fruchtbarem Land oder Wasser, wird häufig zum Treiber von Konflikten. Ebenso kann durch die Klimakrise erzwungene Migration destabilisierende Effekte auf Staaten wie Regionen haben.

Das Bewusstsein für die vorhandene Bedrohung des Friedens infolge der Klimakrise wächst. Sichtbarer Ausdruck dafür ist, dass die Bundesregierung dieses Thema offensiv vorantreiben will. So veranstaltete das Auswärtige Amt 2020 die »Climate and Security Conference« in Berlin, und die Bundesregierung setzte Klima und Sicherheit für ihre Zeit als nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates auf die Agenda der Weltorganisation.

Die Antwort auf die epochale Bedrohung für Frieden und Stabilität weltweit kann nur eine doppelte sein: Es müssen seitens der internationalen Staatengemeinschaft alle Anstrengungen unternommen werden, die Erderhitzung zu begrenzen. Zudem ist es zwingend notwendig, neue Mittel und Wege zu finden, sich abzeichnende (Klima-) Konflikte zu verhindern. Dabei reicht es eben nicht aus, Mehr vom Gleichen zu tun, also beispielsweise die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit für besonders betroffene Entwicklungsländer zu erhöhen. Es bedarf einer wirksamen Stützung durch gerechte und faire Handelsbeziehungen, die es solchen Staaten erlauben, sich mit größeren Mitteln und eigenständig vorzubereiten. Es bedarf ebenso einer präventiven Mäßigung seitens der Staaten, deren Interessen rund um den Globus reichen und die durch Waffenlieferungen und Militärinterventionen Instabilität ­schaffen.

Was tut Greenpeace?

Umwelt und Frieden lassen sich nicht getrennt denken. Greenpeace Deutschland – Kolleg*innen in anderen Länderbüros arbeiteten teils kontinuierlich daran weiter – hat sich seit Mitte des letzten Jahrzehnts punktuell zum Thema Frieden medienwirksam geäußert. Seit dem vergangenen Jahr gibt es nun auch eine stetige Friedensarbeit in Deutschland – getragen vom Wunsch der Ehrenamtlichen, der Förder*innen und den Hauptamtlichen bei Greenpeace Deutschland, hier wieder mit aller Kraft aktiv zu werden. Das Kampagnenteam arbeitet derzeit zu deutschen Waffenexporten, Atomwaffen und Klima und Konflikt. Studien, wie zur geplanten Beschaffung von F-18-Kampflugzeugen als neuem Atomwaffenträgersystem der Bundeswehr oder zur (verheerenden) Bilanz der deutschen Waffenexportpolitik der vergangenen 30 Jahre, sowie Artikel zur UN-Resolution 1325 »Frauen, Frieden und Sicherheit« und über bisherige Greenpeace-Aktionen bei Rheinmetall, vor dem Wirtschafts- und dem Verteidigungsministerium finden sich online unter greenpeace.de/frieden.

Literatur

Arkin, W.M.; Durrant, D.; Chreni, M. (1991): : On Impact – Modern Warfare and the Environment. Greenpeace.

Auswärtiges Amt (2020): Climate change as a secur­ity risk – Berlin Climate and Security Conference 2020; berlin-climate-security-conference.de.

Averting an oil spill from the FSO SAFER tanker in Yemen. Offener Brief von Jennifer Morgan, Geschäftsführerin Greenpeace International, an UN-Generalsekretär António Guterres, 11.8.2020.

International Institute for Strategic Studies/IISS (2019): Armed Conflict Survey 2019 – The Security Implications of Climate Change.

United Nations (2020a): Without Access to Stricken Oil Tanker off Yemen, Under-Secretary-General, Briefing Security Council, Warns of Environmental, Economic, Humanitarian Catastrophe. Press release SC/14254, 15.7.20.

United Nations (2020b): Guterres ‘deeply concerned’ over environmental threat posed by stricken oil tanker off Yemen coast. UN News, 14.8.2020.

Zwijnenburg, W. (2018): Nefarious Negligence – Post-Conflict Oil Pollution in Eastern Syria. Bellingcat, 9.4.2018.

Zwijnenburg, W.; te Pas, K. (2015): Amidst the debris … – A desktop study on the environmental and public health impact of Syria’s conflict. Utrecht: Pax.

Alexander Lurz ist Greenpeace-Campaigner Peace and Disarmament.
An diesem Text arbeiteten Tabea Schüssler und Antje Rudolph mit.