Drohnenkrieg in der Ukraine

Drohnenkrieg in der Ukraine

Fakten und erste Folgenabschätzung

von Hans-Jörg Kreowski

Am 24. Februar 2022 hat Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der den seit 2014 anhaltenden Krieg in Teilen der Ostukraine auf das ganze Land ausweitete. Zum Einsatz kommen nahezu alle verfügbaren konventionellen Waffensysteme. Von beiden Kriegsparteien werden aber mit unbemannten Luftfahrzeugen auch neuartige Systeme eingesetzt, die erst seit Kurzem zum Waffenarsenal auf dem Schlachtfeld gehören. Diese teils bewaffneten, teils unbewaffneten Drohnen spielen eine nicht zu unterschätzende, aber begrenzte Rolle in diesem Krieg, die im Folgenden näher beleuchtet werden soll.

Die Geschichte der Drohnenkriegsführung ist eine kurze Geschichte. Unbemannte Waffensysteme knüpfen zwar an ferngelenkte Waffen an, deren Militärgeschichte weiter zurückreicht – die tatsächliche Entwicklung ist allerdings in den letzten 30 bis 40 Jahren geschehen. Ein bedeutender Ausgangspunkt für die Entwicklung unbemannter Waffen war die auf zehn Jahre ausgelegte Strategic Computing Initiative (SCI) der USA, in der ab 1983 mit mehreren hundert Mio. US$ Forschungskapital auf der Basis Künstlicher Intelligenz unter anderem autonome Landfahrzeuge entwickelt werden sollten. Auch wenn SCI Ende der 1980er Jahre als gescheitert galt, ging die Entwicklung von unbemannten Vehikeln und insbesondere von unbemannten Luftfahrzeugen von da an weiter, so dass neben Aufklärungsdrohnen auch Killerdrohnen am Anfang des 21. Jahrhunderts einsatzbereit waren und inzwischen viele tausend Einsätze in Afghanistan, Pakistan und mehreren anderen Kriegsschauplätzen der Welt hinter sich haben. Dem »Krieg gegen den Terror« der USA und ihrer Verbündeten sind in völkerrechtswidriger Weise vor allem auch tausende Zivilpersonen zum Opfer gefallen. Dass Kampfdrohnen mittlerweile auch in einem Krieg zwischen zwei regulären Armeen ein entscheidender Faktor sein können, hat sich spätestens 2020 im Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan gezeigt. Hier konnten die angreifenden Truppen Aserbaidschans durch Einsatz unbemannter Waffensysteme – in diesem Fall der türkischen Kampfdrohne »Bayraktar TB2« – Übermacht gegenüber den armenischen Truppen erlangen.

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine offenbart sich nun, dass es inzwischen eine breite Palette kriegsverwendbarer Kampf- und Aufklärungsdrohnen gibt. Die dazu verfügbaren Informationen sind mit einiger Vorsicht zu genießen, weil sie mit Propaganda, Über- und Untertreibung und Irreführung gemischt sind und so manches geheim gehalten wird. Dennoch zeichnet sich erkennbar ab, dass mit den verschiedenen Typen der Drohnen ein neues Waffensystem in das ohnehin schon weitgefächerte Arsenal der Tötungsmaschinerie eingefügt worden ist.

Drohnen auf Seiten der Ukraine

Die größte mediale Aufmerksamkeit hat die von der Ukraine eingesetzte Kampf- und Aufklärungsdrohne »Bayraktar TB2« erfahren – dies betraf die umstrittene Anschaffung und erst recht die militärische Kampfverwendung in den Jahren 2019 und 2020. Sie wird von der türkischen Rüstungsschmiede Baykar Defense hergestellt und für rund 5 Mio. Euro pro Stück verkauft. Ihr Erstflug war 2014. Sie fliegt vollautonom, kann 24 Stunden in mittlerer Höhe in der Luft bleiben, hat eine Reichweite von rund 150km und lässt sich mit lasergelenkten »Minibomben« mit einem Gewicht zwischen 6 und 22kg oder Luft-Boden-Panzerabwehrraketen bewaffnen.1 Die Ukraine hat bereits 2019 die ersten sechs TB2-Drohnen beschafft und vor allem zu Aufklärungszwecken gegen die prorussischen Separatisten in der Ostukraine eingesetzt. Zu Beginn des russischen Angriffs verfügte die Ukraine über mindestens 20 (eher zwei- oder dreimal so viele) dieser Drohnen, die anscheinend anfangs auch sehr erfolgreich bei der Erstellung von Lagebildern und direkt gegen russische Panzer und Artillerie eingesetzt wurden. Das ist etwas überraschend, weil solche Drohnen relativ langsam und niedrig fliegen und deshalb vergleichsweise leicht von Flugabwehrsystemen abgeschossen werden können. In den ersten Kriegswochen hatte die russische Seite damit anscheinend einige Probleme, zumal die TB2 gegenüber sonstigen Drohnen dieser Art klein ist und deshalb vom Radar schwerer zu erfassen. Inzwischen konnte aber die russische Seite eine ganze Reihe TB2-Drohnen abschießen, so dass mit ihnen in letzter Zeit wohl wesentlich weniger Wirkung zu erzielen war.

Daneben sind auch viel kleinere Drohnen im Einsatz. So haben die USA der Ukraine in den ersten Kriegswochen Drohnen vom Typ »Puma« und »Switchblade« zur Verfügung gestellt, die beide vom US-Unternehmen AeroVironment hergestellt werden. Puma ist eine Leichtgewichtsdrohne in Form eines Modellflugzeugs mit einer Reichweite von 20 bis 60km, die bis sechs Stunden in der Luft bleiben kann und der Aufklärung dient. Switchblade ist eine Kamikaze-Drohne, von denen die Ukraine mehrere hundert Stück geliefert bekommen hat. Sie passt in einen Rucksack und wird aus einem Rohr abgeschossen. Die größere Version wiegt 15kg, fliegt bis zu 40 Minuten, hat eine Reichweite von 40km, und ihr Gefechtskopf kann gepanzerte Fahrzeuge zerstören. Sie kann per Tablet ferngesteuert werden oder autonom in einem vorgegebenen Gebiet eigenständig Ziele suchen. Wird der Abschuss freigegeben, stürzt sie sich in ihr Ziel. Ansonsten zerstört sie sich selbst nach Ablauf der 40 Minuten. Der besondere Vorteil gegenüber sonstigen Granaten ist, dass ihr Ausgangspunkt vom Gegner nicht zurückverfolgt werden kann.

Darüber hinaus ist eine ganze Reihe von Drohnen aus ukrainischer Eigenentwicklung im Einsatz. Sie sind relativ klein, in der Art größerer Modellflugzeuge, und haben teilweise sehr einfache Sprengladungen, die über den erreichten Zielen abgeworfen werden. Dennoch deuten Berichte darauf hin, dass sie als Aufklärungsdrohnen bei der Zielermittlung für Artilleriestellungen zeitnah sehr brauchbare Lagebilder liefern. Es heißt auch, dass der Einsatz kleiner Drohnen in den ersten Tagen des Krieges maßgeblich geholfen hat, die 60km lange Panzerkolonne der russischen Armee zu stoppen und die Einnahme eines Flughafens nahe Kiew zu verhindern – ein herber Rückschlag für die russischen Angreifer.

Drohnen auf Seiten Russlands

Die russische Seite verfügt ebenfalls über ein ganzes Arsenal an Drohnen – über die zur Verfügung stehende Anzahl kann nur spekuliert werden, da es keine Einsicht in die entsprechenden Produktionszahlen der russischen Seite gibt. Dazu gehören taktische Drohnen wie die »Forpost-R« und die »Orlan-10«. Die Forpost-R-Drohne wird in Russland mit einer israelischen Lizenz gebaut. Sie ist etwas kleiner als die TB2, hat aber ähnliche technische Eigenschaften. Sie war ursprünglich nur für Aufklärungszwecke vorgesehen, kann inzwischen aber mit einer Lenkrakete bewaffnet werden und wurde bereits gegen eine ukrainische Raketenstellung eingesetzt. Die Orlan-10 ist eine kleine Drohne aus russischer Entwicklung, die seit 2010 produziert wird. Sie hat eine mittlere Reichweite von 120km bei Fernsteuerung und bis zu 1.000km bei autonomem Flug, und kann für viele Aufgaben rund um Überwachung und Aufklärung eingesetzt werden. Zumindest in der Kriegsphase zwischen 2016-2020 wurde sie bei der elektronischen Kriegsführung eingesetzt, beispielsweise zum Versenden von drohenden, einschüchternden oder irreführenden Meldungen an die ukrainischen Soldaten (DRF Lab 2017). Die russische Armee verfügt außerdem mit der »Orion« auch über eine Aufklärungs- und Kampfdrohne, ähnlich der TB2 auf ukrainischer Seite. Sie wird von der Kronstadt Group gebaut und ist erst seit Kurzem im Einsatz. Erwähnenswert ist auch die vom Kalaschnikow-Konzern hergestellte Kamikaze-Drohne »KUB-BLA«, die mit mehr als 100km/h 30 Minuten lang fliegen und drei Kilogramm Sprengstoff mit sich führen kann. Sie dient der Bekämpfung entfernter Bodenziele – auch sie stürzt sich in ihr Ziel. Es wird vermutet, dass diese Drohne bereits mit einem Modus ausgestattet ist, der sie vollständig autonom agieren lässt.

Trotz der Investition von umgerechnet mehreren Milliarden US$ in die Entwicklung und Produktion von russischen Drohnen in den letzten zehn Jahren sieht es danach aus, dass ihre Verfügbarkeit eingeschränkt ist, dass sie nur selten eingesetzt werden und sie keine sonderlichen Wirkungen erzielen (vgl. hierfür Bode und Nadibaidze 2022). Eine Erklärung dafür könnte sein, dass sich das seit der Annexion der Krim gegen Russland bestehende Handelsembargo für technologische Güter und insbesondere hochwertige Elektronik an dieser Stelle mittlerweile als wirksam erweist. Ein weiteres Indiz in diese Richtung ist, dass bei der Untersuchung abgeschossener russischer Drohnen improvisierte und eigentlich zivile Bauteile entdeckt wurden.

Drohnen einer dritten Seite

Eine weitere Drohne spielt in diesem Krieg vermutlich eine sehr spezifische Rolle: die Riesendrohne »Global Hawk«. Sie wird von keinem der beiden Kriegsgegner eingesetzt, sondern von den US Air Force und der NATO. Sie kann 24 Stunden lang autonom in bis zu 20km Höhe fliegen und während eines Einsatzes mit hochauflösenden Kameras und Seitensichtradar ein Gebiet der Größe Österreichs überwachen. Die Global Hawk wird schon seit 2015 regelmäßig eingesetzt, um russische Truppenbewegungen nahe der Ukraine zu beobachten. Es wird vermutet, dass die ukrainische Militärführung von der NATO großflächige und präzise Lagebilder zur Verfügung gestellt bekommt (siehe z.B. Monroy 2022, Wiener Zeitung 2022). Die Drohne hat keine aktive Kampffähigkeit.

Eine noch sehr vorläufige Bilanz

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine werden von beiden Seiten Aufklärungs- und Kampfdrohnen eingesetzt, wobei die bewaffneten Drohnen eher keinen entscheidenden Faktor darstellen. Aufklärungsdrohnen scheinen dagegen eine wichtige Rolle bei der Erstellung von präzisen Lagebildern und der Zielfindung – und damit für den gezielten Einsatz konventioneller Waffen – zu spielen. Drohnen tragen also zur Effizienzsteigerung der konventionellen Kriegsführung bei und werden von allen Kriegsparteien verwendet. Sie stellen insofern also keine Ausnahme mehr dar. Vermutlich werden sie durch ihre Aufklärungskapazitäten eher zu einer Verlängerung der Kampfhandlungen in der Ukraine beitragen, da Kriegsparteien sich schneller einen Überblick über die Lage verschaffen können und eine Einschätzung zur Sinnhaftigkeit der Aufrechterhaltung einer Kampfhandlung treffen können. Ganz im Gegensatz zur Erzählung von »chirurgischer Präzision« und »Lufthoheit« sind unbemannte Luftfahrzeuge erwartbar vor allem eine Erweiterung der Artilleriekapazitäten einer Kriegspartei. Der Krieg in der Ukraine wird dadurch weder humaner noch schneller beendet werden können.

Nach den Erfahrungen im Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien und vorher schon in Syrien und Libyen werden bewaffnete und unbewaffnete Drohnen auf den Schlachtfeldern der Zukunft ein integrales Element der Kriegsführung im Gesamtarsenal der Tötungsmaschinerie sein – mit wachsender Bedeutung, wie der aktuelle Krieg unter Beweis stellt. Der österreichische Oberst des Generalstabsdienstes sagt: „Drohnen sind im Gefecht nicht mehr wegzudenken.“ (Berliner Zeitung 2022, S. 2) Das gilt umso mehr, als ihr Einsatz die eigenen Soldat*innen nicht unmittelbar gefährdet. Denn bei einer fliegenden Drohne lässt sich ihr Ausgangspunkt nicht bestimmen.

Es gibt inzwischen ein breites Angebot an Drohnen, wobei insbesondere die kleinen, aber sehr wirkungsvollen Drohnen billig und vergleichsweise leicht zu bauen und zu beschaffen sind. Nicht nur sehr viele Staaten der Welt können sich das leisten, sondern auch Rebellen- und Terrorgruppen. Es gibt also ein eklatantes und hochgefährliches Proliferationsproblem. Diesen Geist hätte man nie aus der Flasche lassen dürfen.

Wider das globale Drohnen-Wettrüsten

Da sich Politik und Militär in vielen Ländern der Welt von Kriegsdrohnen eine militärische Überlegenheit versprechen, hat in diesem Bereich ein Rüstungswettlauf begonnen, dessen Folgen noch gar nicht absehbar sind. Eine tatsächliche oder vermeintliche Überlegenheit durch die Verfügbarkeit von Drohnen könnte die Schwelle zu militärischen Abenteuern senken. Es könnte sich aber auch herausstellen, dass bewaffnete Drohnen gar nicht sonderlich taugen, wenn der Gegner über eine funktionierende Luftabwehr verfügt.

Drohnen sind besonders perfide Waffen, weil sie allein durch ihre Präsenz im Luftraum des Einsatzgebiets über einen längeren Zeitraum hinweg die in der Nähe befindlichen Soldat*innen und Zivilpersonen in Angst und Schrecken versetzen können – wie unter anderem Erfahrungen in Afghanistan und dem Irak gezeigt haben.

Zudem wird mit Hochdruck an vollautonomen Systemen gearbeitet. Es muss davon ausgegangen werden, dass bei einigen Drohnentypen solche Entscheidungsprogramme längst installiert sind und vielleicht sogar inoffiziell bereits aktiviert wurden – trotz aller ethischer Bedenken. Und was nicht ist, kann noch werden (vgl. Kreowski et al 2021; Altmann et al. 2020; Fuchs et al. 2020).

Auf UN-Ebene wurde daher die »Group of Govermental Experts on Lethal Autonomous Weapons« gebildet, zu der über 100 Staaten gehören und die seit 2017 jährlich für rund zwei Wochen in Genf formell über ein Verbot tödlicher autonomer Waffen berät. Da die USA, viele weitere NATO-Staaten, Russland, China und andere gegen ein Verbot votieren, werden die Verhandlungen bestenfalls auf eine Regulierung hinauslaufen. Das ist deshalb besonders enttäuschend, weil die aufgeführten Argumente zum Proliferationsproblem, zum Drohnenrüstungswettlauf und zur abgesenkten Kriegsschwelle bei der Verfügbarkeit von Kriegsdrohnen ein Verbot nahelegen. Und das gilt nicht nur für letale autonome Drohnen, sondern auch für teilautonome Killerdrohnen sowie Aufklärungs- und Zielfindungsdrohnen, die direkt mit tödlichen Waffen gekoppelt sind. Denn diese drei Formen von Kriegsdrohnenverwendung unterscheiden sich in ihrer Wirkung kaum voneinander.

Anmerkung

1) Im Folgenden stammen technische Informationen zu einzelnen Drohnentypen überwiegend aus öffentlich dazu einsehbaren Quellen. Von einzelnen Belegen wird daher abgesehen. Ansonsten stützt sich der kurze Abriss zum Drohneneinsatz auf russischer und auf ukrainischer Seite auf die lesenswert detaillierte IMI-Studie 3/2022 von Marischka (2022) und dem c’t-Artikel von Bode und Nadibaidze (2022), soweit kein anderer Verweis angegeben ist. Beide Publikationen sind umfangreich recherchiert.

Literatur

Altmann, J. et al. (2020): Autonome Waffensysteme – auf dem Vormarsch? W&F Dossier 90.

Berliner Zeitung (2022): Kompaktes Kriegsgerät. 20.06.2022, S. 2.

Bode, I.; Nadibaidze, A. (2022): Autonome Drohnen und KI-Waffen im Ukraine-Krieg. c’t 2022, Heft 10, S. 128-131.

DRF Lab (Atlantic Council Digital Forensic Research Lab) (2017): Electronic warfare by drone and SMS. How Russia-backed separatists use “pinpoint propaganda” in the Donbas. Blogbeitrag @DRFLab auf Medium.com, 18.05.2017.

Fuchs, A. et al. (2020): Mit Kampfdrohnen und Killerrobotern – für gerechten Frieden? W&F Dossier 89.

Kreowski, H.-J. et al. (2021): Künstliche Intelligenz zieht in den Krieg. W&F Dossier 93.

Marischka, Ch. (2022): Drohnen im Ukraine-Krieg. Technologietransfer als Gamechanger – und Kriegsgrund? IMI-Studie 2022/03. Tübingen: Selbstverlag, 26.02.2022.

Monroy, M. (2022): NATO-Spionagedrohnen machen Überstunden. Netzpolitik.org, Blogbeitrag, 23.05.2022.

Wiener Zeitung (2022): Ukraine-Krise: Russischer Sand im diplomatischen Getriebe, 21.02.2022.

Hans-Jörg Kreowski ist Professor (i. R.) für Theoretische Informatik an der Universität Bremen. Er ist Mitglied im Vorstand des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) im Vorstand von W&F.

Militär- und Atommacht China


Militär- und Atommacht China

Knappe Analyse des militärischen Profils

von Lutz Unterseher

China ist die stärkste Wirtschaftsmacht der Welt. In den letzten Dekaden wurde stetig aufgerüstet und das technologische Niveau der Rüstungsgüter hat sich sehr gesteigert. Doch ist das Nuklearwaffen­arsenal immer noch um ein Vielfaches kleiner als das Russlands und der USA, vor wenigen Jahren noch war es nicht größer als das Frankreichs, weniger als 300 nukleare Gefechtsköpfe. Diese Asymmetrie ist im Gesamtzusammenhang von militär­strategischen Überlegungen, zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Streitkräftestruktur als Ganzem zu erklären.

Die Weltbank gibt für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Chinas, in Kaufkraft gerechnet, bezogen auf das Jahr 2020 einen Umfang von gut 24,27 Bio. US$ an (Weltbank 2021). Auf dem zweiten Platz rangieren die Vereinigten Staaten mit ca. 20,94 Bio. US$. Bei den Militärausgaben liegen die USA jedoch vorn (Angaben für 2020): mit 778 Mrd. US$ zu »nur« gut 350 Mrd. US$ (kaufkraftbereinigt). Somit liegt der militärische Sektor Chinas etwas unter der Hälfte des US-amerikanischen Aufwands.

Bei der Truppenstärke zeigt sich ein gegenteiliges Bild. Während China fast 2,2 Mio. aktive Militärpersonen hat, sind es in den USA 1,4 Mio. (Mendelson 2021). Legt man die Militärausgaben auf die Truppen um, entfallen also in den USA viel mehr Mittel auf die einzelne Militärperson. Selbst wenn angenommen wird, dass in China die militärischen Personalkosten deutlich niedriger sind als in den USA, spricht dies für einen erheblich höheren Technisierungsgrad der US-Streitkräfte. Das lässt eine deutlich höhere Kampfkraft der US-Streitkräfte vermuten. Allerdings nur dann, wenn ausgeblendet wird, dass einige Kriegsszenarien unserer Tage eher robuste, einfache Strukturen und Ausrüstungskonzepte als Hochtechnologie verlangen.

In den USA machen die Militärausgaben 3,7 % des BIP aus, während es in China etwa 1,5 % sind. Dies spricht dafür, dass – zumindest bisher – die Führung in Beijing den Schlüssel zur Weltgeltung eher in wirtschaftlicher Macht gesehen hat als in militärischer Rüstung. Ebenso hat man in China vor einigen Jahren erkannt, dass direkte zivile Investitionen in eine Volkswirtschaft einen höheren Multiplikatoreffekt haben als der Umweg über die Rüstung (Chalmers 1985).

Gleichwohl hat sich das offizielle Militärbudget Chinas von 1994 bis 2014 um das Fünfzehnfache erhöht (Unterseher 2020, S. 27). Dabei hat sich der Anteil des Militärbudgets am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nicht erhöht, der Anstieg folgte dem Gesamtwachstum des chinesischen BIP, das zeitweilig Raten im zweistelligen Bereich aufwies. Diese Zunahme hat sich sehr deutlich in der Ausstattung der Streitkräfte niedergeschlagen, wie im folgenden gezeigt werden wird.

Künftig dürfte das BIP Chinas moderater, aber doch deutlich schneller als beispielsweise das der USA wachsen, auch weil die Pandemie besser überwunden wurde. Vorausgesetzt ist innenpolitische Stabilität, die angesichts soziostruktureller Brüche nicht ohne Fragezeichen ist. Aus Sicht der chinesischen Führung braucht China nur abzuwarten. Wegen des höheren Gesamtwachstums werden in 15 Jahren die Streitkräfte Chinas wohl absehbar die am besten alimentierten der Welt sein.

Atomwaffen und Atomwaffenpolitik Chinas

China ist eine der fünf offiziellen Atommächte. Die landgestützten Träger von Atomwaffen stehen unter dem Kommando der Raketenstreitmacht der Volksbefreiungsarmee (People’s Liberation Army Rocket Force: PLARF) – mit einer Personalstärke von 120.000 (IISS 2019, S. 257). Diese hat auch operativen Zugriff auf die Kernwaffenträger, die in die See- und Luftstreitkräfte integriert sind. Die PLARF gliedert sich in 30 Brigaden, was für eine robuste Dezentralisierung spricht.Mit einer in der Fläche verteilten Dislozierung soll es offenbar einem Angreifer erschwert werden, das Abschreckungspotential auszuschalten. Hierzu passt, dass neuerlich erhebliche Anstrengungen unternommen werden, Langstreckenraketen „gehärtet“ unterzubringen: also in Silos (Sarcasticus 2021).

Hinzu kommen vier strategische Radar-Großanlagen und zahlreiche Stationen zur Verfolgung der Flugbahn. Schätzungen von SIPRI-Forschern ergaben, dass China 2019 über ca. 190 landgestützte Atomraketen verfügte (Kristensen und Korda 2019, S. 2): ein Sammelsurium von Typen zum Teil älteren Konstruktionsjahrs mit Reichweiten zwischen 1.750 bis 13.000 km

Jüngere Typen sind zum Teil landbeweglich. Es befindet sich eine Rakete mit Reichweiten zwischen 12.000 und 15.000 km in der Erprobung, die mehrere Gefechtsköpfe tragen kann und Penetrationshilfen zur Überwindung der feindlichen Abwehr aufweist. Mit ihr dürften zukünftig ältere Systeme in begrenzter Zahl ersetzt werden (Unterseher 2020, S. 65).1

Zum Atompotential zählten 2019 auch ca. 20 inzwischen modernisierte mittlere H-6-Bomber älterer sowjetischer Herkunft (bestückt mit je einer Kernwaffe) sowie vier Atom-U-Schiffe (besonders große U-Boote) mit zusammen bis zu 48 Raketen. Inzwischen werden die H-6-Bomber mit jeweils sechs weitreichenden nuklearen Marschflugkörpern DH 10 ausgestattet. Insgesamt gab es 2019 einschließlich einer Reserve etwa 290 Gefechtsköpfe (Kristensen und Korda 2019). Allerdings wurden für 2020 bereits 320 atomare Sprengsätze gemeldet (Sarovic 2020) und 2021 nennt eine Quelle sogar 350 (Statista 2021a).

Trotz dieses Anstiegs ist Chinas Atomarsenal bislang noch bescheiden. Vergrößerung und Modernisierung erscheinen als Stückwerk, als hätte dies nicht höchste Priorität. Das spricht dafür, dass die Führung bislang dem Konzept der Minimalabschreckung anhängt (Feiveson 1989): China geht davon aus, dass Kernwaffen nicht zur Kriegführung taugen, das Konzept der Eskalationskontrolle samt »Enthauptungsoptionen« also irrig ist, womit Atomwaffen einzig eine Rückversicherung gegenüber atomarer Bedrohung bieten können.

Die USA und Russland dagegen verfügen trotz einiger Abrüstungsschritte immer noch über große Arsenale: jeweils zwischen 5.500 und 6.300 Sprengköpfen insgesamt sowie jeweils um 1.550 für den »sofortigen Gebrauch« (Sarovic 2020).

Für eine chinesische Orientierung am Konzept der Minimalabschreckung spricht auch die fehlende strategische Raketenabwehr, die zu einem Nuklearwaffenarsenal für Zwecke der Kriegführung gehören müsste, um es in seinen Optionen noch glaubwürdiger zu machen (Sloss 1989). Entwicklungsarbeiten in dieser Richtung lassen sich jedenfalls nicht erkennen.

„In Peking wird befürchtet, die von Washington betriebene Entwicklung von Kapazitäten zur Aufklärung, Überwachung und zum ‚conventional prompt strike‘ sowie der Aufbau von Raketenverteidigungssystemen könne die chinesische Zweitschlagsfähigkeit gefährden“ (Rudolf 2018, S. 18). Darum ist wohl eine vorsichtige Vergrößerung des strategischen Arsenals Chinas im Gange (ebd., S. 19). Sie geht einher mit Modernisierung und Diversifizierung: Raketen auf U-Schiffen, Wirkungssteigerung der landgestützten sowie Flexibilisierung der luftgestützten Mittel (Goldstein 2019a, S. 4ff): eine »Triade« nach US-Vorbild – doch auf niedrigerem Niveau.

Die Konventionelle Komponente

Der PLARF unterstehen nicht nur Atomwaffenträger, sondern auch ballistische Raketen mittlerer (80 Systeme) und kürzerer Reichweite (200) sowie landgestützte Marschflugkörper (30), die konventionell bewaffnet sind. China hätte die Ressourcen, um atomar deutlich aufzurüsten. Doch wird der Schwerpunkt erkennbar auf jene Elemente gelegt, von denen man Anwendbarkeit und realen Machtgewinn erwartet.

Die Landstreitkräfte schrumpften von gut drei Millionen in Uniform vor 40 Jahren auf knapp eine Million (IISS 1983, S 84, IISS 2019, S. 257). Dieser Prozess war mit Strukturverbesserungen verknüpft, wie der Einführung eines Brigade/Korps- statt des alten Regiment/Division-Systems.

Die technische Erneuerung jedoch kam nicht so schnell voran. China hat zwar nach den USA die zweitgrößte Panzerflotte im aktiven Dienst (Unterseher 2020, S. 113). Doch ist noch erst ein knappes Viertel davon als modern zu bezeichnen – ohne jedoch den westlichen Standard ganz zu erreichen. Bemerkenswert ist die Leistungssteigerung bei den Kampfschützenpanzern (Träger der »Panzerbegleitinfanterie«). Diese haben an Zahl stark zugenommen und einen hohen technologischen Standard erreicht (ebd., S. 40f.).

Wenn noch die mechanisierte Artillerie (»mechanisiert«: beweglich und gepanzert) vermehrt und weiter verbessert wird, sind die Voraussetzungen für den »Kampf der verbundenen Waffen« erfüllt – womit sich die Stoßkraft der chinesischen Landstreitkräfte bedeutend erhöhen würde. Zeitgemäß spielen luftverlegbare Kräfte und Spezialeinheiten eine zunehmend wichtige Rolle.

Zum Schutz eigenen Territoriums dürfte diese Streitmacht mehr als hinreichen. Dabei verrät die Dislozierung, dass es vor allem auch um die Sicherung des Machtzentrums geht. Erst danach scheinen Szenarien zu rangieren, die sich – in dieser Reihenfolge – auf Nordkorea, Taiwan, Vietnam und Indien beziehen. Die verschiedenen Gruppen von Armeen (bzw. Korps) sind entsprechend der angegebenen Brennpunkte bzw. Stoßrichtungen stationiert: in der Nähe Beijings und gegenüber den erwähnten Nachbarn. Dabei fällt auf, dass vor allem die Truppen in der Nähe des Machtzentrums, aber auch die in der Mandschurei (Richtung Korea) mehr schwere, gepanzerte Kräfte aufweisen als die in den anderen Stationierungsgebieten.

Die Seestreitkräfte, mit rund 250.000 Uniformierten, erneuern schrittweise ihre U-Flotte, wobei immer noch technische Hürden zu nehmen sind (beispielsweise bei der Geräuschdämpfung). Der Schwerpunkt lag bisher aber eher auf der Sicherung des weiteren Küstenvorfeldes durch modernste Raketenschnellboote als Voraussetzung für die Dominanz größerer Einheiten im Ost- und Südchinesischen Meer (vgl. Hoering in dieser Ausgabe) – sowie darüber hinaus bis hin zur weltweiten Präsenz. Das heißt, dass man eine »sichere« Basis geschaffen hat, von der aus weiterreichende Ambitionen zu realisieren sind.

Seit 2012 verfügte China über einen Flugzeugträger (Unterseher 2020, S. 45ff., 108f.), inzwischen hat die Volksrepublik zwei Flugzeugträger in Dienst, mindestens ein weiterer ist im Bau. Während in China 2019 zehn Zerstörer vom Stapel liefen, waren es in den USA nur einer sowie allerdings noch sechs kleinere neuartige Schiffe für den küstennahen Kampfeinsatz (»Littoral Combat Ships«). Ab 2020 lief der chinesischen Marine eine Serie von sieben »Superzerstörern« im Kreuzerformat (Typ 055) zu, die für weltweite Operationen geeignet sind. Die im Ausbau befindliche Marine-Infanterie – weit kleiner als die US-Marines – scheint auf die Küsten Taiwans, aber auch Vietnams, sowie die Inseln im Südchinesischen Meer hin orientiert zu sein.

China verfügt bisher nur über einen Stützpunkt im Ausland – Dschibuti am Indischen Ozean zur Sicherung der Afrika-Route, während die USA hunderte solcher Vorposten betreiben. Dies dürfte frustrierend sein, strebt man doch offenbar langfristig eine weltweite maritime Präsenz an (Goldstein 2019b). Es gibt also einen empfundenen Nachholbedarf Chinas, der eine expansive Außenpolitik erfordert.

Die Luftstreitkräfte, mit einer Personalstärke von ca. 400.000, haben die weltweit zweitgrößte Flotte von taktischen Kampfflugzeugen. Starkes Augenmerk gilt den Jagdbombern bzw. Mehrzweckflugzeugen (Unterseher 2020, S. 53f.). Hier wurde mit dem Typ J-10 technologisch Weltniveau erreicht. Dieses Potential ist eine Herausforderung für alle Anrainer. Diese liegen innerhalb des Aktionsradius des chinesischen taktischen Luftpotentials. Es mangelt allerdings noch an weiträumiger Vernetzung und Luftbetankungskapazität, um etwa auch für US-Fliegerkräfte bedrohlich zu sein.

Die bodengestützte Flugabwehr ist stark, womit angezeigt wird, dass die Luftstreitkräfte auf Balance achten, sich also nicht nur dem Angriffsdenken und seinen Risiken verschreiben. Ein Lenkwaffentyp dürfte nach Verbesserungen zur Bekämpfung taktisch-operativer ballistischer Raketen geeignet sein.

Cyber War und Weltraum-Aktivitäten

Das chinesische Konzept für den Informationskrieg ist das der ganzheitlichen Koordination von Land-, See-, Luft-, Weltraum- und elektromagnetischen Komponenten. Seit 2008 sind größere militärische Übungen Chinas durch integrale Elemente des Cyber Warfare gekennzeichnet. 2015 wurde die SSF (Strategic Support Force) geschaffen, sie verfügt über 120.000 Militärpersonen (IISS 2019, S. 258f.).

Diese hat vermutlich drei Säulen, deren erste der Informationsbeschaffung im Cyber Space zum Zweck militärischer Planung dient. Die zweite ist für Operationen im Weltraum zuständig und nutzt dazu Erdsatelliten unterschiedlicher Funktion, während die dritte mit offen­siver wie defensiver elektronischer Kriegsführung sowie Aufklärung befasst ist. China hat dazu mittlerweile über hundert Erdtrabanten für den vorwiegend militärischen Gebrauch (ebd., S. 259): sechs Kommunikationssatelliten, mehr als 30 zu Zwecken von Navigation bzw. Orts- und Zeitbestimmung, fast 50 für die strategische Radar- und Infrarot-Aufklärung sowie weitere Satelliten mit ELINT/SIGINT-Aufgaben (Electronic/Signal Intelligence).

Perspektiven für Rüstungs­kontrolle und Abrüstung

Zumindest verbal ist das Land bereit, „alle Fragen der strategischen Stabilität, nuklearer Risiken und Abrüstung zu erörtern“. Dennoch beteiligt sich Beijing beispielsweise nicht an den Wiener Verhandlungen über eine Nachfolgevereinbarung zum New-Start-Vertrag der USA und Russland (Krüger 2020, S. 2).

Dass Chinas Atomarsenal keinerlei Kontrolle unterliegt, stößt international auf Kritik. Allerdings wäre es höchst problematisch, wenn im Zuge der Beteiligung an Verhandlungen der Volksrepublik eine begrenzte »Nachrüstung« zugestanden würde. Das wäre Rüstungskontrolle, die Abrüstung sabotiert. Vor allem, wenn mit dieser Aufrüstung die Hinwendung Chinas zum wahnwitzigen atomaren Kriegführungsdenken einherginge.

Bleibt die konventionelle Ebene: Auch hier sind die Chancen für ein Einlenken Beijings in Rüstungskontrollverhandlungen eher schlecht. China verwendet das große Potential, neben der innenpolitischen Funktion, zur Machtprojektion in der Region und darüber hinaus. Der völkerrechtswidrige Anspruch auf das Südchinesische Meer ist für Beijing nicht verhandelbar. Kaum vorzustellen auch, dass man mit Taiwan Rüstungskontrollverhandlungen führt, die ja dessen Unabhängigkeit unterstreichen würden.

Anmerkung

1) Seltsam ist, dass Flüssigkeits- und Feststoffantrieb immer noch koexistieren, auch bei neueren Modellen – erhöht doch Feststoffantrieb die Reaktionsfähigkeit der Flugkörper erheblich.

Literatur

Chalmers, M. (1985): Paying for Defence: Military Spending and British Decline. London: Pluto.

Sarovic, A.(2020): SIPRI-Jahresbericht: Forscher warnen vor neuem Atomwettrüsten. Der Spiegel, 15.06.2020.

Feiveson, H. (1989): Finite Deterrence. In: Shue, H. (Hrsg.): Nuclear Deterrence and Moral Restraint, Cambridge: Cambridge University Press, S. 271-292.

Goldstein, L. (2019a): Why a new missile arms race with China might not be worth the cost. The National Interest, 20.12.2019.

Goldstein, L. (2019b): Why China Wants its Navy to Patrol the Atlantic Ocean. Is this a problem for Washington? The National Interest, 25.12.2019.

Mendelson, B. (2021): Die Länder mit den größten Armeen, Handelsblatt, 10.05.2021.

IISS (1983): The Military Balance 1983-84, Oxford: Oxford University.

IISS (2019): The Military Balance 2019-2020, Oxford: Oxford University.

Kristensen, H. M. Korda, M. (2019): World Nuclear Weapon Stockpile, Waterloo/Ontario: Ploughshares.

Krüger, P.-A. (2020): Schlachtfeld Weltraum, Süddeutsche Zeitung (online), 28.07.2020.

Rudolf, P. (2018): Abschreckung in der Ära neuer Großmachtrivalitäten. SWP-Studie, 11.05.2018.

Sarcasticus (2021): Chinas Silomania, Das Blättchen, Ausgabe 21/11.10.2021.

Sloss, L. (1989): The case for deploying strategic defenses, In: Shue, H. (Hrsg.): a.a.O., S. 343-380.

Statista (2021a): Atomwaffen – Anzahl weltweit, Statista Research Department (online).

Unterseher, L. (2020): Militärmacht China. Berlin: Lit.

Weltbank (2021): GDP, PPP, online unter: data.worldbank.org.

Lutz Unterseher, Soziologe und Politologe, war sicherheitspolitischer Berater und hat an Universitäten sowie Militärakademien im In- und Ausland gelehrt. Sachgebiete u. a.: Militärtheorie, NS-System.

Wie werden Kernwaffen zerstört?

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Eine Abschätzung von Abrüstungsraten

von Moritz Kütt

Der 2017 verhandelte »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« sieht zwei Möglichkeiten vor, wie Staaten, die im Besitz von Kernwaffen sind, Vertragsmitglieder werden können: Entweder rüsten sie zuerst ab und treten dann dem Vertrag bei. Oder sie treten zunächst bei und zerstören anschließend Kernwaffen und ihr Kernwaffenprogramm in einem zeitlich begrenzten Prozess, der mit den anderen Mitgliedsstaaten vereinbart wurde. Die Art und Dauer dieses Prozesses ist im Vertrag noch nicht festgelegt, und bislang wurde diese Frage in der öffentlichen Diskussion nur selten
aufgeworfen.

Dieser Text diskutiert die notwendigen Schritte zur Zerstörung von Kernwaffen und gibt einen Überblick über die mögliche Dauer des Prozesses.1 Dieses Wissen ist relevant für die Vertragsstaaten, da sie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags2 ein gemeinsames Treffen abhalten und eine allgemeingültige Frist für die Zerstörung von Kernwaffen festlegen müssen. Dieses Wissen ist aber auch von Bedeutung, wenn sich die Kernwaffenstaaten anderweitig auf die Beseitigung ihrer
Kernwaffen einigen. Unabhängig vom Weg in die kernwaffenfreie Welt wird nach einer politischen Einigung immer die überprüfbare Abrüstung von Kernwaffen und die Zerstörung der verwendeten Komponenten nötig sein. Genaue Kenntnisse des dafür erforderlichen Abrüstungsprozesses und der zeitlichen und räumlichen Limits sind überdies schon während entsprechender Verhandlungen hilfreich.

Jüngste Schätzungen beziffern die Anzahl existierender Kernwaffen auf 13.890 (Kristensen und Korda 2019). Neun Länder besitzen Kernwaffen. Die USA und Russland haben mit ca. 90 % den weitaus größten Anteil an der Gesamtzahl. Neben einsatzbereiten Kernwaffen gibt es in den Arsenalen der beiden Staaten Tausende Waffen, die nicht mehr operativ eingesetzt werden und auf baldige Abrüstung warten. Die anderen Staaten (China, Frankreich, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan und Vereinigtes Königreich) besitzen Arsenale im Umfang von wenigen Dutzend bis hin zu einigen Hundert Kernwaffen. Es wird
angenommen, dass diese Staaten derzeit keine Waffen besitzen, die nicht einsatzbereit bzw. zur Abrüstung vorgesehen sind.

Für eine erste Abschätzung der Dauer von Abrüstung kann folgende Rechnung dienen: Insgesamt 125.000 Kernwaffen wurden zwischen 1945 und 2013 produziert (Kristensen und Norris 2013). Etwa 2.050 Kernwaffen wurden für Kernwaffentests genutzt. Bezogen auf die aktuell knapp 14.000 Kernwaffen wurden in den 75 Jahren seit Bau der ersten Kernwaffen ca. 109.000 Kernwaffen abgerüstet oder vernichtet, im historischen Durchschnitt etwa 1.450 pro Jahr. Mit dieser Geschwindigkeit könnte der heutige Bestand an Kernwaffen in knapp einem Jahrzehnt vollständig abgerüstet werden.

Wie wird eine Kernwaffe abgerüstet?

Die Mehrzahl der Waffen in heutigen Arsenalen sind thermonukleare Waffen, d.h. sie sind zweistufig aufgebaut. Die erste Stufe (primary) ist eine Spaltwaffe. Sie besteht aus einem »pit«, einer Hohlkugel aus Spaltmaterial (hochangereichertes Uran/HEU oder Plutonium). Diese ist umhüllt von einem neutronenreflektierenden Dämpfer und konventionellem Sprengstoff, um die Explosion auszulösen und die Hohlkugel zu komprimieren. Daneben enthält die erste Stufe einen Neutronengenerator, der zu Beginn der Explosion die Spaltungskettenreaktion (fission) startet, sowie einen Behälter mit
Deuterium-Tritium-Gas. Dieses wird ins Innere der Hohlkugel geleitet und verstärkt die Sprengkraft der ersten Stufe (boosting). Die zweite Stufe (secondary) besteht aus Lithium-Deuterid als Material für die Kernschmelze (fusion) und zusätzlichem Spaltmaterial. Dieses Spaltmaterial dient als Dämpfer sowie zur Zündung der zweiten Stufe (spark-plug). Ausgelöst wird diese Zündung durch die Energie der ersten Stufe (Feiveson et al. 2014) (siehe Abb. S. 38).

Die nuklearen Komponenten einer Kernwaffe werden oft als »physics package« bezeichnet. Neben den nuklearen Komponenten sind weitere, nicht-nukleare Bauteile in Kernwaffen vorhanden. Der Behälter des Deuterium-Tritium-Gases lässt sich vergleichsweise leicht austauschen. Tritium hat eine Halbwertszeit von 12,3 Jahren und muss daher regelmäßig ersetzt werden. Der Zündungsmechanismus von Kernwaffen (arming, fusing and firing mechanism) stellt die notwendige Technik zur synchronen Zündung des konventionellen Sprengstoffes zur Verfügung; über ihn wird die Komprimierung der ersten Stufe
eingeleitet. Ein weiteres Element ist ein Sicherheitsmechanismus, der die Kernwaffe vor einer Zündung bei unberechtigtem Zugriff schützt. Weitere Bauteile sind von den verwendeten Trägersystemen abhängig: Kernwaffen auf Interkontinentalraketen werden durch ein Hitzeschild vor Schäden beim Wiedereintritt in die Atmosphäre geschützt. Bomben, die aus Flugzeugen abgeworfen werden, haben teilweise Fallschirme, die den Fall bremsen, sowie Navigationssysteme und steuerbare Finnen, um die Zielgenauigkeit zu verbessern.

Das Office of Technology Assessment der USA beschrieb 1993 in einem öffentlich zugänglichen Bericht zentrale Abrüstungsschritte (OTA 1993): In einem ersten Schritt wird die abzurüstende Kernwaffe mit verschiedenen Verfahren untersucht, um u.a. einen Überblick über eventuelle Veränderungen seit der Produktion zu erhalten. Diese Untersuchungen dienen vor allem der Sicherheit bei der Abrüstung, könnten aber in Zukunft auch als Verifikationsinstrument genutzt werden. Früh im Abrüstungsprozess wird der Zündungsmechanismus deaktiviert bzw. der im vorigen Absatz beschriebene Sicherheitsmechanismus
der Zündung aktiviert. Anschließend werden die einzelnen Komponenten voneinander getrennt. Das »physics package« wird von den nicht-nuklearen Komponenten separiert, danach werden die einzelnen Stufen der Waffe zerlegt. In der ersten Stufe wird die Spaltmaterialhohlkugel vom Sprengstoff getrennt, in der zweiten Stufe das Lithium-Deuterid von den Spaltmaterialien.

Kernwaffenstaaten nutzen für den Abrüstungsprozess spezielle Anlagen. In den meisten Fällen werden die selben Anlagen auch für den Zusammenbau und die Wartung von Kernwaffen genutzt. Kernwaffenstaaten haben nur wenige, oft nur eine einzige solche Anlage. Einzelne Arbeitsschritte werden in speziellen Sicherheitszellen und besonders gebauten Räumen (dismantlement bay) durchgeführt. Die Zahl der Anlagen, Zellen und Spezialräume ist der größte technische Flaschenhals für eine rasche Abrüstung von Kernwaffen. Sofern die Abrüstung mit einem Verzicht auf Modernisierung und Wartung einhergeht,
können die dadurch freiwerdenden Kapazitäten ebenfalls für Abrüstungszwecke genutzt werden.

Wann ist eine Kernwaffe zerstört?

Weder der nukleare Nichtverbreitungsvertrag noch der Kernwaffenverbotsvertrag definieren, was eine Kernwaffe ist. Eine der ältesten Definitionen findet sich im Brüsseler Vertrag (Protokoll I, Anlage II von 1954), der den Bau von Kernwaffen für Deutschland verbot, dann aber 1991 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag abgelöst wurde. Weitere Definitionen finden sich in den Verträgen zu nuklearwaffenfreien Zonen. All diese Definitionen basieren auf der Funktion als Waffe und der Schadenswirkung durch die Explosion bzw. die Spaltmaterialien. Diese Charakteristika lassen sich allerdings nur schwer
verifizieren, insbesondere, wenn wenig Informationen über einen Waffentyp bereitgestellt werden. Im Falle des Kernwaffenverbotsvertrages besteht die Möglichkeit der Beweisumkehr: Für die Kernwaffenzerstörung könnten einfach alle Objekte als Kernwaffen gelten, die von den besitzenden Staaten als solche definiert werden, da im Verlauf des gesamten Abrüstungsprozesses außer der Zerstörung der Kernwaffen selbst auch die Beendigung des kompletten Kernwaffenprogramms überprüft wird.

Die Definition der Zerstörung von Kernwaffen ist konzeptionell etwas einfacher. Nach einer US-amerikanischen Definition hört eine Kernwaffe auf zu existieren (ceases to exist), sobald die Spaltmaterialhohlkugel vom Rest getrennt ist (DOE 1997). Gleichzeitig bewahren die Vereinigten Staaten jedoch mehrere Millionen nicht-nukleare Komponenten und mehrere Tausend Spaltmaterialhohlkugeln in speziellen Lagern auf. Daher ist diese Definition nicht besonders weitgehend. Ein erneuter Zusammenbau der Komponenten wäre
vergleichsweise einfach und in wenigen Tagen zu bewerkstelligen.

Zusammen mit meinem Kollegen Zia Mian schlug ich kürzlich eine Definition für die Zerstörung von Kernwaffen vor, die darüber hinaus geht (Kütt und Mian 2019):

„Eine Kernwaffe gilt als zerstört, wenn alle der folgenden Schritte durchgeführt wurden: Die nicht-nuklearen Komponenten wurden von den nuklearen Komponenten (physics package) getrennt, der konventionelle Sprengstoff wurde vom Spaltmaterial getrennt, und sämtliche nuklearen und elektronischen Komponenten wurden mechanisch oder chemisch unwiederbringlich so verändert, dass sie nicht ohne erhebliche zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für eine Waffe verwendet werden können.

Diese Definition verhindert den schnellen Wiederzusammenbau nach der Abrüstung und führt damit zu einer höheren Irreversibilität der Zerstörung. Die erforderliche Abtrennung der Komponenten wurde oben beschrieben. Eine mechanische oder chemische Veränderung ist in vielen Fällen leicht möglich. Die Spaltmaterialhohlkugel kann relativ einfach verformt oder mit Draht gefüllt werden. Beides ist relativ schnell durchzuführen, aber schwierig rückgängig zu machen. Wird die Hohlkugel verformt, ist die Deformierung nicht rückgängig zu machen, sondern das Spaltmaterial muss neu in Hohlkugelform
gebracht werden.

Anschließend müssen die Spaltmaterialien aus der Hohlkugel sowie aus der zweiten Stufe beseitigt werden. Hochangereichertes Uran kann mit natürlichem Uran gemischt und anschließend in zivilen Kernreaktoren eingesetzt werden. Auch Plutonium kann in Form von Mischoxid-Brennstoffen (MOX) in Reaktoren eingesetzt werden. Alternativ kann es als Zugriffsbarriere mit stark strahlendem Abfall vermischt und endgelagert werden. Bei Plutonium sind die Erfahrungen begrenzt. Weder Russland noch die USA haben, obwohl in den späten 1990er Jahren vereinbart, signifikante Mengen von überschüssigem
Waffenplutonium beseitigt. Daneben gibt es auch große Mengen an separiertem zivilen Plutonium, u.a. in Großbritannien und Japan, für welches bisher ebenso keine Beseitigungslösung existiert.

Tritium aus Kernwaffen kann entweder bis zum Zerfall gelagert oder mit Sauerstoff in Wasser umgewandelt werden. Dieses Wasser ist weiterhin radioaktiv und kann erst nach ausreichender Verdünnung entsorgt werden. Lithium-Deuterid-Komponenten können separiert werden, und sowohl Lithium als auch Deuterium lassen sich zivilen Zwecken zuführen. Der konventionelle Sprengstoff wird in der Regel einfach abgebrannt und damit vernichtet. Früher geschah dies oft unter freiem Himmel; aus Emissionsgründen ist eine geschlossene Verbrennung mit Filteranlage vorzuziehen.

Die weiteren Komponenten können ebenfalls vernichtet werden, insbesondere die Elektronik. Dabei ist zum einen darauf zu achten, dass die Bestandteile durch Zerschneiden oder ähnliche Bearbeitung für die militärische Nutzung unbrauchbar gemacht werden (demilitarizing). Zusätzlich sind die Bestandteile so zu behandeln, dass etwaige sensitive Informationen zum Bau von Kernwaffen nicht mehr erkennbar sind (sanitizing). Anschließend können sie wie andere Abfälle entsorgt oder ggf. auch recycelt werden.

Wie schnell ist Abrüstung möglich?

Der historische Blick auf vergangene Abrüstung ermöglicht für einzelne Staaten eine Abschätzung möglicher Abrüstungsraten. Die Vereinigten Staaten waren hier in der Vergangenheit am transparentesten. Sie machten Abrüstungsraten von 1980 bis 2017 öffentlich, genauso wie die Zahl der in den gleichen Jahren zusammengebauten Kernwaffen. Mit einer Ausnahme wurden dabei jährlich über 500 Kernwaffen zusammengesetzt und/oder zerlegt. In den 1990er Jahren, nach dem Ende des Kalten Krieges, wurden allerdings deutlich höhere Abrüstungsraten erreicht, durchschnittlich 1.500 Waffen pro Jahr. Das in den
USA für Kernwaffen zuständige Energieministerium fasste 1997 in einer Studie auch die benötigten Zeiten für die Abrüstung von unterschiedlichen Kernwaffentypen zusammen. Bei achtstündigen Arbeitsschichten benötigen die USA für ihre existierenden Waffentypen zwischen 1,5 und neun Schichten für die Abrüstung einer Kernwaffe. Parallele Abrüstung ist möglich, sofern die entsprechenden Zellen und Sicherheitsräume verfügbar sind (DOE 1997). Mit neun parallelen Arbeitsschritten und je einer Schicht an fünf Tagen pro Woche könnte das derzeitige US-Arsenal in rund neun Jahren abgerüstet werden. Dabei
ist die spezifische Zusammensetzung des Arsenals bereits berücksichtigt.

Für andere Staaten ist die Einschätzung schwieriger. Es gibt mehrere Quellen, die Russlands Abrüstungskapazitäten in den 1990er Jahren auf 1.000-3.000 Sprengköpfe jährlich schätzten. Neuere Schätzungen gehen von 400-500 Sprengköpfen pro Jahr aus (IPFM 2007). Im Vereingten Königreich wurden zwischen 1954 und 2013 insgesamt 1.250 Kernwaffen produziert (Kristensen und Norris 2013). Heute hat Großbritannien weniger als 250 Waffen, damit also rund 1.000 Waffen in 60 Jahren abgerüstet – eine Rate von mehr als 160 Waffen pro Jahrzehnt. Frankreich baute 1.260 Waffen in dem etwas kürzeren
Zeitraum 1960-2012. Nach Aussagen des ehemaligen Präsidenten Hollande in 2015 hatte Frankreich zu dieser Zeit 300 Kernwaffen. Die französische Regierung teilte in der Vergangenheit außerdem mit, keine nicht-einsatzbereiten Kernwaffen zu besitzen, also keine Bestände noch abzurüstender Kernwaffen zu haben. Daraus lässt sich eine durchschnittliche Abrüstungsrate von rund 200 Sprengköpfen pro Jahrzehnt schließen.

Chinas Bestände an Kernwaffen wachsen derzeit langsam weiter an, eine Schätzung der Abrüstungskapazitäten ist daher schwierig. Es kann aber angenommen werden, dass chinesische Kernwaffen mindestens ähnlich schnell abzurüsten sind wie die zeitaufwändigste Waffe der USA. Nach den Zahlen des US-Energieministeriums sollte die Abrüstung einer B53 (Außerbetriebnahme nach Ende des kalten Krieges) rund neun Arbeitsschichten dauern. Bei gleicher Zeitdauer sollte es möglich sein, alle chinesischen Waffen in rund zehn Jahren abzurüsten.

In den neueren Kernwaffenstaaten ist eine ähnliche Annahme möglich. Bei neun Arbeitstagen pro Waffe sollte es möglich sein, die indischen und pakistanischen Bestände in je fünf Jahren zu beseitigen, die israelischen Bestände in zweieinhalb Jahren und die nordkoreanischen Waffen noch deutlich schneller.

Zusammenfassung

Der Beitrag beschrieb die notwendigen Schritte und Anlagen für die technische Abrüstung von Kernwaffen. Langfristig wichtig ist dabei eine vollständige Zerstörung von Kernwaffenkomponenten, um einen raschen Wiederzusammenbau zu vermeiden. Es zeigt sich, dass eigentlich alle Staaten ihre Arsenale in rund zehn Jahren vollständig abrüsten könnten. Auch eine schnellere Abrüstung kann möglich sein, erfordert aber zusätzliches Engagement der Staaten über den Status quo hinaus, wie z.B. Mehrschichtbetrieb existierender Anlagen oder den Bau neuer Abrüstungsanlagen. Daher kann die technische
Abrüstung nicht der limitierende Faktor auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt sein. Wenn nach einer politischen Einigung die Wartung und Modernisierung von Kernwaffen eingestellt wird, können diese Kapazitäten ebenfalls für Abrüstung genutzt werden. Beim Design von Verifikationsregimen sollte darauf geachtet werden, dass die Zeiträume nicht unnötig lang veranschlagt werden.

Auch wenn bisher noch kein Kernwaffenstaat dem Kernwaffenverbotsvertrag beigetreten ist, könnten sie in Bezug auf vergangene Abrüstungsbemühungen transparenter sein. Diese Informationen könnten als Verhandlungsgrundlage für neue Abkommen dienen. Ein Austausch von Erfahrungen bezüglich sicherer Abrüstung und Zerstörung würde daneben allen beteiligten Staaten sowie ihren Nachbarn helfen, die Abrüstungsprozesse sicherer zu gestalten.

Anmerkung

1) Dieser Text basiert auf einem kürzlich veröffentlichten Artikel von Moritz Kütt und Zia Mian (Kütt und Mian 2019). Der Artikel ist kostenfrei unter https://t1p.de/deadline verfügbar (englische Sprache).

2) Der Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der 50. Ratifizierungsurkunde in Kraft.

Literatur

Feiveson, H.A.; Glaser, A.; Mian, Z.; von Hippel, F. (2014): Unmaking the Bomb – A Fissile Material Approach. Cambridge: MIT Press.

International Panel on Fissile Materials (IPFM) (2007): Global Fissile Material Report 2007. Princeton: Princeton University.

Kristensen, H.M.; Korda, M. (2019): Status of World Nuclear Forces. Washington, D.C.: Federation of American Scientists; fas.org.

Kristensen, H.M.; R.S. Norris (2013): Global Nuclear Weapons Inventories, 1945-2013. Bulletin of the Atomic Scientists, Vol. 69, Nr. 5, S. 75-81.

Kütt, M.; Mian, Z. (2019): Setting the Deadline for Nuclear Weapon Destruction under the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons. Journal for Peace and Nuclear Disarmament, Vol. 2, Nr. 2, S. 410-430.

Office of Technology Assessment (OTA) (1993): Dismantling the Bomb and Managing the ­Nuclear Materials. Washington, D.C.: United States Congress.

United States Department of Energy (DOE) (1997): Transparency and Verification Options – An Initial Analysis of Approaches for Monitoring Warhead Dismantlement. United States Department of Energy – Office of Arms Control and Nonproliferation.

Vereinte Nationen – Generalversammlung (2017): Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (vom 7.7.2017). Die Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen steht unter un.org/Depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf.

Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsbereich »Rüstungskontrolle und Neue Technologien« des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).

Kernwaffen in Südasien


Kernwaffen in Südasien

Arsenale, Doktrinen und Rüstungskontrolle

von Jens Heinrich

Indien und Pakistan bewiesen spätestens mit ihren Atomtests von 1998, dass sie in der Lage sind, nukleare Sprengsätze herzustellen. Seitdem haben beide Länder in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Kernwaffenarsenale investiert. Ein Ende der Aufrüstungsdynamik der beiden verfeindeten Nuklearmächte ist bisher nicht abzusehen – mit weitreichenden Konsequenzen für Sicherheit und Frieden in der Region.

Nach aktuellen Schätzungen verfügen die zwei Länder über ca. 150-160 (Pakistan) bzw. 130-140 (Indien) Sprengköpfe (SIPRI 2019, S. 11), die von Flugzeugen, ballistischen Raketen und zukünftig auch von Marschflugkörpern getragen werden. Der Schwerpunkt der Modernisierung liegt bisher eindeutig auf landgestützten Raketen (Krepon und Thompson 2013, S. 13).

Indien fokussiert sich auf die Erhöhung der Reichweite der Trägerraketen. Das Arsenal umfasst aktuell nicht nur ältere Systeme, wie Prithvi II (350 km) und Agni I und II (>700 km bzw. >2.000 km), die im ersten Jahrzehnt der 2000er Jahre in Dienst gestellt wurden, sondern auch neuere und noch in der Testphase befindliche Typen, wie Agni IV und Agni V. Besonders mit der Agni V könnte Neu-Delhi in Zukunft über eine Rakete mit (fast) interkontinentaler Reichweite (>5.200 km) verfügen (Kristensen und Korda 2018, S. 364). Der Wunsch nach größeren Reichweiten kommt nicht überraschend, hatte doch schon die Regierung unter Atal Behari Vajpayee die Tests von 1998 mit der Bedrohung durch China legitimiert (Perkovich 1999, S. 417). Dazu kommen weitere Faktoren, wie das Streben nach Status und Prestige und das Interesse der Forschungseinrichtungen am Bau immer weiterreichender Raketen (Narang 2009).

Pakistans sicherheitspolitischer Blick hingegen ist nach wie vor deutlich auf Indien gerichtet (Auswärtiges Amt 2019, S. 123). Die 2015 zum ersten (und letzten) Mal getestete Mittelstreckenrakete Shaheen 3 (2.750 km) soll einen möglichst großen Teil Indiens abdecken. Aus Sicht Pakistans wären Interkontinentalraketen erst dann notwendig, wenn auch Ziele im Indischen Ozean erreicht werden sollen (Kristensen, Norris und Diamond 2018, S. 354). Die Konzentration auf Indien zeigt sich besonders bei der Einführung von Raketen mit einer Reichweite von 50-60 km in Pakistan (National Air and Space Intelligence Center 2017, S. 17). Offizielle pakistanische Stellen rechtfertigten die Entwicklung von Hatf 1 (50 km) und Hatf 9/Nasr (60 km) mit der indischen Militärstrategie, die u.a. begrenzte konventionelle Schläge vorsieht (Kidwai 2015). Die pakistanische Nuklearpolitik ist demgemäß darauf ausgelegt, nicht nur einen indischen Kernwaffeneinsatz, sondern auch einen konventionellen Krieg abzuschrecken, wobei der Hatf 9 eine wichtige Rolle zukommt.

Drei weitere Trends werden die regionale Sicherheitsstruktur zukünftig prägen: erstens die Entwicklung von Mehrfachsprengköpfen, zweitens die Einführung atombetriebener U-Boote und U-Boot-gestützter Atomwaffen und drittens das indische Bestreben, Raketenabwehr aufzubauen.

Mehrfachsprengköpfe

Die MIRV-Technologie1 ermöglicht es, mit einer Rakete mehrere Sprengköpfe individuell gegen ein oder mehrere Ziele zu richten. Die USA, Russland, Frankreich und Großbritannien haben MIRV schon lange in ihre Atomarsenale integriert. Auch China hat Teile seines Arsenals mit dieser Technologie ausgestattet (Department of Defense 2019, S. 44). Indische Wissenschaftler, wie der Direktor der Forschungseinrichtung Defence Research and Development Organization (DRDO), kündigten wiederholt an, MIRV solle auch für das indische Arsenal entwickelt werden (Times of India 2015). Wann dies gelingt, ist offen; schon das Streben nach MIRV könnte allerdings negative Folgen für Sicherheit und Frieden in der Region haben. Zum einen könnte Pakistan darin den Versuch Indiens sehen, langfristig eine Erstschlag­option zu entwickeln, um pakistanische Kernwaffen zu zerstören. Während des Kalten Krieges galten MIRV-Sprengköpfe aufgrund ihrer erhöhten Treffwahrscheinlichkeit als potentielles Instrument für solche Optionen (Müller und Schörnig 2006, S. 81). Diese Befürchtungen werden durch die jüngsten Äußerungen indischer Generäle und Politiker bestätigt, der Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen (»no first use«) sei abhängig von zukünftigen Umständen. Als Reaktion auf die Entwicklung von MIRV könnte Pakistan die Alarmbereitschaft des eigenen Arsenals erhöhen, was in Krisen- und Spannungssituationen eskalierend wirken könnte. Zum anderen kann MIRV zur Verstärkung der bestehenden Aufrüstungsdynamik führen. Pakistan könnte dazu übergehen, eigene Mehrfachsprengköpfe zu entwickeln oder sein Kernwaffenarsenal weiter auszubauen.

U-Boot-gestützte Kernwaffen

Der zweite Trend ist der Aufbau einer nuklear angetriebenen und nuklear bewaffneten U-Boot-Flotte. Hier ist Indien deutlich weiter als Pakistan, das allerdings ebenfalls Interesse an diesen Systemen bekundete (Kidwai 2015). Das erste von insgesamt vier geplanten atombetriebenen U-Booten, die INS Arihant, absolvierte 2018 eine erste Fahrt, die vom indischen Premierminister Narendra Modi öffentlich als »Abschreckungspatrouille« bezeichnet wurde. Während des Kalten Krieges wurden auf U-Booten stationierte Atomraketen als stabilisierend betrachtet, da sie die nukleare Abschreckung stärken würden. Allerdings besteht bei U-Booten und darauf stationierten Atomraketen ein erhöhtes Risiko für Reaktorunfälle an Bord, für einen Atomwaffeneinsatz »aus Versehen«2 und für gravierende Folgen im Falle von Einsätzen zur U-Boot-Bekämpfung (Mian et al. 2019, S. 194). Ein weiteres Problem liegt darin, die Kommunikation zwischen dem U-Boot und der politischen und militärischen Entscheidungsebene auch in Krisensituationen und Kriegen zu sichern.

Raketenabwehr

Den dritten Trend stellen Pläne Indiens zum Aufbau von Raketenabwehr dar. Die Regierung in Neu-Delhi verfolgt diesbezüglich eine Doppelstrategie. Zum einen wird an eigenen Abwehrsystemen, wie dem Prithvi Air Defense System, gearbeitet. Gleichzeitig sucht die indische Regierung nach internationalen Partnern, vor allem in Israel, den USA und Russland, um die Raketenabwehr voranzubringen (Joshi und O’Donnell 2019, S. 35-37). Die erforderliche Technologie ist noch nicht sehr ausgereift, jedoch ist alleine das Streben nach Raketenabwehr problematisch, da Pakistan so zur Vergrößerung des eigenen Atomwaffenarsenals gereizt werden bzw. die eigene Aufrüstung legitimieren kann. Pakistans UN-Botschafter, Farukh Amil, wies jüngst auf die destabilisierenden Auswirkungen einer Raketenabwehr hin und stellte diese in einen Zusammenhang mit nuklearer Rüstungskontrolle und Abrüstung (Amil 2018, S. 3). Zusätzlich könnte Raketenabwehr ein falsches Gefühl von »Unverwundbarkeit« vermitteln, zu riskantem Verhalten in Konfliktsituationen verleiten und eine Eskalation befördern.

Ersteinsatz und massive Vergeltung

Neben Waffensystemen liefert ein Blick in die jeweiligen Nukleardoktrinen Antworten darauf, welchen Stellenwert Kernwaffen für beide Länder haben und unter welchen Bedingungen der Einsatz erwogen würde. Dabei zeigt sich, dass Indien und Pakistan vor Dilemmata und Paradoxien stehen.

Indien veröffentlichte bereits 1999 eine nichtoffizielle Nukleardoktrin. Dabei handelte es sich um einen »Entwurf« des National Security Advisory Board, einem beratenden Gremium.3 Ein wesentliches Element dieser Doktrin war der Verzicht auf den Ersteinsatz, d.h., Kernwaffen würden ausschließlich als Antwort auf einen gegnerischen nuklearen Angriff eingesetzt (Ministry of External Affairs 1999).

Im Januar 2003 veröffentlichte das Büro des indischen Premierministers eine Pressemitteilung, die die zentralen Punkte einer Neufassung der Doktrin auflistete (Prime Minister’s Office 2003). Das Dokument, das vor dem Hintergrund des indisch-pakistanischen Kargil-Krieges (1999) und der so genannten »Doppelkrise« von 2001/2002 zu sehen ist, weist zwei wesentliche Veränderungen im Vergleich zum Entwurf auf.

Erstens wurde die geographische Eingrenzung aufgehoben. Im Entwurf von 1999 wurde eine nukleare Vergeltung als Reaktion auf einen Nuklearwaffeneinsatz gegen Indien und indische Streitkräfte genannt. In der Version von 2003 blieb der Verzicht auf den Ersteinsatz zwar erhalten, gilt seither aber nicht für den Fall, dass indische Streitkräfte mit Kernwaffen angegriffen werden – und zwar „egal wo“ (Prime Minister’s Office 2003), also auch außerhalb des indischen Hoheitsgebiets. Die indische Regierung versuchte so eine Art Schutzschild für die eigene Armee aufzubauen, damit diese in pakistanischem Staatsgebiet aktiv werden kann.

Eine zweite Erweiterung war inhaltlicher Natur. Anders als der Entwurf verweist die Pressemitteilung von 2003 explizit darauf, ein Einsatz biologischer und chemischer Waffen gegen Indien oder indische Truppen könnte eine nukleare Vergeltung auslösen. Da die Staaten, die Neu-Delhi als Hauptbedrohung wahrnimmt (China und Pakistan), vermutlich nicht im Besitz von B- oder C-Waffen sind (Arms Control Association 2018), dürfte sich dieser Punkt auf terroristische Gruppen beziehen. Die indische Regierung könnte somit bei einem von nichtstaatlichen Gruppen verübten Anschlag mit biologischen oder chemischen Waffen auch einen Kernwaffeneinsatz in Pakistan in Betracht ziehen.

Ein weiterer Pfeiler der indischen Doktrin ist die massive Vergeltung als Reaktion auf einen Kernwaffeneinsatz. In dem Entwurf von 1999 war noch von einer „punitive retaliation“, also bestrafender Vergeltung, die Rede (National Security Advisory Board 1999). Seit 2003 gilt offiziell die »massive Vergeltung« – ein Begriff, der an die Debatte in den 1950er Jahren in der NATO erinnert, die allerdings unter anderen Vorzeichen geführt wurde. Massive Vergeltung führt in Verbindung mit den oben erwähnten Doktrinerweiterungen zu einem Glaubwürdigkeitsproblem für die indische Regierung, mit potentiell gravierenden Folgen.

Ein Szenario soll dies kurz illustrieren: In einem Krieg zwischen Indien und Pakistan könnte die pakistanische Seite Atomwaffen einsetzen, um vorrückende indische Streitkräfte zu stoppen. Denkbar wären auch ein »demonstrativer« oder nicht-autorisierter Einsatz durch untere Kommandoebenen. Sollten dadurch indische Streitkräfte auf irgendeine Weise betroffen sein, wäre die indische Seite unter Zugzwang, da ein Nichthandeln der eigenen Doktrin widersprechen und somit die Glaubwürdigkeit schwächen würde. In einem solchen Szenario würden also nicht unbedingt militärische Argumentationen und Rechtfertigungen, sondern vielmehr psychologische Faktoren greifen.

In jüngster Zeit steht zudem der Nicht-Ersteinsatz zur Diskussion. Hohe indische Offizielle, wie z.B. der amtierende Verteidigungsminister Rajnath Singh, haben den Verzicht auf den nukle­aren Ersteinsatz jüngst relativiert und von zukünftigen (und somit vagen und interpretierbaren) Bedingungen abhängig gemacht (The Hindu 2019).

Die Auswirkungen der indischen Doktrin werden erst vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Pakistan deutlich. Islamabad (bzw. Rawalpindi)4 hat bisher keine Nukleardoktrin veröffentlicht, lässt die indische Regierung über einen potentiellen Einsatz von Atomwaffen also im Unklaren. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, die helfen, Pakistans Nuklearstrategie zu verstehen. Wesentliches Merkmal ist die Option des Ersteinsatzes von Kernwaffen unter Bedingungen, welche General Khalid Kidwai formulierte. Darunter fallen 1. die Zerstörung großer Teile der pakistanischen Armee, 2. die Besetzung großer Teile pakistanischen Territoriums, 3. eine Wirtschaftsblockade gegen Pakistan durch Indien und 4. die Destabilisierung durch einen externen Akteur, womit Indien gemeint ist (Khan 2012, S. 351). Das Problem dieser roten Linien ist ihre Ungenauigkeit und Mehrdeutigkeit (Joshi und O’Donnell 2019, S. 7), die von pakistanischer Seite durchaus gewollt ist. In einer Krise oder einem Krieg könnte Indien eine oder mehrere dieser Grenzen bewusst oder unbewusst übertreten, sodass eine nukleare Eskalation wahrscheinlicher würde. Auf der anderen Seite erlaubt die Mehrdeutigkeit Freiräume bei der Reaktion, die bei strikteren Bedingungen kaum denkbar wären. Die politischen und militärischen Entscheidungsträger Pakistans wären somit nicht automatisch unter nuklearem Zugzwang.

Der Ersteinsatz von Kernwaffen wurde von der politischen und militärischen Führung Pakistans wiederholt diskutiert. Es gab in der Vergangenheit mehrere Versuche der Regierung, die Atomwaffenpolitik des Landes zu ändern bzw. zu relativieren. Im Jahr 2008 erklärte der damalige pakistanische Präsident Zardari, die Politik des Ersteinsatzes solle aufgehoben werden, was zu einer prompten Reaktion des Armeechefs Asfaq Kayani führte (Sagan 2009, S. 253). Die dominante Rolle der Armee in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zeigte sich auch, als der jetzige Ministerpräsident Imran Khan nach seinem Amtsantritt 2018 die Politik des Ersteinsatzes öffentlich in Frage stellte. Auch diese Aussage wurde später relativiert (Shahzad 2019).

Rüstungskontrolle in Südasien

Rüstungskontrolle als Strategie zur Kriegsverhinderung und Abrüstung hat in Südasien einen schweren Stand. Zwar gab es in der Vergangenheit Initiativen zur Vertrauensbildung, diese konnten die regionale Rüstungsdynamik jedoch nicht begrenzen. Besonders Verträge und verbindliche Abkommen gelten „eher als Problem […] denn als Lösung“ (Norddeutscher Rundfunk 2012). Konkret wirft Rüstungskontrolle in Südasien die folgenden Herausforderungen auf:

1. Eine regional beschränkte Rüstungskontrolle wird abgelehnt. Vor allem die indische Regierung verdeutlichte immer wieder, Rüstungskontrolle dürfe nicht auf Indien und Pakistan begrenzt sein, sondern müsse China einbeziehen. Da sich Chinas Sicherheitspolitik jedoch stärker an den USA5 (und zum Teil an Russland) orientiert, wird regionale mit globaler Rüstungskontrolle verknüpft und somit verkompliziert und erschwert.

2. Rüstungskontrolle setzt voraus, die Sicherheit der anderen Seite mitzudenken, zu akzeptieren und durch eigenes Handeln zu fördern. Die Realität in Südasien sieht anders aus. Von den politischen, militärischen und nuklear-wissenschaftlichen Eliten beider Länder wird Rüstungskontrolle nicht als Teil der eigenen Sicherheitspolitik, sondern als Gegensatz zu dieser betrachtet. Es geht führenden Politiker*innen und großen Teilen der Armeeführung beider Länder um Sicherheit durch Dominanz, rüstungstechnologische Überlegenheit und Abschreckung auf allen Ebenen. Die der Rüstungskontrolle zugrundeliegende Kooperation kann so kaum greifen.

3. Rüstungskontrollverträge leben von einer gewissen Vergleichbarkeit und Symmetrie. In Südasien spielen aber nicht nur Nuklearraketen eine Rolle, sondern auch die konventionelle Rüstung und »asymmetrische Bedrohungen«, also nichtstaatliche Gewaltgruppen. Für Indien sind terroristische Anschläge die zentrale Herausforderung, für Pakistan hingegen steht trotz Anschlägen im eigenen Land die indische Armee im Zentrum. Dieses Dreieck aus Terrorismus, konventioneller und nuklearer Rüstung lässt sich nur schwer in Verträge und verbindliche Abkommen übertragen.

4. Ein viertes Hindernis für Rüstungskontrolle zwischen beiden Ländern ist das Fehlen einer nennenswerten »community«, die sich mit dem Thema befasst. Die Chancen (und Grenzen) von Rüstungskontrolle hängen nicht nur von sicherheitspolitischen, technologischen und internationalen Faktoren ab, sondern werden auch von innenpolitischen und innergesellschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt. In Indien und Pakistan gelten Verteidigungsfragen als Kernbereich exklusiver politischer und militärischer Kreise. Es gibt kaum intensive parlamentarische Debatten oder breite gesellschaftliche Diskursräume für Kritik und Kontroversen mit Blick auf die Atomwaffenpolitik beider Länder.

Ausblick

Atomwaffen werden in Südasien auch in Zukunft Teil der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein, denn zu stark sind die Beharrungskräfte in beiden Ländern. Ob es sich dabei um einen »Schrecken ohne Ende« handelt oder ob ein Ende abzusehen ist bzw. der Schreck zumindest verkleinert werden kann, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall gibt es Möglichkeiten, die Gefahren zu mindern. Zum einen streben sowohl Indien als auch Pakistan die Mitgliedschaft in internationalen Foren an, insbesondere in der »Nuclear Supplier Group« (Gruppe der Nuklearlieferländer), die den Handel mit Nukleartechnologie koordiniert und kontrolliert. Eine Mitgliedschaft sollte an Bedingungen geknüpft sein. Wichtige Partner beider Länder könnten versuchen, Zugeständnisse in bestimmten Bereichen zu verlangen. Leider blieben solche Versuche in der Vergangenheit ungenutzt. Zum anderen könnte die Unterstützung der rüstungskontroll- und abrüstungsfreundlichen Kräfte in Indien und Pakistan erhöht werden. Auch der Austausch mit Regierungsvertretern könnte darauf ausgerichtet sein, den skeptischen Blick auf Rüstungskontrolle und Abrüstung in beiden Ländern positiv zu verändern und die Vorteile einer solchen Politik für die Sicherheit aller zu verdeutlichen.

Anmerkungen

1) MIRV steht für Multiple Independently Tar­getable Reentry Vehicles.

2) Siehe dazu »Atomkrieg – aus Versehen?« von Karl-Heinz Bläsius auf S. 9 in diesem Heft.

3) Es darf jedoch bezweifelt werden, dass es nicht doch einen starken Einfluss offizieller Regierungsstellen gab. Die Doktrin kann durchaus auch als ein »Testballon« verstanden werden.

4) Die Chiffre »Rawalpindi« dient hier dem Hinweis auf die dominante Rolle des Militärs in sicherheitspolitischen Fragen. In Rawalpindi befindet sich das Hauptquartier der pakistanischen Armee.

5) Siehe dazu »Ein eigener Ansatz – Die Atomwaffendoktrin Chinas« von Gregory Kulacki auf S. 26 in diesem Heft.

Literatur

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Arms Control Association (2018): Chemical and Biological Weapons Status at a Glance. Washing­ton D.C.

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Müller, H.; Schörnig, N. (2006): Rüstungsdynamik und Rüstungskontrolle – Eine exemplarische Einführung in die Internationalen Beziehungen. Baden-Baden: Nomos.

National Air and Space Intelligence Center (2017): Ballistic and Cruise Missile Threat Report. Wright-Patterson Air Force Base: Watson Way.

National Security Advisory Board (1999): India’s Draft Doctrine. Neu-Delhi.

Narang, V. (2009): Pride and Prejudice and Prithvis – Strategic Weapons Behavior in South Asia. In: Sagan, S.D.: Inside Nuclear South Asia. Stanford: Stanford University Press, S. 137-183.

Norddeutscher Rundfunk (2012): Ungebremster Rüstungswettlauf in Asien – China und die USA kämpfen um ihre Vormachtstellung. Interview mit Michael Brzoska.

Perkovich, G. (1999): India’s Nuclear Bomb – The Impact on Global Proliferation. Berkeley: University of California Press.

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Sagan, S.D. (2009): The Evolution of Pakistani and Indian Nuclear Doctrine. In: ders.: Inside Nuclear South Asia. Stanford: Stanford University Press, S. 219-263.

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The Hindu (2019): »No First Use« nuclear policy depends on circumstances: Rajnath Singh. Neu-Delhi.

Jens Heinrich ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationale Politik und Entwicklungszusammenarbeit an der Universität Rostock.

Neues Projekt am IFSH


Neues Projekt am IFSH

»Rüstungskontrolle und Neue Technologien«

von Götz Neuneck

Erfolgreiche Rüstungskontrolle, Abrüstung und die Kontrolle neuer Technologien sind zentrale friedens- und sicherheitspolitische Herausforderungen unserer Zeit. Die Debatte um Cyberwar, Laserwaffen, Künstliche Intelligenz oder Hyperschallwaffen ist ein deutliches Indiz für Innovationen, die rüstungsrelevant sind, aber von Rüstungskontrolle momentan nicht erfasst werden. Um Völkerrechtsverträge, Abrüstung und Nichtverbreitung an diese Entwicklung anpassen zu können, ist ein genaues Verständnis der neuen Waffentechnologien erforderlich.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rüstungswettbewerbes zwischen den USA, China und Russland, der Erosion der klassischen Rüstungskontrolle, der aktuellen Blockade der Abrüstungsbemühungen und der Verbreitung neuer (Waffen-) Technologie beschloss die Bundesregierung, ihre diesbezüglichen Aktivitäten international zu verstärken. Dies fand u.a. Ausdruck in der internationalen Fachkonferenz »Capturing Technology – Rethinking Arms Control«, die am 15. März 2019 in Berlin stattfand. Außenminister Heiko Maas betonte bei seiner Eröffnungsrede, dass wir „einen offenen, ernsthaften Dialog über die Zukunftsfragen der Rüstungskontrolle brauchen“. Er plädierte für mehr Kooperation und Dialog zwischen Parlamentarier*innen, Regierungsvertreter*innen, Thinktanks, Forscher*innen, Militärexpert*innen und Industrievertreter*innen. Mit der Außenministerin von Schweden und dem Außenminister der Niederlanden vereinbarte er bei diesem Anlaß eine engere Zusammenarbeit bei diesen Fragen.

Angesichts der steigenden Bedeutung neuer Technologien ist dafür interdiszi­plinäre Zusammenarbeit nötig. In seinen »Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung« vom 12. Juli 2019 verwies der Wissenschaftsrat zudem darauf, dass „einschlägige natur- und technikwissenschaftliche Kompetenz in Deutschland für die Friedens- und Konfliktforschung immer weniger verfügbar [ist], während zugleich die Nachfrage nach entsprechender Beratung im politischen Raum nicht zuletzt angesichts neuer Formen der Kriegsführung – Stichwort: Cyberwar – zunimmt“ (S. 14/15). Darüberhinaus gilt es auch, neue Rüstungswettläufe zu verhindern, destabilisierende Tendenzen in einer Krise zu identifizieren und weitere Abrüstung möglich zu machen. Diesem Anspruch liegt ein am IFSH seit Jahrzehnten entwickeltes Verständnis von „kooperativer Rüstungssteuerung“ (Wolf Graf von Baudissin/Dieter S. Lutz) und von »präventiver Rüstungskontrolle« zugrunde.

Entsprechend betrieb das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) im Rahmen der Interdisziplinären Forschungsgruppe für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Risikotechnologien (IFAR2) bereits in den vergangenen 20 Jahren Forschung in den Bereichen Technologiefolgenabschätzung, Dual-use-Potentiale neuer Technologien und deren Kompatibilität mit Rüstungskontrolle. Die Arbeiten bezogen sich insbesondere auf die Atombewaffnung, neue Trägersysteme, Raketenabwehr und die Bewaffnung von Weltraum und Cyberspace.

Nun ist es dem IFSH gelungen, vom Auswärtigen Amt den Zuschlag für das mehrjähriges Forschungs- und Transferprojekt »Rüstungskontrolle und Neue Technologien« zu bekommen. In einem internationalen Projektteam sollen die Risiken neuer rüstungsrelevanter Technologien und Innovationen für Frieden und Sicherheit erforscht und Vorschläge zu deren Einhegung durch Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung ausgearbeitet werden. Der erweiterte internationale und interdisziplinäre Forschungsbereich widmet sich dabei insbesondere den Technologien, die einen inhärenten zivil-militärischen Anwendungsdualismus (dual use) haben und beispielsweise Rüstungswettläufe antreiben können. Dennoch bleiben weiterhin auch bereits existierende oder noch zu entwickelnde Regulierungen zur Einhegung von Massenvernichtungswaffen im Fokus. Hierbei interessiert insbesondere die konfliktverringernde Anwendung der unterschiedlichen Instrumente zur Abrüstung und Rüstungskontrolle, zur Nichtverbreitung und Vertrauensbildung sowie zur Verifikation bestehender Übereinkommen. Das Paradigma der Abschreckung wird kritisch-distanziert im Sinne der Kriegsverhütung und des Friedenserhalts mit einbezogen.

Das Großprojekt »Rüstungskontrolle und Neue Technologien« wurde mit einer Auftaktveranstaltung am 21. Mai 2019 mit Eröffnungsreden von Außenminister Maas und Hamburgs Oberbürgermeister Tschentscher offiziell gestartet. Bei seiner Rede betonte der Außenminister, dass „die beratende Wissenschaft gerade in langwierigen und komplexen Prozessen wie der Rüstungskontrolle eine unverzichtbare Hilfe“ sei: „Sie ist Ratgeber, Kritiker und intellektueller Sparringpartner für Politik, Diplomatie und auch Militär. Sie sucht in der Forschung und im Austausch mit Experten und Politikern weltweit nach Mitteln und Wegen, die wir noch nicht kennen oder nicht erkennen.“ Damit wird deutlich, dass das Projekt keine Ressortforschung betreibt, wissenschaftlich unabhängig ist und politisch neutral bleibt.

Das zunächst vierjährige Projekt ist unterteilt in vier thematische Schwerpunkte: 1. nukleare Rüstungskontrolle und Massenvernichtungswaffen, 2. »emerging technologies« und präventive Rüstungskontrolle, 3. konventionelle Rüstungskontrolle und 4. Zukunftsfragen der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung. Um die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Projektpersonals umfassend an die interessierte Öffentlichkeit, in die Fachgemeinschaft und in den politischen Raum in Berlin zu transferieren, wird eine IFSH-Depen­dance in Berlin eröffnet, die unter anderem mit der Organisation einer alle zwei Jahre stattfindenden Abrüstungskonferenz in der Bundeshauptstadt befasst ist. Weitere Ziele des Projekts sind der Ausbau der international anerkannten deutschen Expertise im Bereich Rüstungskontrolle und Abrüstung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Sektor.

Ein erster internationaler Kooperationspartner des Projekts ist das Henry A. Kissinger Center for Global Affairs der Johns Hopkins School of Advanced International Studies (SAIS) in Washington, D.C., mit welchem das IFSH die alle zwei Jahre tagende Konferenz der »Nuclear Scholars Research Initiative« erstmals in Europa (Hamburg) veranstalten wird. Weitere nationale und internationale Kooperationspartner werden in den kommenden Jahren hinzukommen.

Erste Stellenbesetzungen sind erfolgt, sodass ab Sommer 2019 sieben Wissenschaftler*innen u.a. aus den Politikwissenschaften, den Kulturwissenschaften, der Physik, der Informatik und den Geschichtswissenschaften gemeinsam an den Projektthemen arbeiten werden. Auch besteht die Möglichkeit, internationale Fellows an das IFSH zu holen.

Prof. Dr. Götz ist Stellvertretender Wissenschaftlicher Direktor des IFSH und Leiter des Projekts »Rüstungskontrolle und Neue Technologien«.

Es ist schon spät


Es ist schon spät

Das Ende des INF-Vertrags zwingt zum Handeln

von Joseph Gerson

Die durch Präsident Trump forcierte Aufrüstung und Kriegsrhetorik droht, den gesamten Prozess der nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle zum Einsturz zu bringen und den Frieden in der Welt tiefgreifend zu gefährden. Der Autor beschreibt einige Hintergründe und mögliche Konsequenzen, die sich aus dem Ende des INF-Vertrags ergeben. Sein Text ist aber auch Zeugnis dafür, wie sich die Friedens- und Abrüstungsbewegung in den USA – und nicht nur dort – an kleine Hoffnungsschimmer klammert, um eine neue Rüstungs­spirale aufzuhalten.

Der Vertrag über Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag) trat 1987 in Kraft und beendete den Kalten Krieg, noch bevor die Berliner Mauer fiel und die Sowjetunion sich auflöste. Der Vertrag verpflichtete die USA und die Sowjetunion zur dauerhaften Abschaffung landgestützter nuklear oder konventionell bewaffneter Marschflugkörper und ballistischer Raketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km. Mit dem INF-Vertrag sank die Gefahr, dass Europa zum ersten Schlachtfeld und Opfer einer Atomkriegsapokalypse zwischen den damaligen Supermächten wird, erheblich (wenn auch nicht auf Null).

Im Oktober 2018 teilte US-Präsident Trump mit, er plane den Rückzug der Vereinigten Staaten von dem Vertrag, und schuf damit das politische und strategische Umfeld für ein ungehindertes und äußerst gefährliches nukleares Wettrüsten. Donald Trump ist ein hartnäckiger Lügner. Die New York Times berichtete, dass er kürzlich die Marke von 10.000 belegten Lügen seit seinem Amtsantritt knackte. Zuweilen sollten wir ihn aber beim Wort nehmen. Er meinte es ernst, als er sich damit brüstete, „wir haben mehr Geld als alle anderen“, und als er sagte „let it be an arms race“ – dann eben ein Wettrüsten. Präsident Putin drohte seinerseits, Russland könne im Falle der Stationierung neuer US-Raketen in Europa gleichziehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der New-START-Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen über das Jahr 2021 hinaus verlängert wird, sodass wir uns angesichts der verheerenden Beziehungen zwischen den USA und Russland im letzten Jahrzehnt jetzt im Anfangsstadium einer Konfrontation der beiden Länder befinden, die durchaus mit dem Kalten Krieg vergleichbar ist. Den INF-Vertrag einfach aufzugeben bezeugt einmal mehr, dass Ignoranz, die mit dem Drang nach Dominanz einhergeht, einen äußerst gefährlichen nuklearen Cocktail ergibt.

Es mag stimmen, dass das russische Militär den INF-Vertrag mit Tests eines neuen Marschflugkörpers mittlerer Reichweite verletzt hat. Weniger bekannt ist, dass, wie Professor Theodore Postol vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) nachwies, die in Rumänien stationierten US-Raketenabwehrsysteme des Typs Aegis Merkmale aufweisen, die sie für Russland besonders bedrohlich machen […] Würden die Aegis-Systeme in Osteuropa mit US-Marschflugkörpern bestückt – sei es der existierende Tomahawk oder eine neue Rakete, die die Vereinigten Staaten aktuell entwickeln –, so wären sie angsteinflößende Offensivwaffen, stationiert direkt an der Grenze zu Russland. Und Russland könnte kaum wissen, ob Aegis-Systeme mit Abfangflugkörpern oder mit nuklear bewaffneten Marschflugkörpern geladen sind. Die offensiven Fähigkeiten der US-amerikanischen Raketenabwehrinstallationen in Osteuropa sind der Schlüssel, um den Streit zwischen den USA und Russland über den INF-Vertrag zu verstehen.“

Natürlich wäre die passende Antwort auf Russlands Marschflugkörper-Tests nicht gewesen, den Vertrag zu zerreißen, der für das Ende des Kalten Krieges von zentraler Bedeutung war. Vielmehr hätte die nukleare Abrüstungsdiplomatie intensiviert werden müssen, und dies hatte die russische Seite dringend eingefordert.

Eine neue nukleare Rüstungsspirale droht

Der Austritt aus dem INF-Vertrag ist elementarer Bestandteil von Trumps unilateraler Vision des »America First« und der globalen Dominanz der USA. Da vermutlich auch der New-START-Vertrag nicht verlängert wird, sind damit sämtliche nuklearen Abrüstungsabkommen zwischen den beiden größten und gefährlichsten Nuklearmächten hinfällig, und der Weg zu einem ungehemmten, gefährlichen und irrsinnig kostspieligen nuklearen Wettrüsten ist frei.

Der Rückzug vom INF-Vertrag muss im Kontext von mehr als zwei Jahrzehnten zunehmend aggressiverer Militärpolitik der USA gegenüber Russland gesehen werden: die Osterweiterung der NATO durch die Regierung Clinton; die Aufkündigung des Raketenabwehrvertrags durch die Regierung Bush jr.; die Zusage der Regierung Obama, für die Entwicklung einer neuen Generation von Atomwaffen und Trägersystemen 1,2 Billionen US-Dollar auszugeben; die Stationierung von Raketenabwehrsystemen, von denen Moskau befürchtetet, sie könnten für einen nuklearen Erstschlag genutzt werden; die Entscheidung, in fünf europäischen NATO-Staaten aufgerüstete und »einsatzfähigere« US-Atomwaffen zu stationieren.

Fest entschlossen, anders als in den 1990 Jahren keine neue Demütigung Russlands zuzulassen, bekräftigte Präsident Putin sein Bekenntnis zur gegenseitig gesicherten Zerstörungsfähigkeit (mutually assured destruction, MAD). Russland hat inzwischen in Kaliningrad, am nördlichen Rand Mitteleuropas, atomwaffenfähige Kurzstreckenraketen [des Typs Iskander] stationiert. Um US-Raketenabwehrsystemen ausweichen oder diese überwältigen zu können, stationiert Russland neue Langstreckenraketen mit mehreren Sprengköpfen, außerdem Hyperschall-Marschflugkörper und andere Raketen, die angeblich mit der fünffachen Schallgeschwindigkeit fliegen können. Putin hat des Weiteren angekündigt, ein »unbemanntes Unterwasserfahrzeug« mit Atomantrieb zu stationieren, das Hafenstädte der USA mit Atomwaffen zerstören könnte.

Diese neuen Waffensysteme erinnern an die existenziellen Bedrohungen der 1980er Jahre und setzen noch einen obendrauf.

Die Sorgen Trumps und seines Nationalen Sicherheitsberaters John Bolton um mögliche Vertragsverletzungen Russlands sind aber nur vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es ihnen um die Bestimmungen des INF-Vertrags, die die USA daran hinderten, dem Aufrüstungsprogramm und der Einrichtung neuer Militärbasen im Südchinesischen Meer durch China etwas entgegenzusetzen. Der Rückzug der USA vom INF-Vertrag steht also im Kontext des aktuellen Kampfes um Hegemonie im asiatisch-pazifischen – inzwischen »indopazifisch« genannten – Raum. Wir müssen uns klar sein, dass der Rückzug von dem Vertrag die provokativen »Freiheit der Schifffahrt«-Übungen der USA im Südchinesischen Meer ebenso ergänzt wie die Stationierung von US-Raketenabwehrsystemen in Japan und Südkorea sowie den fatalen Wirtschaftskrieg mit China, den Trump auslöste. Dies sind alles Elemente von Trumps kontraproduktiver Kampagne, um China zu schwächen und einzudämmen.

Die Dringlichkeit der Gefahren ist groß

Ich kann es nicht anders sagen: Wahrscheinlich müssen wir bald Widerstand leisten gegen Pläne, landgestützte Marschflugkörper in Japan, in Taiwan und – in der Zeit nach der Präsidentschaft Duterte – auf den Philippinen zu stationieren.

Michail Gorbatschow hatte Recht mit seiner Bemerkung, Trumps Rückzug vom INF-Vertrag sei nicht das Werk „einer Geistesgröße […] Mit dem nötigen politischen Willen könnten alle Probleme mit der Einhaltung vorhandener Verträge gelöst werden“ und „in einem »Krieg aller gegen alle« wird es keinen Gewinner geben – vor allem dann, wenn er in einen Atomkrieg mündet“. Ich bin zwar kein Freund Putins, wir sollten aber unbedingt auf das russische Angebot eingehen, dass „immer noch Raum für Dialog ist“.

Die Gefahren, die sich aus dem Kollaps des INF-Vertrags und vermutlich auch des New-START-Vertrags ergeben, sind keineswegs abstrakt. Beide Großmächte benutzen ihre Atomwaffenarsenale, um ihre imperialen Einflusssphären in Besorgnis erregendem Ausmaß zu festigen oder auszuweiten. So haben die USA beispielsweise am Vorabend der Irakkriege von 1991 und 2003 mit nuklearen Angriffen gedroht, und Präsident Obama wiederholte die Drohung es sind alle Optionen auf dem Tisch“ gegen Iran. Erst die inspirierte Politik des südkoreanischen Präsidenten Moon brachte uns einen Schritt weg vom Abgrund der Trump’schen Drohung mit fire and fury“ (Feuer und Zorn) gegen Nordkorea. Waghalsige Politik ist aber kein Alleinstellungsmerkmal der USA. Putin bestätigte, dass er den Einsatz von Atomwaffen erwogen habe, um die russische Kontrolle über die Krim sicherzustellen, und dass er für eine Art Kubakrise des 21. Jahrhunderts gewappnet sei. All das erhöht die ohnehin latente Gefahr eines Atomwaffeneinsatzes aufgrund von Fehleinschätzungen und Unfällen.

Ich befürchte, die meisten Regierungen, Friedensorganisationen und die Zivilgesellschaft insgesamt schätzen die Dringlichkeit dieses Moments falsch ein. Wir müssen Wege finden, Alarm zu schlagen und die Großmächte vom Abgrund zurückzuziehen.

Die Krise ist wirklich ernst, und sie wird von starken Mächten in den USA, in Russland und, wenngleich auf andere Art, auch in China angeheizt. Sie kann nur durch den Aufbau einer ausgleichenden politischen, diplomatischen und bürgerschaftlichen Macht abgewehrt werden. Ich behaupte nicht, dass ich genau sagen kann, wie das geht, ich kann aber einige mögliche Pfade dorthin aufzeigen.

Einige Ansatzpunkte zum Handeln

Da ist zum einen das US-Abgeordnetenhaus mit seiner Budgethoheit. Adam Smith, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Abgeordnetenhauses, machte klar, er sei dagegen, Gelder für die Produktion und Stationierung neuer Atomwaffen und Trägersysteme bereitzustellen. Wir in den USA müssen ihm unbedingt den Rücken stärken und andere Kongressabgeordnete drängen, ebenfalls keine Gelder für neue Atomwaffen und Trägersysteme freizugeben. Das ist machbar.

Zum anderen hat der Vorwahlkampf der Demokraten für die Präsidentschaftswahl 2020 begonnen. Wie Adam Smith stellten auch die Senator*innen Elizabeth Warren und Bernie Sanders klar, dass sie gegen die Produktion und Stationierung neuer Atomwaffen sind. Damit haben sie die Messlatte gelegt, und Lobbygruppen in New Hampshire und Iowa sowie Wähler*innen in anderen Staaten sollten die Präsidentschaftskandidat*innen darauf einschwören und daran messen.

Hier in den USA müssen wir aber auch Massenaktionen auf die Beine stellen. Angesichts des nachvollziehbaren Fokus auf Trump und die Korruption in seiner Regierungsmannschaft, der Angriffe gegen unsere Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit, der Klimakrise und aller möglichen anderen Themen, bleibt es eine Herausforderung, eine breitere Öffentlichkeit für die Nuklear- und Außenpolitik zu mobilisieren. Die Situation ist vergleichbar mit den 1980er Jahren, als sich Europa im Fadenkreuz eines möglichen Atomkrieges befand: Wenn die Öffentlichkeit in Europa gegen die Stationierung neuer Atomraketen der USA und Russlands mobilisiert werden kann, könnte dies bei uns in den USA einen deutlichen Widerhall hervorrufen und uns beflügeln. Die aufkeimende Bewegung »European Nuclear Disarmament« und die mit ihr verbündeten Organisationen schaffen es hoffentlich, in Europa die Menschen auf die Straße zu bringen. Erinnern wir uns an die Kampagne »Nuclear Weapons Freeze«, die quer durch die USA lokale Aktionen durchführte, 1982 mehr als eine Million Demonstrant*innen nach New York brachte und schließlich Präsident Reagan zu Verhandlungen mit der Sowjetunion zwang.

Und dann gibt es noch den »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen«. Wenn im Globalen Süden und in Ländern, die unter dem »nuklearen Schutzschirm« stehen, die Menschen, die den Verbotsvertrag unterstützen, hartnäckig am Ball bleiben, könnten die Nuklearmächte eingekreist und isoliert werden. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Atomwaffenstaaten ebenfalls zum Beitritt zu drängen. Wenn es den Regierungen der Vertragsstaaten wirklich ernst damit ist, eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen, können sie hochrangige Vertreter der Atomwaffenstaaten sowie der Atomwaffenindustrie mit Sanktionen belegen.

Und wenn Länder unter dem »nuklearen Schutzschirm« der USA, einschließlich der NATO-Staaten, Japans und Australiens, von Massenbewegungen in ihren Ländern zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Verbotsvertrags gezwungen werden, oder wenn Jeremy Corbyn in Großbritannien an die Macht kommt und den Vertrag unterzeichnet, würden die ideologischen Fundamente des »Nuklearismus« aufgebrochen und es würden neue Freiräume und Möglichkeiten geschaffen, auch in den Atomwaffenstaaten auf ernsthafte nukleare Abrüstung zu drängen.

Ich möchte noch auf zwei weitere Anknüfungspunkte für unseren Kampf gegen ein neues ungehindertes Wettrüsten hinweisen. Da sind zum einen die Kosten, viele Billionen Dollar, unvorstellbare Summen. Wir werden die Konsequenzen dieser Zahlen aber unschwer ausfindig machen in den Budgetkürzungen für Sozial- und Umweltprogramme, die auf dem Altar des Nuklearismus geopfert werden: bezahlbarer Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung, Sozialhilfe und vieles mehr. Wir müssen uns daher unbedingt mit den Kräften in unserem Land verbünden, die für ökonomische, soziale und Umweltgerechtigkeit kämpfen.

Und schließlich ist da die Behauptung der Atommächte, das strategische Umfeld für eine ernsthafte Abrüstungsdiplomatie sei einfach nicht gegeben. Dieses Umfeld kann man schaffen, so wie das durch das Konzept der »Gemeinsamen Sicherheit« in den 1980er Jahren geschah. Georgi Arbatow, der Mitglied der Palme-Kommission war und das Denken von Michail Gorbatschow stark beeinflusst hatte, schrieb „wir können unsere eigene Sicherheit nicht auf Kosten eines anderen gewährleisten, sondern nur auf der Basis gemeinsamer Interessen“. Das gemeinsame Interesse war damals wie heute „ein Bekenntnis zum gemeinsamen Überleben anstatt zur Drohung mit der gegenseitigen Zerstörung“.

Ich bin gespannt, wohin uns unsere Überlegungen und Aktionen bringen. Bei allem, was wir über nukleare Erpressung, Unfälle mit Atomwaffen, Fehleinschätzungen und die menschlichen Kosten des nuklearen Wettrüstens wissen, gilt, um meinen Lieblings-Nobelpreisträger Bob Dylan zu zitieren, „the hour is getting late“ (in »All Along the Watchtower«) – es ist schon verdammt spät. Und doch wissen wir, dass eine andere Welt möglich ist.

Dr. Joseph Gerson ist Abrüstungskoordinator des American Friends Service Committee (ASFC), Programmleiter der ASFC-Projekte in Neuengland und geschäftsführender Direktor der Campaign for Peace, Disarmament and Common Security.

Dieser Text wurde für die internationale zivilgesellschaftlichen Konferenz »Growing nuclear risks in a changing world« gehalten, die am 8. Mai 2019 zeitgleich mit der Konferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag in New York stattfand.
Aus dem Englischen übersetzt von Regina Hagen.

Nach dem INF-Vertrag

Nach dem INF-Vertrag

Dokumentation einer Stellungnahme

von Studiengruppe »Europäische Sicherheit und Frieden« der VDW

Am 2. August 2019 wird die bindende Wirkung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) wegfallen, wenn keine diplomatische Einigung in letzter Minute erfolgt. Damit besteht die Gefahr eines neuen unkontrollierten und gefährlichen Wettrüstens in Europa und das Ende der nuklearen Abrüstung weltweit. Ab sofort muss sich Europa stärker um den Erhalt von Frieden und Sicherheit kümmern und geschlossen die Neustationierung von russischen und amerikanischen Atomwaffen in Europa verhindern. Vertrauensbildende und deeskalierende Maßnahmen, insbesondere gegenüber
Russland, und der Wille zum Dialog mit allen Beteiligten sind daher dringend notwendig. Die Studiengruppe »Europäische Sicherheit und Frieden« der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) hat dazu konkrete Vorschläge.

Mit der Kündigung des INF-Vertrags (Intermediate Range Nuclear Forces; zu Deutsch: Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) durch die Vereinigten Staaten und Russland fallen ab August 2019 die völkerrechtlichen Beschränkungen für die Entwicklung und Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen in Europa weg. Das Vertragswerk war im Kontext der Entspannungspolitik beschlossen worden und hatte 1987 das Ende des Kalten Krieges eingeleitet. Dem Vertrag folgte ein beispielloser Abrüstungsprozess, in dem ca. 2.700 Trägersysteme mit ca. 4.000 Atomsprengköpfen
eliminiert wurden und weitere Abrüstungsverträge möglich wurden. US-Präsident Trump und der russische Präsident Putin haben Anfang Februar 2019 nacheinander erklärt, den Vertrag zu suspendieren. Die US-Regierung verweist zudem auf das wachsende INF-Potenzial Chinas und anderer Staaten. Sie macht geltend, dass der INF-Vertrag veraltet ist, weil er diese Staaten nicht einbezieht. Eine Multilateralisierung des Vertrages wurde bisher allerdings nie ernsthaft angegangen. Daraus ergibt sich die akute Gefahr, dass weltweit eine neue gefährliche Rüstungsspirale beginnt sowie die nukleare Bedrohung
für Europa wieder wächst: Als mögliche militärische Gegenmaßnahmen der NATO-Staaten (North Atlantic Treaty Organization) für Europa werden die Neustationierung bodengestützter INF-Systeme, konventionell und nuklear, der Ausbau der Raketenabwehr, die Einführung von see- und luftgestützter Flugkörper oder die Verstärkung konventioneller Streitkräfte diskutiert.

Russland und die USA haben keine ernsthaften Schritte unternommen, um eine Lösung für die gegenseitigen Anschuldigungen, die seit 2014 bestehen, zu finden. Im Wesentlichen geht es zunächst um die umstrittene Reichweite eines russischen Flugkörpers 9M729 sowie um die potenziellen Offensivkapazitäten zweier NATO-Raketenabwehrstellungen in Polen und Rumänien. Der neue russische, nuklear bestückbare Marschflugkörper soll weiter als 500 km fliegen und wurde inzwischen in vier Verbänden stationiert. Der INF-Vertrag beinhaltet einen Mechanismus (Special Verification Commission), in dem
gegenseitige Vertragsverstöße im Vorfeld geklärt werden können. Seit 2014 sind von Rüstungskontrollexperten zahllose Vorschläge gemacht worden, um die INF-Krise zu lösen. Die NATO-Staaten sehen die russischen Vertragsverletzungen als gesichert an, aber der Öffentlichkeit liegen keine konkreten Beweise dafür vor. Die Unwilligkeit, diese eher technischen Probleme zu lösen, legt die Vermutung nahe, dass seitens der USA und Russlands kein Interesse an einer Weiterführung des Vertrages besteht. Eine eigenständige, europäische Strategie zum Erhalt der INF-Beschränkungen ist nicht erkennbar.

Das Ende des Vertragswerkes muss im Wirkungszusammenhang mit der neuen geopolitischen und geoökonomischen Konfrontation zwischen den Vereinigten Staaten, Russland und China gesehen werden, in dem der nach dem Kalten Krieg erreichte Stand der kooperativen Sicherheit und die Politik des Ausgleichs verloren gegangen sind. Der Verlust des INF-Vertrags spiegelt den Vertrauensverlust und die seit einigen Jahren herrschende gefährliche Gesprächsverweigerung zwischen ­Washington und Moskau wider. Auch im Bereich der konventionellen Rüstung stehen sich in Europa erneut militärische Kräfte
Russlands und der NATO in einer Weise gegenüber, die an die Situation im Kalten Krieg erinnert. Mit der Auflösung des INF-Vertrages wird die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Europa steht erneut an einem Scheideweg, an dem es sich auf seine eigenen friedens- und sicherheitspolitischen Interessen besinnen muss. Das wird durch unterschiedliche Positionierungen unter den europäischen Partnern leider erschwert.

Nach der Aufkündigung des INF-Vertrages wird es darauf ankommen, eine neue atomare Rüstungsspirale in Europa durch politisch bindende Vereinbarungen abzuwenden.

Es gilt, eine politische Brandmauer zu errichten, durch die neue russische und amerikanische Atomwaffenstationierungen in Europa verhindert werden. Die strategische Stabilität zwischen der NATO und Russland wird durch die erfolgte Stationierung russischer Marschflugkörper des Typs 9M729 nicht wesentlich beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, dass Russland und die NATO eine gegenseitige Selbstbeschränkung bei Mittelstreckenwaffen vereinbaren und ausüben. Hierzu könnte gehören, dass Russland als vertrauensbildende Maßnahme alle 9M729-Systeme ostwärts des Urals stationiert.
Im Gegenzug könnten die USA und die NATO-Staaten erklären, dass sie keine landgestützten Mittelstreckenraketen in Europa stationieren. Dies schließt eine Erklärung ein, die amerikanischen Aegis-Startrampen in Osteuropa nicht für die Stationierung von Marschflugkörpern zu nutzen. Für das Aushandeln entsprechender Vereinbarungen könnte neben bilateralen Sondierungen auch der NATO-Russland-Rat genutzt werden. Bei der notwendigen Verifikation sollten Beobachtungsflüge im Rahmen des Vertrags über den offenen Himmel (Open Skies) einbezogen werden. Deutschland könnte mit seinem neuen
Open-Skies-Flugzeug nach Indienststellung einen wichtigen Beitrag zu dieser Verifikation leisten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich wesentlich stärker als bisher dafür einzusetzen, dass die NATO-Staaten auf die Aufkündigung des INF-Vertrages in Europa maßvoll und deeskalierend reagieren, um der russischen Seite ein vergleichbar kooperatives Verhalten zu ermöglichen.

Über diese kurzfristigen Maßnahmen hinaus bedarf es mittelfristig neuer Anstrengungen zur politischen und militärischen Vertrauensbildung zwischen der NATO und Russland, die neue Ansätze in der Rüstungskontrolle auf vertraglicher Grundlage ermöglichen, um Frieden und Sicherheit in Europa wieder zu festigen. Wechselseitige Gegenrüstung und Abschreckungsdoktrinen können den Frieden nicht sichern, u.a. weil keine Seite eine Eskalationskontrolle generieren kann. Künftig sind darüber hinaus folgende sicherheitspolitischen Schritte zur Stabilisierung der Situation denkbar:

1. Sondierung der Möglichkeit einer wechselseitigen Verzichterklärung auf den Ersteinsatz von Nuklearwaffen zwischen NATO und Russland (»No first use pledge«) als vertrauensbildende Maßnahme.

2. Aufnahme von Gesprächen und Verhandlungen für eine Vereinbarung zwischen der NATO und Russland, in der beide Seiten erklären, dass sie keine bodengestützten Marschflugkörper und ballistischen Flugkörper mit mehr als 500 km Reichweite in Europa stationieren werden. Diese Vereinbarung sollte in einen neuen Verbotsvertrag münden, in den später auch see- und luftgestützte atomare Marschflugkörper einbezogen werden könnten. Umfassende Verifikationsmaßnahmen sind dazu auszuarbeiten.

3. Aufnahme von Gesprächen und Verhandlungen für globale Verbote nuklear bestückter Marschflugkörper und nuklear bestückter ballistischer Flugkörper mit Reichweiten von z.B. 500 km bis 5.500 km inklusive eines umfassenden Verifikationssystems. Mögliche Vertragsparteien wären neben den USA und Russland Indien, China und Pakistan.

Diese weitergehenden rüstungskontrollpolitischen Vorschläge setzen ein Mindestmaß an wiedergewonnenem politischem Vertrauen und einen Spannungsabbau zwischen den NATOStaaten und Russland sowie einen neuen Konsens innerhalb der NATO-Allianz voraus. Hierfür sollte sich die Bundesregierung nachdrücklich einsetzen, um Frieden und Sicherheit in Europa zu stärken.

Unterzeichner:

Prof. Dr. Lothar Brock, Frankfurt
Prof. Dr. Michael Brzoska, Hamburg
Dr. Hans-Georg Ehrhart, Wedel
Brigadegeneral a.D. Helmut W. Ganser, Hamburg
Prof. Dr. Hartmut Graßl, Hamburg
Dr. rer. nat. Dirk-Michael Harmsen, Karlsruhe
Dr. rer.pol. Hans-Jochen Luhmann, Wuppertal
Parl. Staatssekretär a.D. Dr. Hans Misselwitz, Berlin
Prof. Dr. rer.nat. Götz Neuneck, Hamburg
Prof. Dr. Konrad Raiser, Berlin
Prof. Dr. Michael Staack, Hamburg
Prof. Dr. Jürgen Scheffran, Hamburg

US-Pläne für Raketenabwehr


US-Pläne für Raketenabwehr

Nicht Schutz, sondern Destabilisierung

von Regina Hagen

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump legte das Pentagon eine ganze Reihe von Strategiedokumenten vor. Am 17.1.2019 wurde nun auch der »Missile Defense Review« (Raketenabwehrstrategie und -planung) vorgestellt. Der Auftrag lautet, die USA, US-Truppen im Ausland, Alliierte und Partner zu schützen, gegnerische Bedrohungen und Angriffe abzuwehren […], Diplomatie aus einer Position der Stärke zu betreiben […] und uns die Handlungsfreiheit zu bewahren, zur Verteidigung unserer Interessen regionale Militäroperationen durchzuführen“.

Die Bedrohung lauert vermeintlich überall: Sie geht von China und Russland, aber auch von Nordkorea und Iran oder allgemeiner von „Schurkenstaaten und revisionistischen Mächten“ aus. Sie manifestiert sich in der Ausweitung von Reichweite, Zielgenauigkeit und Wirksamkeit bisheriger Raketentypen sowie in „neuen und beispiellosen Fähigkeiten“, wie Mehrfachsprengköpfen, manövrierbaren Sprengköpfen, Täuschflugkörpern, Störsendern, weiterentwickelten Marschflugkörpern und Hyperschall-Raumgleitern mit unvorhersehbaren (und damit für Abwehrraketen schwer berechenbaren) Flugbahnen. Als weiteres Problem werden die immer ausgefeilteren und umfangreicheren Raketenabwehrsysteme aufgeführt, die potentielle Gegner aufbauen, sowie deren rasch zunehmende Fähigkeiten zum Ausschalten von Satelliten und weiterer gegen die USA gerichteten Aktivitäten im Weltraum. Dennoch behauptete Präsident Trump: „Das Ziel ist einfach. Es ist sicherzustellen, dass wir jede gegen die Vereinigten Staaten gestartete Rakete aufspüren und zerstören können – jederzeit, überall, an jedem Ort.“ (17.1.2019)

Um diesem (technisch unerfüllbaren) Anspruch gerecht zu werden, wollen die USA mit land-, see-, luft- und weltraumbasierten Systemen kontern. Dabei setzen sie auch auf Technologien, die aus Planungsszenarien der vergangenen Jahrzehnte stammen und weder technisch noch finanziell realisierbar waren. Der Weltraum soll bei der Raketenabwehr eine deutlich größere Rolle spielen, bis hin zur direkten Stationierung von Abwehr- und Angriffswaffen in der Erdumlaufbahn – letztere zum Ausschalten gegnerischer Raketenstellungen noch vor einem eventuellen Start. In den Worten Trumps: „[W]ir werden anerkennen, dass der Weltraum eine neue Domäne der Kriegsführung ist, und die [kürzlich angeordnete] Weltraumtruppe wird den Weg führen.“ (17.1.2019)

Der Start von Abwehrraketen aus Flugzeugen oder der Einsatz von Lasersystemen gegen startende Raketen stehen ebenso auf dem Programm wie die zusätzliche Stationierung bereits verfügbarer Komponenten (wie Abwehrraketen und Radarsysteme) und die Erhöhung von deren Reichweite – darunter auch die in Europa stationierten und der NATO unterstellten Aegis-Systeme. Kurzum: „Wir haben die besten Waffen in der Welt, und wir bestellen die besten Waffen in der Welt. Darauf können Sie sich verlassen.” (Trump am 17.1.2019).

An der Finanzierung will Trump die Verbündeten beteiligen: „Wir schützen all diese reichsten Länder, was mir eine große Ehre ist, aber viele von ihnen sind so reich, dass sie uns problemlos die Kosten dieses Schutzes bezahlen können.“ Dazu meint Friedenforscher Götz Neuneck lakonisch: „Viel Geld wird in einige Programme wie in ein Schwarzes Loch geworfen.“ (24.1.2019)

Über all das könnte man lachen – wenn die Pläne nicht so gefährlich wären. Bei der jüngsten Pressekonferenz des in Chicago ansässigen »Bulletin of the Atomic Scientists« betonte die Sicherheitsexpertin Sharon Squaassoni: „Die Pläne […] könnten das strategische Gleichgewicht massiv stören. China, das schon seit langem die destabilisierende Wirkung von Raketenabwehrsystemen beklagt, sagte, die US-Pläne […] könnten den regionalen Frieden und die Sicherheit beeinträchtigen, die internationalen Prozesse zur Abrüstung von Atomwaffen beeinflussen, zu einem neuen Wettrüsten führen und das strategische Gleichgewicht und die Sicherheit in der Welt unterminieren‘. Russische Regierungsvertreter setzten die US-Entwicklung weltraumbasierter Sensoren für Raketenabwehr mit dem Start eines Wettrüstens im Weltraum gleich.“ (24.1.2019, thebulletin.org)

Widerstand aus deutschen Regierungskreisen ist kaum zu erwarten – obwohl der US-Plan sich direkt auf die Raketenabwehrplanung der NATO auswirken wird.

Literatur

U.S. Department of Defense: Missile Defense Review. 17.1.2019; defense.gov.

Aufzeichnung der MDR-Vorstellung vom 17.1.2019: youtube.com/watch?v=TRehghJk-jY.

Neuneck, G.: Trumps Mauerphantasien jetzt auch im Weltall? Stellungnahme, 24.1.2018; ifsh.de.

Kubiak, K.: Europe and Trump’s Missile Defense Policy. Kommentar, 23.1.2019; ­europeanleadershipnetwork.org.

Regina Hagen ist eine Sprecherin der Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« und verantwortliche Redakteurin von W&F.

Dieser Text erscheint zeitgleich in der Zeitschrift »Friedensforum«.

NATO-Raketenabwehr


NATO-Raketenabwehr

Stand und Herausforderungen

von Katarzyna Kubiak

Einst eine heftig umstrittene Idee innerhalb der NATO, wurde Raketenabwehr mittlerweile zu einer Kernaufgabe der kollektiven Bündnisverteidigung. Aufgrund missgelungener Kooperationsversuche strapaziert sie jedoch weiterhin die ohnehin bröckelnden Beziehungen der USA und der NATO zu Russland. Daneben veranschaulicht das erste wirklich gemeinsame NATO-übergreifende Projekt auch allianzinterne Divergenzen. Nicht zuletzt fordert die NATO-Raketenabwehr die traditionelle Rüstungskontrolle heraus.

Die NATO beschloss 2010, eine strategische Fähigkeit aufzubauen, um das gesamte europäische Bündnisgebiet und die Bevölkerungen der europäischen Bündnisstaaten vor Angriffen mit ballistischen Raketen zu schützen. Die NATO-Raketenabwehr (Ballistic Missile Defence) in Europa ist neben der taktischen Raketenabwehr (zum punktuellen Schutz von Truppen und Anlagen), der Marschflugkörperabwehr, der Flugabwehr (Air Defence) und dem Air Policing (Luftraumüberwachung und Luftraumschutz) eine Teilkomponente der integrierten Luftverteidigung und Raketenabwehr der NATO.

Die USA, treibender Akteur beim Aufbau des Systems, stellen mit ihren see- und landgestützten Raketenabwehrsystemen in Europa bisher den Löwenanteil der NATO-Raketenabwehrfähigkeiten. Die NATO finanziert ein gemeinsames Kontroll- und Führungszentrum in Ramstein, welchem die US-amerikanischen Raketenabwehrsysteme in Rumänien untergeordnet sind. Zudem sollen in Krisenzeiten die vier raketenabwehrfähigen Aegis-Zerstörer der USA im Mittelmeer unter die operative Kontrolle der NATO gestellt werden.

Darüberhinaus entscheiden einzelne Mitgliedstaaten auf Grundlage ihrer eigenen Gefahrenanalyse, welche Sensoren (Radare, Satelliten) oder Abfang­raketen sie in das System einbringen. Allerdings beteiligt sich bisher nur eine Handvoll Verbündeter: Deutschland, Polen, Rumänien, Spanien und die Türkei stellen ihr Territorium für Elemente des NATO-Systems zur Verfügung. Deutschland, die Niederlande und Spanien steuern außerdem Patriot-Flugabwehrsysteme bei; Polen und Rumänien planen das für die Zukunft. Zudem wollen Frankreich und Großbritannien in landgestützte Radarsysteme investieren und Deutschland, Dänemark sowie die Niederlande einige ihrer Fregatten mit neuen Radarsystemen ausstatten, während Belgien eine Abfangfähigkeit als Option offenhält. Zusätzlich werden Kooperationsmodelle mit Nicht-Mitgliedstaaten erwogen, die beabsichtigen, in taktische Raketenabwehrfähigkeiten zu investieren.

Eine entscheidende Hürde für die europäische Beteiligung besteht darin, dass bislang kein europäisches Land eigenständig ein komplettes Raketenabwehrsystem bauen kann. Dies bedeutet entweder eine langfristige technologische Abhängigkeit von den USA oder die Notwendigkeit, massiv in die Entwicklung nationaler oder gemeinsamer Systeme zu investieren. Alle bisherigen Versuche, transatlantische Systeme aufzubauen, sind gescheitert, weil sich die USA aus entsprechenden Projekten wieder zurückzogen, und eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung europäischer Lösungen gibt es kaum. Beide Optionen sind außerdem mit sehr hohen Kosten verbunden.

Einen flächendeckenden Schutz rund um die Uhr bietet die NATO-Raketenabwehrfähigkeit – zumindest in ihrer jetzigen Form – nicht. Dies ist vor allem auf die wenigen zur Verfügung stehenden Interzeptoren (Abwehrraketen mit Abfangflugkörper) zurückzuführen. Die im Mittelmeer stationierten Aegis-Zerstörer können zudem aus ihrer regulären Position Teile Osteuropas, der Türkei, Grönlands, der Azoren oder der Kanarischen Inseln nicht abdecken.

Die Europäer scheinen vor allem aus Gründen bündnispolitischer Solidarität in Raketenabwehrsysteme zu investieren, denn eine verlässliche Bedrohungsanalyse wurde bisher weder seitens der NATO noch der einzelnen europäischen Regierungen öffentlich vorgelegt. Von allen Staaten, die Raketenfähigkeiten entwickeln und von der NATO als potentielle Gegner eingestuft werden, kommen lediglich Syrien, Russland und Iran in Frage. Da Syrien nur über Kurzstreckenraketen verfügt (wofür eine strategische Raketenabwehr nichts bringt) und das NATO-Raketenabwehrsystem nach offiziellen Aussagen nicht gegen Russland gerichtet ist, ist der Iran der unausgesprochene Grund.

Allerdings hat das System neben der Schutzwirkung noch einen weiteren symbolischen Wert: Es ist das erste groß angelegte NATO-Projekt, an welchem sich alle Mitgliedstaaten gleichermaßen beteiligen können.

Russland und die NATO-Raketenabwehr

Die russische Regierung sieht die NATO-Raketenabwehr als Teil eines welt­umspan­nen­den, von den USA gesteuerten und ständig wachsenden Raketenabwehrnetzes,1 welches das zentrale Merkmal des Verhältnisses zwischen beiden Mächten – die strategische Stabilität – langfristig unterminieren wird. Den Austritt der USA aus dem ABM-Vertrag (Vertrag zwischen den USA und der Sowjetunion über die beiderseitige Begrenzung von Raketenabwehrsystemen) im Jahr 2002, welcher dieses Prinzip institutionalisiert hatte, sieht Russland als Kehrwende mit gravierenden Folgen für die gegenseitigen Beziehungen.

Entgegen den Beteuerungen, die NATO-Raketenabwehr stelle für Russland keine Bedrohung dar, befürchtet der Kreml genau das Gegenteil. Als Reaktion entwickelte Moskau eine Haltung der Abwehr und Konfrontation. Die Modernisierung russischer Nuklearwaffenarsenale, die Verlagerung offensiver Fähigkeiten in unmittelbare Nähe zum NATO-Gebiet sowie die Entwicklung von Marschflugkörpern, welche im Rahmen des INF-Vertrages (Vertrag zwischen den USA und der Sowjetunion zur Eliminierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen) umstrittenen sind, wurden mit dem Aufbau der US-amerikanischen Raketenabwehrfähigkeiten in Europa begründet. Begleitet wurden diese Maßnahmen von einer aggressiven Rhetorik des Kremls gegenüber den NATO-Verbündeten Polen und Dänemark, welche sich an der NATO-Raketenabwehr beteiligen oder dies in der Zukunft beabsichtigen.

Um einem Sicherheitsdilemma vorzubeugen, hatte sich die NATO anlässlich der Entscheidung zum Aufbau ihres Raketenabwehrsystems für eine Zusammenarbeit mit Russland ausgesprochen. Ungeachtet mehrerer Kooperationsvorschläge aus Washington, Moskau und Brüssel konnten sich die Gesprächspartner jedoch nicht auf eine praktische Kooperation einigen. Dies lag u.a. an unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wie eine solche Zusammenarbeit aussehen sollte.

Die NATO wollte ihre Maßnahmen zum Abfangen gegnerischer Raketen mit jenen Russlands koordinieren. Weil die Verbündeten jedoch größtenteils politisch, operationell und technologisch von den USA abhängig geblieben wären, war das Gesprächsangebot der NATO, mit Russland in Sachen Raketenabwehr zusammenzuarbeiten, weiterhin vornehmlich von den bilateralen Gesprächen zwischen Washington und Moskau abhängig.

Washington bemühte sich jedoch vor allem durch transparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen darum, die russischen Sorgen auszuräumen. Eine echte Integration der eigenen Raketenabwehrfähigkeiten mit den Fähigkeiten Russlands strebte Washington nie an – weil es dies aus politischen Gründen nicht wollte und aus technologischen Gründen nicht nötig hatte.

Die russische Regierung, welche Raketenabwehr als ein geostrategisches Problem betrachtet, versuchte Washington zunächst davon zu überzeugen, die Stationierung von Raketenabwehrfähigkeiten in Mittel- und Osteuropa aufzugeben. Diese Bedenken spiegelten sich auch in dem darauf folgenden Vorschlag einer so genannten »sektoralen« Raketenabwehr wider. Demnach wollte Moskau für das Abfangen gegnerischer Raketen über einem gesonderten Teil des europäischen NATO-Gebiets (Baltikum, Norwegen, Polen) zuständig sein. Als beide Vorschläge abgelehnt wurden, forderte Moskau rechtsverbindliche Garantien, dass das NATO-Raketenabwehrsystem nicht gegen Russland gerichtet wird. Die USA waren aber nicht bereit, die eigenen Fähigkeiten zu beschränken, womit sie die russischen Befürchtungen zusätzlich bestärkten. Offen blieb, ob Russland tatsächlich an einer echten Zusammeanrbeit gelegen war.

Im Oktober 2013 setzte Russland die Gespräche zur Raketenabwehr im NATO-Russland-Rat aus. Im April 2014 brach die NATO ihrerseits als Reaktion auf die Annexion der Krim alle Kontakte auf Arbeitsebene mit Russland ab. Zwar bekräftigte die Allianz in den darauffolgenden Gipfelerklärungen ihre Bereitschaft zum Dialog über Raketenabwehr mit Russland, faktisch fehlt es jedoch an substanziellen Ideen. Zudem bemühen sich die Alliierten derzeit, auf gar keinen Fall den Eindruck zu wecken, mit Moskau wieder »business as usual« zu betreiben. Jegliches Angebot, über die Raketenabwehr zu sprechen, könnte als Überschreiten dieser roten Linie gedeutet werden.

Herausforderungen der NATO Raketenabwehr

Auch wenn nach langem Ringen die Entscheidung für eine NATO-Raketenabwehr gefallen und das Projekt mittlerweile weit vorangeschritten ist, bedeutet dies nicht das Ende von Problemen. Im Gegenteil. Die NATO-Raketenabwehr bringt eine Reihe neuer Fragen und Herausforderungen mit sich, denen sich die Allianz stellen muss – in Bezug auf die Allianzsolidarität, das Verhältnis zu Russland sowie die Zukunft von Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Neue Fähigkeiten, neue Bedrohungen

Die NATO-Raketenabwehr ist auf die Bekämpfung ballistischer Raketen ausgelegt. Um Raketenabwehrsysteme zu umgehen, entwickeln etliche Staaten, darunter auch Russland, neue Fähigkeiten, u.a. Marsch- und/oder Hyperschallflugkörper. Die Warnung zahlreicher Friedensforscher*innen, die auf die Gefahr eines durch Raketenabwehr ausgelösten Wettrüstens hinwiesen, hat sich damit bestätigt.2 Falls Washington der Absichtserklärung von US-Präsident Trump von Anfang Dezember 2018 folgt und den INF-Vertrag aufkündigt – was eine Erneuerung der europäischen Rüstungskontrollarchitektur deutlich erschwert –, könnte die NATO sich gedrängt sehen, zusätzliche Mittel in den Ausbau der Marschflugkörperabwehr einzukalkulieren.

Doch gegen Russland?

Solange die NATO-Raketenabwehr im Kern ein US-Programm bleibt, werden die europäischen Verbündeten auf dessen Ausrichtung nur begrenzten Einfluss nehmen können. Aus diesem Grund ist die Raketenabwehrpolitik der Allianz nah an die der USA angekoppelt. Während Letztere jahrelang auf die Bekämpfung begrenzter Bedrohungen (vor allem aus Nordkorea und Iran) ausgerichtet war, hat sich dies 2017 mit einem Beschluss des US-Kongresses geändert. Zukünftig soll das Raketenabwehrsystem der USA gegen „sich entwickelnde und komplexer werdende Bedrohungen“ schützen, womit auch die chinesischen und russischen Interkontinentalraketen gemeint sind. Dies hat sich bisher nicht auf die Raketenabwehrpolitik der NATO ausgewirkt.

Allerdings haben mittlerweile auch die Verbündeten die Zusage, ihre Raketenabwehrpotentiale nicht gegen Russland zu richten, relativiert. Sie erklärten auf ihrem Gipfel in Warschau im Jahr 2016, gewährleisten zu wollen, dass die Allianz sich gegen „die gesamte Bandbreite an Bedrohungen […], die sich dem Bündnis aus allen Richtungen entgegenstellen könnten“, verteidigen könne. Direkt übertragen schließt dies die Bereitschaft ein, auch russische Raketen abzufangen. Auch wenn es sich hier primär um eine Antwort auf die in Kaliningrad aufgestellten Iskander Raketen handelt und die bisher in Europa stationierten Abfangraketen aus technischen Gründen russische Interkontinentalraketen kaum abfangen können, verstärkt es die lang anhaltende russische Besorgnis, dass die diesbezügliche Allianzpolitik keinesfalls im Stein gemeißelt ist.

Gemeinsam oder doch eigenständig?

Die Türkei teilte mit, sie habe mit Moskau den Erwerb russischer S-400 Triumf – eines mobilen bodengebundenen Flugabwehrsystems, das auch Kurzstreckenraketen abfangen kann – vereinbart. Die NATO, allen voran die USA, kritisiert diesen Kauf aus industrie- und sicherheitspolitischen Gründen heftig. Zukünftig sollen die Fähigkeiten der strategischen und taktischen Raketenabwehr von einem gemeinsamen Kommando- und Kontrollzentrum koordiniert werden. Da man befürchtet, dass Russland bei der Anbindung eines S-400-Systems an dieses Zentrum Zugang zu geheimen Informationen erhalten könnte, verweigert die Allianz Ankara, die S-400-Systeme zukünftig an die gemeinsame Anlage anzukoppeln. Der Streit bezeugt jedoch eine tiefere Spaltung im Bündnis, da manche NATO-Staaten die Machtposition der USA innerhalb der Allianz infragestellen und mehr europäische Autonomie fordern.

Auswirkung für Rüstungskontrolle und Abrüstung

Die NATO-Verhandlungen zur Raketenabwehr liefen parallel zu Überlegungen über die Rolle von Nuklearwaffen in der Verteidigungs- und Abschreckungspolitik der Allianz. Einzelne Mitgliedstaaten argumentierten, dass Raketenabwehr gegebenenfalls zur nuklearen Abrüstung innerhalb der NATO führen könnte, da an die Stelle der Abschreckung durch Vergeltung (mit Nuklearwaffen) die Abschreckung durch die Verweigerung von Erfolgsaussichten (mit Raketenabwehr) treten könnte. Diese Sichtweise hat sich in der Allianz nicht durchgesetzt. So einigten sich die Alliierten, dass die NATO-Raketenabwehr die Abschreckungsrolle von Nuklearwaffen lediglich vervollständigen, nicht aber ersetzen kann. Damit führt die NATO-Raketenabwehr nicht zur Entwertung oder gar zur Abrüstung von Nuklearwaffen der Mitgliedstaaten.

Daneben ist die NATO-Raketenabwehr Teil des Streits um den INF-Vertrag. Als Antwort auf die US-Vorwürfe, Russland würde mit einem neuen Marsch­flugkörper das Abkommen verletzen, entgegnet Moskau, dass die USA im Rahmen der NATO-Raketenabwehr landgestütze Mehrzweck-Abschussrampen in Rumänien (und ab ca. 2020 in Polen) stationieren, welche zum Abfeuern von Marschflugkörpern innerhalb der INF-Reichweite genutzt werden können und somit den Vertrag brechen. Washington behauptet, auf alle russischen Vorwürfe umfassend eingegangen zu sein. Die NATO ihrerseits stellt sich bedingungslos hinter die USA, ohne Forderung, die russischen Anschuldigungen durch Verifikation zu klären. Zudem wurde ist laut russischem Außenministerium das russische Angebot gegenseitiger Transparenzmaßnahmen von Washington „kategorisch abgelehnt“.

Mittlerweile ist Raketenabwehr Realität geworden, die für einige Staaten – u.a. Russland oder China – schwierig hinzunehmen, aber unumkehrbar ist. Auch wenn sich Russland mit der Raketenabwehr noch nicht abgefunden haben mag, scheint der Kreml zumindest an strategischer Rüstungskontrolle mit den USA weiterhin Interesse zu haben. Der Dialog zwischen beiden Nuklearmächten ist – wenngleich stockend und visionslos – noch nicht zum Stillstand gekommen. Selbst wenn sich Moskau und Washington auf die Verlängerung des New-START-Abkommens zur Verringerung strategischer Nuklearwaffen einigen sollten (das andernfalls im Februar 2021 ausläuft) – Raketenabwehr ist zweifelslos ein wesentlicher Stolperstein für zukünftige Rüstungskontrollverträge.

Anmerkungen

1) Neben Radarsystemen und Abfangraketen auf dem eigenen Territorium und auf ca. 33 Schiffen weltweit, betreiben die USA Raketenabwehrfähigkeiten auf dem Gebiet anderer Verbündeter und Partnerländer (Grönland/Dänemark, Großbritannien, Japan, Südkorea) sowie Guam. Zudem planen einige US-Verbündete strategische Raketenabwehrfähigkeiten US-amerikanischer Herstellung zu beschaffen oder existierende auszubauen (Japan, Vereinigte Arabische Emirate).

2) Allerdings ist schwer abzuschätzen, inwiefern diese Fähigkeiten auch ohne den Auslöser Raketenabwehr, vielleicht nur langsamer, entwickelt worden wären und inwiefern die Raketenabwehr lediglich zur Legitimierung ­dieser Entwicklung beiträgt.

Dr. Katarzyna Kubiak ist Policy Fellow am European Leadership Network (ELN) in London, wo sie zu Nuklear- und Rüstungskontrollpolitik arbeitet.

Vintage-Verifikation

Vintage-Verifikation

Retrocomputer für Abrüstungsverifikation und eine kernwaffenfreie Welt

von Moritz Kütt und Alex Glaser

Im Rahmen einer zukünftigen Abrüstung von Kernwaffen müssen Sprengköpfe vor ihrer Zerlegung als authentische Sprengköpfe bestätigt werden. Das erfordert vertrauenswürdige Messsysteme, die diese Identifikation anhand von radio­aktiven Signaturen vornehmen können. Verschiedene solche Systeme existieren, bei allen ist jedoch die vertrauenswürdige Datenverarbeitung problematisch. Eine neuer Vorschlag für ein Messsystem basiert auf der Nutzung von Retrocomputern. »Information Barrier eXperimental II« ist ein Prototyp eines solchen Systems zur Gammaspektroskopie auf Basis eines Apple IIe mit MOS-6502-­Prozessor.1

Kernwaffen sind wieder in aller Munde, und Experten schätzen das weltweite Risiko eines Einsatzes höher ein als in den letzten zwei Jahrzehnten – oder gar seit der Kubakrise vom Oktober 1962. Erst im Januar dieses Jahrs hat das renommierte »Bulletin of the Atomic Scientists« die »Doomsday Clock« auf zwei Minuten vor Mitternacht vorgestellt. Die Uhr beschreibt die Nähe der Welt zu einer globalen Katastrophe. Die neue Zeigerposition reflektiert die wachsende Bedrohung durch ein nuklear bewaffnetes Nordkorea, aber auch die öffentlichen Drohungen eines Kernwaffeneinsatzes durch US-Präsident Trump und die angespannten Beziehungen zwischen Russland und den USA.

Gleichzeitig zeigt die »Doomsday Clock« aber auch Versäumnisse der letzten Jahre auf. Es existieren immer noch rund 15.000 Kernwaffen im Besitz von neun Ländern. Die USA und Russland besitzen mit je rund 7.000 Sprengköpfen den größten Anteil. Die Arsenale der anderen Staaten – Frankreich, Großbritannien, China, Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea – sind deutlich kleiner. Es ist jedoch klar, dass auch ein sehr begrenzter Einsatz von Kernwaffen zu einer globalen Katastrophe führen würde, mit massiven klimatischen Auswirkungen durch den Nuklearen Winter und nie dagewesenen humanitären Konsequenzen sowohl für direkt betroffene Regionen als auch den Rest der Welt. Die komplette Abrüstung dieser Waffen ist nötig, vielleicht nötiger denn je.

Bestrebungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung gibt es prinzipiell seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die USA noch über ein Monopol über diese neuartigen Waffen verfügten. Das wichtigste Vertragswerk ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der 1970 in Kraft trat. Er verbietet die Entwicklung von Kernwaffen für Länder, die keine Kernwaffen besitzen (Nichtkernwaffenstaaten). Daneben definiert der Vertrag Kernwaffenstaaten, für die der Besitz von Kernwaffen weiterhin erlaubt bleibt (USA, Großbritannien, China, Frankreich, Russland). Kernwaffenstaaten verpflichten sich aber auch zur nuklearen Abrüstung, wenn auch ohne konkreten Zeitplan. Weitere Verträge sind der noch nicht in Kraft getretene Kernwaffenteststopp-Vertrag sowie bilaterale Vereinbarungen zwischen den USA und Russland.

In den ersten Jahren nach dem Ende des Kalten Kriegs gab es eine kurze Periode, in der weitreichende Fortschritte im Bereich der nuklearen Abrüstung möglich schienen. In diesen Jahren haben sowohl Russland als auch die USA Teile ihrer Kernwaffen-Arsenale abgerüstet und auch die Bestände an Waffenmaterialien reduziert. In der jüngeren Vergangenheit hat sich diese Entwicklung jedoch wieder eher umgekehrt. Nordkorea, Indien und Pakistan sind in den letzten 20 Jahren als neue Kernwaffenstaaten hinzugekommen. Aktuell rüstet insbesondere Nordkorea auf, indem es neben Sprengköpfen auch Tests von Langstreckenraketen durchführt, die diese Kernwaffen zu weit entfernten Zielen bringen könnten. Auch alle anderen Kernwaffenstaaten sind weit von ernsthaften Abrüstungsschritten entfernt; vielmehr modernisieren sie ihre aktuellen Arsenale, um sie für die nächsten Jahrzehnte bereit zu machen, und führen neue Waffengattungen ein.

Vor diesem Hintergrund gab es 2017 einen Lichtblick: Ein neuer internationaler Vertrag zum vollständigen Verbot von Kernwaffen (Ban Treaty) ist erfolgreich verhandelt worden. Der Vertrag ist ein Versuch, eine existierende Regelungslücke zu füllen und Kernwaffen als letzte Kategorie von Massenvernichtungswaffen zu verbieten. Die Verhandlungen bauten auf Ergebnissen von drei internationalen Konferenzen auf, bei denen die humanitären Konsequenzen des Einsatzes von Kernwaffen diskutiert wurden. Die Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abrüstung von Kernwaffen) spielte bei den Konferenzen und den Vertragsverhandlungen eine wichtige Rolle. Ihre Arbeit des letzten Jahrzehnts wurde durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Organisation im Dezember 2017 gewürdigt. Derzeit haben 56 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 90 Tage nach der Ratifikation des Vertrags durch den fünfzigsten Staat wird der Vertrag in Kraft treten. Die Staaten, die Kernwaffen besitzen, sind den Vertragsverhandlungen erwartungsgemäß ferngeblieben. Auch fast alle NATO-Mitgliedsstaaten fehlten, Deutschland inklusive.2

Trotz grundsätzlicher Befürwortung von nuklearer Abrüstung sieht Deutschlands Politik aktuell weiterhin eine Rolle für Kernwaffen im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft vor. Das zeigt sich unter anderem durch die Stationierung von 20 amerikanischen taktischen Nuklearwaffen auf einem Bundeswehrstützpunkt in Büchel, Rheinland-Pfalz. In der Vergangenheit forderten Politiker unterschiedlicher Parteien (etwa Guido Westerwelle als Außenminister oder Martin Schulz als Kanzlerkandidat) den Abzug dieser Waffen. Ein solcher Beschluss, möglicherweise verbunden mit dem Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag, würde ein deutliches Zeichen setzen und könnte auch den Beitritt einiger weiterer Staaten zum Verbotsvertrag einleiten.

Zentrale Komponente für weitere Schritte zur nuklearen Abrüstung ist die Verifikation der einzelnen Schritte. Durch solche Verifikationsmaßnahmen wird die Einhaltung der Verpflichtungen einzelner Staaten im Rahmen von internationalen Verträgen überprüft. Eine solche Überprüfung wird in der Regel durch andere Staaten oder internationale Organisationen vorgenommen, auch eine Überprüfung durch die allgemeine Bevölkerung ist vorstellbar (Societal Verification). Dabei gibt es verschiedene Herausforderungen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Staaten, auch solche ohne Kernwaffen, kein kernwaffenfähiges Spaltmaterial für militärische Zwecke erzeugen oder es aus dem zivilen Kernenergiesektor entnehmen. Abzurüstende Sprengköpfe müssen vor ihrer Zerlegung als wirkliche Sprengköpfe authentifiziert werden. Während und nach der eigentlichen Zerlegung muss eine lückenlose Kontrollkette gewährleistet werden, um Rückführungen von Sprengköpfen oder deren Bestandteilen in den militärischen Bereich zu vermeiden.3

Sprengköpfe prüfen

Die von uns vorgestellte Technologie adressiert Probleme bei der Sprengkopf-Authentifizierung. Die Verfahren haben ein grundsätzliches Problem: Durch die Messungen werden Informationen enthüllt, die Kernwaffenstaaten als extrem sensitiv ansehen. Solche Messungen würden insbesondere das Design einer Kernwaffe preisgeben und ggf. auch auf mögliche Schwachstellen hinweisen. Zudem werden bei erweiterten Abrüstungsverträgen in Zukunft weitere Staaten Teil dieser Verifikationsbemühungen werden, im Rahmen des »Ban Treaty« beispielsweise auch Staaten, die selbst keine Kernwaffen besitzen.

Kernwaffen lassen sich eigentlich vergleichsweise leicht anhand der von ihnen emittierten radioaktiven Strahlung identifizieren. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren: Beim Attributverfahren werden vor den Messungen gewisse Eigenschaften vereinbart, die dann durch die Messung ermittelt werden. Ein solches Attribut könnte beispielsweise die Anwesenheit von Plutonium sein; ein weiteres Attribut könnte eine festgelegte Untergrenze bestätigen, beispielsweise: Enthält das inspizierte Objekt mehr als zwei Kilogramm Plutonium? Beim Template-Verfahren findet die Identifizierung durch Vergleich statt. Ein Objekt wird als Muster bestimmt, alle anderen Objekte damit verglichen. Dabei ist wichtig, die Herkunft und Authentizität des Musters zuverlässig zu bestimmen, etwa durch zufällige Auswahl eines Sprengkopfs von stationierten Systemen durch Inspektoren.

Beide Ansätze werden typischerweise durch Informationsbarrieren ergänzt. Das sind Geräte, die komplexe Informationen verarbeiten und anschließend nur limitierte Informationen preisgeben. Eine solche limitierte Information könnte etwa »Sprengkopf/Kein Sprengkopf« sein, häufig dargestellt durch grüne und rote LEDs. Die Analyse der komplexen Informationen erfolgt durch Datenverarbeitungssysteme. Wichtigste Voraussetzung für die Nutzung von Informationsbarrieren ist, dass beide Parteien Vertrauen in die Geräte haben. Die inspizierte Partei (Host) hat dabei ein Interesse daran sicherzustellen, dass keine sensitiven Informationen preisgegeben werden. Das könnte entweder absichtlich (etwa durch einen Nebenkanal) oder durch eine Fehlfunktion des Instruments geschehen. Die inspizierende Partei (Inspektor) fordert, dass die Informationsbarriere keinen Betrug zulässt und dass die angezeigten Ergebnisse die Realität korrekt wiedergeben. So könnte ein »Hidden Switch« nur dann aktiviert werden, wenn das Gerät unter bestimmten Bedingungen verwendet wird; überprüft der Inspektor das Gerät früher oder später an einem anderen Ort, würde es einwandfrei funktionieren.

Einige Gründe erschweren die Entwicklung von Informationsbarrieren: Es sind vorab wenige Informationen über das zu messende Objekt bekannt; der Host hat quasi unendliche Ressourcen, um einen Betrug zu vertuschen; und die Motivation zum Betrug ist hoch, denn bei Erfolg könnte der Host eigentlich abgerüstete Kernwaffen weiter besitzen. Ein weiteres Problem ist, dass nach bisherigem Stand die Hardware nach Messung an Kernwaffen beim Host verbleibt. Das schließt eine nachträgliche Überprüfung der Messelektronik durch Dritte aus.

Einige Prototyp-Informationsbarrieren wurden in den letzten Jahrzehnten entwickelt, die meisten als Forschungsarbeiten von US-amerikanischen Kernwaffenlabors. Teilweise wurden sie in Kooperation mit russischen Experten entwickelt und erprobt. Das erste und bisher einzige System, dass aus einer Kooperation eines Kernwaffenstaats und eines Nichtkernwaffenstaats hervorgegangen ist, wurde von Norwegen und Großbritannien im Rahmen der »UK-Norway Initiative« entwickelt. Die jeweiligen Entwicklungen unterscheiden sich, insbesondere bei verwendeten Mikroprozessoren und den angeschlossenen Detektoren. Trotz der zentralen Rolle solcher Geräte bei der Abrüstung gibt es jedoch bisher keine zufriedenstellenden Lösungen.

Verifikation mit einem Retrocomputer

Wir schlagen daher ein alternatives Messsystem vor, das wir »Vintage Verification« nennen. Dabei werden alle informationsverarbeitenden Teile (wie Mikroprozessoren) durch alte oder klassische Hardware ersetzt (Retrocomputer). Alt in diesem Sinne ist Hardware aus den 1970er und 1980er Jahren, als der Einsatz von integrierten Schaltkreisen und Mikroprozessoren in großem Umfang begann. Solche Hardware wäre deutlich vertrauenswürdiger als moderne Elektronik. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist solche Hardware tausendfach (oder gar millionenfach) weniger leistungsfähig. Die Implementierung betrügerischer Funktionen wird dadurch deutlich erschwert, da die Rechenleistung für solche Funktionen gar nicht zur Verfügung steht. Zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Mikroprozessor, der vor rund 40 Jahren gefertigt wurde, damals schon im Rahmen der Fertigung mit geheimen Betrugsfunktionen ausgestattet wurde, die speziell auf die heutige Anwendung der Abrüstungsverifikation abzielen.

Durch die Entwicklung der im Folgenden vorgestellten »­Information Barrier eXperimental II« (IBX II) wollen wir zeigen, dass es möglich ist, mit Retrocomputern funktionsfähige Informationsbarrieren zu konstruieren. Unser Prototyp basiert auf einem Apple IIe sowie zwei neu entwickelten Erweiterungskarten (siehe Abb. 1).4 Die IBX II kann zwei Objekte mit Hilfe des Template-Verfahrens als identisch oder nicht identisch klassifizieren. Wir nehmen dazu ein Gammaspektrum mit einem Sodium-Iodid-Szintillationskristall und zugehörigem Photomultiplier auf. Das ist seit vielen Jahrzehnten handelsübliche Hardware für solche Messungen. Die vergleichsweise niedrige Messauflösung kommt weiterhin dem Schutz sensitiver Informationen entgegen.

Die Datenverarbeitung der IBX II wird von einem Apple IIe durchgeführt. Dieser Heimcomputer, ursprünglich 1977 auf den Markt gebracht (zunächst in Version Apple II), wurde bis 1993 verkauft. Der Apple II kann als einer der hackerfreundlichsten Massencomputer seiner Zeit angesehen werden und war sicherlich das letzte hackbare Gerät aus dem Hause Apple. Im Rahmen des Designs kam es zu einem Streit zwischen den beiden Unternehmensgründern Steve Jobs und Steve Wozniak. Jobs wollte das System nur mit zwei Erweiterungssteckplätzen ausstatten. Wozniak dagegen plädierte für acht Steckplätze, für möglichst viele von Nutzern gebaute Erweiterungskarten. Er konnte sich durchsetzen, und die Nutzergemeinde entwickelte tatsächlich viele Erweiterungskarten über Modem und Drucker hinaus – bis heute.

Herz des Apple IIe ist der MOS-6502-Mikroprozessor. Dieser 8-Bit-Prozessor wurde 1975 vorgestellt, im Apple IIe läuft er mit 1 MHz. Der Prozessor war schon zu damaliger Zeit deutlich einfacher entworfen als andere Prozessoren (wie der Intel 8080 oder der Z80) und besitzt nur 3.510 Transistoren. Trotz oder gerade wegen des einfachen Layouts und nur 56 Befehlen war er relativ leistungsfähig und robust. Der Prozessor wird bis heute produziert, und der aktuelle Hersteller Western Design Center schätzt, dass weltweit bis zu zehn Milliarden Einheiten dieses Chips produziert wurden. Der Prozessor ist heute quasi »Open Hardware«. Obwohl originale Designentwürfe nicht verfügbar sind, wurde die Struktur in mehreren Reverse-Engineering-Projekten ermittelt. Besonders hervorzuheben ist dabei die Arbeit von Visual 6502,5 die die elektrische Struktur durch hochauflösende Fotografien des Chips bestimmt haben. Monster 6502 hat ein funktionierendes Modell des Prozessors im Maßstab 7.000:1 nachgebaut.6

Funktionsweise der IBX II

Die erste von uns für die IBX II entwickelte Erweiterungskarte versorgt den Photomultiplier mit der benötigten Hochspannung (1.000 V). Sie basiert auf einer einfachen Digital-Analog-Konverter-Schaltung mit R2R-Netzwerk. Damit kann durch Software die Ausgangsspannung gesteuert werden, etwa um sie langsam von 0 auf 1.000 V zu steigern bzw. am Ende wieder abzusenken und so das angeschlossene Gerät zu schonen.

Die zweite Karte (ADC-Karte) dient der Datenaufbereitung und -digitalisierung und nutzt einen 12-Bit Analog-Digital-Konverter (ADC) des Typs AD1674 zur Digitalisierung. Ein Gammaspektrum zeigt die Häufigkeiten, mit denen Gammazerfälle bestimmter Energien gemessen werden (siehe Monitoranzeige in Abb. 2). Einzelne Gammastrahlen, die im Szintillatorkristall detektiert werden, führen zum Aufbau von Ladung am Ausgang des Photomultipliers. Diese Ladung wird von der entwickelten Messkarte in einen Spannungspuls umgewandelt. Die Energie des Gammateilchens ist proportional zur Höhe dieses Pulses. Um daraus ein Gammaspektrum zu erzeugen, wird die Anzahl der Pulse in unterschiedlichen Energiebereichen (Kanälen) über eine gewisse Zeit gezählt. Der Datenaufbereitungsteil der ADC-Karte verstärkt ankommende Pulse und verändert die zeitliche Form der Pulse, um eine bessere Digitalisierung zu ermöglichen. Eine Peak-Detect-And-Hold-Schaltung erkennt neue Pulse und gibt ein Signal an den Analog-Digital-Konverter, um einen Konvertierungsprozess zu starten. Während dieses Prozesses hält die Schaltung die Spannung am Eingang des ADC konstant auf der Höhe der Spitze des Pulses. Nach Abschluss der Konvertierung steht ein digitaler Wert am Ausgang des ADC bereit und lässt sich durch Software auslesen. Software sortiert auch in die Kanäle.

Um die beiden Karten anzusteuern, nutzen wir ein 6502-Assembler-Programm. Eine Inspektion verläuft in vier Schritten: Zunächst wird die Hochspannung eingeschaltet, dann ein Gammaspektrum des Templates aufgenommen. Anschließend kann ein Gammaspektrum eines zu inspizierenden Objekts aufgenommen werden. Im letzten Schritt werden beide Spektren verglichen. Für diesen Vergleich werden die Daten der Spektren in je nur 12 Kanäle zusammengefasst. Die resultierenden Verteilungen werden dann mit einem Chi-Quadrat-Test verglichen. Ist das Resultat kleiner als ein Schwellwert, wird von einer hohen Ähnlichkeit ausgegangen, der Vergleich ist erfolgreich. Ansonsten ist er nicht erfolgreich. Das jeweilige Ergebnis wird entweder am Bildschirm oder über Leuchtdioden ausgegeben. Drei Faktoren beeinflussen die erzielbare Zählrate: Peak-Detect-and-Hold (dauert etwa 10-15 µs), Digitalisierung (10-15 µs) und Verarbeitung mit 6502 (35-50 µs). Nach maximal 100 µs ist das Signal aufgenommen, vom 6502 verarbeitet und in den Speicher geschrieben. Theoretisch sind mit der IBX II also bis zu 10.000 Ereignisse pro Sekunde messbar. Typischerweise betreiben wir die IBX II in einem Bereich von 2.000 Ereignissen pro Sekunde. Ein Spektrum kann in 1-2 Minuten aufgenommen werden.

Als Teil des Entwicklungsprozesses haben wir zu Testzwecken einen existierenden Apple-II-Emulator (LinApple) so erweitert, dass er auch die Funktion der beiden Erweiterungskarten enthält. Damit konnten Programmentwicklung und -tests an einem modernen Rechner durchgeführt werden. Interessierte, die unsere Arbeit testen wollen, aber nicht über die notwendige Hardware verfügen, bietet der Emulator einen guten Startpunkt (siehe Endnote 4).

Durch Entwicklung und Test der beiden Erweiterungskarten konnten wir zeigen, dass die Idee, alte Hardware zu benutzen, grundsätzlich funktionieren kann. Bisher noch als Erweiterungskarten im selbst relativ komplexen Apple IIe lässt sich ein ähnliches Design in Zukunft auch auf ein einfacheres 6502-basiertes System anpassen. So ist eine Informationsbarriere vorstellbar, die neben der Hardware der Erweiterungskarten nur einen 6502, etwas ROM für die Software und ausreichend RAM für das Template enthält. Weitere Schritte in Zukunft sind eine Optimierung des Assembler-Programms, aber auch der entwickelten Hardware. Gleichzeitig sollte versucht werden, möglichst verschiedene Wege zu finden, mit denen Alter bzw. Authentizität des verwendeten Mikroprozessors nachgewiesen werden können. Dafür sind nicht-destruktive Methoden, etwa Röntgenmikroskopie, und destruktive Methoden vorstellbar.

Gerne nehmen wir Ideen und Hinweise von anderen auf. Auch wenn noch einige Schritte zu tun sind, hoffen wir, dass unser hier vorgestelltes Projekt ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ist.

Anmerkungen

1) Inhalte dieses Artikels wurden auf dem 34c3 vorgetragen.

2) Bis zum 26.9.2018 haben 67 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 ratifiziert. Zu verschiedenen Aspekten des Verbotsvertrags wurde in den vergangenen Ausgaben von W&F ausführlich berichtet. [die Red.]

3) Zu unterschiedlichen Aspekten der Verifikation nuklearer Abrüstung wird W&F 1-2019 ein mit dem Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit (FONAS) gemeinsam realisiertes W&F-Dossier beiliegen. [die Red.]

4) Software, Hardware Design und modifizierter Emulator verfügbar unter vintageverification.org.

5) Siehe visual6502.org.

6) Siehe monster6502.com.

Alex Glaser und Moritz Kütt sind Friedensforscher und Aktivisten für eine Welt ohne Kernwaffen. Beide sind Physiker und arbeiten am Nuclear Futures Laboratory (nuclearfutures.princeton.edu) und dem Program on Science and Global Security (princeton.edu/sgs/) der Princeton University in den USA. Ihre Forschung behandelt Verifikationstechnologien für Rüstungskontrolle und damit zusammenhängende politische Fragen. Aktuelle Projekte sind unter anderem: Nukleare Archäologie, Zero-Knowledge-Protokolle, Virtual Proofs of Reality, Roboterinspektionen, Disco-Verifikation und Open-Source-Informationsbarrieren für Sprengkopf-Authentifizierung. Für viele der Projekte entwickeln sie eigene Software und Hardware und nutzen Ideen aus der Maker-/Hacker-Szene.

Dieser Artikel erschien in FifF-Kommunikation 1/2018. W&F dankt für die Nachdruckrechte.