Quantitative Begrenzungen von Raketenabwehrsystemen

Quantitative Begrenzungen von Raketenabwehrsystemen

von John Pike

Spätestens seit Reykjavik ist der Zusammenhang zwischen der Abrüstung strategischer Nuklearwaffen und der Begrenzung von Raketenabwehrsystemen deutlich geworden. Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht der ABM-Vertrag von 1972, der angesichts neuer technischer Entwicklungen und politisch motivierter Interpretationsversuche ernsten Belastungsproben ausgesetzt ist. Um diesen Vertrag zu erhalten und zu stärken, wurde u.a. auf dem Hamburger Naturwissenschaftler-Kongreß und dem Moskauer Friedensforum ein Kompromiß zwischen beiden Seiten gefordert, der den Weg zur nuklearen Abrüstung öffnet. Die bislang konkretesten Vorschläge für eine mögliche Einigung wurden Anfang 1987 von John Pike von der Federation of American Scientists ausgearbeitet und in einem mehr als 100seitigen Papier mit zahlreichen quantitativen Grenzwerten und Tabellen zusammengefaßt, das in Auszügen in den Proceedings zum Hamburger Verifikationsworkshop erschienen ist. Angesichts der Verhandlungen zwischen USA und UdSSR sowie zwischen US-Kongreß und US-Regierung über Grenzen für SDI-Versuche geben wir einige übersetzte Auszüge aus der Einleitung zu diesem Papier wieder.

Neue Entwicklungen bei Raketenabwehrtechnologien (BMD: Ballistic Missile Defense) stellen eine große Herausforderung für den Anti Ballistic Missile (ABM)-Vertrag von 1972 dar. Um einem Dilemma vorzubeugen, wurde eine Reihe verschiedener konzeptueller Ansätze vorgeschlagen, den ABM-Vertrag an die Entwicklung der BMD-Technologie anzupassen. Aber die Schwierigkeit, die richtigen Antworten auf diese Probleme zu finden, läßt vermuten, daß wir die falschen Fragen stellen. Eine neue Art des Denkens über den ABM-Vertrag und über ballistische Raketenabwehrtechnoloqie ist notwendig.

Über die letzten zwei Jahre hinweg hat sich die Diskussion auf die Debatte über die breite Auslegung des ABM-Vertrages durch die Reagan-Administration konzentriert, nach der der Vertrag nicht das Testen von exotischen BMD-Technologien begrenzen würde. Es wird in wachsendem Maße deutlich, daß diese Interpretation des Vertrages ohne rechtlichen oder praktischen Wert ist und nicht eingeführt werden wird.

Die Auflösung der Debatte über die breite Interpretation wird jedoch nicht den Konflikt zwischen der permissiven und der restriktiven Lesart der traditionellen Interpretation des ABM-Vertrages lösen. Der Vertrag verbietet Entwicklung, Test und Stationierung von ABM-Komponenten, die weltraumgestützt, luftgestützt, seegestützt oder mobil landgestützt sind. Der Vertrag gibt mehrere Kriterien dafür an, welche Anlagen Gegenstand dieser Begrenzungen sind:

  1. die Komponenten von ABM-Systemen zur Zeit der Unterzeichnung des Vertrages, nämlich Interzeptoren, Startanlagen und Radaranlagen;
  2. Anlagen, die „in einem ABM-Modus getestet“ worden sind (d.h. gegen strategische ballistische Raketen oder ihre Komponenten auf der Flugbahn);
  3. Anlagen, die „ABM-Fähigkeiten“ haben oder „fähig zur Substitution von“ ABM-Komponenten sind.

Die Reagan-Administration versichert, das SDI-Programm sei konstistent mit dem Vertrag mit der Begründung, SDI entwickle keine Komponenten und würde Tests nicht in einem ABM-Modus durchführen oder ABM-Fähigkeiten aufzeigen; somit seien die in SDI demonstrierten Technologien nicht zur Substitution von ABM-Komponenten fähig. Eine restriktivere Lesart des Vertrages führt jedoch zu dem Schluß, daß viele der Tests von SDI mit dem Vertrag unvereinbar sind. Unglücklicherweise gibt der Vertrag nur unzureichende Richtlinien für die Auswahl der geeigneten Auslegung dieser Begriffe.

Das Kernproblem

Das zentrale Problem ist, daß das Fort schreiten der Technologie die Interpretation der Vertragsbegriffe kompliziert hat. 1972 war die Verifikation von Tests im ABM-Modus ein relativ einfacher Prozeß. Der Betrieb einer Radaranlage konnte durch elektronische Aufklärungssatelliten beobachtet werden, der Start einer Abwehrrakete und der Flug eines Ziel-Eintrittsflugkörpers konnten durch verschiedene Mittel verfolgt werden. Diese Aktivitäten lieferten eine ziemlich unzweifelhafte Basis für die Definition von „im ABM-Modus getestet“.

Aber für die Festlegung, ob eine Verrichtung „im ABM-Modus getestet“ wurde, bedeuten die neuen BMD-Technologien eine größere Herausforderung. Passive Sensoren wie Teleskope, die zur Verfolgung von Zielen verwendet werden können, senden keine Signale ab, und ihr Zusammenwirken mit einem Raketenabwehrtest kann schwierig festzustellen sein. Langreichweitige Abwehrraketen können gegen Satellitenziele getestet. werden, die die Charakteristiken strategischer ballistischer Raketen nachahmen.

Unglücklicherweise ist es auch sehr schwierig zu bestimmen, ob ein Gerät fähig ist, eine ABM-Komponente zu ersetzen oder ob es ABM-Fähigkeiten hat, insbesondere wenn das Gerät auf neuen physikalischen Prinzipien beruht. Der ABM-Vertrag enthält eine präzise quantitative Definition, was eine Radaranlage mit ABM-Fähigkeiten darstellt, aber der Vertrag liefert keine Richtlinie, an welchem Punkt ein Bahnverfolgungs-Teleskop fähig ist, ein ABM-Radar zu ersetzen.

Eine Einigung auf quantitative, numerische Definitionen von ABM-Fähigkeiten könnte dieses Problem lösen. Es mag Fragen darüber geben, was eine „ABM-Komponente“ ist oder was „Entwicklung“ bedeutet, aber es sollte mit einer akzeptablen Fehlerspanne möglich sein zu bestimmen, ob ein Spiegel größer als zwei Meter im Durchmesser ist oder nicht. Diese quantitativen Grenzen würden eine weniger mehrdeutige operationale Definition liefern für die „Entwicklung“ einer „ABM-Komponente“, die „ABM-Fähigkeiten“ hat oder „in einem ABM-Modus getestet“ wurde.

Spezifische Begrenzungen

Ein System zur Abwehr ballistischer Raketen besteht aus vier Elementen – Waffen, Waffenstartanlagen, Sensoren und Gefechtsführung (battle Management). Es wird allgemein anerkannt, daß battle management die größte technische Herausforderung für die Vollendung eines Raketenabwehrsystems bedeutet und daß Sensoren größere technische Anforderungen stellen als Waffen und Waffenstartanlagen. Ein Raketenabwehrsystem erfordert das Funktionieren aller vier Elemente, und bei Abwesenheit eines dieser Elemente sind die anderen nur von begrenzter Bedeutung.

Es ist ein unglückliches Paradoxon, daß der technisch anspruchsvollste Aspekt von BMD-Systemen (battle management) zugleich die größten Anforderungen an die Verifikation stellt, während die am wenigsten anspruchsvollen Teile des Problems (Waffen) die geringsten Anforderungen an die Verifikation stellen. Der ABM-Vertrag setzt keine Begrenzungen für Battle-Management-Systeme fest, da von beiden Seiten erkannt wurde, daß solche Begrenzungen schwierig, wenn nicht unmöglich zu verifizieren sein würden.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des ABM-Vertrages waren BMD-Sensoren sehr große Radaranlagen, die mehrere Jahre zur Konstruktion benötigten und daher leicht zu verifizieren waren, so daß der Vertrag ein strenges Regime von Begrenzungen für die Stationierung solcher Radare aufstellte. Aber zukünftige Systeme, die passive Sensoren verwenden, wären viel schwieriger zu verifizieren. Das bedeutet nicht, daß solche zukünftigen Sensorsysteme unmöglich zu verifizieren sein werden, oder daß sie von der Begrenzung ausgenommen werden sollten. Allerdings könnten stringentere Einschränkungen von Waffentests notwendig sein, um die Schwierigkeiten bei der Begrenzung von Sensoren zu kompensieren.

Es gibt wahrscheinlich mehrere Dutzend mögliche Leistungsparameter, die ABM-Fähigkeiten definieren könnten. Aber bereits wenige Hauptparameter – Geschwindigkeit, Höhe, relative Geschwindigkeit, Helligkeit und Öffnung – legen die wichtigsten ABM-Fähigkeiten fest; solche Parameter sind zudem ziemlich einfach zu definieren und zu überwachen. Die Begrenzung eines halben Dutzend der kritischsten Leistungsparameter innerhalb eines Regimes quantitativer Grenzwerte dürfte ausreichend sein und würde den Verhandlungsprozeß nicht unnötig verlängern oder belasten.

Fünf quantitative Grenzen sind besonders aussichtsreich:

Waffen

  1. Eine Grenze für die Helligkeit von Lasern;
  2. Grenzwerte für die Höhe, Vorbeiflugdistanz und relative Geschwindigkeit von Versuchen mit Abfangraketen;

Sensoren

  1. Spezifizierungen für die Zahl und den Ort zugelassener Konstruktionen von großen phasengesteuerten Radaranlagen
  2. Begrenzungen für die Öffnungsweite von Spiegeln oder Fenstern weltraum- oder luftgestützter Teleskopsensoren; Sensoren & Waffen
  3. Grenzen für die thermische Leistung von Nuklearreaktoren im Weltraum.

Eine Schranke für Tests, die besonders vielversprechend aussieht, ist eine Grenze für die Helligkeit von Lasern, die eine Funktion der Wellenlänge des Lasers, der Leistung des Lasers und des Durchmessers des Laserhauptspiegels ist. Die Verifizierung solch einer Grenze würde wahrscheinlich die Verwendung von Überwachungsanlagen in der Nähe von identifizierten oder vermuteten Lasereinrichtungen erfordern.

Im Bereich der Waffen mit kinetischer Energie (kinetic energy weapons) sollten wir vielleicht die Festlegung einer spezifischen Grenze betrachten, unterhalb der es erlaubt wäre, Abfangraketen zu testen, und oberhalb der Versuche verboten würden. Solche Tests würden definiert durch die maximale Geschwindigkeit, mit der eine Rakete oder ein Interzeptor in großer Nähe an einem Ziel vorbeifliegen könnten. So würde der Test einer Abfangrakete oberhalb von 40 Kilometern Höhe und innerhalb von 10 Kilometern Abstand zu einem Ziel mit einer Relativgeschwindigkeit von 3 Kilometern pro Sekunde als Entwicklung einer ABM-Komponente mit ABM-Fähigkeiten angesehen werden, die in einem ABM-Modus getestet wird. Dies würde Befürchtungen über taktische Raketenabwehrsysteme abschwächen. Und wenn alle Versuche oberhalb von 40 Kilometern verboten wären, würde dies alle Besorgnisse über Anti-Satelliten-Waffen auflösen.

Die Festlegung, daß alle großen phasengesteuerten Radaranlagen nicht weiter als 350 Kilometer von den Landesgrenzen entfernt gebaut werden dürften und daß jedes Land nicht mehr als 15 solcher Transmitter stationieren kann, würde eine Wiederholung des Krasnoyarsk/Fylingdales-Streit verhindern. Eine Senkung der Vertragsschwelle für ein ABM-Radar um einen Faktor von zehn würde Sorgen über die taktische Raketenabwehr verringern.

Grenzen für die Öffungsweite passiver Teleskopsensoren würden die BMD-Anwendungen solcher Geräte einschränken. Sensorsatelliten zur Raketenabwehr erfordern viel größere optische Systeme als einfache Frühwarnsatelliten. Und flugzeuggestützte Teleskope benötigen viel größere Fensteröffnungen im Flugzeug, als für Astronomie und Aufklärungszwecke notwendig sind.

Begrenzungen für die thermische Leistung weltraumgestützter Reaktoren könnten indirekt Technologien beschränken, die andernfalls schwierig zu begrenzen wären.

Solch ein Grenzwert könnte verizifiert werden durch die Überwachung der Abfallwärme, die durch den Radiator des Reaktors angestrahlt wird. Multimegawatt-Reaktoren würden notwendig sein, um bestimmte Typen von Raketenabwehr-Waffensystemen mit Energie zu versorgen, wie etwa Generatoren neutraler Teilchenstrahlen. Reaktoren mit einigen zehn oder hundert Kilowatt Leistung wären die Voraussetzung fr den Betrieb mehrerer Raketenabwehr-Sensorsysteme.

Wenn die Verifizierung von Grenzen der thermischen Reaktorleistung sich als zu schwierig erweisen sollte, könnte ein ähnliches Ziel erreicht werden durch ein Startverbot für große Anlagen zur Erzeugung von Nuklearenergie. Die Anwesenheit einer großen Menge von nuklearem Brennstoff könnte entdeckt werden durch die Inspektion eines jeden Satelliten unmittelbar vor seinem Start in den Weltraum.

Literatur

John Pike, Quantitative Limits on Anti-Missile-Systems – A Preliminary Assessment, Fourth Draft, 22 May 1987, Federation of American Scientists,123 Seiten; wesentliche Auszüge sind abgedruckt in: Proceedings of the Workshop „Scientific Aspects of the Verification of Arms Control Treaties“, Part II, S. 137-198, in: Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Vol. 19, Hamburg, June 1987

Weitere aktuelle Literatur zur Diskussion um den ABM-Vertrag ist im Reader der Naturwissenschaftler-Initiative – „SDI und der ABM-Vertrag“ enthalten, zusammengestellt von J. Scheffran im August 1987. Die folgenden Quellen zur ABM-Debatte nach Reykjavik ergänzen eine frühere Literaturliste.

– Erklärung von Generalsekretär Michail Gorbatschow auf der Pressekonferenz in Reykjavik am 12. Oktober 1986, „Blätter für deutsche und internationale Politik“, 11/86, S. 1297-1303; Ronald Reagans Fernsehansprache vom 13.10.1986, „Abrüstungsinfo“, 11/1986, S. 19-21

– Briefing Book on the ABM Treaty and Related Issues, National Campaign to Save the ABM Treaty, Washington 1986; Analysis of the President's Report on Soviet Noncompliance with Arms Control Agreements, „Arms Control Today“, April 1987

– L. Wieland, Testen und Stationieren – Reagan vor heiklen Entscheidungen über SDI, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) vom 7.2.1987; R. Dolzer, Wo endet Forschen, beginnt das Erproben?, „FAZ“ vom 17.2.87; Streit um die weite Auslegung des ABM-Vertrages, „FAZ“ vom 9.2.87; An eine „weite“ Auslegung war nicht gedacht, „FAZ“ vom 18.2.87

– S. Nunn, ABM Reinterpretation, Fundamentally Flawed, „Arms Control Today (ACT)“, April 1987, S. 8-14; Nunn vs. Sofaer, „ACT“, June 1987, S. 9-10; L. N. Cutler, Keeping the Treaty Alive; What Congress Can Do. „ACT“, April 1987, S. 10-11; Six Former Defense Secretaries Support Traditional Interpretation of the ABM Treaty, „ACT“, April 1987; M. Bunn, Kinetic Energy Weapons and the ABM Treaty, „ACT“, March 1987, S. 12, 13, 17; Weinberger Propose Tests Beyond Strict Treaty Interpretation, „ACT“, June 1987, S. 24

– J. B. Rhinelander, J. P. Rubin, Mission Accomplished – An Insider's Account of the ABM Treaty Negotiating Record „ACT“, September 1987, S. 3-14; R. Garthoff, History Confirms the Traditional Meaning, „ACT“, September 1987, S. 15-19; Sofaer´s Last Stand?, „ACT“, October 1987, S. 14-17; M. A. Bryar, Arms Control Legislation Stalls Over SDI Testing and Treaty, „ACT“, November 1987, S. 21; T. K. Longstreth, Latest ABM ploy – old is new, „Bulletin of the Atomic Scientists“, Vol. 43, No. 10, December 1987 S. 3-4; M. Bunn, Shultz Sidesteps ABM Issue, „ACT“ January/Febnuary 1988, S. 24, M. Bunn, Space Laser Raises ABM Treaty Compliance Questions, „ACT“, January/Febnuary 1988, S. 27

John Pike arbeitet bei der Federation of American Scientists

Abschluß der C-Waffen-Konvention: Eine Frage des politischen Willens

Abschluß der C-Waffen-Konvention: Eine Frage des politischen Willens

von Werner Dosch

Die Mittelstreckenraketen waren die zentrale Rüstungsbastion, gegen die die Friedensbewegung angerannt ist. Freuen wir uns, diese Bastion wird geschleift werden! Gewiß, mit der beschlossenen Verschrottung der Raketen entfällt ein Druckpunkt und damit vorübergehend auch ein Stück Orientierung der Friedensbewegung. Von jetzt an muß Abrüstung in Bewegung bleiben, weil sie von jetzt an auf Bewegung angewiesen ist. Die vier Prozent Gefechtsköpfe weniger machen nur Sinn, wenn sie der Beginn eines kontinuierlichen Prozesses sind, bei dem die Menschheit Waffe um Waffenart auf ihre Selbstvernichtung verzichtet. Um diesen Weg durchzustehen, bedarf es notwendiger denn je des Auftriebs einer neuen Friedensbewegung, die sich neu formieren muß, gerade auch durch noch stärkere Ausweitung über die Staats- und Blockgrenzen hinweg. Hier läßt sich nichts erzwingen. Die Selbstorganisation von Menschen zu einer großen politischen Kraft muß sich immer wieder in den einzelnen Köpfen vorbereiten.

Mit dem Abbau eines Teils der Mittelstrekkenraketen rücken in Europa jetzt die konventionellen und die chemischen Waffen stärker in den Mittelpunkt. Der Abschluß der C-Waffenkonvention ist nach 19 Genfer Verhandlungsjahren kaum mehr als eine Frage des politischen Willens. Was hier noch strittig ist, sollte sich nach dem Vorbild der abschließenden INF-Verhandlungen von den Außenministern der USA und UdSSR an einem Wochenende wegverhandeln lassen.

Es kann aber auch ganz anders kommen: Das Credo der Abrüster, die Forderung nach möglichst lückenloser Verifikation, ist besonders schwer zu erfüllen, wenn es um Chemie geht. Kampfstoffchemie läßt sich kontrollmäßig gerade noch fassen, solange sie auf Grund ihrer besonderen Gefährlichkeit als solche erkennbar bleibt. Wenn jetzt ein neuer Typ von sogenannten binären C-Waffen produziert wird, werden diese verräterischen Indikatoren entfallen.

Daher muß die Forderung lauten: Chemische Abrüstung jetzt – solange sie machbar ist! Die Entscheidung für Auf- oder Abrüstung von C-Waffen steht derzeit auf der Kippe. Die Entscheidung zum Frieden braucht Anstöße. Die Friedensbewegung ist aufgerufen!

C-Waffen-Vorräte

Im April haben die Außenminister der USA und der UdSSR Inspektionen der jeweiligen Vernichtungslager für chemische Waffen verabredet. Die Amerikaner hatten schon einmal 1983 ihre Verbrennungsanlage in dem Armee-Depot Tooele, Utah, einer internationalen Inspektion geöffnet, an der sich die Sowjetunion jedoch noch nicht beteiligte. In diesem Jahr haben beide Großmächte ihre chemischen Arsenale gezeigt. Den Anfang machte die Sowjetunion, die im Oktober in Schichany, Bezirk Saratow, 19 verschiedene Typen chemischer Munition vorführte und zeigte, wie Nervenkampfstoffe vernichtet werden. Im November folgte die Bundesrepublik mit der Vorführung der technisch besonders schwierigen Vernichtung von Altkampfstoffen unterschiedlicher Zusammensetzungen in Münster. Im gleichen Monat führten die Amerikaner ihr inzwischen verbessertes Verfahren der Kampfstoffverbrennung in Tooele vor, zugleich aber auch schon Prototypen der geplanten binären C-Waffen. Die Konstruktionsmerkmale von mindestens 11 der noch aktuellen (unitären) US-Waffen waren bereits früher bekanntgegeben worden.1 Jetzt steht noch ein Besuch des britischen Giftzentrums Porton Down aus. Ebenso wie die Bundesrepublik verfügt Großbritannien nicht (mehr) über eigene C-Waffen. Der gewiß aufschlußreiche Einblick in das französische C-Potential wird kaum möglich sein. Frankreich, das bereits C-Waffen besitzt, hat sich in diesem Jahr für eine neue chemische Aufrüstung, offenbar mit Binärwaffen, entschieden.

Das makabre Vorzeigen der schändlichen Giftwaffen ist eine Geste der Abrüstungsbereitschaft. Gerade für die Sowjetunion, die vor wenigen Jahren noch nicht einmal den Besitz chemischer Waffen zugegeben hatte, muß die Demonstration von Schichany ein schwerer Entschluß gewesen sein.

I Vorräte tödlicher Kampfstoffe
USA (Schätzungen nach offenen Angaben) 2
a)Nervenkampfstoffe
8.800 t GB + 4.336 t VX = 13.316 t (munitioniert)zusätzlich 3.538 t in bereits
veralteter Munition

b) Andere tödliche Kampfstoffe:
14.878 t S-Lost und weitere Kampfstoffe, z.B. Lewisit

Die bekannten Kampfstoffe sind in bekannten Munitionstypen bzw. in Containern in 10
Depots gelagert: 8 davon in den USA, 1 auf Johnston Island (Pazifik) und in der
Bundesrepublik. In der BRD befinden sich ca. 435 t Nervenkampfstoffe GB und VX in ca.
145.000 Artillerie-Granaten.

UdSSR Unbekannte Mengen aller Kampfstoffarten in
mindestens 19 verschiedenen Munitionstypen an unbekannten Orten.
Frankreich Unbekannte (kleinere) Mengen und Typen
chemischer Munition. Aufrüstung mit vermutlich binären CW 1987 beschlossen.
Proliferation Mindestens 15 weitere Staaten verfügen
über CW. „CW = die Atombombe des kleinen Mannes“

In Kasten 1 ist zusammengefaßt, was über C-Potentiale bekannt ist. Das Informationsmonopol der Vereinigten Staaten spiegelt sich darin wider, daß hier plausible Schätzungen der grundsätzlich geheimgehaltenen Kampfstoffmengen überhaupt möglich sind. Auch die Vereinigten Staaten geben also keine offiziellen Informationen über ihre Vorräte. Sie haben aber bekannt gemacht, welche Kampfstoffe in welchen Munitionsarten und in welcher prozentualen Verteilung über die 8 bekannten kontinentalen US-Lager verteilt sind.3

Amerikanische Schätzungen der sowjetischen Kampfstoffvorräte gehen bis weit über das 10-fache der US-Bestände hinaus und sind offenbar im Sinne von „worst case“-Annahmen überhöht.

Wegen unterschiedlicher biologischer Wirkungen und dazu erforderlicher Giftmengen lassen sich Kampfstoffe nicht ohne weiteres vergleichen. Nervenkampfstoffe sind mit Abstand am gefährlichsten. Bei Spekulationen über Tonnagen ist weiterhin zu beachten, daß die Waffen rund 10 mal so viel wiegen wie das darin gespeicherte Gift.

Ein ernstes Problem ist die zunehmende Weiterverbreitung (Proliferation) gerade auch bei C-Waffen. Nach US-Angaben 4 ist bei 4 Staaten der Besitz von C-Waffen evident: Frankreich, Irak, Sowjetunion und den Vereinigten Staaten. 11 weitere Staaten werden verdächtigt, daß sie über solche Waffen verfügen: Ägypten, Äthiopien, Burma, China, Israel, Nordkorea, Libyen, Syrien, Taiwan, Thailand und Vietnam. Als Schwellenländer werden außerdem der Iran und Südkorea eingeschätzt.

Proliferation erschwert und verunsichert Abrüstung und wirkt wie eine heimtückische Zeituhr. Eine besondere Destruktivität geht von Frankreich aus, das bei quantitativ geringem Einsatz mit eigenen Mittelstreckenraketen, der Neutronenbombe und jetzt auch modernisierten C-Waffen Abrüstungshindernisse aufbaut. Die genannten Waffen bedrohen auf Grund ihrer begrenzten Reichweiten auch die befreundete Bundesrepublik.

Wirkung und militärischer Einsatz von C-Waffen

Seit dem vorigen Jahrhundert wird versucht, die Greuel des industrialisierten Krieges durch völkerrechtliche Normen zu begrenzen. Innerhalb des Kriegsvölkerrechts soll das „Haager Recht“ dafür sorgen, daß den Kriegsführenden „kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes“ zusteht. Das „Genfer Recht“ will dagegen bestimmte Personengruppen, vor allem die Zivilbevölkerung, vor Kriegseinwirkungen bewahren.5 In der Realität nimmt aber das Verhältnis von ermordeten Zivilisten zu Soldaten von einem Krieg zum nächsten zu.

Nervenkampfstoffe töten in geringsten Mengen durch Atmung, Hautkontakt und Nahrungsaufnahme. Zivilisten sind unter den Bedingungen eines modernen Krieges vor Giftgas nicht zu schützen. Soldaten verfügen dagegen über die erforderlichen Schutzmittel: Maske, Kampfanzug, gasdichte Fahrzeuge und dergleichen. Sie werden dazu trainiert, innerhalb von Sekunden, die hier zählen, diesen Schutz zu aktivieren. Der Einsatz von Giftgas hat in bisherigen Kriegen zu entsetzlichem Leid und Sterben geführt. Aber durch keinen dieser barbarischen Akte wurden jemals Schlachten oder gar Kriege entschieden. In den letzten Jahren haben Befürworter der C-Waffen angeführt, daß diese dazu benutzt werden könnten, das Leben beispielsweise auf einem frontnahen Flugplatz auszurotten, den der Aggressor im Zuge einer „Vorwärtsverteidigung“ anschließend einnehmen und selbst nutzen möchte. Eine andere Vorstellung ist die, daß sich im Chaos eines Krieges so etwas wie eine Eskalationsfolge der Waffenarten einhalten ließe – konventionell, chemisch, atomar -, wobei die chemischen Massenvernichtungsmittel die „atomare Schwelle“ anheben sollen. Beide Vorstellungen sind militärisch höchst fragwürdig.

Die Unsinnigkeit und Widersprüchlichkeit einer Waffe, die bei dem geringsten Einsatz schon große Teile der Zivilbevölkerung umbringen würde, deren militärischer Effekt aber selbst bei massivstem Einsatz ungewiß bleibt, ist in Kasten 2 veranschaulicht.

Chemischer Krieg in Europa: 98 % der Opfer Zivilisten – militärischer Effekt fragwürdig?
1. Aspekt: C-Waffen töten in geringsten Mengen

Unter der (unrealistischen) Annahme einer 3 Meter hohen tödlichen Wolke mit dem Nervenkampfstoff VX
und eintägiger Einwirkung:
Gebiet km2 tödl. VX-Menge in t* % der Vorräte** x-facher Overkill
BRD 248.103 5 0,02 5.803
Mitteleuropa 1.132.103 24 0.08 1.272
Welt (Landmasse) 149.106 3.104 10 3
Annahmen: * LCt50VX = 10 mg x min x m-3 6, hochgerechnet auf
1 Tag | ** US-Vorräte = SU-Vorräte = jeweils ca. 15.000 t
2. Aspekt: Der militärische C-Einsatz wird im Tonnenmaßstab geplant
Bei Kampfhandlungen werden 0,1- 10t Kampfstoffe pro Hektar oder pro Ziel verschossen.
(10 t/ha ist 5 Millionen mal mehr als nötig um zu töten). Dieser ungeheure Oberschuß
wird für erforderlich gehalten
– weil Soldaten sich gegen C-Waffen schützen können
– und wegen das Einflusses von Wind und Wetter

Bei dem hypothetischen Modell der tödlichen Wolke wurde der seßhafte Kampfstoff VX angenommen. Die Giftmengen, die sich rechnerisch ergeben, würden sich im Falle der gedachten Kontamination der Bundesrepublik und selbst noch von Mitteleuropa mit einem Lastwagen transportieren lassen. Aus dem bisher Gesagten lassen sich folgende Schlußfolgerungen ziehen:

1. C-Waffen sind Unsinnswaffen.. Sie töten Zivilisten, ihre militärische Bedeutung hängt von der Überraschung ab 7 und beruht letztlich darauf, daß Soldaten durch die Ungefüge Schutzkleidung bei ihrem Handwerk behindert werden.

2. Die vorhandenen Nervenkampfstoffe sind bereits so giftig, daß es von untergeordneter Bedeutung ist, ob zu den bekannten noch neue Gifte entwickelt werden oder nicht. Aus dem gleichen Grund sind auch die wahren (geheimen) C-Vorräte der Supermächte zweitrangig: Sie sind auf jeden Fall zu groß!

3. Der Vorbehalt einiger Unterzeichnerstaaten des Genfer Protokolls, C-Waffen als „Repressalie“ (Vergeltungskapazität) für den Fall zu benötigen, daß sie mit C-Waffen angegriffen werden 8 überzeugt nicht: C-Waffen morden auch als Repressalie Zivilisten und sind militärisch obsolet.

Ächtung der C-Waffen: Welche Chancen hat die C-Konvention?

Das Verbot der C-Waffen, über das in Genf seit 1968 unter Beteiligung von 40 UN-Mitgliedsstaaten und zusätzlich (mit Unterbrechungen) auch bilateral zwischen den USA und der UdSSR verhandelt wird, muß umfassen: Die Kontrolle der Beständevernichtung und der Nichtherstellung chemischer Waffen.9 Der Rahmen des Abkommens – Definitionen, Richtlinien für die zu schaffende Verifikationsbehörde und -prozeduren, Fristen und Formalitäten – war im Prinzip, wenn auch noch mit alternativen Formulierungen, bereits 1984 fertig (CD/539; vgl. auch 10). Seitdem hängt der Vertrag kaum noch von Verhandlungsdurchbrüchen ab, auch nicht in der Verifikationsfrage. Es fehlt, daß er endlich beschlossen wird.

Eine lückenlose Erfassung eventueller verbotener C-Aktivitäten ist nicht möglich. Abrüstung ist stets auf eine Mischung von Kontrolle und Vertrauen angewiesen und kann kaum mehr behindert werden, als durch die Forderung nach absoluter Verifikation. Der wichtige quantitative Aspekt des Problems der C-Abrüstung ist in Kasten 3 dargestellt: Zu einem C-Potential gehört eine Mindestmenge an Waffen. Die vorhandenen Instrumente der Kontrolle und der chemischen Spurenanalytik sind zu empfindlich, als daß es ein Staat wagen könnte, das C-Verbot zu unterlaufen.

Läßt sich die Abrüstung von C-Waffen kontrollieren?

Weil Kampfstoffe heimlich produziert werden könnten, gibt es Zweifel, ob ein Totalverbot
verfiziert werden kann.

In der Tat – ein Chemiestudent, der es darauf anlegt, ist kaum daran zu hindern, einen
Kampfstoff in Mengen von 1 oder 2 Litern herzustellen. Ebenso wenig läßt sich
verhindern, daß Gifte zu kriminellen oder terroristischen Zwecken mißbraucht werden.

Für militärische Zwecke werden jedoch Vorräte in der Größenordnung von 10.000
Tonnen Kampfstoffen benötigt. Dies entspricht etwa 100.000 Tonnen chemischer Waffen
(Granaten, Bomben oder dgl.).

Es ist ausgeschlossen, daß sich Vorräte auch weit unterhalb dieser Mengen (in
speziellen Lagern) vor den nationalen und internationalen Instrumenten der Verifikation
verbergen lassen.

Veränderte Situation nach den Binaries

Die Entwicklung binärer C-Waffen wird in den USA seit 1954 betrieben.11 Präsident Reagan forderte seit 1982 die Produktion dieser Waffen, konnte sich aber nur schrittweise gegen den Kongreß durchsetzen, der die Mittelfreigabe immer wieder verzögerte. Senator Mike O. Hatfield, Vorsitzender des Bewilligungsausschusses, richtete ebenfalls schon 1982 einen dringenden Appell an die Europäer, die für Europa bestimmten neuen Giftwaffen nicht zu akzeptieren. Am 19. Dezember 1985 genehmigte der Kongreß schließlich die Produktion von geplanten 1,2 Millionen Haubitzengranaten vom Kaliber 155 mm mit jeweils 4,4 kg des binären Nervenkampfstoffes Sarin, band die Genehmigung jedoch an folgende Auflagen an den Präsidenten: Dieser mußte dafür sorgen, daß die NATO den neuen C-Waffen als Streitkräfteziel zustimmt und Stationierungspläne sowie Einsatzrichtlinien für diese Waffen erläßt.

Die Zustimmung zu dem neuen Streitkräfteziel kam am 22. Mai 1986 zustande, allerdings nicht auf der vom Kongreß vorgeschriebenen hohen Ebene der Außenminister, sondern nur der des Nordatlantikrates, und sie wurde ohne Vorbehalte auch nur von der Bundesrepublik, England und der Türkei gegeben.10 US-Senatoren erhoben daraufhin Einspruch bei dem Generalsekretär der NATO, Lord Carrington, wegen des niedrigen Ranges der Entscheidung und der fragwürdigen Konsensbildung. Am 18.10.1987 hat der Präsident in Erfüllung einer letzten Kongreßauflage formell versichert, daß die Produktion der (binären) „C-Waffen im Interesse der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und der Interessen der anderen NATO-Mitglieder notwendig“ sei. C-Waffen sind zwar ohne jede Bedeutung für die amerikanische Landesverteidigung; mit der Erklärung des Präsidenten war aber die letzte Hürde, die der Kongreß vor die neuen Giftwaffen gesetzt hatte, im Prinzip, wenn auch nicht in guter Form, genommen. Bereits 1987 durften Bestandteile der Binärgranaten gefertigt werden, nur der Zusammenbau war bis zum 1. Dezember 1987 verwehrt. Zur Stunde dieses Schreibens ist es noch ungewiß, ob der US-Kongreß die Produktion jetzt zuläßt. Ebenfalls unklar ist der Stand des Genehmigungsverfahrens bei der zweiten Binärwaffe, der Gleitbombe „Bigeye“. Geplant sind 44.000 dieser Bomben mit jeweils 226 kg binärem VX, das während des Fluges versprüht werden soll. Die Entscheidung über diese Waffe war wegen gravierender Funktionsmngel 1985 zurückgestellt worden.

Die Veränderung der Kontrollsituation bei C-Waffen durch das mögliche Auftreten von Binärwaffen ist in Kasten 4 dargestellt. Das Prinzip der Binärwaffen beruht bekanntlich darauf, daß 2 oder mehr Chemikalien (sogenannte Prekursor) erst nach dem Abschuß der Waffe in einer schnellen chemischen Reaktion den Kampfstoff bilden. Beispielsweise entsteht binäres Sarin gemäß

Methylphosphonsäure-difluorid + Isopropanol Sarin + Flußsäure
„Schlüssel“perkursor 2. Perkursor Nervenkampfstoff Beiprodukt (Ballast)
flüssig flüssig flüssig Gas

Die US-Army hatte eine Zeitlang nach „kleinen Fabriken mit spezieller Erfahrung“ gesucht, für die die Produktion der Schlüsselkomponenten eine „goldene Gelegenheit“12 sein könnten Bei einem C-Verbot wäre es schwierig, solche Fabriken ausfindig zu machen. Isopropanol ist eine allgemein verfügbare Chemikalie, die nicht speziell hergestellt werden muß und die auch nicht reglementiert werden kann. Anstelle von Sarin kann der Nervenkampfstoff Soman binär hergestellt werden, wenn Pinakolyl-Alkohol als zweitem Prekursor eingesetzt wird. Auch Gifte, die sich z.B. wegen begrenzter Lagerbeständigkeit nicht als Kampfstoff eignen, sind u.U. binär zugänglich: Als Beispiel ließe sich Phenyl-Sarin anführen, das mit Phenol als 2. Prekursor entsteht.

Die Binärreaktion wird dadurch ausgelöst daß Behälter mit den beiden Komponenten beim Abschuß der Granate platzen und die Geschoßdrehung eine intensive Durchmischung der Flüssigkeiten bewirkt. Der Alkoholkanister darf grundsätzlich erst unmittelbar vor dem Abschoß in die Granate eingesetzt werden. Der US-Kongreß hat sogar vorgeschrieben, daß Granate und zweiter Kanister in verschiedenen US-Bundesstaaten aufbewahrt werden müssen, solange sich die Waffen in den USA befinden. Dies alles unterstreicht den Bausteincharakter der Binärwaffen. Wenn die kennzeichnende Beschriftung weggelassen wird, ist die chemische Granate nicht von anderen Granaten des in der NATO verbreiteten Kalibers 155 mm zu unterscheiden. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil Binärwaffen nicht unbedingt in speziellen Lagern untergebracht werden müssen.

Die oben formulierte „Sarin-Gleichung“ zeigt nur einen der Wege, auf denen binär ein Kampfstoff entstehen kann, und die Reaktion ist stark vereinfacht geschrieben. Tatsächlich enthält der Kanister mit dem phosphororganischen Prekursor noch 2 % N,N-diisopropylcarbodiimid und der andere Kanister ein Gemisch aus 72 % Isopropanol und 28 % Isopropylamin (als Reaktionsbeschleuniger).13 Während des Flugs der Granate soll die Ausbeute an Sarin 80 % betragen. Wegen der Anwesenheit von Zusatzstoffen und der Bildung von Flußsäure entspricht dies aber nur etwa 60 % Sarin bezogen auf die mitgeführten Chemikalien.

Veränderte Situation nach den Binaries
Gegenwärtige (unitäre) C-Waffen binäre C-Waffen
Produktion Spezialfabriken umgeben von Sicherheitszonen in gewöhnlichen Fabriken möglich
vh I
Transport gefährlich, spezielleSicherheitsvorkehrungen kein besonderes Risiko, Perkursoren werden getrennt
transportiert und gelagert.Logistische probleme?
h I
Lagerung spezielle Lager, erkennbar an Sicherheitsmaßnahmen ähnlich
A-Lager
spezielle Lager nicht unbedingt erforderlich
vh I
Handhabung Gefährlichb auch für den Agressor keine besonderen Risiken
Wahrscheinlichkeit der
Entdeckung: vh = sehr hoch, h = hoch, l = gering

Die erwähnten Eigenschaften machen gemäß Kasten 4 die Kontrolle von Binärwaffen sehr viel schwieriger als die der Unitaren C-Waffen. C-Abrüstung muß daher beschlossen werden, bevor Binärwaffen, zumindest in nennenswerten Mengen, in die Welt gesetzt sind.

Der Vertrag über die Abrüstung der Mittelstreckenraketen hat gerade deutlich gemacht, bis in welche Tiefen bisheriger Militärgeheimnisse Kontrolle vordringen muß. Es kann durchaus nützlich sein, daß sich die Kontrahenten so intensiv beobachten müssen. Je realistischer die Basis der gegenseitigen Einschätzung wird, desto weniger können aufgeblasene Feindbilder die Realität ersetzen; Kontrolle kann ausgebrochen vertrauensbildend wirken. Überzogene Kontrolle wird aber Mißtrauen fördern. Die gerade noch günstigen Verifikationspfade sind schmal und kostbar, Kontrollvereinbarungen sollten so abgestimmt werden, daß sie effizient sind und Vertrauen eher schaffen als verbrauchen. Für die C-Konvention bedeutet dies: Sie muß auf der Basis der bisherigen, Unitaren C-Waffen abgeschlossen werden, man darf nicht warten, bis diese Basis durch die aufkommenden Binärwaffen zerrüttet wird. Nach 19 Verhandlungsjahren über die Abschaffung der alten C-Waffen haben sich die Staaten damit vertraut gemacht, was an Kontrolle auf sie zukommt. Die Vernichtung dieser Waffen wird als gemeinsamer Erfolg empfunden werden und kann die alleinige Basis schaffen, von der aus sich mögliche künftige Verstöße, unitär oder binär, im Keine ersticken lassen und auch das durch Proliferation zustande gekommene Giftgas wieder aus der Welt geschafft werden kann.

Abkürzungen

Kampfstoffe:

GB = SARIN = Methylfluorphosphonsäureisopropylester;

GD = Soman = Methylfluorphosphonsäurepinakolinester,

VX = Ethyl-S-diisopropylaminethylmethylphosphonsäureethiolat,

S-Lost = HD = Yperit = Senfgas = 2-dichlordiethylsulfid,

Lewisit = 2-Chlor = Vinylarsindichlorid.

LCT50 = „Habersches Tödlichkeitsprodukt“: Giftmenge, die beim Binatmen bei 50% der Betroffenen zum Tode führt in mg x min x m-3.

Anmerkungen

1 Chemical Stockpile Disposal Program. Draft Programmatic Fnvironmental Impact Statement (DPEIS). Office of the secretary of Defense. wa shington D.C. 20301. Juli 1986 Zurück

2 Perry Robinson J. P. in SIPRI Yearbook 1986, Oxford University Press, s. 168 wie Zitat Zurück

3 Wie Zitat 1 Zurück

4 Arms Control Today September 1986 Zurück

5 Däubler, W., Stationierung und Grundgesetz, rororo aktuell 1982 Zurück

6 WHO, Health Aspects of Chemical and Biological Weapons. Genf 1970 Zurück

7 Field Manual 100-5, Headquarter, Department of the Army, Washington D.C., 20. August 1982, 7-12 Zurück

8 Bundesminister für Verteidigung, Weißbuch 1983 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Bonn 1983, Abschnitt 288 Zurück

9 Hoffmann, H. in Dosch, W., Herrlich, R. (Hrsg.) Ächtung der Giftwaffen, Fischer 1985, 57-72 Zurück

10 wie 9 (Einleitung) 29-31 Zurück

11 Weltföderation der Wissenschaftler: Chemische Waffen und die Folgen ihrer Anwendung. Studie des Abrüstungsausschusses 1986, S. 41 Zurück

12 Ember, L. R., Chemistry and Engeneering News, Washington D.C., August 1982, 32-34 Zurück

13 Stöhr, R. Mitteilungsblatt Chemische Gesellschaft DDR, April 1987, S. 80 Zurück

Dr. Werner Dosch ist Professor am Institut für Geowissenschaften der Universität Mainz.

Der B-Waffenvertrag nach der II. Reviewkonferenz: Einen biologischen Rüstungswettlauf verhindern!

Der B-Waffenvertrag nach der II. Reviewkonferenz: Einen biologischen Rüstungswettlauf verhindern!

von Helmut Weigel

Die ungeahnten Möglichkeiten durch die neuen Methoden der Gentechnologie nähren die alten Hoffnungen der Militärs: Die Liste der Nachteile von einst wurde längst zum „Wunschkatalog“ an die Gentechniker von heute (siehe Kasten). Es wird wieder intensiv geforscht. Dabei verbietet der 1972 für die B-Waffen abgeschlossene Vertrag nicht nur ihren Einsam, sondern auch ihre Entwicklung, Herstellung und Lagerung. Es ist bis heute der einzige Vertrag, der eine gesamte Waffengattung umfaßt. Von daher ist es gerade heute von höchster Wichtigkeit, alles daran zu sehen, daß dieses Übereinkommen seinen ursprünglichen Absichten auch zukünftig gerecht wird. Es dürfte die einzige mögliche Alternative sein, um heute einen neuen biologischen „Rüstungswettlauf“ einzudämmen.

Dieser Aufgaben sahen sich die diplomatischen Vertreter von 67 Nationen im vergangenen Herbst gegenübergestellt, als sie sich zu einer Konferenz in Genf trafen, um die B-Waffen-Konvention auf Mängel hin zu überprüfen. Fest steht heute, daß die mit dieser Konferenz verbundenen Erwartungen, die schließlich nach zähem Ringen erzielten und in einer gemeinsamen Abschlußerklärung zusammengefaßten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen erst noch in den politischen Alltag eingebunden werden müssen. Das seht voraus, daß die Stimmen der aktiv Beteiligten nicht im diplomatischen Dschungel verhallen. Ihre, naturgemäß die eigene Sichtweise hervorhebende, Kommentierung der Konferenz ist jüngst in „Disarmement“ erschienen.1

Alle Teilnehmer waren sich der Herausforderung bewußt, den in Schwierigkeiten geratenen Vertrag zu stärken. Sie konnten seine Anfechtbarkeit nicht länger mehr ignorieren, zu offensichtlich sind inzwischen die gewaltigen Mißbrauchsmöglichkeiten von Bio- und Gentechnologie. Noch auf der 1. Konferenz zur Überprüfung des B-Waffen-Vertrages glaubte man, daß der Vertrag ausreichend umfassend sei, um neue Entwicklungen abzudecken. Das genügte diesmal nicht mehr.

Dazu trug ganz wesentlich eine SIPRI-Studie bei, die zu Beginn der Konferenz an alle Delegationen verteilt wurde und schonungslos die Vertragsschwächen bloßlegte. Diese von dem Virologen und Mitglied der DDR-Delegation, Erhard Geissler, herausgegebene Studie wurde wegen ihrer konkreten, von einer internationalen Wissenschaftler- und Expertengruppe unterstützten Vorschläge gelobt. „Biological and Toxin Weapons Today“, so der Titel der Studie, erkannte aber auch die Grenzen: Eine vollständige Beseitigung aller B- und Toxinwaffen wird wohl nur durch ein Verbot von C-Waffen erreicht werden können. Geissler war übrigens der einzige aktive, international anerkannte Biowissenschaftler auf der Konferenz.

Nicht ohne Einfluß auf die schließlich erzielten Fortschritte dürfte das damals bevorstehende Gipfeltreffen in Reykjavik gewesen sein. Die üblichen amerikanischen Anschuldigungen an die Adresse der Sowjetunion fielen vergleichsweise moderat aus. Lynn M. Hansen, Assistenzdirektor für multilaterale Angelegenheiten bei der amerikanischen Rüstungskontrollbehörde, bezeichnete in seiner Konferenzkommentierung das Vorgehen der US-Delegation als „kritisch, aber konstruktiv“.9 Offensichtlich wollte man, auch mit Rücksicht auf die neutralen Staaten, Kooperationsbereitschaft demonstrieren und das Thema in dieser Runde nicht allzusehr hochspielen.

Mehr noch überraschte die Sowjetunion. Gleich zu Konferenzbeginn bot sie an, alle Fragen bezüglich vorhandener Zweifel an ihrer Vertragstreue zu beantworten. Der sowjetische Vertreter sagte, sein Land wäre bereit, alle Informationen zu geben, welche die amerikanische Delegation haben möchte, um ihre Zweifel ausräumen zu können, und fing von sich aus an, über die Milzbrandepidemie von Swerdiowsk im Jahre 1979 zu berichten. Er führte Beweise an, die die US-Behauptung, es handle sich um die Folgen eines Unfalls in einer geheimen Fabrik für biologische Kampfstoffe, widerlegten. Das wirkte überzeugend. Ein europäischer Delegierter warnte: der Westen könnte noch von einer Informationsflut aus dem Osten überrascht werden.

Sichtlich bemüht um die Stärkung des B-Waffen-Vertrages schlug die Gruppe der sozialistischen Staaten im Laufe der Generaldebatte die Ausarbeitung eines Ergänzungsprotokolls zur Klärung von Kontrollmaßnahmen und ein Expertentreffen vor, das eine gesonderte Konferenz zur rechtsverbindlichen Annahme des ausgearbeiteten Protokolls vorbereiten sollte, fand damit Anforderungen an militärisch einsetzbare pathogene Mikroorganismen, Viren und Toxine aber keine Mehrheit, da sich die Mehrheit der Delegation schon zu Beginn der Konferenz darauf verständigt hatte, daß ein formeller Ergänzungsantrag nicht in der Zuständigkeit dieser Konferenz liege. Der Vorschlag war dennoch bemerkenswert, denn nach wie vor gab und gibt es sehr unterschiedliche Meinungen darüber, wie eine verbindliche Änderung des Vertrages eingeleitet werden sollte.

(US Department of Army and Air Force, 1964) 2:

– stark schädigendeWirkung

– eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten

– Möglichkeit effizienter Verbreitung (Versprühen als Aerosol, Stabilität, Kontrollierbarkeit)

– Herstellbarkeit in großen Mengen

Vom Pentagon durch Gentechnik zukünftig als realisierbar eingeschätzt (US Department of Defense Biological Defense Program, 1986) 3:

– in Minuten wirkende Toxine; maßgeschneiderte, physiologisch aktive Peptide

– Organismen mit neuen Immuncharakeristiken, die sich einem Impfschutz oder dem menschlichen Immunsystem entziehen

– Impfstoffe, Diagnoseverfahren; umweltstabile Toxine

– in großen Mengen herstellbare Pflanzen- und Pilztoxine

Vor allem Schweden und den neutralen Staaten war es zu verdanken, daß man mit dem Problem einer besseren Vertragsüberwachung weiterkam. Der schwedische Vorschlag lief darauf hinaus, verstärkt Informationen auszutauschen. Denn nur absolute Offenheit kann jene Verdächtigungen verhindern, die den Vorwand für eskalierende militärische Verteidigungsantworten liefern. Man einigte sich auf wichtige vertrauensbildende Maßnahmen zur Stärkung des Vertrages. Zukünftig sollen die Standorte der sogenannten Hochsicherheitslabore, sowie Umfang und Art der dort betriebenen Forschung, ebenso bekannt gemacht werden, wie das Auftreten ungewöhnlicher Krankheitsausbrüche irgendwo auf der Welt. Darüberhinaus sollen auf wissenschaftlicher Ebene Kontakte ausgebaut und gemeinsame Forschungsprogramme gefördert werden.

Freilich ist damit noch immer ungeklärt, wie mit einer vorgebrachten Anschuldigung, den Vertrag zu verletzen, verfahren werden soll. Man kann sich zwar an den UN-Sicherheitsrat wenden, jedoch genügte bisher stets ein Veto, um es erst gar nicht zur Einberufung einer Untersuchungskommission kommen zu lassen. Der Versuch der USA, den Sicherheitsrat zu umgehen, indem sie beispielsweise ihre Anschuldigungen über sowjetische Vertragsverletzungen vor die Generalversammlung brachten, hatte auch nicht mehr Erfolg. Denn unabhängig davon, wer letztlich eine Expertengruppe einberuft, zur tatsächlichen Aufklärung braucht man zuerst ein von allen akzeptiertes Überprüfungsverfahren, welches insbesondere Vor-Ort-Untersuchungen regelt. Ohne abgestimmte Verifikationsprozeduren leidet nämlich die Glaubwürdigkeit einer wie auch immer zusammengesetzten Untersuchungskommission, ja sogar ihr Mißbrauch kann nicht ausgeschlossen werden. Hier ist von allen Beteiligten noch einige Arbeit zu leisten.

Ungeachtet dessen wurde erneut, wie schon auf der ersten Zusammenkunft, der ziemlich unklare Vorschlag eines „Konsultativmeetings“ eingebracht, das jeder Staat jederzeit fordern könne und in dem kein Staat ein Vetorecht haben dürfe. Als die Konferenz hierzu beschloß, ein solches Konsultativmeeting erst einmal klarer zu definieren und seine Aufgaben besser zu präzisieren, entsprach das nicht ganz den Erwartungen vieler westlicher Delegationen. Viele wünschten sich, den UNO

Generalsekretär mit der Einberufung eines derartigen Meetings zu betrauen, wie es im Falle des Iran-Irak-Konflikt zur Prüfung eines unerlaubten C-Waffen-Einsatzes bereits einmal geschehen ist.

Die überaus rasche Entwicklung auf dem Gebiet der Bio- und Gentechnologie, so der peruanische Botschafter Jorge M. Pando in seiner Konferenzbewertung,4 bereitet den Dritte-Welt-Staaten zunehmend Sorge. Sie warnen vor einer rapide größer werdenden Kluft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern bei der friedlichen Nutzung der Gen- und Biotechnologie und fordern deshalb neue institutionelle Wege, die eine bessere Zusammenarbeit gewährleisten sollen. Die sozialistischen Staaten unterstützen zwar dieses Verlangen, aber noch gibt es kaum Fortschritte. Auch die in der Abschlußerklärung der B-Waffen-Konferenz formulierte Forderung, ökonomische und soziale Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern, bleibt ohne Wirkung, solange lediglich auf andere diplomatische Gesprächskreise verwiesen wird und konkrete Lösungsansätze fehlen. Man war ganz offensichtlich froh, das Problem auf die UNO-Konferenz über zusammenhängende zwischen Abrüstung und Entwicklung, die im Herbst dieses Jahres stattfand, vertagen zu können.

Unter dem Eindruck der Pannen in Fort Detrick 5, die unmittelbar vor Konferenzbeginn bekannt wurden, aber auch aus Furcht vor denkbaren terroristischen Absichten, drängten die Konferenzteilnehmer auf nationale Gesetze zur Laborsicherheit. Jeder Staat solle die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verbleib pathogener und toxischer Materialien zu überwachen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gefährdungspotential militärisch interessanter „Agenzien“ per Gesetz überhaupt angemessen kontrollierbar ist. Nicht wenige Wissenschaftler sind vielmehr der Meinung, daß eine Kontrolle neuer Agenzien sehr viel schwieriger sei als ihre Entwicklung.

Eine gravierende Schwäche des Vertrages ist sein Geltungsbereich. Durch die stürmische Entwicklung der Biotechnologien läuft der Vertrag Gefahr, überholt zu werden. Noch vor wenigen Jahren eindeutig als biologisch eingestufte „Agenzien“ lassen sich heute zu Substanzen reduzieren, für die der Vertrag nicht mehr gilt. Die bisherige Definition von B- und Toxinwaffen müßte daher unbedingt erweitert und präzisiert werden. In einer zwischen den Hauptantagonisten direkt ausgehandelten Formulierung ist nochmals eindringlich die Gültigkeit des Vertrages für alle relevanten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen unter ausdrücklicher Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen wiederholt worden.6

Eine international anerkannte Definition für Toxine fehlt jedoch. Damit existiert nach wie vor eine Grauzone zwischen dem vorhandenen B-Waffen-Vertrag und dem ausstehenden C-Waffen-Übereinkommen. Diese Situation unterstreicht abermals die Wichtigkeit eines umfassenden Verbots chemischer Waffen.

Nach Abschluß der Generaldebatte lagen insgesamt 49 Vorschläge für die Abschlußerklärung auf dem Tisch. Dennoch schaffte man es, in nur 4 Tagen einen konsensfähigen Entwurf abzufassen. Diese Meisterleistung war einmal möglich, weil in der ersten Konferenzwoche der erfolgreiche Abschluß der Stockholmer Konferenz Verhandlungsbereitschaft signalisierte, freilich aber auch, weil die Angst vor einem neuerlichen Rückschlag sehr groß war. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Abschlußerklärung enthält Konkreteres als vergleichbare Texte so mancher anderen Konferenz. Den zu verhandelnden Stoff für das nächste Treffen, das nicht später als 1991 stattfinden soll, hat man sich gleich mit aufgegeben. Vorgesehen ist u.a. die weitere wissenschaftlich-technische Entwicklung der Biotechnologie, die Wirksamkeit eingeleiteter vertrauensbildender Maßnahmen und rechtsverbindliche Verbesserungen des Vertrages zu beraten.

Obwohl mit der Formulierung von Verhandlungsthemen für die nächste Untersuchungskonferenz wichtige Entscheidungen zunächst hinausgeschoben wurden, bleibt als politisches Ergebnis, die offenen Punkte (Definitionsfragen, Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit der getroffenen Vereinbarungen) benannt zu haben und die Absicht, sie einer Lösung zuführen zu wollen. Zwar haben die Gegner rechtsverbindlicher Erklärungen noch einmal Zeit gewonnen, jedoch kann es sich kein Staat mehr leisten, auf den ursprünglichen Vertragstext zurückzufallen. Ausschlaggebend für diese Vorgehensweise war die nicht unbegründete Hoffnung vieler Konferenzteilnehmer, daß noch vor Ende der 80er Jahre ein Vetrag über chemische Waffen zum Abschluß komme. Sobald ein solcher Vertrag unterzeichnet ist, so glaubt man, dürfe die Befürwortung einer Vertragsergänzung oder -änderung sehr viel wahrscheinlicher sein. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß die Verifikation für biologische Waffen sehr viel schwieriger sein wird als für chemische Waffen.

Das eigentliche Problem des B-Waffen-Vertrages, die Erlaubnis von Forschung zu Verteidigungszwecken, bleibt ungelöst. Wer immer in den Militärlabors mit Krankheitserregern und Bakterien geotechnisch probiert – und biologische Agenzien und Toxine sind heute leicht und schnell herstellbar – wird seine Arbeit als erlaubte Forschung im Sinne des B-Waffen-Vertrages verstehen. Was nützt aber ein Entwicklungsverbot für offensive Zwecke, wenn Nachweis und Schutzgeräte mit echtem B-Kampfstoff getestet und nach Impfstoffen für ausgefallene Krankheiten gesucht wird? Die Forschung zum Schutz vor B-Waffen ist vollkommen identisch mit der Forschung zur Herstellung einer B-Waffe. Auch wird von vielen Wissenschaftlern bezweifelt, daß Impfstoffe für Verteidigungszwecke geeignet sind. Ohne vorherige Warnung, so ihr Argument, gibt es keine Möglichkeit, die gesamte Bevölkerung vor einer Vielzahl entwickelbarer, ungewöhnlicher Infektionskeime zu schützen. Immunisierung diene daher nur einem Aggressor, der den B-Waffen-Einsatz plant. Eine Entwicklung und Herstellung neuer hochgefährlicher Pathogene unter dem Etikett „Defensivmaßnahme“ ist auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn die Keime als Waffen nutzlos sind. Allein ihr Vorhandensein stellt eine Lebensbedrohung dar. Daher müssen Schritte gegen derartige Vorhaben so früh wie möglich unternommen werden.

Noch sind nicht alle so konsequent in ihrer Haltung wie beispielsweise die US-Wissenschaftler Novick oder Lewitt. Beide lehnen B-Waffen-Forschung ab. Richard P. Novick ist Direktor des New Yorker Forschungsinstituts für öffentliche Gesundheit. Er arbeitet z.Zt. mit Staphylococcus-Bakterien, die eine schlimme Form von Lebensmittelvergiftung verursachen. An ihn trat das Medical Research Institute of Infectious Diseases (USAMRIID), ein Forschungsinstitut der US-Armee in Fort Detrick, mit dem Angebot, für seine Forschungen Geldmittel bei ihnen zu beantragen.7 Warum, so fragte er sich, interessiert sich das Pentagon für meine Forschung? Das Ansinnen erschien ihm sehr bedenklich und höchst sonderbar; er lehnte kurzerhand ab. Lewitt forschte früher selbst am militärmedizinischen Institut in Fort Detrick. Heute beschuldigt er die amerikanischen Streitkräfte schwerer Versäumnisse bei ihrem Biological Defense Program.8

Die Zahl der Biologen, denen vom amerikanischen Verteidigungsministerium Forschungsgelder und Jobs angeboten werden, hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. Die meisten Wissenschaftler haben nach wie vor keine Bedenken, im Auftrag des US

Verteidigungsministeriums zu forschen. 90 Millionen Dollar hat das Pentagon allein 1986 für sein Biological Defense Research Program ausgegeben. Seit 1981 haben sich die Ausgaben versechsfacht – die Millionen für eine B-Waffen-Testanlage in Dugway/Utah nicht mitgerechnet. Das Hauptinteresse gilt seltenen Krankheitseregern und Toxinen. Mehrere Universitäten clonieren gleichzeitig im Auftrag des USAMRIID für ein toxinempfindliches Frühwarnsystem. Auch wenn dieses Jahre die Mittel auf 62 Millionen US-Dollar gekürzt worden find, das Forschungsprogramm wurde davon nicht betroffen. Und: Der Plan für ein neues Hochsicherheitslabor für B-Waffen-Tests auf dem Militärgelände bei Dugway/Utah ist trotz eines gerichtlich verfügten Baustopps keineswegs fallengelassen. Die Diskussion ist vergleichbar jener über Atomwaffen. Der Gedanke an biotechnisch produzierte Waffen ist mindestens ebenso schrecklich wie der eines Atompilzes!

Gerade die junge und um ihr Image besorgte amerikanische Bio-Industrie hat großes Interesse an der Einhaltung des B-Waffen-Vertrages. Das letzte, was sie nämlich gebrauchen kann, ist ein öffentliches Meinungsbild von gentechnisch erzeugten Produkten, die von Forschern stammen könnten, die auch in der Lage sind, Monstermikroben zusammenzubrauen. Die Industrie unterstützt daher einen Gesetzesentwurf, wonach der B-Waffen-Vertrag in den USA auch auf private Aktivitäten Anwendung finden soll.

Für die künftige Entwicklung des B-Waffen-Vertrages wird viel davon abhängen, wie sich die Scientific Community verhält und inwieweit alle Staaten bereit sind, vertrauensbildende Programme tatsächlich zu unterstützen und Transparenz zuzulassen. Je mehr Wissenschaftler und Politiker erkennen, daß B-Waffen-Forschung – auch zu Verteidigungszwecken – äußerst fragwürdig und gar nicht patriotisch ist, umso eher wird die Welt sich von der Geißel biologischer Waffen befreien können. Verantwortungsvolle Forschung bedeutet heute, Grenzen zu ziehen. Erst wenn ein Forschungsprojekt nicht mehr unter eine bestimmte kritische Schwelle gehen kann, wird der Reiz verloren gehen, es realisieren zu wollen. Ähnliches gilt für eine friedensstiftende Politik. Sie muß sich endlich aus den Fesseln überzogener Bedrohungsanalysen lösen.

Ausgaben für B-Waffenforschung in den USA 1981-1987 (Mio. $)
1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
15 22 38 60 67 66 73

Anmerkungen

1 Second Review Conference of the Biological Weapons Convention. Disarmement, Vol. X, Nr. 1 (1987), S. 43-77 Zurück

2 E. Geissler, SIPRI Yearbook 1984, Taylor & Francis, London (1984), S. 426Zurück

3 S. Wright, Bulletin of the Atomic Scientists, Jan/Feb 1987Zurück

4 J.M. Pando, a.a.O., S. 52-58 Zurück

5 Anfang der 80er Jahre verschwanden erhebliche Mengen Chikungunya-Virus aus Fort Detrick, ohne bis heute jemals gefunden zu werden. Chik, wie die militärforscher das Virus nennen, verursacht plötzlich ausbrechende schwere Gelenkschmerzen in den Gliedmaßen und in der Wirbelsäule, die den Betroffenen innerhalb von Stunden inaktivieren.Zurück

6 Die neue umfassendere Definition in der gemeinsamen Abschlußerklärung lautet jetzt: „Die Konvention gilt eindeutig für alle natürlichen oder künstlich hergestellten mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien oder Toxinen ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode. Pflanzliche, tierische und mikrobiologische Toxine (auf Protein- und Nichtproteinbasis) einschließlich ihrer synthetisch erzeugten Analoge werden von der Konvention erfaßt.“ Disarmement Vol. IX, Nr. 3 (1986) Zurück

7 Business Week, 10.8.87, S. 66 Zurück

8 In einer 26-seitigen Anklageschrift beschuldigt Nell Lewitt die US-Army u.a. weder die Umstände des Verschwindens von Chikungunya-Vinus aus Fort Detrick noch deren Verbleib ermittelt, dem Kongreß jahrelang nicht bestandene Sicherheitstests verschwiegen und Untersuchungen möglicherweise kontaminierten Zellmaterials versäumt zu haben. Bulletin of the Atomic Scientists, Jan/Feb 1987, S. 45 Zurück

9 L. M. Hansen, a.a.O., S. 59-65 Zurück

Dr. Helmut Weigel ist Diplom-Chemiker in Hamburg.

ABM-Vertrag

ABM-Vertrag

von Jürgen Scheffran

Spätestens seit dem Abbruch der Gipfelgespräche zwischen dem sowjetischen Generalsekretär Michail Gorbatschow und US-Präsident Ronald Reagan in der isländischen Hauptstadt Reykjavik am 12. Oktober 1986 wurde der Weltöffentlichkeit klar, welche Bedeutung der ABM-Vertrag für die Beziehungen zwischen den beiden Großmächten hat. Während eine Einigung bei der Reduzierung der Nuklearwaffen möglich erschien, ergaben sich hinsichtlich der Interpretation des ABM-Vertrages erhebliche Unterschiede. Ob die bisher gültige „restriktive“ und von Gorbatschow vertretene Auslegung des ABM-Vertrages, die SDI enge Grenzen auferlegen würde, während des Abbaus von Atom Waffen gültig sein soll, oder die von der Reagan-Administration vorgeschlagene „weite“ Auslegung ohne konkrete Grenzen für SDI, das war der wesentliche Streitpunkt in Reykjavik, der eine Einigung verhinderte.

Dies zeigt, wie wichtig es für die Friedensbewegung ist, sich mit dem ABM-Vertrag zu beschäftigen, ohne die Friedensdiskussionen auf rein rechtliche Fragen reduzieren zu wollten. Ohne diesen Vertrag wäre die „Büchse der Pandora“ neuer Waffensysteme im Weltraum völlig offen. Mit der Zukunft dieses Vertrages steht und fällt der Erfolg des Rüstungskontrollprozesses.

Struktur und Begriffe des ABM-Vertrages

Der ABM-Vertrag von 1972, ergänzt durch das Zusatzprotokoll von 1974, wurde im Rahmen des SALT-Prozesses von den USA und der UdSSR unterzeichnet, um Raketenabwehr-Systeme und ihre Komponenten zu begrenzen. Dieser Vertrag ist das Ergebnis der ersten ABM-Debatte in den sechziger Jahren und repräsentiert die Erkenntnis, daß Raketenabwehr technisch fragwürdig, finanziell zu teuer und politisch strategisch gefährlich ist. Durch den ABM-Vertrag wurden Atomwaffen als Kriegsführungswaffen überflüssig und der Weg für ihre Begrenzung in den SALT-Verhandlungen geöffnet. Aus der Sicht Europas ist der ABM-Vertrag ein Markstein auf dem Weg zur Entspannung und das wichtigste Abkommen zur Rüstungsbegrenzung.

Mit Artikel I verbietet der ABM-Vertrag eine umfassende Raketenabwehr zur Landesverteidigung. Unter ABM (Anti Ballistic Missile oder Raketenabwehr)-Systemen werden nach Art. II generell alle Systeme zur „Bekämpfung anfliegender strategischer ballistischer Flugkörper“ verstanden, die bei Abschluß des Vertrages aus Abfangflugkörpern, Abschußvorrichtungen und Radargeräten bestanden und als „gegenwärtige Komponenten“ bezeichnet werden. Bis auf die durch die Artikel III und IV gegebenen Ausnahmen (100 Abschußvorrichtungen an einem Ort und ein bis zwei feste Versuchsgebiete) werden in dem zentralen Art. V Entwicklung, Test und Stationierung von ABM-Systemen und ihren Komponenten verboten, und zwar see-, luft-, weltraumgestützt oder als bewegliches System landgestützt.

Weitere Paragraphen untersagen, Nicht ABM-Systeme mit einer „ABM-Fähigkeit“ auszurüsten (Art. VI) sowie den Transfer von ABM-Technologien bzw. technischer Konstruktionsbeschreibungen in andere Staaten (Art. IX und Interpretation G). Von den verschiedenen „Gemeinsamen Interpretationen“ und „Vereinbarten Stellungnahmen“ beider Seiten zum ABM-Vertrag ist die wichtigste die Interpretation D, die verlangt, daß spezifische Begrenzungen auch für ABM-Systeme mit „anderen physikalischen Prinzipien“ Gegenstand von Gesprächen sein sollen, „um die Erfüllung der Verpflichtung sicherzustellen, keine ABM-Systeme oder deren Komponenten zu stationieren“. Für die mit dem ABM-Vertrag zusammenhängenden Fragen wurde eine Ständige Beratende Kommission (SBK) geschaffen. Der Vertrag wird alle fünf Jahre überprüft (als nächstes 1987), ist von unbegrenzter Dauer, hat jedoch eine Rücktrittsklausel.

Wie andere Verträge auch enthält der ABM-Vertrag einige Begriffe, die Raum für Interpretationen lassen, insbesondere die Begriffe „Entwicklung“, „ABM-Komponente“ oder „ABM-Fähigkeit“. Schwierig ist die genaue Festlegung einer Grenze zwischen erlaubter Forschung und verbotener Entwicklung, doch gibt es eine Richtlinie des SALT Chefunterhändlers Gerard Smith, wonach die Trennungslinie beim Übergang vom Labor in die Feldtestphase verläuft, sofern dies von der anderen Seite beobachtet werden kann. Ohne eine genaue und vereinbarte Klärung wichtiger Begriffe des ABM-Vertrages für neue ABM-Technologien können die Vertragsbestimmungen in den „Grauzonen“ durch neue waffentechnische Entwicklungen unterhöhlt werden.

Grauzonen und neue Waffentechnologien

Hierzu zählen insbesondere phasengesteuerte oder mobile Radaranlagen. Taktische Raketenabwehrsysteme (ATM: Anti Tactical Missiles), Anti-Satelliten-Waffen (ASAT) und „exotische“ Technologien wie Strahlenwaffen. Ober den „Umweg“ von ATM und ASAT-Technologien könnten zugleich auch neue ABM-Technologien entwickelt werden. Neue Waffentechnologien, die mehreren Funktionen dienen können und schwierig zu unterscheiden sind, stellen eine ernste Herausforderung für Rüstungskontrolle und Verifikation dar und können die strategische Stabilität gefährden. Dies macht vorbeugende Kontrollmaßnahmen wichtig, die eine Waffentechnik bereits im Frühstadium ihrer Entwicklung begrenzen. Nach Abschluß des ABM-Vertrages hatte es einige Streitfälle zur Vertragseinhaltung gegeben ( so bei Tests sowjetischer Luftabwehrraketen oder beim „Low Altitude Defense System“ (LoADS) der USA), die jedoch in der Ständigen Beratenden Kommission (SBK) weitgehend geklärt werden konnten. Bei entsprechendem politischen Willen könnten auch die genannten Problembereiche, die sich z.T. seit Jahren abzeichnen, gelöst werden . Es gibt bereits ausgearbeitete Begrenzungsvorschläge, die zur Ergänzung (nicht Änderung) des ABM-Vertrages und in Erfüllung der Interpretation D gemeinsam vereinbart werden könnten. Möglich wären insbesondere eine genauere Definition wichtiger Vertragsbegriffe, Begrenzungen phasengesteuerter Radaranlagen, ATM-Systeme und ASAT-Waffen sowie Vorschläge für exotische Waffentechnologien wie Strahlenwaffen und Sensoren. Hierzu zählt auch die Verbesserung des Informationsprozesses zwischen beiden Seiten und die Behandlung von Streitfragen in der SBK. Das geeignete Forum für die Diskussion solcher Fragen sind die Genfer Verhandlungen. Konkreter Anlaß könnte die Überprüfungskonferenz zum ABM-Vertrag 1987 sein.

Eine neue Qualität erreichen die Herausforderungen durch das SDI-Programm, wodurch das Fundament des ABM-Vertrages insgesamt erschüttert wird. Abgesehen davon, daß trotz eines Entwicklungsverbots im ABM-Vertrag Reagan in seiner Star-Wars-Rede ein Forschungs- und Entwicklungsprogrammm gefordert hat, enthält SDI für die nächsten Jahre eine Reihe von Großversuchen, die bereits in die Testphase hineinreichen. Das jüngste Beispiel war der SDI-Versuch vom 5. September 1986, bei dem sich zwei von einer Delta-Rakete gestartete Satelliten im Weltraum verfolgten und durch eine Kollision zerstörten. Durch solche Ereignisse, die eher den Charakter von „kosmischen Zauberkunststücken“ als von wissenschaftlichen Experimenten haben, wird der ABM-Vertrag durchlöchert. Weitere Versuche verzögerten sich wegen der Challenger-Katastrophe. Hierzu zählen Programmnamen wie AOA, ERIS, HEDI, KKV, SBL, ATP, BSTS, SSTS u.a., die den USA bereits einige Prototypen für ABM-Komponenten liefern könnten. Einer der ersten Versuche, der an die Substanz des ABM-Vertrages geht, wird der Test des „Airborne Optical Adjunct“ (AOA) sein, eines luftgestützten Infrarotsensors für die Ortung von Gefechtsköpfen in der Wiedereintrittsphase, der die Funktion einer ABM-Komponente übernehmen könnte.

Vorwürfe und Interpretationen

Um den Gegensatz zwischen SDI und dem ABM-Vertrag abzuschwächen, versucht die Reagan-Administration zum einen, die Sowjetunion öffentlich der Vertragsverletzung zu beschuldigen, wie im Falle der Radaranlage von Krasnoyorsk. Diese wirft wegen ihrer Lage im Inneren der Sowjetunion vertragsrechtliche Probleme auf, die Gegenstand der SBK sind. Die Sowjetunion hat die Lösung des Problems in Aussicht gestellt, wenn die USA ebenfalls zur Klärung ansprechender Fragen bei ihren Radaranlagen in Fylingdales (England) und Thule (Grönland) bereit ist. Als Vorwand für einen Ausstieg aus dem ABM-Vertrag ist Krasnoyarsk nicht geeignet, noch weniger gilt dies für andere Vorwürfe.

Zum anderen bemüht sich die Reagan-Regierung, SDI als kurzfristig mit dem ABM-Vertrag vereinbar darzustellen. So werden im SDI-Report des Pentagon unklare Vertragsbegriffe ausgeschöpft und neu bewertet, um eine Zuordnung der SDI-Projekte zu drei vertragskonformen Kategorien zu ermöglichen. Es wird unterschieden zwischen Labortests, Feldtests von ABM-Subkomponenten und Feldtests von festen landgestützen Komponenten. Eine klare Grenzlinie zwischen Forschung und Entwicklung wird nicht gezogen, so daß ein weiter Ermessensspielraum für die SDI-Entwicklungen bleibt. Während der ABM-Vertrag Entwicklung und Tests von ABM-„Komponenten“ verbietet, werden die SDI-Großversuche lediglich als Tests von nicht definierten „Subkomponenten“ bezeichnet, ein Terminus, der bei Abfassung des Vertrages keine Rolle gespielt hat.

Darüber hinaus unternahm im Oktober 1985 der damalige Sicherheitsberater Reagans, Robert McFarlane, gestützt auf Überlegungen des Rechtsberaters des Außenministeriums, Abraham Sofaer, den Versuch einer „weiten“ Interpretation des ABM-Vertrages, im Unterschied zur bis dahin gültigen „engen“ bzw. „traditionellen“ Auslegung. Unter Berufung auf Interpretation D sollen danach Entwicklungen und Tests von ABM-Systemen mit neuen physikalischen Prinzipien wie Strahlenwaffen oder optischen Sensoren generell zulässig sein. Dies widerspricht der Auffassung bisheriger US-Regierungen (einschließlich der Reagan-Administration selbst), wonach neue ABM-Technologien verboten sind, solange hier keine spezifischen Begrenzungen vereinbart wurden.

Streitpunkte und Kompromisse

Sollte sich die Neuinterpretation durchsetzen, könnte der ABM-Vertrag rasch zu einem „wertlosen Stück Papier“ werden. Gemäß der Philosophie des ABM-Vertrages wären dann auch die Möglichkeiten für Begrenzungen oder Reduzierungen von Atomwaffen stark eingeschränkt: einschneidende Abrüstung bei Atomwaffen bei gleichzeitiger Entwicklung und Aufbau von Abwehrsystemen kann stark destabilisierend wirken. Dies erklärt die Abneigung der Sowjetunion in Reykjavik, von einer engen Vertragsauslegung abzuweichen, und ihre Forderung nach einer „Stärkung“ des ABM-Vertrages, die seine Erosion wirkungsvoll aufhalten und den Weg für einschneidende Abrüstungsschritte eröffnen würde.

Nie zuvor waren derart weitreichende Abrüstungsziele wie die Abschaffung aller Atomwaffen in zehn Jahren auf höchster Ebene erörtert worden. Konkret schien in Reykjavik eine Einigung zum Greifen nah, die tiefe Einschnitte (deep Cuts) bei den nuklearstrategischen Offensivwaffen auf 50 % und darunter sowie eine Null-Lösung bei den Mittelstreckenraketen vorsah, was bei Realisierung ein „historisch sensationeller Einbruch in den Rüstungswettlauf" wäre. Während sich beide Seiten in diesem Ziel noch einig schienen, ergaben sich die entscheidenden Differenzen bei der Vereinbarkeit von SDI mit dem ABM-Vertrag.

Zwar erklärten sich beide Seiten für zehn Jahre bereit, den ABM-Vertrag einzuhalten. Während Gorbatschow jedoch auf der Einhaltung der bislang gültigen engen Auslegung des Vertrages in der Abrüstungsphase bestand, die Tests von Abwehrsystemen im Weltraum verboten hätte, schlug Reagan die weite Auslegung vor, die solche Tests erlauben würde und darüber hinaus nach Ablauf der zehn Jahre die Möglichkeit einer Stationierung von SDI offenhielt. Dementsprechend lastete er in seiner Fernsehrede unmittelbar nach Reykjavik der Sowjetunion das „Scheitern“ des Gipfels an, da sie an einem „14 Jahre alten“ Vertrag festhalte.

Eine Realisierung des von Reagan vorgestellten „Pakets von Reykjavik“ wurde von der Sowjetunion als riskant und destabilisierend beurteilt. Es hätte sie aus ihrer Sicht der atomaren Abschreckungsmittel gegen eine mit SDI nach Überlegenheit strebende USA beraubt An irgendeinem Punkt der Abrüstung und des Aufbaus von SDI wäre der Zeitpunkt gekommen, wo eine Seite einerseits noch genügend Atomwaffen besitzen würde, um die andere Seite zu vernichten, aber andererseits schon genügend Abwehrsysteme, um sich vor einem begrenzten Gegenschlag zu schützen. Die Sicherheit beider Seiten in einer solchen destabilisierenden Übergangsphase würde dadurch entschieden, wer bei den Abwehrtechnologien führt oder die Abwehrsysteme der anderen Seite unwirksam macht. Für beide Seiten stellen sich schwierige Fragen: für die Reagan-Regierung, ob sie den durch nukleare Abrüstung geschaffenen öffentlichen Erwartungsdruck vom SDI-Programm ablenken kann, um langfristig militärische Überlegenheit anzustreben, fr die Sowjetunion, ob die Verbesserung der politischen Beziehungen das militärische Risiko von weiteren Zugeständnissen bei SDI wert ist. Bei den Mittelstreckenraketen bot sich eine Entkopplung von SDI an, so daß der Weg für die Null-Lösung frei wurde. Schwieriger ist es bei den strategischen Atomwaffen wegen des engen Zusammenhangs mit SDI. Hier wäre eine Einigung nur im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Bewertung des ABM-Vertrages sinnvoll.

Von verschiedenen Seiten wurde im Gefolge von Reykjavik auch hier ein Kompromiß zwischen den verhärteten Fronten gefordert, um damit den Weg für einschneidende Abrüstungsschritte zu öffnen, so auf dem Hamburger Naturwissenschaftler-Kongreß am 14./16. November 1986 und dem Moskauer Friedensforum im Februar 1987. Die Sowjetunion hat ihre prinzipielle Bereitschaft dazu erklärt. Wissenschaftler wie John Pike von der Federation of American Scientists schlugen Grenzen für ABM-Technologien und SDI-Tests im Weltraum vor, die destabilisierende Entwicklungen einschränken würden, so etwa bei der Zahl der Tests, bei der Relativgeschwindigkeit zwischen Raumflugkörpern oder bei technischen Leistungsparametern der Waffensysteme (z.B. von Lasern). Für Laserwaffen wurden konkrete Grenzen bereits von dem Physiker Jürgen Altmann ausgearbeitet.

Mit solchen quantitativen Grenzen für neue Waffentechnologien entstehen hohe Anforderungen an die Verifikation, die ein gewisses Maß an Kooperation voraussetzen. Sie müßten zur Konkretisierung und Festigung des ABM-Vertrages beitragen und verhindern, daß die Reagan-Administration sich immer weiter vom ABM-Vertrag entfernt, während die Sowjetunion hinter der wechselnden US-Interpretation „hinterherläuft“ (J. Pike), die dem jeweiligen technischen Stand des SDI-Programms angepaßt wird. Grundlage solcher Vorschläge ist die Einschätzung, daß SDI-Systeme noch geraume Zeit von ihrer Realisierung entfernt sind und ihre Entwicklung begrenzt werden kann. Trotz der komplizierten Materie dürfte die Machbarkeit eines Kompromisses vor allem von der Bereitschaft der US-Regierung abhängen, das lange Zeit als unantastbar erklärte SDI-Programm für Verhandlungen freizugeben.

Testen und Stationieren

Diese lehnte jedoch nach Reykjavik trotz sowjetischer Angebote jede Einschränkung für das SDI-Programm ab und verstärkte ihre Anstrengungen zur Neuinterpretation durch weitere Gutachten Sofaers, die auf einer Sichtung der bis dahin geheimgehaltenen Verhandlungs- und Ratifizierungsprotokolle zum ABM-Vertrag basierten. Außerdem wurde unmittelbar nach dem Gipfel von rechtsstehenden Kreisen mit Forderungen wie „Deploy Now“ für eine beschleunigte Entwicklung und Stationierung von SDI geworben. Solche Konzeptionen einer vorgezogenen Stationierung (early deployment) beruhten auf Vorschlägen von Rüstungsforschern aus den Waffenlabors sowie des privaten George C. Marshall Instituts, die stark an die High-Frontier-Idee von 1982 erinnerten. Innerhalb von wenigen Jahren (bis 1994) sollte zu Kosten von „nur“ 121 Mrd. $ ein dreischichtiges Abwehrsystem installiert werden, bestehend aus konventionellen Boden-Raketen für die Endphasenabwehr innerhalb und außerhalb der Atmosphäre sowie aus 2000 Kampfstationen im Weltraum mit je fünf kleinen Abfangraketen. Das Pentagon benutzte diese Studie trotz einer Vielzahl fragwürdiger technischer und ökonomischer Annahmen als politisches Druckmittel im US-Kongreß, um für das Haushaltsjahr 1988 höhere SDI-Mittel zu erreichen.

Im Unterschied zu Reagans langfristiger – SDI-Vision, Atomwaffen „unwirksam und überflüssig“ zu machen, setzt diese kurzfristige Option eher auf begrenzte Abwehr, die zur Stärkung der Abschreckung beitragen soll, ohne die langfristige Option aufzugeben. Während der strategische und ökonomische Sinn der „early deployment“-Konzepte umstritten ist, wird von Kritikern vermutet, der Hauptzweck sei eine möglichst frühe Zerstörung des ABM-Vertrages sowie das SDI-Programm auch über die Reagan-Ära hinaus unaufhaltsam zu machen. Solche Pläne können selbst durch eine Neuinterpretation des ABM-Vertrages nicht mehr vertragskonform gemacht werden. Ihre Realisierung hätte eine Abkehr vom ABM-Vertrag zur Folge, die einer Aufkündigung gleichkommt. Folgerichtig drohte US-Verteidigungsminister Weinberger auch damit, den ABM-Vertrag ganz aufzukündigen, wenn der US-Kongreß nicht höhere Mittel für SDI bereitstelle und der weiten Vertragsauslegung zustimme.

Der Verfassungskonflikt mit dem Kongreß

Hier stieß die Reagan-Administration jedoch auf heftigen Widerstand der liberalkonservativen „arms control community“ (Rüstungskontrollschule), denen die „visionären“ Vorschläge von Reykjavik ohnehin zu weit gingen, und die „rationale“ Rüstungskontrolle einer politisch motivierten Abrüstung vorzogen. Für diese politischen Kräfte waren die Vorschläge beider Seiten in Reykjavik, die auf die Abschaffung der Atomwaffen bzw. deren Bekämpfung zielten, unrealistisch und auch nicht wünschenswert, da sie die durch Atomwaffen garantierte Abschreckung untergruben. Sie kritisierten die Reagan-Rüstung als zu wenig „effektiv“ und drängten auf eine Sicherheitspolitik, die militärische Stärke mit Verhandlungen über Rüstungskontrolle verbindet. Spätestens Reykjavik war für sie ein Signal, daß die militärische Sicherheit der USA bei Reagan in unsicheren Händen war. Ein Hinweis darauf ist die vergleichsweise scharfe Reaktion vom konservativen Vorsitzenden des Streitkräfteausschusses Sam Nunn sowie anderen Kongreßabgeordneten und Senatoren wie Carl Levin auf die weite Auslegung des ABM-Vertrages. In ausführlichen Studien und Reden im Frühjahr 1987 griff Nunn die Gutachten Sofaers an und begründete, daß der Kongreß den ABM-Vertrag 1972 in seiner engen Auslegung ratifiziert habe. Er wies anhand teilweise der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Dokumenten nach, daß der US-Senat zum Zeitpunkt der Ratifizierung nicht an eine weite Auslegung gedacht hatte. Forschung an neuen Raketenabwehrtechnologien wurde zwar Eis erlaubt angesehen, nicht aber Erprobung und Stationierung, außer im begrenzten Umfang bei fest landgestützten Systemen. Damit sind insbesondere Weltraumtechnologien ausgeschlossen. Dem Sofaer-Gutachten warf Nunn vor, sie seien „fundamental fehlerhaft“, würden sich in allen wichtigen Punkten irren und durch bewußtes Weglassen i wichtiger Zitate den wirklichen Ratifizierungsprozeß verdrehen. Eine einseitige Abkehr der US-Regierung von der traditionellen Interpretation würde zu einem „Verfassungskonflikt“ mit dem Kongreß führen, der die letzte gesetzgeberische Kompetenz besitze.

Dies zeigt, daß ein rein rechtlicher Streit über den ABM-Vertrag nicht ausreicht, um sein Überleben sichern. Entscheidend ist die politische Unterstützung der bisherigen Interpretation. Aus dieser Erkenntnis heraus versucht in den USA seit Jahren die „Nationale Kampagne zur Erhaltung des ABM-Vertrages“, ein breites Bündnis aus früheren Politikern (darunter Expräsident Carter und die früheren Verteidigungsminister Schlesinger und McNamara), Diplomaten (wie Gerard Smith), Militärs, Wissenschaftlern und Friedensgruppen, dem „Irrsinn des Vertragsbruchs" entgegenzuwirken und die Reagan-Administration zur Einhaltung der restriktiven Interpretation zu drängen. Sie betreibt hierfür Öffentlichkeitsarbeit und hat auch konkrete Maßnahmen zur Stärkung des ABM-Vertrages vorgeschlagen.

Die Mitverantwortung Westeuropas

Eine wichtige Mitverantwortung für die Zukunft des ABM-Vertrages haben auch die NATO-Verbündeten der USA. Obwohl sie nicht Mitunterzeichner dieses Vertrages sind und ihnen der Vorsitzende des US-Abrüstungsausschusses Adelman in dieser Frage die „Kompetenz“ absprach, haben westeuropäische Regierungen offiziell stets die bedeutende Rolle des ABM-Vertrages für Rüstungskontrolle und Entspannung gewürdigt.

Solche Erklärungen wirken jedoch nur dann glaubwürdig, wenn Westeuropa sich nicht selbst direkt oder in Form einer „Europäischen Verteidigungsinitiative“ (EVI) am SDI-Programm beteiligt. Durch den Aufbau eines eigenen Systems zur Abwehr taktischer Raketen und anderer Flugkörper (ATM: Anti Tactical Missiles) oder einen Transfer entsprechender Technologien könnte Westeuropa mit zur Untergrabung des ABM-Vertrages beitragen.

Durch die Artikel VI und IX sowie die Interpretation G wird ein Austausch zwischen ATM- und SDI-Technologien in beiden Richtungen stark eingeschränkt. Dennoch wurde von US-Regierungsvertretern die Absicht geäußert, SDI auf dem „legalen Umweg“ über ATM voranzutreiben, Westeuropa zum ersten Versuchsfeld für SDI zu machen und damit den ABM-Vertrag zu umgehen. Dies geschieht zum Teil mit Unterstützung westeuropäischer Rüstungskonzerne bzw. einiger Regierungsvertreter, die sich auf diesem Weg den Einstieg in das SDI-Rüstungsgeschäft sowie erweiterte politische und militärische Optionen erhoffen. Für sie ist der ABM-Vertrag „zur heiligen Kuh der Rüstungskontrolldogmatiker und Raketenabwehrgegner geworden, in den fast nach Belieben hineininterpretiert wird“ (T. Enders). Der Schwarze Peter für eine Untergrabung des ABM-Vertrages wird schon im Voraus der Sowjetunion angelastet, falls sie als Vertragsunterzeichner die ATM-Entwicklung der nicht direkt an den Vertrag gebundenen Westeuropäer mitmachen sollte.

Ein erster Prüfstein ist hier die Aufrüstung der Luftabwehr-Rakete Patriot für die Raketenabwehr und ihre Stationierung in Westeuropa. Die Entwicklung dieser Rakete war bereits ein Grund für die damalige Ablehnung der US-Regierung, den ABM-Vertrag auch auf taktische Raketen auszudehnen. Während diese Rakete von der US-Regierung als vereinbar mit dem Transferverbot angesehen wird, richtet sie Vorwürfe an die Sowjetunion, sie unterlaufe den ABM-Vertrag, indem sie planmäßig an der Erweiterung ihrer Luftabwehr arbeite, um auch Raketen abfangen zu können. Genannt werden hier die sowjetischen Luftabwehrraketen SA-10 und SA-X-12, deren Leistungsfähigkeit von der US-Regierung von Jahr zu Jahr als bedrohlicher eingeschätzt wird, ohne daß sich an den Waffen selbst etwas wesentliches geändert hätte. Solche übertriebenen Bedrohungsperzeptionen könnten zu selbsterfüllenden Prophezeiungen werden, wenn die Sowjetunion den durch die Patriot-Rakete vorgezeichneten Weg tatsächlich mitmacht. Mit Fortschreiten der technischen Entwicklung wird es schwieriger, eine eindeutige Grenze zwischen der ABM-, ATM- und Luftabwehr-Funktion zu ziehen.

Weitere Literatur zum ABM-Vertrag

Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion vom 26. Mai 1972 über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM-Vertrag) mit Interimsabkommen sowie Interpretation, „Europa-Archiv“, Folge 17/1972, S. D. 392-405
H. Lin, Evolving the ABM Treaty Towards the Year 2000, Center for International Studies, MIT Cambridge, May 23, 1986 (detaillierte technische Analyse)
A. B. Sherr, A Legal Analysis of the New Interpretation ot the Anti Ballistic Missiles Treaty, Report for the Lawyers Alliance for Nuclear Arms Control, Boston. M.A., 1986
R. Bulkeley, The ,McFarlane Reading of the ABM Treaty, in: Wege aus dem Wettrüsten, S. 379-382, Marburg 1987
W. J. Durch, Technology, Strategy and the ABM Treaty, A Background Paperforthe Barnett Hill Conference, 6-8 May 1986
McGeorge Bundy, George F. Kennan, Robert S. McNamara, Gerard Smith, The Presidents Choice: Star Wars or Arms Control, „Foreign Affairs“, Vol. 63, No.2, 1985: auf deutsch: „Blätter“ 5/85, S. 614-624
Compliance of the Strategic Defense Initiative with the ABM Treaty, Appendix D of: Report to the Congress on the Strategic Defense Initiative, Department of Defense, April 1987; s. auch die SDIO-Reports 1985, 1986
Abram Chayes, Antonia Chayes, The Future of the ABM Treaty, „Arms Control Today“, January/February 1987, pp.2-4
ABM-Treaty, „Arms Control Reporter“, Chronology 1985, 1986
B. W. Kubbig, Die Neuinterpretation des ABM-Vertrages durch die Reagan-Administration, Forschungsbericht 13/1985 der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt, S. 3
H. G. Brauch, Antitactical Missile Defense – Will the European Version of SDI undermine the ABM-Treaty, AG Friedensforschung und Europäische Sicherheitspolitik, Stuttgart, Juli 1985
T. Enders, Raketenabwehr als Teil einer erweiterten NATO-Luftverteidigung, Interne Studien des sozialwissenschaftlichen Instituts der Konrad-Adenauer-Stiftung, Nr.2/1986, S. 65

Zur Diskussion über Reykjavik und den ABM-Vertrag s.:

W. Bruckmann, Die sowjetische SDI-Junktimspolitik in Reykjavik, „Informationsdienst Wissenschaft und Frieden“, 2/87, S. 7-11; W. Zellner, Abschreckungsmanagement oder Abschreckungskritisch?, „Informationsdienst", 2/87, S. 12-14
C. Levin, Administration wrong on ABM Treaty, „Bulletin of the Atomic Scientists“, April 1987, S. 30-33
Bruce B. Auster, Treaty Reinterpretation Under Attack „Arms Control Today", January/February 1987, S. 11
James, Nunn Senate Move On ABM Treaty Interpretation, „Arms Control Today“, April 1987, S. 27-28;
B. Taylor, Republicans Filibuster as Senators Try to Prevent ABM Reinterpretation, „Arms Control Today“, June 1987, S. 20;
State Department Releases Portions of ABM Treaty Record, „Arms Control Today“, June 1987, S. 21;
P. Mann, Nunn Threatens INF Pact With Link to ABM Treaty, „Aviation Week & Space Technology“ (AWST), May 11, 1987, S. 30;
Nine SDI Tests Planned in 1988-89, „AWST“, April 6, S. 28

Jürgen Scheffran, Physiker und Friedensforscher an der Universität Marburg

TESTSTOPP – Neue Hoffnung auf einen Kernwaffenteststoppvertrag?

TESTSTOPP – Neue Hoffnung auf einen Kernwaffenteststoppvertrag?

von Uwe Reichert

Um den Reportern „etwas zum Beißen zu geben“ – so der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums Gerassimow – wurde am 18. September im Anschluß an das Treffen der Außenminister Shultz und Schewardnadse, das die „prinzipielle“ Einigung über einen INF-Vertrag brachte, die Aufnahme von Verhandlungen über einen atomaren Teststopp angekündigt. Voraussichtlich Anfang Dezember sollen diese Verhandlungen beginnen. Es wäre das erste Mal seit sieben Jahren, daß die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion formell über die Einstellung von Kernwaffentests verhandeln.1 Die damaligen Verhandlungen, die unter Carter und Breshnjew bemerkenswerte Fortschritte gebracht hatten, waren nach der Wahl Reagans zum Präsidenten auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Im Juli 1982 hatte die Reagan-Administration offiziell erklärt, die Verhandlungen nicht wieder aufnehmen zu wollen.

Das veränderte Klima in den Beziehungen zwischen den beiden Großmächten, das dem Streben nach weiteren Rüstungskontrollvereinbarungen geprägt zu sein scheint, läßt hoffen. Sollte es denn wirklich nach über vierzig Jahren – in denen die Kernwaffenstaaten zusammengenommen knapp 1700 nukleare Explosionen mit einer Gesamtsprengkraft von schätzungsweise 700 Megatonnen (!) durchgeführt haben – endlich zum Abschluß eines Teststoppvertrages kommen?

Es ist zu hoffen, daß die Bereitschaft der USA, Verhandlungen über einen Teststopp aufzunehmen, mehr ist als eine einlenkende Geste im Vorfeld eines neuen Gipfeltreffens zwischen Reagan und Gorbatschow. Hoffnungen können aber allzu leicht an den politischen Gegebenheiten scheitern. Vertreter der jetzigen amerikanischen Regierung haben bisher stets erklärt, daß umfassender Kernwaffenteststopp zwar ein langfristiges Ziel der US-Politik bleibe, gegenwärtig aber nicht im Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten liege. So heißt es zum Beispiel: „Ein umfassender Teststopp bleibt ein langfristiges Ziel der Vereinigten Staaten. Solange aber die Vereinigten Staaten und ihre Freunde und Alliierte sich zur Abschreckung eines Angriffs auf Kernwaffen stützen müssen, wird ein gewisses Maß an Kernwaffentests erforderlich sein. Wir glauben, daß ein solcher Teststopp im Zusammenhang mit einer Zeit gesehen werden muß, in der wir nicht auf nukleare Abschreckung angewiesen sind, um die internationale Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten, und wenn wir weitreichende, tiefgreifende und überprüfbare Reduzierungen von Waffensystemen, erheblich verbesserte Verifikationsfähigkeiten, erweiterte vertrauensbildende Maßnahmen und ein größeres Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte erreicht haben.“2 Und weiter: „Ein sorgfältig strukturiertes nukleares Testprogramm ist notwendig, um zu garantieren, daß unsere Waffen sicher, effektiv, zuverlässig und überlebensfähig sind.“3 Mit anderen Worten heißt dies, daß mit dem Abschluß eines Vertrags über einen umfassenden Teststopp vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag nicht zu rechnen ist.

Der Standpunkt der USA ist das Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses, an dem Vertreter der Regierung, der Waffenlabors und des Energie- und des Verteidigungsministeriums beteiligt waren. Der Einfluß der Waffenlabors, die an einer Einstellung der Kernwaffenversuche kaum interessiert sind, ist dabei nicht zu übersehen.

Ein ganz wesentlicher Grund für die Ablehnung eines Teststopps sind die laufenden Entwicklungsarbeiten an einer neuen Generation von Kernwaffen, der sogenannten dritten Generation, die ohne nukleare Versuchsexplosionen nicht möglich wären. Am bekanntesten ist wohl der Röntgenlaser, für dessen Erprobung bereits mehrere Nukleartests durchgeführt wurden.4 Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Konzepte für solche hochentwickelten Kernwaffen, die sich qualitativ erheblich von den bisher existierenden Kernwaffen unterscheiden würden.5 So wird von dem Test „Hazebrook“ den die USA am 3. Februar 1987 durchführten – berichtet, daß er zur Entwicklung einer Kernwaffe diente, die Geschosse mit der hundertfachen Geschwindigkeit von Gewehrkugeln erzeugen soll.6 Eine solche Waffe wäre ein äußerst wirkungsvolles Instrument, um Objekte im Weltraum zu zerstören.

Da die Kernwaffen der dritten Generation zum Teil auf neuen physikalischen Prinzipien beruhen, ist ihre Entwicklung allein aufgrund theoretischer Überlegungen und Computersimulationen nicht möglich, sondern nur mit Hilfe von nuklearen Tests, mit denen experimentelle Daten gewonnen werden können. Amerikanische Waffenexperten sind sich darüber einig – auch wenn dies nicht immer öffentlich geäußert wird -, daß allein zur Entwicklung des Röntgenlasers bis weit in die neunziger Jahre hinein Dutzende, wenn nicht gar Hunderte von nuklearen Tests nötig sein werden.

Ein umfassender Kernwaffenteststopp wäre damit ein sicheres Mittel, diesen qualitativen Sprung in der Kernwaffentechnologie zu verhindern und die Büchse der Pandora geschlossen zu halten. Solange die USA aber nicht bereit sind, zumindest auf die nukleare Komponente ihres SDI-Projekts zu verzichten, werden sie wohl kaum bereit sein, einem umfassenden Verbot von Nukleartests zuzustimmen. Hier müßten sich die USA aber ernsthaft fragen lassen, ob es ihnen wichtiger ist, über solche hochentwickelten Kernwaben, die zu neuen Bedrohungen und möglicherweise zu Instabilitäten führen werden, zu verfügen oder ob es im Interesse ihrer eigenen Sicherheit nicht besser sein sollte, durch Abschluß eines Teststoppabkommens auch die Sowjetunion an der Entwicklung solcher Kernwaffen zu hindern.

Ein weiteres Argument der amerikanischen Waffenlabors gegen einen Teststopp ist die Behauptung, nukleare Tests seien zur Überprüfung der Zuverlässigkeit stationierter Kernwaffen unerläßlich. Die Direktoren der Labors in Los Alamos und Livermore haben vor Ausschüssen des amerikanischen Kongresses erklärt, daß in der Vergangenheit zwar einige Probleme mit der nuklearen Komponente von Sprengköpfen durch konventionelle Oberprüfungen entdeckt wurden, daß aber die wichtigsten Defekte nur mit Hilfe von Nukleartests entdeckt und behoben werden konnten. Seit Frühjahr letzten Jahres erklären Vertreter des Pentagons wiederholt, daß bei über einem Drittel der amerikanischen Sprengkopfdesigns, die nach 1958 in das Kernwaffenarsenal eingegliedert wurden, Zuverlässigkeitsprobleme aufgetreten seien. Von diesen Problemen seien 75 Prozent nur mit Hilfe nuklearer Tests entdeckt und behoben worden.7

Diese Erklärung stellt ein sehr gewichtiges Argument gegen einen Teststopp dar. Sollten Alterungseffekte, die die Funktionstüchtigkeit von Kernwaffen nachteilig beeinflussen, ohne nukleare Tests nicht behebbar sein, so würde unter einem Teststopp das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der vorhandenen Kernwaffen mit der Zeit abnehmen. Die Abschreckungswirkung der Kernwaffen wäre damit in Frage gestellt.

Zur Unterstützung der These, daß auf nukleare Tests zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Sprengköpfen nicht verzichtet werden könne, wurden Details zu den Defekten, die bei sechs verschiedenen Sprengköpfen nach deren Stationierungsbeginn aufgetreten waren, in dem sogenannten Rosengren-Report veröffentlicht.8 Diese Defekte betreffen vor allem Korrosionserscheinungen am Spaltmaterial, das Klemmen von mechanischen Armierungs- und Sicherungssystemen sowie Veränderungen an chemischen Sprengstoffen. Die Tatsache, daß der Rosengren-Report mehrmals in Anhörungen vor Kongreßausschüssen benutzt wurde, um gegen einen Teststopp Stellung zu nehmen, veranlaßte den Abgeordneten Edward Markey dazu, den Livermore-Physiker Ray Kidder zu bitten, diesen Report zu analysieren und eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die Frage, der Kidder in seinem daraufhin angefertigten Bericht nachgegangen ist, lautet: „Stützen die Beispiele, die in dem Rosengren-Report erwähnt werden, die These, daß nukleare Testexplosionen notwendig sind, um das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des bestehenden amerikanischen Arsenals von sorgfältig getesteten Kernwaffen aufrechtzuerhalten?“ Sein Resümee: „Es ist unsere Schlußfolgerung, daß keines dieser Beispiele eine solche These unterstützt.“9

Die im Rosengren-Report zitierten Beispiele sind allerdings nicht vollzählig. Außer den sechs Sprengkopftypen, die der Report erwähnt, waren auch andere Sprengköpfe von Problemen betroffen gewesen. Diese Probleme waren aus Geheimhaltungsgründen im Rosengren-Report nicht erwähnt worden. Mittlerweile sind jedoch alle 14 Sprengkopftypen bekannt, an denen nach Beginn der Stationierung Probleme bzw. Defekte aufgetreten waren und zu deren Behebung nukleare Tests durchgeführt wurden. An der ursprünglichen Schlußfolgerung von Kidder änderte sich jedoch nichts, weil die meisten der Probleme darauf zurückzuführen sind, daß die betreffenden Sprengköpfe vor Beginn ihrer Stationierung nicht ausreichend getestet worden waren. Entweder wurden die ersten Sprengköpfe schon vor Abschluß aller nötigen Tests produziert und in das Kernwaffenarsenal aufgenommen (so z.B. während des Testmoratoriums in den Jahren 1958-61, als man noch bestehende Mängel nicht mit Hilfe von nuklearen Tests hatte beheben können) oder die Sprengköpfe waren nicht in der Version getestet worden, in der sie schließlich stationiert wurden. In den anderen Fällen waren nukleare Tests durchgeführt worden, weil die Waffenlabors Modifizierungen an den Sprengkopfdesigns vorgenommen hatten, anstatt beschädigte Teile durch Neukonstruktionen zu ersetzen.

Das Ergebnis der Kidder-Analyse deckt sich mit den schon bekannten Erklärungen mehrerer ehemaliger Direktoren und Mitarbeitern der Waffenlabors, daß keine nuklearen Tests nötig seien, um Defekte an vorhandenen Sprengköpfen zu beheben.10 Sollte die US-Regierung an ihrem bisherigen Standpunkt festhalten, so dürfte sie zunehmend in Argumentationsschwierigkeiten geraten. Auch könnte ihre Haltung unter Umständen dann so verstanden werden, daß auch heute noch Kernwaffen im Arsenal vorhanden sind, die wegen ungenügender Tests nicht zuverlässig sind. Dann müßte sie sich fragen lassen, warum sie die Produktion und Stationierung unzureichend getesteter und daher unzuverlässiger Kernwaffen zugelassen hat.

Für das Verständnis der Themenkomplexe, die bei den Verhandlungen über einen Teststopp eine Rolle spielen, sind zwei Punkte besonders wichtig: die Leistungsfähigkeit der seismischen Verifikation und die militärische Bedeutung von Tests, die entweder nicht mehr zuverlässig nachgewiesen werden könnten oder die unter einer eventuellen Testschwellen-Regelung erlaubt wären. Beide Punkte sollen hier anhand der Nukleartests, die die Vereinigten Staaten von 1980 bis 1984 durchgeführt haben, erläutert werden.

Abb. 1 zeigt die Verteilung der Ladungsstärken der amerikanischen Nukleartests innerhalb dieses 5 Jahres-Zeitraums. Das Diagramm enthält sowohl die angekündigten als auch die nicht angekündigten Tests. Dargestellt ist die relative Häufigkeit der Tests in Abhängigkeit von ihrer Sprengkraft. Die in Wirklichkeit diskreten Werte sind durch Überlagerung einer Verteilungsfunktion verschmiert, so daß sich eine geglättete Struktur ergibt. Diese Kurve wurde von R. Kidder erstellt und veröffentlicht.11

Das amerikanische Energieministerium (DoE) hat für diesen 5 Jahres-Zeitraum 82 Nukleartests bekanntgegeben. Eine Auswertung der Abb. 1 und ein Vergleich mit den Angaben des DoE zeigt jedoch, daß die USA von Anfang 1980 bis Ende 1984 genau 100 Tests durchgeführt haben müssen..12 Das heißt, 18 Tests waren nicht angekündigt worden.

Wie Mitglieder des Natural Resources Defense Council (NRDC) zeigen konnten, waren acht dieser nicht angekündigten Tests von jeweils mindestens zehn seismischen Stationen des US Geological Survey (USGS) registriert und ihre seismischen Daten veröffentlicht worden. Von diesen wiederum waren fünf auch von dem seismischen Observatorium im schwedischen Hagfors entdeckt und als Nukleartests gekennzeichnet worden.13 Das USGS dagegen, das nicht speziell zum Nachweis unterirdischer Nukleartests eingerichtet ist publiziert lediglich die Daten seismischer Ereignisse, ohne sie als Nukleartests oder Erdbeben zu kennzeichnen.

Die Tatsache, daß die seismischen Daten von zehn Tests der USA nicht von dem USGS veröffentlicht wurden, zeigt mit Hilfe von Abb.1, daß die Grenze, bis zu der seismische Ereignisse vom USGS publiziert werden, einer Sprengkraft von 1-1,5 Kilotonnen im Bereich des amerikanischen Testgeländes entspricht. Das Hagfors-Observatorium kann Tests in Nevada oberhalb einer Ladungsstärke von 2-3 Kilotonnen nachweisen.

Moderne seismische Stationen, die speziell zum Nachweis unterirdischer Nukleartests entwickelt wurden, können weit schwächere Versuchsexplosionen nachweisen. Die aus 26 Seismometern bestehende Station in Norwegen zum Beispiel kann sowjetische Tests, die im 4200 km entfernten Testgebiet in der Nähe von Semipalatinsk durchgeführt werden, bis herab zu etwa 0,5 Kilotonnen nachweisen.13

Stationen, die innerhalb des sowjetischen Territoriums aufgestellt wären, könnten die Nachweisgrenze auf etwa 0,1 Kilotonnen reduzieren. Solche Stationen innerhalb der Sowjetunion wären zur Überwachung eines umfassenden Teststopps unerläßlich. Bereits in den Teststoppverhandlungen unter Carter und Breschnjew hatte die Sowjetunion der Errichtung seismischer Stationen auf ihrem Territorium zugestimmt. Seit Juli letzten Jahres schließlich sind aufgrund der privaten Übereinkunft zwischen dem NRDC und der Sowjetischen Akademie der Wissenschaften mehrere von amerikanischen Wissenschaftlern betriebene Seismometer in der UdSSR in Betrieb. (Seitdem die Sowjetunion ihr Testmoratorium im Februar dieses Jahres beendet hat, müssen diese Geräte allerdings während der Durchführung von Tests kurzzeitig abgeschaltet werden.)

Aus wissenschaftlicher Sicht wäre damit die Überwachung eines Vertrages, der Testexplosionen mit einer Sprengkraft von mehr als einer Kilotonne verbietet, unter den heutigen Umständen gewährleistet. Die Vereinbarung eines umfassenden Teststopps dagegen würde weitergehende Maßnahmen erfordern (z.B. dichteres Überwachungsnetz, erweiterte Auswertkapazitäten, unangekündigte Vor-Ort-Inspektionen etc.), um auch kleinste Tests entdecken zu können. Über solche Maßnahmen müßten die beiden Supermächte während der Verhandlungen reden, die in Kürze beginnen sollen.

Im Zusammenhang mit einer Nachweisschwelle für nukleare Tests bzw. mit einer eventuellen Reduzierung der Testschwelle von gegenwärtig 150 Kilotonnen ist es wichtig zu wissen, welche militärische Bedeutung den unterschiedlichen Sprengkraftbereichen zukommt. Abb.1 gibt hierzu ebenfalls nützliche Hinweise.

Die einzige Einschränkung, der unterirdische Kernwaffentests gegenwärtig unterliegen, ist die Limitierung der Sprengkraft auf 150 Kilotonnen durch den Testschwellenvertrag von 1974. Unterhalb dieser Grenze kann die Sprengkraft für einen Test frei gewählt werden; auch unterliegen die Tests keiner zahlenmäßigen Beschränkung. Man kann deshalb annehmen, daß die Häufigkeitsverteilung in Abb.1 ein gewisses Bild der militärischen Signifikanz vermittelt, die den verschiedenen Sprengkraftbereichen zugemessen wird.

Auffallend ist das Maximum im Bereich zwischen 5 und 20 Kilotonnen; 44 % aller Tests wurden in diesem Sprengkraftbereich durchgeführt. Die meisten dieser Tests stehen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Spaltzündern für thermonukleare Waffen.

Die hohe Zahl von Tests direkt unterhalb der 150-Kilotonnen-Grenze ist zum Teil auf das Testen von strategischen Sprengköpfen mit reduzierter Sprengkraft zurückzuführen; in vollständiger Konfiguration würden die Ladungsstärken dieser Sprengköpfe dieses Testlimit bis zu einem Faktor 2-3 übersteigen. Der Testschwellenvertrag von 1974 hat damit kaum eine Auswirkung auf die Entwicklung von Sprengköpfen gehabt.

Die bisher bekannten Angaben deuten darauf hin, daß die meisten der Tests, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Röntgenlasers durchgeführt wurden, im Bereich zwischen etwa 50 und 100 Kilotonnen liegen.

Dreizehn Prozent aller Tests hatten eine Ladungsstärke zwischen 1 und 5 Kilotonnen. Vermutlich 2 Tests wurden bei etwa 0,025 Kilotonnen, 2 weitere bei etwa 0,12 Kilotonnen durchgeführt.

Wäre in der Zeit von 1980 bis 1984 die Sprengkraft der Nukleartests auf 10 Kilotonnen anstatt auf 150 Kilotonnen begrenzt gewesen, hätten etwa 60 % dieser Tests nicht durchgeführt werden können. Eine Testschwelle von 5 Kilotonnen hätte etwa 80 %, eine solche von 1 Kilotonne 95 % aller Tests unmöglich gemacht. Ein Testschwellenvertrag, der die Ladungsstärke auf 1 Kilotonne begrenzt, würde nicht nur die Entwicklung und Modernisierung strategischer, sondern auch die vieler taktischer Sprengköpfe unterbinden. Die Entwicklung thermonuklearer Sprengköpfe, mit Ausnahme solcher mit sehr kleiner Sprengkraft (z.B. Neutronenbombe), wäre unmöglich.

Von besonderer Bedeutung ist der Bereich unterhalb einer Kilotonne. Welche Entwicklungen lassen sich in diesem Bereich durchführen? Folgende Möglichkeiten sind denkbar:

– Experimente zur grundlegenden Physik von Kernwaffen,

– Tests von Hohlraumtargets für die Trägheitseinschlußfusion,

– Untersuchung der Wirkungen von Kernwaffen,

– Durchführung sogenannter „One-point-safety“-Tests, mit denen überprüft wird, ob im Falle eines Unfalles mit einer Kernwaffe eine unbeabsichtigte Nuklearexplosion ausgelöst werden kann oder nicht,

– Entwicklung von taktischen Kernwaffen (z.B. Anti-U-Boot-Waffe, Atomminen),

– Erprobung von Konzepten für Kernwaffen der dritten Generation.

Insbesondere der letzte Punkt verdient Beachtung. Wegen der Energiebündelung, die bei Kernwaffen der dritten Generation beabsichtigt ist, kann in vielen Fällen bei gleichbleibender oder sogar noch erhöhter Reichweite die Sprengkraft der Waffe gesenkt werden. Allerdings erscheint unter der Beschränkung eines 1-Kilotonnen-Limits – vorausgesetzt, ein solcher Vertrag träte in absehbarer Zeit in Kraft – die Entwicklung von einsatzfähigen Kernwaffen der dritten Generation äußerst unwahrscheinlich. Die Entwicklung des Röntgenlasers z.B. wäre wegen der relativ hohen benötigten Sprengkraft ausgeschlossen. Allerdings scheinen Kernwaffen, die ihre Explosionsenergie in kinetische Energie von festen Geschossen oder Flüssigkeitsstrahlen umwandeln, durchaus machbar zu sein. So soll der oben erwähnte Test „Hazebrook“ eine Sprengkraft von nur 40 Tonnen gehabt haben. Inwieweit andere Konzepte für Kernwaffen der dritten Generation durch eine 1-Kilotonnen-Testschwelle betroffen sein würden, ist zur Zeit noch unklar.

Es ist davon auszugehen, daß auch unterhalb einer Testschwelle von einer Kilotonne Neuentwicklungen von Kernspaltungswaffen möglich sein würden. Das qualitative Wettrüsten im Nuklearbereich wäre damit zwar stark behindert, aber nicht völlig unterbunden. Weiterhin ist zu beachten, daß in dem hypothetischen Falle einer 1-Kilotonnen-Testschwelle die Bedeutung von Tests mit sehr kleinen Ladungsstärken stark zunehmen würde. Daran gehindert, Waffen mit größerer Sprengkraft zu entwickeln, würden die Kernwaffenkonstrukteure ihren Einfallsreichtum voll auf den Bereich unterhalb einer Kilotonne konzentrieren. Von daher ist die in Abb. 1 dargestellte Häufigkeitsverteilung auf die militärische Signifikanz einer Testschwelle nur bedingt anwendbar.

Aus dem hier gesagten folgt, daß im Interesse einer wirkungsvollen Rüstungskontrolle ein Verbot aller Nukleartests einer niedrigeren Testschwelle von z.B. einer Kilotonne vorzuziehen ist. Allerdings könnte es aus praktischen Gründen sinnvoll sein, sich über Testschwellenvereinbarungen einem umfassenden Teststopp schrittweise anzunähern – so wie es auch der Vorschlag der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft vorsieht. Ein klar vorgegebener Zeitraum von z.B. drei oder vier Jahren sollte es ermöglichen, während der stufenweisen Reduzierung der Testschwelle von gegenwärtig 150 Kilotonnen auf zunächst 5, dann 1 und schließlich Null Kilotonnen das seismische Überwachungsnetz so weit auszubauen, daß auch kleinste nukleare Tests mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit entdeckt werden können. Die Politiker sind hier aufgefordert, Vorgaben für die gewünschte Nachweisgenauigkeit zu machen und die politischen und finanziellen Voraussetzungen für den zügigen Ausbau des Überwachungsnetzes zu schaffen.

Verteilung der Ladungsstärke aller amerikanischer Nukleartests, die von Anfang 1980 bis Ende 1984 im Testgebiet in Nevada durchgeführt wurden. Die vertikale Skala ist so gewählt daß die Fläche unterhalb der dargestellten Kurve den Wert 1 ergibt. f (Y) gibt den Anteil der Tests mit einer Ladungsstärke kleiner als Y an.

Anmerkungen

1 Seit Ende Juli 1986 fanden in Genf mehrmals offiziell als „Unterredungen“ bezeichnete Gespräche zwischen amerikanischen und sowjetischen Experten im Zusammenhang mit der Teststopp-Problematik statt. Die Gesprächsteilnehmer hatten jedoch kein Mandat, über einen umfassenden Teststopp zu verhandeln, sondern die Gespräche hatten den Sinn, den eigenen Standpunkt hinsichtlich Verifikationsfragen darzulegen und den Standpunkt der Gegenseite anzuhören.Zurück

2 U.S. Department of State, „U.S. Policy Regarding Limitations on Nuclear Testing“, Special Report No. 150, August 1986, S. 3.Zurück

3 a.a.O., S. 1.Zurück

4 Nachweislich sind 5 Nukleartests bekannt, die die USA zur Entwicklung des Röntgenlasers durchführten (siehe: T. B. Cochran, W. M. Arkin, R. S. Norris, M. M. Hoenig, „Nuclear Weapons Databook, Vol. II: U.S. Nuclear Warhead Production“, Cambridge, Mass., 1987, S. 23). Die tatsachliche Zahl liegt hoher, vermutlich in der Gegend von fünfzehn. Zurück

5 T. B. Taylor, „Kernwaffen der dritten Generation“, Spektrum der Wissenschaft, Juni 1987, S. 38; K. Tsipis, „Third-Generation Nuclear Weapons“, in: World Armaments and Disarmaments, SIPRI Yearbook 1985, London 1985, S. 83. Zurück

6 M. D. Lemonick, „A Third Generation of Nukes“, Time, May 25, 1987, S. 35. Zurück

7 So z.B. Frank Gaffney und Robert Barker während eines Vortrages vor Vertretern europäischer NATO Staaten (Text abgedruckt in: „The National Security Implications of a Comprehensive Test Ban“, Defense Issues, Vol. 1, No. 40, June 26, 1986). Die Formulierung geht zurück auf eine Antwort des Direktors des Livermore-Laboratoriums, Roger Batzel, auf eine entsprechende Frage von Senator Kennedy während einer Anhörung vor dem Senate Armed Services Committee im April 1986. Zurück

8 J. W. Rosengren, „Some Little-Publicized Difficulties with a Nuclear Freeze, R&D Associates, Report RDA-TR-122116-001, October 1983. Zurück

9 R. Kidder, „Evaluation of the 1983 Rosengren Report from the Standpoint of a Comprehensive Test Ban (CTB), Report UCID-20804, June 17, 1986. Zurück

10 Brief von R. Garwin, N. Bradbury und J. Carson Mark an Präsident Jimmy Carter, 15. August 1978; Brief von H. Bethe, N. Bradbury, R. Garwin, S. Keeny, W. Panofsky, G. Rathjens H. Scoville und P. Warnke an den Kongreßabgeordneten D. Fascell, 14. Mai 1985. Zurück

11 R. Kidder, „Military Significant Nucisar Explosive Yields“, FAS Public Interest Report, Vol. 38, No. 7, September 1985, S. 1.Zurück

12 U. Reichert, „Nuclear Testing and a Comprehensive Nuclear Test Ban – Background and Issues“, in Vorbereitung. Zurück

13 T. B. Cochran, R. S. Norris W. M. Arkin und M. M. Hoenig, „Unannounced U.S. Nuclear Weapons Tests, 1980-1984“, Nuclear Weapons Databook Working Paper 86/1, Januar 1986. Zurück

Dr. Uwe Reichert, Stipendiat der Stiftung Volkswagenwerk, Diplomphysiker an der TH Darmstadt.

Von den Füßen auf den Kopf gestellt.

Von den Füßen auf den Kopf gestellt.

Der Versuch der Reagan-Administration, den ABM-Vertrag neu zu interpretieren

von Jürgen Scheffran

Die Sowjetunion hat im Juni 1986 vorgeschlagen, den ABM-Vertrag auf weitere 15 Jahre zu bekräftigen und SDI auf reine Grundlagenforschung zu beschränken, um so den Weg für nukleare Abrüstung freizumachen. Reagan antwortete darauf mit dem Vorschlag, den ABM-Vertrag bis zur Stationierung von SDI im Jahre 1994 einhalten zu wollen (was Entwicklung und Tests nicht ausschließen solle), um ihn danach aufkündigen zu dürfen. Dies ist nur das letzte Glied in einer Kette von Versuchen, durch eine Neuinterpretation den ABM-Vertrag auf den Kopf zu stellen und damit zu einem „wertlosen Fetzen Papier“ zu machen.

Der ABM-Vertrag von 1972, ergänzt durch das Zusatzprotokoll von 1974, wurde im Rahmen des SALT-Prozesses von den USA und der UdSSR unterzeichnet, um Raketen-Abwehrsysteme und ihre Komponenten zu begrenzen. Dieser Vertrag ist das Ergebnis der ersten ABM-Debatte in den sechziger Jahren und repräsentierte die Erkenntnis, daß Raketenabwehr technisch fragwürdig, finanziell teuer und politisch-strategisch gefährlich ist. Durch den ABM-Vertrag wurden Atomwaffen als Kriegsführungswaffen überflüssig und der Weg für ihre Begrenzung in den SALT-Verhandlungen geöffnet. Aus der Sicht Europas ist der ABM-Vertrag ein Markstein auf dem Weg zur Entspannung.

Es kann kein Zweifel bestehen, daß der ABM-Vertrag eine umfassende Raketenabwehr verbietet (Artikel I) und damit in direktem Gegensatz zur Intention des SDI-Programms steht. Unter ABM Systemen (Anti Ballistic Missile oder Raketenabwehr) werden nach Art. II. generell alle Systeme zur „Bekämpfung aufliegender strategischer ballistischer Flugkörper“ verstanden, die bei Abschluß des Vertrages aus Abfangflugkörpern, Abschußvorrichtungen und Radargeräten bestanden. Bis auf die durch die Artikel III und IV gegebenen Ausnahmen (100 Abschußvorrichtungen an einem Ort und ein bis zwei feste Versuchsgebiete) werden in den zentralen Artikeln V Entwicklung, Test und Stationierung von ABM-Systemen und ihrer Komponenten verboten, und zwar see-, luft-, weltraumgestützt oder als bewegliches System landgestützt.

Weitere Paragraphen verbieten eine „ABM-Fähigkeit“ für andere Systeme (Art. VI) sowie den Transfer von ABM-Technologie in andere Staaten (Art. IX.) Von den verschiedenen „Gemeinsamen Interpretationen“ und „Vereinbarten Stellungnahmen“ beider Seiten zum ABM-Vertrag ist die wichtigste Interpretation D, die verlangt, daß spezifische Begrenzungen auch für ABM-Systeme mit andern physikalischen Prinzipien Gegenstand von Gesprächen sein sollen. Für solche und andere mit dem ABM-Vertrag zusammenhängende Fragen wurde eine Ständige Beratende Kommission (SBK) geschaffen. Der Vertrag wird alle fünf Jahre überprüft (als nächstes 1987), ist von unbegrenzter Dauer, enthält jedoch eine Rücktrittsklausel.

Interpretationslücken?

Wie andere Verträge auch, enthält der ABM-Vertrag einige Begriffe, die Raum für Interpretationen lassen. Hierzu zählen „Entwicklung“, „ABM-Komponente“ oder „ABM-Fähigkeit“. Schwierig ist die genaue Festlegung einer Grenze zwischen erlaubter Forschung und verbotener Entwicklung, doch gibt es eine Richtlinie des SALT-Chefunterhändlers Gerard Smith, wonach die Trennungslinie beim Übergang vom Labor in die Feldtestphase verläuft, sofern dies von der anderen Seite beobachtet werden kann. Ohne eine genaue und vereinbarte Klärung wichtiger Begriffe des ABM-Vertrages für neue ABM-Technologien können die Vertragsbestimmungen in den „Grauzonen“ durch neue waffentechnische Entwicklungen unterhöhlt werden.

Hierzu zählen insbesondere phasengesteuerte Radaranlagen, die Taktische Raketenabwehr (ATM: Anti-Tactical Missiles), Anti-Satelliten-Waffen und „exotische“ Technologien wie Strahlenwaffen. Es ist ein erklärtes Ziel der US-Regierung, über den „Umweg“ von ATM- und ASAT-Technologien zugleich auch neue ABM-Technologien zu entwickeln, was wegen der Multifunktionalitat dieser Systeme auch in gewissem Umfang möglich ist. Sollte die Bundesregierung daran gehen, ein europäisches Raketenabwehrsystem in Ergänzung zum SDI-Programm aufzubauen, wie von Verteidigungsminister Wörner gefordert, so könnte sie mit zum „Totengräber des ABM-Vertrages“ werden (H. G. Brauch), obwohl Bundeskanzler Kohl in seiner Regierungserklärung zu SDI vom April 1985 die Einhaltung des ABM-Vertrages gefordert hatte.

Die genannten Problembereiche sind bereits seit Jahren bekannt und ließen sich bei ausreichendem politischen Willen durch zusätzliche Beschränkungen wie ein Verbot von Weltraumwaffen sicherlich lösen. Eine neue Qualität erreichen jedoch die Herausforderungen durch das SDI-Programm, wodurch das Fundament des ABM-Vertrages insgesamt erschüttert wird. Abgesehen davon, daß trotz eines Entwicklungsverbotes im ABM-Vertrag Reagan in seiner Star-Wars-Rede ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm gefordert hat, enthält SDI für die nächsten Jahre eine Reihe von Großversuchen, die bereits in die Testphase hineinreichen. Hierzu zählen so wohlklingende Programmnamen wie ERIS, HEDI, KKV, SBL, ATP, BSTS, SSTS usw., die den USA bereits einige Prototypen für ABM-Komponenten liefern könnten. Durch immer neue kosmische Zauberkunststücke wird der ABM-Vertrag durchlöchert wie ein Schweizer-Käse. Das jüngste Beispiel war der SDI-Versuch vom 5. September 1986, bei dem sich zwei von einer Delta-Rakete gestartete Satelliten im Weltraum verfolgten und durch Kollision zerstörten.

Die Erfindung eines neuen Terminus: „Subkomponenten“

Der grundlegende Gegensatz zwischen SDI und ABM-Vertrag ist auch den SDI-Befürwortern klar. Daher versuchen sie zum einen, die Sowjetunion eigener Vertragsverletzungen zu beschuldigen (wie im Falle Krasnoyarsk), zum anderen, die Basis dieses Vertrages schrittweise zu untergraben, indem sie SDI als kurzfristig mit dem ABM-Vertrag vereinbar darstellen. Dabei scheuen sie nicht vor einer einseitigen Neuinterpretation des. Vertrages zurück, indem sie unklare Begriffe in ihr Gegenteil verkehren. Während der ABM-Vertrag Entwicklung und Tests von ABM-„Komponenten“ verbietet, behauptet der Pentagonbericht zum ABM-Vertrag, es handele sich bei den zahlreichen SDI-Großversuchen lediglich um Tests von nicht definierten „Subkomponenten“, ein Terminus, auf den bei Abfassung des Vertrages wohl niemand gekommen wäre.

Darüber hinaus unternahm der damalige Sicherheitsberater Reagans, McFarlane, im Oktober 1985 den Vorstoß, unter Berufung auf Interpretation D Entwicklung und Tests von ABM-Systemen mit neuen physikalischen Prinzipien wie Strahlenwaffen oder optischen Sensoren generell zuzulassen. Dies widerspricht der Auffassung bisheriger US-Regierungen (einschließlich der Reagan-Administration), wonach auch neue ABM-Technologien generell verboten sind, solange hier keine spezifischen Begrenzungen vereinbart wurden. Trotz eines mittleren Aufstandes innerhalb der NATO scheint die Reagan-Adminstration diese Interpretation nach wie vor durchsetzen zu wollen und darauf zu vertrauen, daß sich alle an den Wandel gewöhnen werden.

Damit könnte der ABM-Vertrag (wie auch der SALT II Vertrag) tatsächlich zu einem „wertlosen Stück Papier“ werden (so Gerard Smith), was von jeher ein Wunschtraum der Gegner des Rüstungskontrollprozesses in den USA gewesen ist, die sich Mitte der siebziger Jahre um das „Committee on the Present Danger“ gruppiert hatten. Gemäß der Philosophie des ABM-Vertrages dürften dann auch Begrenzungen oder Reduzierungen von Atomwaffen ausgeschlossen sein.

Dies zeigt, daß ein solcher Vertrag alleine nicht ausreicht, um die Rüstung aufhalten zu können. Es gibt keine internationale juristische Instanz, die über die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge wacht, außer der Weltöffentlichkeit selbst. Entscheidend ist die politische Unterstützung, die ein Vertrag genießt. Aus dieser Erkenntnis heraus versucht in den USA die „Nationale Kampagne zur Erhaltung des ABM-Vertrages“, ein breites Bündnis aus früheren Politikern (darunter Ex-Präsident Carter und die früheren Verteidigungsminister Schlesinger und McNamara), Diplomaten (wie Gerard Smith), Militärs, Wissenschaftler und Friedensgruppen, dem Irrsinn des Vertragsbruches entgegenzuwirken und die Reagan-Administration zur Einhaltung der restriktiven Interpretation zu zwingen. Sie betreibt hierfür Öffentlichkeitsarbeit und hat auch konkrete Maßnahmen zur Stärkung des ABM-Vertrages vorgeschlagen.

Hierzu gehören insbesondere eine genauere Definition wichtiger Vertragsbegriffe, Begrenzungen phasengesteuerter Radaranlagen, ATM-Systeme und ASAT-Waffen sowie langfristige Vorschläge für exotische Waffentechnologien wie Strahlenwaffen und Sensoren. Hierzu zählt auch die Verbesserung des Informationsprozesses zwischen beiden Seiten und die Behandlung von Streitfragen in der SBK. Mit solchen Maßnahmen würde die Erosion des ABM-Vertrages wirkungsvoll aufgehalten und der Weg für einschneidende Abrüstungsschritte eröffnet.

Literaturauswahl zum ABM-Vertrag

  • Eine ausführliche und aktualisierte Darstellung zum ABM-Vertrag findet sich in: D. Engels, J. Scheffran. E. Sieker, Die Front im All, 3. überarbeitete Fassung, Köln 1986.
  • Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion vom 26. Mai 1972 über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM-Vertrag) mit Interimsabkommen sowie Interpretation: Europa-Archiv, Nr. 17/1972, S. D. 392-405.
  • Die umfassendste Analyse zum ABM-Vertrag geben: T. K. Longstreth, J. E. Pike, J. B. Rhinelander, The Impact of Ballistic Missile Defense Programs on the ABM Treaty, A Report for the National Campaign to Save the ABM Treaty, March 1985.
  • Die detailierteste Analyse der mit dem ABM-Vertrag zusammenhängenden technischen Probleme gibt: H. Lin, Evolving the ABM Treaty Towards the Year 2000, Center for international Studies, MIT Cambridge, May 23, 1986.
  • Ballistic Missile Defense and the ABM Treaty, Appendix A of: Ballistic Missile Defense Technologies, Office of Technology Assessment, OTA-ISC-254, p. 263.
  • W. J. Durch, Technology, Strategy and the ABM Treaty, A Background Paper for the Conference on New Approaches to Arms Control, Barnett Hill Conference, 6-8 May 1986.
  • Der grundlegende Gegensatz zwischen SDI und ABM-Vertrag wird herausgearbeitet in: McGeorge Bundy, George F. Kennan, Robert S. McNamara, Gerard Smith, The Presidents´ Choice: Star Wars or Arms Control, Foreign Affairs, Vol. 63, No. 2, 1985; auf deutsch: Blätter für deutsche und internationale Politik 5/85, S. 614-624.
  • Die Winkelzüge, mit denen das Pentagon SDI vertragskonform macht, wurden entwickelt in: The Strategic Defense Initiative (SDI) and the ABM Treaty (Pentagon-Bericht zum ABM-Vertrag) Appendix B of: Report to the Congress an the Strategic Defense Initiative, Department of Defense, 1985.
  • Eine Darstellung der Versuche zur Neuinterpretation gibt: B. W. Kubbig, Die Neuinterpretation des ABM-Vertrages durch die Reagan-Administration, Forschungsbericht 13/1985 der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt S. 3.
  • Die Auswirkungen eines europäischen ATM-Systems untersucht: H. G. Brauch, Antitactical Missile Defense – Will the European Version of SDI undermine the ABM-Treaty, AG Friedensforschung und Europäische Sicherheitspolitik, Stuttgart, Juli 1985.
  • Eine polemische Abrechnung mit den Anhängern des ABM-Vertrages aus bundesdeutscher Sicht versucht: Thomas Enders, Raketenabwehr als Teil einer erweiterten NATO-Luftverteidigung, Interne Studien des sozialwissenschaftlichen Instituts der Konrad-Adenauer-Stiftung, Nr.2/1986, S. 65

       

Jürgen Scheffran, Physiker, Arbeitsgebiet Rüstungskontrolle im Weltraum.

Vom Atlantik bis zum Ural. Kann Europa abrüsten?

Die Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE)

Vom Atlantik bis zum Ural. Kann Europa abrüsten?

von Ingo Arend und Michael Kalman

In Wien verhandeln seit dem 9. März 1989 die Mitgliedsstaaten von Warschauer Pakt und NATO in der seit langem aussichtsreichsten Abrüstungskonferenz zwischen Ost und West über die Reduzierung konventioneller Rüstung in Europa. Zusammen mit dem INF-Abkommen könnten diese »Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa« (VKSE) einen Wendepunkt markieren, steht doch erstmals nahezu das gesamte Militärpotential in Europa zur Verhandlung an. Für Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher hat deshalb “das Jahr 1989 gute Aussichten, ein entscheidendes Jahr der Abrüstung zu werden” (WDR-Interview vom 16.1.1989). Selbst NATO-Oberbefehlshaber General John Galvin betrachtet die Wiener Verhandlungen als “die wichtigsten für Europa”. (FAZ vom 21.1.1989)
Trotz der neuen Aufrüstungsversuche seitens der NATO durch die sogenannte »Modernisierung« scheint nämlich nicht nur die politische, sondern auch die militärische Rivalität in Europa ihren Höhepunkt überschritten zu haben. Für den sowjetischen Außenminister Schewardnadse geht es denn auch bei den Abrüstungsverhandlungen “nicht nur um die Beseitigung von Waffen, sondern um die Überwindung der Teilung Europas”. (Rede auf der Schlußberatung der Wiener KSZE-Folgekonferenz am 19. Januar 1989) Fortgesetzten, konsequenten öffentlichen Druck auf den weiteren Abrüstungsprozeß vorausgesetzt, könnte sich aus dieser chancenreichen politischen Situation des alten Kontinents das Modell einer anderen Entwicklungslogik in den internationalen Beziehungen herausbilden: Echte Abrüstung und die Ersetzung des Abschreckungssystems. Wird es gelingen, die militärische Konfrontation zu beenden, Kriege und militärische Angriffe in Europa unmöglich zu machen, die europäische Nachkriegsordnung in eine entmilitarisierte europäische Friedensordnung umzugestalten und die Periode des Kalten Krieges endgültig hinter sich zu lassen?

I. Konventionelle Abrüstung und die Sicherheit in Europa

Pulverfass Europa – Glacis Bundesrepublik

Militärische Rivalität und Rüstungskonkurrenz zwischen NATO und Warschauer Pakt haben die in Friedenszeiten größte militärische Konzentration in der Geschichte hervorgebracht. Europa gleicht einem Waffenlager ohnegleichen. Rund 14 Millionen aktive Soldaten und Reservisten stehen im Dienst auf beiden Seiten unter Waffen. Dazu kommen über 200 stehende Divisionen Bodentruppen und über einhundert Reserve-Divisionen. Zu den ständig in Europa stationierten Truppen zählen: ca. 75.000 schwere Kampfpanzer, 60.000 Artilleriegeschütze, 30.000 Schützenpanzer und 12.000 Kampfflugzeuge. Dazu kommen noch ca. 1000 Kriegsschiffe und U-Boote. Zählt man die Ausgaben beider Bündnisse zusammen, verzehrt die militärische Konfrontation in Europa ungefähr zwei Drittel der weltweiten Ausgaben für Streitkräfte von einer Billion Dollar jährlich. Die Verteidigungsausgaben verschlingen ca. 5 Prozent des Bruttosozialproduktes der NATO-Staaten und ca. 10 Prozent desjenigen der Warschauer-Pakt-Staaten.(vgl.: Götz Neuneck: Strukturelle Angriffsunfähigkeit und konventionelle Rüstungskontrolle. Wege zur Entmilitarisierung des Ost-West-Verhältnisses. Heft 35 der Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, IFSH, Dezember 1988, S. 1-7)

Allein in der mit 280 Einwohnern pro Quadratkilometer dicht besiedelten Bundesrepublik – die gerade mal so groß ist wie der US-Bundesstaat Oregon – sind etwa 900.000 Soldaten und 10.000 Panzer stationiert. Mit insgesamt über vier Millionen Flügen pro Jahr hat die Bundesrepublik den dichtesten Luftverkehr der Welt. 580.000 davon sind militärisch. Mehr als zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik sind Tieffluggebiete. Denkt man sich den Besatz an Kernkraftwerken und chemischer Industrie hinzu, wird deutlich, daß bereits ein mit wenig aufwendigen Mitteln konventionell geführter Krieg das Ende ganz Europas und insbesondere der Bundesrepublik bedeuten würde. Die liberale Hamburger Wochenzeitung »Die Zeit« resümiert die waffenstarrende Situation: “Dies ist absurd in einer Zeit, in der die Spannung zwischen den Blöcken nachgelassen hat.” (Theo Sommer: Raketen – wider deutschen Willen?, Die Zeit, Nr. 18 vom 28.4.1989).

Ziele konventioneller Abrüstung

Diese Zahlen und die geschilderte Situation machen nicht nur die Dringlichkeit des Problems konventioneller Abrüstung, sondern auch seine Komplexität deutlich. Die bisherigen Ansätze, etwa im Bereich der MBFR-Verhandlungen, haben sich jedoch als untauglich erwiesen, dieser Problemstellung gerecht zu werden. Sie scheiterten am mangelnden politischen Interesse beider Seiten und an der Datenfrage. (Vgl. ausführlich Kapitel II. – MBFR)

In den von der Bundeswehr und NATO vorgelegten Kräftevergleichen wird in der Regel nur mit der Zahl der Divisionen gearbeitet. Das Weißbuch 1985 und die 1988 von der Hardthöhe präsentierten Zahlen beharren auf einer Drei-zu-Eins-Überlegenheit des Warschauer-Paktes bei Waffen und Divisionen und wurden selbst von der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« als unnötige Gruselstory abgetan, deren “Waffenzählen nicht gerade nach Adam Riese” gestrickt worden sei (FAZ vom 23.2.1988). Ein bis auf drei Stellen hinter dem Komma exakter Kräftevergleich ist im übrigen auch gar nicht so wichtig, solange man die Datenfrage nicht zur alles entscheidenden Voraussetzung macht. Dahinter steckte bislang in der Regel das Bemühen, den fehlenden politischen Willen zur Abrüstung zu verschleiern. Allerdings ist die prinzipielle Offenheit in der Datenfrage eine wichtige Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Verhandlungsabsichten. Und bis Anfang 1989 trug auch die Warschauer-Pakt-Seite mit ihrer traditionellen Geheimniskrämerei dazu nicht gerade bei.

Im Gegensatz zur atomaren Abrüstung mit der klaren Zielstellung der restlosen Beseitigung atomarer und natürlich auch chemischer Massenvernichtungsmittel auf Null, kurz: Denuklearisierung, läßt sich angesichts der Größenordnung und Vielschichtigkeit des Übermaßes an konventionellen Rüstungen und Streitkräften für diesen Bereich der Abrüstung als konkretes Verhandlungsziel nicht so ohne weiteres die Forderung vollständiger Demilitarisierung West- und Osteuropas aufstellen.

Ein umsetzbarer Ansatz für die Einleitung eines Prozesses konventioneller Abrüstung, an dessen Ende die Demilitarisierung stehen könnte, wird erst sichtbar, wenn man sich die allgemeinen und grundlegenden Prinzipien einer neuen europäischen Sicherheitspolitik vergegenwärtigt. Diese basieren auf der Annahme, daß Sicherheit nicht mehr gegeneinander, sondern nur noch gemeinsam mit politischen Mitteln erreicht werden kann. Eigene Sicherheit muß dabei stets auch die Sicherheit des Nachbarn oder des Gegenüber berücksichtigen, zumal auch Gefahren und Krisen wie Umweltverschmutzung, zivile Reaktorunfälle, von den Folgen eines Atomkrieges ganz zu schweigen, nicht vor Grenzen haltmachen. Die Grundprinzipien einer so verstandenen Sicherheitspolitik müssen demnach lauten:

  • Beseitigung des militärischen Faktors als Mittel der Politik durch Abrüstung auf allen Ebenen
  • Schaffung kriegsverhindernder, vertrauensbildender und entspannungsfreundlicher Strukturen
  • Abrüstung muß Mittel zum Zweck, das heißt zur Entmilitarisierung des Ost-West-Konfliktes und die Umformung dieser Systemauseinandersetzung in einen friedlichen Wettbwerb sein
  • Durchsetzung umfassender und systemübergreifender Kooperation zur Lösung der globalen Probleme (Abrüstung, Entwicklung, Ökosphäre, Ressourcen, Menschenrechte)

Daraus lassen sich dann drei Hauptziele für den militärischen Bereich ableiten:

Überwindung der atomaren Abschreckung, das heißt Abschaffung der Massenvernichtungswaffen und C-Waffen Herstellung konventioneller Stabilität durch nichtoffensive Verteidigung und strukturelle Nichtangriffsfähigkeit dauerhafte Senkung der Rüstungsausgaben

Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit und konventionelle Abrüstung

Auch in dem Mandat über die VKSE-Verhandlungen (siehe Kapitel III.) kehrt der Begriff der »konventionellen Stabilität» wieder. Was er schließlich konkret bedeuten, wie er in konkrete gegenseitige Schritte der Abrüstung und Umstrukturierung umgesetzt werden soll, darüber wird in den nächsten Jahren zäh verhandelt werden.

Militärexperten, Friedensforscher und Sicherheitspolitiker haben in den letzten Jahren eine Fülle von Konzepten zur konventionellen Stabilisierung entwickelt. (Ein Überblick bei: Karsten D. Voigt, Konventionelle Stabilisierung und strukturelle Nichtangriffsfähigkeit. Ein systematischer Vergleich verschiedener Konzepte.In: aus politik und zeitgeschichte B 18/1988). Diese Vorschläge stellen vor allem militärische Lösungsansätze dar. Ihre Einordnung in übergreifende politische Konzeptionen wie in die Konturen einer Neuen Europäischen Friedensordnung oder dem Gemeinsamen Haus Europa geschieht allerdings selten. Ihre Wirksamkeit ergibt sich also erst im Rahmen des geschilderten politischen Gesamtkonzepts. Gleichwohl haben sich um den Begriff »Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit» (StruNa), der Anfang der achtziger Jahre aufkam (vgl. Hans-Peter Dürr, Albrecht A.C. von Müller, NATO am Scheideweg. In: Frankfurter Rundschau, 1.+ 3.7.1983) Konzepte gruppiert, die aus realpolitischer Sicht sinnvolle Vorschläge enthalten. Sie stellen sozusagen die verteidigungs- und militärstrategische Ebene der politischen Konzeption Gemeinsame Sicherheit dar.

In diesem Zusammenhang von Militärstrategie und Politik soll das Stabilitätsziel durch die Orientierung an folgenden Kriterien erreicht werden:

  • Angriffsunfähigkeit: alle offensiven Optionen (sei es die Fähigkeit zu raumbesetzenden Operationen oder zu tiefen Schlägen – deep strikes – in gegnerisches Hinterland) müssen unmöglich gemacht werden. Damit würde ein signifikanter Abbau von Bedrohungen und Bedrohungsvorstellungen einhergehen.
  • Verteidigungsfähigkeit durch ein Potential zur strikten und effizienten Abhaltung eines gegnerischen Angriffs verlangt gegenseitige Verteidigerüberlegenheit. Die defensiven Mittel der beiden Kontrahenten müssen ihre Angriffspotentiale bei weitem übertreffen.
  • Abrüstung: aus der konzeptionellen Funktionslosigkeit von Offensivpotentialen ergeben sich weitreichende Perspektiven der Abrüstung.
  • Strukturveränderung: Streitkräfte und Bewaffnung müssen so angeordnet und gestaffelt sein, daß ihr defensiver Charakter deutlich wird.

(vgl.: E. Bahr / D. S. Lutz (Hg.), Gemeinsame Sicherheit Dimensionen u. Disziplinen, Baden Baden 1986-1987, Band I-III).

Dementsprechend definieren der ehemalige NATO-General Gerd Schmückle und der Starnberger Militärexperte Albrecht A.C. von Müller konventionelle Stabilität als “den Zustand einer robusten, wechselseitigen Verteidigerdominanz. Hier geht es also um ein militärisches Kräfteverhältnis, bei dem die nicht durch Überraschungsschläge zu gefährdende Verteidigungsfähigkeit beider Seiten deutlich größer ist als die Angriffsfähigkeit des jeweiligen Gegenübers. Die Verwirklichung eines derartigen Zustandes setzt die bewußte Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit bei gleichzeitigem Abbau von Angriffsfähigkeit in Ost und West voraus.” (Schmückle/von Müller: Das Konzept der “Stabilen Abhaltung”, Manuskript, Starnberg, April 1988)

Schwachpunkt der »StruNa«-Konzepte ist die Nuklearfrage. StruNa strebt zunächst keine vollständige Denuklearisierung an. Das verwandte Konzept der »stabilen Abhaltung« will eine nukleare Minimalabschreckung durch einige hundert Sprengköpfe mit politischem Demonstrationscharakter. Außerdem birgt StruNa die Gefahr der Verlagerung eines Rüstungswettlaufs auf den Bereich defensiver Waffensysteme.

Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit ist, und hier wird die gemeinsame Sicherheit sozusagen »sinnfällig«, dann gegeben, wenn alle darin übereinstimmen, daß sie gegeben ist. Mit ihr werden die materiellen Voraussetzungen für Blockauflösung und den Übergang zu einer europäischen Friedensordnung geschaffen.

In dieser Perspektive hat sie bereits Eingang in konkrete Politik gefunden. Vordenkerarbeit in dieser Hinsicht haben die SPD und die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (PVAP) geleistet. Mit der Vorlage des gemeinsamen Papiers für vertrauensschaffende Sicherheitsstrukturen in Europa hatten die Sozialdemokraten den Rahmen ihrer “zweiten Phase der Entspannungspolitik” nach den gemeinsamen Erklärungen mit der KPdSU und der SED um ein weiteres Stück vervollständigt. Diese Positionen finden sich inzwischen großenteils in den offiziellen Verhandlungszielen wieder.

Das Papier knüpft an die Warschauer-Pakt-Vorschläge von 1986 (Budapest) und 1987 (Ost-Berlin) sowie an den Jaruzelski-Plan von 1987 an (vgl. Teil II des Dossiers). Die Thesen fassen Vorschläge, “Kriterien und Maßnahmen für vertrauenschaffende Sicherheitsstrukturen in Europa” zusammen.

Aus ihm lassen sich Kriterien für eine solche Umorientierung ableiten:

  • gleiche Obergrenzen für Waffen, Verbände und Soldaten
  • drastische Reduzierung der Truppenstärken
  • Reduzierung durch weitgehende Abrüstung von Waffen und Verbänden auf ein niedrigeres Niveau als vorher
  • Beseitigung der Offensivfähigkeiten
  • Durchsetzung vertrauensbildender Maßnahmen und Verfikationsmodelle
  • Verbote und Beseitigungen bestimmter Waffen und Technologien
  • beidseitiges Vorgehen unter Einschluß eigenständiger Initiativen
  • paralleles Vorgehen auf allen Feldern mit Vorrang bei den atomaren und anderen Massenvernichtungswaffen. (Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgruppe SPD/PVAP über Kriterien und Maßnahmen für vertrauenschaffende Sicherheitsstrukturen in Europa, Bonn 1988).
  • Bündnisimmanenz des Prozesses. Die existierenden Militärbündnisse, sind eine unausweichbare Realität, die nur aus den Bündnissen heraus überwunden werden kann. Statt der isolierten und sterilen Diskussionen über die Frage einer abstrakten Blockzugehörigkeit, geht es beim Konzept Gemeinsamer Sicherheit auch darum, “die Bündnisse auf der Grundlage eines erweiterten Sicherheitsbegriffs zu einem aktiven Faktor beim Umbau der Ost-West-Beziehungen zu machen”, wie es der Starnberger Friedensforscher Albrecht von Müller (auf dessen Forschungen das Wortungetüm Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit zurückgeht) und der ehemalige Bundeswehr- und NATO-General Gerd Schmückle forderten.

Nach Ansicht der Sicherheitsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Katrin Fuchs, sind Abrüstung und Beseitigung besonders der offensivfähigen Waffen die Voraussetzung, um eine wirklich einschneidende Reduzierung der Militärausgaben zu erreichen, die wiederum dringend gebraucht wird, wenn der Menschheit ihre vielfältigen Probleme nicht endgültig über den Kopf wachsen sollen. Dies hatte schon der Nürnberger SPD-Parteitag gefordert.(Parteitag der SPD in Nürnberg, 25.-29.8.1986, Beschlüsse, S. 861-897).

Konventionelle und nukleare Abrüstung hängen in diesem Prozeß eng zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht darum die Auseinandersetzung über die nuklearen Kurzstreckenraketen. An dieser Frage scheinen alle Widersprüche der nuklearen Abschreckungsstrategie wie in einem Brennglas auf. Aufgrund der veränderten weltpolitischen Rahmenbedingungen und deren Rückwirkungen auf die NATO-Strategie sieht der Friedensforscher Alfred Mechtersheimer die NATO in einer “Existenzkrise”. (Rede im Deutschen Bundestag, 28.4.1989) Zugleich werden – im Lichte der Erfahrungen von Reykjavik, als “die Supermächte bereit waren, die Sicherheitsarchitektur der Nachkriegszeit einzureißen und über die Köpfe ihrer Verbündeten hinweg die nukleare Abschreckung zur Disposition zu stellen” (Günther Nonnenmacher, FAZ vom 29.4.1989) – die Befürchtungen über eine unkontrollierbare Veränderung des sicherheitspolitischen status quo zu Lasten Europas und der Deutschen laut, die zu einer psychologischen Hemmschwelle für den Abrüstungsprozeß werden könnten.

Insgesamt steht fest, daß mit den Wiener Verhandlungen aufgrund ihres Zusammenhanges in die bevorstehende Entscheidung über das NATO-Gesamtkonzept der Gesamtzusammenhang aller Fragen von Abrüstung, Rüstungskontrolle und politischer Kooperation auf der Tagesordnung steht. Für die realistischen Konservativen stellt sich folgerichtig die Frage einer “verläßlichen Ordnung für einen zerbrechlichen Kontinent”, in der die militärische Sicherheitskomponente “nicht mehr allein das gestaltende Element sein” kann. (Michael Stürmer, FAZ vom 29.4.1989). Sie warnen deshalb davor, Chancen zu verpassen: “Die NATO muß dort auf Gorbatschow eingehen, wo es für eine Neuordnung der europäischen Sicherheit nötig ist. Sie muß begreifen, daß die Nachkriegszeit zu Ende ist und die im kalten Krieg erstarrten Fronten in Bewegung geraten sind.” (Jan Reifenberg, FAZ vom 18.4.1989)

Im Unterschied zu den INF-Verhandlungen ist die Bundesrepublik diesmal bei den VKSE-Verhandlungen als direkt beteiligter Verhandlungspartner gefordert. Damit wird ihre Schlüsselrolle an der Nahtstelle der Systeme noch deutlicher. Hier wird sich besonders klar zeigen, ob die Bundesregierung dafür sorgen wird, daß einschneidende konventionelle Abrüstungsschritte möglich werden, damit ein weitergehender Abrüstungsprozeß ermöglicht wird.

II. Die Entwicklung der Positionen zur konventionellen Abrüstung 1986-1989.

Der Gorbatschow-Plan

Am 15.1.1986 legte KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow in Moskau einen Plan zur phasenweisen Abschaffung aller Atomwaffen bis zum Jahr 2000 vor, den sogenannten Gorbatschow-Plan.

Den Beginn dieser Entwicklung sollte die 50prozentige Reduzierung aller strategischen Waffen machen. Gleichzeitig sollten USA und Sowjetunion auf die Entwicklung von Weltraumwaffen und weitere Atomwaffenversuche verzichten.

Als weitere Vorschläge enthielt der Gorbatschow-Plan die Bereitschaft der UdSSR, alle Abkommen, auch vor Ort, der Verifikation (Kontrolle) zu unterwerfen. Gorbatschow sprach sich darin in sehr allgemeiner Form auch für Fortschritte bei der konventionellen Rüstungskontrolle aus. Er erklärt außerdem die Bereitschaft, durch Abrüstung die Entwicklung der Dritten Welt zu fördern.

Mit diesem Vorschlag – man mag es drehen und wenden wie man es will – hatte die Sowjetunion auch ganz offiziell als erste konsequent mit der atomaren Abschreckungsideologie gebrochen und ihre Bereitschaft verkündet, einen Umwandlungsprozeß analog zu den genannten Kriterien Gemeinsamer Sicherheit einzuleiten.

Bewegung in die Frage konventioneller Abrüstung kam erst durch eine neue Initiative des sowjetischen Generalsekretärs Michail Gorbatschow auf dem SED-Parteitag am 18. April 1986 in Ost-Berlin. In seinem Vorstoß schlug er “bedeutende Reduzierungen aller Komponenten der Landstreitkräfte und der taktischen Fliegerkräfte bei Auflösung der jeweiligen reduzierten Truppenteile und Vernichtung oder nationaler Lagerung der Rüstungen” vor. Diese sollten verknüpft werden mit dem “Abbau nuklearer Rüstungen operativ-taktischer Bestimmung”. Die Reduzierungen sollten in einer von beiden Seiten kontrollierten Weise vorgenommen werden. Dazu zählte Gorbatschow auch internationale Überprüfungsformen, z.B. Vor-Ort-Inspektionen. Als Reduzierungsraum schlug Gorbatschow erstmals – und damit verließ er den Ansatz der bisherigen MBFR-Gespräche – das Gebiet “vom Atlantik bis zum Ural”, also ganz Europa unter Einbeziehung der westlichen UdSSR-Militärbezirke. vor. Gorbatschow begründete seine Initiative darüberhinaus mit dem Wunsch, westliche Einwände gegen weitergehende Schritte auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung aus dem Weg zu räumen.

Die NATO reagierte auf diesen Vorschlag und die neue Situation, die durch ihn entstanden war auf ihrer Frühjahrstagung im Mai 1986 im kanadischen Halifax mit der Einsetzung einer »High Level Task Force« (HLTF), die die Vorschläge überprüfen sollte. (Arms Control Reporter, 1/1989, 407.A.3; FAZ vom 30.6.1986)

Budapester Appell – Brüsseler Erklärung

Gorbatschows Vorschlag wurde auf der Sitzung des Politischen Beratenden Ausschußes des Warschauer-Paktes am 11. Juni 1986 in Budapest aufgenommen und als »Budapester Appell» verkündet. In ihm näherte sich der Warschauer Pakt noch weiter an die westlichen Vorstellungen an.

Der Appell sah als ersten Schritt vor, “eine einmalige Reduzierung der Truppenstärken der Staaten der beiden einander gegenüberstehenden militärpolitischen Bündnisse innerhalb von ein bis zwei Jahren um 100.000 bis 150.000 Mann auf jeder Seite vorzunehmen… Bei entsprechender Bereitschaft der Länder des nordatlantischen Bündnisses würden dadurch Anfang der 90er Jahre die Landstreitkräfte beider Bündnisse in Europa um ca. 25 Prozent des heutigen Niveaus reduziert werden.” Es handelte sich also um einen Vorschlag, der symmetrische Reduzierungen in beiderseits gleichem Umfang und den prozentualen Abbau von einem gegebenen Niveau vorsah und mit diesem Element noch keine wesentliche Neuerung bedeutete.

Außerdem wurde die Notwendigkeit der Umstellung der Militärdoktrinen auf “Verteidigungsprinzipien” festgestellt. Maßnahmen zur Vermeidung eines Überraschungsschlages und von Offensivoperationen sollten eingeleitet werden. Zur weiteren Erörterung der Vorschläge zur konventionellen Rüstung sollte ein “spezielles Forum” oder eine erweiterte MBFR-Runde diskutieren.

Im Appell heißt es weiter: “Die durch entsprechende Reduzierungen der Streitkräfte und konventionellen Rüstungen freiwerdenden Mittel dürfen nicht für die Schaffung neuer Waffenarten oder für andere militärische Zwecke eingesetzt, sondern müssen für die ökonomische und soziale Entwicklung verwendet werden.” (Appell der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages an die Mitgliedstaaten der NATO, an alle europäischen Länder zur Reduzierung der Streitkräfte und konventionellen Rüstungen in Europa. TASS-APN, Dokumente, Nr. 54/86, Köln 12.6.1986)

In Reaktion auf diese Entwicklung verabschiedeten die NATO-Außenminister am 12. Dezember 1986 die »Brüsseler Erklärung», in der sie dem Warschauer Pakt vorschlugen im Rahmen und unter dem Dach des KSZE-Prozesses neue Verhandlungen über ein Mandat für Verhandlungen über die Konventionelle Rüstungskontrolle (KRK) neben den weiterzuführenden MBFR– und KVAE-Verhandlungen aufzunehmen und deren Geltungsbereich ganz Europa vom Atlantik bis zum Ural umfassen sollte. Die Brüsseler Erklärung verlangte weiter den einseitigen Abbau des von des NATO wahrgenommenen Übergewichts des Warschauer-Paktes im konventionellen Bereich. Die vorgeschlagenen Mandatsverhandlungen begannen schließlich am 17. Februar 1987 im Rahmen des KSZE-Folgetreffens in Wien. (FAZ, 12.12.1986; vgl. auch: Sigurd Boysen: Konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural. In: aus politik und zeitgeschichte, B 44/87, S. 24ff)

Asymmetrie-Zugeständnis in Prag

Ein weiteres Einschwenken auf westliche Forderungen zeigte sich schließlich erneut in einer Rede Gorbatschows am 10. April 1987 in Prag, als er erstmals existierende Ungleichgewichte im konventionellen Bereich des Ostens zugab und asymmetrische Reduzierungen akzeptierte. Gorbatschow erklärte, die Sowjetunion sei für “die Beseitigung irgendwelcher Elemente der Ungleichheit, der Asymmetrie, wenn es diese bei diesen Waffen tatsächlich gibt.”

In dem wiederum dieser Rede folgenden Beschlüssen des Warschauer Paktes von Ostberlin vom 28./29. Mai 1987 wurden “Konsultationen über entstandene Ungleichgewichte bei einzelnen Arten von Rüstungen und Streitkräften sowie die Suche nach ihrer Beseitigung”, also Verhandlungen zur “Verminderung der Streitkräfte und konventionellen Rüstungen in Europa auf ein Niveau, auf dem jede Seite bei Gewährleistung der eigenen Verteidigung über keine Mittel für einen Überraschungsangriff auf die andere Seite sowie für Angriffsoperationen überhaupt verfügt.” Damit war quasi vorgeschlagen, gemeinsam auf die Herstellung einer gegenseitigen strukturellen Angriffsunfähigkeit hinzuwirken. Wiederum wird die Auflösung von WVO und NATO im Falle der Schaffung eines Systems kollektiver Sicherheit vorgeschlagen und zum ersten Mal werden Konsultationen zu Fragen der Militärdoktrinen vorgeschlagen. Die Konferenzteilnehmer erteilten jedem militärischem Angriff gegen ein Staatenbündnis eine Absage.

Zusätzliche Zielstellungen tauchten in Form der Schaffung von “Zonen verringerter Rüstungskonzentration” auf, an deren Frontlinie an der Nahtstelle der Bündnissysteme die Rüstungs- und Streitkräftekonzentration verringert werden solle. (Europa-Archiv, 1987, 14, S. D 392-394)

Vorausgegangen war diesem Vorschlag am 8. Mai 1987 die Präsentation des sogenannten Jaruzelski-Plans, der, auf den polnischen Plänen für eine nuklearwaffenfreie Zone und das Einfrieren der atomaren Rüstungen aufbauenden Vorschläge zur atomaren und konventionellen Rüstungsverminderung im MBFR-Gebiet machte und vorschlug, die Waffen allmählich abzuziehen, die für einen Überraschungsangriff besonders gut geeignet sind. Außerdem sieht der Jaruzelski-Plan blockübergreifende Gespräche über den Charakter der Militärdoktrinen vor.

Die NATO reagiert auf die östlichen Vorschläge auf ihrer Außenministertagung in Reykjavik am 12. Juni 1987 mit der Forderung nach der “Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Rüstungskontrolle und Abrüstung” (Europa-Archiv, Nr. 14/1988, S. D 382f.).

Ende 1987 einigten sich die 23 Verhandlungspartner bei den KRK-Mandatsverhandlungen auf eine Liste der künftigen Verhandlungsgegenstände, die sich im wesentlichen an der Brüsseler Erklärung der NATO von 1986 orientierte und

  • die Herstellung eines stabilen Gleichgewichts bei den konventionellen Truppen und Waffensystemen,
  • den Abbau der Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zu großräumigen Offensiven,
  • die Beseitigung von Disparitäten, die sich nachteilig auf die Stabilität und Sicherheit auswirken
  • sowie regionale Differenzierungen hinsichtlich der Obergrenzen der verbleibenden Potentiale umfasste. (Arms Control Reporter, 1-89, 407.A.3/Mutz, in: Friedensgutachten 1988, S. 124)

Brüsseler Erklärung: “Der Weg nach vorn”

Im März 1988 versammelten sich die Staats- und Regierungschefs der NATO erneut in Brüssel zu einem Gipfeltreffen, um die Ergebnisse der Wiener Mandatsverhandlungen zu würdigen. Die NATO-Führer erklärten in ihrer Deklaration “Der Weg nach vorn” ihre Bereitschaft zu Gesprächen über konventionelle Rüstungsreduzierung, allerdings nur im Rahmen eines noch auszuarbeitenden Gesamtkonzeptes für Rüstungskontrolle und Abrüstung. Diese Gespräche sollen der “Herstellung eines stabilen und sicheren Niveaus konventioneller Streitkräfte durch die Beseitigung von Ungleichgewichten in ganz Europa” dienen. Die NATO wandte sich wegen der konventionellen Überlegenheit des Warschauer Paktes in Europa gegen jede Denuklearisierung. Eine gesonderte Erklärung zur konventionellen Rüstungskontrolle wiederholt die Ziele der NATO bei den VKSE-Mandatsverhandlungen Ende 1987.

Die Erklärung stellte fest: “Das Bestehen eines konventionellen Ungleichgewichts zugunsten des Warschauer Paktes ist nicht der einzige Grund für die Anwesenheit von Kernwaffen in Europa. Die Bündnisstaaten sind und werden von sowjetischen nuklearen Streitkräften verschiedener Reichweiten bedroht. Obwohl ein konventionelles Gleichgewicht für die (Gesamt-)Stabilität wichtige Vorteile schaffen würde, kann nur die nukleare Komponente einen Angreifer vor unannehmbare Risiken stellen. Deshalb benötigt die Abschreckung für die übersehbare Zukunft eine zureichende Mischung von nuklearen und konventionellen Streitkräften.”

Die NATO verlangte, einen “hohen, asymmetrischen Abbau des Ostens, der beispielsweise den Abzug von Zehntausenden von Waffen des Warschauer Paktes beinhaltet, die für Überraschungsangriffe dienen können.”(Europa-Archiv, Nr. 7/1988, D201-208)

Auf seiner Außenministertagung am 6.4.1988 in Sofia ließ der Warschauer Pakt die Forderung nach einer Koppelung von VKSE-Verhandlungen mit Gesprächen über die taktischen Nuklearwaffen und Systemen mit doppelter Verwendungsfähigkeit fallen und befürwortet separate Verhandlungen.

Warschau: Drei-Stufen-Plan

Am 8. Juni 1988 stellte der sowjetische Außenminister Schewardnadse vor der UN-Generalversammlung in New York einen Drei-Stufen-Plan zur konventionellen Abrüstung in Europa vor, der auf einer Sitzung des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer-Paktes am 15. und 16. Juli 1988 in Warschau konkretisiert und verkündet wurde. Ziel dieses Plans war es, einen solchen “Zustand herbeizuführen, bei dem die Länder der NATO und des Warschauer Vertrages Kräfte und Mittel behalten, die für die Verteidigung erforderlich sind, jedoch für einen Überraschungsangriff und für Angriffsoptionen nicht ausreichen.”

In der ersten Etappe dieses Plans soll die “beiderseitige Liquidierung der Ungleichgewichte und Asymmetrien” und die Herbeiführung gleicher niedrigerer Obergrenzen erreicht werden. In der zweiten Etappe “würden die Streitkräfte jeder Seite um ungefähr 25 Prozent (ca. 500.000 Mann) mit ihrer strukturmäßigen Bewaffnung reduziert”, in der dritten Phase schließlich “würden weitere Reduzierungen der Streitkräfte und konventionellen Rüstungen erfolgen und die Streitkräfte beider Seiten strikten Verteidigungscharakter annehmen.” Dazu gehört auch der Austausch von Ausgangsdaten über das Ausmaß der konventionellen Rüstung noch vor Verhandlungsbeginn. Außerdem sollen entlang der Berührungslinie der beiden militärisch-politischen Bündnisse Zonen verringerten Rüstungsniveaus geschaffen werden. Mit dieser Tagung hatte der Warschauer Pakt offiziell und eindeutig die Position eingenommen, daß zuerst die Asymmetrien zwischen den Paktsystemen abgebaut und die weiteren Reduktionen dann in gleich großen Schritten unternommen werden müssen. (Europa-Archiv, Nr. 15, D420-429)

UNO-Initiative Gorbatschows

Am 7. Dezember 1988 legte Michail Gorbatschow auf der 43. UNO-Vollversammlung noch einmal nach und verkündete einen weitreichenden einseitigen Rüstungsschnitt. Danach wird in den Jahren 1989 und 1990 der Personalbestand der sowjetischen Streitkräfte um 500.000 Mann verringert, zugleich werden aus der DDR, der CSSR und Ungarn 50.000 Mann, 10.000 Panzer 8.500 Systeme der Artillerie, 800 Kampfflugzeuge abgezogen, sechs sowjetische Panzerdivisionen aufgelöst. Die verbliebenen Truppen im europäischen Teil der Sowjetunion werden erheblich verringert und die bei den Verbündeten verbliebenen Truppen werden neu, d.h. defensiv umstrukturiert. Von bloß symbolischer Effekthascherei konnte bei diesem Vorschlag eigentlich keine Rede sein: “Gorbatschows Vorschlag kommt einer Reduzierung der besten und modernsten sowjetischen Streitkräfte in Osteuropa und in den westlichen Militärbezirken Rußlands um ein Drittel gleich.” (Jan Reifenberg, FAZ vom 9.12.1988).

(Rede Michail Gorbatschows vor der UNO in New York, Sowjetunion heute, Nr. 1, Januar 1989).

Genau einen Tag später reagierte die NATO: Am 8.12.1988 legten die Außenminister noch vor der Verabschiedung des von der High-Level-Task-Force erarbeiteten Dokuments für das Verhandlungsmandat in Wien eine Erklärung mit eigenen Abrüstungseckdaten vor. Kernpunkt der Forderung des westlichen Bündnisses blieb die Forderung nach asymmetrischer Abrüstung. Nach ihrem Vorschlag soll kein Staat zwischen Atlantik und Ural mehr als 12.000 Kampfpanzer unterhalten dürfen. Die Gesamtzahl der Panzer auf beiden Seiten soll eine Obergrenze von 40.000 nicht überschreiten. “Dies würde eine Reduzierung für den Warschauer Pakt um mehr als 60 Prozent bedeuten, die NATO müßte zehn Prozent abbauen… Diese Forderung hat vor allen Dingen für die Sowjetunion und ihre großen Panzerbestände Bedeutung. Ihr blieben, wie allen anderen Staaten auch, nur höchstens 12.000 Panzer. Einschränkungen sollen vor allem für die außerhalb des eigenen Landes stationierten Streitkräfte wirksam werden. Dabei sollen auch Untergrenzen eingeführt werden, damit die Streitkräfte-Konzentration in Schlüsselregionen Europas unmöglich werde.” (Jan Reifenberg in: FAZ vom 9.12.1988)

Auf der Sitzung des Komitees der Verteidigungsminister der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages im Januar 1989 gibt der Warschauer Pakt – noch vor Beginn der Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte in Europa – einen offiziellen Kräftevergleich der konventionellen Streitkräfte in Europa heraus.

Darin gibt er “eine Überlegenheit bei Panzern, Startrampen für taktische Raketen, Kampf-Abfangflugzeugen der Truppen der Luftverteidigung sowie bei Schützenpanzern, Schützenpanzerwagen und Artillerie” zu. (vgl. FAZ vom 31.1.1989; Süddeutsche Zeitung vom 8.2.1989).

III. Mandat und Ausgangslage bei den Wiener Verhandlungen

Das Mandat

Am 15. Januar 1989 wurde in Wien das Abschließende Dokument des Wiener KSZE-Folgetreffens, das am 4. November 1986 begonnen hatte und am 19. Januar 1989 beendet worden ist, verabschiedet. Es enthält im Anhang u.a. auch das Mandat für die “Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa”, auf das sich die Verhandlungsdelegationen am 16. Januar 1989 im Wiener Palais Liechtenstein nach fast 23monatiger Verhandlungsdauer geeinigt hatten.

Die VKSE-Runden, die im Rahmen der Verhandlungen der 35 KSZE-Mitgliedsstaaten und parallel zu den Verhandlungen über vertrauensbildende Maßnahmen und Verifikation (KVAE) stattfinden, sollen die nach 15jähriger Verhandlungsdauer nahezu ergebnislos verlaufenden MBFR-“Verhandlungen über einen beiderseitigen, ausgewogenen Truppenabbau” in Europa ersetzen. Die VKSE-Verhandlungen der 23 und die KSZE-Folgekonferenzen sollen durch »eine enge bilaterale Kooperation und Information« gekoppelt werden. Das schließt eine Pflicht der Unterrichtung der 23 am KSZE-Prozeß Teilnehmenden gegenüber den Neutralen und Nichtpaktgebundenen Staaten durch die Vertreter der 23 ein. Die VKSE-Verhandlungen bleiben jedoch nach den gemeinsamen Verfahrensregeln eine selbstständige Konferenz: “Die Ergebnisse der Verhandlungen werden nur von den Teilnehmern bestimmt.”

Verhandelt werden soll über die Abrüstung konventioneller Waffen und Streitkräfte in dem “gesamten Landterritorium der Teilnehmer in Europa vom Atlantik bis zum Ural.” Ziel der Verhandlungen ist

  • “die Festigung der Stabilität und Sicherheit in Europa durch die Schaffung eines stabilen und sicheren Gleichgewichts der konventionellen Streitkräfte…auf niedrigerem Niveau”
  • “die Beseitigung von Ungleichgewichten, die nachteilig für Stabilität und Sicherheit sind” und “als vorrangige Angelegenheit”
  • “die Beseitigung der Fähigkeit zur Auslösung von Überraschungsangriffen und zur Einleitung grossangelegter offensiver Handlungen”.

Als Methoden zur Erreichung dieser Ziele nennt das Mandat “Reduzierungen, Begrenzungen, Bestimmungen zu Umdislozierungen, gleiche Obergrenzen” und auch “regionale Differenzierungen, um Ungleichgewichte innerhalb des Anwendungsgebietes zu beseitigen.”

Als Verhandlungsgegenstand werden ausschließlich “die auf Land stationierten konventionellen Streitkräfte” benannt. Damit sind die Luftstreitkräfte von NATO und Warschauer Pakt grundsätzlich im Mandat enthalten. Kernwaffen, Seestreitkräfte und chemische Waffen sind von den Verhandlungen ausgeschlossen.

Ein wichtiger strittiger Punkt der Vorverhandlungen waren die doppelt verwendbaren Waffensysteme. Der Warschauer Pakt hatte auf einer Einbeziehung bestanden, Frankreich dagegen war von Anfang an dagegen, um seinen Atomstatus nicht zu gefährden und indirekt in den NATO-Zusammenhang hineingezogen zu werden. Das Mandat sieht einen Kompromiß vor. Es bestimmt: “Keine konventionelle Bewaffnung oder Ausrüstung wird als Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen, weil sie neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben kann. Solche Bewaffnung oder Ausrüstung wird nicht als gesonderte Kategorie herausgestellt.” Mit diesem auf den bundesdeutschen Außenminister Genscher zurückgehenden Kompromiß, diese Systeme nicht zu erwähnen, sollte zunächst gesichert werden, daß die Verhandlungen überhaupt aufgenommen werden können. Später soll dann konkret entschieden werden, welche Waffen zu welcher Zeit behandelt werden. (Der Spiegel, 40/1988, S. 22). Damit behält sich aber jede Seite das Recht vor, zu gegebener Zeit einzelne Waffensysteme und Streitpunkte solcher Art zu benennen. Für den Westen wären das dann Truppenstärken, Panzer und Kanonen, bei denen die NATO den Warschauer Pakt überlegen wähnt. Erst wenn diese “so weit abgebaut wären, daß sie nur noch Verteidigungszwecken dienen könnten” (FAZ vom 19.7.1988) könnte es dann für den Osten möglich sein die Kampfflugzeuge, bei denen er ein westliches Übergewicht sieht, einzubringen.

Darüberhinaus fordert das gemeinsame Mandat ein “wirksames und striktes Verifikationsregime” sowie das “Recht auf Vor-Ort-Inspektionen”. Jede Veränderung des Verhandlungsmandats kann nur mit Übereinstimmung aller Teilnehmer erfolgen: “Die erzielten Abkommen sollen international verbindlich sein. Über die Art ihres Inkrafttretens wird während der Verhandlung entschieden.”

Insgesamt gesehen ist das Mandat ein Erfolg der USA, da die Frage der taktischen Nuklearwaffen, die die Sowjetunion in die Verhandlungen einbezogen wissen wollte, nicht im Mandat enthalten sind. Wann parallele Verhandlungen zu diesem Thema aufgenommen werden sollen, ist derzeit noch unklar. In einer Verlautbarung der NATO in Brüssel im April wurde betont, daß für die NATO die Wiener Verhandlungen Vorrang vor möglichen Verhandlungen über die taktischen Nuklearwaffen haben. “Der Westen habe trotz der Aufforderung der Außenminister des Warschauer Pakts in Ost-Berlin, gleichzeitig über Kurzstreckenwaffen zu verhandeln, keinen Anlaß, von dem Ziel abzugehen, die Invasionsfähigkeit des Ostens und damit die unmittelbare Gefährdung Westeuropas zu beseitigen und Stabilität zwischen Atlantik und Ural herzustellen.” Damit will sich die NATO eine Modernisierungsoption vor allem deshalb offenhalten, um der von der Sowjetunion ausgehenden Gefahr der Denuklearisierung Europas zu entgehen, also nicht von der nuklearen Abschreckungsdoktrin abgehen zu müssen. (FAZ vom 14.4.1988).

Der westliche Verhandlungsvorschlag

In der Substanz umfasst der westliche Verhandlungsvorschlag nur die drei Waffensysteme, in denen er die Ungleichgewichte zugunsten des Ostens vermutet: Kampfpanzer, Artillerie, und gepanzerte Infanterie-Kampffahrzeuge. Hier sollen vor allem durch Vereinbarung gemeinsamer Obergrenzen Reduzierungen auf ca. 90% der Waffenbestände der NATO erreicht werden. Vorschläge für die Kampfflugzeuge liegen keine vor. Ihre Einbeziehung wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Der Westen will sie erst später in die Verhandlungen einbeziehen und darüber “erst nach Abschluß der ersten Verhandlungsphase mit der Verringerung der drei Hauptwaffenkategorien der konventionellen Rüstung reden.” (dpa, 6.3.1989).

Nach dem Willen des Westens soll

  • der Gesamtbestand im Vertragsgebiet zwischen Atlantik und Ural auf 40.000 Panzer, 33.000 Artilleriegeschütze und 56.000 Infanterie-Kampffahrzeuge reduziert werden. Das hieße, daß der Warschauer Pakt wie die NATO jeweils 20.000 Kampfpanzer, 16.500 Artilleriegeschütze und 28.000 Infanterie-Kampffahrzeuge besitzen dürfe.
  • kein Land soll – im Sinne der “Hinlänglichkeit (Suffizienz)” – dann in Europa mehr als dreißig Prozent dieser Gesamtzahl dieser drei Kategorien beibehalten, d.h. jeweils 12.000 Kampfpanzer, 10.000 Artilleriegeschütze und 16.800 Infanterie-Kampffahrzeuge.
  • bei den Bündnisstaaten, die Streitkräfte auf dem Territorium von Partnern unterhalten, soll bei den aktiven Verbänden die Zahl 3200 Panzer, 1700 Geschütze und 6000 Infanterie-Kampffahrzeuge nicht übersteigen.

Im Vorschlag der NATO ist der Gesamtraum der Reduzierungen in verschiedene ineinander verschachtelte Unterzonen untergliedert, in denen sukzessive die Verminderungen vorgenommen werden sollen. Es handelt sich um die Gebiete:

  • In der Zone 1: Vom Atlantik bis zum Ural sollen beide Pakt-Systeme in aktiven Verbänden nicht mehr als 11.300 Panzer, 9000 Artilleriegeschütze und 20.000 Infanterie-Kampffahrzeuge unterhalten.
  • Die Zone 2: von Frankreich bis Weißrußland sollen in aktiven Einheiten nicht mehr als 10.300 Panzer, 7600 Artilleriegeschütze und 18.000 Infanterie-Kampffahrzeuge vorhanden sein.
  • Die Zone 3: umfasst nach NATO-Vorstellung die alte MBFR-Zone Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, die DDR, Polen und die CSSR. Hier sollen in den aktiven Einheiten nicht mehr als 8.000 Kampfpanzer, 4.500 Artilleriegeschütze und 11.000 Infanterie-Kampffahrzeuge unterhalten werden.

(Quelle: NATO-Vorschlag zu Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE), Stichworte zur Sicherheitspolitik des Bundespresseamtes, Bonn, März 1989).

Darüberhinaus enthält der westliche Vorschlag weitere “Maßnahmen im Hinblick auf Stabilität, Verifikation und den Ausschluß einer Umgehung von Reduzierungsmaßnahmen” für notwendig: Transparenz-, Notifizierungs- und Beschränkungsmaßnahmen für die Dislozierung konventioneller Streitkräfte; Verifikationen und Vor-Ort-Inspektionen. Als “längerfristige Perspektive” der Verhandlungen nennt er

  • weitere Reduzierungen oder Begrenzungen konventioneller Waffen und Ausrüstung sowie
  • die Umstrukturierung von Streitkräften mit dem Ziel, ihre defensiven Fähigkeiten zu stärken und die offensiven Fähigkeiten weiter zu verringern.

Der Verhandlungsvorschlag des Ostens

Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse legte auf der Eröffnungssitzung der Wiener Konferenz für den Warschauer Pakt ein »Arbeitspapier» mit dem Titel “Konzeptioneller Ansatz zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte in Europa” vor. Nach diesem Vorschlag soll die Abrüstung in Europa in drei Etappen vor sich gehen:

  • Erste Etappe: (1991-94): Hier sollen die Asymmetrien zwischen den beiden Bündnissen, sowohl hinsichtlich der zahlenmäßigen Stärke, als auch der wichtigsten Rüstungsarten beseitigt werden. Außerdem soll mit dem Abbau der Offensivwaffen begonnen werden: Kampfflugzeuge, Panzer, Kampfhubschrauber, Schützenpanzer und Artillerie. In dieser Etappe sollen die Streitkräfte auf gleiche gemeinsame Höchstgrenzen reduziert werden, die bei jeder Waffenart um 10 bis 15 Prozent niedriger liegen als das jetzige niedrigste Niveau eines der beiden Bündnisse.
    Dabei sollen auch Berechnungsregeln für einen einheitlichen Datenaustausch festgelegt werden. Ebenfalls in dieser ersten Etappe sollen entlang der Berührungslinie der beiden Bündnisse Gebiete eines verringerten Rüstungsniveaus geschaffen werden, aus denen die gefährlichsten Waffenarten entweder abgezogen oder begrenzt werden. Der Umfang, die Tiefe dieser Gebiete soll unter der Berücksichtigung geostrategischer und andere Faktoren erfolgen.
  • Zweite Etappe (1994-97): Darin sollen auf der Grundlage der dann bereits erreichten gleichen Höchstgrenzen beider Bündnisse weitere Reduzierungen vorgenommen werden. Die Streitkräfte mit ihrer Bewaffnung sollen um etwa 25 Prozent, das wären auf jeder Seite ca. 500.000 Mann verringert werden. Der Abbau der Offensivpotentiale soll in dieser Etappe weitergeführt werden und z.B. die im Mandat nicht genannten Rüstungskategorien, wie Seestreitkräfte erfasst werden. Gleichzeitig sollen Schritte auf eine defensive Umorientierung der Streitkräfte eingeleitet werden.
  • Dritte Etappe (1997-2000): Hier werden die Reduzierungen fortgesetzt bis zu dem Stand, wo keine Seite mehr die Mittel für einen Angriff besitzt. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch alle Rüstungskategorien von der Abrüstung erfasst sein. Zur Kontrolle der Vereinbarungen schlägt die Sowjetunion ein umfassendes System vor, einschließlich von Inspektionen vor Ort, auf dem Land und in der Luft und zwar ohne ein Recht auf Verweigerung. Kontrollpunkte sollen innerhalb der Reduzierungszone geschaffen werden, außerdem eine internationale Kontrollkommission mit umfassenden Vollmachten, der Vertreter aller Teilnehmerstaaten angehören.

Der sowjetische Vorschlag ist von Offenheit und Flexibilität geprägt. Während der Westen mit genauen numerischen Höchstgrenzen und einem detaillierten Regionalkonzept operiert, nennt der Osten nur Prozentzahlen, bekundete aber im Prinzip auch die Bereitschaft, Höchstgrenzen zuzustimmen. Generell ist der Vorschlag der Sowjetunion auch deutlich offener für tiefere Rüstungsschnitte, während die NATO nur unwesentlich (95%) unter ihr derzeitiges Niveau gehen möchte. Der SPD-Politiker Andreas von Bülow nennt den NATO-Ansatz deswegen “timide”. Er wolle Abrüstung nur in Form »homöopathischer Dosen» verabreichen. (Pressekonferenz am 28.4.1989 in Bonn) Indem der Osten die Nennung konkreter Zahlen zunächst umging, weigerte er sich implizit einem rein quantitativen Kräftevergleich zuzustimmen und brachte damit die technologische Überlegenheit des Westens auf die Agenda der Konferenz in Wien. Die FAZ urteilt:“ Als besonders auffallend wertet man in westlichen Verhandlungskreisen die Tatsache, daß der Osten seinen Vorschlag so allgemein formuliert hat. Man zögert, dies als einen Mangel zu bewerten, sondern hält es für möglich, daß dahinter die Absicht steht, sich die Möglichkeit des Eingehens auf konkrete Vorschläge der anderen Seite zu belassen.” (FAZ vom 11.3.1989) Damit hält sich die sowjetische Seite offensichtlich auch die Möglichkeit offen, im kommenden Verhandlungs- und Diskussionsverlauf den Gang der Auseinandersetzung mit weiteren einseitigen Aktionen zu begleiten. Das Interesse der UdSSR nach einem dynamischen Verhandlungsprozeß wird auch daran deutlich, daß der sowjetische Außenminister Schewardnadse vorgeschlagen hat, zweimal im Jahr eine Außenministerkonferenz in den Verhandlungsprozeß zu integrieren, damit das “Feuer” der Verhandlungsführung erhalten bleibe.

(Quelle: Monitor-Dienst, Stimme der DDR, 10.3.1989; FAZ vom 11.3.1989; Kurier (Wien), vom 9.3.1989, Süddeutsche Zeitung vom 7.3.1989).

Nach dem Ende der ersten Verhandlungsperiode wird die sowjetische Absicht deutlich, nun bereits die Kampfflugzeuge, bei denen der Osten eine Überlegenheit der NATO vermutet, in ein erstes Abkommen mit einbeziehen zu wollen. Die westlichen Staaten befürworten dies erst nach erfolgter Einigung bei der Abrüstung der übrigen Kategorien: “Die sowjetischen Sprecher, der Verhandlungsführer Grinevski und sein militärischer Berater, General Tatarnikov, machten in Wien deutlich, daß ihre Regierung auf die Einbeziehung bestimmter Kategorien von Kampfflugzeugen, nämlich von Jagdbombern, in ein erstes Abkommen dringt.” Der Westen bezweifelte die östlichen Zahlenangaben in dieser Kategorie und lehnt außerdem die von der UdSSR bevorzugte Ausklammerung der der Heimatverteidigung dienenden sowjetischen Kampfflugzeuge ab. Die indirekte Einbeziehung dieser Kategorie in die Verhandlungen dadurch, daß sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, war ein Kompromiß innerhalb der westlichen Staaten. Zwar bleibt, wie die FAZ berichtet, (auf westlicher Seite unbestritten, daß die Flugzeuge, obwohl deren hohe Beweglichkeit sie zu einer Sonderkategorie macht, die nicht zur direkten »Invasionsfähigkeit« beider Seiten zählt, auf die Dauer nicht aus den VKSE-Verhandlungen ausgeschlossen werden können.” (Jan Reifenberg: Ernsthafte Abrüstungsgespräche in Wien, FAZ vom 25.3.1989) Die sowjetische Absicht wird hier nun aber als Versuch gewertet, die Einigkeit des Bündnisses zu erproben und so die Verhandlungen früh zu gefährden, wiewohl unbestritten ist, daß Kampfflugzeuge eindeutig ebenso offensive Fähigkeiten besitzen wie Panzer usw. (Karl Feldmeyer: Moskau hat den Hebel angesetzt, in: FAZ vom 7.4.1989).

In der letzten Verhandlungsrunde Anfang Mai in Wien hat der Warschauer Pakt ein eigenes Regionalkonzept vorgelegt. Darin spricht er von einer Verhandlungszone mit einem nördlichen und südlichen Teil, in dem jeweils eigene Teilobergrenzen der Reduzierung gelten sollen. Die Zone erstreckt sich vom Nordkap bis zum Kaukasus.

Würden nur einige der Ziele der Verhandlungen erreicht und Angriffshandlungen unmöglich gemacht, würde erstmals ein qualitativer Übergang von der konventionellen Rüstungskontrolle zur konventionellen Abrüstung erreicht. Wenn also auch die verkündete “Hoffnung auf ein neues Zeitalter” (Christoph Bertram in: Die Zeit, Nr. 11 vom 10.3.1989) ein wenig verfrüht erscheinen mag, so sehen doch selbst konservative Interpreten die Chancen dieser Entwicklung. Für sie bestehe sie immerhin darin, einen “Prozeß einzuleiten, der zu Vereinbarungen in Gestalt eines Sicherheitssystems auf Gegenseitigkeit führt.” (Wolfram von Raven in: Europäische Wehrkunde, 2/1989, S. 94). Der Bonner Verhandlungsleiter bei der VKSE-Runde Heydrich ergänzt: “Der Westen hat noch gar nicht richtig verstanden, was in Wien wirklich geschieht. Bisher haben wir alles unter Konfrontations-Aspekten gesehen. Hier aber entsteht ein gemeinsames Kooperations- und Kontrollsystem, das alle Voraussetzungen der politischen Arbeit verändert.” (Bonner Generalanzeiger, 23. 3. 1989). Das wäre dann in der Tat ein wichtiger Schritt hin auf ein “Neues Europa”, wie es der sowjetische Außenminister Schewardnadse zur Eröffnung der VKSE beschwor. (Die Welt vom 6.3.1989)

Es wäre angesichts der fast unentwirrbaren Menge von Streitkräften, Ausrüstungen und Waffensystemen in Europa aber illusionär zu glauben, daß sich die 23 Delegationen in Wien bald zu konkreten Abrüstungsschritten einigen könnten. Bei allen Annäherungen gibt es nach wie vor außerordentlich schwer zu überbrückende Differenzen, die sich vor allem auf die gegenseitige Gesamtbeurteilung des Kräfteverhältnisses, unterschiedliche Perzeptionen der geostrategischen Lage, verschiedene Einschätzungen der Reduzierungsankündigungen des Warschauer Paktes, der Militärdoktrinen und vor allem der taktischen Nuklearwaffen beziehen. Bonn, aber auch offensichtlich der sowjetische Außenminister Schewardnadse rechnen mit ersten notifizierbaren Erfolgen wohl frühestens in drei Jahren. (FAZ vom 2.3.1989; SZ vom 7.3.1989).

IV. Probleme konventioneller Rüstung in Europa

NATO-Strategie und Rolle der Nuklearwaffen

Die taktischen Nuklearwaffen in Europa sind nicht Verhandlungsgegenstand in Wien, werden aber in besonderer Weise Erfolg oder Mißerfolg der Konferenz mitbestimmen.

Die NATO sieht in der Existenz von taktischen Nuklearwaffen auch für die absehbare Zukunft einen Garanten westlicher Sicherheit. Deshalb plädierte auch NATO-Generalsekretär Manfred Wörner dafür, ständig “ein Minimum” an Nuklearwaffen “auf dem neuesten Stand” zu halten. (Süddeutsche Zeitung vom 8.3.1989)

Ein ständiger Modernisierungsbedarf ist also auch weiterhin programmiert.

Die NATO verfolgt mit ihren atomaren Systemen in Europa mindestens zwei zentrale (Abschreckungs-)Ziele:

  1. “Ankopplung” an den “Schutzschild” des nuklearstrategischen Potentials der USA durch einen lückenlosen “Eskalationsverbund”.
  2. Kompensation der konventionellen Überlegenheit des Warschauer Paktes durch Androhung nuklearen Ersteinsatzes im Krisenfall, Schläge gegen hohe gegnerische Truppenkonzentrationen und nukleare “Warnschläge”.

Die nukleare Abschreckungsdoktrin der NATO hat jedoch zu einem überdimensionierten Atomwaffenarsenal geführt, das strukturell und technisch in einer unentwirrbaren Weise mit der konventionellen Rüstung verkoppelt ist. Beides – die zahlreichen doppelt (atomar und konventionell) verwendungsfähigen (dual capable) Trägersysteme wie Flugzeuge, Artillerie und Raketen und die laufenden Modernisierungen werden die Perspektiven konventioneller Abrüstung beeinträchtigen:

  1. Die Verifikation der doppelt verwendbaren Systeme wird erschwert, wenn nur eine Kategorie abgerüstet werden soll.
  2. Die NATO hat ein zusätzliches Interesse, Flugzeuge und Raketen als atomare Trägersysteme möglichst lange aus den Wiener Gesprächen herauszuhalten. Das führt zu einer unfruchtbaren Verhandlungsposition, wenn zunächst nur die überlegenen Landstreitkräfte des WP, die offensiven Optionen der NATO hingegen erst später behandelt werden sollen. Wie soll den WP-Staaten plausibel gemacht werden, daß prioritär ihre Panzer abzubauen seien, die dann einer atomar aufgerüsteten NATO gegenüberstünden, deren Luftflotte um keinen Deut vermindert wäre.
  3. Atomare “Modernisierungen” und Aufrüstungsvorhaben, die durch die “dual-capables” auch konventionelle Systeme betreffen würden, wirken lähmend auf den gesamten Abrüstungsprozeß.

Dennoch verstärkt sich innerhalb der NATO der Druck der Modernisierungsbefürworter. Ende April drang aus militärischen Kreisen um den NATO-Oberbefehlshaber Europa, Galvin, drohend durch, daß die Vereinigten Staaten ihre Truppen in der Bundesrepublik nur dann belassen werde, “wenn ihnen das gesamte Spektrum zur Abschreckung notwendiger Waffen, also auch atomare Kurzstreckenwaffen, zur Verfügung stünde.” (FAZ, 29.4.89) Man sieht in Brüssel und Washington die Gefahr einer Demontierung der gültigen Strategien “Vorneverteidigung” und “flexible response”, die solange gültig bleiben müßten, bis die “Invasionsfähigkeit” des Warschauer Paktes beseitigt sei. Ein solch zähes Festhalten an nuklearen Angriffsoptionen, die mit angeblichen Verteidigungserfordernissen begründet werden, dokumentiert den “überproportionalen Einfluß des Denkens der U.S. Army, die eine starke Neigung zu offensiven, siegorientierten Optionen zeigt.” (HSFK, Modernisierung und kein Ende?, HSFK-Report 1-2/1989, April 1989, S. 52). Der Verdacht liegt heute näher denn je, daß Nuklearsysteme ganz konkrete Kriegsführungsoptionen wahrnehmen sollen. Selbst der Chef des Amtes für Studien und Übungen der Bundeswehr, Flottillenadmiral Schmähling räumt angesichts der jüngsten Erfahrung mit der Wintex-Cimex-Übung ein: “Der Widerspruch zwischen militärischer und politischer Rollenzuweisung an Nuklearwaffen tritt in Europa immer deutlicher zutage.” (Der Spiegel, 1. Mai 1989)

Angesichts solcher Gefahren unterstrich der sowjetische Außenminister Schewardnadse auf der Wiener KSZE-Schlußberatung am 19. Januar 1989 und ähnlich auf der Eröffnung der Wiener VKSE-Konferenz die seit langem bekannte sowjetische Position mit den Worten: “Wir gehen eindeutig von der Prämisse aus, daß Nuklearraketenmodernisierung einen Schritt rückwärts und nicht nach vorne darstellt. … und ich bekräftige: die Sowjetunion ist nicht dabei, ihre taktischen Nuklearraketen zu modernisieren”, (zitiert nach: Frieden und Abrüstung Nr. 1/1989).

Unterschiedliche Perzeption des konventionellen Kräfteverhältnisses

Ein weiterer Stolperstein: Die gravierenden Unterschiede in der Einschätzung des konventionellen Kräfteverhältnisses.

Im November 1988 und Januar 1989 legten NATO und Warschauer Pakt ihre offiziellen Versionen des konventionellen Kräfteverhältnisses in Europa vor.

Anhand der beiden Kräftevergleiche lassen sich Möglichkeiten und Grenzen der Verhandlungen über konventionelle Rüstungskontrolle bereits erahnen.

Die NATO zählt aussschließlich Land- und Luftstreitkräfte, was durchaus in Einklang mit dem Wiener Mandat steht. Der Warschauer Pakt betont in seiner Gegenüberstellung hingegen die Bedeutung der westlichen Seestreitkräfte für die Nachschublinien aus den USA. Dies ist aus seiner geostrategischen Perspektive verständlich; gleichwohl bleibt die maritime Komponente aus den Wiener Verhandlungen ausgeklammert.

Durch diese unterschiedliche Sichtweise kommt es etwa bei der Einschätzung der Streitkräfte-Personalstärke auch zu differierenden Zahlen. Während der WP hier von einer Parität ausgeht (WP: 3,57 Mio. / NATO: 3,66 Mio.), konstatiert die NATO ein deutliches Übergewicht von 1,4 : 1 zugunsten des Warschauer Pakts (WP: 3,09 Mio. / NATO: 2,21 Mio.). Noch extremer liegen die Werte bei den Kampfflugzeugen auseinander. Die WVO sieht sich hier nur minimal im Vorteil (WP: 7876 / NATO: 7130, Verhältnis 1,1: 1). Die NATO hingegen ermittelt eine doppelte Überlegenheit des östlichen Bündnisses (WP: 8250 / NATO: 3977).

Die meisten anderen Vergleichswerte mit extrem unterschiedlicher Ausprägung resultieren aus differierenden Zählkriterien – Beispiel: (Kampf-)Panzer. Die NATO kommt hier zu einer dreieinhalbfachen WP-überlegenheit (WP: 51500 / NATO: 16424). Der Warschauer Pakt subsummiert unter die unspezifischere Kategorie “Panzer” lediglich ein Verhältnis 1,9 : 1 (WP: 59470 / NATO: 30690). Ähnliches gilt für die Artillerie; die NATO zählt hier nur schwere Geschütze und Mörser über 100mm Kaliber, der WP hingegen berechnet auch Geschütze ab 75mm und Mörser ab 50mm. So nimmt es nicht wunder, daß verschiedene Werte deklariert werden NATO: WP 43400 / NATO 14458 (3 : 1): WP: WP 71560 / NATO 57060 (1,3 : 1). Gleichwohl fällt hier auf, daß die extreme Spanne der auseinanderliegenden Zahlen dennoch nicht erklärbar ist. Auch einige andere Differenzen entziehen sich der Deutung. In der ersten VKSE-Runde wird es daher eine Menge zu tun geben, alle Daten kontrolliert und exakt zu ermitteln. Insgesamt erweist es sich, daß der Warschauer Pakt mit seinem Kräftevergleich die alte These von einer generellen Parität mit der NATO stützen wollte. Dies hat das westliche Bündnis immer bestritten (SZ, 1.2.89).

Zweierlei bleibt aber positiv anzumerken:

  1. Der Warschauer Pakt hat erstmals einen Kräftevergleich der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Dies ist eine glaubwürdige Geste im Rahmen von Glasnost auch in den Streitkräften.
  2. Dieser Kräftevergleich ist durchaus ernstzunehmen und gibt ein konstruktives politisches Signal, weil er spezifische Überlegenheiten des Warschauer Paktes zugibt. Bei 11 von den 26 Zählkategorien konzediert der WP Asymmetrien zu seinen Gunsten. Aus westlicher Sicht besonders erfreulich sind die Zahlen zu den “Startrampen für taktische Raketen” (WP: 1608 / NATO: 136, Verhältnis 11,8 : 1).
  3. Auch bei den zentralen Großkampfgeräten wie Panzern und Artillerie sieht sich die WVO vorn (siehe SZ, 8.2.89)

Die Kompliziertheit der militärischen Materie endet natürlich nicht bei numerischen Zahlenverhältnissen, dem berüchtigten und politisch mißbrauchbaren “Erbsenzählen”. Qualitative, strukturelle, geographische und geostrategische Dimensionen vielfältigster Art und Bezugspunkte kommen hinzu, um die Kampfkraft von Streitkräften zu beurteilen. Je nach Gewichtung solcher Faktoren können im Extremfall numerische Relationen auf den Kopf gestellt werden.

Beispiel: Kampfpanzer. Die zahlenmäßige Überlegenheit des Warschauer Paktes ist mittlerweile in Ost wie West unstrittig (siehe oben). Man braucht jedoch aus den vielen zusätzlichen und notwendigen Beurteilungskriterien nur eines herauszunehmen, um zu völlig veränderten Ergebnissen zu kommen. Beispiel: Herstellungsjahr der Panzer. Über 90% aller WP-Panzer sind vor 1975 erbaut worden, sie sind also nach dem neuesten technischen Stand völlig überaltert. Von den Panzern, die seit 1975 erbaut wurden, besitzt die NATO eine dreifache Überlegenheit (9095 zu 2950) (siehe Carl Levin, Beyond the Bean Count, Bericht an den Vorsitzenden des Streitkräfteausschusses des U.S. Senats, Sam Nunn, 1988, zit. nach “Frieden und Abrüstung”, Nr. 28, Schluß mit der Erbsenzählerei, S. 52)

Auch wenn die SU-Panzer nachgebessert werden, bleibt aber zwischen einem hochmodernen NATO-Kampfpanzer und einem lediglich modernisierten WP-“Veteran” nicht zuletzt auf Grund westlicher technologischer Überlegenheit ein riesiger Unterschied. Zwei renommierte Verteidigungsexperten, Malcolm Chalmers und Lutz Unterseher kamen bereits 1987 in der Studie “Is there a tank gap?” unter Berücksichtigung sehr vieler qualitativer, szenariengebundener Aspekte gar zum Schluß, daß die NATO eine leichte Kampfpanzerüberlegenheit gegenüber dem Warschauer Pakt in Mitteleuropa hat (Siehe: Chalmers, Unterseher, Is there a tank gap? A comparative assessment of the tank fleets of NATO and the Warsaw Pact, Oktober 1987)!

Auch wer dieses Ergebnis für unrealistisch hält, muß zugestehen, daß bei der Gegenüberstellung von Kräfteverhältnissen immer wieder die falsche Vergleichsgrundlage gewählt wird; so ist es allemal fragwürdig Kampfpanzer mit Kampfpanzer aufzurechnen. Das offensive Kampfsystem des WP sollte man zunächst nur in Beziehung setzen zu dem entsprechenden Defensivsystem der NATO. Gerade bei den Panzerabwehrwaffen, deren panzerbrechende Fähigkeiten selbst das modernste Kettenfahrzeug des Warschauer Pakts fürchten muß, erfreut sich das westliche Bündnis aber einer beachtlichen (nicht nur technischen) Überlegenheit (Siehe z.B. Admiral (ret.) Antoine Sanguinetti, Einseitiges Übergewicht oder Gleichgewicht der beiden Blöcke im Konventionellen Bereich, Occasional Papers Nr. 3, Generals for Peace and Disarmament, 1987/88 S.3f.).

Diese Diskussion könnte man bis in die entlegensten militärischen Details im Für und Wider weiterführen. Dies wollen wir uns an dieser Stelle ersparen. Es sollte aber deutlich geworden sein, daß es kein Monopol für die Beurteilung militärischer Kräfteverhältnisse gibt. Dieses können weder die NATO noch die WP-spezialisten für sich in Anspruch nehmen. Die konkrete zahlenmäßige Gestalt von militärischen Stärkerelationen ist immer auf die Interessengebundenheit ihrer Urheber, sowie ihrer politischen Zielsetzungen hin zu analysieren. Wichtig ist es, daß in Wien gemeinsame Zählkriterien vereinbart werden können.

Invasionsfähigkeit?

Die WP-Fähigkeit zu großangelegten Offensiven – in der Bundesrepublik hat sogar der Begriff “Invasionsfähigkeit” Karriere gemacht – scheint von maßgeblichen NATO-Kreisen hingegen vielfach überschätzt zu werden. Denn der Zeitfaktor spielt hier eine andere Rolle als beim Überraschungsangriff. Je länger eine WP-Offensive dauerte, desto stärker würden sich die überlegenen Eigenschaften der NATO-Streitkräfte wie Einsatzfähigkeit, Ausbildungsstand und Qualität der Waffensysteme auswirken. (Es erscheint daher überzogen, von einer “Invasionsfähigkeit” des Warschauer Pakts zu sprechen. Denn dieser Begriff entstammt nicht etwa dem militärischen Vokabular, sondern wurde vor einigen Jahren aus Bonner Regierungskreisen politisch lanciert (siehe die Studie des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung von Wulf Lapins, Besitzt der Warschauer Pakt eine “Invasionsfähigkeit”?, Bonn 1987). Er überhöht die konventionelle Bedrohung durch den Warschauer Pakt. Mit einer “Invasion” verbindet man das feindliche Einrücken von Truppen in fremdes Gebiet (als raumbesetzende Operation); damit weckt dieser Terminus auch Vorstellungen einer irreversiblen Okkupation.

Einseitige SU-Reduzierungen

Von den 5300 Panzern, die Gorbatschow unilateral aus Ostmitteleuropa abziehen will, müßten nach Auflösung von sechs Panzerdivisionen und Rückverlegung von fünf Panzerausbildungsregimentern immerhin 2860 Panzer durch die Defensivstrukturierung der übrigen 24 sowjetischen Divisionen (10 Panzer- und 14 Mot-Schützendivisionen) frei werden. General Batenin konkretisierte dies im Februar 1989 gegenüber einer SPD-Delegation in Moskau. Nach einem bestimmten Modus sollen in den Mot. Schützendivisionen und Panzerdivisionen Panzerregimenter mit 95 Panzern durch Mot. Schützenregimenter mit 40 Panzern ersetzt werden. Zusammen mit dem Austausch bestimmter Panzerbataillone durch Mot. Schützenbataillone in ausgewählten Panzerregimentern der Panzerdivisionen ergibt sich in der Tat die von Gorbatschow angekündigte Gesamtgrößenordnung von 5300 Panzern (FR, 24.2.89, sowie antimilitarismus information, ami, Nr. 5/89, S. 5).

Zu diesen sowjetischen Maßnahmen kommen die Ankündigungen einseitiger Reduzierungen aus den meisten anderen WVO-Staaten. Die DDR z.B. baut ihre Streitkräfte um 10.000 Mann ab, löst 6 Panzerregimenter auf, reduziert 600 Panzer, 50 Kampfflugzeuge und ihren Verteidigungsetat um 10%.

Diese Initiativen werden im Westen zwar fast durchweg positiv, gleichwohl unterschiedlich bewertet. Es ist strittig, ob die sowjetischen Maßnahmen allein einen signifikanten Verlust an Offensivfähigkeit bedeuten oder nur eine “notwendige Anpassung an die veränderten Gefechtsfeldrahmenbedingungen” (FAZ, 6.3.89) darstellen. Nicht wenige Experten argumentieren, daß der Kampfkraftverlust der Streitkräfte auf dem Territorium der Sowjetunion eher gering ist.

Hans-Joachim Schmidt von der HSFK kommt aber insgesamt zum Schluß, daß die “Fähigkeit (des Warschauer Paktes) zum Angriff nach kurzer Vorbereitungszeit … weiter signifikant abgebaut und die Zeitdauer für die Mobilisierung erhöht” worden ist. Das östliche konventionelle Übergewicht sei zwar noch nicht abgebaut, aber “bedeutsam reduziert” (FR 24.2.89). Aber die NATO will nicht wahrhaben, was sich ändert.

Militärdoktrinen und Defensivität

“Die Militärdoktrin der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes hat ausschließlich Verteidigungscharakter” – so steht es in einem Dokument des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Paktes vom 28./29. Mai 1987. An anderer Stelle heißt es: “Die Streitkräfte der verbündeten Staaten werden in einer Gefechtsbereitschaft gehalten, die ausreicht, um nicht überrascht zu werden. Falls dennoch ein Angriff gegen sie verübt wird, werden sie dem Aggressor eine vernichtende Abfuhr erteilen.” In welcher Form? Durch Gegenangriffe auf feindliches Territorium? Offensive Optionen innerhalb seines Verteidigungskonzepts schien der Warschauer Pakt nicht auszuschließen, wenn man u.a. liest: “Die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages werden niemals und unter keinen Umständen militärische Handlungen gegen einen beliebigen Staat oder ein Staatenbündnis beginnen, wenn sie nicht selbst einem bewaffneten Überfall ausgesetzt sind.” Diese Formulierung ließ zumindest offen, ob nicht auch offensive Operationen gegen feindliches Territorium durchgeführt werden sollen. Pauschale westliche Stellungnahmen, an dem offensiven Charakter der sowjetischen Militärdoktrin habe sich nichts geändert, reflektieren allerdings nicht die Implikationen der “eigenen” Doktrin und übersehen zudem die beachtlichen östlichen Zugeständnisse im militärischen Denken; denn die Sowjetunion hat in den letzten zwei Jahren viel unternommen, um ihrer Doktrin einen strikteren Defensivcharakter zu verleihen.

  1. Erstmals wurde die östliche Militärdoktrin vom Warschauer Pakt offiziell festgeschrieben (am 28./29. Mai 1987 auf der Tagung des Politschen Beratenden Ausschusses in Berlin).
  2. Zusätzlich wurden der NATO Gespräche über den Vergleich beider Doktrinen vorgeschlagen. Dabei soll gemeinsam der Charakter der Doktrinen und ihre zukünftige Ausrichtung erörtert werden. Der WP sieht seinen Vorstoß als vertrauensbildende Maßnahme, indem er zu einem besseren Verständnis der beiderseitigen Absichten beitragen und gewährleisten könnte, daß die Militärkonzeptionen und -doktrinen beider Militärblöcke und ihrer Teilnehmer auf Verteidigungsprinzipien beruhen. Ein Treffen der Verteidigungsminister Carlucci und Jasow im März 1988 in Bern diente diesem Zweck.
  3. Die qualitativen Veränderungen im sowjetischen militärischen Denken in den letzten Jahren sind beträchtlich. Zwei Punkte seien herausgegriffen:
  4. Die Führung von Präventivschlägen, um einem Angreifer zuvorzukommen, wird nicht mehr gefordert.
  5. Neue Definition des Begriffes »Aggression«; darunter wird nicht mehr die “Absicht zu einem Überfall” verstanden, was ja erhebliche Interpretationsspielräume zuließe, sondern nur noch der reale Beginn der feindlichen Operationen.

Neuerdings soll eine Verteidigung aufgebaut werden, die einen Angriff auf das Territorium der Warschauer-Vertrags-Staaten lediglich abwehrt und die nicht über Paktgrenzen hinausgeht. Auch die Lehrmittel und Instruktionen für die Ausbildung der Offiziere sind bereits im Hinblick auf eine defensive Ausrichtung der Doktrin umgestellt worden (Erklärung der SPD-Bundestagsabgeordneten Katrin Fuchs und Gernot Erler vom 14. Februar 1989 nach einer Informationsreise in die Sowjetunion). Die Tatsache, daß die östliche Dialogbereitschaft nun auch das Thema Militärdoktrinen nicht ausklammert, sollte vom Westen entschlossen genutzt werden.

Denn auch die NATO hat genügend Grund ihre eigenen offensiven Optionen zu reflektieren. Die Bundeswehr-Strategie der Vorneverteidigung, die amerikanische Heeresdoktrin Air Land Battle (ALB) und die NATO-Strategie Follow-on-Forces-Attack (FOFA) sehen im Fall eines WP-Angriffs innerhalb der “flexible response” massive Schläge gegen feindliches Hinterland und andere Formen offensiver Kriegsführung vor. Im Weißbuch 1985 steht der auch heute gültige Grundsatz: “Verteidigung kann nicht bedeuten, daß der Angreifer sein Territorium als Sanktuarium betrachten und das Schadensrisiko allein dem Angegriffenen aufbürden kann. Die Fähigkeit zur Bekämpfung des Gegners mit Waffenwirkung in der Tiefe ist schon seit langem Bestandteil der Strategie der Flexiblen Reaktion.” (BMVG, Weißbuch 1985, S. 28f.).

Hemmnisse: altes Denken, neues Denken

Die vielfach zu beobachtende Skepsis und Zurückhaltung westlicher Fachleute über die deklarierte Defensivorientierung der sowjetischen Militärdoktrin (siehe z.B. Gerhard Wettig in Aussenpolitik II/1988, S. 172ff.) nährt sich aus nicht überwundenem Mißtrauen gegenüber einer angeblich ungebrochenen aggressiven Tendenz des Kommunismus.

Der »Leitfaden« des Hardthöhen-Generalinspekteurs Wellershoff nimmt hier eine Extremposition ein. Dieses Kompendium war als interne militärpolitische Argumentationshilfe gedacht und ging Mitte März 1989 an alle Kommandeure der Bundeswehr. Dort heißt es zum Beispiel: “Es zeichnet sich keine grundlegende Wende in der sowjetischen Außenpolitik ab. Geändert haben sich vor allem Stil, Taktik und Klima der politischen Auseinandersetzung” (zit. nach Stuttgarter Zeitung, 16. März 1989). “Auch »Friedliche Koexistenz« und Abrüstungsverhandlungen bedeuten nicht etwa Stillstand oder Abbruch der Auseinandersetzung, sondern lediglich eine Phase, die zur Schwächung des Gegners genutzt werden soll, z.B. durch verstärkten ideologischen Kampf.” (zitiert nach Süddeutsche Zeitung, 15.3.1989). Wellershoff kommt zum Schluß, “daß sich am grundlegenden Ziel, dem “Sieg des Kommunismus” im Weltmaßstab nichts geändert habe (siehe auch taz, Express v. 15.3.89).

Gegen eine solche Sichtweise sprechen die programmatisch-ideologischen Neuerungen der »Perestroika» für die Außenpolitk:

  1. Verzicht auf eine finale geschichtsphilosophische Perspektive, die von Lenin bis Breschnew das östliche staatskommunistische Denken prägte. Die Geschichte ist offen. Die Behauptung eines Sieges des Kommunismus im Weltmaßstab wird nicht mehr weiter aufrechterhalten.
  2. Damit verliert auch die »Friedliche Koexistenz« ihren “janusköpfigen Charakter”. Dieses Prinzip ist nicht mehr einem geschichtsnotwendigen “Meisterplan zur Weltrevolution” verpflichtet, ist nicht mehr lediglich eine “Atempause” im mörderischen Kampf mit dem “kapitalistischen Lager”. “Die Konzeption der Friedlichen Koexistenz wird im »Neuen Denken« vom Mittel zum Zweck zum Selbstzweck weiterentwickelt”, der sich nur noch der friedlichen Gestaltung der Gegenwart verpflichtet ist. Sie wird zu einer den Status quo achtenden “neuen Theorie des Friedens” (Karsten Voigt in: Die Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, Nr. 4/1989, S. 308f.).
  3. Betonung und Begrüßung der Vielfalt der Welt. Damit verbunden eine Absage an Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder. Das gilt auch für die eigenen Verbündeten: der auch früher zumindest deklaratorisch geltende Grundsatz von den “verschiedenen Wegen des/zum Sozialismus” wird heute voll umgesetzt. Moskau läßt den ungarischen Kurs hin zu einem demokratischen Mehrparteiensystem ebenso gewähren wie den dogmatischen Kurs der DDR. Nie war das alte Wort vom Polyzentrismus zutreffender als heute.
  4. Verzicht auf “Revolutionsexport”. Der sowjetische Rückzug aus Afghanistan ist das spektakulärste Beleg dafür, daß Moskau nicht mehr in alten Kategorien des Bipolarismus denkt. Infiltrationen, Okkupationen und Stellvertreterkriege in der »Dritten Welt« für zweifelhafte Geländegewinne im Ost-West-Konflikt gehören der Vergangenheit an.
  5. Ebenso die Vorstellung von der Weltpolitik als globalisierter Klassenkampf. Im Neuen Denken ist der zentrale Bezugspunkt nicht mehr eine Klasse, sondern die Menschheit als Ganzes. “Der weitere Friedensprozeß ist jetzt nur über den Weg eines allgemeinmenschlichen Konsenses zur Schaffung einer neuen Weltordnung möglich”, sagte Gorbatschow in seiner UN-Rede vom 7. Dezember 1988.

Diese zentralen Aspekte des außenpolitischen Credos der Perestroika werden in überzeugender Weise durch die bahnbrechenden innersowjetischen Reform- und Demokratisierungsprozesse beglaubigt.

Wer diese gravierenden und komplexen Entwicklungen in der UdSSR ignoriert, verrät einen erschreckenden Mangel an (real)politischer Phantasie und Konzeptlosigkeit. Er flüchtet in (irreale) rückwärtsgewandte Negativutopien des hochgerüsteten Blockantagonismus aus Zeiten des Kalten Krieges. “Zum ersten Mal in der Geschichte des (NATO) Bündnisses droht sein potentieller Gegner oder Feind, die Bedrohung wegzunehmen.” (Egon Bahr auf der 26. Wehrkundetagung in München, zit. nach Manuskript, 12.1.89). Das kann doch nun nicht heißen, das die derzeitige militärische Gestalt der NATO quasi zeitlos gültig und unangetastet bleibt.

Die Perestroika ist ein Angebot, gemeinsam mit dem Westen das internationale Staatensystem zu reformieren. Diese Offerte sollte nach eingehender Prüfung energisch genutzt werden. Eine Voraussetzung hierfür aber ist die Bereitschaft der NATO, sich auf die antizipierte Logik neuer kooperativer Formen der Weltpolitik einzulassen.

V. Die Diskussion und der politische Prozess in der Bundesrepublik

Abrüstung-Militär-Akzeptanz-Öffentlichkeit

Die politischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik und die Diskussion, die um die konventionelle wie die weitere nukleare Abrüstung geführt werden, unterscheiden sich wesentlich von der Stimmungslage, wie sie die Auseinandersetzung um die Pershing II und die Cruise Missiles kennzeichnete. 1988/1989 ist nicht 1983. Es gibt heute neue Ideen, veränderte Kräfteverhältnisse, drängende globale Notwendigkeiten und durch die Friedensbewegung eine neue Form der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Friedens- und Sicherheitspolitik. Die Politik von Glasnost und Perestroika hat zu einem Schwinden der Bedrohungsgefühle gegenüber den osteuropäischen Staaten geführt. Das alte Feindbild schwindet, gleichzeitig verliert die Politik der militärischen Stärke und der Androhung wechselseitiger nuklearer Selbstvernichtung an Akzeptanz. In Politik, Wissenschaft und Gesellschaft verstärken sich angesichts der Perzeption einer zunehmenden Verwundbarkeit unserer hochindustrialisierten Zivilisation die Zweifel an jeder Art von militärischer Verteidigungspolitik. Fast alle Entscheidungen der Bonner Regierungskoalition in Sachen Militär, Abrüstung und Rüstungskontrolle waren von diesen Rahmenbedingungen geprägt. Das gilt für die halbherzige Kanzlerentscheidung zum Verzicht auf die Pershing IA wie für die Rücknahme der umstrittenen Wehrdienstverlängerung auf 18 Monate. Die Dominanz einer antinuklearen Stimmung in der Bevölkerung ist offensichtlich und schafft andere Voraussetzungen für die Zuspitzung der Diskussion um die anstehenden Abrüstungsperspektiven.

Auch die innenpolitischepolitische Diskussion in der Bundesrepublik um die konventionelle Abrüstung spiegelt diese veränderten Bedingungen. Sie oszilliert zwischen atavistischen Rückfällen in nukleares Stärkedenken, Versuchen durch symbolische Akte dem antinuklearen und antimilitaristischen Trend die Spitze zu nehmen und kompromißhafter Hilflosigkeit im Hinblick auf die eigenständige Formulierung von Abrüstungsinteressen der Bundesrepublik vor allem gegenüber den USA in einer Phase tiefgreifenden europäischen Wandels. Die Rangeleien um den jüngsten Koalitionskompromiß zur Frage der Bonner Haltung in der »Modernisierungs“frage vor dem Brüsseler NATO-Gipfel sind ein Beispiel dafür. Dem Umbruch in der Sowjetunion steht noch kein gleichwertiges Äquivalent im Westen oder in der Bundesrepublik gegenüber. Die innenpolitische Situation zeigt zudem eine große Asymmetrie der treibenden Kräfte für ein Konzept konventioneller Abrüstung. Um heute jedoch – im Gegensatz zu dem Ziel der Verhinderung einer qualitativ hochwertigen Aufrüstungsmaßnahme – das anspruchsvollere positive Ziel einer weitergehenden und tiefergreifenden konventionellen Abrüstung in ganz Europa durchzusetzen bedarf es aber eines umfassenderen gesellschaftlichen Konsenses (Wolfgang Zellner, Das Mandat von Wien. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 3/1989).

Die weitestgehende Position in der Bundesrepublik vertritt die

SPD: Überwindung der Abschreckung…

In ihrem Parteitagsbeschluß von Münster fordert sie im Rahmen ihres Willens zur Überwindung der Abschreckung, “in Europa einen Zustand des gesicherten Friedens durch strukturelle Angriffsunfähigkeit beider Seiten auf möglichst niedrigem Niveau der Streitkräfte zu schaffen”. Gleichzeitig fordert sie explizit einen über das Genfer Mandat hinausgehenden Verhandlungsbereich: “Die Verhandlungen…sollten das Ziel haben, die Streitkräfte so zu vermindern, daß sie verteidigungsfähig, aber strukturell zu einem Angriff unfähig sind. Dabei müssen selbstverständlich auch die Luftstreitkräfte von Anfang an einbezogen werden.” Die Sozialdemokraten fordern “die Halbierung der heutigen NATO-Streitkräfte und eine darüber hinausgehende Verminderung der offensiven Waffensysteme, verbunden mit Stationierungsbeschränkungen zur Verhinderung angriffsfähiger Konzentrationen” als “Maßstab gleicher Obergrenzen mit den Streitkräften des Warschauer Paktes”. Diese gleichen Obergrenzen in Höhe von etwa 50 Prozent der heutigen NATO-Bestände sollen für schwere Kampfpanzer und Artilleriesysteme (Geschütze und Werfer) gelten, verbunden mit einer Dichtebeschränkung, die angriffsgeeignete Truppenkonzentrationen verhindert. Gleiche Obergrenzen von ca. 50 Prozent sollen auch für die NATO-Bestände für Kampfflugzeuge und für Kampfhubschrauber gelten. Diese Reduzierung um 50% ist als Übergang zu weiterer Abrüstung gedacht. Zusätzlich sollen Munitionsvorräte und offensiv nutzbares Brückengerät beschränkt werden. Die SPD verlangt zudem “eine Reichweitenbeschränkung auf ca. 50 km für alle unbemannten Flugkörper mit konventionellen Sprengköpfen”. In dem vom Parteitag angenommenen Leitantrag wird die Einsetzung einer gemeinsamen “High Level Task Force” von NATO und Warschauer Pakt empfohlen, “die den Auftrag erhält, innerhalb eines Jahres die Details für ein Kräfteverhältnis struktureller Angriffsunfähigkeit zu erarbeiten und die Militärdoktrin und Strategien aufeinander abzustimmen.” Außerdem wird die Entfernung aller schweren angriffsfähigen Waffen aus dem von der Palme-Kommission vorgeschlagenen Korridor entlang der Blockgrenzen vorgeschlagen.

(Parteitag der SPD in Münster, 30.8.-2.9.1988, Beschlüsse, Antrag A1, Parteivorstand, Frieden und Abrüstung in Europa, S. 695ff.) Ferner sprechen sich die Sozialdemokraten für drei weitere Null-Lösungen bei atomaren Gefechtsfeldwaffen (Artillerie) Kurzstreckenraketen und luftgestützten atomaren Mittelsystemen aus.

…und dritte Null-Lösung

Zu Beginn der Wiener Abrüstungsverhandlungen präzisierte SPD-Präsidiumsmitglied Egon Bahr die Haltung seiner Partei und forderte, “parallel zu den konventionellen Verhandlungen möglichst noch in diesem Jahr Verhandlungen über Atomwaffen mit der Reichweite von weniger als 500 Kilometer” aufzunehmen. Es sei “unakzeptabel”, so Bahr, “eine neue Grauzone zu schaffen, auf die sich neue Aufrüstungsbemühungen der Beteiligten konzentrieren, sei es durch eine neue Rakete als Lance-Nachfolger oder eine sowjetische Antwort darauf…Das Ziel der Verhandlungen sollte ein niedriges Niveau der konventionellen Streitkräfte sein, etwa die Hälfte dessen, was die NATO heute hat, bei Vorteilen für den Verteidiger.” Mit diesen Verhandlungszielen seien aber für die SPD im Hinblick auf die Ausrichtung der NATO-Strategie weitergehende Zielvorstellungen verknüpft, da diese Reduktionen notwendig “Strukturveränderungen” zur Folge hätten, “also Ausdünnungen mit unausweichlichen Änderungen der bisherigen strategischen Überlegungen.

Zwischen Modernisierungsverhinderung…

Auf der außerparlamentarischen Seite der Opposition, auf Seiten der Friedensbewegung gibt es außer einem ganz allgemein gehaltenen Bekenntnis zur konventionellen Abrüstung und zu “tiefgreifenden, einseitigen Abrüstungsschritten auf Seiten der NATO” (Aufruf zur Demonstration der Friedensbewegung am 10. Juni in Berlin: Das Denken modernisieren – Gerechtigkeit und Frieden brauchen Abrüstung, Flugblatt, Bonn 1989) keine weitergehende Befassung mit der Problematik. Die Friedensbewegung richtet ihre Aktionen fast nur gegen die »Modernisierung« der NATO.

und einseitigen Abrüstungsforderungen…

Auch die GRÜNEN haben bislang außer einem abstrakten Bekenntnis zur vollständigen Entmilitarisierung, Demobilisierungsforderungen und dem Verlangen nach einseitiger Abrüstung keine umfassende Gesamtkonzeption von Entmilitarisierung und Denuklearisierung aufzubieten, die – unter Einschluß einseitiger Schritte – darauf orientiert – die beiden Blöcke in einem wechselseitig aufeinanderbezogenen Prozeß zu einer neuen Friedensstruktur kommen zu lassen.

Die sozialdemokratischen Konzepte zur konventionellen Abrüstung und zur defensiven Umorientierung stammen in der Regel aus den Reihen der Friedensforschung. Hervorgetreten im Vorfeld der Wiener Verhandlungen sind erneut der ehemalige Bundeswehr-General Gerd Schmückle und der Starnberger Forscher Albrecht von Müller, die in einem neuen Abrüstungskonzept für die NATO zu der Auffassung gelangt sind, daß eine Obergrenze von 10.000 Panzern auf beiden Seiten und 5000 Artilleriegeschütze eine ausreichende Bewaffnung darstellen. Dabei soll jeweils nur die Hälfte dieser Systeme im zentraleuropäischen Raum stationiert sein.

Der SPD-Politiker Andreas von Bülow hatte bereits für die Minimalmarge von 5.000 Panzern pro Bündnissystem plädiert. (Interview in »frontal«-Magazin, April 1988) Dieser klaren abrüstungspolitischen Orientierung auf Seiten der Sozialdemokraten steht ein schwankendes und uneinheitliches Bild der die Bundesregierung tragenden Kräfte gegenüber.

Bundeskanzler Kohl sprach noch zu Beginn der VKSE-Konferenz – ohne weitere konkrete Perspektiven aufzuzeigen – ungenau von einer historischen Chance und einem “Markstein” zu einer Friedensordnung, warnte aber zugleich vor zu großen Erwartungen (Bonner Generalanzeiger vom 6.3.1989).

Die Kontrahenten: Genscher – Scholz

Die eigentlichen Kontrahenten im Regierungslager waren jedoch bis zur Kabinettsumbildung im April 1989 Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) und der damalige Verteidigungsminister Prof. Rupert Scholz (CDU). Der Außenminister ist seit einigen Jahren nicht müde, die Veränderungen der Positionen und der Taten in der UdSSR zu loben. Genscher beharrt auf der Position, die “neue sowjetische Offenheit beherzt und entschlossen nutzen” (FAZ vom 29.4.1989). Für die Umbruchperiode im Ost-West-Verhältnis hatte er immer wieder zum Ärger der Unionsrechten den Begriff »Gezeitenwechsel» gefunden. Genscher lobte die Perestroika, die eine “Vertrauensbildung und eine Stabilisierung der internationalen Beziehungen auf kooperativer Grundlage” bei gleichzeitigem Abschied von dem Kampf der Systeme und einer Absage an die Ideologisierung der sowjetischen Außenpolitik gebracht habe. Die Vorgänge in der Sowjetunion nannte er “unumkehrbar”. Genscher mit Blick auf seinen sicherheitspolitischen Widersacher: “Diese Entwicklung liegt in unserem Interesse. Wir sollten ihr mit einer konstruktiven Grundhaltung begegnen. Abwarten und Skepsis würden unsere eigenen Interessen schädigen, würden uns zum Statisten der Weltgeschichte machen, anstatt uns in die Lage zu versetzen, die historische Chance einer durchgreifenden Verbesserung des Ost-West-Verhältnisses beherzt zu nutzen (Süddeutsche Zeitung vom29. 7. 1988).

Abschreckung erhalten

Scholz dagegen sprach in der Regel von Hoffnungen, denen Realitäten erst noch folgen müssten. Gorbatschows Politik müsse in “ihren tatsächlichen Auswirkungen und ihren Entwicklungsperspektiven für das Ost-West-Verhältnis noch sehr genau und sehr sorgfältig beobachtet und untersucht werden …dieser Weg ist noch mit vielen Ungewißheiten und offenen Fragen gepflastert.” (Rede auf der 6. Internationalen Wehrkundetagung am 28.1.1989 in München). Für die NATO nahm er ohne jede Abstriche in Anspruch, sowohl strikt defensiv zu sein, als auch “kein Feindbild, das wir nie hatten”, abbauen zu müssen. Scholz beharrte – in deutlichem Gegensatz zu Genschers Formel, daß die Abschreckung zumindest ein zweites Sicherheitsnetz benötige, – klar auf der Abschreckung und qualifizierte die Gorbatschowsche Politik des Ausstiegs aus der Abschreckung groteskerweise als Ziele ab, “die keineswegs einem neuen Denken zu entspringen scheinen.” Trotz der bis dahin überreichlich vorhandenen Vorschläge des Warschauer Paktes zum Abbau von Asymmetrien beharrte er auf der Einschätzung, es sei “offensichtlich daß eine Erfüllung dieser Forderungen die vorhandene militärische Überlegenheit des Warschauer Paktes noch mehr zur Wirkung bringen würde.”

“Das operative Minimum”

In Anlehnung an sozialdemokratische Begriffsbildungen kreierte Scholz zwar das “Konzept gegenseitiger Sicherheit”, daß “von keiner Seite mehr als den Verzicht auf absolute militärische Sicherheit” verlange, mithin “die Bereitschaft, sich gegenseitig das gleiche Maß an Sicherheit einzuräumen.” Eine Abrüstungsperspektive sucht man aber in diesem Konzept vergeblich, da der Minister für die NATO behauptete, daß im Rahmen der “klassischen Defensivausrichtung ihrer Strategie der Umfang ihrer Streitkräfte für die grenznahe Vorneverteidigung zu gering sei. Schon das notwendige “operative Minimum ist bereits größer, als die NATO heute an präsenten, rasch verfügbaren Kräften bereitstellen kann.” (Sicherheit in Europa, Rede vor der Konrad-Adenauer-Stiftung am 12. September 1988, Bulletin der Bundesregierung, Nr.114 vom 15. 9. 1988). Wenig später relativierte er zwar die 95-Prozentorientierung bei den Reduzierungsvorschlägen der NATO für die VKSE-Verhandlungen, die gegebenenfalls “kein Dogma” sein dürften, sprach aber vor Beginn der Verhandlungen wiederum von “dem gigantischen Militärpotential, das die Sowjetunion gerade in Europa aufgetürmt hat” und lehnte mit Blick auf die Gorbatschow-Initiative vor der UNO einseitige Vorleistungen des Westens strikt ab (Zum Beginn der VKSE, Süddeutsche Zeitung vom 6.3.1989).

Demgegenüber verfolgte Außenminister Genscher eine konstruktivere Linie. In einem vielbeachteten Namensartikel in der »Frankfurter Rundschau« vom 7.4.1988 forderte er die Beseitigung der Fähigkeit zum Überraschungsangriff und eine Absage an den Gedanken, konventionelle Ungleichgewichte mit taktischen Nuklearwaffen ausgleichen zu wollen. Genscher verlangte in dem vom Bundessicherheitsrat abgesegneten Gesetz Verhandlungen über den asymmetrischen Abbau der Waffengattungen, die die Sowjetunion begünstigten: Kampfpanzer, Schützenpanzer, Artillerie mit dem Ziel “gleiche Obergrenzen nur leicht unter dem Niveau der schwächeren Seite durchzusetzen. In einer langfristigen Perspektive sollten dann weitergehende Reduzierungen erfolgen. (Konventionelle Stabilität-Kernproblem europäischer Sicherheit, Frankfurter Rundschau vom 7.4.1989).

Rühe auf SPD-Kurs

Ebenso für ein flexibleres, längerfristig angelegtes Konzept plädierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Volker Rühe, mit dem er die im Wettstreit um Konzepte zur konventionellen Abrüstung erklärtermaßen zumindest öffentlich in die Defensive geratene NATO wieder in eine Initiativposition manövrieren wollte. Rühe schlug eine weitere Halbierung des bereits auf gemeinsame Obergrenzen auf niedrigerem Niveau (85% des NATO-Niveaus) reduzierten kampfentscheidenden Großgeräts vor und die Überführung des herausgelösten Materials in Depots: “Die Verhandlungsformel für diesen Schritt heißt also: gleiche Obergrenzen minus 50 Prozent”. Dies seien, so Rühe “deutliche Opfer und Einschnitte”. (Als Ziel ein Europa mit weniger Panzern, Süddeutsche Zeitung vom 22.9.1988) Damit war Rühe mit ein paar rhetorischen Verrenkungen und Windungen schließlich bei dem schon skizzierten Konzept des SPD-Parteitages von Münster angekommen. Ein Unterschied freilich bleibt bestehen. Rühe will keinen Verzicht auf die atomare Abschreckung. Voraussetzung bleibt auch für ihn die Aufrechterhaltung der Abschreckung, “die auf einem Mindestmaß an Nuklearwaffen besteht.”

Damit wird der enge Zusammenhang der konventionellen Abrüstung mit der nuklearen »Modernisierungs«-Diskussion deutlich. Da das Kriterium für den Verzicht auf nukleare Kurzstreckensysteme die Herstellung konventioneller Stabilität sei, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl Lamers, gehe es bei den Verhandlungen über konventionelle Abrüstung nicht nur um konventionelle, sondern zugleich um atomare Waffen. Damit markierte er zugleich eine verhaltene Positionsbestimmung zugunsten einer dritten Null-Lösung. (Karl Lamers: Konventionelle Abrüstung in Europa. In: aus politik und zeitgeschichte, B18/1988, 29.4.1988)

An dem damit angesprochenen Punkt der taktischen Nuklearwaffen wird das ganze zerrissene Dilemma der Bonner Politik der “manifesten Panik” (FAZ vom 20.4.1989) zwischen nuklearer Nibelungentreue zum Bündnis, zwischen dem öffentlichen Druck der stärker an Unterstützung gewinnenden politischen Perspektive einer von Atomwaffen befreiten Welt und der Betroffenheit als potentieller Kriegsschauplatz in der Mitte Europas deutlich. Diese halbherzige Position führt im Effekt dazu, daß substantielle Abrüstungsziele auch im konventionellen Bereich entweder nicht formuliert werden können oder nicht formuliert werden wollen.

Dregger: Verminderung der taktischen Nuklearwaffen

Die Interessenlage im konservativen Lager ist dabei alles andere als eindeutig. Selbst Alfred Dregger treibt die Erkenntnis, daß “die dichtbesiedelte Bundesrepublik atomar vernichtet, aber nicht atomar verteidigt werden ” kann. Noch im April 1989 erneuerte Dregger die Forderung, das Gesamtkonzept der NATO mit einer Abrüstungsinitiative des Westens bei atomaren Kurzstreckenraketen zu verbinden. (Alfred Dregger: Entwurf einer Sicherheitspolitik zur Selbstbehauptung Europas. Europäische Wehrkunde, 12/1987, FAZ vom 10.4.1989). Demgegenüber behauptete der Kanzler noch fest: “Eine wirksame Abschreckung ist ohne auf dem zu verteidigenden Territorium stationierte Nuklearsysteme nicht glaubwürdig.” (Die Welt vom 14.12.1988)

Galvin: auf keine Aufrüstung verzichten

Der NATO-Oberkommandierende General Galvin machte denn auch schon deutlich wohin die defensive und alles andere als abrüstungsorientierte Diskussion weist. Nämlich auf eine Erneuerung des taktischen Nuklearpotentials auch dann nicht zu verzichten, wenn die Sowjetunion von ihrem konventionellen Übergewicht entscheidend herabrüste. (Interview in Die Zeit vom 23.9.1988) Welche politischen Ziele hinter dieser Haltung stehen, hatte bereits 1987 der damalige Bundesverteidigungsminister Wörner formuliert: “Die abschreckende Wirkung taktischer Nuklearwaffen ist um so größer, je tiefer diese Waffen in den Warschauer Pakt hineinreichen. Das heißt, zur flexiblen Reaktion brauchen wir auch solche taktischen Nuklearwaffen, die das Territorium der Sowjetunion erreichen können.” (FAZ vom 30.6.1987)

Der Koalitionskompromiß

Der kurz nach der letzten Kabinettsumbildung gefasste Koalitionskompromiß enthält beide Elemente der widerstrebenden Auffassungen zu diesem Problem: Aufrüstungs- und Abrüstungsbereitschaft. Er erfüllt so hervorragend die Funktion, sich weiterreichende Perspektiven zugunsten einer Abrüstungsoption im nuklearen Kurzstreckenbereich offenzuhalten- dies auch aus Gründen populistischer Anbiederung – offenzuhalten, zugleich aber die Sowjetunion mit dem Offenhalten einer Aufrüstungsoption politisch unter Druck zu halten.

Zwischen diesen Polen schwankt die Bundesregierung. Kanzler Kohl sprach in seiner Regierungserklärung vom 27.4.1989 zwar von der Möglichkeit von “Verhandlungen über die nuklearen Kurzstreckenraketen…mit dem Ziel…die bestehenden Ungleichgewichte durch drastische Reduzierungen und gleiche Obergrenzen abzubauen”, verblieb aber damit ebenfalls im Rahmen der Abschreckung, da er die Formulierung der Null-Lösung vermied. (Bulletin, 28.4.1989) Die unnachgiebige Haltung machte der CSU-Abgeordnete Graf Huyn in der Debatte über die Regierungserklärung deutlich, als er “sich für eine Modernsierung und gegen Verhandlungen vor einem Vollzug konventioneller Abrüstung” aussprach (FAZ vom 29.4.1989) Dahinter steckt die Vorstellung, die Sowjetunion in ihrem Willen nach Abrüstung mit der Ablehnung der Dritten Null-Lösung unter Druck zu halten und so konventionell entwaffnen zu können: “Aus militärischer Sicht ist daher das Ziel von KRK etwas konkreter zu formulieren. Es gilt, die Streitkräfte des Warschauer Paktes unter das Invasionsminimum zu reduzieren, der NATO jedoch das Verteidigungsminimum zu erhalten.” (Karl-Heinz Kamp: Konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural – Sachstand und Probleme. aus politik und zeitgeschichte, b8/89 vom 17.2.1989). Wobei ja bereits Verteidigungsminister Scholz festgestellt hatte, das das “operative Minimum” der NATO schon jetzt gefährdet sei. Bewußt offen bleibt dabei natürlich, wie diese Begriffe konkret zu füllen sind.

Da die USA ihre Position aber offenkundig im Bündnis unter allen Umständen durchsetzen wollen, sah die FAZ bereits das Horrorbild einer ihrer nationalen Souveränitäten beraubten Staatenallianz heraufschimmern und prophezeite: “Die Zeichen stehen auf Sturm.” (FAZ vom 20.4.1989) Der Koalitionskompromiß steht auch insofern für gewachsene Konfliktbereitschaft der Bundesregierung nationale Interessen im Bündnis stärker zu vertreten. Hieran gilt es anzuknüpfen.

Im Banne der Abschreckungsparadoxie

Hinter dieser verkeilten Interessenlage steht nichts anderes als die zunehmende Unverantwortbarkeit einer Militärstrategie, die das, was sie zu verteidigen vorgibt, gleichzeitig aber ständig als Verfügungsmasse möglicher Vernichtung kalkuliert.

Eine friedenspolitische Perspektive der Entmilitarisierung und Denuklearisierung vermag und will sich die NATO jedoch trotz der Tatsache, daß sie mit der Abschreckung in die Sackgasse geraten ist, nicht vorstellen. Noch immer windet sie sich in dem nur noch semantisch auflösbaren Dilemma, die Verteidigung der USA mit der Europas verkoppeln zu wollen: Der ausgeschiedene Verteidigungsminister Scholz konnte als Antwort auf die Frage nach der Strategie der Zukunft nur ein “weiter so” formulieren: “Es ist eine permanente Aufgabe der militärstrategischen Konzeption der NATO, die Spannung zwischen den Maximen der Konflikteindämmung und der Risikoausweitung zu überbrücken.” (“Europäische Sicherheit” –Rede auf der 26. Internationalen Wehrkundetagung am 28.1.1989 in München). Für den SPD-Politiker Andreas von Bülow ist die hinter dieser Position stehende Sichtweise, Frieden nur als Resultat nuklearer Abschreckung definieren zu können, ein “Entmündigungsbescheid”, bei dem nur diejenigen, die den nuklearen Schirm spannen, zu bestimmen hätten. (Pressekonferenz am 28.4.1989 in Bonn) Bei diesen Positionen ist es nicht verwunderlich, daß die NATO auch keine eigenständige Antwort jenseits der Abschreckung auf die entscheidende Zukunftsfrage zu formulieren vermag: “Wie sollte sicherheitspolitisch Europa im Jahre 2000 aussehen?…Jetzt könnte erstmalig eine Krise der Glaubwürdigkeit entstehen, wenn nämlich seine Bürger den Eindruck gewinnen würden, das Bündnis sei nicht abrüstungswillig oder -fähig.” (Egon Bahr. Süddeutsche Zeitung vom 6.3.1989)

VI. Druck auf tiefergehende Abrüstungsschnitte

In der Fachdiskussion wie in der öffentlichen Meinung verstärkt sich allerdings der Druck auf ein umfassendes Abrüstungskonzept im konventionellen Bereich. Annäherungen an die von einer fortschrittlichen, europäischen, weiterreichende Abrüstungsschnitte befürwortende Sichtweise war bereits 1987 in den Vereinigten Staaten durch eine Studie des Forschungsdienstes des US-Kongresses zum Ausdruck gekommen. Ein für den demokratischen Abgeordneten Stephen Solarz verfasster Bericht gelangt zu dem Resultat, daß die Aussichten auf eine Stärkung der konventionellen Streitkräfte, wie sie die USA seit langem von den westeuropäischen NATO-Mitgliedern fordern, sehr gering sind.

Als Alternative schlugen sie vor, daß in den anstehenden Verhandlungen über die konventionelle Abrüstung die NATO zunächst auf die Entfernung und Zerstörung aller amerikanischen und sowjetischen nuklearen, chemischen und konventionellen Kurzstreckenraketen aus dem Reduktionsgebiet dringen solle und auch die Kampfbomber daraus entfernen solle. Damit solle die Gefahr eines Überraschungsangriffs auf die NATO reduziert werden. Neu an der Studie war, daß die amerikanische Demokratische Partei die atomare Abrüstung offensichtlich nicht weiter mit der konventionellen Rüstungsverstärkung koppeln will. Damit wurden erste Anklänge an das SPD-Konzept der »strukturellen Nichtangriffsfähigkeit« sichtbar. (Congressional Research Service/Library of Congress (CRS): Report for Congress. Conventional Arms Control and Military Stability in Europe. Washington, Oktober 1987)

Bereits Anfang 1988 hatte der SPD-Abrüstungsexperte Egon Bahr nach Beratungen der sogenannten „Skandi-Lux-Gruppe» in Bonn, einem informellen Gremium sozialistischer und sozialdemokratischer Parteien Norwegens, Dänemarks, der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs für die Abrüstungsverhandlungen im konventionellen Bereich eine so weitgehende Abrüstung vorgeschlagen, daß die auf beiden Seiten verbleibenden konventionellen Waffen die Anwesenheit landgestützter amerikanischer Atomwaffen in Europa nicht mehr rechtfertigten. (FAZ vom 1.3.1988)

Reduzierung um 50 Prozent

In der Zwischenzeit hat sich der frühere NATO-Oberkommandierende in Europa, US-General Goodpaster in die Diskussion um die konventionelle Abrüstung eingeschaltet und mit einem eigenen Vorschlag den Finger in die Wunde des marginalen NATO-Lösungsansatzes gelegt. Goodpaster “hat auf eine Halbierung der Truppen der NATO und des Warschauer Paktes gedrängt und damit im US-Senat beträchtliches Aufsehen erregt. Beide Bündnisse sollten bis Mitte der 90er Jahre in Europa auf die Hälfte ihrer derzeitigen Stärke abrüsten und eine von schweren Waffen freie Zone schaffen, sagte Goodpaster… vor dem Streitkräfteausschuß des Senats. Die nach einer Halbierung verbleibenden Waffen sollten umgruppiert werden. Das Angebot der NATO, die Zahl ihrer Panzer und Artillerie um bis zu zehn Prozent zu verringern, sei nur als Ausgangspunkt angemessen. Wenn die NATO nicht weiter gehe, würde dies nicht den Interessen der westlichen Länder dienen.” (Kölner Stadt-Anzeiger, 8./9. 4. 1989).

Ein weiterer in dieselbe Richtung zielender Vorschlag wurde kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem “Alternativen Gesamtkonzept für Verteidigung und Abrüstung der NATO” schlugen so bekannte Forscher und Politiker wie die früheren SIPRI-Chefs Frank Blackaby und Frank Barnaby, der frühere CIA-Chef William Colby, der deutsche Admiral Elmar Schmähling sowie der ehemalige Chef der US-Abrüstungsbehörde, Paul Warnke am Vorabend der Präsentation des offiziellen Gesamtkonzeptes der NATO zeitgleich in Brüssel, Bonn, Washington und London “langfristig ein Europa (vor), in dem die internationalen Beziehungen demilitarisiert worden sind.” Das vom British-American-Security-Information Council in Verbindung mit der Alternative Security Working Group in Großbritannien und dem Committee of National Security in den USA entwickelte Konzept spricht angesichts des Prozesses in der Sowjetunion im Gegensatz zu dem vor Jahren immer benutzten Begriff vom “Fenster der Verwundbarkeit” von einem “Fenster der Möglichkeiten”. Die Studie schlägt der NATO vor, mit dem Tabu der einseitigen Abrüstung zu brechen und parallel zu den Wiener Verhandlungen mit der Verschrottung der atomaren Artillerie zu beginnen. Ziel der Verhandlungen soll ein System gemeinsamer Sicherheit sein, am Ende des Abrüstungsprozesses müsse eine Umstrukturierung beider Militärblöcke zu Defensivbündnissen stehen. Dazu biete sich auch eine Defensivzone ohne Angriffswaffen entlang der Blockgrenze an. (The »Comprehensive Concept« of Defence and Disarmament for NATO from Flexible Response to Mutual Defensive Superiority, London 1989)

Zu den anstehenden Verhandlungen in Wien hat auch die Sachverständigengruppe Sicherheitspolitik der Deutschen Kommission Justitia et Pax ein ausführliches Gutachten beigesteuert. Die sicherheitspolitischen Berater der katholischen Kirche fassen darin ihre Vorschläge in mehreren Empfehlungen für beiderseitiges kooperatives Vorgehen zusammen, die die Beseitigung der konventionellen Offensivfähigkeiten beinhaltet. Dabei gehe es vorrangig um die Beseitigung von Übergewichten, Reduzierung der Streitkräfte sowie deren Umstrukturierung im Sinne einer wirksamen Einschränkung der Offensivfähigkeiten und nicht um die bloße Herstellung von Parität. Die katholischen Experten fordern gleichzeitig die Reduzierung der nukleartaktischen Potentiale. (Rüstungskontrolle und Abrüstung in Europa, Kommission Justitia et Pax, Bonn 1989)

VII. Schlussfolgerungen

  1. Die Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte bieten erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa die Chance zu weitreichenden Rüstungsschnitten und zur Einleitung eines Prozesses defensiver Umwandlung der militärischen Blockkonfrontation, an dessen Ende der Aufbau einer politischen Friedensordnung stehen könnte.
  2. Das Verhandlungsmandat läßt eine große Übereinstimmung in den Kriterien und Bereichen für diese Umwandlung und damit politischen Willen für diesen Prozeß erkennen.
  3. Die Staaten des Warschauer Paktes haben bereits einseitig mit Reduzierungen begonnen, beginnen ihre Militärdoktrinen defensiv umzustellen und haben einen Verhandlungsvorschlag vorgelegt, der offen ist für weitergehende Schnitte in allen Rüstungsbereichen.
  4. Mit dem Vorschlag, auf ca.95 Prozent des jetzigen Niveaus der NATO-Streitkräfte herabzurüsten, steht dem ein marginaler, defensiver Lösungsansatz der NATO gegenüber, der im wesentlichen auf dem status quo beharrt. Zudem läßt sie keinerlei kritische Überprüfung und Änderung ihrer bisherigen Militärstruktur erkennen.
  5. Das Konzept der NATO zielt im weiteren auf eine Kombination von Abrüstung (im konventionellen Bereich) und Aufrüstung (im nuklearen Bereich). Ziel ist eine erhebliche konventionelle Entwaffnung der Sowjetunion, gleichzeitig soll auf westlicher Seite die Abschreckung auf qualitativ verbessertem Niveau neu installiert werden. Damit wird der Prozeß konventioneller Abrüstung behindert. Als größtes Hindernis, den Abrüstungsprozeß vertraglich voranzutreiben, stellt sich die Weigerung der NATO dar, auf die Modernisierung ihres taktischen Nuklearpotentials zu verzichten.
  6. Aufgrund der Kompliziertheit der Verhandlungsmaterie, der Vielzahl der beteiligten Interessen und Verhandlungsteilnehmer besteht die Gefahr einer über lange Jahre sich hinziehenden Verzögerung und Verwässerung des Prozesses und eines Erlahmens des öffentlichen Interesses und des politischen Willens an diesem Prozess.
  7. Gleichzeitig gibt es eine sich verschärfende Akzeptanzkrise für die Abschreckungsstrategie der NATO und die Strategie militärischer »Verteidigung« generell. Die Auseinandersetzung um die konventionelle Abrüstung war aber bislang eher ein weißer Fleck im programmatischen Konzept der Friedensbewegung. Die Wiener Verhandlungen sind ebenfalls nicht in ausreichendem Maße im allgemeinen öffentlichen Interesse präsent.
  8. Die Friedensbewegung muß bei ihrer Arbeit, die sich bisher fast ausschließlich gegen die »Modernisierung« richtete, dialektisch vorgehen. Da die (taktischen) Nuklearwaffen und die konventionellen Streitkräfte in der NATO-Strategie unauflöslich zusammenhängen, muß sie gegen die nukleare Aufrüstungsrunde der NATO und für weitergehendere konventionelle Abrüstung, als es das NATO-Konzept vorsieht, eintreten. Sie muß deutlich machen, daß das Festhalten an atomarer Abschreckung die konventionelle Abrüstung behindert und daß ein gesellschaftliches Klima und gesellschaftlicher Druck gegen Atomwaffen auch Erfolge bei der konventionellen Abrüstung wahrscheinlicher machen kann.
  9. Die Friedensbewegung muß Druck auf die Bundesregierung ausüben, bei den Wiener Verhandlungen die Forderung nach einer 50prozentigen Reduzierung des konventionellen Rüstungspotentials als offizieller Forderung der Bundesrepublik im Verhandlungsprozeß zu erheben. Sie muß angesichts der sich ausweitenden Diskussion um konventionelle Abrüstungskonzepte für diese Forderung einen breiteren gesellschaftlichen Konsens zustandebringen. Gleichzeitig sollte sie die sofortige Aufnahme von parallel zu den Wiener Verhandlungen stattfindenden Gesprächen über eine dritte Null-Lösung bei den taktischen Nuklearraketen fordern.
  10. Darüberhinaus sollten zur Verhinderung neuer Aufrüstungsschritte und zur Durchsetzung künftiger abrüstungsfördernder Strukturen die Forderungen nach einem Einfrieren des Rüstungshaushalts und die Durchsetzung einseitiger Abrüstungsschritte der Bundesrepublik erhoben werden: Verzicht auf die atomare Artillerie, Herabsetzung der Bundeswehrstärke beispielsweise durch Auflösung einer Bundeswehrdivision und der Verzicht auf offensive Militärstrategien wie FOFA und ALB-Konzepte.
  11. Der Prozeß der Abrüstung sollte programmatisch mit Forderungen zu ökonomischen Alternativen für einen ökologischen und sozialen Umbau verknüpft werden: Für einen nationalen Rüstungskonversionsplan, Stop neuer Aufrüstungsprogramme, Stop der Entwicklung neuer Waffensysteme. Verhinderung der bundesdeutschen Beteiligung an westeuropäischen Rüstungsprogrammen und -industrie (MBB/Daimler-Benz).

Redaktion: Stillstand bei MBFR – ein warnendes Beispiel

Schon einmal gab es Ost-West-Verhandlungen über konventionelle Rüstung in Europa: MBFR (Mutual Balanced Force Reduction) oder Verhandlungen über “Gegenseitige Verminderung von Streitkräften und Rüstungen und damit zusammenhängende Fragen in Mitteleuropa”. Diese Konferenz begann am 30. Oktober 1973 in Wien noch auf dem Höhepunkt der ersten Phase der Entspannungspolitik und stand unter schlechteren Vorzeichen als die aktuellen VKSE-Verhandlungen. Keines der beiden Bündnisse hatte nämlich ein ernsthaftes Interesse an echter konventioneller Abrüstung.

Der Warschauer Pakt schien nur deswegen in die Aufnahme der Wiener Gespräche einzuwilligen, um ihren Zugang zum KSZE-Prozeß nicht zu verbauen; die NATO hatte zuvor den Beginn der Helsinki-Konferenz von der Eröffnung der MBFR-Verhandlungen abhängig gemacht.

Der Westen hingegen konnte mit MBFR jahrelangen Bestrebungen des US-Senators Mansfield um einen einseitigen Abzug der amerikanischen Truppen aus Europa entgegenwirken. Denn während der multilateralen Verhandlungsrunden verboten sich unilaterale Maßnahmen von selbst (Ernst Jung, Konventionelle Rüstungskontrolle in Europa im Licht der MBFR-Erfahrungen, in: Außenpolitik II/1988, S. 154).

Aber auch sonst unterschied sich MBFR in mannigfaltiger Hinsicht von seinem viel ambitionierteren “Nachfolgeprojekt”:

Das Verhandlungsgebiet war nur auf Mitteleuropa beschränkt. Das Gebiet Frankreichs blieb ebenso ausgeklammert wie die westlichen Militärbezirke der UdSSR. Es wurde immer wieder kritisiert, daß dieser Ansatz selbst bei drastischen Reduzierungen in der »Zentralregion« angesichts der kurzen Nachschubwege für sowjetische Truppen und Waffen aus der Ukraine nicht mehr, sondern weniger Sicherheit bedinge. Das sehr viel größere VKSE-Anwendungsgebiet nimmt solchen geostrategischen Befürchtungen ihre Relevanz.

  • Teilnehmer waren lediglich die Staaten des Verhandlungsgebiets und Länder mit ausländischer Militärpräsenz, also die Sowjetunion, die USA, Kanada und Großbritannien. Frankreich hielt sich abseits. Ganz anders die VKSE-Konferenz, wo sämtliche Mitglieder beider Militärbündnisse unter Einschluß Frankreichs teilnehmen.
  • Das Verhandlungsziel war noch viel unkonkreter formuliert als im VKSE-Mandat: “Die Teilnehmer … kamen überein, während der Verhandlungen die gegenseitige Verminderung von Streitkräften und Rüstungen und damit zusammenhängende Maßnahmen in Mitteleuropa zu erörtern … es (wird) das allgemeine Ziel der Verhandlungen sein …, zu stabileren Beziehungen und zur Festigung von Frieden und Sicherheit in Europa beizutragen.” (Abschlußkommunique der vorbereitenden Konsultationen vom 28. Juni 1973, Europa-Archiv 1973, D 514). De facto verengte sich der Blickwinkel in den folgenden fruchtlosen Verhandlungsjahren nur noch auf die Truppenstärken. Eine Einigung auf ein konkret anzustrebendes Verhandlungsziel konnte hier immerhin Mitte 1978 erzielt werden: Beschränkung der Landstreitkräfte beider Bündnisse auf je 700.00 Mann. Bewaffnung, gar strukturelle Probleme blieben völlig außer Acht. West wie Ost boten immer wieder nur das marginale Ziel einer linearen Reduzierung um 10 bis 15 Prozent an.
  • Nicht einmal unter diesen vereinfachten Bedingungen konnte eine Einigung erzielt werden. Die Datenfrage wurde nämlich zu keinem Zeitpunkt gelöst. Moskau lehnte Vor-Ort-Inspektionen kategorisch ab und trug mit seiner traditionellen Geheimniskrämerei in dieser Frage zum Mißerfolg bei. Die Folge war, daß die Verhandlungen 15 Jahre vor sich hin dümpelten und außer der berühmten Konferenzkrawatte keinerlei Ergebnis erbrachten.
  • Die wechselseitigen Perzeptionen des konventionellen Kräfteverhältnisses gingen extremer auseinander als heute. Da die UdSSR ohne Differenzierungen von einer Parität ausging, forderte sie notorisch symmetrische Reduzierungen und ein Einfrieren der Rüstungen auf einem niedrigeren Niveau von numerischer Parität. Die westliche Seite hingegen konstatierte eine extreme östliche Überlegenheit und forderte dementsprechend starke asymmetrische Verminderungen zu ihren Gunsten.

Am 2. Februar 1989 wurden die MBFR-Verhandlungen nach über 15 Jahren »begraben«. Sie sind für VKSE Warnung und Hoffnung zugleich: Datenstreitigkeiten durch absolute Transparenz ausräumen und nicht zum Vehikel mangelnden politischen Abrüstungswillens zu machen.

Ingo Arend, M.A., Politologe, arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V., (IWIF) und des Informationsdienstes Wissenschaft und Frieden in Bonn. Er ist Mitglied des Bundesvorstandes der Jungsozialisten in der SPD und Mitglied der Kommission für Sicherheitspolitik beim SPD-Parteivorstand.
Michael Kalman, M.A., Politologe, arbeitet als Mitarbeiter der Initiative für Frieden, internationalen Ausgleich und Sicherheit (IFIAS) in Bonn.

Atomteststopp

Atomteststopp

von Barbara Sabel, Michael Kalman

Der Kalte Krieg scheint zu Ende. In den osteuropäischen Staaten wurden die kommunistischen Regime gestürzt. Mehrparteiensysteme nach westlichem Vorbild etablieren sich. Der Warschauer Pakt ist militärisch nicht mehr funktionsfähig. In der DDR desertieren NVA-Soldaten scharenweise. Der große Frieden ist in Europa ausgebrochen. Meint man. Und doch wird ein Relikt der neuesten Kriegsgeschichte diesen historischen Umbruch des Jahres 1989 noch lange überdauern: die atomaren Massenvernichtungsmittel, die nach wie vor in Ost und West nicht nur gehortet, sondern immer weiter modernisiert und perfektioniert werden. Nukleare Versuchsexplosionen zur Entwicklung neuer Kernwaffen werden von den Regierungen der Atommächte weiter für nötig befunden. Ein weltweites Ende der Atomtests ist nicht in Sicht.

I. Historischer Rückblick

Am 16. Juli 1945 gelang in der Wüste Alamogordo (New Mexico, USA) der erste Atomtest. Damit fand eine Vernichtungswaffe mit bis dahin nicht gekannter Zerstörungswirkung Eingang in eine von tiefgreifenden Machtgegensätzen und kriegerischen Auseinandersetzungen geprägte Staatenwelt. Schon der zweite und dritte »Test« brachten besonders »authentische« Ergebnisse. Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 töteten mindestens 156.000 Menschen auf der Stelle.

Trotz warnender Stimmen wurde die neue Waffe rasch Bestandteil der raison d'etre internationaler Politik. Das angebrochene Nuklearzeitalter offenbarte eine erschreckende Ungleichzeitigkeit zwischen dem traditionellen Politikverständnis der Staatsmänner und der völlig neuen Qualität der Kernwaffen. Herkömmliche Ziel-Mittel-Analysen, das überkommene Denken in Sieg und Niederlage, der selbstverständliche Grundsatz, Krieg sei eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – all diese klassischen Überzeugungen und Methoden internationaler Politik und Diplomatie hätten eigentlich eine tiefgreifende Revision erfahren müssen. Die Chancen, der atomaren Rüstungsdynamik wirksam Einhalt zu gebieten, sind jedoch schon in den Kindertagen des Nuklearzeitalters verspielt worden. Die USA nutzte ihr Kernwaffenmonopol als Mittel »atomarer Diplomatie« gegen die Sowjetunion im Zuge des sich allmählich herausbildenden Kalten Krieges. Wie in einer Art Vorspiel zur globalen Eindämmungspolitik (Containment) gegen den – so sahen es die wichtigsten amerikanischen Politiker – aggressiven und expansionistischen Weltkommunismus “entschied sich die Truman-Administration 1946 definitiv, der Sicherung durch Wahrung des Atomwaffen-Monopols Priorität vor der Vermeidung atomaren Wettrüstens einzuräumen” (Wilfried Loth, Die Teilung der Welt, München 1985, S. 136).

Der Kalte Krieg: Entfesselung der Rüstungsdynamik

Auch »gutgemeinte« amerikanische Vorschläge zur Eliminierung des drohenden nuklearen Aufrüstungsprozesses waren vor dem Hintergrund des immer deutlicher hervortretenden gegenseitigen Mißtrauens im Ost-West-Verhältnis zum Scheitern verurteilt. Der bekannte Baruch-Plan etwa sah eine Internationalisierung der Atombombe (besser Kernenergie) in drei Schritten nach folgendem Muster vor: nach dem Austausch aller wissenschaftlichen Informationen sollte eine supranationale Behörde unter Aufsicht des UN-Sicherheitsrats nach und nach alle mit Atomfragen befaßten wissenschaftlichen Einrichtungen kontrollieren. Danach sollte alles spaltbare Material kaserniert und auf die ausschließliche Verwendung zu friedlichen Zwecken hin kontrolliert werden. Diese an sich vernünftige Vorgehensweise war jedoch von den Sowjets nicht akzeptiert worden, da nicht ausgeschlossen werden konnte, daß die USA aus dem Plan einseitige Vorteile hätte ziehen können. Denn bis zur vollständigen Errichtung eines Kontrollsystems behielt sich Washington das Recht vor, weiter Bomben zu bauen. Die Sowjetunion hingegen – die 1946 noch keine Atomwaffen besaß – wäre bei ihrem Atomprogramm blockiert gewesen, was im Fall eines möglichen Scheiterns des Plans erhebliche Rückschläge für Moskau bedeutet hätte. So wie dieser Abrüstungsinitiative sollte es noch vielen gehen: die atomaren Massenvernichtungswaffen in einer von Machtrivalitäten der Blöcke geprägten Welt konnten nicht mehr eliminiert werden, weil jeder Vorschlag in diese Richtung von der Gegenseite nur als Täuschungsmanöver und als Versuch einseitiger Vorteilsnahme interpretiert wurde. Als Konsequenz aus diesem Dilemma wurden Atomwaffen zum sich selbst reproduzierenden fait accompli; sie wurden und werden gefährlicherweise wie früher Gewehre und Schwerter in traditionelle Kosten-Nutzen-Kalküle der internationalen Politik einbezogen. Damit war und ist einer entfesselten nuklearen Rüstungsdynamik Tür und Tor geöffnet.

Die USA begannen mit dem Ausbau ihrer nuklearen Infrastruktur, der forciert wurde, als die Berlin-Blockade den Kalten Krieg auf einen neuen Höhepunkt trieb. Das Lawrence Livermore Laboratorium wurde eingerichtet, als man nach dem Bruch des amerikanischen Atomwaffenmonopols durch die Sowjetunion (Oktober 1949) – zu Beginn der Kommunisten-Hysterie der McCarthy-Ära – glaubte, die »Superbombe« entwickeln zu müssen. Die 1952 erstmals gezündete Wasserstoffbombe überstieg die Zerstörungskraft der A-Bomben noch um ein Vielfaches. Gleichzeitig wurden die Nuklearwaffen nach und nach in die Teilstreitkräfte – vor allem die Luftwaffe – integriert. Zu Beginn der fünfziger Jahre war die UdSSR durch einen Ring amerikanischer Militärstützpunkte umschlossen, auf denen B-29 (später B-52)-Bomber des SAC (Strategic Air Command) rund um die Uhr in Bereitschaft gehalten wurden. Sie alle waren in der Lage, jeden Punkt der Sowjetunion mit Atombombern zu bedrohen.

Diese militärische Option forderte zusammen mit der Entwicklung und Verbesserung der H-Bombe einen steigenden Testbedarf. Die Gegenseite schlief – wie zu erwarten war – nicht. Der sowjetische Ministerpräsident Malenkov konnte schon im August 1953 den erfolgreichen Test einer sowjetischen H-Bombe bekanntgeben. Schon in den »Kindertagen« des Nuklearzeitalters ist also ganz deutlich geworden, daß es aussichtslos ist, mit der Weiterentwicklung der Nuklearwaffen einseitige Vorteile zu erzielen.

Gleichwohl erhielt sich diese Illusion weiter am Leben – gekoppelt mit einem geradezu mythischen Vertrauen in die Segnungen des technischen Fortschritts. Im Hinblick darauf bildeten die beiden Supermächte in Ost und West tatsächlich eine Art »unheilige Allianz«. Und schon kündigte sich eine ganz neue Gefahr an: die Proliferation. Im Oktober 1952 gelang Großbritannien der erste erfolgreiche Nukleartest. 1957 konnte die erste britische Wasserstoffbombe gezündet werden.

Wachsende Kritik an Atomtests

Aber das Bewußtsein um die menschheitsbedrohende Wirkung der Nuklearwaffen wuchs. Die zahlreichen Tests, besonders der USA, begannen die kritische Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit zu wecken. Bis 1957 fanden alle Versuche oberirdisch statt – mit zum Teil verheerenden Folgen für Gesundheit und Umwelt.

Unter dem Eindruck des verheerenden Wasserstoffbomben-Tests »Bravo« im Pazifik, der zahlreichen Insulanern und 23 japanischen Fischern Gesundheit oder Leben kostete, appellierte der indische Premierminister Nehru am 2. April 1954 an die Kernwaffenmächte, ihre Nuklearversuche einzustellen. 1954 wurde auch die internationale Wissenschaftler-Organisation Pugwash und die britische »Campaign for Nuclear Disarmament« (CND) gegründet.

Allmählich fand die Testproblematik auch Eingang in die Abrüstungsinitiativen der Atommächte. Am 10. Mai 1955 legte die Sowjetunion dem Unterausschuß der UNO-Abrüstungskommission ein ganzes Bündel von Abrüstungsvorschlägen vor, wobei dem Kernwaffenteststopp eine vorrangige Bedeutung zukam. Der umfassende Abrüstungansatz, den Moskau in den Folgejahren immer wieder in abgewandelter Form vortrug, war jedoch wegen seiner Vielschichtigkeit und Ausgedehntheit nicht konsensfähig. Er enthielt immer wieder zu viele Punkte, die der Westen als Versuch einseitiger Vorteilsnahme interpretierte. In der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre vollzog sich die allmähliche Separierung des »test ban issue« von den umfassenden Ansätzen, ein Prozeß, der einen allgemeinen Paradigmenwechsel in der internationalen Sicherheitspolitik deutlich machte: Ansätze vollständiger Abrüstung resignierten zur Rüstungskontrolle voneinander isolierter Rüstungsbereiche. Damit kann man zwar eher Übereinkünfte erzielen, der entfesselten Rüstungsdynamik wird aber keinerlei Einhalt geboten, weil nur Symptome, nicht aber Ursachen beachtet werden.

Die Vorgeschichte des Partiellen Teststoppvertrages (1958-1963)

Im Jahre 1958 bewegten sich die Atommächte aufeinander zu. Am 31. März 1958 wählte Moskau erstmals das Mittel eines einseitigen Teststopp-Moratoriums, um die Sache voranzubringen. Chruschtschow forderte die Atommächte im Westen auf, seinem Beispiel zu folgen, andernfalls würde er “sich der übernommenen Verpflichtung zur Einstellung der Kernwaffenversuche für enthoben … betrachten” (zit. nach Franz Seiler, Die Abrüstung. Eine Dokumentation der Abrüstungsbemühungen seit 1945, München 1974, S. 98). Eisenhower lehnte die sowjetische Initiative zunächst ab. Nach dem Insistieren Chruschtschows schlug der amerikanische Präsident jedoch immerhin eine Expertenkonferenz zur Möglichkeit der Verifizierung eines Teststopps vor. Schließlich wurde diese Konferenz vom 1. Juli bis 21. August 1958 unter Teilnahme von acht Ländern – vier West, vier Ost – auch tatsächlich abgehalten. Das Ergebnis war bemerkenswert. Durch ein weltweites Netz von 160 bis 180 Kontrollposten, die seismische, akustische und Radiosignale im Zusammenhang mit Atomexplosionen entdecken und radioaktive Trümmer sammeln sollten, sei man in der Lage, selbst kleinere Explosionen von 1-5 Kilotonnen (Kt) zu registrieren. Kritisch sei die Kontrolle vor allem bei sorgfältig verborgenen tiefen unterirdischen Tests.

Relativ rasch konnten sich die Atommächte auf dreiseitige Verhandlungen einigen, die im November 1958 in Genf begannen und von einem Moratorium begleitet wurden. Damit ist die direkte Vorgeschichte zum »Partiellen Teststoppvertrag« (Partial Test Ban Treaty, ptbt) eingeleitet worden, der 1963 geschlossen wurde.

Die folgenden vier Jahre jedoch waren immer wieder überschattet von Krisen, die die Verhandlungen zum Stocken brachten oder unterbrachen. Durch den Abschuß des amerikanischen Aufklärungsflugzeugs U-2 über sowjetischem Territorium im Mai 1960 lagen die Gespräche bis zum Amtsantritt Präsident Kennedys, Anfang 1961, auf Eis. Die Berlin-Krise im August 1961 hatte schließlich den Abbruch des dreiseitigen Moratoriums zur Folge. Die Sowjetunion führte dann in der kurzen Zeit bis Ende 1961 sage und schreibe 50 oberirdische Tests durch, wovon einer die ungewöhnliche Ladungsstärke von 50-60 Mt erreichte! Die radioaktive Belastung der Umwelt durch Atomversuche erreichte in diesen Jahren ihren absoluten Höhepunkt.

Die Kuba-Krise im Oktober 1962 führte jedoch den politischen Entscheidungsträgern und der Weltöffentlichkeit die Gefahr einer nuklearen Konfrontation zwischen Moskau und Washington drastisch vor Augen. Schon 1959 hatte man sich im Grundsatz darauf geeinigt, alle unterirdischen Tests mit einem Ausschlag über 4,75 auf der Richter-Skala zu verbieten; dies entspricht einer Schwelle von 20 kt.

Der PTBT von 1963

Am 5. August 1963 konnte nun tatsächlich nach nur 20-tägiger Verhandlungsdauer in Moskau der »Vertrag über das Verbot von Atomwaffentests in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser« (Partieller Teststopp-Vertrag, Partial Test Ban Treaty, PTBT) zwischen den USA, der UdSSR und GB unterzeichnet werden. Dies war ein großes Hoffnungszeichen – welches allerdings aus der Retrospektive betrachtet praktisch alle Probleme der ungehemmten nuklearen Aufrüstung ungelöst ließ. Denn zum einen konnte man sich nicht auf einen Umfassenden Teststopp-Vertrag (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT) einigen – Moskau hätte dabei nur drei Vor-Ort-Inspektionen gebilligt, die westlichen Vertragspartner forderten aber sieben – zum anderen beherrschten die USA bereits seit 1957, die UdSSR seit 1962 die Technik unterirdischer Atomversuche. Zudem mußte Präsident Kennedy dem Kongreß als Gegenleistung zu dessen Ratifikation des PTBT eine drastische Erhöhung des unterirdischen Testprogramms versprechen. Es läßt sich unschwer rekonstruieren, daß die Sprengköpfe fast des gesamten strategischen Nuklearraketenprogramms beider Supermächte in unterirdischen Versuchsreihen nach 1963 entwickelt wurden. Sämtliche noch folgende nukleartechnologische Revolutionen wie Mehrfachsprenköpfe (MIRV, MARV) sollten auf Tests zurückgehen, die vom ptbt unberührt blieben. Die Präambel des begrenzten Teststopp-Abkommens hatte nicht umsonst die rasche Verwirklichung eines CTBT eingefordert.

Das Problem der Weiterverbreitung der Kernwaffen

Die Weiterverbreitung von Kernwaffen (Proliferation) konnte nun ungezügelt weitergehen. Frankreich konnte seine erste Atombombe bereits 1960 zünden. China zog 1964 nach, was angesichts der verbalaggressiven Nukleardoktrin Pekings nicht gerade beruhigend wirkte. Was aber, wenn nun immer mehr Staaten nach der Bombe griffen? Wie sollten die Atommächte den »nuklearen Habenichtsen« erklären, daß sie gefälligst auf Nuklearwaffen zu verzichten hätten, sie selbst aber unablässig weitertesten? Kein Zweifel: nun zeigte sich der Zusammenhang zwischen einem Umfassenden Teststopp und einer wirksamen Vorkehrung gegen nukleare Proliferation. Aber Frankreich und China traten noch nicht einmal dem PTBT bei. Immerhin kam 1968 der Nichtweiterverbreitungsvertrag (Non-Proliferations-Treaty, NPT) zustande. Auch dieses Abkommen betonte die Notwendigkeit eines umfassenden Teststopps. Sein Regime bleibt jedoch bis heute bedroht. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Schwellenländern, die die technologische Fähigkeit der Kernspaltung besitzen.

Keine Fortschritte (1963-1974)

Die Jahre nach Abschluß des begrenzten Teststopp-Abkommens brachten in Bezug auf einen CTBT keine Annäherungen. Von 1962 bis 1969 wurde die Frage eines Umfassenden Teststopps Jahr um Jahr im Achtzehn-Nationen-Ausschuß für Abrüstungsfragen in Genf behandelt. Doch die unterirdischen Versuche warfen – wie oben bereits angedeutet – auch neue Verifikationsprobleme auf. In der Kontrollfrage wurde der Dissens zwischen der USA und der Sowjetunion denn auch am deutlichsten. Moskau vertrat den altvertrauten Standpunkt, daß staatliche Aufklärungsmittel (National Technical Means, NTM) zur Überwachung völlig ausreichten. Vor-Ort-Inspektionen wurden als überflüssig erachtet. Die USA und Großbritannien wollten jedoch gerade auf diese Inspektionen unter keinen Umständen verzichten, da die seismischen Meßmethoden trotz Verbesserung nicht ausreichten. Die unterschiedliche Interpretation der Wirksamkeit von Meßverfahren war selbstverständlich nur vordergründig eine wissenschaftliche Kontroverse; sie war und ist eine Agentur politischer Interessen und Ängste. Das wirkliche Interesse an einer Beendigung der Tests war bei den Atommächten wohl sehr gering. Die Denkvorstellung und die Struktur nuklearer Abschreckung hatte sich im Westen eingeschliffen; man bemühte keinerlei politische Phantasie für eine alternative Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund einer Beendigung der Tests. Das Mißtrauen Moskaus gegenüber westlicher Spionage war die Hauptursache für die notorische Ablehnung der Vor-Ort-Kontrollen. Vermittelnde und abgestufte Verifikationsvorschläge von Nichtkernwaffenstaaten wie Schweden blieben praktisch ohne Resonanz.

Die Verträge von 1974 – eher kontraproduktiv

In den siebziger Jahren, auf dem Höhepunkt der ersten Ost-West-Entspannungsperiode, konnte im Juli 1974 auch ein sogenannter Test-Bann-Schwellenvertrag (Threshold Test Ban Treaty, TTBT) geschlossen werden. Diese Übereinkunft verbietet den Parteien (USA, UdSSR) Tests mit einer Ladungsstärke von über 150 kt. Ergänzt wurde dieses Abkommen durch den »Vertrag über Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken« (Peaceful Nuclear Explosions Treaty, PNET), der 1976 paraphiert wurde. Beide Verträge sind bis heute nicht ratifiziert worden. Gleichwohl haben sich die beiden Supermächte im Großen und Ganzen bis heute daran gehalten. Vom Standpunkt des verbal immer wieder beschworenen Endziels CTBT haben sich die Schwellenverträge jedoch eher als kontraproduktiv erwiesen. Der breiten Öffentlichkeit wurde eine aktive Rüstungskontrollpolitik suggeriert, die in Wirklichkeit alles beim Alten ließ. Der nuklearstrategische Trend in Richtung »kleinere«, dafür treffgenauere Sprengköpfe war auch ohne Schwellenvertrag längst beschritten.

Neue Impulse unter Jimmy Carter

Die internationalen Abrüstungsperspektiven erhielten jedoch neue Impulse als Jimmy Carters Präsidentschaft begann. In einem Interview am 23. Januar 1977 bekannte er: “Ich möchte rasch und energisch mit einem umfassenden Versuchsverbotsvertrag vorankommen; ich bin für die Einstellung der Erprobung aller Kernwaffensprengsätze, und zwar sofort und völlig”. (Heinrich Siegler, Dokumente zur Abrüstung 1977, S.7) So konnten im Juli 1977 Verhandlungen über den CTBT zwischen USA, Großbritannien und UdSSR beginnen. Am 30. Juli 1980 wurde dem Abrüstungsausschuß (Comitee on Disarmament, CD) ein entsprechender Plan vorgelegt. In Fragen der Kontrolle eines dementsprechenden Abkommens wurden bemerkenswerte Fortschritte und Übereinkünfte erzielt. So sollten zehn seismische Meßstationen auf dem Gebiet der Gegenseite installiert werden. Sogar Vor-Ort-Inspektionen wurden prinzipiell eingeschlossen. Den Vertragsparteien blieb aber ein Verweigerungsrecht derartiger Kontrollen noch zugestanden. Im November 1980 vertagten sich die Gesprächspartner.

Reagans Politik der Stärke und Gorbatschows Moratorium

Mit Ronald Reagan folgte Carter ein Mann ins Weiße Haus, der den Gedanken einer Politik der Stärke mit der Vision verband, das bestehende nukleare Abschreckungssystem durch eine weltraumstationierte Raketenabwehr zu ersetzen. Es war nur folgerichtig, daß der neue Präsident keine Neigung verspürte, die trilaterale Verhandlungsrunde neu zu beleben. Im Juli 1982 erklärte die US-Administration offiziell, die Verhandlungen über einen CTBT nicht wiederaufnehmen zu wollen. Im März 1983 teilte Reagan der Welt seine »Vision« einer friedlichen Welt, gestützt auf eine Raketenabwehr im Weltraum mit. Diese »Strategic Defense Initiative« (SDI), deren Kern die Entwicklung von Nuklearwaffen der sogenannten »Dritten Generation« ist, erfordert einen riesigen Testbedarf. Ein Report der US-Rüstungskontroll- und Abrüstungsbehörde (ACDA) sprach sich 1983 denn auch für Atomtests auf unbeschränkte Zeit aus. Bis Gorbatschows Amtsantritt als Generalsekretär im März 1985 gab es keinerlei Bewegung beim test ban issue, obwohl sich der internationale Druck für einen CTB vergrößerte. Der neue Generalsekretär Gorbatschow bediente sich im ersten Jahr seiner »Amtszeit« eines alten-neuen Mittels, um Bewegung in die Testbann-Frage zu bringen. Am 29. Juli 1985 verkündete er ein einseitiges Moratorium, beginnend mit dem 40. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima am 6. August 1985. Dieses Moratorium, zu dem der Generalsekretär die USA einlud, beizutreten, war bis zum 31. Dezember 1985 befristet. Die amerikanische Administration weigerte sich jedoch, ebenfalls die Tests einzustellen. Im Jahre 1986 verlängerte Gorbatschow diese einseitige Maßnahme daher noch dreimal. Die USA blieben bei ihrer ablehnenden Haltung. Im Januar 1987 schließlich kündigte die Sowjetunion an, sie werde nach dem ersten amerikanischen Versuch ihre Tests wieder aufnehmen. Mit dem 26. Februar 1987 war dann tatsächlich das Ende des sowjetischen Moratoriums markiert.

Die USA bedienten sich unterschiedlicher Argumente, um ihre Position vor der Weltöffentlichkeit zu rechtfertigen. Nach Gorbatschows erster Ankündigung sprach Reagan von “reiner Propaganda”, lud jedoch als Zeichen guten Willens immerhin sowjetische Spezialisten ein, amerikanische Tests in Nevada vor Ort zu beobachten. Im Laufe des Jahres 1986 war aus amerikanischen Regierungskreisen zu hören, ein umfassender Teststopp, worauf Gorbatschows Moratorium abzielte, sei überhaupt nicht verifizierbar. Dieses Argument wurde selbst von Testbefürwortern als ungeschickt qualifiziert (siehe z.B. Thomas Enders, Verbot von Kernwaffen-Versuchen – nützlich oder schädlich für die Sicherheit?, Europäische Wehrkunde 10/1985), da die Experten in ihrer überwältigenden Mehrheit bereits eine ausreichende Kontrolle der Einhaltung eines CTBT für möglich halten.

Schließlich wurde Washington deutlicher: die Tests seien für die Sicherheit der Vereinigten Staaten unerläßlich, da ohne sie die Aufrechterhaltung der nuklearen Abschreckung nicht garantiert werden könne.

Die Fronten geraten in Bewegung – aber noch kein Teststopp in Sicht (1986-1990)

Trotzdem gingen vom Moratorium vertrauensbildende und rüstungskontrollpolitische Impulse aus. Denn der Druck in der Weltöffentlichkeit wie auch innerhalb der Vereinigten Staaten zur Beendigung der Tests wuchs. Bereits Ende 1985 hatten 30 Kongreßmitglieder gegen einen Atomversuch protestiert, der der Erprobung eines nuklear »gepumpten« Röntgenlasers diente. Anfang 1986 forderten bereits 63 Kongreßmitglieder (darunter viele Republikaner) eine Verschiebung des ersten Tests jenes Jahres – er wurde gleichwohl am 24. März 1986 durchgeführt. Im Mai 1986 wurde ein informelles Abkommen zwischen der US-Umweltschutzorganisation »Natural Resources Defense Council« (NRDC) und der Sowjetischen Akademie der Wissenschaften über die gegenseitige Beobachtung und seismische Kontrolle der Tests geschlossen. Bald darauf durften amerikanische Seismologen in der Umgebung des Testgebietes von Semipalatinsk (Kasachstan) ihre Meßgeräte zur Kontrolle des Moratoriums aufstellen. Das Abkommen wurde im Juni 1987 verlängert. Im Juli 1986 konnten bilaterale Gespräche zwischen den USA und der UdSSR über alle Aspekte der Kernwaffentests beginnen. Freilich gab es kein Mandat zur Aushandlung eines Abkommens. 1986 und bis weit in das Folgejahr hinein versuchte die sowjetische Diplomatie durch Herstellung bestimmter Junktims die USA von ihrer orthodoxen Haltung in der Teststoppfrage abzubringen. Nach der Kernreaktor-Katastrophe von Tschernobyl wurde eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei Reaktorunfällen von Fortschritten in der Teststoppfrage abhängig gemacht. 1987 wurde ein ähnlicher Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Beseitigung der nuklearen Mittelstreckenraketen (INF) hergestellt. Die USA ließen sich im Kern aber darauf nicht ein. Im Frühjahr 1987 erklärten sie, daß die Fortsetzung der Versuche für die vorhersehbare Zeit unerläßlich sei.

Gleichwohl konnte Reagan die trotz ihres Scheiterns überaus wirkungsvolle sowjetische Abrüstungsoffensive kontern. Er lenkte das Augenmerk auf die noch nicht ratifizierten Schwellenverträge von 1974 und 1976.

Im Dezember 1987 kam es tatsächlich zu bilateralen Verhandlungen mit dem einvernehmlich formulierten “Endziel” eines “vollständigen Verzichts auf Nukleartests als Teil eines wirksamen Abrüstungsprozesses.” Das klang gut, war aber im Prinzip eine »Niederlage« für die Sowjetunion und ihre proklamierte Linie eines direkten Zusteuerns auf einen Umfassenden Teststopp.

Der Dissens zwischen beiden Parteien über die angeblich notwendige Verbesserung der Verifikation führte zu einem Gemeinsamen Verifizierungsexperiment (Joint Verification Experiment, JVE), das vorsah, je einen nuklearen Sprengsatz auf den test-sites beider Länder in Nevada und Kasachstan zu Überprüfung der Meßmethoden zu zünden.

Diese Testexplosionen wurden im August und September 1988 durchgeführt. Der »symbolische« und vertrauensbildende Aspekt solcher Art von Zusammenarbeit sollte nicht unterschätzt werden und wurde vor allem von US-Seite breit ausgeschlachtet. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß das »Endziel« wieder einmal aus dem Blick geriet.

Anfang 1990 zeichnet sich die Ratifikation der Schwellenverträge ab. Aber was hat die Ratifizierung von Abkommen, die rüstungskontrollpolitisch (oder sagen wir deutlicher: abrüstungspolitisch) schon zum Zeitpunkt ihrer Paraphierung überholt waren, für einen Sinn? Selbst die positive Ausstrahlung eines formellen Inkrafttretens der Schwellenverträge für die Erreichung eines CTB muß eher als gering eingestuft werden. Denn die von den Amerikanern favorisierte CORRTEX-Methode, deren Überprüfung im JVE soviel Zeit und Geld gekostet hat, ist für niedrige Ladungsstärken ungeeignet.

II. Atomtests und aktuelle Rüstungsdynamik

Die nuklearen Arsenale der beiden Supermächte haben sich in den letzten 40 Jahren in erheblichem Maße ausdifferenziert. Heute werden die 22.500 amerikanischen Sprengköpfe aus 27 verschiedenen Typen gebildet (U.S. nuclear weapons stockpile, in: Bulletin of the Atomic Scientists, fortan zitiert: BAS; June 1989, S. 49). In der Sowjetunion verteilen sich gar über 50 verschiedene Sprengköpfe auf 67 nukleare Waffensysteme; die 32.000 sowjetischen Sprengköpfe übersteigen das amerikanische Arsenal um 45 % (Estimated Soviet nuclear stockpile, July 1989, in: BAS, July/August 1989, S. 56). In diesen »nuklearen Wucherungen« hat sich der Kalte Krieg als (ehemaliger) Kampf zweier einander ausschließender Weltordnungsmodelle materialisiert. Die fortlaufende Modernisierung und Perfektionierung dieser Arsenale wird jedoch auch zu Beginn der neunziger Jahre mit strategischer Analytik rationalisiert. Es ist bei den Atommächten kein Trend zur dauerhaften Einstellung der Tests erkennbar.

Den USA fiel mit Einschränkungen die Vorreiterrolle bei der Entwicklung immer modernerer nuklearer Waffensysteme zu. Die nuklearen Fähigkeiten haben in den letzten Jahrzehnten in Ost und West immens zugenommen. Aufgrund der jahrzehntelangen Testerfahrung hat sich das Know-How über atomare Sprengköpfe in den USA, der UdSSR, aber auch in Frankreich, Großbritannien und selbst in China außerordentlich verbessert. Seit langem sind die gesamten Verteidigungsstrukturen in Ost und West nuklearisiert, greifen nukleare und konventionelle Waffensysteme in den Großverbänden nahtlos ineinander über. Auf bundesdeutschem Boden ist ein breites Sprengkopfsortiment gelagert, beginnend mit der notfalls von einem Soldaten zu transportierenden »Rucksack«-Bombe mit 0,1 kt Sprengkraft (die allerdings in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wieder abgezogen wurde) bis zur Atombombe im Megatonnenbereich. Sämtliche dieser für den Einsatz auf dem mitteleuropäischen Gefechtsfeld bestimmten Gefechtsköpfe sind auf dem amerikanischen Testgelände in Nevada getestet worden.

Die Strategien und aus ihnen abgeleitete taktisch-operative Einsatzpläne formulieren Anforderungen an die nuklearen Waffensysteme, die einen erheblichen Atomtestbedarf mitbedingen. Die NATO-Doktrin der flexible response erfordert eine nukleare »Reaktionsfähigkeit« auf allen Ebenen eines bewaffneten Konflikts, von dem »nuklearen Warnschuß« über atomare Schläge gegen Truppenkonzentrationen des Warschauer Pakts bis zur »allgemeinen nuklearen Reaktion«.

Die Relation des Sprengkopfs zu seinem Träger wird in zunehmend zielsicheren Versionen erprobt. Anfang der fünfziger Jahre gab es nur einen Trägertyp, den strategischen Atombomber, wie die amerikanische B-29. Durch die Entwicklung ballistischer Mittel- und Langstreckenraketen kamen bodengestützte Abschußrampen hinzu. 1960 wurde in den USA das erste mit seegestützten Nuklearraketen ausgerüstete Unterseeboot in Dienst gestellt.

Atomare Sprengköpfe in der Bundesrepublik
Sprengkopf Sprengkraft Entwicklung Einführung System
W 31 1 kt NIKE
W 33 1-12 kt (2 Versionen) 1954 1956 Haubitzen 203 mm
W 45 1-15 kt (3 Versionen) seit 1956 (LANL) 1965 MADM
W 48 0,1 kt 1957 1963 Haubitze 155 mm
W 54 0,01-1 kt (LANL) seit 1960 1964 SADM
W 70 1-100 kt (4 Versionen) 1969 1973 LANCE
W 79 1981 Haubitzen 203 mm
W 82 2/1990 Haubitze 155 mm
B 57 unter 20 kt 1960 1964 Bombe
B 61 u. 1-345 kt 1975 Bombe
Durch den INF-Vertrag wieder abgezogen:
W 50 60-200 kt (3 Versionen) Pershing 1A
W 84 0,2-150 kt CM
W 85/W 80 0,3-80 kt Pershing II
Abkürzungen:
MADM – Medium Atomic Demolition Munition (Mittlere Atommine)
LANL – Los Alamos National Laboratory
SADM – Spezielle Atommine »Tornister- oder Rucksackbombe«, sind in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre abgezogen worden.
NIKE HERCULES MIM 14 B – in der Nuklearversion (Luftabwehrrakete); die W 31 ist 1984 abgezogen worden.
W 79 – ist ein Neutronensprengkopf und in den USA gelagert.
W 70 – gibt es als A- und Neutronensprengkopf.

Laut Mechtersheimer/Barth, a.a.O., S. 370 besitzen die verschiedenen in der Bundesrepublik
gelagerten Atombomben eine Sprengkraft zwischen 5 und 1.450 kt (= 1,45 Mt oder die
120fache Sprengkraft der Hiroshima-Bombe!).
Das Jahr der Entwicklung bezeichnet das Jahr der ersten Planungs- und Designphase (Phase I
und II). Die eigentliche Atomtestphase (III) schließt sich ungefähr ein bis zwei Jahre
später daran an.

Quelle: Cochran, Arkin, Hoenig, Nuclear Weapons Databook, Vol. I U.S. Nuclear forces
and Capabilities, Cambridge (Mass.) 1984; Mechtersheimer, Barth, Militarisierungsatlas der
Bundesrepublik, Neuwied, Berlin 1988 (3. Auflage); Bulletin of the Atomic Scientists,
verschiedene Ausgaben 1989

Konsequenz der Abschreckung: Diversifizierung der Atomwaffenprofile

Schon die unterschiedlichen Trägersysteme erzwingen unterschiedliche Sprengkopfprofile, deren Entwicklung Atomtests erforderlich machen. Die Ausdifferenzierung allein des Raketenarsenals erfordert weitere Sprengkopfvarianten. Kurz-, Mittel- und Langstreckenraketen unterscheiden sich mindestens hinsichtlich fünf Kriterien:

1. Wurfgewicht. Die Nutzlast der Raketen. Sie definiert sich als Summe der Gewichte aus Gefechtsköpfen (Wiedereintrittsflugkörper, Re-Entry-Vehicles, RV), Einrichtungen zur Freigabe, zum Ausstoß oder der Flugführung der RV's und Eindringhilfen. Das Wurfgewicht der strategischen bodengestützten Interkontinentalrakete Minuteman III mit ihrem aus 3 W-78-Sprengköpfen bestehenden MK-12A Mehrfachsprengkopf beträgt über eine Tonne (1.087,2 kg). Die modernere MX-Rakete erreicht durch ihren Zehnfachsprengkopf MK-21, W 87, hingegen 3.578,7 kg, die Kurzstreckenrakete Lance mit einem Gefechtskopf 211 kg.

2. Flugbahn. Die Wiedereintrittsflugkörper einer ICBM werden nach dem Brennschluß der Startrakete von einem sogenannten Bus herausgestoßen und erreichen während der Hauptflugphase eine Höhe von 1.200 km weit oberhalb der Atmosphäre. Lance-Raketen haben eine viel niedrigere Flugbahn und erreichen je nach Reichweite eine Flughöhe zwischen 1.350 und 45.700 Metern.

3. Reichweite. Lance 5-125 km, Minuteman III über 14.000 km, Trident II D 5 7.400 km

4. Einfallswinkel. Nach der maximal nur 60 Sekunden dauernden Zielanflugphase treffen die Raketen-Gefechtsköpfe je nach Art der Flugbahn bzw. der Reichweite in unterschiedlichen Einfallswinkeln am Erdboden auf. Cruise Missiles haben im Gegensatz dazu noch einmal prinzipiell andere Auftreffwinkel, weil sie anders als Raketen in Bodennähe fliegen und ihren Flugweg nach vorprogrammierten Landmarken korrigieren. CM's sind auch erheblich langsamer als ballistische Flugkörper und erreichen ca. 1.000 km/h. Auch (strategische) Bomben verlangen völlig andere Sprengkopfprofile, da sie über feindlichem Territorium abgeworfen werden und nach freiem Fall auftreffen.

5. Geschwindigkeit. Lance 3 Mach, Minuteman III nach Brennschluß 19,7 Mach oder 24.000 km/h, Pershing II 8 Mach.

Die Innovationsschübe in der Sprengkopftechnologie werden mit der angeblichen Notwendigkeit gerechtfertigt, die Zweitschlagfähigkeit zu verbessern. Dieser second-strike-capability wird eine stabilitätsfördernde und kriegsverhindernde Wirkung zugeschrieben. Der extrem dynamische Charakter der nuklearen Rüstungsentwicklung mit seinen unentwirrbaren Prozessen der Vor- und Nachrüstung gibt dieser Rechtfertigung einen zweifelhaften Charakter: jede »stabilisierende« Rüstungsentscheidung ist auch als Versuch der Verbesserung der Erstschlagkapazität interpretierbar.

Dem extensiv und offensiv ausgelegten Abschreckungsbegriff der NATO gemäß dürfen keine »Sanktuarien« auf dem Gebiet der Sowjetunion entstehen. Jedes strategisch wichtige Ziel soll bedroht werden können. Was der amerikanische Luftwaffenminister Aldridge auf den sogenannten »Tarnkappen-Bomber« Stealth münzte, gilt auch für neue Sprengkopftypen, die jetzt in Nevada getestet werden: mobile und gehärtete Ziele in der Sowjetunion sollen “unter Risiko” gehalten werden (zitiert nach: Ulrich Albrecht, Stealth, Dossier Nr. 2, Informationsstelle Wissenschaft und Frieden, 1989). Verteidigungsminister Carlucci hat gegen Ende seiner Amtszeit die Entwicklung von Erddurchdringungssprengköpfen (»earth penetrating warheads«) mit bislang unerreichter Durchschlagskraft genehmigt (National Resource Defense Council -NRDC-, Phasing Out Nuclear Weapons Tests. A Report to the President and Congress from Belmont Conference on Nuclear Test Ban Policy, o.O. 1989, S. 27). Der neue Sprengkopf soll sich nach dem Abwurf in die Erde bohren können, um erst dann zu explodieren. Seine “Wirkung solle so verheerend sein, daß…(er) die Wände der tiefsten unterirdischen Bunker durchdringen und im Kriegsfall die gesamte sowjetische Führung auslöschen” könnte (FAZ, 24.7.1989). Es sind aber die anderen anvisierten Eigenschaften dieses Sprengkopfes (möglicherweise vom Typ B-61, model 7, siehe Kasten), die einen nicht geringen Testbedarf erfordern werden: reduzierte Druck- und Hitzeeffekte.

Die neue Waffe dürfte zum Einsatzprofil des B-2-Bombers passen, der im Tiefflug weit ins sowjetische Territorium eindringen und neben Kommandozentralen die mobilen Interkontinentalraketenstellungen der SS-24 und SS-25 bekämpfen soll. Dies wird den Waffenspezialisten in den drei US-Waffenlaboratorien noch eine weitere Leistung abverlangen: die Entwicklung eines verzögerten Zündsatzes, der bewerkstelligen soll, daß die Detonation erst dann erfolgt, wenn der tieffliegende B-2-Bomber schon in sicherer Entfernung ist (Holger Mey, Europa-Archiv Nr. 6/1988).

Die modernsten Sprengköpfe des amerikanischen Arsenals
Sprengkopf Sprengkraft Spezifikation
B-61 1-500 kt Strategische Bombe
B-83 u. 1-1.200 kt Strategische Bombe
W-80-1 5-150 kt ALCM
W-84 0,2-150 kt GLCM
W-87 300 kt MX
W-88   Trident II
In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre haben die USA mindestens sechs verschiedene Sprengkopftypen entwickelt, die 1988, den einschlägigen Hearings des Kongresses zufolge, produziert wurden:

Derzeit werden mindestens drei Sprengkopftypen getestet:

  • B-90 Nuclear Depth Bomb (Anti-Submarine Warfare Standoff Weapon, ASW/SOW). Diese Abstandswaffe zur U-Boot-Bekämpfung soll im Haushaltsjahr 1993 in das Arsenal aufgenommen werden (BAS, Juli 1989)
  • SRAM-2 (Short-Range Attack Missile), ein luftgestützter Abstandsflugkörper.
  • B-61 (model 7). Diese Bombe ist seit Anfang der siebziger Jahre in verschiedenen Versionen im amerikanischen Nukleararsenal. Die jetzt getestete Version ist wahrscheinlich ein Erddurchdringungssprengkopf.

Modernisierung der Arsenale

Die Testserien in Nevada dienen jedoch nicht nur der zukünftigen Modernisierung der strategischen Nukleararsenale; sie betreffen auch in den neunziger Jahren geplante Nuklearsysteme für Europa. Einschlägige Militärexperten bestätigen, daß die verbliebenen Kernwaffenkräfte der NATO einer Modernisierung bedürften, um den Erfordernissen der »Flexible Response« gerecht zu werden. Die Sprengköpfe folgender Waffensysteme werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren auf der NTS getestet:

  • Nachfolgemodell Kurzstreckenrakete Lance, evtl. als Army Tactical Missile System (ATACMS) in der Nuklearversion, von Mehrfachraketenwerfern (MLRS) abzuschießen.
  • Entwicklung einer Luft-Boden-Abstandswaffe SRAM-T könnte in Europa die abzuziehenden Pershing II und Cruise Missiles ersetzen.
  • Modernisierung nuklearer Artilleriegranaten mit W-82-Sprengköpfen
  • Modernisierung Nuklearbomben der dual capable Kampfflugzeuge (siehe ami 1/90, S. 3).

Im Haushaltsjahr 1988 gaben die USA 618,9 Mio. $ für die Atomtests aus. Im fiscal year (FY) 1989 betrug die Summe 524,2 Mio. $. Im laufenden Haushaltsjahr 1990 sind Mittel in Höhe von 511,7 Mio. $ vorgesehen. Trotz leichten Rückgangs stehen auch aktuell alle Finanzmittel zur Verfügung, um die Modernisierung und Neuentwicklung von Nuklearwaffen voranzutreiben.

III. Atomtests, SDI und kein Ende

Mit Präsident Reagans Vision einer lückenlosen, weltraumgestützten Raketenabwehr (Strategic Defense Initiative, SDI) sind neue Begründungen für die Aufrechterhaltung der Atomtests in die Diskussion gekommen. SDI strebt Laserwaffen an, die gestartete sowjetische Interkontinentalraketen bereits in der Anfangsphase zerstören sollen. Drei Laserarten benötigen zu ihrer Erzeugung die Energie von nuklearen Detonationen:

  • Atomlaser zur Bekämpfung von Aufklärungs- und Fernmeldesatelliten des militärischen Gegners.
  • Weltraumgestützte Mikrowellenwaffen zur Zerstörung der elektronischen Infrastruktur auf der Erdoberfläche.
  • Röntgenlaser zur Zerstörung anfliegender ballistischer Interkontinentalraketen.

Der Röntgenlaser

Der Röntgenlaser ist die anspruchsvollste »Atomwaffe der dritten Generation«. Dieses System besteht aus einem nuklearen Sprengsatz, der von einem zylindrischen Bündel sehr dünner metallischer Fasern umgeben ist. Bei der Nuklearexplosion bewirken die freiwerdenden Röntgenstrahlen in der kurzen Phase vor der Selbstzerstörung des Systems, daß ein Puls sekundärer Röntgenstrahlen sich in Richtung der Metallfasern ausbreitet. Eine Studie der Amerikanischen Physikalischen Gesellschaft kam schon vor drei Jahren zu dem Schluß, daß die theoretischen und praktischen Schwierigkeiten fast unüberwindlich sind. Am Beispiel des Röntgenlasers wurde ausgeführt: “Da die Atmosphäre Röntgenstrahlen absorbiert, müßte eine entsprechende Einrichtung in mehr als 80 Kilometer Höhe stationiert werden – möglicherweise mittels irgendeiner Art Katapult-System. Notwendig wäre auch eine Methode, die Bündel von Röntgenstrahlen zu fokussieren und auf ein vorgegebenes Ziel zu richten. Auch müßte man eine Reihe anderer physikalischer Konzepte auf ihre Wirksamkeit untersuchen, ehe man abschließend beurteilen könnte, ob nuklear gepumpte Röntgenlaser in der strategischen Verteidigung anwendbar seien” (Kumar N. Patel, Nicolaas Bloembergen, SDI und Waffen mit gerichteter Energie, Spektrum der Wissenschaft, November 1987). Trotz solcher Vorbehalte hatte die Regierung Reagan seit 1984 nahezu 17 Mrd. US-Dollar für SDI ausgegeben. Der Etat für Kernwaffenversuche hatte sich von 201 Mio. $ (FY 1981) auf 388 Mio. $ im Haushaltsjahr 1984 verdoppelt (SZ, 31.1.1984). Der erste unterirdische Atomtest im Rahmen eines Röntgenlaser-Versuchs (Code: Dauphin) wurde unter der Zuständigkeit des Lawrence Livermore Laboratoriums am 14. November 1980, also noch vor Reagans »Star Wars«-Rede, auf der Nevada Test Site durchgeführt. 1983 und 1985 folgten je zwei weitere Tests des »X-Ray-Lasers« (NRDC, Known U.S. Nuclear Tests July 1945 to 31 December 1985). Es ist gesichert, daß zwischen Mitte 1985 und Mitte 1988 sechs weitere Atomversuche zur Erforschung nukleargetriebener SDI-Waffen durchgeführt wurden (FR, 10.8.1988). Die Anzahl der SDI-bedingten Atomversuche seit 1983 dürfte jedoch noch höher liegen, weil die US-Administration seit Januar 1984 nach einer Aussage des damaligen Stabschefs des Weißen Hauses, James Baker, dazu übergegangen war, nicht mehr alle unterirdischen Atomtests anzugeben (SZ, 31.1.1984). Experten vermuten, daß es sich bei diesen Versuchen um Tests von Atomwaffen der dritten Generation handelt.

Kontinuität unter Bush

Die Bush-Administration sieht in SDI nicht mehr ihre militärpolitische Priorität. Der amerikanische Präsident hält im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger einen vollkommenen Schutz gegen ballistische Raketen für unrealistisch. Das heißt jedoch nicht, daß SDI bald »begraben« wird – im Gegenteil. Der Haushaltsentwurf für das fiscal year 1991 sieht wieder eine Steigerung der SDI-Ausgaben auf 4,8 Mrd. $ vor (FY 1990: 3,8 Mrd. $, SZ, 30.9.1989). Dies bedeutet aber, daß auch in Zukunft weiterhin Atomtests zur Erforschung von Atomwaffen der dritten Generation durchgeführt werden. Der Kongreß hat in diesem Zusammenhang 110 Mio. $ für das Haushaltsjahr 1990 bewilligt. Bei den Kosten von 20 bis 30 Mio. $ pro Test dürften im Jahre 1990 4-6 Atomversuche im Zusammenhang mit SDI stehen. Allein die Entwicklung einer Atomwaffe der dritten Generation wird nach Aussagen von Wissenschaftlern des Los Alamos Laboratoriums zwischen 100 und 200 Tests erforderlich machen (Josephine Anne Stein, Nuclear tests means new weapons, BAS, Nov. 1986, S. 8).

Die UdSSR zieht nach

Die Konzentration auf die USA zur Exemplifizierung der atomtestbedingten Rüstungsdynamik darf nicht vergessen machen, daß die Sowjetunion alle sprengkopftechnologischen Trends der USA mit- oder nachvollzogen hat. Ende der 50er Jahre wurden die Sprengköpfe für die erste sowjetische Interkontinentalrakete SS-6 getestet, die 1960 in Dienst gestellt wurde. Die Gefechtsköpfe für U-Boot-gestützte Raketen dürften in der ersten Hälfte der sechziger Jahre entwickelt worden sein. Der erste erfolgreiche Raketenstart von einem getauchten sowjetischen U-Boot aus erfolgte im Jahr 1962. Die erste U-Boot gestützte Nuklearrakete schließlich wurde 1968 auf dem Unterseeboot Yankee stationiert.

Auch in der Mehrfachsprengkopftechnologie holte die Sowjetunion bald die USA ein: Anfang der 70er Jahre wurden jene MIRV's getestet, die 1974 auf der SS-18 oder SS-19 montiert und stationiert wurden. Wie die amerikanische Kontroverse um die Entwicklung einer neuen, besonders zielgenauen und beweglichen »kleinen« Interkontinentalrakete Midgetman zeigt, wird die amerikanische Entscheidung zur Entwicklung von Mehrfachsprengköpfen heute aus eben diesem Grund vielfach kritisiert; das selbst für US-Kongreßmitglieder irritierende Schema amerikanischer Vorrüstung und sowjetischer Nachrüstung wird an der Geschichte der MIRV's daher besonders deutlich. Mit vergleichbarem Unbehagen registrieren selbst republikanische Politiker in den USA heute die Midgetman, deren Gesamtkosten mit Stationierung von 500 Raketen 39 Mrd. $ betragen soll. Der Trend zur mobilen ICBM wird auch von der Sowjetunion nachvollzogen. Selbst einzeln lenkbare, zur nachträglichen Kurskorrektur fähige MARV-Sprengköpfe sind bereits produziert worden. Derzeit testet die UdSSR einen Gefechtskopf, der offensichtlich zu einem sowjetischen Midgetman-Äquivalent gehören soll.

Frankreich

Seit Jahrzehnten erhält Frankreichs Nuklearrüstung ca. 30 % des Verteidigungshaushalts. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre hat Frankreich die Sprengköpfe von mindestens drei Raketensystemen getestet, die gemäß des Haushalts 1990 sofort oder später beschafft werden sollen:

  • M-4 SLBM
  • M-5 SLBM
  • Hades

Am umstrittensten ist die Kurzstreckenrakete Hades, von der jetzt wahrscheinlich nur noch 60 statt ursprünglich 120 Stück beschafft werden (ami 2/90, S.11). Ihre Reichweite von 350 km bedroht niemand außer die Deutschen in der Bundesrepublik und der DDR. Der militärische Sinn dieses Waffensystems wird auch von Militärexperten angezweifelt. Hades ersetzt den Boden-Boden-Flugkörper Pluton, der einen Sprengkopf von ca. 20 kt hat und im Elsaß stationiert ist.

Mit der U-Boot-gestützten M-4-Rakete wurde Mitte der achtziger Jahre erstmals ein Mehrfachsprengkopf in das französische Arsenal aufgenommen. Er wurde zwischen 1983 und 1985 ausgiebig im Pazifik getestet (Die Welt, 10.8.1983). Zum französischen Nuklearpotential gehören insgesamt mindestens sieben verschiedene Sprengkopftypen (Spektrum der Wissenschaft, Oktober 1986, S. 53).

China

Die Volksrepublik China führt nicht einmal annährend so viele Atomtests auf ihrem Versuchsgelände in Lop Nor durch wie die beiden großen Atommächte. Dennoch konnte die Volksrepublik in über 30 Tests seit 1964 ein begrenztes Atomsprengkopfarsenal schaffen, das zu folgenden Raketensystemen gehört:

  • CSS-NX-3, seegestützte Rakete (SLBM)
  • CSS-NX-4, seegestützte Rakete (SLBM)
  • CSS-5 Interkontinentalrakete (ICBM)

(Quelle: William M. Arkin, Richard W. Fieldhouse, »Nuclear Battlefields«. Der Atomwaffen-Report, Frankfurt/M 1986, S. 193)

Insgesamt unterhält China ähnlich viele Sprengkopftypen wie Frankreich (siehe BAS, Juni 1989).

Großbritannien

Großbritannien lehnt sich bei seiner Nuklearbewaffnung eng an die Vereinigten Staaten an; sämtliche britische SLBM's sind in den USA entwickelt und gebaut worden.

Atomwaffentests dienen vier Zwecken:

  • Entwicklung neuer Waffen
  • Untersuchung von Kernwaffenwirkungen
  • Überprüfung der Zuverlässigkeit der Arsenalwaffen
  • Entwicklung von Systemen gegen Mißbrauch und Unfälle

Die Entwicklung neuer Sprengkopfprofile ist nach wie vor unumgänglich mit der Durchführung von Atomtests verbunden. Weder die computergestützte Simulation noch sogenannte Labortests können eine atomare Detonation so exakt abbilden, daß sie Atomversuche ersetzen könnten.

Testserien dieser Art werden immer in vertikalen Bohrlöchern von 300 bis 2.000 Metern Tiefe durchgeführt.

Da Waffen, Geräte und sonstige Systeme auch unter Nuklearkriegsbedingungen möglichst noch funktionieren sollen, werden ein bis zweimal im Jahr die Kernwaffenwirkungen untersucht. Zu diesem Zweck wird ein horizontaler Tunnel in den Felsen getrieben. In diesen Stollen werden die zu testenden Geräte – z.B. Satelliten, Raketenstufen – zusammen mit dem nuklearen Sprengsatz, verschiedenen Detektoren und Meßgeräten in einer bestimmten Anordnung plaziert. Nach Registrierung der Meßwerte (z.B. der Neutronenstrahlung) sorgen in Millisekunden schließende Tore dafür, daß die Meßgeräte vor der zerstörerischen Wirkung der Druckwelle geschützt werden.

Die am meisten kontroversen Diskussionen haben sich bei der Frage ergeben, ob die Zuverlässigkeit von stationierten Nuklearwaffen von Zeit zu Zeit durch Atomtests überprüft werden müssen. Renommierte Experten wie Glenn T. Seaborg weisen jedoch schon seit einigen Jahren darauf hin, das in der Entwicklungsphase ausreichend getestete Sprengköpfe die beste Gewähr für die Zuverlässigkeit bieten und weitere Tests nach der Stationierung überflüssig seien.

Um die Atomwaffen vor Unfällen zu schützen, müssen Sicherungssysteme entwickelt werden, die einen Testbedarf erfordern. Ein solches Sicherungssystem sind zum Beispiel spezielle Explosionsstoffe, die die Kettenreaktion in Gang setzen sollen, aber gegen Unfälle und Stöße unempfindlicher sind als alte Mixturen chemischer Explosionsstoffe: Intensitive High Explosive (IHE)

Bei Tests sind folgende Namen zu unterscheiden: der Name der Testserie, z.B. »Crossroads« im Sommer 1946 in Bikini, eine Serie von 2 Explosionen und der Name des Tests und der Bombe/des Sprengkopfs, wobei Test und Waffe nicht genau unterschieden werden; bei »Crossroads« sind dies »Able« und als zweiter Test »Baker«. Prinzipiell sind offizielle Codenamen und interne Spitznamen zu unterscheiden. Hier werden generell Codenamen untersucht; die wenigen Spitznamen werden extra gekennzeichnet.

IV. Die Waffenlaboratorien

Die fünf Atommächte der Welt betreiben und erweitern für die Planung und Durchführung ihrer Atomtests eine weitverzweigte und kostspielige nukleare Infrastruktur, zu denen u.a. Großforschungseinrichtungen und ausgedehnte Testgelände gehören.

Die Vereinigten Staaten

In den USA sind drei Forschungslaboratorien mit der Entwicklung von Atomsprengköpfen befaßt. Das Los Alamos National Laboratory (LANL) ist das Älteste. Es wurde im Jahre 1943 gegründet und hatte den Auftrag, die erste Atombombe zu entwickeln und zu bauen. Einige 10.000 hochqualifizierte Wissenschaftler arbeiteten für dieses Ziel rund um die Uhr. Die ersten »erfolgreich getesteten« Atomsprengsätze – »Trinity« und die Hiroshima-/Nagasakibomben – wurden ebenso in Los Alamos entwickelt, wie sämtliche Sprengköpfe, die bis 1958 in das amerikanische Arsenal aufgenommen wurden. 1952 wurde unter der Leitung dieses Laboratoriums der erste H-Bomben-Test im Pazifik durchgeführt. Von den 71 Sprengkopftypen, die bis 1984 entwickelt wurden, stammen 53 aus Los Alamos. Vor allem die Abteilung »Weapons Development Programs« ist hier mit den Atomtests befaßt; die Abteilung »Defense Research Programs« ist für SDI-Technologien zuständig.

Die Bedeutung von Los Alamos ist in den letzten 20 Jahren vom Lawrence Livermore National Laboratory (LLNL) erreicht, wenn nicht übertroffen worden. Mindestens die Hälfte aller zu Beginn der neunziger Jahre im US-Arsenal befindlichen Nuklearsprengkopftypen sind in diesem kalifornischen »lab« entwickelt worden. Die wichtigsten Labortests zur Entwicklung von Sprengkopfkomponenten, die zunehmend Aufgaben von unterirdischen Atomtests übernehmen, werden hier durchgeführt. LLNL wurde im Jahre 1952, nicht zuletzt auf Betreiben von Ernest O. Lawrence und Edward Teller, gegründet. Im Haushaltsjahr 1953 wurden 3,5 Mio. $ für LLNL veranschlagt. Mitte der achtziger Jahre überschritt das Budget die 700 Mio. $-Grenze. Über 8.000 Mitarbeiter sind heute in Lawrence Livermore beschäftigt. In der Abteilung »Defense Systems« werden die nuclear warheads von der ersten Planungs- und Designphase (Phase 1 und 2) über die eigentliche Testphase (Phase 3/3a/3b) bis hin zur Einpassung in die jeweilige Trägerumgebung (landgestützte Abschußrampe, Flugzeug, Schiff, U-Boot), sowie die Einführung in das Arsenal (Phasen 4 bis 7) entwickelt. Wie Los Alamos ist auch Lawrence Livermore mit SDI-Forschung und Lasertechnologie befaßt.

Die Sandia National Laboratories gingen 1945 aus den nahegelegenen Los Alamos-Forschungsstätten hervor. Aus einigen wenigen Gebäuden ist eine Großeinrichtung geworden mit fast 9.000 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von über 1 Mrd. $. Sandia ist mit allen nicht-nuklearen Komponenten der Nuklearwaffen (z.B. Elektronik, Kommando- und Kontrolleinrichtungen, konventionelle Zünder der Sprengköpfe) befaßt.

Die drei Laboratorien unterstehen dem amerikanischen Energieministerium (Department of Energy, DOE) und beschäftigen zusammen über 23.000 Mitarbeiter. An der unmittelbar atomtestrelevanten Waffenentwicklung arbeiten in Los Alamos und Lawrence Livermore über 8.000 hochqualifizierte Beschäftigte, häufig Physiker. Diese Spezialisten bilden eine einflußreiche Lobby gegen einen umfassenden Atomteststopp oder sonstige Testbeschränkungen. Die Methoden der Einflußnahme im Kongreß sind subtil. Immer wenn sich im Repräsentantenhaus oder im Senat eine Mehrheit für Testrestriktionen abzeichnet, werden die Lobbyisten – häufig indirekt von der Regierung »beauftragt« – aktiv. So 1987, als das »House« ein einjähriges Verbot für alle Tests über 1 kt beschloß. Eine u.a. aus Mitarbeitern der labs gebildete Gruppe (»Arms Control Working Group«) schickte unter dem Wohlwollen des Energieministeriums Argumentpakete mit »Pro-Test-Informationen« an die Senatoren und House-members. Die zahlreichen Briefings hatten Erfolg: das sogenannte Hatfield-Kennedy amendment über eine zweijährige Periode von erheblichen Testbeschränkungen passierte am 24.9.1987 den Senat nicht (F.A.S. Public Interest Report, Nov. 1987, No. 9). Der primäre Beschäftigungseffekt gilt neben den Naturwissenschaftlern in den Labors noch für die 11.000 Mitarbeiter auf dem amerikanischen Testgelände, der Nevada Test Site (NTS) und den dazugehörigen Verwaltungsbüros in Las Vegas. Auf dem test site selbst sind in erster Linie Bauarbeiter, Bergleute, Schlosser, Schweißer, Elektriker und Dreher beschäftigt. Auf dem verdorrten Wüstengelände, das dreißig Prozent größer als das Saarland ist, werden diese qualifizierten Facharbeiter gebraucht, da vertikale oder horizontale Bohrlöcher in den Felsen- bzw. Wüstenboden getrieben und dann Rohr- und Stromleitungen verlegt werden müssen. Das Energieministerium ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Arbeitgeber in Las Vegas – nach der Unterhaltungsindustrie (FAZ, 14.7.1987).

Großbritannien

Bereits seit den fünfziger Jahren testet auch Großbritannien seine Nuklearsprengköpfe auf der Nevada Test site. Ein britisches Labor, das Atomic Weapons Research Establishment in Aldermaston, Südengland, ist für die Sprengkopfentwicklung zuständig. Es untersteht der Abteilung »Forschung und Entwicklung nuklearer Programme« des britischen Verteidigungsministeriums.

UdSSR

Wie die USA hat auch die Sowjetunion eine ausgedehnte und komplexe nukleare Infrastruktur, zu deren wichtigsten Bestandteilen die Planung und Durchführung von Atomtests gehört. Allerdings gibt es hierzu im Westen auch im Zeichen Gorbatschows nur lückenhafte Kenntnisse. “Bei der Kernwaffenforschung gibt es in der Sowjetunion keine Glasnost”, klagte ein sowjetischer Wissenschaftler auf einer Tagung über »Neue Atomwaffenkonzepte«, Anfang 1990 in Darmstadt (FR, 23.1.1990). Die Sowjetunion hat ihre Sprengköpfe bis in die siebziger Jahre hinein auf über 20 verschiedenen Testgeländen erprobt. Heute werden noch die Gelände bei Semipalatinsk (Kasachstan) und auf der Nordmeerinsel Nowaya Semlja benutzt. Darüber hinaus führt die Sowjetunion sogenannte Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken im Ural, in Teilen der europäischen UdSSR, am Kaspischen Meer, am Baikalsee und in vier anderen Gebieten Sibiriens durch. Die Produktionsanlagen und die Sprengkopfentwicklung unterstanden lange Zeit dem Ministerium für mittelschweren Maschinenbau. Seit Dezember 1989 ist die oberste Behörde für die sowjetischen Atomtests das Ministerium für Atomenergie. Die beiden wichtigsten Laboratorien für die Sprengkopfentwicklung liegen im Ural: eine Forschungseinrichtung in Kyschtym und das Radiologische Institut in Sungul.

Frankreich

Auch Frankreich hat als nukleare Mittelmacht eine beachtliche nukleare Infrastruktur. Oberste Behörde für die Sprengkopfentwicklung ist die CEA (Commisariat a l'Énergie Atomique). Der CEA-Abteilung für militärische Anwendung unterstehen u.a. alle relevanten Labors, z.B. Limeil-Valenton in Val-de-Marne. Auch die Atomforschungszentren in Saclay und Grenoble könnten dazugehören.

China

Die wenigsten Informationen gibt es über die infrastrukturellen Voraussetzungen der chinesischen Atomtests. Die Nuklearversuche selbst werden in Lop Nor durchgeführt. Ungefähr vierzig Anlagen gelten als Produktionsstätten zur Urangewinnung und-anreicherung.

V. Atomtests und Sprache

Die Herrschaft eines bestimmten, nur strategischen Rationalitätsbegriffs läßt sich unter anderem am Gebrauch der Sprache im militärischen Bereich zeigen.

Die Namen der Testreihen, Tests und Bomben verraten schon viel.

Amerikanische und britische Waffennamen bieten sich aufgrund des leichter zugänglichen Materials an. Namen ohne Angabe sind hier amerikanisch, britische werden extra gekennzeichnet. (Vielleicht ist im Rahmen von Glasnost demnächst auch ein ähnlicher Artikel über russische Namen möglich.)

Warum erhalten Tests und Waffen Namen?

Zunächst wundert man sich, daß totes Material überhaupt benannt wird. Warum wurde die MX-Rakete von US-Präsident Reagan mit dem Namen »Erhalter des Friedens« bedacht? Warum gab man dem Test »Baker« am 25.7.1946 auf den Marshall-Inseln nicht einfach die Ziffer 2/46 – der zweite Test des Jahres 46?

Namen sind natürlich auch funktional, sie dienen als Gedächtnisstütze, vereinfachen den sprachlichen Umgang mit Waffen und Tests und erleichtern das Unterscheiden der Tests und Testserien.

Sieht man sich die Namen aber genauer an, so merkt man, daß sie noch weit wichtigere Bedeutung haben.

Das Flugzeug »Enola Gay« und die Uranbombe mit dem Spitznamen »Little Boy« verwüsteten Hiroshima. Der Nagasaki-Bombe hatte man den Spitznamen »Fat Man« gegeben. Mit »Fat Man« (20Kt=20.000 TNT Sprengkraft) wurden 64.000 Menschen ermordet. Viele weitere Opfer litten und leiden an Spätfolgen.

»Ermorden« – »Opfer« – das sind nur unsere Wörter. In der militärisch-strategischen Sprache kommen sie so nicht vor. Angriffe gegen Bevölkerungszentren heißen in der Planung nicht »Massenmord« sondern »Gegenwertangriffe« (»counter-value-attacks«) im Unterschied zu »counterforce-Schlägen«, die »nur« gegen feindliche Anlagen gerichtet sind. Die Bombenangriffe auf die beiden japanischen Städte werden in der amerikanischen Statistik als Test 2 und 3 geführt. Besonders der Hiroshima-Test war sehr gelungen – d.h. er lief nach militärischer Planung – nur waren eben 136.000 Menschen unfreiwillige Bestandteile dieses Tests. »Begleitschaden« ist ein oft verwendeter Terminus für den Tod von Menschen! (s. Carol Cohn, Artikel »Death and Sex«, 2 Teile, Informationsdienst Wissenschaft und Frieden Nr. 5 u. 6 1988, hier Teil I, S. 20)

Wir möchten betonen, daß wir den militärischen Quellen dabei keine besondere Grausamkeit an Menschen entnehmen. »Menschen« erscheinen sprachlich ja kaum, und wenn, dann nicht als Opfer. Was Nicht-Militärs zynisch vorkommt, hört sich in der militärstrategischen Sprache ganz sachlich an. Das evidenteste Beispiel für diese Beobachtung ist der Terminus »anti-personnel-bombs«. Dies sind Waffen speziell gegen Menschen (die Neutronenbombe), wobei alles nicht Lebendige intakt bleiben soll. »Personal« generalisiert, läßt den Einzelnen verschwinden und erhöht gleichzeitig die Bedeutung der Waffen, denen das »Personal« zugeordnet wird.

Namhafte Bomben und namenlose Menschen

»Fat Man« tötete 64.000 Einwohner Nagasakis. »Bravo« (1.3.54) verseuchte die Bikini-Inseln und untergrub langfristig die Gesundheit von 236 Inselbewohnern, Soldaten und 23 japanischen Fischern, von denen einer nach 6 Monaten starb. Der wohlklingende Liebesname »Romeo« ist nichts anderes als der Name der Nachfolgerbombe von »Bravo«, am 27. März 54 gezündet. Ein Ergebnis: mißgebildete und lebensunfähige Kinder. »Smoky« (31.8.57) sorgte für vermehrte Leukämie bei den live beobachtenden Soldaten etc. etc.

Bomben und Tests tragen Namen, die Menschen nicht. Der Name unterscheidet die Waffen sogar als einmalige Wesen: »Fat Man« ist eben von »Small Boy« (1 Kt, 1.10.61 in Nevada) oder »Mike« (1.11.52 in Enewetok, 10,4 Mt) verschieden, auch wenn es sich in Wirklichkeit um lebloses Waffenmaterial zur Vernichtung lebender Menschen und ihrer Werke handelt. Durch die Namen werden die Waffen denkbar wie lebende Wesen und erhalten sogar einen bestimmten Gefühlswert. Wer denkt bei »Kätzchen« (kleinerer bitischer Test 1953 in Südaustralien) oder »Easy« (47 Kt, 21.4.51 in Nevada) nicht an etwas Nettes, Gutes?

»Buffalo« (britische Testserie Sept-Okt. 1956 in Maralinga) oder »Buster Jungle« (Serie von 8 Tests 51 in Nevada) bringen ein wenig Abenteuer, während »Buggy« (März 68 in Nevada) und »Grapple« (britische Testserie Mai 57-Sept. 58, Weihnachtsinsel) eher lustig klingen. »Buggy« bedeutet etwa altes, klappriges Auto, »grapple« ist ein Handgemenge, eine Kabbelei.

Durch die Namensgebung werden viele Waffen sprachlich »lebendig«. Das Verhältnis zwischen fühlenden Menschen ohne Namen und leblosen, aber niedlich oder herzhaft benannten Waffen und Tests wird also verkehrt. Gewinner sind die Letzteren. Sie »beherrschen« die militärische Szene.

Schönheit und Humor gegen den Tod

Sicherlich haben zu allen Zeiten Soldaten versucht, den Schrecken ihrer Aufgabe erträglich zu machen, indem sie ihm beschönigende Namen gaben. Der schon erwähnte Bomber über Hiroshima trug z.B. den Frauennamen »Enola Gay«. Im Mittelalter hieß eine ziemlich tödliche Eisenkugel mit Eisenzacken ringsherum, an einer langen Kette und einem Prügel befestigt, »Morgenstern« – wer den sieht, sieht den Abendstern nicht mehr, so hieß es.

Entscheidend ist, daß Namen es den beteiligten Wissenschaftlern und Militärs erleichtern, an Vernichtungspotential und -strategien weiterzuarbeiten, mit ihm zu leben und gegebenenfalls eigene Opfer zu bringen, ohne an die menschlichen Folgen ihres Tuns zu denken. Und auch den (interessierten) potentiellen Opfern bleibt der Schrecken in so süßen Sprachformen annehmbar. Letzteres resultiert freilich mehr aus der »Entmenschlichung« der Opfer als aus der »Vermenschlichung« der Waffen. Zur Anteilnahme brauchen wir eben Namen. Hört man abends im Fernsehen, daß etwa beim Test »Midas Myth« (Nevada 1984) 12 Arbeiter schwer verletzt wurden (einer davon starb) oder daß in Nevada allein in den Jahren von 1951 bis 1958 etwa 200.000 Soldaten und die umwohnende Zivilbevölkerung gesundheitlich belastet wurden, so ordnet man das zwar sofort als »Unglück« ein, die Zahl bleibt aber abstrakt, und besonders bei den »Medienunglück-Versierten« will sich nicht so recht Mitleiden entwickeln.

Erfährt man jedoch, daß es John Wayne war, der infolge ausgiebiger Dreharbeiten in atomverseuchtem Nevadasand an Leukämie gestorben sein soll, oder daß es der Lehrer Billiet Edmond und seine Kinder waren, die gerade ihr Frühstück vorbereiteten, als die Katastrophe des Tests »Bravo« über sie hereinbrach, so kann man sich identifizieren, leidet mit – und empört sich.

Die Planung eines Atomkriegs erfordert Abstraktion

Eben dieses Mitleiden, die Empörung, das Bewußtwerden schrecklichen Tuns darf in der militärisch-strategischen Sprache keinen Platz finden. Rationelles Denken zur Planung eines Atomkriegs oder einer »Kriegsführungsabschreckung« erfordert Abstraktion.

Die Sprache der amerikanischen Verteidigungsstrategen z.B. hat, wie Carol Cohn anschaulich berichtete, viele nur der eingeweihten Elite verständliche Abkürzungen, wie z.B. MAD (Mutual Assured Destruction – gegenseitig gesicherte Zerstörung). »MAD« spricht sich gut, und bei niemand werden Assoziationen der folgenden Art geweckt: Ich sah “auf der Straße eine Gestalt auf mich zustolpern. Sie war nackt, schmutzig und voller Blut. Ihr Körper war stark geschwollen. Fetzen hingen an ihr herunter. (…) Eine dunkle Flüssigkeit tropfte von den Fetzen herab. Die Fetzen waren Haut, die schwarzen Tropfen waren Blut. Ich konnte nicht erkennen, ob es ein Mann oder eine Frau war, ein Soldat oder eine Zivilperson.” (Shuntaro Hida, Der Tag an dem Hiroshima verschwand. Erinnerungen eines japanischen Militärarztes, dt. Ausg. Bremen 1989, S. 76)

Die Testnamen sehen auf spezielle Weise von den Menschenopfern ab. Kürzel finden sich hier – so weit zu überblicken ist – nicht; vielleicht deshalb, weil diese Namen auch vielen »Nichtstrategen« dienen müssen.

Bomben und Raketchen im Haushalt

Dr H-Bombentest »Mike« (1952) wurde intern scherzhaft »Kühlschrank« genannt, wegen der bis zur Explosion erforderlichen niedrigen Temperaturen. 1955 wurde in Nevada die Testserie »Teapot« durchgeführt, mit wahrscheinlich wenig gemütlichen 14 Sprengungen. Am 31.10.52 wurde auf dem Pazifikatoll Enewetok der Test »Greenhouse« durchgeführt. »Greenhouse« bedeutet eigentlich Glashaus für Pflanzen. Schon im 2. Weltkrieg wurde der Name von der englischen Luftwaffe für das Glas des Cockpits am Flugzeug verwendet, welches hier nicht Pflanzen, sondern Piloten schützt – schon damals ein humorvoller, etwas liebevoller Name. Seriöser klingt »Nadelstreifen« (25.4.66 in Nevada), der 350.000 Curie Radioaktivität freisetzte. Noch im Ostkaukasus und in Nebraska wurde radioaktives Jod in Milch und menschlichen Schilddrüsen gefunden.

Humorvolle Vernichtung

Der Name des schon erwähnten »Kätzchen«-Tests setzt diese niedlichen Tierchen und ihre kleinen Krallen in Kontrast zur ungeheuren Zerstörungskraft der Atomwaffe – das ist wahrhaft schwarzer englischer Humor! Die Diskrepanz bringt Lachen oder zumindest Schmunzeln hervor – ein probates Mittel gegen Angst und Schrecken! (Ähnlich wirkt z.B. ein interner Name für das Attentatskommando des CIA: »Kommittee zur Veränderung der Gesundheit«!) Lachen, aber auch warme Mutter- bzw. Vatergefühle beschert »Baby«. So hießen gleich mehrere Bomben, darunter die H-Bombe »Mike«, die »Teller's Baby« war. Der winzige Säugling hatte 10,4 Megatonnen und zischte einen Pilz von etwa 40 km in die Luft!

Schlicht und einfach »shots« heißen die Testexplosionen, ein vieltausendmal verwendeter Ausdruck.

Euphemistische Phantasie blüht hier neben Galgenhumor.

Naturhafte Waffen

»Adler« (12.12.63 in Nevada), »Mächtige Eiche« (10.4.86 in Nevada), »Hurricane« (brit., 3.10.52, Monte-Bello-Inseln), »Giftbeere« (18.12.70, Nevada, 10 Kt) – all dies sind Codenamen für Testexplosionen, wobei »Mächtige Eiche« der Wolkenform nach und »Giftbeere« der Wirkung nach wenigstens minimal angemessene Namen sind. (»Giftbeere« entließ eine Wolke von 3 Millionen Curie; bei dem unterirdischen Test war ein Loch im Wüstenboden entstanden.)

Des weiteren begegnet man einem ganzen Zoo: »Zebra« (15.5.48), »Hund« (8.4.51), »Ratten«, »Füchsinnen« – »vixens« (kleinere brit. Tests in Südaustr.), wobei »vixens« auch von Männern gefürchtete Frauen, Xanthippen, bedeuten kann. (Sonst tragen Waffen anscheinend selten Frauennamen – Waffen und ihre »Herren« sind wohl ausschließlich männlich, was Carol Cohns Übrlegungen zu einem unterschwelligen sexuellen Potenzwettbewerb der Strategen unterstützen könnte.)

Bäuerlich-friedliche Tests

Das »Pflugschar«-Programm mit 49 Explosionen (insg. von 1958 bis 1970), die unter anderem der »Kraterforschung« dienen sollten, galt angeblich der zivilen Nutzung atomarer Sprengkraft – etwa für Flußberichtigungen, Häfen, Kanäle – ein neuer Panamakanal war 1961 geplant. Edward Teller wollte mit Kraterexplosionen in Alaska seine Utopie einer nach Wunsch formbaren Geographie erproben. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als ein Teststopp nicht mehr unwahrscheinlich erschien. Die »friedlichen« Tests sollten jedoch nach Vorstellung der amerikanischen Wissenschaftler davon ausgenommen werden. Sind friedliche Tests unschädlich und werden sie in jedem Fall nur zivil genutzt? Das ist wohl kaum anzunehmen! Der beschönigende Name und die dahinterstehende gedankliche Konzeption wirkten hier durchaus gefährlich irreführend. Teller schlug den Verantwortlichen in Alaska eine zuvor von seinen Wissenschaftlern bestimmte Stelle an der Nord-West-Küste Alaskas vor, Cape Thompson, wo er mit Hilfe von 6 Atomsprengsätzen einen künstlichen Hafen formen wollte. Die anwesenden Alaskaner zeigten sich zunächst angetan von der »Idee« (die sich später als versuchtes Diktat herausstellen sollte), nur der Ort paßte ihnen nicht. Das Projekt wurde später still und unauffällig eingestellt, als sich der Widerstand der in der Nähe wohnenden Eskimos und Anderer als zu stark erwies. Tellers Idee der »Geographie-Architektur« setzte sich insgesamt nicht durch, anders als ähnliche Pläne in der UdSSR, wo in der Tat z.B. die Umleitung des Kalonga-Flusses mithilfe der Atomkraft geschah. (s. Bulletin of the Atomic Scientists, Dez. 89, S.28 ff.)

Einige wenige Namen verraten etwas über die »Waffennatur«

Nur wenige Namen sind halbwegs angemessen für Atomwaffen und deren Tests: »hurricane« z.B. – man denke an den Sturm, etwa nach der »Bravo«-Explosion auf Bikini; »red hot« (5.3.66 in Nevada) paßt zu der überwältigenden Hitze und der glühenden Gaskugel, aus der der »Pilz« austritt. Einer der größten angekündigten unterirdischen Tests hieß »Boxcar« (April 68 in Nevada, 1,2 Mt=1,2 Mill. Tonnen TNT). Eigentlich bedeutet »boxcar« in Amerika »geschlossener Güterwagen«; denselben Namen trug ein Bomber im 2. Weltkrieg. Passender aber scheint eine dritte Version: von den hohen Zahlen auf den Güterwagen leitete man die Bedeutung »Glücksspiel mit viel Geldeinsatz und hohem Risiko« ab. Und genau das stellen die Atomtests mit ihren vielen Unfällen dar!

Die Unfälle selbst – wen wundert's – tragen wieder sehr romantische beschönigende Namen: »zerbrochener Pfeil« läßt an Indianerromane denken, »verbogener Speer« und »stumpfes Schwert« an mittelalterliche Artusabenteuer. Uneingeweihte kämen nicht darauf, daß es sich hier um Unfälle wie z.B. den Brand oder sogar die Explosion einer Atomwaffe handelt. Diese altertümlichen Namen passen übrigens erstaunlich gut – nur sprachlich ? – zur Form des alten und heutigen Freund-Feind-Denkens.

Der Sinn von Sprachanalysen

Gewöhnlich achtet man bei militärischen Studien gleich welcher Art keinesfalls auf die Bedeutung von Namen. Bezeichnungen der Waffen, besonders auffällige, dienen der besseren Erinnerung und ermöglichen einen von schädlichen Emotionen ungetrübten Diskurs. So verbleiben auch die Friedensforscher im sprachlichen System der Kriegsplaner.

Zu Anfang dieses Kapitels war von einem eingeschränkten, nur militärisch-strategischen Rationalitätsbegriff die Rede, von einer Logik also, die nur innerhalb eines bestimmten Systems gilt: die Logik des Sieg-Denkens in heutiger Variante, die Rationalität der Abschreckung.

Sprachanalyse bietet nun eine Chance, aus diesem Denksystem auszusteigen, es von außen zu betrachten.

Carol Cohn schließt ihren Artikel über Atomsprache mit den Forderungen nach Sprachanalyse zur Demontage des technostrategischen Diskurses und nach alternativen Vorstellungen von Rationalität. Ihrer ersten Forderung versuchten wir für den Bereich »Atomtests und Sprache« nachzukommen. Eine alternative Rationalität zu entwickeln ist natürlich ungleich schwieriger als die »Sprachdemontage« ex negativo. Sie soll aber dennoch angedeutet werden.

Skizze einer alternativen Rationalität

Die Kritik der Sprachverwendung allein hat wohl wenig direkte Folgen. Ob »Kätzchen« oder »Test einer Vernichtungswaffe«, ob »Neutronenbombe«, »Anti-Personal-Bombe«, »Saubere Bombe« oder »Massenvernichtungsmittel« – Bedrohung und Wirkung bleiben ebenso wie der Preis, der schon im Frieden gezahlt wird.

Betrachten wir aber noch einmal die »Personal-Bombe«. »Personal« ist gesichtslos gleichmachend. Dichter zeigen die Gleichmacherei im Krieg noch besser als Strategen: “Soldaten sind sich alle gleich, ob lebendig oder als Leich'!” (Refrain des bekannten Liedes von Wolf Biermann). Indem das Wort »Personal-Bombe« isoliert betrachtet wird, zeigt sich der Schrecken mit seinem wahren Namen: Tod – Vernichtung – Krankheit. Mit Carol Cohns Worten wechselt man so die Perspektive vom Täter zum Opfer. (Auch Täter sind im Atomzeitalter Opfer, nur verrät die Sprache ihnen das nicht; für beides s. Carol Cohn, Teil II, S. 18).

Erst jetzt kann man in eine andere Rationalität »einsteigen«: Massenvernichtungswaffen verhindern per se, schon in ihrer Planung, was sie zu schützen vorgeben: die besonders in den USA so gefeierte freiheitliche Individualität des Menschen. Nach der neuen Logik eine Absurdität.

Tests haben aber durchaus eigene »absurde Qualitäten«:

Am 19. Mai 1953 wurde in Nevada »Harry« oberirdisch gezündet (32 Kt. »Harry« schickte eine riesige radioaktive Wolke über Farmen und Kleinstädte in Nevada, Utah und Arizona. Nach John May (s. 118 f.) informierte die Atomic Energy Commission die Anwohner bewußt nicht. “Als die Tests in Nevada 1951 begannen, beschwichtigte die Kommission die amerikanische Öffentlichkeit mit der Behauptung, es bestehe kein Grund zur Besorgnis, da die im Abwind liegenden Gebiete praktisch nicht bewohnt seien.” Kommentar eines Journalisten der »San Francisco Chronicle«: “Dies schafft eine interessante neue Klasse von Bürgern: »praktische Nichtbewohner«. Ihre Stimmen fallen bei Wahlen nicht ins Gewicht.” (s. May. S.118)

Auch für die Urangesellschaft Canada, 100%ige Tochter der (bundesdeutschen) Urangesellschaft Frankfurt, gibt es diese Spezies: die Inuit-Eskimos, die in Nord-West-Kanada auf dem geplanten Uran-Abbaugelände wohnen, sind in der Planung kaum vorhanden (s. FR, 5.1.90). Atomtests sind angeblich für eine glaubhafte Abschreckung des Feindes notwendig. Abschreckung garantiert das Bestehen des freien Westens, die bisherige Lebensform. Aus der Sicht der Opfer heißt das hier: Atomtests sind auch zur Sicherung des freien Farmerdaseins da. Atomtests sind aber gleichzeitig schon im Frieden gegen ihre Gesundheit (s. folgendes Kap.), und gerade das für die USA typische freie Siedlerleben in kleinen Verbänden brachte (und bringt) ihnen Verhängnis!

Man sieht, Namen haben nicht nur unterhaltende Funktion.

Exkurs: Atomtest,Gesundheit, Umwelt, Ethnien

Der Kurs einiger Atommächte und Militärbündnisse, ihre Sicherheit mit auf dem modernsten Stand gehaltenen nuklearen Massenvernichtungsmitteln zu gewährleisten, hat zu Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit zahlreicher Menschen geführt, die weit über das Maß hinzunehmender »Nebenwirkungen« hinausgehen. Allein die hunderte von oberirdischen Tests, die die drei ersten Atommächte (USA, UdSSR, Großbritannien) bis zur Paraphierung des PTBT 1963 durchführten, haben die weltweite Radioaktivität über lange Zeit steigen lassen. Die Messungen der Betastrahlen durch die Münchner Universität ergaben 1963 einen Spitzenwert von etwa 52.000 Becquerel (Bq) pro Quadratmeter.

Wie gefährlich ist radioaktive Strahlung?

Die genaue Schädlichkeit von Radioaktivität war und ist umstritten. Nur über die akute Strahlenkrankheit, wie sie z.B. bei den Einwohnern von Hiroshima und Nagasaki eintrat, aber auch bei den Aborigines Australiens infolge der britischen Atomtests und bei nicht wenigen anderen Testteilnehmern, herrscht relative Einigkeit: Vom Körper absorbierte Strahlendosen ab etwa 3-5 Sievert (SV) aufwärts führen innerhalb von Tagen bis Monaten zum Tod. Die genaue Gefahr niedriger Strahlendosen, z.B. durch geringeren radioaktiven Fallout verursacht, ist aber unklar. Das liegt oft an der Länge des zu prüfenden Untersuchungszeitraums, an der Schwierigkeit, einzelne Untersuchungsergebnisse zu vergleichen und vielleicht auch, vorsichtig formuliert, an dem fehlenden Interesse finanzstarker Wissenschaft.

Besonders problematisch sind Aussagen über die Niedrigstradioaktivität, wie sie z.B. auch die BRD infolge der Atomtests und Reaktorunfälle betrifft. Generell weisen heute viele Wissenschaftler darauf hun, daß gerade die Gefahren der Niedrigstrahlung bisher weit unterschätzt wurden. Der amerikanische Radiobiologe Ernest Sternglass erläutert das anhand des Vergleichs mit Röntgenstrahlung: “Wenn eine Brustdurchleuchtung vorgenommen worden ist und die Röntgenmaschine abgeschaltet ist, dann befindet sich keine Radioaktivität mehr in dem bestrahlten Körper. Aber wenn Sie ein Glas Milch trinken, das Strontium 90 enthält, werden seine Atome Sie für den Rest ihres Lebens begleiten, indem sie in ihren Knochen und innerhalb wichtiger Organe Radioaktivität in einer Intensität abgeben, wie es kein Röntgenapparat je könnte.” (FR, 7.7.86, S. 14) So kann erklärt werden, warum die Bomben von Hiroshima und Nagasaki nicht nur in Japan ein Ansteigen der Krebsrate bewirkten, sondern auch in den USA! Die Wolken der Bomben zogen über Hawaii dorthin. (ebd.)

Der Experte für Radiologie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung in München, Herwig Paretzke, warnte, daß statt der bisher angenommenen 125 zusätzlichen Krebsfälle pro Million Bundesbürger 300-500 Krebsfälle mehr anzunehmen seien, wenn die Strahlendosis über die gesamte Lebenszeit eines Menschen um 1 Rem (=1000 Millirem) ansteige. (s. FR, 8.1.88, S. 4; s.a. SZ, 8.1.88, S. 1)

Eine direkte Umrechnung von Bq in Gray und Sv ist nur bei exakter Kenntnis der einzelnen Strahlungsarten, die den jeweiligen Menschen oder Stoff getroffen haben, möglich. Die genaue Gefahr durch Radioaktivität isat schon dadurch schwerer vorstellbar. Die Richtwerte können aber helfen, Einzelangaben anschaulich zu machen.

Die atomare Verseuchung durch oberirdische Tests

Vor allem in den fünfziger Jahren wurden zahlreiche Erkrankungen und nicht wenige Todesfälle durch lokale radioaktive Niederschläge von atmosphärischen Kernwaffentests verursacht. Eines der traurigsten und bekanntesten Beispiele hierfür ist der Atomtest »Bravo«, der am 1. März 1954 auf dem Bikini-Atoll (Marshall-Inseln) gezündet wurde. Diese Wasserstoffbombe erreichte mit ihren 15 Mt mehr als das Tausendfache der Sprengkraft,die Hiroshima zerstörte. Da die Pilzwolke von »Bravo« höher stieg als man erwartet hatte, wurde sie durch hochgelegene Luftströmungen nicht nach Westen, sondern nach Osten getrieben. Der »weiße Schnee« radioaktiven Fallouts ging auf die bewohnten Nachbarinseln von Bikini, Rongelap und Utirik nieder (160 und 500 km entfernt). Ein Gebiet von 530 km Länge und 100 km Breite wurde verstrahlt. Die nicht gewarnten Bewohner und das dortige amerikanische Militärpersonal wurden erst 56 Stunden nach der Detonation evakuiert. Zu dieser Zeit zeigten sich schon erste Strahlensymptome bei den Menschen: Übelkeit, Verbrennungen der Haut, Durchfall, Kopfschmerzen, Augenschmerzen, Verfärbungen der Haut und allgemeine Erschöpfung. In der Folge verloren die Menschen ihre Fingernägel, die Haare fielen ihnen aus etc. Die genaue Strahlendosis, die sie erhalten haben ist unbekannt; sie könnte bei den Bewohnern Utiriks 11 Rem betragen, bei denen Rongelaps 190 Rem pro Person. (s. John May, Das Greenpeace-Handbuch des Atomzeitalters, München 1989, S. 138)

Bereits nach einem halben bzw. drei Jahren ließ man die Einwohner in ihre Heimat zurückgehen, obwohl die Atolle trotz einer notdürftigen Säuberungsaktion verseucht blieben, wie das US-Energieministerium aber erst nach 20 Jahren aufgrund erneuter radiologischer Untersuchungen auf den Inseln zugab. (May S. 137 f. und Streich S. 67 ff.)

Die Einwohner der genannten Inseln erlitten infolge der Atomversuche der USA nicht nur zahlreiche Krankheiten, es gab auch eine hohe Kindersterblichkeit, groteske Mißbildungen bei Neugeborenen, und nicht zuletzt die soziale Entwurzelung durch das unfreiwillige atomare Exil.

Schon seit 1951 führten die USA ihre Kernwafffenversuche größtenteils in der Wüste Nevadas durch. “Die (auf dem Nevada Test Site) von 1951 bis 1962 gezündeten oberirdischen Bomben mit einer Größenordnung von insgesamt 500 Kilotonnen haben dazu geführt, daß allein im benachbarten Bundesstaat Utah schätzungsweise 28 Kilogramm unterschiedliche radioaktive Stoffe als Niederschlag heruntergekommen sind. (…) Bei mindestens 87 der 121 Nuklearwaffen zwischen 1951 und 1958 gelangte Radioaktivität außerhalb des Testgeländes.” (Bernd W. Kubbig, Die unsichtbare Radioaktivität hat lange Schatten geworfen, FR vom 17.1.90)

Infolge der Verschleierungspolitik der zuständigen Atomic Energy Commission sind nur unzureichende Untersuchungen über die regionale Strahlenbelastung durchgeführt worden. So wurde vor allem die Verstrahlung der Luft gemessen, die gemeinhin geringere Werte aufweist als die des Bodens. Auch sollen wiederholt Meßwerte der Öffentlichkeit vorenthalten worden sein. 1980 wurde eine umfassende und unabhängige Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen des radioaktiven Fallouts auf die Bevölkerung rund um das Nevada Test Site durchgeführt. Man konzentrierte sich auf die Mormonen West-Utahs, ein Gebiet, das 1951 bis 1962 besonders betroffen war. Die Sekte der Mormonen war generell wegen ihrer enthaltsamen Lebensweise durch eine besonders niedrige Krebsrate ausgezeichnet. Der Vergleich einer Population, die einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt war mit einer wenig betroffenen ergab, daß 61% aller Krebsfälle in der ersten Gruppe vorkamen. (Carl F. Johnson, Chernobyl and Nuclear Weapons Tests: Estimating the Potential of Fallout to Induce Effects on Health; Manuskript o.O., 1988, S.7)

Besonders in den Städten Cedar City und St. George kam es neben hohen Krebsraten zu Mißbildungen bei Neugeborenen. Mit Entschädigungsforderungen an die US-Regierung hatten die Bewohner jedoch ebensowenig Erfolg, wie die US-Veteranen der US-Army, die bei atmosphärischen Tests zusehen mussten. Sie waren nur mit Stahlhelm, Plane und gelegentlich einem Filmdosimeter ausgerüstet, der sich schwärzt, wenn ihn Röntgenstrahlen treffen. (s. taz, 13.8.87, S. 7 und Zeitmagazin, Die ZEIT, 4.8.89, S. 10 ff.)

VI. Atomteststopp und Verifikation

Seit über einen Atomteststopp verhandelt und diskutiert wird, stehen Verifikationsfragen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Genau zu der Zeit, als sich die Atommächte anschickten, über ein umfassendes Versuchsverbot zu verhandeln, wurden mit der amerikanischen Fähigkeit, unterirdische Tests durchzuführen, zusätzliche Kontrollprobleme aufgeworfen. Ende der fünfziger Jahre war es noch nicht möglich, unterirdische Kernexplosionen von Erdbeben zu unterscheiden. Schließlich wurden beim Abschluß des »Partiellen Teststopp-Vertrages« von 1963 die unterirdischen Tests ausgeklammert. Die amerikanische Forderung nach Vor-Ort-Inspektionen (On-Site-Inspection, OSI) als ergänzende Verifikationsmaßnahme war damals sinnvoll, wurde allerdings von den mißtrauischen Sowjets beständig als »Versuch der Spionage« zurückgewiesen. Mit zunehmender Verbesserung seismischer Meßmethoden wurde das amerikanische Insistieren auf »OSI's« jedoch immer sinnloser. 1971 kam ein Bericht der Pentagon-Institution »Advanced Research Projects Agency« (ARPA) an den Kongreß nach jahrelangen Untersuchungen zu dem Schluß, daß Vor-Ort-Inspektionen für die Verifikation eines Teststopp-Abkommens nicht erforderlich seien (Siehe Jack Evernden, Lies that stopped a test ban, Bulletin of the Atomic Scientists, Oct. 1988). Es scheint, als ob die USA in der Nach-Kennedy-Ära die Forderungen nach einem so weitgehenden Kontrollregime für die Fortsetzung der Tests instrumentalisieren wollten.

Bereits 1969 waren sich die Seismologen einer Fachkonferenz in Woods Hole, Massachusetts, einig, daß ein Teststopp-Abkommen mit einer extrem niedrigen Schwelle (Very Low Threshold Test Ban Treaty, VLTTBT) von 1-10 Kt (Nevada) bzw. ca. 1 Kt (Semipalatinsk) mit seismischen Meßmethoden verifizierbar sei (Evernden, a.a.O., S. 22). Selbst wenn die Atommächte erst damals – sechs Jahre nach dem Abschluß des Partiellen Teststoppabkommens – einen derartigen Vertrag ausgehandelt hätten, so wären der Menschheit zahlreiche Neuentwicklungen von Nuklearwaffen erspart geblieben. Denn die Schwelle eines VLTTBT liegt deutlich unter der Sprengkraft der meisten heutigen Arsenalwaffen.

Fortschritte der Seismologie und Blockaden unter Reagan

In den letzten zwanzig Jahren hat die Seismologie viele Verbesserungen bei ihren Kontroll- und Meßmethoden erreicht. Mittlerweile ist sich die scientific community weltweit in der überwiegenden Mehrzahl einig, daß ein umfassender Atomteststopp lückenlos und vollständig verifizierbar ist. Nur einige entscheidende Repräsentanten der Arms Control-Diplomatie sprechen noch von der Nicht-Kontrollierbarkeit eines CTB. Mit dieser Behauptung betreiben sie eine »Verifikationspolitik«, die scheinbar beliebig die Aufrechterhaltung der Tests rationalisieren kann. Besonders die Vereinigten Staaten haben sich in den letzten Jahren in dieser Politik hervorgetan. Nachdem Washington durch das sowjetische Testmoratorium von August 1985 bis Februar 1987 in die Defensive gedrängt worden war, gelang es der Reagan-Administration die Aufmerksamkeit auf die noch nicht ratifizierten Schwellenverträge aus den Jahren 1974 bzw. 1976 zu lenken. In diesem Zusammenhang beschuldigte Reagan die Sowjetunion, die 150 Kt-Schwelle bei einigen ihrer Tests überschritten zu haben. Im Jahre 1987 konnte ein renommierter amerikanischer Geophysiker, Charles Archambeau, jedoch nachweisen, daß die regierungsamtlichen Schätzungen der sowjetischen Ladungsstärken unrealistisch hoch lagen. Im Testgelände von Semipalatinsk liegt ein viel härterer Untergrund aus kaltem Granitgestein vor, der bei Kerndetonationen unverhältnismäßig stärkere Wellen erzeugt, als vergleichbare Sprengsätze in den USA. Der geologische Untergrund der Nevada Test Site besteht aus einem porösen Gestein, das vulkanisch aktiv und relativ heiß ist; dadurch werden Erderschütterungen besser absorbiert. Mittlerweile hatte auch die US-Regierung die von Archambeau ermittelten Korrekturterme für die sowjetischen Tests übernommen; damit waren die Vorwürfe hinsichtlich einer sowjetischen Verletzung der Testschwelle endgültig gegenstandslos.

Der »Partielle Teststopp-Vertrag« (Partial Test Ban Treaty) 1963

Vertrag über ein Verbot der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Partial Test Ban Treaty, PTBT) 1963

Präambel: Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, hiernach als “Die ursprünglichen Vertragspartner” bezeichnet, die es als ihr Hauptziel verkünden, schnellstmöglich ein Abkommen über eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strikter internationaler Kontrolle im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen zu erreichen, das dem Wettrüsten ein Ende machen und den Anreiz zur Produktion und zur Erprobung aller Arten von Waffen, einschließlich von Kernwaffen, beseitigen würde und die die Einstellung aller Versuchsexplosionen nuklearer Waffen für alle Zeiten zu erreichen suchen, entschlossen, die diesbezüglichen Verhandlungen fortzusetzen , und von dem Wunsche beseelt, der Vergiftung der Umwelt des Menschen durch radioaktive Substanzen ein Ende zu setzen, haben folgendes vereinbart:

Art.I: 1. Jeder der Partner dieses Vertrages verpflichtet sich, keine Kernexplosion an irgendeinem unter seiner Jurisdiktion oder Kontrolle stehenden Platz durchzuführen, sie zu verbieten und zu verhindern: a) In der Atmosphäre , auch jenseits ihrer Grenze – einschließlich des Weltraums – oder unter Wasser – einschließlich der territorialen Gewässer oder auf hoher See – oder

b) in irgendwelchen anderen Bereichen, falls eine solche Explosion bewirkt, daß radioaktive Rückstände außerhalb der territorialen Grenzen des Staates auftreten, unter dessen Jurisdiktion oder Kontrolle eine derartige Explosion ausgeführt wird. In diesem Zusammenhang versteht es sich, daß die Bestimmungen dieses Unterabschnittes den Abschluß eines Vertrages nicht präjudizieren, der zu einem ständigen Verbot aller nuklearer Versuchsexplosionen, einschließlich aller derartigen Explosionen unter der Erde führt, dessen Abschluß – wie die Partner in der Präambel dieses Vertrages erklären – sie zu erreichen versuchen. (…)

Art. II: 1. Jeder der Partner kann Zusätze zu diesem Vertrag vorschlagen. Der Wortlaut jedes vorgeschlagenen Zusatzes soll den Depositar-Regierungen unterbreitet werden, die ihn an alle Partner dieses Vertrages weitergeben werden. Danach sollen die Depositarregierungen, sofern dies von einem Drittel oder mehr der Partner gewünscht wird, eine Konferenz zur Erörterung eines solchen Zusatzes einberufen, zu der alle Partner eingeladen werden sollen.

2. Jeder Zusatz zu diesem Vertrag muß von einer Stimmenmehrheit aller Partner dieses Vertrages, einschließlich der Stimmen aller ursprünglichen Partner, gebilligt werden. Der Zusatz soll für alle Partner mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch eine Mehrheit aller Partner, einschließlich der Ratifikationsurkunden aller ursprünglichen Partner, in Kraft treten.

Art. III: 1. Dieser Vertrag soll allen Staaten zur Unterzeichnung offen stehen.(…)

Art IV: Dieser Vertrag soll von unbegrenzter Dauer sein. (…)

Art V: (…) Gegeben in dreifacher Ausfertigung in Moskau am 25. Tage des Juli Eintausendneunhundertdreiundsechzig.

Moskau, 31. Juli 1963

Quelle: Archiv der Gegenwart

Mittlerweile sind 116 Staaten dem Vertrag beigetreten. China und Frankreich haben ihn nicht paraphiert. Beide Mächte haben noch bis 1980 bzw. 1974 oberirdisch getestet. Die sogenannten Schwellenmächte Argentinien und Pakistan paraphierten das Abkommen zwar 1963, haben es aber nicht ratifiziert.

Da die sowjetische Diplomatie auch nach Beendigung des einseitigen Testmoratoriums auf einen Umfassenden Teststopp drängte, warf die Reagan-Administration neue Verifikationsprobleme auf. Zwar verständigte sich der US-Präsident 1988 mit Generalsekretär Gorbatschow auf das »Endziel« eines CTB, favorisierte aber für die Kontrolle der zu ratifizierenden Schwellenverträge eine hydrodynamische Meßmethode mit der Bezeichnung CORRTEX (Continuous Reflectometry for Radius versus Time Experiment). Die Sowjets standen zwar auf dem Standpunkt, daß seismische Meßmethoden zur Verifikation eines CTB ausreichen, willigten aber dennoch ein, die Genauigkeit von CORRTEX durch ein »Gemeinsames Verifizierungsexperiment« (Joint Verification Experiment, JVE) zu testen. Im August und September 1988 wurde auf den Testgeländen der beiden Supermächte je ein speziell präparierter Nuklearsprengsatz gezündet. Dabei wurde auch die seismische Meßmethode anhand des hydrodynamischen Verfahrens kalibriert (geeicht). Das JVE wurde als eine durchaus löbliche vertrauensbildende Maßnahme angesehen. Vom Standpunkt eines direkten und entschlossenen Zusteuerns auf einen CTB mußte es jedoch wie eine geschickte Verzögerungstaktik erscheinen. Denn CORRTEX ist allenfalls für die exakte Bestimmung von Ladungsstärken über 100 Kt geeignet. Zudem ist die Methode äußerst kostspielig. Die Auswertung des Verifikationsexperiments hat zu Beginn des Jahres 1990 1 1/2 Jahre gedauert. Die Paraphierung der Verifikationsprotokolle zu den beiden Schwellenverträgen aus den Jahren 1974 und 1976 steht zwar bevor, die amerikanische Delegation verließ jedoch den Verhandlungstisch. Die US-Administration sah (wieder einmal) Schwierigkeiten bei der Verifikation: “Es sei wichtig, eine Periode zu haben, in der beide Seiten die Umsetzung der ausgehandelten Protokolle beobachteten, um so Gelegenheit zur Überprüfung der neuen Überprüfungsmaßnahmen zu haben”, so hieß es (SZ, 26.1.1990). Damit stellt sich die jetzige amerikanische Regierung gegen eine frühere Ankündigung Präsident Reagans, direkt weiterverhandeln zu wollen.

Dieses Zaudern erscheint unverständlich, seit selbst das Office of Technology Assessment (OTA), eine Wissenschaftsinstitution des amerikanischen Kongresses, in einem Bericht 1988 festgestellt hat, daß die USA durch ein dutzend seismischer »Arrays« entlang der sowjetischen Grenze »unterirdische Tests mit Ladungsstärken unter einer Kilotonne entdecken und identifizieren kann, falls keine Täuschungsversuche begangen würden” (The Defense Monitor 1/1989, S. 3, Übersetzung d. Verf.).

Möglichkeiten der Täuschung

Über die Möglichkeit solcher »Täuschungsversuche« ist jahrzehntelang diskutiert worden. So wurde argumentiert, daß eine der Supermächte ihre Sprengköpfe in riesigen unterdischen Kavernen oder Salzstöcken zünden könne. Die Schockwellen dieser sogenannten »entkoppelten Tests« würden so stark gedämpft, daß sie nicht mehr eindeutig zu entdecken wären. Diese Befürchtungen haben sich schon seit Jahren als haltlos erwiesen. Zwei von den USA in Norwegen installierte Überwachungssysteme (NORESS und NORSAR), die über Hochfrequenz-Seismometer verfügen, können nicht nur sowjetische Explosionen mit der Sprengkraft eines Bruchteils einer Kilotonne über 2.800 km hinweg präzise registrieren, sie sind auch in der Lage, entkoppelte Tests zu verifizieren (siehe Oliver Thränert, Ein umfassendes nukleares Teststopabkommen – ein wirkungsvolles Instrument zu Begrenzung der Rüstungsdynamik?, Bonn 1986, S. 9). Der Bochumer Geophysiker Harjes hat in seiner Eigenschaft als Berater der Bundesregierung für Verifikationsfragen bei der Abrüstungskonferenz in Genf 1985 zusammen mit drei anderen Experten eine Studie vorgelegt, die allen verbleibenden Schwierigkeiten bei der Detektion, Ortung und Identifikation von unterirdischen Atomtests Rechnung trägt. Das von Harjes vorgeschlagene weltweite seismische Kontrollnetz ist geeignet, alle Testexplosionen oberhalb 1 kt Sprengkraft zu registrieren (siehe unten)

CORRTEX

Auf ihrem Moskauer Gipfeltreffen paraphierten US-Präsident Reagan und Generalsekretär Gorbatschow am 31. Mai 1988 eine Vereinbarung über die Durchführung eines Gemeinsamen Verifizierungsexperiments (Joint Verification Experiment, JVE). Am 17. August 1988 und am 14. September 1988 wurde auf den Testgeländen von Nevada und Semipalatinsk je ein atomarer Sprengsatz unter Beteiligung amerikanischer und sowjetischer Wissenschaftler gezündet. Der Sinn dieses Unternehmens lag in der Überprüfung einer hydrodynamischen Meßmethode, welche die USA seit Jahren für die Verifikation der Atomtest-Schwellenverträge favorisieren: CORRTEX (Continuous Reflectometry for Radius versus Time Experiments). Diese Meßmethode wurde vom Los Alamos National Laboratory von 1976 bis 1982 entwickelt und mehr als zweihundert Mal getestet.

Technische Grundelemente eines globalen seismischen Überwachungssystems

  • “Es wird aus fünfzig bis hundert möglichst gleichmäßig über die Erde verteilten Beobachtungsstationen bestehen. Diese müssen an günstigen Orten, das heißt abseits von Industrie und Besiedlung oder in Bohrlöchern, installiert werden, um die Bodenunruhe auf einem niedrigen Pegel zu halten. Weiterhin sollte die Instrumentierung einheitlich und auf dem höchsten Stand der Technik sein, so daß alle seismischen Signale über einen weiten Amplituden- und Frequenzbereich unverzerrt aufgezeichnet werden können.
  • Um jederzeit Zugriff zu den Aufzeichnungen dieser Instrumente zu haben, müssen die Stationen durch ein Kommunikationssystem miteinander verbunden sein. Dazu stehen heute sowohl Satellitensysteme wie INTELSAT als auch Datenleitungsnetze wie DATEX zur Verfügung.
  • Datenzentren müssen errichtet werden, die die Stationsdetektionen assoziieren, das heißt die zugehörigen Ereignisse lokalisieren. Die Hauptaufgabe dieser Datenzentren besteht in der Erstellung von Ereignislisten und der Archivierung der Seismogramme. Die Zentren liefern diese Daten an die Vertragsstaaten.”

Das seismische Überwachungsnetz muß den geologischen Bedingungen angepaßt sein; eine Stationsverdichtung ist in Gebieten vorzunehmen, in denen unterirdische Kavernen möglich sind. Durch diese Maßnahmen können sogenannte »entkoppelte« Tests – etwa in dämpfenden unterirdischen Salzstöcken – verhindert werden. Ferner kann von der geologischen Umgebung bestimmter Tests besser auf die Ladungsstärken zurückgeschlossen werden.

Nach: Hans-Peter Harjes, Die Hindernisse sind politischer Natur. Zur seismischen Überwachung eines Verbots unterirdischer Kernexplosionen, in: Altmann/Gonsior (Hgg.), Welt ohne Angst, 1987

Erweiterungskonferenz zum CTBT (Amendment)

Der Partielle Teststopp-Vertrag verpflichtet die drei Depositarstaaten (USA, UdSSR, GB) ebenso wie die anderen beigetretenen Staaten, ein Umfassendes Teststopp-Abkommen auszuhandeln. Auch die bilateralen Schwellenverträge von 1974 und 1976 verpflichten sich auf das Ziel einer vollständigen Einstellung aller Atomversuche. In den achtziger Jahren wurde es nicht nur von der weltweiten Friedensbewegung, sondern auch von etablierten Politikern und Staatsmännern angemahnt.

1984 traten sechs Staats- und Regierungschefs aus vier Kontinenten mit einer gemeinsamen Erklärung an die Weltöffentlichkeit. Raul Alfonsin (Argentinien), Indira Gandhi (Indien), Miguel de la Madrid (Mexiko), Julius K. Nyerere (Kenia), Olof Palme (Schweden) und Andreas Papandreou (Griechenland) appellierten an die Kernwaffenstaaten, alle Atomwaffentests sowie die Produktion und Stationierung von Atomwaffen und ihren Trägersystemen sofort einzustellen und ihre nuklearen Streitkräfte wesentlich zu reduzieren. Dieser Appell fand weltweit ein großes Echo: die Four Continent Peace Initiative (heute Six Nations Peace Initiative) war geboren. Bald fand sich die internationale Parlamentariergruppe (Parliamentarians for Global Action, PGA) bereit, die Six Nations Peace Initiative international zu koordinieren. PGA arbeitete ein Konzept zur Erweiterung des PTBT zu einem CTBT aus. Dieses ist bereits im Vertragswerk des PTBT als Möglichkeit angelegt (siehe Kasten »Der Partielle Teststopp-Vertrag«, Art. II). Im Dezember 1985 forderte Mexiko gemeinsam mit anderen blockfreien Staaten in einer UN-Resolution, mit Hilfe einer Konferenz der 116 Vertragsstaaten den PTBT zu einem Vertrag über ein vollständiges Atomtestverbot umzuwandeln. Um eine solche Konferenz einzuberufen, müssen ein Drittel der PTBT-Vertragsstaaten dies förmlich von den Depositarstaaten fordern. Im März 1989 hat der 39. Staat eine solche Forderung in London, Washington und Moskau hinterlegt. Die drei Regierungen sind nun verpflichtet, eine Amendment-Konferenz einzuberufen. Sie könnte noch in der ersten Jahreshälfte 1990 stattfinden. Wenn sich eine Mehrheit der Konferenzteilnehmer für eine Umwandlung des PTBT in einen Umfassenden Teststopp-Vertrag aussprechen sollte, so müßte dem stattgegeben werden. Allerdings haben die drei Ursprungsstaaten des PTBT de facto ein Vetorecht, da ihr Votum gemäß Artikel 2, Absatz 2 PTBT für jeden »Zusatz« zwingend erforderlich ist.

Dennoch dürfte allein schon die Abhaltung der Erweiterungskonferenz ein Erfolg sein, auch wenn ein CTBT dadurch nicht erreicht wird. Die durch die politischen Ereignisse in (Mittel-) Europa in Beschlag genommene Öffentlichkeit würde endlich wieder auf ein altes und wesentliches Rüstungkontrollproblem aufmerksam gemacht. Die zeitliche Nähe zur ebenfalls 1990 stattfindenden Überprüfungskonferenz des Nichtweiterverbreitungsvertrages von Atomwaffen (Nonproliferations-Treaty, NPT) ist dabei äußerst sinnvoll. Das NPT-Regime wird nicht zuletzt dadurch unterwandert, weil die Atommächte nicht zur Einstellung ihrer Tests zu bewegen sind. Die amerikanische Delegation verließ die bilateralen Atomtestverhandlungen Anfang 1990; es ist unklar, wann die Gespräche wieder augenommen werden (SZ, 26.1.1990).

VII. CTB – eine sinnvolle Ein- Punkt-Kampagne?

Ein-Punkt-Kampagnen in der Friedenspolitik haben den Vorteil, daß aus der Vielzahl relevanter Themen und Zusammenhänge ein Sachverhalt herausgewählt und hervorgehoben wird. Die Massenmobilisierung der Friedensbewegungen Anfang der achtziger Jahre war nicht zuletzt deswegen möglich, weil man sich gegen die Stationierung einer nuklearen Waffenkategorie wandte. Diese Bestrebungen hatten ein konkretes Ziel; Reduktion von Komplexität kann politisch sehr wirksam sein.

Ein-Punkt-Kampagnen haben aber auch etwas Verzweifeltes. Sie greifen einen mehr oder weniger wichtigen Aspekt aus der breiten Palette nuklearer Rüstung heraus und vernachlässigen notwendig andere. So gerinnt politisch an sich lobenswertes Engagement zum Motto »Schlagen wir der nuklearen Hydra einen Arm ab, so wächst er an anderer Stelle wieder nach – womöglich doppelt und dreifach«.

Dennoch bleibt ein Umfassender Teststopp sinnvoll. Er verhindert zuverlässig Rüstungsdynamik bei jenen Atomwaffen dritter Generation, die nur durch Nuklearexplosionen entwickelt werden können (z.B. Röntgenlaser). Zum zweiten bedeutet die weltweite Einstellung der Tests eine Entlastung der Umwelt, da auch unterirdische Tests durch »Ausbläser« Radioaktivität freisetzen können. Eine Beendigung insbesondere der französischen Tests würde der Gefahr begegnen, daß die Hohlräume des Mururoa-Atolls so brüchig werden, daß riesige Mengen Radioaktivität austreten. Drittens würde ein globaler CTBT dem »nuklearen Rassismus« ein Ende bereiten. Die (Menschen-) Rechte der Western Shoshone und der Bewohner Französisch-Polynesiens würden endlich wieder eingesetzt.

Ein Atomteststopp würde aber nicht die »Sündenfälle« aus über vierzig Jahren Atomzeitalter ungeschehen machen. Ein gewaltiges Sprengkopfarsenal kann jederzeit reproduziert werden. Alle diese »nukes« haben – weil ehedem ausreichend getestet – eine hinreichende »stockpile reliability«. Selbst die Verbesserung der Zielgenauigkeit von nuklearen Einsatzmitteln hängt nicht oder nur zweitrangig von Atomtests ab. Eine Perfektionierung der Leitsysteme für ballistische Raketen ist hierfür viel maßgeblicher. Beide Supermächte entwickeln und installieren Satelliten-Navigationssysteme im Weltraum (USA: NAVSTAR, UdSSR: GLONAS). Ein streichholzgroßer Satellitenempfänger an den Wiedereintritts-Flugkörpern kann alle nötigen Informationen zum optimalen Zielanflug empfangen und verarbeiten. Werden diese Navigationssysteme einmal angebracht sein, so werden die ICBM's in Ost und West eine Zielgenauigkeit von unter 10 Metern erreichen. Wesentlich für diese verbesserten Fähigkeiten sind auch Raketentests (siehe Udo Schelb, Teststopp für Interkontinentalraketen, Informationsdienst Wissenschaft und Frieden 1/1989).

Auch die »earth-penetrating-weapons« bedürfen nicht notwendig der Atomtests, weil die Fähigkeit, sich tief in die Erde zu bohren, von mechanischen Vorrichtungen um den äußeren Sprengkopfmantel abhängt, nicht vom Sprengkopf selber.

Der rüstungskontrollpolitische Sinn eines Umfassenden Teststopps wird auch von der laufend verbesserten Fähigkeit geschmälert, immer mehr Sprengkopfkomponenten im Labor zu testen. Auf diesem Gebiet sind die USA führend. Zwar werden unterirdische Atomtests wohl nie völlig bei der Entwicklung neuer Waffen ersetzt werden können; ein CTBT würde dem Ziel der Präventiven Drosselung der Rüstungsdynamik jedoch erheblich besser gerecht werden, wenn er von wesentlichen flankierenden Maßnahmen begleitet würde:

  1. Navigationssatelliten-Entwicklungs-Stopp
  2. Raketenteststopp
  3. Forschungsstopp in Labors, gegenseitige Transparenz und Inspektion
  4. Produktionsstopp Plutonium/angereichertes Uran.

Radioaktivität: Maßeinheiten, Richt- und Grenzwerte

Das Strahlensyndrom äußert sich folgendermaßen: schon Strahlendosen ab 1 Sievert führen unmittelbar zu Übelkeit und Erbrechen; danach erholt sich der Körper oft; aber je nach Art und Intensität der Strahlen, persönlicher Verfassung und Erbgut kann sich das Leiden nach längerer Zeit durch Krebs, Leukämie u.a. fortsetzen.

3-5 Sv: 50% der Menschen sterben innerhalb von 2 Monaten an Schädigung des Knochenmarks (die blutbildenden Zellen vermehren sich nicht mehr).

10-50 Sv: Tod nach 1-2 Wochen

100 Sv: Tod nach 1-2 Wochen

Meßeinheiten:

Vom Spaltprodukt ausgehende Radioaktivität:

1 Becquerel (Bq)=1 Zerfall pro Sekunde

1 Curie (ci)=Zerfallseinheit von 1 Gramm Radium=37 Milliarden Bq

Bsp.: Plutonium mit einer Aktivität von 2000 Megabecquerel emittiert 2000 Millionen Aplhateilchen pro Sekunde

Vom Stoff aufgenommene Energie: 1 Gray=Energiedosis von 1 Joule pro Kilo

1 Gray=100 Rad (alte Einheit)

Die Strahlenarten sind unterschiedlich gefährlich. Je nach Strahlungsrat wird aufgrund von Gray ein Wert errechnet (die »Äquivalentdosis«), der die genaue Schädlichkeit in Sievert oder in Rem angibt: 1 Sievert (Sv)=100 Rem. Bei Gammastrahlen z.B. ist Gray=Sievert, bei Alphastrahlen, die inkorporiert besonders gefährlich sind für den Menschen, wird die in Gray errechnete Dosis mit dem Faktor 20 multipliziert, um Sievert zu erhalten.

Richtwerte und Höchstgrenzen für Radioaktivität (Auswahl) Luft: Als normal werden 3 Bq pro Kubikmeter angesehen. (Tschernobyl bewirkte zwischen 10-70 Bq)

In Rem und Gray: die empfohlene Höchstbelastung pro Stunde ist 114 Nanogray (= 0,000 000 114 Gray), das entspricht 100 Millirem pro Jahr.

Eine US-Bestimmung für Kernkraftwerksunfälle besagt, daß die Bevölkerung eine Dosis von 100 Rad bei einem Unfall erhalten darf.

Die Innenministerkonferenz gab 1988 in den »Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung technischer Anlagen« einen Wert von 400 Millionen Becquerel pro Quadratmeter als kritsche Grenze an. Eine Dekontamination solle aber erst ab 4000 Mill. Bq stattfinden. Arbeitern in Uranminen mutet man eine Ganzkörperdosis von 50 Millisievert pro Jahr zu, der übrigen Bevölkerung 5 Millisievert. Beschäftigte in Atomanlagen dürfen 5 Rem erhalten.

Barbara Sabel ist Germanistin;

Michael Kalman ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Friedenspolitik in Starnberg.

Präventive Rüstungskontrolle

Präventive Rüstungskontrolle

von Jürgen Altmann / Tom Bielefeld / Malcolm R. Dando / Mark Hotz / Wolfgang Liebert / Christian Mölling / Götz Neuneck / Kathryn Nixdorff / Christoph Pistner / Dagmar Schilling

Erste Ergebnisse des Projektes »Präventive Rüstungskontrolle« des Forschungsverbundes Naturwissenschaft, Abrüstung und Internationale Sicherheit (FONAS)

zum Anfang | Zum Projekt »Präventive Rüstungskontrolle«

Ende 1999 genehmigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen „prioritärer erster Maßnahmen für die Friedens- und Konfliktforschung“ fünf Projekte in Bochum, Darmstadt, Dortmund und Hamburg für die kurze Laufzeit von fünfzehn Monaten. Zentrales Forschungsobjekt waren die Möglichkeiten präventiver Rüstungskontrolle (PRK), angewandt auf vier Technologiegebiete, die rüstungsrelevant sind. Zu diesem Zweck wurde von den beteiligten Gruppen – dem Bochumer Verifikationsprojekt in Bochum bzw. Dortmund, dem Center for Science and International Security (CENSIS) der Universität Hamburg, der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt – der »Projektverbund Präventive Rüstungskontrolle« gegründet. Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg (IFSH) beteiligte sich ebenfalls an den Arbeiten und begleitete den Projektverbund sozialwissenschaftlich. Die beteiligten Gruppen sind im »Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit« (FONAS)1 zusammengeschlossen. Hier werden seit Jahren technische Analysen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung angefertigt.

Zweck des Projektverbundes ist es, anhand von Analysen militärrelevanter Technologiefelder die Möglichkeiten für präventive Rüstungskontrolle zu untersuchen. Zum einen sollen darauf aufbauend umsetzbare Empfehlungen für künftige Rüstungskontrollmaßnahmen erarbeitet werden, zum anderen sollen die Methoden für eine praktikable Rüstungstechnologiefolgenabschätzung verfeinert werden. In enger Kooperation mit den beteiligten Projekten des Projektverbundes sollen allgemeine Bewertungsverfahren und Kriterien erarbeitet werden, die eine systematische Wissenschafts- und Technologiefolgenabschätzung im Hinblick auf ihr jeweiliges Rüstungspotenzial und die damit verbundenen Gefahren ermöglichen sowie die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zur vorbeugenden Rüstungskontrolle zulassen. Zudem soll die naturwissenschaftliche und rüstungskontrollpolitische Expertise in Deutschland im Rahmen der Friedens- und Konfliktforschung gestärkt werden.

Der Projektverbund besteht aus dem Rahmenprojekt und vier Einzelprojekten, die sich mit spezifischen Technologiefeldern beschäftigten (vgl. Tabelle).

Am 15. März wurden die Ergebnisse im Magnus-Haus der Deutschen Physikalischen Gesellschaft in Berlin der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Leider war die Projektlaufzeit sehr kurz, so dass nur erste Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet werden konnten. Die Projektmitglieder haben jedoch die Hoffnung, dass eine fortgesetzte Förderung durch die »Deutsche Stiftung Friedensforschung« in den nächsten Jahren zustande kommt. Im folgenden wird eine Auswahl der Projektergebnisse einem friedenswissenschaftlich interessierten Adressatenkreis vorgelegt.2

Die Rüstungsdynamik setzt sich fort

Auch zehn Jahre nach dem Ende des Ost-West-Konflikts lässt sich kein Bild einer nachhaltigen globalen Abrüstung zeichnen. Vielmehr erfährt die Rüstungsdynamik neue Belebung. Grund ist der Versuch einiger insbesondere westlicher Staaten, allen voran die USA, militärische Überlegenheit mittels qualitativer Vorteile zu sichern oder auszubauen. Technologische Innovation und ihre Integration in moderne Rüstungstechnologie nehmen hierbei eine bedeutende Rolle ein. In den Köpfen vieler militärischer und politischer Eliten hat sich die in der Wissenschaft viel beschriebene und umstritten diskutierte »Revolution in Military Affairs« (RMA) bereits vollzogen. Mit ihr, so die Hoffnung in den Planungsstäben, eröffnen sich neue Horizonte bei der militärischen Bearbeitung von weit weniger klar definierten Sicherheitsproblemen und Konfliktszenarien. Dieses spiegelt sich in den entsprechenden sicherheitspolitischen und strategischen Konzepten der führenden westlichen Staaten wider.

Anmerkungen

1)Beschreibungen, Briefing Papers und Ergebnisse der Projekte sind zu finden unter: www.fonas.org/prk

2) Die vollständigen Kurzzusammenfassungen sowie die Endberichte der Projekte sind bei den jeweiligen Kontaktpersonen zu bestellen.

zum Anfang | Rahmenprojekt: Methoden, Kriterien und Konzepte für präventive Rüstungskontrolle

von Götz Neuneck und Christian Mölling

Das Rahmenprojekt hatte die Aufgabe, Randbedingungen und mögliche Verfahren des Konzeptes präventiver Rüstungskontrolle zu untersuchen. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Projekten des Projektverbundes sollte, auf der Basis von Kriterien, ein allgemeines Bewertungsverfahren erarbeitet werden. Hierin wird eine wichtige Grundlage für die systematische Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) gesehen. Die RTFA zielt darauf ab, in der Entwicklung befindliche Technologien im Hinblick auf ihr jeweiliges Rüstungspotenzial und mögliche Gefahren zu untersuchen.

Modelle und Praxis der Rüstungsdynamik

Ausgangspunkt der Überlegungen war, dass eine effektive Rüstungskontrolle in hohem Maße abhängig ist von der Kenntnis der Rüstungsdynamik. Dieser Begriff bezeichnet jene Faktoren und Zusammenhänge, welche die Rüstung vorantreiben und die Entwicklung spezifischer Technologien und deren Anwendungen ermöglichen und charakterisieren. Zunächst zeigt sich, dass die Formen und Charakteristika der Rüstungsdynamik epochalen Veränderungen folgen. Konstatiert werden muss ein sich stetig wandelnder Wirkungszusammenhang von Wissenschaft, Technologie, Produktionsverfahren und gesellschaftlicher Organisation. Folgende vier idealtypische Dimensionen oder Kategorien sind für die wissenschaftliche Analyse relevant: Politik/Gesellschaft, Ökonomie, Militär und Technologie. Diese Dimensionen stehen zwar in Wechselwirkung zueinander, sie führen zunächst jedoch ein unterscheidbares »Eigenleben« mit eigenen Regeln und eigener Logik.

Die Gestalt und Dynamik der Systeme, die rüstungstechnologische Innovationen generieren, können sowohl hinsichtlich dieser Einflussdimensionen und -faktoren als auch in Bezug auf die relevanten Akteure und deren Interessen, die Strukturen und die ablaufenden Prozesse analysiert werden. Kommt man zu der Frage, welches der existierenden Modelle und Erklärungsansätze das System der Rüstungsdynamik mit seinen Elementen adäquat beschreibt und diese in Beziehung zu einander setzt, so muss man feststellen, dass hinreichende Erklärungen nur zu erzielen sind, wenn jene Ansätze, die auf innerstaatliche Faktoren bzw. die erwähnten Analysekategorien abzielen, durch jene, die Rüstungsdynamik aus der internationalen Konkurrenz heraus erklären, ergänzent werden. Ein homogenes Modell, welches nahezu alle jeweiligen rüstungsdynamischen Faktoren aus Politik, Ökonomie, Militär und Technologie einbezieht und zu eindeutigen Aussagen führt, ist derzeit nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass eine Weiterentwicklung der vorhanden Ansätze, mit der diese den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, nicht stattfindet. Diese Feststellung kennzeichnet symptomatisch ein großes Defizit in der theoretisch-konzeptionellen Bearbeitung der Thematik seit den 90er Jahren.

Wandel seit dem Ende des Ost-West-Konflikts

Bei der Betrachtung der Rüstungsdynamik der letzten Dekade zeigt sich ein disparates Bild. Neben dem Ende des Ost-West-Konflikts haben die verschiedenen Effekte der Globalisierung zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren geführt. Generell ist eine Zunahme der Geschwindigkeit bei der (Weiter-)Entwicklung von Rüstungsprodukten durch rüstungstechnologische Innovation zu beobachten. Dies lässt zwar die Rüstungsspirale schneller drehen, kann jedoch nicht zur Bestärkung der These einer RMA herangezogen werden. Richtig scheint hingegen die Annahme, dass der Faktor Technologie derzeit an Bedeutung zunimmt und zu einer Schlüsselvariable für die militärischen Fähigkeiten gerinnt.

Insbesondere der weltweite Rückgang staatlicher Aufwendungen für Rüstung und Verteidigung und somit das Absinken der Nachfrage prägen die Lage auf dem internationalen Rüstungsmarkt. In Folge dessen vollzieht sich ein nachhaltiger struktureller Wandel, der sowohl die Produktionscharakteristika und Industriestruktur des Sektors wie auch den Handel prägt (Internationalisierung, Aquisition & Mergers, Exportdruckerhöhung, Angebotsdiversifizierung). Im Windschatten dieses allgemeinen Abrüstungstrends erlebt die qualitative Rüstungsdynamik einen neuerlichen Aufschwung: Im Vergleich zu den Gesamtausgaben für Verteidigung sanken die Ausgaben für F&E der wichtigsten Länder nur in geringerem Maße. Man kann eindeutig von einer relativen Betonung der qualitativen Rüstung und Modernisierung sprechen.

Die Entwicklung im technologischen Bereich ist insbesondere gekennzeichnet durch zunehmende Möglichkeiten und Potenziale, die aus der zivilen Forschung resultieren. Die wichtigen Rüstungstechnologien der Zukunft sind Dual-Use-Technologien mit zivilem Ursprung. (Dies gilt insbesondere für die Biotechnologie, Informationsverarbeitungstechnologien, Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Weltraumtechnologien und die Familie der Mikro- bzw. Nanotechnologien). Entsprechend ist abzusehen, dass militärrelevante Vorgänge erst in der Phase der Anwendungsforschung oder zu einem noch späteren Zeitpunkt offiziell als militärische Forschung deklariert werden. Hier eröffnet sich ein Forschungsproblem für die präventive Rüstungskontrolle, da dem Ziel der PRK, frühest möglich Einblick in die relevante Forschung zu gewinnen, sowohl das Argument der Geheimhaltung aus Wettbewerbsgründen als auch der Verweis auf den »offensichtlich« rein zivilen Charakter der Forschung entgegenstehen.

Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und Leitbilder haben sich gewandelt und diversifiziert. Das Ende des Kalten Krieges bedeutete auch den Zusammenbruch der eindimensionalen Bedrohungswahrnehmung zwischen Ost und West. An dessen Stelle tritt eine teilweise unspezifische Ansammlung potenzieller Risiken. Das neue Leitbild und die Realität des militärischen Krisenmanagements bzw. der Interventionsfähigkeit hat alte Szenarien in den Hintergrund treten lassen. Dieser Perspektivwechsel hat wesentlichen Einfluss auf künftige Anforderungen an westliche Streitkräfte. Hinzu tritt ein gradueller Wandel der antizipierten Basis militärischer Stärke durch die Betonung qualitativer Elemente gegenüber quantitativen. Eine Folge der Perzeption von Qualität als einem wichtigen Schlüssel zu militärischer Überlegenheit ist die Ausweitung bzw. »Vorverlagerung« der Einflussfaktoren der Rüstungsdynamik in den Bereich der F&E/E.

Auf der militärischen Ebene eröffnet die Umsetzung der Prämisse von technologischer Überlegenheit zum einen die Aussicht auf den effektiveren Einsatz der Kräfte (force multiplying). Zum anderen wird die Abhängigkeit moderner Streitkräfte und Strategien von Hochtechnologiekomponenten und ihrer Vernetzung erhöht. Waffensysteme in modernen Armeen sind zunehmend nicht mehr als einzelne Einheiten zu sehen, sondern sind in elektronische Verbünde einbezogen, die, beginnend mit der Aufklärung über die Kommunikation und Führung bis hin zum Einsatz von Präzisionswaffen komplexe Netzwerke umfassen.

Weniger der fehlende Wille denn die leeren Kassen der Verteidigungsministerien verhindern derzeit in den meisten Ländern eine lückenlose Umsetzung neuer technologischer Innovationen in Rüstungstechnologien. Doch ist festzuhalten, dass die Rüstungsdynamik durch die Vorwegnahme neuer Szenarien und die darauf reagierenden neuen Rüstungsprogramme und Strategien, die zunehmend auf die Integration von High-Tech-Elementen setzen, angeheizt wird. Das Denken in Kategorien eines »virtuellen Wettrüstens« beginnt bereits im Bereich militärischer F&E/E neuer Waffen. Diese Entwicklung ist insbesondere in Staaten zu beobachten, die über eine hochmoderne Industrie- und Forschungsinfrastruktur verfügen. Hierbei spielen die USA eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Definition der technischen Notwendigkeiten.

Rüstungskontrolle vor neuen Herausforderungen

Eine Bilanz des vergangenen Jahrzehnts zeigt, dass Rüstungskontrolle zunehmend als überholtes Konzept angesehen wird. Dies geschieht auch und gerade, weil es die Staatengemeinschaft unterlassen hat, die Rüstungskontrolle den neuen Herausforderungen der Rüstungsdynamik anzupassen. So zielen die bestehenden Verträge in ihrer Mehrzahl auf vorhandene militärische Potenziale ab. Prognostizierbare oder bereits fest geplante qualitative Entwicklungen und Kapazitätserhöhungen werden in der Regel nicht berührt. Diese sind jedoch Gegenstand strategischer Kalkulationen in den Planungsstäben.

Das vormals globale Szenario der Rüstungskontrolle ist in diverse regionale Szenarien zerfallen. Ob dies die Kontrolle erschwert oder vereinfacht, kann nicht abschließend beantwortet werden. Klar ist jedoch, dass in vielen Regionen die Kontrolle von entstehenden Rüstungspotenzialen bisher noch gar nicht auf der Tagesordnung steht.

Immer deutlicher tritt das Problem zutage, Schlüsselstaaten wie die USA, Nord Korea, Indien oder den Iran in die Bearbeitung der Rüstungskontrollproblematik einzubeziehen. Ein zentraler Akteur sind die USA, deren Unilateralismus diverse, dringend notwendige globale Vereinbarungen erschwert.

Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob die internationale Gemeinschaft Rüstungskontrolle weiter als effektives Instrument der Friedens- und Sicherheitspolitik begreift und sie erhalten bzw. ausbauen will. Ist internationale Rüstungskontrolle weiterhin gewünscht, so muss sie an die neuen Herausforderungen angepasst werden. In dieser Situation sind Konzepte für eine nachhaltige Rüstungskontrollpolitik der Zukunft gefragt.

PRK als eine Antwort

Die Entwicklung der Rüstungsdynamik und die Defizite der bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen sind Grund genug für die Suche nach systematischen Beschränkungsmöglichkeiten rüstungstechnologischer Innovation. Präventive Rüstungskontrolle (PRK) zielt als eine Variante bzw. Weiterentwicklung der qualitativen Rüstungskontrolle darauf ab, rüstungstechnologische Innovationen zu minimieren, die als nachteilig für internationale Sicherheit und Frieden bewertet werden.1

Die Begründung der Notwendigkeit von PRK liegt in einem erweiterten Verständnis von Rüstungskontrolle. Die klassische Rüstungskontrolle (und Abrüstung) basiert auf der Verregelung des Besitzes, des Erwerbes und der Anwendung von Waffen und Gerät. Nun sollen die zeitlich vorgelagerten Prozesse der F&E/E in den Blickpunkt gerückt werden. Diesem Bereich der Rüstungsinnovation ist in der Vergangenheit wenig Beachtung geschenkt worden. In Einzelfällen reichen zwar Verträge in die Frühphase der Rüstungsinnovation hinein – ohne jedoch in jedem Falle substanzielle und dauerhafte Effekte zu haben. Eine Fortentwicklung in Form eines umfassenden Ansatzes ist bis heute ausgeblieben.

PRK will noch nicht bestehende, aber infolge rüstungstechnologischer Innovation in absehbarer Zukunft mögliche, militärische und anderweitig Gefahren induzierende Konsequenzen durch die Steuerung, möglicherweise auch Blockierung bestimmter Entwicklungsstränge frühzeitig verhindern oder bereits stattgefundene Stationierungen qualitativ begrenzen.

Es soll zunächst die Beurteilung von militärrelevanter F&E/E ermöglicht werden. Hierzu ist ein Katalog von Kriterien entwickelt worden. Auf dessen Grundlage soll die sogenannte Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) rüstungsrelevante Entwicklungen darstellen und bewerten. Das Ergebnis dieser Abschätzung bildet die Grundlage für die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zur präventiven Rüstungskontrolle in Bezug auf die jeweilige Technologie.

Kriterien der PRK

Mit der Beurteilung von Technologien, die sich im Stadium der F&E/E befinden, wird versucht nachzuweisen, dass eine Technologie rüstungsrelevant ist, dass, gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft, nachteilige Folgen sowie problematische Nutzungspotenziale konkret durch diese Technologie zu erwarten sind und welche dies sind. Den Bewertungsmaßstab für diesen Entscheidungsprozess bildet ein Satz von Kriterien. Hierbei orientiert sich der Projektverbund nicht allein an der militärischen Dimension von Sicherheit. Vielmehr gehen wir von einem friedens- und sicherheitspolitischen Leitbild aus, welches versucht, neben den klassischen Kriterien (Kriegsverhinderung, Schadensvermeidung, Kostenverminderung) Aspekte nachhaltiger Entwicklung und menschlicher Sicherheit aufzunehmen.

Dies spiegeln insbesondere die Kriterien wider, welche die »Gefahrenvermeidung für nachhaltige Entwicklung« zum Maßstab erheben. Hierunter fallen neben den Gefahren für das Individuum und seine Umwelt als natürliche Lebensgrundlage auch die Bedrohungen für gesellschaftliche und politische Systeme sowie für die gesellschaftliche Infrastruktur. Durch den Begriff der Entwicklung wird der Bewertungshorizont über die Gegenwart hinaus auf die Zukunft erweitert und erfordert eine langfristige Perspektive bei der Betrachtung der Technologien.

Eine zweite Gruppe zielt auf die »Effektivierung der bestehenden und zukünftigen Instrumente der Rüstungskontrolle« in Form von Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen sowie bestehenden Völkerrechtsnormen, insbesondere denen des Kriegsvölkerrechts. Zentral ist auch die besondere Ächtung der Massenvernichtungswaffen. Eine letzte Gruppe betont die Notwendigkeit des »Erhaltes und der Förderung von Stabilität und internationaler Sicherheit«,welche insbesondere durch die Vermeidung qualitativer Aufrüstung sowie horizontaler oder vertikaler Proliferation/Diffusion von rüstungsrelevanten Technologien, Materialien oder von Wissen charakterisiert wird.

Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung

Der Bewertungsprozess selbst wird als Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung (RTFA) bezeichnet. Er orientiert sich an folgenden Punkten:

1. der hypothetischen Möglichkeit eines negativen Einflusses einer Technologie gemäß der Kriterien als Ausgangspunkt der Überprüfung/Abschätzung

2. dem Realisierungsstand, den die Technologie erreicht hat

3. der Absehbarkeit der Realisierungswahrscheinlichkeit der Technologie

4. den Realisierungsfolgen, beschrieben in Anlehnung an die Kriterien

Für Punkt 1 und in begrenztem Maße für Punkt 4 kann auf einen vorhandenen Bewertungsmaßstab in Form der Kriterien zurückgegriffen werden. Ein solcher Maßstab ist für die Bestimmung der Realisierungswahrscheinlichkeit bisher nicht detailliert vorhanden. Die Ergebnisse der Einzelprojekte werden unter diesem Gesichtspunkt abschließend bewertet, um zusätzliche Anhaltspunkte für Maßstäbe zu erhalten. Sowohl für die Abschätzung der Realisierungswahrscheinlichkeit als auch für die Prognose der Realisierungsfolgen bedarf es eines systematischen Analysemodells, mit dessen Hilfe die realen Vorgänge innerhalb der spezifischen Rüstungsdynamik, in welche die Technologie involviert ist, bewertet werden können. Die oben benannten methodischen wie konzeptionellen Defizite sind in diesem Projekt zwar erkannt, jedoch nicht abschließend gelöst worden. Für die bisher vorgenommene RTFA im Rahmen der Einzelprojekte steht zunächst eine Liste mit Leitfragen zur Verfügung, die versucht, auf die allgemein wichtigsten Faktoren aufmerksam zu machen. Analyse, Gewichtung und Bewertung sind den Analysten überlassen.

Will man die Vergleichbarkeit der Ergebnisse garantieren, ist für die Zukunft jedoch ein Analyse-Instrument unabdingbar, welches übertragbar ist auf eine große Zahl von Einzelfällen, und welches die relevanten Faktoren, deren wechselnde Gewichtungen und die resultierende Dynamik sicher abbildet.

Die Konsequenz: PRK umsetzen, Forschung stärken

Die verstärkte Hinwendung der friedenswissenschaftlichen Forschung zu den Konfliktursachen hat den Bereich der Rüstungsdynamik mit seinem konfliktverschärfenden Potenzial wie auch die Rüstungskontrolle mit ihren Möglichkeiten, entsprechende Konflikte einzuhegen und zu bearbeiten, in den Hintergrund treten lassen. Erst die Debatten um NMD und die Bio-Waffen lassen die Aufmerksamkeit auf dieses Feld zurückkehren, das, in Folge des beschriebenen Wandels, ein bislang wenig verstandenes Konfliktpotenzial birgt. Eine zentrale Herausforderung in diesem und anderen Feldern ist die Prävention. Mit der Betonung dieses Prinzips reiht sich die Rüstungskontrollforschung in die friedenswissenschaftlichen Prämissen und Ergebnisse der Nachbarwissenschaften ein.

Die hier in Kürze dargebotenen Ergebnisse, insbesondere die aufgezeigten Probleme, legen ein beherztes politisches Handeln nahe. Die Umsetzung der folgenden Empfehlungen dürfen auch als Prüfstein für die Aussage der Bundesregierung verstanden werden, präventive Rüstungskontrolle als Teil einer sicherheits- und friedenspolitischen Gesamtstrategie zu verfolgen. Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Bemühungen auf internationaler Ebene.

Zum einen ist die Einrichtung eines Registers für militärische Forschung Entwicklung und Erprobung, angesiedelt bei den Vereinten Nationen, angeraten. Hier sollen systematisch und öffentlich zugänglich alle relevanten Aktivitäten erfasst und ausgewertet werden.

Darüber hinaus macht die Prävention im Rahmen der Rüstungskontrolle nur Sinn, wenn sie als Prinzip systematisch in bestehende und zukünftige Rüstungskontrollvereinbarungen eingebracht wird. Dies bedeutet sowohl, sich stark zu machen für entsprechende Anpassungsklauseln in den betroffenen Verträgen, wie auch den Versuch zu unternehmen, die Staatengemeinschaft für die rein friedliche Nutzung der Technologien und Forschungsergebnisse zu gewinnen.

Ein internationales Frühwarnkomitee »Rüstung, Wissenschaft, Technologie und internationale Sicherheit« bei den Vereinten Nationen soll Informationen und Analysen sowie Prognosen zur Rüstungsdynamik und Rüstungstechnologie-Folgenabschätzung bereitstellen. Solch eine Gruppe könnte zum einen Kontakt zu weltweiten Analyseeinheiten halten, die sich mit Rüstungsdynamik beschäftigen. Zum anderen könnten hochrangige WissenschaftlerInnen dem Sicherheitsrat bzw. dem Department of Disarmament Affairs zuarbeiten bzw. diese beraten.

Grundlage für die hinreichende Bearbeitung des Themas

Rüstungskontrolle/Rüstungsdynamik sind sowohl die inhaltliche Forschung zu speziellen Technologien wie auch die Arbeiten zur Methodik und Konzeption sowie den Umsetzungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur präventiven Rüstungskontrolle. Mit Ende der Förderung des Projektverbundes Präventive Rüstungskontrolle findet nach unserem Kenntnisstand in Deutschland keine unabhängige Forschung zur rüstungstechnologischen Innovation und PRK mehr statt. Auch im Ausland stellen solche Studien eher die Ausnahme dar. Dem entsprechend wird dringend geraten, die entstehende Lücke zu füllen und eine kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet präventiver Rüstungskontrolle und technologischer Krisenprävention zu gewährleisten und substanziell zu fördern.

Anmerkungen

1) Siehe dazu G. Neuneck/R. Mutz (Hrsg.) (2000): Vorbeugende Rüstungskontrolle, Baden-Baden.

Dr. Götz Neuneck und Dipl. Soz.-Wiss. Christian Mölling c/o IFSH Falkenstein 1, eMail: neuneck@public.uni-hamburg.de

zum Anfang | Fallbeispiel: Relevanz der Biotechnologie für die Bio-Waffen-Konvention

von Kathryn Nixdorff, Mark Hotz, Dagmar Schilling und Malcolm R. Dando

Die »Biologische und Toxinwaffenkonvention« (BTWC) war das erste internationale Übereinkommen, das eine ganze Klasse von Massenvernichtungswaffen verbannt hat. Der Artikel I der Konvention enthält umfassend formulierte Verbote für alle denkbaren Situationen: „Each State Party to this Convention undertakes never in any circumstances to develop, produce, stockpile or otherwise acquire or retain: 1. Microbial or other biological agents, or toxins whatever their origin or method of production, of types and in quantities that have no justification for prophylactic, protective or other peaceful purposes 2. Weapons, equipment or means of delivery designed to use such agents or toxins for hostile purposes or in armed conflict.“

Es wurden jedoch keine effektiven Verifikationsmaßnahmen in die Konvention inkorporiert. Dies lag zum Teil an den Schwierigkeiten bei Verhandlungen über solche Maßnahmen, aber auch an der falschen Vorstellung, dass biologische Waffen (BW) aus militärischer Sicht in ihrer Nutzbarkeit limitiert seien. BW (speziell die Verursacher von Infektionskrankheiten) sind aufgrund ihrer Eigenschaften schwer einschätzbar; ihre Effekte können nicht so präzise wie bei anderen Waffenarten vorausgesagt werden und sie können leicht außer Kontrolle geraten.

Zwischenzeitlich hat sich die Ansicht über die mögliche militärische Nutzung biologischer Waffen stark verändert. Als die Konvention 1975 in Kraft trat, begann gerade die Revolution in der Biotechnologie: Kurz nach Abschluss der BTWC-Verhandlungen wurde das erste erfolgreiche gentechnische Experiment durchgeführt. Diese Entwicklung wurde bald als potenzielle Bedrohung bei der Kontrolle über biologische Waffen erkannt, und damit entstand die Angst, dass vollkommen neue, für die Kriegführung besser geeignete Arten von Mikroorganismen hergestellt werden könnten. Als Folge erhöhte sich die Forschung im Bereich der biologischen Abwehr, für einige Beobachter sogar exponentiell.

Nach dem Golfkrieg 1991 haben Untersuchungen der United Nations Special Commission (UNSCOM) offenbart, dass der Irak ein bedeutendes BW-Rüstungsprogramm besitzt. Ferner hat der damalige russische Präsident Boris Yeltsin 1992 zugegeben, dass die frühere Sowjetunion in der Zeit von 1946 bis März 1992 ein offensives B-Waffenprogramm durchgeführt hat. Es wird vermutet, dass mindestens zehn weitere Staaten offensive biologische Waffenkapazitäten entwickeln.

Solche Überlegungen erwecken ernsthafte Zweifel an der Effektivität einer biologischen Waffenkonvention ohne unterstützende Verifikationsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang verhandelt zur Zeit eine Ad Hoc Gruppe der Vertragsstaaten über ein Protokoll mit rechtsverbindlichem Charakter, das Verifikationsmaßnahmen beinhaltet und der Konvention hinzugefügt werden soll.

Die Biotechnologie ist ein zentraler Punkt der Debatte über die Verifikationsmaßnahmen. Gemäß der Definition in der Konvention über Biologische Diversität (CBD) umfasst die Biotechnologie „jede technologische Applikation, die biologische Systeme, lebende Organismen, oder deren Derivate verwendet, um Produkte oder Prozesse für einen spezifischen Nutzen herzustellen oder zu modifizieren.“ Im Laufe der letzten drei Jahrzehnte wurde die Biotechnologie durch die Molekularbiologie und die Gentechnik revolutioniert. Diese Techniken besaßen und besitzen immer noch einen großen Einfluss auf so verschiedene Bereiche wie die Medizin oder Lebensmittelkontrolle. Auf der einen Seite können diese Technologien positiv zu Forschungen, die friedlichen Zwecken dienen, sowie zum Verifikationsprozess beitragen. Andererseits allerdings können dieselben Technologien für die Entwicklung und Herstellung von BW missbraucht werden. Die großen Fortschritte in der Biotechnologie erfordern weiter führende Analysen und Beurteilungen, um die negativen Aspekte zu limitieren und die positiven zu fördern.

Das Gesamtziel des Forschungsprojekts war es, neue Entwicklungen in der Biotechnologie zu untersuchen, die eine Relevanz für die Kontrolle von BW besitzen, insbesondere im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zur Stärkung der BTWC. Durch den Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen versprach die intensive Kooperation mit anderen Mitgliedern des Projektverbundes eine bedeutende Rolle bei der Erstellung von Kriterien zu spielen, die besonders relevant für PRK sind.

Bezüglich spezifischer Arbeitsziele befasste sich das Vorhaben mit der Analyse neuerer Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie, die in positiver Weise zur Verifikation der BTWC beitragen können, um Transparenz zu fördern und Vertrauen im Verifikationsregime aufzubauen. In diesem Zusammenhang wurden experimentelle Studien durchgeführt, die zu einer Verbesserung von Nachweisverfahren bei der Identifizierung von Mikroorganismen in problematischen Umweltproben beitragen sollen. Ein weiteres Ziel des Projektes war die Analyse des möglichen Missbrauchs neuerer Entwicklungen in der Biotechnologie für die Produktion von BW, um frühzeitig – bereits im Forschungsstadium – vor gefährlichen Entwicklungen warnen zu können. Schließlich wurden auch vergleichende Analysen zur Verifikation in der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und der BTWC erstellt um beurteilen zu können, inwieweit die BTWC der bewiesenen Effektivität der CWC gleicht.

Erste Ergebnisse

  1. Analyse neuerer Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie bezüglich ihrer Nutzbarkeit für die Verifikation von biologischen Waffen

Verschiedene für die BTWC relevante Schlüsseltechnologien wie die Gentechnik, die Polymerasekettenreaktion (PCR), Genomanalysen und Methoden zur Nukleotidsequenzierung wurden auf ihre Nutzbarkeit für die biologische Forschung hin untersucht. Obwohl verschiedene Entwicklungen als potenziell nützlich für die Verifikation von BW angesehen wurden, wurde ein neues Verfahren in molekularer Typisierung, genannt »multilocus sequence typing« (MLST), aufgrund seines großen Potenzials besonders hervorgehoben. Mit diesem relativ einfachen molekularbiologischen Verfahren können infektiöse Mikroorganismen eindeutig identifiziert und die Herkunft der Erreger sowie mögliche Mutationen bzw. Manipulationen der Mikroorganismen aufgespürt werden. Dadurch kann diese Methode einen bedeutenden Beitrag zur Bildung von Vertrauen in ein BTWC-Verifikationsprotokoll leisten und Transparenz fördern.1

  1. Experimentelle Untersuchungen zum Nachweis von Mikroorganismen aus Umweltproben unter Anwendung der Polymerasekettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR)

Die Polymerasekettenreaktion ist eine der am häufigsten angewandten Methoden in der Biotechnologie und kann sowohl bei der Identifizierung von Organismen als auch bei Untersuchungen auf dem Gebiet der Biodiversität und komplexen ökologischen Systemen eingesetzt werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Veröffentlichungen, bei denen in erster Linie störende Substanzen in klinischen und natürlichen Proben zu einer Inhibierung der PCR geführt haben. Eine sehr vielversprechende Methode, die zunehmend Anwendung bei der Aufkonzentrierung und Aufreinigung von Umweltproben für die PCR findet, stellt die »immunocapture-PCR« (IC-PCR) dar. Bei dieser Methode werden Antikörper verwendet, die gegen Oberflächenantigene von Mikroorganismen gerichtet sind. Diese Antikörper sind konjugiert mit paramagnetischen »beads«, welche dazu dienen, mit Hilfe eines Magneten, Mikroorganismen aus einer Probe zu »fischen«. Dieser Vorgang führt zu einer Aufkonzentrierung der Mikroorganismen und ermöglicht auf dieser Weise das Entfernen von inhibitorischen Substanzen. Die Mikroorganismen können dann direkt durch die PCR endgültig identifiziert werden.

In dem Projekt wurde diese Methode in einem Modellsystem unter Anwendung von spezifischen und generischen Antikörpern zur Isolierung und Aufreinigung von Mikroorganismen in Umweltproben ausgetestet. Es konnte gezeigt werden, dass spezifische Antikörper gegen eine Antigendeterminante, wie sie nur in einzelnen Mikroorganismen zu finden ist, zu einem »Herausfischen« dieser Mikroorganismen aus einem Gemisch mit anderen Mikroorganismen geführt hat. Außerdem konnten mit Hilfe von generischen Antikörpern gegen eine Antigendeterminante, die bei einer Vielzahl von Mikroorganismen vorkommt, gleichzeitig mehrere verschiedene Bakterien aus einem Gemisch isoliert werden. Die Bakterien wurden anschließend in einer Multiplex-PCR identifiziert. Die optimalen Bedingungen für die Anwendung dieser Methode müssen jedoch noch weiter ausgearbeitet werden.

Analyse des möglichen Missbrauchs der Biotechnologie für die Produktion von BW

Seit der Entwicklung des »genetic engineering« wurden vier Kategorien der Manipulation oder Modifikation von Mikroorganismen in Bezug auf den Missbrauch für die Produktion von BW zum Gegenstand der Diskussion:

  • der Transfer von Antibiotikaresistenz in Mikroorganismen;
  • die Modifikation der Antigendomänen von Mikroorganismen;
  • die Modifikation der Stabilität der Mikroorganismen gegenüber ihrer Umwelt und
  • der Transfer pathogener Eigenschaften in Mikroorganismen.

In der Projekt-Studie wurde eine wissenschaftlich fundierte Analyse des aktuellen Gefahrenpotenzials dieser Manipulationen im Hinblick auf die Produktion verbesserter BW durchgeführt. Es wurden drei Beispiele von Forschungsaktivitäten aus der laufenden Wissenschaftsliteratur für eine tiefer gehende Analyse ausgewählt:

  • Erstellung von genetischen Profilen für die Identifizierung von Mikroorganismen,
  • Transfer von Antibiotikaresistenz in Bacillus anthracis (dem Verursacher von Anthrax),
  • Transfer von Virulenz-Genen in Bacillus anthracis.

Anhand dieser drei Beispiele wurde das Modell einer konstruktiven und prospektiven Friedensethik angewendet, um eine gerechte Beurteilung über die Missbrauchsgefahr der Forschungsaktivitäten zu treffen. Dabei wurden sowohl Regeln der Güterabwägung als auch Regeln der Entscheidung unter Ungewissheit eingeführt und diskutiert.2

In diesem Zusammenhang wurde auf die Verantwortung der Forscher besonders hingewiesen. Die Notwendigkeit der Ausbildung von Fachleuten und Studierenden, die in BW-relevanten Gebieten arbeiten, über die Konvention und das Verifikationsprotokoll wurde angesprochen. Aus dieser Diskussion entwickelte sich eine Kooperation mit der Federation of American Scientists, die intendiert, ein solches Unterrichtsprogramm aufzubauen.

Vergleichende Analyse von Verifikation in der chemischen Industrie unter den Bestimmungen der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und in der biotechnologischen Industrie unter den Bestimmungen des vorläufigen Verifikationsprotokolls der BTWC

Die Analyse beginnt mit einer Darstellung des Problems fehlender effektiver Verifikationsmaßnahmen in der BTWC und beschreibt anschließend, wie das Verifikationsproblem der CWC gelöst wurde. Ein Hauptelement diesbezüglich war die Verantwortung der Regierungen und der chemischen Industrie, eine zwingende CWC auszuhandeln. Das selbe Engagement fehlt offensichtlich bei den Verhandlungen über das BTWC-Protokoll, insbesondere von Seiten der US-Regierung und der pharmazeutischen Industrie in den USA.

Eine Analyse über die Natur der modernen biotechnologischen Industrie versucht auf einige Hauptunterschiede im Vergleich zur Natur der chemischen Industrie hinzuweisen, um die Problematik der Verhandlungen über das Verifikationsprotokoll der BTWC zu verdeutlichen. Ein wichtiger Punkt wurde hervorgehoben: Vertrauen in die Willensfähigkeit eines Mitgliedsstaates kann nicht entstehen, weil alle relevanten Aktivitäten von der internationalen Organisation überwacht werden. Dieser Punkt wird in Diskussionen über die CWC oft übersehen, ist aber für das Verstehen der Verifikationsmechanismen essenziell. In Bezug auf die Verifikation der BTWC ist es wichtig zu erkennen, dass das (zugegebenermaßen) weniger perfekte Verifikationssystem der CWC zur allgemeinen Zufriedenstellung der internationalen Gemeinschaft implementiert wurde.3

Erste Empfehlungen

  • Es wurde festgestellt, dass bestimmte neue Entwicklungen in der Biotechnologie sehr nützlich für Verifikationsprozesse sein können, um Transparenz zu fördern und Vertrauen in die BTWC zu schaffen. Wegen der rapiden Entwicklungen in der Technologie besteht jedoch ein kontinuierlicher Bedarf an Forschung und Analyse derer, die am effektivsten verwendet werden können. Eine Unterstützung fortgeführter, wissenschaftlich basierter Analysen über nützliche Methoden mit Vorschlägen für Verbesserungen ist essenziell.
  • Der mögliche Missbrauch der Biotechnologie für die Produktion von BW ist eine Tatsache, die nicht ignoriert werden kann und die heutzutage die deutlichste Gefahr von Massenvernichtungswaffen darstellt. Der neueste Bericht über die zufällige Herstellung eines »Killerpockenvirus« betont diese Gefahr. Kriterien für die PRK verdeutlichen den Bedarf, Entwicklungen in einem frühen Prozess zu überwachen, das bedeutet, bereits im Forschungsstadium. Da sich die Technologie in diesem Bereich mit großen Schritten vorwärts entwickelt, ist dies eine große Aufgabe und dafür wird eine besondere Bemühung in strenger Überwachung benötigt. Eine Unterstützung zur Durchführung dieser Analysen, die zur Frühwarnung viel beitragen können, ist unbedingt erforderlich.
  • Möglicherweise wird noch in diesem Jahr ein Protokoll für die BTWC vereinbart. Dies wird kein so starkes Verifikationsregime sein, wie es von vielen Seiten gewünscht wird. Es wird jedoch eine zusätzliche Beschränkung der Proliferation darstellen, die schrittweise noch verbessert werden kann. Die Lösung ist es, ein weitreichend akzeptiertes und effektiv implementiertes Protokoll zu erhalten. Es ist essenziell, einen Abschluss zu erreichen, bei dem das Protokoll von Politikern und Wissenschaftlern gleichermaßen verstanden und akzeptiert wird.

Anmerkungen

1) Siehe Nixdorff, K./Hotz, M./Schilling, D. (2000): Cooperative measures to build confidence in the BTWC regime and the responsibility of scientists. In: PRK Briefing Paper Nr. 3.

2) Siehe in: Nixdorff, K/Bender, W.: Ethics of university research, biotechnology and potential military spin-off. In: Zanders, J.P. (ed.): Ethics and Norms in Chemical and Biological Weapons Research, Minerva, Special Edition (Veröffentlichung im Herbst 2001 vorgesehen).

3) Siehe in: Dando, M.R. (2000): Preventive Arms Control: The BTWC Regime. In: PRK-Briefing Paper Nr. 2.

Prof. Dr. Kathryn Nixdorff, Institut für Mikrobiologie und Genetik, TU Darmstadt, Schnittspahnstr. 1064287 Darmstadt nixdorff@bio.tu-darmstadt.de (Projektleiterin), Dipl. Biol. Mark Hotz, Dipl. Biol. Dagmar Schilling, Institut für Mikrobiologie & Genetik und IANUS, TU Darmstadt; in Kooperation mit Prof. Malcolm R. Dando, Department of Peace Studies, Bradford University, UK

zum Anfang | Fallbeispiel: Raketenabwehrsysteme und internationale Sicherheit

von Tom Bielefeld und Götz Neuneck

Die Debatte um die Einführung des geplanten Raketenabwehrsystems »National Missile Defense« (NMD) hat sich im vergangenen Jahr intensiviert. Ausgangspunkt der US-Anstrengungen zur Schaffung einer Raketenabwehrkapazität ist nach wie vor die (umstrittene) These, dass angesichts fortschreitender Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen die Einführung einer aktiven Abwehr gegen ballistische Raketen nötig sei. Präsident Clinton hatte in einer Rede am 1. September 2000 die endgültige Endscheidung über die Stationierung des umstrittenen NMD-Systems seinem Amtsnachfolger überlassen, u.a. weil die Technologie insbesondere im Zuge der Tests des letzten Jahres sich als unreif herausstellte.1 Mit dem Antritt der Bush-Administration Anfang 2001 wurde die Debatte neu belebt. Eine eigene realistische Konzeption hat die Bush-Administration bis jetzt noch nicht vorgelegt. Klar scheint lediglich, dass die Verbündeten mit einbezogen werden sollen; unklar bleibt, wie ein Raketenkonzept aussehen könnte, d.h. welches Gut gegen welche Bedrohung mit welchen Mitteln geschützt werden soll und mit welchen sicherheitspolitischen und finanziellen Kosten zu rechnen ist.

Die mögliche Einführung des landesweiten Raketenabwehrsystems »National Missile Defense« (NMD) durch die USA hat weltweit zu heftigen Diskussionen geführt. Russland und China, aber auch europäische Staaten haben ernste Bedenken gegen NMD geäußert, insbesondere weil befürchtet wird, ein Aufweichen bzw. die Abschaffung des ABM-Vertrags von 1972 könne den weltweiten Rüstungskontrollprozess beenden und zu neuen, regionalen Rüstungswettläufen führen.

Das Projekt hat sowohl die politischen als auch die technischen Aspekte der Diskussion um NMD analysiert.2 Ziel war es einerseits, am Beispiel des ABM-Vertrages die präventive Funktion eines klassischen Rüstungskontrollvertrags im Laufe der fortschreitenden technisch-wissenschaftlichen Entwicklung zu untersuchen. Andererseits galt es, die Konsequenzen einer möglichen Stationierung von NMD für die internationale Sicherheit und Stabilität, die weitere strategische nukleare Abrüstung und die Rüstungskontrolle (START-Prozess) abzuschätzen. Mögliche Modifikationen des ABM-Vertrags wurden vorgeschlagen. Mit einbezogen wurden auch die rüstungskontrollpolitischen Auswirkungen der Entwicklung und Stationierung von taktischen Abwehrsystemen (TMD), sowohl im Hinblick auf ihre mögliche Vernetzung mit dem NMD-System als auch im Kontext regionaler Sicherheitspolitik. Die technische Dimension der Raketenabwehrdebatte, insbesondere die vorgeschlagenen NMD- und TMD-Technologien und die möglichen offensiven Gegenmaßnahmen, wurden untersucht und bewertet. Zudem wurde das NMD-Testprogramm intensiv analysiert. Alternative Abfangkonzepte wurden einer ersten Bewertung unterzogen. In einer kurzen Bestandsaufnahme wurden zudem die technischen Aspekte der gegenwärtigen und zukünftigen Raketenbedrohung aufgezeigt.

Bedrohungsszenarien

Die Entwicklung von NMD als strategischem Abwehrsystem gegen begrenzte Raketenangriffe wird begründet mit Bedrohungsszenarien nach denen

  • sogenannte »besorgniserregende Staaten« wie Nord-Korea, Iran oder Irak in wenigen Jahren die Fähigkeit zum Bau von Langstreckenraketen erlangen könnten und so in der Lage wären, das Territorium der USA mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) zu bedrohen;
  • versehentliche oder nicht autorisierte Angriffe mit wenigen Raketen von russischem oder chinesischem Boden ausgehen könnten;
  • Terrorgruppen die Kontrolle über einzelne Raketen mit MVW erlangen könnten und damit in der Lage wären, die USA zu erpressen.

In der Diskussion um eine europäische Beteiligung an strategischen Abwehrsystemen wird zudem angeführt, dass Raketen aus dem Nahen Osten, aufgrund der geringeren Entfernung, Europa früher bedrohen könnten als die USA.

Zu diesen Szenarien kann folgendes festgestellt werden:

  • Gegenwärtig werden weder die USA noch Europa durch mit MVW bestückte Raketen aus Schwellenländern bedroht. Allgemein lässt sich, im Hinblick auf die schrumpfenden Arsenale Russlands und die Abschaffung ganzer Klassen von Raketen in den vergangenen Jahren, sogar eine deutliche Abnahme der Raketenbedrohung erkennen. Die gegenwärtige Entwicklung der technischen Kapazitäten der Schwellenländer lässt allerdings die Möglichkeit zu, dass einige von ihnen, mit massiver ausländischer Unterstützung, Mittel- und Westeuropa innerhalb des nächsten Jahrzehnts mit Mittelstreckenraketen erreichen könnten. Für den Iran ist eine solche Entwicklung denkbar, für den Irak eher unwahrscheinlich. Die USA werden noch länger außerhalb der Reichweite dieser Staaten bleiben. Jedoch sind überraschende, kurzfristige Entwicklungen in den Raketenprogrammen dieser Staaten nahezu ausgeschlossen, u. a. weil sich solche Fortschritte notwendigerweise in zumindest einigen Testflügen manifestieren müssen, die durch Aufklärungssatelliten beobachtet werden können. Daneben existiert eine zusätzliche technische Hürde, nämlich die Bestückung der Raketen mit MVW, insbesondere mit Nuklearsprengköpfen. Selbst wenn zukünftig »besorgniserregende Staaten« die dazu notwendigen technischen Fähigkeiten erlangen, ist es dennoch extrem unwahrscheinlich, dass sie – selbst im Krisenfall – die USA oder Europa mit MVW angreifen. Ein Grund dafür ist die nukleare Abschreckung.
  • Die Möglichkeit eines versehentlichen oder nicht autorisierten Angriffs aus Russland ist nicht völlig auszuschließen, insbesondere im Hinblick auf die hohe Alarmbereitschaft eines Teils der strategischen Streitkräfte und des stark geschwächten Frühwarnsystems. Aufgrund der russischen Kommandostruktur könnte ein solcher Angriff durchaus mehrere Dutzend Gefechtsköpfe umfassen, nicht nur einige wenige. Im Falle Chinas ist ein versehentlicher Angriff aufgrund eines Fehlalarms gegenwärtig auszuschließen, denn die chinesischen ICBM haben Mobilmachungszeiten von mehreren Stunden.
  • So genannte »irrationale« staatliche oder nichtstaatliche Akteure, die in den Besitz von MVW gelangen, benötigen keine Mittel- oder Langstreckenraketen zu deren Einsatz. Kurzstreckenraketen oder Marschflugkörper, gestartet von Frachtschiffen in Küstennähe, ins Land geschmuggelte B- oder C-Kampfstoffe oder Kernwaffen auf Booten, gezündet in den Häfen von Küstenstädten, stellen technisch weniger aufwändige Mittel zur Erpressung westlicher Regierungen dar. Insbesondere die europäische Geografie und Verkehrsinfrastruktur bietet zahlreiche Transportmöglichkeiten für MVW.

Das NMD-System: Architektur und Gegenmaßnahmen

Das NMD-System soll anfliegende Gefechtsköpfe von ICBM in deren mittlerer Flugphase außerhalb der Erdatmosphäre abfangen, indem ein Abfangflugkörper, das so genannte »Exoatmospheric Kill Vehicle« (EKV), direkt mit dem Gefechtskopf kollidiert und ihn so zerstört. Die dazu notwendigen Informationen über den Raketenstart, die Flugbahn der anfliegenden Gefechtsköpfe sowie über deren Unterscheidung von in der Nähe ausgesetzten Täuschkörpern sollen von Infrarot-Sensoren auf Frühwarn- und Bahnverfolgungssatelliten, bodengestützten Radars sowie IR-Sensoren auf dem EKV bereitgestellt werden.

Diese Systemarchitektur wird, wenn alle Komponenten einwandfrei arbeiten, wahrscheinlich in der Lage sein, einzelne ungetarnte Gefechtsköpfe abzufangen. Allerdings wird das System mit Hilfe von offensiven Gegenmaßnahmen bzw. Penetrationshilfen überwunden werden können.

Zu diesen Gegenmaßnahmen gehört u. a. das Verbergen eines Gefechtskopfs in Wolken von Metallstreifen, die Radarstrahlen reflektieren, die Überforderung des Systems durch den Einsatz von Submunition oder Täuschkörpern sowie die Methode der Anti-Simulation, d. h. das Tarnen eines Gefechtskopfs als Attrappe. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich haben verschiedene Gegenmaßnahmen entwickelt und teilweise in ihre Langstreckenraketen eingebaut. Auch technisch weniger weit entwickelte Staaten wären in der Lage, mit der ersten Generation von Langstreckenraketen effektive Penetrationshilfen zu stationieren. Die Konstruktion von Anti-Simulations-Täuschkörpern oder Submunitions-Behältern ist weniger aufwändig als die Konstruktion der Raketen selbst.

Technische Unterlagen über den ersten NMD-Vorbeiflugtest 1997, die im vergangenen Jahr veröffentlicht und von Ted Postol/MIT ausgewertet wurden, zeigen, dass in den IR-Signalen von Gefechtsköpfen keine Merkmale existieren, die nicht durch einfachste Täuschkörper (gestreifte Ballons) simuliert werden könnten. Dieses Ergebnis, das wir bestätigen können, ist dramatisch, denn es ist für die Funktionsfähigkeit des NMD-Systems entscheidend, dass das EKV die Diskriminierung und Identifizierung des Zielobjekts autonom durchführen kann. Bodengestützte Radaranlagen können zwar bei der Diskriminierung assistieren, sind jedoch alleine nicht ausreichend. Die NMD-Sensoren, auch mögliche zukünftige aktive Sensoren am EKV, sind auf die von den Zielobjekten reflektierte bzw. emittierte elektromagnetische Strahlung angewiesen. Eine Innovation in der Sensortechnik, die das Diskriminierungsproblem bei Anti-Simulation lösen könnte, ist nicht zu erwarten.

Viele der möglichen Gegenmaßnahmen ließen sich lediglich überwinden, wenn anstelle des EKV ein Nuklearsprengkopf eingesetzt wird. Die Einführung von nuklearen Abfangflugkörpern ist gegenwärtig nicht geplant und wäre eine äußerst dramatische Maßnahme.

Das NMD-Testprogramm ist inadäquat. Die bisherigen drei Abfangtests wurden mit so genannten »kooperativen Zielen« durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Informationen über die Eigenschaften und die Flugbahn des Gefechtskopfs während der Tests bekannt waren. Der einzige Täuschkörper, der neben dem abzufangenden Gefechtskopf positioniert wurde, ein runder Ballon, unterschied sich in seiner Form deutlich vom kegelförmigen Gefechtskopf und sendete unter den Versuchsbedingungen ein sechs bis sieben Mal helleres IR-Signal aus als das eigentliche Ziel. Dennoch schlugen zwei der drei Tests fehl.

Die Verwendung kooperativer Ziele und der Verzicht auf den Einsatz echter Gegenmaßnahmen bilden die Hauptkritikpunkte am NMD-Testprogramm. Zu Beginn einer Testreihe ist ein solches Vorgehen zwar üblich, allerdings sollen nach den bisherigen Planungen auch bei den noch verbleibenden 16 weiteren Flugtests bis zur Erststationierung keine realistischen Gegenmaßnahmen zum Einsatz kommen. Daher haben diese Tests als Grundlage für eine Bewertung der technischen Durchführbarkeit des NMD-Projekts, d. h. der Fähigkeit des Abwehrsystems einen realen Raketenangriff abzufangen, keine Aussagekraft.

»Taktische Raketenabwehr«: TMD

Zusätzlich zu NMD befinden sich noch eine Reihe von so genannten Gefechtsfeld-Raketenabwehrsystemen (Theater Missile Defense, TMD) in der Entwicklung.3 Diese haben den Zweck, Truppen und wichtige Einrichtungen bei »Out of Area«-Einsätzen oder Flottenverbände vor Angriffen mit Kurz- und Mittelstreckenraketen zu schützen.

Das geplante mobile landgestützte THAAD-System (Theater High Altitude Area Defense) und das seegestützte NTW-System (Navy Theater Wide) sind ausgelegt für die Verteidigung eines Bereichs von zunächst wenigen 100 km Durchmesser gegen Angriffe mit Mittelstreckenraketen einer Reichweite bis zu 3500 km. THAAD/NTW werden gegenwärtig auch als Systeme diskutiert, die für eine europäische Raketenabwehr eingesetzt werden könnten. Beide Systeme funktionieren, ähnlich wie NMD, durch Kollision eines Abfangflugkörpers mit dem anfliegenden Gefechtskopf außerhalb bzw. in den oberen Schichten der Erdatmosphäre. Sie können zudem mit den Frühwarnsatelliten und Radaranlagen des NMD vernetzt und so in ein nationales Raketenabwehrsystem integriert werden. Dies würde es ihnen auch ermöglichen, ihre theoretischen Schutzbereiche erheblich zu vergrößern, so dass sie damit ein signifikantes strategisches Potenzial erhielten. Das »dünne« NMD-System mit seinen etwa 250 geplanten Abfangflugkörpern könnte durch die Vernetzung mit dem THAAD-System um rund 1300 weitere Abfangflugkörper anwachsen. THAAD und NTW sind jedoch auf ähnliche Weise verwundbar gegen einfache Gegenmaßnahmen wie das NMD-System. Angriffe mit Submunition werden beide Systeme nicht abwehren können. Ihre geplanten Sensorkomponenten und Abfangflugkörper haben zudem noch geringere Fähigkeiten zur Diskriminierung als die des NMD-Systems.

Anders als THAAD und NTW stellen die sogenannten Punktverteidigungssysteme Patriot PAC-3, NAD und MEADS hauptsächlich erweiterte Luftverteidigungssysteme dar, deren Rolle als Raketenabwehrsysteme sich auf den Schutz von Gebieten von wenigen zehn Kilometern Durchmesser gegen Kurzstreckenraketen beschränkt. Sie sind rüstungskontrollpolitisch im Vergleich zu den oben besprochenen Systemen eher unproblematisch. Bei umfassender Vernetzung und Einbeziehung in ein globales Abwehrsystem könnte jedoch ein Mehrschichtsystem geschaffen werden, das durch den ABM-Vertrag verboten ist.

Luft- und weltraumgestützte Laserwaffen

Das luftgestützte Lasersystem ABL soll feindliche Raketen in deren Antriebsphase (Boost-Phase Intercept, BPI), d. h. noch über dem Staatsgebiet des Angreifers abschießen. Stationiert an Bord einer Boeing 747, soll ABL eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern haben. Der erste Testflug ist für 2003 geplant, die Stationierung von bis zu sieben Flugzeugen soll im Jahre 2007 beginnen. Ein weiteres System für das Abfangen von Raketen in der Antriebsphase ist der weltraumgestützte Laser SBL. Für dieses System liegen gegenwärtig lediglich Vorstudien vor, mit der Erststationierung eines SBL-Satelliten kann frühestens im Jahre 2020 gerechnet werden. Die Effektivität beider Systeme lässt sich zur Zeit noch schwer einschätzen. Offizielle US-Analysen sprechen jedoch von noch zu bewältigenden „signifikanten technischen Herausforderungen“. Zudem würde eine massive Stationierung von Weltraumwaffen schwer wiegende sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Konsequenzen nach sich ziehen.

BPI als Alternative?

Seit Anfang letzten Jahres existiert ein Vorschlag unabhängiger Experten für ein Raketenabwehrsystem, das, als Alternative zum NMD, möglichen Bedrohungen aus Schwellenländern begegnen könnte ohne die russischen und chinesischen Offensiv-Kapazitäten zu entwerten. Grundidee dieses Vorschlags ist es, statt einen Abwehrschirm über große Territorien wie die USA oder Europa zu errichten, im Falle einer Krise gewissermaßen einen Deckel über die kleineren, potenziellen Angreiferstaaten zu legen. Ein solches System, das angreifende Raketen noch in der Startphase abfängt, ist technisch attraktiv, weil die beschleunigende, noch intakte Rakete ein großes, leicht zu verfolgendes Ziel bietet. Submunition und Täuschkörper sind noch nicht ausgestoßen, andere Gegenmaßnahmen vergleichsweise aufwändig. Erste Analysen zeigen, dass das Garwin-Postol-BPI-System (Boost-Phase Defense) eine reale Chance hat, auch im Ernstfall, bei Angriffen mit wenigen Raketen, zu funktionieren. Rüstungskontrollpolitisch sind von diesem System wesentlich weniger Nachteile zu erwarten als bei allen übrigen, gegenwärtig diskutierten Abwehrkonzepten, weil große Länder wie Russland und China mit diesem System nicht abgedeckt werden können, kleinere, wie Nord-Korea, hingegen schon.

Raketenabwehr als Antwort auf Bedrohungen?

Das NMD-System sowie THAAD und NTW können mit Hilfe einfacher Gegenmaßnahmen überwunden werden. Jeder potenzielle Angreifer, der in der Lage ist Mittel- oder Langstreckenraketen zu bauen, besitzt die technischen Fähigkeiten zur Konstruktion solcher Penetrationshilfen. Folglich werden weder NMD noch THAAD oder NTW verlässliche Abwehrsysteme gegen mit MVW bewaffnete Raketen darstellen. Verbesserungen der Sensorik werden die Verwundbarkeit des Systems gegenüber offensiven Gegenmaßnahmen nicht verringern. Punktverteidigungssysteme haben eine wichtige Aufgabe in der Abwehr konventioneller Luft- und taktischer Raketenangriffe. Der Einsatz gegen Angriffe mit MVW erfordert aber eine extrem hohe Effektivität des Abwehrsystems, so dass diese Systeme in solchen Szenarien nur von sehr begrenztem Nutzen sein können. Das Garwin-Postol-BPI-System gegen begrenzte Raketenangriffe aus kleineren Staaten wäre noch am wenigsten durch einfache Gegenmaßnahmen zu überwinden. Um den Grad der Verlässlichkeit dieses Konzepts und dessen Grenzen zu bewerten, bedarf es weiterer Studien.

Die technische Analyse der verschiedenen Raketenabwehrkonzepte führt zu der Schlussfolgerung, dass die Stationierung von territorialen Raketenabwehrsystemen wie NMD als Antwort auf mögliche sich entwickelnde Raketenbedrohungen aus Schwellenländern als wenig effektiv anzusehen ist. Aufgrund der geringen Verlässlichkeit können Raketenabwehrsysteme westliche Regierungen weder vor Erpressungsversuchen zuverlässig schützen noch im Krisenfall Handlungs- und Interventionsfreiheit gewährleisten helfen. Hinzu kommt, dass ein Erpresser im Besitz von MVW ohne weiteres auf Raketen als Transportmittel verzichten kann.

Die Stationierung von Raketenabwehrsystemen zum Schutz vor versehentlichen oder nicht autorisierten Raketenangriffen aus Russland und China wäre nicht nur wenig hilfreich, sondern sogar kontraproduktiv. Beide Staaten haben bereits Penetrationshilfen in ihren Raketen installiert. Sollte Russland auf ein US-amerikanisches Raketenabwehrsystem reagieren, indem es den »Launch on Warning«-Status für einen Teil seines Arsenals beibehält, und sollte China im Zuge der Modernisierung der Raketenstreitkräfte eine ähnliche Politik einführen, wäre die Gefahr eines versehentlichen Raketenstarts gestiegen, ohne dass gleichzeitig ein verlässliches Abwehrsystem zur Verfügung stünde.

Das Ende des ABM-Vertrages

Bleibt es bei der Zielsetzung und Architektur von NMD, muss der ABM-Vertrag (1972) modifiziert oder gekündigt werden. Der ABM-Vertrag gilt bis heute als das Kernstück der bipolaren Abschreckung. Eine nukleare Abrüstung, wie sie mit dem START-Prozess begonnen wurde, erschien bisher ohne eine klare Beschränkung von ABM-Systemen kaum denkbar. Eine Reduzierung der strategischen Waffen war stets nur möglich, solange den Beteiligten auch mit der geringeren Anzahl von Nuklearsprengköpfen noch ein wirksamer Gegenschlag als Reaktion auf einen massiven Angriff möglich war. Sobald eine Seite die Fähigkeit erhält, sich mit Raketenabwehrsystemen gegen einen Zweitschlag zu verteidigen, ist diese Stabilität nicht mehr vorhanden. Je stärker die Nukleararsenale also reduziert werden, desto wichtiger ist der Erhalt des ABM-Vertrages.

Das geplante NMD-System verstößt eindeutig gegen den ABM-Vertrag, indem es

  • eine territoriale Verteidigung und nicht nur die einer individuellen Region darstellt,
  • die Abfangstellungen einschließlich der Radaranlagen nicht nur an einem einzigen Ort (single-site, d.h. in einem Radius von 150 km) stationiert werden, sondern mindestens zwei Abfangstellungen und Radaranlagen an neun verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb der USA errichtet werden;
  • ABM-Radars außerhalb des eigenen Territoriums stationiert werden;
  • ABM-Komponenten im Weltraum stationiert werden.

Russland und China

Auch nach dem Ende des Kalten Krieges ist die Abschreckung ein wesentlicher Bestandteil der strategische Planung der Nuklearmächte. Ob die Unzulänglichkeiten der geplanten US-Raketenabwehrsysteme in Russland und China, insbesondere von der politischen Führung, durchgehend verstanden werden, ist nicht klar. Es scheint hingegen sicher zu sein, dass die Militärplaner beider Staaten von einem zumindest teilweise effektiven US-Abwehrschirm ausgehen müssen, der in der Lage sein könnte, die eigene Zweitschlagfähigkeit zu gefährden. Diese theoretische Gefährdung wird durch folgende Faktoren erhöht:

  • die im Falle Russlands schrumpfenden, im Falle Chinas ohnehin geringen Kapazitäten nuklearer land- und seegestützter Raketen;
  • das im Falle Russlands sich in Auflösung befindende, im Falle Chinas nicht existente Frühwarnsystem;
  • das trotz möglicher Reduzierung der Anzahl der nuklearen Gefechtsköpfe weiterhin immense Erstschlagpotenzial der USA durch sehr zielgenaue Raketen mit nuklearen, aber auch konventionellen Gefechtsköpfen;
  • das Ausbruchpotenzial des NMD-Systems, dessen mögliche Vernetzung mit den TMD-Systemen THAAD und NTW sowie die zukünftig geplante stärkere Einbeziehung des Weltraums.

Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen NMD-Stationierung kommen, kann Russland darauf mit einer begrenzten und gezielten Modernisierung seiner Offensiv-Kapazitäten antworten, etwa mit der Wiedereinführung der durch START II verbotenen Mehrfach-Sprengköpfe (MIRV). Zusätzlich kann es einen Teil seines Arsenals weiterhin in erhöhter Alarmbereitschaft belassen.

China kann als Reaktion seine seit Jahrzehnten andauernde Modernisierung der strategischen Arsenale intensivieren, insbesondere den Bestand von heute etwa zwanzig ICBM drastisch erhöhen und seine alten, inflexiblen Flüssigkeitsraketen durch modernere und schneller einsatzbereite Raketen ersetzen. Ferner besitzt auch China die Möglichkeit, MIRV zu stationieren. Beide Staaten könnten zudem bestehende Rüstungskontrollregime unterlaufen und andere Akteure bei der Entwicklung von Langstreckenraketen unterstützen, bzw. Technologie zur Überwindung von Raketenabwehrsystemen weiterverkaufen.

Konsequenzen für Proliferation und nukleare Nichtverbreitung

Die Stationierung von Raketenabwehrsystemen ist als Maßnahme gegen die Proliferation von MVW und Trägern nicht geeignet. Sie würde gerade in diesem Bereich eher kontraproduktiv wirken. Staaten würden keinesfalls dazu bewegt werden, ihre Raketenprogramme einzustellen. Ein solches Argument verkennt u. a. auch die vielschichtigen, vor allem regionalen Gründe für die Verbreitung dieser Waffensysteme. Dort, wo Raketen und MVW auch als Rückversicherung gegen westliche Interventionen entwickelt werden, kann die Stationierung von Abwehrsystemen zu einer Vermehrung oder Verbesserung der Angriffswaffen führen. Wahrscheinlich käme es auch zu einer Weiterverbreitung von Penetrationshilfen.

Im Falle einer einseitigen US-amerikanischen Aufkündigung des ABM-Vertrags würde, nach der bisher nicht erfolgten Ratifizierung des Teststoppvertrags (CTBT), eine zweite wichtige Säule im Rüstungskontrollgefüge einbrechen. Die Folgen dieser Entwicklung könnten verheerend sein, denn die Entscheidung anderer Staaten über den Beginn oder den Umfang von Entwicklungsprogrammen für Raketen und MVW hängt nicht zuletzt davon ab, ob das nukleare Nichtverbreitungsregime als wirkungsvoll angesehen wird. Besonders bedenklich wären die Folgen einer Schwächung des Regimes in Asien, wo eine beschleunigte Aufrüstung der existierenden Kernwaffenstaaten weitere Länder, wie z.B. Japan, dazu veranlassen könnte, sich ihrerseits nicht länger auf Rüstungskontrolle zu verlassen. In diesem Zusammenhang spielt auch die mögliche Verbreitung von regionalen Raketenabwehrsystemen eine erhebliche und verkomplizierende Rolle.

Der andere Weg: Ausbau und Stärkung des ABM-Vertrages

Sollte es zu einer Einigung zwischen den USA und Russland über eine Anpassung des ABM-Vertrags kommen, möglicherweise in Verbindung mit einer beiderseitigen Reduzierung der Anzahl nuklearer Gefechtsköpfe, so wie es Präsident Bush während des Wahlkampfs vorgeschlagen hat, müssen verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden, damit das Ergebnis zu einem echten Gewinn an Sicherheit und Stabilität führt.

  • Ein entscheidender Punkt ist die Einbeziehung Chinas in einen veränderten Vertrag. Ohne China als Partner kann den befürchteten rüstungskontrollpolitischen Verwerfungen in Asien infolge der Stationierung von Raketenabwehrsystemen nicht vorgebeugt werden.
  • Des weiteren muss sichergestellt werden, dass sowohl die US-amerikanischen als auch die russischen Arsenale vollständig aus dem »Launch on Warning«-Zustand herausgeführt werden.
  • Die Planungssicherheit der Vertragspartner für die kommenden Jahrzehnte muss gewährleistet sein. Daher sollte der Vertrag Defensivkomponenten zeitlich und örtlich klar begrenzen und die Gefahr eines möglichen Ausbruchs aus dem Vertrag minimieren. Dies kann u. a. durch Begrenzungen bei der Anzahl der Stationierungsgebiete und Abfangflugkörper sowie bei Art/Umfang der Sensorkomponente erreicht werden.

Angesichts der zunehmenden Gefahr einer Einbeziehung des Weltraums in die strategische Planung der Nuklearmächte sollte die Stationierung von Waffen im Weltraum durch präventive Rüstungskontrolle verhindert werden. Der Weltraumvertrag von 1967 und einige UNO-Resolutionen bieten eine Grundlage dafür. Der große Teil der internationalen Völkergemeinschaft wäre wahrscheinlich für einen neuen Weltraumvertrag zu gewinnen, der Waffen im Weltraum verbietet. Auf Vorschläge von deutschen und US-Wissenschaftlern sollte zurückgegriffen werden.

Diplomatische Initiativen und gemeinsame Antworten

Europa sollte eine gemeinsame Position und Strategie gegen die fortschreitenden Weiterverbreitung von MVW und über die benötigten Rüstungskontrollinstrumente und Abrüstungsmaßnahmen entwickeln. Es sollten von europäischer Seite diplomatische Initiativen ergriffen werden, um zukünftige Bedrohungen durch Raketenpotenziale zu verhindern oder durch Rüstungskontrolle und Abrüstung einzudämmen. Details hierzu wurden im Rahmen des der Öffentlichkeit Ende 2000 vorgestellten Memorandums der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) erarbeitet. Zu den Möglichkeiten gehören: die Schaffung von internationalen Normen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Raketentechnologien, der Aufbau eines umfassenden Informations- und Kontrollregimes für Raketenstarts, die Etablierung von regionalen Rüstungskontrollmaßnahmen (vertrauensbildende Maßnahmen, Notifikation und Raketenteststopps, Einführung von raketenfreien Zonen). Eine solche Strategie wirkt vorbeugend und ist daher effektiver, langfristig stabiler und kostengünstiger als der Aufbau von Raketenabwehrsystemen. Voraussetzung ist eine gemeinsame langfristige Bedrohungs- bzw. Risikoanalyse. Mögliche politische und technische Antworten sollten in einem gemeinsamen Studienprozess erarbeitet werden. Dazu gehört auch die Diskussion technischer Alternativen. Um die Möglichkeiten des BPI-Konzepts zu untersuchen, werden weitere Studien unternommen werden müssen. Die Beteiligung europäischer Staaten an einer strategischen Raketenabwehr auf der Grundlage von NMD- oder Flächenverteidigungstechnologien ist wegen der ungelösten rüstungskontrollpolitischen Probleme, der hohen Kosten und der technologischen Fragwürdigkeit nicht zu empfehlen.

Anmerkungen

1) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2000): Ende der Illusion? Spektrum der Wissenschaft, Nr. 9, September , S. 92-94.
2) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2000): Das geplante US-amerikanische NMD-System. Briefing Paper Nr. 1, Projektverbund Präventive Rüstungskontrolle, Hamburg, September.
3) Siehe T. Bielefeld, G. Neuneck (2001): US Raketenabwehr – Zurück zum globalen Schutzschild? Wissenschaft und Frieden, Nr. 1, Januar, S. 7-11.

MSc Tom Bielefeld/Dr. Götz Neuneck, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, Falkenstein 1, 22587 Hamburg, eMail: neuneck@public.uni-hamburg.de Tel.: (040) 866 077 21, Fax: (040) 866 3615

zum Anfang | Fallbeispiel: Technische Optionen zur Beseitigung von zivilen Plutoniumbeständen zur Minimierung des Proliferationsrisikos

von Wolfgang Liebert und Christoph Pistner

Plutonium ist ein wesentliches kernwaffenfähiges Material. Daher ist eine akute und bedeutende Gefahr für die Weiterverbreitung von Kernwaffen insbesondere durch bereits separierte Plutoniummengen, die aus abgebranntem Brennstoff gewonnen wurden, gegeben. Bereits fünf bis zehn Kilogramm Plutonium sind ausreichend für die Herstellung einer Kernwaffe. Sowohl staatliche als auch substaatliche Akteure müssen effektiv von einer Verwendung von Plutonium für Kernwaffen abgehalten werden.

Dabei ist eine Unterscheidung in »militärisches« und »ziviles« Plutonium bezüglich der Gefahr einer Verwendung in Kernwaffen nicht zu rechtfertigen. Alle Isotopenzusammensetzungen von Plutonium, sowohl das überwiegend im militärischen Bereich erzeugte so genannte Waffenplutonium, als auch das im zivilen Bereich anfallende, so genannte Reaktorplutonium können potenziell für Kernwaffen verwendet werden.

Plutoniumbestände und die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen

Beim Umgang mit vorliegenden Plutoniumbeständen sind daher vorrangig Aspekte der Nichtverbreitung von Kernwaffen bzw. kernwaffenfähigem Material (Non-Proliferation) zu berücksichtigen. Auch wenn institutionelle Maßnahmen (wie die Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) hierbei eine wichtige Rolle spielen, so müssen diese durch zusätzliche, intrinsische Barrieren ergänzt und erweitert werden, um eine langfristig wirksame, hohe Sicherheit gegen den Zugriff gewährleisten zu können. Solche intrinsischen Barrieren könnten z. B. darin bestehen, separiertes Plutonium mit anderen radioaktiven Materialien zu vermischen, deren Strahlung nur schwer abzuschirmen ist und die so eine Strahlenbarriere erzeugen, die den Zugriff auf das Material erschwert. Schließlich ist in Hinblick auf das Ziel einer irreversiblen Abrüstung ein langfristig nachhaltiger Umgang mit Plutoniumbeständen, seien sie ziviler oder militärischer Herkunft, anzustreben. Darüber hinaus sind sowohl beim (notwendigen) Umgang mit Plutonium sowie bei der (heute bereits stattfindenden) Nutzung Gefahren für Mensch und Umwelt nicht auszuschließen. Aus Sicht einer präventiven Rüstungskontrolle müssen Maßnahmen ergriffen werden, die vorliegenden Bestände separierten Plutoniums abzubauen und dabei einen erneuten Zugriff auf Plutonium soweit irgend möglich zu erschweren. Auch Deutschland steht hier vor einer großen Herausforderung.

Plutoniumbestände Deutschlands und weltweit

Weltweit liegen große Bestände an separiertem Plutonium vor. Im militärischen Bereich wurden bis heute etwa 250-270 t Plutonium erzeugt, im zivilen Bereich liegen z. Z. mindestens 200 t separiertes Plutonium vor. Während die Produktion von Plutonium im militärischen Bereich nahezu zum Stillstand gekommen ist, ist die Tendenz im zivilen Bereich nach wie vor steigend (in den letzten Jahren Zuwachsraten zwischen 10 und 20 Tonnen pro Jahr).

Über die vorliegenden Bestände separierten Plutoniums in deutscher Verantwortung liegen leider nur unzureichende öffentlich verfügbare Daten vor. Sogar die von Deutschland gemachten Angaben zu Plutoniumbeständen gemäß der internationalen Vereinbarung zur Offenlegung von Plutoniumdaten (IAEO/INFCIRC/549) sind bis heute unvollständig. Nach unserem Kenntnisstand wurden in deutschen Kernkraftwerken bis Ende 2000 ca. 90 Tonnen Plutonium produziert. Jährlich kommen etwa 4,5 Tonnen hinzu. Davon wurden bis Anfang 1999 32-38 t abgetrennt. Etwa 26 t Plutonium lagen noch in unbestrahlter Form vor. Mindestens 27 t Plutonium werden noch anfallen, wenn die momentanen Pläne der Energieversorgungsunternehmen umgesetzt werden (d.h. dass abgebrannte Brennelemente, die bis 2005 zu den Wiederaufarbeitungsanlagen transportiert werden, laut Konsensvereinbarung noch wiederaufgearbeitet werden können). Maximal ca. 36t würden bei vollständiger Abarbeitung der verbleibenden Wiederaufarbeitungsverträge insgesamt zusätzlich anfallen. Damit müssen in Deutschland, gerechnet ab Anfang 1999, noch 53-62t abgetrenntes Plutonium sicher beseitigt werden. In den letzten Jahren wurden nur zwischen 1,3 und 2,6 t Plutonium pro Jahr in deutschen Reaktoren eingesetzt.

Die Planungen im militärischen Bereich

Seit einigen Jahren werden insbesondere im militärischen Bereich Optionen für eine Beseitigung vorliegender Plutoniumbestände aus der Abrüstung untersucht. Sowohl in den USA wie auch in Russland sind jeweils ca. 50t Plutonium als Überschuss, der über die militärisch noch benötigten Bestände hinausgeht, deklariert worden. Bislang haben sich die beiden Länder jedoch nur über die Beseitigung von je 34t Plutonium vertraglich einigen können. Das amerikanisch-russische Abkommen vom 1.9.2000 sieht einerseits eine Umsetzung von Plutonium in der Form von Uran-Plutonium-Mischoxidbrennstoff (MOX) in existierenden Reaktoren, andererseits eine Immobilisierung von Plutonium gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen (d. h eine Einbettung in eine direkt endlagerfähige Matrix wie Glas oder Keramik) als mögliche Verfahren vor. Während Russland bislang die gesamte Menge von 34 t Plutonium durch eine Umsetzung in Reaktoren beseitigen möchte, streben die USA einen sogenannten »Dual-track-approach« an, bei dem 25,57 t in Reaktoren umgesetzt und 8,43 t immobilisiert werden sollen. Bislang ist noch kein Plutonium aus militärischen Beständen technisch umgesetzt worden. Die beiden z. Z. vorbereiteten Verfahren werden nicht vor 2007 zum Einsatz kommen.

Nach unserer Analyse ist ein Plutoniumumgang in Russland durch Verarbeitung zu MOX als problematisch anzusehen. Die Technologien der MOX-Fertigung und des MOX-Einsatzes sind dort noch nicht etabliert. Die in Russland zur Verfügung stehenden Reaktorkapazitäten reichen nicht für einen zügigen Abbau der Bestände aus. Ein sehr langsamer Abbau von Beständen und der Einstieg in einen internationalen Plutoniumbrennstoffhandel, der unter Proliferationsgesichtspunkten höchst bedenklich ist und zu problematischen Abfallkonzeptionen führen kann, sind zu befürchten.

Welche Optionen gibt es?

Die einzige bislang in einigen Ländern in großtechnischem Maßstab etablierte Technologie zum Umgang mit separierten Plutoniumbeständen ist die Verwendung des Plutoniums in der Form von Uran-Plutonium-Mischoxidbrennstoff (MOX) in existierenden Leichtwasserreaktoren (LWR).

Bezüglich des Umgangs mit zivilen Beständen separierten Plutoniums wurden neben der MOX-Option verschiedene Verfahren international in die Diskussion gebracht. Als besonders problematisch ist hierbei jedoch festzuhalten, dass fast keine Analysen geschweige denn Entwicklungsarbeiten zu Alternativen zur MOX-Option in Deutschland durchgeführt oder finanziert werden. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf die Möglichkeiten für einen Umgang mit deutschen Plutoniumbeständen aus dem zivilen Bereich.

Es könnte versucht werden, Plutonium durch den Einsatz in Reaktoren möglichst weit gehend zu eliminieren. Hierzu wäre der Einsatz uranfreier Brennstoffe geeignet. Längerfristig wären auch die Verwendung fortgeschrittener Reaktorsysteme oder eine mehrfache Wiederaufarbeitung mit anschließender Verarbeitung zu MOX denkbar. Ein weiterer wichtiger Ansatz bestünde darin, Plutonium zu immobilisieren und danach direkt endzulagern. Dabei wären entweder eine homogene Immobilisierung von Plutonium zusammen mit hochradioaktiven Abfällen (high level wastes, HLW), eine Immobilisierung nach dem »Can-in-Canister«-Verfahren gemeinsam mit HLW oder auch die Herstellung von Lagerstäben denkbar.

Reaktoreinsatz: MOX-Brennstoff

Bei der Herstellung von MOX wird Plutoniumdioxid mit Urandioxid in Pulverform vermischt, in Pellet-Form gepresst und gesintert. Typische MOX-Brennstoffe enthalten etwa 6-7% Plutonium, so dass sie in existierenden Leichtwasserreaktoren (LWR) eingesetzt werden können. Pro eingesetztem Reaktor und Jahr können damit typischerweise etwa 350kg vorliegendes Plutonium in radioaktive Abfälle eingebettet werden.

Vorteilhaft ist, dass alle Verfahrensschritte in Europa bereits großtechnisch etabliert sind und entsprechende Genehmigungen insbesondere auch für den Reaktoreinsatz in Deutschland vorliegen.

Allerdings sehen wir auch einige Nachteile bzw. Unsicherheiten, die eine alleinige Festlegung auf die MOX-Option für Deutschland problematisch machen:

  • So bestehen insbesondere Unsicherheiten über die weitere Verfügbarkeit von MOX-Produktionsanlagen für deutsche Energieversorgungsunternehmen (EVU). Nach unserem Kenntnisstand ist unsicher, ob die in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren auf europäischer Ebene verfügbaren Anlagen zur MOX-Fertigung ausreichen, um die Menge des vorliegenden separierten Plutoniums konstant zu halten oder gar abzubauen.
  • Das Proliferationsrisiko bleibt bis zur Bestrahlung im Reaktor hoch, also auch noch nach der MOX-Fertigung. Lagerung und Transport von MOX erfüllen nicht das Kriterium der Proliferationsresistenz.
  • Die Plutoniummenge nimmt durch den Reaktoreinsatz insgesamt zu (bei der üblichen Belegung von maximal einem Drittel des LWR-Reaktorkerns mit MOX-Brennstoffen um ca. 50 kg pro Reaktor und Jahr).
  • Der Einsatz von MOX in LWR ist unökonomisch, da die höheren Anforderungen bei der Fertigung im Vergleich zu Uranbrennstoffen zu erheblichen Kostensteigerungen führen.
  • Der höhere Anteil an Plutonium im Reaktorkern führt zu einer Veränderung von neutronenphysikalischen Parametern, die sich negativ auf die Reaktorsicherheit auswirken kann.
  • Es kommt zu einer überproportional erhöhten Produktion von Americium und Curium. Diese Elemente tragen wesentlich zur langfristigen Radiotoxizität des abgebrannten Brennstoffs bei. Die erhöhte Wärmeproduktion im Vergleich zu Uranbrennstoffen führt auch zu höheren Kosten für die spätere Endlagerung.

Eine mehrfache Wiederaufarbeitung bei anschließender erneuter Verwendung von Plutonium als MOX in LWR (Mehrfachrezyklierung) mit dem Ziel einer vollständigen Eliminierung allen Plutoniums ist zwar prinzipiell machbar, aber wegen technischer Schwierigkeiten unwahrscheinlich. Aus unserer Sicht ist insbesondere die damit verbundene intensive Handhabung großer Mengen von separiertem Plutonium aus Non-Proliferationsgesichtspunkten als nicht sinnvoll einzuschätzen. Auch wäre eine tatsächliche Reduktion des gesamten Plutoniums nur auf einer sehr langfristigen Zeitskala (mehr als ein Jahrhundert) möglich.

Alternativer Reaktoreinsatz: Eliminierung mit uranfreien Brennstoffen

Eine Eliminierung von Plutonium durch die Verwendung neuartiger uranfreier Brennstoffe in existierenden LWR hat gewisse Vorteile gegenüber der heute praktizierten Nutzung als MOX. Bei diesen Brennstoffen würde das in MOX enthaltene Uran durch ein anderes, möglichst wenig mit Neutronen wechselwirkendes Material (z.B. Zirkonium) ersetzt. Auf diese Weise würde die kontinuierliche Neuproduktion von Plutonium aus Uran vermieden und es könnte ein höherer Anteil des Plutoniums durch Spaltung eliminiert werden.

Aufgrund unserer Untersuchungen zeigt sich, dass die prinzipielle Machbarkeit einer weit gehenden Eliminierung von Plutonium in existierenden Reaktoren gegeben ist. Es besteht aber noch relevanter Entwicklungsbedarf für die Brennstoffe (incl. Bestrahlungstests). Dieser ist jedoch weit geringer als für andere, fortgeschrittene Reaktorkonzepte (wie Hochtemperaturreaktoren oder beschleunigergetriebene Systeme). Wesentliche offene Fragen betreffen die Abbrandeigenschaften solcher Brennstoffe sowie die Auswirkungen des Fehlens von Uran auf die Reaktorbetriebseigenschaften. Da es sich bei den wichtigsten diskutierten Brennstofftypen um keramische Materialien handelt, entsprechen die Herstellungsverfahren der heutigen MOX-Fertigung.

Wir haben umfangreiche Rechnungen für die Veränderung der Brennstoffzusammensetzung im Laufe der Bestrahlung in Reaktoren durchgeführt, um die Abhängigkeit des relativen Plutoniumumsatzes von verschiedenen Brennstoffparametern sowie weitere Brennstoffeigenschaften genauer untersuchen zu können. Dabei haben wir sowohl den Einsatz in existierenden LWR als auch der Einsatz in modifizierten LWR, die speziell für die Plutoniumeliminierung verwendet werden sollen, untersucht. Erste Auswertungen der Rechnungen zeigen, dass durch Verwendung uranfreier Brennstoffe in einem einzelnen Zyklus ohne Wiederaufarbeitung bis zu siebzig Prozent des anfänglichen Plutoniums eliminiert werden könnten. Die Isotopenzusammensetzung des verbleibenden Plutoniums würde sich so sehr verändern, dass nach dem Reaktoreinsatz und etwaiger Wiederaufarbeitung eine Verwendbarkeit für Kernwaffen deutlich verschlechtert würde. Daraus ergibt sich ein Vorteil gegenüber allen anderen Verfahren, da auch nach Zerfall der Strahlenbarriere (Wirksamkeit nur wenige Jahrhunderte) die Attraktivität eines Zugriffs auf die abgebrannten Brennelemente gering ist. In Abhängigkeit von der verwendeten Matrix könnten die abgebrannten Brennstoffe auch gute Eigenschaften für eine spätere Endlagerung aufweisen.

Weiterhin finden sich in der Literatur Berechnungen für einen Plutoniumeinsatz in Hochtemperaturreaktoren, die bei Verwendung uranfreier Brennstoffe nahezu vergleichbare Eliminierungsraten vorhersagen, jedoch wären die Vorlaufzeiten für die Entwicklung und den Bau solcher Reaktoren ebenso wie die notwendigen Kapitalinvestitionen beträchtlich. Das Potenzial von beschleunigergestützten Systemen, welche in den letzten Jahren wieder verstärkt in die Diskussion gekommen sind, für eine Eliminierung von Plutonium wäre hoch, kann jedoch aus heutiger Sicht noch nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden. US-Planungen sprechen von mindestens 25 Jahren bis zur Fertigstellung eines Prototypreaktors. Beide Systeme erscheinen heute aus unserer Sicht als nicht attraktiv für einen Umgang mit vorliegenden Beständen.

Immobilisierung: Direktverglasung mit radioaktiven Abfällen

Bei der Option der Direktverglasung würde Plutonium zusammen mit HLW in eine Glasmatrix eingebettet und der direkten Endlagerung zugeführt. Die Verglasung von HLW aus der Wiederaufarbeitung unter Verwendung von Borsilikatgläsern ist eine in Europa großtechnisch etablierte Technologie. Neu wäre hier die Zugabe größerer Mengen spaltbarer Materialien.

Dieses Verfahren wird allgemein als prinzipiell technisch machbar eingeschätzt. Für eine Verglasung von Plutonium müssten voraussichtlich Anlagenmodifikationen zur Gewährleistung der Kritikalitätssicherheit durchgeführt werden. Ein Plutoniumanteil von maximal drei bis fünf Prozent scheint nach französischen und US-amerikanischen Quellen erreichbar zu sein, allerdings wird hierfür die Entwicklung einer geeigneten Glaszusammensetzung als notwendig erachtet. Der Zeitaufwand bis zu einer potenziellen großtechnischen Umsetzung wird mit wenigen Jahren abgeschätzt.

Vorteil dieses Verfahrens ist nach unserer Einschätzung, dass die Strahlenbarriere zum Schutz vor erneutem Zugriff auf das Plutonium im Unterschied zur MOX-Option unmittelbar erreicht wird.

Nachteilig ist, dass trotz Beimischung von Neutronenabsorbern eine langfristige Kritikalitätssicherheit bei den erwünschten Plutoniumkonzentrationen im Prozentbereich nur schwer nachweisbar ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass die mit dieser Option umsetzbare Plutoniummenge von der noch zur Verfügung stehenden Menge an zu verglasenden HLW abhängt, wie erste Abschätzungen deutlich machen. Entscheidend wird dabei der Startzeitpunkt eines solchen Verfahrens sein. Die umsetzbare Menge hängt neben der Plutoniumkonzentration ebenfalls von der gewählten Konzentration des HLW ab, die als Strahlenbarriere wirksam werden soll. Ein wesentlicher Punkt, der weiter untersucht werden müsste, ist daher die Frage nach der tatsächlich mit diesem Verfahren umsetzbaren Plutoniummenge. Außerdem wäre eine geeignete Glasmatrix zu entwickeln.

Immobilisierung: Keramisierung und Verglasung mit radioaktiven Abfällen

In den USA wird die Option der Immobilisierung von Waffenplutonium nach dem sogenannten »Can-in-Canister«-Verfahren entwickelt. Dabei würde Plutonium zunächst ohne HLW in eine Keramik eingebettet und das entstehende Produkt anschließend zusammen mit HLW verglast. Als Matrix für die Einbettung von Plutonium sind verschiedene Keramiken möglich. Bei der in den USA verfolgten Variante ist hierfür eine spezielle Keramik (SYNROC) weiterentwickelt worden. Diese weist als Vorteile eine hohe Langzeitbeständigkeit und die Aufnahmefähigkeit für stark mit Verunreinigungen verschmutztes Plutonium in hohen Konzentrationen auf. Eine Abtrennung des Plutoniums mit heute etablierter Wiederaufarbeitungstechnologie wäre nicht ohne weiteres möglich.

Nach unserer Einschätzung wäre diese Option direkt auf den Umgang mit zivilen Plutoniumbeständen übertragbar. Die für die Durchführung dieser Option benötigten Technologien (Keramisierung und Verglasung) sind entwickelt und für vergleichbare Zwecke in Europa bereits großtechnisch etabliert (MOX-Fertigung und Verglasung von HLW). Anlagentechnische Anpassungen wären allerdings notwendig. Vorteile dieser Variante bestehen in einer besseren Langzeitstabilität der verwendeten Matrix im Vergleich zu einer Direktverglasung und der vereinfachten Prozessführung durch eine Trennung der Arbeitsschritte Plutonium- und HLW-Immobilisierung. Auch können höhere Plutoniumkonzentrationen in Keramiken (bis zu zehn Prozent Plutonium bei gleichzeitiger Zugabe von Natururan im Verhältnis 1:2) als in Gläsern erreicht werden. Damit erhöht sich der mögliche Plutoniumumsatz und es wird eine höhere langfristige Kritikalitätssicherheit im Endlager im Vergleich zur Direktverglasung erreicht. Der erreichte Grad an Proliferationsresistenz ist etwas geringer als bei der Option der Direktverglasung, da prinzipiell denkbar ist, dass eine Trennung des HLW enthaltenden Glases von der Plutonium enthaltenden Matrix vor einer chemischen Wiederaufarbeitung vergleichsweise einfach möglich sein könnte. Wenn auf existierende MOX-Fertigungsanlagen zurückgegriffen werden soll, können Kapazitätsprobleme auftreten, insbesondere bei gleichzeitiger MOX-Fertigung für die Reaktornutzung.

Im europäischen Kontext könnte auch Urandioxid als Matrix für die Keramisierung (analog zu MOX) verwendet werden. Der hierdurch zu erreichende hohe Anteil an Uran-238 würde sich zusätzlich positiv auf die Kritikalitätssicherheit im Endlager auswirken. Dabei könnten existierende Anlagen zur MOX-Fertigung unmittelbar genutzt werden.

Wir sehen bei dieser Option weiteren Forschungsbedarf bezüglich der optimalen Matrix für die Keramisierung von Plutonium, dem anzustrebenden Plutoniumgehalt in der Matrix sowie der dann aufgrund der Beschränkungen von verfügbarem HLW möglichen gesamten Umsatzmenge.

Immobilisierung: Lagerstabverfahren

Das Öko-Institut hat die Einbringung von Plutonium in sogenannte Lagerelemente (analog zu üblichen Brennelementen) vorgeschlagen. Dabei würde das Plutonium wie bei der MOX-Option mit Uran zu Mischoxid verarbeitet und in Lagerstäbe mit etwa 7-14% Plutoniumgehalt verbracht und zu Lagerelementen assembliert. Diese würden ohne vorherigen Reaktoreinsatz für die direkte Endlagerung vorgesehen. Ein Schutz vor unerlaubtem Zugriff würde bei dieser Option durch eine Mischung solcher Lagerelemente mit abgebrannten Brennelementen im Verhältnis 1:18 im Zwischenlagerbehälter erreicht werden (alternativ könnten auch Stäbe in den Elementen selbst gemischt werden).

Es bestätigt sich durch unsere Untersuchungen, dass auch diese Option technisch durchführbar ist und für alle Schritte in Europa existierende Anlagen genutzt werden könnten. Im Vergleich zur MOX-Option würden sich bei hohem Plutoniumgehalt Kosteneinsparungen durch den vereinfachten Herstellungsprozess ergeben. Ein weiterer Vorteil ergäbe sich durch die Unabhängigkeit von verfügbaren Reaktorkapazitäten.

Als Nachteil kann bei dieser Option gesehen werden – zumindest wenn die Mischung auf Elementebene vorgenommen wird –, dass anders als bei den übrigen Optionen die Strahlungsbarriere nicht durch eine unmittelbare Vermischung mit HLW erzeugt würde. Schließlich wäre auch diese Option auf die zur Verfügung stehenden MOX-Anlagen angewiesen, wodurch Kapazitätsprobleme entstehen können.

Bei dieser Option müsste nach unserer Analyse noch genauer geklärt werden, wie der erreichte Grad an Proliferationsresistenz einzustufen ist. Es müsste ebenfalls noch bestimmt werden, welche maximale Plutoniumkonzentration in Hinblick auf die Endlagersicherheit realisierbar erscheint.

Für alle Optionen (Eliminierung, Direktverglasung, »Can-in-Canister«, Lagerstab) sind aus unserer Sicht noch detailliertere Kostenvergleiche durchzuführen. Weiterhin wären noch Fragen zur direkten Endlagerung der verschiedenen erzeugten Endlagerprodukte zu beantworten.

Die Notwendigkeit einer vergleichenden Bewertung

Um die verschiedenen denkbaren Optionen vergleichend bewerten zu können, wurde ausgehend von den im Projektverbund entwickelten Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle ein umfassender Satz von Bewertungskriterien formuliert. Als entscheidende Oberkriterien wurden hierbei

  • technische,
  • politisch/gesellschaftliche,
  • Umwelt- und Sicherheits-,
  • Non-Proliferations- sowie
  • ökonomische

Kriterien identifiziert und in detaillierten Unterkriterien genauer spezifiziert. Wir haben darüber hinaus – wo möglich – eine Operationalisierung dieser Kriterien durch die Formulierung von quantifizierbaren Indikatoren vorgenommen, die eine möglichst transparente und damit breit akzeptierbare Bewertung der verschiedenen Optionen erlauben sollen. Die Kriterien sollen dazu dienen, die Diskussion und Entscheidung über die verschiedenen Optionen anzuleiten und ggf. eine Gestaltung der Optionen zu ermöglichen.

Konsequenzen für Politik und Öffentlichkeit

Über die vorliegenden und zukünftig anfallenden Bestände an separiertem Plutonium besteht in Deutschland bis heute keine öffentliche Transparenz. Diese ist jedoch eine Voraussetzung für eine breite gesellschaftliche Debatte über die brisante Frage des Umgangs mit Plutoniumbeständen in deutscher Verantwortung. Daher sollten Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen – entgegen der bisherigen Praxis – transparente Zahlenwerke über Plutoniumanfall und -umgang veröffentlichen. Weiterhin sollte speziell die Bundesregierung ihrer seit 1997 bestehenden internationalen Verpflichtung zur Offenlegung vorliegender Plutoniumbestände inklusive der Planungen für den weiteren Umgang gemäß IAEO/INFCIRC/549 nunmehr in vollem Umfang nachkommen.

Bislang ist die Notwendigkeit eines wohlüberlegten Umgangs mit existierenden und weiter anfallenden Plutoniummengen im Rahmen der Beendigung der gegenwärtigen Kernenergienutzung in Deutschland nur unzureichend im öffentlichen Bewusstsein verankert. Erste Planungsansätze sind zudem verengt auf die MOX-Option. In Deutschland finden keine nennenswerten, aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Alternativoptionen statt. Die russische Eingleisigkeit bei der Art des Umgangs mit militärischen Plutoniumbeständen wird dabei mitunterstützt. Die zu konstatierende Engführung ausschließlich in Richtung der MOX-Option muss dringend überwunden werden.

Speziell Parlament und Medien könnten hier zu einer Öffnung der Perspektive beitragen. Nichtstaatliche Organisationen und unabhängige Experten sollten frühzeitig neben Fach- und Interessenvertretern der Industrie in die anstehenden Diskussionen über die Wahl von Optionen des Umgangs mit Plutonium einbezogen werden, u.a. um erwartbaren Konflikten vorzubeugen.

Forschungs- und Kooperationsprojekte zu Umgangsmöglichkeiten mit Plutoniumbeständen über die MOX-Option hinaus sind dringend erforderlich. Durch diese sollte ermöglicht werden,

  • dass systematische Bewertungen der verschiedenen Optionen auf Grundlage eines Kriterienkatalogs (ein erster Vorschlag wurde von uns vorgelegt) durchgeführt und offene Fragen sowie technische Gestaltungsmöglichkeiten für attraktive Optionen geklärt werden,
  • dass Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Richtung einer konkreten Umsetzbarkeit von Alternativen zu MOX – auch im industriellen Maßstab – anlaufen
  • und dass schließlich internationale Kooperationsprojekte, insbesondere mit russischen Forschungseinrichtungen, gestartet werden (dadurch könnten deutsche Erfahrungen z.B. in Russland genutzt oder interessante US-amerikanische Entwicklungen in Deutschland aufgegriffen bzw. unterstützt werden).

Damit könnte Deutschland eine internationale Vorreiterrolle übernehmen, was die Etablierung von Alternativen zu MOX für den Umgang mit Plutonium angeht. Eine Ausstrahlung auf Russland und andere Plutonium verarbeitende Länder wäre anzustreben, eine Unterstützung von US-Aktivitäten wäre nahe liegend.

Alternativoptionen zu MOX, die attraktiv für tiefer gehende Untersuchungen wären, sind nach unserer Einschätzung:

  • Eliminierungsoptionen, insbes. auf der Basis uranfreier Brennstoffe für existierende Reaktoren
  • Immobilisierungsverfahren nach dem »Can-in-Canister« Prinzip
  • Immobilisierungsverfahren durch Direktverglasung mit hochaktiven Abfällen
  • Immobilisierungsoptionen nach dem Lagerstabverfahren.

Nach einer ausführlichen kriteriengestützten Bewertung sollte eine weitere Vorauswahl erfolgen mit dem Ziel, mindestens zwei MOX-Alternativen zur technischen Anwendungsreife zu führen.

Wenn der Abbau existierender Plutoniumbestände in den Blick genommen wird, ist es nahe liegend, über weitere grundsätzliche Schritte nachzudenken:

So sollten Wege gefunden werden, eine möglichst umgehende Beendigung des weiteren Anfalls von abgetrenntem Plutonium aus deutschen Kernkraftwerken zu erreichen. Die Bundesregierung sollte über den anvisierten Stopp der Wiederaufarbeitung hinaus durch Verhandlungen mit den EVU bewirken, dass die Menge des abgebrannten Brennstoffs, der noch für die Wiederaufarbeitung vorgesehen ist, drastisch reduziert wird.

Die Bundesregierung sollte die gegenwärtigen amerikanischen-russischen Verhandlungen über einen Stopp der zivilen Wiederaufarbeitung unterstützen, eine Erweiterung auf europäische Länder anregen und sich bei den bei der Genfer Abrüstungskonferenz anstehenden Cutoff-Verhandlungen (Stopp der Produktion von spaltbaren Materialien für Kernwaffenzwecke) für eine mittelfristige Einbeziehung von Plutoniumbeständen und Plutoniumumgang im zivilen Bereich einsetzen.

Dr. Wolfgang Liebert und Dipl. Phys. Christoph Pistner, Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt, Hochschulstr. 4a, 64289 Darmstadt. E-mail:christoph.pistner@physik.tu- darmstadt.de

zum Anfang | Fallbeispiel: Mikrosystemtechik – Gefahren und Begrenzungsmöglichkeiten

von Jürgen Altmann

Mikrosystemtechnik (MST) ist ein Sammelbegriff für eine Reihe von Prozessen und Produkten, bei denen es um Systeme mit Komponentengrößen zwischen 0,1 und mehreren 100 µm geht. Bekannt ist die Mikroelektronik; MST geht darüber hinaus, indem sie mechanische, thermische, optische, magnetische, fluidische, chemische oder biologische Prinzipien verwendet. Oft sind die Produktionsprozesse denen der Mikroelektronik ähnlich: Viele Systeme werden gleichzeitig erzeugt, z.B. auf einer Siliziumoberfläche. Dadurch sind Mikrosysteme billig, klein und verbrauchen wenig Energie.

MST beinhaltet Basis- und Querschnittstechnologien, die für verschiedenartige Anwendungen und Zwecke genutzt werden können. Gemäß ihrer Funktion können MST-Systeme klassifiziert werden als: Sensoren, Aktoren, Systeme für Signalverarbeitung, Systeme für Informationsverarbeitung, -speicherung und -übertragung. Spezielle Systeme können chemische, biologische oder medizinische Analysen ausführen oder entsprechende Wirkungen ausüben. Eine besondere Untergruppe stellen Systeme für die Implantierung in den menschlichen Körper dar. Eine andere, im militärischen Zusammenhang wichtige Gruppe sind autonome Systeme, die ortsfest oder beweglich sein können.

Mit ihrer breiten Einsatzpalette kann MST für das Militär wie auch für die zivile Gesellschaft weit reichende Folgen haben.

Zivile und militärische Ausgaben für MST

MST ist einer der Schwerpunkte öffentlicher Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in den höchstentwickelten Industriestaaten. In MST werden große Hoffnungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt gesetzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sieht die USA in Führung, Japan und Europa gleichauf, wobei Deutschland in Europa führt. Die öffentliche Förderung für MST durch das BMBF in Deutschland beläuft sich auf 100 Mio. DM/Jahr.

Gegenwärtig sind die MST-Produkte mit dem höchsten Umsatz Festplatten-Schreib-/Leseköpfe und Druckköpfe für Tintenstrahldrucker. Andere Produkte sind Herzschrittmacher, Hörgeräte und Beschleunigungssensoren für Kfz-Airbags. Für den Weltumsatz in MST (1996 13 Mrd. $) wird bis 2002 ein Wachstum auf 38 Mrd. $ vorhergesagt. Wichtige neue Anwendungsfelder seien dann die medizinische Labordiagnose und Infrarotbildsensoren.

Während die FuE-Förderung in Europa und Japan vor allem auf zivile Anwendungen zielt, ist in den USA die militärische Förderung, v.a. durch die Defense Advanced Projects Agency (DARPA), zentral – die DARPA gibt pro Jahr über 300 Mio. $ für militärische MST und MST-basierte Anwendungen aus.

Das deutsche Bundesministerium der Verteidigung ließ 1996-98 eine erste Studie über militärische Anwendungen der MST erstellen. Hier wurden v.a. in den Bereichen Navigation/Stabilisierung, Zünder, Sensoren, Minen und Mikrofahrzeuge militärischer Nutzen bzw. militärische Bedrohung gesehen. Eine von der WEU in Auftrag gegebene Studie wurde 2000 fertiggestellt; sie empfiehlt fokussierte europäische Anstrengungen in sieben Bereichen, darunter Mikro-Trägheitslenksysteme, Zustandsüberwachungssysteme für alle größeren Träger, biochemische Sensoren und Mikroflugzeuge. Die NATO hat 2000 eine erste Task Group zu MST gegründet. Deutschland ist bei militärischer FuE eher zurückhaltend; auch in der Summe sind die Aktivitäten in Europa weit geringer als die der USA.

Mögliche militärische Anwendungen der Mikrosystemtechnik

Wo MST-Systeme vorhandene konventionelle ersetzen, sind erstere kleiner und bei Serienproduktion i.d.R. billiger, außerdem arbeiten sie in der Regel schneller und oft mit höherer Ausfallsicherheit. In vielen Bereichen können sie aber auch erstmals Anwendungen ermöglichen, die bei herkömmlichen Systemen technisch oder ökonomisch ausgeschlossen waren. Bisher waren z.B. Trägheitslenksysteme zu groß und zu teuer, als dass sie in Artilleriemunition (mit etwa 10 cm Durchmesser) eingesetzt werden konnten. Mit MST könnten sie in Kanonenmunition (einige cm), eventuell sogar in Gewehrgeschossen (etwa 1cm) eingebaut werden und dann zu höherer Zielgenauigkeit führen. MST kann aber auch ganz neue Systeme wie autonome Kleinroboter und -flugzeuge möglich machen.

Auch in allgemein nutzbaren Komponenten kann MST neue Möglichkeiten eröffnen, etwa bei kompakteren Datenspeichern oder kleineren Funksendern und -empfängern. Andere Beispiele sind »intelligente Materialien« zur Verringerung von Vibration und Verschleiß in Flugzeugen oder 1cm kleine Mikroturbinen, die entweder Kleinstflugzeuge antreiben oder die von den Soldaten der Zukunft mitgeführte Elektronik mit Strom versorgen könnten.

Je nach geforderter Miniaturisierung, dem Grad technologischer Neuerung sowie dem Ausmaß an ziviler FuE können die militärischen MST-Anwendungen

  • innerhalb der nächsten fünf Jahre zur Verfügung stehen (Lenksysteme für größere Träger oder Flugkörper, Waffenzünder, biotechnologische/medizinische Laboranalysesysteme),
  • noch fünf bis zehn Jahre bis zur Einsatzreife benötigen (Lenksysteme für Munition, verteilte Sensoren mit mm-Größe, Freund-Feind-Kennungssysteme für Soldaten und Fahrzeuge, Kleinstsatelliten, in den Körper implantierte Systeme für Diagnose und Medikation) oder
  • noch zehn bis zwanzig Jahre FuE-Zeit brauchen (teilmobile Ziel suchende Kleinstminen, autonome/kooperierende Mikroroboter und -flieger mit cm-Größe, Mensch-Rechner-Kontakt mit Übertragung höherer Informationen).
  • Manche denkbaren Anwendungen sind aber noch spekulativ (selbst-reproduzierende Mikrosysteme, Mikro-Nuklearwaffen).

Summarische Bewertung unter Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle

Bei den meisten allgemeinen bzw. Grundlagen-Anwendungen sind Destabilisierung, insbesondere Wettrüsten, und/oder Proliferation zu befürchten. Weil sie jedoch eng mit zivilen Anwendungen zusammenhängen und die Verifikation ein unrealistisch hohes Ausmaß an Transparenz bzw. Aufwand erfordern würde, scheinen Begrenzungen hier kaum möglich.

Bei den spezifisch militärischen Anwendungen ergibt sich ein differenziertes Bild:

Für Mikro-Trägheitslenksysteme gibt es nur begrenzten zivilen Bedarf; jedoch scheinen die Gefahren durch Destabilisierung und Proliferation nicht so dringend, dass sie die notwendige weit gehende Verifikation rechtfertigen würden.

Verteilte Sensoren, die in Gerät eingebaut sind oder die Umgebung militärischer Standorte überwachen, sind unproblematisch. Bei Gefechtsfeldüberwachung sind Destabilisierung, insbesondere Wettrüsten, und Proliferation abzusehen. Einsatz für Verifikation, etwa für den Nachweis chemischer oder biologischer Kampfstoffe, wäre positiv zu beurteilen, allerdings wäre MST dafür nicht unbedingt nötig – herkömmliche Sensoren könnten dasselbe leisten. Wegen schwieriger Abgrenzungs- und Verifikationsprobleme sind Begrenzungen ebenfalls schwierig.

Systeme zum Nachweis chemischer Kampfstoffe oder zum Sichern und Zünden von Waffen sind unter PRK-Gesichtspunkten nicht negativ oder sogar positiv zu beurteilen. Freund-Feind-Kennungssysteme für den Landkrieg können ebenfalls als i. W. neutral betrachtet werden.

Anders ist die Lage bei Klein(st)satelliten. Sie bieten viele Möglichkeiten des Einsatzes als Antisatellitenwaffe und gefährden daher beabsichtigte Rüstungsbegrenzung (Verbot von Weltraumwaffen). Außerdem sind Destabilisierung (Angreifervorteil, kurze Vorwarnzeiten, Unübersichtlichkeit; Wettrüsten) und Proliferation zu erwarten. Der zivile Bedarf ist begrenzt; wollte man die zivile Nutzung jedoch erlauben, könnte man sie prinzipiell durch Regeln erfassen, allerdings stellen sich ohne ein vollständiges Verbot schwierige Verifikationsprobleme.

Bei biotechnologischen/medizinischen Anwendungen sind Nachweissysteme für das Labor weit gehend unkritisch und laufen ähnlich zu zivilen Entwicklungen. Bei implantierten oder am Körper getragenen Systemen sind Destabilisierung (Wettrüsten) und Proliferation zu befürchten. Drastischer könnten jedoch die Auswirkungen auf die zivile Gesellschaft sein, wenn auf dem Umweg über das Militär die prophylaktische Implantation von nicht unmittelbar medizinisch notwendigem Gerät oder gar ohne medizinischen Bezug akzeptabler würde. Hier trifft PRK auf fundamentale Fragen des Menschenbildes, was uns zur Einführung eines zusätzlichen PRK-Kriteriums bewogen hat: Gefahren für die politische/ soziale Ordnung.

Die meisten Arten von Mikrokampfminen sind durch das Minen-, das Chemische- oder das Biologische-Waffen-Übereinkommen verboten. Die anderen Arten können das Minen-Übereinkommen gefährden, dazu auch das Kriegsvölkerrecht. Zusätzlich sind Destabilisierung (Wettrüsten) und Proliferation abzusehen. Auch wenn diese Argumente für Mikromarkierungsminen weniger stark zutreffen, wären sie den Kampfminen doch äußerlich oder funktionell ähnlich und daher kaum von ihnen abzugrenzen.

Unter allen MST-Anwendungen stellen autonome Mikroroboter die größte Gefahr in Bezug auf Destabilisierung (Angreifervorteil, kurze Vorwarnzeiten, Unübersichtlichkeit; Wettrüsten) und Proliferation dar, insbesondere diejenigen, die direkte Kampffunktionen haben – Abgrenzung von anderen aufgrund äußerer Kriterien ist jedoch schwierig. Auf allgemeinerer Ebene sind negative Effekte zu befürchten, wenn sich die technologische Asymmetrie verstärkt. Einerseits könnte die Aussicht, Krieg könnte weit gehend durch Automaten, bei sehr geringen eigenen Verlusten, geführt werden, bei den technologisch führenden Ländern die Hemmschwelle zum Krieg senken. Auf der anderen Seite könnten technologisch weniger entwickelte Staaten zur Kompensation des qualitativen Nachteils verstärkt auf Massenvernichtungswaffen setzen, die ja mit herkömmlicher mittlerer Technologie erreichbar sind. Bei Mikrorobotern ergeäben sich spezifische Gefahren für Menschen und die politische/soziale Ordnung, wenn diese Systeme für (Wirtschafts-)Spionage, Lausch- und Informationsangriffe, Terrorismus oder andere Verbrechen genutzt würden. Möglicher ziviler Nutzen ist dagegen abzuwägen, etwa bei der Erkundung eingestürzter Gebäude, Untersuchung von Rohrleitungen, später auch evtl. bei Operationen im menschlichen Körper.

Eine Mikrofusionsbomben ermöglichende Handhabung von Kernwaffenmaterialien würde unter fast alle PRK-Kriterien fallen.

Erste Empfehlungen

Zur Eindämmung der durch die militärische Nutzung von MST möglichen Gefahren sollten sich Regierung und Parlament Deutschlands auf verschiedenen, internationalen wie auch nationalen Ebenen für eine Reihe von Maßnahmen einsetzen:

  • Ein umfassendes Verbot von Weltraumwaffen sollte zügig abgeschlossen und ggf. durch Detailregeln für zivile Klein(st)satelliten ergänzt werden.
  • Der Gesellschaft sollte eine breite Diskussion ermöglicht werden, wieweit sie nicht direkt medizinisch begründete Implantate akzeptieren will. Militärische Entwicklungen sollten diese Diskussion nicht präjudizieren oder unterlaufen. Daher scheint für solche Implantate ein Moratorium angemessen.
  • In Bezug auf Mikrokampfminen sollten Definitionslücken im Minenverbotsabkommen gefüllt werden. Mikromarkierungsminen sollten hier oder ggf. bei Mikrorobotern eingeschlossen werden.
  • Bei Mikrorobotern ist der dringendste Handlungsbedarf für vorbeugende Beschränkungen. Für eine klare Definition und realistische Verifizierbarkeit sollte ein einfaches Größenkriterium gewählt werden, unterhalb dessen alle mobilen, autonomen oder ferngesteuerten Systeme verboten werden. Um schon eingeführte Drohnen nicht zu erfassen, sollte die Grenze bei 20 bis 50 cm liegen. Streng umgrenzte Ausnahmen mit technischen Maßnahmen (z.B. Mobilität nicht außerhalb eines Radius von 10-50 m, Energieversorgung über wenige Meter durch Induktionsschleifen) könnten gewünschte zivile Anwendungen für Katastrophenhilfe, Rohruntersuchungen oder medizinisch Operationen ermöglichen.
  • Die deutsche Zurückhaltung bei der FuE für militärische MST sollte in den kritischen Bereichen auch den NATO-Partnern, v.a. den USA, nahe gelegt werden.

In der Forschung sollten in einer Reihe von Feldern weiter führende Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Aufbauend auf die jetzigen Resultate sollten Details möglicher Begrenzungen (Definitionen, Ausnahmen, Regeln, Unterschiede zivil-militärisch usw.) genauer untersucht und konzipiert werden, auch im Hinblick auf die Akzeptanz in verschiedenen Bereichen.
  • Mögliche Gefahren für Industriegesellschaften auf Grund der Einführung und Weiterverbreitung bestimmter militärischer Mikrosysteme, etwa Bedrohung durch kriminelle/terroristische Nutzung oder durch potenzielle Gegner, sollten genauer untersucht werden. Hier könnten sich Gründe für vorbeugende Begrenzungen zeigen, die bei einseitiger Fokussierung auf militärische Überlegenheit nicht in den Blick kommen.
  • In Bezug auf die Handhabung von Kernwaffenmaterialien für Mikrofusionsbomben sollte zunächst eine genauere Studie gemacht und dann der laufende wissenschaftlich-technische Fortschritt verfolgt werden.
  • Nanotechnologie (mit noch 100- bis 1000fach kleineren Strukturen) wird weit grundlegendere Änderungen bewirken als MST, sowohl zivil als auch militärisch. Ihr sollte eine neue, umfassender angelegte Studie gewidmet werden.

Jürgen Altmann, Experimentelle Physik III, Universität Dortmund, 44221 Dortmund, altmann@ep3.ruhr-uni-bochum.de

Rüstungskontrolle und Abrüstung

Die Vereinten Nationen:

Rüstungskontrolle und Abrüstung

von Harald Müller

Der Umgang mit den Mitteln organisierter Gewaltanwendung ist ein zentrales Thema von »global governance«. Da die Vereinten Nationen (VN) deren zentrales institutionelles Element darstellen, fragt sich, welche Rolle sie in der Rüstungskontrolle und Abrüstung spielen können und wollen.1 Im folgenden Artikel wird zunächst die Aufgabenstellung skizziert, die die VN-Charta vorgibt, und sodann die Praxis der Vereinten Nationen betrachtet. Der Umgang mit der Thematik in den verschiedenen Vorschlägen zur VN-Reform wird in den Schlussfolgerungen kurz angerissen.

Die Charta der Vereinten Nationen enthält eine erstaunlich kräftige Sprache zur Abrüstung. In Art. 26 verpflichtet sie den Sicherheitsrat, „für ein System der Regelung der Rüstungen Pläne auszuarbeiten, die den Mitgliedern der Vereinten Nationen vorzulegen sind.“ Damit ist nicht weniger geschaffen als die Autorität der Vereinten Nationen, ihren Mitgliedern vorzuschreiben, wie sie mit ihren Streitkräften und deren Bewaffnung umzugehen haben, und zwar in Friedenszeiten, denn der Sicherheitsrat könnte zu solchen Plänen unter Kapitel VII der VN-Charta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) auch Entschließungen fassen. Mit dieser Vorschrift ist ein qualitativer Schritt gegenüber dem klassischen kriegsvölkerrechtlichen Ansatz gemacht, nur die Anwendung der Waffen im Kriegsfall Einschränkungen zu unterwerfen. Die dahinter stehende Idee reflektiert eine doppelte Erkenntnis:

  • Die Möglichkeit zur Aggression setzt eine einsprechende Streitkräftekonstellation und ein vorteilhaftes Kräfteverhältnis voraus; diese Voraussetzungen können durch verbindliche Begrenzungen der Streitkräftekonfigurationen beseitigt werden. Ein ähnlicher Gedanke liegt dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) zugrunde, der die für eine raumgreifende Offensive unerlässlichen Waffensysteme einer Begrenzung unterzieht.
  • Wildwüchsige Rüstung verschärft das Sicherheitsdilemma, treibt in die Überrüstung und kann im schlimmsten Fall präemptive Kriegshandlungen provozieren. Eine international verbindliche Streitkräfteordnung wirkt beruhigend auf das Sicherheitsdilemma ein und ist insofern ein Eckstein für internationale Stabilität und Frieden.

Mit der Ausarbeitung dieses Rüstungskontrollplans betraut die Charta den Generalstabsausschuss des Sicherheitsrates (Art. 26, Art. 47,1). Damit sollte sichergestellt werden, dass es sich nicht um utopische Luftschlösser handeln würde, sondern um einen soliden, von einschlägiger professioneller Expertise geprägten Entwurf.

Die Praxis der Vereinten Nationen

Bekanntlich ist diese Vorschrift nie verwirklicht worden, und der Generalstabsausschuss war nie arbeitsfähig. Der Ost-West-Konflikt gab den Selbsthilfestrategien der beiden Lager den Vorrang, das für die Ausarbeitung des Planes erforderliche normative Einvernehmen gab es zu keiner Zeit.2 Als das Ende des Konflikts die Neuaufnahme des Abrüstungsprojekts hypothetisch möglich machte, war seitens der Supermacht USA der Enthusiasmus für multilaterale Regelungen zumindest im konservativen Lager einer Präferenz für die Nutzung der eigenen Überlegenheit gewichen. Die Erhaltung amerikanischer Handlungsfreiheit im Sicherheitssektor wurde zunehmend nicht nur als Bedingung nationaler Sicherheit, sondern auch internationaler Stabilität verstanden, als deren einziger Garant sich Washington zusehends sah. Einzelne Vereinbarungen waren auf selektiver Basis immer noch möglich (zumindest für das politische Zentrum der USA, wenn auch nicht für die neokonservative Rechte), umfassende Pläne mit lang anhaltenden Konsequenzen kamen jedoch nicht mehr in Frage.3 Statt eines ganzheitlichen Neuanfangs blieb damit nur die bereits existierende Praxis fragmentierter Aktivitäten.

Der Regimeansatz

Der kooperationsstiftende Nutzen der Strategie, Streitfragen in ihre teilbaren Einzelkomponenten zu zerlegen und diese durch je spezifische Sets von Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren zu behandeln, ist in der Regimeanalyse ausführlich untersucht und bestätigt worden.4 Genau so verfuhr die internationale Gemeinschaft im Feld der Rüstungskontrolle und Abrüstung. Als »Produkte« liegen eine Reihe von bilateralen, regionalen und globalen Abkommen vor, denen es um die Einhegung der von einzelnen Waffen- oder Operationstypen ausgehenden Gefahren geht und die der Vertrauensbildung innerhalb je spezifischer Sicherheitskomplexe5 dienen.

Die Vereinten Nationen sind nicht die »Eigentümer« dieser Regime. Diese »gehören« vielmehr ihren jeweiligen Vertragsparteien. Die VN spielen jedoch eine gewichtige Rolle beim Zustandekommen, der Erhaltung und Weiterentwicklung vor allem jener Verträge, die der Idee und Absicht nach universal sind, vor allem des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) und des Biowaffenregimes. In beiden Fällen, wie auch bei den Gesprächen, die zum Abschluss des Chemiewaffenübereinkommens führten, bot die Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) den Rahmen, in dem die Staaten die schwierigen strittigen Fragen klären konnten: Die CD, die früher verschiedene andere Namen trug, ist das einzige Verhandlungsforum für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen. Sie besteht ausschließlich zum Zwecke von Abrüstungsverhandlungen, ihr gehört eine (über die Jahre gewachsene) Minderheit der VN-Mitgliedsstaaten nach dem Prinzip regionaler Repräsentation an und sie entscheidet nach Einstimmigkeitsregeln. Die CD ist kein Teil des VN-Sekretariats, sondern eine semi-autonome Einrichtung, deren administrative Betreuung gleichwohl im Verantwortungsbereich des VN-Sekretariats (Department for Disarmament Affairs, DDA) liegt.

Seit 1996, dem Abschluss des umfassenden Teststoppvertrages (der aufgrund amerikanischer Resistenz nicht in Kraft trat), konnte sich die CD nicht mehr auf eine Tagesordnung und ein Arbeitsprogramm einigen, denn leider gilt auch für Verfahrensfragen die Einstimmigkeitsregel. Viel wertvolles diplomatisches Kapital liegt also in Genf brach. Eine Änderung ist wohl nur unter zwei Auspizien denkbar: Einer fundamentalen Änderung der amerikanischen Politik, deren Weigerung, über Regelungen für Waffen im Weltraum auch nur zu sprechen und in Verhandlungen über ein Produktionsverbot von Spaltmaterialien die Frage der Überprüfbarkeit einzubeziehen, maßgeblich verantwortlich für die Stagnation ist; oder einer Abschaffung der Einstimmigkeitsregel in Verfahrensfragen, die es der Mehrheit ermöglichen würde, Verhandlungsforen zu etablieren, in die nach angemessener Zeit wohl auch die widerstrebenden CD-Teilnehmer einziehen würden. Insgesamt sind die direkten Einflussmöglichkeiten der VN hier noch weit begrenzter als im Falle der Überprüfungskonferenzen.

Die zweite wichtige Rolle der Vereinten Nationen besteht nämlich in der Betreuung der Überprüfungskonferenzen jener globaler Verträge, die über keine eigene Vertragsorganisation verfügen, wie das beim Chemiewaffenübereinkommen der Fall ist. Diese Aufgabe nimmt das Department for Disarmament Affairs übrigens auch für den Nichtverbreitungsvertrag wahr, denn die Internationale Atom-Energie-Organisation in Wien unterstützt den Vertrag zwar mit Dienstleistungen für die Verifikation im Rahmen des Artikels III, ist aber nicht eine eigene Vertragsorganisation mit Autorität über den gesamten Umfang des Vertrages. Die Vollversammlung der VN beschließt auf Antrag der Vertragsmitglieder bzw. Depositare die Bereitstellung von Ressourcen (Räumlichkeiten, Sekretariat) für die Überprüfungskonferenzen. Diese Leistung ist nicht gering zu schätzen, sind doch diese Konferenzen, richtig gehandhabt, das entscheidende Mittel für die Stabilisierung, insbesondere aber für die den Umständen angemessene Weiterentwicklung der Regime gegenüber neuen Herausforderungen. Erfolge und Misserfolge dieser Konferenzen sind in einem engen Korridor beeinflussbar durch die mehr oder weniger fähige Stabsarbeit der zugeteilten VN-Beamten, namentlich des jeweiligen Konferenzsekretärs. Dieser Faktor kann jedoch nur wirksam werden, wenn seitens der Mitgliedsstaaten ein Minimum an politischem Willen vorhanden ist, auf eine Einigung hinzuarbeiten. Wo dies fehlt, wie bei der NVV-Überprüfungskonferenz 2005, kämpft auch ein guter Konferenzsekretär vergeblich.6

Die dritte und wichtigste (potentielle) Funktion der VN im Zusammenhang der globalen Regime ist der Umgang mit Situationen, in denen ein ernster Regelbruch vermutet oder bewiesen wird und Schritte unternommen werden müssen, um die Einhaltung des Vertrages – gegebenenfalls zwangsweise – zu gewährleisten. Für all diese Regime ist der Sicherheitsrat der ultimative Garant ihrer Integrität. Diese Rolle ist im Lichte der Charta angemessen, handelt es sich doch beim Bruch der Regeln, mit denen Massenvernichtungswaffen kontrolliert werden sollen, praktisch immer um eine Gefährdung von internationalem Frieden und Sicherheit, also jener Lage, in der der Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta die Aufgabe des universalen Sicherheitsgaranten wahrzunehmen hat; daher hat der Sicherheitsrat durchaus auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Regime aus eigener Initiative um diese Problematik zu kümmern, wie etwa nach dem Golfkrieg von 1991, als er mit der Einsetzung der UNSCOM (Sonderkommission), später der UNMOVIC (Überwachungskommission), eigene Instrumente schuf, um die Abrüstung des Irak sicherzustellen.7 Da die Robustheit aller Regime davon abhängt, dass sich ihre Mitglieder darauf verlassen können, im Krisenfall nicht auf Selbsthilfe angewiesen zu sein, sondern auf einen verlässlichen Mechanismus der Krisenreaktion vertrauen zu können, ist diese Funktion des Sicherheitsrats von herausragender Bedeutung. Es ist um so bedenklicher, dass er dieser Aufgabe bislang unzureichend nachgekommen ist. Die laufenden Krisen im nuklearen Sektor – Nordkorea und Iran – werden anderswo betreut. Im Feld der Chemiewaffen werden zwar Verdachtsmomente gegen Mitgliedsstaaten geäußert, der Sicherheitsrat wird jedoch nicht damit befasst, und das Gleiche gilt für biologische Waffen. Damit fällt der wichtigste Mechanismus für die Stabilisierung der vom Vertragsbruch – oder dem folgenschweren Verdacht, ein solcher liege vor – bedrohten Regime weitgehend aus. Hier sind Schritte notwendig, um eine nicht nur unbefriedigende, sondern direkt gefährliche Situation zu korrigieren.

Dazu sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, wobei die Idee, ein neues, großzügig ausgestattetes Verifikationsorgan als unabhängige VN-Behörde einzurichten,8 aus politischen wie aus haushaltlichen Gründen keine Chance hat. Wesentlich zur Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen, und zwar sowohl des Sicherheitsrats wie des Generalsekretärs, ist die Fähigkeit, streitige Datenlagen über den Bruch eines der globalen Abkommen technisch und strategisch beurteilen zu können. Hierzu sollte bei den Vereinten Nationen eine entsprechende Einheit platziert werden, und zwar am besten im Department of Disarmament Affairs, dessen vielfältige Routineaufgaben sicherstellen, dass die Fähigkeiten der neuen Experten auch außerhalb von Krisenzeiten sinnvoll genutzt werden können. Eine solche Einheit könnte dem Sicherheitsrat Entscheidungshilfe leisten und ihn von der einseitigen Abhängigkeit von notorisch unzuverlässigen nationalen Geheimdienstinformationen entlasten. Andererseits würde sie dem Generalsekretär zur Verfügung stehen, der durch seinen Untersuchungsauftrag für das Genfer Protokoll (Einsatz von chemischen und biologischen Waffen) ebenso auf derartige Hilfe angewiesen ist wie durch seine Aufgabe, unter Art. 99 der Charta, friedens- und sicherheitsgefährdende Umstände aus eigener Initiative in die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats zu rücken. Gerade dieses Mandat kann von Nutzen sein, um zwischenzeitlich die Lücke im Biowaffenregime zu schließen: Denn dieses ist nach der amerikanischen Weigerung, sich auf den Entwurf eines Verifikations- und Transparenzprotokolls einzulassen, ohne belastbare Verfahren geblieben, um mit Vertragsbrüchen umzugehen. Der Generalsekretär könnte hier nach Art. 99 einspringen, aber nur, wenn er über entsprechende Ressourcen verfügt, um vorhandene Informationen zu sammeln und zu bewerten.9

Auch die Verfahrensweise des Sicherheitsrats muss überholt werden. Es bedarf formalisierter Prozeduren, um die heikle Frage des Vertragsbruchs und der Antwort darauf angemessen zu entscheiden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Fakten auf den Tisch kommen und von einer übernationalen Warte bewertet werden und dass auch die Sichtweisen der Nachbarstaaten, die sowohl von Massenvernichtungswaffen-Programmen als auch von wirtschaftlichen oder gar militärischen Gegenmaßnahmen am stärksten betroffen sind, angemessen in die Erörterungen einbezogen werden. Nach den irakischen Erfahrungen sind hier grundlegende Revisionen erforderlich.10

Eine neue und umstrittene Rolle der VN – wiederum des Sicherheitsrates – besteht in der »universellen Gesetzgebung«, in der der Rat quasi ersatzweise für das Fehlen weltweit geltender Verträge einspringt. Im Feld der Rüstungskontrolle hat er dies mit der Entschließung 1540 getan. Sie verpflichtet die Staaten, eine Reihe von Maßnahmen im Innern (Umgang mit gefährlichen Stoffen) und Äußeren (Exportkontrollen) zu treffen, um den Zugriff von nichtstaatlichen Akteuren auf Massenvernichtungswaffen, ihre Technologien und Vorprodukte zu verhindern. Viele dieser Maßnahmen sind Teil der globalen Verträge, andere sind in den exklusiveren »Exportkontrollclubs«, d.h. der Gruppe der nuklearen Lieferländer und der Australien-Gruppe, vereinbart worden. Der Sicherheitsrat rechtfertigte diesen ungewöhnlichen und für viele anstößigen Eingriff in die Prärogative der Nationalstaaten mit der Dringlichkeit der Gefahr und der Tatsache, dass die diversen Regime auf absehbare Zeit nicht wirklich universalisierbar sein werden. Gleichwohl bleibt ein Beigeschmack, wenn fünfzehn Staaten über die nationale Souveränität aller übrigen, Verträge zu verhandeln oder ihnen beizutreten, einfach hinwegrollen, wobei klar ist, dass diese »Gesetzgebungsfunktion« des Sicherheitsrats die nationalen Interessen vieler verletzen mag, sicherlich aber nie die jener fünf mit Veto-Macht ausgestatteten permanenten Mitglieder. Es ist anzuraten, von dieser Option möglichst sparsam Gebrauch zu machen und jede zu diesem Zweck verabschiedete Entschließung mit einem Verfallsdatum zu versehen, die den Sicherheitsrat zu einer Neubefassung, d.h. einer Überprüfung der Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme, nötigt.11

Die Vereinten Nationen als Agenda-Setzer, Deliberator und Verhandlungsort

Eine der wichtigsten Aufgaben der VN ist es, neue Themen der Abrüstung zu identifizieren und für existierende Themen neue Aspekte zu benennen. Dies ist zunächst einmal die Aufgabe der Vollversammlung und ihres ersten Ausschusses, der jährlich eine Vielzahl von Entschließungen zu Abrüstungsfragen verhandelt und anschließend die Entwürfe der Vollversammlung unterbreitet, wo über sie abgestimmt wird. Freilich ist festzustellen, dass die Mehrheit dieser Resolutionen nach dem Motto »und ewig grüßt das Murmeltier« Jahr für Jahr neu vorgelegt werden, ohne politische Wirksamkeit zu zeigen. Ein Großteil dieser Aktivitäten scheint der Selbstbefriedigung der Organisationsmitglieder zu dienen (nicht zuletzt der Blockfreien), ohne dass irgendjemand wirkliche politische Funktionen darin sieht. Indes ist die Möglichkeit vorhanden, auf diesem Wege neue Themen in die internationale Abrüstungsdiskussion einzuführen. Von besonderer Wirksamkeit sind in diesem Zusammenhang die Sondervollversammlungen der VN zu Abrüstungsfragen – allerdings hat seit zwei Jahrzehnten keine mehr stattgefunden, auch dies wegen US-amerikanischer Opposition.

Bisweilen setzt die VN nicht nur neue Agendathemen, sondern sorgt für deren Bearbeitung. Ein vorzügliches Beispiel ist das VN-Waffenregister, ein Instrument weltweiter Transparenz, das jährlich Berichte über Exporte und Importe von sieben konventionellen Hauptkampfsystemen auflegt. Das Register wird von einer Mehrzahl der Mitglieder regelmäßig beschickt. Seine bloße Existenz ist eine ständige Mahnung, dass das Prinzip militärischer Transparenz ein entscheidender Faktor globaler wie regionaler Vertrauensbildung ist. Dieses Register wurde innerhalb der Vereinten Nationen »erfunden«, verhandelt und operativ betreut.12

Ähnlich verhält es sich mit dem Kleinwaffenprogramm, dessen Existenz dem gezielten Einsatz verschiedener VN-Instrumente (Expertengruppe, Vollversammlungs-Deliberationen, Sonderkonferenz, Sekretariatsdienste) zu verdanken ist.13 Aus diesem Programm ist gleich die nächste Maßnahme, die Ausarbeitung eines Übereinkommens über die Kennzeichnung und Nachverfolgung von solchen illegalen Waffenströmen hervorgegangen: Hier hat die Vollversammlung unter Schweizer Vorsitz eine offene Verhandlungsgruppe eingesetzt, die es geschafft hat, einen einvernehmlichen Entwurf zu erarbeiten, der demnächst zur Unterzeichnung aufgelegt wird.

Agenda-setting und Verhandeln ist eine Sache, Problemfelder gründlich zu durchdenken und zu diskutieren, um Lösungen zu entwerfen, ohne unter dem politischen Druck verbindlicher Verhandlungen zu stehen, eine andere. Die VN verfügen über zwei Institutionen für diesen Zweck. Das eine ist die Abrüstungskommission (Disarmament Commission, DC), ein Organ der Vollversammlung, das andere der Abrüstungsbeirat des Generalsekretärs.

Die Abrüstungskommission steht allen Mitgliedern der Vollversammlung offen. Sie tagt jährlich mehrere Wochen, jeweils auf drei Themenblöcke konzentriert. Ihre Teilnehmer sind Vertreter der Regierungen. Damit ist ihr Handicap gekennzeichnet: Alle stehen unter Instruktionen, und statt stressfreier Deliberation herrscht ein Verhandlungsklima mit allen Rigiditäten des diplomatischen Verkehrs. Die DC leidet insoweit unter den Mängeln der Genfer CD, ohne je deren verbindliche Ergebnisse produzieren zu können oder zu sollen. Sie ist in den letzten Jahren nicht in der Lage gewesen, sich auf einen Themenkatalog für ihre Sitzungen zu einigen – gerade wie die CD. Eingerichtet als Placebo für Mitgliedstaaten der VN, die in Genf nicht mittun dürfen, erscheint sie überflüssig, eine Geldverschwendung angesichts knapper Mittel, die weder zum Image der Vereinten Nationen noch zum Erfolg von Abrüstung beitragen kann. Als einziges der VN-Organe wäre ihr Ableben nicht zu bedauern.

Dies gilt um so mehr, als im Abrüstungsbeirat eine Institution zur Verfügung steht, deren Konstruktion geeigneter ist, den Bedingungen von Deliberation zu genügen. Nichts ist perfekt, auch im Beirat halten die Diplomaten die Mehrheit, obgleich alle 22 Mitglieder, die nach einigen Jahren ausgewechselt werden, nach repräsentativen Gesichtspunkten in persönlicher Kapazität berufen werden, also idealiter instruktionsfrei miteinander sprechen können. Realiter sind die Diskussionen des Beirats weitaus weniger vom Stress politischen Drucks gekennzeichnet. Das unverbindliche Setting erlaubt es, andere Meinungen gelten zu lassen. Das Format der jährlichen Berichte, die Sache des Vorsitzenden sind und nicht im Konsens abgestimmt werden, erlaubt freiere Diskussionen. Das setzt voraus, dass der Vorsitzende seine Position nicht missbraucht, eine Norm, die durchweg eingehalten wird. Die Berichtsentwürfe werden unter den Mitgliedern zur Kommentierung zirkuliert, und im Ergebnis kommt etwas heraus, dass keinen vollständigen Konsens oder kleinsten gemeinsamen Nenner, aber eben auch keine fundamentale Konfrontation gegenüber dem »Eingemachten« der Sicherheitsinteressen eines der repräsentierten Staaten darstellt.

Der Beirat tagt halbjährlich für drei volle Tage und konzentriert sich dabei auf zwei, maximal drei Themen, wozu auch jeweils geeignete Experten aus Nichtregierungsorganisationen angehört werden. Im Zusammenhang mit der VN-Reform hat der Beirat es geschafft, einen Bericht mit sehr substantiellen Empfehlungen zustande zu bringen.14 Neuerdings ist der Vorsitzende aufgefordert, die Ergebnisse seiner Arbeit der Vollversammlung zu präsentieren, womit die deliberative Arbeit des Beirats beträchtlich aufgewertet worden ist.

Generalsekretär und Sekretariat

Auf einige Funktionen des Generalsekretärs ist bereits hingewiesen worden. Darüber hinaus erlaubt ihm seine Rolle als Stimme der VN, selbst machtvoll als Agenda-Setter und Mahner aufzutreten. Im Feld der Abrüstung haben Generalsekretäre davon weitaus sparsamer Gebrauch gemacht als in anderen Themenfeldern, etwa Armutsbekämpfung oder humanitäre Intervention. Dies ist um so betrüblicher, als dem Generalsekretär mit dem Abrüstungsbeirat ein kompetentes und durchaus effektives Instrument zugeordnet ist, von dem er weitaus aktiver Gebrauch machen könnte.

Die Abrüstungsabteilung (Deparment of Disarmament Affairs, DDA), geleitet von einem Untergeneralsekretär, ist die kleinste Abteilung der VN. In Unterabteilungen nach den verschiedenen Waffentypen aufgegliedert, verfügt sie über einen multinationalen Stab, der anderen Organen der VN, aber auch den Vertragsregimen in Dienstleistungsfunktionen, zur Verfügung steht. Die DDA versieht auch die Vollversammlung mit Berichten über die komplizierten Abrüstungsfragen. Gerade kleinere und unterentwickelte Mitgliedsstaaten haben auf nationaler Basis kaum die Möglichkeit, selbständig Information zu beschaffen und Analysen zu erstellen. Die Arbeit des DDA ist für sie unerlässliche Voraussetzung, dem Gang der Dinge folgen zu können.

Schließlich sollte die Rolle des VN-Instituts für Abrüstungsforschung (UNIDIR) nicht unerwähnt bleiben. Mit einer minimalen Grundfinanzierung gelingt es dieser Institution unter ihrer gegenwärtigen Direktorin, für das gesamte Spektrum von Abrüstungsfragen Publikationen von hoher Qualität und dichtem Informationsgehalt zu erarbeiten, die gerade für die VN-Mitgliedsstaaten aus der Dritten Welt von großem Nutzen sind.

Schlussfolgerung: VN-Reform und Abrüstung

Die Analyse hat ergeben, dass die Vereinten Nationen für Rüstungskontrolle und Abrüstung zahlreiche Funktionen zu erfüllen haben. Da die VN eben die Vereinigung ihrer Mitgliedsstaaten sind, gelingt dies so gut, wie es der kollektive politische Wille der Staatenwelt zulässt. Ein Überschuss über diesen Vektor kann nur durch das Eigengewicht des Sekretariats und besonders des Generalsekretärs erzielt werden. Diese Variable ist größer als Null und kann beachtlich sein, darf andererseits auch nicht überschätzt werden – ein Generalsekretär, der sich in dieser Rolle überhebt, wäre schnell isoliert.

In der Diskussion wurden etliche Defizite notiert. Um so enttäuschender ist es, dass die offiziellen Vorschläge zur VN-Reform das Thema stiefmütterlich behandeln. Sie enthalten sporadische Vorschläge zur Abrüstung, aber wenig zum Verhältnis Abrüstung-VN. Eine Ausnahme bilden die Vorschläge des Abrüstungsbeirats, die jedoch von Kofi Annans hochrangiger Expertengruppe mangels Expertise in der Gruppe und ihrem Sekretariat weitgehend ignoriert wurden.15 Es ist zu befürchten, dass der Reformschwung, den der Millenium-plus-fünf-Gipfel mit sich bringt, am Feld VN/Abrüstung recht spurlos vorbeigehen wird.

Anmerkungen

1) Tanja Brühl/Volker Rittberger: From international to global governcance: Actors, collective decision-making, and the United Nations in the world of the twenty-first century, in Volker Rittberger (Hrsg.): Global Governance and the United Nations System, Tokio u.a., United Nations University Press 2001, S. 1-47.

2) Dimitris Bourantonis: The United Nations and the quest for nuclear disarmament, Dartmouth, Aldershot 1993.

3) US-Nuklearpolitik nach dem Kalten Krieg, Frankfurt/Main, HSFK-Report 3/2003.

4) Harald Müller: Die Chance der Kooperation. Regime in den Internationalen Beziehungen, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1993.

5) Barry Buzan/Ole Waever: Regions and powers. The structure of international security. Cambridge, Cambridge University Press 2003.

6) Harald Müller: Vertrag im Zerfall? Die gescheiterte Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages und ihre Folgen, Frankfurt/M, HSFK-Report 4/2005; www.hsfk.de/downloads/report0405.pdf.

7) Brahma Chellaney: Arms control: The role of the IAEA and UNSCOM, in: Muthiah Alagappa/Takashi Inoguchi (Hrsg.), International Security Management and the United Nations, Tokio u.a., United Nations University Press 1999,S. 375-393.

8) Trevor Findlay: A Standing United Nations WMD Verification Body: Necessary and Feasible. An interim study prepared for the Commission on Weapons of Mass Destruction by the Canadian Centre for Treaty Compliance, Ottawa, Canada in cooperation with VERTIC, London, UK, May 2005; www.vertic.org/assets/Interim%20report%20UN%20WMD%20verification%20mechanism%20FINAL%20May%202005.pdf.

9) Una Becker, Harald Müller, Carmen Wunderlich: Während wir auf das Protokoll warten: Provisorische Wege, mit dem Bruch des Biowaffen-Übereinkommens umzugehen, Frankfurt/M, HSFK-Report 2005 (i.E.).

10) Hans Blix: Disarming Iraq, New York, Pantheon 2004.

11) Multilateral Disarmament and Non-Proliferation Regimes and the Role of the United Nations: An Evaluation. Contribution of the Advisory Board on Disarmament Matters to the High-Level Panel on Threats, Challenges, and Change, United Nations Department on Disarmament Affairs, Occasional Paper 8, New York 2004, S. 55/56.

12) Siemon T. Wezeman: The future of the United Nations register of conventional arms, Solna: SIPRI, 2003 SIPRI Policy Paper No. 4); http://editors.sipri.se/pubs/UNROCA.pdf.

13) Elli Kytömäki/Valerie Yankey-Wayne: Implementing the United Nations Programme of Action, Genf, UNIDIR 2004.

14) Vgl. Anmerkung 11.

15) Ich habe mich hierzu andernorts ausführlich geäußert und will das hier nicht verdoppeln. Vgl. Harald Müller: Multilaterale Abrüstung in der Krise. Die Vorschläge des High-level Panels und des UN-Abrüstungsbeirats zur Verbesserung der Nichtverbreitungsregime, in: Vereinte Nationen, 53 (2), April 2005, S. 41-45.

Prof. Dr. Harald Müller ist Leiter der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) und Vorsitzender des Beratungsausschusses zu Abrüstungsfragen (Abrüstungsbeirat) des Generalsekretärs der Vereinten Nationen.