Vintage-Verifikation

Vintage-Verifikation

Retrocomputer für Abrüstungsverifikation und eine kernwaffenfreie Welt

von Moritz Kütt und Alex Glaser

Im Rahmen einer zukünftigen Abrüstung von Kernwaffen müssen Sprengköpfe vor ihrer Zerlegung als authentische Sprengköpfe bestätigt werden. Das erfordert vertrauenswürdige Messsysteme, die diese Identifikation anhand von radio­aktiven Signaturen vornehmen können. Verschiedene solche Systeme existieren, bei allen ist jedoch die vertrauenswürdige Datenverarbeitung problematisch. Eine neuer Vorschlag für ein Messsystem basiert auf der Nutzung von Retrocomputern. »Information Barrier eXperimental II« ist ein Prototyp eines solchen Systems zur Gammaspektroskopie auf Basis eines Apple IIe mit MOS-6502-­Prozessor.1

Kernwaffen sind wieder in aller Munde, und Experten schätzen das weltweite Risiko eines Einsatzes höher ein als in den letzten zwei Jahrzehnten – oder gar seit der Kubakrise vom Oktober 1962. Erst im Januar dieses Jahrs hat das renommierte »Bulletin of the Atomic Scientists« die »Doomsday Clock« auf zwei Minuten vor Mitternacht vorgestellt. Die Uhr beschreibt die Nähe der Welt zu einer globalen Katastrophe. Die neue Zeigerposition reflektiert die wachsende Bedrohung durch ein nuklear bewaffnetes Nordkorea, aber auch die öffentlichen Drohungen eines Kernwaffeneinsatzes durch US-Präsident Trump und die angespannten Beziehungen zwischen Russland und den USA.

Gleichzeitig zeigt die »Doomsday Clock« aber auch Versäumnisse der letzten Jahre auf. Es existieren immer noch rund 15.000 Kernwaffen im Besitz von neun Ländern. Die USA und Russland besitzen mit je rund 7.000 Sprengköpfen den größten Anteil. Die Arsenale der anderen Staaten – Frankreich, Großbritannien, China, Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea – sind deutlich kleiner. Es ist jedoch klar, dass auch ein sehr begrenzter Einsatz von Kernwaffen zu einer globalen Katastrophe führen würde, mit massiven klimatischen Auswirkungen durch den Nuklearen Winter und nie dagewesenen humanitären Konsequenzen sowohl für direkt betroffene Regionen als auch den Rest der Welt. Die komplette Abrüstung dieser Waffen ist nötig, vielleicht nötiger denn je.

Bestrebungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung gibt es prinzipiell seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die USA noch über ein Monopol über diese neuartigen Waffen verfügten. Das wichtigste Vertragswerk ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der 1970 in Kraft trat. Er verbietet die Entwicklung von Kernwaffen für Länder, die keine Kernwaffen besitzen (Nichtkernwaffenstaaten). Daneben definiert der Vertrag Kernwaffenstaaten, für die der Besitz von Kernwaffen weiterhin erlaubt bleibt (USA, Großbritannien, China, Frankreich, Russland). Kernwaffenstaaten verpflichten sich aber auch zur nuklearen Abrüstung, wenn auch ohne konkreten Zeitplan. Weitere Verträge sind der noch nicht in Kraft getretene Kernwaffenteststopp-Vertrag sowie bilaterale Vereinbarungen zwischen den USA und Russland.

In den ersten Jahren nach dem Ende des Kalten Kriegs gab es eine kurze Periode, in der weitreichende Fortschritte im Bereich der nuklearen Abrüstung möglich schienen. In diesen Jahren haben sowohl Russland als auch die USA Teile ihrer Kernwaffen-Arsenale abgerüstet und auch die Bestände an Waffenmaterialien reduziert. In der jüngeren Vergangenheit hat sich diese Entwicklung jedoch wieder eher umgekehrt. Nordkorea, Indien und Pakistan sind in den letzten 20 Jahren als neue Kernwaffenstaaten hinzugekommen. Aktuell rüstet insbesondere Nordkorea auf, indem es neben Sprengköpfen auch Tests von Langstreckenraketen durchführt, die diese Kernwaffen zu weit entfernten Zielen bringen könnten. Auch alle anderen Kernwaffenstaaten sind weit von ernsthaften Abrüstungsschritten entfernt; vielmehr modernisieren sie ihre aktuellen Arsenale, um sie für die nächsten Jahrzehnte bereit zu machen, und führen neue Waffengattungen ein.

Vor diesem Hintergrund gab es 2017 einen Lichtblick: Ein neuer internationaler Vertrag zum vollständigen Verbot von Kernwaffen (Ban Treaty) ist erfolgreich verhandelt worden. Der Vertrag ist ein Versuch, eine existierende Regelungslücke zu füllen und Kernwaffen als letzte Kategorie von Massenvernichtungswaffen zu verbieten. Die Verhandlungen bauten auf Ergebnissen von drei internationalen Konferenzen auf, bei denen die humanitären Konsequenzen des Einsatzes von Kernwaffen diskutiert wurden. Die Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abrüstung von Kernwaffen) spielte bei den Konferenzen und den Vertragsverhandlungen eine wichtige Rolle. Ihre Arbeit des letzten Jahrzehnts wurde durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Organisation im Dezember 2017 gewürdigt. Derzeit haben 56 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 90 Tage nach der Ratifikation des Vertrags durch den fünfzigsten Staat wird der Vertrag in Kraft treten. Die Staaten, die Kernwaffen besitzen, sind den Vertragsverhandlungen erwartungsgemäß ferngeblieben. Auch fast alle NATO-Mitgliedsstaaten fehlten, Deutschland inklusive.2

Trotz grundsätzlicher Befürwortung von nuklearer Abrüstung sieht Deutschlands Politik aktuell weiterhin eine Rolle für Kernwaffen im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft vor. Das zeigt sich unter anderem durch die Stationierung von 20 amerikanischen taktischen Nuklearwaffen auf einem Bundeswehrstützpunkt in Büchel, Rheinland-Pfalz. In der Vergangenheit forderten Politiker unterschiedlicher Parteien (etwa Guido Westerwelle als Außenminister oder Martin Schulz als Kanzlerkandidat) den Abzug dieser Waffen. Ein solcher Beschluss, möglicherweise verbunden mit dem Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag, würde ein deutliches Zeichen setzen und könnte auch den Beitritt einiger weiterer Staaten zum Verbotsvertrag einleiten.

Zentrale Komponente für weitere Schritte zur nuklearen Abrüstung ist die Verifikation der einzelnen Schritte. Durch solche Verifikationsmaßnahmen wird die Einhaltung der Verpflichtungen einzelner Staaten im Rahmen von internationalen Verträgen überprüft. Eine solche Überprüfung wird in der Regel durch andere Staaten oder internationale Organisationen vorgenommen, auch eine Überprüfung durch die allgemeine Bevölkerung ist vorstellbar (Societal Verification). Dabei gibt es verschiedene Herausforderungen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Staaten, auch solche ohne Kernwaffen, kein kernwaffenfähiges Spaltmaterial für militärische Zwecke erzeugen oder es aus dem zivilen Kernenergiesektor entnehmen. Abzurüstende Sprengköpfe müssen vor ihrer Zerlegung als wirkliche Sprengköpfe authentifiziert werden. Während und nach der eigentlichen Zerlegung muss eine lückenlose Kontrollkette gewährleistet werden, um Rückführungen von Sprengköpfen oder deren Bestandteilen in den militärischen Bereich zu vermeiden.3

Sprengköpfe prüfen

Die von uns vorgestellte Technologie adressiert Probleme bei der Sprengkopf-Authentifizierung. Die Verfahren haben ein grundsätzliches Problem: Durch die Messungen werden Informationen enthüllt, die Kernwaffenstaaten als extrem sensitiv ansehen. Solche Messungen würden insbesondere das Design einer Kernwaffe preisgeben und ggf. auch auf mögliche Schwachstellen hinweisen. Zudem werden bei erweiterten Abrüstungsverträgen in Zukunft weitere Staaten Teil dieser Verifikationsbemühungen werden, im Rahmen des »Ban Treaty« beispielsweise auch Staaten, die selbst keine Kernwaffen besitzen.

Kernwaffen lassen sich eigentlich vergleichsweise leicht anhand der von ihnen emittierten radioaktiven Strahlung identifizieren. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren: Beim Attributverfahren werden vor den Messungen gewisse Eigenschaften vereinbart, die dann durch die Messung ermittelt werden. Ein solches Attribut könnte beispielsweise die Anwesenheit von Plutonium sein; ein weiteres Attribut könnte eine festgelegte Untergrenze bestätigen, beispielsweise: Enthält das inspizierte Objekt mehr als zwei Kilogramm Plutonium? Beim Template-Verfahren findet die Identifizierung durch Vergleich statt. Ein Objekt wird als Muster bestimmt, alle anderen Objekte damit verglichen. Dabei ist wichtig, die Herkunft und Authentizität des Musters zuverlässig zu bestimmen, etwa durch zufällige Auswahl eines Sprengkopfs von stationierten Systemen durch Inspektoren.

Beide Ansätze werden typischerweise durch Informationsbarrieren ergänzt. Das sind Geräte, die komplexe Informationen verarbeiten und anschließend nur limitierte Informationen preisgeben. Eine solche limitierte Information könnte etwa »Sprengkopf/Kein Sprengkopf« sein, häufig dargestellt durch grüne und rote LEDs. Die Analyse der komplexen Informationen erfolgt durch Datenverarbeitungssysteme. Wichtigste Voraussetzung für die Nutzung von Informationsbarrieren ist, dass beide Parteien Vertrauen in die Geräte haben. Die inspizierte Partei (Host) hat dabei ein Interesse daran sicherzustellen, dass keine sensitiven Informationen preisgegeben werden. Das könnte entweder absichtlich (etwa durch einen Nebenkanal) oder durch eine Fehlfunktion des Instruments geschehen. Die inspizierende Partei (Inspektor) fordert, dass die Informationsbarriere keinen Betrug zulässt und dass die angezeigten Ergebnisse die Realität korrekt wiedergeben. So könnte ein »Hidden Switch« nur dann aktiviert werden, wenn das Gerät unter bestimmten Bedingungen verwendet wird; überprüft der Inspektor das Gerät früher oder später an einem anderen Ort, würde es einwandfrei funktionieren.

Einige Gründe erschweren die Entwicklung von Informationsbarrieren: Es sind vorab wenige Informationen über das zu messende Objekt bekannt; der Host hat quasi unendliche Ressourcen, um einen Betrug zu vertuschen; und die Motivation zum Betrug ist hoch, denn bei Erfolg könnte der Host eigentlich abgerüstete Kernwaffen weiter besitzen. Ein weiteres Problem ist, dass nach bisherigem Stand die Hardware nach Messung an Kernwaffen beim Host verbleibt. Das schließt eine nachträgliche Überprüfung der Messelektronik durch Dritte aus.

Einige Prototyp-Informationsbarrieren wurden in den letzten Jahrzehnten entwickelt, die meisten als Forschungsarbeiten von US-amerikanischen Kernwaffenlabors. Teilweise wurden sie in Kooperation mit russischen Experten entwickelt und erprobt. Das erste und bisher einzige System, dass aus einer Kooperation eines Kernwaffenstaats und eines Nichtkernwaffenstaats hervorgegangen ist, wurde von Norwegen und Großbritannien im Rahmen der »UK-Norway Initiative« entwickelt. Die jeweiligen Entwicklungen unterscheiden sich, insbesondere bei verwendeten Mikroprozessoren und den angeschlossenen Detektoren. Trotz der zentralen Rolle solcher Geräte bei der Abrüstung gibt es jedoch bisher keine zufriedenstellenden Lösungen.

Verifikation mit einem Retrocomputer

Wir schlagen daher ein alternatives Messsystem vor, das wir »Vintage Verification« nennen. Dabei werden alle informationsverarbeitenden Teile (wie Mikroprozessoren) durch alte oder klassische Hardware ersetzt (Retrocomputer). Alt in diesem Sinne ist Hardware aus den 1970er und 1980er Jahren, als der Einsatz von integrierten Schaltkreisen und Mikroprozessoren in großem Umfang begann. Solche Hardware wäre deutlich vertrauenswürdiger als moderne Elektronik. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist solche Hardware tausendfach (oder gar millionenfach) weniger leistungsfähig. Die Implementierung betrügerischer Funktionen wird dadurch deutlich erschwert, da die Rechenleistung für solche Funktionen gar nicht zur Verfügung steht. Zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Mikroprozessor, der vor rund 40 Jahren gefertigt wurde, damals schon im Rahmen der Fertigung mit geheimen Betrugsfunktionen ausgestattet wurde, die speziell auf die heutige Anwendung der Abrüstungsverifikation abzielen.

Durch die Entwicklung der im Folgenden vorgestellten »­Information Barrier eXperimental II« (IBX II) wollen wir zeigen, dass es möglich ist, mit Retrocomputern funktionsfähige Informationsbarrieren zu konstruieren. Unser Prototyp basiert auf einem Apple IIe sowie zwei neu entwickelten Erweiterungskarten (siehe Abb. 1).4 Die IBX II kann zwei Objekte mit Hilfe des Template-Verfahrens als identisch oder nicht identisch klassifizieren. Wir nehmen dazu ein Gammaspektrum mit einem Sodium-Iodid-Szintillationskristall und zugehörigem Photomultiplier auf. Das ist seit vielen Jahrzehnten handelsübliche Hardware für solche Messungen. Die vergleichsweise niedrige Messauflösung kommt weiterhin dem Schutz sensitiver Informationen entgegen.

Die Datenverarbeitung der IBX II wird von einem Apple IIe durchgeführt. Dieser Heimcomputer, ursprünglich 1977 auf den Markt gebracht (zunächst in Version Apple II), wurde bis 1993 verkauft. Der Apple II kann als einer der hackerfreundlichsten Massencomputer seiner Zeit angesehen werden und war sicherlich das letzte hackbare Gerät aus dem Hause Apple. Im Rahmen des Designs kam es zu einem Streit zwischen den beiden Unternehmensgründern Steve Jobs und Steve Wozniak. Jobs wollte das System nur mit zwei Erweiterungssteckplätzen ausstatten. Wozniak dagegen plädierte für acht Steckplätze, für möglichst viele von Nutzern gebaute Erweiterungskarten. Er konnte sich durchsetzen, und die Nutzergemeinde entwickelte tatsächlich viele Erweiterungskarten über Modem und Drucker hinaus – bis heute.

Herz des Apple IIe ist der MOS-6502-Mikroprozessor. Dieser 8-Bit-Prozessor wurde 1975 vorgestellt, im Apple IIe läuft er mit 1 MHz. Der Prozessor war schon zu damaliger Zeit deutlich einfacher entworfen als andere Prozessoren (wie der Intel 8080 oder der Z80) und besitzt nur 3.510 Transistoren. Trotz oder gerade wegen des einfachen Layouts und nur 56 Befehlen war er relativ leistungsfähig und robust. Der Prozessor wird bis heute produziert, und der aktuelle Hersteller Western Design Center schätzt, dass weltweit bis zu zehn Milliarden Einheiten dieses Chips produziert wurden. Der Prozessor ist heute quasi »Open Hardware«. Obwohl originale Designentwürfe nicht verfügbar sind, wurde die Struktur in mehreren Reverse-Engineering-Projekten ermittelt. Besonders hervorzuheben ist dabei die Arbeit von Visual 6502,5 die die elektrische Struktur durch hochauflösende Fotografien des Chips bestimmt haben. Monster 6502 hat ein funktionierendes Modell des Prozessors im Maßstab 7.000:1 nachgebaut.6

Funktionsweise der IBX II

Die erste von uns für die IBX II entwickelte Erweiterungskarte versorgt den Photomultiplier mit der benötigten Hochspannung (1.000 V). Sie basiert auf einer einfachen Digital-Analog-Konverter-Schaltung mit R2R-Netzwerk. Damit kann durch Software die Ausgangsspannung gesteuert werden, etwa um sie langsam von 0 auf 1.000 V zu steigern bzw. am Ende wieder abzusenken und so das angeschlossene Gerät zu schonen.

Die zweite Karte (ADC-Karte) dient der Datenaufbereitung und -digitalisierung und nutzt einen 12-Bit Analog-Digital-Konverter (ADC) des Typs AD1674 zur Digitalisierung. Ein Gammaspektrum zeigt die Häufigkeiten, mit denen Gammazerfälle bestimmter Energien gemessen werden (siehe Monitoranzeige in Abb. 2). Einzelne Gammastrahlen, die im Szintillatorkristall detektiert werden, führen zum Aufbau von Ladung am Ausgang des Photomultipliers. Diese Ladung wird von der entwickelten Messkarte in einen Spannungspuls umgewandelt. Die Energie des Gammateilchens ist proportional zur Höhe dieses Pulses. Um daraus ein Gammaspektrum zu erzeugen, wird die Anzahl der Pulse in unterschiedlichen Energiebereichen (Kanälen) über eine gewisse Zeit gezählt. Der Datenaufbereitungsteil der ADC-Karte verstärkt ankommende Pulse und verändert die zeitliche Form der Pulse, um eine bessere Digitalisierung zu ermöglichen. Eine Peak-Detect-And-Hold-Schaltung erkennt neue Pulse und gibt ein Signal an den Analog-Digital-Konverter, um einen Konvertierungsprozess zu starten. Während dieses Prozesses hält die Schaltung die Spannung am Eingang des ADC konstant auf der Höhe der Spitze des Pulses. Nach Abschluss der Konvertierung steht ein digitaler Wert am Ausgang des ADC bereit und lässt sich durch Software auslesen. Software sortiert auch in die Kanäle.

Um die beiden Karten anzusteuern, nutzen wir ein 6502-Assembler-Programm. Eine Inspektion verläuft in vier Schritten: Zunächst wird die Hochspannung eingeschaltet, dann ein Gammaspektrum des Templates aufgenommen. Anschließend kann ein Gammaspektrum eines zu inspizierenden Objekts aufgenommen werden. Im letzten Schritt werden beide Spektren verglichen. Für diesen Vergleich werden die Daten der Spektren in je nur 12 Kanäle zusammengefasst. Die resultierenden Verteilungen werden dann mit einem Chi-Quadrat-Test verglichen. Ist das Resultat kleiner als ein Schwellwert, wird von einer hohen Ähnlichkeit ausgegangen, der Vergleich ist erfolgreich. Ansonsten ist er nicht erfolgreich. Das jeweilige Ergebnis wird entweder am Bildschirm oder über Leuchtdioden ausgegeben. Drei Faktoren beeinflussen die erzielbare Zählrate: Peak-Detect-and-Hold (dauert etwa 10-15 µs), Digitalisierung (10-15 µs) und Verarbeitung mit 6502 (35-50 µs). Nach maximal 100 µs ist das Signal aufgenommen, vom 6502 verarbeitet und in den Speicher geschrieben. Theoretisch sind mit der IBX II also bis zu 10.000 Ereignisse pro Sekunde messbar. Typischerweise betreiben wir die IBX II in einem Bereich von 2.000 Ereignissen pro Sekunde. Ein Spektrum kann in 1-2 Minuten aufgenommen werden.

Als Teil des Entwicklungsprozesses haben wir zu Testzwecken einen existierenden Apple-II-Emulator (LinApple) so erweitert, dass er auch die Funktion der beiden Erweiterungskarten enthält. Damit konnten Programmentwicklung und -tests an einem modernen Rechner durchgeführt werden. Interessierte, die unsere Arbeit testen wollen, aber nicht über die notwendige Hardware verfügen, bietet der Emulator einen guten Startpunkt (siehe Endnote 4).

Durch Entwicklung und Test der beiden Erweiterungskarten konnten wir zeigen, dass die Idee, alte Hardware zu benutzen, grundsätzlich funktionieren kann. Bisher noch als Erweiterungskarten im selbst relativ komplexen Apple IIe lässt sich ein ähnliches Design in Zukunft auch auf ein einfacheres 6502-basiertes System anpassen. So ist eine Informationsbarriere vorstellbar, die neben der Hardware der Erweiterungskarten nur einen 6502, etwas ROM für die Software und ausreichend RAM für das Template enthält. Weitere Schritte in Zukunft sind eine Optimierung des Assembler-Programms, aber auch der entwickelten Hardware. Gleichzeitig sollte versucht werden, möglichst verschiedene Wege zu finden, mit denen Alter bzw. Authentizität des verwendeten Mikroprozessors nachgewiesen werden können. Dafür sind nicht-destruktive Methoden, etwa Röntgenmikroskopie, und destruktive Methoden vorstellbar.

Gerne nehmen wir Ideen und Hinweise von anderen auf. Auch wenn noch einige Schritte zu tun sind, hoffen wir, dass unser hier vorgestelltes Projekt ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ist.

Anmerkungen

1) Inhalte dieses Artikels wurden auf dem 34c3 vorgetragen.

2) Bis zum 26.9.2018 haben 67 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 ratifiziert. Zu verschiedenen Aspekten des Verbotsvertrags wurde in den vergangenen Ausgaben von W&F ausführlich berichtet. [die Red.]

3) Zu unterschiedlichen Aspekten der Verifikation nuklearer Abrüstung wird W&F 1-2019 ein mit dem Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit (FONAS) gemeinsam realisiertes W&F-Dossier beiliegen. [die Red.]

4) Software, Hardware Design und modifizierter Emulator verfügbar unter vintageverification.org.

5) Siehe visual6502.org.

6) Siehe monster6502.com.

Alex Glaser und Moritz Kütt sind Friedensforscher und Aktivisten für eine Welt ohne Kernwaffen. Beide sind Physiker und arbeiten am Nuclear Futures Laboratory (nuclearfutures.princeton.edu) und dem Program on Science and Global Security (princeton.edu/sgs/) der Princeton University in den USA. Ihre Forschung behandelt Verifikationstechnologien für Rüstungskontrolle und damit zusammenhängende politische Fragen. Aktuelle Projekte sind unter anderem: Nukleare Archäologie, Zero-Knowledge-Protokolle, Virtual Proofs of Reality, Roboterinspektionen, Disco-Verifikation und Open-Source-Informationsbarrieren für Sprengkopf-Authentifizierung. Für viele der Projekte entwickeln sie eigene Software und Hardware und nutzen Ideen aus der Maker-/Hacker-Szene.

Dieser Artikel erschien in FifF-Kommunikation 1/2018. W&F dankt für die Nachdruckrechte.

»Offener Himmel«: Krise abgewendet?

»Offener Himmel«: Krise abgewendet?

von Christian Nünlist

Seit dem Inkrafttreten des »Open Skies«-Abkommens (2002) gab es zwischen den USA, Kanada, Russland und 31 europäischen Vertragsstaaten weit mehr als 1.000 Inspektionsflüge. Der »Vertrag über den Offenen Himmel« symbolisiert ein wichtiges Element von militärischer Transparenz, Vertrauensbildung und Konfliktvermeidung im euro-atlantischen Raum. Er erlaubt eine jährlich definierte Anzahl unbewaffneter Beobachtungsflüge auf vorgängig mitein­ander vereinbarten Routen sowie Luftaufnahmen von militärischem Personal und Material.

»Open Skies« war 1955 ursprünglich eine Idee von US-Präsident Eisenhower. Doch die Sowjetunion hatte sich im Kalten Krieg vehement gegen die vermeintliche Spionagemassnahme gewehrt. Eine Umsetzung war erst möglich, als die USA und Russland nach 1991 eine neue europäische Sicherheitsarchitektur aufbauten. Verifizierbare Rüstungskontrolle half mit, die Waffenarsenale aus dem Kalten Krieg abzubauen und Europa mit weniger Waffen sicherer zu machen.

Tempi passati. Seit 2014 sind die russisch-westlichen Beziehungen wieder von Antagonismus geprägt. Wichtige Pfeiler der gemeinsam vereinbarten Sicherheitsarchitektur zerbröseln. 2007 suspendierte Russland unilateral den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) – obschon eine einseitige Aussetzung im Vertrag gar nicht vorgesehen ist. Das Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen sollte eigentlich alle fünf Jahre angepasst werden. Dies geschah letztmals 2011. Spätere Versuche scheiterten an divergierenden Interessen von Russland und den USA.

Im September 2018 kam es auch beim »Offenen Himmel« zum Eklat: Die USA weigerten sich am 10. September, ein russisches TU-214-Flugzeug für »Open Skies«-Missionen zu zertifizieren. Russland hatte zuvor seine Flugzeuge modernisiert und mit leistungsstarken Digitalsensoren ausgestattet. Die amerikanischen OC-135-Flugzeuge stammen hingegen aus den 1960er-Jahren und operieren auch heute noch mit Nassfilmtechnologie. Im US-Kongress glaubte man, die Russen seien im heiklen Bereich der Militärspionage im Vorteil, und wollte deshalb den »Offenen Himmel« generell boykottieren.

Im Eifer wurde vergessen, dass es bei »Open Skies« nie um Militärspionage ging, sondern um kooperative Sicherheit und Vertrauensaufbau. Militärische und zivile Satelliten decken längst jedes Gebiet der Welt in weitaus besserer Auflösung ab, als die »Open Skies«-Beobachtungsflüge dies erlauben. Dennoch macht der »Offene Himmel« auch für die USA und den Westen weiterhin Sinn, vor allem aus zwei Gründen:

Erstens verfügen nicht alle europäischen Verbündeten über so ausgereifte Technologie wie die USA. Die baltischen Staaten, Polen, aber auch Deutschland und die Schweiz etc., profitieren von den Aufnahmen. Auf den gemeinsam durchgeführten Flügen werden ferner Kontakte zwischen Militärs gefördert. Gerade für kleinere Staaten ist »Open Skies« wichtig, um über die Militärpotenziale grösserer Staaten transparente, verifizierbare Angaben zu erhalten.

Zweitens kann »Open Skies« auch in Krisen eine stabilisierende Funktion erfüllen. Nach Ausbruch der Ukrainekrise erbrachten die Beobachtungsflüge im April 2014 wichtige Fakten über den russischen militärischen Aufmarsch nahe der Grenze zur Ukraine. Diese Aufnahmen sind verifizierbar und dürfen auch in bilateralen und multilateralen Foren verwendet und diskutiert werden. »Open Skies« ermöglicht in heiklen Momenten eine sachliche Diskussion aufgrund multilateral erhobener, neutraler Fakten.

Dies sahen zum Glück auch die USA so und zertifizierten das russische Flugzeug eine Woche später doch noch. Die »Open Skies«-Krise ist damit aber noch nicht ausgestanden. Georgien erlaubt seit 2011 keine russischen Überflüge mehr, Russland beharrt aber inzwischen auf seiner Überflugquote. Die Türkei untersagte Überflüge über das Grenzgebiet zu Syrien genauso wie Russland über die Enklave Kaliningrad und die USA über Alaska und Hawaii. 2018 fand noch kein einziger Open-Skies-Flug statt. Erst vor kurzem einigten sich die 34 Vertragsstaaten in Wien darauf, 2019 wieder Flüge durchzuführen.

Die Minikrise zeigt: Letztlich fungiert auch der »Offene Himmel« als Fiebermesser für die russisch-westlichen Beziehungen. Zwar wären gerade jetzt Rüstungskontrollmechanismen dringend nötig, sie sind vor dem Hintergrund des »neuen Kalten Krieges« seit 2014 aber weitestgehend wirkungslos geworden. Daran ändert sich vermutlich nichts, solange es an Vertrauen zwischen Russland und dem Westen mangelt.

Dr. Christian Nünlist ist Senior Researcher am Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich. Er beschäftigt sich mit Fragen der europäischen Sicherheit.

Deutsche Waffen, deutsches Geld …


Deutsche Waffen, deutsches Geld …

von Jürgen Nieth

… morden mit in aller Welt. Dieser so oft bei den Friedensdemonstrationen der 1980er Jahre skandierte Slogan erhält zu Beginn dieses Jahres neue Aktualität.

Im Januar 2014 hatte der damals frisch vereidigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel noch erklärt: „Es ist eine Schande, dass Deutschland zu den größten Waffenexporteuren gehört.“ Daran müsse sich etwas ändern, es brauche eine „restriktive Haltung beim Waffenexport“.

Vier Jahre später zählt Deutschland nicht nur weiterhin zu den größten Exporteuren von Rüstungsgütern weltweit. Die Zahl der Ausfuhrgenehmigungen ist unter der Ägide der Großen Koalition sogar noch gestiegen. Auf ihr Konto gehen zwischen 2014 und 2017 Lieferungen im Gesamtwert von 25,1 Milliarden Euro – das sind 21 Prozent mehr als in den Jahren der schwarz-gelben Regierung von 2010 bis 2013. Besonders eklatant war der Anstieg der Lieferungen in Drittstaaten außerhalb von EU und NATO. Sie nahmen um 47 Prozent auf 14,48 Milliarden Euro zu.“ (Johanna Metz in »Das Parlament«, 5.2.2018, S. 3)

Mehr Waffenexporte in Krisengebiete

Dennoch behauptet die Bundesregierung auch im Januar 2018 noch, sie verfolge „eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik.“ Und: „Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.“

„Gehts noch dreister?“, fragt da René Heilig im ND (25.1.2018, S. 6) und verweist darauf, die „Masse der deutschen Exporte geht […] direkt in die größten Spannungsgebiete der Welt“. Er zählt auf, dass unter den zehn größten Importländern (außerhalb der NATO und gleichgestellter Staaten) sich Algerien, Ägypten, Saudi Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate befinden.

Doch nicht nur die Waffenexporte in Dritt- und Entwicklungsländer – sie machten 2016 immerhin 53 Prozent aus – sind äußerst problematisch, das zeigt der Einsatz deutscher Panzer im Krieg des NATO-Partners Türkei gegen die Kurden, gegen Syrien.

Angriffskrieg mit deutschen Panzern

Christiane Schlötzer zeigt in der SZ (24.1.2018, S. 4) auf, dass es schon immer Kritik an den Panzerlieferungen in die Türkei gegeben habe, „vor allem, wenn Panzer bei Kämpfen gegen die PKK in Anatolien gesichtet wurden. Diese Amateuraufnahmen waren meist verschwommen und es durfte gerätselt werden. Nun verbreitet die halbstaatliche Agentur Anadolu selbst gestochen scharfe Bilder von Leo-2-Panzern auf der Fahrt nach Syrien.

Die „schwarz-gelbe Bundesregierung lieferte in den Achtzigerjahren 274 Kampfpanzer der ersten Modellreihe […] Anfang der Neunzigerjahre gingen noch einmal 150 weitere »Leopard« an das türkische Militär […] Unter Rot-Grün wurde die Waffenhilfe für den Verbündeten fortgesetzt. Ab 2005 lieferte Deutschland noch einmal 354 Stück des 62 Tonnen schweren »Leopard«-Nachfolgemodells […] [Die Türkei bekam] immer neue Modelle des Typs 2 A4, der damals weltweit als modernster Kampfpanzer auf dem Markt begehrt war“, heißt es in SPIEGEL ONLINE (23.1.2018). Die Autoren verweisen darauf, dass es für die ersten Lieferungen noch die Verpflichtung gab, „dass die Türkei die Kampfpanzer nur in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Nato-Vertrags, also nur zur Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff, einsetzen durfte“, es für jüngere Leopard-Lieferungen aber keine Auflagen mehr gab.

2017 wünschte die Türkei eine Nachrüstung der Panzer gegen Minen. Johannes Leithäuser – der davon ausgeht, dass die Türkei als Nato-Mitglied Anspruch auf deutsche Rüstungsgüter hat“ – schreibt dazu in der FAZ (24.1.2018, S. 8), Sigmar Gabriel habe beim Besuch des türkischen Außenministers Mitte Januar „geäußert, er sehe keine stichhaltigen Argumente, um der Türkei eine solche Nachrüstung der Leopard-Panzer zu verweigern“. Tobias Schulze sieht das in der taz (24.1.2018, S. 1) kritischer: „Der Öffentlichkeit verkauft er die Nachrüstung türkischer Panzer auch noch als moralische Pflicht im Kampf gegen den IS. Im ersten Moment scheint das nur dreist. Nun, wo die Türkei mit diesen Panzern bei den Kurden in Nordsyrien vorfährt, wird es vermessen.“

Das große Schweigen

„In den internationalen Medien wird es zumeist etwas verharmlosend Militäroffensive genannt, was die Türkei […] gegen die Kurden in Nordsyrien begeht: Eine Aggression gegen einen Nachbarstaat, das UNO-Mitglied Syrien“, schreibt Roland Etzel im ND (25.1.2018, S. 1). Und weiter: „Doch es gibt keinen Aufschrei […] Es werden lediglich Besorgnisse geäußert, und das ermutigt den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wohl […] [anzukündigen], er werde die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) […] kompromisslos »ausrotten«.“

Skepsis auch bei Arno Widmann (FR 24.1.2018, S. 11): „Das Naheliegendste […] wird nicht getan werden: Es wird keinen Waffenexportstopp für die Türkei geben. Das Land führt zwar seit Jahrzehnten einen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und hat diesen Krieg ausgeweitet auf Teile Syriens, aber die Türkei ist nicht nur NATO-Partner. Sie steckt auch einen Teil der Flüchtlinge, die sonst zu uns kämen, in Lager, über deren Qualität wir […] lieber nichts Genaues wissen möchten.

Parlamentskontrolle der Rüstungsexporte

Diese fordert Birgit Marschall (Rheinische Post) in einem Gastkommentar in »Das Parlament« (5.2.2018, S. 2): „Panzer, die Türken gegen Kurden einsetzen, Waffen, die Saudi Arabien im Jemen verwendet, U-Boote, die im Nahost-Konflikt für Verunsicherung sorgen – die Reihe fragwürdiger Lieferungen aus Deutschland ließe sich beliebig fortsetzen. Bei dem drittgrößten Waffenlieferanten der Welt war es bisher immer nur eine Frage der Zeit bis noch mehr Beschämendes ans Licht kommt. Deshalb reicht es nicht mehr, die Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter dem Bundessicherheitsrat zu überlassen, einem Geheimgremium aus Spitzenvertretern der Regierung. Es bedarf einer wirksamen parlamentarischen Kon­trolle […] Deshalb [müssen] die bisherigen Rüstungsexportkontroll-Richtlinien in ein richtiges Gesetz überführt werden.“

Zitierte Presseorgane: Das Parlament, FAZ – Frankfurter Allgemeine, FR – Frankfurter Rundschau, ND – neues deutschland, SPIEGEL ONLINE, SZ – Süddeutsche Zeitung, taz – die tageszeitung.

Evangelische Kirche und die Friedensfrage

Evangelische Kirche und die Friedensfrage

Positionen, Widersprüche und Gemeinsames

von Jan Gildemeister

Wo steht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in der Friedensfrage? Ist sie, wie mancher Friedensaktivist meint, der größte Kooperationspartner der Friedensbewegung? Wie steht es mit ihrer Unterstützung von Regierungsentscheidungen in Sachen Militäreinsätze und Waffenlieferungen? Welche Ansatzpunkte zur Fortentwicklung friedensethischer Diskussion zeichnen sich ab? Der Autor legt dar, dass es auf diese Fragen keine eindeutigen Antworten gibt.

Ein kurzer historischer Rückblick zu Beginn: Die friedensethische Positionierung der Evangelischen Kirche unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg drehte sich im Wesentlichen um die Frage, welchen Anteil, welche Schuld sie am Holocaust hatte. Vor 70 Jahren gab der Rat der EKD gegenüber Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK, auch Weltkirchenrat genannt), das so genannte »Stuttgarter Schuldbekenntnis« ab. Dieses, wie auch das noch eindeutigere »Darmstädter Wort« des Bruderrates der Bekennenden Kirche vom August 1947, waren durchaus ihrer Zeit voraus, da es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland kein Interesse an einer Diskussion der Schuldfrage gab.

Die 1949 vollzogene Gründung der beiden deutschen Staaten traf die evangelische Kirche hart, da ihr »Kerngebiet« in der DDR lag. Die Wiederbewaffnung beider deutschen Staaten stieß bei Teilen der evangelischen Kirchen auch deshalb auf Widerstand, da mit dieser die Teilung Deutschlands weiter zementiert wurde. 1960 initiierten evangelische Christen den ersten Ostermarsch in Deutschland gegen die atomare Bewaffnung mit. Eine Herausforderung für die Evangelische Kirche in der BRD wie der DDR war die mit der Einführung der Wehrpflicht verbundene Frage der Legitimität von Kriegsdienstverweigerung: Sowohl Bausoldaten als auch Kriegsdienstverweigerer bekamen Unterstützung durch »ihre« Kirche.

1965 leistete der Rat der EKD mit der so genannten Ost-Denkschrift »Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn« einen Beitrag zum Versöhnungsprozess mit Polen, später beförderte er auch den Versöhnungsprozess mit den Völkern der Sowjetunion. Eine Voraussetzung dafür war auch die von der EKD unterstützte Basisarbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ab 1958) und anderen christlichen Basisinitiativen.

Die evangelischen Kirchen in beiden deutschen Staaten nahmen Impulse aus dem ÖRK auf – und umgekehrt. So gab der Kirchenbund der DDR mit den Anstoß dafür, dass die ÖRK-Vollversammlung 1983 einen »Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung»« initiierte, der in seinem Kernanliegen bis heute nicht an Bedeutung verloren hat und zum Dialog zwischen Kirchenleitungen und Basisinitiativen in Ökumenischen Versammlungen führte – auch über die »Wende« 1989 hinaus.

Bereits ab 1981 trugen christliche Basisinitiativen wesentlich zum Erstarken der Friedensbewegung bei. Diese Initiativen entfalteten ihre Wirkungen auch auf gesellschaftspolitischer Ebene, einige trugen zum Beispiel zur friedlichen Revolution in der DDR bei. Die vom ÖRK 1999 ausgerufene zehnjährige »Dekade zur Überwindung von Gewalt«, der sich 2011 eine Internationale Friedenskonvokation anschloss, fand auch in Deutschland Resonanz und leistete einen Beitrag zur Etablierung ziviler Konfliktbearbeitung, etwa in Form des im evangelischen Raum vorgedachten Zivilen Friedensdienstes. Deuten diese Beispiele auf einen pazifistischen Mainstream?

Die Haltung der EKD (in ihrer Mehrheit) war geprägt von einer Nähe zum Staat und zu den im Bundestag vertretenden Parteien. Dies schlug sich beispielsweise in dem 1957 unterzeichneten Militärseelsorgevertrag nieder, der regelt, dass die Pfarrer/innen der Militärseelsorge (seit 2003 »Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr«) organisatorisch in die Bundeswehr eingegliedert sind und vom Staat finanziert werden. Entsprechende Sondierungsgespräche erfolgten schon früher, obwohl die Wiederbewaffnung Deutschlands innerkirchlich sehr umstritten war. Bis 1967 galt der Wehrdienst, also die Grundausbildung für den Soldatenberuf, als der »normale« Weg für einen Christen. Ende der 1960er Jahre wurde im innerkirchlichen Streit zwischen dessen Befürwortern – u.a. dem 1952 gegründeten Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) – und den Kritiker/innen die These von der Komplementarität des Dienstes »mit und ohne Waffen« entwickelt.

Die Kirchen in der DDR nahmen ab den 1970er Jahren eine eigenständige Entwicklung. Als »Kirche im Sozialismus« positionierten sie sich – auch kritisch – zur Politik der DDR. So entwickelten sie ab 1978 als Reaktion auf neue Lehrpläne für einen Wehrkundeunterricht an Schulen Konzepte und Materialien zur »Friedensbildung«, die in der Christenlehre und im Konfirmationsunterricht eingesetzt wurden; später wurde das Symbol »Schwerter zu Pflugscharen« durch die evangelische Jugendarbeit verbreitet und die jährliche Friedensdekade initiiert.

Die Frage nach der Wirksamkeit der evangelischen Kirche

Derzeitige Grundlage der Position und Arbeit der EKD ist die Denkschrift des Rates der EKD von 2007, »Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen«. Hierin wird versucht, eine möglichst breit getragene gemeinsame Position in der traditionell in der Friedensfrage zerstrittenen evangelischen Kirche zu beschreiben. Die Denkschrift bezieht sich auf das Konzept der »menschlichen Sicherheit« und betont die Bedeutung von Aktivitäten zur Vorbereitung des Friedens (wie Friedensbildung) und zu einer »vorrangigen« gewaltfreien Konflikttransformation. Zugleich werden auch Kriterien für den Einsatz »rechtserhaltender Gewalt« benannt, d.h. für Kampfeinsätze der Bundeswehr, und diese Einsätze damit grundsätzlich als legitim eingestuft. Letztlich gibt es bis heute keine offizielle Äußerung der EKD, die einen Einsatz der Bundeswehr im Ausland grundsätzlich in Frage stellt.

Anfragen an die Denkschrift gab und gibt es von zwei Seiten: Die einen (Leitung, Kirchenamt und die Mehrheit der »Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr«) sind der Ansicht, dass die Denkschrift den Erfordernissen für Militäreinsätze angesichts der veränderten weltpolitischen Sicherheitslage nicht Rechnung trägt. So würde die Denkschrift auf funktionierende (demokratische Rechts-) Staaten und handlungsfähige Vereinte Nationen setzen und keine Antwort auf den (militärischen) Umgang mit schwersten Menschenrechtsverletzungen durch erstarkende nichtstaatliche Gewaltakteure (wie den »Islamischen Staat«) geben. Auf der anderen Seite fordern die Initiatoren des »Karlsruher Aufruf 2015 an die EKD: gewaltfrei für den Frieden«, die Arbeitsstelle Frieden und das Forum Friedensethik in der Evangelischen Kirche in Baden ein klares friedensethisches Leitbild zur Überwindung des Krieges. Die EKD solle „die Bereithaltung, Androhung und Anwendung militärischer Gewalt“ nicht mehr mittragen, „auch nicht als äußerstes Mittel“.

Auch in der friedensethischen Beurteilung von Kampfdrohnen und von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete gehen die Äußerungen weit auseinander: Der Militärbischof Sigurd Rink äußert zwar Bedenken und mahnt Kriterien zur Anwendung und eine Parlamentsentscheidung zum Drohneneinsatz an, lehnt ihn aber nicht kategorisch ab; anders der Friedensbeauftragte der EKD, Renke Brahms – er ist grundsätzlich gegen einen Einsatz von Kampfdrohnen in der Bundeswehr. „Nach Abwägung aller Argumente stehe ich den Kampfdrohnen ausgesprochen kritisch gegenüber und lehne eine Anschaffung ab“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd, 2.7.2014).

Die Frage, ob die Lieferung von Waffen der Bundeswehr an kurdische Milizen sinnvoll und legitim sei, spaltete die evangelische Community. So wandten sich u.a. die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks »Brot für die Welt«, Cornelia Füllkrug-Weitzel, und die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) klar gegen die entsprechende Entscheidung der Bundesregierung. Der jetzige und wahrscheinlich auch zukünftige EKD-Ratsvorsitzende, Heinrich Bedford-Strohm, hingegen gab vor dem Hintergrund persönlicher Gespräche, die er in der Krisenregion geführt hatte, den Ausschlag für die Stellungnahme des Rates »UN-Mandat für Einsatz gegen IS-Terror: Schutz von Flüchtlingen hat höchste Priorität« vom September 2014, die die Waffenlieferungen an die kurdischen Milizen im Nordirak befürwortete. In einem Interview würdigt der Ratsvorsitzende einerseits die Bedeutung des unbedingten Pazifismus für die Kirche, andererseits verweist er auf die Komplexität friedensethischer Fragen und Dilemma-Situationen und verteidigt die innerkirchliche Position, „die mit der Frage ringt, wie Menschen wirksam geschützt werden können, die von Mörderbanden […] bedroht werden“ – notfalls durch militärische Gewalt (Interview mit epd, 4.8.2015).

Die unterschiedlichen Positionen sind nicht nur durch eine Zuordnung etwa zur Gesinnungs- oder Verantwortungsethik zu erklären. Dahinter steht auch die Frage nach der Wirksamkeit der evangelischen Kirche in gesellschaftlichen Diskursen.

Friedensaktiven in der EKD geht es auch um die Stärkung spiritueller Praxis mit dem Bezug auf biblisch-theologische Grundlagen. Ihr Ziel ist es, die Friedensarbeit mit Reformbemühungen in der EKD zu verknüpfen und damit innerkirchlich zu stärken. Zugleich wollen sie der Tendenz entgegenwirken, dass Statements der EKD zu aktuellen friedenspolitischen Themen ihre normative Basis vernachlässigen, rein aus politischen Sachzwängen argumentieren und letztlich bei der Floskel landen »aufgrund der Komplexität sind verschiedene Handlungsoptionen legitim und egal wie man sich entscheidet, man lädt immer Schuld auf sich«.

Zu komplex für Pazifismus?

Für die »Pragmatiker/innen« in der EKD ist es hingegen wichtig, dass die kirchlichen Statements und Diskurse anschlussfähig an die Regierungspolitik bleiben. Als Reaktion auf massive Menschenrechtsverletzungen – zumeist wird dabei als Schlüsselereignis auf den Völkermord 1994 in Ruanda verwiesen – dürften Militäreinsätze oder auch Waffenlieferungen in Krisengebiete als Option nicht ausgeschlossen werden, der Politik müssten in solchen Fällen konkrete Lösungen angeboten werden. Zudem sollen Handlungsmöglichkeiten der Kirche durch die »Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr« oder die Kommunikation mit Entscheidungsträgern genutzt werden, um den friedensethischen und friedenspolitischen Diskurs allgemein zu fördern.

Mit dieser Position korrespondieren die engen staatlich-kirchlichen Verbindungen: Der Rat der EKD sorgt dafür, dass der Synode, also dem Kirchenparlament, Vertreter/innen der im Bundestag vertretenen Parteien – bis auf die Linke(!) – angehören. Präses der Synode ist aktuell die ehemalige Bundesministerin und FDP-Politikerin Dr. Schwaetzer. In die Kammern, die für den Rat Positionspapiere und Denkschriften verfassen, werden Vertreter/innen aus Politik und auch aus der Bundeswehr berufen. Im dreiköpfigen Präsidium des Evangelischen Kirchentags ist traditionell auch ein/e Politiker/innen vertreten, zur Zeit Außenminister Frank-Walter Steinmeier.

So wundert es nicht, dass es zur friedenspolitischen Gestaltung des diesjährigen Kirchentags in Stuttgart erhebliche Diskussionen gab. Die Konsequenz war, dass Friedensgruppen außerhalb des offiziellen Programms ein eigenes Friedenszentrum initiierten. Während der EKD-Friedensbeauftragte, Renke Brahms, mit Blick auf den Kirchentag anmahnte, „die Stimme der Pazifisten und Querdenker in Sachen Frieden darf nicht an den Rand gedrängt werden“, warf die Generalsekretärin des Kirchentages, Ellen Ueberschärm, den pazifistischen Akteuren vor, den Weg der 1980er zu wählen. „Heute ist die Welt aus den Fugen, wir stecken in einer ganzen Reihe von politischen Dilemmata, aus denen die früheren Antworten nicht mehr herausführen, so dass wir insgesamt wegkommen müssen von einfachen Antworten auf komplizierte Fragen.“ Der Kirchentag greife die Fragen realistisch auf und könne nicht in einem realitätsfernen „Ghetto“, „in einem »Zentrum Frieden« mal eben ‚keine Rüstungsexporte' fordern“. Der Kirchentag würde die veränderte Weltlage als Ansporn nehmen „nach Antworten zu suchen, die kompatibel sind mit den Dilemmata, die Politik zu lösen hat“ (zitiert aus dem Beitrag von »ChristianBerlin« über die Pressekonferenz des Kirchentags am 5.6.2015 im Blog »Community« der Zeitung »Freitag«).

Bei allen exemplarisch dargestellten Unterschieden gibt es dennoch einen Konsens in vielen Punkten: Die EKD-Spitze wie auch viele kirchlich beheimatete Friedensinitiativen kritisieren die aktuelle Flüchtlingspolitik und fordern eine stärkere Auseinandersetzung mit den Fluchtursachen. Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung der beiden großen Kirchen begleitet seit Jahren kritisch die Rüstungsexportpolitik; an der »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« beteiligen sich nicht nur Brot für die Welt und die AGDF, sondern auch zwei Landeskirchen.

Die Förderung von Friedensbildung und eines kritischen Diskurses mit friedensethischen und friedenspolitischen Themen ist unstrittig. Hierzu gehört das Diskursprojekt der Evangelischen Akademien in Deutschland, das aus Mitteln der »Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr« finanziert wird. In einem vorläufigen Resümee nach knapp dreijähriger Laufzeit wird konstatiert, dass deutsche Außen- und Sicherheitspolitik faktisch sehr stark an dem Aspekt der Bündnistreue orientiert sei und es demgegenüber an einer zureichenden Ausstattung des zivilen deutschen Engagements mangle. Es fehle ein eigenes friedens- und sicherheitspolitisches Konzept, und es bestünde die Vermutung, dass ein kohärentes und ressortübergreifendes Handeln keine hohe Priorität habe. Weiter wird festgestellt, dass in offiziellen staatlichen Dokumenten das Verhältnis von Werten (z.B. Menschenrechten) und politischen Interessen nicht geklärt sei. Die Debatte um die »Schutzverantwortung« würde zu eng geführt; es gäbe eine Diskrepanz zwischen der Diskussion über militärische Interventionen und der Bedeutung von Krisenprävention und Friedensförderung (siehe »… dem Frieden der Welt zu dienen« – Ein Diskursprojekt der Evangelischen Akademien in Deutschland e.V., Ergebnisse und Empfehlungen, 2015).

Offen ist, wie die beschriebenen Strömungen die Positionen der Kirche weiter beeinflussen werden.

In einem bei der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) verorteten dreijährigen Studienprozess »Orientierungswissen zum gerechten Frieden im Spannungsfeld zwischen ziviler gewaltfreier Konfliktprävention und rechtserhaltener Gewalt« soll geprüft werden, in welcher Weise evangelische Friedensethik weiterentwickelt werden soll. Angesichts des Konfliktes mit Russland um die Ukraine hat der Rat der EKD die FEST außerdem mit einer Stellungnahme zum »gemeinsamen Haus Europa« beauftragt.

Die Friedensaktiven in der Kirche setzen auf breite Diskussionsprozesse in den Landeskirchen. Vorbild ist dabei die Evangelische Kirche in Baden. Ausgehend von der Initiative eines Netzwerks kam auf Beschluss der Landessynode ein breit angelegter Diskurs unter Beteiligung fast aller Kreissynoden zustande. Er mündete in einem vom Grundtenor pazifistischen Diskussionspapier und konkreten Beschlüssen zum Ausbau des kirchlichen Friedensengagements. An diesen Erfolg anknüpfend wurden den jeweils spezifischen Bedingungen angepasste Prozesse in anderen Landeskirchen (Kurhessen-Waldeck, Hannover, Oldenburg, Rheinland) gestartet. Diese und andere Aktivitäten werden gebündelt in der »Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD«, in der alle EKD-Gliedkirchen, kirchlichen Werke und Verbände sowie die »Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr« zusammenarbeiten. Als wichtiger Referenzrahmen dient dabei der auf sieben Jahre angelegte ökumenische »Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens«, zu dem der Ökumenische Rat der Kirchen 2014 aufrief.

Zu berücksichtigen ist allerdings: Die Evangelische Kirche ist nicht frei von gesellschaftlichen Entwicklungen, sondern spiegelt diese zumeist wider. Es bleibt zu konstatieren, dass weite Teile der Kirche sich generell wenig mit (Bundes-) Politik und daher auch nicht mit friedensethischen und friedenspolitischen Fragen auseinandersetzen. Wichtige Impulse, wie zuletzt die am 14. Oktober 2015 vorgestellten Eckpunkte der EKD zum Weißbuch, »Am gerechten Frieden orientieren – Evangelische Perspektiven auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik«, werden von der Evangelischen Kirche in Deutschland aber sicherlich immer wieder gesetzt werden.

Jan Gildemeister ist Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V.

Der lange Abschied Russlands von KSE

Der lange Abschied Russlands von KSE

von Hans-Joachim Schmidt

Mitte März berichteten die deutschen Medien, Moskau habe einseitig den KSE-Vertrag aufgekündigt. Diese Meldungen zeichneten ein schiefes Bild von der Situation, von einer Vertragskündigung war nämlich nicht die Rede. Dass das KSE-System bröckelt, ist dennoch unübersehbar. Und es deutet alles darauf hin, dass Rüstungskontrolle zwischen Russland und den Ländern des Westens vorläufig ein schwieriges Thema bleibt.

Anton Mazur, stellvertretender Leiter der russischen OSZE-Mission in Wien, verkündete am 10. März 2015, Russland werde seine Mitarbeit in der Gemeinsamen Beratungsgruppe des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) am nächsten Tag einstellen.1 Der Leiter der Nichtweiterverbreitungs- und Rüstungskontrollabteilung im russischen Außenministerium, Michail Uljanow, versicherte nur einen Tag später ausdrücklich, Moskau wolle keineswegs Totengräber des KSE-Vertrags werden und sei trotz des Rückzugs von der Beratergruppe weiterhin zu Verhandlungen über ein neues Abkommen für konventionelle Rüstungskontrolle bereit.2

Auch wenn Michail Uljanow dies offiziell abstritt, sind sich die Experten in Russland und im Westen weitgehend einig, dass Russland mit der Ankündigung vom 10. März auf die USA reagierten. Diese hatten kurz zuvor angekündigt, sie würden im Rahmen ihrer Operation »Atlantic Resolve« für maximal 90 Tage ein bis zu 3.000 Soldaten starkes Stryker Brigade Combat Team in die baltischen Staaten verlegen.3

Russland sieht durch diese Truppenverlegung die von Bundeskanzlerin Merkel im September 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales durchgesetzte Verpflichtung als gefährdet an, trotz des Russland-Ukraine-Konflikts auch weiterhin die NATO-Russland-Grundakte vom Mai 1997 einzuhalten. Denn dort hatten die NATO-Staaten zugesichert, keine „substanziellen Kampftruppen dauerhaft“ in den neuen Bündnisstaaten zu stationieren, und Russland sicherte vor allem gegenüber den baltischen Staaten eine entsprechende militärische Zurückhaltung zu. Zwar haben beide Seiten bis heute nicht definiert, was genau unter »substanziellen Kampftruppen« zu verstehen ist, ein Verband in Brigadestärke zählt aber zweifellos dazu, zumal er nicht wie üblich nur zwei bis drei Wochen, sondern gleich 90 Tage bei einem Übungsmanöver in den baltischen Staaten eingesetzt wird. Das ist noch keine permanente Stationierung, kommt ihr aber recht nahe.

Schrittweiser Abbau des Rüstungskontrollregimes

Hinzu kommt: Die baltischen Staaten gehören dem KSE-Vertrag trotz ihres 2004 erfolgten NATO-Beitritts weiterhin nicht an. Russland hatte genau aus diesem Grund noch im selben Jahr den Angepassten KSE-Vertrag (A-KSE) ratifiziert, in der Hoffnung, nach dessen baldigem Inkrafttreten würden sich bald auch die baltischen Staaten anschließen und damit rüstungskontrollpolitisch begrenzt werden. A-KSE war 1999 in Istanbul von sämtlichen KSE-Staaten unterzeichnet worden. Er sollte den noch an den Bündnisstrukturen vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion orientierten KSE-Vertrag ersetzen, die militärischen Folgen der NATO-Erweiterung durch ein neues Begrenzungskonzept stabilisieren und allen europäischen Staaten offen stehen. Die NATO-Staaten banden jedoch auf dem Prager Gipfel 2002 ihre Ratifizierung von A-KSE an politische Fortschritte bei den Territorialkonflikten, vor allem in Georgien und Moldau. Diese Verknüpfung akzeptierte Moskau nie.

Letzte Rettungsversuche für die Ratifikation des A-KSE-Vertrags scheiterten im Herbst 2007, weil die USA der Debatte über eine NATO-Erweiterung um Georgien und Ukraine politische Priorität beimaßen. Daraufhin suspendierte Russland den KSE-Vertrag im Dezember 2007 und stellte den damit einhergehenden Datenaustausch und die Verifikationsmaßnahmen ein. Die russische Regierung betonte gleichzeitig, an der gegenwärtigen Stationierungsstruktur seiner Verbände werde sich nichts Wesentliches ändern, solange Russland nicht mit neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert sei.

Die im KSE-Vertrag vereinbarte Gemeinsame Beratungsgruppe hätte eigentlich u.a. die Aufgabe, technische Probleme bei der Umsetzung des KSE-Vertrags zu beraten und gemeinsam zu klären. Die Beratungsgruppe hatte zwar schon mit der russischen Suspendierung des KSE-Vertrags Ende 2007 deutlich an Bedeutung verloren, Russland nahm aber trotz der Suspendierung weiterhin an ihren Sitzungen und an der Überprüfungskonferenz des KSE-Vertrags im Jahre 2011 teil. Es lieferte zudem seit 2007 nur noch jährliche globale Summenangaben über die Stärke seiner Streitkräfte.

Die russische Regierung kam auf der letzten KSE-Überprüfungskonferenz 2011 der westlichen Forderung nach Aufhebung seiner Vertragssuspendierung nicht nach. Zudem brach Moskau die 2010 nach der Ratifizierung des Neuen START-Vertrages4 begonnenen informellen Verhandlungen im »36er Format«5 über einen neuen Rahmen für die Modernisierung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa im Mai 2011 ab.6

Daraufhin beschlossen die USA im November 2011, ihrerseits den KSE-Datenaustausch mit Russland einzustellen. Dem schlossen sich alle übrigen westlichen KSE-Staaten sowie Moldau und Georgien an. Moskau wiederum meldet seither auch keine globalen Summenangaben seiner Streitkräfte mehr. Der Beschluss der USA und der übrigen KSE-Staaten hatte für Russland eher symbolische Bedeutung, denn Moskau erhielt über seine Bündnispartner Weißrussland oder Armenien weiterhin Zugriff auf den KSE-Datenaustausch, und alle wussten dies. Seit der neuesten Suspendierung rätseln Experten, ob Russland entweder eine aus seiner Sicht erneute unverhältnismäßige militärische Aktivität der NATO-Staaten in Osteuropa nutzt, um seine Teilnahme an der nächsten KSE-Überprüfungskonferenz, die voraussichtlich im Mai 2016 stattfinden wird, abzusagen, oder dies erst kurz vor oder auf dieser Konferenz verkündet und sich damit vollständig von der Implementierung des KSE-Vertrags (nicht vom KSE-Vertrag selbt) zurückzieht.

Zukunft der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa

Die jüngsten Verlautbarungen sind ein weiteres Zeichen dafür, dass das Misstrauen zwischen Russland und den NATO-Staaten wächst, die politischen und militärischen Spannungen zunehmen und gleichzeitig die kooperative Kommunikation zwischen beiden Seiten immer weiter abnimmt. Weder in Russland noch von den NATO-Staaten ist eine glaubwürdige Initiative zu erkennen, die diese verhängnisvolle Dynamik zu unterbrechen versucht, auch wenn die Bemühungen von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Präsidenten Hollande für das Minsk-II-Abkommen ein wichtiges Moment waren.

Gegenwärtig schaukeln sich die militärischen Spannungen durch immer mehr und immer größere Manöver beider Seiten wechselseitig hoch. Die USA gehen mit ihren jüngsten Übungen an die Grenze dessen, was die NATO-Russland-Grundakte vielleicht gerade noch erlaubt, während Russland seit März 2014 immer mehr kurzfristig zuvor nicht angekündigte, großformatige Alarmübungen durchführt und dabei seine Kampfflugzeuge im internationalen Luftraum häufig die Transponder ausschalten lässt. Dies verhindert die Identifizierung der Flugzeuge und bedeutet auch eine Gefährdung des internationalen zivilen Flugverkehrs.

Es sieht derzeit so aus, als bewegten sich zwei Züge auf einem Gleis immer schneller aufeinander zu, es gibt aber keinen, der als Erster die Bremse zieht, um einen Ost-West-Konflikt in neuem Gewand zu verhindern.

Russland will mit seinen militärischen Drohgebärden wohl die NATO-Staaten dazu bringen, die von ihnen am 1. April 2014 beschlossene Suspendierung der militärischen Kooperation im NATO-Russland-Rat zurückzunehmen. Sonstige Bemühungen des neuen NATO-Generalsekretärs Stoltenbergs, die wachsenden militärischen Spannungen zwischen den NATO-Staaten und Russland auf anderen Ebenen als dem NATO-Russland-Rat abzubauen, etwa indem russische Luftstreitkräfte auf das Abschalten der Transponder in internationalen Lufträumen verzichten, wurden vom Kreml bislang alle abgelehnt.

Gleichzeitig versagen in dieser Hinsicht auch die bestehenden Instrumente der Rüstungskontrolle weitgehend:

  • Der KSE-Vertrag wird von Moskau wie oben beschrieben nicht mehr implementiert und steht daher für Überprüfungen in Russland nicht mehr zur Verfügung.
  • Die Streitkräfte auf der völkerrechtswidrig von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel Krim können derzeit wegen ihres strittigen Status durch kein Rüstungskontrollregime beobachtet und verifiziert werden.
  • Die Ukraine implementiert wegen der Gefechte in der Ostukraine den KSE-Vertrag seit März 2014 nur noch eingeschränkt.
  • Das »Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen« von 2011, das der Beobachtung militärischer Aktivitäten dient, erlaubt in Russland nur drei Verifikations- und zwei Evaluierungsbesuche pro Jahr, die meist bis zum März des betreffenden Jahres schon aufgebraucht sind. Ab dann lassen sich militärische Aktivitäten dort nicht mehr vor Ort überwachen. Zudem sind die Schwellenwerte für die Beobachtung militärischer Aktivitäten noch am alten Ost-West-Konflikt orientiert und können leicht umgangen werden, da sie nur für Verbände unter einem einheitlichen Kommando gelten.7
  • Die »Special Monitoring Mission to Ukraine« der OSZE soll zwar die beiden Waffenstillstandsabkommen in der Ostukraine überwachen, wird aber von Russland bewusst schwach gehalten und kann deshalb diese Aufgabe nur teilweise erfüllen.
  • Lediglich der Open-Skies- (Offener-Himmel-) Vertrag von 1992 wird derzeit in vollem Umfang, d.h. mit knapp über 40 Überflügen pro Jahr über Russland, fast wöchentlich für Beobachtungsflüge genutzt. Damit lassen sich bei guter Sicht zwar feste militärische Einrichtungen beobachten, jedoch kaum militärische Aktivitäten, zumal die Auswertung der Bilder meist mehrere Wochen dauert.

Wäre der Angepasste KSE-Vertrag in Kraft, gäbe es pro Jahr allein in Russland 30 Inspektionen mehr. Das hätte die Transparenz im Russland-Ukraine-Konflikt und hinsichtlich russischer Übungsmanöver deutlich verbessert.

Der Russland-Ukraine-Konflikt und seine militärischen Folgen unterstreichen einmal mehr, wie dringend inzwischen eine Überarbeitung der konventionellen Rüstungskontrolle und militärischen Vertrauensbildung nötig ist. Ohne einen stabilen Waffenstillstand in der Ostukraine ist jedoch nicht an entsprechende Gespräche zu denken. Und selbst wenn, würden sie sich aufgrund des gestiegenen Konfrontationspotentials und der neuen Territorialkonflikte sehr viel schwieriger gestalten.

Anmerkungen

1) Statement by the head of the Russian delegation at the talks in Vienna on military security and arms control A.Mazur at the plenary session of the Joint Consultative Group on the Treaty on Conventional Armed Forces in Europe. Vienna, 10 March 2015; mid.ru /brp_4.nsf/english.

2) Director of the Department for Non-Proliferation and Arms Control Mikhail Ulyanov’s interview with Interfax, 11.3.2015; mid.ru/brp_4.nsf/english.

3) Zur Verlegung siehe Jon Harper: Troops and hardware from 3rd Infantry Division heading to Eastern Europe. Stars and Stripes, 9.3.2015. Zur Bewertung siehe Wolfgang Richter: Warum kündigt Putin den KSE-Vertrag? »Was Russland tut, ist erstaunlich«, Interview mit n-tv, 11.3.2015; sowie Alexei Timofeichev: Experts – Russia’s withdrawal from the CFE Treaty is a signal to the West. Russia beyond the headlines. 13.3.2015.

4) Der »START-Vertrag über Maßnahmen zur weiteren Reduzierung und Begrenzung der strategischen Angriffswaffen« (New START) wurde zwischen den Vereinigten Staaten und Russland im April 2010 geschlossen und sieht für beide Seiten jeweils eine Reduzierung der strategischen nuklearen Arsenale auf 1.550 Sprengköpfe und 800 Trägersysteme vor.

5) Alle NATO- und KSE-Staaten nahmen an diesen informellen Gesprächen teil.

6) Hans-Joachim Schmidt und Wolfgang Zellner: (2012): Confidence and Security-Building Measures. In: Stockholm Peace Research Institute: SIPRI Yearbook 2012. Oxford: Oxford University Press, S.444

7) Vgl. ausführlich Wolfgang Richter: Rüstungskontrolle und militärische Transparenz im Ukraine-Konflikt. Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP Aktuell 59, September 2014, S.2.

Dr. Hans-Joachim Schmidt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) im Programmbereich »Sicherheits- und Weltordnungspolitik von Staaten«.

Eine zweite Chance für Rüstungstransferkontrollen?

Eine zweite Chance für Rüstungstransferkontrollen?

von Mathias John

Zu viele Waffen in den falschen Händen – das ist in aller Kürze die Folge des globalen Waffenhandels. Die Auswirkungen der Rüstungstransfers sind katastrophal: Kriege und Konflikte bringen Mord, Vergewaltigungen, Verstümmelungen, Folter, Armut, Flucht. Aber auch im Alltag – jenseits von Konflikten – werden Menschenrechte häufig durch unkontrolliert gelieferte Waffen verletzt.

Festzuhalten bleibt: Soweit es bislang überhaupt nationale oder regionale Kontrollen konventioneller Rüstungsexporte gibt, reichen diese nicht aus, um die verhängnisvollen Folgen von unverantwortlichem Waffenhandel zu mindern. Gebraucht werden daher global gültige und verbindliche Standards, die solche Rüstungstransfers wirksam unterbinden.

Für dieses Ziel setzen sich seit Mitte der 1990er Jahre Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International ein. Mit der 2003 gegründeten weltweiten »Control Arms Alliance« gelang es 2006, einen Prozess zur Ausarbeitung eines internationalen Vertrags (Arms Trade Treaty, ATT) zu initiieren. Im Juli 2012 wurde nach jahrelangen Vorverhandlungen schließlich eine internationale Staatenkonferenz zur Verabschiedung eines ATT durchgeführt.

Damit bot sich die historische Gelegenheit, einen solchen Kontrollvertrag durchzusetzen. Diese erste Chance hat die internationale Staatengemeinschaft allerdings vertan!

Mehr als drei Wochen brauchten die versammelten Delegationen, um endlich einen Entwurf vorzulegen, der nicht nur die Bedenken vieler Skeptiker aufnahm, sondern auch weitreichendere Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und unterstützenden Staaten. Dieser Entwurf schien eine echte Chance auf einen Konsens zu haben. Sogar besonders zurückhaltende Staaten waren bereit, das Abkommen in dieser Form mitzutragen. Selbst für die USA, die Fragen zur Munition nicht im Vertrag geregelt sehen wollten, schien der gefundene Kompromiss ein gangbarer Weg zu sein.

So gingen die Delegationen recht optimistisch in den letzten Verhandlungstag – bis die USA ankündigten, sie bräuchten mehr Zeit zur Prüfung des Entwurfes. Umgehend schlossen sich die Delegationen Russlands und anderer skeptischer Staaten an – und die ATT-Konferenz endete ohne greifbares Ergebnis.

Seitdem sind auf internationaler Ebene hektische Aktivitäten im Gang, um den Prozess doch noch zu retten. Gleich zum Abschluss der Konferenz gab es eine gemeinsame Erklärung von 93 Staaten, die sich für ein striktes Abkommen auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs einsetzen.

Mindestens zwei Optionen bieten sich an: Die UN-Generalversammlung könnte in ihrer laufenden Sitzungsperiode mit Mehrheit einen ATT verabschieden – dieser bliebe aber wohl ohne die Mitwirkung der USA, Russlands und Chinas, weshalb viele Staaten diese Lösung ablehnen. So läuft derzeit alles auf die zweite Option hinaus: möglichst bald eine neue Konferenz abzuhalten, in der der Vertragstext abschließend verhandelt wird. Darüber könnten der Abrüstungsausschuss und die UN-Generalversammlung in den nächsten Wochen einen Beschluss herbeiführen.

Dieser Weg könnte Erfolg versprechend sein, allerdings müsste sichergestellt werden, dass der aktuelle Vertragsentwurf Grundlage für neue Verhandlungen bleibt. Aus Sicht von Amnesty International darf insbesondere das Menschenrechtskriterium nicht weiter aufgeweicht werden. Denn schon der jetzige Entwurf ist ein Kompromiss und weist diverse Mängel auf. So ist bisher nur der Waffenhandel erfasst, andere Formen von Rüstungstransfers bleiben außen vor. Wichtige Rüstungsgüter wie Munition und Waffenbestandteile fehlen in der zentralen Liste der zu kontrollierenden Güter und werden nur als Zusatzoption ins Ermessen der einzelnen Staaten gestellt. Ein weiteres Schlupfloch ist die Ausnahmeregelung für Kooperationsvereinbarungen im Rüstungsbereich. Zudem sind die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich Genehmigungsverfahren, Strafverfolgung bei Verstößen und Transparenz unvollständig oder fehlen ganz.

Immerhin gab es bislang nicht den befürchteten Wettlauf zum kleinsten gemeinsamen Nenner, angesichts der Widerstände schon ein Erfolg. Auch wenn am Ende der Konferenz das taktische Agieren der großen Waffenexportstaaten im Vordergrund stand, möchten viele Regierungen mit dem vorgelegten Entwurf zügig zu einem Ergebnis kommen. Es gibt also doch noch eine Chance, verbindliche internationale Regelungen zu erreichen – und die darf nicht leichtfertig vertan werden.

Sollte eine mögliche Fortsetzung der ATT-Konferenz im kommenden Jahr erneut kein greifbares Ergebnis erzielen, bleibt immer noch der Weg, in der UN-Generalversammlung mit Mehrheit einen strikten Vertragstext zu verabschieden. Aufgabe der Zivilgesellschaft bleibt, die Regierungen weiter in die Pflicht zu nehmen und öffentlichen Druck aufzubauen, damit internationale, aber auch striktere nationale Rüstungsexportkontrollen verwirklicht werden.

Dr. Mathias John ist Rüstungsexperte der deutschen Sektion von Amnesty International.

Krisen, Konflikte und Erfolge

Rüstungskontrollregime:

Krisen, Konflikte und Erfolge

von Gregor Hofmann

Zieht man eine Bilanz der Rüstungskontrollregime, muss man unterscheiden zwischen Konflikten, die in den Regimen seit ihrem Bestehen existieren, und akuten Krisen, die zur Erosion eines Regimes führen könnten. Dieser Artikel beleuchtet kurz die Gründe der einflussreichsten Kernkonflikte und Krisen sowie Erfolge der wichtigsten Regime der multilateralen Rüstungskontrolle.1

In der Rüstungskontrolle wird zwischen so genannten Massenvernichtungswaffen (ABC- bzw. atomare, biologische und chemische Waffen) und konventionellen Waffen unterschieden.

Massenvernichtungswaffen

Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV, 190 Mitgliedstaaten) gilt aufgrund seiner nahezu universellen Mitgliedschaft und der Tatsache, dass er bisher – mit Ausnahme von Nordkorea – die Herausbildung neuer Atommächte aus dem Kreis seiner Mitgliedstaaten verhindert hat, weitgehend als Erfolg. Dennoch leidet der NVV an seinem diskriminierenden Charakter: Er unterscheidet zwischen Nuklearwaffenstaaten (NWS), die der Vertrag allerdings gemeinsam mit allen Staaten zu Abrüstungsverhandlungen verpflichtet, und Nicht-Nuklearwaffenstaaten (NNWS), die auf diese Waffenart verzichten und im Gegenzug von den NWS bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt werden sollen.

Konflikte ergeben sich einerseits daraus, dass trotz Präsident Obamas Bekenntnis zum Global Zero-Ziel und der weiteren Reduktion der Arsenale Russlands und der USA durch den neuen START-Vertrag die nukleare Abrüstung nur langsam vorankommt. Dies liefert den NNWS ein Argument, Bemühungen des Westens für eine weitere Stärkung der Nichtverbreitung im Regime zu blockieren.2 Viele Entwicklungsländer sehen zudem ihren Status im NVV herabgestuft, da trotz der Nichtverbreitungsnorm einige Nichtmitglieder (Israel, Indien, Pakistan) zu Atommächten aufgestiegen sind und die USA sowie die Nuclear Suppliers Group (ein Zusammenschluss der Lieferländer von Nukleartechnologie und -materialien) dennoch das zivile Atomprogramm Indiens unterstützen.

Am Beispiel Iran wiederum zeigt sich ein weiterer Konflikt: der zwischen dem Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie und der Nichtverbreitung von Atomwaffen. Sollte Iran als zweiter Staat nach Nordkorea aus dem Regime austreten und Atomwaffen entwickeln, würde dies nicht nur die bisherige Nichtverbreitungspolitik und die Wirksamkeit des Sicherungs- und Verifikationssystems der Internationalen Atomenergieorganisation in Frage stellen, sondern dies könnte ein nukleares Wettrüsten im Nahen Osten und damit das Ende des NVV einläuten.

Das Biowaffenübereinkommen (BWÜ, 164 Mitgliedstaaten) und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ, 188 Mitgliedstaaten) verbieten, anders als der NVV, die jeweiligen Waffengattungen vollständig.

Das CWÜ verfügt über ein erfolgreiches Verifikationssystem. Allerdings wurde die Frist zur Vernichtung der deklarierten Chemiewaffenbestände – zehn plus optional fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags im Jahr 1992 – nicht eingehalten: Albanien, Irak und Südkorea sowie Indien, Libyen, Russland und die USA hatten Arsenale deklariert, lediglich die drei erstgenannten haben bislang vollständig abgerüstet.3 Aufgrund der nicht eingehaltenen Abrüstungsversprechen sahen sich wiederum Entwicklungsländer benachteiligt und blockierten, auch unter Einforderung stärkerer internationaler Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Chemietechnologie, bei der letzten Überprüfungskonferenz 2008 Versuche des Westens, die Nichtverbreitungskomponente des Verifikationssystems zu stärken.4

Ein weiterer Konflikt könnte ebenfalls destabilisierend wirken: Die vom Westen geforderte stärkere Kontrolle der wachsenden chemischen und biotechnischen Forschung und Produktion in Schwellen- und Entwicklungsländern akzeptieren letztere, unter Verweis auf eine mutmaßliche Begrenzung ihrer Entwicklungschancen, nur begrenzt.5

Im Gegensatz zum CWÜ fehlt dem BWÜ ein Verifikationsmechanismus, was als zentrale Schwäche des Regimes gilt. Die Einführung eines solchen scheiterte 2001 nach siebenjährigen Verhandlungen am Widerstand der USA. Die 2006 eingerichtete Implementation Support Unit beschränkt sich auf das Sammeln von Informationen und organisatorische Hilfestellung. Zwar scheint die Einsicht zuzunehmen, dass die Konflikte zwischen der Angst des Westens vor der Verbreitung waffenfähiger Materialien und einer von Entwicklungsländern wahrgenommenen ungerechten Begrenzung des Zugangs zum technologischen Fortschritt nur kooperativ gelöst werden können.6 Der Ausgang der im Dezember 2011 anstehenden Überprüfungskonferenz des BWÜ ist aber ungewiss.7

Konventionelle Waffen

Mit dem Streit um das US-Raketenabwehrprogramm und der russischen Suspendierung des angepassten Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) im Jahr 2007 wurde eine Krise der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa eingeleitet. Vorausgegangen war die Weigerung der NATO-Staaten, den 1999 geänderten KSE-Vertrag, der die Stationierung konventioneller Streitkräfte in Europa reguliert, zu ratifizieren, da Russland keinen Zeitplan für den Abzug seiner Truppen aus Georgien und Moldawien vorgelegt hatte. Der kürzlich angekündigte Ausstieg vieler NATO-Staaten aus der Anwendung des KSE-Vertrags deutet auf eine Erosion des Kernstücks der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa.

Konflikte und Schwächen im Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen wirken sich auf die Vorbereitungen der für Juli 2012 angesetzten Konferenz über ein Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty) aus. Viele südliche Staaten sehen in einem möglichen Verbot des Handels mit Staaten, die bestimmte Standards bei Menschenrechten oder Exportkontrollen nicht einhalten, die Gefahr der Beschränkung ihrer souveränen Rechte.8 Die USA und einige andere Staaten wollen andererseits den legalen Handel mit nichtstaatlichen Akteuren dem Ermessen des Einzelstaates unterwerfen, was Entwicklungsländer als Einfalltor für die Bewaffnung von Rebellengruppen betrachten. Auch die Einbeziehung von Munition und Technologietransfers in ein Waffenhandelsabkommen ist umstritten.9 Sollte das Waffenhandelsabkommen im Jahr 2012 scheitern, würden die Richtlinien des Aktionsprogramms weiterhin nicht in rechtlich bindende Standards übersetzt.

Bei der 1999 in Kraft getretenen Antipersonenminen-Konvention kann dagegen von einem Erfolg und einer Wirksamkeit über die bisher 157 beigetretenen Staaten hinaus gesprochen werden. Die Produktion und der Einsatzes von Antipersonenminen (APM) sind weltweit geächtet und es halten sich auch viele Staaten, die der Konvention bislang nicht beigetreten sind (wie bspw. die USA), an das APM-Verbot.10 Allerdings lassen sich auch Rückschläge erkennen: Im Jahr 2011 verlegten Israel, Libyen und Burma APM, 2010 war dies nur von Burma bekannt.11 Von den zwölf noch als Landminen-Produzenten gelisteten Staaten stellen aber nur noch drei – Indien, Pakistan und Burma – aktiv APM her. Die Produktion ist damit heute auf dem niedrigsten Niveau seit Verabschiedung der Konvention angelangt.12 Auch die Vernichtung der Lagerbestände sowie die Beseitigung verlegter Minen schreiten voran, auch wenn, ähnlich wie im CWÜ, die vereinbarten Zerstörungsziele und Räumpflichten nicht immer eingehalten werden und bislang weniger als 40% der Staaten die Konvention in nationales Recht umgesetzt haben.13

Die Streumunitions-Konvention, mit aktuell 111 Vertragsparteien, leidet wie die APM-Konvention unter einem Konflikt zwischen Effektivität und universeller Mitgliedschaft. Auch wenn seit Inkrafttreten zweimal Streumunition (cluster munition) in militärischen Konflikten eingesetzt wurde – durch Thailand im Grenzkonflikt mit Kambodscha und in Libyen bei Regierungsangriffen auf die Stadt Misrata –, zeigt das Verbot von Streumunition bereits Wirkung:14 16 ehemals Streumunition produzierende Staaten sind der Konvention beigetreten und haben die Produktion eingestellt. Argentinien hat zudem als Nicht-Mitgliedstaat unilateral die Einstellung der Produktion verkündet. Allerdings behalten sich nach wie vor 17 Staaten das Produktionsrecht vor.15 Die Tatsache, dass Singapur und die USA, die der Konvention nicht beigetreten sind, ein Moratorium für den Export von Streumunition erlassen haben16, deutet darauf hin, dass die Konvention zunehmend auch über die Vertragsparteien hinaus Wirkung zeigt.

Fazit

Konflikte um Abrüstung, friedliche Nutzung und Nichtweiterverbreitung prägen die Konventionen zu Massenvernichtungswaffen. Die Ursachen dieser Konflikte liegen oftmals in einer von einigen Staaten wahrgenommenen (CWÜ, BWÜ) oder im Regime kodifizierten (NVV) Ungleichbehandlung der Vertragsstaaten.17 Diese könnten aber durch die Erfüllung der Abrüstungsversprechen und den Dialog über Sicherungsmaßnahmen und Technologietransfers gelöst werden. Auch im Kleinwaffenaktionsprogramm und in den Verhandlungen zu einem Waffenhandelsabkommen liegen die Konfliktursachen nicht nur in Souveränitätsansprüchen, sondern auch in von einigen Staaten wahrgenommenen Ungerechtigkeiten bei der Regulierung des Waffenhandels.18 Ein Scheitern des Abkommens würde für die anstehende Überprüfungskonferenz des Kleinwaffenaktionsprogramms nichts Gutes verheißen. Der langfristige Erfolg der APM- und Streumunitions-Konventionen hängt entscheidend von einer Auflösung des Widerspruchs zwischen Effektivität und Universalität ab sowie von einer Einbeziehung der Großmächte China, Russland und USA.

Die Bilanz der wichtigsten Rüstungskontrollregime fällt folglich gemischt aus, trotz aller Konflikte haben sie sich aber als relativ krisenfest erwiesen. Nur die Zukunft des KSE-Vertrags ist, angesichts unvereinbarer geostrategischer Interessen Russlands und der NATO, ungewiss.

Anmerkungen

1) Für Anregungen und Kritik danke ich Simone Wisotzki.

2) Vgl. zu A-, B- und C-Waffen: Harald Müller, Una Becker-Jakob, Tabea Seidler-Diekmann (im Erscheinen): Regime Conflicts and Norm Dynamics: Nuclear, Biological and Chemical Weapons. In: Harald Müller/Carmen Wunderlich (Hrsg.): Norm Dynamics in Multilateral Arms Control: Interest, Conflicts, and Justice Claims. Athens/GA: University of Georgia Press.

3) opcw.org/our-work/demilitarisation. Siehe außerdem: Una Becker, Harald Müller, Tabea Seidler-Diekmann (2008): Die Regime zur Kontrolle nuklearer, biologischer und chemischer Waffen. In: Una Becker/Harald Müller (Gast-Hrsg.): Rüstungskontrolle im 21. Jahrhundert. Die Friedens-Warte, Jg. 83, Nr. 2-3, S.61.

4) Oliver Meier (2008): CWC Review Conference Avoids Difficult Issues. In: Arms Control Today, Nr. 38, May 2008.

5) Müller u.a. im Erscheinen.

6) Müller u.a. im Erscheinen.

7) Dieser Artikel wurde vor Ende der Überprüfungskonferenz geschrieben. Dossier 70, das der Frühjahrsausgabe 2012 von W&F beiliegen wird, beschäftigt sich mit den Ergebnissen der BWÜ-Konferenz vom Dezember 2011. [die Redaktion]

8) Vgl. zu Kleinwaffen, APM und Streumunition: Simone Wisotzki (im Erscheinen): The Anti-Personnel Mine Ban Treaty, the Program of Action on Small Arms and Light Weapons and the Convention on Cluster Munition. In: Harald Müller/Carmen Wunderlich (Hrsg.), op.cit.

9) armscontrol.org/factsheets/arms_trade_treaty.

10) Richard Price (1998): Reversing the Gun Sights: Transnational Civil Society Targets Land Mines. In: International Organization, Jg. 52, Nr. 3, S.613-644.

11) Landmine Monitor 2011, S.1; the-monitor. org/lm/2011

12) ebd.

13) Landmine Monitor 2010, S.2; the-monitor. org.

14) Cluster Munitions Monitor 2011, S.1; the-monitor.org.

15) ebd.

16) ebd.

17) Müller u.a., op.cit. (im Erscheinen).

18) Wisotzki, op.cit. (im Erscheinen).

Gregor Hofmann (M.A.) ist wissenschaftliche Hilfskraft bei der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung mit einem Bachelor in Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre sowie einem Master in Politikwissenschaft. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt, neben der deutschen Rüstungskontrollpolitik, auf der »Responsibility to Protect«, zu der er derzeit seine Promotion vorbereitet.

Rüstungskontrolle für Roboter

Rüstungskontrolle für Roboter

von Jürgen Altmann

In der modernen Kriegsführung bieten unbemannte Fahrzeuge – in der Praxis handelt es sich meist um unbemannte Flugzeuge – aus rein militärischer Sicht viele Vorteile. Werden aber die Folgen für Frieden, Kriegsvölkerrecht und die Sicherheit in Gesellschaften genauer beleuchtet, kommt man zum Schluss, dass der Menschheit durch Begrenzungen und Verbote besser gedient wäre.

Unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs, uninhabited/unmanned air vehicles, im Deutschen auch »Drohnen«) nutzen Streitkräfte schon lange, aber seit einigen Jahren steigt ihre Bedeutung massiv an. Für ihre Kriegsführung in Afghanistan, Irak und Pakistan haben die USA bewaffnete UAVs eingeführt, mit denen sie ferngesteuert angreifen. Ein Ziel der weiteren Forschung und Entwicklung ist erhöhte Autonomie, bis zur vollautomatischen Entscheidung, wer oder was angegriffen wird. Andere Länder folgen diesem Trend. Hohe Aufwendungen gehen auch in die Entwicklung unbemannter Fahrzeuge (UVs – uninhabited/unmanned vehicles), die sich auf dem Boden bzw. auf oder unter Wasser bewegen.1

Geschichte und Gegenwart: Aufklärung und Überwachung

Experimente mit unbemannten Flugzeugen gab es schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts, aber im Krieg wurden sie zum ersten Mal systematisch durch Nazi-Deutschland eingesetzt, mit der Flügelbombe V1, einem Vorläufer des modernen Marschflugkörpers.2 Später wurden Luftabwehr-Zielflugkörper für Aufklärungszwecke umgerüstet und weiterentwickelt und durch die USA im Vietnamkrieg erstmalig routinemäßig eingesetzt. Seit den 1970er Jahren haben viele Streitkräfte UAVs für solche Zwecke eingeführt. Zunächst hatte Israel die Führung, wurde aber bald von den USA überholt. Heute stellen mehr als 50 Länder UAVs her, 20 exportieren sie.3

Es gibt verschiedenartige UAV-Typen: Kleine »Modellflugzeuge« werden von Hand gestartet und kommen einige Kilometer weit (z.B. die deutsche ALADIN). UAVs mittlerer Größe können von einem LKW-Katapult aus gestartet werden und haben Reichweiten bis zu einigen hundert Kilometer (z.B. der französische Sperwer). Größere Flugzeuge starten und landen auf Flugplätzen; sie können viele Stunden fliegen. Beim größten Typ, dem Global Hawk (USA, 40 m Spannweite), sind es 36 Stunden; er fliegt mit bis zu 640 km/h in bis zu 20 km Höhe. Neben solchen propeller- oder düsengetriebenen Flächenflugzeugen gibt es auch Hubschrauber verschiedener Größen. Diese Arten von UAVs tragen Sensoren (Videokameras für sichtbares oder Infrarot-Licht, Radar) und übermitteln ihre Bilder und Signale über Funk. Für größere Entfernungen (z.B. zwischen dem Mittleren Osten und Europa bzw. den USA) dienen Satelliten als Übertragungsknoten.

Da Navigation auf Land, insbesondere im Gelände, erheblich schwieriger ist als in der Luft, sind unbemannte Landfahrzeuge in der Entwicklung deutlich weniger weit als Luftfahrzeuge, mit der Ausnahme kleiner Roboterfahrzeuge zum Entschärfen von Sprengkörpern, die aus kurzer Entfernung ferngesteuert werden – hiervon haben die USA viele tausend im Einsatz. Für unbemannte Landfahrzeuge von klein bis groß wird intensive Forschung und Entwicklung betrieben, nicht nur in den USA. Auf See gibt es erste ferngesteuerte bewaffnete Motorboote, und unter Wasser geht es u.a. um autonome(re) Torpedos.4

Trend zur Bewaffnung unbemannter Fahrzeuge

Seit fast zehn Jahren gibt es einen Trend, Aufklärung mit Angriff zu kombinieren, indem UAVs mit Waffen ausgerüstet werden, wobei die USA führen (unbemannte Land- und Wasserfahrzeuge zu bewaffnen, ist ebenfalls vorgesehen).5 2000 setzte der US-Kongress das Ziel, 2010 solle ein Drittel der weitreichenden Kampfflugzeuge in der operativen US-Luftwaffe unbemannt sein und 2015 ein Drittel der Bodenkampffahrzeuge der US-Armee.6

Im Rahmen ihres »Kriegs gegen den Terror« rüsteten die USA einige ihrer Aufklärungs-UAVs des Typs Predator nachträglich mit zwei Hellfire-Flugkörpern aus (laser- oder radargesteuert, zum Einsatz gegen Bodenziele). Diese sind seit 2001 in Afghanistan im Einsatz; breiter bekannt wurde ein Angriff gegen ein Auto 2002 im Jemen, bei dem sechs mutmaßliche Al Kaida-Mitglieder getötet wurden. Seitdem sind Flugkörperangriffe von ferngesteuerten UAVs Routine geworden. Ein größeres UAV wurde gebaut und ab 2007 stationiert – der MQ-9 Reaper, mit 1.700 kg Zuladung (z.B. vier lasergesteuerte 230-kg-Bomben und vier Hellfire-Flugkörper). Anfang 2009 waren 195 bewaffnete MQ-1 Predator und 28 MQ-9 Reaper für Angriffe in Afghanistan, Irak und Pakistan stationiert.

Start und Landung werden von Basen in der Region gesteuert, aber dann wird die Flugüberwachung und Waffenauslösung von britischen und US-Piloten übernommen, die u.a. in der Creech Air Force Base in Nevada, USA, »arbeiten«. Sie gründen ihre Zielentscheidungen auf Videobilder der Kameras in den UAVs, die für eine Personenidentifikation zu ungenau sind; auch die Entscheidung, ob jemand eine Waffe trägt, ist nicht immer verlässig.7 In vielen Fällen wurden die falschen Personen angegriffen, Zivilisten wurden getötet, in einigen Fällen waren die Zielpersonen (Taliban- und Al Kaida-Führer) gar nicht anwesend. So wurden allein in Pakistan seit 2004 mehr als 1.000 Kämpfer und einige hundert Nicht-Kämpfer mittels UAVs getötet.8 Insbesondere die Angriffe in Pakistan werden nicht durch die Streitkräfte, sondern durch den Geheimdienst CIA durchgeführt, und der UN-Berichterstatter für außergerichtliche Tötungen hat Aufklärung gefordert.9

Kampfdrohnen werden kein Monopol der USA oder einiger westlicher Länder bleiben. Der Iran beispielsweise kündigte 2010 die Massenproduktion von zwei Typen langreichweitiger »unbemannter Bomber« an.10 Für die Zukunft werden UAVs für alle Formen von Kampf und Kampfunterstützung, die bisher mit bemannten Flugzeugen durchgeführt werden, in den Blick genommen. So sieht die »Unmanned Systems Roadmap« des US-Verteidigungsministeriums UAVs zur Luftbetankung für 2024 und für den Luftkampf für 2032 voraus.11 Prototypen solcher unbemannter Kampfflugzeuge (uninhabited combat air vehicles, UCAVs) werden entwickelt und gebaut in den USA (UCAS-D/X-47B), Frankreich (nEuron, mit Schweden, Griechenland, Schweiz, Spanien, Italien), Deutschland (Barracuda, mit Spanien), Großbritannien (Taranis) und Russland (Skat).

Trend zu autonomem Angriff

Schon jetzt werden viele UAVs mit Bord-Navigations- und Flugsteuerungssystemen gesteuert, mittels Wegpunkten, die im Vorhinein oder in Echtzeit durch eine Bodenkontrollstation angegeben werden. Dem menschlichen Bediener wird so die Aufgabe erspart, die Flughöhe und den Kurs zu halten. Er oder sie kann sich auf die Aufklärung und ggf. den Angriff konzentrieren. Einige militärische Motive sprechen dafür, UAVs, insbesondere bewaffneten, mehr Autonomie zu geben: Die Kommunikationsverbindung kann defekt sein oder gestört werden. Man könnte Geld sparen, wenn ein Soldat nicht ein, sondern mehrere UAVs kontrolliert. Die Zeitverzögerung durch die Satellitenverbindung plus der menschlichen Reaktionszeit kann für den Kampf zu lang erscheinen – für das Überleben der eigenen Systeme kann man die örtliche Reaktion in Sekundenbruchteilen für nötig halten. Aus diesen Gründen wird für autonome Zielauswahl und autonomen Angriff geforscht und entwickelt.

Das US-Verteidigungsministerium schreibt: „Die Bewaffnung unbemannter Systeme ist eine hoch kontroverse Frage, die ein geduldiges »Kriechen-Gehen-Laufen«-Herangehen erfordern wird in dem Maß, wie sich die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit jeder Anwendung erweist. […] Anfängliche Anwendungen der Bewaffnung eines unbemannten Systems können einen »Menschen in der Schleife« erfordern. […] In dem Maß, wie das Vertrauen in die Systemverlässlichkeit, Funktion und Zielalgorithmen wächst, kann man mehr autonome Operationen mit Waffen in Erwägung ziehen.“ 12

Töten auf Beschluss einer Maschine?

Es ist offensichtlich: Die Möglichkeit, dass ein Computer die Entscheidung trifft, einen Menschen zu töten, wirft ein tiefes moralisches Problem auf.13 Forschung zu den ethischen und rechtlichen Fragen, die sich durch den Einsatz bewaffneter autonomer Systeme stellen, wurde von der US-Marine und der US-Armee in Auftrag gegeben.14 Besonders wichtig ist die Frage, ob autonome Waffensysteme die Anforderungen des Kriegsvölkerrechts erfüllen können. Darin sind die zentralen Prinzipien die Diskriminierung (zwischen legitimen und illegitimen Angriffszielen) und die Proportionalität (zwischen dem errungenen militärischen Vorteil und dem angerichteten Schaden).

Um seine Arbeit an Algorithmen für ethisches Töten zu rechtfertigen, verweist ein Robotikforscher auf jüngere Umfragen durch den obersten Militärarzt der USA und auf allgemeine Literatur, die zeigen, dass menschliche Soldaten die Regeln des Kriegsvölkerrechts oft brechen.15 Sein Ziel ist es, Roboterprogramme zu erstellen, die sich gesetzeskonformer verhalten. Mit wissenschaftlicher Strenge schlägt er einen »ethischen Regler« für die Bewertung einer beabsichtigten tödlichen Handlung vor. Wenn der ein Veto abgäbe, würde kein Angriff stattfinden (mit der einzigen Ausnahme, wenn sich ein menschlicher Bediener darüber hinweg setzte, der dann die Verantwortung übernähme). Allerdings kann man bezweifeln, ob ein Künstliche-Intelligenz-System eine komplexe Kriegssituation auf der Höhe menschlicher Intelligenz beurteilen kann, wenigstens für die nächsten ein bis zwei Jahrzehnte. Ein britischer Robotikforscher hat solche Pläne lautstark kritisiert. Er fragt die Künstliche-Intelligenz-Gemeinschaft, „ob wir bereit sind, Entscheidungen über Leben oder Tod Robotern zu überlassen, die zu schwer von Begriff sind, um dumm genannt zu werden“.16 Er verweist auf die geringen Fähigkeiten heutiger künstlicher Intelligenz und stellt sich beispielhafte Situationen vor: „Ich kann mir eine städtische Umgebung vorstellen, in der ein kleines Mädchen einem Roboter ein Eis entgegen hält, nur um abgeknallt zu werden, weil es versucht hat, seine Süßigkeit mit ihm zu teilen.“

Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle

Neben Fragen des Kriegsvölkerrechts werfen bewaffnete U(A)Vs Probleme in Bezug auf einige andere Kriterien der präventiven Rüstungskontrolle auf.17 Rüstungskontrollverträge könnten gefährdet werden, wenn UAVs als neue Kernwaffenträger fungieren oder die Kategorien des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) umgehen würden.

Destabilisierung der militärischen Lage kann sich durch UAVs in mehrerlei Hinsicht ergeben: Da sie schwer zu entdecken sind, können sie für tiefes Eindringen und präzisen Überraschungsangriff genutzt werden. Weil sie keine Mannschaft an Bord haben, könnte man sie für riskantere Einsätze verwenden. Wenn sich in einer Krise zwei UAV-Flotten bei kurzem Abstand gegenseitig intensiv beobachten würden, könnten plötzliche unklare Ereignisse und ungesteuerte Rückkopplungsschleifen zur schnellen Eskalation in den Krieg führen. Schwärme von hoch genauen, kleinen UAVs könnten sogar in der Lage sein, nuklearstrategische Ziele auszuschalten; solch ein Szenario könnte zu sehr gefährlichem Verhalten führen. Dass bewaffnete UAVs technologisches Wettrüsten und Weiterverbreitung bringen werden, ist offensichtlich. Kleine, technisch ausgefeilte UAVs – die nur von Staaten entwickelt werden könnten, die aber in die Hände nicht-staatlicher Akteure gelangen könnten – würden neue Möglichkeiten für terroristische Anschläge bieten.

Daher würden bewaffnete UAVs in verschiedener Hinsicht Gefahren bringen. Um diese einzudämmen, sollten vorbeugende Begrenzungen diskutiert und eingeführt werden. Das hat sich das International Committee for Robot Arms Control (ICRAC) zum Ziel gesetzt, das wir (zwei Philosophen aus Australien und USA, ein Robotikforscher aus Großbritannien und der Autor) im September 2009 gegründet haben und das 2010 um sechs internationale Wissenschaftler/innen erweitert wurde.18

Konzepte für präventive Rüstungskontrolle

Die Diskussion über vorbeugende Begrenzungen bei bewaffneten UAVs hat in der Wissenschaft erst begonnen19 und Regierungen noch kaum erreicht.

Es ist klar, dass bewaffnete, unbemannte Land- und Luftfahrzeuge unter die Definitionen des KSE-Vertrags fallen – diese wurden 1989/1990 bewusst so angelegt, dass sie unabhängig davon sind, ob eine Besatzung an Bord ist. Jedoch gibt es keine Begrenzungen konventioneller Streitkräfte außerhalb Europas (und die Vertragsstaaten USA und Großbritannien haben ihre Predator- und Reaper-UAVs nicht gemeldet, weil sie nicht im Vertragsgebiet – Europa vom Atlantik bis zum Ural – stationiert sind). Der Vertrag – gegenwärtig suspendiert – sollte dringend reaktiviert werden. Insbesondere sollte das Protokoll über vorhandene Typen konventioneller Waffen und Ausrüstungen aktualisiert werden.20 Solange keine neuen Kategorien leichterer Kampfflugzeuge mit zusätzlichen Obergrenzen eingeführt werden, zählen auch kleine bewaffnete UAVs als ein Kampfflugzeug, so dass die bisherigen nationalen Obergrenzen für eine wirksame quantitative Begrenzung in Europa sorgen würden. Bei Landfahrzeugen würden unbemannte Fahrzeuge als »Kampfpanzer « bzw. »Kampffahrzeuge mit schwerer Bewaffnung« zählen, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen (u.a. Kanone von mindestens 75 mm Kaliber und Leermasse mindestens 16,5 bzw. 6,0 Tonnen). Leichtere bewaffnete unbemannte Fahrzeuge sind nicht erfasst (wenn sie nicht zum Transport einer Infanteriegruppe gebaut sind) und könnten daher unbegrenzt eingeführt werden.

Der Mittelstreckenwaffen- (INF-) Vertrag zwischen den USA und Russland verbietet diesen Ländern landgestützte Langstrecken-Marschflugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5.500 km, andere Länder sind nicht einbezogen. Um Unterlaufen und weltweiten Aufwuchs zu vermeiden, sollte der Vertrag auf alle relevanten Länder erweitert werden,21 und andere nuklear bewaffnete U(A)Vs sollten ganz verboten werden.

Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCOC – Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation) verpflichtet die Mitgliedsländer politisch zu Exportkontrolle und vertrauensbildenden Maßnahmen, gilt aber nur für Raketen. Marschflugkörper und andere UAVs werden bisher nicht erfasst.22

In Bezug auf autonom angreifende Waffensysteme gilt eigentlich, dass sie nicht eingeführt werden dürfen, solange nicht demonstriert ist, dass sie die Regeln des Kriegsvölkerrechts einhalten können. Außer in eng begrenzten Szenarien mit wenigen, leicht unterscheidbaren Zielen wie z.B. bei Luftabwehr wird das auf lange Zeit nicht gelingen. Jedoch kann man sich auf die allgemeine Regel nicht verlassen – die militärischen Motive für autonomes Schießen werden dafür wahrscheinlich zu stark. Folglich sollte ein explizites Verbot beschlossen werden.

Das ICRAC hat im September 2010 den ersten internationalen Experten-Workshop »Rüstungskontrolle für Roboter« durchgeführt. In der Abschlusserklärung heißt es:23

„Wir glauben:

Dass die Langzeitrisiken durch Proliferation und weitere Entwicklung dieser Waffensysteme schwerer wiegen als kurzfristige Nutzeffekte gleich welcher Art, die sie zu haben scheinen.

Dass es nicht akzeptabel ist, dass Maschinen die Anwendung von Zwang oder Gewalt in Konflikten oder Kriegen steuern, bestimmen oder darüber entscheiden. In jeder Situation, in der eine solche Entscheidung zu treffen ist, muss zumindest ein Mensch für diese Entscheidung und deren vorhersehbare Folgen persönlich verantwortlich und juristisch rechenschaftspflichtig sein.

Dass das sich derzeit beschleunigende Tempo der Kriegsführung durch diese Systeme weiter gesteigert wird und die Fähigkeit von Menschen, in Militäroperationen verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen, unterminiert.

Dass die Asymmetrie der Kräfte, die diese Systeme möglich machen, sowohl Staaten als auch nicht-staatliche Akteure ermutigt, Formen der Kriegsführung zu verwenden, die die Sicherheit der Bürger der Besitzerstaaten verringern.

Dass die Tatsache, dass ein Fahrzeug unbemannt ist, nicht das Recht verleiht, die Souveränität von Staaten zu verletzen.“

Die Erklärung verlangt ein Rüstungskontrollregime mit mehreren Bestandteilen. Verboten werden sollen:

„Die weitere Entwicklung, Beschaffung, Stationierung und Nutzung autonomer Roboterwaffen.

Die Bestückung neuer Arten von autonomen oder ferngesteuerten Systemen mit Nuklearwaffen.

Die Entwicklung, Stationierung und Nutzung von Roboter-Weltraumwaffen.“

Eingeschränkt werden sollen:

„Die Reichweite und Nutzlast von bewaffneten ferngesteuerten unbemannten Fahrzeugen.

Die Anzahl – aufgeschlüsselt nach Art und Leistungsfähigkeit – bewaffneter ferngesteuerter unbemannter Systeme, die von einem Staat stationiert werden dürfen.

Die Höchstflug- bzw. -fahrtdauer dieser Systeme.

Die Entwicklung, Beschaffung und Stationierung bewaffneter unbemannter Systeme unterhalb einer Mindestgröße.“

Diese Regeln sollten weltweit gelten. Das erste Verbot sollte als neue globale Konvention beschlossen werden, wobei genaue Definitionen und auch bestimmte Ausnahmen festzulegen sind.24 Das zweite sollte in Verhandlungen zur Reduzierung und schließlichen Abschaffung der Kernwaffen eingehen. Das dritte sollte mit dem lange angestrebten allgemeinen Verbot von Weltraumwaffen realisiert werden.

Details für die verschiedenen vorgeschlagenen Beschränkungen festzulegen, wird intensive Überlegungen und Verhandlungen brauchen. Dabei können die Ziele des KSE-Vertrags25 als Richtschnur gelten, und seine Methodik26 kann als allgemeines Vorbild dienen. Grundsätzlich sind globale Regeln anzustreben, da das aber in den bekannten Krisenregionen (wie Naher/Mittlerer Osten, Südasien, Ostasien) schwierig werden wird, ist es sinnvoll, in anderen Regionen anzufangen. Insbesondere Europa könnte hier eine Vorbildrolle spielen.

Fazit

Die Bewaffnung von UAVs hat gerade erst begonnen, und die von unbemannten Land- und Wasserfahrzeugen steht noch weitgehend bevor. Daher gibt es die prinzipielle Möglichkeit, die nächste große Welle militärtechnischer Innovation zu stoppen, bevor sie sich in großem Umfang entfaltet und praktisch unumstößlich wird. Die Länder sollten ihre Sicherheit aus aufgeklärter Sicht betrachten, das heißt im weiten, internationalen Rahmen. Stabilität, Frieden und internationaler Sicherheit wäre durch kooperativ ausgehandelte Begrenzungen besser gedient als durch einen unbeschränkten Aufwuchs aller Arten bewaffneter unbemannter Fahrzeuge. Forscher/innen in Robotik und künstlicher Intelligenz sollten sich der Gefahren von Roboter-Waffen bewusst sein und vorbeugende Begrenzungen unterstützen.

Anmerkungen

1) Für Übersichten siehe A. Krishnan (2009):, Killer Robots – Legality and Ethicality of Autonomous Weapons. Farnham Surrey / Burlington VT: Ashgate. P. Singer (2009): Wired For War – The Robotics Revolution and Conflict in the 21st Century. New York: Penguin. P. Singer: Der ferngesteuerte Krieg, Spektrum der Wissenschaft, Nr. 10, Dez. 2010, S.70-79. Siehe auch L. Wirbel, Kriegsführung mit Drohnen, W&F 3-2010.

2) L.R. Newcome (2004): Unmanned Aviation – A Brief History of Unmanned Aerial Vehicles. Reston VA: AIAA.

3) Jane’s Unmanned Vehicles and Aerial Targets (2007). Coulsdon: Jane’s.

4) Auch an bewaffneten unbemannten Flugkörpern für den Weltraum wird gearbeitet, jedoch stellt dieses Medium besondere Bedingungen, und es gibt noch eine gewisse Zurückhaltung bei den Weltraummächten. Solche Systeme sollten durch das von der großen Mehrheit der Staaten geforderte allgemeine Verbot von Weltraumwaffen erfasst werden.

5) US Department of Defense (2009): FY2009-2034 Unmanned Systems Integrated Roadmap. Washington DC.

6) Diese Ziele werden nicht erreicht werden, insbesondere für Landfahrzeuge. Das große Programm »Future Combat Systems« der US-Armee, das eine Reihe unbemannter Land- und Luftfahrzeuge umfasste, wurde 2009 eingestellt. Jedoch sind die Ausgaben für Beschaffung und Einsatz unbemannter Systeme unter der Obama-Administration deutlich angestiegen.

7) Allerdings kann ein Ziel über längere Zeit beobachtet werden als mit einem Flugzeug mit Pilot.

8) http://counterterrorism.newamerica.net/ drones.

9) J. Mayer: The Predator War – What are the risks of the C.I.A.’s covert drone program?. The New Yorker, October 26, 2009. Auszüge aus dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters Alston sind in dieser Ausgabe von W&F abgedruckt; der vollständige Bericht in deutscher Übersetzung steht unter www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc14-24add6-deu.pdf.

10) Iran Starts Mass Production of Advanced Unmanned Bombers, Tehran: Fars News Agency, 8 Febr. 2010; http://english.farsnews.com/newstext.php?nn=8811191064.

11) US Department of Defense (2009), op.cit. S. 18.

12) US Department of Defense (2007): Unmanned Systems Roadmap 2007-2032, Washington DC. S.54.

13) In einem gewissen Sinn machen Minen schon etwas Ähnliches. Dass sie nicht unterscheiden können und auch nach einem bewaffneten Konflikt weiter funktionieren, hat zu ihrem Verbot geführt. Bewaffnete autonome U(A)Vs wären anders: Sie wären beweglich, und sie würden eine Situation bewerten und dann nach einem Algorithmus entscheiden, ob eine Person getötet bzw. ein Objekt zerstört werden soll. Vorläufer (automatische Flug-/Raketenabwehrsysteme, umher fliegende Anti-Radar-Flugkörper) sind auf eine spezifische Zielklasse mit klaren Eigenschaften beschränkt, aber sogar hier sind Fehler vorgekommen, wie der Abschuss eines iranischen Passagierflugzeugs vom US-Schiff Vincennes 1988.

14) P. Lin, G. Bekey, K. Abney: Autonomous Military Robotics: Issues of Risk and Ethics. In R. Capurro, M. Nagenborg (eds.) (2009), Ethics and Robotics. Heidelberg: AKA/IOS. R.C. Arkin (2009): Governing Lethal Behavior in Autonomous Robots. Boca Raton FL: Chapman&Hall/CRC.

15) Arkin (2009), op.cit.

16) N. Sharkey (2007), Automated Killers and the Computing Profession. Computer, 40 (11), S.124ff.

17) J. Altmann, Preventive Arms Control for Uninhabited Military Vehicles. In: Capurro et al. (2009), op.cit.

18) www.icrac.co.cc.

19) Altmann , op.cit. R. Sparrow (2009): Predators or Plowshares? Arms Control of Robotic Weapons. IEEE Technology and Society, 28 (1), S.25-29.; Krishnan (2009), op.cit.

20) Vertragstexte z.B. unter www.armscontrol.de, Dokumente.

21) Das würde auch die ballistischen Raketen mit 500-5.500 km Reichweite erfassen, was einen großen Teil der (zukünftig befürchteten) Raketenbedrohung mit aus der Welt schaffen würde. Weitere Reduzierungen der Langstreckenraketen bei den offiziellen Kernwaffenstaaten wären dafür hilfreich, wenn nicht sogar notwendig.

22) www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussen politik/abruestung/massenvernichtungswaffen/hcoc.html; auf die Regeln des HCOC haben sich gegenwärtig 130 Länder verpflichtet. Das mit 34 Staaten erheblich kleinere Missile Technology Control Regime schreibt Exportbeschränkungen für Marschflugkörper und bestimmte andere UAVs vor; www.mtcr.info.

23) Erklärung des Expertenworkshops 2010 über die Begrenzung bewaffneter ferngesteuerter und autonomer Systeme, Berlin, 22.September; http://e3.physik.tu-dortmund.de/P&D/Workshop-Erklaerung_22_September_ 2010_deutsch.pdf.

24) „Es ist klar, … dass gewisse Ausnahmen gemacht werden können, wo die Automatisierung von Waffen und Sicherheitssystemen seit langem eingeführt ist oder wo zwingende Gründe für die Notwendigkeit der Automatisierung vorliegen, damit menschliches Leben vor unmittelbaren Bedrohungen geschützt wird.“ (Aus der Workshop-Erklärung, op.cit)

25) „… in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau als bisher zu schaffen, Ungleichgewichte, die für Stabilität und Sicherheit nachteilig sind, zu beseitigen und – besonders vorrangig – die Fähigkeit zur Auslösung von Überraschungsangriffen und zur Einleitung groß angelegter Offensivhandlungen in Europa zu beseitigen;“ (aus der Präambel des KSE-Vertrags vom 19.11.1999).

26) Definitionen von Kategorien der begrenzten Waffen und Ausrüstungen, Listen vorhandener Typen, regelmäßiger Informationsaustausch, Inspektionen usw.

Jürgen Altmann (Experimentelle Physik III, Technische Universität Dortmund) hat das Forschungsprojekt »Unbemannte bewaffnete Systeme – Trends, Gefahren und Präventive Rüstungskontrolle« bearbeitet, gefördert durch die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF).

Internationaler Appell

Internationaler Appell

»Setzt den angepassten KSE-Vertrag in Kraft«

von Redaktion

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ist ein Eckpfeiler der europäischen Sicherheit und das Kernelement des kooperativen Sicherheitsansatzes, wie er in der Charta von Paris im November 1990 beschlossen wurde. Doch jetzt ist das ganze Regime aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen den NATO-Staaten und Russland in ernster Gefahr. Die Vertragsstaaten bemühen sich gegenwärtig einen Kompromiss zu finden, der dieses entscheidende Dokument retten kann.

Vor diesem Hintergrund initiieren wir den internationalen Appell »Setzt den angepassten KSE-Vertrag in Kraft«, der von 33 ehemaligen Diplomaten und Wissenschaftlern aus zehn Ländern unterstützt wird, die KSE-Vertragsstaaten sind. Die Liste der Unterzeichner kann auf der Internet-Seite der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (http://www.hsfk.de/) oder des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (http://www.ifsh.de/IFSH/aktuelles/cfe_appeal.htm) eingesehen werden. Um den internationalen Charakter des Appells zu unterstreichen, wird er in Englisch, Russisch und Deutsch verbreitet. Der Appell wird am 28. November 2007 auf den Websites der folgenden Organisationen veröffentlicht: Arms Control Association (ACA), Washington, D.C., USA; Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt/Main, Deutschland; Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, Deutschland.

Bitte senden Sie eine Email mit ihren gegenwärtigen und früheren Funktionen (zur Veröffentlichung) an cfe-appeal@ifsh.de, um den Appell zu unterzeichnen. Der Appell ist öffentlich, wir ermutigen ausdrücklich seine weitere Verbreitung.

Hoffnung auf verbesserte Verifikation

Hoffnung auf verbesserte Verifikation

Spaltmaterialproduktion und Teststopp

von Ole Roß, Heiner Daerr, Martin B. Kalinowski, Markus Kohler und Enno Peters

Die Wirksamkeit internationaler Verträge zur Kontrolle von Nuklearwaffen, deren Technologie oder nuklearwaffenfähigem Material steht und fällt mit der Wirksamkeit der Verifikation. Angeblich unzureichende Verifikationsmethoden waren immer wieder ein Argument der Gegner des Umfassenden Teststoppvertrages und anderer Verträge. Aktuell halten Vertreter der USA die Verifikation eines Abkommens für ein Verbot der Produktion von waffenfähigem spaltbarem Material für unmöglich und lehnen es daher ab. Die Verbesserung bestehender und die Entwicklung neuer naturwissenschaftlicher Methoden zur Überprüfung von nuklearen Rüstungskontrollverträgen ist eine zentrale Aufgabe, denn verlässliche technische Überwachungsmittel fördern das Vertrauen unter den Vertragspartnern und damit die Bereitschaft zur nuklearen Abrüstung.

Im Folgenden werden die Überwachung des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) und des Umfassenden Teststoppvertrages vorgestellt. Anschließend wird auf Erfordernisse und mögliche Neuentwicklungen eingegangen, insbesondere im Hinblick auf die Verifikation eines künftigen Produktionsverbots für Spaltmaterial zum Waffenbau.

Verifikation des Nichtverbreitungsvertrages

Zur Verifikation des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages verfügt die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) über eine Reihe von etablierten Methoden zur Kontrolle von Produktion und Beständen von kernwaffenrelevanten Spaltmaterialien. Die ursprünglich eingeführten klassischen Sicherungsmaßnahmen, fixiert in länderspezifischen Safeguards Agreements, haben sich allerdings in der Vergangenheit als nicht ausreichend erwiesen. Wenn beispielsweise die Anreicherung von Uran nicht aufgedeckt werden kann, weil die nötigen technischen Verfahren oder auch nur die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung vorhandener Verfahren fehlen, besteht die Möglichkeit zu verborgener Aktivität, wie im Falle des Iran, dessen nicht-deklariertes Nuklearprogramm erst im Jahre 2002 von einer Oppositionsgruppe enthüllt wurde.

Nachdem infolge des Irakkriegs von 1991 das geheime irakische Nuklearprogramm bekannt geworden war, arbeitete die IAEO 1997 einen Modellentwurf für ein Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen aus, zu dem sich die Unterzeichnerstaaten des NVV freiwillig verpflichten können. Das Protokoll sieht erweiterte Sicherungsmaßnahmen – z.B. Zugangsmöglichkeiten zu Nuklearanlagen für IAEO-Inspektoren innerhalb von 24 Stunden – und umfassendere Deklarationspflichten vor. Der Modellentwurf bietet die Basis für jeweils spezifische Vereinbarungen zwischen den einzelnen Ländern und der IAEO. Bis November 2007 traten in 84 der 160 Staaten, die bereits ein umfassendes Sicherungsabkommen mit der IAEO hatten, Zusatzprotokolle in Kraft. Alle offiziellen Nuklearwaffen-Staaten (USA, Großbritannien, Frankreich, China und Russland) haben ein – allerdings stark abgeschwächtes und daher eher symbolisches – Zusatzprotokoll unterzeichnet, in Kraft getreten ist es bisher aber nur in Frankreich, China und Großbritannien.

Durch die strengere Informationspflicht über bestehende und geplante Anlagen und nukleares Material sowie zusätzliche Kontrollmaßnahmen soll die IAEO nicht nur in die Lage versetzt werden, die Angaben über nukleare Aktivitäten und Materialien eines Staates zu überprüfen, sondern auch undeklarierte Aktivitäten und Anlagen zu entdecken. Letzteres war in den bisherigen Sicherungsabkommen nicht vorgesehen. Sie beruhten vielmehr auf der Annahme, dass die Staaten wahre und vollständige Angaben über ihren Nuklearsektor machen.

Eine Neuerung ist die Möglichkeit, zum Aufspüren geheimer Nuklearprogramme innerhalb und außerhalb deklarierter Anlagen Umweltproben zu entnehmen. Derzeit sind in zu inspizierenden Anlagen so genannte »swipe samples« (Wischproben) erlaubt, um relevante Isotope (z.B. nicht natürlich vorkommende Transurane) aufzuspüren, die bei der Produktion von waffenfähigen Materialien anfallen. Die Wischproben ermöglichen Probennahme an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Anlass. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit weiträumiger Probennahmen an mehreren Orten über einen längeren, aber begrenzten Zeitraum. Letzteres wurde allerdings vom Board of Governors, dem obersten Entscheidungsgremium der IAEO, bislang nicht bewilligt.

Der Umfassende Teststoppvertrag

Ein Beispiel für den erfolgreichen Aufbau eines technischen Verifikationssystems liefert der umfassende Teststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT), der die Durchführung jeglicher Nuklearexplosion, also auch der unterirdischen, untersagt. Als dieser Vertrag 1996 bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen zur Unterzeichnung ausgelegt werden konnte, ging ein zäher mehrjähriger Verhandlungsmarathon zu Ende. Einer der wesentlichen Streitpunkte war die Frage nach einem wirkungsvollen Verifikationssystem. NaturwissenschaftlerInnen trugen mit ihren Forschungsergebnissen erheblich dazu bei, dass ein solches durchgesetzt werden konnte.

Bis November 2007 haben den Vertrag 177 Staaten gezeichnet und 140 Staaten ratifiziert. Verbindlich wirksam ist er dennoch nicht. Dafür bedarf es der Ratifizierung durch alle 44 im Annex 2 genannten Staaten, deren Teilnahme notwendige Bedingung für das Inkrafttreten ist. Von diesen fehlen noch Ägypten, China, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kolumbien, Nordkorea, Pakistan und die USA. Den Grundpfeiler des Verifikationssystems bildet das technische Überwachungsnetz (International Monitoring System, IMS) aus insgesamt 321 Messstationen, das bereits zu zwei Dritteln fertig gestellt ist und Daten u.a. an die Vorbereitungskommission der Vertragsorganisation (CTBTO) in Wien liefert. Hierbei werden vier komplementäre Methoden verwendet: Mittels Seismologie (Erdbeben- und Erschütterungswellen), Hydroakustik (Wasserschallwellen), Infraschallmessungen (Wellen sehr tiefer Frequenz) und Radionuklidmessungen (Produkte der Kernspaltung) sollen unerlaubte Kernexplosionen entdeckt und nachgewiesen werden.

Die Daten der wellenbasierten Techniken laufen in nahezu Echtzeit im internationalen Datenzentrum des vorläufigen technischen Sekretariats der CTBTO zusammen und können in einer Netzwerkanalyse zur Bestimmung von Zeit und Ort des Ereignisses, von dem die Signale ausgingen, genutzt werden. Bei den Radionukliden (radioaktive Partikel und gasförmige Spaltprodukte) besteht die Herausforderung darin, mit Hilfe von meteorologischen Modellen deren Ausbreitung in der Atmosphäre zu simulieren und Radioisotopen, die an den Messstellen entdeckt werden, mögliche Quellregionen zuzuordnen. Je länger aber die angenommene Transportzeit von der Quellregion zur Messstation, desto ungenauer wird die Zuordnung. Auch hier gelingt durch die Kombination mehrerer Messungen, möglichst an verschiedenen Standorten, eine Eingrenzung der wahrscheinlichen Quellregion und Emissionszeit. Am Ende der Auswertungskette steht dann die Zusammenführung der Daten zur möglichst umfangreichen Charakterisierung eines Ereignisses. Das Urteil darüber, ob es sich um einen Kernwaffentest gehandelt haben könnte, obliegt aber den Mitgliedsstaaten, die von der CTBTO mit einer neutralen technischen Analyse versorgt werden.

Indizien oder eindeutiger Beweis?

Ein wichtiger Indikator eines Kernwaffentests sind radioaktive Xenon-Isotope. Diese werden allerdings nicht nur bei Nuklearexplosionen, sondern auch im Normalbetrieb von Kernkraftwerken sowie bei der Produktion von (beispielsweise medizinischen) Isotopen freigesetzt. Bei der Überwachung des Teststoppvertrags besteht die Herausforderung also darin, die Xenon-Emission richtig zuordnen zu können. Mit großräumigen Radioxenonmessungen gibt es bisher kaum Erfahrungen. Dementsprechend lückenhaft ist die Kenntnis des globalen Radioxenongehalts der Atmosphäre. Auch die Zeitpunkte und Größen der Xenon-Emissionspulse von Kernkraftwerken und Isotopenproduktionsfabriken sind nur unzureichend bekannt, denn diese müssen nicht deklariert werden. Daher wird im Rahmen des International Noble Gas Experiment seit 1999 zum einen die Xenon-Messtechnik für die Stationen des Überwachungsnetzes evaluiert und optimiert, zum anderen aber auch ein besseres Verständnis der auftretenden Konzentrationsspitzen aus zivilen Quellen angestrengt, die beim Überwachungssystem der CTBTO keinen Fehlalarm auslösen dürfen. Mit Hilfe atmosphärischer Transportmodelle werden die wahrscheinlichsten Quellregionen für die Messergebnisse bestimmt. Diese werden desto unsicherer, je länger der betrachtete Zeitraum ist. Bei der Überwachung des Teststoppvertrages handelt es sich um Tage bis zu wenigen Wochen.

Ein anderes interdisziplinäres Forschungsfeld zur Unterstützung der Teststoppverifikation untersucht, wie Spaltedelgase, die bei einer Nuklearexplosion entstehen, durch Gestein und Erdreich diffundieren. Das Verständnis der Mechanismen, durch welche die Edelgase an die Oberfläche gelangen, hilft bei der Planung von Bodenprobenahmen bei Vor-Ort-Inspektionen, der letzten Stufe der Teststoppverifikation. Auch hier gibt es natürliche Quellen aus dem spontanen Zerfall von Uran-238 in der Erdkruste, die zur Bewertung der gemessenen Signale verstanden werden müssen.

Die Charakterisierung, ob gemessene Xenon-Isotope von einer Nuklearexplosion oder einer anderen Quelle herrühren, ist sehr kompliziert. Dabei ist es hilfreich, dass die vier für den Nachweis von Kernspaltung relevanten Isotope Xe-131m, Xe-133, Xe-133m und Xe-135 unterschiedliche Halbwertszeiten von 9 Stunden bis zu 12 Tagen aufweisen und das Mengenverhältnis, in dem diese Isotope bei einer Kernspaltung entstehen, bekannt ist. Entsprechend kann man unter der Annahme, dass man es nur mit einer Quelle zu tun hat, über die Messung der verschiedenen Isotope auf den Zeitpunkt einer vermuteten Explosion schließen.

In der Realität funktioniert allerdings der ursprünglich von der Teststoppkommission verfolgte Ansatz, lediglich die Konzentration von zwei der vier Isotope zu messen, nicht: Der Charakter der Quelle ließ sich so nicht eindeutig feststellen. Ein viel versprechender Weg hingegen ist es, alle vier Isotope zu messen und dann die Konzentrationsverhältnisse von jeweils zwei der vier Isotope zu kombinieren. Dadurch lassen sich Kraftwerksemissionen eindeutig von denen aus Nuklearexplosionen unterscheiden, es bleibt jedoch eine Ambiguität zu den Emissionen von Isotopenfabriken.

Zudem ist ein viel grundsätzlicheres Problem bislang ungelöst: Die Messung aller vier Isotope ist an sich schon schwierig, da diese unterschiedlich gut nachzuweisen sind und insbesondere das kurzlebige Xe-135 rasch bis unter die Nachweisgrenze zerfällt. Hinzu kommt, dass sich die Abluftfahne eines etwaigen Kernwaffentests mit möglichen Hintergrundkonzentrationen zivilen Ursprungs vermischen kann und die Messergebnisse dadurch an Eindeutigkeit verlieren. Deshalb sollte für jede Messstation eine dynamische Hintergrundanalyse erstellt werden, in die folgende Faktoren einfließen: zivile Emissionen, Ergebnisse meteorologischer Ausbreitungsrechnungen und Charakteristik der Konzentrationserhöhungen, die beim Regelbetrieb kerntechnischer Anlagen auftreten. Durch die Kombination verschiedener Methoden und mehrerer Stationen lässt sich letztlich doch für die meisten Situationen eine belastbare Quellzuordnung erreichen.

Kernwaffenfähiges Material – neue technische Möglichkeiten und Erfordernisse

Das Entdecken von undeklarierten nuklearen Anlagen und Materialien gestaltet sich seit jeher schwierig und wird erst durch das Zusatzprotokoll der IAEO erleichtert. Es bleiben dennoch einige Herausforderungen bei der Detektierung geheimer Aktivitäten, die zu einer Kernwaffe führen könnten. Es gibt mehrere Wege zur Bombe, die vollständig erfasst werden müssen, um eine Verbreitung stoppen zu können. Schon allein die mögliche Verwendung von Uran oder Plutonium als Bombengrundstoff zwingt die Kontrolleure, auf zwei völlig unterschiedliche Weisen tätig zu werden.

Uran als einzig natürlicher Kernbrennstoff ist in seinem ursprünglichen Zustand zunächst unkritisch. Erst eine Anreicherung von Uran-235 auf über 20% (Standard für die Bombe: >80%) lässt den Bombenbau praktikabel werden. Dies kann man nur mit sehr aufwändigen Anreicherungsmethoden erreichen, die unter Umständen keine spezifischen Signaturen, wie Wärme, in der Umwelt hinterlassen. Die derzeit einzige Methode zur Entdeckung solcher Aktivitäten besteht im Einsatz von Satelliten. Da die IAEO über kein eigenes Satellitensystem verfügt, ist sie vom Erwerb der Bilder von Satellitenbetreibern und von Informationen der Mitgliedstaaten abhängig. Wie einige Fälle in jüngster Zeit jedoch gezeigt haben, werden diese Informationen aufgrund eigener Interessen der einzelnen Staaten nicht immer an die IAEO weiter gegeben. In manchen Fällen war die IAEO sogar auf Informationen von unabhängigen Gruppierungen angewiesen. Beispiele hierfür sind die Urananreicherungsanlage Natanz im Iran und die durch Israel am 6. September 2007 zerstörte angebliche Nuklearanlage in Syrien.

Einfacher als die Suche nach den Verarbeitungsstätten dürfte die Verfolgung des natürlichen Urans sein. Für die Gewinnung von Uran bedarf es nämlich des Abbaues riesiger Gesteinsmengen; je nach Urangehalt kann man aus einer Tonne Erz wenige Kilogramm Uran gewinnen. Ein Kontrollmechanismus inklusive Inventur (Mengenbilanz) an dieser Stelle würde das Abzweigen von Uran erschweren. Auch der Einsatz von Satelliten ist denkbar, um ungemeldete Minen zu entdecken.

Der zweite Weg zur Bombe führt über Plutonium. Dieses kommt in der Natur nicht vor und muss daher erst hergestellt werden. Dies geschieht in einem zivilen oder militärischen Kernreaktor, in welchem Uran-238 ein Neutron einfängt und durch Zerfall zu Plutonium wird. Zur Abtrennung des Plutoniums aus dem bestrahlten Kernbrennstoff bedarf es etlicher chemischer Prozesse. Dabei werden vor allem gasförmige, bei der Kernspaltung entstandene Spaltprodukte freigesetzt. Diese enthalten unter anderem auch radioaktive Edelgase. Von besonderem Interesse ist Krypton-85, das eine Halbwertszeit von 10,7 Jahren besitzt und für welches keine nennenswerten natürlichen Quellen existieren.

Dieses Krypton-85 kann man sich zum Nachweis einer geheimen Plutoniumproduktion zunutze machen. Das gesamte Inventar von Krypton-85 in der Atmosphäre stammt aus der Wiederaufarbeitung von bestrahltem Kernbrennstoff. Da Krypton-85 als Edelgas sehr reaktionsträge ist, lässt es sich kaum filtern oder anderweitig zurückhalten. Eine signifikante Konzentrationserhöhung in einer Abgasfahne von einer allein stehenden Anlage kann man unter Umständen noch in einer Entfernung von deutlich mehr als 100 km nachweisen. Ein weltweites Messnetz ähnlich dem für den Umfassenden Teststoppvertrag würde in einem entsprechend engmaschigen Raster den Kostenrahmen allerdings sprengen. Regionale Anwendungen erscheinen jedoch sinnvoll.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur allgemeinen Kontrolle der spaltbaren Stoffe wäre die Gleichbehandlung der nuklearen Materialien in Kernwaffenstaaten und Nichtkernwaffenstaaten. Dies sollte durch ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material gewährleistet werden, welches die Waffenstaaten dazu verpflichtet, ihre Produktionsanlagen nicht mehr für die Herstellung von Bombenmaterial zu nutzen und dies auch überprüfen zu lassen. Auf Verhandlungen über einen solchen Produktionsstopp konnte sich die Völkergemeinschaft bei der Genfer Abrüstungskonferenz allerdings seit vielen Jahren nicht einigen (siehe Tab. 1).

Tabelle 1 Detektierbarkeit der verschiedenen
Prozessschritte zur Erzeugung
von spaltbarem Material
Satelliten-
aufnahmen
Umweltproben
Sichtbares
Licht
Infrarot An der
Anlage
Regionales
Messnetz
Plutonium-
erzeugung
Reaktor Ja Ja Ja Ja
Aufbereitung Nein Nein Ja Größere
Anlagen
Uran-
anreicherung
Konversion Nein Nein Ja Größere
Anlagen
Calutron /
EMIS
Nein Ja Ja Nein
Gasdiffusion Ja Ja Wahr-
scheinlich
Nein
Zentrifugen Nein Nein Unwahr-
scheinlich
Nein
Quelle: International Panel on Fissile Material: Global
Fissile Material Report 2007, Chapter 9.

Konkrete technische Möglichkeiten

Die erwähnte Möglichkeit, eine geheime Plutoniumproduktion über Krypton-85-Messungen in der Atmosphäre aufzuspüren, stellt eine vielversprechende Überwachungsmethode dar. Eine Expertenrunde der IAEO kam daher 1996 zu der Beurteilung, dass Krypton-85 der bestgeeignete Indikator für die Plutoniumabtrennung sei, ein regionales Messnetz allerdings (noch) zu teuer.

Ein möglicher Einsatz des Krypton-85-Verfahrens ist das Aufstellen eines Rasters von permanenten Messstationen in einem begrenzten Gebiet, die kontinuierlich den Krypton-85-Gehalt der Luft überwachen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Freiburg betreibt bereits seit mehr als 30 Jahren ein globales Messnetz mit derzeit 14 Sammelstationen, die hauptsächlich in Deutschland, aber auch vereinzelt im Ausland, etwa in Spanien, Japan und der Antarktis, aufgestellt sind. Aus den so gewonnenen Daten lassen sich wichtige Schlüsse für die praktische Eignung von Krypton-85 als Verifikationsinstrument ziehen. Eine Fallstudie über die Korrelation von Krypton-85-Messungen am Nationallabor für Hochenergiephysik in Tsukuba und Krypton-85-Emissionspulsen der Wiederaufarbeitungsanlage in Tokai, beide Japan, belegt, dass die Produktion von 8 kg Plutonium (die von der IAEO definierte signifikante Menge für eine Kernwaffe), aufbereitet in einem Zeitraum von etwa einem halben Jahr, erfolgreich nachgewiesen werden kann, wenn die Station 60 Kilometer von der Quelle entfernt steht.

Nur mit systematischen atmosphärischen Ausbreitungsrechnungen kann studiert werden, in welchem Umfang ein lokales Messnetz in einem verdächtigen Gebiet kostengünstig und effektiv realisiert werden kann. Ein Grund für die bisherige Kostenintensivität der Krypton-85-Methode ist, dass der Nachweis auf Betamesstechnik beruht, also auf der Messung der Radioaktivität. Aufgrund der geringen Konzentration von Krypton-85 in der Atmosphäre sind derart große Luftproben erforderlich, dass die Edelgase mit einer speziellen Apparatur bereits im Feld abgetrennt werden müssen, um die Probe ins Labor schicken zu können. Die Probengröße des heutigen BfS-Messnetzes beträgt im Standardbetrieb beispielsweise 10 m³ Luft, der Sammelzeitraum eine Woche. Prinzipiell sind auch kleinere Proben von einigen Hundert Litern möglich, allerdings vergrößert sich dann die Messzeit im Labor.

Am Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung (ZNF) der Universität Hamburg wird derzeit an einer neuen Nachweistechnik gearbeitet, die auf dem Zählen einzelner Kryptonatome in einer Atomfalle mittels Lasermesstechnik beruht (ATTA = Atom Trap Trace Analysis). Mit Hilfe dieser Technik könnte die Probengröße so weit reduziert werden, dass keine Abtrennung im Feld erforderlich ist. Somit würde auch die Probensammlungs- und Messzeit verringert. Dann wäre diese Methode ebenfalls für kurzfristige Feldmessungen an wenigen Standorten geeignet, bei denen Inspektoren im Verdachtsfall kleine Luftproben nehmen. Die ATTA-Messtechnik ermöglicht die Probenahme in einer kleinen 1-Liter-Vakuumflasche, die in ein Labor geschickt und dort ausgewertet wird. Außerdem werden Zufallskontrollen möglich, so wie sie die Inspekteure mit den schon etablierten Wischproben während routinemäßiger Kontrollen durchführen können. Die ATTA-Messtechnik ist daher sehr vielversprechend; inwieweit sie aber funktionieren und sich effizient einsetzen lässt, muss für relevante Szenarien noch mit Hilfe von Transportrechnungen der Ausbreitung von Krypton-85 durch die Atmosphäre gezeigt werden. Insbesondere sollen mit derartigen Simulationen optimale Probennahmestrategien entwickelt werden. Das Hauptproblem ist der hohe Hintergrund aus legalen Wiederaufbereitungsaktivitäten, da das langlebige Kr-85 über Jahrzehnte in der Atmosphäre verbleibt.

Synergien für die Zukunft

Besonders wünschenswert wären Synergieeffekte zwischen dem International Monitoring System des Umfassenden Teststoppvertrags und großräumiger Umweltprobennahme gemäß des Zusatzprotokolls der IAEO. Technisch wäre es möglich, auch die Krypton-85-Gehalte der Luftproben der IMS-Stationen zu bestimmen. Allerdings ist dies bislang politisch nicht gewollt. Eine gemeinsame Herausforderung für beide Verträge besteht in der Quellortung durch atmosphärische Transportrechnungen bei einem beträchtlichen Hintergrund durch legale Emissionen.

Überdies kann das Monitoring-System der Teststopporganisation mit seinen standardisierten kontinuierlichen Messungen in hoher zeitlicher Auflösung rund um den Globus auch für die zivile Wissenschaft eine wichtige Datenquelle sein. So gibt es bereits Zusammenarbeit im Bereich der Tsunami-Warnung. Aber auch die Luftprobenauswertungen der Radionuklidstationen können Umwelt- und Atmosphärenwissenschaftlern helfen. Nachdem innerhalb der Teststopporganisation zunächst immer sehr auf Geheimhaltung gepocht wurde, besteht inzwischen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der World Meteorological Organization der Vereinten Nationen, die die prinzipielle Verfügbarkeit der Daten regelt. Es bedarf nur noch einer besseren Bekanntheit der Möglichkeiten unter den Wissenschaftlern – und es fehlt eine Initiative, diese auch zu nutzen.

Weiterführende Informationen

International Panel on Fissile Materials – www.fissilematerials.org

Independent Group of Scientific Experts on the detection of clandestine nuclear-weapons-usable materials production – www.igse.net

International Atomic Energy Agency – www.iaea.org

Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (Preparatory Commission) – www.ctbto.org

Carl Friedrich von Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung, Universität Hamburg – www.uni-hamburg.de/znf

Ole Roß ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZNF und promoviert in Meteorologie zur Modellierung der Ausbreitung radioaktiver Edelgase. Heiner Daerr und Markus Kohler sind wissenschaftliche Mitarbeiter am ZNF und entwickeln im Rahmen ihrer Promotion eine Atomfalle zur Ultraspurenanalyse von Kr-85 (ATTA). Enno Peters ist Diplomand beim ATTA-Projekt und nimmt eine Probensammelanlage in Hamburg in Betrieb. Martin B. Kalinowski ist Leiter des Zentrums für Naturwissenschaft und Friedensforschung der Universität Hamburg (ZNF).