Der neue Überprüfungsprozeß für den Nichtverbreitungsvertrag

Der neue Überprüfungsprozeß für den Nichtverbreitungsvertrag

von Martin B. Kalinowski

Im April 1997 fand bei den Vereinten Nationen in New York das erste Vorbereitungstreffen zur Überprüfungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) im Jahre 2000 statt. Einiges stand auf dem Spiel, denn dies war das erste Treffen der Mitgliedsstaaten des NVV nach dessen unbefristeter und bedingungsloser Verlängerung vor fast zwei Jahren. Damals wurde beschlossen, den Überprüfungsprozeß wesentlich zu stärken. Hierfür wurden in dem zweiwöchigen Vorbereitungstreffen die Weichen gestellt. Am Ende dominierte wieder der Konflikt zwischen den blockfreien Staaten, die ein stärkeres Gewicht von nuklearer Abrüstung fordern, und den Kernwaffenstaaten, die ihre weiteren Schritte in diesem Feld nicht in einem Forum beraten wollen, an dem Nicht-Kernwaffenstaaten beteiligt sind.

Vor zwei Jahren fand die fünfte Überprüfungskonferenz des NVV statt, die nach 25-jähriger Laufzeit zugleich die Verlängerungskonferenz war. Viele Nicht-Kernwaffenstaaten waren damals strikt gegen die unbefristete Verlängerung, weil sie die Möglichkeit zur Beendigung des Vertrages als Druckmittel erhalten wollten, mit dem die Kernwaffenstaaten dazu gebracht werden sollten, ihre Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung nach Artikel VI des NVV ernsthafter anzugehen und schnellstmöglich umzusetzen. Um möglichst viele dieser Länder umzustimmen, wurde auf Anregung Südafrikas angeboten, den Überprüfungsprozeß bei unbefristeter Verlängerung in einer verstärkten Weise fortzusetzen. Zusätzlich wurden die »Grundsätze und Ziele« (principles and objectives) in einem Dokument festgehalten. Darin wird u.a. eine Liste von Maßnahmen und Verpflichtungen für die nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung festgehalten.

Von den 186 Mitgliedsstaaten des NVV hatten sich 148 in New York angemeldet. Die Verhandlungen wurden im wesentlichen von rund 40 aktiven Staaten getragen. Als Vorsitzender wurde der finnische Botschafter Pasi Patokallio bestellt. Zwei weitere zweiwöchige Vorbereitungstreffen sollen in den Jahren 1998 (27.4.-8.5. in Genf) und 1999 (12.-23.4. in New York) stattfinden, die Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 wird vier Wochen dauern (24.4.-19.5. in New York).

Die NVV-Überprüfungskonferenz als ein neues Verhandlungsforum

Auf der Konferenz im April 1997 wurden Vorentscheidungen getroffen für den verstärkten Mechanismus zur Überprüfung der Implementierung des Vertrages und insbesondere für die Frage, welche Rolle dabei die substantielle Diskussion von zukünftigen Abrüstungsaufgaben spielen kann.

Erstmals wurden bei einem solchen Vorbereitungstreffen nicht nur prozedurale Fragen der Kernwaffenstaaten geklärt, sondern auch inhaltliche Debatten geführt. Noch eine Neuheit ist, daß sich inhaltliche Diskussionen nicht auf eine Überprüfung der Implementierung des NVV in der Vergangenheit beschränken, sondern sich auch auf Maßnahmen beziehen, über die zukünftig im Rahmen der Überprüfungsprozedur verhandelt werden soll. Am Ende der NVV-Konferenz wurden drei solche Maßnahmen vorgeschlagen, auf die sich die Debatte konzentrieren soll:

  1. Die Kernwaffenstaaten sollen den NVV-Mitgliedsstaaten Sicherheitsgarantien geben, keine Kernwaffen gegen diese einzusetzen. Südafrika hat quasi als Testfall für einen verstärkten Überprüfungsprozeß vorgeschlagen, diese Aufgabe bis zum Jahr 2000 anzugehen und zu einem Ergebnis zu bringen. Viele Länder wünschen sich hierzu ein Protokoll zum NVV.
  2. Im Nahen Osten soll eine kernwaffenfreie Zone eingerichtet werden. Damit wird ein Punkt aus den 1995 verabschiedeten »Principles and Objectives« zum NVV sowie eine Resolution des Sicherheitsrates aus demselben Jahr aufgegriffen. Da alle Staaten der betroffenen Region außer Israel dem NVV inzwischen beigetreten sind, zielt diese Forderung hauptsächlich auf die Abrüstung der israelischen Kernwaffen ab.
  3. Die Produktion von spaltbaren Materialien für Waffenzwecke soll verboten werden (»Cut-off«). Diese Forderung wurde vom deutschen Botschafter Günther Seibert vorgebracht. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem die dem NVV nicht beigetretenen Länder Indien, Israel und Pakistan unter Kontrolle gebracht werden. Die meisten blockfreien Staaten wollen eine Reduktion der bestehenden Bestände in den Vertrag einbeziehen, damit die Kernwaffenstaaten mehr tun, als nur bestehende Produktionsmoratorien festzuschreiben.

Damit wird der Überprüfungsprozeß eine qualitativ neue Aufgabe bekommen und an politischem Gewicht gewinnen. Neben der Konferenz für Abrüstung in Genf und der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York könnte sie zukünftig ein neues internationales Verhandlungsforum für nukleare Rüstungskontrolle darstellen.

Noch ist allerdings nicht klar, welche völkerrechtlich verbindliche Form ein Ergebnis haben kann. Denkbar wäre auch hier ein Protokoll zum NVV.

Zukünftige nukleare Abrüstung bleibt ausgeklammert

Es ist jedoch bemerkenswert, daß die drei hervorgehobenen Themen vorrangig dem Bereich der Nichtweiterverbreitung zuzuordnen sind. Im Gegensatz dazu soll nukleare Abrüstung zwar wie gehabt ausführlich rückblickend gewürdigt werden. Aber die Kernwaffenstaaten lehnen es strikt ab, eine entsprechende Forderung nach Verhandlungen mit den NVV-Mitgliedsstaaten über zukünftige Maßnahmen in diese Liste als viertes Thema aufzunehmen. Die mexikanische Botschafterin Angelica Arce de Jeannet folgte der traditionellen Rolle ihres Landes und blieb bis zuletzt standhaft, den Konsens über den Abschlußbericht der Konferenz zu verhindern, wenn diese Forderung nicht aufgegriffen würde. Die Sitzung der NVV-Mitgliedsstaaten drohte ohne offizielles Ergebnis zu platzen. Schließlich rettete der Vorsitzende, Botschafter Pasi Patokallio aus Finnland, den Bericht mit einem raffiniertem Schachzug: Er nahm den umstrittenen Paragraph ganz heraus und gab ihn als persönliche Erklärung zu Protokoll, jedoch ohne nukleare Abrüstung zu ergänzen. Die vorzuweisenden Abrüstungserfolge sind ohnehin umstritten. Den blockfreien Staaten sind sie nicht weitreichend genug, und es fehlt eine Sicherheit dafür, daß die Kernwaffenstaaten ernsthaft bemüht sind, in naher Zukunft ihre Atomwaffen abzuschaffen. So hat es deutliche Irritationen hervorgerufen, daß die USA eine Woche vor Beginn der NVV-Konferenz angekündigt haben, dieses Jahr zwei subkritische unterirdische Tests in Nevada durchzuführen. Bereits kurz vorher gab die USA bekannt, daß eine Modifikation des Sprengkopfes W-61 ohne unterirdische Tests ins Arsenal aufgenommen wird. Diese neue Kernwaffe ist daraufhin optimiert, durch Beton und Erdschichten zu dringen und mit einer vorher zwischen 0,3 und 340 Kilotonnen TNT einstellbaren Sprengkraft zu explodieren.

Um die Fülle an vorgelegten Forderungen und Vorschlägen vorzusondieren, hat der Vorsitzende eine Gruppe von etwa 25 ausgewählten Delegierten um sich gesammelt, mit der er einen »Chairman's-Report« erarbeitete. Darin wird auch aus der Erklärung der blockfreien Staaten zitiert, die eine mehrphasige nukleare Abrüstung vorschlagen und die komplette Eliminierung von Kernwaffen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens fordern. Darin soll der Abschluß einer Nuklearwaffenkonvention enthalten sein. Der Vorschlag, im Rahmen des NVV Überprüfungsprozesses eine »Intersessional Working Group« mit dieser Aufgabe einzurichten, wurde genauso abgelehnt wie schon früher im Jahr die Forderung, ein Ad Hoc Komittee für nukleare Abrüstung bei der Konferenz für Abrüstung in Genf einzurichten.

Allgemein begrüßt wurde die neue Inititative, in Zentralasien eine neue kernwaffenfreie Zone einzurichten. Sie soll Kazakstan, Kyrgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan umfassen. Sehr positiv wurde auch reagiert auf die Fertigstellung eines Protokolls für ein Abkommen zwischen NVV-Mitgliedsstaaten und der IAEO, durch das die Behörde erweiterte Rechte bekommt und die Safeguardsmaßnahmen effektivieren und kosteneffizienter gestalten kann. Mitte Mai steht das Protokoll, das als Teil zwei des Programms 93+2 bekannt geworden ist, im Gouverneursrat der IAEO zur Verabschiedung an.

Die Rolle von Nichtregierungsorganisationen

Die Nichtregierungsorganisationen (NROen) wurden – abgesehen von Eröffnungs- und Schlußsitzungen und den staatlichen Erklärungen – ausgeschlossen. Das ist ein Rückschritt, steht im Gegensatz zu anderen Konferenzen bei den Vereinten Nationen und schafft einen sehr unbefriedigenden Präzedenzfall. Die NROen haben für Delegierte und die eigenen Kreise ein vielseitiges Informations- und Diskussionsprogramm organisiert. Dazu gehörte eine dreistündige Sitzung der NROen, die unter Leitung von Pasi Patokallio im Sitzungssaal der Vorbereitungskonferenz stattfand.

Die große Mehrheit der NROen fordert unter dem Motto ihres Koalitionsnamens »Abolition 2000« einen definitiven Beginn von terminlich gebundenen Verhandlungen einer Nuklearwaffenkonvention zur Abschaffung aller Kernwaffen bis zum Jahr 2000.

Es wurde der Entwurf für eine solche Nuklearwaffenkonvention vorgelegt, der von JuristInnen, PhysikerInnen und AbrüstungsexpertInnen erarbeitet worden ist. Die Federführung für dieses Projekt hat das in New York ansässige Lawers Committee for Nuclear Policy (LCNP), und die technische Expertise wurde vom International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) unter Koordinierung von IANUS an der TH Darmstadt beigesteuert. Die Mehrheit der Staaten in der UNO und die Mehrheit des Europaparlaments fordert Verhandlungen über einen derartigen Vertrag. Der irische Botschafter John Campbell bezeichnete die Vorstellung des »Entwurfes« in einer offiziellen Erklärung als den jüngsten Meilenstein wichtiger Ereignisse in Richtung auf die Abschaffung der Kernwaffen

Dr. Martin B. Kalinowski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.

Wiederaufnahme der Atomtests gefährdet Nichtverbreitungsregime

Erklärung von Friedensforschungsinstituten und Gruppen der naturwissenschaftlichen Abrüstungsforschung zu den französischen Nukleartests

Wiederaufnahme der Atomtests gefährdet Nichtverbreitungsregime

von Friedens- und KonfliktforscherInnen

Mitte Juni 1995 kündigte der im Mai neugewählte französische Präsident Jacques Chirac die Wiederaufnahme der seit 1992 eingestellten französischen Atomwaffentests an. Zwischen September 1995 und Mai 1996 sollen mindestens acht Tests auf dem Mururoa-Atoll im Südpazifik durchgeführt werden.

Nur einen Monat nach der unbegrenzten Verlängerung des Atomwaffensperrvertrages in New York, in dessen Schlußdokument sich die Atommächte zu „äußerster Zurückhaltung“ bei Nukleartests bis zum Abschluß eines Vollständigen Teststoppvertrages verpflichtet hatten, haben die weltweiten Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nichtweiterverbreitung damit einen schweren Rückschlag erlitten. Neben Frankreich hatte bereits China am 14. Mai 1995 einen Nukleartest durchgeführt. Werden die Nukleartests wiederaufgenommen und kommt in nächster Zeit keine Einigung über einen umfassenden Teststopp zustande, so wird nicht nur die Distanz zwischen den Nuklear- und den Nichtnuklearmächten weiter erheblich vergrößert, sondern das in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Nichtweiterverbreitungsregime könnte irreversiblen Schaden erleiden; die weitere nukleare Abrüstung wäre gefährdet.

Sind Nukleartests notwendig?

Zwischen 1945 und 1994 wurden weltweit über 2.000 Atomtests durchgeführt; seit 1963 sind Atomversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vertraglich verboten. Seit 1974 halten sich auch Frankreich und seit 1980 China daran. Die USA haben in dieser Zeit 1.030 Tests (815 unterirdisch) durchgeführt, die Sowjetunion 715 (508 unterirdisch), Großbritannien 45 (24 unterirdisch), China 41 (18 unterirdisch) und Frankreich 204 (159 unterirdisch).

Zwei wesentliche Begründungen für die Durchführung von Tests werden immer wieder angeführt: a) die Überprüfung der Sicherheit existierender Arsenale sowie b) die Entwicklung neuer Sprengkopftypen. Angesichts von über 200 durchgeführten Tests (d.h fünfmal soviel wie Großbritannien und China) liegen Frankreich genügend Erfahrungen vor, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des vorhandenen Arsenals zu garantieren. Die Atomwaffen werden ständig kontrolliert und gewartet. Zusätzlich können Komponenten der Sprengköpfe ausgebaut und einzeln getestet bzw. im Schadensfalle durch neue Komponenten ersetzt werden. Nukleartests sind dazu nicht notwendig. Ein Hauptgrund für die Atomtests ist vielmehr die Weiterentwicklung und »Verbesserung« von Nuklearwaffen. Es ist offenkundig, daß ein neuer Sprengkopf für die für U-Boote vorgesehene strategische Rakete M-5 und ein Sprengkopf für die luftgestützte Abstandswaffe ASLP getestet werden soll. Hiermit setzt Frankreich den qualitativen Rüstungswettlauf durch die angestrebte Realisierung kleiner, zielgenauer Nuklearwaffen fort, die bereits in das Arsenal z.B. der USA eingeführt wurden.

Können Computersimulationen Nukleartests ersetzen?

Immer wieder wird das Argument ins Feld geführt, Simulationen könnten Nukleartests ersetzen. Um Simulationsrechnungen an die Realität anzupassen, werden stets auch experimentelle Daten benötigt. Bei über 200 Tests liegen Frankreich jedoch genügend Daten vor, um Berechnungen für die bisherigen Sprengkopftypen durchzuführen. Auch eine gewisse Extrapolation in bezug auf geänderte Anordnungen sollte damit möglich sein. Allerdings kann man grundlegend neue Bombentypen auf diese Weise nicht entwerfen. Außerdem hat das Militär große Bedenken, sich auf ungetestete Waffen zu verlassen. Dies ist seit über 30 Jahren ein Hauptmotiv der Rüstungskontrollbemühungen für den fehlenden Abschluß eines Vollständigen Teststopps. Daher liegt die Befürchtung nahe, daß ein Teil der Tests der Gewinnung von neuen Daten für »fortgeschrittene Nuklearwaffen« dienen. Darunter sind miniaturisierte Atomwaffen mit selektiver Wirkung zu verstehen, die z.B. gegen unterirdische Bunker eingesetzt werden können.

Durch den geplanten Teststoppvertrag voraussichtlich nicht verbotene Labortests, sog. hydronukleare Tests und Laserfusionsexperimente, könnten, zusammen mit Simulationsrechnungen, dazu dienen, kleinere Sprengköpfe mit begrenzter Energiefreisetzung im niedrigen kt-Bereich weiterzuentwickeln. Bei hydronuklearen Tests wird eine Kettenreaktion mit geringfügiger nuklearer Energiefreisetzung durchgeführt.

Bei den Genfer Teststoppverhandlungen ist nicht nur umstritten, ob den Atommächten hydronukleare Tests überhaupt weiter gestattet sein sollen und, wenn ja, welche Schwellen dabei noch erlaubt sind. Während die USA eine nukleare Energiefreisetzung von über 2 kg TNT-Äquivalent verbieten wollen, tritt Großbritannien für Obergrenzen von 50 kg, Rußland für 10 Tonnen, Frankreich für 100-200 Tonnen und China für 1.000 Tonnen ein. China verlangt zudem, Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken weiterhin durchführen zu können. Jede Nuklearmacht fordert eine Grenze der Testexplosionen, die ihrer eigenen technischen Fähigkeit angepaßt ist. Die USA sind sowohl auf dem Gebiet der Entwicklung von nuklearen Kleinsprengköpfen als auch in der Anwendung von Computersimulationen am weitesten fortgeschritten. Während eine Schwelle von nur 2 kg als solche militärisch nicht relevant ist, können bei einer Grenze von einigen 100 Tonnen bereits neue Miniatursprengköpfe entwickelt und im Orginal erprobt werden. Die Tests dieser »neuen Generation von Nuklearwaffen« auf den bekannten Testgeländen würden die Verifikation eines Teststopps zudem erheblich erschweren. Es ist davon auszugehen, daß die französischen Tests auch der Gewinnung von neuen Testdaten für Miniatursprengköpfe dienen. Damit verbunden wäre die Ablösung der bisherigen französischen Abschreckungsstrategie »des Schwachen gegen den Starken« durch eine nukleare Kriegsführungsstrategie. Die angekündigten Tests gefährden einen Abschluß eines Vollständigen Teststopps deshalb aufs schwerste.

Sind die Nukleartests im Südpazifik ökologisch verantwortbar?

Die 187 Tests auf Mururoa und Umgebung haben bereits großen ökologischen Schaden angerichtet. Die »Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg« (IPPNW) schätzen, daß ca. 20 kg Plutonium auf dem Grund des Atolls abgelagert sind. Hohe Konzentrationen von Plutonium wurden im Plankton festgestellt. Angesichts der vielen Tests und möglicher geologischer Instabilitäten ist nicht auszuschließen, daß zumindest langfristig radioaktive Spaltprodukte ins Meer und damit in die Nahrungskette gelangen. Die geologische Struktur des Mururoa-Atolls ist höchstwahrscheinlich ungeeignet, um die bei Tests entstehenden radioaktiven Substanzen auf Dauer von der Umwelt abzuschirmen. Der tiefergelegene Basalt, in dem die Tests stattfinden, ist nach glaubwürdigen Aussagen von Geologen nicht nur von natürlichen Bruchlinien und Explosionsrissen durchzogen, sondern er ist auch durch Wasser gesättigt, was den Transport von Radioaktivität an die Oberfläche begünstigt. Das vulkanische Gestein Mururoas bildet nicht die geologische Barriere, die immer wieder betont wird. Bisher war es keiner unabhängigen Wissenschaftlerkommission erlaubt, umfassend zu überprüfen, ob die geologische Struktur so sicher ist, wie von offizieller französischer Seite behauptet wird.

Folgende Konsequenzen sind bei der Durchführung der französischen Tests zu erwarten:

1.) Bisher hatte sich nur China nicht dem Teststopp-Moratorium der Atommächte USA, Rußland, Frankreich und Großbritannien von 1992 angeschlossen. Es besteht nun die Gefahr, daß in diesen Ländern wieder die Stimmen Unterstützung finden, die seit Jahren die Wiederaufnahme der nationalen Atomtests fordern. In den USA und in Rußland sind 1996 Präsidentschaftswahlen. Nationalistisch ausgerichtete Kandidaten werden verstärkt für die Wiedereinführung von Nukleartests zur Stärkung der »nationalen Sicherheit« eintreten und sie im Falle ihrer Wahl durchsetzen. Zudem würde eine Chance vertan, China zum Einlenken zu bewegen.

2.) Trotz des Widerstands einiger weniger entwickelter Länder konnte der Nichtverbreitungsvertrag im Mai 1995 ohne Kampfabstimmung unbefristet verlängert werden. Die Sorge vieler Vertragsstaaten, die Atommächte würden bei unbefristeter Verlängerung die begonnene nukleare Abrüstung nicht mit genügendem Ernst vorantreiben, konnte durch zusätzliche Entschließungen notdürftig entkräftet werden. Für viele Nichtnuklearwaffenstaaten ist die Wiederaufnahme der Atomtests nunmehr ein Schlag ins Gesicht. Sie fühlen sich regelrecht betrogen. Damit könnte das internationale Nichtverbreitungsregime nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden.

3.) Die Verhandlungen für einen »universellen, effektiven und verifizierbaren« Vollständigen Teststopp, die in Genf stattfinden und die bis 1996 abgeschlossen sein sollen, werden durch die Tests Chinas und Frankreichs ein weiteres Mal schwer belastet. Zu den ohnehin schwierig zu lösenden Problemen (Gibt es eine Grenze für eine Testexplosion? Sind Laborexperimente und Computersimulationen erlaubt? Wie können die Tests verifiziert werden?) gesellt sich nun die Frage nach der Ernsthaftigkeit des erklärten Willens der Atommächte, die nukleare Abrüstung weiter voranzutreiben. Die Geduld und Kompromißbereitschaft mancher Nichtnuklearwaffenstaaten könnten auf Dauer ein Ende finden.

4.) Ein vollständiger Teststopp ist für die Nichtnuklearwaffenstaaten Symbol und Garant für das Ende des qualitativen Wettrüstens, d.h. für das Ende der Weiterentwicklung immer kleinerer und selektiv wirksamer Atomwaffen. Insbesondere die Atommächte treiben diese Entwicklungen bisher voran. Einerseits besteht die Gefahr, daß die Einsatzschwelle dieser Waffen in einem Krisenfall gesenkt wird. Zum anderen könnten potentielle Nuklearwaffenstaaten veranlaßt werden, den deklarierten Nuklearwaffenstaaten mit eigenen Entwicklungen nachzueifern. Ein Teststoppvertrag, der den klassischen Atommächten hydronukleare Tests und andere Laborexperimente nicht verbietet, beendet nicht die geplanten, qualitativen Weiterentwicklungen. Es wäre kein vollständiger Teststopp, sondern lediglich ein Schwellenvertrag für die Vertragsstaaten, die sich einem solchen Regime anschließen. Er beendet weder die Weiterentwicklung noch die Weiterverbreitung von Atomwaffen. Wenn es das Ziel der fünf erklärten Atommächte ist, die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu unterbinden, müssen sie selbst ihre eigenen Tests vollständig beenden.

5.) Nach der Epochenwende von 1989 haben Atomwaffen erheblich an Bedeutung verloren. Fünfzig Jahre nach Hiroshima und Nagasaki sind Nuklearwaffen kein rechtfertigungsfähiges und politisch verantwortbares Instrument internationaler Politik. Zur Aufrechterhaltung einer Abschreckung gegen eine atomare Bedrohung reichen wenige Atomwaffen der ersten Generation aus. Frankreich besitzt mehr als genügend moderne Nuklearwaffen, um eine solche Abschreckung zu gewährleisten. Den heutigen Friedensbedrohungen ist mit wirtschaftlicher Hilfe, Entwicklungsprogrammen und präventiver Diplomatie zu begegnen und nicht mit einer Verfeinerung der Nukleararsenale. Die meisten kriegerischen Auseinandersetzungen haben innerstaatliche Gründe und sind mit Nuklearwaffen nicht zu lösen. Friedensdienlicher wäre es vor dem Hintergrund vieler aktueller Konflikte in der Welt, funktionierende Instrumente für eine effektive Konfliktvorsorge oder ein Krisenmanagement zu entwickeln.

Wir appellieren deshalb an Präsident Chirac und die französische Nation, auf weitere Nukleartests zu verzichten und sich statt dessen für eine Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und die möglichst baldige Ratifizierung eines Vollständigen Teststoppvertrages einzusetzen. Wir appellieren an die chinesische Regierung, sich dem Atomtestmoratorium anzuschließen. Schnellstmöglich sollten die Verhandlungen über einen Vollständigen Teststopp in Genf zu Ende geführt werden. Wir appellieren an die Bundesregierung, klar gegen eine Wiederaufnahme der französischen Nukleartests Stellung zu beziehen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die französische Politik einzuwirken, keine weiteren Nukleartests durchzuführen. Statt dessen sollte sie sich verstärkt für nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle engagieren. Wir fordern weiterhin von den Atommächten, ein einseitiges Produktionsmoratorium für kernwaffenfähige, spaltbare Materialien und Tritium zu verkünden sowie dies zu einem dauerhaften »Cut-off-Vertrag» auszubauen. Die überschüssigen, aus dem Rüstungsabbau stammenden, waffenfähigen Inventare aller Kernwaffenstaaten sollen einer internationalen Kontrolle übergeben werden. Dieses Material sollte jeglichem nationalen Zugriff entzogen werden, damit der Abrüstungsprozeß unumkehrbar wird.

  • Arbeitsgruppe Naturwissenschaft und Internationale Sicherheit (CENSIS) in der Universität Hamburg
  • Bonn International Center for Conversion (BICC), Bonn
  • Bochumer Verifikationsprojekt (BVP), Ruhr-Universität Bochum
  • Forschungsgruppe »Non-Proliferation« (Dr. Harald Müller, Dr. Annette Schaper), in der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt am Main
  • Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Hamburg
  • Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS), TH Darmstadt

Kontakt: Götz Neuneck, IFSH, Falkenstein 1, 22587 Hamburg (T: (040) 869054; F:(040) 8663615)

Eine atomwaffenfreie Welt

Eine atomwaffenfreie Welt

Über den Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen hinausgehen

von INESAP

1. Die atomwaffenfreie Welt

1.1 Ein notwendiges Ziel

Die atomwaffenfreie Welt ist längst mehr als nur eine phantastische Idee. Sie wird inzwischen auch von Strategen, Militärexperten und früheren US-Verteidigungsministern ernst genommen. Auch sie gestehen nämlich jetzt ein – was die Friedensbewegung schon vor Jahren getan hat –, daß Nuklearwaffen die Sicherheit der Atommächte eher verringern als erhöhen. Dieser Umdenkungsprozeß, mit dem gleichzeitig die Denkkonzepte aus dem Kalten Krieg verschwinden, wird auch den inoffiziellen Kernwaffenstaaten helfen, ihre Option auf Nuklearwaffen aufzugeben.

Atomwaffen sind nicht geeignet oder notwendig, um jede mögliche Bedrohung durch andere Kernwaffenstaaten abzuschrecken oder das Risiko eines größeren Krieges zu verringern. Im Gegenteil, wenn eine kleine Zahl von Staaten weiterhin Atomwaffen besitzt und Pläne ausarbeitet, diese für die Durchsetzung regionaler Sicherheitsinteressen einzusetzen, wird dadurch sicherlich der wahrgenommene Wert dieser Waffen ansteigen und dann ebenfalls die damit verbundenen Gefahren der Weiterverbreitung.

Einige, die diese Argumentation im Prinzip akzeptieren, lehnen dennoch die letzte Konsequenz ab: Sie verschieben die letztendliche Beseitigung der Atomwaffen auf eine unbestimmte Zukunft.

Dies reicht nicht aus. Es gibt keine dauernde globale Stabilität auch bei Existenz nur kleiner Atomwaffenarsenale. Es bestehen nur zwei Optionen: Die erste will eine Nulllösung – die totale Beseitigung nuklearer Waffen. Die andere bedeutet langfristig die Weiterverbreitung von Atomwaffen an viele Nationen. Die erste Option ist zu bevorzugen, da sie viel weniger gefährlich ist als die zweite. In einer Welt, in der Atomwaffenmächte behaupten, eine Politik der »minimalen Abschreckung« eingeführt und damit die Bedeutung der Kernwaffen abgemildert zu haben, wird es wahrscheinlich noch schwieriger sein, Proliferation zu verhindern als es jetzt schon der Fall ist.

Die Entscheidung für eine Nullösung wäre ein wichtiger Beitrag, das Denken über den Einsatz militärischer Macht in den zwischenstaatlichen Beziehungen zu ändern. Sie würde eine stärkere Hinwendung zur Akzeptanz internationalen Völkerrechts befördern und zu einer breiteren Akzeptanz des Grundsatzes führen, daß zwischenstaatliche Meinungsverschiedenheiten friedlich geregelt werden müssen. Darüber hinaus wäre die Nullösung mit der Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur totalen nuklearen Abrüstung konform, die in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags festgeschrieben ist.

1.2 Transformation des Nichtverbreitungsregimes

Der zentrale Kritikpunkt am Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ist, daß er de jure diskriminatorisch ist, da er die Teilung der Welt in Nuklearwaffenstaaten und Nicht-Nuklearwaffenstaaten legitimiert. Letzteren werden strenge Kontrollmaßnahmen auferlegt, während Nuklearwaffenstaaten keinen scharfen und durchsetzbaren Verpflichtungen unterworfen sind.

In seiner Praxis ist das Nichtverbreitungsregime sogar noch diskriminierender, weil es die Errichtung eines Dreiklassensystems des Technologiezugangs impliziert. So lange die mit den Atomwaffenmächten verbündeten Industriestaaten auf einem uneingeschränkten Gebrauch jeglicher atomarer Technologie bestehen, wird eine einseitige Exportkontrolle als eine Diskriminierung durch die Lieferländer empfunden werden.

Ein weiterer zentraler Mangel des NVV ist, daß er die unüberwindliche zivil-militärische Doppelverwendbarkeit vieler nuklearer Technologien ignoriert. Solange waffenfähiges Material produziert werden darf, kann es auch für die Herstellung von Nuklearwaffen abgezweigt werden. Dies betrifft auch die unglückliche Doppelrolle der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) als Förderer und »Kontrolleur« der Kernenergie. Die entsprechende Förderung führte zu einer weiten Verbreitung von Nukleartechnologie, so daß viele Staaten mit technischen Voraussetzungen für Waffenprogramme versorgt wurden. Trotz gegenwärtiger Vorschläge, das System der IAEO-Sicherungsmaßnahmen zu stärken, wird die Kontrolle dieser Technologien unvollständig bleiben – teilweise aufgrund technischer Einschränkungen.

Das Tauschgeschäft des NVV (Zugang zu nuklearer Technologie im Austausch für Verzicht auf Nuklearwaffen) hat seine Stärke verloren. Darüber hinaus wird es zunehmend unrealistischer, daß das Nichtverbreitungsregime in seiner jetzigen Form das richtige Mittel ist, die Weiterverbreitung zu stoppen. Allerdings ist es richtig, daß eine große Mehrheit der Nicht-Nuklearwaffenstaaten nicht dem Beispiel Irak folgen werden: Die meisten Staaten brechen nicht einen von ihnen unterzeichneten Vertrag, nur weil seine Kontrollierbarkeit und die Erzwingung der Vertragseinhaltung vergleichsweise schwach ist.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Atommächte sich auf der Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz des NVV eindeutig zur Nullösung bekennen würden. Aussagen bezüglich dieses Punktes sind bislang vage und doppeldeutig geblieben und verschieben die Angelegenheit in eine ferne Zukunft. Es wäre ganz wesentlich, wenn diese Staaten endlich ein zeitlich verbindliches Abrüstungsprogramm akzeptieren würden, um die Nullösung zu erreichen. In dieser Hinsicht dürfte eine unbegrenzte Verlängerung des NVV ein unglücklicher Ausgang sein, da er den internationalen Druck hin zu einer Nulllösung verringern würde. Auch wenn eine unbegrenzte Verlängerung den fortdauernden Besitz von Atomwaffen nicht wirklich legitimieren würde, könnte sie praktisch den unbegrenzten Aufschub für die vollständige nukleare Abrüstung bedeuten.

Solange der Besitz von Kernwaffen und waffenfähigem Material durch eine kleine Anzahl von Staaten als legitim angesehen wird, werden Begehrlichkeiten in anderen Staaten geweckt. Die Folge ist, daß die globale nukleare Bedrohung fortdauert und sich weiter erhöht. Mit dem Ende des Kalten Krieges ist es dagegen möglich geworden, einen schrittweisen Transformationsprozeß zu beginnen, der das alte Nichtverbreitungsregime in ein viel effektiveres Regime der atomwaffenfreien Welt überführt. Dafür ist ein auch zeitlich verbindlicher Zielhorizont der Beseitigung aller Atomwaffen erforderlich. Wie die Dinge heute stehen, wird demgegenüber Jahr für Jahr immer mehr waffenfähiges Material produziert, und es wird immer einfacher, an dieses heran zu kommen. Diese Entwicklung muß umgekehrt werden.

1.3 Nuklearwaffenkonvention (NWK)

In ihrem Abschlußdokument sollte die Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz des NVV dazu auffordern, der Genfer Abrüstungskonferenz ein Verhandlungsmandat für eine Nuklearwaffenkonvention zu übertragen. So könnte der Ruf nach entschiedenen Schritten hin zu einer atomwaffenfreien Welt weiter konkretisiert werden. Damit würde, wie schon bei der Biowaffenkonvention (BWC) und der Chemiewaffenkonvention (CWC), ein totales Verbot angestrebt.

Eine NWK würde nicht nur den Besitz und die Produktion von Nuklearwaffen verbieten; sie würde auch alle Arten des Erwerbs (inklusive Forschung und Entwicklung), des Transfers, der Stationierung (oder Vorbereitungen zur erneuten Stationierung), des Gebrauchs und der Drohung damit unter Verbot stellen. Die Konvention würde die Beseitigung der kompletten Infrastruktur anstreben, die der Herstellung und dem Besitz von Kernsprengköpfen und ihren Trägersystemen dient. Sie würde ein internationales Kontrollsystem für das verbleibende waffenfähige Material bereitstellen. Die Konvention würde den Gehalt einiger anderer dann bereits existierender relevanter Verträge umfassen, wie z.B. Verbote von Atomwaffentests oder Verbote der Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien. Sie würde diese Verträge daher ersetzen und universell gültig machen. Insbesondere würde eine Nuklearwaffenkonvention den NVV ersetzen.

Wenn eine Nuklearwaffenkonvention von einer erforderlich gemachten Mindestanzahl von Staaten angenommen worden ist, müßte sie durch einen Sicherheitsratsbeschluß für alle Staaten verbindlich gemacht werden. Außerdem dürfte es keine Begrenzung der Gültigkeitsdauer geben und ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Eine atomwaffenfreie Welt kann nicht ohne die Unterstützung aller anerkannten Atommächte ins Leben gerufen werden, die die Herstellung dieses Ziels nicht nur als notwendig im Sinne ihrer eigenen Interessen sehen müssen, sondern auch in der Lage sein müssen, es gegen mögliche Vertragsbrüche zu sichern.

1.4 Vorgebrachte Einwände

Es wird behauptet, daß Atomwaffen den Ausbruch konventioneller Kriege verhindert haben. Es gibt aber keinen Grund anzunehmen, daß Atomwaffen tatsächlich einen Krieg zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt abgeschreckt haben. Wenn diese Behauptung irgendeine Gültigkeit gehabt hätte, wäre zu erwarten gewesen, daß jedenfalls Nicht-Kernwaffenstaaten abgeschreckt wurden, gegen Atommächte Krieg zu führen. Die Beispiele von Korea, Vietnam und Argentinien zeigen, daß dies nicht der Fall war. Es wird immer noch argumentiert, daß eine Abschreckung gegen die Bedrohung mit Atomwaffen nur durch Atomwaffen selbst funktionieren könne. Läßt man sich auf die Idee der atomwaffenfreien Welt ein, muß das jedenfalls nicht so sein. Sobald ersichtlich wäre, daß ein Nuklearwaffenstaat einige Sprengköpfe zurückgehalten hat, oder sobald ein neues Atomwaffenprogramm aufgedeckt würde, könnte die internationale Staatengemeinschaft entsprechende Maßnahmen gegen den abtrünnigen Staat einleiten, ohne dabei Zuflucht zu Atomwaffen suchen zu müssen (siehe auch 1.6). Es wird auch gesagt, daß Atomwaffen nötig wären, um den möglichen Einsatz biologischer und chemischer Waffen abzuschrecken. Die Biowaffenkonvention hat bereits 131 Mitglieder und die Chemiewaffenkonvention sollte bald in Kraft treten. Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß Atomwaffen nötig wären, um diesbezüglich mögliche Vertragsbrüche zu verhindern.

Es wird argumentiert, daß Atomwaffen nicht »wegerfunden« werden können. Dies ist aber kein Grund, sie zu behalten. Sind die Teams, die diese Waffen erfunden und instand gehalten haben erst einmal aufgelöst, dann benötigt die erneute Entwicklung einige Zeit, es entstehen neue Hürden und Eskalationsstufen, so daß die internationale Staatengemeinschaft Zeit zur Reaktion gewinnt. Zusätzlich sollte die Stationierung von atomwaffenfähigen Trägersystemen verboten sein. Dadurch würde ein militärischer Einsatz von »wieder erfundenen« Atomwaffen weiter verschoben werden.

1.5 Kontrolle und Verifikation

Die technischen Mittel, um die Abwesenheit von Atomwaffen zu verifizieren, sind im Prinzip verfügbar. Es muß natürlich »zu jeder Zeit, an jedem Ort« Inspektionen geben können, ohne vorher die Erlaubnis des betroffenen Staates einholen zu müssen. Um außerdem jeglichen Verdacht von Geheimaktivitäten aus dem Weg zu räumen, sollte alle Forschung und Entwicklung offen betrieben werden, zumindest soweit wie für diesen Zweck notwendig.

Die Konvention sollte die Anforderung enthalten, daß alle Staaten es zu einer »Bürgerpflicht« machen, jede vermutete Vertragsverletzung einer internationalen Autorität zu melden. Es mag Staaten geben, in denen die Bürger sich fürchten werden, so zu handeln, so daß die internationalen Inspektionsprozeduren in diesen Staaten intensiver gestaltet werden müßten. Wissenschaftler, Ingenieure und technische Bedienstete, die in zivilen Kernforschungs- und Kernenergieprojekten arbeiten, müssen ein Selbstverständnis entwickeln, daß sie eine besondere Verantwortung dafür haben, die Integrität der Nuklearwaffenkonvention zu sichern.

1.6 Sicherheit in einer atomwaffenfreien Welt und ihre Durchsetzung

Jeder illegalen Entwicklung von Atomwaffen, jeder Einsatzdrohung oder jedem tatsächlichem Einsatz von Atomwaffen, könnte mit einer Vielzahl von abgestuften Maßnahmen angemessen entgegengetreten werden. Diese reichen von diplomatischen Anstrengungen und Bemühungen um Mediation über friedenserhaltende Aktivitäten und nichtmilitärische Interventionen sowie wirtschaftlichen Sanktionen bis hin zu der Drohung mit oder dem tatsächlichen Einsatz von konventionellen militärischen Kräften als letztem Mittel.

Der Einsatz oder die Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen hat in den vergangenen 50 Jahren keine bedeutende Rolle in der Sicherheitsstruktur der Welt gespielt, und es gibt keinen Grund, warum dies nicht weiter so sein sollte. Das Verschwinden nuklearer Waffen wird in keiner Weise die bestehende Sicherheitsstruktur beeinträchtigen. Es wurden bereits Gründe angeführt, warum dies vielmehr zu einer Verbesserung der globalen Sicherheitslage führen würde (siehe auch 1.1).

In einer Welt, in der sich die Staaten darauf geeinigt haben, den Weg in die atomwaffenfreie Welt zu beschreiten, läßt sich die globale Sicherheitsstruktur bereits durch andere Mittel verbessern. Dazu gehört beispielsweise, daß der Einsatz militärischer Kräfte generell nicht gutgeheißen wird. Wenn überhaupt, darf er nur als letztes Mittel vorgesehen werden, und dann auch nur unter der Schirmherrschaft der UN oder einer von der UN anerkannten Körperschaft einer regionalen Sicherheitsstruktur. Dazu sollte auch der UN-Sicherheitsrat demokratisiert werden; es sollte dort keine Bevorteilung der Atommächte mehr geben.

1.7 Der Weg in eine atomwaffenfreie Welt

Zu den Elementen auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt, die sofort durchgeführt werden können, gehören Schritte wie eine vereinbarte Verminderung der atomaren Arsenale, ein umfassender Teststopp-Vertrag (CTBT) sowie die Schließung und Zerlegung militärischer Einrichtungen für die Produktion von nuklearem Material. Ein entscheidender Bestandteil eines solchen Programms ist ein Vertrag über den »Nicht-Ersteinsatz« von Kernwaffen, der sehr bald geschlossen werden sollte.

Das daran anschließende Abrüstungsprogramm beinhaltet weitere starke Reduzierungen der nuklearen Arsenale der fünf anerkannten Atommächte, einschneidende Beschränkungen der Stationierung von Atomwaffen auf den Territorien anderer Länder sowie die Entnahme von Atomsprengköpfen aus strategischen und taktischen Trägersystemen und deren Deponierung in nationalen Lagern. Das Programm sieht darüber hinaus die Einrichtung von atomwaffenfreien Zonen vor, ein globales Moratorium über die weitere Entwicklung und Produktion atomarer Waffen sowie einen Produktionsstopp (Cutoff) für waffengrädiges Spaltmaterial. Dies wird einerseits durch eine internationale Bestandsliste von spaltbarem Material und andererseits durch die Durchsetzung eines verbesserten Überwachungs- und Schutzsystems für alle verbleibenden nuklearen Einrichtungen ergänzt. Weiterführende Schritte beinhalten ein Testverbot für ballistische Trägersysteme, die volle Inkraftsetzung der C-Waffenkonvention und ihre globale Einhaltung, die Entwicklung eines Verifikationssystems für die Biowaffenkonvention, ein umfassendes UN-Register über konventionelle und atomare Waffen sowie die Einführung einer UN-Berichterstattung über alle militärischen Ausgaben.

Wenn erst einmal alle Klauseln der Nuklearwaffenkonvention Anerkennung gefunden haben, sollten alle atomaren Arsenale auf Null reduziert werden, anstatt sie auf niedrigerem Niveau einzufrieren. Der Vorschlag, daß die UN einen Restbestand von Atomwaffen unter ihre direkte Kontrolle nimmt, um instabile Situationen bei niedrigen Atomwaffenzahlen zu vermeiden, ist nicht praktikabel. Die UN wird wohl niemals in der Lage sein, eine nukleare Abschreckung in einer überzeugenden Art aufrecht zu halten. Solange Atomwaffen weiter existieren, werden die Atommächte nicht bereit sein, die Kontrolle darüber einem UN-Personal zu übergeben, das auch aus Angehörigen von Nicht-Nuklearwaffenstaaten besteht. Es bestünde die Gefahr, daß eine ehemalige Atommacht leicht wieder die Kontrolle über ihre Atomwaffen zurückbekommen könnte.

In der letzten Etappe auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt werden die fünf anerkannten Kernwaffenstaaten sowie die übrigen De-facto-Atommächte in Nicht-Kernwaffenstaaten überführt. Dies kann möglicherweise durch regionale Ansätze geschehen. Das verbleibende globale Nukleararsenal wird unter internationaler Inspektion zerlegt werden. Die Nuklearwaffenkonvention wird spätestens dann in Kraft treten. Das gesamte waffenfähige Material wird unter internationale Aufsicht gestellt werden und für einen möglichen zivilen Gebrauch bzw. für eine zukünftige Entsorgung vorbereitet. Bestimmte nukleare Technologien und Aktivitäten, wie z.B. die Abtrennung von Plutonium und die Hochanreicherung von Uran, also die Produktion von waffenfähigem Material, werden illegalisiert.

Einige ausgewählte wesentliche Schritte werden im zweiten Teil des Dokuments ausführlicher behandelt.

2. Schritte hin zu einer atomwaffenfreien Welt

2.1. Abrüstungswettlauf zwischen den Kernwaffenstaaten

Weitere nukleare Abrüstung ist nicht nur notwendig, um internationale Sicherheit und Frieden zu gewährleisten, sondern auch, um den Artikel VI des NVV nachhaltig zu erfüllen. Der START II-Vertrag begrenzt die Anzahl der von den USA und Rußland stationierten strategischen nuklearen Gefechtsköpfe auf 6.500 im Jahr 2003. Dies übersteigt jedoch die Arsenale der kleineren Nuklearwaffenstaaten immer noch um einen Faktor 5 bis 8. Eine weitere Reduktion der Gefechtsköpfe von USA und Rußland auf je 1.000 im Rahmen eines START III-Vertrages wäre eine solide Grundlage für die Einbeziehung der kleineren Nuklearwaffenstaaten. Verhandlungen über die Begrenzung der verbleibenden taktischen Nuklearwaffen sollten ins Auge gefaßt werden. Es ist nun an der Zeit, daß sich auch die kleineren Atommächte an den Verhandlungen beteiligen.

Die Reduzierung und Zerlegung von nuklearen Gefechtsköpfen sollte nicht rückgängig zu machen sein und erfordert einen Stopp der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke. Eine Zusammenarbeit von USA und Rußland bei der Schaffung eines überprüfbaren Kontrollregimes für ihr waffentaugliches Spaltmaterial könnte den Weg ebnen für die Einbeziehung der kleineren Nuklearwaffenstaaten. Internationale Überwachung für das aus dem Verkehr gezogene Spaltmaterial ist notwendig, um international Vertrauen zu schaffen. Jegliche Spaltmaterialproduktion ohne internationale Überwachung muß unter Verbot gestellt werden. Der Austausch von Informationen über die nun überschüssigen Vorräte und die verbleibenden Arsenale wäre ein erster Schritt. Die Überwachung des spaltbaren Materials könnte von einer internationalen Organisation geleistet werden. Um die Krisenstabilität zu erhöhen und den zufälligen und unabsichtlichen Gebrauch von Nuklearwaffen zu verhindern, sollten zumindest die USA und Rußland die Gefechtsköpfe getrennt von den Trägersystemen lagern.

2.2. Produktionsstopp (Cutoff) und Lagerung von nuklearwaffenfähigem Material

Es existiert bereits ein erheblicher Überschuß an waffenfähigen Spaltmaterialien und Tritium. Dieser wird in der nächsten Zeit weiter zunehmen. Die zivilen Bestände an waffenfähigem Plutonium werden bereits kurz nach der Jahrhundertwende die militärischen übersteigen. Jeder Versuch, die potentielle Verwendbarkeit von waffenfähigem Material für Atomwaffen unter Kontrolle zu bringen, muß sowohl die militärische als auch die zivile Produktion und den Umgang mit diesen Materialien erfassen.

Es gibt ausgezeichnete Argumente – ökonomische, ökologische, sicherheits- und entsorgungstechnische – gegen die Abtrennung (d.h. Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen) und den Gebrauch von Plutonium. Zur Zeit sind Forschungsreaktoren die einzigen zivilen Nutzer von waffengrädigem hochangereichertem Uran. Diese können jedoch auf den Gebrauch von nicht waffentauglichem niedrig angereichertem Uran umgestellt werden.

Eine nachhaltige Lösung für den Umgang mit waffenfähigem Nuklearmaterial im Rahmen einer atomwaffenfreien Welt (oder eines nicht umkehrbaren Übergangsprozesses dorthin) erfordert einen vollständigen Bann ihres Gebrauchs, der die sensitivsten Produktionstechnologien mit einschließt. Auf lange Sicht muß ein solcher Bann besonders hochangereichertes Uran, Plutonium in all seinen Isotopenzusammensetzungen und Tritium umfassen, denn es muß für alle Staaten so schwer wie möglich gemacht werden, die Produktion von Nuklearwaffen wieder aufzunehmen. Daher sollten internationale Verhandlungen eine umfassende Cutoff-Konvention anstreben, die in einem schrittweisen Prozeß erreichbar wäre. Der erste Schritt sollte ein multilaterales Abkommen über einen Produktionsstopp für Waffenzwecke sein.

Die sofortigen Schritte sollten sein: Abzug der stationierten Nuklearwaffen, ihre Lagerung in nationalen Depots, ihre Zählung und Kennzeichnung unter internationaler Beobachtung. Dort sollten sie anschließend zerlegt werden. Das dabei frei werdende spaltbare Material sollte gelagert, bewacht und für die Demilitarisierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorbereitet werden.

Aus Gründen der Dringlichkeit und einer glaubwürdigen Bemühung um Nichtverbreitung scheint die Vitrifikation (Vermischung mit Nuklearabfall und Einschluß in eine glasartige Struktur) die geeignetste Methode zu sein, das Waffenplutonium, das bei der Zerlegung der Gefechtsköpfe entsteht, endzulagern. Obgleich die Gesamtkosten einer Verarbeitung zu Mischoxid-Brennelementen (MOX-Option) und der Vitrifikation vergleichbar sind, sollten Kosten nachrangig gegenüber Gesichtspunkten der internationalen Sicherheit und der Umweltgefährdung bei der Auswahl der besten Methode sein. Allerdings ist derzeit keiner der bislang vorgeschlagenen Wege, Plutonium zu demilitarisieren, ausreichend sicher und technisch erprobt. Hier besteht noch weiterer Forschungsbedarf.

2.3. Nichtverbreitung und Abrüstung von atomwaffentauglichen Trägersystemen

Die Abschaffung von Nuklearwaffen könnte durch eine Reihe möglicher Maßnahmen zur Begrenzung der für Atomwaffen verwendbaren Trägersysteme ergänzt und erleichtert werden, die über das gegenwärtige Kontrollregime für Trägersysteme (Missile Technology Control Regime, MTCR) hinausgehen: Die Bedrohung durch ballistische Raketen könnte am effektivsten durch eine Konvention über ballistische Raketen entschärft werden. Ein Flugtestverbot für ballistische Raketen wäre der erste Schritt, die Entwicklung neuer Raketentypen zu verhindern. Eine internationale Überwachungsbehörde könnte eingesetzt werden, um sicherzustellen, daß die Raumfahrttechnik nicht benutzt wird, um ballistische Raketen zu entwickeln und zu produzieren.

Marschflugkörper stellen eine ähnliche Bedrohung im Hinblick auf Weiterverbreitung und -entwicklung dar wie ballistische Raketen und Kampfbomber. Existierende Bemühungen zur Eindämmung dieser Gefahren (MTCR) sollten fortgeführt und gegebenenfalls erweitert werden. Es dürfte jedoch notwendig sein, Rüstungskontrollansätze zu entwickeln, die bestehende Ähnlichkeiten zwischen Kampfbombern und Marschflugkörpern und den ihnen zugrundeliegenden Technologien berücksichtigen.

Viele Länder haben zur Stärkung ihrer nationalen Verteidigungsfähigkeit Flugzeuge stationiert, die auch für den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln geeignet sind. Um die Verbreitung von Militärflugzeugen einzuschränken, könnten Staaten Obergrenzen bezüglich der Anzahl und der Fähigkeiten von Militärflugzeugen innerhalb regionaler Rüstungskontrollregime einführen. Ein weltweites Verbot neuer Kampfbombertypen könnte in nicht diskriminierender Weise ihrer Weiterverbreitung und Weiterentwicklung vorbeugen.

Die Möglichkeit einer Stationierung von Nuklearwaffen auf U-Booten sollte ebenfalls mitberücksichtigt werden. Ein erster Schritt wäre die Etablierung eines dem MTCR ähnlichen Kontrollregimes, das sich auf wesentliche Technologien für fortgeschrittene U-Boot-Typen konzentriert. Gemeinsam aufgestellte seegestützte Spezialeinheiten, die von den Vereinten Nationen betrieben würden, könnten den Einsatz von dieselgetriebenen U-Booten in Krisenzeiten verfolgen und ggf. kontrollieren.

Der ABM-Vertrag, der bekanntlich die amerikanischen und russischen strategischen Abwehrsysteme beschränkt, spielt auch weiterhin eine ganz wesentliche Rolle, die auch für den weitergehenden Abbau von Nuklearwaffen Bedeutung hat. Der Versuch der Vereinigten Staaten, den ABM-Vertrag soweit zu modifizieren, daß sie ihre geplanten Abwehrsysteme gegen taktische Raketen legal weiterentwickeln und stationieren können, würde die Bemühung um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung in vielen Staaten nachhaltig schädigen.

Die internationale Kooperation in der Raumfahrt und die Konversion im Luftfahrtbereich könnte sowohl von einem Übergang zu einer atomwaffenfreien Welt profitieren, als auch diesen Übergang selbst erleichtern. Langfristig und unumkehrbar angelegte Konversionsstrategien müssen die Umwandlung großer Forschungs- und Entwicklungskomplexe und Maßnahmen zur vorbeugenden Rüstungskontrolle beinhalten, die darauf abzielen, destabilisierende technische Entwicklungen vorausschauend zu beschränken. Ein neues Regime (»Rockets for Peace«), das unter der Ägide einer Raumfahrt-Entwicklungsorganisation etabliert würde, könnte weiteren Nationen den Zugang zum Weltraum eröffnen – unter Nutzung bereits vorhandener Möglichkeiten der etablierten Weltraumnationen. Weltraumwaffen sollten grundsätzlich verboten werden.

2.4 Regionale Ansätze zu einer atomwaffenfreien Welt

Die atomwaffenfreie Zone in Lateinamerika – zusammen mit dem argentinisch-brasilianischen Abkommen über gemeinsame Buchführung und Kontrolle von Nuklearmaterial – hat sich als ein erfolgreicher Weg bewährt, eine Region atomwaffenfrei zu halten. Der Verhandlungsprozeß für solche Abkommen beinhaltet natürlich die Etablierung von vertrauensbildenden Maßnahmen und gegenseitigen Sicherheitsvereinbarungen. Wie in Lateinamerika können solche Abkommen auch zusätzliche Sicherheitssysteme mit Beteiligung der IAEO beinhalten.

Regionale Verhandlungen über atomwaffenfreie Zonen, die die fünf NVV-Nuklearwaffenstaaten einschließen, sind ein Weg für diese Staaten, die Anforderungen des Artikels VI des NVV zu erfüllen, „in guter Absicht Verhandlungen über effektive Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Rüstungswettlaufes zum baldmöglichsten Zeitpunkt und zur nuklearen Abrüstung und zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strikter internationaler Kontrolle zu führen“. Das haben sie im Vertrag versprochen und genau dies sollen die Verhandlungen über atomwaffenfreie Zonen anstreben.

Trotz beachtlicher Fortschritte in der Reduzierung der nuklearen Arsenale der Vereinigten Staaten und Rußlands durch die START- und INF-Verhandlungen haben diese doch nicht die Nullösung zum ausdrücklichen Ziel; es ist auch höchst unwahrscheinlich, es dadurch zu erreichen.

Atomwaffenfreie Zonen sind ein wichtiger Weg für Nicht-Nuklearwaffenstaaten, die Initiative in der Bemühung um die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu übernehmen. Dies kann dadurch geschehen, daß sie ihre Region für die Stationierung von Nuklearwaffen sperren und den auf die Region bezogenen Einsatz von Atomwaffen – oder die Drohung damit – ausschließen wollen. Wenn sich solche Sperrgebiete zunehmend auf die ganze Welt ausdehnen, wird sich der internationale Druck auf die Nuklearwaffenstaaten verstärken, die Idee einer atomwaffenfreien Welt endlich zu akzeptieren.

Anmerkung

Die 180-seitige INESAP-Studie und die englisch-sprachige Zusammenfassung ist gegen einen Unkostenbeitrag von 18.- DM plus Porto zu erhalten bei INESAP.

Übersetzung des INESAP-Executive Summary »Beyond the NPT: Towards a Nuclear-Weapon-Free World«, Übersetzer: Wolfgang Baus, Wolfgang Liebert, Jürgen Scheffran, Jörg Weidenfeller.

INESAP, c/o IANUS, Technische Hochschule Darmstadt, Schloßgartentr. 9, 64289 Darmstadt, Tel: 06151-163016, Fax: 06151-164321, Internet: ianus@ hrzpub.th-darmstadt.

Wie weiter mit dem »Nichtverbreitungsvertrag«

Wie weiter mit dem »Nichtverbreitungsvertrag«

Weg in die kernwaffenfreie Welt oder Eindämmung der Weiterverbreitung mit Fortschreibung der nuklearen Abschreckung?

von Wolfgang Liebert

1995 steht ein gewichtiges internationales Vertragswerk nach 25-jähriger Laufzeit zur Verlängerung an, der Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT), zu deutsch häufig Nichtverbreitungsvertrag genannt.

Dieser Beitrag1 will sich erneut mit dem Gehalt des NPT befassen, die aktuelle Situation der Verbreitung von Kernwaffen kurz beleuchten, an die historische Einbettung des NPT in die internationale Abrüstungsdebatte erinnern, sowie offensichtliche Mängel des Vertrages benennen und analysieren. Die Einschränkung wissenschaftlich-technisch erzeugter Voraussetzungen für jegliche Form der Proliferation (horizontal wie vertikal) wird betont. Daraus leiten sich Forderungen an die NPT-Mitgliedsländer ab, insbesondere an die etablierten Kernwaffenstaaten. Darüber hinaus werden Elemente einer glaubwürdigen, nichtdiskriminierenden und auf andere Staaten übertragbaren Non-Proliferationspolitik für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Das Ziel ist die Transformation des existierenden Non-Proliferationsregimes durch Einbettung in eine Konzeption der nuklearwaffenfreien Welt.

Die aktuelle Debatte um Vermeidung von Proliferation konzentriert sich zur Zeit auf Länder wie Nordkorea und Irak, denen die Bemühungen um Kernwaffen teils nachgewiesen wurde (so im Falle des Irak im Gefolge des Golfkrieges) oder teils mit gewichtigen Argumenten unterstellt wird (so gegenwärtig im Falle Nordkoreas). Weiterhin fokussiert sich die Debatte auf Nachfolgestaaten der Sowjetunion, hier insbesondere auf die Ukraine, von der erwartet wird, daß sie ihr – zur Zeit immer noch weltweit drittstärkstes – Nuklearpotential aufgibt, sowie auf die Gefahren eines Schwarzmarktes nuklearer, kernwaffenfähiger Materialien mit Quellen auf dem Gebiet der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Die horizontale Proliferation, also die Weiterverbreitung von Kernwaffen, steht im Vordergrund der Debatte, dementsprechend auch die Frage von effektiven Exportkontrollen aus den Industrie- und Kernwaffenstaaten in Empfängerländer mit möglichen Kernwaffenabsichten. Die Arsenale der bestehenden Kernwaffenstaaten geraten gegenwärtig kaum ins Blickfeld öffentlicher Diskussion, obwohl sie ebenfalls direkt den Kern des NPT berühren. Das diplomatische Tauziehen im Vorfeld der NPT-Verlängerungskonferenz, die im April/Mai 1995 stattfinden wird, scheint sich längst nur noch um prozedurale Fragen zu bekümmern. So werden »Freund« und »Feind« effektiver Non-Proliferation von diplomatischen Füchsen zunehmend an der Gretchenfrage geschieden: »Bist Du für die unendliche Verlängerung des NPT – ja oder nein?« Der Inhalt dessen, was da eigentlich auf unbegrenzt verlängert werden soll, gerät in Gefahr, unter Denk- und Diskussionsverbot gestellt zu werden. Die Verengung der Diskussion auf die Frage der Begrenztheit oder Unbegrenztheit der Verlängerung allein lenkt ab von den wesentlichen Problemen, die mit dem NPT selbst und der langfristigen Aufgabe der Proliferationsvermeidung und der Abrüstung verbunden sind.

Es scheint, daß mit dem Ergebnis der NPT-Verlängerungsdebatte auch über die zukünftige Rolle der Kernwaffen entschieden wird. Zwei wesentliche, differierende Optionen stehen zur Wahl. Die eine hieße Beibehaltung der Kernwaffen in den etablierten Kernwaffenstaaten unter Neudefinition ihrer »Aufgaben«. Eine Umwidmung der alten Abschreckung zwischen den Blöcken in eine Abschreckung gegen neu entstehende oder bereits existierende Massenvernichtungswaffen in anderen Ländern würde damit verbunden. Die zweite Option hieße, die Bedeutung von Kernwaffen in der internationalen Politik Schritt für Schritt auf Null zu reduzieren, den Anreiz, Kernwaffen zu besitzen, nahezu gleichzeitig für alle Staaten zu minimieren, und die Aufrechterhaltung technischer Voraussetzungen für Kernwaffenprogramme so klein wie möglich zu machen. Eine kernwaffenfreie Welt wäre das Ziel.

Der Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT)

Das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen führte 1968 zu folgendem Ergebnis2:

Verpflichtungen der Kernwaffenstaaten:

  • Weitergabe von Kernwaffen oder Kernsprengkörpern an andere oder Hilfe bei der Beschaffung, Übergabe der Verfügungsgewalt ist verboten (Artikel I).
  • Mögliche Vorteile aus »friedlichen Kernsprengungen« sollen den Vertragsparteien zugänglich gemacht werden (Artikel V).
  • Verhandlungen in redlicher Absicht über Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung, sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung (explizit genannt werden Kernwaffenteststopp, Einstellung der Kernwaffenproduktion) sollen geführt werden (Artikel VI und Präambel).

Verpflichtungen der Nicht-Kernwaffenstaaten:

  • Keine Annahme von Kernwaffen oder Kernsprengkörpern oder Verfügungsgewalt darüber, keine Herstellung oder Produktion, keine Unterstützung anderer oder Annahme von fremder Unterstützung (Artikel II).
  • Annahme von Sicherungsmaßnahmen (gemeint sind die Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO), die auf alles Ausgangsmaterial und besondere spaltbare Materialien, sowie alle Nuklearaktivitäten angewandt werden (Artikel III).

Gemeinschaftliche Verpflichtungen:

  • Weitergabe von besonderem spaltbarem Material und entsprechenden Ausrüstungen an andere, nur wenn sie Sicherungsmaßnahmen unterliegen (Artikel III).
  • Erleichterung und Beförderung der weltweiten zivilen Kernenergienutzung, insbesondere durch internationalen wissenschaftlich-technologischen Austausch (Artikel IV und Präambel).

Zu den gemeinsamen Verpflichtungen gehören auch die angestrebten Verhandlungen zur Abrüstung (Artikel VI), die aber von der Sache her Vorleistungen der Kernwaffenstaaten erforderlich machen.

In Artikel VIII ist der Prozeß der alle fünf Jahre möglichen Überprüfungskonferenzen geregelt, in denen die Wirkungsweise des Vertrages und die Verwirklichung seiner Ziele (inklusive der Präambel) zur Diskussion stehen. Weiterhin wird dort geregelt, wie Vertragsänderungen möglich sind. Zustimmen müßten die Mehrheit aller Vertragsstaaten, alle Kernwaffenstaaten, die Mitglied des NPT sind3 , sowie alle Mitgliedsländer des Gouverneursrates der IAEO zum Zeitpunkt der Antragstellung. Artikel X gibt jedem Mitgliedsland das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist wieder auszutreten. Dieser Artikel sieht weiterhin vor, daß nach 25-jähriger Laufzeit eine Verlängerungskonferenz einberufen wird, auf der die Mehrheit der Mitglieder über eine unbegrenzte oder über eine auf eine oder mehrere Frist/Fristen begrenzte Verlängerung befinden soll.

Einbettung des NPT in die Abrüstungsdebatte

Seit Existenz der Vereinten Nationen hat in ihren Debatten das Ziel einer abgerüsteten, friedlichen Welt besondere Bedeutung. Der Generalversammlungsbeschluß vom 13.12.1961, das Eighteen-Nations Committee on Disarmament (ENDC) mit der Aufgabe einzuberufen, entsprechende internationale Verträge vorzubereiten, diente dieser Zielsetzung. In der Folgezeit entwickelte sich das ENDC zu dem Gremium, in dem als erstem Schritt zur allgemeinen Abrüstung die Aushandlung von Schritten zur nuklearen Abrüstung und zur Eindämmung der Weiterverbreitung von Kernwaffen erfolgte, speziell die Aushandlung des NPT. Die Resolution 2028 (XX) der UN-Generalversammlung vom 19.11.19654 legte Prinzipien fest, aufgrund derer ein Vertrag zur Vermeidung der Proliferation von Kernwaffen zustande kommen sollte:

  1. Der Vertrag soll keine Schlupflöcher enthalten, die Kernwaffenstaaten oder Nicht-Kernwaffenstaaten erlauben könnten, direkt oder indirekt Kernwaffen in irgendeiner Form zu proliferieren;
  2. der Vertrag soll ein akzeptables Gleichmaß von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der Kernwaffen- und der Nicht-Kernwaffenstaaten enthalten;
  3. der Vertrag soll ein Schritt sein in Richtung auf die Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung und insbesondere der nuklearen Abrüstung;
  4. akzeptable und handhabbare Vorkehrungen sollen die Effektivität des Vertrages sicherstellen;
  5. das Recht jeglicher Staatengruppe, regionale Verträge abzuschließen, die eine völlige Abwesenheit von Kernwaffen in den zugehörigen Territorien sicherstellen, soll durch den Vertrag nicht negativ berührt werden.

Die Resolution 2373 (XXII) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12.6.1968, mit der der endgültige Entwurf des NPT den Regierungen zur Unterzeichnung und Ratifizierung vorgelegt wurde, bekräftigte den klaren Standpunkt zur Abrüstungsfrage: Die Generalversammlung „fordert die Konferenz des Achtzehn-Nationen Kommitees für Abrüstung (ENDC) und die Kernwaffenstaaten auf, mit hoher Dringlichkeit Verhandlungen zu führen, die das Ende des Rüstungswettlaufs zu einem frühen Zeitpunkt betreffen, sowie die nukleare Abrüstung und einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle.“ Dieselbe Resolution betont allerdings die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen und die Bedeutung der internationalen Kooperation bei der Entwicklung der zivilen Anwendungen der Atomenergie.

Der Bezug zur Abrüstung und insbesondere zur nuklearen Abrüstung ist jedenfalls eindeutig mit dem Prozeß der Aushandlung des NPT verbunden und hat sich in der Formulierung der Präambel und des Artikel VI des Vertrages niedergeschlagen. 1967 haben die blockfreien Mitglieder des ENDC zu Protokoll gegeben, daß sie im Austausch gegen die Zustimmung zum Ende der horizontalen Proliferation (Weiterverbereitung) von Kernwaffen die Kernwaffenstaaten auffordern, dem Ende der vertikalen Proliferation (Weiterentwicklung und Vermehrung) der Kernwaffen zuzustimmen. Insbesondere wurden fünf Forderungen erhoben (»Five Demands«), die bis heute unerfüllt sind: 1. vollständiges Ende des nuklearen Testens, 2. Produktionsstopp für kernwaffenfähige Materialien, 3. Einfrieren und schrittweise Reduktion der bestehenden Kernwaffenarsenale, 4. internationaler Bann des Gebrauchs von Kernwaffen, 5. ungeteilte Sicherheitsgarantien der Kernwaffenstaaten für Nicht-Kernwaffenstaaten.5

Kurz nach Fertigstellung des Vertragsentwurfes trafen sich (vom 28.August bis zum 28.September 1968) Vertreter von 69 Staaten zu einer Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten in Genf. Die Resolution C des dort erarbeiteten Abschlußdokuments liest sich ebenfalls eindeutig: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird aufgefordert, Verhandlungen innerhalb des ENDC zu empfehlen über 1. die Verhinderung der Weiterentwicklung und Verbesserung von Kernwaffen und Trägersystemen, 2. den Abschluß eines vollständigen Teststoppvertrages, 3. das sofortige Ende der Produktion spaltbaren Materials für Waffenzwecke und das Ende der Herstellung von Kernwaffen, 4. die Reduktion und nachfolgende Eliminierung aller Arsenale von Kernwaffen und Trägersystemen.

Die Entstehung des NPT in der existierenden Form ist das Ergebnis eines Kompromisses. Um überhaupt einen Fortschritt in Hinblick auf das Ziel der Abrüstung zu erreichen, wurde als erster erreichbarer Schritt die Proliferation von Kernwaffen angegangen, wobei die klareren Regelungen im Bereich der horizontalen Proliferation akzeptabel erschienen im Vertrauen darauf, daß die eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen der etablierten Kernwaffenstaaten – und als Einstieg das vereinbarte Ende des technologisch dominierten Rüstungswettlaufes – mehr als nur Rhetorik wären.

Aktuelle Verbreitung von Kernwaffen und sensitiver Nukleartechnologie

Der Klub der fünf etablierten Nuklearmächte hat sich seit 1968 erweitert, ohne daß die Exklusivität dieser fünf permanenten Mitglieder des UN-Sicherheitsrates in Frage gestellt wäre. Tabelle 1 gibt einen Überblick über den nuklearen Status einer Reihe wichtiger Staaten und benennt die jeweilige Beziehung zum NPT.

Durch den Zerfall der Sowjetunion sind neben Rußland immer noch zwei weitere Staaten, Ukraine und Kasachstan, als Kernwaffenstaaten zu zählen. An Israels Besitz von Kernwaffen hegt wohl niemand mehr Zweifel. Indien hat mit seiner »friedlichen« Kernexplosion im Jahre 1974 der Welt seine nuklearen Fähigkeiten demonstriert, während Pakistan vor einigen Jahren regierungsamtlich verlauten ließ, man sei durchaus in der Lage Kernsprengkörper zu bauen. Diese drei Länder stehen immer noch abseits des NPT. In Südafrika wurden erklärtermaßen Kernwaffen produziert; sie sollen allerdings alle wieder vor dem Beitritt zum NPT zerstört worden sein. Daß die Mitgliedschaft im NPT allein noch nichts aussagt über eine mögliche Verfolgung von Forschungs- und Technologieprogrammen, die in Kernwaffenprogramme münden, zeigt unter anderem der berechtigte Verdacht, unter dem die NPT-Mitgliedsstaaten Taiwan, Irak und Nordkorea standen und teilweise noch stehen. Der Iran kommt neuerdings hinzu. Auch Libyen und Algerien verfolgen uneindeutige Nuklearprogramme, deren rein zivile Zielsetzung nicht klar ist. In anderen nicht NPT-Mitgliedsländern, wie Argentinien und Brasilien, wurden Technologien entwickelt (zum Teil unter Nutzung internationaler Kooperationsprogramme), die Voraussetzungen für Kernwaffenprogramme sind. Diese Staaten standen einige Jahre unter starkem und berechtigtem Verdacht, Kernwaffen entwickeln, testen und produzieren zu wollen. Wie im Falle von Schweden, das offenbar noch nach Unterzeichnung des NPT in den siebziger Jahren Anstrengungen in Richtung auf Kernwaffen unternommen hatte, ist ein Kernwaffenprogramm Brasiliens offiziell geworden. Daneben gibt es eine Reihe von Industriestaaten, die prinzipiell in der Lage wären, Kernwaffen zu bauen, da die wissenschaftlich-technologischen Möglichkeiten bereits weitgehend vorhanden sind. Zu dieser langen Liste von Staaten, in denen latente Proliferationsgefahren ausgemacht werden müssen, gehören die Länder Japan, Deutschland, Kanada und Belgien. Gleichwohl blockieren hier politische Entscheidungen gegen den Kernwaffenbesitz die technischen Möglichkeiten.

Eine wesentliche Quelle für die Gefahren der horizontalen und vertikalen Proliferation ist die zivil-militärische Ambivalenz der Nuklearforschung- und Technologie6. Die weltweit betriebenen »zivilen« Nuklearprogramme senken die Schwelle zu Waffenprogrammen7. Zur Betreibung der großen Kernenergieprogramme wird eine jährliche Anreicherungskapazität von wenigstens 10000 Tonnen schwach angereicherten, reaktortauglichen Urans benötigt. Etwa 70 Tonnen Plutonium werden jährlich in zivilen Leistungsreaktoren produziert. Die Überwachungsmaßnahmen der seit 1957 arbeitenden Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) reduzieren die daraus erwachsende Problematik zwar erheblich, aber die prinzipielle Nutzbarkeit von Anreicherungsanlagen zur Produktion hochangereicherten Urans (HEU) zu Waffenzwecken oder die Abzweigung abgetrennten Plutoniums für den Bau von Bomben8 kann so nicht aus der Welt geschafft werden.

Der Gebrauch von waffentauglichem HEU in Forschungsreaktoren ist weltweit nicht beendet, auch wenn seit Jahren internationale Bemühungen zur Umstellung von solchen Reaktoren auf die Verbrennung schwach angereicherten Urans gewisse Erfolge zeitigen. Plutonium ist in jeder Isotopenzusammensetzung waffentauglich. Das gilt nicht nur für das speziell produzierte sogenannte »Waffenplutonium«, sondern auch für das beim Betrieb von Kernreaktoren automatisch mitproduzierte sogenannte »Reaktorplutonium«.9 Weltweit sind etwa 270 Tonnen »Waffenplutonium« produziert worden; 100 Tonnen davon sollen bis zum Jahr 2003 gemäß den amerikanisch-russischen Abrüstungserklärungen »frei« werden. Demgegenüber wurden bislang etwa 850 Tonnen »Reaktorplutonium« produziert, von denen bis 1990 120 Tonnen vom abgebrannten Brennstoff absepariert wurden. Die Probleme mit dem Waffenstoff Plutonium werden demnach nicht mit der Zerstörung bzw. sicheren Endlagerung des »Waffenplutoniums« allein gelöst sein. Das »Reaktorplutonium« wird zunehmend zum langfristig wirksamen Problem.

Zumindest 19 Länder haben den Zugriff auf mindestens eine der sensitiven Nukleartechnologien Urananreicherung oder Wiederaufarbeitung erreicht, die eine Produktion waffenfähiger, spaltbarer Materialien prinzipiell ermöglicht und somit Voraussetzungen für Waffenprogramme schafft. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Verbreitung dieser sensitivsten Nukleartechnologien. Neue sensitive Nukleartechnologien werden sich im Nachvollzug der Hochtechnologieentwicklung der Industrieländer weiter verbreiten und wachsende Proliferationsrisiken auslösen.

Tabelle 3 gibt die Zahl der Sprengköpfe in den Arsenalen der Kernwaffenstaaten (Stand Ende 1993) an. Die Gesamtzahl von weltweit 27.500 Sprengköpfen ist eine untere Abschätzung, da in den beiden Supermächten zwar eine große Anzahl taktischer (und auch einiger strategischer) Sprengköpfe den Arsenalen entzogen wurde, diese allerdings zu einem großen Teil – getrennt von den Trägersystemen aber immer noch intakt – weiter gebrauchsfähig lagern und ihre Zerstörung erst (viel) später erfolgen wird. Die endgültigen Entscheidungen gegen eine geplante Erweiterung oder Modernisierung der britischen und französischen Nuklearstreitkräfte stehen noch aus. Die vertikale Proliferation in den Ländern China, Israel, Indien und Pakistan scheint noch ungebremst zu sein. Auch nach der für das Jahr 2003 angekündigten Reduktion der amerikanischen und russischen strategischen Potentiale auf 3500 bzw. 3000 Sprengköpfe hat die Welt noch immer eine mehrfache Overkill-Kapazität zu gewärtigen.

Mängel und Schwachstellen des NPT

Von verschiedener Seite wird immer wieder betont, der NPT sei sehr erfolgreich bei der Einschränkung der Weiterverbreitung von Kernwaffen gewesen. Auch wenn eingeräumt werden kann, daß die erwartete explosionsartige Vermehrung der absoluten Zahl von Kernwaffenstaaten in den siebziger und achtziger Jahren tatsächlich ausgeblieben ist, so bleiben doch einige gewichtige Mängel des NPT zu konstatieren, die langfristig kontraproduktiv wirken:

  1. Der NPT ist de-facto und de-jure diskriminatorisch. Er schreibt fünf Kernwaffenstaaten auf Dauer fest, sieht keinerlei Kontrollen in diesen Staaten vor und baut in der Praxis ein Dreiklassensystem des Technologiezugangs auf. Einer ersten Gruppe von Staaten ist der Besitz von Kernwaffen auf Dauer erlaubt. Einer zweiten Gruppe von (Industrie-)Staaten ist zwar der Zugriff auf Kernwaffen verwehrt, aber alle sensitiven Technologien können genutzt oder innerhalb dieser Gruppe exportiert werden. Einer dritten Gruppe von Staaten ist sowohl der Zugriff auf Kernwaffen als auch auf bestimmte sensitive Technologien verwehrt, die hier als Ausdruck einer Kernwaffenoption interpretiert werden.
  2. Kein verbindlicher Weg zur Abrüstung und insbesondere zur nuklearen Abrüstung ist festgelegt. Zwar wird in der Präambel und im Artikel VI des NPT das Ziel deutlich angegeben, aber die Schritte zur Verwirklichung bleiben unverbindlich. Noch 25 Jahre nach Aushandlung des NPT scheinen einige Kernwaffenstaaten die im NPT enthaltenen Formulierungen eher als unverbindliche nebulöse Absichtserklärungen für eine ferne Zukunft als eine dringliche Verpflichtung wahrzunehmen.
  3. Der NPT zielt auf die Verhinderung des militärischen Gebrauchs der Kernenergie und entsprechender Materialien in Nicht-Kernwaffenstaaten und erlaubt und befördert den zivilen Gebrauch der Kernenergie. Die Nichtbeachtung der zivil-militärischen Ambivalenz und der Doppelverwendbarkeit (Dual-use) der Nuklearforschung und -technologie ist ein zentraler Mangel des NPT. Die Propagierung der zivilen Nutzung der Kernenergie und ihrer ungebremsten Fortentwicklung kann nicht losgelöst betrachtet werden von der dadurch immer auch erfolgenden Weiterverbreitung, Beibehaltung oder Verbesserung der technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für Kernwaffenoptionen.
  4. Die Zulassung »ziviler« Kernsprengungen ist nicht nur nach den erzeugten Umweltkatastrophen – vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion –, sondern insbesondere auch in Hinblick auf die damit ermöglichte Entwicklung bis hin zu einem funktionsfähigen Kernsprengkörper ein eklatanter Widerspruch zum Ziel des NPT. Wer, wie Indien, außerhalb des NPT steht und sich keine »zivile« Nutzanwendung von Kernsprengkörpern bei den etablierten Kernwaffenstaaten »kaufen« will, kann immer darauf verweisen, mit der De-facto-Entwicklung einer Kernwaffe lediglich zivile Ziele verfolgen zu wollen.
  5. Es sind keine Prozeduren vorgesehen, wie und mit welchem Status De-facto-Kernwaffenstaaten oder Schwellenländer, die außerhalb des Vertrages stehen, für den Vertrag gewonnen werden können. Ebenso sind keine Prozeduren vorgesehen zur verifizierbaren, transparenten und effektiven Denuklearisierung von Kernwaffenstaaten innerhalb des NPT oder von beitretenden Staaten, die den Schritt zu Kernwaffen bereits erreicht hatten (wie im Falle Südafrikas).
  6. In Verbindung mit dem NPT, wenn auch nicht als direkter Mangel des NPT festzumachen, steht die Doppelrolle der IAEO als Kernenergiepromotor und -kontrolleur. Diese Doppelrolle hat zu vielen mangelhaften Aktivitäten der IAEO geführt, so zuletzt besonders augenfällig angesichts der schon lange erkennbaren Doppelbödigkeit des irakischen Nuklearprogrammes. Eine tiefgreifende Reform der IAEO stünde an10 . Ein weiterer Mangel der IAEO-Sicherungsmaßnahmen ist die ausschließliche Beschränkung auf den Materialfluß, obgleich hier tatsächlich versucht wird, ein wesentliches und im Prinzip kontrollierbares Element zu erfassen11

Diese offensichtlichen Mängel und Widersprüche des NPT müßten angegangen werden, wenn tatsächlich eine erfolgreiche Verlängerung und Fortentwicklung des Vertragsregimes unter globaler Perspektive angestrebt ist. Hier ist nicht der Raum, alle diese Schwachstellen im Detail zu besprechen. Von größter Bedeutung ist sicherlich die Verpflichtung zur Abrüstung durch die Kernwaffenstaaten, die immer wieder von Vertretern der Nicht-Kernwaffenstaaten, vorrangig aus Ländern der Dritten Welt, angemahnt wird. Wann, wenn nicht jetzt – in der Debatte um die Verlängerung des Vertrages – müssen diese inhaltlichen Mängel des NPT deutlich zur Sprache gebracht werden, um schiefliegenden Argumentationsmustern vorzubeugen, die nur den Vertrag als solchen ohne Ansehung des Inhaltes »retten« wollen. Man sollte schon sehr genau hinsehen, bevor der Ruf nach einer unbegrenzten Verlängerung allein als das Postulat der Stunde verbindliche Politik wird. Die Zukunft des NPT hängt davon ab, ob mit den genannten Widersprüchen und Mängeln in einer zufriedenstellenden und nicht-diskriminierenden Art umgegangen werden kann.

Gleichwohl, Änderungen oder Ergänzungen des NPT durchzusetzen, sind nach der obigen Darstellung der Vertragslage (Artikel VIII) wohl kaum erfolgversprechend. Welche tiefgreifenden Änderungen wären wohl mit der Einwilligung der fünf etablierten Kernwaffenstaaten und allen Mitgliedern des Gouverneursrates der IAEO zu erwirken? Zu bedenken ist, daß der NPT der bislang einzige weltweit gültige Vertrag ist, der sich mit der Proliferation von Kernwaffen befaßt. Demnach erscheint er trotz aller Mängel zur Zeit erhaltenswert. Wie soll man also weiterverfahren? Wie sollen die Länder mit Nuklearoptionen außerhalb des NPT für die Ziele einer ungeteilten Non-Proliferationspolitik gewonnen werden, insbesondere solche Staaten, die den NPT – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – als diskriminatorisch ablehnen? Könnte sich die Überstimmung einer gewichtigen Minderheit bei der Entscheidung über die Verlängerung nicht als Sprengstoff für eine möglichst globale Zugehörigkeit zum Vertrag herausstellen?

Perspektive für eine nuklearwaffenfreie Welt

Idealtypisch lassen sich zwei differierende Sichtweisen der Stellung des NPT innerhalb der internationalen Politik unterscheiden.

Die eine Position sieht den NPT als einen ersten, notwendigen Schritt in einer Kette von Abrüstungsvereinbarungen, die eine abgerüstete, »friedliche« Welt als Vision ansteuert. Diese Sichtweise kann als Bild in konzentrischen Kreisen dargestellt werden: Leicht exzentrisch im Mittelpunkt steht der NPT eingebettet vom Kreis weiterer Bemühungen, Abmachungen, Regelwerke mit dem Ziel der Non-Proliferation. Der endlich in Verhandlung befindliche vollständige Teststoppvertrag verlagert sich mit seinem Schwerpunkt mehr in den Halbkreis der vertikalen Proliferation während der NPT seinen Schwerpunkt mehr im Bereich der horizontalen Proliferation besitzt. Darum schließen sich die Kreise der nuklearen Abrüstung (beispielsweise die START-Verträge enthaltend) und der angestrebten nuklearwaffenfreien Welt. In den äußeren Schalen des Bildes werden diese Bemühungen ergänzt durch weitere internationale (oder auch regionale) Abkommen, wie die C-Waffen- und B-Waffen-Konvention oder nuklearwaffenfreie Zonen. Das Bild wird abgerundet durch den Kreis, der die weiteren Bemühungen um vollständige Abrüstung symbolisiert. Präventive Rüstungskontrolle, die auch die Kontrolle wissenschaftlich-technologischer Innovation in den Blickwinkel nimmt, hat in diesem Bild entscheidende Bedeutung. So wird der NPT langfristig nur sinnvoll in Hinblick auf das weiterreichende Ziel der Abrüstung. Hegemonialen Machtgefällen innerhalb dieser Abrüstungskonzeption sowie dem Fortbestand der nuklearen Abschreckung wird eine Absage erteilt.

Die zweite Position sieht den NPT als wesentlichen Kern eines sich verdichtenden Regel- und Vertragswerkes eines internationalen Nichtweiterverbreitungsregimes. Der horizontale Aspekt der Proliferation wird betont. Daneben – im Grunde losgelöst davon – steht die internationale Abrüstungsdebatte. Im Kern ist die nukleare Abrüstung angeordnet, ergänzt um weitere Abrüstungs- und Rüstungsbegrenzungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich von Massenvernichtungswaffen. Ob vollständige nukleare Abrüstung angestrebt wird, bleibt bereits offen. Ein neues Konzept der nuklearen Abschreckung (beispielsweise gegen »mögliche Proliferateure«) erscheint bedenkenswert oder sogar als sinnvoll. Das Ziel der vollständigen Abrüstung wird als unrealistisch oder sogar als nicht wünschbar bezeichnet. Das Non-Proliferationsregime wird in seiner Wirksamkeit zwar auch kritisch betrachtet, aber im Prinzip als unter allen Umständen in dieser Architektur als erhaltenswert und fortentwickelbar betrachtet. Schon die hohe Anzahl der Mitglieder (inzwischen über 160 Staaten) wird als unterstützendes Argument herangezogen. Daß es sich in dann der bestehenden Form mehr um ein Nichtweiterverbreitungsregime als um ein Nichtverbreitungsregime für Kernwaffen handelt, wird in Kauf genommen. Ebenso wird die Hegemonie der etablierten Kernwaffenstaaten – wenn auch manchmal zähneknirschend – akzeptiert. Sie erscheint wünschenswert in Hinblick auf die Politik der Stärke gegenüber nuklearen Schwellenländern in der Dritten Welt. Teilweise werden auch militärisch dominierte Gegenmaßnahmen gegen erfolgte oder befürchtete Weiterverbreitung empfohlen. Dieses Bild ist äußerst pragmatisch und keinesfalls visionär. Zum Teil ist diese Sichtweise sicher auch eine enttäuschte Reaktion auf die innerhalb internationaler Gremien betriebene reine »Abrüstungsrhetorik« der vergangenen Jahrzehnte.

Tatsächlich ist der NPT in einer bestimmten historischen Situation entstanden. Die UN-Debatten über nukleare und vollständige Abrüstung mit dem Ziel eines friedlichen und gerechten Weltsystems standen der Konzeption der nuklearen Abschreckung innerhalb der wachsenden Blockkonfrontation und dem damit verbundenen Rüstungswettlauf in der Ost-West-Konkurrenz gegenüber. Das Hegemoniestreben der Supermächte und seiner Verbündeten konnte mit dem NPT nicht gebrochen werden.

Die vertikale Proliferation ging nach Abschluß des NPT in den siebziger und achtziger Jahren sogar verstärkt weiter. Ein weiteres wesentliches Gegensatzpaar bildete die Sorge um die beschleunigte Weiterverbreitung der Kernwaffen im Weltmaßstab bei gleichzeitigem Wunsch der Proliferation im Bereich ziviler Kerntechnik. Die Kernenergie-Euphorie der sechziger Jahre wurde von ökonomischen Interessen der Industrieländer und Entwicklungshoffnungen der Entwicklungs- und Schwellenländer gleichermaßen gespeist. So war der NPT im Kern ein doppeltes »Geschäft«. Ein Hauptaspekt war der Verzicht der »Entwicklungsländer« auf eigene Kernwaffen gegen Unterstützung bei der »zivilen« Nutzung der Kernenergie bei gleichzeitigem Versprechen der Kernwaffenstaaten auf Stopp der Kernwaffenweiterentwicklung und Einleitung von Schritten zur vollständigen Abrüstung. Mindestens genauso wesentlich, wenn auch nicht so deutlich ausgesprochen, war der Verzicht der industrialisierten Nationen, wie Deutschland, Japan, Canada, Schweden, auf Zugang zu Kernwaffen bei gleichzeitiger unbeschränkter Nutzung der Kernenergie im »zivilen« Bereich und bei Zulassung eines exzessiven (kontrollierten) nuklearen Exportgeschäfts. Diese doppelte Strategie, die deutlich erkennbar nicht nur Sicherheitsinteressen sondern ganz entscheidend auch Geschäftsinteressen diente, hat großenteils nicht zum Erfolg geführt. Neben den bereits erwähnten Fakten, sollte man sich vor Augen halten, daß seit 1970 keine nennenswerte Stromproduktion aus Nuklearenergie in Ländern der sogenannten Dritten Welt zu verzeichnen ist.

Die Zeiten der ungehemmten Propagierung der Kernenergie sind aus verschiedensten (ökonomischen, sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, entsorgungstechnischen, entwicklungspolitischen) Erwägungen weltweit zu Ende gegangen; ebenso ist der Ost-West-Konflikt begraben. Ist es da nicht Zeit, über eine neue Einbettung des NPT in die internationale Politik nachzudenken? Die alte Block-Konfrontation führte wie üblich zu einer Festschreibung des Status quo der Machtverhältnisse, so auch im NPT, der den fortdauernden Besitz von Kernwaffen für wenige im Kern trägt, sofern nicht mit der nuklearen Abrüstung auf Null Ernst gemacht wird. Die längst überholte Kernenergieeuphorie führte zu der widersprüchlichen und fatalen Grundannahme des NPT, die Weiterverbreitung von Kernwaffen könne bei gleichzeitiger Proliferation im Bereich »ziviler« Nukleartechnologie aufgehalten werden. Ein Umdenken wäre nach Beilegung des Ost-West-Gegensatzes und bereits erfolgten ersten Schritten zur nuklearen Abrüstung der Supermächte, sowie bei einer dringend nötigen Entmystifizierung des angeblich unverzichtbar notwendigen Zugangs zu fortgeschrittener Nukleartechnologie möglich. Das oben erwähnte Dreiklassensystem des Zugangs zu nuklearen Technologien und die damit verbundenen Einfluß- und Technologiebarrieren müßte aufgebrochen werden. Bei Einführung eines weitgehenderen Souveränitätsverzichts aller Staaten und von Selbstbeschränkungen im Gebrauch der Nukleartechnologie wäre die im Grunde künstliche (einseitige) Beschränkung des Exportes nur noch für eine Übergangszeit erforderlich und würde die Glaubwürdigkeit einer dann »ungeteilten« Non-Proliferationspolitik der »Habenden« erhöhen. Kontraproduktiv und widersinnig erscheint dagegen die Aufrechterhaltung der Drohung mit Kernwaffen als Mittel gegen die Verbreitung von Kernwaffen.

Die Debatten über die Verlängerung des NPT im Jahre 1995 bergen die historische Chance in sich, die diskriminierende Interpretation des NPT, die lediglich den horizontalen Aspekt der Proliferation betont, radikal zu verändern. Der NPT Verlängerungsprozeß könnte zum Wendepunkt des »nuklearen Zeitalters« werden. Der Glaube an die Rationalität von Kernwaffen, wo auch immer auf der Welt, könnte endgültig gebrochen werden. Das Konzept der nuklearen Abschreckung, das für Jahrzehnte die Welt bedroht, muß bald verschwinden. Die nuklearwaffenfreie Welt, wie im NPT bereits anvisiert, sollte zum erreichbaren Ziel werden.12 Die Transformation des Non-Proliferations-Regimes, in dessen Kern der NPT steht, zu einer Konzeption einer nuklearwaffenfreien Welt sollte schrittweise betrieben werden.13

Vorschläge für Maßnahmen

Eine Fülle von Vorschlägen kann in Hinblick auf die Bearbeitung der Gefahren der horizontalen und vertikalen Proliferation und dem Ziel nuklearer Abrüstung gemacht werden14. Hier soll im Wesentlichen auf eine mögliche Politik der Kernwaffenstaaten und der im Prinzip nuklearwaffenfähigen Industriestaaten, wie Deutschland, eingegangen werden.

Unter Beibehaltung des NPT auf Zeit sollten begleitende Schritte zur Transformation des Non-Proliferationsregimes eingeleitet werden. Dies könnte auch ein Weg sein, wesentliche Staaten, die dauerhaft außerhalb des NPT stehen, zunehmend in die Bemühung um Non-Proliferation und Abrüstung einzubinden, ohne ihnen die Zustimmung zum abgelehnten NPT aufzuzwingen. Ein hilfreicher Weg in der aktuellen Situation wären einseitige, völkerrechtlich verbindliche Erklärungen der Kernwaffenstaaten und wichtiger Industrienationen. Das können auch zusätzliche internationale Verträge mit Bezug zum NPT sein oder Initiativen, die kurz- oder mittelfristig dahin führen sollen, um breitere multinationale Unterstützung zu erreichen.

Darin sollten sich die Kernwaffenstaaten verpflichten

  1. zu einem vollständigen Teststopp (unter Ausschluß von Umgehungstechnologien)15 ;
  2. zu einem Ende der Produktion waffengrädiger Materialien in Mengen, die für Kernwaffen relevant sind (HEU, Plutonium in jeglicher Isotopenzusammensetzung, Tritium)16 ;
  3. zu weiteren einschneidenden Reduzierungen der Kernwaffenarsenale mit Angabe eines verbindlichen zeitlichen »Fahrplans« zur nuklearen Abrüstung (nicht nur in den USA und Rußland)17;
  4. zu full-scope safeguards in allen ihren von Kontrollen bisher ausgenommenen Nuklearanlagen;
  5. zum Ende aller kernwaffenrelevanten Forschung und Entwicklung.

Im Prinzip nuklearwaffenfähige Industriestaaten und die Kernwaffenstaaten sollten sich verpflichten zum Verzicht auf Nutzung spezifischer sensitiver Technologien, wie Wiederaufarbeitung (obwohl der NPT die Nutzung jeglicher »ziviler« Nukleartechnologie erlaubt); zum Verzicht auf jegliche Plutoniumnutzung im Brennstoffkreislauf; zum Verzicht auf Nutzung hochangereicherten Urans (HEU) in allen Reaktoren und Bemühung um Internationalisierung der Anreicherung jenseits nationaler Oberhoheiten; zur Internationalisierung aller Lager waffengrädiger Spaltstoffe unter Einschluß von Tritium; zum Verzicht auf die Entwicklung neuer sensitiver Nukleartechnologien, wie Laserisotopentrennung, Trägheitseinschlußfusion, schnellen Brutreaktoren, beschleunigergestützter Materialproduktion; zur Bereitstellung von erheblichen Finanzmitteln für die Ausstattung einer Internationalen Energiebehörde, die die Entwicklung und Verbreitung nicht-nuklearer Energieträger in offener internationaler Kooperation anstrebt.

Das wären erste Schritte, die jetzt sofort möglich wären, und deutliche Signale setzen würden. Was spräche dagegen, daß sich beispielsweise Indien und Pakistan an einem von den USA und Rußland initiierten Produktionsstopp für waffenfähige Materialien (zunächst vielleicht begrenzt auf das für die letzteren kaum empfindlich spürbare Verbot der Neuproduktion waffengrädiger spaltbarer Materialien, die in Hülle und Fülle vorhanden sind) anschließen, ohne dem abgelehnten NPT beizutreten? Sie wären so aber endlich eingebunden in internationale, streng verifizierte Abrüstungs- und Rüstungsbegrenzungsmaßnahmen, die ungeteilt und universell (ohne Diskriminierung) anwendbar sind. Was spräche gegen ein beispielsweise von Deutschland, Schweden, USA und Belgien initiiertes Abkommen, das den Verzicht auf Plutoniumnutzung bekannt gibt, und das u.a. Brasilien, Nordkorea und Japan ein überzeugendes Vorbild für einen gleichartigen Schritt gäbe? Ist mit dem Angebot der partnerschaftlichen Entwicklung alternativer, regenerativer Energieträger dem Ziel der Nichtweiterverbreitung von sensitiver Nukleartechnologie mittel- und langfristig nicht mehr gedient, als mit dem Beharren auf dem Sinn großer nationaler Nuklearprogramme (und dem Lippenbekenntnis zu ungeteilter internationaler Kooperation) bei gleichzeitiger Teilung des Technologiezugangs mithilfe von Exportbeschränkungen?

Wer eine »unendliche« Verlängerung des NPT fordert, so wie es beispielsweise die wichtigsten NATO-Länder tun, muß entschiedene Schritte zur Abrüstung ergreifen und das Dual-use Problem im Bereich sensitiver Technologien über Exportkontrollen hinaus durch Selbstbeschränkung im eigenen Gebrauch und offene internationale Kooperation in überlebenswichtigen Technologiebereichen angehen. Ohne daß sich hier erhebliche Fortschritte in den nächsten zwei Jahren wenigstens andeuten, wird es unwahrscheinlicher, das der NPT im Einvernehmen der ganzen Völkergemeinschaft erfolgreich verlängert werden kann.

Vorschläge für eine deutsche Position in Bezug zum NPT

Die Bundesregierung sollte »Druck« auf die Kernwaffenstaaten, der ja zum Teil »partnerschaftlicher Druck« wäre, ausüben, die im letzten Abschnitt aufgelisteten Schritte der Kernwaffenstaaten zu erreichen. Dabei sollten die außerhalb des NPT stehenden De-facto-Kernwaffenstaaten miteinbezogen werden. Deutschland könnte partiell eine Moderatorrolle zukommen, die versucht, die Kernwaffenstaaten und Schwellenländer mit großer Distanz zum NPT zu überzeugen, unabhängig davon gemeinsame Begrenzungs- und Abrüstungsschritte mit (oder ohne) den etablierten Fünf (und anderen) auszuhandeln. Weiterhin sollten insbesondere die industrialisierten NPT-Mitgliedsländer, die nicht selber Kernwaffen besitzen, zu den im vorausgegangenen Abschnitt angegebenen Schritten überzeugt werden.

So könnte die deutsche Regierung

  1. für eine Verlängerung des NPT unter Einschluß eines regelmäßigen Review-Prozesses eintreten (der »Hebel« des Artikel VI sollte nicht aus der Hand gegeben werden);
  2. für entsprechende völkerrechtlich verbindliche Zusatzerklärungen und -vereinbarungen mit Bezug zum NPT werben;
  3. eine tiefgreifende Reform der IAEO anregen (unter Einschluß der Gründung einer Internationalen Energieagentur);
  4. die Transformation des Non-Proliferationsregimes durch Einbettung in eine Konzeption der nuklearwaffenfreien Welt propagieren.

Überzeugend würde eine solche deutsche Position allerdings erst, wenn eigene entschiedene Schritte in die anvisierte Richtung ergriffen würden. Ein solcher deutscher Maßnahmenkatalog sollte den Zielen dienen:

  • Schritte zur Aufhebung der Wahrnehmung des NPT als eines diskriminatorischen Vertrages;
  • Bearbeitung der NPT-inhärenten Ambivalenz- und Dual-use-Problematik;
  • Glaubwürdigkeit und Übertragbarkeit der Position auf alle Staaten durch eindeutigen Selbstverzicht;
  • Erreichung maximaler Proliferationsresistenz des genutzten Brennstoffkreislaufes, insbesondere Vermeidung des Erhaltes wissenschaftlich-technologischer Optionen, die für Kernwaffen wesentliche Voraussetzungen sind;
  • Internationalisierung des Prozesses, der die Transformation des NPT will.

Der Katalog möglicher Maßnahmen für die deutsche Exekutive enthält (unter Angabe der Handlungs-Konsequenzen):

  1. Verzichtserklärung: kein Interesse an der Nutzung ziviler Kernsprengungen (außer Abgabe der Erklärung im direkten Bezug zum NPT keine Handlungskonsequenzen);
  2. erklärter Verzicht auf HEU-Produktion und HEU-Nutzung (Verzicht auf die gegenwärtige Konzeption des geplanten neuen Garchinger Forschungsreaktors FRM II);
  3. Verzicht auf Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente auf deutschem Boden (zur Zeit de-facto keine weitere Handlungskonsequenz)
  4. Verzicht auf Plutoniumnutzung (Konsequenzen: 1. Kündigung der Wiederaufarbeitungsverträge im Ausland, insbesondere mit der französischen Cogema und der britischen THORP; 2. Ende der Mischoxidnutzung (MOX) in deutschen Reaktoren; 3. »Aus« für die neue Hanauer Brennelementefabrik);
  5. allgemeine Erklärung der Nicht-Produktion und Nicht-Nutzung waffengrädigen Nuklearmaterials in für Kernwaffen relevanten Mengen (Konsequenzen wie oben; hinzu käme die Nichtnutzung von Tritium);
  6. nationale Schritte zur Internationalisierung aller Lager waffenfähigen Materials (Übergabe deutscher Plutoniumvorräte an eine internationale Behörde)
  7. Verzicht auf Weiterentwicklung neuer proliferationsträchtiger Nukleartechnologie (forschungs- und technologiepolitische Konsequenzen mit Einfluß auf Programme zur Trägheitseinschlußfusion, zur Laserisotopentrennung, zu bestimmten Beschleunigerentwicklungen, zur Brüterentwicklung);
  8. Aufrechterhaltung der strikter gewordenen Exportkontrolle und ihre ungeteilte Anwendung bis das Prinzip »exportiert werden kann, was auch im eigenen Land für unverzichtbar gehalten wird« maßgeblicher werden kann (Konsequenzen: keine Aufweichung der Gesetzgebung im Dual-use Bereich oder im Rahmen der anstehenden euröpäischen »Harmonisierung« der Kontrollrichtlinien; keine Exporte mehr, die im Zusammenhang mit Kernwaffenprogrammen von Kernwaffenstaaten stehen)
  9. Eintreten für die Einrichtung einer nuklearwaffenfreien Zone in Mitteleuropa (Konsequenzen: Abzugsforderung für die noch immer auf deutschem Boden stationierten Kernwaffen);
  10. massive Entwicklung von Alternativen zur Kernenergienutzung insbesondere in Kooperation mit sich entwicklenden Ländern (institutionelle und forschungs- und technologiepolitische Konsequenzen unter Einschluß internationaler Kooperationsprogramme; Initiative für eine entsprechende Internationale Behörde; (Fort-)Entwicklung von Aus- und Umstiegsszenarien);
  11. Förderung der Entwicklung von Wegen zur Zerstörung von Plutonium (forschungs- und technologiepolitische Konsequenzen).

Dies wären eindeutige und glaubwürdige Schritte auf dem Weg in eine nuklearwaffenfreie Welt. Eine Umsetzung im nationalen Rahmen – zunächst fokussiert auf einige der Vorschläge18 – wäre anzustreben. International sollte (gerade auch durch konkrete eigene Schritte) für eine solche Neukonzeption im Bereich Non-Proliferation und Abrüstung geworben werden. Dazu gehört mittelfristig die Aushandlung eines neuen, erweiterten Vertrages (»Konvention über die Erreichung einer kernwaffenfreien Welt«), der den NPT eines Tages ersetzen kann und den Übergang in die nuklearwaffenfreie Welt international verbindlich regelt.

Schlußbemerkung

Carl Friedrich von Weizsäcker hat immer wieder betont, daß die Bedrohung der Welt mit Kernwaffen höchstens dann irgendeinen Sinn haben könnte, wenn in der Atempause, die diese tatsächlich schaffen könnte, Anstrengungen erfolgreich würden, die Institution des Krieges überhaupt zu überwinden. Nach Ende des Kalten Krieges ist die Zeit reif, diese Bemühung dringlich einzufordern. Der Abrüstungsprozeß für die bereits existierenden Kernwaffen wird allein schon aus technischen Gründen mindestens ein bis zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen (vermutlich mehr). Die verbleibende »Atempause« unter Fortexistenz von Kernwaffen ist also notgedrungen lang. Die Entscheidung für das Ziel einer kernwaffenfreien Welt muß aber bereits jetzt fallen, ansonsten werden die Kernwaffen von den »Habenden« auf Dauer als Macht- und Drohmittel eingesetzt und bleiben begehrlich für andere Staaten. Die politische und technische Realisierung dieses Ziel bleibt eine Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte.

Anmerkungen

1) Eine Grundlage ist die »Stellungnahme zu aktuellen Problemen der nuklearen Non-Proliferation aus naturwissenschaftlicher Blickrichting«, die mit Datum vom 10.3.1993 von W.Liebert und M.Kalinowski für die Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden« erarbeitet wurde. (Abgedruckt im »Dossier Verbreitung von Atomwaffen«, Wissenschaft und Frieden, 11. Jg. 1/1993.) Dort wird wird die Weiterverbreitungsproblematik ausgiebiger behandelt. Zurück

2) Für den vollständigen Text, vergl. Bundesgesetzblatt, Jg. 1974, Teil II, Nr.32 (8.6.1974), S.785-793. Zurück

3) Als Kernwaffenstaat gilt, wer vor dem 1.1.1967 eine Kernwaffe hergestellt oder gezündet hat (Artikel IX). Nach dieser definitorischen Festlegung sind seit 1992 »alle« Kernwaffenstaaten, nämlich USA, Rußland, Großbritannien, Frankreich und China, Mitglieder des NPT. Zurück

4) UN-Dokumente werden zitiert nach: UN Department of Political and Security Council Affairs, The United Nations and Disarmament 1945-1970, United Nations, New York, 1970. Zurück

5) Zitiert nach W.Epstein, The Non-Proliferation Treaty and the Review Conferences – 1965 to the Present, in: R.D.Burns (ed.), Encyclopedia of Arms Control and Disarmament, New York: Charles Scribners's Sons, 1993, S. 855-875. Zurück

6) Vergleiche dazu ausführlicher W.Liebert, Proliferationsgefahren durch moderne Nukleartechnologie, in: E.Müller, G.Neuneck (Hrsg.), Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle, Baden-Baden: Nomos, 1991, S.147-167; W.Liebert, M.Kalinowski, E.Kankeleit, K.Nixdorff, A.Schaper, J.Scheffran, Proliferation von Massenvernichtungswaffen aus naturwissenschaftlicher Sicht, in: U.Kronfeld et al. (Hrsg.), Naturwissenschaft und Abrüstung, Münster: Lit-Verlag, 1993, S.120-174. Zurück

7) John Holdren, Civilian Nuclear Technologies and Nuclear Weapons Proliferation, in: C.Schaerf, B.H.Reid, D.Carlton (Hrsg.), New Technologies and the Arms Race, MacMillan Basingstoke 1989, S.161. Zurück

8) Ausreichen würden (in Abhängigkeit von der verwendeten Sprengtechnik) jeweils einige Kilogramm Plutonium bzw. in der Größenordnung von 10 bis 20 Kilogramm HEU ~<-10> <0>90<-10> <0>% Anreicherung). Zurück

9) E. Kankeleit, C. Küppers, U. Imkeller, Bericht zur Waffentauglichkeit von Reaktorplutonium, (erweiterte Fassung der ersten Fassung von 1984), IANUS-Arbeitsbericht 1/1989. Zurück

10) Zu Verbesserungsvorschlägen im Safeguards-Bereich vergl. W.Liebert, M.Kalinowski, Present problems of nulcear non-proliferation (and nuclear disarmament) from a natural scientists point of view, Proffered paper 43rd Pugwash Conference on Science and World Affaires, Sweden, June 1993 (auch als IANUS-Arbeitsbericht 5/1993 erhältlich). Zurück

11) Wie »die Bombe« gebaut werden kann, ist kein prinzipielles Geheimnis mehr. Die wesentliche Schwelle für die Möglichkeit, Kernwaffen zu bauen, ist tatsächlich der Zugriff auf waffentaugliches Material. Aber für deren Produktion werden Nuklearanlagen benötigt, die nur halbherzig in Sicherungsmaßnahmen einbezogen sind. Zurück

12) Vergl. ausführlicher J.Rotblat, J.Steinberger, B. Udgaonkar (Hrsg.), A Nuclear-Weapon-Free World – Desirable? Feasable?, A Pugwash Monograph, Boulder: Westview Press, 1993. Zurück

13) Diesem Ziel dient auch der im Dezember 1993 herausgebrachte Aufruf einer International Coalition for Nuclear Non-Proliferation and Disarmament – Working Together for a Nuclear Weapon-Free World. Vergl. Nachrichten in den »blauen Seiten« dieses Heftes. Zurück

14) Vergl. dazu ausführlich W.Liebert/M.Kalinowski (1993), op.cit. Zurück

15) Der möglichst weitgehende Ausschluß von bereits bekannten Umgehungstechnologien wäre wünschenswert. Eine Verbesserung von neu ausgehandelten Rüstungskontrollvereinbarungen würde so durch Beachtung des in der Vergangenheit gering geachteten Präventionsprinzipes erreicht, die den technischen Vorsprung einiger Länder nicht mehr belohnt bzw. dessen Nutzung zur Umgehung der Vertragsziele einzuschränken sucht. Zurück

16) Ein solcher »cut-off« sollte sich nicht auf das Ende der Materialproduktion für Waffenzwecke beschränken, sondern die prinzipielle Waffenfähigkeit der angegebenen Stoffe zum Ausschlußkriterium machen. Zurück

17) Nachfolgende Verträge sollten neben der Zerstörung der Kernwaffen selbst, eine internationale Überwachung der vorübergehenden Lagerung der entnommenen waffengrädigen Materialien, ihre langfristig vorzunehmende Zerstörung bzw. sichere Endlagerung, sowie die Zerstörung der zugehörigen Trägersysteme vorsehen. Zurück

18) Vorschlag 1. wäre »billig« zu haben, wäre aber ein »Einfallstor« für die Konzeption, den »mangelhaften NPT« in der angestrebten Weise zum Ausgleich seiner Schwächen einzubetten. Vorschläge 2., 3., 4., 6. und teilweise 7. könnten beispielsweise in gebündelter Form einem international auszuhandelnden Produktions-Cut-off korrespondieren. Zurück

Dr. Wolfgang Liebert ist Mitarbeiter der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der Technischen Hochschule Darmstadt. Er ist Mitglied des Beirates der Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden« und Mitglied des Coordinating Committee des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP).

Raketenabwehr contra Proliferation

Raketenabwehr contra Proliferation

Der Norden tut sich zusammen

von Jürgen Scheffran

In diesem Beitrag wird anhand jüngster Entwicklungen im Bereich der Raketenabwehr aufgezeigt, wie weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit Rüstungsprogramme aus der Zeit des Kalten Krieges einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden.1

Ein Jahr vor der Verlängerungskonferenz des Nicht-Verbreitungs-Vertrages NPT (Non-Proliferation Treaty) besteht zunehmend die Gefahr einer Militarisierung des Proliferationsproblems. Unabhängig vom weiteren Schicksal des NPT benutzt das Militär in Staaten der nördlichen Hemisphäre die mit politischen Mitteln angeblich unaufhaltsame Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen als Vorwand, um militärische Lösungen des Problems anzubieten, die einen potentiellen Aggressor abschrecken, entwaffnen oder abwehren sollen. In westlichen Regierungen finden solche Bedrohungsszenarien zunehmend Gehör, obwohl die allgemeine Finanzknappheit und der Unmut der Bevölkerung gegenüber neuen Rüstungsprojekten dämpfend wirken. Besonders aktive Verfechter einer militärischen Counterproliferation sind Anhänger des verblichenen SDI-Programms, dessen Nachfolgeprogramme auf die Abwehr von Raketen aus Staaten der Dritten Welt umorientiert werden.

Der Kreis der Befürworter eines harten Vorgehens gegen Proliferatoren ist in den USA mittlerweile nicht mehr auf konservative Zirkel beschränkt, sondern hat so prominente Befürworter wie den US-Präsidenten Bill Clinton und seinen Verteidigungsminister Les Aspin hinzugewonnen. Nach Clintons Rede vor der UNO-Generalversammlung am 27.9.93 wurde die Defense Counterproliferation Initiative (DCI) gegründet, unter Leitung des Physikers und Harvard-Professors Ashton Carter, seinerzeit einer der profiliertesten Star-Wars-Kritiker.

Recht offen stellte Les Aspin die neue Initiative in einer Rede vor der National Academy of Sciences am 7. Dezember 1993 vor.2 Seine Grundthese: Bedingt durch den Zerfall der ehemaligen Sowjetunion und die Technologiediffusion als Folge des internationalen Handels sei die Proliferationsgefahr größer als je zuvor. Es sei zudem zu befürchten, daß Kernwaffen und andere Massenvernichtungswaffen die überlegene konventionelle Streitmacht der USA neutralisieren könnten. Konnte mit bisherigen Verhinderungsmaßnahmen die Proliferation noch verlangsamt werden, seien nun zusätzliche militärische Aktivitäten erforderlich, um sich vor den Folgen der Proliferation zu schützen. Kurz: „Wir fügen der Aufgabe der Verhinderung [prevention] die Aufgabe des Schutzes [protection] hinzu.“

Der »prevention« werden herkömmliche politische Non-Proliferationsmaßnahmen zugerechnet:

  • Dissuasion (Abraten),
  • Denial (Zugangsbeschränkungen),
  • Arms Control (Rüstungskontrolle),
  • International Pressure (internationaler Druck).

Die in den Verantwortungsbereich des Verteidigungsministeriums fallende »protection« umfaßt die vorwiegend militärische Counter-Proliferation:

  • Defusing (Abhaltung),
  • Deterrence (Abschreckung),
  • Offense (Angriff),
  • Defense (Abwehr).

Alle acht Punkte werden weiter aufgeschlüsselt.3 Non-Proliferation und Counter-Proliferation werden als sich ergänzende Teile einer Einheit verstanden. Der Kern der DCI liegt in der Schaffung militärischer Fähigkeiten. Unter Führung des US-Generalstabs und der regionalen Kommandeure wird nach Aussagen Aspins ein militärischer Planungsprozeß vorbereitet, der Feinden mit Massenvernichtungswaffen entgegenwirke. Ausdrücklich werden durch die Einrichtung eines gemeinsamen Büros auch biologische Waffen einbezogen. Um die Aufklärungsmängel des Golfkriegs zu beseitigen und die militärisch verwertbaren Informationen zur Proliferation zu verbessern, werden mit dem Direktor des CIA verschiedene Vorkehrungen getroffen, darunter eine Verdreifachung der Pentagon-Experten im Non-Proliferations-Zentrum des CIA.

Auch neue Waffensysteme seien erforderlich. Ausgehend von den Erfahrungen im Golfkrieg sollen verstärkt nicht-nukleare Waffen untersucht werden, die in geschützte unterirdische Anlagen und Bunker eindringen können oder bessere Verfahren, mobile Raketen wie die Scud jagen zu können. Auch das SDI-Programm soll nach seinem im Mai 1993 verkündeten Ableben eine neue Aufgabe bekommen: „Und natürlich haben wir die Strategic Defense Initiative in die Ballistic Missile Defense Organization umorientiert, so daß sie sich darauf konzentrieren kann, den heutigen Bedrohungen durch ballistische Gefechtsfeldraketen zu begegnen.“

Da es sich auch um eine Bedrohung der Bündnispartner weltweit handele, sei die internationale Kooperation zu verstärken. Hierzu gerechnet wird eine Initiative mit der NATO gegen Proliferation, eine Zusammenarbeit mit Rußland bei den Exportkontrollen sowie eine aktive Zusammenarbeit mit Japan bei der Entwicklung und Stationierung eines Raketenabwehrsystems.

Raketenabwehr unter Clinton

Mußte nach der Wahl Clintons der 10. Jahrestag von Reagans Star-Wars-Rede im März 1993 noch im Zeichen der Unsicherheit verbracht werden, rückte der neue Verteidigungsminister Aspin nicht einmal zwei Monate später die neuen Fronten zurecht. Das von ihm am 13. Mai 1993 verkündete „Ende der Star Wars Ära“ erweist sich als rhetorische Meisterleistung. Zum einen wird durch die Abkehr von exotischen Weltraumprogrammen und dem verkündeten Rückzug aus dem von Bush Anfang 1991 vorgeschlagenen globalen Abwehrsystem GPALS (Global Protection Against Limited Strikes) sowie durch die Umbenennung der SDI-Organisation in Ballistic Missile Defense Organization (BMDO) den Star-Wars-Kritikern der Wind aus den Segeln genommen. Zum anderen wird jedoch am Ziel einer Bodenabwehr und an der einflußreichen Institution BMDO festgehalten. Aspins Rede erscheint so eher als kosmetische Verjüngungskur für SDI denn als eine operative Entfernung.

Lag das SDI-Budget für das Bush-Haushaltsjahr 1993 noch bei 3,5 Milliarden Dollar, so ermöglichte die Beseitigung des Weltraumbalasts eine deutliche Kürzung der Ausgaben. Von den 3,76 Mrd. Dollar, die Clinton für 1994 beantragt hatte, wurden 2,64 Mrd. Dollar bewilligt. Dies ist zwar deutlich weniger als unter Bush, aber immer noch mehr als doppelt so viel wie vor der Star-Wars-Rede und etwas weniger als vor dem Golfkrieg. Davon sind 1,4 Mrd. Dollar für taktische Raketenabwehr (TMD: Theatre Missile Defense) vorgesehen (von beantragten 1,6 Mrd.), 650 Mio. für begrenzte Kontinentalabwehr (von 1,2 Mrd.) und 538 Mio. für Forschung und Unterstützung (von 712 Mio.).4 Auffällig ist die Rücknahme der Weltraumprojekte Brilliant Pebbles (384 Mio. 1992, 219 Mio. 1993, 38 Mio. 1994) und die Kürzung bei Brilliant Eyes (74 Mio. 1992, 294 Mio. 1993, 140 Mio. 1994). Zwei weitere Entwicklungen sollen hier beispielhaft erwähnt werden: die zunehmenden TMD-Aktivitäten der Navy (etwa durch die geplante Nutzung des Aegis-Kreuzers) und die Vorschläge, Flugzeuge als Startrampen von Abwehrflugkörpern zu benutzen (insbesondere das RAPTOR/TALON-Programm).

Die Hälfte des Geldes für sieben TMD-Programme (darunter Theater High Altitude Area Defense THAAD, Patriot-Multimode und der Extended Range Interceptor ERINT) wurde an die Einhaltung des ABM-Vertrages gebunden (ABM: Anti-Ballistic Missiles). Um Kosten zu sparen, aber auch um Forschungsaufgaben wirksamer zu verteilen, fordert der US-Kongreß die Regierung auf, stärker mit den Verbündeten im TMD-Bereich zusammenzuarbeiten. Hier ergeben sich derzeit die stärksten Bezüge zur Counterproliferation-Initiative.

Es ist nicht zu übersehen, daß der Aufbau eines taktischen Raketenabwehrsystems der beschriebenen Größenordnung Probleme für den ABM-Vertrag von 1972 schafft, der Entwicklung, Test und Stationierung strategischer Raketenabwehrsysteme verbietet. Besonders die THAAD-Abwehrrakete hätte eine Fähigkeit, die in den Bereich der strategischen ABM-Systeme hineinreichen könnte. Bei der Sitzung der Ständigen Beratenden Kommission zum ABM-Vertrag am 30. November 1993 schlug die US-Regierung, neben einer Multilateralisierung des ABM-Vertrages, der russischen Delegation vor, daß ein taktisches Abwehrsystem (ATBM: anti-tactical ballistic missiles) nur dann verboten sei, wenn es eine »demonstrierte« Fähigkeit zur Abwehr eintretender Ziele mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 Kilometern pro Sekunde (km/s) habe.5

Diese Grenzziehung löste in Rüstungskontrollkreisen der USA Betriebsamkeit aus. Die Arms Control Association rief für den 8. Dezember 1993 eine Pressekonferenz zum ABM-Vertrag ein. Die Hauptkritik der dort versammelten Experten: ATBM-Systeme, die eine solche Fähigkeit im Test oder Einsatz nicht demonstriert haben, selbst wenn sie theoretisch weit mehr könnten, wären nach dem Vorschlag nicht verboten und könnten beliebig entwickelt, stationiert oder exportiert werden. Zudem sei die Grenze von 5 km/s so hoch gesetzt, daß Raketen mit einer Reichweite von 3500 km damit abgewehrt werden könnten. Die nötige Sicherheitsmarge gegenüber strategischen Raketen, deren Eintrittsgeschwindigkeit bei mehr als 7 km/s liegt, ginge verloren.6

Nach Ansicht von John Pike, Direktor des Weltraumprojekts bei der Federation of American Scientists, gehe es beim ABM-Vertrag darum, die Ost-West-Dimensionen der Sicherheit mit ihren Nord-Süd-Dimensionen in Einklang zu bringen. Gegenüber den russischen Kernwaffen interkontinentaler Reichweite, die auf absehbare Zeit weiter in großer Zahl auf die USA gerichtet sein werden, seien die wenigen hundert Scud-ähnlichen Raketen kurzer Reichweite in der Dritten Welt ein eher untergeordnetes Phänomen. Daher sei es aus Sicht der USA unsinnig, den wichtigen ABM-Vertrag, der ein Offensiv-Defensiv-Wettrüsten zwischen Ost und West dämpfe und tiefe Einschnitte in die Kernwaffenarsenale erlaube, zugunsten einer politisch und technisch fragwürdigen Raketenabwehr gegen Dritte-Welt-Staaten zu gefährden. (Ebda, S. 13)

Moskau: vom SDI-Gegner zum Partner

Der russische Präsident Boris Jelzin schlug im Januar 1992 vor, ein globales Frühwarn- und Raketenabwehrsystem (Global Protection System, GPS) gemeinsam mit den USA und anderen Ländern zu entwickeln und zu betreiben, das auch den möglichen Brain-Drain russischer Techniker verhindern könne. Beim Gipfel in Washington im Juni 1992 vereinbarten die Präsidenten Bush und Jelzin zur Förderung der Zusammenarbeit die Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Nach anfänglicher Skepsis schlugen die USA im September 1992 ein Global Protection Center vor, in dem Informationen über Waffenproliferation, Starts von Weltraumraketen, Abwehrtaktiken und wechselseitige Hilfe bei der ABM-Entwicklung und Beschaffung ausgetauscht werden sollten. Kurz darauf unterzeichneten im Oktober 1992 zehn Staaten der GUS bei einem Treffen in Kirgistan das Bishek-Abkommen, in dem sie sich selbst verpflichteten, die Bestimmungen des ABM-Vertrages zu erfüllen.

Für die SDIO war die Zustimmung des ehemaligen Hauptgegners ein wichtiges politisches Signal, das zugleich die Möglichkeit eröffnete, die Sahnestücke aus dem russischen Abwehrkuchen herauszuschneiden und Entwicklungskosten einzusparen. Die SDIO/BMDO zeigte Interesse an russischen Experten, Trägerraketen, Luftabwehrraketen, Teilchenstrahltechnologie, nuklearen Antrieben und Satellitenantrieben für die Brilliant Pebbles.7 Große Hoffnungen wurden auf den für 30 Mio. Dollar erworbenen Topaz-2-Weltraumreaktor gesetzt, der eine Eigenentwicklung der USA ersetzen soll. Der umgekehrte Weg, die Weitergabe und Teilung von US-Technologie und Know-How an die »unsichere« GUS, ist in den USA aus sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gern gesehen. Der Versuch, den Russen Frühwarninformationen des Fylingdales-Radars in Großbritannien zugänglich zu machen, stieß auch auf britische Kritik.

Russische Wissenschaftler und Firmen äußerten ein starkes Interesse daran, gemeinsam mit den USA ein Anti-Raketensystem namens Trust auf dem Kwajalein-Atoll im Pazifik zu testen. Dabei sollen bodengestützte Mikrowellen- oder Lasergeneratoren einen Plasmaschild erzeugen, der eintretende Gefechtsköpfe zerstört.8 Beteiligt sind u.a. das TsAGI Forschungsinstitut, die Firma Vympel und das Institut für Experimentalphysik im ehemals geheimen Arzamas-16-Komplex. Vympel war im Mai 1992 von russischen und weißrussischen Luft- und Raumfahrtkonzernen gegründet worden, um Frühwarn- und Raketenabwehrsysteme zu entwickeln.9

Daß es sich bei der Weitergabe russischer Abwehrtechnologie an die USA um Rüstungsexport handelt, der dort zur vertikalen Proliferation beiträgt, wird von beiden Seiten nicht gerne zugegeben. Zunehmend bemüht sich Rußland zudem, seine ATBMs wie die USA auch in anderen Ländern zu verkaufen, so bei der Rüstungsschau in Abu Dhabi, wo die S-300V-Abwehrrakete angeboten wurde, der eine bessere Leistungsfähigkeit als der Patriot nachgesagt wird.

Daß bislang die Kooperation im Vordergrund steht und dabei alte Feinde zusammenführen kann, wurde auf einer Tagung in Erice (Italien) im August 1992 deutlich. Dort wurde ein »Global Ecological Monitoring« System ins Leben gerufen, das sich die Doppelverwendbarkeit von Aufklärungssatelliten (insbesondere der Brilliant Eyes) zunutze machen will. Unterzeichner eines entsprechenden Aufrufs sind der ehemals entschiedene SDI-Gegner Jewgenij Welichow, mittlerweile zu einem Anhänger von GPS avanciert, und der Star-Wars-Schöpfer Edward Teller, der nunmehr Laserstationen zur Bekämpfung von Asteroiden vorschlägt.10

Die amerikanisch-russische Zusammenarbeit wurde unter Clinton fortgesetzt, wenn auch mit geringer Priorität. Immerhin wurde für den Clinton-Besuch in Moskau im Januar 1994 eine Liste möglicher gemeinsamer Forschungsprojekte vorbereitet, darunter zwei Satelliten mit der Bezeichnung RAMOS (Russian American Observation Stereo Satellites), die Zielinformationen im infraroten und sichtbaren Wellenlängenbereich sammeln und korrelieren sollen.11

Bei einem hochrangig besetzten Symposium in Arlington (Virginia) im September 1993 wurde die gesamte Bandbreite der Themen von Konversion, Proliferation und neuen Rüstungstechnologien (inklusive Raketenabwehr) diskutiert.12 Zu den Rednern gehörten der stellvertretende Verteidigungsminister der USA William Perry, der ehemalige BMDO-Direktor Henry Cooper und sein Nachfolger Malcolm O'Neill sowie Sergei Kortunov vom russischen Außenministerium und Generalmajor Victor Mironov vom russischen Verteidigungsministerium. Während Cooper in der US-russischen Zusammenarbeit bei GPS einen Eckstein für geopolitische Stabilität in einer dauerhaften Weltunordnung sieht, schlagen O'Neill und andere eine Neudefinition des Stabilitätsbegriffs vor. Nicht nur die beiden BMDO-Vertreter sehen Frühwarnung und Raketenabwehr als einen wichtigen Beitrag zur Counterproliferation an, sondern auch Kortunov, der hier eine Aufgabe für die UNO und eine zu schaffende globale Weltraumagentur sieht.

Was in russischen Zirkeln an Konzepten und Ideen diskutiert wird, wurde auf einer von Welichow im November 1993 initiierten Konferenz in Moskau deutlich. Den westlichen Teilnehmern aus Regierung, Industrie und Wissenschaft13 wurden von russischer Seite verschiedene Vorschläge unterbreitet zur Raketenbedrohung, zum geplanten Frühwarnzentrum, zugehörigen Sensoren und Informationssystemen, zu Abwehrtechnologien, zur Architektur und Realisierbarkeit von GPS, zu den Folgen der Raketenabwehr auf die Stabilität, den rechtlichen Grundlagen und den Folgen für den ABM-Vertrag.

Erwähnenswert sind u.a. zwei russische Vorschläge für ein internationales Frühwarnzentrum für ballistische Raketen (Center of Ballistic Missile Early Warning, CBMEW) und ein globales Weltrauminformationssystem (Global Space Information System, GSIS). Beiden Vorschlägen liegt das gleiche Prinzip zugrunde: eine Abwehrfunktion im Kriegsfalle wird zur Akzeptanzsteigerung koppelt mit einer Frühwarn- und Beobachtungsfunktion, die auch zur Überprüfung von Abrüstungsabkommen dienen könnte.

Die Erweiterte Luftabwehr der NATO

In verschiedenen Studien (1980: Project 2000, 1983: AGARD AAS-20, 1986: AAS-25, 1989 AAS-29) untersuchte die NATO seit 1980 Möglichkeiten zur Erweiterten Luftabwehr (Extended Air Defense) von Flugkörpern des Warschauer Paktes. Parallel dazu wurden im SDI-Programm TMD-Konzepte verfolgt und Architekturstudien zur Verteidigung Mitteleuropas (TMDAS) an internationale Firmenkonsortien vergeben. Auch für das europäische Gefechtsfeld wurde eine Kampfwertsteigerung für Patriot durch den Übergang von PAC-I (TBM-Suchsektor) zu PAC-II (Zünder, Gefechtskopf) vorgenommen, die nunmehr zu PAC-III (Multimode-Suchkopf) ausgebaut werden. Erhebliche Anstrengungen wurden unternommen, um die komplexe C3I-Problematik für ein Air Command and Control System (ACCS) in den Griff zu bekommen, das die verschiedenen Komponenten in Europa miteinander verbindet. Der heutige NATO-Generalsekretär Wörner hatte sich Mitte der 80er Jahre, damals noch als deutscher Verteidigungsminister, zum engagierten Fürsprecher einer Erweiterten Luftabwehr gemacht, die in Analogie zu SDI von einigen auch Europäische Verteidigungs-Initiative (EVI) genannt wurde.14

Mittlerweile werden die alten Planungen für eine Erweiterte Luftabwehr Richtung Süden umorientiert, wobei sich die US-Strategie der Counterproliferation zunehmend als Katalysator erweist. Wie schon beim ursprünglichen SDI bemühen sich die USA auch bei den neuen Raketenabwehrprogrammen darum, ihre europäischen Verbündeten einzubeziehen.15 Während in Militärkreisen ein Angriff auf Mitteleuropa durch ballistische Flugkörper mit Reichweiten oberhalb von 1000 km derzeit als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, rechnet man an den NATO-Flanken mit einem begrenzten Luftangriff auf Reaktionskräfte in Krisengebieten durch Flugkörper kurzer Reichweite.

Um dem zu begegnen, wird in der NATO an verschiedenen Abwehrkonzepten gearbeitet, die auf einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik im November 1993 im Luftwaffenamt Köln-Wahn teilweise vorgestellt wurden.16

Im Herbst 1992 wurde eine »Ad-Hoc Group on GPS« der NATO eingerichtet, die als Forum für Konsultationen zu allen Aspekten des GPS dienen sollte, deren Arbeit durch den Machtwechsel in Washington zunächst aber behindert wurde. Die Bereitschaft ist jedoch vorhanden, die ohnehin in der NATO-Planung vorgesehenen Verbesserungen der Erweiterten Luftabwehr in eine internationale GPS-Kooperation einzubringen.17 Derzeit laufen zahlreiche NATO-Aktivitäten zur Erweiterten Luftabwehr, von denen hier drei erwähnt werden sollen.18

1. Von der NATO Defense Research Group (DRG) werden Anforderungen und Architekturen für ACCS hinsichtlich einer Erweiterten Luftabwehr untersucht, die dem sich ändernden Risiko angepaßt ist. Einsatzszenarien betreffen die Türkei, den Mittelmeer-Raum, Nord-Norwegen, Mitteleuropa und Angriffe durch Terroristen.

2. Die Studie »Extended Air Defense for Europe (EAD-2000)« soll Konzepte und Schlüsseltechnologien zur Erweiterten Luftabwehr (insbesondere für Out-Of-Area-Einsätze) identifizieren, bewerten und einen entsprechenden Forschungs- und Entwicklungs-Plan erarbeiten

3. Die AGARD AAS-38-Studie »NATO BMD in the Post-Cold War Aera« soll die Bedrohung der NATO durch gegnerische Flugkörper identifizieren, zu verteidigende Einrichtungen kategorisieren sowie Anforderungen, Architekturen und Leistungsfähigkeit für eine Abwehr des NATO-Territoriums und in Krisenreaktionsgebieten identifizieren.

Die Ergebnisse der beiden letzten Studien sollten bis Ende 1993 vorliegen. Die neueren NATO-Studien unterscheiden sich, trotz der geänderten Bedrohungslage, hinsichtlich der technischen Lösungsansätze und vorgeschlagenen Technologien nicht wesentlich von den alten. Auch weiterhin geht es um ein mehrlagiges Abwehrsystem, bestehend aus Frühwarnsensoren, Multifunktionsradars, schnellen Lenkflugkörpern mit hoher Zerstörwahrscheinlichkeit und einem C3I-System in Echtzeit. Noch stärker als früher wird – besonders bei den Krisenreaktionskräften – eine hohe Mobilität und gute Transportabilität als notwendig angesehen.

Beim NATO-Gipfel in Brüssel am 10./11. Januar 1994 konfrontierte Aspin wie zu erwarten die Allianz mit der neuen Counterproliferation-Initiative, was von der Tagespresse kaum zur Kenntnis genommen wurde. Gemeinsam sollen nun in Zukunft bessere Möglichkeiten zur Jagd auf mobile Raketen, neue Technologien zur Entdeckung von Massenvernichtungswaffen und ein besserer Schutz der Truppe gefunden werden. In der Gipfelerklärung beschloß die NATO, ihre politischen und Verteidigungsanstrengungen gegen die Proliferation zu „intensivieren und auszubauen“ und stimmte überein in „der Entwicklung einer European Security and Defense Identity (ESDI)“. Dazu könnten gemeinsame Einrichtungen der Allianz der Westeuropäischen Union (WEU) verfügbar gemacht werden.19

Die WEU: Der europäische Abwehrpfeiler

Die Proliferations- und Raketenabwehrdiskussion in der WEU stützt sich auf die gleichen Bedrohungsanalysen wie in der NATO, wobei jedoch Industrie- und Rüstungsinteressen der Europäer stärker im Vordergrund stehen. Besonders die französische Regierung wurde zum Vorreiter eines europäischen, vorwiegend bodengestützten Raketenabwehrsystems.

Im November 1992 hatte das deutsche Bundestagsmitglied Christian Lenzer für des Technological and Aerospace Committee der WEU einen Bericht zur Bedrohung Europas durch ballistische Flugkörper und entsprechenden Abwehrmaßnahmen vorgelegt.20 Der Bericht schlägt vor, eine öffentliche Diskussion zu führen über völkerrechtliche (Missile Technology Control Regime, Verbot von Weltraumwaffen) und verteidigungspolitische Maßnahmen (Raketenabwehr) gegen die Proliferation, die einander ergänzen müßten. Ausführlich werden europäische Anstrengungen in der taktischen Raketenabwehr beschrieben. In einer Empfehlung schlägt die WEU-Versammlung vor, die Risiken der Raketenproliferation zu untersuchen, um eine gemeinsame europäische Position gegenüber GPALS zu erleichtern. Das Technological and Aerospace Committee wird ersucht, Arbeiten zu Problemen der Raketenabwehr durchzuführen und ein Symposium zu organisieren.

Bei dem Symposium in Rom am 20.4. 1993, an dem etwa 300 Regierungs- und Industrievertreter teilnahmen, ging es darum, die Mitglieder der WEU-Versammlung auf die neue Bedrohungsanalyse und damit verbundene Antworten einzustimmen. Der damalige italienische Verteidigungsminister Ando schlug ein Raketenabwehrsystem als eine vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahme vor. Russische Experten hatten Gelegenheit, ihre Vorstellungen von einem gemeinsamen globalen Frühwarnzentrum und Abwehrsystem den Europäern darzulegen.21 Demgegenüber bezweifelte Hartmut Soell, der deutsche Präsident der WEU-Versammlung, in einer Rede, daß die Europäer in ein amerikanisch-russisches GPALS-System Vertrauen haben könnten, und fragte „Sollte [Europa stattdessen] die Bürde eines regionalen [ATBM]-Systems auf sich nehmen, das unter seiner eigenen Kontrolle steht?“

Europäische Industrievertreter, unzufrieden über ihre Rolle im SDI-Programm, betonten, daß die europäischen Industrien eigenständig in der Lage wären, ein Raketenabwehrsystem technisch zu realisieren, wobei die Erfahrungen aus den zivilen Raumfahrtprojekten relativ kostengünstige Lösungen ermöglichen würden. Die Kosten für ein europäisches ATBM wurden auf 10 Milliarden Dollar geschätzt, was nach Ansicht von Henri Martre, dem Präsidenten der französischen Handelsvereinigung der Luft- und Raumfahrtindustrien, erschwinglich sei. In ihrer Empfehlung Nr. 545 forderte die WEU-Versammlung den Rat auf, sich dieser Problematik weiter anzunehmen, was in einer Special Working Group der WEU geschieht.22

Bei den in der NATO und der WEU vorgeschlagenen Programmen geht es vorwiegend um Erweiterte Luftabwehr gegen Kampfflugzeuge, (Überschall-)Marschflugkörper, Anti-Radar-Flugkörper, Luft-Boden-Flugkörper und taktische ballistische Raketen, wobei einzelne nationale Systeme miteinander konkurrieren. Es wird ein rasch expandierender Markt für Luftabwehrsysteme langer Reichweite prognostiziert. Eine Reihe westeuropäischer Firmen hat inzwischen Machbarkeitsstudien für eine Raketenabwehrarchitektur in Europa ausgearbeitet.

Besonders umkämpft ist die Nachfolge der veralteten Hawk-Luftabwehrrakete, die komplementär zur weiter reichenden Patriot ist. Während in den USA die CORPSSAM-Rakete entwickelt wird, setzt das Firmenkonsortium Eurosam, bestehend aus französischen (Aerospatiale, Thomson-CSF) und italienischen Firmen (Alenia) mit SAMP-T auf die Weiterentwicklung des Luftabwehrsystems Aster/Arabel. Zur Abwehr in größeren Flughöhen arbeiten einige europäische Firmen (darunter Aerospatiale und Thomson-CSF) mit bei der Entwicklung des THAAD-Systems der USA. Auch von Gesprächen zwischen Rußland und Frankreich über die Weiterentwicklung der russischen SA-12 wird berichtet (AWST 13.9.93). In Großbritannien wird diskutiert, bis zu 4 Mrd. Pfund für ein Raketenabwehrsystem aufzuwenden, wobei die Entscheidung zwischen Patriot und einem möglichen schiff-gestützten System auf Grundlage der Super-Seawolf Rakete offen ist (Arms Control Reporter, 3/93).

Auch mit Verbündeten außerhalb Europas gibt es eine enge Zusammenarbeit in der Raketenabwehr. Erwähnt werden sollen hier nur Israel, das bei der Entwicklung des Arrow-Abwehrsystems gegen islamische Raketen massiv von den USA unterstützt wird, sowie Südkorea und Japan, die seit kurzem intensiv mit den USA zusammenarbeiten, um der befürchteten Raketendrohung Nordkoreas zu entgehen.

Deutsche Positionen und Programme

Die deutsche Regierungsposition zu Raketenabwehr und Counterproliferation hat sich öffentlich noch nicht klar artikuliert.23 Dagegen waren von der Opposition überwiegend ablehnende Stellungnahmen zu vernehmen. Die wirtschaftlichen Probleme der Wiedervereinigung trugen sicherlich zur Skepsis gegenüber neuen militärischen Risiken bei. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr geben allerdings den Risiken der Proliferation ein großes Gewicht, und zunehmend wird aus Kreisen des deutschen Militärs der Anspruch formuliert, einen Beitrag gegen die aufkommende Bedrohung an der Südflanke der NATO leisten zu können. Am 13. Mai 1993 hatten Hans und Michael Rühle in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« die Ansicht vertreten, daß der „Weg in die Ausrüstung mit Raketenabwehrsystemen längst begonnen“ habe. Das 21. Jahrhundert werde die »multinukleare Welt« bringen.

Da die bisher vorhandenen Möglichkeiten im Bereich der Erweiterten Luftabwehr als unzureichend angesehen werden, weist die Planungsleitlinie der Bundeswehr für 1995, inkraft gesetzt im September 1993, der Flugkörperabwehr (und zwar aller Kategorien) erstmalig eine besonders hohe Priorität zu.24 Bei der Tagung im Kölner Luftwaffenamt wird wiederholt betont, daß Deutschland auf nahezu allen Gebieten der Luftraumüberwachung und Luftabwehr ausreichende technische Fähigkeiten habe. Mit Hawk, Patriot, Roland und den schiffgestützten Systemen sei die Bundeswehr zudem vergleichsweise großzügig mit Flugabwehr-Raketensystemen ausgestattet.

Deutsche Firmen wie die DASA sind bemüht, nicht nur bei der Patriot-Kampfwertsteigerung PAC-3 mitzuwirken, sondern vor allem beim Taktischen Luftverteidigungsystem TLVS, mit dem nach deutschen Vorstellungen HAWK ersetzt und Patriot ergänzt werden soll. Nach Ansicht Karl-Heinz Allgaiers von der DASA hat TLVS ein inhärentes ATBM-Potential und sei wegen seiner guten Transportierbarkeit und hohen Mobilität, seiner Feuerkraft und seinem Wirkungsbereich für Krisenreaktionskräfte besonders geeignet.25 Da ein System wie TLVS nicht im nationalen Alleingang zu realisieren ist, sieht Allgaier zwei Möglichkeiten der Kooperation: Ein Einschwenken auf das französisch-italienische Entwicklungsprogramm SAMP-T oder auf das Gegenstück CorpsSAM in den USA.

Bewertung

Der Blick hinter die Kulissen hat eine erstaunliche Geschäftigkeit in der Raketenabwehr an den Tag gebracht, die unter dem Dach der Counterproliferation richtig in Schwung kommt. Vieles kritische zur Raketenabwehr wurde an anderer Stelle schon ausführlich dargestellt und braucht hier nicht wiedergegeben zu werden.26 Eingegangen wird hier vorwiegend auf die Einbettung der Raketenabwehr in eine Counterproliferation-Strategie.27

  • Bislang ist die Defense Counterproliferation Initiative im US-Kongreß umstritten. Besonders schwer wiegt die Inkonsistenz, daß das Pentagon aus wirtschaftlichen Gründen gleichzeitig eine Deregulierung bei den Exportkontrollen für Dual-use-Güter betreibt. Damit wird die Proliferation beschleunigt, die dann durch die Counterproliferation nachträglich bekämpft werden soll.
  • Es ist ein Irrglaube, daß Proliferation durch militärische Macht wirksam bekämpft werden könne. Wie der Golfkrieg zeigte, sind Luftangriffe ungeeignet, mobile ballistische Raketen oder ein gut verstecktes Kernwaffenprogramm zu zerstören. Ebenso war Patriot nicht in der Lage, eine nennenswerte Zahl von Scud-Raketen abzufangen.
  • Ein effektiver Schutz vor Raketenangriffen ist auf absehbare Zeit nicht zu haben, auch nicht mit einer taktischen Raketenabwehr. Raketen kurzer und mittlerer Reichweite sind nicht wesentlich einfacher abzuwehren als Interkontintalraketen, Gegenmaßnahmen sind selbst für Entwicklungsländer relativ einfach zu realisieren.
  • Counterproliferation erscheint als Versuch, obsolete Rüstungsprogramme des Kalten Krieges in die neue Zeit zu retten. Die Einstiegsdroge TMD in Verbindung mit Counterproliferation ist eine Strategie, die trotz Clinton-Ära Raketenabwehr auf Dauer implementieren soll. Weitergehende Schritte, insbesondere Weltraumkomponenten, können langfristig nicht ausgeschlossen werden.
  • Neben gemeinsamen Interessen bei der Rüstungskooperation gibt es zwischen USA, Rußland, Europa und anderen Teilnehmern einer GPS- bzw. TMD-Initiative Divergenzen aufgrund unterschiedlicher sicherheitspolitischer Sichtweisen, geostrategischer Positionen und konkurrierender Wirtschaftsinteressen. Noch ist nicht klar, wer Raketenabwehr entwickelt, produziert, stationiert und bezahlt.
  • Wie bei der Raketenabwehr besteht auch bei offensiven Schlägen gegen Anlagen mit Massenvernichtungsmitteln die Gefahr der Freisetzung umweltschädigender Substanzen und weiterer Kollateralschäden.
  • Counterproliferation fördert eine politische und militärische Destabilisierung, indem es das Bedrohungspotential für potentielle oder neue Kernwaffenstaaten erhöht und den Anreiz für die (verdeckte) Fortführung des Kernwaffenprogramms steigert. Angriffe können solche Staaten dazu veranlassen, ihre Waffen einzusetzen, solange sie noch intakt sind.
  • Ein Militärschlag gegen Massenvernichtungswaffen ohne nachgewiesene Aggression wäre mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Sollten die USA entsprechende Erzwingungsmaßnahmen dennoch durchsetzen, könnten auch andere Länder ein gleiches Recht für sich beanspruchen.
  • Counterproliferation ist hochgradig diskriminatorisch, da sich die größte Kernwaffenmacht das Recht erlaubt, vermutete kleinere Kernwaffenmächte mit Krieg zu überziehen. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit ihrer Non-Proliferationspolitik (auch hinsichtlich des Artikel VI im NPT) weiter erschüttert und das Nord-Süd-Verhältnis belastet.
  • Counterproliferation fördert, wie Raketenabwehr auch, die Illusion, ein militärischer Schutz sei trotz fortgesetzter Proliferation möglich. Dies kann die Bereitschaft senken, das Proliferationsproblem politisch vorbeugend anzugehen, und andere Elemente der Non-Proliferation verdrängen. Daraus könnte ein Hemmschuh für die NPT-Verlängerung entstehen.
  • Statt Counterproliferation und Raketenabwehr sollten die politischen und diplomatischen Anstrengungen für neue Sicherheitsstrukturen und eine allgemeine weltweite (nukleare) Abrüstung verstärkt werden. Deutschland könnte hier sein Gewicht in die Waagschale werfen. Die Einhaltung des ABM-Vertrages, ergänzt um ein Verbot von Weltraumwaffen, spielt hier weiterhin eine bedeutende Role. Eine Welt ohne Kernwaffen ist letztlich der aussichtsreichste Weg, den nuklearen Risiken zu entgehen.

Anmerkungen

1) Ein ausführlicherer Bericht des Autors erscheint dazu in der IANUS-Schriftenreihe in Darmstadt. Zurück

2) Remarks By Honorable Les Aspin, Secretary of Defense, National Academy of Sciences, December 7, 1993. Zurück

3) »Defense« etwa umfaßt die Punkte: TMD; BW vaccines; Strategic and tactical warning; Unconventional delivery, counterterrorism; NEST; Border/perimeter control. Zurück

4) Congress tightens hold on BMDO; provides $2.6 billion, BMD Monitor, 19.11.93. Zurück

5) D. Lockwood, U.S. Proposal to Retool ABM Treaty Reopens Debate on Missile Defense, Arms Control Today (ACT), 1/2 1994, S. 24. Zurück

6) Zu weiteren Einzelheiten der neuen ABM-Debatte siehe: A New Threat to the ABM Treaty: The Administration's TMD Proposal, Arms Control Today, 1/2 1994, S. 11-16. Zurück

7) SDIO Plans To Acquire Russian ABM Technology, Specialists, Aviation Week & Space Technology (AWST), 10.2.92, S. 18-20. Zurück

8) Joint Russian/US Anti-Missile System Testing?, Interavia/Aerospace World, 6/93, S. 70. Zurück

9) CIS States Form Star Wars Company, Flight International, 3.6.92, S. 12. Zurück

10) Zu Erice siehe G.H. Canavan, Former Soviet Republic Capabilities in Space and Science, Los Alamos, Report LA-12449-MS, Februar 1993. Zurück

11) Cooperative Research with Russians on hold, BMD-Monitor 1/94, S.1. Zurück

12) Die Vorträge der Konferenz sind abgedruckt in der Zeitschrift »Comparative Strategy«, Vol. 13, No. 1, 1994. Zurück

13) Den etwa 80 russischen Teilnehmern, darunter 10 von der Firma Vympel, standen 44 nicht-russische Teilnehmer gegenüber. Die USA und Frankreich stellten mit 14 jeweils den größten Block. Aus Deutschland kam nur ein Teilnehmer, dagegen vier aus China. Die Angaben stützen sich auf die Agenda der Konferenz. Zurück

14) Siehe D. Engels, J. Scheffran, E. Sieker (Hrsg.), SDI – Falle für Westeuropa, Köln, 1987. Zurück

15) Analog zur Diskussion in den achtziger Jahren warben Lobbyisten der SDIO und der High Frontier Europe, die ein europäisches EPALS-Äquivalent vorschlug, seit Anfang 1992 verstärkt für den Raketenabwehrgedanken, so auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung im Dezember 1992. Siehe hierzu K. Lange, Proliferation und Sicherheit – Aspekte militärtechnischer Stabilisierungsmöglichkeiten, Akademie-Report der Hanns-Seidel-Stiftung, 1993. Zurück

16) »Luftraumüberwachung und Abwehr der Bedrohung aus der Luft«, Forum der Studiengesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik, 3./4. November 1993 im Luftwaffenamt Köln-Wahn. Die Beiträge wurden in einem Reader zusammengestellt. Zurück

17) G. Prüsse, Stand internationaler Bemühungen bei der Flugkörperabwehr, s. Reader der Kölner Tagung. Zurück

18) M. Braitinger, Ergebnisse von Untersuchungen und Studien zur LV aus dem Bereich der NATO, s. Reader der Kölner Tagung. Zurück

19) Counterproliferation emerges as important NATO issue, BMD Monitor, 17.12.93, S. 333; Progress made on counterproliferation front, BMD Monitor, 14.1.94, S. 26; Clinton Initiatives Find Success in Europa – For Now, ACT, 1/2 1994, S. 17-18. Zurück

20) Anti-ballistic missile defence, Report, Assembly of the Western European Union, 38th session, 6th November 1992, Document 1339. Zurück

21) Russians Outline Joint Strategic Defense Proposal, SDI Monitor, 23.4.93, S. 93-94. Konkret vorgeschlagen wurden von L. Fituni gemeinsame Versuche mit der Trust-Plasmawaffe. Zurück

22) Europe Debates Own ATBM System, Defense News, 24.4.93, S. 3, 29. Zurück

23) Allerdings ist Außenminister Kinkels 10-Punkte Initiative zur Non-Proliferation vom Januar 1994 zu entnehmen, daß militärische Erzwingungsmaßnahmen als letztes Mittel gegen Proliferatoren nicht ausgeschlossen werden. Zurück

24) P.J. George, Technologie der Effektoren, Vortrag im Reader zur Kölner Konferenz, 1993. Hier werden auch elektrische Kanonen zur Abwehr ins Auge gefaßt. Zurück

25) K.-H. Allgaier, Lenkflugkörper-Systeme mittlerer und großer Reichweite, Wehrtechnik, 2/94, S. 61-65. Zurück

26) Siehe etwa: J. Scheffran, G. Neuneck, J. Altmann, W. Liebert, Von SDI zu GPALS, in: Dossier zu: Wissenschaft und Frieden, Juni 1992; B.W. Kubbig, Raketenabwehr als angemessene technologische Antwort auf das politische Proliferationsproblem?, HSFK-Report 9/1992. Zurück

27) Einige Punkte werden angesprochen in: THE COUNTER PROLIFERATION DEBATE: »Are Military Measures or Other New Initiatives Needed to Supplement the Non Proliferation Regime?«, A Panel Discussion of the Carnegie Endowment for International Peace, Washington, D.C., November 17-18, 1993. Zurück

Jürgen Scheffran ist Physiker und Mitarbeiter der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheitspolitik (IANUS) an der TH Darmstadt.

Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen und internationale Sicherheit

Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen und internationale Sicherheit

von Wolfgang Kötter

Das Regime der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen ist bedroht; der entsprechende Vertrag befindet sich in existentieller Gefahr. Wo liegen die Ursachen für die besorgniserregende Lage? Der nachfolgende Artikel geht auf Fragen ein, die angesichts der bevorstehenden 4. Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtweiterentwicklung von Kernwaffen (NPT) (20. August – 14. Septemper d. J. in Genf, hochaktuell sind. Die Konferenz wird die Erfüllung der Vertragsbestimmungen durch die 142 Mitglieder prüfen und Maßnahmen zur weiteren Realisierung und Stärkung der NPT beraten. Besondere Bedeutung gewinnt sie dadurch, daß es die letzte solcher Bestandaufnahmen ist, bevor 1995 vertragsgemäß eine Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages gefällt wird.

Über den Wert oder Unwert des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (NPT) wird seit zwanzig Jahren kontrovers diskutiert. Die Bewertungen reichen von der Lobpreisung, es sei der erfolgreichste der je auf dem Abrüstungsgebiet abgeschlossenen Verträge1, bis dazu, daß er als ungerecht und diskriminierend verurteilt wird.2 Offensichtlich hängt es vom Standpunkt des Betrachters ab, ob das Glas »halbvoll« oder »halbleer« scheint.

Ist eine objektive Beurteilung eines so komplizierten und vielschichtigen Problems, wie es die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist, überhaupt möglich? Wenn man davon ausgeht, daß (trotz einzelner Vorwürfe) kein einziger der gegenwärtig 142 Mitgliederstaaten den NPT erwiesenermaßen verletzt hat und kein einziger von ihnen vom Vertrag zurückgetreten ist, so ist der NPT der bisher erfolgreichste Vertrag in der Geschichte der Rüstungsbegrenzung. Die Zahl der offiziellen Kernwaffenmächte ist über die im Vertrag definierten – bis 1. Januar 1967 existierenden fünf Kernwaffenmächte – nicht hinausgegangen. Befürchtungen hinsichtlich einer schnellen Zunahme dieser Zahl um 15-20 Staaten haben sich nicht bestätigt.

Die wichtigsten Schwellenmächte jedoch, die wissenschaftlich und technologisch in der Lage wären, Kernwaffen herzustellen, gehören ihm nicht an. De facto gibt es mehrere zusätzliche Staaten, die über Kernwaffen verfügen oder sie produzieren können: Israel (60-100), Südafrika (10-20); Indien – seine Fähigkeit wurde durch eine als friedlich deklarierte Kernexplosion im Jahre 1974 nachgewiesen und reicht schätzungsweise für die Produktion von 10 bis 20 Sprengköpfen aus; Pakistan – es ist vermutlich in der Lage, 4 bis 8 Nuklearwaffen herzustellen.3

Der NPT – pro und kontra

Es stimmt, daß das Prinzip der Nichtweiterverbreitung heute zur allgemein anerkannten Norm internationalen Verhaltens geworden ist. Daran haben der NPT und das bestehende Regime der Nichtweiterverbreitung – also die Gesamtheit der Verträge, Vereinbarungen sowie weitere nationale und internationale Maßnahmen – einen wesentlichen Anteil. Die überwiegende Mehrheit der Staaten bezweifelt den militärischen Nutzen des Schritts zur Kernwaffenmacht. Politisch wäre dafür ein hoher Preis zu zahlen. Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat bisher keine Schwellenmacht den entscheidenden Schritt – die Durchführung eines Kernwaffentests oder die offizielle Erklärung über den Besitz von Nuklearwaffen – getan.

Doch wird es von vielen nicht als zufällig angesehen, daß die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates identisch mit den fünf Kernwaffenmächten sind. Obwohl es mit Japan und der BRD gegenteilige Beispiele dafür gibt, wie Staaten, ohne Kernwaffen zu besitzen, ökonomisch stark und einflußreich am internationalen Leben teilnehmen können, bestehen auch Ansichten, die ein gehobenes internationales Prestige mit dem Kernwaffenbesitz verbinden und darin den erfolgversprechendsten Weg zu einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat sehen.

Eine nüchterne Analyse der gegenwärtigen Situation zwingt zu der Schlußfolgerung: Das Regime der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen ist bedroht; der NPT befindet sich in existentieller Gefahr. Wo liegen die Ursachen für die besorgniserregende Lage?

Nichtweiterverbreitung und nukleare Abschreckung

Trotz aller nicht zu leugnender Verdienste tritt heute klar zutage: Der NPT ist gescheitert als Instrument zur Festschreibung des Status quo in einer sich verändernden Welt. So aber wurde er lange Zeit von den Kernwaffenmächten angesehen und gehandhabt (von einigen geschieht das anscheinend noch immer). Er wurde ungenügend genutzt als ein Mittel zur umfassenden Demokratisierung der internationalen Beziehungen, d.h. zur Transformierung der Welt in eine gewalt- und kernwaffenfreie Existenzform. Nur in einer solchen Welt können die Staaten ungeachtet ihrer sozialen und politischen Ordnung auf gleichberechtigter, kooperativer und gegenseitig vorteilhafter Grundlage miteinander verkehren, wobei ihre Beziehungen ausschließlich durch das Völkerrecht geregelt werden. Eine solche Ordnung fordert die Mehrzahl der nichtkernwaffenbesitzenden Staaten.

Der Grundwiderspruch des bestehenden Regimes der Nichtweiterverbreitung ist nicht darin zu suchen, daß sein zentrales Element, der NPT, an sich einen diskriminierenden Charakter hat oder daß einzelne Vertragsverpflichtungen ungenügend erfüllt werden. Er besteht im nicht gleichberechtigten, für die heutige Welt anachronistischem Sicherheitsverständnis, auf dessen Basis jahrzehntelang Nichtweiterverbreitungspolitik von den Kernwaffenmächten betrieben wurde. Damit haben sie gewissermaßen selbst den Zeitzünder unter der NPT gelegt, der, wenn er nicht entschärft wird, den Vertrag in nicht allzuferner Zeit in die Luft sprengen und das gesamte System (möglicherweise sogar im buchstäblichen Sinne) zu Asche machen wird.

Das Problem beginnt mit dem fundamentalen Mißverständnis über den zentralen Kompromiß des Vertrages. Für die Kernwaffenmächte besteht er im Tausch „Nichtweiterverbreitungsverpflichtung gegen Unterstützung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie“. Die eigenen Kernwaffen bleiben unberührt. Die Staaten, die keine Kernwaffen besitzen, erwarten als Gegenleistung für ihre eigene Nichterwerbsverpflichtung die nukleare Abrüstung der Kernwaffenstaaten. Die gleichzeitig ungehinderte friedliche Nutzung der Kernenergie wird vorausgesetzt. Die Kernwaffenmächte betrachten die Kernwaffen als ein legitimes, unverzichtbares Element für die Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit und der internationalen Stabilität (fairerweise wird man die UdSSR spätestens seit Beginn der Umgestaltung Mitte der 80er Jahre von dieser Einschätzung ausnehmen müssen). Es ist nur zu verständlich, daß die Nichtkernwaffenstaaten dagegen den Vorwurf erheben, es handle sich um einen moralischen Doppelstandard: „Kernwaffen in unseren Händen sind gut für uns und gut für die Welt; Kernwaffen in anderen Händen sind schlecht für alle!“ Die These, Kernwaffen würden friedenserhaltend in der Ost-West-Auseinandersetzung, aber destabilisierend und kriegsgefährlich in jeder anderen Region wirken, birgt in sich einen unvereinbaren Widerspruch zwischen dem Konzept der nuklearen Abschreckung und dem Interesse an der Nichtweiterverbreitung. Dieser Widerspruch ist seinem Wesen nach antagonistisch. Es ist nur lösbar, wenn sich einer der beiden Antipoden durchsetzt. Entweder das Abschreckungskonzept bleibt als Regulator der internationalen Beziehungen weiter wirksam, dann wird die Weiterverbreitung – und zwar nicht nur der Kernwaffen, sondern ebenso auch der chemischen, modernen konventionellen Waffen und Trägermittel – zwangsläufig und unaufhaltsam sein. Oder es gelingt, die Weiterverbreitung von Waffen und -technologien zu stoppen. Dafür ist – wenn auch schrittweise und über Zwischenetappen – die Ersetzung der Abschreckung durch ein kooperatives Sicherheitskonzept unerläßliche Bedingung.

Versuche, Abschreckung und Nichtweiterverbreitung miteinander in Einklang zu bringen, stützen sich auf zwei Grundprämissen:

  1. Die nukleare Abschreckung sei im Ost-West-Konflikt unverzichtbar, weil die Kernwaffen seit 45 Jahren den Frieden bewahrt haben;
  2. die nukleare Abschreckung würde in der Dritten Welt aus einer Vielzahl von Gründen nicht funktionieren. Da das Auftauchen von Kernwaffen hier destabilisierend wirken und die Gefahr eines Kernwaffenkrieges enorm erhöhen würde, ist die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen auch in diesen Regionen oberstes Gebot.4

Die zweite These wird bis auf wenige Ausnahmen, die eine Weiterverbreitung von Kernwaffen auch in der Dritten Welt für stabilisierend halten, allgemein geteilt. Kritisch zu überprüfen wäre allerdings die erste Behauptung, und zwar nicht so sehr aus historischem Interesse, als vielmehr, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen für die Gegenwart und die Zukunft zu ziehen. Natürlich kann es keine eindeutige Widerlegung der friedenserhaltenden Rolle der Abschreckung geben. Wenn sie versagt, wird niemand mehr da sein, um diesen Beweis zu führen oder entgegenzunehmen.

Die Existenz von Kernwaffen hat in den vergangenen Jahrzehnten in der Krieg-Frieden-Frage zweifellos eine erhebliche Rolle gespielt. Waren es aber wirklich die Kernwaffen an sich, die den Frieden erhalten haben? War es nicht vielmehr die Erkenntnis, wie unermeßlich die Verluste wären und wie groß die Gefahr der Selbstvernichtung ist? Kernwaffen haben gewissermaßen als Denkhilfe gewirkt: sie haben dem gesunden Menschenverstand Geltung verschafft, der erkennt, daß andere – ökonomische, politische, kulturelle und auch moralische – Werte höher stehen als alles, was mit dem Risiko des Selbstmords zu gewinnen wäre. Gleichgültig, ob es die Berlinkrise, der Koreakrieg, die karibische Krise oder der Vietnamkrieg waren, letzten Endes wurde immer aus politischem Kalkül, in nüchterner Kosten-Nutzen-Analyse, dank dem Selbsterhaltungstrieb und – immer auch mit einer gehörigen Portion Glück – auf den Nuklearkrieg verzichtet und eine friedliche Lösung erreicht.

Um wieviel mehr stellt sich heute die Frage: Kann sich die Menschheit, jetzt und in Zukunft, eine derart selbstmörderische »Denkhilfe« noch leisten? Kann sie die Last dieser Verantwortung tragen? Haben in der Realität nicht schon längst andere Faktoren als die Kernwaffen die Abschreckungs- und Selbstabschreckungsfunktion übernommen? Als derartige Faktoren wären zu nennen:

  1. die allgemeine Kriegsunverträglichkeit moderner Industriegesellschaften (es würde nicht nur zerstört werden, was erobert, sondern auch, was verteidigt werden soll);
  2. vielfältige wechselseitige Abhängigkeiten in wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller u.a. Hinsicht und die daraus erwachsenden gemeinsamen Interessenfelder;
  3. Lernprozesse in westlichen Staaten und nicht zuletzt die zur Erneuerung drängenden Veränderungen in den östlichen Staaten.

Aus alledem ergibt sich immer zwingender die Schlußfolgerung: eine zeitgemäße alternative zur nuklearen Abschreckung ist eine umfassende Sicherheitspartnerschaft auf gleichberechtigter, kooperativer und gegenseitig vorteilhafter Grundlage. Sie ist nicht nur eine potentielle Möglichkeit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Nichtweiterverbreitung ein kategorischer Imperativ.

Die Menschheit befindet sich im Umbruch

Die Tatsache, daß die Gefahr der Weiterverbreitung modernster Waffen und Militärtechnologien zu einer globalen Herausforderung von menschheitsbedrohender Dimension geworden ist, zeigt, daß eine historische Fehlentwicklung in der Menschheitsgeschichte stattgefunden hat und noch weiter stattfindet. Sie hat zur folgenschweren Nichtübereinstimmung zwischen der Herausbildung von Weltproduktivkräften, einer internationalisierten Wissenschaft, Technik und Technologie einerseits und überholten gesellschaftlichen Strukturen auf nationaler und internationaler Ebene andererseits geführt.

Die Tatsache, daß die Beziehungen von Menschen und Gesellschaften untereinander unzureichend demokratisch sind, reproduziert einen willkürlichen Umgang und eine destruktive Verwendung von Wissenschaft und Technik. Der militärische Mißbrauch von Wissenschaft und Technik wie auch die Weiterverbreitung von Waffen und Militärtechnologien sind ein direkter Ausdruck des Auseinanderklaffens zwischen der materiellen und der sozialen Entwicklung der Menschheit. Die Welt befindet sich in einer dramatischen Umbruchsituation.

Die Globalisierung der Reproduktionsbedingungen der Menschheit im Gefolge fortschreitender Internationalisierung der Produktivkräfte und aller Seiten des gesellschaftlichen Lebens verändert grundsätzlich die Prioritäten. Klassen- und Systemgegensätze werden relativiert, gemeinsame existentielle Herausforderungen an die Menschheit treten in den Vordergrund. Das Aufkommen der Kernwaffen vor fünfundvierzig Jahren signalisierte den tiefen Einschnitt im Dasein der Menschheit. Die Kernwaffen haben alles verändert, bis auf eins – unser Denken!5

Das sagte Einstein, und erst ein halbes Jahrhundert später beginnen wir diesen Satz zu begreifen. Eine andere Warnung, die erst kürzlich ausgesprochen wurde, lautet: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben (Michail Gorbatschow beim Besuch in der DDR aus Anlaß ihres 40. Jahrestages). Auch das Problem der Weiterverbreitung von Kernwaffen ist weder durch wissenschaftlich-technische Restriktionen noch durch administrativ-juristische Zwänge zu bannen. Dies kann nur auf politischem Wege gelingen, durch eine radikale Demokratisierung der internationalen Beziehungen und durch umfassende nukleare Abrüstung. Was jedoch die nukleare Abrüstung betrifft, so wurden zehn bis fünfzehn wichtige Jahre verloren. Das Ausbleiben durchgreifender Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens und der nuklearen Abrüstung hat wesentlich mit dazu beigetragen, daß die Weiterverbreitung von Kernwaffen, von Waffen generell heute eine für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit außerordentlich akute Frage geworden ist. Wir stehen wahrscheinlich vor einem Dilemma: Flickschusterei kann das Problem nicht lösen, weil es nur die Symptome, nicht aber die Ursachen behandelt. Erforderlich sind historische Visionen und strategische Konzepte. Dafür aber läuft die Zeit davon.

Was ist zu tun?

Die Suche nach Antworten beginnt mit zwei alternativen Fragestellungen:

  1. Ist der NPT in der bisher vorwiegend gehandhabten Weise als Verweigerungs- und Schadensbegrenzungsmittel überhaupt noch ein angemessenes Instrument zur Regulierung internationaler Angelegenheiten in der heutigen Welt? Sollte er nicht umgehend durch ein umfassendes Sicherheitssystem abgelöst werden, das die nukleare Abrüstung als integrales Element einschließt?6

Oder die gegensätzliche Frage:

  1. Bestünde eine realistische Haltung nicht gerade darin, wenn man die De-facto-Existenz zusätzlicher Kernwaffenstaaten anerkennen würde, wenn man mit der Weiterverbreitung von Kernwaffen leben lernte und Maßnahmen ergriffe, um mit ihr zu überleben? Solche Maßnahmen wären dann z.B. folgende:

    • verbesserte Kommunikation durch »heiße Drähte«, Vereinbarungen über Prozeduren zur Risikoverminderung, Konfliktverhütung und zum Krisenmanagement zwischen neuen bzw. potentiellen Kernwaffenstaaten;
    • gegenseitige Verpflichtungen zum Nichtangriff auf nukleare Anlagen;
    • Vereinbarungen über die Nichterstanwendung von Kernwaffen;
    • Kernwaffentestverzicht u.a.7.

Liegt die Antwort überhaupt in einem Entweder-Oder? Besteht sie nicht vielmehr darin, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen? Wahrscheinlich wäre ein Verzicht auf den NPT, bevor eine tragfähige Alternative gefunden ist, für niemanden von Nutzen. Allerdings müssen unverzüglich und zielstrebig Maßnahmen ergriffen werden. Sonst wäre – so scheint es – der NPT nicht zu retten.

Wie könnten derartige Maßnahmen aussehen?

  1. Mehr als vier Jahre sind seit dem Gorbatschow-Plan zur Beseitigung aller Kernwaffen bis zum Jahre 2000 vergangen. Vor zwei Jahren unterbreitete Indien das Programm zur nuklearen Abrüstung bis zum Jahre 2010. Wäre es nicht höchste Zeit, eine multilaterale Arbeitsgruppe – in welcher Form auch immer, z.B. als UN-Expertengruppe oder als Ad-hoc-Komitee der Genfer Abrüstungskonferenz u.a. – zu bilden, die sich mit der Erarbeitung eines globalen Konzepts zur nuklearen Abrüstung, einschließlich einer möglichen Kontrollfunktion der IAEA, befaßt?
  2. energisch und ergebnisorientiert muß der weltweite Dialog im Rahmen der UNO über die Gestaltung umfassender Sicherheit fortgesetzt werden. Die 44. UN-Vollversammlung nahm im Konsens eine gemeinsam von der UdSSR und den USA initiierte Resolution (44/21) zur Rolle der UNO bei der Festigung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit an. Das sollte als ermutigendes Zeichen gewertet und durch konkrete Schritte materialisiert werden. Skeptischer allerdings stimmt, was bisher von amerikanischer Seite darüber zu hören ist, welchen Preis an nuklearer Abrüstung man für das Überleben des NPT zu zahlen bereit ist.8 Es bleibt zu hoffen, daß in dieser Hinsicht das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
  3. Der Trend zur Weiterverbreitung von Waffen – nuklearer, chemischer und anderer – wird sich ohne eine friedliche und dauerhafte Lösung der regionalen Konflikte und Spannungen nicht aufhalten lassen. Schwerpunkte bilden der Nahe und der Mittlere Osten, der Süden Afrikas, Südasien und Lateinamerika. Im Vordergrund muß das Bemühen stehen, das Interesse der betreffenden Staaten am Kernwaffenbesitz zu verringern. Die hauptsächlichen Interessen sind a) die eigene nationale Sicherheit (wie auch immer definiert) und b) die Erlangung eines Großmachtstatus (global bzw. regional). Also muß bei diesen Ursachen angesetzt und konstruktiv gehandelt werden. Versuche der Isolierung und Ausgrenzung z.B. Israels und Südafrikas sind bisher erfolglos geblieben. nun sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um diese Staaten durch Einbindung in das Regime der Nichtweiterverbreitung zu einer Kurskorrektur zu bewegen.
  4. Was ist auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung, realistisch betrachtet, in nächster Zeit zu erwarten und was kann darüber hinaus getan werden?

    • Dringend erforderlich scheint eine qualitativ neue (möglichst gemeinsam erarbeitete) Bedrohungsanalyse der NATO und der Warschauer Vertragsorganisation. Sie muß davon ausgehen, daß ein Nuklearkrieg, ja jeglicher Krieg gegeneinander, unter keinen Umständen gewonnen oder geführt werden kann. Auf dieser Grundlage müßte es, als ein erster Schritt, möglich sein, sich zunächst über eine nukleare »Minimalabschreckung« und die dafür erforderlichen Potentiale zu verständigen. Als Folge würden sich mit großer Wahrscheinlichkeit neue Spielräume für gemeinsame, aber auch für einseitige nukleare Abrüstungsmaßnahmen eröffnen.
    • Die Aussichten für eine Übereinkunft über eine einschneidende Reduzierung der strategischen Offensivwaffen der UdSSR und der USA noch im Jahre 1990 scheinen erfolgversprechend. Das Zustandekommen einer entsprechenden Vereinbarung wird eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der 1990 stattfindenden 4. Überprüfungskonferenz zum NPT bilden.
    • Das vollständige und allgemeine Verbot der Kernwaffenversuche wird vielerorts als eine vorrangige Forderung zur Erhaltung des NPT erhoben.9 In absehbarer Zeit ist ein solches Verbot angesichts der weiterhin ablehnenden Haltung der USA jedoch nicht zu erwarten.10 Bestimmte Zwischenetappen, so z.B. eine stärke- und zahlenmäßige Begrenzung, könnten möglich sein. Zweifelhaft bleibt jedoch, ob sie von den Nichtkernwaffenstaaten als ausreichender Fortschritt akzeptiert werden.
    • Eine überfällige Entscheidung ist die Modifizierung der negativen Sicherheitsgarantien der Kernwaffenmächte gegenüber den Nichtkernwaffenstaaten. Unter Berücksichtigung der bekannten Folgen eines Kernwaffenkrieges, besonders des »nuklearen Winters«, sollte es möglich sein, gegenüber den nichtkernwaffenbesitzenden Staaten eine generelle Nichtanwendungsversicherung abzugeben und diese in einer gemeinsamen völkerrechtlichen Vereinbarung zu formulieren. Damit wäre einer langjährigen Forderung der Nichtkernwaffenstaaten entsprochen.
  5. Schließlich taucht die Frage auf: Was können und sollten die beiden deutschen Staaten tun, um den NPT zu stärken und die internationale Sicherheit zu stabilisieren? Noch vor einem Jahr wäre die Antwort »nichts Besonderes« für viele akzeptabel gewesen. Sind doch beide Mitglieder des Vertrages (die DDR sei 1969, die Bundesrepublik seit 1975), keiner hat seither das Verlangen nach eigenen Kernwaffen geäußert. Jeder der beiden deutschen Staaten ist in seinem jeweiligen Bündnis – NATO bzw. Warschauer Vertrag – eingebunden, und beide sind durch das KSZE-Vertragswerk vielfältig in die bestehende europäische Ordnung integriert.

Seit jedoch die deutsche Vereinigung in rasantem Tempo voranschreitet und schon bald ein einheitliches Deutschland in der Weltpolitik agieren wird, sind neue Unwägbarkeiten entstanden. Nicht nur die unmittelbaren Nachbarstaaten fragen mit Besorgnis, wie verhindert werden kann, daß Deutschland erneut zu einer Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit werden könnte. Richtete sich die Aufmerksamkeit zunächst auf die endgültige Anerkennnung der polnischen Westgrenze, so ist bald abzusehen, daß auch die weitere Haltung der neuen Großmacht zum Besitz von Kernwaffen von der internationalen Staatenwelt gespannt verfolgt werden wird.

Die beiden deutschen Staaten haben die Gelegenheit, auf der bevorstehenden NPT-Überprüfungskonferenz und im Hinblick auf die für 1995 anstehende Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages ein deutliches Zeichen zu setzen. In einer gemeinsamen bzw. in getrennten, aber inhaltlich gleichgerichteten Stellungnahmen sollte verbindlich erklärt werden, daß beide deutsche Staaten sich jetzt und in einem künftigen geeinten Deutschland an den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen gebunden fühlen.

Insbesondere sollten sie sich verpflichten, auch weiterhin:

  • keine Kernwaffen zu produzieren, zu erwerben oder die Kontrolle über sie anzustreben (Artikel II);
  • bei der Gestaltung der internationalen Kooperation zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, einschließlich des Handels mit Kernmaterial, Ausrüstungen und Technologien, nicht zuzulassen, daß Kernenergie aus friedlichen Anwendungsgebieten für Kernwaffen verwendet wird (Artikel III) und
  • aktive Bemühungen für die Einstellung des nuklearen Wettrüstens, die nukleare Abrüstung sowie die allgemeine und vollständige Abrüstung unter strikter internationaler Kontrolle zu unternehmen (Artikel VI).

Eine derartige Versicherung wäre geeignet, vorhandenes Mißtrauen gegenüber der deutschen Wiedervereinigung abzubauen und die anderen Staaten zu versichern, daß ein vereintes Deutschland nicht zu einer Bedrohung, sondern zu einem Element der Stabilität, der Stärkung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit werden will.

Die Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit erfordert ein effektives Regime der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen. Auf längere Sicht kann es jedoch nur erhalten werden, wenn seine Stärkung einhergeht mit der Schaffung von Bedingungen, die ein solches Regime überhaupt überflüssig machen. Die einzige Chance für das Überleben des NPT liegt in der Anerkennung der Tatsache, daß seine Lebensdauer ohnehin begrenzt ist. Um die verbleibende Zeit zu nutzen, muß ein radikal neues Denken her und muß unverzüglich konstruktiv gehandelt werden. Der einzig zuverlässige Weg zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen besteht in ihrer völligen Beseitigung.

Anmerkungen

1) Vgl. Interview mit der USA-Vertreterin Kathleen Bailey, in: Disarmament Newsletter, New York, October 1989, S.4. Zurück

2) Vgl. Interview mit dem Ständigen Vertreter Indiens bei den Vereinten Nationen, C.R. Gharekhan, a.a.O., S. 8. Zurück

3) Siehe L.S. Spektor, New players in the nuclear game, Bulletin of the Atomic Scientists, Chicago, January/February 1989. Zurück

4) Siehe K. Kaiser, Non-proliferation and nuclear deterrence, Survial, London, March/April 1989. Zurück

5) O. Nathan/H. Norden, Einstein on Peace, New York 1980, S. 376. Zurück

6) Dies ist ein Hauptanliegen des von Indien vorgeschlagenen Programms zur Befreiung der Welt von Kernwaffen bis zum Jahre 2010, UN-Dokument A/S-15/12. Zurück

7) Siehe L.S. Spector. The Undeclared Bomb, Cambridge, Massachusetts 1988; siehe auch derselbe, Nonproliferation – After the Bomb Has Spread, Arms Control Today, Washington, December 1988. Zurück

8) Siehe Erklärung des USA-Vertreters Lehmann im 1. Komitee der 44. UN-Vollversammlung, UN-Dokument A/C.1/44/PV.5. Zurück

9) Siehe V. Goldanski/W. Dawydow, Über die Abwendung der horizontalen Weiterverbreitung der Kernwaffen, Gesellschaftswissenschaften, Moskau, Nr. 3/1989. Zurück

10) Siehe Interview mit der USA-Vertreterin Kathleen Bailey a.a.O. Zurück

Dr. Wolfgang Kötter ist Dozent an der Sektion Völkerrecht und internationale Politik an der Hochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam. Zugleich ist Dr. Kötter Konsultant des UNO-Sekretariats in Fragen NPT.

Atomwaffenfreier Korridor

Atomwaffenfreier Korridor

von Gregor Witt

Die letzten größeren Hindernisse gegen eine „doppelte Null-Lösung“ scheinen mit dem Außenministertreffen Shultz – Schewardnadse aus dem Wege geräumt. In der jetzt einsetzenden Debatte über die Bedeutung des Abrüstungsvertrages geht es für die Friedensbewegung im Kern um die Frage des „wie weiter?“. Die Palme-Kommission hat mit ihrem Bericht „Gemeinsame Sicherheit“ schon vor 5 Jahren Elemente eines sicherheitspolitischen Konzeptes erarbeitet, das durch Sicherheitspartnerschaft die atomare Abschreckung überwinden und sie ersetzen soll. Der von ihr vorgeschlagene atomwaffenfreie Korridor ist ein regionaler Ansatz, um zu politisch gewährleisteter Sicherheit auf unserem Kontinent zu gelangen.

Eine neue sicherheitspolitische Logik, die eine „abwärts gerichtete Rüstungsspirale“ erzeugen kann, hat die „Unabhängige Kommission für Abrüstung und Sicherheit“ erarbeitet. Bis zu seiner Ermordung im vergangenen Jahr stand sie unter Vorsitz des schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme. Aus der schonungslosen Offenlegung der Gefahren einer weiterverfolgten atomaren Abschreckung für die gesamte Menschheit zog sie den Schluß: im Atomzeitalter gibt es keine Sicherheit vor- oder gegeneinander, sondern nur noch miteinander.

Die Palme-Kommission formulierte folgende Grundsätze gemeinsamer Sicherheit:

  • alle Nationen haben ein legitimes Recht auf Sicherheit
  • militärische Gewalt ist kein legitimes Mittel zur Lösung zwischenstaatlicher Kontroversen
  • Zurückhaltung ist notwendig als Ausdruck nationaler Politik
  • Sicherheit kann nicht durch militärische Überlegenheit erreicht werden
  • Reduzierungen und qualitative Beschränkungen von Waffensystemen sind für die gemeinsame Sicherheit notwendig
  • Verknüpfungen zwischen Abrüstungsverhandlungen und politischen Ereignissen sollten vermieden werden.

Wenn die Regierungen aller Länder sich diese Richtlinien als Grundlage ihrer Sicherheitspolitik zu eigen machen, ließen sich nach Meinung der Kommission rasche Abrüstungsfortschritte erzielen und ein System politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den Völkern könnte geschaffen werden.

Von den insgesamt 44 kurz- und mittelfristigen Maßnahmen im vorgeschlagenen Aktionsprogramm hat der Vorschlag für einen atomwaffenfreien Korridor in Mitteleuropa die größte öffentliche Resonanz gefunden. Empfohlen wird die Schaffung einer von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freien Zone, die von Mitteleuropa bis in die äußersten nördlichen und südlichen Flanken der beiden Bündnisse reicht. Die Kommission hielt eine Regelung für die „doppelt verwendbaren“ Trägersysteme, die konventionelle oder Atomsprengköpfe aufnehmen können, fr erforderlich. Die Palme-Kommission sah in der Errichtung einer nach beiden Seiten zunächst 150 km breiten Zone vor allem „(…) eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme, welche die atomare Schwelle anheben und die Versuchung zum frühzeitigen Einsatz von Kernwaffen um einiges herabsetzen könnte“ (Palme-Bericht, S. 166).

Ein diplomatischer Vorstoß der schwedischen Regierung unter Ministerpräsident Olof Palme noch im Dezember 1982 für die Errichtung einer 300 km breiten atomwaffenfreien Zone stieß vor allem bei NATO-Staaten auf negative Reaktionen. Auch der darauf bezogene Vorschlag der DDR an die Bundesregierung, diese schwedische Initiative zu unterstützen, stieß auf Ablehnung. Bisher ohne Antwort der Bundesregierung blieb der Vorschlag der Regierungen der DDR und der CSSR, unverzüglich in Verhandlungen über die Bildung eines atomwaffenfreien Korridors in Mitteleuropa einzutreten. Auf Schweigen stieß auch Erich Honecker, Staatsratsvorsitzender der DDR, mit seinem erneuten Angebot bei seinem Besuch im September in Bonn.

Erfolgreicher entwickelte sich dagegen die Zusammenarbeit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von SED und SPD. Im Oktober 1986 stellte sie ihre „Grundsätze für einen atomwaffenfreien Korridor in Mitteleuropa“ der Öffentlichkeit vor. Die kommunistische Partei der Tschechoslowakei schloß sich dieser Initiative an.

Mit den SPD-SED-Grundsätzen ist der Vorschlag der Palme-Kommission in wesentlichen Punkten konkret weiterentwickelt worden. Sie sehen vor, daß nicht nur die atomaren Gefechtsfeldwaffen, sondern alle Atomsprengköpfe aus dem Korridor abgezogen werden. Vorgeschlagen wird weiterhin, daß sowohl die atomaren als auch die doppelt verwendungsfähigen Trägermittel beseitigt werden. Die Grundsätze sehen darüber hinaus ein umfassendes System nationaler und internationaler Kontrollen sowie die Schaffung einer ständigen internationalen Kommission vor.

Militärisch gesehen hat das Auseinanderrücken der Atomwaffen an der Trennlinie der beiden Militärblöcke stabilisierende Wirkung. Unbefriedigend ist jedoch, daß nur der Abzug, nicht aber die Abrüstung und Verschrottung dieser Atomwaffen vorgesehen ist. Sicherheitspolitisch bedeutsam ist aber, daß mit dem geplanten Abzug der doppelt verwendbaren Trägermittel vor allem solche Waffensysteme erfaßt werden, die sich vorzugsweise für offensive Zwecke eignen. Das bedeutet einen wesentlichen Einschnitt in die Militärstrategien der beiden Bündnisse. Weder die sogenannte Vorne-, noch die neudiskutierte „Vorwärtsverteidigung“ der NATO und auch die Offensivstrategie des Warschauer Vertrages sind in bisheriger Form aufrecht zu halten. Die Verwirklichung des Korridors in der hier vorgeschlagenen Form ermöglicht somit die erforderliche Verknüpfung von atomarer und konventioneller Abrüstung.

Während die Bundesregierung nur unter großem innenpolitischen Druck zu Abrüstungsschritten gezwungen werden kann, zeigt die DDR

Regierung ein außerordentlich aktives Interesse an der Verwirklichung atomwaffenfreier Zonen. Sie ist z.B. bereit, ihr gesamtes Staatsgebiet in eine solche Zone einzubringen. Auch in der DDR ist die Frage, wie atomare Abrüstung realisiert werden kann, kein Thema, das auf Regierungsebene beschränkt bleibt. Das zeigte ein Wissenschaftler-Kolloquium Mitte September d. J. in Berlin (DDR), zu dem die Akademie der Wissenschaften im Rahmen des blockübergreifenden „Olof-Palme-Friedensmarsches“ eingeladen hatte.

Andre Brie, Mitarbeiter des Instituts für Internationale Beziehungen in Potsdam-Babelsberg, stellte dar, daß die DDR bei einer Verwirklichung des atomwaffenfreien Korridors entsprechend der SPD-SED-Grundsätze große Zugeständnisse machen würde: bei Berücksichtigung aller nuklearfähigen Trägersysteme müßten DDR und CSSR im Verhältnis 1,6:1 stärker reduzieren. Während die DDR 60 % ihrer Jagdbomber abziehen müßte, wäre in der Bundesrepublik kein einziger abzuziehen. Während die DDR 90 % ihrer Raketen abziehen muß, wären es auf Seiten der BRD einige wenige. Brie betonte zugleich, daß die DDR daran interessiert ist, die abgezogenen Atomwaffen auch abzurüsten. Ein Grund dafür ist, daß die Systeme für die DDR aufgrund ihres schmalen Gebietes sowieso wertlos werden, da außerhalb der 1 50-km-Zone keine entsprechende Zahl von Abschußgebieten und Flugplätzen verfügbar ist.

Brie stellte zur Diskussion, ob die DDR nicht noch weiteres Entgegenkommen zeigen und ob es angesichts der Bedenken der Bundesregierung beispielsweise möglich sei, Teilschritte zum Korridor wie die beiderseitige Reduzierung und Verringerung von Kurzstreckenraketen als ersten, die Beseitigung der Artillerie als zweiten und der luftgestützten Systeme als dritten Schritt zu gehen. Auf eine Frage des Autors, ob es nicht auch für die DDR Spielräume für einseitige Schritte zur politischen Förderung des Korridor-Gedankens geben kann, antwortete Brie mit einem klaren „Ja“. Für die WVO habe die Erklärung zur Militärdoktrin von Berlin Anfang d. J. dazu den Rahmen gegeben. Insbesondere halte er es für möglich, bestehende Disparitäten zugunsten des WVO einseitig abzubauen. Er betonte jedoch, daß die DDR am Grundprinzip beiderseitiger Abrüstung festhalte. Zudem sollten nicht überhöhte Erwartungen an eine Politik einseitiger Schritte gestellt werden.

In der „Null-Lösungs“-Auseinandersetzung der letzten Monate hat die Bundesregierung – zum Teil mit Erfolg – eigene Abrüstungsunwilligkeit zu verleugnen gesucht, indem sie auf die Verhandlungen zwischen den Großmächten verwies, sich hinter der US-Regierung zu verstecken suchte und gleichzeitig Hindernisse gegen ein Abkommen auftürmte. Die bis heute aufrecht erhaltene Position, wonach die amerikanischen Sprengköpfe der Pershing 1A der Bundeswehr als sogenannte „Drittstaatensysteme“ nicht in die Genfer Verhandlungen einbezogen werden sollen, war bis zuletzt eines der kompliziertesten Probleme. Insofern nimmt die Forderung nach einem atomwaffenfreien Korridor in Mitteleuropa die Bundesregierung unmittelbar in die Pflicht. Dies zumal dann, wenn eigenständige bundesdeutsche Abrüstungsschritte zur Förderung eines Korridors gefordert werden. Zu denken ist insbesondere an den sofortigen Verzicht auf Modernisierung und Einführung von atomar verwendungsfähigen Trägersystemen in die Bundeswehr. Außenminister Genscher und andere Regierungsvertreter könnten zudem an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn sie, entsprechend ihrer Beiträge in der Debatte um die Pershing Ia, wonach sie keinen Aufbau einer bundesdeutschen Atommacht beabsichtigen, der Aufnahme eines Grundgesetzartikels zustimmen, mit dem die Bundesrepublik für alle Zeiten auf eigene Atomwaffen verzichtet. Die Aufkündigung der Kooperationsabkommen über amerikanische Sprengköpfe für Bundeswehr-Trägersysteme könnte den „noch nicht aber schon fast“ Atommachtstatus der Bundesrepublik beenden.

Die Palme-Kommission beschreibt mit ihrem Konzept gemeinsamer Sicherheit noch nicht das (gesamt-) europäische Sicherheitssystem, das in Perspektive an die Stelle der atomaren Abschreckung treten kann. Sie benennt aber die Eckpunkte sicherheitspolitischen Handelns für Regierungen, um den Weg aus der atomaren Gefahr zu gehen.

Daran anknüpfend und darüber hinausgehend ist für die Friedensbewegung eine wichtiger gewordene Aufgabe neben der Verhinderung weiterer Aufrüstung und der Forderung nach einer Politik gemeinsamer Sicherheit, blockübergreifend den Dialog der Menschen und Völker über die Gestaltung eines friedlichen, internationalen Zusammenlebens zu führen und damit die ideologische Abgrenzung der Blöcke zu überwinden. Die Zusammenarbeit berufsbezogener Friedensinitiativen in internationalen Zusammenhängen, Prof. Dürrs global challenges network und die im September durchgeführte Ost-West-Aktion Olof-Palme-Friedensmarsch sind Projekte, mit denen unabhängig von Regierungen ein ziviles und zivilisiertes Miteinander vorangebracht wird.

Literatur:

Der Palme-Bericht. Bericht der Unabhängigen Kommission fr Abrüstung und Sicherheit. Berlin-West 1982
Friedenspolitischer Informationsdienst, Themenheft zum Olof-Palme-Friedensmarsch für einen atomwaffenfreien Korridor. Heft 4/87, Hrg. Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner, Velbert
Major General (Ret.) Michael H. von Meyenfeldt, Für einen atomwaffenfreien Korridor in Mitteleuropa – Grundlinien einer Friedensinitiative. Hrg. Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner, Velbert 1987

Gregor Witt, Mitglied des Bundesvorstand des der Deutschen Friedensgesellschaft / Vereinigte Kriegsdienstgegner.

Europa – Atomwaffenfrei!

Europa – Atomwaffenfrei!

von Rebecca Johnson

Die internationale Kommission zu Massenvernichtungswaffen (Weapons of Mass Destruction Commission) unter Leitung von Dr. Hans Blix rief in ihrem Abschlussbericht dazu auf, „die Welt von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen zu befreien“. Biologische und chemische Waffen sind bereits völkerrechtlich verboten; das ist bei Atomwaffen nicht der Fall.

Obwohl der Kalte Krieg schon lange vorbei ist, schätzt das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), dass nach wie vor etwa 11.000 strategische und taktische Atomwaffen stationiert sind. Knapp 1.000 davon werden momentan in Europa vorgehalten.

Die Vereinigten Staaten lagern in sechs europäischen Ländern weiterhin 350 taktische Atomwaffen, von denen rund 140 der NATO zugeordnet sind.1 Letztere sind in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei stationiert – also in Ländern, die offiziell als Nicht-Atomwaffenstaaten gelten und dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten sind. Aus Griechenland hingegen wurden die US-Atomwaffen schon vor etlichen Jahren abgezogen, und die griechische Regierung hat vermutlich auch ihre Mitwirkung an der politischen Komponente der nuklearen Teilhabe aufgegeben.

In Großbritannien sind in Lakenheath ebenfalls 110 frei fallende Fliegerbomben der USA stationiert, allerdings beteiligt sich das Vereinigte Königreich nicht an der nuklearen Teilhabe, da es ein eigenständiger Atomwaffenstaat ist. Das Land verfügt über vier U-Boote, die mit US-amerikanischen Trident-Raketen und etwa 160-200 in Großbritannien gefertigten Nuklearsprengköpfen bestückt sind.

Frankreich ist nicht in die nukleare Planung oder Teilhabe der NATO integriert, besitzt aber selbst 348 Atomwaffen; als Trägersysteme dienen U-Boote und Bomber. In einer politischen Grundsatzrede begründete der damalige Präsident Chirac, dieses Arsenal werde für die Verteidigung von Frankreich und seiner „vitalen Interessen“, einschließlich der „Verteidigung von verbündeten Staaten“, gebraucht.2 Und natürlich dürfen in der Aufzählung die mehr als 5.000 Atomwaffen Russlands nicht fehlen, von denen auf Grund ihrer Größe und Reichweite etwa 2.330 als »taktisch« eingestuft werden. Ein erheblicher Teil der taktischen Sprengköpfe ist vermutlich entlang der russischen Flanke nach Europa stationiert.3

Die Regierungen all dieser Länder setzen mit dem Bau bzw. der Stationierung von Atomwaffen die europäische Sicherheit unter Druck. Wozu?

Nukleare Teilhabe in der NATO

In ihrem »Strategischen Konzept« von 1999 betont die NATO, dass Atomwaffen die „oberste Garantie“ für die Sicherheit des Bündnisses bieten und „breite Teilhabe an der kollektiven Verteidigungsplanung der involvierten europäischen Bündnispartner bezüglich der nuklearen Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen“ erfordern. Dafür beherbergen einige europäische Länder US-amerikanische Atomwaffenbasen und taktische Atomwaffen auf ihrem Territorium. Sie halten Flugzeuge vor, die für den Transport von Atomwaffen ausgerüstet sind, und ihre Piloten trainieren Einsätze mit Atomwaffen. Das »Strategischen Konzept« steht 2009 zur Überprüfung an, bislang gibt es aber keinerlei Anzeichen, dass die NATO die Rolle von Atomwaffen gründlich analysieren oder die grundlegenden politischen Änderungen berücksichtigen wird, die die Aufrechterhaltung eines Nuklearwaffendispositivs im 21. Jahrhundert immer problematischer machen.

Ein Beispiel dafür, wie krampfhaft die Nukleare Planungsgruppe an bekannten Positionen festhält, ist eine Verlautbarung des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe der NATO vom Juni 2007, die sich auf die Überprüfung des nuklearen Streitkräftedispositivs der NATO und das Mandat der Hochrangigen Beratergruppe bezieht: „Wir bestätigen die Prinzipien der Nuklearpolitik der NATO gemäß dem Strategischen Konzept des Bündnisses. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die laufende Arbeit der Hochrangigen Gruppe, die ständig die Anforderungen für die Abschreckung im 21.Jahrhundert überprüft und die [Verteidigungs-]Minister entsprechend berät.“4

In den 1960er Jahren mochten es manche der nuklearen Teilhabe der NATO zugeschrieben haben, dass Länder wie Deutschland und Italien zur Aufgabe ihrer nationalen Atomwaffenprogramme und dem Beitritt zum Nichtverbreitungsvertrag gedrängt werden konnten. Heute lässt sich aber nicht mehr übersehen, dass die europäischen Atomwaffen und die Doktrin der nuklearen Teilhabe wirksamere Ansätze der Nichtverbreitung und Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung behindern.

Inzwischen werden die Rolle und Nützlichkeit von Atomwaffen selbst von unerwarteter Seite hinterfragt. Ein Beispiel für das allmähliche Umdenken war ein Meinungsartikel von Henry Kissinger (Außenminister unter Richard Nixon), George Schultz (Außenminister unter Ronald Reagan), William J. Perry (Verteidigungsminister unter Präsident Clinton) und Senator Sam Nunn (ehemaliger Vorsitzender des Streitkräfteausschusses des US-Senats und Mitbegründer der Nunn-Lugar-Initiative zur kooperativen Reduzierung von Bedrohungen), der im Januar 2007 im Wall Street Journal erschien.5

Unter Bezug auf US-Präsidenten wie Dwight D. Eisenhower und John F. Kennedy stellten die vier Autoren, die mehrere Jahrzehnte lang die Außen- und Nuklearpolitik der USA prägten, fest: „Es ist äußerst fraglich, ob wir die alte sowjetisch-amerikanische Strategie der ‚gesicherten gegenseitigen Zerstörung’ bei immer mehr potenziell atomar bewaffneten Feinden weltweit erfolgreich reproduzieren können, ohne das Risiko eines tatsächlichen Einsatzes von Atomwaffen dramatisch zu erhöhen.“ Mit anderen Worten: Abschreckung funktioniert heute nicht mehr so wie früher gedacht. Die Autoren machen sich zwar für weitere massive Einschnitte in die größten Nukleararsenale stark, bleiben aber nicht bei den Zahlenspielen der Rüstungskontrolle aus den Zeiten des Kalten Krieges stehen. Sie befürworten praktische Schritte, die auf die US-Politik ausgerichtet sind, orientieren sich dabei aber an den »13 praktischen Schritten«, denen bei der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags im Jahr 2000 alle teilnehmenden Staaten zustimmten. Vor allem aber begreifen sie, dass die Abwertung und Marginalisierung von Atomwaffen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unabdingbar ist, weil dann erst das vollständige Verbot dieses Waffentyps auf die Agenda kann.

Zweck und Rolle der NATO haben sich seit dem Kalten Krieg massiv gewandelt, das Bündnis hielt aber unverändert an seiner unzeitgemäßen Nukleardoktrin fest, d.h. an Vereinbarungen zur nuklearen Teilhabe zwischen den USA und einigen europäischen Ländern. Das Bündnis schreckt offenbar davor zurück, die Nukleardoktrin vor dem Hintergrund der Sicherheitsherausforderungen des 21. Jahrhunderts rigoros auf den Prüfstand zu stellen. Statt dessen entschied es sich für marginale Änderungen: So führte die NATO das Konzept »regionaler Konflikte« ein und erweiterte die Liste möglicher Ziele und Feinde, die mit den Atomwaffen abgeschreckt werden sollen.

Die nukleare Teilhabe der NATO wirft drei grundlegende Probleme auf:

  • Erstens haben sich in den letzten Jahren immer wieder Regierungen aus Lateinamerika und dem Nahen Osten darüber beschwert, dass die nukleare Teilhabe Artikel I und II des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) verletzt.
  • Zweitens werden Bedenken geäußert, dass die nukleare Teilhabe ein Einfallstor für nukleare Weiterverbreitung ist, da die Kontrolle über die Waffen im Kriegsfall an die entsprechenden Bündnispartner überginge. Die betroffenen NATO-Mitglieder argumentieren, dass sie den NVV dennoch einhielten, schließlich hätte es die nukleare Teilhabe schon vor dem NVV gegeben und ohnehin würde der NVV im Falle eines »großen Krieg« gegenstandslos. Diese Erklärung reicht allerdings den NVV-Mitgliedern nicht aus, die der Auffassung sind, Verträge dürften „keine Ausnahmen zulassen, und der NVV ist für die Unterzeichnerstaaten in Friedens- wie in Kriegszeiten gleichermaßen bindend.“6 Diese Staaten befürchten, dass die NATO-Doktrin die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des NVV untergräbt und Ungewissheit über den Status der Nicht-Atomwaffenstaaten besteht, die sich an der nuklearen Teilhabe beteiligen. Außerdem würden sich die NATO-Staaten als erste beschweren, wenn andere Bündnisse ähnliche Arrangements einführen würden: Was würde wohl passieren, wenn Russland seine Atomwaffen mit Belarus teilen wollte oder China mit Nordkorea?
  • Drittens behindert die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO die volle Umsetzung des NVV. NATO-Staaten geraten immer wieder unter Druck der USA (manchmal auch von Großbritannien und Frankreich), Abrüstungsvorschläge abzulehnen, die in multilateralen Foren wie den NVV-Konferenzen oder dem Ersten Komitee der UN-Generalversammlung von den Nicht-Atomwaffenstaaten mehrheitlich unterstützt werden.

Die »Prinzipien und Ziele für nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung«, denen die Vertragsstaaten im Zusammenhang mit der unbegrenzten Verlängerung des NVV 1995 zustimmten, enthalten etliche Verpflichtungen mit Relevanz für Europa, beispielsweise die Einrichtung weiterer atomwaffenfreier Zonen und bessere Sicherheitsgarantien für die Nicht-Atomwaffenstaaten vor dem Einsatz oder der Drohung mit den Einsatz von Atomwaffen. Die Nuklearpolitik der NATO behindert die Ausweitung solcher negativer Sicherheitsgarantien sowie die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa. Überdies steht die NATO-Politik im Widerspruch zu einem Großteil des Aktionsprogramms, das von den Mitgliedsstaaten bei der Überprüfungskonferenz des NVV im Jahr 2000 vereinbart wurde, darunter die Verpflichtung zu mehr Transparenz, eine weitere Reduzierung nicht-strategischer Arsenale, eine Absenkung des Einsatzstatus von Atomwaffen und eine verminderte Rolle von Atomwaffen in der Sicherheitspolitik.

Atomwaffenpolitik in Europa

Frankreich ist zwar Mitglied der NATO, beteiligt sich allerdings nicht an der nuklearen Planung der Allianz. Bei der öffentlichen Darstellung der französischen Nuklearpolitik durch Präsident Chirac vergangenes Jahr klang aber durchaus das »Strategische Konzept« der NATO durch, als er die force de frappe als „ultimativen Garant für unsere Sicherheit“ bezeichnete. Er sagte, Atomwaffen gäben Frankreich die „Fähigkeit, unsere Handlungsfreiheit zu bewahren, unsere Politik selbst zu kontrollieren und die Beständigkeit unserer demokratischen Werte sicherzustellen“. Außer zur „Sicherung der strategischen Versorgung“ und der Verteidigung „verbündeter Länder“ könnten die französischen Atomwaffen laut Chirac auch „im Fall einer gegen solche Interessen gerichteten untragbaren Aggression, Bedrohung oder Erpressung eingesetzt werden.“7

Russland wiederum richtet seine Atomwaffenpolitik seit dem Ende des Kalten Krieges an der NATO aus; dies zeigt sich u.a. daran, dass die Sicherheitsgarantien des Landes schwach und voller Einschränkungen sind und dass es die erklärte Nicht-Ersteinsatz-Doktrin der ehemaligen Sowjetunion aufgegeben hat. Während die junge Generation in Europa ohne das permanente Damoklesschwert der nuklearen Vernichtung aufwächst, sind die politischen Entscheidungsträger weiterhin auf der Suche nach immer flexibleren Atomwaffen und »benutzerfreundlicheren« Doktrinen – im Endeffekt die Wiedereinführung des Damoklesschwertes, nun aber nicht über den eigenen Köpfen. Mag die Bedrohung eines totalen Atomkrieges auch gesunken sein, so bringen die politischen Entscheidungen der NATO und Russlands die Gefahr eines nuklearen Schlagabtausches und Einsatzes doch wieder näher.

In diesen Kontext gehört auch der Druck der Regierung Bush auf die Tschechische Republik und Polen, sich am US-amerikanischen Raketenabwehrprogramm zu beteiligen. Die Verhandlungen zu diesem Thema finden zwar im bilateralen Rahmen statt, als neue NATO-Mitglieder können diese beiden Länder das amerikanische Ansinnen aber kaum ausschlagen.

Das britische Abschreckungskonzept, auf dessen Basis die Londoner Regierung unter Premierminister Tony Blair am 14. März 2007 eine Entscheidung für die Modernisierung des nuklearen Trident-Systems8 durch das skeptische Parlament peitschte, ist ein Fall für sich. Bei Lesen des relevanten »White Paper«9 könnte man fast vergessen, dass es sich bei den Atomwaffen um die tödlichsten Waffen der Welt handelt, dass mit einer einzigen Atombombe eine ganze Stadt komplett vernichtet werden kann. Die britische Diskussion um einen Ersatz für Trident hat deutlich gemacht, dass den Politikern und Vertretern des Verteidigungsministeriums nur noch ein Argument offen steht, um die Aufrechterhaltung, Entwicklung und Modernisierung von Atomwaffen zu rechtfertigen: Sie müssen sich darauf versteifen, dass diese Waffen nur zu dem einen Zweck da sind, sie nie einzusetzen. Anders als Frankreich und die Vereinigten Staaten, die in den vergangenen Jahren die Umstände, unter denen sie zu einem Atomwaffeneinsatz bereit wären, immer genauer präzisiert haben, musste die britische Regierung auf Euphemismen wie »Versicherungspolitik« zurückgreifen, um die Abgeordneten in Sicherheit zu wiegen und zur Abgabe ihrer Stimme für die Trident-Modernisierung zu überreden. So begründet geht es nicht um die nächste Generation eines Atomwaffenarsenals mit einer Vernichtungskapazität von 1.200 Hiroshima-Bomben, das ohne Zusammenarbeit mit den USA undenkbar wäre. Nein, die Abgeordneten sollten lediglich für einige neue U-Boote stimmen, die die Lebensdauer der »unabhängigen nuklearen Abschreckung« als Versicherung gegen unbekannte Bedrohungen der Zukunft verlängern.

Gefährlicher Unsinn

In Zeiten, in denen allerorten über nuklearen Terrorismus geredet und das Interesse weiterer Staaten am Erwerb von Atomwaffen erkennbar wird, ist das ein gefährlicher Unsinn. Atomwaffen sind keine hilfreiche Versicherungspolitik oder ein Voodoo-Talisman, um hässliche unbekannte Bedrohungen fernzuhalten. Wie Kissinger, Schultz, Perry und Nunn darlegen, sind Atomwaffen ein Instrument der Politik und strategisch und taktisch einsetzbare Werkzeuge im militärischen Arsenal. Wenn wir den Kurs jetzt nicht ändern und die Abrüstung von Atomwaffen entschieden angehen, werden wir mit ansehen müssen, dass die Proliferation neu auflebt und sich schwache Staatsführer erneut für Atomwaffen interessieren, um übermächtige Länder oder Nachbarn zu neutralisieren oder zu erpressen.

Was also sollten wir tun? Zuallererst sollten die europäischen Länder unbedingt denjenigen in Großbritannien den Rücken stärken – einschließlich den aktiven Vertretern des Zivilgesellschaft sowie Regierungsmitgliedern und Abgeordneten –, die fordern, dass Großbritannien seine Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag voll umsetzt und Trident abschafft anstatt die Fehlentscheidung von Tony Blair weiter zu betreiben. Die Einführung einer neuen Atomwaffengeneration würde die Proliferation weiter anheizen. Es gibt auf den britischen Inseln erheblichen Widerstand gegen die Trident-Modernisierung, vor allem in Schottland. Kürzlich stimmte das Regionalparlament von Schottland bei 39 Enthaltungen mit 71 zu 16 Stimmen gegen Trident. Die britische Debatte ist noch längst nicht abgeschlossen. Jetzt, wo sich die Diskussion nicht länger um den Zeitpunkt und die Vorteile der Indienststellung einer neuen Atom-U-Boot-Flotte dreht, kann endlich die Rolle und Nützlichkeit von Atomwaffen für die Sicherheit im 21. Jahrhundert thematisiert werden.

Die schottische Regierung braucht für ihre Versuche, London zum Umdenken und zum Beginn echter nuklearer Abrüstung zu überreden, unbedingt Rückendeckung. Dies ist nicht nur für Schottland wichtig, sonder für die Sicherheit und Nichtverbreitungspolitik in ganz Europa. Da viele britische Außenpolitiker Angst haben, dass Frankreich im Falle der Abschaffung des britischen Atomwaffenarsenals eine Vormachtstellung zufiele, stehen sämtlichen Staaten Europas in der Verantwortung, eine solche Entwicklung zu verhindern und Frankreich seinerseits unter Druck zu setzen, seine Atomwaffen aufzugeben.

Außerdem sollten die NATO-Länder bei der anstehenden Revision des »Strategischen Konzepts« auf eine gründliche Überprüfung der Rolle und Implikationen von Atomwaffen und nuklearen Doktrinen im 21. Jahrhundert drängen. In diesem Kontext sollte die NATO auch den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa forcieren. Taktische Atomwaffen sind transportabel, verwundbar und einsatzbereit. Sie sind potentiell destabilisierend und provozieren zusätzliche Risiken und Unsicherheiten. Die NATO sollte eine Entscheidung für den Abzug der Atomwaffen als Hebel nutzen für Verhandlungen mit Russland, seine taktischen Atomarsenale aus der Reichweite zu NATO-Ländern abzuziehen und somit Gespräche über die vollständige Abschaffung aller taktischen Atomwaffen zu ermöglichen. Entsprechend sollten die Nicht-Atomwaffenstaaten in der NATO jegliches Training für den Ernstfall beenden und ihre Flugzeuge nicht länger für den Einsatz von Atomwaffen ausrüsten. Der Zeitpunkt dafür ist günstig, da Deutschland und Belgien (und vielleicht auch andere Länder mit nuklearer Teilhabe) zur Zeit ihre alternde Flugzeugflotte ersetzen und die Chance nutzen könnten, die anachronistische nukleare Rolle der Luftwaffe aufzugeben. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe würde die Wirksamkeit des NVV erheblich stärken.

Natürlich würde Europa nicht im luftleeren Raum agieren. Der NVV gibt den grundlegenden völkerrechtlichen und politischen Rahmen vor, in dem Europa seine Abhängigkeit von Atomwaffen verringern und beenden könnte. Parallel dazu sprechen auch überwältigende regionale und globale Sicherheitsargumente dafür, jetzt eindeutige Schritte zu einem Verbot und zur Abschaffung von Atomwaffen einzuleiten.

NATO-Atomwaffenstandorte in Europa1

Land Luftwaffenstützpunkt B61-Sprengköpfe unter Verfügung von
USA NATO Gesamt
Belgien Kleine Brogel 0 20 20
Deutschland Büchel 0 20 20
Nörvenich* 0 0 0
Ramstein* 0 0 0
Großbritannien Lakenheath 110 0 110
Italien Aviano 50 0 50
Ghedi Torre 0 40 40
Niederlande Volkel 0 20 20
Türkei Akinci* 0 0 0
Balikesir* 0 0 0
Incirlik 50 40 90
Gesamt 210 140 350
* Hier sind keine Atomwaffen mehr gelagert, es bestehen aber noch Grüfte für die Lagerung. Manche dieser Standorte sind außerdem in die nukleare Kontroll- und Kommandokette der NATO eingebunden.
Die Zahlen in dieser Tabelle wurden aus Informationen von Hans Kristensen zusammengestellt. 1)

Anmerkungen

1) Hans Kristensen, Direktor des Nuclear Information Project der Federation of American Scientists, bestätigte kürzlich, dass 130 taktische Atomwaffen wohl endgültig von der US-Luftwaffenbasis Ramstein abgezogen sind. Davon waren 40 der NATO zugeordnet, die übrigen 90 gehörten zum US-Arsenal.

2) Rede von Jacques Chirac vor den Strategischen Luft- und Seestreitkräften auf dem Nuklearwaffenstützpunkt L’Ile Longue am 19. Januar 2006.

3) SIPRI (2007): SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security, Oxford University Press, S.515.

4) NATO, Final Communiqueof Ministerial meetings of the Defence Planning Committee and the Nuclear Planning Group held in Brussels on Friday, 15 June 2007.

5) Der Artikel wurde am 12. Januar 2007 unter dem Titel „Am Abgrund einer neuen nuklearen Bedrohung“ in der Frankfurter Rundschau dokumentiert.

6) Stellungnahme des ägyptischen Delegierten beim dritten Vorbereitungstreffen zur Überprüfungskonferenz 2000 des NVV am 12. Mai 1999.

7) Rede von Jacques Chirac, op.cit.

8) Die britische Atomwaffenkapazität beruht auf dem so genannten Trident-System: britische Atom-U-Boote des Typs Trident sind mit von den USA geleasten Trident-Raketen ausgestattet; diese sind mit britischen Atomsprengköpfen bestückt. Die U-Boote sind nördlich von Glasgow an der schottischen Westküste in Faslane stationiert [Anmerkung der Übersetzerin].

9) Ministry of Defence and Foreign and Commonwealth Office (2006):The Future of the United Kingdom’s Nuclear Deterrent, Cm 6994, published December 4, 2006.

Rebecca Johnson ist Gründerin und Direktorin des britischen Acronym Institute for Disarmament Diplomacy Übersetzung: Regina Hagen

Neue Perspektiven nuklearer Abrüstung?

Neue Perspektiven nuklearer Abrüstung?

von Regina Hagen

Im Mai 2007 trafen sich in Wien die Unterzeichnerstaaten des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die zwei Wochen nutzte die Diplomatengemeinschaft allerdings nicht sonderlich effektiv. »Die Mitgliedstaaten bestätigen, dass der Vertrag auf drei Pfeilern ruht: nukleare Abrüstung, nukleare Nichtverbreitung und friedliche Nutzung von Atomenergie. … Es wurde betont, dass sich Abrüstung und Nichtverbreitung gegenseitig verstärken.« Diese Sätze lassen auf kooperative und konstruktive Gespräche bei der diesjährigen NVV-Konferenz schließen, hat der NVV1 doch zum Ziel, »in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft…«.

Die Realität ist recht ernüchternd, wirksame Abrüstungsmaßnahmen blieben viel zu selten: Die Welt starrt 37 Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags vor nuklearen Waffen, daran haben Dutzende Konferenzen nichts geändert. Und auch dieses Jahr beschränkte sich das Kernelement der Treffen, die »substantiellen Diskussionen«, auf wenige Stunden. Das ist nicht untypisch für Verhandlungen rund um den NVV. Seit 37 Jahren pendeln die »PrepComs« und »RevCons« zwischen absolutem Versagen und sensationellem Erfolg – allerdings wurden oft weit reichende Versprechen nicht einmal ansatzweise eingelöst.

PrepComs und RevCons – aber keine atomwaffenfreie Welt

»PrepCom« ist die Insider-Bezeichnung für ein Prepatory Committee meeting, eines von drei Vorbereitungstreffen für die jeweils nächste Überprüfungskonferenz des NVV. Der NVV ist das einzige multilaterale Völkerrechtsabkommen zu nuklearer Nichtverbreitung und Abrüstung. Er wird im Fünfjahresrhythmus überprüft. Seit 1997 werden in den Jahren vor der Review Conference (RevCon) zehntägige »PrepComs« abgehalten um »Prinzipien, Ziele und Wege zur vollständigen Umsetzung des Vertrags und seiner Universalität zu diskutieren und Empfehlungen an die Überprüfungskonferenz auszuarbeiten2 Zum Abschluss eines Überprüfungszyklus sollen die Vertragsstaaten auf der »RevCon« – die nächste ist für 2010 terminiert – Fortschritte bei der Vertragsumsetzung in den letzten fünf Jahren überprüfen und Schritte zur Stärkung und Universalisierung des Vertrags vereinbaren. Endziel des NVV ist ein »Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle« – die atomwaffenfreie Welt.

Anstelle erkennbarer Schritte zu diesem Ziel erreichte die »PrepCom« 2007 lediglich, dass es in Wien überhaupt zu Sitzungsterminen kam. Die Diplomaten konnten sich nach Vermittlung Südafrikas erst vier Tage vor Ende des Treffens auf eine Tagesordnung einigen. Das Problem scheint vordergründig banal: Der Iran hatte sich gegen die Erwähnung der »vollständigen Einhaltung des Vertrages« gewehrt und gefordert, statt dessen die »vollständige Einhaltung aller Klauseln des Vertrags« auf die Agenda zu setzen. Die »Western Group«, allen voran Deutschland für die Europäische Union, lehnte stur ab, den mit ihnen im Vorfeld abgestimmten Wortlaut zu verändern.

Tendenzen einer atomwaffenstarrenden Welt

Hinter der Wortklauberei standen allerdings nicht »pubertäre Spiele«, wie das ein jugendlicher Konferenzteilnehmer vermutete, sondern grundsätzliche Überlegungen der iranischen Regierung: Wem steht die Formulierungshoheit der Tagungsagenda zu? Wie vermeidet der Iran übermächtige Kritik an seinem Nuklearprogramm (dessen laut Vertrag einzig zulässige, nämlich »friedliche« Ausrichtung von zahlreichen Experten und Staaten in Frage gestellt wird)? Wie wird erreicht, dass (zumindest auch) die mangelnde Erfüllung der Abrüstungsverpflichtungen der »nuklearen Habenden« am Pranger steht und das »unveräußerliche Recht, … Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln« (NVV Art. VI) keinesfalls eingeschränkt wird? Das nuklear-politische Umfeld der »PrepCom« war ohnehin schon problematisch genug:

  • Nach neuesten Zahlen werden weltweit noch heute 26.000 nukleare Sprengköpfe einsatzbereit oder im Vorrat gehalten. Der pakistanische Experte Zia Mian wies in Wien darauf hin, dass sich Atomwaffen und Demokratie nicht vertragen, da der Atomwaffenkomplex in jedem Staat einem Höchstmaß an Geheimhaltung unterliegt und nukleare Einsatzpläne vom demokratischen Mitwirkungsprinzip ausgenommen sind. Er verwies zudem darauf, dass das Wort »deterrence« (Abschreckung) seine Wurzel im lateinischen »terrere« hat – und das bedeutet »in Furcht und Schrecken versetzen«.
  • In jedem einzelnen Atomwaffenstaat wird das Arsenal an Atomsprengköpfen und/oder Trägersystemen (überwiegend Raketen), teilweise auch die dafür nötige Infrastruktur, umfassend modernisiert. Selbst Kofi Annan beklagte kürzlich die »nukleare Wiederaufrüstung«.
  • Atomwaffen kommt in den militärischen Doktrinen wieder eine stärkere Bedeutung zu; sogar der Ersteinsatz gegen Nicht-Atomwaffenstaaten steht wieder zur Diskussion.
  • Die NATO beharrt auf der nuklearen Teilhabe; US-Atomwaffen sind in sechs europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, stationiert.
  • Die Überprüfungskonferenz von 2005 war ein totales Fiasko; die wegweisenden – und völkerrechtlich verbindlichen – Beschlüsse von 2000 werden von der Regierung Bush als irrelevant abgetan; die diskriminierende Praxis (einige Länder dürfen Atomwaffen besitzen, alle anderen müssen darauf verzichten) wird von zahlreichen Ländern 37 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags zunehmend kritisch bewertet; die Glaubwürdigkeit und (ohnehin schon fragile) Stabilität des Vertragsregimes ist massiv in Frage gestellt.
  • Nukleare Abrüstung ist von der weltpolitischen Agenda verschwunden. Selbst die existierenden bilateralen Verträge zwischen den USA und Russland sind entweder kaum das Papier wert (Bush-Putin-Abkommen von 2002), stehen vor dem Auslaufen (START I in 2009) oder drohen Opfer der jüngsten Raketenabwehrdebatte zu werden (Mittelstreckenvertrag von 1987). Vorsichtig hoffnungsfroh stimmt lediglich die kürzliche Einigung von Bush und Putin in Kennebunkport, über die Nachfolge von START I Gespräche zu führen.
  • Immer deutlicher ist erkennbar, dass mit der Verbreitung der zivilen Atomenergie die Zahl der (virtuellen) Atomwaffenstaaten weiter steigt. Da helfen auch Zusagen zur Entwicklung »proliferationsresistenter« Atomreaktoren nicht viel weiter. Insbesondere das Vorhaben des Iran, einen eigenständigen Brennstoffzyklus aufzubauen, erweckt großes Misstrauen. Für viele Staaten – neben Japan und Frankreich vor allem solche aus dem blockfreien Lager – stellt das die Kernenergienutzung aber keinesfalls zur Disposition. Momentan sinnt fast ein Dutzend arabische Länder über die Einführung von Atomenergie nach. Dabei betragen schon jetzt die weltweiten Vorräte an waffentauglichem Spaltmaterial mehr als 1.000 Tonnen bei hoch angereichertem Uran und etwa 500 Tonnen bei abgetrenntem Plutonium. Letzteres stammt zu einem erheblichen Teil aus der zivilen Atomenergienutzung und reicht für viele tausend Sprengköpfe aus.
  • Ärger verursacht auch die Paraphierung des USA-Indien-Abkommens, mit dem die USA Indien faktisch als Atomwaffenstaat anerkennen und ihre Absicht kundtun, den südasiatischen Staat in Zukunft mit Nukleartechnologie und -material zu beliefern. Das Abkommen widerspricht etlichen internationalen Vereinbarungen und Rüstungsexportkontrollmechanismen, allerdings versprechen sich manche dadurch Handelsvorteile.

Substantielle Gespräche oder substantielle Vorschläge?

Redlich nutzten die Delegierten die verbliebenen drei Tage. Der Debatte hat die Zeitnot – der PrepCom-Vorsitzende schrieb einen engen Zeitplan und knappe Redezeiten vor – nicht geschadet. Statt langer Exkurse gaben die Diplomaten fokussierte Statements, ausführliche Versionen (Working Papers) wurden wie üblich schriftlich eingereicht.3 Die »substantiellen Diskussionen« befassten sich mit nuklearer Abrüstung, Vertragsüberprüfung, Atomenergie, Spaltmaterialien, Atomtests, Sicherheitsgarantien, atomwaffenfreien Zonen, dem Nahen Osten, der Vertragsmaschinerie und -stärkung und – dem Lob auf die NGOs.

Während die Diplomaten sich in Pendeldiplomatie und Schuldzuweisungen übten, führten die NGOs ihr geplantes Programm unbeirrt durch. Vom täglichen »Morgenratschlag«, dem anschließenden Briefing mit einer eingeladenen Länderdelegation über hochkarätig besetzte Panels, informative Events mit Vorlesungscharakter, hitzige Debatten bei Podiumsdiskussionen, Filmaufführungen und eine Ausstellung zu Atomtests im Pazifik bot die Zivilgesellschaft über 40 verschiedene Veranstaltungen an. Den 400 registrierten Diplomaten standen in der ersten Woche 300 NGO-Delegierte gegenüber, darunter mehr als fünfzig Jugendliche. 18 NGO-Vertreter ergriffen in einer offiziellen Session der Diplomaten das Wort und spornten die Staatsvertreter mit Informationen und Vorschlägen zu nuklearer Abrüstung an.

Die NGOs boten aber nicht nur Masse sondern auch Klasse. Hierzu gehörte die Vorstellung einer überarbeiteten Version des von NGOs bereits 1996 ausgearbeiteten Entwurfs für eine Nuklearwaffenkonvention (NWK). Der Text beschreibt Schritte in eine atomwaffenfreien Welt u.a. mit folgenden Elementen:

  • Vollständige Offenlegung sämtlicher nuklearer Waffen, Anlagen und Materialien sowie der Trägersysteme,
  • Verbot der Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, des Einsatzes und der Drohung mit einem Einsatz von Atomwaffen,
  • phasenweite Vernichtung sämtlicher Atomwaffenarsenale,
  • umfassende Verifikation der Abrüstung und Aufbau einer entsprechenden Überprüfungsbehörde,
  • Vorgaben zur nationalen Umsetzung der Konvention,
  • Vorschlag für den Aufbau einer internationalen Agentur zur Förderung erneuerbarer Energien, um so die zivile Nutzung von Atomenergie sukzessive auslaufen zu lassen.

Costa Rica zeigte sich so überzeugt vom Arbeitsergebnis der NGOs, dass es das komplette Dokument kurzerhand als offizielles Arbeitspapier einreichte.4 Begründung: »Der Modellentwurf zeigt auf, dass nukleare Abrüstung möglich ist und dass es keinen Grund gibt, mit Verhandlungen länger zu warten.«

Ein weiteres Projekt ist das »Model Nuclear Inventory« der internationalen Projektgruppe »Reaching Critical Will« (RCW).5 Anstatt lediglich Transparenz über Arsenale, Materialien, Anlagen, Doktrinen, Nichtverbreitungs- und Abrüstungsmaßnahmen einzufordern, führen die Autorinnen anhand von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen eine Bestandsaufnahme für die 44 Staaten durch, die nukleare Leistungs- oder Forschungsreaktoren betreiben (also die tatsächlichen und »virtuellen« Atomwaffenstaaten). RCW fordert die Staaten damit heraus, ihrerseits Offenheit herzustellen. Denn daran führt kein Weg vorbei: Ein Mangel an Transparenz führt zu mangelndem Vertrauen, und das ist gekoppelt mit dem fehlenden politischen Willen der größte Stolperstein auf dem Weg zur atomwaffenfreien Welt.

Anmerkungen

1) Der Text des NVV steht unter http://www.atomwaffena-z.info/glossar.php?alpha=N&auswahl=Nichtverbreitungsvertrag.

2) Mit »Universalität« ist gemeint, dass sämtliche Staaten der Erde dem Vertrag beitreten sollen. Momentan hat der Vertrag 189 Mitgliedstaaten; nicht dazu gehören die (inoffiziellen) Atomwaffenstaaten Indien, Pakistan und Israel, und sie können gemäß Vertragstext nur als Nicht-Atomwaffenstaaten beitreten. Der Vertrag erkennt China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA als Atomwaffenstaaten an. Nordkorea hat seine Mitgliedschaft 2003 gekündigt; die Erfolge der Sechs-Parteien-Gespräche über die Rückabwicklung des nordkoreanischen Atomwaffenprogramms werden über den künftigen Vertragsstatus des Landes mitentscheiden.

3) Sämtliche offiziellen Konferenzdokumente finden sich unter http://www.un.org/NPT2010/documents.html.

4) Der – vorläufig nur englisch verfügbare – Text steht als Kapitel 2 des Buches Securing Our Survival unter http://www.inesap.org/books/securing_our_survival.htm. Der Vertragsentwurf sowie das Buch wurden geschrieben von Experten der IPPNW, der IALANA und von INESAP (Ärzte-, Juristen- bzw. Wissenschaftlervereinigungen für die atomwaffenfreie Welt). Die NWK von 1996 gibt es auch in deutsch unter http://www.inesap.org/pdf/mNWC_German.pdf.

5) Das Model Nuclear Inventory steht unter http://www.reachingcriticalwill.org/about/pubs/Inventory07.html.

Regina Hagen ist Koordinatorin des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) und Mitglied im W&F-Redaktionsteam.

Next Stop New York 2010

Next Stop New York 2010

Hintergründe zu den NVV-Verhandlungen

von Regina Hagen, Xanthe Hall, Jens Heinrich, Jens-Peter Steffen und Wolfgang Schlupp-Hauck

Beilage zu Wissenschaft und Frieden 2/2010 Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden in Zusammenarbeit mit der Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei« und der Friedens- und Begegnungsstätte Mutlangen e.V.

Ist da was?

Eine UNO-Konferenz in New York, weit weg und dann auch noch zu einem Thema, das so sperrig klingt: »nuklearer Nichtverbreitungsvertrag«. Wen interessiert das schon? Konferenzen finden laufend statt, am Ende kommt doch nicht viel raus. Und wenn, werden die Ergebnisse eh nicht umgesetzt. Verschwendete Flugkilometer, Zeit und (Steuer-) Gelder.

Worum es geht, ist außerdem kaum zu verstehen – zu komplex das Thema. Wenn Obama und die Diplomaten das nicht hinkriegen, ich kann da gar nichts tun.

Solche Kommentare hören wir häufig, wenn wir in der Friedensbewegung und unserem privaten, beruflichen und politischen Umfeld dafür werben, sich für die Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) zu interessieren, die vom 3. bis 28. Mai in New York im Hauptquartier der Vereinten Nationen abgehalten wird. Doch diese Haltung ist fatal.

Wie bei anderen brennenden Fragen – seien es Klimawandel, gerechte Weltwirtschaft oder Kernenergie – bewegen sich die Regierungen nur dann, wenn sie Druck von den WählerInnen spüren. Druck setzt Aktion voraus. Dazu gehört das Unterschreiben von Appellen ebenso wie eine breite Präsenz der Zivilgesellschaft bei der NVV-Überprüfungskonferenz und kompetente Berichterstattung in den Medien.

Das setzt Hintergrundwissen voraus. Dies wollen wir mit diesem Dossier liefern. Wir wünschen interessante Lektüre – und dann gute Ideen für Berichterstattung und Aktion.

Für die HerausgeberInnen · Regina Hagen

zum Anfang | Zur Geschichte des Nichtverbreitungsvertrags

…und der Rolle der Bundesrepublik Deutschland

von Regina Hagen

Es fehlten nur wenige Tage zum 25. Jahrestag der Kernwaffeneinsätze der USA auf zwei japanische Städte, als 1970 der nukleare Nichtverbreitungsvertrag in Kraft trat. Knapp zehn Jahre zuvor sah der damalige US-Präsident J.F. Kennedy mit Sorge, dass immer mehr Staaten der Zugriff auf »die Bombe« gelang. Innerhalb von 10 bis 20 Jahren könnte es bis zu 30 Kernwaffenstaaten geben, war die Prognose. Einer davon könnte Westdeutschland sein. Die Bemühungen um eine völkerrechtliche Vereinbarung zur Nichtverbreitung waren schwierig, und Deutschland spielte dabei eine wichtige Rolle.

Der Versuch der Völkergemeinschaft, die Verbreitung von Kernwaffen einzudämmen, begann noch unter dem frischen Eindruck des Einsatzes von Kernwaffen auf Hiroshima und Nagasaki vom August 1945. Die allererste Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) beschloss kurz nach Gründung des Staatenbundes am 24. Januar 1946 die Schaffung einer »Kommission zur Befassung mit den Problemen, die sich aus der Entdeckung der Atomenergie ergeben«.

Die Kommission erhielt den Auftrag, Empfehlungen für den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse zur friedlichen Nutzung von Kernenergie auszuarbeiten und zugleich Kontrollmechanismen vorzuschlagen, die einem militärischen »Missbrauch« vorbeugen sollten. Außerdem sollte das Gremium Anregungen geben für die vollständige Abrüstung sämtlicher nationaler Kernwaffenarsenale – zu der Zeit noch auf die USA beschränkt – sowie für Sicherungsmaßnahmen (safeguards).

Damit folgte die UN-Generalversammlung dem Tenor einer gemeinsamen Erklärung von Präsident Truman (USA) und den Premierministern Attlee (Großbritannien) und Mackenzie King (Kanada) – also der drei Länder, die im Manhattan Project zusammen gearbeitet hatten. Sie forderten zwei Monate zuvor, „die Nutzung von Atomenergie für zerstörerische Zwecke zu verhindern“ und „die Nutzung von Atomenergie für friedliche und humanitäre Zwecke … zu fördern“.

Besonders die USA versuchten zu dieser Zeit, die Ausbreitung von Kernwaffen zu stoppen. Dafür ersann die US-Regierung unter Präsident Truman 1946 den so genannten »Baruch-Plan«. Er sah vor, unter Aufsicht des UN-Sicherheitsrats eine Agentur einzurichten, der das weltweite Monopol für Kernexplosionen und –energie sowie für Kontrollinspektionen zukommen sollte. Der Vorschlag hatte einen Pferdefuß: Die USA wollten ihre eigenen Kernwaffen erst dann an die Agentur abgeben, wenn mittels Inspektionen sichergestellt sei, dass die Sowjetunion und andere Länder nicht an Kernwaffen arbeiten. Der Kalte Krieg hatte bereits begonnen, und der Vorschlag wurde von Moskau abgelehnt. Also beugten die USA der Proliferation einseitig vor: Mit dem Atomic Energy Act vom gleichen Jahr untersagte der Kongress die Weitergabe von Nukleartechnologie an andere Staaten – sehr zum Missfallen Großbritanniens und Kanadas.

1949 testete die Sowjetunion ihre erste Kernwaffe. Das Monopol der USA war gebrochen, die militärische Nutzung von Kernenergie durch weitere Länder ließ sich nicht stoppen. 1952 folgte Großbritannien mit einem Kernwaffentest.

Die Zündung der ersten sowjetischen Bombe schockierte US-Präsident Eisenhower sehr. Er gelangte zu dem (fragwürdigen) Schluss, potentielle Proliferationsländer würden vielleicht eher auf militärische Ambitionen verzichten, wenn ihnen der Zugang zu ziviler Kerntechnologie einfach gemacht würde. Das »Atoms for Peace«-Programm war geboren.

Nukleartechnologie wurde in der Folge großzügig exportiert, einschließlich Forschungsreaktoren mit hoch angereichertem Uran – das ist ein Stoff für die Bombe. Die Exporte legten manchen Grundstein für ein militärisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm, obwohl der 1957 etablierten Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) nicht nur ein Mandat zur Förderung der zivilen Nutzung von Kernenergie sondern auch zur Überwachung erteilt wurde.

Im selben Jahr wie das IAEO-Statut trat auch der Vertrag zur Gründung der European Atomic Energy Community (EURATOM) in Kraft, einer der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union). EURATOM soll die Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten für die zivile Nutzung von Kernenergie koordinieren. Nukleare Sicherungsmaßnahmen der Europäischen Union liegen seitdem in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission.

Die Verbreitung von Kernwaffen wurde mit dem großzügigen Zugang zu Nukleartechnologie aber nicht gestoppt: 1960 zündete Frankreich eine Kernexplosion, und ein eigenständiges Kernwaffenprogramm Chinas lag bereits in der Luft; sein erster Test erfolgte 1964. Die Liste möglicher Kernwaffenaspiranten war lang: Australien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Schweden, Westdeutschland, später stellte sich heraus sogar die Schweiz. Auf der sowjetischen Liste der Sorgenstaaten standen Westdeutschland und Italien ganz obenan.

Da brachte Irland im Dezember 1960 die Resolution »Verhinderung der weiteren Verbreitung von Kernwaffen« in die UN-Generalversammlung ein. An Kernwaffen- wie kernwaffenfreie Staaten wurde appelliert, bis zum Abschluss eines Vertrags über die Nichtverbreitung vorläufig sämtliche Handlungen zu unterlassen, die zur Verbreitung von Kernwaffen beitragen würden (UN-Res. 1576/XV).

Vorstellungen konkretisieren sich

Ein weiterer irischer Resolutionstext nahm ein Jahr später den Grundtenor der Artikel I und II des Nichtverbreitungsvertrages vorweg: Die Staatengemeinschaft solle sich um ein internationales Abkommen bemühen, in dem Kernwaffenstaaten zusagen, weder Kernwaffen noch relevantes Wissen an Nicht-Kernwaffenstaaten weiterzugeben, während die Nicht-Kernwaffenstaaten zusagen, solche Waffen weder herzustellen noch erlangen zu wollen. Der Text wurde einstimmig angenommen (UN-Res. 1665/XVI) und setzte mehrjährige Diskussionen und Verhandlungen in Gang.

1962 wurde in Genf das Eighteen Nation Disarmament Committee (ENDC) eingerichtet, dem fünf westliche, fünf Ostblock- und acht blockfreie Staaten angehörten. Den Vorsitz teilten sich die USA und die Sowjetunion. Das ENDC wurde zu einem wichtigen Forum für die Verhandlungen zum Nichtverbreitungsvertrag, weitere Konsultation fanden im Rahmen der NATO, bilateral und über private Kanäle statt.

Verschiedenste Entwürfe kamen auf den Tisch: separate Erklärungen der Kernwaffen- und Nicht-Kernwaffenstaaten, Vertragsentwürfe nur zum Verzicht auf Kernwaffen, Vertragsentwürfe nur zur Aufgabe vorhandener Kernwaffen, Vertragsentwürfe mit und ohne nukleare Teilhabe, vorübergehende Moratoriumsvorschläge unterschiedlicher Natur. Die einzelnen Versionen spiegelten die vielfältigen historischen Erfahrungen und nationalen Interessen wider:

Die nuklearen »Habenden« sorgten sich um zunehmende Proliferation.

Nukleare »Habenichtse« bezweifelten den Willen der Kernwaffenstaaten zur Abrüstung und befürchteten, deren Arsenale würden perpetuiert, während sie verzichten sollten. Dies schlug sich vor allem in Debatten um eine Befristung des Vertrags, Überprüfungsmöglichkeiten und ein Austrittsrecht nieder.

Nicht-Kernwaffenstaaten äußerten Sorge, was im Fall eines Nuklearangriffs auf ihr Land passiert, wenn sie selbst keine Kernwaffen haben. Neben Indien brachte sich die Bundesrepublik in diesem Punkt zu Gehör. Die drei damaligen Kernwaffenstaaten – USA, Großbritannien und Sowjetunion – reagierten mit parallelen Erklärungen unter Verweis auf die Zuständigkeit des UN-Sicherheitsrates bei einer Bedrohung des Friedens und sagten als ständige Mitglieder des Gremiums zu, Nicht-Kernwaffenstaaten in einem solchen Fall gemäß der UN-Charta zur Hilfe zu stehen („to provide assistance“). Der Sicherheitsrat bestätigte diese Sicht wenig später (SR-Res. 255 vom 19. Juni 1968).

Die USA wollten sicherstellen, dass die nukleare Teilhabe im Rahmen der NATO und die damit verbundene Stationierung von Kernwaffen in europäischen Ländern unter amerikanischer Verfügungsgewalt aufrecht erhalten bleibt. Ebenso sollte der Transfer einer damals angedachten Raketenabwehr mit nuklearen Sprengköpfen für die NATO und unter NATO-Kommando nicht eingeschränkt werden. Ersteres gelang durch die Hintertür, das zweite wird durch den NVV ausgeschlossen.

Die USA und Großbritannien wollten die Kooperation in Sachen nuklearer Rüstung aufrecht erhalten. Folglich untersagt der NVV lediglich den Transfer an Nicht-Kernwaffenstaaten.

Gespräche in der NATO über eine Multilateral Force (MLF, Multilaterale Nuklearflotte) blieben der Sowjetunion nicht verborgen. Hintergrund war das Bestreben, europäische Partner in die Kontrolle von Kernwaffen auf U-Booten und Kriegsschiffen der USA einzubinden und so die (nukleare) Hegemonie der USA in der Allianz zu brechen. Für die Sowjetunion und andere Staaten im Warschauer Pakt war die Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland erhalte Verfügungsgewalt über die Bombe, unter keinen Umständen akzeptabel. Das Projekt scheiterte nach drei Jahren ohnehin, weil außer den USA und der BRD kein Bündnisland zur Finanzierung beitragen wollte. Erst dann konzentrierten sich die USA ganz auf Verhandlungen zum NVV.

Die Einbeziehung von Trägersystemen wie Flugzeuge und Raketen in den Vertrag war umstritten und gelang nicht im Vertragstext, sondern nur in der Präambel.

Einige Länder wollten sichergehen, dass der Zugriff auf zivile Kerntechnologie nicht eingeschränkt wird, um sich so die Option auf einen späteren Kernwaffenbesitz offen zu halten. Westdeutschland gehörte zu diesem Kreis, saß in Genf aber nicht mit am Tisch. Dort wurden seine Interessen in diesem Punkt von Italien vertreten, das auf die Option auf die Bombe auch nicht gänzlich verzichten wollte. Andere Länder wollten schlicht den Zugang zu der in den 1960er Jahren viel versprechenden Option auf vorgeblich billige und saubere Kernenergie wahren.

Die USA wiederum hatten aus wirtschaftlichen Gründen Interesse, den Handel mit Nuklearmaterial und –technologie für friedliche Zwecke nicht zu behindern.

Art und Umfang der Inspektionen durch die IAEO blieben bis zuletzt umstritten. Sie wurden schließlich auch nicht im NVV definiert sondern einer „mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden Übereinkunft“ überlassen.

Nach mehr als drei Jahren legten die USA im August 1965 dem ENDC zum ersten Mal offiziell einen Vertragstext vor. Dieser sah sowohl Nichtweiterverbreitungs- als auch Nichterwerbsklauseln vor. Der Entwurf war unbefristet, enthielt aber ein Kündigungsrecht – ein Zugeständnis vor allem an Italien, Westdeutschland und andere Staaten, die nicht ohne Garantie der vollständigen nuklearen Abrüstung für immer auf eigene Kernwaffen verzichten wollten.

Zwei Monate später brachten acht blockfreie Staaten eine Resolution in die UN-Generalversammlung ein. Der Text wurde angenommen (UN-Res. 2028/XX) und legte für die weiteren NVV-Verhandlungen fünf Prinzipien fest:

Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten verpflichten sich, keine Weiterverbreitung zu betreiben.

Die Pflichten der Kernwaffen- und Nicht-Kernwaffenstaaten müssen sich einigermaßen die Waage halten.

Es sind Schritte zur allgemeinen und vollständigen (konventionellen) Abrüstung vorzusehen.

Die Wirksamkeit des Vertrags ist durch praktische Maßnahmen sicherzustellen.

Vereinbarungen über kernwaffenfreie Zonen müssen möglich sein.

Diese Kernelemente fanden sich im endgültigen Vertragstext wieder (in den Artikeln I, II, VI, III und VII).

Im August 1967 legten die USA und die Sowjetunion jeweils separat einen Textentwurf mit identischem Inhalt vor. Die beiden Supermächte hatten sich geeinigt, jetzt galt es die anderen Staaten zu überzeugen. Die Bundesrepublik Deutschland und Italien machten aber schnell klar, dass ein unbefristeter Vertrag für sie nicht in Frage kommt. Auch die Frage des Rechts auf friedliche Nutzung von Kernenergie und der Forschungsmöglichkeiten war für manche Beteiligte noch nicht zufriedenstellend gelöst. Ebenfalls wurden Änderungen in der Präambel gewünscht.

Am 12. Juni 1968 war es dann so weit: Nach weiteren Änderungen am Entwurf nahm die UN-Generalversammlung Resolution 2373 (XXII) an, in der sie den angehängten Endtext des »Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons« (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) lobte und die Verwahrländer um Auslegung des Vertrags zur Unterzeichnung bat.

Am 1. Juli 1968 wurde der NVV in Washington, London und Moskau ausgelegt. Neben den USA, Großbritannien und der Sowjetunion unterzeichneten den Vertrag an dem Tag weitere 59 Staaten. Noch am selben Tag hinterlegte Irland als erstes Land seine Ratifizierungsurkunde.

Die Verhandlungen um die Sicherungsmaßnahmen und Inspektionen der IAEO dauerten noch einige Zeit. Manche Staaten warteten das Ergebnis ab, bevor sie dem Vertrag beitraten: Die Bundesrepublik wollte sichergehen, dass ihre zivilen Nuklearaktivitäten nicht eingeschränkt werden, andere Länder wollten sich zuerst überzeugen, dass auch Westdeutschland wirksamen Kontrollen unterliegt.

Eine Woche nach Auslegung des Vertrags reichte US-Präsident Johnson den NVV beim US-Senat zur Ratifizierung ein. Die sowjetische Invasion in die Tschechoslowakei verzögerte zunächst die amerikanische Ratifizierung, der Vertrag trat aber am 5. März 1970 in Kraft, wie in Artikel IX (3) vorgesehen, „sobald die Staaten, deren Regierungen zu Verwahrern des Vertrags bestimmt worden sind, und vierzig sonstige Unterzeichnerstaaten ihn ratifiziert und ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben.“

Indien, Mitgliedsland der ENDC, verweigerte den Beitritt. Es wollte die nukleare Option offen halten, da sein großer Gegner China bereits über Kernwaffen verfügte. Pakistan wiederum blieb dem Vertrag unter Verweis auf den Gegner Indien fern. Auch Israel hatte kein Interesse – zu dieser Zeit war sein Kernwaffenprogramm schon in vollem Gang. China und Frankreich blieben schon den Verhandlungen fern. Als Kernwaffenstaaten hatten sie nichts zu verlieren und traten dem NVV erst später bei (beide 1992).

Deutschland als Hemmschuh und Antriebskraft

Die Bundesrepublik gehörte in den 1960er Jahren weder zum ENDC noch zu den Vereinten Nationen, nahm also an den formellen Verhandlungen zum NVV gar nicht teil. Diskussionen in der NATO sowie mit einzelnen Verbündeten erhielten daher ein hohes Gewicht, um der Bundesrepublik den Weg in das geplante Vertragswerk zu ermöglichen. Dieses Ziel hatte hohe Priorität, gab es in der Bundesrepublik doch bereits einige Kernreaktoren und Pläne für mehr; die BRD hatte so das Potential zum Kernwaffenbau bereits erlangt. Überdies hatte in den Jahren zuvor die Regierungskoalition unter Führung der CDU wiederholt ihr Interesse an Kernwaffen(forschung) geäußert. Berühmt wurde z.B. folgende Einschätzung von Bundeskanzler Adenauer von 1957: „Die taktischen atomaren Waffen sind im Grunde genommen nichts anderes, als eine Weiterentwicklung der Artillerie, und es ist ganz selbstverständlich, dass bei einer so starken Fortentwicklung der Waffentechnik wir nicht darauf verzichten können, dass unsere Truppen auch die neuesten Typen haben und die neueste Entwicklung mitmachen…“

1966 gab US-Präsident Johnson seinen Verhandlungsführern Anweisung, Bonn die Nichtverbreitungsklausel vorzulegen und zu erläutern. Nach langwierigen Gesprächen mit den USA und anderen NATO-Mitgliedern lenkte Bonn schließlich ein und stimmte dem Nichtverbreitungsartikel im NVV zu. So war eine wichtige Hürde für ein Ja der Sowjetunion zum Vertrag genommen.

Die Bundesregierung wollte aber weiterhin ihre Interessen wahren und hinterlegte bei der Unterzeichnung des NVV 1969 eine Note, die in ähnlichem Wortlauf bei der Ratifizierung 1975 wiederholt wurde. Ihr Inhalt bleibt bis heute politisch interessant. Bonn verwies in der Note darauf, dass die Sicherheit der BRD weiterhin durch die NATO (oder ein entsprechendes Sicherheitssystem) gewährleistet bleibt. Dies ist als Hinweis auf die Beibehaltung der nuklearen Teilhabe zu werten.

Ein langer Abschnitt bekräftigt die Interpretation, dass der NVV Kernenergie für friedliche Zwecke nicht behindere und „dass der Vertrag niemals so ausgelegt oder angewandt werden kann, dass er Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet behindert oder unterbindet“. Die Note verweist auf eine Erklärung des amerikanischen Ständigen Vertreters bei den Vereinten Nationen vom 15. Mai 1968, die lautet: „Dieser Vertrag fordert von keinem Staat einen Status technologischer Abhängigkeit hinzunehmen oder von Entwicklungen in der Kernforschung ausgeschlossen zu sein; … Das gesamte Gebiet der mit der Erzeugung elektrischer Energie verbundenen Kernwissenschaften … wird allen, die es nutzen wollen, nach diesem Vertrag zugänglicher werden. Hierzu gehört nicht nur die gegenwärtige Generation von Kernreaktoren, sondern auch die fortgeschrittene, noch in der Entwicklung befindliche Technologie von Schnellen Brutreaktoren…“ Der Schnelle Brüter erzeugt schneller als ein Reaktor Plutonium, neben hoch angereichertem Uran der zweite Bombenstoff. Klarer lässt sich die Option auf ein Ausbrechen aus dem Vertrag kaum formulieren. Selbst die „friedliche Verwendung von Kernsprengmitteln“ wollte die Bundesregierung durch den NVV nicht behindert sehen.

Die Bundesregierung erklärte des Weiteren:

„Beweislast Im Zusammenhang mit Artikel III Absatz 3 und Artikel IV des Vertrages ist keine nukleare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung zu friedlichen Zwecken untersagt, noch kann die Lieferung von Kenntnissen, Material und Ausrüstungen Nichtkernwaffenstaaten allein auf der Grundlage von Unterstellungen verweigert werden, dass eine derartige Tätigkeit oder eine derartige Lieferung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden kann.“

Im Hinblick auf die unglückliche deutsche Rolle bei den Verhandlungen mit Iran sollte sich Berlin seine eigenen Worte nochmals genau anschauen und eventuell seine Verhandlungsstrategie ändern.

Ein weiterer Satz ist aktuell, gerade im Kontext der Koalitionserklärung von CDU, CSU und FDP vom Oktober 2010, in der der Wunsch nach Beendigung der technischen Teilhabe im Rahmen der NATO geäußert wird. In der Note vom 28.11.1969 heißt es: „Die Bundesrgeriung geht davon aus, […] dass die Vertragsparteien die im Vertrag vorgesehenen Abrüstungsverhandlungen, insbesondere auf dem Gebiet der nuklearen Waffen, alsbald aufnehmen werden.“

Da Abrüstungsverhandlungen mit dem Ziel der atomwaffenfreien Welt alle Parteien umfassen müssen, bietet sich ein Engagement der Bundesregierung für eine Nuklearwaffenkonvention geradezu an.

Die nukleare Teilhabe und der NVV

Nachdem in den Verhandlungen zum NVV die Artikel I (Nicht-Weitergabe) und II (Nicht-Erwerb) abgestimmt waren, blieb für die USA noch ein Problem offen: die nukleare Teilhabe, das heißt die Stationierung von Atomwaffen der USA in europäischen Ländern unter Befehlsführung der USA. Da griffen die USA zu einem Trick.

Sie arbeiteten nach Konsultationen mit einigen NATO-Verbündeten ihre eigene Interpretation der Rechtslage aus und zeigten sie einigen Mitgliedstaaten der ENDC, darunter auch der Sowjetunion. In der Regel werden nationale Interpretationen oder Einschränkungen bei der Unterzeichnung eines Völkerrechtsvertrags für alle zugänglich hinterlegt, wie dies die Bundesrepublik mit ihrer Note tat. Die USA aber enthielten den meisten Ländern, die den NVV damals unterzeichneten, ihre Interpretation der nuklearen Teilhabe unter dem NVV vor und machte sie erst einige Zeit später bei einer Anhörung des US-Senats bekannt. So ist diese wichtige Einschränkung der Verpflichtungen aus dem NVV, die nicht nur die USA sondern auch die fünf Stationierungsländer bis heute für sich in Anspruch nehmen, nicht völkerrechtlich untermauert sondern in einem Protokoll des US-Senats aus den 1960er Jahren vergraben.

Ein Grund mehr, die Aufgabe der nuklearen Teilhabe in der NATO nun rasch und ernsthaft anzugehen und dem Nichtverbreitungsvertrag damit mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Literatur:

Bunn, George: The Nuclear Non-Proliferation Treaty, in: Wisconsin Law Review, Vol. 1968, S.766-785.

Bunn, George und Charles N. Van Doren: Options for Extension of the NPT: the Intention of the Drafters Of Article X.2, in: Bunn, Van Doren & David Fischer: Options & Opportunities: The NPT Extension Conference of 1995, PPNN Study Two, 1991.

Bunn, George: The Nuclear Non-Proliferation Treaty: History and Current Problems, in: Arms Control Today, Dezember 2003; www.armscontrol.org.

Bunn, George und John B. Rhinelander: Looking Back: The Nuclear Nonproliferation Treaty Then and Now, in: Arms Control Today, Juli/August 2008; www.armscontrol.org.

Nassauer, Otfried: Nuclear Sharing in NATO: Is It Legal? in: Science for democratic action, April 2001; www.bits.de/public/articles/sda-05-01.htm.

Note der Bundesregierung an die Regierungen der Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aus Anlass der Unterzeichnung des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen am 28. November 1969 (NV-Vertrag).

www.atomwaffena-z.info.

Regina Hagen ist Mitglied der Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei« und Mitglied der W&F-Redaktion. Mit Dank an Götz Neuneck für einige hilfreiche Hinweise.

zum Anfang | Bestimmungen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

abgeschlossen am 1. Juli 1968; in Kraft getreten am 5. März 1970; aktuell 189 Vertragsstaaten

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Artikel III

(1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in einer mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese Sicherungsmaßnahmen ausschließlich dazu dienen, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit verhindert wird, dass Kernenergie von der friedlichen Nutzung abgezweigt und für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in Bezug auf Ausgangs- und besonderes spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob es in einer Hauptkernanlage hergestellt, verarbeitet oder verwendet wird oder sich ausserhalb einer solchen Anlage befindet. Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen finden Anwendung auf alles Ausgangs- und besondere spaltbare Material bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten, die im Hoheitsgebiet dieses Staates, unter seiner Hoheitsgewalt oder unter seiner Kontrolle an irgendeinem Ort durchgeführt werden.

(2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, a) Ausgangs- und besonderes spaltbares Material oder b) Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das Ausgangs- oder besondere spaltbare Material den nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterliegt.

(3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Sicherungsüberwachung.

(4) Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, schließen entweder einzeln oder gemeinsam mit anderen Staaten nach Maßgabe der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation Übereinkünfte mit dieser, um den Erfordernissen dieses Artikels nachzukommen. Verhandlungen über derartige Übereinkünfte werden binnen 180 Tagen nach dem ursprünglichen Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Staaten, die ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach Ablauf der Frist von 180 Tagen hinterlegen, nehmen Verhandlungen über derartige Übereinkünfte spätestens am Tag der Hinterlegung auf. Diese Übereinkünfte treten spätestens achtzehn Monate nach dem Tag des Verhandlungsbeginns in Kraft.

Artikel IV

(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.

(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel V

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass im Einklang mit diesem Vertrag unter geeigneter internationaler Beobachtung und durch geeignete internationale Verfahren die möglichen Vorteile aus jeglicher friedlichen Anwendung von Kernsprengungen Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, auf der Grundlage der Gleichbehandlung zugänglich gemacht werden und dass die diesen Vertragsparteien für die verwendeten Sprengkörper berechneten Gebühren so niedrig wie möglich sind und keine Kosten für Forschung und Entwicklung enthalten. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, können diese Vorteile aufgrund einer oder mehrerer internationaler Sonderübereinkünfte durch eine geeignete internationale Organisation erlangen, in der Nichtkernwaffenstaaten angemessen vertreten sind. Verhandlungen hierüber werden so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, können diese Vorteile, wenn sie es wünschen, auch aufgrund zweiseitiger Übereinkünfte erlangen.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Artikel VII

Dieser Vertrag beeinträchtigt nicht das Recht einer Gruppe von Staaten, regionale Verträge zu schließen, um sicherzustellen, dass ihre Hoheitsgebiete völlig frei von Kernwaffen sind.

Artikel VIII

(1) Jede Vertragspartei kann Änderungen dieses Vertrags vorschlagen. Der Wortlaut jedes Änderungsvorschlags wird den Verwahrregierungen übermittelt, die ihn allen Vertragsparteien zuleiten. Daraufhin berufen die Verwahrregierungen auf Antrag von mindestens einem Drittel der Vertragsparteien zur Prüfung des Änderungsvorschlags eine Konferenz ein, zu der sie alle Vertragsparteien einladen.

(2) Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Genehmigung durch Stimmenmehrheit aller Vertragsparteien einschließlich der Stimmen aller Kernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des Änderungsvorschlags Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation sind. Die Änderung tritt für jede Vertragspartei, die ihre Ratifikationsurkunde zu der Änderung hinterlegt hat, in Kraft mit der Hinterlegung von Ratifikationsurkunden durch die Mehrheit aller Vertragsparteien einschließlich der Ratifikationsurkunden aller Kernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des Änderungsvorschlags Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation sind. Danach tritt die Änderung für jede weitere Vertragspartei mit der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde zu der Änderung in Kraft.

(3) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags wird in Genf, Schweiz, eine Konferenz der Vertragsparteien zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise dieses Vertrags zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des Vertrags verwirklicht werden. Danach kann eine Mehrheit der Vertragsparteien in Abständen von je fünf Jahren die Einberufung weiterer Konferenzen mit demselben Ziel der Überprüfung der Wirkungsweise des Vertrags erreichen, indem sie den Verwahrregierungen einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet.

Artikel IX

(1) Dieser Vertrag liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Jeder Staat, der den Vertrag nicht vor seinem nach Absatz 3 erfolgten Inkrafttreten unterzeichnet, kann ihm jederzeit beitreten.

(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations- und die Beitrittsurkunden sind bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen; diese werden hiermit zu Verwahrregierungen bestimmt.

(3) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Staaten, deren Regierungen zu Verwahrern des Vertrags bestimmt worden sind, und vierzig sonstige Unterzeichnerstaaten ihn ratifiziert und ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Für die Zwecke dieses Vertrags gilt als Kernwaffenstaat jeder Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen Kernsprengkörper hergestellt und gezündet hat.

(4) Für Staaten, deren Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags hinterlegt wird, tritt er am Tag der Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

(5) Die Verwahrregierungen unterrichten alle Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten sogleich vom Zeitpunkt jeder Unterzeichnung und jeder Hinterlegung einer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags und vom Zeitpunkt des Eingangs von Anträgen auf Einberufung einer Konferenz oder von sonstigen Mitteilungen.

(6) Dieser Vertrag wird von den Verwahrregierungen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

(2) Fünfundzwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Konferenz einberufen, die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit der Vertragsparteien.

Artikel XI

Dieser Vertrag, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven der Verwahrregierung hinterlegt. Diese übermitteln den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und der beitretenden Staaten gehörig beglaubigte Abschriften.

 

Offizielle deutsche Fassung des Auswärtigen Amtes

Anmerkung

Der Vertragstext wurde hier um die Präambel gekürzt. Der vollständige Text mit Präambel ist unter »www.atomwaffena-z.info« eingestellt.

zum Anfang | Chronologie: 40 Jahre Nichtverbreitungsvertrag

von Jens Heinrich

1968

Die drei im Vertrag benannten Verwahrstaaten USA, Sowjetunion und Großbritannien sowie 59 weitere Staaten unterzeichnen den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) am 1. Juli.

Der UN-Sicherheitsrat nimmt die Resolution 255 an, die sich mit dem Wunsch beitrittswilliger Nicht-Kernwaffenstaaten befasst, vor einem Angriff mit Kernwaffen geschützt zu werden. Die Resolution gewährt aber keine entsprechenden Sicherheitsgarantien.

Die Ratifizierung durch den US-Senat verzögert sich aufgrund des sowjetischen Einmarsches in die Tschechoslowakei.

1969

Ratifizierung durch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) am 31. Oktober.

Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland am 28. November. Obwohl es in der (west-) deutschen Regierung Stimmen gibt, die sich für Atomwaffen aussprechen, entscheidet sich Bonn für den Verzicht. Der Beitritt der Bundesrepublik als kernwaffenfreier Staat ist für die Ratifizierung durch die Sowjetunion im März 1970 von zentraler Bedeutung.

1970

Artikel IX legt das Inkrafttreten des Vertrages fest, sobald die drei Verwahrstaaten sowie weitere 40 Staaten das Abkommen ratifizieren. Dies ist am 5. März der Fall.

Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO), 1957 gegründet zur Förderung der friedlichen Nutzung von Kernenergie, bereitet sich darauf vor, die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen; dazu wird ein Standardtext für »Safeguards Agreements« (Sicherungsabkommen) mit den Vertragsstaaten erstellt.

1972

Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten treffen zwei Abkommen, um das weitere Wettrüsten einzudämmen: den Vertrag über die Begrenzung von Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag) und ein Abkommen über bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung strategischer Angriffswaffen (SALT-I).

1974

Indien zündet eine als »friedlich« deklarierte Kernexplosion. Indien wird vom NVV nicht als Kernwaffenstaat anerkannt und kann dem Vertrag nur als Nicht-Kernwaffenstaat beitreten.

1975

Am 2. Mai hinterlegt die Bundesrepublik Deutschland ihre Ratifizierungsurkunde – gerade noch rechtzeitig vor der ersten Überprüfungskonferenz.

Erste Überprüfungskonferenz gemäß Artikel VII(c), 91 Vertragsstaaten. Bereits jetzt treten Differenzen auf, die bis heute anhalten. Die drei vom NVV anerkannten Atommächte, die bereits Vertragsstaat sind (das sind die drei Verwahrstaaten Sowjetunion, Vereinigtes Königsreich und Vereinigte Staaten) und die meisten west- und osteuropäischen Staaten sprechen sich für eine Universalisierung des Vertrages aus. Viele blockfreie Staaten verlangen allerdings eine fairere Verteilung der Rechte und Pflichten, z.B. im Hinblick auf Inspektionen durch die IAEO. Besonders kontrovers diskutiert wird die Frage, ob die Kernwaffenstaaten ihre Verpflichtungen aus Artikel VI (Verhandlungen über nukleare Abrüstung) erfüllen.

In London kommen 15 Staaten zusammen, die über eine nukleare Infrastruktur verfügen. Ziel dieses Treffens ist die Koordinierung von Nuklearexporten. Aus diesem Treffen geht die »Gruppe der nuklearen Lieferländer « (Nuclear Suppliers Group, NSG) hervor, die bis heute eine wichtige Rolle spielt.

1979

Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten unterzeichnen den Vertrag zur Begrenzung ihrer strategischen Angriffswaffen (SALT-II).

1980

Zweite Überprüfungskonferenz, 112 Vertragsstaaten. Die Differenzen der ersten Konferenz ziehen sich auch durch dieses Treffen. Die Vertragsparteien können sich nicht auf ein Schlussdokument einigen – Hauptstreitpunkt ist Artikel VI.

1985

Beitritt Nordkoreas als Nicht-Kernwaffenstaat auf Druck der Sowjetunion.

Dritte Überprüfungskonferenz, 131 Vertragsstaaten. Afrikanische und arabische Staaten kritisieren die Atomprogramme Südafrikas und Israels. Es wird vorgeschlagen, umfassende Sicherungsabkommen mit der IAEO zur Bedingung für die Lieferung von Nukleartechnologie zu machen. Mangelnde Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung werden beklagt. Es kommt zu einer starken Abschlusserklärung, allerdings nur deshalb, weil strittige Themen aus der Erklärung ausgelagert und in ein umfassenderes Abschlussdokument aufgenommen werden.

1986

Die Sunday Times in London berichtet auf der Basis von Informationen des israelischen Nukleartechnikers Mordechai Vanunu über das israelische Kernwaffenprogramm. Israel bestätigt den Besitz von Kernwaffen bis heute nicht. Israel wird vom NVV nicht als Kernwaffenstaat anerkannt und kann dem Vertrag nur als Nicht-Kernwaffenstaat beitreten.

1987

Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion unterzeichnen den Vertrag zur Abschaffung ihrer Mittelstreckenraketen.

Sieben Staaten – darunter Deutschland und die USA – begründen das Missile Technology Control Regime (MTCR), um die unkontrollierte Verbreitung von Raketentechnologie einzudämmen.

1990

Vierte Überprüfungskonferenz, 140 Vertragsparteien. Die Mehrheit der Staaten äußert sich zufrieden mit der gewachsenen Zahl der Vertragsparteien. Streitpunkte bleiben jedoch die unterschiedlichen Interpretationen der Ziele und die Implementierungen dieser Ziele. Differenzen werden besonders bei der Umsetzung von Artikel I, II und VI deutlich.

1991

Zur Befreiung Kuwaits, das im August 1990 von Irak besetzt worden war, beginnt unter der Führung der USA eine Koalition einen Luftkrieg gegen Irak. Im Rahmen des Waffenstillstandes werden von der IAEO Anlagen im Irak inspiziert, die für ein Kernwaffenprogramm taugen könnten. Es stellt sich heraus, dass ein solches Programm weiter fortgeschritten war, als zuvor vermutet.

Südafrika gibt sein Kernwaffenarsenal auf, das unter der Apartheid-Regierung entwickelt worden war, und tritt dem NVV als Nicht-Kernwaffenstaat bei.

Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten unterzeichnen das Abkommen über die Verringerung und Begrenzung strategischer Angriffswaffen (START-I).

Die Sowjetunion löst sich 1991 auf. Russland tritt die völkerrechtliche Nachfolge an; die übrigen Sowjetrepubliken werden selbständige Staaten, Belarus, Kasachstan und die Ukraine mit eigenem Kernwaffenarsenal. Diese drei Länder lösen in der Folge ihre Bestände auf und treten dem NVV als Nicht-Kernwaffenstaaten bei (1993 bzw. 1994).

1992

Beitritt Chinas und Frankreichs. Beide Länder gelten gemäß Artikel IX(3) als »offizielle« Kernwaffenstaaten, da sie bereits vor 1967 eine Kernexplosion durchgeführt hatten.

1993

Im März verweigert Nordkorea einem Inspektionsteam der IAEO den Zugang zu Nuklearanlagen und kündigt unter Berufung auf Artikel X den Austritt aus dem NVV mit drei Monate Frist an. Nach Krisengesprächen mit den USA teilt Nordkorea einen Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist mit, dass es seinen Austritt vorläufig aussetzen werde.

1994

Die USA und Nordkorea unterzeichnen ein »Rahmenabkommen«, das die Lieferung von Öl und den Bau von vier Leichtwasserreaktoren vorsieht; im Gegenzug stimmt Nordkorea zu, Vertragstaat des NVV zu bleiben.

1995

Verlängerungs- und fünfte Überprüfungskonferenz; 178 Vertragsparteien. Gemäß den Bestimmungen des NVV müssen die Mitgliedsstaaten darüber entscheiden, ob und für welche Frist der Vertrag verlängert werden soll. Am Ende der Konferenz stehen die unbefristete Verlängerung sowie das Versprechen, Verhandlungen über ein umfassendes Teststoppabkommen (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT) und einen Vertrag zu Beendigung der Spaltmaterialproduktion (Fissile Materials Cut-off Treaty, FMCT) aufzunehmen, und eine Resolution zu einer massenvernichtungswaffen-freien Zone im Nahen Osten. (Mehr Details zur Überprüfungskonferenz von 1995 siehe nächste Seite.)

1996

Die UN-Generalversammlung nimmt bei nur drei Gegenstimmen das Umfassende Teststoppabkommen an. Der Vertrag ist bislang wegen fehlender Ratifizierung durch einige Schlüsselstaaten (darunter die USA und China) nicht in Kraft getreten.

1998

Indien und Pakistan testen im Mai mehrere Kernwaffen. Wie Indien wird auch Pakistan vom NVV nicht als Kernwaffenstaat anerkannt und kann dem Vertrag nur als Nicht-Kernwaffenstaat beitreten.

Brasilien tritt dem NVV als Nicht-Kernwaffenstaat bei. Es hatte zwar bereits 1968 den Vertrag von Tlatelolco (Kernwaffenfreie Zone in der Karibik und Lateinamerika) unterzeichnet, unter dem Militärregime aber dennoch ein geheimes Kernwaffenprogramm begonnen. Die 1985 demokratisch gewählte Regierung beendete dieses Programm. Bereits 1991 gründete Brasilien mit Argentinien, das ebenfalls während seiner Militärdiktatur ein geheimes Kernwaffenprogramm betrieb und noch vor dem Übergang in die Demokratie gegen 1980 aufgegeben hatte, eine bilaterale Agentur für die Kontrolle nuklearer Materialien.

33 Staaten gründen das Wassenaar-Abkommen zur Exportkontrolle von konventionellen Waffen und Gütern bzw. Technologien, die für zivile und militärische Zwecke genutzt werden können.

2000

Sechste Überprüfungskonferenz, 187 Vertragsstaaten. Die Konferenzteilnehmer einigen sich auf »13 praktische Schritte«, um „systematische und fortschreitenden Bemühungen“ zur Abrüstung zu fördern. Dazu zählen unter anderem die Unterzeichnung und Ratifizierung des umfassenden Atomteststoppvertrages, die Aufnahme von Verhandlungen für einen Vertrag zur Beendigung der Spaltmaterialproduktion, die zügige Umsetzung des 1993 abgeschlossenen. START-II-Vertrags und eine eindeutige Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur atomaren Abrüstung. (Die »13 praktischen Schritte« sind in diesem Dossier auf Seite  aufgeführt.)

2003

Nordkorea tritt mit einem Tag Frist aus dem NVV aus. Das Land argumentiert, es habe seinen Austritt 1993 nur ausgesetzt, nicht aufgehoben. Die Vertragsstaaten des NVV konnten sich bislang nicht darauf einigen, ob Nordkoreas Austritt Gültigkeit erlangt hat.

2005

Siebte Überprüfungskonferenz, 188 Vertragsstaaten: Die Teilnehmerstaaten können sich erst in der letzten von vier Konferenzwochen auf eine Tagesordnung einigen, so dass keine Zeit für substantielle Diskussionen bleibt. Die Konferenz scheitert, u.a. auf Grund des Verhaltens der Vereinigten Staaten und des Iran. Das Abschlussdokument enthält lediglich organisatorische Details, keine inhaltlichen Aussagen.

2006

Mit Montenegro tritt bislang der letzte Staat dem NVV bei. Die Mitgliedschaft beträgt jetzt 189 Vertragsstaaten. Nicht Mitglied sind die drei faktischen Atomwaffenstaaten Israel, Indien und Pakistan, ungeklärt die Mitgliedschaft von Nordkorea..

Literatur:

Cirincione, Joseph/Wolfsthal, Jon B./Rajkumar, Miriam (2005): Deadly Arsenals. Nuclear, Biological, and Chemical Threats, Second Edition revised and expanded, Washington D.C.: Carnegie Endowment for International Peace.

Federation of American Scientists, NPT Chronology; www.fas.org/nuke/control/npt/chron.htm.

Meier, Oliver: Ein Vertrag ohne Freunde? Die Überprüfungskonferenz des NVV steht vor dem Scheitern, in: Internationale Politik, April 2005.

Müller, Harald: Nichtverbreitungsvertrag: Regime kaputt. Bedingungen für die Stabilität von Vertragsregimen, in: Internationale Politik, August 2006.

Perkovich, George (1999): India’s Nuclear Bomb. The Impact on Global Proliferation, Updated Edition with a new Afterword, Berkeley and Los Angeles: University of California Press.

Website der Vereinten Nationen zu den NVV-Überprüfungskonferenzen: http://www.un.org/disarmament/WMD/Nuclear/NPT_Review_ Conferences.shtml.

Website mit aktuellen Infos und allen Dokumenten aus der NVV-Überprüfungskonferenz 2010: www.reachingcriticalwill.org/legal/npt/2010index.html.

Jens Heinrich ist Student der Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Magdeburg.

zum Anfang | Die unbefristete Verlängerung des NVV

Die Überprüfungskonferenz von 1995

Die Mitglieder des NVV, der gemäß Artikel X, Absatz 2 ursprünglich auf eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren festgelegt worden war, hatten 1995 zu entscheiden, ob und für wie lange der Vertrag verlängert werden soll. Zur Wahl standen folgende Varianten: keine Verlängerung, Verlängerung um fünf oder fünfundzwanzig Jahre oder Verlängerung ohne zeitliche Begrenzung. Zusätzlich strittig war die Frage, ob die Verlängerung »conditional« sein sollte, also nur dann Bestand hat, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Diskussion war heftig und drohte zeitweise die Konferenz zu sprengen.

Ursache wie Wirkung dieser Differenzen waren u.a. unterschiedliche Auffassungen bei den Vertragsbestimmungen zur nuklearen Abrüstung (Artikel VI) und technologischen Kooperation (Artikel IV). Viele der Nicht-Kernwaffenstaaten waren enttäuscht über den mangelhaften Abrüstungswillen der offiziellen Kernwaffenstaaten. Ihrer Ansicht nach hatten sie, die Nicht-Kernwaffenstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem NVV eingehalten, die Kernwaffenstaaten aber nicht. Darüber hinaus wollten einige arabische Staaten den Druck auf Israel erhöhen, dem NVV als Nicht-Kernwaffenstaaten beizutreten – bis heute ein höchst sensibles Thema. Die Überprüfungskonferenz machte zudem deutlich, dass der NVV Schwachstellen aufweist, die, um die Ziele des Vertrages zu erreichen, beseitigt werden müssten.

Am Ende wurde vom Konferenzvorsitzenden ein Bündel geschnürt, das alle Vertragsparteien akzeptieren konnten und drei Entscheidungen (Stärkung des Überprüfungsprozesses; Prinzipien und Ziele von Nichtverbreitung und Abrüstung mit einem vordringlichen Maßnahmenkatalog; Verlängerung des Vertrags) umfasste sowie eine Resolution zum Nahen Osten, in der u.a. ein Naher Osten frei von Kern- und anderen Massenvernichtungswaffen sowie der Beitritt der noch außerhalb des Vertrags verbliebenen Länder eingefordert wurde.

Im Nachhinein wird die NVV-Verlängerung zwar überwiegend als positiv bewertet, aber zugleich wird auf die damit verbundenen Probleme hingewiesen. So haben die »offiziellen« Atomwaffenstaaten die Verlängerung als Freibrief für ihren Status verstanden, denn der NVV selbst bleibt an dieser Stelle äußerst vage und ohne bindendes Datum.

Jens Heinrich

zum Anfang | Die »13 praktischen Schritte«

Beschluss der Überprüfungskonferenz 2000

1. Umfassendes Verbot von Nuklearversuchen unterzeichnen:

Die Wichtigkeit und Dringlichkeit der sofortigen und bedingungslosen Unterzeichnung und Ratifizierung in Übereinstimmung mit den verfassungsgemäßen Verfahren, um das baldige Inkrafttreten des umfassenden Verbots von Nuklearversuchen zu erzielen.

2. Tests stoppen:

Ein Moratorium zu Kernwaffentestexplosionen oder anderen Kernexplosionen bis zum Inkrafttreten dieses Vertrags.

3. Verhandlung:

Die Notwendigkeit von Verhandlungen bei der Abrüstungskonferenz [in Genf] über einen nicht diskriminierenden, multilateralen sowie international und effektiv überprüfbaren Vertrag zum Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengvorrichtungen gemäß des Berichts des speziellen Koordinators [der Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz] von 1995 und dem darin enthaltenen Mandat unter Berücksichtigung der beiden Ziele nukleare Abrüstung und nukleare Nichtverbreitung. Die Abrüstungskonferenz wird dringend aufgefordert, sich auf ein Arbeitsprogramm zu einigen, das die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über einen solchen Vertrag einschließt, die innerhalb von fünf Jahren zum Abschluss gebracht werden sollen.

4. Verhandlung:

Die Notwendigkeit, bei der Abrüstungskonferenz ein entsprechendes Gremium einzurichten mit dem Mandat, sich mit nuklearer Abrüstung zu befassen. Die Abrüstungskonferenz wird dringend aufgefordert, sich auf ein Arbeitsprogramm zu einigen, das die sofortige Einrichtung eines solchen Gremiums einschließt.

5. Kein Zurück:

Das Prinzip der Irreversibilität bezüglich der nuklearen Abrüstung sowie der nuklearen und anderen damit zusammenhängenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsmaßnahmen.

6. Kernwaffen abschaffen

Die unzweideutige Verpflichtung der Kernwaffenstaaten zur vollständigen Abschaffung ihrer Kernwaffenarsenale mit dem Ziel der nuklearen Abrüstung, zu der sich unter Artikel VI alle Vertragsparteien verpflichtet haben.

7. Vorhandene Verträge umsetzen:

Das baldige Inkrafttreten und die volle Umsetzung des START II-Vertrags und der baldmöglichste Abschluss des START III-Vertrags unter Beibehaltung und Stärkung des Raketenabwehrvertrags [ABM-Vertrags] als ein Grundpfeiler der strategischen Stabilität sowie als Grundlage für die weitere Reduzierung strategischer Angriffswaffen gemäß seinen Bestimmungen.

8. Vorhandene Verträge umsetzen:

Der Abschluss und die Umsetzung der Trilateralen Initiative zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).

9. Schritt für Schritt…:

Schritte aller Kernwaffenstaaten zur nuklearen Abrüstung, und zwar so, dass die internationale Stabilität gefördert wird und dass sie auf dem Prinzip der ungeschmälerten Sicherheit für alle basiert:

Weitere Bemühungen der Kernwaffenstaaten, ihre Kernwaffenarsenale einseitig zu verringern.

Gesteigerte Transparenz seitens der Kernwaffenstaaten hinsichtlich der Kernwaffenfähigkeiten und der Umsetzung von Vereinbarungen gemäß Artikel VI sowie als freiwillige vertrauensbildende Maßnahme zur Unterstützung weiterer Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung.

Die auf einseitige Initiativen gegründete weitere Reduzierung nicht-strategischer Kernwaffen als wesentlicher Bestandteil der nuklearen Abrüstung und des [allgemeinen] Abrüstungsprozesses.

Konkret vereinbarte Maßnahmen, um die Einsatzbereitschaft der Kernwaffensysteme weiter zu verringern.

Eine verminderte Rolle von Kernwaffen in der Sicherheitspolitik, um die Gefahr zu verringern, dass diese Waffen jemals eingesetzt werden, und um den Prozess ihrer völligen Abschaffung zu erleichtern.

Die möglichst rasche Beteiligung aller Kernwaffenstaaten an dem Prozess, der zur völligen Abschaffung ihrer Kernwaffen führt.

10. Die Produktion von Plutonium beenden:

Sobald praktisch möglich Vorkehrungen aller Kernwaffenstaaten, um ihr spaltbares Material, das von ihnen jeweils als nicht länger für militärische Zwecke benötigt ausgewiesen wurde, den Verifikationsmechanismen der IAEO und anderer internationaler Abkommen zu unterstellen, und Vorkehrungen, um diese Materialien für friedliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass dieses Material dauerhaft außerhalb der Reichweite militärischer Programme bliebt.

11. Allgemeine und vollständige Abrüstung:

Erneute Zusicherung, dass die Anstrengungen der Staaten im Abrüstungsprozess letztlich die allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle zum Ziel hat.

12. Berichterstattung:

Im Rahmen des gestärkten Überprüfungsprozesses des NVV regelmäßige Berichte aller Vertragsstaaten über die Umsetzung von Artikel VI und von Paragraf 4(c) der Entscheidung [der Überprüfungskonferenz] von 1995 über »Prinzipien und Zielsetzungen zur nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung«; auch unter Verweis auf das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996.

13. Überprüfung:

Die weitere Entwicklung von Verifikationsverfahren, die nötig sind, um das Vertrauen in die Einhaltung nuklearer Abrüstungsvereinbarungen zu wecken, das Voraussetzung ist, um die kernwaffenfreie Welt zu erreichen und beizubehalten.

Übersetzt von Regina Hagen

zum Anfang | Wenn Worten nicht die richtigen Taten folgen

Vorraussetzungen für den Erfolg der Überprüfungskonferenz in New York

von Xanthe Hall und Jens-Peter Steffen

Vom 3. bis 28. Mai 2010 versammeln sich Delegierte aus fast 190 Staaten zur 8. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags in New York. Ein Anfangserfolg ist, dass die Vertragsstaaten im Konsens eine Tagesordnung für das vierwöchige Treffen vorschlugen – die natürlich vor Ort bestätigt werden muss. Während der letzten Überprüfungskonferenz 2005 – und das war symptomatisch für das Scheitern der Konferenz insgesamt – konnten sich die Unterzeichnerstaaten erst in der vierten Woche auf eine Tagesordnung einigen und hatten dementsprechend kaum noch Zeit für substantielle Verhandlungen.

Die Frage ist, ob Barack Obamas Zielsetzung einer atomwaffenfreien Welt vom April 2009 in Prag die Verhandlungsatmosphäre heute günstiger als zu Zeiten von George W. Bush gestaltet. Seit kurzem gibt es außerdem den neuen START-Vertrag, der die Zahl der Atomsprengköpfe gegenüber dem letzten Vertrag von 2002 um ein Drittel senkt. Und die neue Atomwaffendoktrin der USA verringert im Vergleich zur Bush-Regierung die Rolle der Atomwaffen für die USA. Obama hat mit dem internationalen Atomsicherheitsgipfel in Washington noch eine weitere Maßnahme vorgelegt, die sein Streben für eine atomwaffenfreie Welt belegen soll. Steht die Überprüfungskonferenz 2010 damit unter einem günstigeren Stern als 2005?

Leider ist der Glanz der Prager Stunde bereits sehr verblichen, denn Präsident Obama bläst bei jedem versprochenen Schritt ein heftiger Gegenwind ins Gesicht. Und die nach langen Verhandlungen erreichten Ergebnisse des neuen START-Vertrags, der neuen Atomwaffendoktrin und des Washingtoner Sicherheitsgipfels reichen nicht aus, um die Erwartungen der atomwaffenfreien Staaten und Abrüstungsbefürworter zu befriedigen.

Die angeblich leichte Übung, mit Russland einen neuen Vertrag über die Reduzierung der strategischen Atomwaffen auszuhandeln, entwickelte sich wider Erwarten zu einer längeren Auseinandersetzung. Und selbst die Ratifizierung des Vertrages bleibt fraglich, denn mehr als 40 US-Senatoren kündigten bereits ihren Widerstand an, falls mit dem Vertrag nicht eine massive Modernisierung des eigenen Arsenals gekoppelt wird. Der US-Kongress muss dem Vertrag mit zwei Drittel Mehrheit zustimmen und es bedarf einiger Stimmen aus dieser Gruppe, damit der Vertrag Rechtskraft erlangt. Die lang ersehnte Ratifizierung des Umfassenden Atomteststoppvertrags leidet ebenfalls unter diesem Streit. Da der neue START-Vertrag ausdrücklich keine Einschränkung für eine Raketenabwehr vorsieht, könnten die entsprechenden US-Pläne auch zum Problem für die Ratifizierung des Vertrags in Russland werden.

Überdies ist Obama mit seiner Strategie der »ausgestreckten Hand« in Richtung des Iran nicht viel weiter gekommen, und das allgemeine Misstrauen gegenüber dem Land ist eher gewachsen. Es gibt also noch einige Hürden vor und während der Überprüfungskonferenz zu überwinden.

Abrüstung vorantreiben – und was im Wege steht

Artikel VI des Atomwaffensperrvertrages enthält u.a. für alle Staaten – nicht nur für die Atomwaffenstaaten – die Verpflichtung, die allgemeine und vollständige (nukleare) Abrüstung anzustreben. Mit Abrüstung ist die nukleare Entwaffnung (dis-armament) gemeint und nicht nur eine Reduzierung der Atomwaffen. Dies machte 1996 der Internationale Gerichtshof (IGH) deutlich, als er in einem Rechtsgutachten einstimmig erklärte:

„Es besteht eine Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.“ 1

Auch wenn alle offiziellen Atomwaffenstaaten außer China ihre Arsenale reduziert haben, befriedigt dies nicht die atomwaffenfreien Staaten. Vierzig Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags erwarten viele Staaten endlich einen konkreten Fahrplan zur Abrüstung, zum Beispiel in Form einer Nuklearwaffenkonvention, ähnlich derer für chemische und biologische Massenvernichtungswaffen, oder den Abschluss eines »Rahmenvertrags«, der Abkommen und rechtsverbindliche Einigungen und Erklärungen mit dem Ziel der vollständigen Abrüstung verbindlich zusammenfasst.

Auf der Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 wurde mit den »13 praktischen Schritten« eine erste Abrüstungsagenda verabschiedet. Diese Agenda ist noch kein Fahrplan, sondern sie umfasst erste Schritte auf dem Weg zur atomwaffenfreien Welt. Leider sind einige dieser Schritte bereits Makulatur, so z.B. die Stärkung des Raketenabwehrvertrags, den die USA 2001 aufkündigten, um ihre Raketenabwehr entwickeln zu können. Im Gegenzug ließ Russland dann den START-II-Vertrag fallen. Grundsätzlich hatten die USA aufgrund der »neuen Sicherheitslage« nach dem 11. September 2001 die Schritte von 2000 ebenso wie völkerrechtlich bindende Abrüstungsvereinbarungen generell in Frage gestellt. Diese Einschätzung wurde aber längst nicht von allen NVV-Unterzeichnerstaaten geteilt, und somit bleiben für die meisten Staaten auch dieses Jahr die »13 praktischen Schritte« Grundlage für die Verhandlungen in New York. (Die »13 praktischen Schritte« sind in diesem Dossier auf Seite  im Wortlaut zitiert.)

Nicht nur die Reduzierung der Atomwaffen und Trägersysteme ist für die Abrüstung wichtig, sondern auch die Frage, wann und wie sie eingesetzt werden können. Dabei kommen die Doktrinen der Atomwaffenstaaten zum Tragen: Aus ihnen leiten sich die Zielpläne ab. Die jüngst vorgelegte neue Strategie der USA, nachzulesen im »Nuclear Posture Review Report«, schränkt die Strategie des »präventiven« Ersteinsatzes von US-Atomwaffen gegen atomwaffenfreie Staaten, die sich den Auflagen des NVV unterwerfen, ein und dokumentiert eine Verringerung der Rolle der Atomwaffen in der militärischen Gesamtstrategie. Doch der von RüstungskontrollexpertInnen gemachte Vorschlag, die US-Atomwaffen sollten zukünftig nur noch der Abschreckung eines Einsatzes von Atomwaffen dienen und nicht mehr in konventionellen Konflikten, selbst bei Verdacht, dass C- oder B-Waffen gegen die USA eingesetzt werden könnten, zum Einsatz kommen, wurde nicht umgesetzt.

Russland veröffentlichte im Februar 2010 seine neue Militärstrategie, die zwar noch Atomwaffeneinsätze als Antwort auf konventionelle Angriffe erlaubt, jedoch nur, wenn diese „die Existenz des Staates gefährden“.2

Mit dieser Formulierung übernimmt Russland die Formulierung des IGH im Rechtsgutachten zur „Legalität der Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen“ aus dem Jahre 1996. Damals kam der IGH zum Schluss:

„[…] dass die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts stehen würde.

Der Gerichtshof kann jedoch in Anbetracht des gegenwärtigen Völkerrechtsstatus und der ihm zur Verfügung stehenden grundlegenden Fakten nicht definitiv entscheiden, ob die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation, in der das reine Überleben eines Staates auf dem Spiel stehen würde, rechtmäßig oder unrechtmäßig sein würde[…]“ 3

Zurzeit wird auch die NATO-Strategie diskutiert, speziell die Rolle der Atomwaffen darin. Obwohl das neue Strategische Konzept der NATO nicht vor der Überprüfungskonferenz im Mai sondern erst beim NATO-Gipfel in Lissabon Ende 2010 verabschiedet werden soll, hat die Debatte erhebliche Auswirkung auf die Verhandlungen in New York. Das berührt vor allem die »nukleare Teilhabe« in der NATO, eine Praxis, die von den blockfreien Staaten (NAM = Non-Aligned Movement) als Verbreitung von Atomwaffen und damit als ein Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag angesehen wird.

Fünf europäische Außenminister haben eingefordert, dass die Rolle der Atomwaffen in der NATO-Strategie beim NATO-Außenministertreffen in Tallinn/Estland am 22./23. April 2010 auf die Tagesordnung kommt.4 Die deutschen und belgischen Parlamente haben bereits beschlossen, sich für den Abzug der US-Atomwaffen aus ihren Ländern einzusetzen, und die deutsche Bundesregierung hat die gleiche Absicht in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.5

Andere Sicherheitsstrukturen schaffen

Artikel I und II des NVV-Vertrages regeln die Nichtverbreitung von Atomwaffen. Sie verpflichten die Atomwaffenstaaten, ihre Atomwaffen nicht weiter zu geben, und die atomwaffenfreien Staaten, keine Atomwaffen anzunehmen oder zu erwerben. Ohne deutliche Fortschritte im Bereich der Abrüstung bleibt es schwierig, mit der Frage der Nichtverbreitung voran zu kommen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, ob es andere Sicherheitskonzepte zum Schutz vor bzw. zur Vermeidung einer atomaren Bedrohung geben kann als nukleare Abschreckung. Ein Weg ist die verifizierbare Abschaffung aller Atomwaffen. Begleitend müssten verbesserte regionale Sicherheitsstrukturen und Sicherheitsgarantien geschaffen werden.

Damit rückt die »Universalität« des Vertrags ins Blickfeld; was meint, dass die drei Atommächte Israel, Indien und Pakistan dem Vertrag beitreten – was sie gemäß Vertragstext nur als Nichtatomwaffenstaaten können – und Nordkorea in die Vertragsgemeinschaft zurückkehrt.

Antworten auf die Sicherheitsprobleme der Staaten außerhalb des Vertrags (z.B. die Palästina-Frage oder den Kaschmir-Konflikt) werden sicherlich nicht in New York gegeben, aber hilfreich wäre ein Fortschritt in zwei Punkten: erstens, die Resolution der Überprüfungskonferenz 1995 über eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren Osten umzusetzen,6 und zweitens, einen Vorbereitungsprozess für eine Nuklearwaffenkonvention oder einen ähnlichen Vertrag zur Abschaffung aller Atomwaffen zu beginnen.

Artikel V des NATO-Vertrags (kollektive Verteidigung) enthält eine »positive« Sicherheitsgarantie, laut der ein Angriff auf einen Mitgliedsstaat als Angriff auf das gesamte Bündnis verstanden wird und mit Atomwaffen aus den USA, Großbritannien und neuerdings auch Frankreich beantwortet werden kann. Die USA bieten darüber hinaus ihren Bündnispartnern weltweit eine »erweiterte Abschreckung« an, auch bekannt als »nuklearer Schutzschirm«. Weil sich u.a. Südkorea und Japan auf diese »positive« Sicherheitsgarantie verlassen, wird in den USA argumentiert, man dürfe die Bündnispartner nicht im Stich lassen, sonst könnten diese Länder versucht sein, selbst Atomwaffen zu entwickeln.

Atomwaffenfreie Zonen bieten bereits für 114 Staaten Sicherheitsstrukturen und die Garantie, nicht mit Atomwaffen angegriffen zu werden. Diese »negativen« Sicherheitsgarantien in einem Vertrag über eine atomwaffenfreie Zone können »positive« nukleare Sicherheitsgarantien ersetzen. Der Verhandlungsprozess zu einer atomwaffenfreien Zone kann zudem den Dialog über regionale Sicherheitsprobleme fördern. Im Mittleren Osten könnte ein solcher Prozess dazu führen, dass Staaten wie Iran, Syrien, Saudi-Arabien, Ägypten und weitere nicht an die Entwicklung eigener Atomwaffen denken, sondern aktiv daran mitarbeiten, dass Israel in die Lage versetzt wird, seine Atomwaffen aufzugeben. Auch in Südostasien (Indien und Pakistan) oder Nordostasien (Nord- und Südkorea, Japan, Taiwan und China) könnte sich die Bildung einer atomwaffenfreien Zone auf die Abrüstung und Sicherheit der teilnehmenden Staaten sehr günstig auswirken.

Allerdings reicht es nicht, nur regionale Zonen frei von Atom- oder Massenvernichtungswaffen zu bilden, sondern es muss zusätzlich Klarheit darüber bestehen, dass Atomwaffen global abgeschafft werden. Die zentrale Belastung für den Atomwaffensperrvertrag ist die bröckelnde Glaubwürdigkeit der in Artikel VI formulierten »redlichen Absicht«, mit der die Atomwaffenstaaten ihrer Abrüstungsverpflichtung nachkommen sollen. Der Vertrag schreibt nicht fest, wie diese Absicht in Zahlen oder Zeit gemessen werden kann. In der Amtszeit von George W. Bush war die Glaubwürdigkeit dieser Verpflichtung auf einen Tiefpunkt gesunken. Obamas Bekenntnis zu einer atomwaffenfreien Welt in Prag hat zwar geholfen, sie leicht zu heben, die atomwaffenfreien Staaten erwarten jedoch deutlichere und konkretere Zeichen als nur eine »Vision«, die nicht mal zu Lebzeiten des relativ jungen Präsidenten erreichbar sein soll.

Vorschläge für die atomwaffenfreie Welt

Deshalb ist der Fünf-Punkte-Plan von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sehr hilfreich. Er schlägt vor, die Abrüstung der Atomwaffen „… entweder durch eine neue Konvention oder eine Reihe sich wechselseitig verstärkender Instrumente auf Grundlage eines glaubwürdigen Kontrollsystems“ anzugehen.7 (siehe S. )

Von der Zivilgesellschaft gibt es seit 1997 einen Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention zur Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung gemäß Artikel VI. Der Entwurf wurde 2007 überarbeitet und beide Mal von Costa Rica bei den Vereinten Nationen eingereicht.8

Die australisch-japanische Kommission für Nichtverbreitung und Abrüstung (ICNND) schlug kürzlich in ihrem Bericht »Eliminating Nuclear Threats«9 vor, künftige Verhandlungen zu einer Konvention unter Rückgriff auf diesen Modellentwurf vorzubereiten. Praktisch könnte das so aussehen: Mit der Unterstützung von Regierungen sollte sofort damit begonnen werden, die Konzepte zu verbessern und weiterzuentwickeln, die in dem Modellentwurf der Konvention enthalten sind. Das würde bedeuten, dass die Bestimmungen so praktikabel und realistisch wie möglich formuliert werden. Ziel müsste sein, zu Beginn der geforderten Abrüstungsverhandlungen einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der als Wegweiser für die Verhandlungen dienen kann.

Nichtverbreitung fördern

Abrüstung kann die Weiterverbreitung von Atomwaffen nicht alleine stoppen, obwohl sie deren Ursache bekämpft. Weiter notwendig ist die verstärkte Kontrolle der Technologien und Materialien zur Entwicklung von Atomwaffen, die momentan noch lückenhaft ist und durch die »Renaissance« der Atomenergie erheblich anspruchsvoller wird.

Oft ist die Rede von den drei »Säulen«, die den Atomwaffensperrvertrag stabil halten würden. Gemeint sind die Abrüstung, die Nichtverbreitung und das Recht auf die zivile Nutzung der Atomenergie. So sichert Artikel IV den Vertragsstaaten das Recht zu, „die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln “.

Dennoch ist es nicht korrekt, von drei Säulen zu sprechen. Bei den ursprünglichen Vertragsverhandlungen war das zentrale Arrangement seitens der atomwaffenfreien Staaten ihre Bereitschaft, auf Atomwaffen zu verzichten, und seitens der Atomwaffenstaaten die Verpflichtung, abzurüsten. Das Recht aller auf Atomenergie war nur ein zusätzlicher Anreiz in einer Zeit, in der andere Energiequellen begrenzt und Atomreaktoren unproblematisch schienen. Heute – wo nicht nur erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, sondern wir auch um die Gefährlichkeit der Atomenergie wissen – sollte dieser Köder nicht mehr attraktiv sein. Hier stellt sich die Frage: Warum beharren so viele Staaten noch auf diesem Recht? Die Antwort liegt auf der Hand: Mit der zivilen Atomenergie verfügt ein Staat über die Bausteine für den Bau von Atomwaffen. Hier spielt nicht nur Iran mit verdeckten Karten, sondern viele weitere Länder tun dies auch.

Überdies dürfen die Interessen der Atomindustrie nicht außer Acht gelassen werden. Die 44 Staaten, die als nukleare »Lieferländer« bekannt sind,10 haben ein kommerzielles Interesse, die zivile Nutzung von Atomenergie weltweit auszubauen. Also verteidigen Liefer- und Empfängerstaaten dieses Recht, obwohl es ein unlösbares Hindernis für die Nichtverbreitung von Atomwaffen ist. Die Antwort der Lieferländer auf die Problematik ist der Vorschlag einer internationalen Nuklearbrennstoff-Bank. Ihre Einrichtung würde es erlauben, Atomreaktoren zu betreiben und gleichzeitig zu vermeiden, dass die Empfängerstaaten die Materialien zur Entwicklung von Atomwaffen – durch Urananreicherung oder Wiederaufarbeitung – selbst erzeugen. Der Streit mit Iran über das Recht, im eigenen Land Uran anzureichern, zeigt, dass die Idee einer Brennstoffbank nur dann funktioniert, wenn der fragliche Staat ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber den Betreibern einer solchen Bank hätte. Dies ist momentan nicht der Fall, weil Iran immer wieder mit Krieg bedroht wird.

Die erfolgreiche Nichtverbreitung bedarf auch einer Regelung zur Produktion spaltbarer Materialien. Ein Herstellungsstopp (Cut-Off) von hoch angereichertem Uran und Plutonium für Waffenzwecke wird seit langem verhandelt und könnte als nächster multilateraler Schritt aus den »13 praktischen Schritten« realisierbar sein. Selbst ein Produktionsstopp löst aber nicht die Frage der bestehenden Vorräte an spaltbaren Materialien. Pakistan weist darauf hin, dass ein Einfrieren des jetzigen Vorratsstands ungerecht sei. Staaten mit mehr Materialien – Pakistan zielt dabei vor allem auf Indien – könnten daraus künftig mehr Atomwaffen bauen als solche mit kleineren Materialvorräten. Angesichts des Wettrüstens in Südostasien ist Pakistans Position durchaus verständlich.

Das Kontrollsystem muss sowohl für die Nichtverbreitung als auch für die Verifizierung einer atomwaffenfreien Welt verstärkt werden. Artikel III des Atomwaffensperrvertrags legt diese Kontrolle in die Hände der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu so genannten »Safeguards«. Das sind Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. die Berichterstattung über nukleare Anlagen und Materialbestände sowie Inspektionen, um den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Durch u.a. solche Maßnahmen sind in Iran und Nordkorea Unstimmigkeiten aufgedeckt worden.

Allerdings hat die Geschichte gezeigt – vor allem im Fall Irak – dass Safeguards alleine nicht ausreichen. Daher wurde von der IAEO ein Zusatzprotokoll zum Safeguards-Abkommen ausgearbeitet. Seit 1997 sollen die Staaten freiwillig das Protokoll unterschreiben, das unangemeldete und noch eingehendere Inspektionen ermöglicht. Bis März 2010 haben 139 Staaten das Zusatzprotokoll angenommen.11 Iran hat das Protokoll zwar unterschrieben aber wegen des Konflikts über seine Urananreicherung nicht in Kraft gesetzt. Argentinien und Brasilien haben das Protokoll noch nicht einmal angenommen, obwohl sie beide Urananreicherung betreiben.

Das Vertragsumfeld verbessern

Artikel X des Atomwaffensperrvertrags regelt die Kündigung des Vertrags. Kündigen – das hat das Beispiel Nordkoreas gezeigt – ist erstaunlich einfach. Eine Regierung kann mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag austreten, „wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse, eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist“. Seit Nordkoreas Austritt im Jahre 2003 wird diskutiert, wie einer Kündigung vorgebeugt bzw. der Austritt und die Entwicklung von Atomwaffen sanktioniert werden können. Deutschland hat sich dieses Themas angenommen und will, dass vor dem Austritt ein verstärkter Dialog zwingend wird, in dem die Konsequenzen des Austritts diskutiert sowie Hilfestellungen zur Lösung der Sicherheitskrise des Staates gegeben werden können.

Der Atomwaffensperrvertrag leidet darüber hinaus an grundsätzlichen strukturellen Defiziten, wie z.B. dem Fehlen eines Sekretariats oder eines Exekutivorgans. So informieren sich die Konferenzdelegierten über das Geschehen auf der Konferenz oftmals mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen, deren täglicher Konferenzzeitung oder Webseiten, auf denen die Zivilgesellschaft alle Dokumente der Konferenz zur Verfügung stellt.

Was tun?

Der Ausblick auf die Konferenz in New York ist nicht gerade positiv. Ohne dass den Worten entsprechende Taten folgen, kann sie kein Erfolg werden. Solche Taten könnten der folgenden Agenda entstammen:

Die Atomwaffenstaaten werden sich einig, das Atomwaffen – bis zu ihrer endgültigen Abschaffung – ausschließlich der atomaren Abschreckung dienen.

Die US-Atomwaffen werden aus Europa abgezogen und die nukleare Teilhabe in der NATO beendet.

Eine Konferenz zur Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone im Mittleren Osten wird einberufen.

Die Atomwaffenstaaten vereinbaren rechtsverbindliche »negative« Sicherheitsgarantien für atomwaffenfreie Staaten.

Weitere bilaterale Verhandlungen zur Reduzierung von strategischen und taktischen Atomwaffen werden angekündigt.

Die strategischen Atomwaffen werden aus der höchsten Einsatzbereitschaft genommen, so dass sie nicht mehr auf Knopfdruck gestartet werden können.

Die Transparenz über die Anzahl der Atomwaffen und die Menge an Materialien wird durch verbindliche Berichte erhöht.

Ein Vorbereitungsprozess für eine Nuklearwaffenkonvention wird verabredet.

Bestehende Verträge (Atomteststoppvertrag, neuer START-Vertrag) werden ratifiziert, so dass sie in Kraft treten können.

Die Verhandlungen über einen Herstellungsstopp spaltbarer Materialien werden vorangetrieben und eine Lösung für bestehende Vorräte gesucht.

Das gegenseitige Vertrauen wird so weit ausgebildet, dass Staaten einer internationalen Brennstoffbank zustimmen können. Daher werden jegliche Kriegsandrohungen oder -handlungen unterlassen. (Ein Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Atomenergie wäre langfristig die bessere Lösung.)

Der Atomwaffensperrvertrag bekommt eine eigene Infrastruktur.

Diese Liste ist nicht vollständig. Es gibt viele weitere wichtige Schritte, um die Welt vor der atomaren Bedrohung zu schützen. Doch nur wenn die Unterzeichnerstaaten oben genannte Maßnahmen aufgreifen, würde die Überprüfungskonferenz in New York einen signifikanten Fortschritt bei der Umsetzung des Vertrages bedeuten. Darauf würden wir uns für die Sicherheit aller Menschen unseres Planeten freuen.

Anmerkungen

1) Rechtsgutachten des Internationaler Gerichtshofes zur Legalität der Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen vom 8. Juli 1996; deutsche Übersetzung des Bundespresseamtes zitiert nach: IALANA (Hrsg.) (1997): Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof, Münster: LIT Verlag, S.68.

2) Podvig, Pavel: New Russian military doctrine, 5. Februar 2010, http://russianforces.org/blog/2010/02/new_russian_military_doctrine. shtml.

3) IGH, op.cit., S.67.

4) Brief an NATO-Generalsekretär Rasmussen der fünf Außenminister von Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Norwegen, 26. Februar 2010, www.minbuza.nl/dsresource?objectid=buzabeheer:200281&type= org.

5) Auszug aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP, 23. Oktober 2009, http://www.atomwaffenfrei.de/aktionsphase- bundestagswahl/koalitionsverhandlungen/ artikel/wortlaut-des-koalitionsvertrages.html.

6) NPT/CONF.1995/32 (Part I), Annex, Resolution on the Middle East, www.un.org/ disarmament/WMD/Nuclear/1995-NPT/pdf/Resolution_MiddleEast.pdf.

7) Ban Ki-moon: Mein Plan zur Entsorgung der Bombe, 31. Juli 2009, www.project-syndicate. org/commentary/kimoon8/German.

8) IALANA, INESAP, IPPNW (2007): Securing our Survival. Das Buch in englischer Sprache steht auf http://icanw.org/securing-our-survival. Der Vertragstext auf Deutsch (Version 1997): www.atomwaffena-z.info/fileadmin/user_upload/pdf/nwc.pdf. Siehe auch Jürgen Scheffran: Transformation in die atomwaffenfreie Welt. Die Nuklearwaffenkonvention, Wissenschaft & Frieden 1/2008.

9) ICNND: Eliminating Nuclear Threats, 15. Dezember 2009, http://www.icnnd.org/ reference/reports/ent/pdf/ICNND_Report- EliminatingNuclearThreats.pdf.

10) Die Liste der Mitgliedsstaaten der Nuclear Suppliers Group und ihre Leitlinien siehe www.nuclearsuppliersgroup.org.

11) IAEO: Safeguards – current status, 3. März 2010, www.iaea.org/OurWork/SV/Safeguards/sir_table.pdf.

Xanthe Hall (Abrüstungsexpertin) und Dr. Jens-Peter Steffen (Friedensreferent) arbeiten für die Internationalen Ärzte zur Verhütung eines Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) in Berlin.

zum Anfang | Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei«

Vor der Überprüfungskonferenz fast am Ziel?

von Wolfgang Schlupp-Hauck

Von einer atomwaffenfreien Welt sind wir sicher noch ein ganzes Stück entfernt, ein atomwaffenfreies Deutschland dagegen könnte in der nächsten Zeit Realität werden. CDU/CSU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2009 festgehalten: „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden.“ Vertritt Außenminister Guido Westerwelle bei der Überprüfungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages in New York diese Forderung offensiv, so wäre das ein wichtiger Schritt, um die USA zum Abzug ihrer Atomwaffen aus Büchel zu drängen, was wiederum ein wichtiges Signal wäre für weitere Schritte in Richtung atomwaffenfreie Welt.

Ein atomwaffenfreies Deutschland war das Ziel der Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei«, die vor drei Jahren von einem Dutzend Aktiven aus dem Trägerkreis »Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen!« gegründet wurde. Ihre Kernübereinkunft lautete: „Wir fordern als deutschen Beitrag für eine atomwaffenfreie Welt:

den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland

keine Mitarbeit an der Planung und dem Einsatz von Atomwaffen.“

Kommt es zum Abzug der amerikanischen Atomwaffen, so hat die Kampagne schneller ihr Ziel erreicht als viele erwartet haben.

Positionswechsel der Bundesregierungen

Bei der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages im Jahr 2005 war die nukleare Teilhabe noch kein Thema der rot-grünen Regierungspolitik. Die Regierungsparteien hatten zwar im Vorfeld einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Die Verbreitung der Kernwaffen verhindern und die nukleare Abrüstung stärken“, in ihm fehlte aber jegliche Aussage zu den Atomwaffen in Deutschland. Dieses Manko griff damals der FDP-Abgeordnete Harald Leibrecht auf. Unter seiner Federführung wurde der Antrag „Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken – US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen“ eingereicht. Er wurde vom Bundestag nicht verabschiedet, sondern an den Unterausschuss Abrüstung und Rüstungskontrolle verwiesen.

Dennoch bekam das Thema damit einen höheren Stellwert. Außenminister Josef Fischer forderte dann am 2. Mai 2005 in New York auf der Überprüfungskonferenz den vollständigen Abbau der »substrategischen Atomwaffen« – unter Verweis auf die Diskussion in Deutschland.

Deutlicher wurde drei Tage später Verteidigungsminister Peter Struck: „Ich bin mir mit Außenminister Fischer einig, dass wir in den Gremien der NATO dieses Thema ansprechen werden.“ Er wolle dies gemeinsam mit anderen europäischen Verbündeten tun. Doch NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer stellte fest: „Die Atomwaffen bleiben, wo sie sind.“ Erst wenn die Bundesregierung „klar und deutlich einen Abzug der Waffen fordern würde, wäre das ein Thema für die NATO.“ Mit Bundeskanzler Gerhard Schröders Ankündigung von Neuwahlen verschwand kurz danach das Thema wieder von der politischen Tagesordnung.

2006 beim Ringen der großen Koalition um das »Weißbuch« für die Bundeswehr entbrannte über die technische nukleare Teilhabe zwischen den beiden Regierungsparteien ein Streit. Verteidigungsminister Jung (CDU) wollte auch „in Zukunft die deutsche Teilhabe an den nuklearen Aufgaben der NATO“, einschließlich der Bereitstellung von Trägersystemen. Die SPD wollte das nicht. In SPD-Kreisen wurde ein verstecktes Ausstiegsszenario favorisiert. Deren verteidigungspolitischer Sprecher, Rainer Arnold, verwies darauf, dass die nukleare technische Teilhabe ohnehin beendet sei, wenn die Tornados ausgemustert und durch Eurofighter ersetzt werden. Die Bundeswehr besitze dann kein Trägersystem mehr, das Atomwaffen ins Ziel tragen könne.

Die Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei«

Vom Trägerkreis zum Kampagnenrat

Der Trägerkreis »Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen« ist der deutsche Zweig des weltweiten Zusammenschlusses »Abolition 2000 – Global Network to Eliminate Nuclear Weapons«. Der Trägerkreis setzt sich auf internationaler Ebene für nukleare Abrüstung, insbesondere für den Beginn von Verhandlungen zur einer Nuklearwaffenkonvention ein. Zu den Mitgliedern gehören 50 Gruppierungen, kleine Friedensgruppen und große Friedensverbände wie etwa die IPPNW. Nukleare Abrüstung ist in den Gruppen selbst nicht unbedingt das alleinige Thema, sondern meist nur eines von mehren. Die Aktiven aus dem Trägerkreis gründeten deshalb den Kampagnenrat, dem auch Hannover (für die »Mayors for Peace« – Bürgermeister für den Frieden) und Greenpeace beitraten. So entstand ein kleines und arbeitsfähiges Gremium.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Kampagne »unsere zukunft – atomwaffenfrei«, dass es nicht reicht, das Ende der nuklearen Teilhabe heimlich nur auf der technischen Ebene zu vollziehen, sie müsse als politischer Schritt deutlich werden. Nach Vorstellung der Kampagne sollte die Bundesregierung auf der Überprüfungskonferenz 2010 erklären: „Deutschland wird atomwaffenfrei als Schritt hin zu einer atomwaffenfreien Welt“.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde festgelegt, die Kampagne auf zwei Ebenen durchzuführen. Einerseits soll die Kampagne durch Aktionen informieren und mobilisieren; andererseits durch Lobbyarbeit politischen Druck erzeugen. Es sollten Politiker der damaligen Oppositionsparteien und der SPD gestärkt werden, die für ein atomwaffenfreies Deutschland eintraten, sowie Politiker der CDU/CSU für dieses Ziel gewonnen werden.

Fokussiert sollte die Kampagne auf Angela Merkel werden, also auf die Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende der CDU. Jede Phase sollte zwei Mobilisierungsphasen beinhalten: eine für eine zentrale Aktion und eine für zeitgleiche lokale Aktivitäten.

Begleitend wurden Postkartenaktionen angeboten, welche ein atomwaffenfreies Deutschland forderten:

»Yes, you can!« (zur Wahl des US-Präsidenten Barack Obama in die USA),

»Angela, Du kannst es auch!« (an Bundeskanzlerin Angela Merkel),

„Ich wähle atomwaffenfrei« (an Bundeskanzlerin Angela Merkel),

»Do it now!« (über die deutsche US- Botschaft an US-Präsident Barack Obama).

Drei einjährige Phasen wurden für die Kampagne geplant:

»Hands up« August 2007 bis August 2008,

»Vor der eigenen Tür kehren« August 2008 bis April 2009,

»An der eigenen Nase fassen« Mai 2009 bis Oktober 2009.

Die erste Phase galt als Mobilisierungsphase, sie wurde eingeleitet mit im Internet veröffentlichten Fotos unter dem Motto »Hand hoch für nukleare Abrüstung«.

In der zweiten Phase wurden Kehraktionen vor der CDU-Zentrale sowie vor Abgeordnetenbüros in Berlin und in Wahlkreisen organisiert. Außerdem wurde zusammen mit dem örtlichen Initiativkreis zu einer Großaktion am Stationierungsort der US-Atomwaffen in Deutschland, dem Fliegerhorst Büchel, aufgerufen. Mit über 2.000 Teilnehmern wurde es die größte Aktion, die jemals am letzten Atomwaffenstandort in Deutschland statt fand.

In der dritten Phase richtete sich der Blick auf den Bundestagswahlkampf:

Zur Wahl: Einmischung in den Wahlkampf durch Gespräche mit Kandidaten, Besuch von Wahlkampfveranstaltungen und eine Postkartenaktion.

Nach der Wahl: Lobbyarbeit für die Festschreibung des Atomwaffenabzugs im Koalitionsvertrag.

Während des Wahlkampfs wurden die Bundestagskandidaten gebeten, eine Erklärung »In redlicher Absicht« abzugeben – in Anspielung auf Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages zur Abrüstungsverpflichtung der Atomwaffenstaaten. Die Ergebnisse wurden auf der Kampagnen-Homepage dokumentiert. Die Pressehütte Mutlangen organisierte über ihr Magazin »FreiRaum« öffentliche Telefonkonferenzen mit den verteidigungspolitischen Sprechern aller Bundestagsparteien. Für Friedensgruppen gab es Aktionsvorschläge zur Einmischung in Wahlkampfveranstaltungen und Beratung für Gespräche mit Abgeordneten.

Wichtig für das Gelingen der Kampagne war die Zusammenarbeit mit den Mayors for Peace. Da in den Mayors for Peace Kommunalpolitiker aller Parteien vertreten sind, konnte über deren Engagement auch ein Faden in Richtung Unionsparteien gesponnen werden. Hieraus entstand

das Mutlanger Manifest, unterzeichnet zum 15. Jahrestag des Mittelstrecken-Vertrages (www.pressehuette.de),

eine internationale Erklärung von Bürgermeistern aller Stationierungsorte im Rahmen der nuklearen Teilhabe,

eine Unterschriftenübergabe im Bundeskanzleramt,

eine Erklärung von CDU-Bürgermeistern zur Wahl,

ein Schreiben von CDU-Bürgermeistern zu den Koalitionsverhandlungen,

die Teilnahme von Mayors for Peace an der Großaktion in Büchel.

Nach der Bundestagswahl wurde der Fokus stärker auf die FDP und den designierten Außenminister Guido Westerwelle gelegt, da er sich im Wahlkampf für den Abzug der Atomwaffen stark gemacht hatte.

Das Ziel unserer Einmischung in den Wahlkampf und der Lobbyarbeit zu den Koalitionsverhandlungen wurde erreicht: Erstmalig seit dem Ende des Kalten Krieges spricht eine Bundesregierung konkret von einem atomwaffenfreien Deutschland. In der Koalitionsvereinbarung steht: „Die Überprüfungskonferenz im Jahre 2010 wollen wir dafür nutzen, um eine neue Dynamik für vertragsbasierte Regelungen in Gang zu setzen. In diesem Zusammenhang sowie im Zuge der Ausarbeitung eines strategischen Konzeptes der NATO werden wir uns im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden.“

So konnte die nächste Phase gestartet werden: »Next Stop New York 2010«. Wir fordern die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und unterstreichen das mit zahlreichen Aktionen im Vorfeld der Überprüfungskonferenz in New York.

Ende März wurde die Koalitionsvereinbarung im Bundestag in dem interfraktioneller Antrag „Deutschland muss deutliche Zeichen für eine Welt frei von Atomwaffen setzen“ bekräftigt.

Deutschland atomwaffenfrei – ein erster Schritt

Die Kampagne geht mit ihrer Forderung »Deutschland atomwaffenfrei« auf die Zielgerade. Es beginnt der Endspurt: In den letzten Wochen vor der Überprüfungskonferenz in New York mobilisiert die Kampagne nochmals mit Radtouren zu Orten mit Bürgermeistern für den Frieden. Fotos der Bürgermeister-Empfänge mit den radelnden AktivistInnen und die Unterzeichung des Appells »Für eine Zukunft ohne Atomwaffen« schaffen zumindest lokale Öffentlichkeit für das Kampagnenziel.

Wir hoffen, dass sich die beim Gründungstreffen der Kampagne gefundene Formulierung »Deutschland wird atomwaffenfrei als Schritt zu einer Welt ohne Atomwaffen«, Anfang Mai in der Rede des Außenministers in New York wiederfindet. Damit nach der Konferenz den Worten Taten folgen, wird die Kampagne noch vor der NATO-Strategietagung im Herbst weitere Aktionen planen.

Werden die Atomwaffen aus Deutschland abgezogen, wäre das ein Anlass für eine Siegesfeier der Kampagne in Büchel und für die Diskussion des nächsten Schwerpunktes: Kampagne für ein atomwaffenfreies Europa oder für Verhandlungen zu einer Nuklearwaffenkonvention.

Anmerkung

Informationen zu den Aktivitäten der Kampagne finden sich auf www.atomwaffenfrei.de und www.mayorsforpeace.de.

Wissen und Hintergrundinformationen zur Kampagne steht auf www.atomwaffenlernen.info und www.atomwaffena-z.info.

Der Autor dieses Artikels wird mit seiner Frau ab Juli auf einer Tandemtour von Mutlangen nach Teheran an vielen Orten unterwegs die Ergebnisse der Überprüfungskonferenz diskutieren: www.global-zero-now.de.

Wolfgang Schlupp-Hauck ist Vorsitzender der Friedenswerkstatt Mutlangen e.V. und ein Sprecher der Kampgne »unsere zukunft – atomwaffenfrei«.

zum Anfang | Einige wichtige Begriffe

zusammengestellt von Regina Hagen

NVV = (nuklearer) Nichtverbreitungsvertrag; engl. Non-Proliferation Treaty = NPT

Wurde am 1. Juli 1968 zur Unterzeichnung ausgelegt; trat am 5. März 1970 in Kraft. 188 (bzw. mit Nordkorea 189) Mitgliedstaaten. Text siehe Seite  in diesem Dossier.

Überprüfungskonferenz

Die Umsetzung und Wirksamkeit des NVV wird alle fünf Jahre auf einer vierwöchigen Konferenz überprüft (Überprüfungskonferenz, engl. Review Conference oder RevCon). In den Jahren zuvor wird die Überprüfungskonferenz auf (meist drei) zweiwöchigen Vorbereitungskonferenzen (engl. Preparatory Committee meeting = PrepCom) vorbereitet, die im Idealfall bereits konkrete Empfehlungen an die Überprüfungskonferenz geben.

Unterzeichnung

Die Unterzeichnung eines Vertrags ist ein Akt, durch den der Staat sein Interesse an dem Vertrag und seine Absicht, Vertragspartei zu werden, bekundet. Die Unterzeichnung allein ist noch nicht bindend. Er hat jedoch die Verpflichtung, dem Sinn und Zweck des Vertrags nicht zuwiderzuhandeln, solange er nicht ausdrücklich erklärt hat, doch nicht Vertragspartei werden zu wollen (vgl. Artikel 18 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge).

Ratifizierung

Der Akt, mit dem ein Staat sich endgültig und verbindlich bereit erklärt, sich an einen Vertrag halten zu wollen, z.B. durch Parlamentsbeschluss. Der Vertragsstaat muss von dem Zeitpunkt der Ratifizierung an die Vertragsbestimmungen beachten und umsetzen.

Implementierung

Umsetzung eines Vertrags.

Kernwaffe = Nuklearwaffe = Atomwaffe

Die drei Begriffe sind gleichermaßen korrekt: Bei einer Kernexplosion wird der Kern, lateinisch nucleus, eines Atoms gespalten.

Zu den Kernwaffen gehören alle Waffen, die ihre Explosionsenergie durch Kernspaltung oder Kernfusion gewinnen. Trifft ein Neutron auf einen spaltbaren Kern, so zerfällt dieser unter Freisetzung von großen Mengen Energie. Spaltbare Kerne sind z.B. diejenigen von Uran-235 oder Plutonium-239. Die Zündung der Reaktion erfolgt durch Zusammenschießen des Sprengstoffs zur kritischen Masse.

Kernwaffen rufen durch Freisetzung von Kernenergie sehr große zerstörende Wirkung hervor. Von herkömmlichen Waffen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie:

die bis zu einmilliarden-fache Sprengkraft herkömmlicher Waffen besitzen,

bei der Explosion wesentlich höhere Temperaturen entwickeln (Lichtblitz, Hitzestrahlung),

durch die Explosion radioaktive Strahlung freisetzen.

Außerdem entstehen radioaktive Spaltprodukte, die zu einer Verseuchung der Umgebung führen.

Kernwaffen können z.B. in Form von Bomben, Geschossen, Raketensprengköpfen oder Torpedogefechtsköpfen eingesetzt werden.

Strategische Kernwaffe

Strategische Atomwaffen sind für den Einsatz in großer Reichweite vorgesehen. Trägersysteme für strategische Einsätze sind Interkontinentalraketen, Langstreckenbomber und U-Boote. Die Zahl der strategischen Atomwaffen, die tatsächlich eingesetzt werden können, hängt von der Art und Anzahl der Trägersysteme ab.

Taktische = substrategische Kernwaffe = nukleare Gefechtsfeldwaffe

Ist für den Einsatz gegen (militärische) Ziele auf einem begrenzten Gefechtsfeld gedacht. Taktische Kernwaffen sind nicht zwingend klein, sondern können durchaus die vielfache Sprengkraft der Hiroshima-Bombe aufweisen.

Trägersystem

Einsatzmittel für Kernwaffen. Trägersysteme für strategische Einsätze sind Interkontinentalraketen, Langstreckenbomber und U-Boote. Trägersysteme für taktische Einsätze sind ballistische Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite, Kurzstreckenbomber, U-Boote, Marschflugkörper und Artilleriegeschosse.

Kernwaffenstaat

Der NVV erkennt fünf Kernwaffenstaaten an, die deshalb oft als »offizielle« Kernwaffenstaaten gelten. Dabei handelt es sich um folgende Länder:

China: knapp 200 Sprengköpfe; Trägersysteme sind Raketen und Flugzeuge.

Frankreich: ca. 300 Sprengköpfe; Trägersysteme sind U-Boote und Flugzeuge.

Großbritannien: ca. 160 Sprengköpfe. Trägersysteme sind vier U-Boote, von denen jeweils nur eines auf Patrouille ist.

Russland: ca. 4.800 einsatzbereite Kernsprengköpfe, davon knapp 2.800 strategische. Trägersysteme sind Raketen, Bomber, und U-Boote.

USA: ca. 5.200 Sprengköpfe, davon sind etwa 2.200 strategische und 500 taktische einsatzbereit; weitere 4.200 Sprengköpfe warten in Lagern auf Abrüstung. Trägersysteme sind Raketen, Bomber und U-Boote. Ca. 250 der taktischen Waffen lagern in fünf europäischen Ländern.

Nicht-offizieller Kernwaffenstaat

Nach dem NVV gelten die Länder als Kernwaffenstaaten, die vor dem 1.1.1967 eine Kernexplosion gezündet haben. Die »nicht-offiziellen« Kernwaffenstaaten haben erst später (oder im Falle Israels vermutlich gar nicht) getestet.

Indien: 60-70 Sprengköpfe. Trägersysteme sind Flugzeuge und Raketen.

Israel: hat sein Kernwaffenarsenal nie zugegeben sondern pflegt die bewusste »Ambiguität«. Vermutlich ca. 100 Sprengköpfe. Trägersysteme sind Raketen und Flugzeuge, wahrscheinlich auch umgerüstete, von Deutschland gelieferte U-Boote.

Pakistan: Mindestens 60 Sprengköpfe. Trägersysteme sind Flugzeuge und Raketen.

Nordkorea. 0-4 Sprengköpfe. Trägersysteme sind Raketen, vermutlich sind (sofern überhaupt) vorhandene Sprengköpfe aber noch zu groß und zu schwer dafür. Der Status von Nordkorea im NVV ist nicht geklärt. Das Land ist 2003 aus dem NVV ausgetreten, dies wird von vielen Ländern aber nicht akzeptiert.

Universalität

Seit der ersten Überprüfungskonferenz 1975 wird von den Vertragsstaaten die »Universalität« des NVV eingefordert. Damit ist gemeint, dass sämtliche Staaten beitreten sollen, also auch Indien, Israel und Pakistan. Da sie dies nur als Nicht-Kernwaffenstaaten tun können (siehe oben), ist Universalität im NVV kaum erreichbar. Als Alternative werden von zahlreichen offiziellen Stellen und Nicht-Regierungsorganisationen daher Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention vorgeschlagen, bei denen alle faktischen Kernwaffenstaaten gleichberechtigt am Tisch sitzen.

Fünf-Punkte-Plan zur Abrüstung des UN-Generalsekretärs

Am 24. Oktober 2008 hielt Ban Ki-moon am East-West-Institute in New York eine Rede, in der er einen Fünf-Punkte-Plan zur Abrüstung vorschlug. Die fünf Punkte lauten stark gekürzt:

„Erstens dränge ich alle Mitgliedstaaten des NVV, insbesondere die Kernwaffenstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und in Verhandlungen über effektive Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung einzutreten.

Sie könnten dieses Ziel mit einer Rahmenvereinbarung über separate, sich gegenseitig verstärkende Instrumente verfolgen. Oder sie könnten Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention erwägen […]

Zweitens sollten die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates […] Diskussionen beginnen über Sicherheitsfragen, die während der nuklearen Abrüstung aufkommen. Sie könnten den Nicht-Kernwaffenstaaten unzweideutig zusichern, sie weder mit dem Einsatz von Kernwaffen zu bedrohen noch Kernwaffen gegen sie einzusetzen. […]

Meine dritte Initiative bezieht sich auf die »Rechtstaatlichkeit«. Einseitige Moratoria zu Kernwaffentests und zur Produktion von Spaltmaterialien reichen nicht aus. Wir brauchen neue Anstrengungen, das Umfassende Teststoppabkommen in Kraft zu setzen, und die Abrüstungskonferenz [in Genf] muss unverzüglich bedingungslose Verhandlungen über einen Spaltstoffvertrag aufnehmen. […] Ich unterstütze stark Bemühungen zur Einrichtung einer solchen [kernwaffenfreien] Zone im Nahen Osten. Und ich fordere alle NVV-Mitgliedstaaten dringend auf, mit der Internationalen Atomenergiebehörde Sicherungsabkommen einzugehen und freiwillig ein Zusatzprotokoll über striktere Sicherungsmaßnahmen abzuschließen. […]

In meinem vierten Vorschlag geht es um Rechenschaftspflicht und Transparenz. Die Kernwaffenstaaten bringen häufig Beschreibungen in Umlauf, was sie tun, um diese Ziele zu erreichen, aber die Berichte erreichen selten die Öffentlichkeit. […] Die Kernwaffenmächte könnten auch mehr Informationen über die Größe ihrer Arsenale, über ihre Vorräte an Spaltmaterialien und spezielle Abrüstungserfolge veröffentlichen. Das Fehlen verbindlicher Schätzungen über die Gesamtzahl an Atomwaffen beweist, dass mehr Transparenz nötig ist.

Und fünftens schließlich sind einige ergänzende Maßnahmen nötig. Dazu gehören die Vernichtung anderer Massenvernichtungswaffen, neue Anstrengungen gegen die Nutzung von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen, Beschränkungen der Produktion von und des Handels mit konventionellen Rüstungsgütern sowie neue Waffenverbote, einschließlich solcher für Raketen und Weltraumwaffen. […]“ (Übersetzung R.H.)

Der gesamte Wortlaut der Rede von Ban Ki-moon kann abgerufen werden unter www.un.org/News/Press/docs/2008/sgsm11881.doc.htm.

Sicherheitsgarantien

Politische, rechtlich aber nicht bindende Erklärungen der Kernwaffenmächte gegenüber Nicht-Kernwaffenstaaten.

Negative Sicherheitsgarantien sind Erklärungen der Kernwaffenmächte, den Einsatz von Kernwaffen weder anzudrohen noch – selbst im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen – die Waffen einzusetzen. Anderes gilt nur, wenn der Staat zusammen mit einem Kernwaffenstaat einen Angriff verübt oder sich mit einem Kernwaffenstaat verbündet. Alle fünf offiziellen Nuklearmächte haben solche negativen Sicherheitsgarantien im Jahr 1995 im Vorfeld der Überprüfungskonferenz des NVV abgegeben. Im Rahmen der Einrichtung von kernwaffenfreien Zonen haben sich einzel3ne Kernwaffenstaaten zum Nichteinsatz von Kernwaffen gegenüber den Mitgliedstaaten der kernwaffenfreien Zonen verpflichtet.

Positive Sicherheitsgarantien sind hingegen Erklärungen, die darauf zielen, dass ein Kernwaffenstaat garantiert, im Fall eines angedrohten oder tatsächlichen Angriffs mit Kernwaffen Maßnahmen zur Unterstützung eines Nicht-Kernwaffenstaats zu unternehmen.

Nukleare Teilhabe

Einige NATO-Staaten, die selbst nicht über Kernwaffen verfügen, stellen Trägerflugzeuge und besonders geschulte Piloten, um im Kriegsfall amerikanische Kernwaffen abwerfen zu können. Die Waffen selbst bleiben bis dahin unter Kontrolle der USA. Der amerikanische Präsident muss ihren Einsatz freigeben. Erst dann können amerikanische Spezialisten sie per Code frei schalten. Rollt der Jagdbomber mit der Bombe an Bord aber zum Start, so übernehmen z. B. die deutschen Piloten die Kontrolle über die Kernwaffe. Außer Deutschland (20 US-Kernwaffen in Büchel) beteiligen sich Belgien, die Niederlande, Italien und die Türkei derzeit noch an der nuklearen Teilhabe.

Viele Experten halten die nukleare Teilhabe für einen Verstoß gegen Artikel II des NVV, in dem sich die Nicht-Kernwaffenstaaten verpflichten, Kernwaffen von niemandem anzunehmen.

Literatur

Atomwaffen A-Z; www.atomwaffena-z.info.

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN), Glossar zum Themenschwerpunkt Abrüstung; www.dgvn.de.

East-West Institute; www.ewi.info.

Europarat, Glossar Europaratsverträge; http://conventions.coe.int.

Otfried Nassauer, Nach dem Abzug der US-Atomwaffen aus Ramstein; www.bits.de.

SIPRI Yearbook 2009; www.sipri.org.