Frieden und Friedensforschung
Frieden und Friedensforschung
Das Verfassungsgebot und seine Wissenschaft
von Dieter S. Lutz
Aus Anlass der Eröffnung des Stiftungssitzes der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) in Osnabrück, nahm der Vorsitzende des Stiftungsrates, Dieter S. Lutz, Stellung zur grundsätzlichen Bedeutung der Friedensforschung. Er bilanzierte die Arbeit des ersten Jahres der DSF und bedankte sich bei den Unterstützern der Stiftung, allen voran Bundespräsident Johannes Rau und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn. Wir dokumentieren im Folgenden die ersten beiden Teile der Rede.
Seit vielen Wochen und Monaten gehört es zunehmend zu meiner Aufgabe als Friedensforscher, nicht zum Thema Frieden, sondern aus aktuellen Anlässen zum Thema Krieg sprechen zu müssen und immer öfter zu immer neuen Gewaltakten und/oder Fehlentscheidungen Vorträge und Reden zu halten.
Verfassungsgebot Friedenspolitik
Aus dieser Aufgabe ist mittlerweile eine sich wiederholende Pflicht geworden – und ich bedaure es sagen zu müssen: Eine zunehmend unerträgliche und mich oftmals selbst zutiefst deprimierende Pflicht. Gewalt und Krieg – so das Empfinden – sind »normal« geworden.
Diesem Empfinden muss widerstanden, ja es muss bekämpft werden. Richtig ist zwar, was der vormalige Bundespräsident Herzog bereits 1996 sagte: „Der Krieg, der in der Geschichte der Menschheit immer ein Unglück war, ist in den vergangenen Jahrzehnten, wenn ich so sagen darf, ein immer größeres Unglück geworden.“1
Gerade aber weil Herzog recht hat und gerade weil die Gefahr besteht, dass „Krieg ein immer größeres Unglück“ wird, dürfen Krieg und Gewalt nicht als normal hingenommen werden. Kriege sind weder natur- noch gottgegeben. Sie müssen als gerade nicht normal bekämpft, das heißt vorbeugend verhütet werden.
Normal, meine Damen und Herren, kommt von Norm. Die höchste Norm der Bundesrepublik Deutschland – sei es mit Blick auf die Politik ihrer Staatsorgane, sei es mit Blick auf die Handlungen eines jeden einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin aber ist das Grundgesetz. Dies gilt auch für die Wissenschaften und ihre Träger (Universitäten, Stiftungen, Institute, Forscher/innen, Lehrende) – und das trifft erst recht – wie das Studium der Verfassung zeigt – auf die Friedensforschung zu.
In dieser unserer Verfassung – dem Grundgesetz – vom 23. Mai 1949 eingeschlossen findet sich eine ganze Anzahl bemerkenswerter Normen. Sie formen in ihrer Gesamtheit ein verfassungsrechtliches Friedensgebot, das weltweit wohl einmalig ist. Seine Regelungen sollten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Willen des Parlamentarischen Rates in bewusster Abkehr von der kriegerischen Vergangenheit des Deutschen Reiches einen – wie es der Abgeordnete der FDP und spätere Bundespräsident Heuss ausdrückte – „exzeptionellen Charakter“ verleihen und einen wertgebundenen demokratischen und friedlichen Staat konstituieren.2
Ich meine: Wir sollten stolz sein auf diese Normen ebenso wie auf unsere »Normalität« als Ausfluss eben dieser Normen.
Neben den vielfältigen Grundrechten gehören zu diesen Normen die Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3, Art. 9 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, 2 und 3, Art. 25 sowie Art. 26 Abs. 1 und 2 GG. Mit diesen Regelungen wollte der Parlamentarische Rat 1948/49 den bewussten und nachdrücklichen Neuanfang: Der Friedenswille des deutschen Volkes sollte in eindeutiger Abkehr von einem System, das selbst vor Angriffskriegen, Massenmorden und Versklavungen nicht zurückgeschreckt war, zum unabänderlichen Leitgedanken und Wesensmerkmal des Grundgesetzes erhoben werden. Nie wieder Auschwitz! Nie wieder Krieg!
Nach dem Willen des Parlamentarischen Rates sollten an der von der Verfassung getroffenen Wertentscheidung für Frieden zukünftig sowohl alle anderen Normen des Grundgesetzes gemessen werden – auch des später eingeführten Wehrverfassungsteils – als auch und gerade ihre Umsetzung in Politik. Deutsche Politik sollte Friedenspolitik sein. Zwar lässt das Grundgesetz auch Rüstungspolitik und militärische Sicherheitspolitik zu. Die Präferenz der Verfassung war und ist aber eindeutig: Sie wollte nach 1949 die Chance zum Neuanfang; sie wollte und will Frieden und Sicherheit aktiv und vorrangig auf nichtmilitärischer Basis durch die Stärkung des Rechts und durch gleichberechtigte internationale Kooperation.
Der Wille des Parlamentarischen Rates, Frieden zum unabänderlichen Leitgedanken und Wesensmerkmal der Verfassung zu erheben, wird ganz besonders deutlich in Artikel 26 Absatz 1 GG. Dort heißt es: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Wie weit Art. 26 Abs. 1 Satz 1 GG reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur „geeignet“ ist, einen Angriffskrieg „vorzubereiten“. Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Art. 26 Abs. 1 GG genügt bereits die bloße »Eignung«…
Damit aber noch nicht genug: Friedensstörende Handlungen sind ausdrücklich verfassungswidrig. Was verfassungswidrig ist, steht außerhalb der Verfassung. Wenn aber alles, was den Frieden stört, außerhalb der Verfassung steht und ihr entgegengesetzt ist, so muss die Ordnung des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland vom Frieden her bestimmt sein. Sie muss als ein oberstes Bekenntnis das Friedensgebot in sich tragen. Der Grundwert »Frieden« des Grundgesetzes ist somit eine elementare Grundentscheidung für die gesamte Verfassung, welche die ganze Rechtsordnung überlagert bzw. der die einzelnen Verfassungsnormen untergeordnet sind. Diese Bindung an die Grundprinzipien der Verfassung gilt nicht nur für den Verfassungsinterpreten, sondern auch für den verfassungsändernden Gesetzgeber. Das Friedensgebot ist zweifelsfrei unantastbar. Frieden ist Norm auf Dauer.
Ergo: Deutschland war in diesem Sinne »normal« vor der Wiedervereinigung und ist es in diesem Sinne auch nach der Wiedervereinigung. Die gegenwärtig in Politik, Wissenschaft und Medien immer wieder benutzte Redewendung, Deutschland müsse nunmehr endlich normal werden, entbehrt insofern ihrer Grundlage…
Gerne wäre ich noch auf die anderen Regelungen des verfassungsrechtlichen Friedensgebotes, darunter insbesondere auch auf den Auftrag der Präambel des Grundgesetzes „dem Frieden zu dienen“, eingegangen. Eine Schlussfolgerung sei mir aber noch erlaubt: Wenn es richtig ist, dass Frieden und mit ihm das Friedensgebot unantastbare Wertentscheidungen und Leitzielbestimmungen des Grundgesetzes sind, so besitzt die Friedensforschung auch unabhängig von der allgemeinen Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG einen eigenen Verfassungsrang. Nach über 50 Jahren wird es Zeit, diesen positiv zu bestimmen und die hieraus resultierenden Konsequenzen und möglichen Schlussfolgerungen breit zu diskutieren. Zur Illustration: Warum nimmt die Bundesregierung alljährlich das Gutachten der so genannten »Fünf Weisen«, also ein Gutachten von Ökonomen entgegen (und finanziert es auch), nicht aber das Friedensgutachten der fünf führenden Friedensforschungseinrichtungen in Deutschland? Warum gibt es noch immer keinen friedens- und sicherheitspolitischen Expertenrat (Friedensrat) im Bundeskanzleramt? Warum hat die Friedensforschung keinen oder kaum Einfluss auf den Schulunterricht?
In der Tat: Diese und ähnliche Fragen und Überlegungen sind es, die unter dem Vorzeichen der »Normalität«“ diskutiert werden müssen. Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) wäre ein geeigneter Ort hierfür. Anders als vergleichbare oder ähnliche Einrichtungen ist diese Stiftung bewusst auf die Norm Frieden ausgerichtet. Ich darf dies so deutlich sagen, zum einen, weil ich maßgeblich Satzung und Stiftungsnamen mitgestalten durfte, zum anderen, weil ich doch hoffe, als langjähriger Leiter eines erfolgreich arbeitenden Institutes für Friedensforschung und Sicherheitspolitik sowie als Begründer des Baudissin-Fellowship-Programms für Offiziere unverdächtig zu sein, was die Notwendigkeit angeht, auch Konfliktforschung und sicherheitspolitische, ja selbst militärpolitische Forschung zu fördern.
Mit diesem Plädoyer an die Friedenswissenschaft, die eigenen normativen und auch verfassungsrechtlichen Grundlagen aufzuarbeiten und in ihren Konsequenzen breit zu diskutieren, lassen Sie mich nunmehr zum zweiten Teil kommen, der Zwischenbilanz der Aktivitäten der DSF nach einem Jahr.
Bilanz – ein Jahr DSF
Am 27. April 2001 trat der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) zu seiner konstituierenden Sitzung im historischen Friedenssaal des Rathauses der Stadt Osnabrück zusammen. Stiftungsratsmitglieder der mit einem Stiftungskapital von DM 50 Millionen ausgestatteten DSF sind acht Friedensforscherinnen und Friedensforscher, drei Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung…
Mit der Gründung der Deutschen Stiftung Friedensforschung wurde nach über zweijähriger Vorbereitungszeit die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Wiederaufnahme der „finanziellen Förderung der Friedensforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen“ umgesetzt. Ziel und Zweck der Deutschen Stiftung Friedensforschung ist es, die Friedensforschung in Deutschland dauerhaft zu stärken und gleichzeitig zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen. Ihren Stiftungszweck verwirklicht sie u.a. durch die Förderung von friedenswissenschaftlichen Forschungsvorhaben sowie durch die Förderung des friedenswissenschaftlichen Nachwuchses.
Bereits auf seiner konstituierenden Sitzung beschloss der Stiftungsrat als erste Fördermaßnahme im Grundsatz ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm. Der Stiftungsrat hofft, mit dem sehr detaillierten Programm Formen der nachhaltigen Stärkung und Förderung der Friedensforschung gefunden zu haben, die Dynamik über den Tag hinaus entwickeln. Das Konzept setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Positiv beschieden wurden Initiativen zur Förderung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudienganges »Friedens- und Konfliktforschung« an einer deutschen Hochschule, ferner Initiativen zur Förderung eines interdisziplinären und praxisorientierten Postgraduiertenstudienganges »Friedensforschung und Sicherheitspolitik«. Drittens wurde ein Doktorandenstipendienprogramm und viertens schließlich ein Postdoktorandenprogramm beschlossen. Strittig blieb vorläufig der fünfte Vorschlag, die Einrichtung einer Stiftungsprofessur »Friedensforschung und Naturwissenschaften«.
Bei seiner Entscheidung folgte der Stiftungsrat im Wesentlichen einer umfangreichen Vorlage des Gründungsvorstandes. Die Mitglieder des Gründungsvorstandes – Egon Bahr, Christiane Lammers und ich – gingen in dieser Vorlage in Anlehnung an eine Situations- und Defizitanalyse der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) davon aus, dass gegenwärtig in Deutschland in weiten Bereichen ein erheblicher Mangel an qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs herrscht (»Der Doktorandenmarkt ist leergefegt«). Dies galt nach unserer Meinung – angesichts der starken Beschneidung der Finanzmittel in den vergangenen Jahren nicht verwunderlich – auch und gerade für die Friedensforschung. Der Gründungsvorstand der DSF empfahl deshalb nachdrücklich, für einen überschaubaren Zeitraum die Nachwuchsförderung zur Priorität der Stiftung zu erheben.
Dieser Empfehlung folgend hat der Stiftungsrat in den vergangenen Monaten – nach vorausgegangenen öffentlichen Ausschreibungen – die Etablierung von drei Doktorandenbetreuungssystemen in Hamburg, Frankfurt und Marburg beschlossen. Genehmigt wurden u.a. für einen Zeitraum von vier Jahren vier mal zwei, insgesamt also 24 Doktorandenstipendien. Beschlossen wurde ferner ein umfangreiches Stipendienprogramm für den interdisziplinären Postgraduiertenstudiengang »Friedensforschung und Sicherheitspolitik«, der von der Universität Hamburg mit einem Master-Grad zertifiziert wird. Dieser Studiengang wird von rund einem Dutzend wissenschaftlicher Einrichtungen getragen, seine Förderung dient also gleichzeitig immer auch der synergetischen Vernetzung der Friedensforschung in Deutschland. Genehmigt wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu 15 Stipendien jährlich.
Öffentlich ausgeschrieben wurde mittlerweile auch das Vorhaben zur Förderung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Hauptfachstudienganges Friedensforschung. Unsere Vermutung war, dass sich drei bis vier Universitäten bewerben werden. Tatsächlich beworben haben sich erfreulicher weise acht Universitäten. Strittig geblieben war auf der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates – wie bereits erwähnt – der Vorschlag zur Einrichtung einer Stiftungsprofessur »Friedensforschung und Naturwissenschaften«. Auch hier hat sich der Stiftungsrat mittlerweile zu einem positiven Votum entschlossen. Auf der letzten Stiftungsratssitzung vor 14 Tagen wurde entschieden, eine öffentliche Ausschreibung vorzubereiten. Vorausgegangen war ein Symposion mit Anbietern und Nachfragern aus Wissenschaft und Praxis, die ein eindeutiges Bild über die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Stiftungsprofessur, ja sogar von mehreren solcher Stellen in Deutschland zeichneten.
Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die DSF in den wenigen Monaten ihres Bestehens allein mit ihrem Nachwuchsförderungsprogramm ein erhebliches Arbeitspensum vorgelegt hat. Bei dieser Einschätzung habe ich die vielen Grundlagenarbeiten, wie sie die Neugründung einer Stiftung mit sich bringt, zum Beispiel die Erstellung von Geschäftsordnung, Vergaberichtlinien, Formularen usw., noch gar nicht einmal berücksichtigt. Darüber hinaus meine ich, dass die DSF bereits heute, nur ein Jahr nach ihrer Gründung, bereits beginnt, strukturbildend zu wirken. Überlegungen an verschiedenen Universitäten, zum Beispiel entsprechende Studiengänge gegebenenfalls auch ohne Förderung einzurichten, sprechen für diese Aussage.
Aber mehr noch: Die Stiftung war in den vergangenen Monaten nicht nur im Bereich der Nachwuchsförderung aktiv. Sie hat mittlerweile auch zwei Runden der Forschungsförderung im engeren Sinne hinter sich.
Anträge an die DSF können zwei mal im Jahr gestellt werden. Im Jahr 2001 waren Antragstermine der 15. August und der 15. Dezember. Künftig wird der Sommertermin der 15. Juni sein.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 41 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 4,932 Mill. € an die DSF gestellt. Davon wurden 15 Anträge mit einem Volumen von 1,580 Mill. € positiv beschieden. Hinzu kamen 25 Anträge über sog. Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von 219.000 €. Von diesen wurden 19 Anträge mit einem Volumen von 125.000 € positiv beschieden. Insgesamt hat die DSF also bis April 2002 von 66 Anträgen mit einem Umfang von 5,142 Mill. € 34 Anträge mit einem Volumen von 1,705 Mill. € genehmigt. Die Entscheidung über die Anträge erfolgte im Übrigen auf der Grundlage von mindestens zwei externen Gutachten, manchmal sogar auf der Basis von drei oder vier Gutachten.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der genehmigten Projekte lagen bei Fragen der Rüstungskontrolle, der Konfliktprävention und -bearbeitung, ferner des Völkerrechts und bei Gender-Aspekten. Regional bezog sich die Mehrzahl der Anträge auf Europa, insbesondere den Balkan. Unter den Vorhaben finden sich eine Großkonferenz und acht Tagungen sowie im Rahmen der Durchführung der Forschungsprojekte 19 weitere Tagungen, Workshops und Lernwerkstätten. Gefördert wurden schließlich im Rahmen der Kleinprojekte acht Publikationen…
Mit der DSF besitzen Wissenschaft und Politik in Deutschland erstmals ein »Instrument«, Friedensforschung und friedenswissenschaftlichen Nachwuchs in konzentrierter Weise zu fördern. Allerdings ist das Stiftungskapital der DSF – gegenwärtig – noch immer sehr begrenzt.
Anmerkungen
1) Herzog, Roman: Demokratie als Friedensstrategie. Reden und Beiträge des Bundespräsidenten, herausgegeben von Dieter S. Lutz, Baden-Baden 1997, S. 184.
2) Vgl. dazu: Lutz, Dieter S.: Krieg und Frieden als Rechtsfrage im Parlamentarischen Rat 1948/49, Baden-Baden 1982.
Prof. Dr. Dr. Dieter S. Lutz ist Direktor des Hamburger Instituts für Friedens- und Sicherheitspolitik (IFSH).