Die NATO mit sechzig – reif für den Ruhestand

Die NATO mit sechzig – reif für den Ruhestand

von Reinhard Mutz

Mit sechzig denkt mancher schon mal an den Vorruhestand, die NATO denkt an ihre Zukunft. Hat sie denn eine? Waffenbündnisse pflegen zu zerfallen, sobald sich der Anlass erledigt hat, für den sie geschlossen wurden. Die NATO hingegen überlebt ihren Gründungszweck schon seit zwei Jahrzehnten. Während des Ost-West-Konflikts fungierte sie als Stützpfeiler der Machtbalance zweier sich gegenseitig in Schach haltender Ordnungssysteme. Natürlich schuf die monströse Abschreckungskonkurrenz keinen Frieden. Aber die Ära antagonistischer Blockkonfrontation kann sich als Minimalerfolg zugute halten, ohne Krieg geendet zu haben. Sicherheit im Sinne von Kriegsvermeidung ging auch auf das Konto der NATO.

Der Auftrag war dahin als der Epochenbruch von 1989/90 die weltpolitische Bühne umdekorierte, ohne Sowjetmacht, ohne Ostblock. Eine Militärallianz trotz verschwundenen Gegners? An die Auflösung der funktionslos gewordenen NATO verschwendete niemand einen Gedanken, gefragt war allein eine neue Rolle. Die Allerweltsformel der »Krisenbewältigung« trat an die Stelle der Bündnisverteidigung und Kriegsvermeidung degenerierte zu Kriegführung. Die Bilanz der bewaffneten Interventionen nimmt sich indessen bescheiden aus. Schon die Stationierungsdauer in den Zielländern spricht eine deutliche Sprache. In Afghanistan stehen alliierte Truppen seit sieben Jahren, im Kosovo seit zehn, in Bosnien seit 13 Jahren. Am Hindukusch verschlechtert sich die Sicherheitslage von Monat zu Monat. Auf dem Balkan hat das Bündnis mehr als Gewaltunterbindung nicht zustande gebracht. Bosnien und Kosovo sind Quasi-Protektorate, funktionierende Staatswesen sehen anders aus. Wird Krisenbewältigung nach NATO-Art am langfristigen Ziel des selbsttragenden Friedens gemessen, hat sich das militärische Instrument als stumpfes Schwert erwiesen.

Das illustriert einmal mehr der Straßburger Gipfel. Sein Topthema war die modifizierte Afghanistan-Strategie der neuen Administration in Washington. Der Ausbau der afghanischen Armee und Polizei soll forciert, der Mittelansatz für zivile Entwicklungsprojekte erhöht werden. Angekündigt wurde Gesprächsbereitschaft mit oppositionellen Kräften in den Provinzen (einschließlich moderater Taliban) und die Einbeziehung der Nachbarn Afghanistans in den politischen Dialog (einschließlich Iran). Das sind tatsächlich neue Töne, aber was können sie noch bewirken im achten Jahr eines festgefahrenen Krieges? Zumal sie einher gehen mit der weiteren Aufstockung amerikanischer Truppen – um 20.000 Soldaten in diesem und voraussichtlich 10.000 im nächsten Jahr. Zielstrebig nähert sich die NATO der Einsatzstärke von 100.000 Mann, mit der die Sowjetarmee zehn Jahre das Land besetzt hielt, ehe sie sich geschlagen zurückzog.

Die Aufständischen in Afghanistan eint nicht viel mehr als der Vorsatz, die Eindringlinge zu vertreiben. Die Anwesenheit fremder Machthaber ist ihnen Provokation genug. Die NATO kann diesen Krieg nicht gewinnen, wenn das Ziel darin besteht, umkämpfte Gebiete, aus denen der Gegner verdrängt wurde, dauerhaft unter Kontrolle zu bringen. Dazu würden 400.000 oder 500.000 Soldaten benötigt. Und selbst dann wäre der Erfolg nicht garantiert, wie sich Vietnam-Veteranen erinnern. Im Anti-Guerilla-Krieg gelten eigene Regeln. Er wird nicht gegen eine militärische Organisation geführt, sondern gegen eine ethnosoziale Struktur. Sie lässt sich weder zerschlagen noch aufreiben noch entwaffnen wie eine reguläre Armee. Derselbe Kämpfer, der nachts eine Patrouille angreift oder eine Sprengfalle legt, erscheint am nächsten Tag auf dem Dorfanger wieder als Bauer oder Hirte, im langen Gewand und ohne Kalaschnikoff. Von Sieg wäre zu sprechen, wenn er von sich aus die Waffe aus der Hand legt, freiwillig und endgültig. Das jedoch ist keine Frage der militärischen, sondern der politischen Stärke.

Woran krankt die Zukunft der NATO? Sie hat sich weit von ihrem Anspruch als Wertegemeinschaft entfernt. Im Gründungsvertrag steht, welche Werte das sind: Freiheit, Demokratie und ausdrücklich auch die Herrschaft des Rechts. Die bis heute gültige Bündnisstrategie, vor zehn Jahren mitten im Kosovokrieg beschlossen, ersetzt die Verpflichtung auf das Recht durch die Richtschnur des Interesses. Das internationale Recht ermächtigt aber weder Staaten noch Koalitionen, Interessen nach eigenem Gutdünken wahrzunehmen. Es deckt nicht die unbeschränkte Mittelwahl. Es billigt vor allem nicht den Einsatz von Waffengewalt nach freiem Ermessen.

Die Teilnehmer des Jubiläumsgipfels hätten die Charta der Vereinten Nationen zur Hand nehmen können und einmal den Nordatlantikvertrag dagegen halten, den sie vermutlich schon lange nicht mehr gelesen haben. Eine überraschende Feststellung wäre ihnen gewiss gewesen: Beide Dokumente sind aus dem gleichen Holz, sprechen dieselbe Sprache. Sie legen die Priorität auf die zivile vor der militärischen Konfliktlösung und binden das Überschreiten der Gewaltschwelle an strikte Bedingungen. In Zeiten globaler Terrordrohung – sei es durch Selbstmordtäter, sei es durch Schurkenstaaten – ein überholter Standpunkt, wenden Kritiker ein. Sie mögen sich umsehen in der Konfliktrealität von heute und fragen, ob der robuste Griff zu den Waffen die tückischen neuen Gewaltformen wirklich bezwingt oder nicht vielmehr erst schürt.

Reinhard Mutz war bis 2006 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg.

Auslaufmodell NATO?

Auslaufmodell NATO?

von Rolf Mützenich, Paul Schäfer, Herbert Wulf und Fabian Virchow

»Wissenschaft & Frieden« sprach Mitte Dezember in Berlin mit den beiden Bundestagsabgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) und Paul Schäfer (Die Linke) über Vergangenheit und Zukunft der NATO, das Verhältnis zu Russland und zur EU. Wir drucken die wichtigsten Teile im Folgenden ab:

W&F: Im Frühjahr jährt sich die Gründung der NATO zum sechzigsten Mal. Welche Bilanz ziehen Sie?

Schäfer: Dass die NATO im Kalten Krieg den Heißen Krieg verhindert habe, wie gelegentlich zu hören, ist eine kühne These. Denn mehr als einmal stand man am Rande des Abgrundes. Heute sind von dem gigantischen Rüstungswettlauf, den nicht zuletzt die NATO angeheizt hat, noch immer riesige Arsenale vorhanden. Da die NATO immer wieder auch Abrüstungsvorstöße, die es gab, eher abgeblockt hat, ist sie für mich für die Zeit bis 1989/90 ein Aufrüstungsbündnis. Nachdem ihr dann der Gegner abhanden gekommen ist, hat sie sich aber nicht aufgelöst, sondern umdefiniert und sieht sich jetzt dem neuen Auftrag »Krisenintervention in aller Welt« verpflichtet. Sie erhebt zwar den Anspruch, »Ordnung zu stiften«, verbreitet als exklusives Militärbündnis jedoch eher Unsicherheit. Insofern ist die Geschichte der NATO alles andere als eine Erfolgsbilanz.

Schließlich gab es historisch immer auch Alternativen zu solchen Militärbündnissen; und heute bedarf es noch deutlicher anderer Lösungen, die Vorrang für nichtmilitärische und zivile Konfliktbearbeitung und -vorbeugung vorsehen. Dem steht eine so starke Militärallianz im Wege.

Es sollte auch nicht vergessen werden, dass die NATO immer auch Instrument US-amerikanischer Interessenpolitik war, d.h. dazu genutzt wurde, die US-Dominanz innerhalb der westlichen Welt zu festigen. Auch das ist überholt. Was wir brauchen, ist ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Nationen und Staatengruppen, z.B. zwischen der EU und den G 77-Staaten, um im Rahmen gleichberechtigter Kooperation zur Lösung politischer Fragen zu kommen.

W&F: Herr Dr. Mützenich, teilen Sie diese Bewertung?

Mützenich: Ich sehe in der historischen Rückschau negative und positive Facetten. Die NATO ist ohne den Kalten Krieg nicht verstehbar. Wenn man an den so genannten Harmel-Bericht denkt, dann war das ein wichtiger und richtiger Ansatz, nämlich sich auch als politisches, eben nicht rein militärisches Bündnis zu verstehen. Und dieser Gedanke der Entspannungspolitik hat sich auch in der Politik europäischer Staaten widergespiegelt. Für die Gegenwart muss man sagen, dass die NATO in aktuellen Krisen kein Bündnis ist, das adäquat reagiert hat. Denken Sie an die Georgien-Krise, wo die NATO nicht in Lage war, den Konflikt durch neue Institutionen wie den »NATO-Russland-Rat« zu deeskalieren.

Das Auftreten Deutschlands in der NATO hing stark von den jeweiligen Regierungen ab; da war Adenauer sicherlich ganz anders als die sozialliberale Koalition oder die rot-grüne Bundesregierung. Für uns als Deutsche war es bisher wichtig zu versuchen, im Dialog mit den NATO-Partnern zur Vereinbarung internationaler Normen zu kommen.

W&F: Stichwort Aufrüstung. Gegenwärtig beobachten wir die Raketenabwehrstationierung der USA in Osteuropa. Spielt die NATO dort überhaupt eine Rolle, oder wird das im Alleingang von der US-Regierung entschieden? Umgekehrt: Spielt die NATO überhaupt noch eine Rolle bei der Rüstungskontrolle?

Schäfer: Hier sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Die USA setzen ihre Projekte durch – wie das Raketenabwehrprojekt bilateral mit Polen und Tschechien. Da wird zwar Widerspruch in NATO-Mitgliedsländern formuliert, der aber nur so verhalten vorgetragen wird, dass sich wenig ändert. Der stärkste Akteur zwingt die Anderen qua NATO-Mitgliedschaft zur Zurückhaltung bzw. Loyalität. Zum anderen wird das Missile Defense-Projekt indirekt und auch direkt dadurch unterstützt, dass die NATO als Militärbündnis Raketenabwehrsysteme entwickelt. Dann wird das Ganze doppelbödig. Bei den NATO-Programmen geht es ja nicht nur um Raketenabwehr für das »Gefechtsfeld«, sondern auch um komplementäre Installationen zu den US-Systemen.

Ich sehe nicht, dass die NATO als NATO derzeit einen Widerpart zu den USA bilden könnte. Ob sich entsprechendes in Zukunft entwickelt, also z.B. eine andere Bundesregierung der US-Politik entschiedener gegenübertritt, bleibt abzuwarten. Immerhin hat die NATO ja mit dem Konsensprinzip einen Mechanismus, der kleinen Ländern starkes Gewicht geben könnte. Ein Veto hat es aber wohl noch nie gegeben. Dazu ist das Übergewicht der USA – oft mit Großbritannien gemeinsam – zu stark. Ob und wann sich Europa als Kraftzentrum positionieren kann, bleibt abzuwarten.

Ob die NATO strukturell dafür geeignet ist, eine führende Rolle bei der Abrüstung zu spielen, bezweifle ich grundlegend. Notwendig sind neue Konsultationsmechanismen im Rahmen neu zu gestaltender transatlantischer Beziehungen, die von vornherein gleichberechtigter und auf zivile Politik orientiert sein müssen.

Es ist mit den Händen zu greifen, dass es bei der Rüstungskontrolle neue Debatten geben wird – nicht zuletzt mit Blick auf Obama. Aber, um nur ein Beispiel zu nennen, im NATO-Apparat hält man an der Zentralität der Kernwaffen fest. Das ist eben auch eine Militärstruktur mit ihrer Eigendynamik und großem Beharrungsvermögen. So eine Struktur ist nicht einfach in ein politisches Konsultationsgremium zu transformieren. Dazu bedarf es anderer Strukturen.

Mützenich: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, das der wichtigste Partner in der NATO – die USA – nach Ende des Kalten Krieges die Sinnkrise in der NATO mit provoziert hat, indem die Bündnispartner schlicht als »Koalition der Willigen« identifiziert wurden. Das hat der NATO viel mehr geschadet als Debatten über eine nuklearwaffenfreie Welt. Und dieses Auftreten findet seine Fortsetzung bei der Raketenstationierung, die komplett an der NATO vorbeigelaufen ist. Der stärkste NATO-Partner denkt am wenigsten in den Kategorien des Multilateralismus und des Dialogs. Dafür sollte die NATO aber auch stehen.

Nun wird es viel darauf ankommen, wie die neue US-Administration die NATO definieren wird: sie je nach Gusto als »Koalition der Willigen« begreifen oder auch als Mechanismus, um Konflikte innerhalb der NATO gar nicht erst entstehen zu lassen – was ja auch eine historische Funktion gewesen ist. Die Reaktionen auf die Krise in Georgien waren nicht gerade ermutigend in diesem Sinne, insbesondere wenn eine starke Fraktion in der NATO glaubt, gerade das Instrumentarium nicht nutzen zu wollen, das zur Deeskalation hätte beitragen können, den NATO-Russland-Rat.

Bezüglich der Raketenabwehr plädiere ich seit einiger Zeit für einen neuen ABM-Vertrag. Das würde bedeuten, die NATO nicht nur als Militärbündnis zu betrachten, sondern auch als zuständig für Abrüstung und Rüstungskontrolle. Entspannung ist hier ein wichtiges Stichwort. Da die Stationierung der Raketenabwehr vermutlich nicht mehr zu verhindern sein wird, geht es jetzt darum, stabilisierende Elemente einzuziehen. Ob das über die NATO, die OSZE oder auf Initiative einzelner Länder passiert, ist m.E. sekundär

W&F: Wo sehen Sie denn da Ihren Adressaten?

Mützenich: Das sind selbstverständlich in erster Linie die USA. Und dabei geht es nicht um die zehn Raketen in Polen, sondern um die ganze Bandbreite der Rüstungsprojekte – von Airborne-Lasern bis hin zur Weltraumrüstung. Die Aufforderung an die USA wäre: Wenn Ihr Raketenabwehr im Arsenal haben wollt, überlegt doch mal, ob dadurch nicht zusätzliche Konflikte provoziert werden, was ja im Falle Russlands zweifelsohne der Fall ist. Wenn es hingegen gelingt, die nukleare Rüstungskontrolle voranzutreiben, können wir ergänzende Verabredungen treffen, damit Russland die Raketenabwehr nicht als zusätzliches Sicherheitsdilemma begreift, sondern deren Begrenzung und Beteiligung anstrebt.

W&F: Ich höre da heraus, dass die entscheidende Größe das Verhältnis USA-Russland ist…

Mützenich: ja, für die nächsten 10 bis 20 Jahre gilt das definitiv. Wenn es um die Wiederbelebung der Rüstungskontrolle geht, dann muss dies vor allem zwischen den USA und Russland stattfinden, besonders hinsichtlich der Nuklearwaffen. China wird auch eine Rolle spielen, da es sich durch die Raketenabwehr evtl. stärker herausgefordert sieht als Russland. Aber die Initialzündung wird bei den USA und Russland liegen müssen.

W&F: Sind neben dem neuen Politik- Stil von der Obama-Administration auch substantielle Änderungen zu erwarten?

Schäfer: Ich erwarte Bewegung bei der nuklearen Abrüstung. Obama muss einen außenpolitischen Erfolg vorweisen, und auf diesem Gebiet halte ich das am ehesten für möglich. Und daraus ergeben sich eventuell Folgeaktivitäten. Für Deutschland wären zunächst der Abzug der Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe zu nennen. Ich habe allerdings Zweifel, ob Obama sich ansonsten mit dem Militärkomplex in den USA anlegen wird.

Ein zweiter Punkt ist sicherlich, dass Obama im Unterschied zur Bush-Administration auch mit Gegnern und Feinden sprechen wird. Das könnte ein Fenster für Lösungen öffnen – im Iran- wie im Nahost-Konflikt. Das sind kleine Hoffnungen, aber noch gibt es ja wenig Klarheit über die Politik, die die neue Administration einschlagen wird. Es bedarf in den USA des zivilgesellschaftlichen Drucks. Wenn die große Mobilisierung, die für den Wahlkampf Obamas kennzeichnend war, verebbt und Leute sagen, der »Heilsbringer« werde es schon richten, dann wird sich nicht viel verändern. In den USA muss diese Bewegung weiter aktiv sein, dann gibt es eine gewisse Hoffnung, dass es nicht nur bei Stilveränderungen bleibt.

Was die NATO betrifft, so werden wir diese – leider – noch eine Weile haben. Statt Bedeutungsverlust erlebt sie ja mit dem Zuwachs an Mitgliedern eher eine Bedeutungszunahme. Auch Deutschland wird das Bündnis nicht von heute auf morgen verlassen. Insofern ist es auch dringend notwendig, Forderungen an diese NATO zu stellen. Eine muss sein, dass sie sich selbst zurücknimmt, d.h. der Erweiterungskurs mit dem provokativen Element gegenüber Russland muss beendet werden. Es sind besondere Partnerschaften zu einzelnen Staaten denkbar, aber jeder weiß, dass eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine dieses Land spaltet und zu mehr Spannungen und Konfrontation führten wird.

W&F: Gilt das auch für eine eventuelle NATO-Mitgliedschaft Georgiens?

Schäfer: Natürlich, auch das. Keine weiteren Erweiterungsrunden. Zweitens: Die NATO muss ihr Referenzprojekt – Afghanistan – beenden. Drittens: Bezüglich der Funktionsbeschreibung der Allianz muss sie ihre Ambitionen als Weltpolizei aufzutreten aufgeben. Das gilt vor allem bei Energie- und Ressourcenfragen, für die UNO und OSZE zuständig sein sollen. Bei den Problemen, die es tatsächlich gibt – also aktuell z.B. die Freiheit der Meere –, ist das eben keine Aufgabe für eine exklusive Militärallianz.

Solange Deutschland also in diesem Bündnis ist, muss es aus meiner Sicht darum gehen, dort für Veränderungen zu kämpfen. Dieser Wechsel der Politik wäre ein erster Schritt, um die NATO generell zu überwinden. Die Auflösung dieses Militärblocks bleibt zumindest mittelfristiges Ziel. Ob dabei die Vorschläge des russischen Präsidenten Medwedjew bezüglich neuer Strukturen kollektiver Sicherheit in Europa helfen können, muss man sich im Einzelnen ansehen. Es geht um neue Aushandelungsprozesse – die alten Militärbündnisse sind dabei obsolet.

W&F: Stichwort Afghanistan. Statt das Projekt aufgeben, ist die Tendenz doch gerade gegenläufig. Die USA reduzieren die Truppenstärke im Irak und verstärken sie in Afghanistan…

Mützenich: Es ist noch nicht klar, wie die neue Administration hier auftreten wird. Ich glaube auch, dass mit der Obama-Administration einiges besser wird, aber ob es leichter wird für die Bündnispartner, das ist noch offen. Denn die strukturellen Aspekte einer weiteren US-Dominanz bleiben ja bestehen: Trotz Finanzkrise und wirtschaftlicher Probleme bleiben die USA ökonomisch stark genug, um Dominanz auszuüben. Im militärischen Bereich ist das völlig unbestritten – und es gibt ja eine Rückkehr zu außenpolitischen Traditionen der USA unter dem Begriff »Mission and Power«. M.a.W.: Wenn die USA glauben, zu bestimmten Mitteln greifen zu müssen, dann machen die das auch. Aber ich erwarte ein Mehr bei der »soft power«, d.h. es wird mehr Konsultation geben.

Ich habe die Äußerungen von Obama allerdings nicht so verstanden, dass er mit dem Abzug der Truppen aus dem Irak und der Verschiebung nach Afghanistan dort eine kurzfristige Lösung erwartet. Bedeutsam scheint mir, dass er die Situation in Afghanistan in einem breiteren Rahmen analysiert. Nicht zufällig spricht er ja auch von Pakistan, Iran, Russland, dann wären auch China und die zentralasiatischen Republiken zu nennen. Ohne deren Beteiligung wird es dort keine Lösung geben. Insofern geht es um mehr als um Verschiebung von Truppen. Und bei diesem Ansatz kann er auch mit Unterstützung aus Europa rechnen.

W&F: Wäre das fast eine Deeskalation, wenn es nicht nur militärisch gedacht ist?

Mützenich: Das ist meine Interpretation und Empfehlung an die, die mit Obama sprechen. Denn weder das Problem des Drogenexports oder das der Flüchtlinge ist ohne den Iran angemessen zu lösen; auch der Iran hat ja großes Interesse daran, die Drogenwege durch den Iran und zum Teil den Endverbleib im Iran zu reduzieren. Das weiß man inzwischen auch in den USA.

W&F: Ist das wirklich noch ein Thema der NATO?

Mützenich: Das ist keine rein militärische Perspektive. Insofern gibt es aufgeregte Debatten in der NATO – dort machen sich Manche Sorgen über ein solch breiteres Konzept, in dem die NATO nicht mehr der entscheidende Akteur ist.

Schäfer: Noch einmal zurück zu Obama und Afghanistan: Er wird versuchen, eine differenziertere Strategie zu entwickeln. Das schließt – zumindest vorübergehend – eine Aufstockung der Truppen ein. Außerdem eine Umsetzung dessen, was man aus dem Irak-Konflikt glaubt gelernt zu haben, nämlich auf einzelne Stämme zuzugehen und diese einzubinden. Es gibt auch Signale, dass man Kontakte zu den Taliban und Neotaliban nicht grundsätzlich ausschließt und prinzipiell auch nicht gegen eine Verhandlungslösung wäre. Die Frage ist, ob es so funktioniert. Ich bin skeptisch, denn im Irak konnte man den Sunniten beispringen, die im Gegenzug die terroristischen Anschläge beendeten. Was man aus Afghanistan hört von der Umsetzung dieser Taktik – ohne hier eine Gesamtbewertung zu machen –, ist, dass verschiedene Stämme tagsüber friedlich sind, aber nachts doch die Taliban unterstützen. Grundsätzlich geht es aber um die Frage, ob »mehr Militär« und »mehr Aufbauhilfe« zusammengeht oder nicht. Ich bin überzeugt, es funktioniert nicht. Schließlich: Eine Verhandlungslösung, die die verschiedenen Akteure berücksichtigen muss, hat als conditio sine qua non den Abzug der NATO-Truppen. Ist man dazu bereit? Bei Referenzprojekten spielen auch Prestigefragen eine Rolle. Man glaubt, dort siegen zu müssen, aber man kann dort nicht siegen.

W&F: Die Weichen stehen dort ja eher in die andere Richtung. Die Ankündigung Obamas hinsichtlich der Truppenaufstockung, aber auch die Politik der Bundesregierung, mit der das militärische Element gestärkt wird. Das ist keine optimistische Aussicht…

Schäfer: Wie bereits gesagt, diese »Doppelstrategie«, die zudem im Bereich der Diplomatie eher zurückhaltend agiert, halte ich für das falsche Konzept.

Mützenich: Das stimmt ja so nicht, wir treten ja im Süden nicht auf, sondern bleiben im Norden und in Kabul. Wir haben aufgestockt; die Höchstgrenze ist angehoben worden, weil die Zahl der deutschen Soldaten zu knapp war. Entscheidend ist doch, wie werden wir mit der neuen Administration ein gemeinsames Konzept für Afghanistan diskutieren. Das ging mit der Bush-Administration nicht – das haben wir ja versucht. Innerhalb der NATO hat das keine Rolle gespielt. Dort wird bislang vorwiegend in militärischen Dimensionen gedacht. Es geht aber darum, auch dort eine politische Diskussion zu initiieren: Wie bauen wir stabile internationale Systeme mit Russland gemeinsam? Und das wird nicht vom Parlament bestimmt werden, sondern in den NATO-Gremien.

W&F: Kommen wir zur Konkurrenz zwischen der NATO und der EU in Bezug auf das, was in den letzten Jahren innerhalb der EU unter dem Stichwort »Krisenintervention« – einschließlich der militärischen Komponente – passiert ist. Sehen Sie das als Konkurrenzverhältnis an, oder ist das eine Art Arbeitsteilung, die funktioniert?

Mützenich: Nein, mit Sicherheit ist das keine Arbeitsteilung, denn das würde voraussetzen, dass man über die Übernahme der Hauptarbeit eine Verständigung erzielt. Ich sehe keine Debatte zwischen den beiden Instanzen, die darauf hindeutet, dass man sich abspricht. Aber man fordert sich gegenseitig heraus. Die französische Ratspräsidentschaft war zwischen den beiden Optionen hin- und hergerissen: Einerseits wollte man sich den USA als neuer Partner in der NATO anbieten und andererseits legte Paris nach wie vor eine starke Betonung auf die Stärkung des europäischen Pfeilers. Ich habe nichts dagegen, wenn die EU mit ihren Möglichkeiten zu einer Stabilisierung beiträgt. Wenn man sich UNIFIL, also das Engagement vor der libanesischen Küste anschaut, dann ist das eine EU-geführte Mission. Auch »Atalanta« ist eine europäische Mission. Das ist aber keine Ergänzung, sondern ein Stellungsspiel, um sich Legitimation zu verschaffen und das wird in der EU weiterhin eine Rolle spielen. Immerhin ist es der EU zumindest gelungen, bei der Libanonkrise eine brüchige Waffenruhe mit abzusichern, aber auch neue politische Elemente einzubringen, z.B. die Aktivität Steinmeiers in Syrien oder die Intensivierung des französischen Engaments im Verhältnis Syrien-Libanon. Das verstehe ich unter vorausschauender Sicherheitspolitik: Die Stärkung der politischen Elemente, um eine langfristige Stabilisierung zu erreichen. Bei UNIFIL ist das gelungen, bei »Atalanta« werden wir es vermutlich kaum schaffen, zu einer Befriedung in Somalia beizutragen, aber wir haben zur Zeit kein anderes Instrument.

W&F: Aber führt die EU-Politik nicht dazu, dass die EU stärker in eine militärische Rolle hineinwächst und dieselben Truppen einmal bei der NATO, ein anderes Mal bei der EU eingeplant werden? Wenn die Bedeutung der NATO deutlich reduziert wird: Sollte man das nicht auch als Politik formulieren?

Mützenich: Für mich kommt es darauf an, wie das Ergebnis aussieht. Und da spielt derzeit die europäische Politik eine bessere Rolle. Wenn das für die NATO ein Ansporn ist, habe ich nichts dagegen.

W&F: Aber wird das nicht zu Konflikten führen, wenn NATO, EU und eventuell noch die UNO Ansprüche auf dieselben Truppenverbände erheben?

Mützenich: Das werden wir sehen; bisher wurden keine entsprechenden Ansprüche erhoben. Entscheidend bleibt, ob man mit den USA zu gemeinsamen Absprachen kommt und das sich das Verhältnis zu Russland nicht verschlechtert. Und da ist die Frage, ob das im Rahmen des EU-Partnerschaftsabkommens verhandelt wird oder ob die russische Administraion ein größeres Interesse hat, auch wieder mit der NATO enger zu kooperieren.

Schäfer: Ich sehe das als Konkurrenz zwischen zwei Machtzentren, die um Einfluss rivalisieren. Und diese Konkurrenz befördert Militarismus: Die EU hat »Battle Groups« gebildet, dann haben die USA nachgezogen. Auch bei der Piraterie-Mission wird die NATO nachziehen. Dann geht es darum, sich möglichst stark in bestimmten Gegenden zu präsentieren, um als Ordnungsmacht registriert zu werden. Dass es die Rivalität gibt, macht die Welt unsicherer. Eine positive Konkurrenz könnte darin bestehen, auf zivile Formen der Konfliktlösung zu setzen, um Ungleichgewichte in der Welt zu beseitigen. Die bestehende Rivalität macht die Welt hingegen unsicherer. Die Gefahr direkter Konfrontation sehe ich auf absehbare Zeit nicht, wohl aber einen militärgestützten Wettlauf, wer wo das Sagen hat.

Allerdings ist bei der EU diese Orientierung auf eine eigenständige Militärmacht noch nicht vollständig durchgesetzt, weil nicht alle Hauptakteure auf einen Nenner kommen. Frankreichs Politik wechselt, England hat seine besonderen Beziehungen zu den USA und blockiert daher zuviel Eigenständigkeit, und die osteuropäischen Staaten sind eher im Schlepptau der USA – noch. Eine Supermacht EU ist noch nicht am Horizont zu sehen, auch wenn die Weichen gestellt sind. Das ist alles andere als erquicklich, denn wenn solche Instrumente erst einmal da sind, dann ist man auch geneigt, sie einzusetzen.

Bei der Diskussion um die Euro-Armee wäre eine andere Perspektive notwendig: Man tut die Militärarsenale zum Zwecke der Verteidigung zusammen und könnte dann etwa 4/5 der derzeit etwa 1,8 Millionen Soldaten nach Hause schicken. Gegen wen oder was braucht die EU soviel Militär? Ein Bruchteil davon wäre für die Verteidigung gegen Restrisiken ausreichend. Aber die offizielle Richtung ist eine andere. Und da ist es höchste Zeit, Stopp zu sagen.

Mützenich: Mit Paul Schäfer kann man über Konzepte wie eine europäische Armee konstruktiv diskutieren. Innerhalb Europas ließe sich auf viele militärische Kapazitäten verzichten, aber angesichts des Privilegs des Parlamentsvorbehalts kann es m.E. eine europäische Armee erst geben, wenn das Europaparlament auch einen solchen hätte. Ein solcher demokratischer Aspekt muss auch bei der Frage der europäischen Armee mitdiskutiert werden.

W&F: … zumal das Europaparlament deutlich weniger Rechte hat als der Bundestag. Eine kurze wertende Bilanz zum Abschluss…

Mützenich: Für mich hängt die Bilanz davon ab, wie sich die NATO bei zukünftigen Herausforderungen definiert: nur als Militärbündnis oder auch als entspannungspolitischer Akteur. Was wollen die Mitgliedsländer? Ich halte die NATO langfristig für verzichtbar, aber deren Auflösung steht nicht auf der Tagesordnung. Innerhalb der EU muss die Sicherheitsstrategie neu justiert werden, was die zivilen Elemente betrifft. Dann müssen wir über Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sprechen und nach der europäischen Debatte mit den USA prüfen, was gemeinsam zu machen ist.

Schäfer: Die NATO steht für eine Dominanz der USA, für die tendenzielle Konfrontation mit Russland, für 2/3 der Militärausgaben der Welt und für den Anspruch, als »Sicherheitsdienstleister« die Weltprobleme an der UNO vorbei lösen zu wollen. Damit jedoch werden UNO und OSZE geschwächt und ausgehebelt. Meines Erachtens ist die NATO ein Auslaufmodell und wir müssen uns Schritte zu ihrer Überwindung überlegen. Dazu könnte gehören, die NATO in der alten Funktion der Verteidigung zu stärken und sie um den Aspekt der Interventionsfähigkeit zu reduzieren. Dann gäbe es auch keine Rechtfertigung mehr für diese enormen Rüstungsausgaben. Bei Blauhelm-Einsätzen ist die NATO ohnehin nicht beteiligt. Wenn also diskutiert wird, wie Krisen künftig bewältigt werden können, so ist auf Beiträge der NATO gut zu verzichten.

W&F: Eingangs ist auf die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements in den USA hingewiesen worden. Im April wird die Feier zum NATO-Jubiläum von Protesten begleitet werden. Kann die Zivilgesellschaft auch in Deutschland eine Rolle spielen, um Einfluss zugunsten friedenspolitischer Umsteuerung zu nehmen?

Schäfer: Das wird auch auf die Zahl der Protestierenden ankommen. Bei den Protesten gegen den G-8 Gipfel ist es ja gelungen, kritisch zu thematisieren, wieso sich die G 8 anmaßen, die Weltgeschicke zu lenken. Insofern können Proteste gegen das NATO-Treffen, die wir unterstützen, einen Nachdenkprozess anstoßen, wenn sie vernünftig angelegt sind.

Mützenich: Ja, auch die Zivilgesellschaft ist ein Akteur in der Sicherheitspolitik, denn sie prägt sowohl Rüstungskontrolldebatten mit, ist aber auch bei humanitärer Hilfe maßgeblich beteiligt. Allerdings sollten Engagement und kritische, aufgeklärte Debatte nicht nur stattfinden, wenn sich die NATO zum Jubiläum versammelt, sondern dauerhaft sein.

Für W&F wurde das Gespräch von Herbert Wulf und Fabian Virchow geführt.

Frankreich: Zurück in die NATO?

Frankreich: Zurück in die NATO?

Das französische Verteidigungsweißbuch 2008

von Werner Ruf

Das neue französische Weißbuch zur Verteidigung erschien im Juni 2008, wenige Tage vor der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Frankreich. Das letzte war vor 14 Jahren 1994 – zeitgleich mit dem vorletzten deutschen – erschienen. Auf dem NATO-Gipfel in Bukarest Anfang April 2008 hatte Staatspräsident Sarkozy die Rückkehr Frankreichs in die militärische Integration der NATO ankündigt und damit für Überraschung, aber auch Skepsis gesorgt:1 Vollzog Sarkozy die Abkehr vom Gaullismus?

Das neue Weißbuch2 wurde deshalb mit großer Spannung erwartet. Wie sehr es von der Autorität des Staatspräsidenten geprägt war, betonte dieser in seinem pompös-egozentrischen Vorwort: „Als Oberkommandierender der Streitkräfte, Garant der Verteidigung der vitalen und strategischen Interessen unseres Landes trage ich die Verantwortung für die Wahl der Strategie und der Mittel, die Frankreich braucht …“ In der Lageanalyse des Weißbuchs wird der relative Niedergang westlicher Macht und eine mögliche Verlagerung des Schwerpunkts der internationalen Politik nach Asien konstatiert; die aus der „Rückseite der Globalisierung“ resultierenden „neuen Risiken“ werden benannt und – ob Klima, Finanzmärkte oder Proliferation – versicherheitlicht und damit zum Gegenstand (auch) militärischer Konfliktbearbeitung gemacht. Das System der Vereinten Nationen wird als in zunehmendem Maße zerbrechlich diagnostiziert, auch mangele es ihm an Repräsentativität. Russland wird für neue Spannungen in Europa verantwortlich gemacht, weil es „Schwierigkeiten zu haben scheint, die politischen Entwicklungen in Rechnung zu stellen, die seit dem Ende des Warschauer Vertrages eingetreten sind …“ (S.37). Gerade deshalb sei es wichtig, die Kooperation mit Russland zu verstärken, haben doch Russland und die EU gleiche Interessen: Die Stabilisierung Afghanistans, den Kampf gegen den Terrorismus und die Unterbrechung des iranischen Nuklearprogramms.

Ein großer Krisenbogen spannt sich von Atlantik zum Indischen Ozean, in dessen Mitte die von Frankreich als zentral betrachteten Krisenherde liegen: Der Nahe Osten, Afghanistan, Afrika – und die Armut. Das subsaharische Afrika mit seinen früheren französischen Kolonien nimmt großen Raum ein. Hier ist das Wachstum des Pro-Kopf-Einkommens extrem schwach, begleitet von einer hohen Geburtenrate, gefolgt vom massiven Anwachsen städtischer Slums, Nahrungsmittelmangel, der noch verschärft wird durch die Folgen des Klimawandels, Krankheiten wie Malaria und AIDS, ineffiziente staatliche Strukturen und die Ausweitung rechtsfreier Räume. Damit habe diese Situation direkte Auswirkungen auf die Sicherheit Frankreichs – und es folgt der Katalog versicherheitlichter Risiken: Kriminelle Netzwerke, illegale Einwanderung, Waffen- und Drogenhandel, Geldwäsche und religiöse Radikalisierung in muslimischen Gebieten. Demgegenüber stehen die Reichtümer Afrikas, die lebenswichtig seien für die Weltwirtschaft und zum Anziehungspunkt für die asiatischen Mächte würden. Für den Kontinent wird eine gesamteuropäische Strategie eingefordert, geht es doch um den „Zugang … zu den Ressourcen“ (S.45).

Das nächste Sorgenkind ist der Maghreb, ein Raum voller „Risken und Hoffnungen“ (S 47f). Neue Akteure sind präsent, insbesondere die USA und China. Die „neuen Bedrohungen“ (menaces) liegen auch hier geballt vor, wie insbesondere Arbeitslosigkeit, defizitäre Bildungssysteme, ökologische Zerstörung, wilde Urbanisierung, Wassermangel, Bevölkerungswachstum, illegale Migration, und die Präsenz von al qa’eda.3 Daher seien in erster Linie Frankreich und die EU gefordert, sich dauerhaft und nachhaltig politisch zu engagieren. Frankreich habe folgende Aufgaben (S.65ff):

Die Prävention, die nicht näher erläutert wird, muss darauf zielen, Gefahren abzuwenden oder einzuschränken, die direkt das französische Territorium bedrohen, Martinique, La Réunion und Neukaledonien einbezogen.

Die nukleare Abschreckung bleibt Grundlage der französischen Strategie und letzte Garantie der nationalen Sicherheit und Unabhängigkeit. Allein durch ihre Existenz trägt sie auch zur Sicherheit Europas bei.

Die Protektion muss schützen vor terroristischen Attacken wie vor feindlichen Angriffen etwa mit Massenvernichtungswaffen, aber auch vor technischen oder Naturkatastrophen.

Die Intervention, insbesondere außerhalb des nationalen Territoriums, bleibt die wesentliche Aktionsform der Streitkräfte. „Die Fähigkeit zur Intervention muss unsere strategischen Interessen garantieren und die Wahrnehmung unserer internationalen Verantwortung sicherstellen … Meistens wird die Intervention in einem multilateralen Rahmen stattfinden.“ (S.72).

Der zweite Teil des Weißbuchs widmet sich der »Europäischen und internationalen Zielsetzung Frankreichs«. Hier wird an erster und herausragender Stelle die EU als Akteur der internationalen Sicherheit genannt. Hervorgehoben werden die mittlerweile siebzehn zivilen und militärischen Operationen der EU im Ausland, die die zunehmende Macht der EU spiegeln (S.82), verwiesen wird auf die im Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie und es wird die Erstellung eines europäischen Verteidigungsweißbuchs eingefordert. Erst danach wird das Verhältnis zur NATO thematisiert (S.99ff): Zwar seien EU und NATO (auf gleicher Ebene) notwendig für die Sicherheit Frankreichs, aber die NATO müsse erneuert werden:

Wirkliche Konzertation zwischen NATO und EU.

Gleichheit und Respekt der Entscheidungsautonomie beider Organisationen.

Einen Sicherheitsvertrag zwischen NATO und EU vor allem zum Austausch sicherheitsrelevanter Informationen.

Einen garantierten Zugang der EU zu den Planungskapazitäten der NATO mit dem Ziel, diese wirksam für die militärische Planung europäischer Operationen nutzen zu können.

Die Verfügbarkeit von Fähigkeiten der NATO für EU-geführte Krisenoperationen..

Zwar verweist das Weißbuch auf die Gültigkeit des Artikels 5 des NATO-Vertrags (Beistandspflicht), stellt aber fest: „Auf der Grundlage der Komplementarität und der Entscheidungsfreiheit beider Organisationen beabsichtigt Frankreich, das Europa der Verteidigung zu stärken und sich aktiv an einer dynamischen Erneuerung der NATO zu beteiligen.“4 (S.102) Aber: „Keine französische Einheit wird in Friedenszeiten dauerhaft unter NATO-Kommando gestellt werden.“ (S.110). Zugleich wird festgestellt, dass sich Frankreich auf keinen Fall an der nuklearen Planungsgruppe beteiligen wird. Hier spricht Sarkozy als Gaullist. Wie die Rechnung aufgehen soll, dass eine Rückkehr Frankreichs in die NATO zugleich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU stärken soll, bleibt ein Rätsel.

Kontinuität zeigt das Weißbuch im militärischen Engagement Frankreichs im Bezug auf seine ehemaligen Kolonien: Sämtliche bilateralen Verträge mit afrikanischen und anderen überseeischen Staaten werden aufgezählt, die strategische Bedeutung des Mittelmeers für Europa wieder und wieder betont. Zusammenfassend könnte festgestellt werden: Im Westen nichts Neues – es sei denn die permanente Betonung der EU als zentralem Akteur. Dies allerdings entspricht nicht nur politischen Zielvorstellungen, sondern auch der Notwendigkeit, die ambitiösen französischen Vorstellungen zumindest kostenneutral weiter zu entwickeln. Die Verstärkung der EU-Integration und die mehrfach erhobenen Forderungen nach einer Intensivierung der Rüstungskooperation machen dies deutlich. Zum Schluss folgt eine detaillierte Darstellung des zukünftigen Streitkräfte- und Ausrüstungsbedarfs.

Insgesamt wirkt dieses Weißbuch wie ein Nachgesang auf die verflossenen Zeiten des französischen Imperiums, das seine Großmachtrolle nun im Verbund mit einer militarisierten EU zumindest auf dem derzeitigen Stand zu wahren versucht. Zugleich wird jedoch rationalisiert: Binnen sieben Jahren soll der Personalbestand der Armee um 54.000 Mann (das ist fast ein Fünftel des derzeitigen Personals oder 20 Regimenter) reduziert werden, die Schließung von 83 Militärstandorten, darunter eine Marinebasis, steht bevor. Die jährlich eingesparten 2 Mrd. Euro sollen in neue Militärtechnologien investiert werden.

Aufstand im Militär?

In den Streitkräften sorgte das Weißbuch für gewaltige Unruhe und führte zu einem unerhörten Akt der Insubordination: Unter dem Pseudonym »Surcouf«5 veröffentlichte eine Gruppe hochrangiger Offiziere in der konservativen Tageszeitung »Le Figaro« am 18. Juni 2008 eine beißende Kritik, von der vermutet wurde, dass sie gar aus der Feder des Stabschefs der Streitkräfte, General Georgelin, selbst stammen könnte.6 Dieser wurde umgehend für den nächsten Tag ins Elysée bestellt. Der militärische Geheimdienst wurde angewiesen, die Autoren ausfindig zu machen.

Die Kritik der hohen Militärs beginnt mit einer gnadenlosen Abrechnung mit der Rüstungsindustrie: Deren Lobby habe Ausrüstungsprogramme durchgesetzt, die nichts mit den realen Bedürfnissen für die Einsätze zu tun hätten; die Politik habe dem Generalstab verboten (!), eine Kapazitätsstudie durchzuführen, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, weshalb die Verteidigungsplanung sich mehr nach den Interessen der Industrie als nach den militärischen Notwendigkeiten gerichtet und gewaltige Ausgaben bei operationell geringem Nutzen verursacht habe. Entscheidungen über Beschaffungsprogramme blieben undurchsichtig.

Die Autoren beklagen den Mangel politisch-militärischer Kriterien für die zahlreichen Einsätze der jüngsten Vergangenheit, die zu einem Gießkannenprinzip beim Einsatz und zur „Verhaltensweise einer Schafherde“ (logique moutonnière) nach dem Motto „Wir müssen dabei sein“ geführt habe. Die Interventionsgründe seien undurchsichtig geblieben, es habe keine parlamentarischen Debatten gegeben, Entscheidungen seien im engsten Kreise des Präsidenten getroffen worden, wo die „Verhaltensweisen des Hofes“ eine nüchterne Analyse verhindert hätten.

Beklagt wird die Unter-Repräsentanz der Militärs bei der Erarbeitung des Weißbuchs, was zu offenkundig unrealistischen Schlussfolgerungen geführt habe. Kurzum, das Weißbuch sei „defizitär“, „charakterisiert durch Amateurhaftigkeit“, es sei in vierfacher Hinsicht inkohärent:

Während die Krisenhaftigkeit weltweit steige, reduzierten Frankreich (und Europa) ihre Verteidigungsanstrengungen.

Die neuen Kriege seien meist Bürgerkriege, daraus werde aber nicht auf die Notwendigkeit einer Verstärkung des Heeres und der Erhöhung der Luft- und Transportkapazitäten geschlossen, ja, der Bau eines zweiten Flugzeugträgers werde verschoben. Was über Satellitensysteme und ein integriertes Weltraumkommando gesagt werde, verweise auf „Spielzeug“. Es sei „ein Schwindel, diese Ergebnisse als einen Fortschritt in der Effizienz des militärischen Instruments zu bezeichnen.“

Der Staatspräsident wolle mit geschwächten militärischen Kapazitäten in die NATO zurückkehren, dort bringe er aber kein Gewicht ein, sondern fordere nur Posten. Frankreich behaupte, eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik machen zu wollen, überlasse aber den Briten die militärische Führung in Europa, wo diese doch nur besondere Beziehungen zu den USA pflegten: „Frankreich wird hinfort in der italienischen Liga spielen.“

Frankreich schwäche durch die Sparpläne sein Netz von Militärbasen in Afrika, und dies zu einem Zeitpunkt, wo die USA es in mehr als einem Jahr nicht geschafft haben, ein afrikanisches Land zu finden, das ihr geplantes Oberkommando für Africom aufnimmt.7

So geraten die vorgesehenen Strukturveränderungen zu einer „Täuschung“: „Im besten Falle sind wir besser informiert, aber wir können weniger handeln. Die militärischen Zielvorstellungen Frankreichs hätten besser definiert werden müssen, auch seine geostrategischen Prioritäten … die Wirklichkeit einer eindeutigen militärischen Deklassierung unseres Landes in einer Welt, die viel gefährlicher ist als gestern, kann nicht verborgen werden.“

Der Oberkommandierende und »seine« Armee.

Des Ärgers nicht genug: Das gespannte Verhältnis zwischen dem Militär und dem Staatspräsidenten wurde noch akut verschärft durch einen schweren Zwischenfall: Bei der öffentlichen Simulation einer Geiselnahme durch das 3. Fallschirmjägerregiment der Marineinfanterie in Carcassonne schoss ein Soldat mit scharfer Munition in die Zuschauermenge, verletzte 17 Personen, vier davon schwer, darunter zwei Kinder.8 Wieso das Gewehr nicht – wie vorgeschrieben – mit Platzpatronen geladen war, konnte nicht geklärt werden. Der herbei geeilte Staatspräsident zeigte auf die versammelten Offiziere, darunter den Stabschef des Heeres, und rief: „Ihr seit alle Amateure, keine Profis!“ Der Stabschef, General Cuche, erklärte tags darauf seinen Rücktritt. Die Presse spekulierte darüber, ob dieser auch im Zusammenhang mit der Kritik am Weißbuch stehe.9

Wie auch immer: Dass die drastische Kürzung des Militärhaushalts, die gewaltige Reduzierung der Truppe im Militär zu Unzufriedenheit führen musste, ist verständlich. Die aggressive Reaktion des Staatoberhaupts und Oberkommandierenden gegenüber dem Militär als Ganzes wegen des Zwischenfalls in Carcassonne kann nur als Resultat lange aufgestauter Spannungen zwischen beiden verstanden werden. Der Moral der Truppe, die sich von Tschad bis Afghanistan in zahlreichen Auslandseinsätzen befindet, werden sie nicht förderlich sein – und dies umso weniger, als die Führung den politischen Sinn dieser Einsätze bezweifelt! So gerät die Truppe zum Gegenteil dessen, was der Präsident von ihr erhofft: Sie zur Symbolfigur des verblassenden Ruhmes der Grande Nation zu machen, um damit politisches Gewicht zu gewinnen. Dahinter liegt wenig tragfähiges politisches Kalkül: In der EU fordert Sarkozy die weitere Militarisierung und eine Führungsrolle Frankreichs – die Finanzierung weiterer Interventionen sollen wohl die Partner tragen. Und vielleicht überrascht er ja die Weltöffentlichkeit bei den Feierlichkeiten zum 60. Gründungstag der NATO in Straßburg tatsächlich mit der Rückkehr in deren Schoß der NATO, wo dann, sollte es dazu kommen, die französischen Offiziere fürchten müssen, an den Katzentisch gesetzt zu werden. Während der Präsident die Armee propagandistisch für sein Geltungsbedürfnis benutzt und zugleich ihren Bestand dezimiert, fürchtet diese um ihre privilegierte Stellung als Hüterin der »Ehre der Grande Nation« Beide Diskurse lenken durch wechselseitige Schuldzuweisung von der Tatsache ab, dass die Rolle Frankreichs als Großmacht ein Ende gefunden hat.

Anmerkungen

1) Kempin, Ronja: Frankreich und die Annäherung von NATO und EU. Optionen der EU-Ratspräsidentschaft. In: SWP aktuell 34m April 2008.

2) République Française: Défense et Sécurité Nationale. Le Livre Blanc, La Documentation Française, Paris, Juni 2008. Hier zitiert nach Online-Fassung. http://www.defense.gouv.fr/livre_blanc/les_conclusions__1/le_livre_blanc_l_integrale/le_livre_blanc_l_integrale__1 [14-11-08]. Das Weißbuch selbst ist in zwei Teile gegliedert. Ihm folgt ein zweiter Band, der die Debatten wiedergibt.

3) Die von den ehemaligen Bewaffneten Islamischen Gruppen (GIA) abgespaltene Salafitische Gruppe für Predigt und Kampf (GSPC) hat vor knapp zwei Jahren erklärt, dass sie sich al qa’eda angeschlossen habe. Dies hat für große Aufmerksamkeit und Publizität der Gruppe gesorgt. Die Gruppe selbst, der immer wieder spektakuläre Anschläge zugeschrieben werden, gilt allerdings als eine Gruppe, die vom algerischen Geheimdienst unterwandert und teilweise gesteuert ist. Vgl. u.a.: Ruf, Werner: Africom – Der Griff der USA nach Afrika; in: utopie kreativ Nr. 216, Okt. 2008, S.883 – 892.

4) Übersetzungen aus dem Französischen (W. R.).

5) Es ist nicht ganz klar, was mit diesem Pseudonym gemeint ist: Robert Surcouf war während der Revolutionskriege und der Kontinentalsperre der wohl erfolgreichste Korsar Frankreichs im Kampf gegen die britische Handelsflotte. Die Rue Surcouf in Paris führt zum Invalidendom; der prominenten Begräbnisstätte hoher französischer Offiziere …

6) So die gewöhnlich außerordentlich gut informierte satirische Wochenzeitung »Le Canard Enchainé« am 25. Juni 2008.

7) Vgl. Verweis in Fußnote 3.

8) http://www.rmc.fr/edito/info/54443/17-blesses-lors-dun-exercice-militaire-ouvert-au-public/ [14-11-08].

9) Beispielsweise in »Le Monde« 03.07.2008.

Prof. em. Dr. Werner Ruf lehrte von 1982 bis 2003 Internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik an der Universität Kassel.

Krisenkarussell: Russland und die NATO

Krisenkarussell: Russland und die NATO

von Matthias Dembinski und Hans-Joachim Spanger

Der Krieg im Kaukasus im August 2008 hat die Frage nach dem Verhältnis zwischen Russland und der Nordatlantischen Allianz mit neuer Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt. Er unterstrich, dass die Gestaltung der Beziehungen zu Russland die zentrale Aufgabe der NATO bleibt und dass deren Bewältigung auch über ihre eigene Gestalt entscheidet.

Bisher hat sich die NATO dieser Aufgabe weitgehend entzogen. Statt dem Verhältnis zu Russland die beanspruchte »strategische« Qualität zu verleihen, hat sie es lediglich verwaltet und – mehr noch – Russland im Sinne einer vagen »Risikovorsorge« präventiv eingedämmt. Für diese Haltung tragen die USA als Führungsmacht der Allianz die Hauptverantwortung. Russland, so die bis in die jüngste Zeit gehegte Einschätzung Washingtons, sei zu schwach und unbedeutend, Rücksichtnahme auf seine Interessen angesichts der amerikanischen Machtfülle daher nicht angezeigt. Zudem widersprach Russlands innenpolitische Entwicklung der amerikanischen Vision eines Siegeszugs der Demokratie, der mit den farbigen Revolutionen in Tiflis, Kiew und Bischkek zu einer neuen Welle anzusetzen schien. Und in dem Maße, in dem sich unter Putin restaurative Tendenzen durchsetzten, verstellte die in Washington gängige Interpretationsfolie des »demokratischen Friedens« mit ihrer Annahme eines engen Zusammenhangs zwischen autoritären Strukturen im Inneren und aggressivem Verhalten nach außen konzeptionell Möglichkeiten der Kooperation. In Russland wiederum galt diese Haltung vor dem Hintergrund westlicher Doppelstandards, die Russland prügelten, Kasachstan und Aserbaidschan aber hofierten, als neuerlicher Beweis, dass der Westen kein starkes, sondern allein ein schwaches Russland zu akzeptieren bereit sei.

NATO: Keine »privilegierte« Beziehung zu Russland

Die wechselseitige Entfremdung gipfelte im Kaukasus-Krieg. Er eröffnet gleichzeitig Chancen für einen Neuanfang. Ein konstruktives Verhältnis zwischen Russland und NATO kann allerdings nur im Rahmen einer gesamteuropäischen Architektur gelingen, und diese setzt eine Selbstbeschränkung der NATO voraus.

Mit der Entscheidung zur NATO-Erweiterung Mitte der 1990er Jahre gab die Allianz eine Antwort auf die Frage nach ihrer raison d’etre, setzte zugleich ihre Beziehung zu Russland auf eine abschüssige Bahn. Dieser Beschluss hatte viele Urheber. In Deutschland war es der damalige Verteidigungsminister Rühe, in den USA sind die Anhänger des »Europe first« um Außenministerin Madeleine Albright zu nennen. Sie argumentierten, die EU sei zu schwach, um allein den östlichen Teil des Kontinents zu stabilisieren. Die amerikanische Vormachtstellung und die herausgehobene Rolle der NATO zu bewahren, diene also nicht nur amerikanischen Interessen, sondern ebenso der europäischen Sicherheit. Sie setzte sich gegen die insbesondere vom ehemaligen Vize-Außenminister der USA, Strobe Talbott, vertretene Linie durch, der dem Ausbau der sicherheitspolitischen Kooperation mit Russland Vorrang einräumen wollte. Fand bis dahin die Vision eines geeinten Europa mit gesamteuropäischen Institutionen wie der KSZE und ihrer Nachfolge der OSZE im Westen noch prominente Unterstützung, reklamierte nun die NATO dieses Ziel für sich. Dies waren zunächst nicht nur leere Worte. Denn auch die Anhänger des »Europe first« akzeptierten, dass Russland durch die NATO-Erweiterung nicht an den Rand gedrängt und vom Westen isoliert, sondern eingebunden werden solle. Es wurde allerdings nie geklärt, wie dieser Anspruch jenseits der ziemlich amorphen Hoffnung auf graduelle Annäherung umgesetzt werden könnte. Dass die NATO, nachdem sie die Büchse der Pandora einmal geöffnet hatte, neuerliche Erweiterungen in Aussicht stellte, erwies sich hier als durchaus hinderlich. Und so entschloss sie sich nach der ersten Erweiterungsrunde 1999 um Polen, Tschechien und Ungarn auf amerikanisches Drängen 2001, weitere sieben Staaten einschließlich des Baltikums aufzunehmen.

Auf diese Frage entwickelte die NATO eine Reihe von Antworten, die zumindest konstruktive Absichten erkennen ließen. Zunächst schlossen die USA mit ihrer Erweiterungsformel, nach der alle europäischen Demokratien der NATO beitreten könnten, mehr oder weniger deutlich auch Russland ein.1 Aktuell billigte die NATO Russland insoweit einen privilegierten Status zu, als sie noch vor der ersten Erweiterungsrunde eine gemeinsame »Grundlagenakte« verabschiedete und Moskau über einen NATO-Russland-Rat an die Allianz anband. In diesem verfügte Russland zwar nicht über Stimmrechte, gewann aber eine Plattform wechselseitiger Konsultationen, die zumindest informellen Einfluss versprach. 2001 wurde im Vorfeld der zweiten Erweiterungsrunde dieser Rat noch einmal aufgewertet und operativer ausgestaltet. Darüber hinaus stellte die NATO in Aussicht, dass sie ihren Charakter als reine Militärallianz verändern und politischer werden wolle. Dies basierte zum einen auf der Erwartung, die innere Kohärenz der Allianz werde ab- und das europäische Gewicht zunehmen. Sie stützte sich aber ebenso auf konkretere Zusagen wie die Zusicherung, keine »substantiellen Kampfverbände« in die neuen Mitgliedstaaten zu verlegen, d.h. also dass die Erweiterung sich auf den politischen Artikel 4 des Nordatlantikvertrages, nicht auf die integrierte Militärorganisation des Artikel 5 beziehen würde. Schließlich betonte das offizielle Washington unermüdlich, die Erweiterung diene gerade auch russischen Sicherheitsinteressen, da die NATO die neuen Mitglieder und Beitrittskandidaten einbinde, sozialisiere und so deren Kooperationsbereitschaft gegenüber Russland erhöhe. Damit kündigten die USA implizit an, bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder deren Kooperationsbereitschaft gegenüber Moskau zu berücksichtigen bzw. die Zuverlässigkeit der neuen Mitglieder und Kandidaten sicherzustellen.

In der Praxis jedoch setzte die NATO ihre Doppelstrategie der Erweiterung und parallelen Einbeziehung Russlands nur partiell um. Das lag zum einen an dem konzeptionellen Spagat, mit der Erweiterung nicht nur zur Stabilisierung Osteuropas beitragen, sondern ebenso Vorsorge für die Sicherheitsrisiken, die exklusiv mit Russland verbunden wurden, treffen zu wollen. Daraus resultierte das praktische Dilemma, Integration und Kooperation auf einen Nenner zu bringen. Vor allem aber löste die Bush-Regierung das implizite Versprechen, eine privilegierte Beziehung zu Russland aufzubauen, nie ein. Im Gegenteil bestand eine ihrer ersten Amtshandlungen darin, den Raketenabwehrvertrag, aus Sicht Moskaus ein Eckstein der bilateralen Beziehung, zu kündigen. Statt der von Russland angestrebten Fortsetzung einer vertraglich abgesicherten und von beiden Seiten überprüf- und einklagbaren Abrüstung der strategischen Nuklearwaffen ließ sich Bush 2002 nur auf das unverbindliche SORT-Abkommen ein, das lediglich die ohnehin geplanten Maßnahmen der USA notifizierte. Auch auf anderen Feldern berücksichtigten die USA russische Anliegen und Einwände kaum, am deutlichsten wurde dies bei der Anerkennung des Kosovo. Diese Attitüde eines ignoranten Unilateralismus der USA übertrug sich auch auf die Haltung der NATO zu Russland. Diskussionen im NATO-Russland-Rat blieben auf eher periphere Felder gemeinsamer Sicherheit beschränkt, wobei die Terrorismusabwehr zu den gravierendsten Herausforderungen zählte. Bei den Kernfragen der kollektiven Verteidigung sowie allen Diskussionen über künftige NATO-Erweiterungen blieb Moskau außen vor. Auch wurde die NATO keineswegs politischer. Vielmehr oszillierte sie zwischen Donald Rumsfelds NATO-Konzept eines Werkzeugkastens für ad-hoc-Koalitionen und der Vision einer NATO als militärischem Arm einer globalen Union von Demokratien. Ebenso wenig lösten die Regierung in Washington und das NATO-Hauptquartier in Brüssel ihre frühen Zusagen zur militärischen Integration der neuen Mitglieder ein. Die USA verschleppten eine Definition »substantieller Kampfgruppen« und bereiteten statt dessen die Stationierung von schnell verlegbaren »Stryker«-Verbänden in Rumänien und Bulgarien sowie den Aufbau von US-Raketenabwehrsystemen in Tschechien und Polen vor. Die in Polen stationierten Abwehrraketen sollen zudem von Patriot-Systemen mit amerikanischer Besatzung geschützt werden. Schließlich ist weder eine Zivilisierung der neuen noch gar der – wie der Kaukasus-Krieg demonstrierte – künftigen Mitglieder feststellbar. Tatsächlich unternehmen Washington und Brüssel nur begrenzte Versuche, die Aussicht auf NATO-Mitgliedschaft an ein kooperatives Verhalten der Kandidaten zu koppeln. Im Fall Georgiens erwies sich dies Versäumnis als fatal.

Russland beklagt Arroganz der NATO

Das Verhalten Georgiens stellte denn auch für Russland den ultimativen Beweis dar, dass die amerikanischen Versprechungen über den Sicherheitsgewinn, der mit der NATO-Erweiterung für Russland einhergehe, nichts anderes darstellte als ein Rauchvorhang, hinter dem das westliche Bündnis und seine Vormacht ungeniert seine Einflusszone bis an die russischen Grenzen auszudehnen trachtete. Diese Vermutung prägte das russische Verhältnis zur NATO fast seit Gründung der Russischen Föderation. Es war eine nur sehr kurze – später als »romantisch« diskreditierte – Periode, in der sich so etwas wie ein entspanntes Verhältnis zwischen Russland und der westlichen Allianz anbahnte, den „natürlichen Freunden und künftigen Verbündeten“ des neuen Russland, wie sich dessen Außenminister, Andrej Kosyrew, 1993 vernehmen ließ. Sie währte kaum länger als ein Jahr und endete geraume Zeit, bevor sich die NATO im Januar 1994 erstmals offiziell zur Öffnung des Bündnisses bekannte.

In den darauf folgenden zwei Jahren, in der Auseinandersetzung um die russische Beteiligung am NATO-Programm eines »Partnership for Peace« (PfP) ebenso wie bis zum Abschluss der »Grundlagenakte«, bildeten sich alle Vorbehalte und Argumentationsmuster heraus, die das offizielle Moskau bis heute der NATO und ihren Erweiterungsabsichten entgegenhält. Das beginnt mit der Klage, dass der Westen sich anders als der Warschauer Pakt geweigert habe, am Ende des Kalten Krieges seine Militärallianz aufzulösen. Er würdige folglich nicht den entscheidenden russischen Beitrag zur Beendigung des Kalten Krieges, sondern zelebriere unverändert seinen vermeintlichen Sieg. Dieser arroganten Haltung entsprächen die gebrochenen Versprechen des Westens und sie finde ihre Fortsetzung in den kaum verhüllten Anstrengungen, Russland eindämmen zu wollen. Allein die mit der NATO-Ausweitung einhergehende Gefährdung der demokratischen Entwicklung Russlands durch Stärkung revanchistischer und isolationistischer Kräfte ist heute – aus nahe liegenden Gründen – nicht mehr Bestandteil der Argumentation. Es finden sich aber bereits damals selbst beim liberalen russischen Außenminister Kosyrew Hinweise auf die GUS als einer Zone »vitalster russischer Interessen«. Auch sollten die mitteleuropäischen Beitrittskandidaten einen vorzugsweise »semi-demilitarisierten« Gürtel von Staaten bilden, da sie nur so, ausgestattet mit einem russischen droit de regard, ihre Brückenfunktion nach Westen wahrnehmen könnten. Und dem Westen wurde angeraten, Russland trotz seiner temporären Schwäche als „große Weltmacht“ anzuerkennen, deren Außenpolitik sich durch „Selbständigkeit und Selbstvertrauen“ auszeichne – so erneut Kosyrew. Ganz in diesem Sinne erhob Russland bereits damals Klagen über die belehrende Tonlage aus dem Westen, die mit der gleichen Entschiedenheit zurückgewiesen wurden wie heute und daher weitgehend ungehört verhallten.

Ähnlich vertraut klingen die schon 1994/95 erhobenen Drohungen, mit denen Russland seinem Ansinnen Geltung zu verschaffen suchte. Sie reichen von der Kündigung der Abkommen über die Begrenzung der konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE) und das Verbot von Mittelstreckenwaffen (INF-Vertrag) sowie Ratifikationsvorbehalten beim nuklearen Abrüstungsvertrag START-II bis hin zur angedrohten Stationierung nuklearer Kurzstreckenraketen an der polnischen Grenze (oder zur offiziös lancierten Drohung, Militär einzusetzen, sollte auch das Baltikum den Weg in die NATO finden). Putins Suspendierung des KSE-Vertrags, die Ankündigung des amtierenden russischen Präsidenten Medwedjew, in der Region Kaliningrad »Iskander«-Raketen stationieren zu wollen, oder seine Verlautbarung, in den Nachbarstaaten (und bei Bedarf auch darüber hinaus) »besondere Interessen« zu haben, wirken vor diesem Hintergrund so ungewöhnlich nicht und können kaum als russische Neuauflage des Kalten Kriegs gewertet werden.

Diese Übereinstimmung lässt die retrospektive Idealisierung der Jelzin-Periode als ein Aufbruch zu neuen demokratischen Ufern im breiten Strom westlich definierter universaler Werte nun doch in einem etwas anderen Licht erscheinen. Russlands Vorbehalte sind denn auch weniger Ausfluss des Putinismus und unheilvoller russischer Absichten, die sich unter Putin vermeintlich aggressiv geändert haben, vielmehr deuten sie auf die strukturellen Dilemmata der russischen Sicherheitspolitik. Es sind dies die Dilemmata einer Macht, die einerseits mitbestimmen, aber andererseits ihre Handlungsfreiheit bewahren will. Vor diesem Hintergrund klagt Moskau zwar beständig über das Vordringen der NATO sowie deren Konstituierung als paneuropäischer Sicherheitsorganisation und fühlt sich ausgeschlossen, will sich andererseits aber der NATO weder unterwerfen noch ihr beitreten. Stattdessen bemüht sich die russische Regierung darum, das Bündnis von außen zu steuern und in seiner Reichweite zu begrenzen. Zur Lösung dieses Dilemmas kursierten Mitte der 1990er Jahre in Moskau mancherlei Modelle, die etwa die Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrats im Rahmen der KSZE und als Filiale der Vereinten Nationen vorsahen, dem die militärischen Fähigkeiten der NATO gleichrangig mit denen Russlands bei- und untergeordnet sein sollten. In diesen Rahmen fügt sich auch Medwedjews Forderung nach einem europäischen Sicherheitsvertrag, der im wesentlichen nichts anderes darstellt als ein neuer diplomatischer Anlauf, um dem seit 1992 verfochtenen Ziel einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung unter Einschluss Russlands näher zu kommen.

Die Erweiterungsdynamik, in der sich in vielerlei Facetten »push« und »pull« vorzüglich ergänzten, war so indes nicht zu stoppen. Moskau konnte folglich nie die Initiative gewinnen, blieb immer reaktiv und daher von 1994 bis heute mit der akuten Frage konfrontiert, wie es die jeweils unerwünschten Nebenwirkungen einer kooperativen und einer konfrontativen Haltung gegenüber der NATO neutralisieren kann. Das zeigte sich beim Umgang mit der »Partnerschaft für den Frieden« und deren schillernder Gestalt als ausgedehntem Warte- oder kurzem Durchgangsraum zur NATO-Mitgliedschaft ebenso wie später beim NATO-Russland-Rat, der russischen Kritikern kaum mehr als die Illusion der Mitbestimmung, der NATO hingegen zusätzliche Legitimität vermittelte.

Es kann nicht verwundern, dass sich vor diesem Hintergrund schon früh die Auseinandersetzung um die NATO und deren Erweiterung zu einem Symbolkonflikt verengte, an dem sich der internationale Status und das Gestaltungspotential Russlands zu erweisen hatten. Unter Jelzin ging es dabei um das Spannungsverhältnis zwischen den unbefriedigten Ambitionen und den unbefriedigenden Fähigkeiten einer romantisch verklärten einstigen Großmacht. Unter Putin und seinem Nachfolger ist die russische Großmachtrolle zumindest in der eigenen Wahrnehmung weit weniger virtuell. Folglich haben die Demonstrationen eigener Stärke mehr Substanz und bergen deutlich höhere Risiken. Erschöpfte sich Jelzins rote Linie, die er 1999 um das Baltikum gezogen hatte, noch in bloßer Deklaration, wurde die rote Linie Putins und Medwedjews um Georgien und die Ukraine im Kaukasus-Krieg von Panzern gezogen. Der Westen tut gut daran, diese Warnung nicht erneut mit seiner schon sprichwörtlichen Ignoranz zu strafen.

Anmerkungen

1) Vgl. etwa die Zusicherung der damaligen Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice, Russland könne, wenn es dies wolle und die Kriterien erfülle, der Allianz beitreten, in: FAZ, 4.8.2001, S.2.

Dr. Matthias Dembinski ist stellvertretender Vorsitzender des Forschungsrates und Projektleiter, Dr. Hans-Joachim Spanger Programmbereichsleiter der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK).

Die NATO im Kosovo

Die NATO im Kosovo

von Hannes Hofbauer

Zehn Jahre nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung der serbischen Provinz Kosovo ist der Konflikt noch keineswegs gelöst. Nach der Proklamierung der Unabhängigkeit des Territoriums von Serbien – als Republik Kosovo – am 17. Februar 2008 durch das kosovarische Parlament haben bisher 53 der 192 UN-Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit anerkannt, darunter die USA sowie 20 EU-Nationen und alle Staaten des ehemaligen Jugoslawiens außer Serbien. Die EU richtet sich auf eine dauerhafte Kontrolle ihres Kolonialgebietes ein.

In der Nacht auf den 24. März 1999 gibt US-Präsident William Clinton den Befehl, Jugoslawien militärisch anzugreifen. Die NATO startet ihren ersten großen Out-of-Area-Einsatz1 in ihrer 50jährigen Geschichte. Zuvor waren die Bemühungen der US-Administration um ein UN-Mandat für den Krieg gescheitert. Das US-amerikanische Heimpublikum und mit ihm die ganze Welt erhält als unmittelbare Rechtfertigung für die Notwendigkeit des Bombenangriffs, der 78 Tage und Nächte andauern sollte, ein perfides, die Geschichte völlig verdrehendes Argument. „Die Serben“, so der US-amerikanische Präsident, hätten nicht nur den ersten Weltkrieg vom Zaun gebrochen, sondern es hätte „dort auch den Holocaust“ gegeben. Mit dieser offensichtlich bewusst unklaren Formulierung machte der oberste Kriegsherr aus historischen Opfern Täter. In der Folge beteten vom deutschen Verteidigungsminister Rudolf Scharping abwärts die NATO-Alliierten die Mär vom notwendigen antifaschistischen Kampf gegen Belgrad nach und erfanden dabei immer abstrusere Parallelen zwischen dem Jugoslawien des Jahres 1999 und dem Deutschen Reich der frühen 1940er Jahre.

Das Ziel des NATO-Angriffs auf den Rest Jugoslawiens, das zu jenem Zeitpunkt nur noch aus Serbien mit seinen beiden Provinzen Kosovo und Vojvodina sowie Montenegro bestand, war einerseits die Entmachtung von Slobodan Milosevic und andererseits die Durchsetzung militärischer Bewegungsfreiheit für die nordatlantische Allianz in der Region. Auch nach 35.000 Kampfeinsätzen aus der Luft, in deren Verlauf 15.000 Tonnen Explosivstoffe zwischen Novi Sad, Pristina und Podgortica abgeworfen wurden, konnte es nicht bzw. nur sehr teilweise erreicht werden. Milosevic blieb – bis zum Oktober 2000 – an der Macht und Jugoslawien war zwar großteils zerstört, ein Einmarsch der NATO nach Kernserbien wurde jedoch abgewendet.

Im Waffenstillstandsübereinkommen von Kumanovo, einem makedonisch-kosovarischen Grenzort, einigten sich serbische und US-amerikanische Generäle am 9. Juni 1999 auf den Rückzug der serbischen Einheiten aus dem Kosovo und die darauf folgende Übernahme der militärischen Autorität durch die NATO. Dies wurde tags darauf durch die UN-Resolution 1244 bestätigt, die eine zivile „interimistische“ Mission für den Kosovo (UNMIK) sowie eine militärische Begleitung (KFOR) derselben ins Werk setzte. Clinton formulierte überschwänglich, wenn auch der Wahrheit nicht entsprechend, schon ganz im Stil seines Nachfolgers George Bush jun.: „Ich kann dem amerikanischen Volk mitteilen, dass wir einen Sieg für eine sicherere Welt, für unsere demokratischen Werte und für ein stärkeres Amerika errungen haben.“

KFOR zieht ein

Die UN-Resolution 1244 war im UN-Sicherheitsrat einstimmig beschlossen worden. Sie beauftragte eine multinationale Militärformation unter Führung der NATO mit der Herstellung von Sicherheit im Kosovo. Dies ist bis heute die »Kosovo-Force« (KFOR), die aktuell neben 24 NATO-Mitgliedern von elf Nicht-NATO-Staaten mit Soldaten beschickt wird. Neben der unmittelbaren Einsetzung einer Militärkraft sowie einer „interimistischen Verwaltung“ (UNMIK) sprach sich die Resolution, die am 21. März 2001 unter der Ziffer 1345 wiederholt wurde, „für die Souveränität und die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien (aus), wie in der Helsinki-Schlussakte ausgeführt“.2 Noch bevor das Gros des NATO-Trosses mit seinen 50.000 Soldaten von Makedonien aus in Richtung der kosovarischen Hauptstadt Pristina/Prishtine aufbrach, besetzten allerdings am 11. Juni 1999 500 russische Fallschirmjäger den Flughafen von Pristina. Aus Bosniens SFOR-Truppe kommend, hatten sie an ihren Panzerfahrzeugen nur das »S« durch ein »K« – für Kosovo Force – übermalt und auf diese Weise Präsenz gezeigt. Für Russlands damaligen Präsidenten Boris Jelzin kam die Aktion ebenso überraschend wie für die atlantische Allianz. Der Oberbefehlshaber der NATO-Truppen (SACEUR) für Jugoslawien, General Wesley Clark, stand wohl unter Schock, als er am 11. Juni 1999 dem für den Kosovo-Einsatz zuständigen britischen Kommandierenden Michael Jackson den Befehl gab, den russischen Vorstoß auf Pristina mit militärischen Mitteln zu stoppen. „Für Sie, General Clark“, so antwortete Jackson besonnen, „riskiere ich nicht den 3. Weltkrieg.“3 Russlands Fallschirmjäger wurden tags darauf von Jelzin zurückgepfiffen. Dem Einmarsch der NATO in den Kosovo stand am 12. Juni 1999 nichts mehr im Wege.

Die Vorgeschichte

Während des ersten Höhepunkts der jugoslawischen Desintegration im Juni 1991, als Slowenien und Kroatien mit – der dann auch erfolgten – Sezession drohten, waren aus Washington noch zahme, auf Kontinuität pochende Stimmen zu vernehmen. Vier Tage vor der in Zagreb und Ljubljana zeitgleich ausgerufenen Unabhängigkeit trat US-Außenminister James Baker am 21. Juni 1991 im Belgrader Palast der Föderation vor die Kameras und vermerkte trocken: „Wenn sich Slowenien in einigen Tagen unabhängig erklärt, werden wir diese Erklärung nicht anerkennen.“4 Hinter den Kulissen hatte das nicht einmal ein Jahr zuvor vergrößerte Deutschland mit Außenminister Hans-Dietrich Genscher die Fäden im jugoslawischen Zerfallsprozess übernommen, indem es auf die sezessionistische Karte setzte. Erst im März 1994 sollte es den USA gelingen, die politischen und militärischen Zügel auf dem Balkan wieder in die Hand zu bekommen. Die unter ihren Fittichen geschmiedete moslemisch-kroatische Koalition entpuppte sich als westliche Trumpfkarte bei den späteren Verhandlungen in Dayton. Kosovo-albanische Rufe nach Unterstützung ihres Kampfes gegen die Belgrader Zentrale stießen Mitte der 1990er Jahre im Westen noch auf taube Ohren. Erst die nach dem Zusammenbruch Albaniens im Frühjahr 1997 erfolgte Bewaffnung der UCK mit schwerem Kriegsgerät brachte diesbezüglich eine Wende. Nachdem sich die Mehrheit der Albaner durch das Platzen eines riesigen Pyramidenspiels um ihre kleinen Vermögen betrogen sahen, stürmten sie zu Tausende die Kasernen und entwendeten jene NVA-Waffen, die Helmut Kohl zuvor an Tirana verkauft hatte. Militärischer Nutznießer war die kosovarische Befreiungsbewegung, in Belgrad und teilweise auch in den USA bis dahin als Terrorgruppe identifiziert. Für sie war es ein leichtes, das in den albanischen Kasernen geplünderte Kriegsgerät bei Decani über die Grenze in den Kosovo zu bringen. In Washington erkannte man die Gunst der Stunde und unterstützte nun nicht mehr ausschließlich den zivilen kosovarischen Widerstand des Ibrahim Rugova, sondern setzte auf die militärische Karte.

Am 12. Oktober 1998 erließ die NATO, ohne dafür einen Rückhalt in der UNO zu haben, eine so genannte »activation order« gegen Belgrad. Sie beinhaltete eine Selbstmandatierung der Organisation zu einem militärischen Schlag gegen Jugoslawien im Falle der Nichtbeachtung US-amerikanischer Forderungen nach einem Rückzug der serbischen Armee und Sonderpolizei aus dem Kosovo. Serbische Repression im Kosovo sollte ab sofort mit Gewalt von außen beantwortet werden. Damit entstand zumindest ein taktisches Bündnis zwischen der UCK und der NATO. Ein halbes Jahr später, am 24. März 1999, sahen sich die Kämpfer der UCK als Bodentruppe der weltgrößten Militärmacht.

Passend für ein Militärbündnis wurde die 50-Jahr-Feier der Nordatlantiktruppen mitten im Krieg gegen Jugoslawien gefeiert. Dazu fand zwischen dem 22. und 25. April ein Gipfeltreffen der 19er-Allianz statt, auf dem jene expansive Strategie zur offiziellen Doktrin wurde, die de facto bereits mit Kriegsbeginn stattgefunden hatte. Ab sofort ermächtigte sich das Bündnis zu militärischen Operationen außerhalb des NATO-Gebietes, wobei dafür explizit kein Mandat der UNO benötigt wurde.

Die drei neuen NATO-Mitglieder Polen, Tschechien und Ungarn, die am 12. März 1999 der Allianz beigetreten waren, befanden sich keine zwei Wochen später bereits im nicht erklärten Kriegszustand mit Jugoslawien. Für Ungarn bedeutete dies sogar Krieg gegen ein unmittelbares Nachbarland. Dieser wurde von der Militärbasis Taszar bei Kaposvar aus geführt, die in unmittelbarer Nähe zur serbischen Provinz Vojvodina liegt.

Drehscheibe zwischen Westeuropa und Nahem Osten

Nach dem von Boris Jelzin betriebenen Rückzug russischer Truppen aus Pristina verblieb vorerst noch ein schwaches russisches Kontingent innerhalb der Kosovo-Force (KFOR).5 Die UN-Resolution 1244 diente Moskau und anderen Nicht-NATO-Mitgliedern als Legitimation für eine Beteiligung an der militärischen Mission, die seit dem 12. Juni 1999 formell unter UN-Dach stattfand, de facto jedoch eine US-geführte NATO-Truppe bildete. In fünf Besatzungszonen stehen seither Militärs aus 35 Staaten unter US-amerikanischem, deutschem, französischem, italienischem oder tschechisch-skandinavischem Kommando. Waren es anfangs 50.000 Mann, die in das kleine Land mit seinen gerade einmal 1,9 Millionen EinwohnerInnen einrückten, so sind es im Herbst 2008 16.500 fremde Soldaten, die sich zwischen Prizren, Decani und Prishtine breit machen. Russland hat im übrigen seine Militärs im Jahr 2003 aus der KFOR zurückgezogen.

Über die Kosten des KFOR-Einsatzes herrscht einträchtiges Schweigen. In einem Vortrag an der Berliner Humboldt-Universität am 12. November 2002 entschlüpfte dem Hohen UNMIK-Repräsentanten, dem Deutschen Michael Steiner, einmal die finanzielle Dimension des militärischen Unternehmens. Damals bezifferte er den zivilen UNMIK-Einsatz für 1999 mit 1,5 Mrd. Euro und meinte auf Nachfrage, dass die Geldmittel für die KFOR-Truppen „noch wesentlich höher“6 seien.

Das Herzstück der NATO im Kosovo liegt 30 Kilometer südlich von Prishtine nahe der Ortschaft Urosevac/Ferizaj. Camp Bondsteel erstreckt sich über 3,6 Quadratkilometer und ist damit das größte US-Camp in Europa. Karen Talbot bezeichnet es als die „größte US-Militärbasis, die seit Vietnam errichtet worden ist“.7 Gebaut wie eine US-amerikanische Kleinstadt beherbergt Camp Bondsteel, sinniger Weise nach einem in Vietnam gefallenen US-amerikanischen Offizier benannt, neben den militärischen Bereichen zwei Kirchen, Supermärkte, Schulen, einen Freizeitpark sowie Wohnbaracken für 6000 Soldaten. Der Aufbau der »Soldier City« war für die beteiligten Firmen eine Goldgrube. Allein Halliburton Energy, ein Unternehmen, an dem der damalige US-Vizepräsident Dick Cheney beteiligt war, verrechnete dem Pentagon hohe Summen dafür, dass sie im Kosovo ein riesiges Fort aus dem Boden stampfen durfte.

Camp Bondsteel steht auf unklarer rechtlicher Grundlage. Die britische Zeitung »The Independent« berichtete im April 2001 von einem Pachtvertrag für das Militärlager, den die US-Behörden mit Zustimmung der UNO und der jugoslawischen Regierung abschließen wollten.8 Die Pacht für die Militärbasis sollte 75 Jahre lang bestehen. Kosovarische Oppositionelle wie Albin Kurti9 hingegen behaupten, dass für Camp Bondsteel kein müder Cent bezahlt wird, auch nicht an Belgrad. Offizielle politische Stellen in Prishtine hüllen sich in Schweigen.

De facto, wenn nicht sogar de jure, ist Camp Bondsteel exterritoriales Gebiet. Dies wurde besonders im Anti-Terror-Kampf des George Bush jun. deutlich, der seit der US-Invasion in Afghanistan im Oktober 2001 weltweit geführt wird. Camp Bondsteel dient dabei als Zwischenstation für von Washington als Terroristen identifizierte Gefangene. In geheimen Gefängnissen werden sie – nach dem Muster von Guantanamo – gefoltert und gedemütigt. Einem Journalisten von »Le Monde« ist es 2005 gelungen, einen Besucher des hässlichen Bruders von Guantanamo in Camp Bondsteel ausfindig zu machen und vor das Mikrophon zu bitten.10 „Ich habe 15 bis 20 Gefangene in kleinen Holzbaracken gesehen, angezogen in orangefarbenen Monturen exakt wie jene Menschen, deren Bilder wir aus Guantanamo kennen“, meinte Alvaro Gil Robles von der Menschenrechtsgruppe »Human Rights Watch« gegenüber »Le Monde«. „Eine amerikanische Soldatin, die im Gefängnis Dienst machte, hat mir erklärt, dass sie gerade aus Guantanamo kommt, wo sie bis dahin ihren Dienst versehen hat.“

Camp Bondsteel ist für den langen strategischen Atem gebaut. Washington plant den Aufenthalt seiner Truppen in Südosteuropa für mehrere Generationen. Von hier aus sind sowohl der Südosten Serbiens als auch Albanien und Makedonien in weniger als einer Autostunde erreichbar, eine geographisch perfekt gelegene Basis für den gesamten Raum. Darüber hinaus dient die Basis als geopolitisch perfekt gelegene Station zwischen den NATO-Basen in Italien und Deutschland einerseits und möglichen weiteren bzw. bereits existierenden Einsatzgebieten im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afghanistan.

Strategisch ist mit der Entscheidung, auf Jahrzehnte hinaus in Kosova militärische Präsenz zu zeigen, der vorläufige Schlusspunkt unter eine von langer Hand vorbereitete Korrektur der Anfang 1945 in Jalta besprochenen Einflusssphären in Europa gefallen. Damals hatten US-Präsident Eisenhower, der britische Premier Churchill und der sowjetische Führer Stalin eine Aufteilung des Kontinents beschlossen, wie sie dem Ausgang des Zweiten Weltkrieges – ihrer Meinung nach – entsprochen hatte. Der für Russland und Südosteuropa zuständige US-Diplomat, Stobe Talbott, sowie hochrangige Vertreter des State Department haben die in ihren Augen notwendige Revision der europäischen Geschichte mehrmals thematisiert; zuletzt auf einer Konferenz im slowakischen Bratislava Ende April 2000. Dort war – freilich im engsten Kreise – offen davon die Rede, mit dem Einmarsch der NATO in den Kosovo endlich eine „Korrektur eines Eisenhower-Fehlers“ bewerkstelligt zu haben. Die Stationierung von US-Truppen auf dem Balkan, hieß es, hätte historisch „nachgeholt“ werden müssen. Einer der Teilnehmer an diesem Treffen in Bratislava, der CDU-Abgeordnete Willy Wimmer, machte die Gedanken der US-Think-Tanks öffentlich: „Der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien ist geführt worden, um eine strategische Fehlentscheidung von General Dwight Eisenhower zu revidieren“, meinte der konservative Kriegsgegner im Februar 2007.11

Trepca

Die westliche Militärmission in Kosovo folgt freilich auch wirtschaftlichem Kalkül. Wertvolle Metalle wie Gold, Silber, Zink und Blei sowie Braunkohle werden teilweise seit Jahrtausenden aus der Erde geholt. Noch in den 1980er Jahren bildeten die Trepca-Minen, zwischen dem serbischen und albanischen Siedlungsgebiet im Norden gelegen, das Kernstück der kosovarischen Ökonomie.

Am Morgen des 15. August 2000 stürmten 3000 KFOR-Soldaten in französischen, britischen, italienischen und pakistanischen Uniformen, unterstützt von Kampfhubschraubern, die Anlagen des größten kosovarischen Industriekomplexes. Der Vorstandsvorsitzende der Aktiengesellschaft, Novak Bjelic, wurde von NATO-Truppen verhaftet und per UNMIK-Dekret ins serbische Kernland abgeschoben. Die rund um Kosovska Mitrovica gelegene Bergbaumine war damit militärisch geschlossen worden.

Begründet wurde die massive Gewaltanwendung der KFOR offiziell mit der Überschreitung von ökologischen Grenzwerten, die beim Abbau von Blei und anderen Rohstoffen in die Atmosphäre getreten sind. Niemals zuvor in der europäischen Geschichte war indes ein Fall bekannt geworden, wo Luft- und Bodentruppen zur Einhaltung des ökologischen Gleichgewichts in den Kampf gezogen wären. Auch im Kosovo darf getrost davon ausgegangen werden, dass das ökologische Argument nur vorgeschoben wurde. In Wahrheit ging es um die einzige wertvolle Ressource des Landes; zu deren Erschließung war noch unter Slobodan Milosevic das Kombinat in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Auch ein ausländischer Investor, der griechische Konzern Mytilinos, war bald als Minderheitsaktionär gefunden, er hatte 50 Millionen US-Dollar in das Werk investiert.12 Der Staat blieb Mehrheitseigentümer. Dies war den internationalen Verwaltern der UNMIK unter Führung des früheren »Médecins sans frontières«-Mannes Bernard Kouchner ein Dorn im Auge. Und deshalb schickte der UNMIK-Chef die KFOR-Soldaten, um sich wirtschaftlich zu holen, was die NATO im Krieg gegen Jugoslawien gewonnen zu haben glaubte.

„Das Problem von Trepca ist, dass es einerseits eine große Anzahl von Kreditgebern gibt und andererseits ökologische Probleme. Aber die Mine hat wirtschaftliches Potential“13, fasste der oberste Ökonom des Kosovo, der Brite Paul Acda, die Lage von Trepca Ende Dezember 2006 zusammen. Produziert wird fast nichts. Ein eigens installierter Gerichtshof soll die zukünftigen Eigentumsverhältnisse der Mine klären. Der Vorgang verläuft vollständig intransparent. Den gesamten Wert der kosovarischen Bodenschätze – inklusive Braunkohlelager – bezifferte die Weltbank im Jahr 2005 mit 13,5 Mrd. Euro; die Vorkommen von Blei, Zink, Nickel, Kupfer und Bauxit in Trepca werden mit 5 Mrd. Euro veranschlagt.14 Schätzungen gehen davon aus, dass es für die profitable Inbetriebnahme der Trepca-Minen 150 bis 200 Mio. Euro an Investitionen bedürfte. Woher soviel Kapital in unsicheren Zeiten kommen soll, weiß auch zehn Jahre nach dem NATO-Krieg niemand zu sagen.

Kämpfen oder wegsehen

Die Trepca-Minen waren der KFOR einen Einsatz wert. Auch an anderer Stelle, am Schnittpunkt zwischen albanischem und serbischem Siedlungsgebiet in der geteilten Stadt Kosovska Mitrovica, warfen sich zu Beginn der Besatzungszeit Soldaten der Westallianz ins Zeug. Die Rede ist von einem Einsatz französischer Soldaten im Februar 2000, der mutmaßlich der serbischen Minderheit zumindest nördlich des Flusses Ibar das Überleben gesichert hat. Hier war es am 13. Februar 2000 zu einem Zwischenfall gekommen, als Heckenschützen eine französische Patrouille beschossen und dabei zwei KFOR-Soldaten schwer verwundeten. Das Feuer war aus einem serbischen Wohnblock gekommen, was für US-amerikanische oder deutsche Soldaten möglicherweise Beweis genug für eine serbische Täterschaft gewesen wäre. Ein direkter Angriff auf Mitglieder der serbischen Gemeinde durch die KFOR hätte der Auftakt zu einer allgemeinen Vertreibung sein können. Diesmal war es anders. An diesem 13. Februar erwiderten französische Scharfschützen unmittelbar das Feuer und töteten einen der Provokateure, den UCK-Mann Avni Hardinaj. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass sich ein UCK-Trupp in das serbische Wohnhaus geschlichen und dort die BewohnerInnen vertrieben hatte, um einen serbischen Überfall auf die KFOR fingieren zu können. Die Aktion verfehlte ihr Ziel.

Weggesehen haben vor allem deutsche Soldaten, als im März 2004 pogromartige Ausschreitungen gegen serbische Siedlungsenklaven und Klöster eine Vertreibungswelle in Gang setzte, bei der 19 Menschen ums Leben kamen und mehrere Dörfer zerstört wurden. Dem Aufstand des Mobs gingen wohl koordinierte Massenkundgebungen voraus, die sich gegen die UNMIK wandten. Weil dieser nicht beizukommen war, entlud sich die Wut der Albaner gegen die ethnischen Minderheiten; schlimmer: es gibt massive Anhaltspunkte dafür, dass der ethnische Hass bewusst geschürt worden ist.

Am 16. Februar 2004 verhaftete die UNMIK-Polizei mehrere Offiziere des Kosovo-Schutzkorps, darunter den ranghöchsten Brigadegeneral Selim Krasniqi, wegen des Verdachts, während des anti-serbischen Aufstandes in den Jahren 1998 und 1999 zahlreiche Belgrad loyal gesinnte Albaner liquidiert zu haben. Die Verhaftung von Krasniqi ließ die Situation explodieren. Anschläge gegen UNMIK-Einrichtungen nahmen zu, die Forderung nach Freilassung des UCK-Helden wurde allerorts erhoben.15 Die Stimmung war aufgeheizt. In dieser Situation gingen mehrere Zehntausend Kosovo-Albaner am 16. März 2004 in insgesamt über 20 Städten erneut auf die Straße und warfen der UNO neoliberales Gehabe vor. Mitten in diese Massenkundgebungen hinein meldete ein Sprecher der UNMIK-Polizei, dass nahe Mitrovica drei albanische Kinder in den Fluss Ibar gefallen wären, und forderte einen Hubschrauber für deren Suche an.16 Der staatliche TV-Sender RTK verbreitete die Meldung, drei albanische Kinder seien von Serben in den Fluss Ibar getrieben worden und dort ertrunken.17 Das – niemals bestätigte – Gerücht, die drei Kinder seien von Serben im Fluss ertränkt worden, löste eine Menschenhatz auf alles Serbische sowie vor allem auch gegen Roma und Ashkali aus. Im ganzen Kosovo rückten vor Wut entbrannte Massen allem Nicht-Albanischen zu Leibe. Mindestens 50.000 Albaner beteiligten sich an Pogromen überall im Land.

Die in KFOR-Uniformen steckenden NATO-Soldaten sahen dem hasserfüllten Treiben tatenlos zu. Im deutschen Sektor von Prizren verwüstete der Mob Dörfer, Kirchen und ein uraltes Kloster. Aber auch unter den Augen der französischen Trikolore brannte z.B. das serbische Dorf Svinjare vollständig nieder. Und noch eine Funktion erfüllten diese Märztage des Jahres 2004. Die bis dahin geltende Philosophie die Staatlichkeit des Kosovo betreffend, nach der erst gewisse demokratische und wirtschaftliche Standards zu erfüllen seien, bevor der Status der Provinz diskutiert wird, war mit einem Mal obsolet geworden. „Die blutigen Ausschreitungen gegen Serben und andere Minderheiten im März 2004 haben die internationale Gemeinschaft zu einem Umdenken veranlasst“, vermeldete die Neue Zürcher Zeitung, „so gesehen haben die Kosovo-Albaner mit Gewaltandrohung erreicht, was sie wollten.“18

Atlantisches Kosova

Vier Monate nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovas hat das Parlament in Prishtina am 15. Juni 2008 eine Verfassung verabschiedet, die sich als Durchschrift des Plans von Martti Ahtisaari liest. Dieser war zwar 2007 vor der UNO gescheitert, bildet aber dennoch die Grundlage für die »überwachte Unabhängigkeit« des jüngsten europäischen Staates. Die darin festgehaltene Oberherrschaft der UN- und EU-Verwalter19 macht aus dem Land ein Kolonialgebiet. Die Orientierung auf die NATO wird bereits im Vorspann der Verfassung deutlich, wenn von der Absicht die Rede ist, „den Staat Kosova vollständig am euro-atlantischen Integrationsprozess teilnehmen zu lassen.“

Anmerkungen

1) Schon am 30. August 1995 hatten NATO-Bomber im bosnischen Bürgerkrieg auf der bosnisch-muslimischen Seite in die Kämpfe eingegriffen.

2) UN-Resolution 1244 (1999) bzw. 1345 (2001).

3) zit. in The Guardian 02.08.1999

4) Hannes Hofbauer (2001): Balkankrieg. Zehn Jahre Zerstörung Jugoslawiens. Wien, S.22.

5) Hannes Hofbauer (2008): Experiment Kosovo. Die Rückkehr des Kolonialismus. Wien, S.124f.

6) zit. in: Helmut Kramer/Vedran Dzihic (2006): Die Kosovo-Bilanz. Wien, S.28.

7) Karen Talbot: Former Yugoslavia: The Name of the Game is Oil, in: People‘s Weekly World Mai 2001.

8) The Independent 29.04.2001.

9) Gespräch mit Albin Kurti am 18.12.2006 in Prishtine.

10) Le Monde 26.11.2005.

11) zit. in: Andrej Grubacic (ZNet Commentaries) am 19.02.2007.

12) Gespräch mit Ljubisa Maravic am 11.07.2008 in Kosovska Mitrovica.

13) Gespräch mit Paul Acda am 18.12.2006 in Prishtine.

14) UNMIK Media Monitorings 18.01.2005.

15) Neue Zürcher Zeitung 18.03.2004.

16) vgl. Bernard Chiari/Agilolf Keßelring (Hg.) (2006): Kosovo. Wegweiser zur Geschichte. Paderborn, S.106.

17) Neue Zürcher Zeitung 14.05.2004.

18) Neue Zürcher Zeitung 19.07.2006.

19) Comprehensive Proposal for the Kosovo Status Settlement (UN S/2007/168).

Von Hannes Hofbauer ist jüngst im Wiener Promedia Verlag der Band »Experiment Kosovo. Die Rückkehr des Kolonialismus« erschienen.

Fundamentale Differenz

Fundamentale Differenz

Ist die NATO ein Verteidigungsbündnis oder ein »System gegenseitiger kollektiver Sicherheit«?

von Dieter Deiseroth

Galt die NATO jahrzehntelang unbestritten als Militärbündnis, so finden sich in jüngerer Zeit sowohl in der öffentlichen wie in der juristischen Diskussion zunehmend Positionen, die der NATO – ähnlich wie den Vereinten Nationen – den Charakter eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit zuschreiben wollen. Wie der folgende Beitrag zeigt, handelt es sich dabei um eine rechtshistorisch unhaltbare und politisch bedenkliche Interpretation.

Die Sicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)

Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung1 hat das BVerfG erstmals in seiner so genannten Out-of-Area-Entscheidung vom 12.7.1994 die Auffassung vertreten, die NATO sei nicht nur ein Verteidigungsbündnis, sondern auch ein »System gegenseitiger kollektiver Sicherheit« im Sinne von Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz (GG).2 Diese Verfassungsnorm hat folgenden Wortlaut: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“ Im Fachschrifttum ist diese Rechtsprechung, die sich auch in zahlreichen späteren Entscheidungen des BVerfG – ohne weitere Begründung – fortgesetzt hat, zwar auf Widerspruch gestoßen. Im »mainstream« ist sie jedoch sowohl politisch als auch im Fachschrifttum überwiegend zustimmend rezipiert worden, entsprach und entspricht sie doch augenscheinlich der aktuellen vermeintlichen »Staatsräson«. Erleichtert wurde die von ihr erfahrene relativ hohe Akzeptanz dadurch, dass sie zugleich ein wichtiges »Trostpflaster« mit großer Befriedungsfunktion (Jutta Limbach) bereit hielt: den künftigen – im Text des GG so gar nicht vorgesehenen – konstitutiven Parlamentsvorbehalt für jeden militärischen Einsatz der Bundeswehr.

Wegen der weittragenden Folgen dieser nach dem Ende des Kalten Krieges erfolgten revolutionären konzeptionellen Umorientierung der verfassungsrechtlichen Grundlagen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik sollen in diesem Beitrag ihre Fundamente und tragenden Pfeiler noch einmal näher in den Blick genommen werden.

Begründungsstruktur

Was sind die zentralen Gründe, die das BVerfG für die verfassungsrechtliche Gleichsetzung eines Verteidigungsbündnisses (»System kollektiver Verteidigung«) wie der NATO mit den in Art. 24 Abs. 2 GG normierten »Systemen kollektiver Sicherheit« heranzieht?

Nach Auffassung des BVerfG ist es „unerheblich“, ob das von Art. 24 Abs. 2 GG gemeinte »System gegenseitiger kollektiver Sicherheit« „ausschließlich oder vornehmlich unter den Mitgliedsstaaten Frieden garantieren oder bei Angriffen von außen zum kollektiven Beistand verpflichten soll“. Entscheidend sei vielmehr, dass zum Einen das System „durch ein friedenssicherndes Regelwerk und den Aufbau einer eigenen Organisation für jedes Mitglied einen Status völkerrechtlicher Gebundenheit“ begründet und dass zum anderen dieser Status der völkerrechtlichen Gebundenheit „wechselseitig zur Wahrung des Friedens verpflichtet“ und „Sicherheit gewährt“. Beides sei bei der NATO der Fall.

Meine These ist: Diese Argumentation des BVerfG geht an Normstruktur und Norminhalt des Art. 24 Abs. 2 GG vorbei und legitimiert so eine von dieser Verfassungsnorm abweichende sicherheitspolitische Grundkonzeption.

Entstehungsgeschichte

Erhellend für die Problemidentifizierung ist zunächst die Entstehungsgeschichte der maßgeblichen GG-Norm. Carlo Schmid, der geistige und politische Vater des Art. 24 Abs. 2 GG, hat dazu 1948/49 bei der Ausarbeitung des GG in den Debatten des Parlamentarischen Rates ausgeführt3: „Der Begriff der ‚kollektiven Sicherheit’ ist ein Terminus technicus, unter welchem etwas ganz Bestimmtes verstanden wird. … Unter ‚kollektiver Sicherheit’ ist etwas ganz Präzises zu verstehen, eine Institution aus dem großen Gebiet des Kriegsverhütungsrechts, das in den modernen Lehrbüchern als besonderer Abschnitt des Systems des positiven Völkerrechts behandelt zu werden pflegt. … ‚Kollektive Sicherheit’ ist ein genau so klar umrissener Terminus wie im bürgerlichen Recht der Ausdruck ‚ungerechtfertigte Bereicherung’.“4 Trotz verschiedener Abänderungsanträge blieb es auf der Basis dieser Argumentation Carlo Schmids (SPD), dem als Vorsitzendem des Hauptausschusses gerade in völkerrechtlichen Fragen vor allem aufgrund seiner herausragenden einschlägigen Vorbildung und Erfahrung eine große Sachautorität von seinen Abgeordneten-Kollegen zugebilligt wurde, bei dieser Textfassung des Art. 24 Abs. 2 GG. Sie ist bis heute unverändert im GG verankert.

Zu konstatieren ist allerdings, dass weder Carlo Schmid noch andere Abgeordnete des Parlamentarischen Rates eine präzise Definition des von ihnen als „festen juristischen Begriff“ bzw. als „Terminus technicus“ bezeichneten »System(s) gegenseitiger kollektiver Sicherheit« gegeben hatten. Das sollte sich in der Folgezeit als schwerer Fehler erweisen. Sicher ist aber zugleich, dass in den Debatten des Parlamentarischen Rates zu Art. 24 Abs. 2 GG kein eigenständiger verfassungsrechtlicher Begriff der »kollektiven Sicherheit« geprägt wurde, sondern dass man die vorgefundene einschlägige Begrifflichkeit aus dem Völkerrecht der Verfassungsgebung zugrunde legte.

Kollektive Sicherheit im Völkerrecht

Das BVerfG hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung von 1994 behauptet, auch im Völkerrecht sei der Begriff der »kollektiven Sicherheit« – entgegen der geäußerten Auffassung des Abg. Schmid – keineswegs eindeutig.5 Es hat sich zum Beleg dafür auf den damaligen Bonner und späteren Berliner Völkerrechtslehrer Christian Tomuschat berufen.

Tomuschat hatte in seiner im Jahre 1985 im »Bonner Kommentar« publizierten Erläuterung des Art. 24 Abs. 2 GG ausgeführt, anders als Carlo Schmid und andere Abgeordnete im Parlamentarischen Rat behauptet hätten, hätten „während der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen erhebliche Zweifel (bestanden), wie der Begriff der kollektiven Sicherheit sachgerecht zu definieren sei.“6 „Auch in späterer Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg“ habe „sich das Begriffsverständnis nicht zu konturenscharfer Eindeutigkeit entwickelt.“7 „Angesichts dieser Unsicherheiten bei der Grenzziehung“ – schlussfolgerte Tomuschat – „muss es als fraglich bezeichnet werden, ob der Verfassungsgeber sich im Jahre 1949 bewusst zu einem engen Verständnis der kollektiven Sicherheit im idealistischen Sinne der gemeinsamen Verteidigung vorrangig gegen Angriffe aus den eigenen Reihen bekannt hat“. Es treffe deshalb – so Tomuschat – „nicht zu, wenn (u.a. von Däubler, Rojahn, Walz und Knut Ipsen) behauptet“ werde, „aus der Entstehungsgeschichte lasse sich eindeutig entnehmen, dass jedes Paktsystem, welches sich primär gegen einen Angreifer von außen richte, aus dem Anwendungsbereich des Art. 24 Abs. 2 GG herausfalle“. Als gemeinsamer Nenner ergebe sich – so Tomuschat – „lediglich ein Minimalkonsens dahin, dass Bündnisse mit aggressiver Zielsetzung und auch solche, die von vornherein auf einen klar definierten Gegner ausgerichtet sind, nicht die Qualifikation als System der kollektiven Sicherheit verdienen“.

Tomuschats Darstellung in der Zweitbearbeitung des »Bonner Kommentars« von 1985 – übrigens im Gegensatz zu der Erstbearbeitung (des Art. 24 Abs. 2 GG) durch Eberhard Menzel aus dem Jahre 1951 – verkürzt und simplifiziert die Entwicklung des völkerrechtlichen Begriffs der »kollektiven Sicherheit« und ist deshalb im Ergebnis ebenso wie die ihr folgende Auffassung des BVerfG nicht überzeugend. Das liegt insbesondere daran, dass sie nur unzureichend den historischen Hintergrund und die fundamentale Neuorientierung des Friedenssicherungsrechts nach dem I. Weltkrieg in die Analyse einbezieht.

Erstmals wurde die politische Konzeption der »kollektiven Sicherheit« nach der Katastrophe des I. Weltkrieges in der 14 Punkte-Erklärung des damaligen US-Präsidenten Woodrow Wilson entwickelt. Sie setzte sich auf der Grundlage einer Analyse der Vorgeschichte und Ursachen dieser Weltkatastrophe, die ca. 15 Millionen Menschen das Leben gekostet hatte, dezidiert von den bisherigen Militärallianzen ab. Für sie war der I. Weltkrieg das Ergebnis einer Machtpolitik rivalisierender verbündeter Staaten, aufgrund derer die Großmächte in Europa – das Vereinigte Königreich, Frankreich, Russland, Deutschland sowie Österreich-Ungarn – jeden Machtzugewinn des anderen als Bedrohung auffassten, der sie ihrerseits mit weiteren eigenen Machtanstrengungen und immer neuen Auf- und Nachrüstungen begegneten, die wiederum als Bedrohung aufgefasst wurden. Diese Spirale wechselseitiger Bedrohung(en) mündete schließlich im Krieg.

US-Präsident Woodrow Wilson, selbst Politikwissenschaftler, zog daraus die Schlussfolgerung, dass die Politik des »Gleichgewichts der Mächte« im Ergebnis ganz wesentlich für die Katastrophe mitverantwortlich war. Sie musste in seinen Augen durch den neuen Ansatz einer spezifischen Friedenspolitik ersetzt werden. Die Konzeption Wilsons setzte der alten Machtpolitik der Staaten die Vorstellung einer Gemeinschaft der Völker entgegen, die zum einen den Krieg als Mittel der Politik ächtet und zum zweiten den Frieden durch ein System kollektiver Sicherheit gewährleistet.

Wilsons Konzeption gründete sich ideengeschichtlich8 u.a. auf Rousseau, Kant, Bentham und Mill. Politisch stützte sie sich auf Vorarbeiten eines von der britischen Regierung durch Lord Balfour eingesetzten Sachverständigenausschusses (»Phillimorebericht«)9 sowie auf Vorschläge verschiedener US-amerikanischer und britischer Nichtregierungsorganisationen (u.a. League to Enforce Peace; League of Nations Society).10 Kernidee war, dass das Prinzip der auf die nationale Souveränität gestützten Machtkonkurrenz der Staaten durch das Prinzip der kollektiven Sicherheit überlagert und möglichst ersetzt werden sollte. Präsident Wilson wies dementsprechend immer wieder in aller Deutlichkeit auf den konzeptionellen Widerspruch hin, der zwischen einem System kollektiver Sicherheit einerseits und Militärbündnissen andererseits besteht. Schon unter Punkt 3 der Erklärung von Woodrow Wilson vom 27.9.1918 hieß es insoweit unmissverständlich: „Es kann in der allseitigen und gemeinschaftlichen Familie des Völkerbundes keine Bündnisse oder Allianzen oder gesonderte Verpflichtungen und Abmachungen geben.“11

Das Konzept der »kollektiven Sicherheit« fand in der Völkerrechtspraxis zunächst seinen Niederschlag in der Satzung des Völkerbundes. Allerdings geschah dies nur sehr rudimentär. Das lag vor allem an den starken Widerständen, mit denen Wilson zu kämpfen hatte und die u.a. im US-Kongress dazu führten, dass er keine Mehrheit für die Ratifizierung der ausgehandelten Verträge fand. Das Wilson’sche Konzept wurde dennoch fortentwickelt und konkretisiert und zwar vor allem durch Vorschläge des französischen Außenministers Aristide Briand, die u.a. im Briand-Kellogg-Pakt über die Kriegsächtung von 1928 sowie in seinem dem Völkerbund 1930 vorgelegten großen Friedensplan Ausdruck fanden.12 Eine Zwischenbilanz dieses neuen Politikansatzes »kollektiver Sicherheit« wurde im Frühjahr 1933 auf einer internationalen Tagung des dem Völkerbund unterstehenden »Institut International de Coopération Intellectuelle« gezogen, dem Vorläufer der UNESCO. Dazu trugen maßgeblich auch Expertisen zahlreicher wohlbekannter Völkerrechtler der Zwischenkriegszeit bei, insbesondere des englischen Gelehrten McNair13, des Genfer Völkerrechtlers Maurice Bourquin14 und des österr. Völkerrechtlers Alfred Verdross15, worauf sich insbesondere Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat ausdrücklich bezog. Bourquin stellte in seinem »Rapport Final« als Generalberichterstatter der vorerwähnten Völkerbundstagung zusammenfassend fest, der Begriff der »kollektiven Sicherheit« impliziere eine Konzeption, die sich grundlegend von der Sicherheit unterscheide, die in militärischen Allianzen angestrebt werde. Verschieden sei zunächst die Zielsetzung; denn es gehe nicht um die Sicherheit einzelner Staaten, sondern um die Sicherheit aller. Der Krieg werde dementsprechend als gemeinsame Gefahr für alle aufgefasst, der die Interessen der gesamten Gemeinschaft berühre. Kollektiv sei auch die Methode. Kollektive Sicherheit betreffe nicht mehr allein das Verhältnis zwischen den Streitkräften eines Staates (und dessen Verbündeten) und denjenigen seines eventuellen Gegners. Vielmehr gehe es um die Etablierung einer internationalen Zusammenarbeit der Staaten im weitesten Sinne des Wortes, auch wenn in einem solchen System nicht alle Staaten die gleiche Rolle spielten, sondern sich je nach ihrer spezifischen Situation mit verschiedenen Beiträgen bei der Gewährleistung kollektiver Sicherheit engagierten.16

Carlo Schmid nahm dies nach dem II. Weltkrieg auf und reformulierte dieses Konzept 1948/49 in folgenden Worten: „Diese Vorstellung (eines internationalen Systems kollektiver Sicherheit) ist zum ersten Male aufgekommen zu der Zeit, als Briand französischer Außenminister war; eine sehr einfache Sache – nichts anderes als die Anwendung des Genossenschafts- und Versicherungsgedankens auf das politische Leben: Staaten schließen sich zusammen zu einem System gegenseitiger Verpflichtungen zu dem Zweck, dass, wenn einer von ihnen angegriffen ist, alle anderen diesen Angriff von ihm gemeinsam abwehren, und ein System, das gleichzeitig die Möglichkeit bietet, dass die Differenzen, die unter ihnen selber aufkommen könnten, auf friedlichem Wege in vernünftiger und kalkulierbarer Weise geschlichtet werden können. Damit aber wird das, was man bislang nationale Politik genannt hat, unter das kollektive Interesse gebeugt.“ Auch viele andere Völkerrechtler wie der Schweizer Rudolf Bindschedler17 sowie bedeutende Völkerrechtler aus allen Rechtskreisen dieser Welt, wie u.a. H. Kulski, Quincey Wright, C. de Vischer, M.A. Navarro, J.L.O. Kunz, L. Oppenheim und H. Lauterpacht, C. Rousseau, Manfred Lachs, Hans Kelsen, F. van Langenhove, Skubiszewski, Knut Ipsen, Otto Kimminich, Ulrich Beyerlin und Horst Fischer haben auf diesem Fundament bis heute – im Kern übereinstimmend – immer wieder darauf hingewiesen: „Kollektive Sicherheit und Bündnisse widersprechen sich grundsätzlich.“18

Fundamentale Differenz

Was sind nun diese fundamentalen Unterschiede zwischen einem »System kollektiver Verteidigung« (Verteidigungsbündnis) und einem »System kollektiver Sicherheit«, worin bestehen sie konkret?

(1) Keine Differenz zwischen ihnen besteht darin, dass ihre Mitgliedsstaaten dem völkerrechtlichen Gewaltverbot unterliegen. Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta und ist heute im Grundsatz19 unbestritten. Die NATO hat dies für sich in Art. 1 NATO-Vertrag ausdrücklich klargestellt.

(2) Der wichtigste Unterschied zwischen einem »System kollektiver Verteidigung« (Verteidigungsbündnis) und einem »System kollektiver Sicherheit« ist, dass sie auf zwei entgegen gesetzten Grundkonzeptionen von Sicherheitspolitik beruhen. Das Grundkonzept von Verteidigungsbündnissen basiert auf Sicherheit durch eigene Stärke und die Stärke der eigenen Verbündeten. Es ist »partikulär-egoistisch«. Die Grundkonzeption kollektiver Sicherheit basiert hingegen auf der Sicherheit aller potenziellen Gegner durch die Reziprozität innerhalb einer internationalen Rechtsordnung. Es verankert die eigene Sicherheit also gerade nicht in der relativen Schwäche und Unterlegenheit des potenziellen Gegners, sondern in der gemeinsamen Sicherheit. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass die eigene Sicherheit zugleich auf der Sicherheit des potenziellen Gegners beruht. Das NATO-Bündnis (auf der Grundlage des NATO-Vertrages) gründet demgegenüber auf der Konzeption, dass die Abwehr einer Aggression von außen gegen ein Bündnismitglied – wie für ein Defensiv-Bündnis typisch – durch Selbstschutz (»Faustrecht«) des angegriffenen Staates und seiner Verbündeten erfolgt.

(3) Ein Verteidigungsbündnis ist – anders als ein »System kollektiver Sicherheit« – nicht auf prinzipielle Universalität im Sinne des Einschlusses möglichst aller potenziellen Aggressoren angelegt. Allerdings heißt dies keineswegs, dass ein System kollektiver Sicherheit nur auf globaler Ebene unter Einbeziehung aller Staaten bestehen kann. Es kann auch regionale Systeme kollektiver Sicherheit geben, sofern sie nur innerhalb der gesamten Region prinzipiell für alle betroffenen Staaten und damit für alle potenziellen Aggressoren der Region offen sind. Im Parlamentarischen Rat ist dies klar erkannt worden, in dem – innerhalb des globalen UN-Rahmens – ausdrücklich von einer künftigen Europäischen Union als Beispiel für ein regionales System kollektiver Sicherheit die Rede war.

Dieser fundamentale Unterschied zeigt sich sehr deutlich etwa bei der NATO. Sie steht eben, anders als die UNO, nicht jedem Beitrittswilligen offen, der die im NATO-Vertrag verankerten Ziele anerkennt. In der Zeit ihrer Gründung und während des Kalten Krieges war sie nach ihrem erklärten und unbezweifelten Selbstverständnis gegen eine potenzielle Aggression der Sowjetunion und deren Verbündeten gerichtet. Dementsprechend haben die NATO und ihre Mitgliedsstaaten in den Jahren 1954/55 auch das Begehren der früheren Sowjetunion auf Mitgliedschaft im NATO-Bündnis als unvereinbar mit dessen Zielrichtung abgelehnt. Nicht anders wurde auch mit dem Aufnahmegesuch Russlands im Zusammenhang mit den NATO-Osterweiterungen der letzten Jahre umgegangen, die durchweg darauf abzielten, die eigene Sicherheit gegen Russland und nicht gemeinsam mit Russland zu definieren und zu gestalten.

(4) Viertens – und dies ist ein weiterer gravierender Unterschied zu einem kollektiven Sicherheitssystem – enthält ein Verteidigungsbündnis für den Fall eines von einem eigenen Mitgliedsstaat begangenen Aggressionsaktes keine verbindlichen internen Konfliktregelungsmechanismen. Das ist auch beim NATO-Vertrag so. Eine NATO-interne Verpflichtung der übrigen NATO-Partner, einem NATO-Verbündeten, der gegen das Gewaltverbot verstößt, mit kollektiven NATO-Zwangsmaßnahmen entgegen zu treten, sieht er gerade nicht vor. Für die NATO-Staaten zeigte sich dies z.B. während des Vietnam-Krieges, bei den völkerrechtswidrigen US-Militäraktionen gegen Guatemala, Grenada, Panama und zahlreiche andere Staaten, zuletzt im Jahre 2003 beim US-Krieg gegen Irak. Dieses konzeptionelle und institutionelle Defizit der NATO ist typisch für ein »System kollektiver Verteidigung« (Verteidigungsbündnis), das ja gerade zur Verteidigung gegen einen potenziellen externen Aggressor, nicht aber zur Wahrung der Sicherheit gegen verbündete Mitglieder geschlossen wird.

(5) Ein Verteidigungsbündnis etabliert auch – ganz anders als ein »System kollektiver Sicherheit« – keine den Mitgliedsstaaten übergeordnete zwischenstaatliche oder supranationale Gewalt einer organisierten und rechtlich geordneten Macht nach dem Modell der Vereinten Nationen. Der Völkerrechtler Albrecht Randelzhofer hat dieses Charakteristikum einmal in die zutreffenden Worte gefasst: „Ein kollektives Sanktionssystem setzt daher ein internationales System von hoher Unparteilichkeit und Mobilität voraus. Jeder Staat muss jederzeit bereit sein, jeden Staat gegen jeden Angreifer zu verteidigen. Das Bewusstsein der allgemeinen Verbundenheit mit allen Staaten muss größer sein als die Verbundenheit mit engeren Gruppen von Staaten. Bündnisse sind unvereinbar mit diesem Grundgedanken eines kollektiven Sicherheitssystems, da sie notwendigerweise bewirken, dass anstelle der allgemeinen Verbundenheit das Denken und Empfinden in Gruppierungen herrscht. Man ist bereit, sich und verbündete Staaten gegen bestimmte andere zu verteidigen, nicht aber einen Staat, gegen den sich das Bündnis richtet, gegen den auch noch so offensichtlich unrechtmäßigen Angriff durch den verbündeten Staat.“20

Keine Revision durch die Grundgesetz-Änderungen von 1956 und 1968

An dieser fundamentalen Unterscheidung zwischen den in Art. 24 Abs. 2 GG in Bezug genommenen völkerrechtlichen »System(en) gegenseitiger kollektiver Sicherheit« einerseits und einem Verteidigungsbündnis nach Art. 51 UN-Charta anderseits, die im Parlamentarischen Rat von niemandem in Zweifel gezogen wurde, wurde weder im Zusammenhang mit der 1956 erfolgten Einfügung der »Wehrverfassung« noch mit der Inkorporierung der »Notstandsverfassung« im Jahre 1968 etwas geändert.

Es wurden zwar im Vorfeld der Grundgesetzänderung von 1956 – letztlich wohl wegen des anfänglich starken Widerstandes der Oppositionsparteien gegen die deutsche Wiederbewaffnung und des Fehlens einer für eine Grundgesetzänderung notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament – vielfältige Versuche unternommen, Art. 24 Abs. 2 GG so zu interpretieren, dass eine Verfassungsänderung umgangen werden konnte. Stellvertretend dafür sei auf die vielfältigen Expertisen der völkerrechtlichen Berater der von Adenauer geführten Bundesregierung, vor allem die Beiträge des Freiburger Völkerrechtlers Wilhelm Grewe, hingewiesen.

Die von Grewe und anderen Anfang der 1950er Jahre gesehene Notwendigkeit, Art. 24 Abs. 2 GG heranzuziehen, um die deutsche Wiederbewaffnung im Rahmen eines Militärbündnisses (EVG oder NATO) ohne Verfassungsänderung realisieren zu können, entfiel nach der im Jahre 1956 erfolgten Einfügung des Art. 87a GG a.F. in das GG. Dadurch war nunmehr eine hinreichende Basis für die Aufstellung der Bundeswehr und die Eingliederung in das NATO-Verteidigungsbündnis geschaffen. Art. 24 Abs. 2 GG war damit aus der Diskussion.

Revision ohne Verfassungsrevision?

Das änderte sich erst Mitte der 1980er Jahre, als zunehmend die Forderung erhoben wurde, Deutschland müsse sich entsprechend seinen wirtschaftlichen und politischen Potenzen »out of area« stärker engagieren, vor allem auch militärisch. Jetzt wurden die Stimmen immer zahlreicher, die dafür plädierten, die NATO als »System kollektiver Sicherheit« im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG zu qualifizieren, um an Stelle der sehr engen Ermächtigungsgrundlage des Art. 87a GG („zur Verteidigung“) eine andere oder jedenfalls zusätzliche verfassungsrechtliche Basis für Militäreinsätze der Bundeswehr zu finden.

Nach dem Ende des Kalten Krieges, als es darum ging, für die NATO ohne Änderung des NATO-Vertrages und für die Bundeswehr ohne Änderung des Grundgesetzes ein »erweitertes Aufgabenspektrum« zu schaffen und zu legitimieren, brachen die Dämme. Nun mehrten sich die Veröffentlichungen – mit und ohne Gutachtenauftrag aus öffentlichen Kassen –, die im Interesse der neuen »Staatsräson« die Fesseln des Art. 87a GG zu sprengen suchten. Das geschah dann dadurch, dass Art. 24 Abs. 2 GG – unter Missachtung der Entscheidung des Verfassungsgebers und der systematisch-konzeptionellen Unterschiedlichkeit eines Verteidigungsbündnisses gegenüber einem »System kollektiver Sicherheit« – uminterpretiert wurde. Auch wenn das BVerfG diesem Weg gefolgt ist, sind die Auseinandersetzungen darüber nicht zu Ende.

Auch zukünftig muss deshalb bei jedem militärischen Außeneinsatz der Bundeswehr, der nicht nach Art. 87a GG „zur Verteidigung“21 Deutschlands oder eines seiner Bündnispartner erfolgt, die Frage gestellt und beantwortet werden, ob die deutschen Streitkräfte dabei tatsächlich im Rahmen eines »Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit« im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG tätig werden. Das ist bei Einsätzen im Rahmen eines formellen Mandats der UNO in aller Regel der Fall, sofern die Regeln der UN-Charta eingehalten werden.22 Problematisch wird es jedoch immer dann, wenn ein Einsatz der Bundeswehr ohne formelles UN-Mandat erfolgen soll – etwa im Rahmen einer »Selbstmandatierung« durch die NATO wie im »Kosovo-Krieg« 1999 oder bei der Mitwirkung an und Unterstützung von völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen durch NATO-Bündnispartner wie im Irak-Krieg 2003.

Das in Art. 24 Abs. 2 GG verankerte Konzept einer »kollektiven Sicherheit« hat darüber hinaus noch eine wichtige Leitfunktion. Dies ist ein wertvoller »ungehobener Schatz«. Die so genannte Palme-Kommission, an der 19 bedeutende Politiker aus Ost und West, Nord und Süd, darunter Egon Bahr, mitgewirkt haben, hat dies noch in der Hochphase des Kalten Krieges in die weisen Worte gefasst: „In der heutigen Zeit kann Sicherheit nicht einseitig erlangt werden. Wir leben in einer Welt, deren ökonomische, politische, kulturelle und vor allem militärische Strukturen in zunehmendem Maße voneinander abhängig sind. Die Sicherheit der eigenen Nation lässt sich nicht auf Kosten anderer Nationen erkaufen.“23

Im nuklearen Zeitalter der gegenseitig gesicherten Zerstörung ist Sicherheit nicht mehr vor dem Gegner, sondern nur noch mit ihm zu erreichen.

Anmerkungen

1) Im sog. Pershing-Urteil vom 18.12.1984 (BVerfGE 68, 1, 95 f) hatte das BVerfG diese Frage ausdrücklich unbeantwortet gelassen.

2) BVerfGE 90, 286 (347ff, 349ff).

3) Er wandte sich damit gegen einen Antrag des SPD-Abg. Menzel, mit dem die Ersetzung des im Entwurf der Vorschrift (»Herrenchiemsee-Entwurf«) vorgesehenen Begriffs »gegenseitige kollektive Sicherheit« durch »gemeinsame Sicherheit« wegen der „politischen Belastung, die dieses Wort (»kollektive Sicherheit«) – ob zu Recht oder zu Unrecht, mag dahingestellt bleiben – in den letzten Jahren in der europäischen Politik bekommen hat“, verlangt wurde.

4) vgl. 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.11.1948, Sten. Prot. S.71; JöR n.F. 1 (1951), S.227.

5) BVerfGE 90, 286 (347).

6) Tomuschat in: Bonner Kommentar (BK), Zweitbearbeitung 1985, Art. 24 Rn. 126.

7) ebd., Rn. 132.

8) Dem lag die Vorstellung zugrunde, dass es nicht die Völker sind, die Kriege verursachen, sondern lediglich Staaten, die sich über den Friedenswillen der Völker hinwegsetzen. Deshalb betrachtete diese Wilson’sche Konzeption neben der Gründung des Völkerbundes vor allem die Demokratisierung der Staaten als zentrale Friedensbedingung.

9) Vgl. dazu u.a. F.S. Northhedge (1986): The League of Nations, S.25 ff; Zangl/Zürn (2003): Frieden und Krieg, S.29 ff.

10) Vgl. Woodrow Wilson (1923): Memoiren und Dokumente über den Vertrag zu Versailles anno MCMXIX, Hrsg. von R. St. Baker (autorisierte deutsche Übersetzung von Curt Thesing), Bd. I, Leipzig, S.85 ff, 177 ff.

11) vgl. Deiseroth, Art. 24 GG, in: Umbach/Clemens (2001): GG, Art. 24 Rn. 191 ff.

12) vgl. P. Barandon (1948): Die Vereinten Nationen und der Völkerbund in ihrem rechtsgeschichtlichen Zusammenhang, S.124, 185 ff.

13) „On the one hand, war in breach of the Covenant is made illegal; on the other, force which is collectivized and placed at the service of the international community is made legal“, vgl. McNair (1936): Collective Security, in: The British Yearbook of International Law 17, S.150 >155, 158, 161>.

14) M. Bourquin (1934): Le Problème de la Sécurité internationale. In: Recueil des Cours de l´Académie de Droit Internationale 49 (1934 III)

15) Verdross (1937): Völkerrecht, 1. Aufl., S.24, 157, 345.

16) M. Bourquin (1936): La Sécurité Collective, S.458.

17) vgl. zu den Einzelnachweisen u.a. Deiseroth, GG, Art. 24 Abs. 2,Rn. 194 ff; ders., Die Friedenswarte, 2000, Heft 1, S.101ff.

18) Rudolf Bindschedler in: W.Schätzel/H.-J.Schlochauer (Hrsg.), Festschrift für Wehberg, 1956, S.67 f. m.w.N.

19) zu den Schwächen des Gewaltverbots vgl. u.a. Deiseroth, Vom Recht des Stärkeren zur Stärke des Rechts, in: Colneric u.a. (Hrsg.) (1994): Gewalt in Deutschland, Gewalt aus Deutschland, S.127 (136ff) m.w.N.

20) vgl. Randelzhofer in: Heilbronner/Ress/Stein (Hrsg.) (1989): Staat und Völkerrechtsordnung. Festschrift für K. Doehring, S.745 (762).

21) Was nach dem Grundgesetz unter einem Fall der »Verteidigung« zu verstehen ist, lässt sich zum einen der Regelung über den »Verteidigungsfall« in Art. 115a GG, insbesondere aus ihrem Wortlaut („Bundesgebiet (wird) mit Waffengewalt angegriffen“ oder „ein solcher Angriff (droht) unmittelbar“) und zum anderen ihrer Entstehungsgeschichte entnehmen. Da der Normtext des Art. 87a Abs. 1 und 2 GG von »Verteidigung« und damit – anders als eine im Gesetzgebungsverfahren zunächst vorgeschlagene Fassung – nicht von »Landesverteidigung« spricht und da zudem der verfassungsändernde Gesetzgeber bei Verabschiedung der Regelung im Jahr 1968 auch einen Einsatz im Rahmen eines NATO-Bündnisfalles unbestritten als verfassungsrechtlich zulässig ansah, ist davon auszugehen, dass »Verteidigung« alles das (abschließend) umfasst, was nach dem geltenden Völkerrecht zum individuellen und kollektiven Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta zu rechnen ist, der die Bundesrepublik Deutschland 1973 wirksam beigetreten ist. Art. 51 UN-Charta gewährt nach seinem Wortlaut allein „im Falle eines bewaffneten Angriffs“ („if an armed attack occurs“) dem Angegriffenen das naturgegebene Recht („inherent right“) zur individuellen und zur kollektiven Selbstverteidigung; dies allerdings nur zeitlich begrenzt, nämlich bis der UN-Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

22) Auf das Sonderproblem eines Bundeswehreinsatzes im Rahmen der EU kann hier nicht näher eingegangen werden; dessen verfassungsrechtliche Zulässigkeit hängt vor allem von der Einhaltung der Voraussetzungen des sog. Europa-Artikels 23 GG in Verbindung mit den Regelungen des EU-Vertrages ab.

23) Der Palme-Bericht. Bericht der Unabhängigen Kommission für Abrüstung und Sicherheit. Dt. Ausgabe 1982. Mit Vorwort von Egon Bahr. Berlin 1982; vgl. ferner Egon Bahr in: Festschrift für C.F. von Weizsäcker zum 70. Geburtstag, München/Wien 1982, S.195 ff.

Dr. Dieter Deiseroth ist seit 2001 Richter am Bundesverwaltungsgericht; er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht sowie zur Rechtsgeschichte verfasst.

NATO First – UNO ade!?

NATO First – UNO ade!?

von Alexander Neu

Im Frühjahr 2009 wird die NATO ihr 60. Jubiläumsfeier im deutsch-französischen Grenzgebiet feiern. Für den Frieden in der Welt ist das kein Grund zum Feiern: 60 Jahre NATO heißen Kalter Krieg, atomare und konventionelle Aufrüstung, Wettrüsten, Stellvertreterkriege, Blockbildung auch nach dem Kalten Krieg gegen Russland und China, imperialer Angriffskrieg und Zerschlagung Jugoslawiens, militärische Besatzungen (ehemaliges Jugoslawien und Afghanistan), die Abwicklung der UNO und OSZE. Die NATO ist wahrlich keine zivilisatorische Errungenschaft. Sie ist und bleibt eine Militärmaschinerie, die tut, was sie kann: Krieg führen und die Androhung desselben als Mittel der Politik.

Eine »Neue Weltordnung« unter US-amerikanischer Führung forderte der damalige US-Präsident George H. W. Bush am 11. September 1990 noch während der Auflösungsperiode des Ostblocks. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine neue Epoche, die bis heute herrschende monopolare Weltordnung eingeläutet. Den Vereinten Nationen (UNO) wurde dabei eine mitwirkende Zukunft vorausgesagt. Endlich, so der Tenor, könne die UNO ihre Aufgabe als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit wahrnehmen, da sie nicht mehr oder zumindest nicht mehr so häufig durch den »Missbrauch« des Vetorechts, gemeint war die UdSSR, blockiert werde.

Diese Zukunftsperspektive der UNO wurde allerdings auf die Funktion begrenzt, den USA hinsichtlich der Umsetzung ihrer »Neuen Weltordnung« als legitimationsstiftendes Hilfsorgan zu assistieren.1 Tatsächlich ging der Gebrauch des Vetos durch das am Boden liegende Russland der Jelzin-Ära zunächst zurück: Irak/Kuwait 1990/91, Somalia 1992 und Jugoslawien 1991-1995 – alle diese Konflikte wurden im Rahmen von durch die USA oder Großbritannien eingebrachten UNO-Sicherheitsratsresolutionen behandelt, die militärische Interventionen des Westens (entweder durch die NATO oder durch einzelne NATO-Staaten) beinhalteten oder eigenmächtige Resolutionsinterpretation (beispielsweise »Flugverbotszonen« im Irak) zur Folge hatten. Dabei stießen sie im Gegensatz zu den Zeiten des Kalten Krieges auf keinen Widerstand durch die UdSSR/Russland oder China. Die Schwäche Russlands und die noch bescheidene Stärke Chinas ermöglichten es den westlichen UNO-Sicherheitsratsmitgliedern in den 1990er Jahren, ihre »nationalen Interessen« durch eine von ihnen dominierte UNO absegnen zu lassen. Unter Anwendung dieses vordergründigen Multilateralismus wurden westliche, zuvörderst US-amerikanische Interessen, als Willen der »Internationalen Gemeinschaft« der Weltöffentlichkeit verkauft. Erst im Zuge des Konfliktes in und mit der Bundesrepublik Jugoslawien 1998/1999 begann Russland wieder schrittweise eine eigene Außenpolitik aufzubauen und verhinderte, wenn auch nicht den NATO-Angriffskrieg auf die BR Jugoslawien selbst, so aber zumindest seine scheinbare völkerrechtliche Absegnung. Ähnlich verhielt es sich mit dem US-Angriffskrieg auf den Irak im Jahre 2003 – auch hier konnten die USA trotz erheblicher Nötigung gegenüber dem UNO-Sicherheitsrat, dessen ständige Mitglieder Frankreich, Russland und China nicht bewegen, dem imperialen Krieg ein scheinvölkerrechtliches Feigenblatt zu verleihen. Dies änderte jedoch nichts an der NATO- bzw. US-Terminologie, es handele sich bei beiden militärischen Maßnahmen um den Willen der Internationalen Gemeinschaft – gänzlich unbeeindruckt von der Tatsache, dass der Wille zum Angriffskrieg lediglich ein Wille der US-geführten NATO (Jugoslawien1999) und der US-geführten »Koalition der Willigen« (Irak 2003) gewesen ist.

Diese einleitend aufgezeigte reale Entwicklung oder Abwicklung der UNO unter den Bedingungen einer monopolaren Weltordnung, bei der die einzige Supermacht mit mehr oder minder großer Unterstützung von Vasallenstaaten (NATO-Verbündete und »Koalition der Willigen«) eine neue, eine US-amerikanische Weltordnung installieren will, weicht gefährlich von den eigentlichen und friedenspolitisch erforderlichen Pflichten, Aufgaben und Aufgabenverteilung zwischen der UNO als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und ihren Mitgliedsstaaten sowie anderen regionalen Regierungsorganisationen wie der NATO als Verteidigungsbündnis ab. Im Folgenden soll die eigentliche Funktion der UNO als Sicherheitskollektiv, die der NATO als Verteidigungskollektiv sowie die realen Entwicklungen skizziert werden. Abschließend wird auf den aktuellen Stand der Diskussion und das gefährliche Wunschdenken über die künftige Gestaltung internationaler Politik aus Sicht US-amerikanischer Politikeliten eingegangen.

UNO – Das globale System gegenseitiger kollektiver Sicherheit

Die UNO wurde als institutionalisiertes Interaktions- und Konfliktregulierungsforum gegründet, um der Staatenanarchie und der ihr inhärenten Tendenz zu Kriegen ein Ende zu bereiten: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen – Fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat (…)2 Die Akzeptanz der UNO-Mitgliedsstaaten – die Schrecken des Zweiten Weltkrieges noch klar vor Augen, wie die Präambel der UNO-Charta unterstreicht –, das ius ad bellum als Angriffsvariante an den UNO-Sicherheitsrat zu delegieren – ihm also das Gewaltmonopol treuhänderisch zu überantworten (Art. 24 UNO-Charta) und somit für die Sicherheit der Mitgliedsstaaten auch unter Zuhilfenahme militärischer Mittel Sorge zu tragen (Art. 42 – 47 UNO-Charta) – sollte eine neue, auf die Friedensverpflichtung angelegte Epoche des Völkerrechts und somit eine qualitative Veränderung der internationalen Politik bedeuten. Doch die zunächst vielversprechende Gründung der UNO mit ihrer weitreichenden Kompetenz als Kollektiv gegenseitiger Sicherheit mit global wirkendem Gewaltmonopol wurde von Anfang an überschattet durch machtpolitische Erwägungen. Diese machtpolitischen Momente fanden selbst in der UNO-Charta ihren Niederschlag und schaden der UNO bis heute eher als sie ihr nutzen, da sie die rechtlich-normativ sicherheitspolitisch zentrale Relevanz der UNO durch mangelnde politische und materielle Unterfütterung aufweichen:

Bereits bei der Gründung der UNO wurde deutlich, dass die UNO-Gründerstaaten – entgegen ihrer ausdrücklichen Verpflichtung (Artikel 43-47 UNO-Charta) – keine Bereitschaft zeigten – und diese bis dato nicht an den Tag legen –, der UNO eigene militärische Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um diese zu befähigen, ihre Aufgabe der Gewährung kollektiver Sicherheit gerecht werden zu können. Um dennoch der UNO den Anschein eines global wirksamen Sicherheitskollektivs zu verleihen, wurden zwei Ersatzklauseln (Art. 48 und Art. 53 Abs. 1) formuliert, die es dem UNO-Sicherheitsrat erlauben, einzelne Staaten oder regionale Einrichtungen mit deren Einverständnis „unter seiner Autorität in Anspruch“ zu nehmen.

Die Gründerstaaten traten zwar das ius ad bellum in der Angriffsvariante an die UNO ab, behielten sich allerdings dessen Verteidigungsvarianten vor. Das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ wurde Bestandteil der UNO-Charta (Art. 51). Zwar soll dieser Norm in der Logik eines funktionierenden Sicherheitskollektivs nur eine rückversichernde und somit substituierende Qualität für den Fall zukommen, dass die UNO nicht fähig oder willens ist, einem angegriffenen Staat zur Hilfe zu eilen und seine Sicherheit wiederherzustellen. Jedoch ließen die realpolitischen Momente des Kalten Krieges, die damit einhergehende Institutionalisierung zweier sich gegenüberstehender kollektiver Verteidigungsbündnisse (Warschauer-Pakt und NATO) sowie die sich gegenseitig blockierenden Supermächte im UNO-Sicherheitsrat, der UNO keinen Freiraum, um tatsächlich kollektive Sicherheit materialisieren zu können. Vor diesem Hintergrund ist die eigentlich nur als Rückversicherung gedachte Norm des „naturgegebenen Rechts zur Selbstverteidigung“ in der politischen Realität zur vorrangigen Norm aufgestiegen.

Mit beiden Rechtsnormen und der Wirkkraft der politischen Praxis wurde im Prinzip der Sinn der UNO als global wirkendes Sicherheitskollektiv ad absurdum geführt. Obschon es von Beginn an deutlich war, dass in dem staatenzentrierten internationalen System die UNO keine eigenständige Akteursqualität erhalten würde, sondern ihre Handlungsfähigkeit immer nur durch die sie tragenden Staaten herleiten konnte und kann, widerspricht dieser Status als Exekutivorgan aus normativer und struktureller Perspektive nicht der Möglichkeit, sie zur Gewährung kollektiver Sicherheit zu befähigen. Dass die UNO aber derart an der kurzen Leine geführt wird, ist der politischen Motivation der Staaten geschuldet, deren visionäre Kraft trotz der Erfahrungen des zweiten Weltkrieges eben nicht über die Ebene eines bloß staatenzentrierten Weltbildes hinausreicht. Das Festhalten an einem derartigen Weltbild indiziert den bloß instrumentellen Charakter der UNO vor allem für die Großmächte. Bezeichnenderweise wurde im Entwurf des Weißbuchs der deutschen Bundesregierung im Jahre 2006 die Funktion der UNO wie folgt formuliert: „Die einzigartige Bedeutung der Vereinten Nationen besteht darin, einen notwendig werdenden Einsatz militärischer Gewalt mit der völkerrechtlichen Legitimität zu versehen.“ 3

NATO – Ein Verteidigungsbündnis mit weltweiter Berufung

Die NATO ihrerseits stellte ursprünglich und gemäß ihrem Statut, dem Nordatlantikvertrag, ein institutionalisiertes Verteidigungskollektiv dar, dessen Zweck (Präambel & Art. 5) ausschließlich die gemeinsame bündnisterritoriale Abwehr potentieller Angriffe durch Drittstaaten gewesen ist. Nach dem Ende der bipolaren Weltordnung „drohte die NATO allerdings Opfer ihres eigenen Erfolges“ zu werden, wie allenthalben den sicherheitspolitischen Diskursen der transatlantischen Fangemeinde zu entnehmen war. Diese neue Situation beförderte die NATO samt umfassendem Mitarbeiterapparat in Brüssel jedoch in eine Identitätskrise. Anstatt sich mangels verteidigungspolitischer Notwendigkeiten aufzulösen, drängte und drängt die hochgerüstete Militärmaschinerie nach neuen Aufgaben, jenseits der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung, um dem transatlantischen Bündnis eine neue sinnstiftende Identität zu verleihen. Hierbei erfreut sie sich der tatkräftigen Unterstützung einer nach wie vor den außen- und sicherheitspolitischen Diskurs dominierenden transatlantisch orientierten und ergebenen politischen Elite.

Noch 1991 verabschiedete sie zunächst das neue »Strategische Konzept«, um sich der Notwendigkeit ihrer Fortexistenz zu versichern. Darin artikulierte sie bereits ein neues diffuses Bedrohungsszenario wie „Terrorismus“, „Waffenproliferation“ oder die „Unterbrechung des Flusses vitaler Ressourcen“, welches den künftigen Aktionsradius jenseits der bisherigen Territorialverteidigung schon erahnen ließ.4

Die NATO empfahl sich der UNO als militärischer Arm (gemäß Art. 53 Abs. 1 UNO-Charta) in den Bürgerkriegswirren des auseinanderfallenden Jugoslawiens. Schon bald manifestierte sich aber ein mangelnder Unterordnungswillen des Bündnisses unter das globale Sicherheitskollektiv UNO und die faktische Übernahme bzw. Ablösung der UNO-Blauhelmmission ab 1994/95 durch eigenmächtiges NATO-Handeln.5

Im April 1999 verabschiedete die NATO ein »Neues Strategisches Konzept«. Darin wurde die „Autorität“ des UNO-Sicherheitsrates bei der Ausführung militärischer Operationen geltend gemacht.6 Allerdings rückte man mit weiteren Erklärungen diese „Autorität“ in einen breiten Interpretationsansatz: Das Bündnis werde „bei der Erfüllung seines Ziels und seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben (…) die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben“.7 Die Wortwahl „anstreben“ bedeutet jedoch keine definitive Unterordnung, sondern lediglich, »wenn möglich mit, wenn nötig ohne UNO«, womit die Gültigkeit des UNO-Gewaltmonopols fortan den Opportunitätserwägungen der US-geführten NATO untergeordnet wurde.

Auch eine weitere Formulierung, die zwar sehr eng an die UN-Charta Art. 24 Abs. 1 angelehnt ist, zielt auf eine Relativierung des UNO-Gewaltmonopols zu Gunsten der NATO: Das »Strategische Konzept« erwähnt eine „primäre Verantwortung“ statt eine „Hauptverantwortung“ (Art. 24 Abs. 1 UN-Charta) der UNO für die „Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“.8 Ein Differenzierungsversuch beider Begriffe mag zunächst ein wenig theoretisch und irrelevant wirken. Betrachtet man indes den realpolitischen Kontext, dass nämlich das »Strategische Konzept« exakt zu jenem Zeitpunkt verabschiedet wurde, als die NATO Jugoslawien ohne UNO-Segen bombardierte, so gewinnt die Interpretation der Formulierung „primäre Verantwortung“ doch an Konturen: Sie wird als eine Art Reserveverantwortung der NATO für die Wahrung kollektiver Sicherheit für den Fall interpretiert, dass die UNO ihre Funktion gemäß den Erwartungen des Westens nicht gerecht wird – sprich die Verabschiedung entsprechender UNO-Sicherheitsratsresolutionen, die sämtlichen interessengeleiteten Vorhaben der NATO ein völkerrechtliches Deckmäntelchen verleihen. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Ignoranz gegenüber dem Völkerrecht und der UNO kein Privileg der die NATO dominierenden USA ist. Auch die europäischen Staaten zeichnen sich immer stärker durch einen eklatanten Völkerrechtsnihilismus aus – sei es innerhalb der NATO oder der EU.

Die in Art. 24 UN-Charta gewählte Formulierung der „Hauptverantwortung“ bedeutet hingegen nicht, dass den Staaten eine Reserveverantwortung für die Wahrung der kollektiven Sicherheit dergestalt zugewiesen wird, dass diese im Falle einer Handlungsblockade des UNO-Sicherheitsrats per Veto die Verantwortung und das Handeln der UNO eigenmächtig substituieren dürften. Der Vetomechanismus ist nicht bloß eine fixe Idee gewesen, damit die Russen die USA »ärgern« können (und umgekehrt). Das Veto-Instrument hatte während der Ost-West Konfrontation eine mächtebalancierende Funktion und hat unter der derzeitigen weltpolitischen Konstellation zumindest die Funktion, westlicher Gewaltpolitik nicht auch noch permanent eine scheinbare völkerrechtliche Legitimität zu verleihen. Die Interpretation einer zulässigen Reserveverantwortung für einzelne Staaten oder regionalen Organisationen erschließt sich definitiv nicht aus dem Kontext der UN-Charta, da dies das Veto-Instrument im Besonderen und das UNO-System im Allgemeinen noch mehr als bislang – wie bereits oben ausgeführt – ad absurdum führte. Zwar wird die Regelung sicherheitspolitischer Probleme gemäß Art. 52 UN-Charta auch subsidiären Strukturen eingeräumt, jedoch nur unter explizitem Ausschluss militärischer Maßnahmen (Art. 53 UN-Charta).

Insgesamt verweisen sowohl das »Neue Strategische Konzept« als auch die politische Praxis auf eine »Neue NATO«, die sich nicht mehr als klassisches Verteidigungsbündnis unter der Maßgabe eines eng gefassten Verteidigungsbegriffs, der Landes- und Bündnisverteidigung, oder dem geltendem UNO-Völkerrecht untergeordnet verstanden wissen will. Die »Neue NATO« definiert sich über einen geographisch entgrenzten Verteidigungsbegriff und erhebt – unter Beibehaltung des Begriffs „Verteidigungsbündnis“ – im Ergebnis die Allianz zu einem globalen Interventionsbündnis neben und über der UNO ohne völkerrechtliche Legitimation. Dennoch kann es sich die US-geführte NATO derzeit noch nicht leisten, auf das UNO-Völkerrecht zu verzichten und die UNO-Institution komplett zu versenken – zu stabilitätsprojizierend ist das geltende Völkerrecht immer noch und das auch im Sinne der NATO. Sie wird auf absehbare Zeit nicht befähigt sein, ihre imperialen Weltordnungsvorstellungen auch durch eigene allgemeinverbindliche Rechtsnormen den übrigen Staaten aufzunötigen, um damit einen repressiven Ordnungsrahmen zu schaffen. Irak und Afghanistan zeigen die Möglichkeiten und Grenzen imperialer Gewaltpolitik auf. Des Weiteren sind erste Anzeichen einer gegenläufigen Tendenz, nämlich einer beginnenden Erosion der monopolaren Weltordnung durch die Herausbildung neuer Kraftzentren, den so genannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China), zu beobachten, die am UNO-Völkerrecht festhalten wollen.9 Der russisch-georgische Krieg im August 2008 ist – neben dem unmittelbaren Anlass des Konflikts: der Überfall Georgiens auf Südossetien – auch im Kontext der sich verschiebenden Machtverteilung hin zu einem multipolaren Koordinatensystem zu interpretieren: Russland hat unter Anwendung militärischer Mittel dem westlichen Expansionsdrang erstmals die Grenzen aufgezeigt. Angesichts dieser Entwicklungstendenz einer sich langfristig abzeichnenden Multipolarisierung der internationalen Politik einerseits, jedoch der mittelfristigen Aufrechterhaltung der globalen Hegemonialstellung der NATO andererseits, wird der instrumentelle Umgang der NATO mit der UNO gemäß der Formel, wenn möglich mit, wenn nötig ohne UNO auf absehbare Zeit das bestimmende Muster westlicher Machtordnungspolitik – auch unter einer US-Administration Obama – bleiben. Noch sind die BRIC-Staaten zu schwach, um die NATO-Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts zu zwingen.

NATO auf der Suche nach neuer Legitimationsquelle

Vor dem Hintergrund des Auflösungsprozesses der monopolaren Weltordnung, der damit einhergehenden Erfordernis der Einbindung weiterer Vasallen über den euro-atlantischen Raum hinaus, um den sich anbahnenden Multipolarisierungsprozess aufzufangen, zumindest aber zu verlangsamen sowie die mangelnden Legitimationsgrundlagen für militärische Machtprojektionen aufgrund fehlender UNO-Sicherheitsresolutionen vor Augen, wird in der politischen Klasse der USA ein neues »multilaterales« Projekt in verschiedenen Facetten und unter diversen Titeln wie »Bund der Demokratien«, »Liga der Demokratien« oder »Konzert der Demokratien« unter Führung der Mutter aller Demokratien diskutiert.10

Alle diese Bezeichnungen verdeutlichen, dass es sich im Kern um eine Assoziation (»Bund«, »Liga«), mindestens aber Kooperation (»Konzert«) von demokratisch verfassten Staaten gemäß westlichem Verständnis handeln soll. Die Assoziations- oder Kooperationsebene soll über den euro-atlantischen Raum hinausgehen, d.h. auch »demokratische Staaten« einbinden, die nicht Mitglied der transatlantischen Militärallianz sind, und parallel zur UNO wirken oder sie gar ersetzen. Das Ziel ist es, eine alternative Legitimationsquelle für westliche Interventionen militärischer und nicht-militärischer Art zu formen. Die legitimatorische Herleitung einer »notwendigen Intervention« soll nicht mehr den Charakter einer moralischen Legitimation hinsichtlich eines verwerflichen Zustandes oder Prozesses (beispielweise angeblicher Völkermord oder Terrorismus) oder eine völkerrechtlich-institutionelle Legitimation (Zustimmung des UNO-Sicherheitsrates oder der Mehrheit der UNO-Generalversammlung) besitzen, da sie argumentionsaufwändig und unzuverlässig sind. Vielmehr soll es sich um eine permanente moralische Legitimationsquelle, sozusagen um eine institutionalisierte Moral, handeln, die sich aus der demokratischen Verfasstheit der Staaten ableitet.11 Der dahinterstehende Gedanke greift auf die politische Ideenlehre des Liberalismus zurück, wonach demokratisch verfasste Herrschaftssysteme über moralische Legitimität verfügten, hingegen nicht-demokratisch verfasste Herrschaftssysteme keine innere Legitimität für sich ableiten könnten – somit autoritäre und diktatorische Regime folgerichtig auch keine internationale Legitimität geltend machen könnten, da ihnen die innere, die demokratische Legitimation fehle.

Dieser theoretische Ansatz ist nicht neu, sondern stellt eine Neuauflage der Rechtsfigur des »bellum iustum« (»Gerechter Krieg«) in der Tradition des mittelalterlichen Theologen Thomas von Aquin dar. Aquin formulierte drei Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Kriegsführung: Das Vorhandensein eines »legitimen Herrschers« (autoritas principis), einer »rechten Absicht« (recta intentio) und eines »gerechten Grundes« (iusta causa).

Der »Bund der Demokratien« oder ähnliche zwischenstaatliche Assoziationsformen stellt sich in seinem Selbstverständnis bzw. im Verständnis seiner Protagonisten als weltweit einzigartig legitime Herrschaftsinstanz im Gegensatz zu den illegitimen, weil autoritären Staaten dar. Die »rechte Absicht« hinsichtlich der Führung militärischer und nicht-militärischer Interventionen leitet sich kontinuierlich aus der moralischen Legitimität als Demokratien ab, da demokratische Staaten per se keine bösen Absichten hegen. Den »gerechten Grund« für Interventionen gegen nicht-legitime Staaten, liefern diese ebenfalls per se, da sie undemokratisch verfasst sind.

Es bleibt festzuhalten, dass eine erfolgreiche Umsetzung eines solchen binären – in seinem Wesen »demokratisch«-imperialistischen – Projektes zur Gestaltung der internationalen Politik die internationale Staatengemeinschaft erneut in eine gefährliche Bipolarität zwischen vermeintlichen »good guys« (demokratische Staaten gemäß westlichem Verständnis) und ebenso vermeintlichen »bad guys« (autoritäre Staaten gemäß westlichem Verständnis) spalten würde.12

Die Institutionalisierung eines so ambitionierten imperialen Projekts ist allerdings angesichts der Interessenheterogenität allein innerhalb der »demokratischen Staatenwelt« auch langfristig eher unwahrscheinlich. Näherliegend ist die Herausbildung einer »Koalition der Willigen« unter Leitung der US-geführten NATO, deren Formalisierungsgrad nur unwesentlich über der Qualität einer ad hoc-Koalition stehen wird. Für die UNO bedeutet dies auch weiterhin nichts Gutes, sie wird ihr instrumentelles Nischendasein auf absehbare Zeit fortführen.

Anmerkungen

1) Woit, Ernst: Kolonialkriege für eine »Neue Weltordnung«, http://www.sicherheitspolitik-dss.de/autoren/woit/ap6402ew.htm [download 26. Juli 2008].

2) Präambel der Charta der Vereinten Nationen.

3) Weißbuch – Entwurf – http://www.geopowers.com/Machte/Deutschland/doc_ger/vorl._WB_2006.pdf, S.35. [download 14. August 2006].

4) The Alliance’s New Strategic Concept, Rom 1991, http://www.nato.int/docu/basictxt/b911108a.htm.

5) Nassauer, Otfried u.a. (1994): NATO, Peacekeeping, and the United Nations, http://www.bits.de/ [download 26.Juli 2008].

6) »Das Strategische Konzept des Bündnisses« (1999). Washington: Absatz 31.

7) Ebd.: Absatz 11.

8) Ebd.: Absatz 15.

9) UNO aus russischer Sicht von zentraler Bedeutung, http://de.rian.ru/world/2000715/114026768.html [download 24. Juli 2008].

10) Rudolf, Peter: Ein Bund der Demokratien: Amerikas neuer globaler Multilateralismus?, SWP-Aktuell, Berlin, April 2008.

11) Paech, Norman: Auf Bush folgt der demokratische Imperialismus, in: Freitag 27, 04.07.2008.

12) Kagan, Robert: Russland und China betrachten den Westen als feindlich, Interview in: SpiegelOnline, 16. Juli 2008, http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,druck-566165,00.html.

Dr. Alexander Neu ist Politologe, Referent für Sicherheitspolitik der Bundestagsfraktion »Die Linke« und freier Journalist. Seit 2006 ist er Mitglied der W&F-Redaktion.

Vom Energiepoker zum Ressourcenkrieg?

Vom Energiepoker zum Ressourcenkrieg?

Das Ende der NATO am Ende des fossilen Energiezeitalters?

von Thomas Roithner

Die NATO ist im Irak, in Afghanistan und im Sudan stationiert oder patrouilliert im Mittelmeer und am Horn von Afrika, um dort u.a. den Fluss von Rohstoffen in den Westen zu kontrollieren. Die USA operieren im Kampf um Rohstoffe spürbar direkter und auch die »friedensmächtige« EU handelt deutlich und spricht Klartext. Trotz der militärischen Auslandseinsätze ist die NATO betreffend Energiesicherung nicht zum zentralen Bindeglied zwischen den USA und der EU geworden. Warum ist das westliche Militärbündnis so zögerlich?

Die Debatte um Energie und Ressourcen hat in den letzten Jahren die internationale Politik in wichtigen Punkten bestimmt. Der steigende Verbrauch von Öl und Gas führt – gepaart mit sinkenden Förderquoten in den USA und der EU – zu einer Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern aus politisch instabileren Regionen. Die USA unter George W. Bush setzten auf konfrontative »hard power« und die EU versucht mit »soft power« zum gleichen Ziel zu kommen: langfristige Kontrakte und Koalitionen zur Sicherung der fossilen Energiereserven viele Jahre über den »peak oil« hinaus. Die Russische Föderation, Saudi Arabien, Iran oder Venezuela als Energielieferanten und China als künftige energiedürstende Weltwirtschaftsmacht Nummer 1 werden gemäß ihrer Rolle wahlweise auf die Liste der »Schurkenstaaten« oder jener der »strategischen Partner« gesetzt. Die zum Teil instabilen Ölförderregionen werden durch westliche Interventionspolitik politisch nicht stabiler.

US-Interessen

Das im Frühjahr 2001 von der National Energy Policy Group in den USA vorgelegte Konzept über die Energiesicherung der nächsten 25 Jahre – auch als »Cheney-Report« bekannt – steht mit der Nationalen Sicherheitsdoktrin (NSS) der USA im engen Zusammenhang. Der Anteil des importierten Öls werde demnach im Jahr 2020 von 52% auf 66% ansteigen. Für die USA ging es 1993 nach Bill Clinton u.a. um „die Sicherung uneingeschränkten Zugangs zu Schlüsselmärkten, Energievorräten und strategischen Ressourcen“. Doch schon 1980 tönte der heute als »Taube« gehandelte US-Präsident Jimmy Carter: „Jeder Versuch einer auswärtigen Macht, die Kontrolle über den Persischen Golf zu erlangen, wird als Angriff auf die vitalen Interessen der USA betrachtet und (…) mit allen erforderlichen Mitteln, einschließlich militärischer zurückgeschlagen werden“ (zit. nach Nassauer 2007). Die »Mission Accomplished« im Irak wirft heute Fragen für die gesamte Region auf: „Zentralasien ist in eine Art ‚Pipelineistan’ im Rahmen der US-amerikanischen Petrostrategie verwandelt worden, ebenso wie die Kaukasus-Region westlich des Kaspischen Meeres“, so Elmar Altvater (2006: 76).

Vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs hat auch Afrika für die USA wieder geostrategische Bedeutung erlangt und es wurde ein eigenes Afrika-Kommando (AFRICOM) eingerichtet (Ruf 2008). Die US-Militärpräsenz in Afrika nimmt zu. Afrika verfügt über rund 10% der globalen Öl- und 8% der Gasvorräte, wobei große bislang unentdeckte Lagerstätten vermutet werden (Wagner 2007: 2 f.). Diesen Wunsch nach dem Zugriff auf afrikanisches Öl teilt die US-Administration mit Brüssel – EU-PolitikerInnen sprechen von einer Diversifizierung – und Peking.

Die Interessen der EU

Nationale Armeen der EU-Staaten haben den Zugang zu Rohstoffen längst zur militärischen Aufgabe erklärt. Schon 1992 hieß es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr, es gehe u.a. um die „Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“ (Kapitel II, Punkt 8. 8). Das 2006 erschienene Weißbuch befürchtet „Störungen der Rohstoff- und Warenströme, beispielsweise durch zunehmende Piraterie“ (BMVG 2006: 22). Deutschland ist diesbezüglich innerhalb der EU kein Einzelfall.

Für wesentliche Teile der politischen und militärischen Eliten des neutralen Österreich ist die Schaffung deckungsgleicher Interessen mit Berlin und Brüssel ein zentrales Element der Außenpolitik geworden. In der österreichischen Sicherheitsdoktrin (2001) erklärt man die „Sicherstellung lebensnotwendiger Ressourcen“ als eine der wichtigen politisch-strategischen Zielsetzungen. Der mittlerweile aus seinem Amt entfernte Erich Reiter ging ein Stück weiter: „Für Österreich ist die Teilnahme an EU-Einsätzen mit großem Nutzen verbunden (…) Als wesentliche Zielsetzung der europäischen Sicherheitspolitik nennt Prof. DDr. Erich Reiter, Beauftragter für Strategische Studien des BMLV: (…) Kooperation mit den USA und mit Japan zum globalen Management von Konflikten und zwecks Zugang zu strategischen Rohstoffen, der Aufrechterhaltung des freien Handels und der Schiffahrt“ (BMLV 2001). Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr lassen grüßen.

In der Öffentlichkeit der EU-Staaten hat man durch die 2006 ausgelöste Debatte um die Energiesicherheit den Versuch gemacht, Rohstoffinterventionismus unterschiedlichster Intensität – und hier sei nicht nur an militärische Aspekte gedacht – in die Diskussion zu bringen, um ihn als offizielle Doktrin festzuschreiben. Flankiert von Teilen der nationalen politischen und militärischen Eliten hat die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS 2003) den ersten offiziellen Schritt in diese Richtung bereits unternommen. Die Energieabhängigkeit ist darin ein „Anlass zur Besorgnis“. Der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik rief zum „gemeinsamen Handeln“ auf und legte dar: „Schließlich müssen wir unser Engagement im Nahen Osten ausbauen. Dieser wird auf Jahre die Hauptquelle für Europas Energie bleiben“ (zit. nach Financial Times Deutschland, 09.03.2006). Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn der deutsche Energiestaatssekretär Joachim Wuermeling am 22. September 2006 meinte: „Im globalen Kampf um Energiequellen muss die EU härtere Bandagen anlegen“; er erklärte damit, was Peter Struck am Hindukusch »verteidigen« wollte.

Das vom EU-Rat in Auftrag gegebene »European Defence Paper« (ISS 2004) geht von der „Transformation Europäischer Streitkräfte von der Landesverteidigung in Richtung Intervention und Expeditionskriegszügen“ aus. Im Paper wird ein Szenario entworfen, bei dem gegen ein fiktives Regime militärisch vorgegangen wird, welches das Öl als Waffe einsetzt und den Fluss von Öl in den Westen verhindert. Es kommt in diesem Beispiel zu einer transatlantischen Militärintervention, um die Kontrolle über die Öl-Infrastruktur wiederzuerlangen. Allein der Beitrag der EU beträgt 60.000 SoldatInnen zuzüglich einer stark ausgerüsteten Luftwaffe und Marine.

Nachdem China und Indien nach Ressourcenquellen in Asien, Afrika und dem Nahen Osten suchen, werden die Sicherheitsinteressen der EU nicht nur auf die Nachbarschaft beschränkt bleiben, so die EU-Rüstungsagentur (EDA 2006: Punkt 11). Für die EU ortet die EDA noch stärkere Importabhängigkeiten als das »Cheney-Papier« für die USA. Die Energiefrage wird bei einer Beibehaltung des auf fossile Energieträger setzenden Systems zu einen zentralen Legitimationsgrund für offensiven Interventionismus werden: „Was im Cheney-Bericht explizit ausgeführt wurde, bestimmt auch die Energiepolitik der EU: Rekurs auf die Regeln und Wohltaten des freien Handels (…) und schließlich politischer und militärischer Druck, wenn die anderen Mittel versagen“ (Altvater 2008: 54).

Von neuen Bedrohungen zur neuen NATO

Anlässlich des Gipfels von Rom vom 8. November 1991 wurde ein neues strategisches Konzept verabschiedet. Risiken seien „schwerer vorauszusagen“ (Ziffer 8) und ergeben sich „weniger aus der Wahrscheinlichkeit eines kalkulierten Angriffs auf das Hoheitsgebiet der Bündnispartner“ (Ziffer 9). Bedrohungen könnten sich aber aus „der Störung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten“ (Ziffer 12) ergeben. Der Einsatzraum der NATO wurde auf Gebiete außerhalb des Bündnisses ausgedehnt. Die Sicherheitsinteressen der NATO können gemäß ihres Strategischen Konzepts 1999 von der „Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen“ berührt werden (Ziffer 24). Mit der gefährlichen militärischen Besetzung des umfassenden Sicherheitsbegriffes bescherte sich die NATO – besonders im Konzept 1999 (Ziffer 3) – mit klassisch zivilen Aufgaben neue Tätigkeitsfelder.

Wem gehören knappe Ressourcen?

NATO-Generalsekretär de Hoop Scheffer (2008 a: 24) sprach auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2008 von der Herausforderung der „Verwundbarkeit unserer Energieversorgungsleitungen“ und legt auf Einladung von Lloyds – ein Publikum, welches in dieser Frage einsatzbereite und geölte Muskelpakete vermutlich gerne bestaunt – nach: „Die Schlüsselfrage ist: Wie können wir all die aufkommenden neuen Wirtschaftsgiganten überzeugen, dass Energie allen gehört und sie mit uns im Management dieser knappen Ressource kooperieren“ (de Hoop Scheffer 2008 b).

Jaap de Hoop Scheffer (2008 b) analysiert, dass die steigende Knappheit auch steigende Preise nach sich zieht und wiederum steigende Einnahmen für die ölproduzierenden Staaten: „Was wir wissen ist, dass der massive Anstieg an Einnahmen den Ölproduzenten nicht nur mehr ökonomische Kraft gibt, sondern natürlich auch wachsende politische Stärke und Einfluss bei der Gestaltung der neuen globalen Sicherheitsordnung bedeutet.“ Damit spricht er die wachsende Bedeutung der Russischen Föderation in der Gestaltung der Weltpolitik an. Der rüde Ton gegenüber Russland (u.a. Tom Lantos, NATO Review 4/2007) hat seinen Ursprung nicht nur in den Debatten um »politische Preise« für Gas in der Ukraine oder anderen Staaten mit »farbigen Revolutionen«, sondern „dass der kaspische Raum und der Kaukasus inzwischen allein wegen der dortigen Ressourcen als amerikanisches bzw. westliches Interessengebiet definiert sind – ja sogar schon Russland selbst“ (Scheer 2006: 141). Wer mit einem ressourcenfixierten Blick auf Zentralasien im nackten Eigeninteresse agiert, „kann schnell den politischen Verstand verlieren“ und die NATO würde damit „Feuer in das Ölfeld“ legen (Scheer 2006: 142).

NATO-Dialog mit Ölkonzernen

Aus Sicht des NATO-Generalsekretärs kann das westliche Militärbündnis Unterstützung in mehrerlei Hinsicht geben. Die NATO kann eine Polizeifunktion einnehmen und die reibungslose Schifffahrt auf hoher See schützen. Marineeinheiten seien immer mehr als Schnittstelle zwischen nationaler Sicherheit und internationaler Sicherheit zu sehen. Seit 2001 ist die NATO mit der »Operation Active Endeavour« neben der Terrorabwehr „auch indirekt eine Unterstützung, um Versicherungsprämien für die kommerzielle Schifffahrt niedrig zu halten“ (2008 b). Derzeit sind NATO und EU im Rennen, um die Piraterie vor Somalia zu stoppen. Allerdings, so räumt der NATO-Generalsekretär auf Anfrage der vier größten Ölkonzerne ein, gibt es durchaus Probleme bei der militärischen Eskortierung privater Tankerflotten. Zu diesen Problemen zählt er beispielsweise die offene Frage nach der Übernahme der Kosten für die Einsätze. Die NATO ist aber selbstverständlich bereit, einen Dialog mit den Ölkonzernen zu beginnen, um „Öl und Gas so sicher und billig wie möglich zu uns nach Hause und zu unseren Industrien zu bringen“. Daneben sieht die NATO ihre Aufgabe im Aufbau von Partnerschaften, die sich nicht nur auf die Förderländer (Kaukasus, Zentralasien, Nordafrika und die Golfregion), sondern auch auf die Transitrouten (Georgien oder die Ukraine) erstrecken.

Der ehemalige NATO-Sprecher Jamie Shea plädiert auf operativer Ebene für eine flexibel funktionierende „security assistance“ für die Verbündeten, wobei „unter extremen Umständen energetische Besitztümer auch durch die Aktivierung von schnellen Reaktionskräften – welche ständig auf stand-by gehalten werden könnten – beschützt werden könnten“ (Shea 2006). Shea schlägt angesichts der »Operation Active Endeavour« eine maritime Überwachung und bedrohungsbezogene Antworten als Denkoption vor. Eine rasche Stationierung der Marine ist dabei wichtig, da die NATO nicht alle kritischen Nadelöhre überwachen kann. Als zweite operative Variante bringt Shea die „Interdiction operations“ ins Gespräch. Es handelt sich um „Militärinterventionen, die explizit entwickelt werden, um die Lieferung von Öl oder Gas aus aktuellen Krisen- oder Konfliktsituationen zu sichern“. Pate dieses Gedankens ist die »Operation Earnest Will« von 1987-1988, die seinerzeit den Schutz kuwaitischer Öltanker im Iran-Irak-Krieg gewährleistet hat. Diese Maßnahmen könnten auch den Schutz von Ölterminals, den militärischen Schutz von Verladestationen sowie von Raffinerien umfassen. Nach Shea verlangen diese Militärinterventionen eine eigene Planung und eigene multinationale Übungsszenarien für die Marine und andere involvierte Militäreinheiten. Hermann Scheer sieht den Weg der NATO als „Eskorte von Öl- und Gaskonzernen“ vorgezeichnet. (Scheer 2006: 143).

Offizielle Zurückhaltung bei gleichzeitiger Offensive

Der NATO-Gipfel in Riga am 29. November 2006 (Punkt 45) legte in Fragen der Energiesicherheit den Arbeitsauftrag offen, „die Bereiche zu definieren, in denen die NATO zur Gewährleistung der Sicherheitsinteressen ihrer Mitglieder einen Mehrwert einbringen und auf entsprechendes Ersuchen nationale und internationalen Anstrengungen unterstützen kann“. Beim NATO Council in Bukarest am 3. April 2008 ließ das Bündnis im Bereich Energiesicherheit (Punkt 48) alle Interpretationen offen: Zusammenführung von Information und Wissen, Projektion von Stabilität, Förderung von internationaler und regionaler Kooperation, Unterstützung beim Schutz kritischer Energie-Infrastruktur. Die offizielle Haltung ist aus bündnispolitischen Gründen wesentlich zurückhaltender als die Ausführungen von Shea oder die Reden de Hoop Scheffers für die Industrie.

Anlässlich der Parliamentary Assembly (2008) zeigten sich die NATO-Mitglieder besorgt, dass energetische Ressourcen unter extremer staatlicher Kontrolle als außenpolitisches Instrument genützt werden. Mehrdeutig „erkennt man, dass die NATO gegründet wurde, um ‚hard security’-Bedrohungen zu begegnen und andere Organisationen wie die EU und die IEA historisch die zentrale Aufgabe haben, sich energiebezogenen Herausforderungen zuzuwenden.“ Bei der NATO sollte ein „center of excellence“ eingerichtet werden, „um energiebezogene Bedrohungen zu identifizieren und zu analysieren und um Ratschläge anzubieten, wie man diese überwinden kann“. Der vorletzte Punkt legt in einer knappen Zeile dar, dass Forschung und Entwicklung alternativer Energien beschleunigt werden sollten.

Von den aktuell laufenden NATO-Missionen (Varwick 2008: 147 f) weisen beinahe alle einen sehr deutlichen Bezug zur Energiesicherheit auf:

NATO Assistance in Sudan (seit 07/2005)

NATO Assistance in Irak (seit 07/2004)

ISAF in Afghanistan (seit 08/2003)

Operation Active Endeavour, Mittelmeer (seit 10/2001)

Operation Enduring Freedom, Horn von Afrika (seit 10/2001)

Kosovo Force (KFOR) im Kosovo (seit 06/1999)

Die erste Übung unter dem Titel »Steadfast Jaguar« der erst jüngst einsatzbereit erklärten NATO Response Force (NRF) auf den Kap Verden – in kurzer Distanz zur westafrikanischen Küste – fand unter folgendem Szenario statt: „Über 7.000 Soldaten, inklusive deutscher und französischer Infanterie, amerikanische Bomberpiloten und spanische Seeleute werden sich einer Auseinandersetzung rivalisierender Fraktionen gegenüberstehen, die um die Kontrolle der Ölvorkommen der Insel kämpfen“ (Hallian Conn 2007, zit. nach Wagner 2007: 5).

Transatlantische Rohstoffagenda – Transatlantischer Dissens

Die NATO-Staaten wurden bis 1989 durch den gemeinsamen Feind zusammengehalten. Seither ist man in Brüssel und Washington in unterschiedlicher Intensität auf der Suche nach einer neuen gemeinsamen Klammer. Weder der Terrorismus, noch die Massenvernichtungswaffen oder Huntingtons »Clash of Civilizations« haben dafür eine nachhaltige Grundlage geschaffen. Eher haben sich die zentrifugal wirkenden Ereignisse wie der Irak-Krieg, der Dissens um den Strafgerichtshof, Terrorbekämpfung à la Guantanamo und Abu Ghraib oder die Raketenabwehr durchgesetzt und den transatlantischen Beziehungen einen spürbaren Riss beschert. Die Ursachen liegen in weltordnungspolitischen Interessen.

Der NATO die Aufgabe der Rohstoffsicherung für »den Westen« zuteil werden zu lassen, ist aus heutiger Sicht aus zumindest dreierlei Gründen zweifelhaft. Erstens brauchen die USA die NATO aus militärischer Sicht nicht. Komplizierte Beratungen über die unzureichende militärische Beteiligung und politische Wünsche der europäischen Verbündeten wären die Folge. Internationale militärische Einsätze unter US-Führung, denen auch nur die Idee des Geruchs von Rohstoffinterventionismus anhaftet, werden in der UNO ein Veto zumindest von Seiten der Russischen Föderation und China zu erwarten haben. Die EU-Staaten mögen – trotz ihrer deutlich sichtbaren Relativierung eines nötigen Sicherheitsratsmandats für Interventionen – Zweifel vorbringen. Die EU hat – und damit zu zweitens – 2007 ihre »battle groups« für einsatzbereit erklärt und ist fähig und willens, autonome Militäreinsätze im gesamten Petersberger Aufgabenspektrum abzudecken. Beispielsweise hat das Georgien-Mandat der EU explizit u.a. die Beobachtung der Energie-Infrastruktur und die entsprechenden Versorgungseinrichtungen (Artikel 3.2. der Council Joint Action vom 15.9.2008) zum Inhalt. Die »battle groups« sollen nach Auffassung wesentlicher EU-Eliten vorwiegend in Afrika eingesetzt werden. Die gegenwärtige militärische EU-Präsenz vor der Küste Somalias, die laufenden oder abgeschlossenen militärischen oder zivil-militärischen Missionen im Kongo, Tschad oder in Aceh demonstrieren, dass die EU – unabhängig von den USA und der NATO – eigenständig die blaue Flagge mit dem Sternenbanner hisst. Statt im Namen der NATO, im Dienste der USA und auf Kosten der EU zu potenziellen Militäreinsätzen zu schreiten, scheint die Weiterentwicklung eigener EU-Interventionskapazitäten aus Sicht der politischen und militärischen EU-Eliten wohl sinnvoller. Auch der verbale Einstieg der EU in den Ressourcenwettlauf in der Arktis – u.a. in Konkurrenz zu den USA, Russland oder Kanada – deutet darauf hin. Der dritte Punkt, der gegen die NATO als militärisches gemeinsames Ressourcensicherungsinstrument von USA und EU-Staaten schwer wiegt, sind die globalen Widerstände aus der Zivilgesellschaft, den Nationalstaaten und den Staatenkooperationen wie BRIC (Brasilien, Russland, Indien, China), der SCO (Shanghai Cooperation Organization mit Russland, China, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan), der UNASUR (Union Südamerikanischer Nationen), einer venezulanisch-iranischen Allianz oder der Arabischen Liga.

Die Ansprüche der transatlantischen Akteure USA und EU sind derzeit zu gegensätzlich, um sie unter dem Dach der Ressourcensicherung in der NATO militärisch, diplomatisch oder ökonomisch zu vereinigen. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass der Druck der russischen, chinesischen oder indischen Politik die USA und die EU wieder zusammenführen und sie zu einem »transatlantischen Griff nach den globalen Ressourcen« verleiten. Allerdings ist dies unter dem Dach der heutigen NATO wenig wahrscheinlich.

Zukunftsfähige Alternativen

Westlichem (militärischem) Rohstoffinterventionismus ist in einer zukunftsfähigen und gerechteren Weltordnung nur noch ein Platz in den Geschichtsbüchern reserviert. Wir können feststellen, dass Konflikte um Ressourcen heute auch im Kleid der Sicherung der Menschenrechte, »Abrüstungskriege«, des »war on terror«, der Militärpräsenz in Sinne der Sicherung einer »good governance« oder künftig vielleicht im Gewand der »responsibility to protect« auf uns zukommen.

Angesichts der ökologischen Grenzen des Planeten ist der EU-Sicherheitsstrategie zuzustimmen, wenn sie Armut, Hunger, Flüchtlinge, globale Erwärmung u.v.a. als Herausforderungen benennt. Diese Herausforderungen sind allesamt nichtmilitärischer Natur und verlangen nichtmilitärische, demokratische und multilaterale Ansätze zur Bearbeitung. Dazu zählt auch die Forschung zum weitergehenden und effektiven Einsatz alternativer Energieversorgungsmöglichkeiten. Weder die NATO Response Force (NRF) noch die EU-»battle groups« könnten diese Probleme lösen.

Literatur

Altvater Elmar (2006): Geopolitische Konflikte am Ende des fossilen Energieregimes, in: ÖSFK/Thomas Roithner (Hg.): Die Weltunordnung von Ökonomie und Krieg, 3. Aufl., Münster/Wien: Lit, 58-81.

Altvater Elmar (2008): Sicherheitsdiskurse beiderseits des Atlantik – In Zeiten von Peak Oil und Klimawandel, in: ÖSFK/Thomas Roithner (Hg.): Von kalten Energiestrategien zu heißen Rohstoffkriegen?, Münster/Wien: Lit, 44-71.

Bundesministerium der Verteidigung (2006): Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin.

Bundesministerium für Landesverteidigung (2001): Web-Dokument „Sicherheit mit moderner Technik“ (http://www.bmlv.gv.at/cms/artikel.php?ID=1783 [download 28. November 2008]).

Bundesministerium für Landesverteidigung (2001): Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, Analyse-Teil, Wien.

de Hoop Scheffer, Jaap (2008 a): Rede anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz, 8.-10. Februar 2008, in: Europäische Sicherheit Nr. 3/2008, 57. Jg., 24-26.

de Hoop Scheffer, Jaap (2008 b): Keynote speech by NATO SG at the Economist Energy Security dinner „Energy security in the 21st century“, Lloyd’s, London, 23. October 2008.

European Defence Agency (EDA) (2006): An Initial Long-Term Vision für Euroepan Defence Capability and Capacity Needs, endorsed on 3rd October 2006, Brussels.

Institute for Security Studies (ISS) (2004): European Defence – A Proposal for a White Paper, Paris.

NATO (1991): The Alliance’s New Strategic Concept, 7th-8th November 1991.

NATO (1999): The Alliance’s Strategic Concept, 23rd-24th April 1999.

NATO Parliamentary Assembly (2008): Resolution 372 on Energy and Security, 18. November 2008.

Nassauer, Otfried (2007): Der Ruf nach Energiesicherheit. Herausforderungen für eine neue Sicherheitspolitik, NDR-Info, Berlin.

Scheer, Hermann (2006): Kein friedliches Europa ohne solare Revolution, in: ÖSFK/Thomas Roithner (Hg.): Die Weltunordnung von Ökonomie und Krieg, 3. Aufl., Münster/Wien: Lit, 133-146.

Scheer, Hermann (2008): Kein Frieden ohne Wechsel zu erneuerbaren Ressourcen, in: ÖSFK/Thomas Roithner (Hg.): Von kalten Energiestrategien zu heißen Rohstoffkriegen?, Münster/Wien: Lit, 259-274.

Shea Jamie (2006): Energy security: NATO’s potential role, in: NATO review, Autumn 2006.

Ruf, Werner (2008): Geopolitik und Ressourcen. Der Griff der USA nach Afrika, in: ÖSFK/Thomas Roithner (Hg.): Von kalten Energiestrategien zu heißen Rohstoffkriegen?, Münster/Wien: Lit, 160-173.

Varwick, Johannes (2008): Die NATO. Vom Verteidigungsbündnis zur Weltpolizei? München: C.H. Beck.

Wagner, Jürgen (2007): Das neue Objekt der Begierde: Afrikanische Ölkriege und die Rolle des »Westens«, IMI-Studie 2007/09, Tübingen.

Mag. Dr. Thomas Roithner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK, Burg Schlaining) und Lektor für Politikwissenschaft an der Universität Wien.

Kein Frieden mit der NATO!

Kein Frieden mit der NATO!

von Jürgen Wagner

Am 3. und 4. April 2009 will die NATO ihr 60-jähriges Jubiläum in Straßburg und Baden-Baden zelebrieren und sich dort als Friedensbündnis feiern. Tatsächlich war und ist die NATO aber eine Militärallianz, deren Hauptzweck darin besteht, die Interessen ihrer (wichtigsten) Mitgliedsstaaten notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Deshalb konnte und durfte das Bündnis nach dem Ende der Sowjetunion auch nicht aufgelöst werden. Denn nachdem die westlich-kapitalistischen Staaten Anfang der 1990er Jahre die Vorherrschaft im internationalen System errungen hatten, ging es fortan darum, diese Position mit Hilfe der NATO militärisch abzusichern. Hierfür setzte die Allianz auf eine doppelte Expansion: territorial brachte sie mit ihrer Erweiterung rasch große Teile der sowjetischen Konkursmasse unter ihre Kontrolle, während sie funktional ihren formalen Schwerpunkt von der Landesverteidigung auf die Durchführung weltweiter Militärinterventionen im Ausland verlagerte.

Doch die westliche Vorherrschaft wird nicht erst seit der jüngsten Finanzkrise zunehmend brüchig. Nicht nur in der sog. Dritten Welt schwindet die Akzeptanz, sich der herrschenden Weltordnung bedingungslos zu unterwerfen. Mit Russland und China sind neue Staaten (oder: je nach Sichtweise: »Rivalen«) auf den Plan getreten, die den westlichen Dominanzanspruch mittlerweile teils offen und effektiv in Frage stellen. Angesichts dieser »Herausforderungen« scheinen sich derzeit die – zweifellos vorhandenen – transatlantischen Interessenskonflikte zugunsten einer erneuten gemeinsamen Frontstellung einzuebnen (»The West against the Rest«). Spätestens mit der Wahl des US-Präsidenten Barack Obama zeichnet sich eine »Neue Transatlantische Partnerschaft« ab, die ihren institutionellen Niederschlag in einer vitalisierten NATO finden dürfte.

Womöglich noch 2009, spätestens aber im darauf folgenden Jahr soll zu diesem Zweck eine neue NATO-Strategie verabschiedet werden. Die Blaupause hierfür liegt bereits auf dem Tisch. Im Januar 2008 veröffentlichten fünf hochkarätige NATO-Strategen – unter ihnen der frühere Oberkommandierende der Allianz, John Shalikashvili, und der ehemalige Vorsitzende des NATO-Militärkomitees, Klaus Naumann, – eine 150seitige Studie (»Toward a Grand Strategy for an Uncertain World«), in der sich nahezu alles finden lässt, was das Militaristenherz begehrt. Besonders weit reichend sind dabei die Vorschläge zur institutionellen Runderneuerung des Bündnisses. So soll künftig das Konsensprinzip auf nahezu sämtlichen Ebenen abgeschafft und Länder, die sich nicht an einem NATO-Krieg beteiligen wollen, sollen jeglicher Mitspracherechte beraubt werden. Zudem wollen die NATO-Strategen künftige Militärinterventionen explizit auch ohne Autorisierung des UN-Sicherheitsrates durchführen: „Wir erachten die Anwendung von Gewalt auch bei Abwesenheit einer Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat als legitim, wenn die Zeit nicht ausreicht, ihn zu involvieren oder sich der Sicherheitsrat als unfähig erweist, zeitnah eine Entscheidung zu treffen, sollten Maßnahmen nötig sein, eine große Anzahl von Menschen zu schützen.“ Vor allem rohstoffreiche Länder, denen offen gedroht wird, ihre Ressourcen nicht als »Waffe« gegen den Westen einzusetzen, scheinen dabei ins Visier zu rücken und selbst der atomare Ersteinsatz wird als Option erwogen: „Der Ersteinsatz von Nuklearwaffen muss im Arsenal der Eskalation das ultimative Instrument bleiben, um den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.“

Die Begründung für ihre militaristische Wunschliste liefern die NATO-Strategen gleich mit: „Womit sich die westlichen Verbündeten konfrontiert sehen, ist eine lang anhaltende, proaktive Verteidigung ihrer Gesellschaften und ihrer Lebensart. Hierfür müssen sie die Risiken auf Distanz halten und gleichzeitig ihr Heimatland (homeland) beschützen.“ Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe kritischer Wissenschaft nicht nur darin herauszuarbeiten und klar zu benennen, dass der Zweck der NATO darin besteht, die der westlichen Lebensart zugrunde liegenden internationalen Herrschafts- und Hierarchiestrukturen abzusichern. Vielmehr ist es ebenso wichtig, einen Beitrag zur Überwindung dieser Ursachen von Gewalt und Ungerechtigkeit zu leisten. Die Proteste gegen den NATO-Gipfel im April 2009 bieten hierfür eine hervorragende Gelegenheit. Wir hoffen deshalb mit dieser Ausgabe von »Wissenschaft und Frieden« auch einen Beitrag zum Gelingen dieser Proteste leisten zu können.

Jürgen Wagner

Lehren aus dem Kosovo-Krieg

Lehren aus dem Kosovo-Krieg

von Andreas Buro

Hätte der Krieg gegen Jugoslawien und im Kosovo vermieden werden können, wenn die NATO-Staaten eine präventive, zivile Politik der rechtzeitigen Konfliktbearbeitung betrieben hätten und wenn es ihnen nicht darum gegangen wäre, den »Schurkenstaat Jugoslawien« abzustrafen? Welche Lehren ziehen diejenigen aus dem Krieg, die sich in ihrem politischen Verhalten an der Überwindung von Kriegen und Militär orientieren? Andreas Buro stellt in 12 Thesen nebst Anmerkungen seine »Lehren aus dem Kosovo-Krieg« zur Diskussion.

  1. Drohpolitik mit militärisch überlegenen Kapazitäten ist einer eigenen Logik unterworfen, die dazu führt, dass Friedens- und Menschenrechtsziele dabei verloren gehen. Der Krieg als Mittel der Politik wird zu ihrem Bestimmungsfaktor.

Militärisch gestützte Außenpolitik, die sich, wie im Falle der NATO bzw. der USA auf höchst überlegene Potenziale stützen kann, ist ständig in Versuchung ihre politischen Forderungen bei der Bearbeitung von Konflikten mit militärischen Drohungen zu unterstützen. Dies trifft auch im Fall Kosovo zu. Die USA erklärten bereits im Mai 1996, sie seien notfalls zu einem militärischen Eingreifen bereit, wenn dem Kosovo nicht eine weitreichende Autonomie eingeräumt würde.1 Diese Drohung wurde ab 1998 verstärkt und durch konkrete Interventionsvorbereitungen der NATO unterstrichen. Ergebnisoffene Verhandlungen in Rambouillet und Paris waren so nicht mehr möglich. Mit dem NATO-Ultimatum war die militärische Eskalation vorprogrammiert wenn Belgrad nicht einlenken würde. Aufgrund des Sezessionskrieges der UCK war jedoch der Spielraum Belgrads sehr begrenzt, wollte es nicht eine Sezession des Kosovo riskieren.

Als Belgrad auch nach Beginn der Bombardierungen nicht einlenkte und statt dessen die brutalen Luftangriffe mit einer brutalen Vertreibungsstrategie beantwortete, änderte sich das politische Ziel der NATO. Nun ging es darum, Belgrad in die Knie zu zwingen, koste es was es wolle. Da die Möglichkeiten des Kampfes gegen militärische Ziele begrenzt war, wurde die zivile Infrastruktur Jugoslawiens mit entsprechenden »Kollateralschäden« zerstört. Das erklärte Ziel, die Vertreibung zu verhindern, wurde aufgegeben zugunsten der Stärkedemonstration der NATO.

  1. Im Kosovo-Krieg demonstrierte die NATO die von ihr usurpierte Rolle als »Ordnungsmacht« der Region. Weil die NATO diese Rolle beansprucht, werden von den mächtigen NATO-Mitgliedsstaaten die UN und die OSZE schwach gehalten und ihnen die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Funktionen vorenthalten.

Die im Kosovo-Konflikt gezeigte militär-gestützte Interventionspolitik der NATO entspricht der Rolle, die sich die NATO seit 1989 zunehmend angeeignet hat: »Ordnungsmacht« zu sein für eine sehr weitgefasste Region, »out-of-area« des NATO-Vertragsgebietes. Dabei wurde die Rolle der UN-Regionalorganisation OSZE als der Plattform für eine Gesamteuropäische Friedensordnung, wie sie noch in der Pariser Erklärung von 1990 vorgesehen war, marginalisiert, an einem Konsens der OSZE-Länder wird nicht mehr gearbeitet. Gleichzeitig baut die USA ihren dominierenden Einfluss auf die Region aus, auch gegenüber den europäischen NATO-Partnern. Die NATO-Osterweiterung und die systematische Ausgrenzung Russlands aus dem Machtkartell sind in diesem Zusammenhang zu sehen.

Diese Entwicklung der letzten 10 Jahre bedeutet aber auch, dass die Möglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung systematisch reduziert wurden, da die hierfür erforderlichen Normen, Verfahren und Institutionen systematisch vernachlässigt und nicht zielgerichtet ausgebaut wurden. Das Versagen der OSZE und der UN – gerade in den Balkan-Konflikten dieser Zeit – ist also Folge der gewollten Schwächung dieser Institutionen und der mit ihnen verbundenen Optionen der zivilen Konflikbearbeitung. Zivile Konfliktbearbeitung würde unter viel egalitäreren Bedingungen erfolgen und damit nicht der militärischen Hierarchisierung und US- und NATO-Dominanz unterliegen.

  1. Die Bereitschaft zu einer präventiven zivilen Friedenspolitik und der Aufbau entsprechender Instrumente, Verfahren, Normen, Strategien und Potenziale sind dringend zu entwickeln. Dies ist auch aus Gründen der Sicherung von Menschenrechten geboten, denn im Kriegsfall werden die Menschenrechte am schwersten verletzt.

Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien wurde auf dem Hintergrund eines antagonistischen, historisch weitreichenden Konfliktes zwischen SerbInnen und KosovarInnen um die Sezession oder Nicht-Sezession des Kosovo von Serbien geführt. Hier lag also ein Konflikttyp vor, der gegenwärtig in vielen Staaten der Welt zu finden ist. Beide Seiten waren mit rassistisch-nationalistischen Grundhaltungen bereit, ihr jeweiliges Interesse mit Gewalt durchzusetzen. Allerdings haben die KosovarInnen in der Zeit von 1990 bis zum Auftreten der UCK ab 1995 weitgehend gewaltfrei für ihr Ziel gekämpft. In diesen 6 Jahren wurde von Friedensbewegung, Wissenschaft und politischer Seite immer wieder auf die Explosivität des Konfliktes um den Kosovo hingewiesen. Eine systematische präventive Politik der Konfliktverhütung wurde von westlicher Seite in dieser Zeit jedoch nicht nachdrücklich betrieben. Erst mit der militärischen Eskalation des Konflikts, seit dem Auftreten der UCK und der sich verschärfenden Verfeindung zwischen den Volksgruppen trat die NATO auf den Plan und zwar sogleich mit militärischer Drohung gegenüber Belgrad.

  1. Die Begründung des Krieges durch die NATO als einer »humanitären und menschenrechtlichen Intervention« – letztlich als eines gerechten Krieges – ist ein ideologisches Legitimationskonstrukt um die Unterstützung für den Krieg in den NATO-Gesellschaften zu sichern. Die wirklichen Interessen und Gründe für die Intervention sollten damit ausgeblendet und der öffentlichen Kritik entzogen werden.

Die Legitimation des NATO-Interventionskrieges mit humanitären Gründen und als Einsatz zur Verteidigung der Menschenrechte ist nicht glaubhaft. Die Argumente seien nur stichwortartig genannt:

  • Die fehlende Präventionspolitik macht humanitäre Sorge unglaubwürdig.
  • Die brutale rassistisch-nationalistische Kriegs- und Vertreibungspolitik Belgrads unter Milosevic war seit dem Bosnien-Krieg allgemein bekannt. Es war deshalb gut vorhersehbar, mit welcher Strategie, nämlich der brutalen Vertreibung der KosovarInnen, Belgrad auf den brutalen technologischen Krieg der NATO antworten würde. NATO-Oberbefehlshaber Clark bestätigte ausdrücklich, dass die Tragödie der Flüchtlinge „völlig vorhersehbar“ gewesen sei.2 Trotzdem wurde die Bombardierung angeordnet, Vertreibung und Mord in Kauf nehmend. Die Kriegsopfer überstiegen bei weitem die Opfer des vorhergegangenen Sezessionskrieges.
  • Der Bombenkrieg der NATO führte nicht nur zu Opfern unter der serbischen Zivilbevölkerung. Er zerstörte auch systematisch wichtige Teile der zivilen Infrastruktur in Jugoslawien und damit Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Insgesamt kann dieser Krieg nicht als kleineres Übel ausgegegeben werden.
  • Der Krieg zerstört alle bis dahin noch vorhandenen sozialen Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen. Auf lange Zeit wird kein innerer Frieden mehr möglich sein.
  • Führende NATO-Staaten waren vorher im Bosnien-Krieg selbst in die Vertreibung von über 200.000 SerbInnen aus der Krajina unter ähnlich grausamen Bedingungen einbezogen gewesen, hatten also »ethnische Säuberung« unterstützt. Im Irak wird nach wie vor der dortige Konflikt besonders durch die USA und Großbritannien ohne Rücksicht auf Menschenrechte fortgeführt, von anderen Weltregionen ganz zu schweigen. Wieso sollten die NATO-Staaten plötzlich zu Kämpfern für die Menschenrechte mutiert sein und dafür schwere Belastungen auf sich nehmen?
  • An dem NATO-Interventionskrieg beteiligte sich auch der NATO-Partner Türkei, der im eigenen Lande seit vielen Jahren in brutalster Weise die kurdische Minderheit verfolgt, obwohl diese schon seit geraumer Zeit dem Separatismus abgeschworen und politische Friedenslösungen angeboten hat.
  1. Die Demokratisierung und die Sicherung von Menschenrechten sind auf das engste mit der Erhaltung einer pluralen Öffentlichkeit verbunden. Die angeblich humanitär motivierte Kriegführung der NATO-Staaten bedurfte jedoch zur Sicherung ihrer Glaubwürdigkeit einer hoch manipulierten Öffentlichkeit und trug damit zur Entmündigung der BürgerInnen bei. Es entstand ein spiegelbildlicher Prozess der Entdemokratiserung hier wie auch in Serbien, wo der Krieg zur Unterdrückung der Opposition genutzt wurde.

Die Kosovo-Intervention der NATO ist wie im Golf-Krieg mit einem großen medialen Aufgebot begleitet worden. Dabei stand den Inhalten nach, aber auch nach der verwendeten Begrifflichkeit, die Legitimation des Krieges ganz im Vordergrund. Kritische Sichtweisen wurden insbesondere in den großen Medien und im Fernsehen weitgehend ausgeblendet: So die Tatsache des durch die UCK angeheizten Sezessionskrieges ebenso wie auch die Inkaufnahme der Vertreibung der KosovarInnen durch Belgrad, ausgelöst durch die NATO-Bombenangriffe. Die Ermordung von KosovarInnen wurde mit den KZs der Nazis in Verbindung gebracht, während die Ermordung von SerbInnen durch NATO-Bomben als »Kollateralschaden« verharmlost wurde. Die KritikerInnen des NATO-Interventionskrieges wurden diffamiert indem sie in die Nähe der serbischen Barbarei gerückt wurden.

  1. Vermittlung zur Deeskalation und Überwindung von Konflikten kann weder durch Bombendrohung noch durch Parteinahme für eine rassistisch-nationalistische Seite erreicht werden. Erforderlich ist eine Vermittlung zur für beide Seiten vorteilhaften Kooperation und Versöhnung. Durch die Parteinahme zugunsten militanter, rassistisch-nationalistischer KosovarInnen hat die NATO selbst ihre Möglichkeiten zur Erreichung einer angemessenen Autonomie für den Kosovo verspielt, einer wichtigen Voraussetzung für Stabilität und Kooperation auf dem Balkan.

Die Forderung der NATO-Staaten an Belgrad, dem Kosovo wieder einen weitgehenden Autonomiestatus innerhalb Serbiens zu gewähren, traf auf die Befürchtungen in Belgrad, die Autonomie würde zur Vorstufe für eine Unabhängigkeit des Kosovo werden. Gleichzeitig befürchteten die KosovarInnen, dass sie damit ihr Ziel der Unabhängigkeit aufgeben und bei geänderter internationaler Konstellation auch wieder der Repression durch Belgrad unterworfen werden würden. Diese Konstellation bedurfte also einer Strategie der Vertrauensbildung, der Einbettung von Lösungen in größere internationale Zusammenhänge und Institutionen, der Zurückdrängung rassistisch-nationalistischer Einstellungen auf beiden Seiten und einer nach beiden Seiten offenen und verständnisvollen Vermittlung. Die NATO-Staaten haben sich jedoch de facto auf die Seite der UCK – nicht der KosovarInnen mit ihrem gewählten Präsidenten Rugova – gestellt und frühzeitig Belgrad mit militärischen Sanktionen bedroht. In Rambouillet und Paris machten sie die UCK »hoffähig«. Die erklärte Strategie der UCK, die allein zu schwach war um die Unabhängigkeit des Kosovo gegenüber Belgrad durchzusetzen, bestand darin, den militärischen Konflikt zu eskalieren und die NATO auf ihre Seite gegen Belgrad zu ziehen. Das ist ihr in der Tat gelungen.

  1. Die Rückkehr westlicher Politik hin zur Einschaltung des UN-Sicherheitsrates war eine sinnvolle Wendung und könnte andeutungsweise als eine Infragestellung der NATO-Selbstmandatierung verstanden werden; wäre da nicht die neue NATO-Doktrin, verabschiedet zum 50. Gründungstag, in der eben dieser Selbstmandatierungsanspruch weiter festgeschrieben wurde und wäre da nicht der Kosovo, in dem weiter danach gehandelt wird. Eine öffentliche Änderung dieser Haltung und damit eine deutliche Bereitschaft der NATO, die UN-Satzung einzuhalten, ist dringend geboten.

Die Selbstmandatierung der NATO und die Umgehung des zuständigen UN-Sicherheitsrats wurden damit gerechtfertigt, Menschenrechte müssten notfalls auch gegen die Souveränitätsansprüche der Staaten durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde von der Notwendigkeit eines neuen internationalen Rechts gesprochen. In der Tat ein wichtiger Problemkomplex, werden doch die meisten Menschenrechtsverletzungen durch Staaten begangen. Durch den Rechtsbruch der NATO entsteht nun aber nicht neues Recht, sondern nur ein Faustrecht der Stärkeren. Es wird das Gewaltverbot der Vereinten Nationen beschädigt wenn Staaten oder Staatenbündnisse zur Durchsetzung ihrer Ziele militärische Gewalt im eigenen Ermessen einsetzen.

Eine begrenzte de facto-Revision dieser schädlichen Haltung hat sich durch die Bemühungen nicht zuletzt der deutschen Bundesregierung ergeben, den Forderungen der UN-Vetomächte Russland und China zu entsprechen und vor einer Beendigung der Kampfhandlungen eine Resolution des Sicherheitsrates zu dem Konflikt zu verabschieden. Trotzdem wurde der Fall nicht wirklich an die UN übergeben. Die NATO behielt ihre Funktion als »Ordnungsmacht der Region« bei und bemühte sich im Kosovo um die Ausgrenzung Russlands und seines Truppenkontingents.

  1. Die Selbstmandatierung der NATO droht zu einer Ausweitung der globalen Aufrüstung bis hin zu einer Weiterverbreitung von Atomwaffen zu führen. Niemand, außer der Rüstungsindustrie und den Rüstungsexporteuren (USA und Deutschland sind mittlerweile die beiden größten Rüstungsexporteure der Welt), kann daran Interesse haben, zumal damit der Militarisierung internationaler Politik enormer Vorschub geleistet wird. Auch aus dieser Sicht ist diesem Rechtsbruch auf allen Ebenen entgegen zu treten und eine Rücknahme der neuen NATO-Doktrin zu fordern.

Vielen UN-Mitgliedsstaaten signalisieren die Selbstmandatierung der NATO und die Missachtung der UN-Satzung, dass die mächtigsten und reichsten Industrieländer ihre Gewaltmittel nach ihren Interessen einzusetzen gedenken und sich damit nicht mehr an wichtige Teile des internationalen Rechts gebunden fühlen. Die offiziellen Nuklearmächte hatten schon in den vergangenen Jahren nicht die Bedingungen des nuklearen Sperrvertrages eingehalten und auf ihre eigenen Kernwaffen verzichtet.

Das Verhalten der NATO-Staaten könnte andere Regionalstaaten zur Nachahmung reizen. Potente Staaten könnten darüber nachdenken, ob angesichts dieser Machtpolitik nicht einzig der Besitz von Atomwaffen sie vor einer Intervention schützt.

  1. Eine Vielzahl von Interessen sind mit dem Krieg gegen Jugoslawien verbunden. Sie sind insgesamt wahrscheinlich weit folgenreicher als die öffentliche humanitäre Interventionsbegründung. Die politische Diskussion muss sich deshalb stärker als bisher auf die klandestinen Kriegsinteressen konzentrieren um zu einer eigenen Beurteilung der Vorgänge und Strategien zu gelangen.

Kriege bündeln eine Vielzahl von Interessen, die sich während des Kriegsverlaufs verändern können. Hier stichwortartig einige der Interessen, die immer wieder in Diskussionen aufgetaucht sind:

  • Exemplarische und abschreckende Demonstration der Bereitschaft und Fähigkeit der NATO, »Schurkenstaaten« (Pentagon-Jargon) durch Luftkrieg auf die Knie zwingen zu können, ohne eigene nennenswerte Personenverluste der NATO.
  • Erprobung neuer Waffensysteme in der Praxis (z.B. der Einsatz von Cluster-Bomben, die Tausende als Minen wirkende Explosionskörper verstreuen).
  • Spezifische Interessen des Militärs oder der verschiedenen militärischen Gattungen im Ringen um die Zuweisung von Mitteln für Zukunftsprojekte der Aufrüstung.
  • Förderung der militärischen Kooperation und qualitativen Aufrüstung in EU-Europa zur Stärkung der europäischen NATO-Säule.
  • Ausgrenzung Russlands aus den entscheidenden Machtzusammenhängen und Degradierung als Weltmacht.
  • Förderung einer weiteren NATO-Osterweiterung durch Ost- und Südosteuropäische Staaten, die hoffen, so auf die Siegerseite zu gelangen. Damit verbunden wäre eine weitere Isolierung Russlands.
  • Geostrategische Interessen wie die Sicherung eines durchgehenden Zugangs zum ölreichen Kaspischen Meer durch die Zerschlagung des Milosevic-Regimes und die Einbindung Rest-Jugoslawiens in die westliche Einflusszone.
  • Ein spezifisches Teil-Ziel der US-Politik dürfte gewesen sein, Außenpolitik deutlich auf die Ebene von Militärpolitik zu heben, dadurch die Führungsrolle der USA zu stärken und den europäischen NATO-Staaten ihre weitgehende Abhängigkeit von den US-Militärpotenzialen vor Augen zu führen.
  • Einige – bereits von der Kohl-Regierung angepeilte – spezifisch deutsche Ziele wurden mit diesem Krieg erreicht: Abbau der Begrenzungen für Militäreinsätze, Stärkung der Position der Bundeswehr innerhalb der NATO, die Stärkung Deutschlands als Hegemonialmacht in der EU.
  1. Die Genfer Abkommen zur Einhegung des Krieges sind sicherlich bedeutungsvoll, laufen aber den tatsächlichen Kriegsverläufen mit ihrer ständigen Modernisierung von Waffen und Strategien hinterher. Die Einführung eines effizienten, unabhängigen Völkerstrafrechts, das sowohl die Kriegsverbrechen der Starken und der Schwachen richtet, ist eine dringende Aufgabe. Selbst wenn es nicht gelänge, alle Verantwortlichen tatsächlich zu bestrafen, hätte es doch die wichtige Funktion eines Tribunals auf dem die Verbrechen verhandelt würden. Eine Instrumentalisierung solcher Strafgerichtsbarkeit im Sinne politisch-selektiver Anklagen durch die stärksten Mächte würde eine solche Instanz allerdings diskreditieren und muss verhindert werden.

Während des Krieges wurde, sicher zu Recht, Jugoslawiens Präsident Milosevic vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag angeklagt. Viele haben dies begrüßt, die Anklage jedoch auch als einen einseitigen Akt des Westens im Rahmen psychologischer Kriegsführung verstanden. Milosevic war im Rahmen der NATO-Propaganda die Personifizierung des Bösen. Nun wurde der Böse angeklagt. Aber warum wurde nicht auch Anklage erhoben gegen den kroatischen Präsidenten Tudjman? Warum nicht gegen die US-amerikanischen und deutschen Verantwortlichen, die an der Vertreibung der Krajina-SerbInnen eine Mitschuld haben? Warum nicht gegen jene, die für den Einsatz der Clusterbomben der NATO verantwortlich sind und damit für den Tod vieler ZivilistInnen? Die Liste kann fortgesetzt werden.

  1. Eine eigenständige EU-Außen- und Sicherheitspolitik ist nicht möglich wenn sie auf der militärischen Ebene angesiedelt ist. Da hilft auch keine EU/WEU-Aufrüstung, wie sie jetzt vorgesehen ist. Entscheidend für eine europäische Friedens- und Stabilitätspolitik ist der Ausbau einer Gesamteuropäischen Friedensordnung, welche nicht mehr die NATO als Ordnungsmacht hat, sondern alle Staaten der OSZE-Region einbezieht, die Möglichkeiten der OSZE ausbaut und sie zum Zentrum einer vielfältigen zivilen Konfliktbearbeitung macht.

Die europäischen NATO-Staaten haben ihre militärische Unterlegenheit gegenüber der NATO-Führungsmacht USA im Kosovo-Konflikt deutlich erfahren. Wie es aussieht, haben sie daraus die Schlussfolgerung gezogen, die EU als Militärmacht stärker auszubauen unter besonderer Berücksichtigung einer eigenständigen EU-Militärinterventionsfähigkeit. Dem entspricht die Berufung des bisherigen NATO-Generalsekretär Solana zum »Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik« (GASP).

Die westeuropäischen Regierungen missachten damit andere wichtige Erkenntnisse aus dem Balkankrieg: Sie haben z.B. ein Stück »Mitbestimmung« (gegenüber der absoluten Dominanz der USA) nur dadurch wiedergewinnen können, dass sie unter maßgeblicher Beteiligung der deutschen Regierung eine politische Initiative zur Beendigung des Krieges ergriffen haben. In diesem Prozess wurden die Vereinten Nationen wieder einbezogen, China als Veto-Macht berücksichtigt und Russland als Einflussmacht der Region aufgewertet. Es war eine politische Initiative, die zu einer Beendigung des Krieges führte und die damit auch erreichte, dass es nicht zu dem militärisch bereits angedachten (verlustreichen) Bodenkrieg kam.

  1. Mit dem Stabilitätspakt ist ein wichtiges Instrument ziviler Konflikbearbeitung geschaffen worden, an dem ganz Europa lernen kann, seine Konflikte in moderner Weise, nämlich ohne militärische Mittel, zu bearbeiten. Jetzt kommt es darauf an diesen Ansatz positiv und kreativ, aber auch kritisch zu begleiten. Arbeitsweisen und Methoden ziviler Konfliktbearbeitung auf allen Akteursebenen können dort entwickelt werden. Bei dieser Arbeit darf es keine Ausgrenzung nach »guten« und »bösen« Völkern geben. Alle Balkan-Staaten und -Völker, also auch das serbische Volk, müssen sich unter der Voraussetzung beteiligen können, dass sie sich verpflichten, auf Gewalt bei der Regelung ihrer Konflikte im Inneren wie im Äußeren zu verzichten. PartnerInnen in diesem Prozess dürfen nicht allein die Regierungen sein. Wichtig ist, auch die Gesellschaften angemessen einzubeziehen. So könnte in Südosteuropa wieder Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft einziehen und EU-Europa sich von einer verhängnisvollen Einbindung in eine Militär gestützte Außen- und Sicherheitspolitik befreien.

Am 10.6.99 verabschiedeten auf Vorschlag der EU unter deutscher Präsidentschaft 28 Staaten und internationale Organisationen einen »Stabilitätspakt für Südosteuropa«, in dem es u.a. heißt: „Der Stabilitätspakt zielt darauf ab, Staaten in Südosteuropa bei ihrem Bemühungen um die Förderung des Friedens, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte sowie des wirtschaftlichen Wohlstandes zu stärken, um Stabilität in der ganzen Region zu erreichen.“ Ein »Regionaltisch Südosteuropa« soll als Lenkungsorgan fungieren und »Arbeitstische« für verschiedene Themen bilden. Dies ist ein im Prinzip guter Ansatz, den übrigens die Friedensbewegung in Deutschland zusammen mit anderen Begleitmaßnahmen seit Jahren gefordert hat. Eine präventive Politik dieser Art hätte den Krieg vermeiden können und wäre weit billiger sowie entwicklungs- und stabilitätsträchtiger gewesen.

Wichtig ist jetzt, dass den Gesellschaften auf dem Balkan nicht ein westlicher Plan übergestülpt wird, sondern es ein Verfahren gibt, dass ihre Beteiligung auf allen Ebenen ermöglicht. Sensibilität der Geldgeber ist also gefragt. Höchst problematisch ist bereits, dass die Beteiligung Jugoslawiens von einem Sturz des Milosevic-Regimes abhängig gemacht wird. Damit ist nicht nur ein zentrales Land ausgeschlossen, damit verbunden ist auch eine Demütigung der serbischen Gesellschaft. Eine demokratische Entwicklung wird dadurch sicher erschwert. Richtig wäre es, die Teilnahme an inhaltliche Bedingungen zu knüpfen, wie z.B. den Verzicht auf Gewaltanwendung bei der Bearbeitung von Konflikten, und die serbische Gesellschaft unter diesen Bedingungen wie alle anderen zur Teilnahme einzuladen.

Anmerkungen

1) Pradetto, August: Konfliktmanagement durch militärische Intervention? Dilemmata westlicher Kosovo-Politik, Studien für internationale Politik, Heft 1/98, Hamburg.

2) Le Monde diplomatique, Juli 1999, S. 2

Prof. Dr. Andreas Buro ist friedenspolitischer Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie