Mehr Abrüstung wagen!

Mehr Abrüstung wagen!

von Sabina Galic

Die neue Bundesregierung hat sich für die nächsten Jahre viel vorgenommen. Im Koalitionsvertrag finden sich unter dem selbsterklärten Ziel »mehr Fortschritt wagen«, notwendige Impulse u.a. zum Klimaschutz, einer feministischen Außenpolitik und allem voran Ziele zur Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen.

Die Ankündigung der Bundesregierung, an der ersten Staatenkonferenz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Wien als Beobachterin teilzunehmen, ist gewiss ein wichtiger Schritt für zukünftige Abrüstungsbemühungen. Der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ist im Januar 2021 in Kraft getreten und 59 Staaten sind bereits beigetreten, 86 haben unterzeichnet.

Deutschland wird nach Norwegen der zweite NATO-Staat und das erste Land sein, in dem Atomwaffen stationiert sind, das die Staatenkonferenz beobachtet. Zudem haben die NATO-Partnerstaaten Finnland, Schweiz und Schweden ebenfalls ihren Beobachtungsstatus bei der Konferenz angekündigt. Der Widerstand gegen den AVV sinkt innerhalb der NATO bereits spürbar.

Dies ist auch ein Erfolg für den UN-Atomwaffenverbotsvertrag sowie für die Staaten, die sich bereits entschlossen für Abrüstung einsetzen. Auf der Konferenz wird es nun konkreter um die Umsetzung des Vertrages gehen. Außerdem werden Vertragsstaaten über nationale Maßnahmen beraten, sowie Schritte bezüglich der Anerkennung von Opfern der Atomwaffentests und -einsätze, Umwelthilfe und der internationalen Kooperation beschließen. Insgesamt bietet der AVV somit einen völkerrechtlichen Rahmen für eine vollständige nukleare Abrüstung. Deutschland hat mit seinem Beobachtungsstatus die Chance, das Verfahren zu verfolgen, Stellungnahmen abzugeben und somit auch Unterstützung für den Vertrag zu signalisieren.

Nichtsdestotrotz scheint die neue Bundesregierung hinsichtlich ihrer Abrüstungsbemühungen in ihrem eigenen Widerspruch gefangen zu sein. Laut Koalitionsvertrag will sie sich zwar einerseits für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen, andererseits weiterhin an der nuklearen Abschreckung sowie an der nuklearen Teilhabe festhalten. Obwohl der Beobachtungsstatus bei der Staatenkonferenz eine willkommene Annäherung an das Verbot von Atomwaffen signalisiert, verkündete Verteidigungsministerin Lambrecht gleichzeitig die Beschaffung eines Nachfolgesystems für atomwaffenfähige Tornadoflugzeuge.

Des Weiteren bekennt sich die neue Bundesregierung insbesondere zu einer Aufrechterhaltung eines »glaubwürdigen Abschreckungspotentials«. Die Stationierung von neuen US-Atomwaffen in Büchel ist dafür bereits vorgesehen. Jedoch sind diese laut Expert*innenmeinung militärisch kaum nutzbar und daher auch nicht glaubwürdig. Zudem erfordert die Modernisierung und Instandhaltung dieser Waffensysteme Milliarden­investitionen, jedoch bieten sie gegen die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts wie etwa Cyberangriffe, Klimakrise und Pandemien überhaupt keine Sicherheit. Diese nukleare Aufrüstung passt auch nicht mit Deutschlands Ziel zusammen, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen. Bei der UN-Vollversammlung stimmte Deutschland 2021 zudem erneut gegen den UN-Atomwaffenverbotsvertrag. Ein weiterer (Fort-)Schritt der Bundesregierung sollte somit auch darin liegen, bei dieser jährlichen Abstimmung in Zukunft eine andere Position einzunehmen, da der Atomwaffenverbotsvertrag momentan die einzige echte Abrüstungsinitiative darstellt.

In Anbetracht der Tatsache, dass internationale Rüstungskontrollverträge bereits gekündigt wurden und weitere Gespräche über die Abrüstung von Atomwaffen durch die Spannungen zwischen Russland und der NATO ohnehin immer schwieriger werden, sollte auch keine zusätzliche nukleare Aufrüstung erfolgen, die die Konflikte nur weiter befeuern.

Die Bundesregierung sollte vielmehr Deutschlands Rolle in der nuklearen Teilhabe der NATO dringend überdenken, denn der sogenannte nukleare Schutzschirm bietet keinen Schutz. Der Atomwaffenverbotsvertrag bietet hingegen einen Weg zur Abschaffung aller Atomwaffen – und nur dadurch können wir uns selbst und die Welt vor einem Atomkrieg schützen. Deswegen sollte die Bundesregierung dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, die Beschaffung neuer Atomwaffen-Trägerflugzeuge stoppen und sich für den Abzug aller US-Atombomben aus Deutschland einsetzen.

Die neue Bundesregierung lässt im Koalitionsvertrag insgesamt Spielraum für einen Paradigmenwechsel in der künftigen Außen- und Sicherheitspolitik, auch wenn einige Stellen sich bisher widersprechen oder vage bleiben. Die Frage ist nur: Wie viel Fortschritt wird sie darin wagen?

Sabina Galic ist Vorstandsmitglied bei ICAN Deutschland und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdientsgegnerInnen

Neues atomares Wettrüsten?


Neues atomares Wettrüsten?

Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung am Scheideweg

von Götz Neuneck

In einer Zeit, in der die Covid-19-Pandemie das alles beherrschende Thema ist, scheinen Fragen von kooperativer Sicherheit, Frieden und Abrüstung sowie ihre völkerrechtliche Verankerung in den Hintergrund gerückt zu sein. Dabei benötigen existenzielle Risiken wie Pandemien oder die Klimaproblematik zusätzliche Ressourcen und Finanzen, um neue Gefahren für die menschliche Sicherheit abzuwenden. Stattdessen droht das Völkerrecht durch Blockrivalitäten, neue Rüstungskonkurrenz und Vertragskündigungen weiter zerrieben zu werden.

UN-Generalsekretär Guterres hat angesichts der Pandemie vergeblich zu einer weltweiten Waffenruhe aufgerufen, obwohl es offensichtlich geworden sein sollte, dass die alten, militärischen Instrumente nichts zur Lösung der aktuellen Herausforderungen beitragen. Vielmehr braucht es mehr Engagement für humanitäre Sicherheit (vgl. Brzoska et al. 2021). Stattdessen wachsen die Militärhaushalte, neue Waffensysteme werden angekündigt und getestet, und ein neuer Rüstungswettbewerb zeichnet sich ab (vgl. Wulf 2021). Begrenzende Rüstungskontrollverträge wie der INF-Vertrag oder das Open-Skies Abkommen wurden fahrlässig gekündigt.

Das zeigt die Grenzen der klassischen Rüstungskontrolle auf, die am Ende des Kalten Krieges so erfolgreich hohe Waffenstände verringert, eine Verifikationskultur geschaffen und konkret zur Risikoreduzierung beigetragen hatte. Mit dem Inkrafttreten des Atomverbotsvertrages und der Verlängerung des New-START-Vertrages in letzter Minute sind dennoch Hoffnungen auf weitere nukleare Abrüstungsschritte verbunden. Wie sind diese Entwicklungen zu deuten und welche Schritte zur Reaktivierung von Rüstungskontrolle und Abrüstung gibt es?

Unverzichtbares Instrument für Ordnungspolitik?

Die Internationalen Beziehungen sind volatiler, unvorhersehbarer und komplexer als in den letzten 30 Jahren. Die Bindekraft von völkerrechtlichen Normen und Institutionen erodiert sichtbar. Der ökonomische und technologische Wettbewerb zwischen den USA und China verschärft sich und ist längst auch auf den militärischen und technologischen Sektor übergesprungen. Die Konkurrenz um Position und Einfluss in der künftigen Weltordnung zwischen den USA, China und Russland hat begonnen. Domänen wie die Arktis, die Cybersphäre oder der Weltraum werden hiervon nicht ausgenommen. Sanktionen, hybride Kriegsführung und Cyber­operationen sind zu neuen Instrumenten der Außenpolitik geworden. Die USA geben dreimal so viel Geld für ihr Militär aus wie ihre Rivalen China und Russland, bleiben militärische Weltmacht und konzentrieren sich zuallererst auf den ökonomischen und technologischen Wettbewerb mit China, das sein Militärbudget in der letzten Dekade verdoppelt hat und insbesondere regional militärisch aktiv wird. Es setzt aber auch mit seiner »Belt and Road Initiative« global Akzente bis hin nach Afrika.

Russland möchte mit seiner nuklearen Erneuerung insbesondere militärisch punkten und ist auch im Mittleren Osten (z.B. Syrien) oder im ­Kaukasus militärisch tätig. Die NATO, das stärkste Militärbündnis der Welt, verkündet stolz, dass ihre Militärausgaben das sechste Jahr in Folge wachsen, und die Europäische Union strebt nach »strategischer Autonomie«. Sie wird immer stärker in den Wettbewerb zwischen China und den USA hineingezogen (Lodgaard 2020). Staaten wie die Türkei und Saudi-Arabien sind in lokale Kriege verwickelt. Mit der Abwahl von US-Präsident Trump ist zwar die Hoffnung verbunden, dass die neue Biden-Administration Völkerrecht und den »liberalen Multilateralismus« wieder stärkt sowie Rüstungskontrolle (New-START), Abrüstung und Nichtverbreitung (Nichtverbreitungsvertrag NVV, Iran-Abkommen JCPoA) aktiv wiederbelebt, aber dafür sind enorme Anstrengungen nötig. Die nächsten Jahre werden entscheiden, ob dies gelingt und ob Rüstungskontrolle ein „unverzichtbares Instrument internationaler Ordnungspolitik“ (Müller und Schörnig 2006, S. 15) bleibt.

Hybris auf vielen Ebenen?

Die problemlose Verlängerung des New-START-Vertrages nach dem Amtswechsel in Washington schenkt den beiden führenden Atommächten etwas Zeit, einen Nachfolgevertrag zur Reduzierung der strategischen Nukleararsenale auszuhandeln. Die Rückkehr der USA an den Verhandlungstisch und die Wiederbelebung des Iran-Abkommens wären wichtige Signale für die Gültigkeit des globalen Nichtverbreitungsregimes und damit für die nächste 10. NVV-Überprüfungskonferenz. Mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) am 22. Januar 2021 sind große Hoffnungen auf eine weitere Delegitimierung der Nuklearwaffen verbunden. Doch die Ankündigung Großbritanniens vom 16. März 2021, im Rahmen seiner außenpolitischen Neuorientierung »Global Britain« die Obergrenze seines Nuklearpotentials um 44 % zu erhöhen und seine Nukleardoktrin zu revidieren, verkompliziert die Abrüstungsdebatte, entfernt sich damit doch ein Nuklearwaffenstaat sichtbar von dem im Nichtverbreitungsregime akzeptierten Ziel, die nuklearwaffenfreie Welt anzustreben (vgl. Deep Cuts Commission 2021). Oft wird vergessen, dass der »International Court of Justice« 1996 in einem Gutachten bereits festgestellt hat, dass die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen im Allgemeinen gegen das Völkerrecht verstößt (ICJ Advisory Opinion 1996).1

Die Krise der Rüstungskontrolle wurde im Wesentlichen durch Lethargie, Unkenntnis und die geschichtliche Kurzsichtigkeit von Führungseliten ausgelöst (vgl. Arbatov 2020). Ihr „ordnungspolitischer Wert ist nicht mehr anerkannt bzw. geschätzt“ (Staack 2019, S. 167) und so werden zentrale Institutionen und Regelungen der Rüstungskontrolle sich selbst überlassen oder erodieren. Die dafür vorgebrachten Argumente sind: Zunahme der Akteure, Vertragsverletzungen der Gegenseite und die regionale Komplexität der Bedrohungslagen. Auch besteht die Tendenz dazu, die wahrgenommene Bedrohung technologisch zu lösen. Ein Offensiv-Defensiv-Wettrüsten ist die Folge. Übersehen wird, dass nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung eine Überlebensfrage der Menschheit sind. Prominente Stimmen aus der Politik verweisen darauf, dass die nuklearen Kriegsgefahren größer sind als während des Kalten Krieges, mit potentiell drastischen Folgen. Würde nur ein Prozent des militärischen Nukleararsenals in Städten zum Einsatz kommen, hätte dies neben den unmittelbaren katastrophalen regionalen Konsequenzen auch unabsehbare globale Folgen für Ernährung und Umwelt (vgl. Toon et al. 2017).

Es ist also an der Zeit, Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime zu stärken, denn die Geschichte der Rüstungskontrolle zeigt, welche großen Abrüstungserfolge möglich sind. Dazu braucht es jedoch weniger einseitige Rüstung und Hybris der verantwortlichen Politik allerorts, sondern energisches, kooperatives Handeln, bei dem sich auch das Rüstungsverhalten des Gegners ändert. Erfolgreiche Rüstungskontrolle trägt unmittelbar zur Kriegsverhütung, Eskalationskontrolle und Konfliktlösung bei. Sie schafft Berechenbarkeit, verändert politische Beziehungen und ermöglicht weitere Abrüstung. Dies verlangt hohe politische Aufmerksamkeit, Reziprozität beim Gegenüber, ein Minimalverständnis für den Verhandlungspartner und ressortübergreifende Expertise (Neuneck 2019).

Neue Hoffnungen, neue Verhandlungen?

Mit dem Antritt der Biden-Administration ist neue Hoffnung auf die Rückkehr effektiver Rüstungskontrolle verbunden. Die Verlängerung des New-START-Vertrages ermöglicht den Beginn eines kontinuierlichen Dialogs zur strategischen Stabilität zwischen den beiden Supermächten USA und Russland. Dies findet vor dem Hintergrund fortgesetzter Sanktionen gegen Russland und einem an Rüstungskontrolle kaum interessierten US-Kongress statt. Dennoch sind Verhandlungen für ein Nachfolgeregime New-START II notwendig, denn es müssen geerbte Probleme des New-START Regimes aber auch diverse neue und komplexe Probleme gelöst werden. Diese reichen von der weiterhin von Russland kritisierten strategischen Raketenabwehr über neue Trägersysteme, wie Hyperschallflugkörper, nuklearbestückte Marschflugkörper oder Unterwassertorpedos, bis hin zu Fragen neuer disruptiver Zukunftstechnologien aus den Bereichen Cybersphäre, Weltraum und Künstlicher Intelligenz, die eine strategische Wirkung entfalten könnten. Die Bedrohung durch Präzisionsangriffe mittels konventionell bestückter Trägersysteme (»Prompt Global Strike«) für einen Erstschlag stellen eine weitere zu regelnde Problematik dar.

Diese Faktoren werden nicht auf einmal gelöst werden können; deshalb ist ein kontinuierlicher Dialog zwischen den USA und Russland nötig, an dem aber auch die anderen Nuklearmächte beteiligt werden sollten, um ein möglichst umfassendes Kontrollregime zu schaffen. Dies betrifft vor allem China. Der ständig wiederholte Ruf in den USA, auch das Arsenal Chinas einzubeziehen, ist insofern berechtigt, als die Zahl der Atomsprengköpfe und das geplante Maximum des chinesischen Arsenals nicht bekannt sind und z.B. der Aufbau von ballistischen Mittelstreckensystemen im Indo-Pazifik drastisch zunimmt.2 Unbedachte Forderungen nach trilateraler Rüstungskontrolle verkennen aber die ungelösten Probleme multilateraler Abschreckung, z.B. wie strategische Stabilität zwischen drei Partnern überhaupt funktionieren kann.

Vorschläge für künftige Regelungen

Eine deklaratorische »No-First-Use«-Regel aller Nuklearmächte wäre ein wichtiger Schritt hin zur Begrenzung vorhandener Arsenale, die heute eher eine deutliche Kehrtwende in Richtung nuklearer Kriegsführung zeigen. Eine solche Erklärung der amerikanischen und russischen Präsidenten, beide Staaten würden Nuklearwaffen nicht im Erstschlag einsetzen, hätte erhebliche Konsequenzen für die Zahl, die Einsatzprofile und Doktrinen beider Kontrahenten (Pifer 2020). Ein Beispiel ist die gegenteilige Entwicklung in Richtung Kriegsführungsoptionen, z.B. von neuen nuklear bestückbaren Marschflugkörpern und zielgenauen ballistischen Raketen mit kleiner Sprengladung (low-yield ­nuclear weapons). Biden hat als US-Vizepräsident 2017 eine »No-First-Use«-Erklärung ins Spiel gebracht und Präsident Putin hat 2020 erklärt, dass Russland Nuklearwaffen nur bei einem Nuklearwaffeneinsatz gegen Russland einsetzen werde. Die Kündigung des INF-Vertrages kann zu einem Wettrüsten von neuen Mittelstreckensystemen gerade in und um Europa aber auch in Asien führen. Solch ein Stationierungswettlauf wie in den 1980er Jahren sollte unter allen Umständen verhindert werden, denn er würde seinerseits die Debatte um die Raketenabwehr neu entfachen.

Ein erster vertrauensbildender Schritt hin zu einer solchen Regelung wäre zunächst ein Moratorium für die Stationierung von neuen nuklearbestückten Trägersystemen in Europa zwischen der NATO und Russland. Mögliche Maßnahmen zur Deklaration von INF-relevanten Systemen und die Überprüfung und Verifikation der Einhaltung von deren Nichtstationierung könnten zwischen Russland und der NATO diskutiert und implementiert werden. Eine Studiengruppe der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) hat jüngst vertrauensbildende Maßnahmen wie Besuche oder Inspektionen von umstrittenen Militärbasen vorgeschlagen, um die gegenseitigen Vorwürfe bezüglich der Stationierung von INF-Systemen zu klären (VDW 2020). Die konventionelle und die humanitäre Rüstungskontrolle sind mit den Themenbereichen nuklearer Rüstungskontrolle verbunden und bedürfen dringend der Erneuerung. Vorschläge dazu liegen vor (Zellner et al. 2020, Richter 2019). Sowohl die Wiener Dokumente im Rahmen der OSZE als auch die NATO-Russland Grundlagenakte bieten ein Potential dazu, werden aber weitgehend links liegengelassen.

Ein möglicher Ansatz für künftige nukleare Rüstungskontrolle wäre die stärkere Hinwendung zur Verifikation des Abzuges, der Lagerung und der Zerlegung vertragskonform abzurüstender Nuklearsprengköpfe auch im Rahmen eines völkerrechtsverbindlichen Regimes. Für eine solche nukleare Rüstungskontrollverifikation wären auch neue Initiativen der NATO erforderlich. Die Initiative der »International Partnership for Nuclear Disarmament Verification« (IPNDV) hat dazu eine erste Grundlage geschaffen, die ausgebaut und durch weitere wissenschaftliche Expertise ergänzt werden kann. In Bezug auf die Verifikation einer atomwaffenfreien Welt gibt es hier auch eine Überschneidung mit dem jüngst in Kraft getretenen AVV. Auch die Europäische Union könnte hier initiativ werden.

Der AVV ist eine ernste Erinnerung einer großen Zahl von Staaten, der im NVV-Vertrag vor über 50 Jahren festgeschriebenen Abrüstungsverpflichtung der Präambel und des Artikel 6 gerecht zu werden. Völkerrechtlich ist der Vertrag von großer Bedeutung, und er stärkt das Tabu eines Einsatzes von Nuklearwaffen. Die Bundesregierung sollte ihre ablehnende Haltung gegenüber dem AVV aufgeben und auf die Befürworter*innen des AVV zugehen. Sie könnte beispielsweise am Treffen der Vertragsstaaten im kommenden Jahr als Beobachterstaat teilnehmen oder einen Workshop zur Verifikation der Denuklearisierung abhalten.

In Deutschland stehen Wahlen an, und dies bietet Gelegenheit die Positionierungen der Parteien in Bezug auf Frieden, Völkerrecht und Rüstungskontrolle zu studieren, erkennbare Sackgassen zu hinterfragen und begehbare Pfade für die Umsetzung aufzuzeigen. An positiven Formulierungen in den Entwürfen der Wahlprogramme fehlt es nicht: Die Grünen sprechen sich für einen neuen Schub für Abrüstung und die Stärkung des Völkerrechts aus, die Sozialdemokraten wollen sich für Diplomatie und Dialog, zivile Krisenprävention und Friedensförderung einsetzen, die Liberalen sprechen sich für neue Impulse zur Erneuerung von Rüstungskontrolle und Abrüstung aus und die Linke fordert ein neues Friedenssicherungssystem. Interessant wird die Debatte, wenn nachgefragt wird, wie die Stärkung des Völkerrechts und eine atomwaffenfreie Welt konkret erreicht werden sollen. Die Problematik der nuklearen Bedrohung und der Gefahr durch konventionelle Kriege ist jedenfalls für Deutschland und Europa von zentraler und existenzieller Bedeutung.

Anmerkungen

1) Leider konnte der Weltgerichtshof nicht abschließend feststellen, ob der Einsatz von Atomwaffen im Falle eines „extremen Umstandes der Selbstverteidigung, bei dem das Überleben eines Staates auf dem Spiel steht“, rechtmäßig oder unrechtmäßig wäre.

2) Ein Vorschlag der USA für diese Region lässt allerdings auf sich warten. Bezüglich China wäre ein eigenständiger, gut strukturierter strategischer Dialog mit den USA über mehr Transparenz und Risikoreduzierung im Indo-Pazifik ein Schritt vorwärts. Dabei könnten auch Regeln für nuklear-bestückbare ballistische Träger mittlerer Reichweite (Intermediate-Range Nuclear Forces, INF) für die Region vorgeschlagen werden.

Literatur

Arbatov, A. (2020): Saving strategic arms control. Survival Vol. 62 (5), S. 79-104.

Brzoska, M.; Neuneck, G.; Scheffran, J. (2021): Corona-Pandemie: Implikationen für die Sicherheitspolitik. IFSH-Policy Brief 2, 2021.

Deep Cuts Commission (2021): The United Kingdom’s damaging decision to build up its nuclear force and how to respond. Mitteilung, 31.03.2021.

International Court of Justice (1996): Advisory Opinion of July 1996; Legality of the threat or use of nuclear weapons.

Lodgaard, S. (2020): Arms control and world order. Toda Peace Institute, Policy Brief No. 87, August 2020.

Müller, H.; Schörnig, N. (2006): Rüstungsdynamik und Rüstungskontrolle. Eine exemplarische Einführung in die internationalen Beziehungen. Baden-Baden: Nomos.

Neuneck, G. (2019): Kommentar zu dem Mythos „Rüstungskontrolle ist nicht mehr zeitgemäß“. Die Friedenswarte 92(3/4), S. 167-172.

Pifer, S. (2020): Nuclear weapons: it´s time for sole purpose. The National Interest, 15.09.2020.

Richter, W. (2019): Erneuerung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa. Vom Gleichgewicht der Blöcke zur regionalen Stabilität in der Krise. SWP-Studie, Juli 2019.

Staack, M. (2019): Mythos „Rüstungskontrolle ist nicht mehr zeitgemäß“. Die Friedenswarte 92(3/4), S. 173-177.

Toon, O.B.; et al. (2007): Atmospheric effects and societal consequences of regional scale nuclear conflicts and acts of individual nuclear terrorism. Atmos. Chem. Phys. Discuss. 7, S. 1973-2002.

Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) (2020): Risikoreduzierung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung. Agenda zum Dialog mit der neuen Biden-Administration für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit. Erklärung von Mitgliedern der VDW-Studiengruppe „Europäische Sicherheit und Frieden“, 27.01.2021.

Wulf, H. (2021): Globaler Rüstungsboom. Internationale Politik und Gesellschaft, 06.04.2021.

Zellner, W.; Pifer, S.; Oliker, O. (2020): A little of the old, a little of the new: A fresh approach to conventional arms control (CAC) in Europe, Deep Cuts Issue Brief #11, 2020.

Prof. Dr. Götz Neuneck war bis 2019 stellvertretender wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) und ist deutscher Pugwash-Beauftragter der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler.

Die iranische Atomvereinbarung


Die iranische Atomvereinbarung

Erfolg und Misserfolg europäischer Außenpolitik

von Azadeh Zamirirad

Die Atomvereinbarung ist eine der größten Errungenschaften europäischer Außenpolitik. Doch das europäische Prestigeprojekt verfiel in einen Krisenmodus, als sich die US-Regierung unter Donald Trump 2018 einseitig von ihren Verpflichtungen zurückzog und fortan eine Politik des »maximalen Drucks« gegenüber Iran verfolgte. Es kann als bemerkenswerter Erfolg der Europäer gelten, dass sie es trotz des US-amerikanischen Sanktionsdrucks geschafft haben, ein unmittelbares Scheitern der Vereinbarung zu verhindern. Zugleich zeigte sich jedoch, dass die EU nicht die notwendigen Kapazitäten besitzt, um ihre eigenen sicherheitspolitischen Interessen gegebenenfalls auch gegen den Willen der USA durchzusetzen.

Die Atomvereinbarung, der sogenannte »Joint Comprehensive Plan of Action« (JCPOA, siehe Kasten), ist in erster Linie ein Erfolg europäischer Diplomatie. Die Europäer legten 2003 den Grundstein für Verhandlungen mit Iran, als die Außenminister der E3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) erstmals zu Nukleargesprächen nach Teheran reisten. Berlin, Paris und London setzten auf einen politischen Dialog, um offene Fragen hinsichtlich des iranischen Atomprogramms auf friedlichem Wege beilegen zu können.

Europa als Wegbereiterin der Atomvereinbarung

Die Initiative folgte vornehmlich sicherheitspolitischen Erwägungen. Angesichts der US-Intervention im Irak zielten die Europäer darauf, zum einen eine weitere militärische Eskalation in ihrer Nachbarschaft zu verhindern und zum anderen einer zusätzlichen Proliferationskrise zuvorzukommen, nachdem bereits Nordkorea zu Beginn des Jahres aus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag ausgestiegen war.

Die EU schloss sich 2004 formal den Konsultationen an und wurde von der Hohen Vertreter*in für Außen- und Sicherheitspolitik vertreten. Dies bot nicht nur zusätzliche Möglichkeiten, Iran im Namen der gesamten Europäischen Union wirtschaftliche Anreize für einen Kompromiss zu setzen und damit den europäischen Verhandlungsspielraum zu erweitern. Durch die Einbeziehung der Hohen Vertreter*in konnte auch der Informationsfluss zwischen den E3 und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten verbessert und entstandener Unmut gegenüber Alleingängen der E3 reduziert werden (Bassiri Tabrizi und Kienzle 2020, S. 327).

Trotz des größeren europäischen Rahmens und anfänglicher Verhandlungserfolge erwies sich das Gesprächsformat ohne explizite politische Unterstützung der USA und ohne Hinzuziehung weiterer permanenter Mitglieder des UN-Sicherheitsrats auf Dauer nicht als aussichtsreich. Im Jahr 2006 schlossen sich neben den USA auch Russland und China den Gesprächen an. Mit dem neuen Verhandlungsformat wandelte sich zugleich die Rolle der europäischen Staaten. Während diese 2003 als autonome Akteure mit eigenständigen Positionen auftraten, übernahmen sie kaum zehn Jahre später vor allem eine Vermittlerfunktion zwischen Washington und Teheran (Cronberg 2017, S. 246). Damit trug der erweiterte Verhandlungskreis der Atomgespräche zwar einerseits zum Einigungserfolg von 2015 bei, bedeutete andererseits aber auch, dass den europäischen Parteien nur noch eine nachrangige Rolle zukam.

Europa als Verteidigerin der Atomvereinbarung

Obwohl die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) mehrfach verifizierte, dass die Islamische Republik die Vereinbarung vollständig umsetze, verkündete die US-Regierung unter Donald Trump im Mai 2018, von ihren Verpflichtungen zurückzutreten. Der Rückzug hatte nicht nur das weitreichendste Sanktionsregime zur Folge, das die USA je gegen Iran verhängten. Die Adminis­tration unternahm auch gezielte Schritte, um die verbliebenen JCPOA-Parteien von der Fortführung der Vereinbarung abzuhalten. Insbesondere die Ausweitung US-amerikanischer Jurisdiktion mittels extraterritorialer Sanktionen erwies sich für europäische Staaten als enorme Herausforderung.

Die EU ergriff daher eine Reihe von Maßnahmen, die den Fortbestand der Vereinbarung sicherstellen sollten. Zu diesem Zweck aktualisierte die EU-Kommission eine Abwehrgesetzgebung aus dem Jahr 1996, die es europäischen Unternehmen untersagt, der US-amerikanischen Rechtsprechung zu folgen, und ihnen ermöglicht, dadurch entstandene finanzielle Schäden vor europäischen Gerichten einzuklagen. Darüber hinaus stellte sie auch finanzielle Hilfen bereit, darunter 50 Mio. € zur Unterstützung der wirtschaftlichen Kooperation mit dem iranischen Privatsektor. Den bedeutendsten Schritt unternahmen die E3 jedoch im Januar 2019 mit der Gründung eines vom US-Dollar unabhängigen Finanzmechanismus. Das sogenannte »Instrument in Support of Trade Exchanges« (INSTEX) sollte den Warenaustausch zwischen Iran und seinen Handelspartnern ermöglichen, ohne auf direkte Finanztransaktionen angewiesen zu sein, die durch US-Sanktionen behindert wurden. Mit der Einrichtung dieser Zweckgesellschaft sollten ursprünglich iranische Öl- und Gasexporte nach Europa abgesichert werden, doch um INSTEX aus dem Schussfeld amerikanischer Sanktionspolitik zu nehmen, wurde der Handel auf den humanitären Warenverkehr beschränkt. Ein substanzieller Beitrag zur wirtschaftlichen Kooperation mit Iran konnte damit nicht erzielt werden.

Während die Europäer den JCPOA nicht davor bewahren konnten, von US-amerikanischen Sanktionen wirtschaftlich untergraben zu werden, gelang es ihnen, die Abmachung zumindest politisch abzuschirmen. Im August 2020 verwehrten sie der US-Administration Unterstützung im UN-Sicherheitsrat (UNSR) bei deren Versuch, einen sogenannten »Snapback« in der UNSR-Resolution 2231 (siehe Kasten) auszulösen, mit dem der JCPOA außer Kraft gesetzt worden wäre. Zuvor hatten es die E3 bereits abgelehnt, sich einer Resolutionsinitiative aus Washington anzuschließen, mit der ein UN-Waffenembargo gegen Iran auf unbestimmte Zeit verlängert werden sollte – ein Vorhaben, das gegen die Abmachung verstoßen hätte. Mit ihrer klaren Haltung im Sicherheitsrat bekräftigten die Europäer glaubhaft ihre Absicht, an der Vereinbarung festzuhalten und zeigten, dass sie zur Aufrechterhaltung des JCPOA nicht davor zurückzu­schrecken, sich auch im Rahmen der Vereinten Nationen gegen den transatlantischen Bündnispartner zu positionieren.

Der Blick aus Teheran

Die europäischen Bemühungen wurden in Teheran jedoch als unzureichend angesehen. Nach dem einseitigen Rückzug Washingtons aus der Atomvereinbarung 2018 hatte die Islamische Republik zunächst darauf gesetzt, dass die verbliebenen Vereinbarungsparteien effektive Maßnahmen ergreifen würden, um die Wirtschaftskooperation trotz des US-amerikanischen Sanktionsdrucks aufrechtzuerhalten. Doch die Maßnah­men blieben weit hinter Teherans Erwartungen zurück. Insbesondere die Beschränkung von ­INSTEX auf den humanitären Warenverkehr stieß in allen politischen Lagern auf Kritik, die sich von der Zweckgesellschaft vor allem die Absicherung von Energieexporten versprochen hatten. Derweil weitete die Trump-Administration das Sanktionsregime gegen Iran sukzessive aus. Vor diesem Hintergrund setzte die Islamische Republik ab Mai 2019 Teile der Übereinkunft schrittweise aus und verkündete schließlich, keine der im JCPOA festgelegten technischen Beschränkungen des Atomprogramms mehr anzuerkennen. Die iranische Kehrtwende ist somit nicht nur die direkte Folge des US-amerikanischen Sanktionsdrucks, sondern zugleich Resultat des mangelnden Vermögens europäischer Akteure, effektive Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Damit wurden zwei grundlegende Annahmen der iranischen Atomdebatte bestätigt. Kritiker*innen eines Nuklearkompromisses hatten stets argumentiert, dass eine Vereinbarung mit westlichen Staaten keine nachhaltige Lösung im Atomkonflikt zur Folge haben würde, da es den USA am politischen Willen und den Europäern an grundlegenden Kapazitäten fehle. Durch die Erfahrung mit dem JCPOA wurde die Position jener politischen Kräfte in Iran untergraben, die sich für eine kooperative Haltung in der Atompolitik ausgesprochen hatten, darunter die Regierung von Präsident Hassan Rohani. Dies ist umso mehr der Fall, seit es Iran gelungen ist, durch eine regionale Eskalationsstrategie sowie die Steigerung nuklearer Aktivitäten, die eigene Verhandlungsposition zu verbessern. Derweil ist auch die Unterstützung der iranischen Bevölkerung für den JCPOA rapide gesunken (CISSM/IranPoll 2019, S. 4).

Europäische Versuche, Iran im Rahmen eines im JCPOA festgelegten Konfliktregulierungsmechanismus wieder zu einer vollständigen Implementierung der Vereinbarung zu bewegen, blieben daher ohne Erfolg. Teheran erklärte unmissverständlich, die Vereinbarung erst dann wieder in vollem Umfang umsetzen zu wollen, wenn auch die USA ihren Verpflichtungen wieder nachkämen.

Aussichten unter der Biden-Administration

Iran setzt die Übereinkunft nur noch in Teilen um und hat seine nuklearen Aktivitäten kontinuierlich ausgeweitet. Infolge des Attentats auf den Atomwissenschaftler Mohsen Fakhrizadeh im November 2020 verabschiedete das iranische Parlament ein bereits Monate zuvor erarbeitetes Gesetz, das die Regierung dazu anhält, den Zugang von IAEO-Inspekteur*innen zu iranischen Atomanlagen zu beschränken und Uran auf bis zu 20 % anzureichern, sollte es nicht zu kurzfristigen Sanktionserleichterungen kommen. Eine weitere Eskalation ließe sich unter dem neuen US-Präsidenten Joe Biden jedoch verhindern, der bereits im Wahlkampf seine Absicht erklärte, in die Vereinbarung zurückkehren zu wollen. Europäische Akteure könnten diesen Prozess unterstützen, indem sie sich mit Iran, Russland und China auf ein Verfahren für einen Wiedereinstieg der USA verständigen. Eine Verständigung auf eine schrittweise Implementierung auf US-amerikanischer und iranischer Seite wird jedoch auch unter einer Biden-Administration eine Herausforderung darstellen, nicht zuletzt, da Washington beabsichtigt auch in weiteren sensiblen Themenfeldern wie der iranischen Regionalpolitik oder dem ballistischen Raketenprogramm Folgevereinbarungen zu erzielen. Sollte es Biden versäumen, frühzeitig erste Sanktionserleichterungen zu erlassen, könnte Teheran beschließen, sein Atomprogramm auf Grundlage des Parlamentsbeschlusses erheblich auszuweiten. Damit wäre der JCPOA auf absehbare Zeit hinfällig.

Europas strategische Autonomie

Doch auch im Falle einer erfolgreichen Rückkehr der USA in die Vereinbarung wird die EU nicht umhinkommen, ihre strukturellen Defizite aufarbeiten zu müssen. Denn trotz zahlreicher Versuche ist es ihr nicht gelungen, europäischen Unternehmen die politische und rechtliche Sicherheit zu geben, den Handel mit Iran gegen anhaltenden Sanktionsdruck aus Washington fortsetzen zu können. Die Erfahrung mit dem JCPOA hat damit einmal mehr die Notwendigkeit für eine strategische Autonomie der Europäischen Union offenbart. Strategisch autonom wäre die EU dann, wenn sie imstande wäre, nicht nur eigene außen- und sicherheitspolitische Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu treffen, sondern auch die institutionellen, politischen und materiellen Voraussetzungen zu erfüllen, um diese gegebenenfalls auch eigenständig umsetzen zu können (Lippert, von Ondarza und Perthes 2019, S. 5). Die Ausweitung von INSTEX zu einem gesamteuropäischen alternativen Finanzinstrument, das unabhängig vom US-Dollar operiert, könnte hier wichtige Impulse setzen.

Nach vier Jahren transatlantischer Spannungen stellt die Wahl Joe Bidens für viele europäische Mitgliedsstaaten einen willkommenen Machtwechsel im Weißen Haus dar. Zugleich läuft die EU jedoch Gefahr, nunmehr in gewohnte Bündnismuster zurückzufallen und Bemühungen um größere Souveränität hintanzustellen. Die Atomvereinbarung hat jedoch aufgezeigt, dass Europas Anspruch, internationale Normen und Vereinbarungen aufrechtzuerhalten, Konflikte auf diplomatischem Wege beizulegen und Nichtverbreitungsinstrumente zu stärken, an enge Grenzen stößt, solange die Europäer extraterritorialen Sanktionen nichts entgegensetzen können. Intensive Bemühungen um strategische Autonomie bleiben daher auch unter Biden unabdingbar für die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.

Dieser Artikel spiegelt den Stand der Entwicklungen bis Mitte Dezember 2020 wider.

Der »Joint Comprehensive Plan of Action« (JCPOA) (2015)

  • Der JCPOA wurde am 14.07.2015 zwischen der Islamischen Republik Iran und der Staatengruppe P5+1 (die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und Deutschland) sowie der EU in Wien getroffen. Die Vereinbarung wurde mit der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 2231 (s.u.) völkerrechtlich verbindlich.
  • Der Text umfasst die Übereinkunft an sich und fünf weitere Anhänge (I-V), die genauer ausbuchstabieren, wie in den einzelnen Bereichen vorgegangen wird. Anhang V legt dafür den Zeitplan vor.
  • Im JCPOA bekräftigt Iran, niemals Atomwaffen besitzen oder beschaffen zu wollen (Präambel).
  • In der Vereinbarung verpflichtet sich Iran, bis 2030 maximal 300kg niedrig angereichertes Uran zu lagern und den Anreicherungsgrad auf maximal 3,67 % zu beschränken; ausreichend für zivile Nutzung, aber nicht für die Produktion einer Atombombe. Zudem sieht die Übereinkunft vor, dass Iran die Zahl verfügbarer Zentrifugen begrenzt und umfangreiche Modernisierungen am Schwerwasserreaktor vornimmt, die eine potenzielle militärische Nutzung verhindern sollen.
  • Im JCPOA unterwirft sich Iran einem umfangreichen und strengen Inspektionsregime durch die IAEO. Für den Fall von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Umsetzung ist ein Disputregulierungsmechanismus vorgesehen. Wird der Disput unter den Vereinbarungsparteien innerhalb einer festgelegten Frist nicht beigelegt, wird der UN-Sicherheitsrat mit dem Konflikt befasst. Dieser hat 30 Tage Zeit, über eine Fortführung des JCPOA zu entscheiden, andernfalls treten alle zuvor ausgesetzten nuklearbezogenen UN-Sanktionen gegen Iran automatisch wieder in Kraft.

Die UN-Sicherheitsratsresolution 2231 (2015)

Nach dem Abschluss der Verhandlungen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig Resolution 2231, in der die internationale Staatengemeinschaft die Übereinkunft begrüßt und unter anderem folgendes festlegt:

  • Die Aufhebung der nuklearbezogenen UN-Sanktionen gegen Iran nach der positiven Einschätzung eines Umsetzungsberichtes der IAEO (Paragraph 5-7). Dieser Bericht wurde am 16.01.2016 eingereicht und damit der Umsetzungsplan im JCPOA ausgelöst.
  • Bei Verstößen gegen die Übereinkunft können die Sicherheitsratsmitglieder den sogenannten »Snapback-Mechanismus« auslösen, der zu einer sofortigen Wiederanwendung der zuvor aufgehobenen UN-Sanktionen führen würde (Paragraph 11 und 12).
  • Die Resolution hält auch fest, dass Iran eine Wiedereinsetzung von Sanktionen wie in Paragraph 11 und 12 als Bruch des JCPOA betrachtet und sich in einem derartigen Fall nicht länger an die Übereinkunft gebunden sieht (Paragraph 13). Hierauf beruft sich die Islamische Republik, nachdem die USA sich im Mai 2018 einseitig von ihren Verpflichtungen im JCPOA zurückzogen und fortan gegen Resolution 2231 verstießen.

Literatur

Bassiri Tabrizi, A.; Kienzle, B. (2020): The High Representative and Directories in European Foreign Policy. The Case of the Nuclear Negotiations with Iran. European Security 29(3), S. 320-336.

Center for International and Security Studies at Maryland (CISSM)/IranPoll (2019): Iranian Public Opinion Under »Maximum Pressure«, Oktober 2019.

Cronberg, T. (2017): No EU, no Iran Deal. The EU‘s Choice Between Multilateralism and the Transatlantic Link. The Nonproliferation Review 24(3-4), S. 243-259.

Lippert, B.; von Ondarza, N.; Perthes, V. (Hrsg.) (2019): Strategische Autonomie Europas. Akteure, Handlungsfelder, Zielkonflikte. SWP-Studie 2019/S 02, Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik.

Dr. Azadeh Zamirirad, Irananalystin und stellvertretende Leiterin der Forschungsgruppe Naher/Mittlerer Osten & Afrika, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin.

Verboten – und nun?

Verboten – und nun?

von Regina Hagen

Honduras wählte ein symbolträchtiges Datum, um seine Ratifizierungsurkunde für den »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) in New York zu hinterlegen: Der 24.10. erinnert als »Tag der Vereinten Nationen« an den Tag, an dem die UN-Charta nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Kraft trat und die Weltgemeinschaft auf eine friedlichere Zukunft einschwor.

Mit Honduras haben nun 50 Staaten den TPNW ratifiziert; 90 Tage danach tritt der Vertrag vereinbarungsgemäß in Kraft, das wird am 22.1.21 sein. Der TPNW verpflichtet die Vertragsparteien u.a. dazu, „unter keinen Umständen jemals […] Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern“, diese „anzunehmen […,] einzusetzen oder mit dem Einsatz zu drohen“, jemanden bei solch verbotenen Tätigkeiten „zu unterstützen“ oder
„Kernwaffen […] in seinem Hoheitsgebiet […] zu gestatten“.

Der TPNW schließt eine Lücke im Völkerrecht. Einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996 zufolge widersprechen zwar der Einsatz und die Drohung mit dem Einsatz – und somit auch die Doktrin der Abschreckung, die auf dieser Drohung beruht – aus humanitären Gründen ohnehin dem Völkerrecht. Atomwaffen sind bislang aber nicht ausdrücklich verboten. Das wird sich ab 22. Januar ändern. Weitere Vertragsbeitritte sind zu erwarten, wenngleich vielleicht nicht alle 122 an den Vertragsverhandlungen beteiligte Staaten diesen Schritt bald wagen werden. Denn der Gegenwind
ist scharf, mutet allerdings auch panisch an.

So schrieben die USA noch wenige Tage vor Honduras‘ Ratifizierung alle bereits beigetretenen Staaten an und legten ihnen nahe, ihre Ratifizierung zu widerrufen, damit der Vertrag nicht in Kraft treten kann – ein beispielloser Vorgang im Völkerrecht. Die USA betonten laut der Nachrichtenagentur AP in dem Brief ausdrücklich, mit ihnen stünden Russland, China, Frankreich und Großbritannien sowie die NATO-Verbündeten „geschlossen in ihrem Widerstand gegen die möglichen Auswirkungen“ des TPNW.

Es ist nicht schwer zu verstehen, was die Atomwaffenstaaten verschreckt: Der Vertrag erlangt zwar nur für seine Mitgliedsstaaten Gültigkeit, markiert aber eine weit über diesen Kreis hinausreichende völkerrechtliche Norm gegen nukleare Rüstung. Einige Beispiele:

  • Die USA selbst wiesen vor etlichen Jahren auf die Konsequenzen für ihre Schiffs- und U-Boot-Flotte hin. Die US-Regierung legt grundsätzlich nicht offen, welche Schiffe und Boote Atomwaffen an Bord haben. TPNW-Mitgliedsstaaten müssten aber die Durchfahrt von Booten mit Atomwaffen durch ihre Hoheitsgewässer untersagen, um jegliche, auch unbeabsichtigte, Beihilfe zu verbotenen Aktivitäten auszuschließen. Für die USA wären diese Gewässer damit indirekt gesperrt.
  • NATO-Verbündete, wie die Nieder­lande, Belgien oder Deutschland, müssten dem TPNW eigentlich beitreten, um ihrem multilateralen Anspruch gerecht zu werden. Nur dann wären sie beteiligt an der Fortentwicklung des Völkerrechts und nur dann könnten sie die praktische Ausgestaltung des Vertrags beeinflussen. Dazu müssten sie allerdings auf jegliche Form der nukleare Teilhabe verzichten und von den USA den Abzug ihrer Atomwaffen verlangen. In ihrem Koalitionsvertrag schrieb die neue belgische Regierung immerhin fest, sie wolle
    „prüfen […,] wie der UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen neue Impulse für multilaterale nukleare Abrüstung geben kann“ – eine deutliche Ablehnung des Vertrags klingt anders.
  • Bereits in den vergangenen Jahren zogen sich aufgrund öffentlichen Drucks etliche Banken und Versicherungen aus der Finanzierung des Nuklearwaffenkomplexes zurück; es wurde schwieriger für Produzenten von Atomwaffen oder Trägersystemen, neue Investitionen oder Kredite zu bekommen. Die völkerrecht­liche Ächtung der Atomwaffen wird diesen Prozess beschleunigen. Ebenso werden sich Firmen künftig genauer überlegen, ob ihre Gewinne aus Atomwaffengeschäften (z.B. Airbus am französischen Nukleararsenal) den Boykott durch Konsument*innen und Finanz­institutionen wirklich aufwiegen.

Es stimmt, der TPNW wird nicht unmittelbar zur Verschrottung von Atomwaffen führen. Er ist aber eine wichtige Ergänzung des Völkerrechts und könnte mittelbar den Weg bahnen für eine umfassendere Nuklearwaffen­konvention unter Einbindung der Atomwaffenstaaten, wie dies bei den Chemie- und Biowaffen der Fall war. Sobald der TPNW in Kraft getreten ist, müssen die Vertragsstaaten und die sie unterstützenden Nichtregierungsorganisationen und Friedensbewegten ohnehin darüber nachdenken, wie sie der in der Präambel des Vertrags konstatierten
„Dringlichkeit der Herbeiführung und Erhaltung einer kernwaffenfreien Welt, die ein globales öffentliches Gut höchsten Ranges ist und nationalen wie kollektiven Sicherheitsinteressen dient,“ zusätzlich Schwung verleihen können. Der Beitritt weiterer Nichtatomwaffenstaaten, darunter Deutschland, ist dafür wichtig. Ohne Mitwirkung der Atomwaffenstaaten sind entsprechenden Bemühungen aber enge Grenzen gesetzt.

Ihre Regina Hagen

Wie werden Kernwaffen zerstört?

Wie werden Kernwaffen zerstört?

Eine Abschätzung von Abrüstungsraten

von Moritz Kütt

Der 2017 verhandelte »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« sieht zwei Möglichkeiten vor, wie Staaten, die im Besitz von Kernwaffen sind, Vertragsmitglieder werden können: Entweder rüsten sie zuerst ab und treten dann dem Vertrag bei. Oder sie treten zunächst bei und zerstören anschließend Kernwaffen und ihr Kernwaffenprogramm in einem zeitlich begrenzten Prozess, der mit den anderen Mitgliedsstaaten vereinbart wurde. Die Art und Dauer dieses Prozesses ist im Vertrag noch nicht festgelegt, und bislang wurde diese Frage in der öffentlichen Diskussion nur selten
aufgeworfen.

Dieser Text diskutiert die notwendigen Schritte zur Zerstörung von Kernwaffen und gibt einen Überblick über die mögliche Dauer des Prozesses.1 Dieses Wissen ist relevant für die Vertragsstaaten, da sie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags2 ein gemeinsames Treffen abhalten und eine allgemeingültige Frist für die Zerstörung von Kernwaffen festlegen müssen. Dieses Wissen ist aber auch von Bedeutung, wenn sich die Kernwaffenstaaten anderweitig auf die Beseitigung ihrer
Kernwaffen einigen. Unabhängig vom Weg in die kernwaffenfreie Welt wird nach einer politischen Einigung immer die überprüfbare Abrüstung von Kernwaffen und die Zerstörung der verwendeten Komponenten nötig sein. Genaue Kenntnisse des dafür erforderlichen Abrüstungsprozesses und der zeitlichen und räumlichen Limits sind überdies schon während entsprechender Verhandlungen hilfreich.

Jüngste Schätzungen beziffern die Anzahl existierender Kernwaffen auf 13.890 (Kristensen und Korda 2019). Neun Länder besitzen Kernwaffen. Die USA und Russland haben mit ca. 90 % den weitaus größten Anteil an der Gesamtzahl. Neben einsatzbereiten Kernwaffen gibt es in den Arsenalen der beiden Staaten Tausende Waffen, die nicht mehr operativ eingesetzt werden und auf baldige Abrüstung warten. Die anderen Staaten (China, Frankreich, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan und Vereinigtes Königreich) besitzen Arsenale im Umfang von wenigen Dutzend bis hin zu einigen Hundert Kernwaffen. Es wird
angenommen, dass diese Staaten derzeit keine Waffen besitzen, die nicht einsatzbereit bzw. zur Abrüstung vorgesehen sind.

Für eine erste Abschätzung der Dauer von Abrüstung kann folgende Rechnung dienen: Insgesamt 125.000 Kernwaffen wurden zwischen 1945 und 2013 produziert (Kristensen und Norris 2013). Etwa 2.050 Kernwaffen wurden für Kernwaffentests genutzt. Bezogen auf die aktuell knapp 14.000 Kernwaffen wurden in den 75 Jahren seit Bau der ersten Kernwaffen ca. 109.000 Kernwaffen abgerüstet oder vernichtet, im historischen Durchschnitt etwa 1.450 pro Jahr. Mit dieser Geschwindigkeit könnte der heutige Bestand an Kernwaffen in knapp einem Jahrzehnt vollständig abgerüstet werden.

Wie wird eine Kernwaffe abgerüstet?

Die Mehrzahl der Waffen in heutigen Arsenalen sind thermonukleare Waffen, d.h. sie sind zweistufig aufgebaut. Die erste Stufe (primary) ist eine Spaltwaffe. Sie besteht aus einem »pit«, einer Hohlkugel aus Spaltmaterial (hochangereichertes Uran/HEU oder Plutonium). Diese ist umhüllt von einem neutronenreflektierenden Dämpfer und konventionellem Sprengstoff, um die Explosion auszulösen und die Hohlkugel zu komprimieren. Daneben enthält die erste Stufe einen Neutronengenerator, der zu Beginn der Explosion die Spaltungskettenreaktion (fission) startet, sowie einen Behälter mit
Deuterium-Tritium-Gas. Dieses wird ins Innere der Hohlkugel geleitet und verstärkt die Sprengkraft der ersten Stufe (boosting). Die zweite Stufe (secondary) besteht aus Lithium-Deuterid als Material für die Kernschmelze (fusion) und zusätzlichem Spaltmaterial. Dieses Spaltmaterial dient als Dämpfer sowie zur Zündung der zweiten Stufe (spark-plug). Ausgelöst wird diese Zündung durch die Energie der ersten Stufe (Feiveson et al. 2014) (siehe Abb. S. 38).

Die nuklearen Komponenten einer Kernwaffe werden oft als »physics package« bezeichnet. Neben den nuklearen Komponenten sind weitere, nicht-nukleare Bauteile in Kernwaffen vorhanden. Der Behälter des Deuterium-Tritium-Gases lässt sich vergleichsweise leicht austauschen. Tritium hat eine Halbwertszeit von 12,3 Jahren und muss daher regelmäßig ersetzt werden. Der Zündungsmechanismus von Kernwaffen (arming, fusing and firing mechanism) stellt die notwendige Technik zur synchronen Zündung des konventionellen Sprengstoffes zur Verfügung; über ihn wird die Komprimierung der ersten Stufe
eingeleitet. Ein weiteres Element ist ein Sicherheitsmechanismus, der die Kernwaffe vor einer Zündung bei unberechtigtem Zugriff schützt. Weitere Bauteile sind von den verwendeten Trägersystemen abhängig: Kernwaffen auf Interkontinentalraketen werden durch ein Hitzeschild vor Schäden beim Wiedereintritt in die Atmosphäre geschützt. Bomben, die aus Flugzeugen abgeworfen werden, haben teilweise Fallschirme, die den Fall bremsen, sowie Navigationssysteme und steuerbare Finnen, um die Zielgenauigkeit zu verbessern.

Das Office of Technology Assessment der USA beschrieb 1993 in einem öffentlich zugänglichen Bericht zentrale Abrüstungsschritte (OTA 1993): In einem ersten Schritt wird die abzurüstende Kernwaffe mit verschiedenen Verfahren untersucht, um u.a. einen Überblick über eventuelle Veränderungen seit der Produktion zu erhalten. Diese Untersuchungen dienen vor allem der Sicherheit bei der Abrüstung, könnten aber in Zukunft auch als Verifikationsinstrument genutzt werden. Früh im Abrüstungsprozess wird der Zündungsmechanismus deaktiviert bzw. der im vorigen Absatz beschriebene Sicherheitsmechanismus
der Zündung aktiviert. Anschließend werden die einzelnen Komponenten voneinander getrennt. Das »physics package« wird von den nicht-nuklearen Komponenten separiert, danach werden die einzelnen Stufen der Waffe zerlegt. In der ersten Stufe wird die Spaltmaterialhohlkugel vom Sprengstoff getrennt, in der zweiten Stufe das Lithium-Deuterid von den Spaltmaterialien.

Kernwaffenstaaten nutzen für den Abrüstungsprozess spezielle Anlagen. In den meisten Fällen werden die selben Anlagen auch für den Zusammenbau und die Wartung von Kernwaffen genutzt. Kernwaffenstaaten haben nur wenige, oft nur eine einzige solche Anlage. Einzelne Arbeitsschritte werden in speziellen Sicherheitszellen und besonders gebauten Räumen (dismantlement bay) durchgeführt. Die Zahl der Anlagen, Zellen und Spezialräume ist der größte technische Flaschenhals für eine rasche Abrüstung von Kernwaffen. Sofern die Abrüstung mit einem Verzicht auf Modernisierung und Wartung einhergeht,
können die dadurch freiwerdenden Kapazitäten ebenfalls für Abrüstungszwecke genutzt werden.

Wann ist eine Kernwaffe zerstört?

Weder der nukleare Nichtverbreitungsvertrag noch der Kernwaffenverbotsvertrag definieren, was eine Kernwaffe ist. Eine der ältesten Definitionen findet sich im Brüsseler Vertrag (Protokoll I, Anlage II von 1954), der den Bau von Kernwaffen für Deutschland verbot, dann aber 1991 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag abgelöst wurde. Weitere Definitionen finden sich in den Verträgen zu nuklearwaffenfreien Zonen. All diese Definitionen basieren auf der Funktion als Waffe und der Schadenswirkung durch die Explosion bzw. die Spaltmaterialien. Diese Charakteristika lassen sich allerdings nur schwer
verifizieren, insbesondere, wenn wenig Informationen über einen Waffentyp bereitgestellt werden. Im Falle des Kernwaffenverbotsvertrages besteht die Möglichkeit der Beweisumkehr: Für die Kernwaffenzerstörung könnten einfach alle Objekte als Kernwaffen gelten, die von den besitzenden Staaten als solche definiert werden, da im Verlauf des gesamten Abrüstungsprozesses außer der Zerstörung der Kernwaffen selbst auch die Beendigung des kompletten Kernwaffenprogramms überprüft wird.

Die Definition der Zerstörung von Kernwaffen ist konzeptionell etwas einfacher. Nach einer US-amerikanischen Definition hört eine Kernwaffe auf zu existieren (ceases to exist), sobald die Spaltmaterialhohlkugel vom Rest getrennt ist (DOE 1997). Gleichzeitig bewahren die Vereinigten Staaten jedoch mehrere Millionen nicht-nukleare Komponenten und mehrere Tausend Spaltmaterialhohlkugeln in speziellen Lagern auf. Daher ist diese Definition nicht besonders weitgehend. Ein erneuter Zusammenbau der Komponenten wäre
vergleichsweise einfach und in wenigen Tagen zu bewerkstelligen.

Zusammen mit meinem Kollegen Zia Mian schlug ich kürzlich eine Definition für die Zerstörung von Kernwaffen vor, die darüber hinaus geht (Kütt und Mian 2019):

„Eine Kernwaffe gilt als zerstört, wenn alle der folgenden Schritte durchgeführt wurden: Die nicht-nuklearen Komponenten wurden von den nuklearen Komponenten (physics package) getrennt, der konventionelle Sprengstoff wurde vom Spaltmaterial getrennt, und sämtliche nuklearen und elektronischen Komponenten wurden mechanisch oder chemisch unwiederbringlich so verändert, dass sie nicht ohne erhebliche zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für eine Waffe verwendet werden können.

Diese Definition verhindert den schnellen Wiederzusammenbau nach der Abrüstung und führt damit zu einer höheren Irreversibilität der Zerstörung. Die erforderliche Abtrennung der Komponenten wurde oben beschrieben. Eine mechanische oder chemische Veränderung ist in vielen Fällen leicht möglich. Die Spaltmaterialhohlkugel kann relativ einfach verformt oder mit Draht gefüllt werden. Beides ist relativ schnell durchzuführen, aber schwierig rückgängig zu machen. Wird die Hohlkugel verformt, ist die Deformierung nicht rückgängig zu machen, sondern das Spaltmaterial muss neu in Hohlkugelform
gebracht werden.

Anschließend müssen die Spaltmaterialien aus der Hohlkugel sowie aus der zweiten Stufe beseitigt werden. Hochangereichertes Uran kann mit natürlichem Uran gemischt und anschließend in zivilen Kernreaktoren eingesetzt werden. Auch Plutonium kann in Form von Mischoxid-Brennstoffen (MOX) in Reaktoren eingesetzt werden. Alternativ kann es als Zugriffsbarriere mit stark strahlendem Abfall vermischt und endgelagert werden. Bei Plutonium sind die Erfahrungen begrenzt. Weder Russland noch die USA haben, obwohl in den späten 1990er Jahren vereinbart, signifikante Mengen von überschüssigem
Waffenplutonium beseitigt. Daneben gibt es auch große Mengen an separiertem zivilen Plutonium, u.a. in Großbritannien und Japan, für welches bisher ebenso keine Beseitigungslösung existiert.

Tritium aus Kernwaffen kann entweder bis zum Zerfall gelagert oder mit Sauerstoff in Wasser umgewandelt werden. Dieses Wasser ist weiterhin radioaktiv und kann erst nach ausreichender Verdünnung entsorgt werden. Lithium-Deuterid-Komponenten können separiert werden, und sowohl Lithium als auch Deuterium lassen sich zivilen Zwecken zuführen. Der konventionelle Sprengstoff wird in der Regel einfach abgebrannt und damit vernichtet. Früher geschah dies oft unter freiem Himmel; aus Emissionsgründen ist eine geschlossene Verbrennung mit Filteranlage vorzuziehen.

Die weiteren Komponenten können ebenfalls vernichtet werden, insbesondere die Elektronik. Dabei ist zum einen darauf zu achten, dass die Bestandteile durch Zerschneiden oder ähnliche Bearbeitung für die militärische Nutzung unbrauchbar gemacht werden (demilitarizing). Zusätzlich sind die Bestandteile so zu behandeln, dass etwaige sensitive Informationen zum Bau von Kernwaffen nicht mehr erkennbar sind (sanitizing). Anschließend können sie wie andere Abfälle entsorgt oder ggf. auch recycelt werden.

Wie schnell ist Abrüstung möglich?

Der historische Blick auf vergangene Abrüstung ermöglicht für einzelne Staaten eine Abschätzung möglicher Abrüstungsraten. Die Vereinigten Staaten waren hier in der Vergangenheit am transparentesten. Sie machten Abrüstungsraten von 1980 bis 2017 öffentlich, genauso wie die Zahl der in den gleichen Jahren zusammengebauten Kernwaffen. Mit einer Ausnahme wurden dabei jährlich über 500 Kernwaffen zusammengesetzt und/oder zerlegt. In den 1990er Jahren, nach dem Ende des Kalten Krieges, wurden allerdings deutlich höhere Abrüstungsraten erreicht, durchschnittlich 1.500 Waffen pro Jahr. Das in den
USA für Kernwaffen zuständige Energieministerium fasste 1997 in einer Studie auch die benötigten Zeiten für die Abrüstung von unterschiedlichen Kernwaffentypen zusammen. Bei achtstündigen Arbeitsschichten benötigen die USA für ihre existierenden Waffentypen zwischen 1,5 und neun Schichten für die Abrüstung einer Kernwaffe. Parallele Abrüstung ist möglich, sofern die entsprechenden Zellen und Sicherheitsräume verfügbar sind (DOE 1997). Mit neun parallelen Arbeitsschritten und je einer Schicht an fünf Tagen pro Woche könnte das derzeitige US-Arsenal in rund neun Jahren abgerüstet werden. Dabei
ist die spezifische Zusammensetzung des Arsenals bereits berücksichtigt.

Für andere Staaten ist die Einschätzung schwieriger. Es gibt mehrere Quellen, die Russlands Abrüstungskapazitäten in den 1990er Jahren auf 1.000-3.000 Sprengköpfe jährlich schätzten. Neuere Schätzungen gehen von 400-500 Sprengköpfen pro Jahr aus (IPFM 2007). Im Vereingten Königreich wurden zwischen 1954 und 2013 insgesamt 1.250 Kernwaffen produziert (Kristensen und Norris 2013). Heute hat Großbritannien weniger als 250 Waffen, damit also rund 1.000 Waffen in 60 Jahren abgerüstet – eine Rate von mehr als 160 Waffen pro Jahrzehnt. Frankreich baute 1.260 Waffen in dem etwas kürzeren
Zeitraum 1960-2012. Nach Aussagen des ehemaligen Präsidenten Hollande in 2015 hatte Frankreich zu dieser Zeit 300 Kernwaffen. Die französische Regierung teilte in der Vergangenheit außerdem mit, keine nicht-einsatzbereiten Kernwaffen zu besitzen, also keine Bestände noch abzurüstender Kernwaffen zu haben. Daraus lässt sich eine durchschnittliche Abrüstungsrate von rund 200 Sprengköpfen pro Jahrzehnt schließen.

Chinas Bestände an Kernwaffen wachsen derzeit langsam weiter an, eine Schätzung der Abrüstungskapazitäten ist daher schwierig. Es kann aber angenommen werden, dass chinesische Kernwaffen mindestens ähnlich schnell abzurüsten sind wie die zeitaufwändigste Waffe der USA. Nach den Zahlen des US-Energieministeriums sollte die Abrüstung einer B53 (Außerbetriebnahme nach Ende des kalten Krieges) rund neun Arbeitsschichten dauern. Bei gleicher Zeitdauer sollte es möglich sein, alle chinesischen Waffen in rund zehn Jahren abzurüsten.

In den neueren Kernwaffenstaaten ist eine ähnliche Annahme möglich. Bei neun Arbeitstagen pro Waffe sollte es möglich sein, die indischen und pakistanischen Bestände in je fünf Jahren zu beseitigen, die israelischen Bestände in zweieinhalb Jahren und die nordkoreanischen Waffen noch deutlich schneller.

Zusammenfassung

Der Beitrag beschrieb die notwendigen Schritte und Anlagen für die technische Abrüstung von Kernwaffen. Langfristig wichtig ist dabei eine vollständige Zerstörung von Kernwaffenkomponenten, um einen raschen Wiederzusammenbau zu vermeiden. Es zeigt sich, dass eigentlich alle Staaten ihre Arsenale in rund zehn Jahren vollständig abrüsten könnten. Auch eine schnellere Abrüstung kann möglich sein, erfordert aber zusätzliches Engagement der Staaten über den Status quo hinaus, wie z.B. Mehrschichtbetrieb existierender Anlagen oder den Bau neuer Abrüstungsanlagen. Daher kann die technische
Abrüstung nicht der limitierende Faktor auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt sein. Wenn nach einer politischen Einigung die Wartung und Modernisierung von Kernwaffen eingestellt wird, können diese Kapazitäten ebenfalls für Abrüstung genutzt werden. Beim Design von Verifikationsregimen sollte darauf geachtet werden, dass die Zeiträume nicht unnötig lang veranschlagt werden.

Auch wenn bisher noch kein Kernwaffenstaat dem Kernwaffenverbotsvertrag beigetreten ist, könnten sie in Bezug auf vergangene Abrüstungsbemühungen transparenter sein. Diese Informationen könnten als Verhandlungsgrundlage für neue Abkommen dienen. Ein Austausch von Erfahrungen bezüglich sicherer Abrüstung und Zerstörung würde daneben allen beteiligten Staaten sowie ihren Nachbarn helfen, die Abrüstungsprozesse sicherer zu gestalten.

Anmerkung

1) Dieser Text basiert auf einem kürzlich veröffentlichten Artikel von Moritz Kütt und Zia Mian (Kütt und Mian 2019). Der Artikel ist kostenfrei unter https://t1p.de/deadline verfügbar (englische Sprache).

2) Der Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der 50. Ratifizierungsurkunde in Kraft.

Literatur

Feiveson, H.A.; Glaser, A.; Mian, Z.; von Hippel, F. (2014): Unmaking the Bomb – A Fissile Material Approach. Cambridge: MIT Press.

International Panel on Fissile Materials (IPFM) (2007): Global Fissile Material Report 2007. Princeton: Princeton University.

Kristensen, H.M.; Korda, M. (2019): Status of World Nuclear Forces. Washington, D.C.: Federation of American Scientists; fas.org.

Kristensen, H.M.; R.S. Norris (2013): Global Nuclear Weapons Inventories, 1945-2013. Bulletin of the Atomic Scientists, Vol. 69, Nr. 5, S. 75-81.

Kütt, M.; Mian, Z. (2019): Setting the Deadline for Nuclear Weapon Destruction under the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons. Journal for Peace and Nuclear Disarmament, Vol. 2, Nr. 2, S. 410-430.

Office of Technology Assessment (OTA) (1993): Dismantling the Bomb and Managing the ­Nuclear Materials. Washington, D.C.: United States Congress.

United States Department of Energy (DOE) (1997): Transparency and Verification Options – An Initial Analysis of Approaches for Monitoring Warhead Dismantlement. United States Department of Energy – Office of Arms Control and Nonproliferation.

Vereinte Nationen – Generalversammlung (2017): Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (vom 7.7.2017). Die Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen steht unter un.org/Depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf.

Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsbereich »Rüstungskontrolle und Neue Technologien« des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).

Und wenn der Druckkessel platzt?

Und wenn der Druckkessel platzt?

von Regina Hagen

Fünf Monate nach den Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki, die sich 2020 zum 75. Mal jähren, nahm die Generalversammlung der neu geschaffenen Vereinten Nationen ihre allererste Resolution an: »Einrichtung einer Kommission, die sich mit den Problemen im Zusammenhang mit der ­Entdeckung von Atomenergie befasst« (Res. I(1) vom 26.1.1946). Der Auftrag lautete u.a., einen Vorschlag auszuarbeiten „für die Beseitigung von Atomwaffen und aller anderen Massenvernichtungswaffen aus den nationalen Rüstungsarsenalen“ (Absatz 5c).

Bio- und Chemiewaffen wurden seither geächtet; die entsprechenden Verträge gehören zum anerkannten Kanon des Völkerrechts. Für Atomwaffen wurde der Nichtverbreitungsvertrag abgeschlossen. Er ist jetzt seit 50 Jahren in Kraft, verbietet den fünf damals schon existenten Atomwaffenstaaten aber nicht den Besitz und konnte auch nicht verhindern, dass vier weitere Staaten Atomwaffen besitzen. Es gibt seit 2017 auch einen Vertrag, der Atomwaffen ganz verbietet, mehrere Artikel in diesem Heft beziehen sich darauf. Allerdings ist er noch nicht in Kraft, und die neun Atomwaffenstaaten lehnen den
Vertragsbeitritt ab.

Es stimmt schon, die Zahl der Atomwaffen ist seit der Hochrüstung im Kalten Krieg deutlich gesunken, auf knapp 13.500, wobei die meisten die vielfache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe haben. Außerdem hat sich der nukleare Rüstungswettlauf wieder beschleunigt. In manchen Atomwaffenländern wird das Arsenal weiter ausgebaut, in allen wird quantitativ aufgerüstet. Am offenkundigsten ist dies bei den Vereinigten Staaten: Die US-Regierung legte gerade ihren Haushaltsentwurf für das Finanzjahr 2021 vor. Dort sind für den Atomwaffenkomplex zwanzig Prozent mehr Gelder als bisher vorgesehen, in
Summe horrende 46 Milliarden US$. Weitere 20 Milliarden US$ sind für Raketenabwehr reserviert. Zur Erinnerung: Der gesamte russische Verteidigungshaushalt liegt bei ca. 60 Milliarden US$. Die US-Journalistin Nahal Toosi bezeichnete Trumps Vorhaben als „Flirt mit neuen Atomwaffen“.

Damit nicht genug, wird Atomwaffen auch an anderer Stelle ein hoher militärischer Macht- oder Statuswert eingeräumt. Der türkische Präsident Erdogan beschwerte sich vergangenen Herbst öffentlich, es sei „inakzeptabel, dass manche Länder über Atomraketen verfügen und die Türkei nicht“. Das Nordatlantische Bündnis beharrt auf »nuklearer Abschreckung«. Beim Gipfel zum 70-jährigen NATO-Jubiläum vergangenen Dezember betonten die Staats- und Regierungschefs erneut: Solange es Atomwaffen gibt, bleibt die NATO ein nukleares Bündnis.

Auch in Deutschland ist der Wunsch nach dem Zugriff auf die Bombe ein ewiger Wiedergänger. Schon seit Jahren melden sich immer wieder Journalisten und Politikwissenschaftler (ja, lauter Männer!) zu Wort und drängen auf eine deutsche Atombombe, da die »Teilhabe« an den US-Atomwaffen in Büchel nicht auf immer gewährleistet sei. So weit ging Johann Wadephul, Abgeordneter der CDU im Bundestag, nicht. Aber er plädierte am 3. Februar in einem »Tagesspiegel«-Interview für eine deutsche Teilhabe am französischen Atomarsenal. Wir müssen eine Zusammenarbeit mit Frankreich bei
den Nuklearwaffen ins Auge
fassen. Deutschland sollte bereit sein, sich mit eigenen Fähigkeiten und Mitteln an dieser nuklearen Abschreckung zu beteiligen.

Das wirkt wie aus der Zeit gefallen. Die Weltgemeinschaft muss sich auf einen gravierenden Klimawandel einstellen und diesen so gut wie möglich eindämmen. Dafür werden viel zu wenig Mittel bereitgestellt. Stattdessen stecken reiche ebenso wie arme Staaten Geld in ihre Atombewaffnung. Die Lobbygruppe Global Zero berechnete, dass 2011 weltweit 105 Milliarden US$ für Atomstreitkräfte ausgegeben wurden – das waren knapp 300 Millionen US$ am Tag oder 12 Millionen US$ pro Stunde!

Die Expert*innen des Bulletin of the Atomic Scientists, die die »Doomsday Clock« verwalten, rückten den Zeiger der Uhr in den vergangenen zehn Jahren fünf Mal näher an den »doomsday«, den »Jüngsten Tag«, zuletzt am 23. Januar dieses Jahres: von 10 Minuten vor 12 im Jahr 2010 auf nur noch 100 Sekunden vor 12 heute. Sie begründeten dies mit dem Klimawandel, der Rüstungskontroll- und Wissenschaftsignoranz vieler Machthaber und den Risiken aus der Nuklearrüstung, die durch neue Gefahren im Informations- und Cyberraum verstärkt würden. In seinem Statement bei der Vorstellung des neuen Uhrstands
sagte der Militärexperte Robert Latiff: „Es scheint, die Welt ist ein ­Druckkessel. Sie ist ein Hochenergiesystem, und es braucht nur einen einfachen Fehler, irgendwo in einer waffenstrotzenden Welt, dass ein Krieg startet und katastrophal eskaliert.

Lenkt US-Präsident Trump nicht ein und nimmt das russische Angebot an, den New-START-Vertrag um fünf Jahre zu verlängern, entfällt in einem Jahr auch noch der letzte Rüstungskontrollvertrag. Die aktuelle Bundesregierung erklärte im Koalitionsvertrag: „Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. Sie soll ­endlich mutige Maßnahmen ergreifen, um diesem Ziel näher zu kommen. Ein erster Schritt dorthin könnte sein, wenigstens unser eigenes Land, Deutschland, endlich atomwaffenfrei zu machen. Nukleare Teilhabe passt dazu nicht.

Ihre Regina Hagen

Weitere Eskalation mit Iran vermeiden

Weitere Eskalation mit Iran vermeiden

von Kathrin Vogler

Noch ist es ein Krieg der Wörter. Trump drohte im Mai: Wenn der Iran kämpfen will, wird das das offizielle Ende des Iran sein. Irans ­Präsident Rohani warnte den US-Präsidenten kürzlich vor der „Mutter aller Kriege.

Erleben wir gerade das dramatische Scheitern aller hoffnungsvollen Bestrebungen, den Iran als Verhandlungspartner zu halten und das Pulverfass Mittlerer Osten zu entschärfen? Es ist bekannt, dass der Iran auf der US-amerikanischen Regime-Change-Agenda seit den 1980er Jahren ganz oben steht. Aus dieser Per­spektive hatte das Iran-Abkommen (Joint Comprehensive Plan of Action) den Nebeneffekt, einer drohenden US-Intervention vorzubeugen. Aber die Multilateralismus-Aversion der Trump-Regierung ließ sich auf diesem Weg nicht einhegen. Außenminister Mike Pompeo, der gerade für eine weltweite
Kriegskoalition gegen den Iran wirbt, bezeichnete den JCPoA schon 2015 als „skrupellose Vereinbarung“; sie sei „keine Außenpolitik, sondern eine Kapitulation“.

Jetzt schlägt sich der neue britische Premierminister Boris Johnson auf die Seite der USA und will die Militäraktion »Sentinel« in der Straße von Hormus mit eigenen Kriegsschiffen unterstützen. Dies hat primär wirtschaftspolitische Gründe: Ein Post-Brexit-Großbritannien wird noch mehr als bisher auf gute Handelsbeziehungen mit den USA angewiesen sein. Zugleich zerreißt Johnson damit aber das europäische Bündnis, das sich für das Zustandekommen des JCPoA eingesetzt hatte. Nach jahrelangen Verhandlungen verpflichtete sich der Iran 2015, alles Nuklearmaterial im Land ausschließlich zu
friedlichen Zwecken zu verwenden und nichts zu tun, was dieser Vereinbarung zuwider laufen könnte. Im Gegenzug sollten die Sanktionen gegen den Iran nach und nach aufgehoben werden. Bis Ende 2018 erstellte die IAEA zwölf Quartalsberichte über ihr „weltweit robustestes“ Monitoring und bestätigte, dass der Iran sich an die JCPoA-Vereinbarungen hielt.

Seit die Trump-Regierung im Mai 2018 den JCPoA kündigte und ihre Iran-Sanktionen wieder verschärfte, brach die Wirtschaft im Iran drastisch ein. Das führt zu innenpolitischen Verwerfungen, die die radikalen Kräfte im Iran stärken und die Position des immer noch verhandlungsbereiten Rohani schwächen. Durch den Verfall des Rial werden lebenswichtige Medikamente knapp, sogar Betäubungsmittel für Opera­tionen fehlen. Die Bevölkerung leidet unter Wassermangel, Stromausfällen, überteuerten Lebensmitteln und wachsender Korruption. Der Iran steht kurz vor der Implosion. Inzwischen hat die
iranische Atomindustrie nach eigenen Angaben wieder begonnen, Uran über das JCPoA-Limit von 3,67 Prozent hinaus anzureichern.

Umso frustrierender ist die Schockstarre, mit der die Bundesregierung auf die Trump‘sche Kriegshetze und dessen Strategie des »maximalen Drucks« reagiert. Sie hatte für den JCPoA als wichtiges Instrument der Rüstungskontrolle und Krisenbewältigung im Mittleren Osten geworben und erklärt bis heute, daran festhalten zu wollen. Aber es fehlt die Bereitschaft, den USA mit klaren Worten und Taten in die Parade zu fahren, zum Beispiel durch die längst überfällige Implementierung der Zweckgesellschaft INSTEX zur Aufrechterhaltung des Geld- und Warenhandels zwischen europäischen Unternehmen und dem
Iran. Auch wären deutliche Ansagen nötig, dass im Kriegsfall die US-militärische Infrastruktur in Deutschland, insbesondere die Air Base Ramstein, nicht für Einsätze gegen den Iran genutzt werden darf und der deutsche Luftraum für US-Militärflüge Richtung Iran gesperrt wird. Trump selbst müsste mit maximalem Druck dazu gebracht werden, seine Suche nach einem Kriegsanlass und die verheerende Sanktionspolitik gegen den Iran einzustellen, damit Rohani wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrt und der JCPoA gerettet werden kann. Befremdlich ist, dass diese Option im politischen Diskurs kaum
noch ein Thema ist. Stattdessen fordert Außenminister Maas jetzt eine europäische Beobachtermission zum Schutz der Handelsschiffe im Persischen Golf. Damit wäre die EU, bisher federführend für das Iran-Abkommen, als Friedensstifterin diskreditiert; ein Militäreinsatz vor der iranischen Küste würde die ohnehin völlig überrüstete Region noch näher an den Rand eines Krieges bringen.

Es gibt nur einen wirksamen Schutz für die Handelsschiffe im Golf und für die Bevölkerung im Mittleren Osten: die Wiederaufnahme politischer Verhandlungen und Frieden. Dazu bekennt sich u.a. der Verband Deutscher Reeder, der gerade an die Bundesregierung appelliert: „Bitte alles vermeiden, was zu einer weiteren Eskalation führt, das hilft keinem.

Kathrin Vogler, MdB, ist Friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und Obfrau im Unterausschuss Zivile Krisenprävention.

Vintage-Verifikation

Vintage-Verifikation

Retrocomputer für Abrüstungsverifikation und eine kernwaffenfreie Welt

von Moritz Kütt und Alex Glaser

Im Rahmen einer zukünftigen Abrüstung von Kernwaffen müssen Sprengköpfe vor ihrer Zerlegung als authentische Sprengköpfe bestätigt werden. Das erfordert vertrauenswürdige Messsysteme, die diese Identifikation anhand von radio­aktiven Signaturen vornehmen können. Verschiedene solche Systeme existieren, bei allen ist jedoch die vertrauenswürdige Datenverarbeitung problematisch. Eine neuer Vorschlag für ein Messsystem basiert auf der Nutzung von Retrocomputern. »Information Barrier eXperimental II« ist ein Prototyp eines solchen Systems zur Gammaspektroskopie auf Basis eines Apple IIe mit MOS-6502-­Prozessor.1

Kernwaffen sind wieder in aller Munde, und Experten schätzen das weltweite Risiko eines Einsatzes höher ein als in den letzten zwei Jahrzehnten – oder gar seit der Kubakrise vom Oktober 1962. Erst im Januar dieses Jahrs hat das renommierte »Bulletin of the Atomic Scientists« die »Doomsday Clock« auf zwei Minuten vor Mitternacht vorgestellt. Die Uhr beschreibt die Nähe der Welt zu einer globalen Katastrophe. Die neue Zeigerposition reflektiert die wachsende Bedrohung durch ein nuklear bewaffnetes Nordkorea, aber auch die öffentlichen Drohungen eines Kernwaffeneinsatzes durch US-Präsident Trump und die angespannten Beziehungen zwischen Russland und den USA.

Gleichzeitig zeigt die »Doomsday Clock« aber auch Versäumnisse der letzten Jahre auf. Es existieren immer noch rund 15.000 Kernwaffen im Besitz von neun Ländern. Die USA und Russland besitzen mit je rund 7.000 Sprengköpfen den größten Anteil. Die Arsenale der anderen Staaten – Frankreich, Großbritannien, China, Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea – sind deutlich kleiner. Es ist jedoch klar, dass auch ein sehr begrenzter Einsatz von Kernwaffen zu einer globalen Katastrophe führen würde, mit massiven klimatischen Auswirkungen durch den Nuklearen Winter und nie dagewesenen humanitären Konsequenzen sowohl für direkt betroffene Regionen als auch den Rest der Welt. Die komplette Abrüstung dieser Waffen ist nötig, vielleicht nötiger denn je.

Bestrebungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung gibt es prinzipiell seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die USA noch über ein Monopol über diese neuartigen Waffen verfügten. Das wichtigste Vertragswerk ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der 1970 in Kraft trat. Er verbietet die Entwicklung von Kernwaffen für Länder, die keine Kernwaffen besitzen (Nichtkernwaffenstaaten). Daneben definiert der Vertrag Kernwaffenstaaten, für die der Besitz von Kernwaffen weiterhin erlaubt bleibt (USA, Großbritannien, China, Frankreich, Russland). Kernwaffenstaaten verpflichten sich aber auch zur nuklearen Abrüstung, wenn auch ohne konkreten Zeitplan. Weitere Verträge sind der noch nicht in Kraft getretene Kernwaffenteststopp-Vertrag sowie bilaterale Vereinbarungen zwischen den USA und Russland.

In den ersten Jahren nach dem Ende des Kalten Kriegs gab es eine kurze Periode, in der weitreichende Fortschritte im Bereich der nuklearen Abrüstung möglich schienen. In diesen Jahren haben sowohl Russland als auch die USA Teile ihrer Kernwaffen-Arsenale abgerüstet und auch die Bestände an Waffenmaterialien reduziert. In der jüngeren Vergangenheit hat sich diese Entwicklung jedoch wieder eher umgekehrt. Nordkorea, Indien und Pakistan sind in den letzten 20 Jahren als neue Kernwaffenstaaten hinzugekommen. Aktuell rüstet insbesondere Nordkorea auf, indem es neben Sprengköpfen auch Tests von Langstreckenraketen durchführt, die diese Kernwaffen zu weit entfernten Zielen bringen könnten. Auch alle anderen Kernwaffenstaaten sind weit von ernsthaften Abrüstungsschritten entfernt; vielmehr modernisieren sie ihre aktuellen Arsenale, um sie für die nächsten Jahrzehnte bereit zu machen, und führen neue Waffengattungen ein.

Vor diesem Hintergrund gab es 2017 einen Lichtblick: Ein neuer internationaler Vertrag zum vollständigen Verbot von Kernwaffen (Ban Treaty) ist erfolgreich verhandelt worden. Der Vertrag ist ein Versuch, eine existierende Regelungslücke zu füllen und Kernwaffen als letzte Kategorie von Massenvernichtungswaffen zu verbieten. Die Verhandlungen bauten auf Ergebnissen von drei internationalen Konferenzen auf, bei denen die humanitären Konsequenzen des Einsatzes von Kernwaffen diskutiert wurden. Die Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abrüstung von Kernwaffen) spielte bei den Konferenzen und den Vertragsverhandlungen eine wichtige Rolle. Ihre Arbeit des letzten Jahrzehnts wurde durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Organisation im Dezember 2017 gewürdigt. Derzeit haben 56 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 90 Tage nach der Ratifikation des Vertrags durch den fünfzigsten Staat wird der Vertrag in Kraft treten. Die Staaten, die Kernwaffen besitzen, sind den Vertragsverhandlungen erwartungsgemäß ferngeblieben. Auch fast alle NATO-Mitgliedsstaaten fehlten, Deutschland inklusive.2

Trotz grundsätzlicher Befürwortung von nuklearer Abrüstung sieht Deutschlands Politik aktuell weiterhin eine Rolle für Kernwaffen im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft vor. Das zeigt sich unter anderem durch die Stationierung von 20 amerikanischen taktischen Nuklearwaffen auf einem Bundeswehrstützpunkt in Büchel, Rheinland-Pfalz. In der Vergangenheit forderten Politiker unterschiedlicher Parteien (etwa Guido Westerwelle als Außenminister oder Martin Schulz als Kanzlerkandidat) den Abzug dieser Waffen. Ein solcher Beschluss, möglicherweise verbunden mit dem Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag, würde ein deutliches Zeichen setzen und könnte auch den Beitritt einiger weiterer Staaten zum Verbotsvertrag einleiten.

Zentrale Komponente für weitere Schritte zur nuklearen Abrüstung ist die Verifikation der einzelnen Schritte. Durch solche Verifikationsmaßnahmen wird die Einhaltung der Verpflichtungen einzelner Staaten im Rahmen von internationalen Verträgen überprüft. Eine solche Überprüfung wird in der Regel durch andere Staaten oder internationale Organisationen vorgenommen, auch eine Überprüfung durch die allgemeine Bevölkerung ist vorstellbar (Societal Verification). Dabei gibt es verschiedene Herausforderungen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Staaten, auch solche ohne Kernwaffen, kein kernwaffenfähiges Spaltmaterial für militärische Zwecke erzeugen oder es aus dem zivilen Kernenergiesektor entnehmen. Abzurüstende Sprengköpfe müssen vor ihrer Zerlegung als wirkliche Sprengköpfe authentifiziert werden. Während und nach der eigentlichen Zerlegung muss eine lückenlose Kontrollkette gewährleistet werden, um Rückführungen von Sprengköpfen oder deren Bestandteilen in den militärischen Bereich zu vermeiden.3

Sprengköpfe prüfen

Die von uns vorgestellte Technologie adressiert Probleme bei der Sprengkopf-Authentifizierung. Die Verfahren haben ein grundsätzliches Problem: Durch die Messungen werden Informationen enthüllt, die Kernwaffenstaaten als extrem sensitiv ansehen. Solche Messungen würden insbesondere das Design einer Kernwaffe preisgeben und ggf. auch auf mögliche Schwachstellen hinweisen. Zudem werden bei erweiterten Abrüstungsverträgen in Zukunft weitere Staaten Teil dieser Verifikationsbemühungen werden, im Rahmen des »Ban Treaty« beispielsweise auch Staaten, die selbst keine Kernwaffen besitzen.

Kernwaffen lassen sich eigentlich vergleichsweise leicht anhand der von ihnen emittierten radioaktiven Strahlung identifizieren. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren: Beim Attributverfahren werden vor den Messungen gewisse Eigenschaften vereinbart, die dann durch die Messung ermittelt werden. Ein solches Attribut könnte beispielsweise die Anwesenheit von Plutonium sein; ein weiteres Attribut könnte eine festgelegte Untergrenze bestätigen, beispielsweise: Enthält das inspizierte Objekt mehr als zwei Kilogramm Plutonium? Beim Template-Verfahren findet die Identifizierung durch Vergleich statt. Ein Objekt wird als Muster bestimmt, alle anderen Objekte damit verglichen. Dabei ist wichtig, die Herkunft und Authentizität des Musters zuverlässig zu bestimmen, etwa durch zufällige Auswahl eines Sprengkopfs von stationierten Systemen durch Inspektoren.

Beide Ansätze werden typischerweise durch Informationsbarrieren ergänzt. Das sind Geräte, die komplexe Informationen verarbeiten und anschließend nur limitierte Informationen preisgeben. Eine solche limitierte Information könnte etwa »Sprengkopf/Kein Sprengkopf« sein, häufig dargestellt durch grüne und rote LEDs. Die Analyse der komplexen Informationen erfolgt durch Datenverarbeitungssysteme. Wichtigste Voraussetzung für die Nutzung von Informationsbarrieren ist, dass beide Parteien Vertrauen in die Geräte haben. Die inspizierte Partei (Host) hat dabei ein Interesse daran sicherzustellen, dass keine sensitiven Informationen preisgegeben werden. Das könnte entweder absichtlich (etwa durch einen Nebenkanal) oder durch eine Fehlfunktion des Instruments geschehen. Die inspizierende Partei (Inspektor) fordert, dass die Informationsbarriere keinen Betrug zulässt und dass die angezeigten Ergebnisse die Realität korrekt wiedergeben. So könnte ein »Hidden Switch« nur dann aktiviert werden, wenn das Gerät unter bestimmten Bedingungen verwendet wird; überprüft der Inspektor das Gerät früher oder später an einem anderen Ort, würde es einwandfrei funktionieren.

Einige Gründe erschweren die Entwicklung von Informationsbarrieren: Es sind vorab wenige Informationen über das zu messende Objekt bekannt; der Host hat quasi unendliche Ressourcen, um einen Betrug zu vertuschen; und die Motivation zum Betrug ist hoch, denn bei Erfolg könnte der Host eigentlich abgerüstete Kernwaffen weiter besitzen. Ein weiteres Problem ist, dass nach bisherigem Stand die Hardware nach Messung an Kernwaffen beim Host verbleibt. Das schließt eine nachträgliche Überprüfung der Messelektronik durch Dritte aus.

Einige Prototyp-Informationsbarrieren wurden in den letzten Jahrzehnten entwickelt, die meisten als Forschungsarbeiten von US-amerikanischen Kernwaffenlabors. Teilweise wurden sie in Kooperation mit russischen Experten entwickelt und erprobt. Das erste und bisher einzige System, dass aus einer Kooperation eines Kernwaffenstaats und eines Nichtkernwaffenstaats hervorgegangen ist, wurde von Norwegen und Großbritannien im Rahmen der »UK-Norway Initiative« entwickelt. Die jeweiligen Entwicklungen unterscheiden sich, insbesondere bei verwendeten Mikroprozessoren und den angeschlossenen Detektoren. Trotz der zentralen Rolle solcher Geräte bei der Abrüstung gibt es jedoch bisher keine zufriedenstellenden Lösungen.

Verifikation mit einem Retrocomputer

Wir schlagen daher ein alternatives Messsystem vor, das wir »Vintage Verification« nennen. Dabei werden alle informationsverarbeitenden Teile (wie Mikroprozessoren) durch alte oder klassische Hardware ersetzt (Retrocomputer). Alt in diesem Sinne ist Hardware aus den 1970er und 1980er Jahren, als der Einsatz von integrierten Schaltkreisen und Mikroprozessoren in großem Umfang begann. Solche Hardware wäre deutlich vertrauenswürdiger als moderne Elektronik. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist solche Hardware tausendfach (oder gar millionenfach) weniger leistungsfähig. Die Implementierung betrügerischer Funktionen wird dadurch deutlich erschwert, da die Rechenleistung für solche Funktionen gar nicht zur Verfügung steht. Zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Mikroprozessor, der vor rund 40 Jahren gefertigt wurde, damals schon im Rahmen der Fertigung mit geheimen Betrugsfunktionen ausgestattet wurde, die speziell auf die heutige Anwendung der Abrüstungsverifikation abzielen.

Durch die Entwicklung der im Folgenden vorgestellten »­Information Barrier eXperimental II« (IBX II) wollen wir zeigen, dass es möglich ist, mit Retrocomputern funktionsfähige Informationsbarrieren zu konstruieren. Unser Prototyp basiert auf einem Apple IIe sowie zwei neu entwickelten Erweiterungskarten (siehe Abb. 1).4 Die IBX II kann zwei Objekte mit Hilfe des Template-Verfahrens als identisch oder nicht identisch klassifizieren. Wir nehmen dazu ein Gammaspektrum mit einem Sodium-Iodid-Szintillationskristall und zugehörigem Photomultiplier auf. Das ist seit vielen Jahrzehnten handelsübliche Hardware für solche Messungen. Die vergleichsweise niedrige Messauflösung kommt weiterhin dem Schutz sensitiver Informationen entgegen.

Die Datenverarbeitung der IBX II wird von einem Apple IIe durchgeführt. Dieser Heimcomputer, ursprünglich 1977 auf den Markt gebracht (zunächst in Version Apple II), wurde bis 1993 verkauft. Der Apple II kann als einer der hackerfreundlichsten Massencomputer seiner Zeit angesehen werden und war sicherlich das letzte hackbare Gerät aus dem Hause Apple. Im Rahmen des Designs kam es zu einem Streit zwischen den beiden Unternehmensgründern Steve Jobs und Steve Wozniak. Jobs wollte das System nur mit zwei Erweiterungssteckplätzen ausstatten. Wozniak dagegen plädierte für acht Steckplätze, für möglichst viele von Nutzern gebaute Erweiterungskarten. Er konnte sich durchsetzen, und die Nutzergemeinde entwickelte tatsächlich viele Erweiterungskarten über Modem und Drucker hinaus – bis heute.

Herz des Apple IIe ist der MOS-6502-Mikroprozessor. Dieser 8-Bit-Prozessor wurde 1975 vorgestellt, im Apple IIe läuft er mit 1 MHz. Der Prozessor war schon zu damaliger Zeit deutlich einfacher entworfen als andere Prozessoren (wie der Intel 8080 oder der Z80) und besitzt nur 3.510 Transistoren. Trotz oder gerade wegen des einfachen Layouts und nur 56 Befehlen war er relativ leistungsfähig und robust. Der Prozessor wird bis heute produziert, und der aktuelle Hersteller Western Design Center schätzt, dass weltweit bis zu zehn Milliarden Einheiten dieses Chips produziert wurden. Der Prozessor ist heute quasi »Open Hardware«. Obwohl originale Designentwürfe nicht verfügbar sind, wurde die Struktur in mehreren Reverse-Engineering-Projekten ermittelt. Besonders hervorzuheben ist dabei die Arbeit von Visual 6502,5 die die elektrische Struktur durch hochauflösende Fotografien des Chips bestimmt haben. Monster 6502 hat ein funktionierendes Modell des Prozessors im Maßstab 7.000:1 nachgebaut.6

Funktionsweise der IBX II

Die erste von uns für die IBX II entwickelte Erweiterungskarte versorgt den Photomultiplier mit der benötigten Hochspannung (1.000 V). Sie basiert auf einer einfachen Digital-Analog-Konverter-Schaltung mit R2R-Netzwerk. Damit kann durch Software die Ausgangsspannung gesteuert werden, etwa um sie langsam von 0 auf 1.000 V zu steigern bzw. am Ende wieder abzusenken und so das angeschlossene Gerät zu schonen.

Die zweite Karte (ADC-Karte) dient der Datenaufbereitung und -digitalisierung und nutzt einen 12-Bit Analog-Digital-Konverter (ADC) des Typs AD1674 zur Digitalisierung. Ein Gammaspektrum zeigt die Häufigkeiten, mit denen Gammazerfälle bestimmter Energien gemessen werden (siehe Monitoranzeige in Abb. 2). Einzelne Gammastrahlen, die im Szintillatorkristall detektiert werden, führen zum Aufbau von Ladung am Ausgang des Photomultipliers. Diese Ladung wird von der entwickelten Messkarte in einen Spannungspuls umgewandelt. Die Energie des Gammateilchens ist proportional zur Höhe dieses Pulses. Um daraus ein Gammaspektrum zu erzeugen, wird die Anzahl der Pulse in unterschiedlichen Energiebereichen (Kanälen) über eine gewisse Zeit gezählt. Der Datenaufbereitungsteil der ADC-Karte verstärkt ankommende Pulse und verändert die zeitliche Form der Pulse, um eine bessere Digitalisierung zu ermöglichen. Eine Peak-Detect-And-Hold-Schaltung erkennt neue Pulse und gibt ein Signal an den Analog-Digital-Konverter, um einen Konvertierungsprozess zu starten. Während dieses Prozesses hält die Schaltung die Spannung am Eingang des ADC konstant auf der Höhe der Spitze des Pulses. Nach Abschluss der Konvertierung steht ein digitaler Wert am Ausgang des ADC bereit und lässt sich durch Software auslesen. Software sortiert auch in die Kanäle.

Um die beiden Karten anzusteuern, nutzen wir ein 6502-Assembler-Programm. Eine Inspektion verläuft in vier Schritten: Zunächst wird die Hochspannung eingeschaltet, dann ein Gammaspektrum des Templates aufgenommen. Anschließend kann ein Gammaspektrum eines zu inspizierenden Objekts aufgenommen werden. Im letzten Schritt werden beide Spektren verglichen. Für diesen Vergleich werden die Daten der Spektren in je nur 12 Kanäle zusammengefasst. Die resultierenden Verteilungen werden dann mit einem Chi-Quadrat-Test verglichen. Ist das Resultat kleiner als ein Schwellwert, wird von einer hohen Ähnlichkeit ausgegangen, der Vergleich ist erfolgreich. Ansonsten ist er nicht erfolgreich. Das jeweilige Ergebnis wird entweder am Bildschirm oder über Leuchtdioden ausgegeben. Drei Faktoren beeinflussen die erzielbare Zählrate: Peak-Detect-and-Hold (dauert etwa 10-15 µs), Digitalisierung (10-15 µs) und Verarbeitung mit 6502 (35-50 µs). Nach maximal 100 µs ist das Signal aufgenommen, vom 6502 verarbeitet und in den Speicher geschrieben. Theoretisch sind mit der IBX II also bis zu 10.000 Ereignisse pro Sekunde messbar. Typischerweise betreiben wir die IBX II in einem Bereich von 2.000 Ereignissen pro Sekunde. Ein Spektrum kann in 1-2 Minuten aufgenommen werden.

Als Teil des Entwicklungsprozesses haben wir zu Testzwecken einen existierenden Apple-II-Emulator (LinApple) so erweitert, dass er auch die Funktion der beiden Erweiterungskarten enthält. Damit konnten Programmentwicklung und -tests an einem modernen Rechner durchgeführt werden. Interessierte, die unsere Arbeit testen wollen, aber nicht über die notwendige Hardware verfügen, bietet der Emulator einen guten Startpunkt (siehe Endnote 4).

Durch Entwicklung und Test der beiden Erweiterungskarten konnten wir zeigen, dass die Idee, alte Hardware zu benutzen, grundsätzlich funktionieren kann. Bisher noch als Erweiterungskarten im selbst relativ komplexen Apple IIe lässt sich ein ähnliches Design in Zukunft auch auf ein einfacheres 6502-basiertes System anpassen. So ist eine Informationsbarriere vorstellbar, die neben der Hardware der Erweiterungskarten nur einen 6502, etwas ROM für die Software und ausreichend RAM für das Template enthält. Weitere Schritte in Zukunft sind eine Optimierung des Assembler-Programms, aber auch der entwickelten Hardware. Gleichzeitig sollte versucht werden, möglichst verschiedene Wege zu finden, mit denen Alter bzw. Authentizität des verwendeten Mikroprozessors nachgewiesen werden können. Dafür sind nicht-destruktive Methoden, etwa Röntgenmikroskopie, und destruktive Methoden vorstellbar.

Gerne nehmen wir Ideen und Hinweise von anderen auf. Auch wenn noch einige Schritte zu tun sind, hoffen wir, dass unser hier vorgestelltes Projekt ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ist.

Anmerkungen

1) Inhalte dieses Artikels wurden auf dem 34c3 vorgetragen.

2) Bis zum 26.9.2018 haben 67 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 ratifiziert. Zu verschiedenen Aspekten des Verbotsvertrags wurde in den vergangenen Ausgaben von W&F ausführlich berichtet. [die Red.]

3) Zu unterschiedlichen Aspekten der Verifikation nuklearer Abrüstung wird W&F 1-2019 ein mit dem Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit (FONAS) gemeinsam realisiertes W&F-Dossier beiliegen. [die Red.]

4) Software, Hardware Design und modifizierter Emulator verfügbar unter vintageverification.org.

5) Siehe visual6502.org.

6) Siehe monster6502.com.

Alex Glaser und Moritz Kütt sind Friedensforscher und Aktivisten für eine Welt ohne Kernwaffen. Beide sind Physiker und arbeiten am Nuclear Futures Laboratory (nuclearfutures.princeton.edu) und dem Program on Science and Global Security (princeton.edu/sgs/) der Princeton University in den USA. Ihre Forschung behandelt Verifikationstechnologien für Rüstungskontrolle und damit zusammenhängende politische Fragen. Aktuelle Projekte sind unter anderem: Nukleare Archäologie, Zero-Knowledge-Protokolle, Virtual Proofs of Reality, Roboterinspektionen, Disco-Verifikation und Open-Source-Informationsbarrieren für Sprengkopf-Authentifizierung. Für viele der Projekte entwickeln sie eigene Software und Hardware und nutzen Ideen aus der Maker-/Hacker-Szene.

Dieser Artikel erschien in FifF-Kommunikation 1/2018. W&F dankt für die Nachdruckrechte.

Zerstörer Trump


Zerstörer Trump

von Jürgen Nieth

Am 22. Oktober 1983 demonstrierte über eine Million Menschen in Bonn, Hamburg und bei der Menschenkette zwischen Stuttgart und Ulm gegen die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper in der BRD und die Stationierung sowjetischer SS20 in der DDR. Die Regierung Kohl-Genscher ließ trotzdem stationieren. Mit einem bilateralen Abkommen (dem INF-Vertrag) zwischen den USA und der Sowjetunion – die anderen Atomwaffen besitzenden Staaten waren nicht einbezogen – wurde 1987 vereinbart, landgestützte Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km zu verschrotten und keine neuen zu beschaffen. 1.846 russische und 846 US-amerikanische Trägersysteme wurden zerstört. Das Abkommen galt „als Meilenstein der Rüstungskontrolle im Kalten Krieg“ (Hubert Wetzel, SZ 22.10.18, S. 6).

Fast auf den Tag genau 35 Jahre später, am 20. Oktober 2018, teilte US-Präsident Trump mit, er wolle den INF-Vertrag aufkündigen. Wie bei dem Nuklearabkommen mit dem Iran macht Trump auch hier die Gegenseite verantwortlich.

Schuldzuweisungen

Trump sagt, der russische Präsident Wladimir Putin habe das Abkommen „leider nicht eingehalten. Also werden wir die Vereinbarung beenden und dann werden wir die Waffen entwickeln.“(Georg Mascolo, SZ 22.10.18, S. 4) Es geht um den russischen Marschflugkörper 9M729, NATO-Bezeichnung SS-C-8, der eine Reichweite von 2.600 km haben soll. „Moskau weist diesen Vorwurf zurück mit der Erklärung, dieser Marschflugkörper sei ausschließlich für die Stationierung auf See vorgesehen und falle daher nicht unter das INF-Abkommen. Umgekehrt behauptet Russland die USA würden mit ihren von der Nato unterstützten Raketenabwehrsystem gegen das INF-Abkommen verstoßen – konkret mit der bereits erfolgten Stationierung von Abwehrraketen im rumänischen Deveselu und in Polen.“ (Andreas Zumach, taz 23.10.18, S. 3) Dazu Michael Stabenow und Katharina Wagner in der FAZ (22.10.18, S. 2): „Laut der Stiftung Wissenschaft und Politik verwenden die Vereinigten Staaten in Rumänien tatsächlich Senkrechtstartanlagen, die geeignet seien, seegestützte Marschflugkörper abzufeuern. Da diese Anlagen sich nun an Land befänden, seien die russischen Anschuldigungen, es handele sich um einen Vertragsbruch seitens Washingtons, ‚aus technischer Sicht schwer zu entkräften‘.“

China im Visier?

Mehrere Kommentator*innen unterstreichen die Rolle von Trumps Sicherheitsberater, John Bolton, bei der geplanten INF-Kündigung. Dazu Georg Mascolo (SZ 22.10.18, S. 4): „Bolton ist seit jeher ein Gegner dieses und eigentlich aller Abrüstungsabkommen […] [Er] will neue Atomwaffen nicht nur, um Russland abzuschrecken, sondern auch den neuen Rivalen China. Das Land ist kein Partner des INF-Vertrages, und seine Aufrüstung – auch mit Raketen solcher Reichweite – versetzt die USA und Russland gleichermaßen in Sorge.“ Auch für Knut Mellenthin lässt der Kontext der trumpschen „Bemerkungen darauf schließen, dass der US-Präsident zunächst Neuverhandlungen mit Russland erzwingen will, in die auch China hineingezogen werden soll“ (jw 22.10.18, S. 1). Für Hubert Wetzel (SZ 22.10.18, S. 6) ist aber die „Wahrscheinlichkeit, dass auch China dem INF-Vertrag beitritt und das Abkommen so erhalten und erweitert werden könnte, […] gleich null.

Wachsende Kriegsgefahr

In allen hier zitierten Zeitungen wird vor einem Ende des INF-Vertrages gewarnt: „Dieses Abkommen, das auch von Russland schon in Frage gestellt wurde, ist es in jedem Falle wert, verteidigt zu werden. Es bietet einen Rahmen zur gegenseitigen Kontrolle.“ (Reinhard Müller, FAZ 22.10.18, S. 1) Kommt es zur Kündigung des INF-Vertrages „kann es über Nacht um Sein oder Nichtsein gehen. Ballistische Raketen mit Mehrfachsprengköpfen und Cruise Missiles, die dem Gelände folgen, tragen in sich ein Potenzial für Konfrontation, Krieg, Atomkrieg, das man nicht ernst genug nehmen kann.“ (Michael Stürmer, Welt 22.10.18, S. 1) „Großes gerät ins Rutschen. Eine neue Spirale der Aufrüstung mit den verheerendsten jemals entwickelten Waffen droht.“ (Georg Mascolo, SZ 22.10.18, S. 4) „Ein Ende des Vertrages wäre ein Desaster – ganz besonders für die Deutschen.“ (Rainer Pörtner, StZ 23.10.18, S. 1) „Das Thema atomare Abrüstung gehört auf den Verhandlungstisch. Das muss eine der wichtigsten Prioritäten für die Sicherheitspolitik werden. Zu viel steht auf dem Spiel, und zwar nicht nur bei den Mittelstreckenraketen. Auf beiden Seiten laufen längst mit aberwitzigen Kosten Modernisierungsprogramme für die Atomwaffen aller Größen (auch für die 20 Sprengköpfe, die noch in Deutschland stationiert sind), verbunden mit der Entwicklung neuer Trägerwaffen – Raketen, Bomber, U-Boote.“ (Werner Sonne, FR 23.10.18, S. 3) „Mit der Drohung eines Rückzugs aus dem INF-Abkommen zielt Trump auf Russland, meint China – trifft aber vor allem Europa.“ (Marina Kormbaki, FR 23.10.18, S. 11)

Selbständige EU-Außenpolitik

„Trump hat bereits mehrere internationale Abkommen aufgekündigt, ohne etwas Besseres an ihre Stelle zu setzen […] Die Welt des amerikanischen Präsidenten ist nicht die, die Europa will“, schreibt Rainer Pörtner (StZ 23.10.18, S. 1). Bettina Gaus geht in der taz (23.10.18, S. 1) noch einen Schritt weiter: „Europa kann es sich nicht mehr leisten, alleine auf die USA als Schutzherrin zu vertrauen. Es muss endlich den Weg zu einer eigenen, selbständigen Außenpolitik finden – so verunsichernd das auch sein mag. Wie wäre es mit einem russisch-europäischen Gipfel­treffen?“ Georg Mascolo (SZ 22.10.18, S. 4) nimmt Bezug auf die Situation der 1980er Jahre: „Heute sollten Politik und Bürger sich einig sein: Neue US-Atomwaffen kommen nicht nach Deutschland.“ Auch Olaf Standke (ND 23.10.18, S. 1) sieht die Bundesregierung gefordert: „So ist der INF-Streit auch eine Aufforderung an die Bundesregierung, sich endlich vom Konzept der nuklearen Teilhabe in der Nato zu verabschieden und auf den Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland zu drängen.“

Zitierte Presseorgane: FAZ – Frankfurter Allgemeine, FR – Frankfurter Rundschau, jw – junge welt, ND – Neues Deutschland, StZ – Stuttgarter Zeitung, SZ – Süddeutsche Zeitung, taz – die tageszeitung

Große Zurückhaltung

Große Zurückhaltung

Atomwaffenverbot kaum im Fokus humanitärer Hilfsorganisationen

von Rainer Lucht

Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben zusammen mit 122 Staaten erreicht, dass das generelle Verbot von Atomwaffen als humanitäres Völkerrecht auf die Tagesordnung kam. Am Beispiel Deutschlands wird untersucht, ob und wie humanitäre Hilfsorganisationen sich für dieses Anliegen engagiert haben bzw. engagieren wollen. Das Ergebnis ist ernüchternd und lässt Schlüsse auf ein Selbstverständnis zu, das bewirkt, dass sich die meisten Hilfsorganisationen bei einem existenziellen humanitären Anliegen wie dem Atomwaffenverbot zurückhalten.

Am 7.7.2017 beschlossen 122 Staaten nach mehrwöchigen Verhandlungen am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York ein Vertragswerk über das generelle Verbot von Atomwaffen.1 Es war eine Reaktion der Nicht-Atomwaffenstaaten, in ihrer übergroßen Mehrheit Staaten aus dem Globalen Süden. Sie hatten die bittere Erfahrung gemacht, dass der nukleare Nichtverbreitungsvertrag weder zur versprochenen Abrüstung durch die etablierten Atomwaffenstaaten geführt noch verhindert hatte, dass andere Staaten sich Zugang zu Atomwaffen verschaffen konnten. Der Verbotsvertrag kam nur gegen heftigen Widerstand der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten, darunter auch Deutschland, zustande. Grund: Ein generelles Verbot übt Druck aus, gefährdet ihre atomare Vormacht, delegitimiert ihre Politik der nuklearen Abschreckung und fordert effektive Schritte zur Abschaffung ihrer Atomwaffen.

Der Erfolg der Vertragskonferenz ist u.a. der weltweiten Kampagne von ICAN2 und der langjährigen Lobbyarbeit des IKRK und seines internationalen Verbunds3 zu verdanken. Nun geht es den Unterstützer*innen um die Umsetzung, d.h. möglichst viele Staaten, darunter auch Deutschland, zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags zu bewegen.4

Die Verbotsinitiative schaffte es unter Verweis auf die katastrophalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes, die alle Maßstäbe der humanitären Hilfe sprengen würden, eine breite Unterstützung der UN-Mitgliedstaaten zu erreichen. Der Vertrag orientiert sich an den bestehenden internationalen Verboten von chemischen und biologischen Waffen, Anti-Personenminen und Streumunition und ergänzt das humanitäre Völkerrecht zur Ächtung aller Massenvernichtungswaffen.

Da sich zahlreiche humanitäre Hilfsorganisationen in diesen anderen Verbotsinitiativen aktiv engagiert hatten, sollte man annehmen, dass auch das Verbot von Atomwaffen ein wichtiges humanitäres Anliegen für sie ist. Das norwegische Nobelkomitee, das zuvor bereits die Kampagne zum Verbot von Landminen (1997) und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (2013) gewürdigt hatte, zeichnete ICAN im Dezember 2017 „für ihre Arbeit, Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen jeglichen Einsatzes von Atomwaffen zu lenken und für ihre bahnbrechenden Bemühungen um ein vertragliches Verbot solcher Waffen“5 mit dem Friedensnobelpreis aus.

Atomwaffenverbot – eine widersprüchliche Wirklichkeit in Deutschland

Nach repräsentativen Umfragen befürwortete 2016 und 2017 eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung aus einer humanitären Einstellung heraus und über alle Parteiorientierungen hinweg den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (85 %) und ein völkerrechtliche Verbot von Atomwaffen (93 %)6 sowie die Beteiligung Deutschlands an den Verhandlungen über ein generelles Atomwaffenverbot (75 %).7

Im Gegensatz dazu boykottierte die Bundesregierung – trotz ihres offiziellen Bekenntnisses zu vollständiger atomarer Abrüstung – die Verbotsverhandlungen und schloss sich der Position der Atomwaffenstaaten an, die mit der Notwendigkeit atomarer Abschreckung argumentieren. Erleichtert wurde ihr diese Politik durch die geringe öffentliche Debatte zu dem Thema – auch in den großen deutschen Medien; lediglich im Kontext der Verleihung des Nobelpreises kam es kurz zu einer (vorrangig kritischen) Berichterstattung.8

Dazu trug auch das schwache Engagement der Zivilgesellschaft bei. Bis Juli 2017 hatte ICAN in Deutschland trotz intensiver Werbung neben der Unterstützung der Graswurzel-Kampagne »atomwaffenfrei.jetzt« nur drei deutsche Partnerorganisationen: die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, das Netzwerk Pazifik und das Forum Friedensethik, eine kleine Organisation der Evangelischen Landeskirche in Baden. Mit dem Vertragsabschluss und dem Nobelpreis sind die Unterstützung und der Druck auf die Bundesregierung gewachsen, sich mit dem Verbotsvertrag auseinanderzusetzen.9

Das Engagement der deutschen humanitären Hilfsorganisationen

Im Detail untersuchte der Autor das Engagement bzw. die Haltung der humanitären Hilfsorganisationen, einem wichtigen Teil der Zivilgesellschaft, zu diesem Thema. Dazu wurden von November 2017 bis Januar 2018 die Leitungen von 15 wichtigen deutschen Hilfsorganisationen und von VENRO, dem Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe, dem die Mehrheit der angeschriebenen Organisationen angehört, wie folgt befragt:

  • „Hat Ihre Organisation die Debatte um den Vertrag aktiv verfolgt? Wenn ja, hat sie sich in der Debatte öffentlich engagiert und positioniert? In welcher Weise?“
  • „Beabsichtigt Ihre Organisation, nach der Verabschiedung des Vertrags sich für eine aktive Umsetzung und Unterstützung einzusetzen, in der humanitären Community, in der Öffentlichkeit, gegenüber der Bundesregierung? In welcher Weise?“

Die Befragung ergab folgende Ergebnisse, die in Tabelle 1 kurz zusammengefasst sind:

  • 13 Organisationen (inkl. VENRO) engagierten sich weder für das Zustandekommen des Atomwaffenverbots noch haben sie vor, sich für die Umsetzung des Verbots zu engagieren. Hierbei sind diejenigen mitgerechnet, die nicht oder nur unverbindlich antworteten, wenn bei ihnen keine öffentlichen Verlautbarungen zum Thema gefunden wurden.
  • Zwei Organisationen engagierten sich begrenzt und haben dies auch bei der Umsetzung vor, etwa durch Unterstützung einiger öffentlicher und Lobbyaktivitäten von ICAN. Im Unterschied zu ihrem Engagement für das Verbot von Landminen oder die Kontrolle des Kleinwaffenhandels hat das Atomwaffenverbot für sie keine vorrangige Priorität.
  • Eine Organisation hat die Verbotsinitiative des IKRK sowie die Resolutionen und Anstrengungen des IKRK und IFRC unterstützt und will im nicht-öffentlichen Dialog die Bundesregierung dafür gewinnen, dem Verbotsvertrag beizutreten.

Ergänzend wurden im Januar 2018 einige Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung auch mit humanitärer Hilfe und humanitärem Engagement beschäftigen, befragt, um ihre persönliche Sicht zu erfahren. Die Fragestellung lautete: „Sollen sich nach Ihrem Selbstverständnis humanitäre Hilfsorganisationen – ergänzend zu ihren Hilfsaktivitäten – zu solch einem Thema positionieren und engagieren oder Zurückhaltung üben und dieses Feld anderen Akteuren überlassen?“

Ihre Antworten sind eindeutig: Sie befürworten Positionierung und Engagement.

  • Marion Dilg: „Humanitäre Hilfsorganisationen sind in ihrer Ausrichtung vorwärtsgewandt, zukunftsorientiert – die Veränderung gegenwärtiger Bedingungen soll eine bessere Zukunft ermöglichen […] Es bedarf auch mehr denn je nichtstaatlicher Akteure, wie der humanitären Hilfsorganisationen, die Interessen im Sinne der Menschenrechte und des Völkerrechts vertreten, wozu auch die Ächtung von Atomwaffen zählt.“
  • Arnd Henze: „Humanitäre Hilfsorganisationen sollten sich zum Thema Nichtverbreitung und Atomwaffenverbot unbedingt positionieren – und dabei genau mit ihrer humanitären Kernkompetenz argumentieren: Es ist das Wesen von Massenvernichtungswaffen, eine humanitäre Katastrophe zu versuchen, die alle Maßstäbe des humanitären Völkerrechts sprengt und damit auch die humanitäre Hilfe unmöglich macht.“
  • Andreas Zumach: „Ja, sie sollen sich positionieren und engagieren – so wie es das IKRK auch bereits für das Verbot von Streumunition gemacht hat.“

Analyse und
kritische Bewertung

Bezogen auf die Ausgangsthese, dass das Atomwaffenverbot ein wichtiges Anliegen für die humanitären Hilfsorganisationen sein sollte, ist das Ergebnis der Befragung mit wenigen Ausnahmen ernüchternd. Etliches erklärt sich aus den Antworten und ihren Begründungen:

  • In den meisten Rückmeldungen wird das Atomwaffenverbot als wichtiges Anliegen bezeichnet und seine Verabschiedung begrüßt,
  • dennoch habe ihre praktische humanitäre Hilfe in den zunehmenden Krisen und Katastrophen in Umfang wie Qualität erste Priorität und Existenzberechtigung.
  • Sie hätten keine oder nur beschränkte Kapazitäten und Ressourcen für humanitär-politische Anliegen,
  • deshalb würden die Priorität auf solche humanitär-politischen Anliegen gelegt, die direkt mit den Bedrohungen, Problemen und Hilfeleistungen für Menschen in humanitärer Not zusammenhingen und ihre Präsenz, Kompetenz und Profil als Organisation stärkten.

Welche tieferen Gründe können sich dahinter verbergen? Drei Motive sind möglich:

  • Ein Grund kann sein, dass die Organisationen so in ihrer Handlungswelt der akuten humanitären Krisen und Katastrophen absorbiert und gefangen sind, dass ihnen die humanitäre Bedrohung durch Atomwaffen fern liegt und nicht als konkrete Gefahr erscheint. Daraus ergibt sich kaum Handlungsdruck, und das Anliegen kann anderen Akteuren überlassen oder in die Zukunft verschoben werden.
  • Ein anderer Grund kann sein, dass Organisationen sich auf ihr »Geschäftsmodell« konzentrieren, möglichst viel öffentliche Finanzierung und private Spenden einzuwerben und effizient für humanitäre Hilfsaktivitäten einzusetzen. Dann erscheint es wenig lohnenswert, Ressourcen und Anstrengungen für andere humanitär-politische Anliegen einzusetzen, oder es wäre gar kontraproduktiv, wenn diese politisch konfliktiv sind und das Verhältnis zu staatlichen Gebern beeinträchtigen könnten.
  • Ein dritter Grund kann sein, dass humanitäre Organisationen sich als eine besondere Welt sehen, die sich mit ihrem humanitären Mandat von Menschlichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität von der politischen Interessenwelt abheben will. Das macht potentielle Gemeinsamkeiten und übergreifende Zusammenarbeit mit anderen »politischen Akteuren«, etwa der Friedensbewegung, schwierig und führt zur Selbstbeschränkung, nämlich sich nicht »politisch« zu engagieren.

Zusammen bewirken diese Gründe offenbar, dass sich die meisten humanitären Hilfsorganisationen bei einem politisch-humanitären Anliegen wie dem Atomwaffenverbot, das existenzieller kaum sein könnte, zurückhalten – und das in einer Zeit, in der Großmächte wie die USA und Russland wie in Zeiten des Kalten Krieges massiv atomar aufrüsten und das atomare Kräftespiel zwischen den USA und Nordkorea die realen Gefahren vor Augen führt, und in einer Welt, in der es die atomaren »Habenichtse« des Südens sind, die den Mut aufbringen, gemeinsam dagegen aufzustehen.

1. Keine Antwort

Caritas international, Ärzte der Welt, World Vision Deutschland

2. Engagement für UN-Verbotsvertrag

a) Kein Engagement

Ärzte ohne Grenzen, Care Deutschland-Luxemburg, Deutsche Welthungerhilfe, Diakonie Katastrophenhilfe, HELP, Kindernothilfe, Islamic Relief Deutschland, Johanniter-Auslandshilfe, Malteser International, VENRO

b) Begrenztes Engagement/Unterstützung der ICAN-Kampagne

medico international, Oxfam Deutschland

c) Aktives Mitglied bei ICAN

d) Unterstützung der IKRK-Verbotsinitiative

Deutsches Rotes Kreuz

3. Aktives Engagement für Umsetzung des UN-Verbots

a) Kein Engagement

Ärzte ohne Grenzen, Care Deutschland-Luxemburg, Deutsche Welthungerhilfe, Diakonie Katastrophenhilfe, HELP, Kindernothilfe, Johanniter-Auslandshilfe, Malteser International, VENRO,

b) Unverbindliche Antwort

Islamic Relief Deutschland

c) Begrenztes Engagement/Unterstützung der ICAN-Kampagne zur Umsetzung

medico international, Oxfam Deutschland

d) Aktives Mitglied bei ICAN

e) Unterstützung der IKRK-Anstrengungen zur Umsetzung

Deutsches Rotes Kreuz

Tabelle 1: Positionen der befragten deutschen Hilfsorganisationen zu Aktivitäten für das Verbot von Atomwaffen

Anmerkungen

1) Zum Vertrag und seiner Geschichte siehe folgende W&F-Artikel:
Ständige Vertretung der NATO: Atomwaffenverbot – bloß nicht!? Realpolitik im Wortlaut der NATO (nicht autorisierte Übersetzung). W&F 1-2017, S. 53-54.
Jürgen Scheffran: Atomwaffenverbot – Chance für die nukleare Abrüstung. W&F 3-2017, S. 47-50.
Jürgen Nieth: Nobelpreis gegen Doppelmoral (Presseschau). W&F 4-2018, S. 4.
Sascha Hach: Wohin nach dem Friedensnobelpreis? W&F 4-2018, S. 5.
Bernd Hahnfeld: Völkerrecht versus Atomwaffen. W&F 1-2018, S. 47-49.
Yannick Laßhof: Transit und Verbot – Stärkung der nuklearwaffenfreien Zonen. W&F 2-2018, S. 51.

2) ICAN ist ein internationales Bündnis von über 400 Ärzteorganisationen, säkularen und kirchlichen Friedensorganisationen, Initiativen für Abrüstung und Waffenverbote, Menschrechts- und Umweltorganisationen, die sich für das Atomwaffenverbot einsetzen. Keine namhafte humanitäre Hilfsorganisation ist Partner von ICAN.

3) Das IKRK setzt sich seit etlichen Jahren bei den Vereinten Nationen für ein allgemeines Atomwaffenverbot ein. Es wird dabei von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) und zahlreichen nationalen Gesellschaften unterstützt. Siehe z.B.: Council of Delegates of the International Red Cross and Red Crescent Movement (2017): Working towards the elimination of nuclear weapons – 2018-2021 action plan. Resolution, 11.11.2017.
Die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften der Atomwaffenstaaten haben die entsprechenden Resolutionen und Aktionspläne nicht mitgetragen.

4) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn mindestens 50 Staaten ihn unterzeichnet und ratifiziert haben. Bis zum 8.5.2018 haben 58 Staaten den Vertrag unterzeichnet und neun ratifiziert.

5) Presseerklärung des Nobelpreiskomitees vom 6.10.2017, hier in der Übersetzung von ZEIT ONLINE vom selben Tag.

6) Forsa-Umfrage »Meinungen zu Atomwaffen« vom 17. und 18.3.2016; ippnw.de.

7) Umfrage der YouGov Deutschland GmbH vom 29.5. und 31.5.2017. In der Umfrage Deutschland sprachen sich nur 12 % gegen eine Beteiligung an den Verhandlungen aus; icanw.de.

8) Siehe z.B. FAZ-Kommentar »Utopisch« vom 7.10.2017.

9) Siehe z.B. Aufruf in der FAZ vom 5.8.2017 »An die Bundesregierung: Treten Sie dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen bei!«. In der Sitzung des Bundestags vom 23.2.2017 forderten Die Linke, die Grünen und die AfD die Bundesregierung zur Unterzeichnung des Vertrags auf.

Dr. Rainer Lucht ist seit 2013 freier Berater in Policy- und Grundsatzfragen der humanitären Hilfe. Zuvor war er lange Jahre Referent für Grundsatzfragen bei der Diakonie Katastrophenhilfe und Länderreferent bei Caritas international.