Weitere Eskalation mit Iran vermeiden

Weitere Eskalation mit Iran vermeiden

von Kathrin Vogler

Noch ist es ein Krieg der Wörter. Trump drohte im Mai: Wenn der Iran kämpfen will, wird das das offizielle Ende des Iran sein. Irans ­Präsident Rohani warnte den US-Präsidenten kürzlich vor der „Mutter aller Kriege.

Erleben wir gerade das dramatische Scheitern aller hoffnungsvollen Bestrebungen, den Iran als Verhandlungspartner zu halten und das Pulverfass Mittlerer Osten zu entschärfen? Es ist bekannt, dass der Iran auf der US-amerikanischen Regime-Change-Agenda seit den 1980er Jahren ganz oben steht. Aus dieser Per­spektive hatte das Iran-Abkommen (Joint Comprehensive Plan of Action) den Nebeneffekt, einer drohenden US-Intervention vorzubeugen. Aber die Multilateralismus-Aversion der Trump-Regierung ließ sich auf diesem Weg nicht einhegen. Außenminister Mike Pompeo, der gerade für eine weltweite
Kriegskoalition gegen den Iran wirbt, bezeichnete den JCPoA schon 2015 als „skrupellose Vereinbarung“; sie sei „keine Außenpolitik, sondern eine Kapitulation“.

Jetzt schlägt sich der neue britische Premierminister Boris Johnson auf die Seite der USA und will die Militäraktion »Sentinel« in der Straße von Hormus mit eigenen Kriegsschiffen unterstützen. Dies hat primär wirtschaftspolitische Gründe: Ein Post-Brexit-Großbritannien wird noch mehr als bisher auf gute Handelsbeziehungen mit den USA angewiesen sein. Zugleich zerreißt Johnson damit aber das europäische Bündnis, das sich für das Zustandekommen des JCPoA eingesetzt hatte. Nach jahrelangen Verhandlungen verpflichtete sich der Iran 2015, alles Nuklearmaterial im Land ausschließlich zu
friedlichen Zwecken zu verwenden und nichts zu tun, was dieser Vereinbarung zuwider laufen könnte. Im Gegenzug sollten die Sanktionen gegen den Iran nach und nach aufgehoben werden. Bis Ende 2018 erstellte die IAEA zwölf Quartalsberichte über ihr „weltweit robustestes“ Monitoring und bestätigte, dass der Iran sich an die JCPoA-Vereinbarungen hielt.

Seit die Trump-Regierung im Mai 2018 den JCPoA kündigte und ihre Iran-Sanktionen wieder verschärfte, brach die Wirtschaft im Iran drastisch ein. Das führt zu innenpolitischen Verwerfungen, die die radikalen Kräfte im Iran stärken und die Position des immer noch verhandlungsbereiten Rohani schwächen. Durch den Verfall des Rial werden lebenswichtige Medikamente knapp, sogar Betäubungsmittel für Opera­tionen fehlen. Die Bevölkerung leidet unter Wassermangel, Stromausfällen, überteuerten Lebensmitteln und wachsender Korruption. Der Iran steht kurz vor der Implosion. Inzwischen hat die
iranische Atomindustrie nach eigenen Angaben wieder begonnen, Uran über das JCPoA-Limit von 3,67 Prozent hinaus anzureichern.

Umso frustrierender ist die Schockstarre, mit der die Bundesregierung auf die Trump‘sche Kriegshetze und dessen Strategie des »maximalen Drucks« reagiert. Sie hatte für den JCPoA als wichtiges Instrument der Rüstungskontrolle und Krisenbewältigung im Mittleren Osten geworben und erklärt bis heute, daran festhalten zu wollen. Aber es fehlt die Bereitschaft, den USA mit klaren Worten und Taten in die Parade zu fahren, zum Beispiel durch die längst überfällige Implementierung der Zweckgesellschaft INSTEX zur Aufrechterhaltung des Geld- und Warenhandels zwischen europäischen Unternehmen und dem
Iran. Auch wären deutliche Ansagen nötig, dass im Kriegsfall die US-militärische Infrastruktur in Deutschland, insbesondere die Air Base Ramstein, nicht für Einsätze gegen den Iran genutzt werden darf und der deutsche Luftraum für US-Militärflüge Richtung Iran gesperrt wird. Trump selbst müsste mit maximalem Druck dazu gebracht werden, seine Suche nach einem Kriegsanlass und die verheerende Sanktionspolitik gegen den Iran einzustellen, damit Rohani wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrt und der JCPoA gerettet werden kann. Befremdlich ist, dass diese Option im politischen Diskurs kaum
noch ein Thema ist. Stattdessen fordert Außenminister Maas jetzt eine europäische Beobachtermission zum Schutz der Handelsschiffe im Persischen Golf. Damit wäre die EU, bisher federführend für das Iran-Abkommen, als Friedensstifterin diskreditiert; ein Militäreinsatz vor der iranischen Küste würde die ohnehin völlig überrüstete Region noch näher an den Rand eines Krieges bringen.

Es gibt nur einen wirksamen Schutz für die Handelsschiffe im Golf und für die Bevölkerung im Mittleren Osten: die Wiederaufnahme politischer Verhandlungen und Frieden. Dazu bekennt sich u.a. der Verband Deutscher Reeder, der gerade an die Bundesregierung appelliert: „Bitte alles vermeiden, was zu einer weiteren Eskalation führt, das hilft keinem.

Kathrin Vogler, MdB, ist Friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und Obfrau im Unterausschuss Zivile Krisenprävention.

Vintage-Verifikation

Vintage-Verifikation

Retrocomputer für Abrüstungsverifikation und eine kernwaffenfreie Welt

von Moritz Kütt und Alex Glaser

Im Rahmen einer zukünftigen Abrüstung von Kernwaffen müssen Sprengköpfe vor ihrer Zerlegung als authentische Sprengköpfe bestätigt werden. Das erfordert vertrauenswürdige Messsysteme, die diese Identifikation anhand von radio­aktiven Signaturen vornehmen können. Verschiedene solche Systeme existieren, bei allen ist jedoch die vertrauenswürdige Datenverarbeitung problematisch. Eine neuer Vorschlag für ein Messsystem basiert auf der Nutzung von Retrocomputern. »Information Barrier eXperimental II« ist ein Prototyp eines solchen Systems zur Gammaspektroskopie auf Basis eines Apple IIe mit MOS-6502-­Prozessor.1

Kernwaffen sind wieder in aller Munde, und Experten schätzen das weltweite Risiko eines Einsatzes höher ein als in den letzten zwei Jahrzehnten – oder gar seit der Kubakrise vom Oktober 1962. Erst im Januar dieses Jahrs hat das renommierte »Bulletin of the Atomic Scientists« die »Doomsday Clock« auf zwei Minuten vor Mitternacht vorgestellt. Die Uhr beschreibt die Nähe der Welt zu einer globalen Katastrophe. Die neue Zeigerposition reflektiert die wachsende Bedrohung durch ein nuklear bewaffnetes Nordkorea, aber auch die öffentlichen Drohungen eines Kernwaffeneinsatzes durch US-Präsident Trump und die angespannten Beziehungen zwischen Russland und den USA.

Gleichzeitig zeigt die »Doomsday Clock« aber auch Versäumnisse der letzten Jahre auf. Es existieren immer noch rund 15.000 Kernwaffen im Besitz von neun Ländern. Die USA und Russland besitzen mit je rund 7.000 Sprengköpfen den größten Anteil. Die Arsenale der anderen Staaten – Frankreich, Großbritannien, China, Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea – sind deutlich kleiner. Es ist jedoch klar, dass auch ein sehr begrenzter Einsatz von Kernwaffen zu einer globalen Katastrophe führen würde, mit massiven klimatischen Auswirkungen durch den Nuklearen Winter und nie dagewesenen humanitären Konsequenzen sowohl für direkt betroffene Regionen als auch den Rest der Welt. Die komplette Abrüstung dieser Waffen ist nötig, vielleicht nötiger denn je.

Bestrebungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung gibt es prinzipiell seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die USA noch über ein Monopol über diese neuartigen Waffen verfügten. Das wichtigste Vertragswerk ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der 1970 in Kraft trat. Er verbietet die Entwicklung von Kernwaffen für Länder, die keine Kernwaffen besitzen (Nichtkernwaffenstaaten). Daneben definiert der Vertrag Kernwaffenstaaten, für die der Besitz von Kernwaffen weiterhin erlaubt bleibt (USA, Großbritannien, China, Frankreich, Russland). Kernwaffenstaaten verpflichten sich aber auch zur nuklearen Abrüstung, wenn auch ohne konkreten Zeitplan. Weitere Verträge sind der noch nicht in Kraft getretene Kernwaffenteststopp-Vertrag sowie bilaterale Vereinbarungen zwischen den USA und Russland.

In den ersten Jahren nach dem Ende des Kalten Kriegs gab es eine kurze Periode, in der weitreichende Fortschritte im Bereich der nuklearen Abrüstung möglich schienen. In diesen Jahren haben sowohl Russland als auch die USA Teile ihrer Kernwaffen-Arsenale abgerüstet und auch die Bestände an Waffenmaterialien reduziert. In der jüngeren Vergangenheit hat sich diese Entwicklung jedoch wieder eher umgekehrt. Nordkorea, Indien und Pakistan sind in den letzten 20 Jahren als neue Kernwaffenstaaten hinzugekommen. Aktuell rüstet insbesondere Nordkorea auf, indem es neben Sprengköpfen auch Tests von Langstreckenraketen durchführt, die diese Kernwaffen zu weit entfernten Zielen bringen könnten. Auch alle anderen Kernwaffenstaaten sind weit von ernsthaften Abrüstungsschritten entfernt; vielmehr modernisieren sie ihre aktuellen Arsenale, um sie für die nächsten Jahrzehnte bereit zu machen, und führen neue Waffengattungen ein.

Vor diesem Hintergrund gab es 2017 einen Lichtblick: Ein neuer internationaler Vertrag zum vollständigen Verbot von Kernwaffen (Ban Treaty) ist erfolgreich verhandelt worden. Der Vertrag ist ein Versuch, eine existierende Regelungslücke zu füllen und Kernwaffen als letzte Kategorie von Massenvernichtungswaffen zu verbieten. Die Verhandlungen bauten auf Ergebnissen von drei internationalen Konferenzen auf, bei denen die humanitären Konsequenzen des Einsatzes von Kernwaffen diskutiert wurden. Die Nichtregierungsorganisation ICAN (Internationale Kampagne zur Abrüstung von Kernwaffen) spielte bei den Konferenzen und den Vertragsverhandlungen eine wichtige Rolle. Ihre Arbeit des letzten Jahrzehnts wurde durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Organisation im Dezember 2017 gewürdigt. Derzeit haben 56 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 90 Tage nach der Ratifikation des Vertrags durch den fünfzigsten Staat wird der Vertrag in Kraft treten. Die Staaten, die Kernwaffen besitzen, sind den Vertragsverhandlungen erwartungsgemäß ferngeblieben. Auch fast alle NATO-Mitgliedsstaaten fehlten, Deutschland inklusive.2

Trotz grundsätzlicher Befürwortung von nuklearer Abrüstung sieht Deutschlands Politik aktuell weiterhin eine Rolle für Kernwaffen im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft vor. Das zeigt sich unter anderem durch die Stationierung von 20 amerikanischen taktischen Nuklearwaffen auf einem Bundeswehrstützpunkt in Büchel, Rheinland-Pfalz. In der Vergangenheit forderten Politiker unterschiedlicher Parteien (etwa Guido Westerwelle als Außenminister oder Martin Schulz als Kanzlerkandidat) den Abzug dieser Waffen. Ein solcher Beschluss, möglicherweise verbunden mit dem Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag, würde ein deutliches Zeichen setzen und könnte auch den Beitritt einiger weiterer Staaten zum Verbotsvertrag einleiten.

Zentrale Komponente für weitere Schritte zur nuklearen Abrüstung ist die Verifikation der einzelnen Schritte. Durch solche Verifikationsmaßnahmen wird die Einhaltung der Verpflichtungen einzelner Staaten im Rahmen von internationalen Verträgen überprüft. Eine solche Überprüfung wird in der Regel durch andere Staaten oder internationale Organisationen vorgenommen, auch eine Überprüfung durch die allgemeine Bevölkerung ist vorstellbar (Societal Verification). Dabei gibt es verschiedene Herausforderungen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Staaten, auch solche ohne Kernwaffen, kein kernwaffenfähiges Spaltmaterial für militärische Zwecke erzeugen oder es aus dem zivilen Kernenergiesektor entnehmen. Abzurüstende Sprengköpfe müssen vor ihrer Zerlegung als wirkliche Sprengköpfe authentifiziert werden. Während und nach der eigentlichen Zerlegung muss eine lückenlose Kontrollkette gewährleistet werden, um Rückführungen von Sprengköpfen oder deren Bestandteilen in den militärischen Bereich zu vermeiden.3

Sprengköpfe prüfen

Die von uns vorgestellte Technologie adressiert Probleme bei der Sprengkopf-Authentifizierung. Die Verfahren haben ein grundsätzliches Problem: Durch die Messungen werden Informationen enthüllt, die Kernwaffenstaaten als extrem sensitiv ansehen. Solche Messungen würden insbesondere das Design einer Kernwaffe preisgeben und ggf. auch auf mögliche Schwachstellen hinweisen. Zudem werden bei erweiterten Abrüstungsverträgen in Zukunft weitere Staaten Teil dieser Verifikationsbemühungen werden, im Rahmen des »Ban Treaty« beispielsweise auch Staaten, die selbst keine Kernwaffen besitzen.

Kernwaffen lassen sich eigentlich vergleichsweise leicht anhand der von ihnen emittierten radioaktiven Strahlung identifizieren. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren: Beim Attributverfahren werden vor den Messungen gewisse Eigenschaften vereinbart, die dann durch die Messung ermittelt werden. Ein solches Attribut könnte beispielsweise die Anwesenheit von Plutonium sein; ein weiteres Attribut könnte eine festgelegte Untergrenze bestätigen, beispielsweise: Enthält das inspizierte Objekt mehr als zwei Kilogramm Plutonium? Beim Template-Verfahren findet die Identifizierung durch Vergleich statt. Ein Objekt wird als Muster bestimmt, alle anderen Objekte damit verglichen. Dabei ist wichtig, die Herkunft und Authentizität des Musters zuverlässig zu bestimmen, etwa durch zufällige Auswahl eines Sprengkopfs von stationierten Systemen durch Inspektoren.

Beide Ansätze werden typischerweise durch Informationsbarrieren ergänzt. Das sind Geräte, die komplexe Informationen verarbeiten und anschließend nur limitierte Informationen preisgeben. Eine solche limitierte Information könnte etwa »Sprengkopf/Kein Sprengkopf« sein, häufig dargestellt durch grüne und rote LEDs. Die Analyse der komplexen Informationen erfolgt durch Datenverarbeitungssysteme. Wichtigste Voraussetzung für die Nutzung von Informationsbarrieren ist, dass beide Parteien Vertrauen in die Geräte haben. Die inspizierte Partei (Host) hat dabei ein Interesse daran sicherzustellen, dass keine sensitiven Informationen preisgegeben werden. Das könnte entweder absichtlich (etwa durch einen Nebenkanal) oder durch eine Fehlfunktion des Instruments geschehen. Die inspizierende Partei (Inspektor) fordert, dass die Informationsbarriere keinen Betrug zulässt und dass die angezeigten Ergebnisse die Realität korrekt wiedergeben. So könnte ein »Hidden Switch« nur dann aktiviert werden, wenn das Gerät unter bestimmten Bedingungen verwendet wird; überprüft der Inspektor das Gerät früher oder später an einem anderen Ort, würde es einwandfrei funktionieren.

Einige Gründe erschweren die Entwicklung von Informationsbarrieren: Es sind vorab wenige Informationen über das zu messende Objekt bekannt; der Host hat quasi unendliche Ressourcen, um einen Betrug zu vertuschen; und die Motivation zum Betrug ist hoch, denn bei Erfolg könnte der Host eigentlich abgerüstete Kernwaffen weiter besitzen. Ein weiteres Problem ist, dass nach bisherigem Stand die Hardware nach Messung an Kernwaffen beim Host verbleibt. Das schließt eine nachträgliche Überprüfung der Messelektronik durch Dritte aus.

Einige Prototyp-Informationsbarrieren wurden in den letzten Jahrzehnten entwickelt, die meisten als Forschungsarbeiten von US-amerikanischen Kernwaffenlabors. Teilweise wurden sie in Kooperation mit russischen Experten entwickelt und erprobt. Das erste und bisher einzige System, dass aus einer Kooperation eines Kernwaffenstaats und eines Nichtkernwaffenstaats hervorgegangen ist, wurde von Norwegen und Großbritannien im Rahmen der »UK-Norway Initiative« entwickelt. Die jeweiligen Entwicklungen unterscheiden sich, insbesondere bei verwendeten Mikroprozessoren und den angeschlossenen Detektoren. Trotz der zentralen Rolle solcher Geräte bei der Abrüstung gibt es jedoch bisher keine zufriedenstellenden Lösungen.

Verifikation mit einem Retrocomputer

Wir schlagen daher ein alternatives Messsystem vor, das wir »Vintage Verification« nennen. Dabei werden alle informationsverarbeitenden Teile (wie Mikroprozessoren) durch alte oder klassische Hardware ersetzt (Retrocomputer). Alt in diesem Sinne ist Hardware aus den 1970er und 1980er Jahren, als der Einsatz von integrierten Schaltkreisen und Mikroprozessoren in großem Umfang begann. Solche Hardware wäre deutlich vertrauenswürdiger als moderne Elektronik. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist solche Hardware tausendfach (oder gar millionenfach) weniger leistungsfähig. Die Implementierung betrügerischer Funktionen wird dadurch deutlich erschwert, da die Rechenleistung für solche Funktionen gar nicht zur Verfügung steht. Zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Mikroprozessor, der vor rund 40 Jahren gefertigt wurde, damals schon im Rahmen der Fertigung mit geheimen Betrugsfunktionen ausgestattet wurde, die speziell auf die heutige Anwendung der Abrüstungsverifikation abzielen.

Durch die Entwicklung der im Folgenden vorgestellten »­Information Barrier eXperimental II« (IBX II) wollen wir zeigen, dass es möglich ist, mit Retrocomputern funktionsfähige Informationsbarrieren zu konstruieren. Unser Prototyp basiert auf einem Apple IIe sowie zwei neu entwickelten Erweiterungskarten (siehe Abb. 1).4 Die IBX II kann zwei Objekte mit Hilfe des Template-Verfahrens als identisch oder nicht identisch klassifizieren. Wir nehmen dazu ein Gammaspektrum mit einem Sodium-Iodid-Szintillationskristall und zugehörigem Photomultiplier auf. Das ist seit vielen Jahrzehnten handelsübliche Hardware für solche Messungen. Die vergleichsweise niedrige Messauflösung kommt weiterhin dem Schutz sensitiver Informationen entgegen.

Die Datenverarbeitung der IBX II wird von einem Apple IIe durchgeführt. Dieser Heimcomputer, ursprünglich 1977 auf den Markt gebracht (zunächst in Version Apple II), wurde bis 1993 verkauft. Der Apple II kann als einer der hackerfreundlichsten Massencomputer seiner Zeit angesehen werden und war sicherlich das letzte hackbare Gerät aus dem Hause Apple. Im Rahmen des Designs kam es zu einem Streit zwischen den beiden Unternehmensgründern Steve Jobs und Steve Wozniak. Jobs wollte das System nur mit zwei Erweiterungssteckplätzen ausstatten. Wozniak dagegen plädierte für acht Steckplätze, für möglichst viele von Nutzern gebaute Erweiterungskarten. Er konnte sich durchsetzen, und die Nutzergemeinde entwickelte tatsächlich viele Erweiterungskarten über Modem und Drucker hinaus – bis heute.

Herz des Apple IIe ist der MOS-6502-Mikroprozessor. Dieser 8-Bit-Prozessor wurde 1975 vorgestellt, im Apple IIe läuft er mit 1 MHz. Der Prozessor war schon zu damaliger Zeit deutlich einfacher entworfen als andere Prozessoren (wie der Intel 8080 oder der Z80) und besitzt nur 3.510 Transistoren. Trotz oder gerade wegen des einfachen Layouts und nur 56 Befehlen war er relativ leistungsfähig und robust. Der Prozessor wird bis heute produziert, und der aktuelle Hersteller Western Design Center schätzt, dass weltweit bis zu zehn Milliarden Einheiten dieses Chips produziert wurden. Der Prozessor ist heute quasi »Open Hardware«. Obwohl originale Designentwürfe nicht verfügbar sind, wurde die Struktur in mehreren Reverse-Engineering-Projekten ermittelt. Besonders hervorzuheben ist dabei die Arbeit von Visual 6502,5 die die elektrische Struktur durch hochauflösende Fotografien des Chips bestimmt haben. Monster 6502 hat ein funktionierendes Modell des Prozessors im Maßstab 7.000:1 nachgebaut.6

Funktionsweise der IBX II

Die erste von uns für die IBX II entwickelte Erweiterungskarte versorgt den Photomultiplier mit der benötigten Hochspannung (1.000 V). Sie basiert auf einer einfachen Digital-Analog-Konverter-Schaltung mit R2R-Netzwerk. Damit kann durch Software die Ausgangsspannung gesteuert werden, etwa um sie langsam von 0 auf 1.000 V zu steigern bzw. am Ende wieder abzusenken und so das angeschlossene Gerät zu schonen.

Die zweite Karte (ADC-Karte) dient der Datenaufbereitung und -digitalisierung und nutzt einen 12-Bit Analog-Digital-Konverter (ADC) des Typs AD1674 zur Digitalisierung. Ein Gammaspektrum zeigt die Häufigkeiten, mit denen Gammazerfälle bestimmter Energien gemessen werden (siehe Monitoranzeige in Abb. 2). Einzelne Gammastrahlen, die im Szintillatorkristall detektiert werden, führen zum Aufbau von Ladung am Ausgang des Photomultipliers. Diese Ladung wird von der entwickelten Messkarte in einen Spannungspuls umgewandelt. Die Energie des Gammateilchens ist proportional zur Höhe dieses Pulses. Um daraus ein Gammaspektrum zu erzeugen, wird die Anzahl der Pulse in unterschiedlichen Energiebereichen (Kanälen) über eine gewisse Zeit gezählt. Der Datenaufbereitungsteil der ADC-Karte verstärkt ankommende Pulse und verändert die zeitliche Form der Pulse, um eine bessere Digitalisierung zu ermöglichen. Eine Peak-Detect-And-Hold-Schaltung erkennt neue Pulse und gibt ein Signal an den Analog-Digital-Konverter, um einen Konvertierungsprozess zu starten. Während dieses Prozesses hält die Schaltung die Spannung am Eingang des ADC konstant auf der Höhe der Spitze des Pulses. Nach Abschluss der Konvertierung steht ein digitaler Wert am Ausgang des ADC bereit und lässt sich durch Software auslesen. Software sortiert auch in die Kanäle.

Um die beiden Karten anzusteuern, nutzen wir ein 6502-Assembler-Programm. Eine Inspektion verläuft in vier Schritten: Zunächst wird die Hochspannung eingeschaltet, dann ein Gammaspektrum des Templates aufgenommen. Anschließend kann ein Gammaspektrum eines zu inspizierenden Objekts aufgenommen werden. Im letzten Schritt werden beide Spektren verglichen. Für diesen Vergleich werden die Daten der Spektren in je nur 12 Kanäle zusammengefasst. Die resultierenden Verteilungen werden dann mit einem Chi-Quadrat-Test verglichen. Ist das Resultat kleiner als ein Schwellwert, wird von einer hohen Ähnlichkeit ausgegangen, der Vergleich ist erfolgreich. Ansonsten ist er nicht erfolgreich. Das jeweilige Ergebnis wird entweder am Bildschirm oder über Leuchtdioden ausgegeben. Drei Faktoren beeinflussen die erzielbare Zählrate: Peak-Detect-and-Hold (dauert etwa 10-15 µs), Digitalisierung (10-15 µs) und Verarbeitung mit 6502 (35-50 µs). Nach maximal 100 µs ist das Signal aufgenommen, vom 6502 verarbeitet und in den Speicher geschrieben. Theoretisch sind mit der IBX II also bis zu 10.000 Ereignisse pro Sekunde messbar. Typischerweise betreiben wir die IBX II in einem Bereich von 2.000 Ereignissen pro Sekunde. Ein Spektrum kann in 1-2 Minuten aufgenommen werden.

Als Teil des Entwicklungsprozesses haben wir zu Testzwecken einen existierenden Apple-II-Emulator (LinApple) so erweitert, dass er auch die Funktion der beiden Erweiterungskarten enthält. Damit konnten Programmentwicklung und -tests an einem modernen Rechner durchgeführt werden. Interessierte, die unsere Arbeit testen wollen, aber nicht über die notwendige Hardware verfügen, bietet der Emulator einen guten Startpunkt (siehe Endnote 4).

Durch Entwicklung und Test der beiden Erweiterungskarten konnten wir zeigen, dass die Idee, alte Hardware zu benutzen, grundsätzlich funktionieren kann. Bisher noch als Erweiterungskarten im selbst relativ komplexen Apple IIe lässt sich ein ähnliches Design in Zukunft auch auf ein einfacheres 6502-basiertes System anpassen. So ist eine Informationsbarriere vorstellbar, die neben der Hardware der Erweiterungskarten nur einen 6502, etwas ROM für die Software und ausreichend RAM für das Template enthält. Weitere Schritte in Zukunft sind eine Optimierung des Assembler-Programms, aber auch der entwickelten Hardware. Gleichzeitig sollte versucht werden, möglichst verschiedene Wege zu finden, mit denen Alter bzw. Authentizität des verwendeten Mikroprozessors nachgewiesen werden können. Dafür sind nicht-destruktive Methoden, etwa Röntgenmikroskopie, und destruktive Methoden vorstellbar.

Gerne nehmen wir Ideen und Hinweise von anderen auf. Auch wenn noch einige Schritte zu tun sind, hoffen wir, dass unser hier vorgestelltes Projekt ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ist.

Anmerkungen

1) Inhalte dieses Artikels wurden auf dem 34c3 vorgetragen.

2) Bis zum 26.9.2018 haben 67 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 ratifiziert. Zu verschiedenen Aspekten des Verbotsvertrags wurde in den vergangenen Ausgaben von W&F ausführlich berichtet. [die Red.]

3) Zu unterschiedlichen Aspekten der Verifikation nuklearer Abrüstung wird W&F 1-2019 ein mit dem Forschungsverbund Naturwissenschaft, Abrüstung und internationale Sicherheit (FONAS) gemeinsam realisiertes W&F-Dossier beiliegen. [die Red.]

4) Software, Hardware Design und modifizierter Emulator verfügbar unter vintageverification.org.

5) Siehe visual6502.org.

6) Siehe monster6502.com.

Alex Glaser und Moritz Kütt sind Friedensforscher und Aktivisten für eine Welt ohne Kernwaffen. Beide sind Physiker und arbeiten am Nuclear Futures Laboratory (nuclearfutures.princeton.edu) und dem Program on Science and Global Security (princeton.edu/sgs/) der Princeton University in den USA. Ihre Forschung behandelt Verifikationstechnologien für Rüstungskontrolle und damit zusammenhängende politische Fragen. Aktuelle Projekte sind unter anderem: Nukleare Archäologie, Zero-Knowledge-Protokolle, Virtual Proofs of Reality, Roboterinspektionen, Disco-Verifikation und Open-Source-Informationsbarrieren für Sprengkopf-Authentifizierung. Für viele der Projekte entwickeln sie eigene Software und Hardware und nutzen Ideen aus der Maker-/Hacker-Szene.

Dieser Artikel erschien in FifF-Kommunikation 1/2018. W&F dankt für die Nachdruckrechte.

Zerstörer Trump


Zerstörer Trump

von Jürgen Nieth

Am 22. Oktober 1983 demonstrierte über eine Million Menschen in Bonn, Hamburg und bei der Menschenkette zwischen Stuttgart und Ulm gegen die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper in der BRD und die Stationierung sowjetischer SS20 in der DDR. Die Regierung Kohl-Genscher ließ trotzdem stationieren. Mit einem bilateralen Abkommen (dem INF-Vertrag) zwischen den USA und der Sowjetunion – die anderen Atomwaffen besitzenden Staaten waren nicht einbezogen – wurde 1987 vereinbart, landgestützte Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km zu verschrotten und keine neuen zu beschaffen. 1.846 russische und 846 US-amerikanische Trägersysteme wurden zerstört. Das Abkommen galt „als Meilenstein der Rüstungskontrolle im Kalten Krieg“ (Hubert Wetzel, SZ 22.10.18, S. 6).

Fast auf den Tag genau 35 Jahre später, am 20. Oktober 2018, teilte US-Präsident Trump mit, er wolle den INF-Vertrag aufkündigen. Wie bei dem Nuklearabkommen mit dem Iran macht Trump auch hier die Gegenseite verantwortlich.

Schuldzuweisungen

Trump sagt, der russische Präsident Wladimir Putin habe das Abkommen „leider nicht eingehalten. Also werden wir die Vereinbarung beenden und dann werden wir die Waffen entwickeln.“(Georg Mascolo, SZ 22.10.18, S. 4) Es geht um den russischen Marschflugkörper 9M729, NATO-Bezeichnung SS-C-8, der eine Reichweite von 2.600 km haben soll. „Moskau weist diesen Vorwurf zurück mit der Erklärung, dieser Marschflugkörper sei ausschließlich für die Stationierung auf See vorgesehen und falle daher nicht unter das INF-Abkommen. Umgekehrt behauptet Russland die USA würden mit ihren von der Nato unterstützten Raketenabwehrsystem gegen das INF-Abkommen verstoßen – konkret mit der bereits erfolgten Stationierung von Abwehrraketen im rumänischen Deveselu und in Polen.“ (Andreas Zumach, taz 23.10.18, S. 3) Dazu Michael Stabenow und Katharina Wagner in der FAZ (22.10.18, S. 2): „Laut der Stiftung Wissenschaft und Politik verwenden die Vereinigten Staaten in Rumänien tatsächlich Senkrechtstartanlagen, die geeignet seien, seegestützte Marschflugkörper abzufeuern. Da diese Anlagen sich nun an Land befänden, seien die russischen Anschuldigungen, es handele sich um einen Vertragsbruch seitens Washingtons, ‚aus technischer Sicht schwer zu entkräften‘.“

China im Visier?

Mehrere Kommentator*innen unterstreichen die Rolle von Trumps Sicherheitsberater, John Bolton, bei der geplanten INF-Kündigung. Dazu Georg Mascolo (SZ 22.10.18, S. 4): „Bolton ist seit jeher ein Gegner dieses und eigentlich aller Abrüstungsabkommen […] [Er] will neue Atomwaffen nicht nur, um Russland abzuschrecken, sondern auch den neuen Rivalen China. Das Land ist kein Partner des INF-Vertrages, und seine Aufrüstung – auch mit Raketen solcher Reichweite – versetzt die USA und Russland gleichermaßen in Sorge.“ Auch für Knut Mellenthin lässt der Kontext der trumpschen „Bemerkungen darauf schließen, dass der US-Präsident zunächst Neuverhandlungen mit Russland erzwingen will, in die auch China hineingezogen werden soll“ (jw 22.10.18, S. 1). Für Hubert Wetzel (SZ 22.10.18, S. 6) ist aber die „Wahrscheinlichkeit, dass auch China dem INF-Vertrag beitritt und das Abkommen so erhalten und erweitert werden könnte, […] gleich null.

Wachsende Kriegsgefahr

In allen hier zitierten Zeitungen wird vor einem Ende des INF-Vertrages gewarnt: „Dieses Abkommen, das auch von Russland schon in Frage gestellt wurde, ist es in jedem Falle wert, verteidigt zu werden. Es bietet einen Rahmen zur gegenseitigen Kontrolle.“ (Reinhard Müller, FAZ 22.10.18, S. 1) Kommt es zur Kündigung des INF-Vertrages „kann es über Nacht um Sein oder Nichtsein gehen. Ballistische Raketen mit Mehrfachsprengköpfen und Cruise Missiles, die dem Gelände folgen, tragen in sich ein Potenzial für Konfrontation, Krieg, Atomkrieg, das man nicht ernst genug nehmen kann.“ (Michael Stürmer, Welt 22.10.18, S. 1) „Großes gerät ins Rutschen. Eine neue Spirale der Aufrüstung mit den verheerendsten jemals entwickelten Waffen droht.“ (Georg Mascolo, SZ 22.10.18, S. 4) „Ein Ende des Vertrages wäre ein Desaster – ganz besonders für die Deutschen.“ (Rainer Pörtner, StZ 23.10.18, S. 1) „Das Thema atomare Abrüstung gehört auf den Verhandlungstisch. Das muss eine der wichtigsten Prioritäten für die Sicherheitspolitik werden. Zu viel steht auf dem Spiel, und zwar nicht nur bei den Mittelstreckenraketen. Auf beiden Seiten laufen längst mit aberwitzigen Kosten Modernisierungsprogramme für die Atomwaffen aller Größen (auch für die 20 Sprengköpfe, die noch in Deutschland stationiert sind), verbunden mit der Entwicklung neuer Trägerwaffen – Raketen, Bomber, U-Boote.“ (Werner Sonne, FR 23.10.18, S. 3) „Mit der Drohung eines Rückzugs aus dem INF-Abkommen zielt Trump auf Russland, meint China – trifft aber vor allem Europa.“ (Marina Kormbaki, FR 23.10.18, S. 11)

Selbständige EU-Außenpolitik

„Trump hat bereits mehrere internationale Abkommen aufgekündigt, ohne etwas Besseres an ihre Stelle zu setzen […] Die Welt des amerikanischen Präsidenten ist nicht die, die Europa will“, schreibt Rainer Pörtner (StZ 23.10.18, S. 1). Bettina Gaus geht in der taz (23.10.18, S. 1) noch einen Schritt weiter: „Europa kann es sich nicht mehr leisten, alleine auf die USA als Schutzherrin zu vertrauen. Es muss endlich den Weg zu einer eigenen, selbständigen Außenpolitik finden – so verunsichernd das auch sein mag. Wie wäre es mit einem russisch-europäischen Gipfel­treffen?“ Georg Mascolo (SZ 22.10.18, S. 4) nimmt Bezug auf die Situation der 1980er Jahre: „Heute sollten Politik und Bürger sich einig sein: Neue US-Atomwaffen kommen nicht nach Deutschland.“ Auch Olaf Standke (ND 23.10.18, S. 1) sieht die Bundesregierung gefordert: „So ist der INF-Streit auch eine Aufforderung an die Bundesregierung, sich endlich vom Konzept der nuklearen Teilhabe in der Nato zu verabschieden und auf den Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland zu drängen.“

Zitierte Presseorgane: FAZ – Frankfurter Allgemeine, FR – Frankfurter Rundschau, jw – junge welt, ND – Neues Deutschland, StZ – Stuttgarter Zeitung, SZ – Süddeutsche Zeitung, taz – die tageszeitung

Große Zurückhaltung

Große Zurückhaltung

Atomwaffenverbot kaum im Fokus humanitärer Hilfsorganisationen

von Rainer Lucht

Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben zusammen mit 122 Staaten erreicht, dass das generelle Verbot von Atomwaffen als humanitäres Völkerrecht auf die Tagesordnung kam. Am Beispiel Deutschlands wird untersucht, ob und wie humanitäre Hilfsorganisationen sich für dieses Anliegen engagiert haben bzw. engagieren wollen. Das Ergebnis ist ernüchternd und lässt Schlüsse auf ein Selbstverständnis zu, das bewirkt, dass sich die meisten Hilfsorganisationen bei einem existenziellen humanitären Anliegen wie dem Atomwaffenverbot zurückhalten.

Am 7.7.2017 beschlossen 122 Staaten nach mehrwöchigen Verhandlungen am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York ein Vertragswerk über das generelle Verbot von Atomwaffen.1 Es war eine Reaktion der Nicht-Atomwaffenstaaten, in ihrer übergroßen Mehrheit Staaten aus dem Globalen Süden. Sie hatten die bittere Erfahrung gemacht, dass der nukleare Nichtverbreitungsvertrag weder zur versprochenen Abrüstung durch die etablierten Atomwaffenstaaten geführt noch verhindert hatte, dass andere Staaten sich Zugang zu Atomwaffen verschaffen konnten. Der Verbotsvertrag kam nur gegen heftigen Widerstand der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten, darunter auch Deutschland, zustande. Grund: Ein generelles Verbot übt Druck aus, gefährdet ihre atomare Vormacht, delegitimiert ihre Politik der nuklearen Abschreckung und fordert effektive Schritte zur Abschaffung ihrer Atomwaffen.

Der Erfolg der Vertragskonferenz ist u.a. der weltweiten Kampagne von ICAN2 und der langjährigen Lobbyarbeit des IKRK und seines internationalen Verbunds3 zu verdanken. Nun geht es den Unterstützer*innen um die Umsetzung, d.h. möglichst viele Staaten, darunter auch Deutschland, zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags zu bewegen.4

Die Verbotsinitiative schaffte es unter Verweis auf die katastrophalen Folgen eines Atomwaffeneinsatzes, die alle Maßstäbe der humanitären Hilfe sprengen würden, eine breite Unterstützung der UN-Mitgliedstaaten zu erreichen. Der Vertrag orientiert sich an den bestehenden internationalen Verboten von chemischen und biologischen Waffen, Anti-Personenminen und Streumunition und ergänzt das humanitäre Völkerrecht zur Ächtung aller Massenvernichtungswaffen.

Da sich zahlreiche humanitäre Hilfsorganisationen in diesen anderen Verbotsinitiativen aktiv engagiert hatten, sollte man annehmen, dass auch das Verbot von Atomwaffen ein wichtiges humanitäres Anliegen für sie ist. Das norwegische Nobelkomitee, das zuvor bereits die Kampagne zum Verbot von Landminen (1997) und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (2013) gewürdigt hatte, zeichnete ICAN im Dezember 2017 „für ihre Arbeit, Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen jeglichen Einsatzes von Atomwaffen zu lenken und für ihre bahnbrechenden Bemühungen um ein vertragliches Verbot solcher Waffen“5 mit dem Friedensnobelpreis aus.

Atomwaffenverbot – eine widersprüchliche Wirklichkeit in Deutschland

Nach repräsentativen Umfragen befürwortete 2016 und 2017 eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung aus einer humanitären Einstellung heraus und über alle Parteiorientierungen hinweg den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (85 %) und ein völkerrechtliche Verbot von Atomwaffen (93 %)6 sowie die Beteiligung Deutschlands an den Verhandlungen über ein generelles Atomwaffenverbot (75 %).7

Im Gegensatz dazu boykottierte die Bundesregierung – trotz ihres offiziellen Bekenntnisses zu vollständiger atomarer Abrüstung – die Verbotsverhandlungen und schloss sich der Position der Atomwaffenstaaten an, die mit der Notwendigkeit atomarer Abschreckung argumentieren. Erleichtert wurde ihr diese Politik durch die geringe öffentliche Debatte zu dem Thema – auch in den großen deutschen Medien; lediglich im Kontext der Verleihung des Nobelpreises kam es kurz zu einer (vorrangig kritischen) Berichterstattung.8

Dazu trug auch das schwache Engagement der Zivilgesellschaft bei. Bis Juli 2017 hatte ICAN in Deutschland trotz intensiver Werbung neben der Unterstützung der Graswurzel-Kampagne »atomwaffenfrei.jetzt« nur drei deutsche Partnerorganisationen: die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, das Netzwerk Pazifik und das Forum Friedensethik, eine kleine Organisation der Evangelischen Landeskirche in Baden. Mit dem Vertragsabschluss und dem Nobelpreis sind die Unterstützung und der Druck auf die Bundesregierung gewachsen, sich mit dem Verbotsvertrag auseinanderzusetzen.9

Das Engagement der deutschen humanitären Hilfsorganisationen

Im Detail untersuchte der Autor das Engagement bzw. die Haltung der humanitären Hilfsorganisationen, einem wichtigen Teil der Zivilgesellschaft, zu diesem Thema. Dazu wurden von November 2017 bis Januar 2018 die Leitungen von 15 wichtigen deutschen Hilfsorganisationen und von VENRO, dem Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe, dem die Mehrheit der angeschriebenen Organisationen angehört, wie folgt befragt:

  • „Hat Ihre Organisation die Debatte um den Vertrag aktiv verfolgt? Wenn ja, hat sie sich in der Debatte öffentlich engagiert und positioniert? In welcher Weise?“
  • „Beabsichtigt Ihre Organisation, nach der Verabschiedung des Vertrags sich für eine aktive Umsetzung und Unterstützung einzusetzen, in der humanitären Community, in der Öffentlichkeit, gegenüber der Bundesregierung? In welcher Weise?“

Die Befragung ergab folgende Ergebnisse, die in Tabelle 1 kurz zusammengefasst sind:

  • 13 Organisationen (inkl. VENRO) engagierten sich weder für das Zustandekommen des Atomwaffenverbots noch haben sie vor, sich für die Umsetzung des Verbots zu engagieren. Hierbei sind diejenigen mitgerechnet, die nicht oder nur unverbindlich antworteten, wenn bei ihnen keine öffentlichen Verlautbarungen zum Thema gefunden wurden.
  • Zwei Organisationen engagierten sich begrenzt und haben dies auch bei der Umsetzung vor, etwa durch Unterstützung einiger öffentlicher und Lobbyaktivitäten von ICAN. Im Unterschied zu ihrem Engagement für das Verbot von Landminen oder die Kontrolle des Kleinwaffenhandels hat das Atomwaffenverbot für sie keine vorrangige Priorität.
  • Eine Organisation hat die Verbotsinitiative des IKRK sowie die Resolutionen und Anstrengungen des IKRK und IFRC unterstützt und will im nicht-öffentlichen Dialog die Bundesregierung dafür gewinnen, dem Verbotsvertrag beizutreten.

Ergänzend wurden im Januar 2018 einige Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung auch mit humanitärer Hilfe und humanitärem Engagement beschäftigen, befragt, um ihre persönliche Sicht zu erfahren. Die Fragestellung lautete: „Sollen sich nach Ihrem Selbstverständnis humanitäre Hilfsorganisationen – ergänzend zu ihren Hilfsaktivitäten – zu solch einem Thema positionieren und engagieren oder Zurückhaltung üben und dieses Feld anderen Akteuren überlassen?“

Ihre Antworten sind eindeutig: Sie befürworten Positionierung und Engagement.

  • Marion Dilg: „Humanitäre Hilfsorganisationen sind in ihrer Ausrichtung vorwärtsgewandt, zukunftsorientiert – die Veränderung gegenwärtiger Bedingungen soll eine bessere Zukunft ermöglichen […] Es bedarf auch mehr denn je nichtstaatlicher Akteure, wie der humanitären Hilfsorganisationen, die Interessen im Sinne der Menschenrechte und des Völkerrechts vertreten, wozu auch die Ächtung von Atomwaffen zählt.“
  • Arnd Henze: „Humanitäre Hilfsorganisationen sollten sich zum Thema Nichtverbreitung und Atomwaffenverbot unbedingt positionieren – und dabei genau mit ihrer humanitären Kernkompetenz argumentieren: Es ist das Wesen von Massenvernichtungswaffen, eine humanitäre Katastrophe zu versuchen, die alle Maßstäbe des humanitären Völkerrechts sprengt und damit auch die humanitäre Hilfe unmöglich macht.“
  • Andreas Zumach: „Ja, sie sollen sich positionieren und engagieren – so wie es das IKRK auch bereits für das Verbot von Streumunition gemacht hat.“

Analyse und
kritische Bewertung

Bezogen auf die Ausgangsthese, dass das Atomwaffenverbot ein wichtiges Anliegen für die humanitären Hilfsorganisationen sein sollte, ist das Ergebnis der Befragung mit wenigen Ausnahmen ernüchternd. Etliches erklärt sich aus den Antworten und ihren Begründungen:

  • In den meisten Rückmeldungen wird das Atomwaffenverbot als wichtiges Anliegen bezeichnet und seine Verabschiedung begrüßt,
  • dennoch habe ihre praktische humanitäre Hilfe in den zunehmenden Krisen und Katastrophen in Umfang wie Qualität erste Priorität und Existenzberechtigung.
  • Sie hätten keine oder nur beschränkte Kapazitäten und Ressourcen für humanitär-politische Anliegen,
  • deshalb würden die Priorität auf solche humanitär-politischen Anliegen gelegt, die direkt mit den Bedrohungen, Problemen und Hilfeleistungen für Menschen in humanitärer Not zusammenhingen und ihre Präsenz, Kompetenz und Profil als Organisation stärkten.

Welche tieferen Gründe können sich dahinter verbergen? Drei Motive sind möglich:

  • Ein Grund kann sein, dass die Organisationen so in ihrer Handlungswelt der akuten humanitären Krisen und Katastrophen absorbiert und gefangen sind, dass ihnen die humanitäre Bedrohung durch Atomwaffen fern liegt und nicht als konkrete Gefahr erscheint. Daraus ergibt sich kaum Handlungsdruck, und das Anliegen kann anderen Akteuren überlassen oder in die Zukunft verschoben werden.
  • Ein anderer Grund kann sein, dass Organisationen sich auf ihr »Geschäftsmodell« konzentrieren, möglichst viel öffentliche Finanzierung und private Spenden einzuwerben und effizient für humanitäre Hilfsaktivitäten einzusetzen. Dann erscheint es wenig lohnenswert, Ressourcen und Anstrengungen für andere humanitär-politische Anliegen einzusetzen, oder es wäre gar kontraproduktiv, wenn diese politisch konfliktiv sind und das Verhältnis zu staatlichen Gebern beeinträchtigen könnten.
  • Ein dritter Grund kann sein, dass humanitäre Organisationen sich als eine besondere Welt sehen, die sich mit ihrem humanitären Mandat von Menschlichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität von der politischen Interessenwelt abheben will. Das macht potentielle Gemeinsamkeiten und übergreifende Zusammenarbeit mit anderen »politischen Akteuren«, etwa der Friedensbewegung, schwierig und führt zur Selbstbeschränkung, nämlich sich nicht »politisch« zu engagieren.

Zusammen bewirken diese Gründe offenbar, dass sich die meisten humanitären Hilfsorganisationen bei einem politisch-humanitären Anliegen wie dem Atomwaffenverbot, das existenzieller kaum sein könnte, zurückhalten – und das in einer Zeit, in der Großmächte wie die USA und Russland wie in Zeiten des Kalten Krieges massiv atomar aufrüsten und das atomare Kräftespiel zwischen den USA und Nordkorea die realen Gefahren vor Augen führt, und in einer Welt, in der es die atomaren »Habenichtse« des Südens sind, die den Mut aufbringen, gemeinsam dagegen aufzustehen.

1. Keine Antwort

Caritas international, Ärzte der Welt, World Vision Deutschland

2. Engagement für UN-Verbotsvertrag

a) Kein Engagement

Ärzte ohne Grenzen, Care Deutschland-Luxemburg, Deutsche Welthungerhilfe, Diakonie Katastrophenhilfe, HELP, Kindernothilfe, Islamic Relief Deutschland, Johanniter-Auslandshilfe, Malteser International, VENRO

b) Begrenztes Engagement/Unterstützung der ICAN-Kampagne

medico international, Oxfam Deutschland

c) Aktives Mitglied bei ICAN

d) Unterstützung der IKRK-Verbotsinitiative

Deutsches Rotes Kreuz

3. Aktives Engagement für Umsetzung des UN-Verbots

a) Kein Engagement

Ärzte ohne Grenzen, Care Deutschland-Luxemburg, Deutsche Welthungerhilfe, Diakonie Katastrophenhilfe, HELP, Kindernothilfe, Johanniter-Auslandshilfe, Malteser International, VENRO,

b) Unverbindliche Antwort

Islamic Relief Deutschland

c) Begrenztes Engagement/Unterstützung der ICAN-Kampagne zur Umsetzung

medico international, Oxfam Deutschland

d) Aktives Mitglied bei ICAN

e) Unterstützung der IKRK-Anstrengungen zur Umsetzung

Deutsches Rotes Kreuz

Tabelle 1: Positionen der befragten deutschen Hilfsorganisationen zu Aktivitäten für das Verbot von Atomwaffen

Anmerkungen

1) Zum Vertrag und seiner Geschichte siehe folgende W&F-Artikel:
Ständige Vertretung der NATO: Atomwaffenverbot – bloß nicht!? Realpolitik im Wortlaut der NATO (nicht autorisierte Übersetzung). W&F 1-2017, S. 53-54.
Jürgen Scheffran: Atomwaffenverbot – Chance für die nukleare Abrüstung. W&F 3-2017, S. 47-50.
Jürgen Nieth: Nobelpreis gegen Doppelmoral (Presseschau). W&F 4-2018, S. 4.
Sascha Hach: Wohin nach dem Friedensnobelpreis? W&F 4-2018, S. 5.
Bernd Hahnfeld: Völkerrecht versus Atomwaffen. W&F 1-2018, S. 47-49.
Yannick Laßhof: Transit und Verbot – Stärkung der nuklearwaffenfreien Zonen. W&F 2-2018, S. 51.

2) ICAN ist ein internationales Bündnis von über 400 Ärzteorganisationen, säkularen und kirchlichen Friedensorganisationen, Initiativen für Abrüstung und Waffenverbote, Menschrechts- und Umweltorganisationen, die sich für das Atomwaffenverbot einsetzen. Keine namhafte humanitäre Hilfsorganisation ist Partner von ICAN.

3) Das IKRK setzt sich seit etlichen Jahren bei den Vereinten Nationen für ein allgemeines Atomwaffenverbot ein. Es wird dabei von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) und zahlreichen nationalen Gesellschaften unterstützt. Siehe z.B.: Council of Delegates of the International Red Cross and Red Crescent Movement (2017): Working towards the elimination of nuclear weapons – 2018-2021 action plan. Resolution, 11.11.2017.
Die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften der Atomwaffenstaaten haben die entsprechenden Resolutionen und Aktionspläne nicht mitgetragen.

4) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn mindestens 50 Staaten ihn unterzeichnet und ratifiziert haben. Bis zum 8.5.2018 haben 58 Staaten den Vertrag unterzeichnet und neun ratifiziert.

5) Presseerklärung des Nobelpreiskomitees vom 6.10.2017, hier in der Übersetzung von ZEIT ONLINE vom selben Tag.

6) Forsa-Umfrage »Meinungen zu Atomwaffen« vom 17. und 18.3.2016; ippnw.de.

7) Umfrage der YouGov Deutschland GmbH vom 29.5. und 31.5.2017. In der Umfrage Deutschland sprachen sich nur 12 % gegen eine Beteiligung an den Verhandlungen aus; icanw.de.

8) Siehe z.B. FAZ-Kommentar »Utopisch« vom 7.10.2017.

9) Siehe z.B. Aufruf in der FAZ vom 5.8.2017 »An die Bundesregierung: Treten Sie dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen bei!«. In der Sitzung des Bundestags vom 23.2.2017 forderten Die Linke, die Grünen und die AfD die Bundesregierung zur Unterzeichnung des Vertrags auf.

Dr. Rainer Lucht ist seit 2013 freier Berater in Policy- und Grundsatzfragen der humanitären Hilfe. Zuvor war er lange Jahre Referent für Grundsatzfragen bei der Diakonie Katastrophenhilfe und Länderreferent bei Caritas international.

Nobelpreis gegen Doppelmoral

Nobelpreis gegen Doppelmoral

von Jürgen Nieth

Friedensnobelpreisträger 2017 ist ICAN, die vor zehn Jahren gegründete Anti-Atomwaffen-Initiative »International Campaign to Abolish Nuclear Weapons«. In ihr arbeiten über 450 Friedensgruppen aus über 100 Ländern zusammen. Im Juli 2017 wurde der von ICAN initiierte Verbotsvertrag, der u.a. Herstellung, Besitz, Einsatz und Lagerung von Atomwaffen verbietet, in New York von 122 Ländern beschlossen. Nicht dabei waren die Atommächte und die NATO-Staaten, unter ihnen auch Deutschland. „Vorbild für Ican waren andere Abrüstungsverträge: Zum Beispiel das internationale Übereinkommen zum Verbot von Landminen oder die Verträge zum Verbot von Streumunition oder chemischen Waffen.“ (Spiegel Online, 6.10.17)

Atomare Gefahr gewachsen

In der Begründung zur Preisvergabe sagte die Komitee-Vorsitzende, Berit Reiss-Abderson, die Organisation werde für „ihre bahnbrechenden Bemühungen“ gewürdigt, ein Verbot nuklearer Waffen zu erreichen. ICAN mache auf die „katastrophalen humanitären Folgen jeden Gebrauchs von Atomwaffen“ aufmerksam, und „Wir leben in einer Welt, in der die Gefahr, dass Nuklearwaffen eingesetzt werden, größer ist, als es lange war.“ (BZ, 7.10.17) Das Nobelpreiskomitee weist weiter darauf hin: „Einige Staaten modernisieren ihre Arsenale, und es besteht die realistische Gefahr, dass weitere Länder auf nukleare Waffen setzen, wie beispielsweise Nordkorea.“ Es fordert die Atommächte auf, „ernsthafte Verhandlungen“ über die Vernichtung von rund 15.000 Atomwaffen in aller Welt zu starten (Handelsblatt online).

Laut FAZ (7.10.17) „pfiffen es die Spatzen von den Dächern, dass angesichts der Spannungen auf der koreanischen Halbinsel das Nobelkomitee in diesem Jahr jemanden auszeichnen könnte, der sich für atomare Abrüstung stark macht“. Und die BZ (7.10.17) sieht in der Preisvergabe „eine Ohrfeige für die Waffennarren von Washington bis Pjöngjang“.

Für Spiegel Online ist der Friedensnobelpreis 2017 „vielleicht auch der Versuch, einen Fehler zu korrigieren. Vor acht Jahren hat das Nobelkomitee die Auszeichnung an Barak Obama vergeben – und dies in erster Linie mit dessen Vision einer Welt ohne Atomwaffen begründet. Was der US-Präsident […] anschließend tat, war jedoch deutlich weniger idealistisch als seine berühmte Prager Rede von 2009. Jetzt also hat das Nobelkomitee den Friedenspreis an echte Idealisten verliehen.“

Pro und contra

Als Gegner der Nobelpreisvergabe zeigt sich Josef Joffe in der ZEIT (12.10.17): „»Wer zuerst schießt, stirbt als Zweiter« – diese grausame Wahrheit, die ebenfalls jeder kennt, hat der Welt den längsten Frieden aller Zeiten beschert. Unterstellen wir, die Verschrottung [der Atomwaffen] gelänge. Die Welt würde nicht sicherer werden. Das Tabu wäre weg, das Risiko konventioneller Kriege würde hochschießen.“ Kein Wort dazu , wie oft wir in den Jahren des Kalten Krieges an der Schwelle eines alles vernichtenden Atomkrieges gestanden haben und wie viele verheerende konventionelle Kriege es in den letzten 70 Jahren gab – von Korea über Vietnam, Balkan, Irak, Afghanistan bis Syrien, um nur die größten zu nennen?

Auch für Torsten Kraul (Welt, 7.10.17) gibt es „Für die Atomwaffe […] gute Argumente, Kim Jong-un ist eines davon, und zwar ein sehr wirksames – viel wirksamer als ein Nobelpreis an eine Organisation.“

Und für die NZZ (7.10.17) hat sich in den letzten Jahren offensichtlich nichts verändert: „So schön ein für alle verbindlicher Vertrag wäre – dem beschriebenen Szenario ist die gegenwärtige keineswegs perfekte Weltordnung vorzuziehen. Sie gibt einem atomar bewaffneten Amerika die Möglichkeit, als Garant für Sicherheit und Frieden zu wirken, ob in Ostmitteleuropa gegenüber Russland, in der Golfregion gegenüber Iran oder in Ostasien gegenüber Nordkorea.“ Die »keineswegs perfekte Weltordnung« ist für Spiegel Online immerhin Anlass, von der Gefahr zu sprechen, „dass ein ahnungs- und verantwortungsloser US-Präsident namens Donald Trump die Welt in einen Atomkrieg mit Nordkorea twittert“.

Ähnlich sieht das die SZ (7.10.17): „Die eigentliche Nachricht ist, dass der amerikanische Präsident just im gleichen Augenblick den einzigen Weg zur Eindämmung der nuklearen Gefahr zertrampelt und zerstört. Der Hüter eines der größten Nuklearpotenziale auf der Welt ignoriert in einem gefährlichen Moment der Geschichte alle Lehren aus der Vergangenheit und treibt Schindluder mit seiner Macht. Er zerreißt das Nuklearabkommen mit Iran und sendet die verheerende Botschaft in die Welt: Der Präsident im Weißen Haus selbst ist der irrationale Akteur, er ist der Hasardeur, vor dem es sich zu schützen gilt.“

Spagat der Bundesregierung

„Warum unterschreibt die Bundesregierung nicht das Verbot von Atomwaffen, auf das sich 122 andere Staaten im Sommer geeinigt haben?“, fragt die FAS (8.10.17) und zeigt Verständnis: „Das hat mit Gründen zu tun, die das Friedensnobelpreiskomitee traditionell gering schätzt, ohne die es aber keinen Frieden gäbe: Sicherheit, Verantwortung, Realismus.“ Kein Verständnis zeigt dafür Bernd Pickert. Er schreibt in der taz (7.10.17): „Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hatte Deutschland die Verhandlungen eines internationalen Abrüstungsvertrages boykottiert. Den 1997 verabschiedeten Ottawa-Vertrag zur Ächtung von Landminen – ebenfalls eine aus der globalen Zivilgesellschaft entstandene Initiative und klares Vorbild von Ican – hatte Deutschland noch im selben Jahr unterzeichnet und schnell ratifiziert.“

Auch Damir Fras zieht in der BZ (7.10.17) eine kritische Bilanz: Die Bundesregierung vollführte „einen besonders breiten Spagat […] Sie gratulierte den Preisträgern am Freitag und erklärte, Deutschland unterstütze das Ziel einer atomwaffenfreien Welt. Zugleich aber sagte eine Regierungssprecherin, die Notwendigkeit nuklearer Abschreckung bestehe fort, solange es Staaten gäbe, die Atomwaffen als militärisches Mittel ansähen. Eine konsequente Haltung zu einer existenziellen Bedrohung der Menschheit sieht anders aus. Der Ausdruck Doppelmoral passt an dieser Stelle ganz gut.“

Zitierte Presseorgane: BZ – Berliner Zeitung, FAS – Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung, Handelsblatt-online, NZZ – Neue Zürcher Zeitung, Spiegel Online, SZ – Süddeutsche Zeitung, taz – die tageszeitung, Welt, Die ZEIT

Wohin, nach dem Friedensnobelpreis ?

Wohin, nach dem Friedensnobelpreis ?

von Sascha Hach

Am 6. Oktober 2017 gab das Nobel-Komitee in Oslo bekannt, dass der Friedensnobelpreis in diesem Jahr der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) verliehen wird. ICAN soll die Auszeichnung erhalten „für die Arbeit, Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen jeglichen Einsatzes von Atomwaffen zu lenken und für ihre bahnbrechenden Bemühungen um ein vertragliches Verbot solcher Waffen“.

Doch was genau ist so bahnbrechend am Engagement von ICAN, und in welche Richtung weist uns die Anerkennung durch den Friedensnobelpreis an den vor uns liegenden Weggabelungen, die bekanntlich noch weit von einer atomwaffenfreien Welt entfernt sind?

Es liegt nahe, sich zuerst anzuschauen, auf welchen Wegen der bisher größte Erfolg der Kampagne zustande gekommen ist: Am 7. Juli dieses Jahres wurde von 122 Staaten bei den Vereinten Nationen ein Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beschlossen und in kürzester Zeit bereits von über 50 Staaten unterzeichnet, ein Meilenstein in der Geschichte der nuklearen Abrüstung. Nach den Verboten von Bio- und Chemiewaffen wird durch den Verbotsvertrag eine völkerrechtliche Lücke geschlossen und auch die zerstörerischste Massenvernichtungswaffe geächtet.

Das Besondere an seinem Zustandekommen ist zum einen, dass die Verhandlungen nicht aus nationalstaatlichen Sicherheitsinteressen initiiert, sondern maßgeblich von der Zivilgesellschaft und aus der Sorge über die katastrophalen humanitären Auswirkungen von Atomwaffen angestoßen wurden. Das zivilgesellschaftliche Bündnis zog seine Wirkungskraft aus einem alle Kontinente umspannenden Netzwerk mit besonders heterogener und breit gefächerter Mitgliederstruktur. Die Konzentration auf das Wesentliche und Pragmatismus haben also die Kompassnadel mitbestimmt.

Zum anderen ist der mit dem Atomwaffenverbot eingeleitete Wandel in der globalen Nuklearpolitik nicht auf die Transformationskraft westlicher Demokratien und den gesellschaftlichen Druck auf die dortigen Regierungen zurückzuführen. Vielmehr ist er das Ergebnis einer nie dagewesenen Rebellion der nuklearen Habenichtse gegen die Atommächte, ein Aufbegehren des Globalen Südens gegen den nuklearen Status quo. Die Mehrheit der Staatengemeinschaft hat sich dagegen mit dem stärksten ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gewehrt: dem Völkerrecht.

Somit kann der hinter dem Atomwaffenverbot stehende Zusammenschluss auch Ausgangspunkt sein für eine weitergehende Emanzipation von einer Weltordnungspolitik, die in großen Teilen noch immer auf der Drohung mit Atomwaffen basiert. Dass ein Vertrag mit solch weitreichendem geopolitischem Potential trotz massiver Einschüchterungsversuche durch die USA, Russland und wichtige NATO-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, zeugt von der Willenskraft und Courage seiner Unterstützer*innen. Es braucht also Vereinigung, Mut und die Bereitschaft zur Abnabelung auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt.

Werfen wir nun einen Blick auf Deutschland, denn sowohl als Wissenschaftler*innen wie als zivilgesellschaftliche Akteur*innen tragen wir zunächst Verantwortung, uns in die eigenen gesellschaftlichen Diskussionen einzumischen. Die Bundesrepublik hat erstmals in ihrer Geschichte die Teilnahme an multilateralen Abrüstungsverhandlungen verweigert und steht nun in einer zentralen sicherheitspolitischen Frage abseits der Weiterentwicklung des Völkerrechts. Dies stellt eine Abkehr von grundlegenden und historischen Orientierungen der deutschen Außenpolitik dar.

Begründet hat die Bundesregierung diese Entscheidung unter anderem damit, dass die Atommächte nicht an den Verhandlungen teilnähmen und der Verbotsvertrag allein nicht die Abrüstung eines einzelnen Atomsprengkopfes bewirke. Das ist richtig. Der Vertrag wird seine Wirkung mittelbar und langfristig entfalten – vor allem durch einen Paradigmenwechsel in der globalen Sicherheitspolitik. Er verschiebt den Diskurs weg von der abstrakten Logik der gegenseitigen Auslöschung und Abschreckung hin zu einer Auseinandersetzung mit den konkreten Folgen, die diese Doktrin nach sich ziehen kann: die inakzeptablen und katastrophalen Auswirkungen, die Atomwaffen für unseren Planeten und die Menschheit haben.

Deutschland läuft Gefahr, sich auf einen gefährlichen Holzweg zu begeben. Um auf die richtige Spur zu kommen, muss sich die deutsche Atomwaffenpolitik neu ausrichten. Sie sollte sich dabei auf das Wesentliche konzentrieren, die humanitären Auswirkungen, und anschlussfähig für neue Bündnisse sein. Sie braucht vor allem mehr Mut zu Abrüstung und könnte diesen mit der Forderung nach dem Abzug der US-Atomwaffen aus Büchel beweisen.

Sascha Hach hat Friedensforschung und internationale Politik in Tübingen studiert und ist Mitgründer und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand von ICAN in Deutschland.

Atomwaffenverbot

Atomwaffenverbot

Chance für die nukleare Abrüstung

von Jürgen Scheffran

Am 7. Juli 2017 vereinbarte in New York die Mehrheit aller Staaten einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, mit breiter Unterstüt­zung der Zivilgesellschaft. Nach Jahrzehnten der Aufrüstung und geringer Fortschritte bei der Abrüstung haben große Teile der internationalen Staatengemeinschaft deutlich gemacht, dass sie den Son­derstatus der Atommächte nicht länger hinnehmen wollen. Viele sehen in dem Vertrag einen Durchbruch, da er nach dem Verbot von Bio- und Chemiewaffen mit den Atomwaffen nun auch die letzten Massenvernichtungswaffen verbietet. Allerdings lässt der Vertrag den Abrüstungsprozess in die atomwaffenfreie Welt offen, und die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten sind bislang nicht beteiligt.

Dieses Abkommen ist der Erfolg einer langjährigen Bewegung, die sich seit Ende des Kalten Krieges für die Ächtung und Abschaffung der Atomwaffen eingesetzt hat. Anfang der 1990er Jahre erschienen die politischen Bedingungen für die nukleare Abrüstung günstig. Der Kalte Krieg war zu Ende, die gewaltigen Atomwaffenarsenale schienen obsolet, die Hoffnungen auf eine Rüstungskonversion waren groß. Der Ruf nach einer atomwaffenfreien Welt bestimmte zunehmend die internationalen Debatten.

In dieser Situation fielen Aktionen der Zivilgesellschaft auf fruchtbaren Boden. Zu den frühen Aktivitäten gehörte das World Court Project, die erfolgreiche Kampagne für ein Rechtsgutachten über die Legalität des Einsatzes von oder der Drohung mit Atomwaffen durch den Internationalen Gerichtshof (IGH). Entsprechend erklärte der IGH 1996, die Atomwaffendrohung sei generell mit dem Völkerrecht unvereinbar und nach gültigem Völkerrecht bestehe eine Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung.1

Neben verschiedenen Nichtregierungsorganisationen spielten auch Wissenschaftler*innen eine wichtige Rolle. Zu nennen ist hier besonders Joseph Rotblat, der 1944 aus dem Manhattan-Projekt zum Bau der Atombombe ausgestiegen war, 1955 das Russell-Einstein-Manifest unterschrieben und 1957 die Pugwash-Bewegung mitbegründet hatte. In einem 1993 mitherausgegebenen Buch2 legte er eine wissenschaftliche Grundlage für die atomwaffenfreie Welt und erhielt 1995 zusammen mit Pugwash den Friedensnobelpreis.

Rotblat arbeitete auch mit dem 1993 von der Darmstädter Forschungsgruppe IANUS initiierten International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) zusammen. Im gleichen Jahr wurde von mehreren Nichtregierungsorganisationen die International Coalition for Nuclear Nonproliferation and Disarmament ins Leben gerufen, die in ihrem Gründungsdokument Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen vorschlägt.3 INESAP koordinierte eine Studiengruppe für die nuklearwaffenfreie Welt mit mehr als 50 Wissenschaftler*innen aus 17 Ländern, die eine Nuklearwaffenkonvention (NWK) für das Verbot und die Abschaffung aller Atomwaffen vorschlug.4 Die Ergebnisse wurden im April 1995 während eines Symposiums bei der Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) vorgestellt.5

Hier wurde auch das globale Netzwerk Abolition 2000 gegründet, das Verhandlungen über eine NWK und Schritte in eine atomwaffenfreie Welt fordert. Eine Expertengruppe erarbeitete einen Modellentwurf für eine NWK, der im April 1997 bei der NVV-Konferenz in New York veröffentlicht und im selben Jahr von Costa Rica den Vereinten Nationen vorgelegt wurde. Auch andere Staaten schlossen sich dieser Initiative an. So wurde 1996 eine Resolution in die UN-Generalversammlung eingebracht, die die vom IGH festgestellte Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung mit der Forderung nach multilateralen Verhandlungen über eine NWK verband.

Weitere Fortschritte wurden blockiert in den schwierigen Zeiten der Bush-Administration in den USA, die geprägt waren durch Aufrüstung auf allen Ebenen, allen voran mit Raketenabwehr und Weltraumwaffen, die sich mit dem Irakkrieg und den Terroranschlägen des 11. September 2001 zu einer globalen Gewaltspirale verknüpften, während die Abrüstungsbestrebungen einen Tiefpunkt erreichten.

Dennoch gab es auch positive Signale für die nukleare Abrüstung. So blieb die öffentliche Einstellung gegenüber Atomwaffen weltweit negativ, Umfragen ergaben eine große Unterstützung für ein Atomwaffenverbot. In mehreren Ländern unterstützten »elder statesmen« die atomwaffenfreie Welt, was der frisch gewählte US-Präsident Barack Obama 2009 aufgriff. Es bildeten sich neue Bewegungen, wie die 2007 gegründete International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN), die mit breitenwirksamen Aktivitäten viele jüngere Menschen mobilisierte.6 In dieser Situation wurde auch der NWK-Modellentwurf überarbeitet und bei der NVV-Konferenz 2007 in Wien veröffentlicht.7

Diese Aktivitäten fanden erneut ihren Niederschlag auf Staatenebene. Auch weiterhin unterstützte eine große Mehrheit UN-Resolutionen für die Aufnahme multilateraler Verhandlungen für den baldigen Abschluss einer NWK. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon stellte im Oktober 2008 einen Fünf-Punkte-Plan für nukleare Abrüstung vor, mit dem Ziel von Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention oder einer Rahmenvereinbarung von separaten, aber miteinander abgestimmten Instrumenten.8

Eine neue Dynamik entstand seit 2010 durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Staaten und der Zivilgesellschaft über die humanitären Dimensionen von Atomwaffen und den Vorschlag, nicht eine umfassende NWK, sondern ein einfacheres Atomwaffenverbot auszuhandeln, zur Not auch gegen die Atomwaffenstaaten. 2012 richtete die UN-Generalversammlung eine offene Arbeitsgruppe für multilaterale nukleare Abrüstungsverhandlungen ein, die 2015 erneuert wurde. Am 23. Dezember 2016 beschloss die UN-Generalversammlung, im Jahr 2017 eine Konferenz abzuhalten mit dem Ziel, einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu verhandeln.

Dann ging alles sehr schnell. Nach der ersten Verhandlungsrunde im März 2017 wurde am 22. Mai ein Vertragsentwurf vorgelegt. In der zweiten Verhandlungsrunde im Juni und Juli 2017 wurde der Vertrag in Rekordzeit fertig gestellt und am 7. Juli 2017 in New York mit großer Mehrheit angenommen.9 122 Staaten stimmten dem Vertrag zu, überwiegend Länder des Globalen Südens, darunter sechs G20-Mitgliedsländer (Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, Saudi-­Arabien und Südafrika), aber auch die westlich geprägten Staaten Irland, Liechtenstein, Malta, Moldawien, Neuseeland, Österreich, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Die Niederlande stimmten dagegen, Singapur enthielt sich, nicht beteiligt waren alle Atomwaffenstaaten, die NATO-Verbündeten (mit Ausnahme der Niederlande) und Staaten unter dem Schutzschirm der USA (z.B. Japan, Südkorea, Australien). Die hier zum Ausdruck kommende Koalition von Staaten ist bemerkenswert, ebenso die starke Beteiligung der Zivilgesellschaft.

Worum geht es in dem Abkommen?

Der Verbotsvertrag wurde vielfach als Durchbruch für die Ächtung und Stigmatisierung von Atomwaffen gefeiert. Das Regelwerk sollte einfach und flexibel sein, auf zukünftige Herausforderungen reagieren und den Geltungsbereich schrittweise erweitern. Es soll den Druck auf die Atomwaffenstaaten erhöhen, ihre Abschreckungspolitik aufzugeben und abzurüsten.

Das Abkommen verbietet neben Herstellung, Einsatz, Besitz und Transfer die Einsatzandrohung sowie die Stationierung von Atomwaffen eines anderen Staates im eigenen Hoheitsgebiet. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen geschaffen, um künftig auch Atomwaffenstaaten einzubinden, mit Regelungen über deren Beitritt und ihre Abrüstungsverpflichtungen auf Null.

Neben den Verbotsvorschriften werden in dem Abkommen auch die Rahmenbedingungen für ein Kontroll- und Verifikationsregime festgelegt. Diese basieren auf Sicherungsvorkehrungen (Safeguards) der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) gegen die militärische Nutzung der Kernenergie in Nicht-Atomwaffenstaaten, die auf Atomwaffenstaaten ausgeweitet werden können. Bemerkenswert ist, dass in dem Abkommen auch der bessere Schutz der Opfer von Atomwaffeneinsätzen und -tests angesprochen wird, mit konkreten Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation. Weitere Bestimmungen betreffen die Präambel, Meldepflichten, Kosten, internationale Konferenzen und mögliche Behörden, Streitschlichtung und Inkrafttreten (siehe die Zusammenstellung auf S. 48).

Die Unterzeichnung des Vertrages ist bei der UN-Vollversammlung ab dem 20. September 2017 vorgesehen. Der Vertrag tritt 90 Tage, nachdem er durch 50 Staaten ratifiziert wurde, in Kraft. Auch wenn nur ein Teil der Staaten dem Vertrag bislang zugestimmt hat, ist er offen für weitere Staaten. Was fehlt sind Einschränkungen der Finanzierung von Atomwaffen und konkrete Abrüstungs- und Verifizierungsmaßnahmen, einschließlich des Schutzes von Whistleblower, die Vertragsverstöße melden.

Nukleares Wettrüsten und multiple Krisen

Wie schon vor zwei Jahrzehnten wird das Atomwaffenverbot auch jetzt durch etwa zwei Drittel aller Staaten unterstützt, allerdings ist keiner der Staaten am Verbotsvertrag beteiligt, die weiter auf nukleare Abschreckung setzen. Es gibt immer noch rund 15.000 Atomwaffen, und es ist möglich, dass auf absehbare Zeit durch das Atomwaffenverbot keine einzige Atomwaffe abgerüstet wird. Im Gegenteil ist nicht auszuschließen, dass sie in Krisen, Kriegen, Terroranschlägen oder aus Versehen zum Einsatz kommen. Auch nachdem der Verbotsvertrag in Kraft tritt, kann die Explosion einer Atomwaffe eine Großstadt auslöschen und hunderttausende Menschen töten, eine Region durch radioaktiven Fallout verseuchen und durch einen elektromagnetischen Puls elektronische Geräte großflächig ausschalten. Wenn nur ein Bruchteil aller Atomwaffen zum Einsatz kommt, könnte ein globaler nuklearer Winter das Klima, die Nahrungsmittelproduktion und die Existenzgrundlage der Menschheit zerstören. Und auch ohne Atomkrieg bestehen große Risiken für Gesundheit und Umwelt durch die Atomwaffenentwicklung, die enge Verflechtung von ziviler und militärischer Atomenergie und die Verbreitung von Uran und Plutonium.10

Dabei waren die fünf etablierten Atomwaffenstaaten auch schon vor dem Verbotsvertrag aufgrund des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) und dem IGH-Rechtsgutachten verpflichtet, das nukleare Wettrüsten zu beenden und ihre Atomwaffen abzurüsten. Stattdessen forcieren sie es noch durch eine Aufrüstung ihrer Atomwaffen, verknüpft mit der Rüstungsdynamik zwischen Raketen, Raketenabwehr, Weltraumrüstung, Cyberwar, konventioneller Rüstung und Kleinwaffen. In einer hochexplosiven Weltlage gießen sie Öl ins Feuer und heizen Krisen und Konflikte an, besonders in Nahost, Südasien und Ostasien sowie im neuen Ost-West-Konflikt zwischen Russland und dem Westen.

Eine erhebliche Verantwortung für diese Entwicklung tragen die NATO-Staaten, die sich hinter der hochgerüsteten Nuklearmacht USA versammeln. Die NATO bleibt eine Institution aus der Hochzeit des Kalten Krieges, die maßgeblich zur heutigen vertrackten Weltlage beigetragen und die großen Chancen nach Ende des Kalten Krieges blockiert hat. Während US-Präsident Donald Trump danach strebt, das US-Atomwaffenarsenal zu vergrößern, und Abrüstung in Frage stellt, halten die NATO-Verbündeten an der nuklearen Abschreckung fest und folgen seiner Aufforderung, ihre eigenen Rüstungsprogramme auszubauen.

Auch die deutsche Bundesregierung setzt in enger Bündnistreue weiter auf nukleare Abschreckung und besteht auf der »nuklearen Teilhabe« durch die US-Atombomben auf der Bundeswehr-Basis Büchel in der Eifel. In bestimmten Kreisen wird gar ein eigener nuklearer Zugriff Deutschlands in die Debatte geworfen, was dem deutschen Status als Nicht-Atomwaffenstaat im NVV widerspricht. Dass die Bundesregierung zusammen mit den Atomwaffenstaaten die Verhandlungen über das Atomwaffenverbot boykottierte, ist enttäuschend, auch dass die Massenmedien das Ereignis weitgehend ignorierten. Damit haben die meisten europäischen Regierungen eine Chance verspielt, Europa als Friedensmacht zu profilieren.

So verstärkt die EU noch ihre Abwärtsspirale, zwischen Trump und Putin, zwischen Brexit und Flüchtlingskrise, zwischen Wirtschafts- und Klimakrise. Während die USA als unumschränkte Supermacht, die NATO als dominierendes Militärbündnis und der Westen als wirtschaftliches und politisches Erfolgsmodell unter Druck geraten, demonstriert der lange vernachlässigte Globale Süden mit seinem Aufstand gegen die Atommächte, dass er mitreden will, gerade bei der Atomwaffenfrage. Es zeigt sich, dass die Vereinten Nationen in wichtigen Fragen handlungsfähig sind, Völkerrecht schaffen und neue Koalitionen sich gegen den dominierenden Machtblock durchsetzen können.

Hier deuten sich globale Machtverschiebungen und Lösungen an, die auf die Herausforderungen multipler Krisen durch multilaterale Zusammenarbeit reagieren. Das Pariser Klimaabkommen wie auch das Atomwaffenverbot sind wichtige Bausteine einer Welt ohne Atomwaffen und CO2-Emissionen, die durch Kooperation, Institutionen, die Stärke des Rechts und die Einbindung der Zivilgesellschaft geprägt ist.11

Bezeichnenderweise erfolgten die Verhandlungen über das Atomwaffenverbot unter der Präsidentschaft von Costa Rica, einem Entwicklungsland mit vergleichsweise hohem Wohlstand, sozialpolitischen Maßnahmen und einer stabilen Demokratie, das keine Armee hat, fast seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Quellen deckt, den Ökotourismus fördert und rund ein Viertel der Landesfläche unter Naturschutz gestellt hat.12

Nukleare Abrüstung nach dem Verbotsvertrag

Wie weiter nach dem Verbotvertrag? Es ist klar, dass sich die atomwaffenfreie Welt ohne eine Mitwirkung der Nuklearwaffenstaaten nicht erreichen lässt. Der neue Vertrag schafft zwar in den Unterzeichnerländern bindendes Völkerrecht und verknüpft die atomwaffenfreien Zonen der Erde innerhalb eines Abkommens. Dies hat eine wichtige symbolische Bedeutung und gibt der Bewegung gegen Atomwaffen die Chance, bei jeder Gelegenheit auf die umfassende Implementierung zu drängen. Solange die Atomwaffenstaaten dieses Abkommen nicht anerkennen, sind sie daran jedoch nicht gebunden. Eine dominante Rolle spielen hier die USA und Russland, wobei andere Staaten wie Indien oder China sich zwar im Club der Atommächte wohl fühlen, aber Abrüstungsverhandlungen nicht ausschließen, wenn die anderen mitmachen.

Um eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen, könnte das Atomwaffenverbot in weitere Rahmenverhandlungen für nukleare Abrüstung eingebettet werden, in denen das umfassende Ziel einer NWK mit weiteren konkreten Schritten verbunden wird.13 Ein solches Konzept wurde bereits vor 20 Jahren angedacht und könnte nun weiter umgesetzt werden, damit das Verbot von Atomwaffen durch ihre vollständige Beseitigung ergänzt werden kann. Tatsächlich konnte mit der Aushandlung des Atomwaffenverbots ein wesentliches Element einer NWK realisiert werden, und einige Elemente des Verbotsvertrages finden sich bereits in der von Costa Rica unterstützten Modell-NWK von 1997. Diese bietet viele Anregungen für weitere Schritte zur atomwaffenfreien Welt, die in einer umfassenden NWK zusammengeführt werden könnten, unter Mitwirkung der bislang nicht beteiligten Staaten.

Anmerkungen

1) Advisory Opinion of the International Court of Justice, 8 July 1996, General List No. 95: Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons.

2) Rotblat, J.; Steinberger, J.; Udgaonkar, B. (eds.) (1993): A Nuclear-weapon-free World – Desirable? Feasible? Boulder/Colorado: Westview Press.

3) Zum Gründungsdokument von IALANA, INES/INESAP, IPB, IPPNW siehe Liebert, W. und Scheffran, J. (eds.) (1995): Against Proliferation – Towards General Disarmament. Münster: agenda, S. 225-231.

4) INESAP (ed.) (1995): Beyond the NPT – A Nuclear-Weapon-Free World. INESAP Study Group Report, New York/Darmstadt: INESAP.

5) Siehe die Übersicht in: Scheffran, J. (2001): Wege zum Ziel – Studien zur nuklearwaffenfreien Welt. In: Bender, W. und Liebert, W. (Hrsg.) (2001): Wege zu einer nuklearwaffenfreien Welt. Münster: agenda, S. 33-56.
Kalinowski, M. (Hrsg.) (2000): Global Elim­ination of Nuclear Weapons. Baden-Baden: Nomos.

6) icanw.org.

7) Die Modell-NWK ist abgedruckt in:
IPPNW, IALANA, INESAP (1999): Security and Survival – The Case for a Nuclear Weapons Convention. Cambridge, Massachussetts: IPPNW.
IPPNW, IALANA, INESAP (2007): Securing Our Survival – The Case for a Nuclear Weapons Convention. Cambridge, Massachussetts: IPPNW.
Auf deutsch (2000): Sicherheit und Überleben. Berlin: IPPNW Deutschland.

8) United Nations Office for Disarmament Affairs [o.J.]: The Secretary-General’s five point proposal on nuclear disarmament – »The United Nations and security in a nuclear-weapon-free world«.

9) Mehr Details siehe United Nations Office for Disarmament Affairs [o.J.]: Treaty adopted on 7 July 2017 – United Nations Conference to Negotiate a Legally Binding Instrument to Prohibit Nuclear Weapons, Leading Towards their Total Elimination.

10) Scheffran, J.; Burroughs, J.; Leidreiter, A.; vanRiet, R.;Ware, A. (2015): The Climate-Nuclear Nexus. Hamburg: World Future Council..

11) Scheffran, J. (2017) Zwei Welten – G20-Gipfel, Atomwaffenverbot und globale Machtverschiebungen. VDW-Blog »Wissenschaft in der Verantwortung«. 14.7.2017.

12) Siehe dazu den Artikel »Wenn Abrüstung genau das Richtige ist. Die Friedensverfassung von Costa Rica« von L.R.Z. Bolaños auf S. 19 in dieser Ausgabe von W&F.

13) Scheffran J (2010): The Nuclear Weapons Convention as a Process – Umbrella Negotiations as a Framework for a Nuclear-Weapon-Free World. Paper presented at: Middle Powers Initiative, Atlanta, Jan. 20-22, 2010.
Siehe auch: Loretz, J.; Scheffran, J.; Ware, A.; Wright, T. (2010): A Nuclear Weapons Convention – Framework for a Nuclear Weapon Free World. In: Acheson, R. (ed.): Beyond arms control. New York: WILPF, S. 181-187.

Dr. Jürgen Scheffran ist Professor für Geographie und Leiter der Forschungsgruppe Klimawandel und Sicherheit (CLISEC) an der Universität Hamburg. Er war Mitbegründer von INESAP und Co-Autor der Modell-Nuklearwaffenkonvention.

»Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« vom 7. Juli 2017

Präambel

  • Verantwortung aller Staaten, eine globale humanitäre Katastrophe durch Kernwaffen zu verhindern.
  • Sicherheit, Umweltsanierung, Ernährungssicherheit und Gesundheit für heutige und künftige Generationen.
  • Hilfe für Opfer von Kernwaffen; Auswirkungen auf indigene Völker.
  • Bestehende Abkommen: humanitäres Völkerrecht, Nichtverbreitungsvertrag, Umfassender Teststoppvertrag, kernwaffenfreie Zonen, Verifikation von Nuklearversuchen, Kernenergie für friedliche Zwecke.
  • Zukünftige Perspektiven: allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle; unumkehrbare, verifizierbare und transparente Beseitigung von Kernwaffen; dauerhafter Frieden und nachhaltige Sicherheit; Beteiligung von Frauen und nichtstaatlichen Organisationen; Friedens- und Abrüstungserziehung; Aufklärung über Folgen eines Kernwaffeneinsatzes.

Zentrale Regelungen

  • Umfassendes Verbot, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern, einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen.
  • Verpflichtung, keine Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber weiterzugeben, diese anzunehmen, jemanden dabei zu unterstützen oder ihre Stationierung, Aufstellung oder Dislozierung im eigenen Hoheitsgebiet zu gestatten.
  • Vertragsstaaten im Besitz von Atomwaffen müssen deren Einsatzbereitschaft beenden und sie überprüfbar, zeitlich gebunden, transparent und unumkehrbar vernichten.
  • Keine Unterstützung verbotener Handlungen und keine Beteiligung an Vorbereitungen für Einsatz, Entwicklung oder Herstellung von Atomwaffen.

Implementierung

  • Meldungen über Besitz, Verfügungsgewalt und Kontrolle von Kernwaffen; Beseitigung und Konversion von Kernwaffeneinrichtungen.
  • Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation; umfassendes Sicherungsabkommen.
  • Irreversible Beseitigung und Konversion kernwaffenrelevanter Einrichtungen; Vernichtung von Kernwaffenpotentialen in Vertragsstaaten, mit Zeitplan und Verifizierung.
  • Keine nicht-friedliche Abzweigung gemeldeten Kernmaterials; keine nicht gemeldeten Kernmaterialien oder nuklearen Tätigkeiten.
  • Innerstaatliche Umsetzung, mit Verhängung von Strafen.
  • Recht auf technische, materielle und finanzielle Hilfe anderer Vertragsstaaten.
  • Hilfe für Opfer von Kernwaffeneinsätzen oder -versuchen und Umweltsanierung kontaminierter Gebiete.
  • Kosten für Verifikation, Vernichtung und Umstellung von Kernwaffen-Einrichtungen liegen bei den betreffenden Vertragsstaaten.
  • Änderungen des Vertrags; Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlungen oder andere friedliche Mittel.

Weitere Schritte

  • Der Vertrag wurde mit 122 Ja-Stimmen verabschiedet, liegt ab 20. September 2017 zur Unterzeichnung aus und tritt in Kraft nach Ratifizierung durch fünfzig Staaten.
  • Der Ratifizierungsprozess bietet die Möglichkeit zu Debatten in Parlamenten und die Einbindung in nationale Gesetze mit weiteren Maßnahmen (z.B. Verbot der Finanzierung von Atomwaffen oder Schutz von Whistleblowing).
  • Erstes Treffen der Vertragsstaaten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages und Folgetreffen alle zwei Jahre.
  • Ermutigung von Nicht-Vertragsstaaten, die Implementierung des Vertrages zu unterstützen und diesem beizutreten.
  • Berichte und Entscheidungen auf Vertragsstaaten- und Überprüfungskonferenzen über Umsetzung und Erweiterung der Verpflichtungen (Zusatzprotokolle).
  • Einrichtung einer internationalen Behörde zur Beseitigung, Konversion und Verifikation von Kernwaffen.

Diese Zusammenstellung basiert auf der deutschen Version des Vertragstextes, siehe un.org/Depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf. Siehe auch icanw.de/neuigkeiten/faq-zur-­verabschiedung-der-vertrages.

Wenn Abrüstung genau das Richtige ist


Wenn Abrüstung genau das Richtige ist

Die Friedensverfassung von Costa Rica

von Luis Roberto Zamora Bolaños

Costa Rica gilt als Paradebeispiel für einen friedlichen und friedensliebenden Staat. Klein, ohne Reichtümer, um die es sich zu streiten lohnt, und sogar ohne Militär ist das Land keine Bedrohung für seine Nachbarn und engagiert sich außenpolitisch konstruktiv in der Konfliktlösung und in Abrüstungsgremien. Der Autor schildert seine subjektive Sicht des costa-ricanischen Weges zu einer Friedensverfassung und welche Rolle Völkerrecht (und er selbst) dabei spielte, diese zu erhalten.

In der Mitte des amerikanischen Doppelkontinents gelegen, ungefähr so groß wie Niedersachsen, keine relevanten Rohstoffvorkommen, dünne einheimische Bevölkerung, betörender, dichter Dschungel – das fanden die Spanier vor, als sie an der Küste des heutigen Costa Rica landeten.

Dieses knappe, aber durchaus zutreffende Bild sollte die Zukunft des Landes prägen. Weit entfernt von der Kapitale seiner spanischen Verwaltungseinheit war Costa Rica die entfernteste und verlassenste Provinz des Generalkapitanats Guatemala. Ohne Gold- und Silbervorkommen oder Sklavennachschub, der sich zu Profit machen ließe, gaben die Spanier und die Kreolen keinen Nickel für die kleine Provinz.

So konnte Costa Rica fernab der Machtkonflikte und Finanzfehden, die bald ganz Mittelamerika überzogen, wachsen und gedeihen. Hier gab es keine politische Macht zu gewinnen, die den Kampf lohnte, und in der Wirtschaft dominierten landwirtschaftliche Familienbetriebe. Infolgedessen hatte Costa Rica etwas, was es in der Region sonst nicht gab: eine recht ausgewogene Wohlstandsverteilung. Damit ging auch eine Machtbalance einher, die letztlich zur Grundlage für die costa-ricanische Demokratie wurde. Wenn es eine Machtbalance gibt, kann niemand dominieren. Wenn niemand dominieren kann, muss man verhandeln. Wenn man ohne Machtdruck verhandelt, führt dies zu demokratischen Prozessen.

Fernab der Machtkämpfe, die in der übrigen Region stattfanden, prosperierten im 18. Jahrhundert die costa-ricanischen Familien mit Tabakanbau. Der Tabak wurde überwiegend nach London und Paris exportiert, nicht nach Spanien, wie in den Nachbarländern üblich. Die allmählich wohlhabend gewordenen Familien begannen in einem kritischen Moment der Weltgeschichte, ihre jungen Männer zum Studium nach Paris und London zu schicken: am Ende des 18. Jahrhunderts, als sich zwei der wichtigsten Ereignisse der modernen Politikgeschichte ereigneten, die französische Revolution und die Unabhängigkeit der 13 britischen Kolonien in Amerika.

Als Costa Rica 1821 seine Unabhän­gigkeit erlangte [weil Guatemala die Unabhängigkeit der mittelamerikani­schen Staaten ausrief (W&F Red.)], richtete sich der junge Staat an den Idealen der Revolution aus, an ihrem neuen Geist der Menschlichkeit und der Menschenrechte. Soweit handelt die Geschichte überwiegend von Ereignissen, die außerhalb des Landes und ohne Zutun Costa Ricas passierten.

Absage an den Militarismus

Mit der Unabhängigkeit von der spanischen Krone konnte Costa Rica an die Ausarbeitung einer selbstbestimmten Verfassung gehen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und den weiteren Weg des Landes entscheidend prägen sollten. Anders als die übrigen lateinamerikanischen Länder wählte Costa Rica keinen Vertreter des Militärs zum Staatsoberhaupt, sondern einen Grundschullehrer. Und gleich in der ersten Verfassung, die 1823 in Kraft trat, wurden die Schulpflicht und ein staatliches Schulwesen eingeführt

Costa Rica unterhielt eine kleine, aber gut ausgerüstete Armee, die sich als schlagkräftig erwies, als die US-amerikanischen Filibuster (Freibeuter) versuchten, Mittelamerika zu erobern, nachdem William Walker die Macht in Nicaragua an sich gerissen hatte. Damals, 1856, war der US-Imperialismus noch nicht so ausgeprägt wie heute, und das Interesse der Freibeuter richtete sich vor allem auf Panama, das damals nicht zu Mittelamerika, sondern zu Kolumbien gehörte. Costa Rica hingegen war unbedeutend und hielt aus historischen und sozialen Gründen Distanz zu Mittelamerika, wovon der mehrmalige Austritt des Landes aus der Mittelamerikanischen Föderation zeugt.

1871 gab es einen Durchbruch, als die politische Betätigung von Militärangehörigen per Verfassung verboten wurde, um eine ausschließlich zivile Regierung zu garantieren. Von wenigen Episoden abgesehen verlief das Leben dieser kleinen Nation dann mehrere Jahrzehnte ziemlich ruhig, fernab von Bürgerkriegen und im Wesentlichen auch fernab der großen internationalen Politik.

Abschaffung des Militärs

1948 kam es nach einem Wahlbetrug zu Costa Ricas drittem und letztem Bürgerkrieg. Als die oppositionellen Kräfte gewannen, beriefen sie sofort eine verfassungsgebende Versammlung ein. Die wichtigste Neuerung bei der Neugründung der Republik war die Abschaffung des stehenden Heeres. Gleichzeitig wurde das Militärbudget auf den Gesundheits- und den Bildungssektor übertragen. Damit sollte verhindert werden, dass ein bewaffneter Arm der Regierung ein Militärregime oder einen Militärputsch unterstützen könnte. Dies war in der frühen Phase des Kalten Krieges in mehreren mittelamerikanischen Ländern der Fall. Mit der neuen Verfassung wurde außerdem neben der Judikative, der Legislative und der Exekutive eine vierte unabhängige Staatsgewalt eingeführt: der Wahlgerichtshof. Er sichert den ordnungsgemäßen und gerechten Verlauf von Wahlen. Nach Annahme der Verfassung 1949 wurden Neuwahlen durchgeführt.

Costa Rica konnte sich von den Tumulten des Kalten Krieges fernhalten, der in Lateinamerika in Form von Bürgerkriegen heftig und heiß verlief, bis die USA 1983 forderten, dass die »Contras« ihr Hauptquartier für den Kampf gegen die Revolutionäre im benachbarten Nicaragua in Costa Rica aufschlagen könnten. Der Druck der CIA auf Präsident Luis Alberto Monge war sehr stark. Er entschied daraufhin, die Neutralität des Landes zu erklären und damit dem Druck auszuweichen. Eine Stationierung fremder Truppen im Land wäre damit nun völkerrechtswidrig. Mit dieser Entscheidung ebnete Costa Rica seinen Weg als Staat, der sich nicht an bewaffneten Konflikten beteiligen würde – mit einer Ausnahme: der Vermittlung in Konflikten, um zu einer friedlichen Lösung beizutragen.

Bedrohungen der Friedensverfassung

Diese politische Linie wurde fortgesetzt, bis Präsident Abel Pacheco am 19. März 2003 entschied, dass Costa Rica die »Koalition der Willigen« unterstützen würde – einen Tag, bevor die Invasion in den Irak begann. Es war eine schockierende Entscheidung: Ein Land ohne eigene Armee unterstützt eine Kriegskoalition. Das klingt absurd, machte aber für die USA und Großbritannien durchaus Sinn. Sie warben intensiv für einen Krieg gegen Irak, vorgeblich um Frieden, Demokratie und Menschenrechte durchzusetzen. In dieser Situation die Unterstützung Costa Rica vermelden zu können, war für die Koalition ein echter Imagegewinn.

Ich war damals noch Student und beschloss, bei der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Klage einzureichen. Ich begründete die Klage damit, die Unterstützung des Krieges gegen Irak wäre nichtig, verfassungswidrig, völkerrechtswidrig und würde der UN-Charta, der costa-ricanischen Neutralitätserklärung und dem Recht auf Frieden widersprechen. Und in der Tat erklärte die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs im September 2004 die Unterstützung der Kriegskoalition aus genau diesen Gründen für verfassungswidrig (Urteil 9992-04).

Seither gab es mehrere Versuche, die Friedensverfassung zu untergraben. 2006 beschloss Friedensnobelpreisträger und Präsident Óscar Arias Sánchez, den Abbau von Thorium und Uran, den Bau von Atomreaktoren »für alle Zwecke« [d.h. zur Dual-use-Nutzung (W&F Red.)] und die Herstellung von Reaktorbrennstoff zu genehmigen. Wieder zog ich vor die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs, die die Genehmigung widerrief (Urteil 14193-08). Das Gericht begründete sein Urteil damit, das Recht auf Frieden sei ein Verfassungsrecht, und es verbot jegliche Aktivitäten, die auf Krieg gerichtet sind, sowie jegliche Atom- und Rüstungsproduktion.

2008 unternahm Präsident Óscar Arias Sánchez einen Versuch, die costa-ricanischen Polizeikräfte zu militarisieren, wurde dabei aber aufgrund meiner Klage, diesmal beim Verwaltungsgericht, gestoppt. Die Regierung ging in Revision bis zum Obersten Gerichtshof, der 2012 aber entschied, dass Straftaten mit zivilen, nicht mit militärischen Mitteln zu begegnen sei.

Die Friedensverfassung Costa Ricas wurde also bis heute nicht zuletzt mit Hilfe der Gerichte bewahrt.

Bewährung in der Außenpolitik

Die pazifistische und neutrale Ausrichtung Costa Ricas hat sich in der Außenpolitik bewährt und für das Land gelohnt. Costa Rica gilt im Ausland als freundliches, harmloses Land. Unser südlicher Nachbar Panama bewegt sich ebenfalls Richtung Demilitarisierung, seitdem das Land die Souveränität und Kontrolle über den Panamakanal wiedererlangt hat. Nur der nördliche Nachbar Nicaragua bleibt weiterhin militarisiert. Dennoch konnte Costa Rica 2014 auch ohne Militär eine Invasion kontern, als Nicaragua am nordöstlichen Zipfel Costa Ricas ein Stück Land besetzte, um unter Nutzung des San-Juan-Flusses einen Kanal vom Atlantik zum Pazifik zu bauen. Costa Rica rief sofort den Internationalen Strafgerichtshof an, der Nicaragua verwarnte. Selbst dieser Konflikt konnte also mit zivilen, juristischen Mitteln ohne Rückgriff auf Gewalt gelöst werden.

Auch wenn die Wiederaufstellung einer Armee immer wieder ins Gespräch gebracht wird, für den Großteil der Bevölkerung sind Frieden und das Fehlen einer Armee hohe Werte. Frieden und die Friedensverfassung sind echte Glanzlichter in unserer Geschichte und in unserem Dasein: Sie wurden Teil unserer nationalen Identität. Das Völkerrecht hat großen Anteil daran, dass dies möglich ist. Aus Friedensartikeln in Verfassungen ergeben sich völkerrechtliche Verpflichtungen. Frieden und Neutralität sind keine Erklärungen an sich selbst, sondern an die anderen Ländern, an den Rest der Welt.

Es ist wichtig zu erkennen, dass Frieden und Entwicklung Hand in Hand gehen. Nur so lässt sich erklären, dass Costa Rica, ein armes Land, im Human Development Index (Index der menschlichen Entwicklung) auch im Vergleich mit Ländern der Eurozone recht gut dasteht. Costa Rica und seine Bürger*innen konnten beobachten, welche Folgen Kriege und selbst kleine Armeen in den Nachbarländern angerichtet haben: Tod, Armut, Militärputsche, fehlende Mittel zur Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse und der Menschenrechte.

Es ist also weder auf Zufall noch auf Glück zurückzuführen, sondern das Geheimnis des relativen Wohlstand Costa Ricas sind Abrüstung und die Förderung des Friedens.

Luis Roberto Zamora Bolaños studierte Jura und Technische Computertechnik. Er arbeitet als Strafrechtsanwalt und ist Vorstandsmitglied der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA). (Über seine Klagen zur Verteidigung der costa-ricanischen Friedensverfassung berichtete die Zeitschrift »Foreign Policy« am 8.5.2014.)
Aus dem Englischen übersetzt von ­Regina Hagen.

Wissenschaft muss sich öffentlich äußern


Wissenschaft muss sich öffentlich äußern

von Hartmut Graßl

Am 11. April 1957 machten 18 Atomphysiker die »Göttinger Erklärung« öffentlich, und einen Tag später wurde das Memo­ran­dum in den überregionalen Zeitungen »Süddeutsche«, »Frankfurter Allgemeine»« und »Welt« ungekürzt abgedruckt. Die deutsche Bundesregierung zitierte daraufhin Vertreter der »Göttinger 18« nach Bonn und verbat sich die Einmischung der Wissenschaft in die Politik. Anlass für die Erklärung waren extrem verharmlosende Äußerungen des Bundeskanzlers Adenauer zur gewünschten Ausrüstung der Bundeswehr mit taktischen Atomwaffen, die er als eine „weiterentwickelte Artillerie“ bezeichnet hatte. Da die Erklärung in Akademikerkreisen und in der Öffentlichkeit große und überwiegend positive Resonanz bekam, hatten die »Göttinger 18« wesentlichen Anteil an der Entscheidung der Bundesregierung, auf jegliche Atomwaffen freiwillig zu verzichten. Die Göttinger Erklärung führte im Jahre 1959 auch zur Gründung der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW e.V.).

Was haben die Wissenschaftler in ihrem Text nach einer Belehrung über die extrem zerstörerische Wirkung von Atomwaffen zentral gefordert? „Wir fühlen keine Kompetenz, konkrete Vorschläge für die Politik der Großmächte zu machen. Für ein kleines Land wie die Bundesrepublik glauben wir, daß es sich heute noch am besten schützt und den Weltfrieden am ehesten fördert, wenn es ausdrücklich und freiwillig auf den Besitz von Atomwaffen jeder Art verzichtet. Jedenfalls wäre keiner der Unterzeichneten bereit, sich an der Herstellung, der Erprobung oder dem Einsatz von Atomwaffen in irgendeiner Weise zu beteiligen.“ Mit dem letzten Satz verknüpften sie ihre Forderung mit dem eigenen Handeln, und da sie besonders renommierte Atomphysiker waren, wäre die Entwicklung von Atomwaffen in Deutschland nicht nur sehr schwierig, sondern auch nur mit Verzögerung möglich gewesen. Im Rückblick hat es der Bundesrepublik Deutschland seit jetzt 60 Jahren sehr wohl genützt, freiwillig auf die zerstörerischsten aller bisherigen Waffen verzichtet zu haben.

Wie sehr sich die Ansichten auch der Wissenschaftler*innen in den Jahrzehnten seither geändert haben, zeigt der letzte Satz der Göttinger Erklärung: „Gleichzeitig betonen wir, daß es äußerst wichtig ist, die friedliche Verwendung der Atomenergie mit allen Mitteln zu fördern, und wir wollen an dieser Aufgabe wie bisher mitwirken.“ Wenn wir Wissenschaftler*innen uns öffentlich äußern, müssen wir also auch immer bedenken, dass sich auf der Basis fortschreitenden Wissens unsere Einschätzungen – vor allem die der Jüngeren – ändern können, so dass jeweils im Dialog mit Öffentlichkeit und Politik frühere Entscheidungen angepasst werden müssen.

Dass eine veränderte Einschätzung oft viel Zeit erfordert, zeigt ein Satz des damaligen Sprechers der »Göttinger 18«, Carl-Friedrich von Weizsäcker, zum Energiebedarf und dessen Gefahren. Zwei Jahrzehnte nach der »Göttinger Erklärung« druckte die »ZEIT« am 8.7.1979 seinen Artikel »Die offene Zukunft der Kernergie«, den er nach einer Expertenanhörung zum Atommülllager Gorleben schrieb. An der Anhörung hatte er als Gesprächsleiter teilgenommen und sich deshalb eigener Meinungsäußerung weitgehend enthalten. Wenn ich mit diesem Aufsatz wieder als Partner in den Dialog eintrete, so versuche ich zur Objektivität dadurch beizutragen, daß ich meine Ansichten als subjektiv, als korrigierbar durch neue Argumente kennzeichne. Der Leser wird wahrnehmen, daß meine heutige Äußerung um eine Nuance distanzierter zur Kernenergie ausfällt als in dem Vortrag vor einem Jahr […].“

Neben dieser selbstkritischen und nachdenklichen Äußerung und diese keineswegs relativierend enthält von Weizsäckers Aufsatz eine weitere bemerkenswerte Aussage: „Aber nach den meines Erachtens besten heutigen geoklimatologischen Schätzungen ist zu vermuten, daß die Kohlendioxyd-Erzeugung in siebzig bis hundert Jahren Klimaänderungen bewirken wird, deren politische Rückwirkungen vielleicht nicht geringer sein werden als diejenigen großer Kriege. Dies ist sehr schwer zu prognostizieren; definitiv wissen wird man es vielleicht erst, wenn es zu spät sein wird. Ich gestehe, daß ich, ohne sichere Grundlage zu diesem Votum, eher zu der Formel neige: ‚Sowenig Kohle und Öl wie möglich, soviel andere Energiequellen wie dann nötig.’“ (Im weiteren Text wies er unter anderem auf das hohe Potential von Energieeinsparung und alternativen Energiequellen hin.) Damit erahnte er aus meiner Sicht früher als die meisten Forscher*innen globale anthropogene Klimaänderungen als eine wesentliche Bedrohung, damals gestützt auf die ersten Klimamodellrechnungen in den USA.

Warum passiert es so selten, dass sich Wissenschaftler*innen in der Öffentlichkeit gegen den Missbrauch ihrer Entdeckungen äußern oder vor Fehlentwicklungen warnen und sie auch bereit sind, sich der öffentliche Debatte und der (oft ungerechtfertigten) Kritik der Kolleg*innen auszusetzen? Weil die meisten Wissenschaftler*innen – wie generell die meisten Menschen – nicht anecken wollen, die Einflussmöglichkeiten als zu gering erachten oder Politik als häufig schmutziges Geschäft betrachten.

Ich selbst war lange ein solcher wissenschaftspolitisch und politisch nicht engagierter Wissenschaftler, der im Bereich der Physik der Atmosphäre forschte und sich zwar ab etwa 1978 in der Öffentlichkeit in eingeladenen Vorträgen zu Wort meldete, aber ansonsten darauf verließ, dass seine Forschungsergebnisse schon von den Umweltgruppen in die öffentliche Debatte getragen würden. Wegen meines Spezialwissens im Bereich der Strahlungsübertragung in der Atmosphäre wurde ich dann allerdings durch zwei wissenschaftliche Gesellschaften – also von außen angestoßen – in die öffentliche Arena geworfen. Seit dem von mir wesentlich mitformulierten Memorandum »Warnung vor weltweiten Klimaänderungen durch den Menschen«, das vor ziemlich genau dreißig Jahren in Berlin bei der Frühjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zusammen mit der Meteorologischen Gesellschaft veröffentlicht wurde, vergeht für mich fast keine Woche mehr ohne Öffentlichkeitsarbeit, die ich allerdings fast nie als Last empfand und die – wie mir Ministerialbeamte sagten – bei ihnen früh die großen Energieversorger vorstellig werden ließ, die meine Entfernung aus Beratungsgremien der Bundesregierung anregten. Denn ich war 1988 zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Klimabeirates der Bundesregierung geworden, der auf Anregung durch den Freistaat Bayern im Bundesrat eingerichtet worden war.

Heute werden Atomwaffen und globale anthropogene Klimaänderung oft in einem Atemzug als die beiden größten Herausforderungen für die Menschheit genannt, und in beiden Fällen sind die Bestimmungen in den völkerrechtlich verbindlichen Abkommen zur Reduzierung der Atomwaffen bzw. zur Begrenzung der globalen Erwärmung noch weit vom Ziel entfernt und werden auch von einigen Ländern missachtet. Als engagierter Wissenschaftler sehe ich allerdings zu beiden Themen in jüngster Zeit wesentliche Fortschritte: Erstens ist die völkerrechtlich verbindliche Paris-Vereinbarung als Teil der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen gleichbedeutend mit dem Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe für die Energieversorgung in den nächsten wenigen Jahrzehnten; und zweitens verhandeln im Rahmen der Vereinten Nationen 130, also die Mehrheit aller etwa 200 Länder, in New York über die Ächtung von Atomwaffen. In beiden Fällen haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse und deren öffentliche Debatte zu politischem Handeln geführt.

Ich möchte diesen beiden großen Herausforderungen für das Wohlergehen der gesamten Menschheit noch eine dritte hinzufügen: den Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt. Mit anderen Worten: Eine Revolution in der Landwirtschaft ist notwendig, deren indus­trialisierte Form inzwischen die Hauptbedrohung für Arten und Ökosysteme ist. Denn unsere Ernährung hängt ganz wesentlich von den Leistungen funktionierender Ökosysteme ab, die z.B. Wasser filtern und für Bestäuber sorgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich als Bürger an die Bundesregierung appellieren, doch beide Herausforderungen stärker anzunehmen: Erstens, verhandelt mit bei der Debatte um die Ächtung der Atomwaffen bei den Vereinten Nationen, steht also nicht mehr abseits; und zweitens, zeigt mehr Mut bei den vernachlässigten Teilthemen der Energiewende, nämlich der Wärme- und Mobilitätswende. An die Medien gerichtet: Macht beides zum Wahlkampfthema!

Wir Wissenschaftler*innen sollten uns jedoch nicht nur pauschal zur Abschaffung der Atomwaffen äußern, eine maximal tolerierbare mittlere globale Erwärmung fordern oder den galoppierenden Verlust der biologischen Vielfalt beklagen, sondern wir müssen auch Lösungswege aufzeigen – oft in frustrierend kleinen Schritten. Wissenschaftler*innen haben den Grundstock für ein Leben vieler in Frieden und Wohlstand gelegt. Dass inzwischen von den mehr als 7,5 Milliarden Menschen ein höherer Prozentsatz als jemals zuvor nicht mehr in Armut leben muss und nicht mehr vom Hungertode bedroht ist, sollte trotz aller weiter bestehenden Konflikte als wesentlicher zivilisatorischer Fortschritt anerkannt werden.

Es ist für mich eine Genugtuung, dass zwei internationale Organisationen, nämlich die Pugwash-Bewegung und ihr Gründer Jozef Rotblat sowie der Zwischenstaatliche Ausschuss über Klimaänderungen (IPCC) 1995 bzw. 2007 den Friedensnobelpreis verliehen bekamen, weil sie die Verantwortung der Wissenschaft für zentrale Probleme der Menschheit überzeugend wahrgenommen haben.

Wir sollten uns deshalb heute als Wissenschaftler*innen auf Forschung zum Vertrag zur Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen und die weitere Abrüstung und Deligitimierung der Atomwaffen konzentrieren und Wege zur Umsetzung der Paris-Vereinbarung sowie zur Nahrungssicherheit für alle aufzeigen. Die VDW und andere zivilgesellschaftliche Gruppen versuchen dies weiterhin und brauchen dabei die Unterstützung von mehr engagierten Wissenschaftler*innen.

Hartmut Graßl ist Klimaforscher und war lange Jahre Direktor des Max-Planck-Instituts für Meteorologie. Er ist Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW e.V.).

Atomwaffenverbot – bloß nicht !?

Atomwaffenverbot – bloß nicht !?

Realpolitik im Wortlaut der USA

von der Ständigen Vertretung der USA bei der NATO

Im Jahr 2016 traf sich in drei Sitzungsperioden eine von der UN-Generalversammlung beschlossene »Open-ended Working Group« (OEWG), um Vorschläge für multilaterale Verhandlungen über nukleare Abrüstung auszuarbeiten. In ihrem Abschlussbericht empfahl die OEWG, solche Verhandlungen aufzunehmen. Vor einer Zustimmung zu solchen Verhandlungen warnte die Ständige Vertretung der USA bei der NATO die Verbündeten in einem Schreiben mit dem Titel »Auswirkungen eines potentiellen Atomwaffenverbotsvertrags der UN-Generalversammlung auf die Verteidigung«, das W&F hier dokumentiert.1

Sehr geehrte Verbündete,

wir wollten Ihre Aufmerksamkeit auf den Abschlussbericht der OEWG lenken, der sich unserer Ansicht nach als unausgewogen und unrealistisch erweist, insbesondere mit seiner Empfehlung, Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen aufzunehmen. Den Verbündeten, die an der OEWG teilnehmen, empfehlen wir dringend, bei einer Abstimmung im Ersten Komitee der UN[-Generalversammlung] über die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Atomwaffenverbotsvertrag mit »nein« zu stimmen. […]

Mit freundlichen Grüßen
Christina Cheshier,
CP(PM) Representative
U.S. Delegation
17. Oktober 2016

Überblick

1. Auf der Grundlage der Arbeit der kürzlich beendeten Open-ended Work­ing Group (OEWG) der UN-Generalversammlung (UNGA), die durch Resolution 70/33 der UNGA eingesetzt worden war, haben Österreich, Brasilien, Irland, Mexiko, Nigeria und Südafrika einen Resolutionsentwurf in das Erste Komitee der UNGA eingebracht, der die Aufnahme von Verhandlungen in der UNGA über einen rechtsverbindlichen Atomwaffenverbotsvertrag vorsieht. Befürworter eines Verbots wollen den Fokus verschieben, weg von dem bewährten Schritt-für-Schritt-Ansatz für nukleare Abrüstung gemäß unseren Verpflichtungen aus dem [Nichtverbreitungsvertrag], hin zu einem Ansatz, der primär auf die Stigmatisierung von Atomwaffen und von nuklearer Abrüstung zielt, ohne Rücksicht darauf, ob der Ansatz der Verbotsbefürworter die internationale Sicherheitslage verbessert oder verschlechtert. Wenn die UNGA diesen Herbst [2016] eine solche Resolution annimmt, werden im Jahr 2017 Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag gemäß der UNGA-Geschäftsordnung aufgenommen.2

2. Die Folgen eines Atomwaffenverbotsvertrags könnten weitreichend sein und die dauerhaften Sicherheitsbeziehungen negativ beeinträchtigen. Verbündete und Partner sollten die Bedeutung der potentiellen Auswirkungen auf die Sicherheitsbeziehungen oder ihr Potential, sich im Laufe der Zeit stärker auszuwirken, nicht unterschätzen. Da er das sich entwickelnde Sicherheitsumfeld nicht berücksichtigt und das Konzept der nuklearen Abschreckung, von dem viele US-Verbündete und -Partner abhängen, zu delegitimieren sucht, würde ein solcher Vertrag die langjährige Stabilität unterminieren, die die internationale Sicherheitsstruktur seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges untermauert. Strategische Stabilität und eine vertraglich vereinbarte, überprüfbare Verringerung der nuklearen Streitkräfte, die die Vereinigten Staaten unterhalten, sind kompatible Ziele und der einzige Weg zur letztendlichen nuklearen Abrüstung. Die Vereinigten Staaten rufen alle Verbündeten und Partner auf, gegen Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag zu stimmen, sich also nicht nur zu enthalten. Außerdem bitten wir die Verbündeten und Partner, sich nicht an den Verhandlungen zu beteiligen, falls solche aufgenommen werden.3

Militärische Implikationen eines Atomwaffenverbots

3. Der Anhang II des »Synthesis Report«, den die OEWG am 19. August 2016 verabschiedete, listet die vorgeschlagenen »Elemente« eines rechtsverbindlichen Atomwaffenverbots auf. Wir können zwar keine abschließende Interpretation eines hypothetischen Textes vornehmen, mindestens neun der vorgeschlagenen Elemente könnten aber eine direkte Auswirkung auf die Fähigkeit der USA haben, ihre erweiterten Abschreckungsverpflichtungen in der NATO und [dem] Asien-Pazifik[-Raum] zu erfüllen, sowie auf die Fähigkeit unserer Verbündeten und Partner, mit den Vereinigten Staaten und anderen Atomwaffenstaaten gemeinsame Verteidigungsübungen durchzuführen. Es ist zu betonen, dass ein Vertrag, der solche Elemente enthält, sich sowohl auf Nicht-Vertragsparteien als auch auf Vertragsparteien auswirken könnte, und er könnte sogar bereits vor seinem Inkrafttreten Auswirkungen haben, wenn die Unterzeichner Vorkehrungen treffen, ihre Verpflichtung zu erfüllen, Ziel und Zweck des Vertrages nicht zu durchkreuzen. Die Elemente 1, 3, 5-6, 9, 14, 16-17 und 21 würden gemäß dem Wortlaut von Anhang II:

  • 1) „Entwicklung, Testen einschließlich subkritischer Experimente und Supercomputersimulationen, Herstellung, Erwerb, Besitz, Lagerung, Weitergabe, Einsatz und Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen sowie die Produktion waffentauglicher Spaltmaterialien“ verbieten;
  • 3) „Beteiligung an jeglichem Einsatz oder der Drohung mit dem Einsatz [von] Atomwaffen“ verbieten;
  • 3) „Beteiligung an der nuklearen Kriegsplanung“ verbieten;
  • 3) „Beteiligung an der Zielauswahl für Atomwaffen“ verbieten;
  • 3) „Ausbildung von Personal, um die Kontrolle von Atomwaffen eines anderen Staates zu übernehmen oder diese einzusetzen“ verbieten;
  • 5) „Duldung jeglicher Stationierung, Aufstellung oder Bereitstellung von Atomwaffen“ verbieten;
  • 6) „Duldung von Atomwaffen auf nationalem Hoheitsgebiet, einschließlich der Duldung von Schiffen mit Atomwaffen in Häfen und Hoheitsgewässern, Duldung des Eindringens von Flugzeugen mit Atomwaffen in den nationalen Luftraum, Duldung des Transits von Atomwaffen durch nationales Hoheitsgebiet, Duldung der Stationierung oder der Bereitstellung von Atomwaffen auf nationalem Hoheitsgebiet“ verbieten;
  • 9) „mittelbare oder unmittelbare Unterstützung, Ermutigung oder Veranlassung jeglicher Aktivitäten, die gemäß dieses Vertrags verboten sind“ verbieten;
  • 14) „Rechte und Verpflichtungen für Personen, einschließlich nationaler Gesetzgebung, die die Unterstützung von gemäß dieser Konvention verbotenen Aktivitäten kriminalisiert, und Schutzmaßnahmen für Personen, die solche Aktivitäten melden …“;
  • 16) „[Regelungen zur] Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich … der Möglichkeit, eine Streitigkeit beim Internationalen Gerichtshof einzureichen und nötigenfalls den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit einem Sachverhalt zu befassen“;
  • 17) „Pflicht der Vertragsstaaten, die erforderlichen Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, um ihre Verpflichtungen aus der Konvention zu erfüllen, und eine nationale Behörde zu schaffen, die für die Durchführung der Konvention zuständig ist“; und
  • 21) Staaten verpflichten, „sich an keinerlei verbotenen Handlung, an keinerlei auf der nuklearen Abschreckung basierenden Doktrinen zu beteiligen, und sicherzustellen, dass die Beteiligung an einem Bündnis mit einem Atomwaffenstaat kompatibel ist mit ihren Verpflichtungen und Politiken gemäß der Instrumente“.

4. Diese Elemente könnten die nukleare Planung oder nukleare Übungen (Element 3) oder nuklearbezogenen Transit durch nationalen Luftraum oder durch Hoheitsgewässer (Element 6) unmöglich machen. Darüber hinaus könnten Elemente 9 und 21 für einen Unterzeichnerstaat eine Vertragsverletzung bedeuten, wenn er überführt würde, die Vereinigten Staaten (oder einen anderen nuklear bewaffneten Verbündeten, wie das Vereinigten Königsreich oder Frankreich) „direkt oder indirekt zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen“ zu sagen, dass sie Atomwaffen einsetzen – geschweige denn, den Einsatz planen oder üben – würden, um den Unterzeichnerstaat zu verteidigen. […] Außerdem könnten, da die Vereinigten Staaten im Einklang mit ihrer Politik das Vorhandensein oder die Abwesenheit von Atomwaffen auf US-Schiffen weder bestätigen noch dementieren, es die Elemente 5, 6 und 9 für diese Schiffe unmöglich machen, Häfen in Unterzeichnerstaaten anzulaufen. Der vorgeschlagene Verbotsvertrag und seine Bestandselemente würden die Vereinigten Staaten daran hindern, atomwaffenfähige Trägersysteme einzusetzen, um Sicherungsmissionen für US-Verbündete durchzuführen. […]

Implikationen für die NATO

5. Verbündete haben wiederholt bestätigt, dass Atomwaffen eine Kernkomponente des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO sind. […] In Warschau bekräftigten die NATO-Verbündeten [2016], dass eine geeignete Mischung von Fähigkeiten, einschließlich nuklearer, den Zusammenhalt des Bündnisses, einschließlich des transatlantisches Bandes, durch eine ausgeglichene und nachhaltige Verteilung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Lasten stärkt. Eine Haltung, die nukleare Abschreckung delegitimiert, wäre mit diesen Kernkonzepten unvereinbar. Jeder unterzeichnende Verbündete könnte glauben, es sei juristisch erforderlich, jegliche nukleare Zusammenarbeit der NATO zu unterbinden, und könnte entsprechende Maßnahmen ergreifen, unabhängig davon, ob der Unterzeichner aktiv an den Vereinbarungen zur nuklearen Lastenteilung der NATO teil hat.

6. Genauer gesagt, könnte das Konzept der nuklearen Lastenteilung – verkörpert durch vorwärtsdislozierte Atomwaffen der USA in Europa und durch sowohl konventionell als auch nuklear einsetzbare Flugzeuge mit der damit einhergehenden Sicherungs- und Sicherheitsverantwortung, mit der gewisse Verbündete betraut sind – gemäß den Elementen 3, 4, 6 und 9 unhaltbar werden. Mit Element 6 könnte der Transit von US-Flugzeugen durch den Luftraum von Verbündeten, um US-Atomwaffen und -komponenten zu transportieren, zu warten und aufzurüsten, eine Vertragsverletzung werden. Die allgemeinen Verbote könnten außerdem Verbündete daran hindern, konventionelle Unterstützung für nukleare Operationen zu leisten. Elemente 1 und 3 könnten Fragen bezüglich der Regelkonformität bei der Besetzung von nuklearbezogenen Stellen in Allied Command Operations, Allied Command Transformation und den NATO-Hauptquartieren, aufwerfen, insbesondere auf Führungsebene. Elemente 14 und 17 könnten individuelle Mitglieder der NATO-Streitkräfte der Gefahr aussetzen, nationales Recht des Gastgeberlandes zu verletzten. Das Konstrukt der Nuklearen Planungsgruppe (NPG), die 1966 eingerichtet wurde, könnte als dem Vertrag widersprechend angesehen werden, ebenso die Teilnahme an Treffen der NPG, des Militärausschusses (HLG) oder anderer vergleichbarer Beratungsgremien. NATO-Übungen und -Trainings, die der Sicherung und Sicherheit von Atomwaffen sowie der Fähigkeit, diese im Krisen oder Konfliktfall effektiv zum Einsatz zu bringen, dienen, könnten unter die Verbotsbestimmungen des Vertrages fallen. Weitere konkrete Aspekte der militärischen Einsatzbereitschaft, wie Planung und Koordination für einen potentiellen Konflikt, könnten verboten sein. […]

Anmerkungen

1) Der englische Originaltext des Dokuments ANNEX 2, AC/333-N(2016)0029 (INV) ist abrufbar unter icanw.org/wp-content/uploads/2016/10/NATO_OCT2016.pdf. Die Fußnoten wurden von der Übersetzerin einge­fügt.

2) Die UN-Generalversammlung trifft Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip, während die ständige Abrüstungskonferenz in Genf, die eigentlich für (nukleare) Abrüstung zuständig ist, nach dem Konsensprinzip arbeitet und sich seit 20 Jahren nicht einmal auf eine Tagesordnung einigen konnte.

3) Die deutsche Bundesregierung hat bereits entschieden, nicht an den Verhandlungen teilzunehmen, die von der UN-Generalversammlung inzwischen für März und Juni /Juli 2017 anberaumt wurden.

Nicht autorisierte Übersetzung aus dem Englischen von Regina Hagen