das System der Vereinten Nationen: für die einen das Heil der Welt, für andere eine Quatschbude und für noch andere eine Ansammlung von Dritte-Welt-Diktatoren. Die UNO hat von allem drei ein bißchen.
Rechtliche und politische Grundlagen von Blauhelm-Einsätzen in Norwegen und Japan
Seit 1987 wird in der Bundesrepublik diskutiert, ob und wenn ja in welcher Form die BRD sich an Operationen der UN beteiligen soll. Insbesondere seit der Vereinigung wird der Ruf nach der Verantwortung, dem das neue Deutschland gerecht werden muß, immer lauter. Unter der Chiffre »Verantwortung« verbergen sich jedoch ganz unterschiedliche politische Motivationen und es resultieren ganz verschiedene Forderungen daraus. An dem einen Ende des Spektrums wird jegliche Beteiligung der Bundeswehr an UN-Einsätzen abgelehnt und dem Einsatz deutscher Soldaten eine zivile Komponente zur Unterstützung der UN entgegengesetzt. Die entgegengesetzte Position fordert eine Beteiligung der Bundeswehr an multilateralen Kampfeinsätzen, da die BRD heute die Sicherung des Weltfriedens nicht mehr ausschließlich anderen Staaten überlassen könne.
Eine Mittelposition befürwortet eine Beteiligung der Bundeswehr an Peace-Keeping Operationen (sog. Blauhelm-Missionen), will aber die Beteiligung an Kampfeinsätzen (sog. Friedensschaffende Maßnahmen nach Kap. VII der UN-Charta) nicht zulassen. Im Folgenden beschreibt Wolfgang Biermann am Beispiel von Japan und Norwegen, wie ein solcher »Kompromiß« umgesetzt werden kann. Norwegen ist neben Österreich und den anderen skandinavischen Staaten der wichtigste Ansprechpartner der UN für Peace-Keeping Operationen. Norwegische Soldaten beteiligen sich seit fast 30 Jahren an Blauhelm-Missionen (Die Beteiligung von norwegischen Soldaten ist allerdings nicht prinzipiell auf Peace-Keeping Operationen begrenzt.) In Japan hingegen wurde im letzten Jahr nach langer Diskussion und mit knapper Mehrheit das sog. »International Peace Coooperation Law« verabschiedet, welches eine – unter sehr restriktiv festgelegten Kriterien – Beteiligung japanischer Soldaten an UN-Peace-Keeping Operationen erlaubt. Die ersten japanischen Soldaten sind bereits an der Kambodscha-Mission der UN beteiligt. (C. Thomas)
Infolge der Zunahme ethnisch-sozialer Konflikte entwickelt sich weltweit, krebsartig ein mit rüstungswirtschaftlichen und rivalisierenden politischen Herrschaftsinteressen sich verbindender, hochtechnisierter Militarismus. Nur eine durch einschneidende Embargo-Strategien ökonomisch und durch hocheffektive Streitkräfte militärisch abschreckend wirkende UN-Friedensmacht der Vereinten Nationen kann ihn eindämmen und vielleicht sogar schließlich beenden.
An einer Kontroverse Pro oder Contra der Vereinten Nationen als weltstaatsartigem Friedensgaranten soll ich mich beteiligen. Mir ist, selbstverschuldet, der Contra-Part angetragen worden. Soweit, so gut. Mit liegt der argumentative Streit. Er soll gerade die Zuflucht zu allen anderen Konfliktmitteln vermeiden lassen, insbesondere solchen gewalttätiger Art. Darum ist der Streit mit Worten (wenn er nicht »nur« um Worte geht) immer erneut notwendig. Notwendiger denn je.
Das UN-System besteht nicht nur aus dem Sicherheitsrat
Um zu verdeutlichen, daß das UN-System aus mehr als dem Sicherheitsrat und peace-keeping- und Kampfeinsätzen besteht, werden im folgenden kurz einige Sonderorganisationen, ihre Aufgabenbereich, ihr Finanz- und Personalvolumen etc. beschrieben.
Als die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) 1963 gegründet wurde, weckte dies auf dem Kontinent große Hoffnungen. Die Mehrheit seiner Bewohner glaubte, daß Afrika endlich die vom Kolonialismus geschaffene, auf der Berliner Konferenz von 1884 mit der künstlichen Grenzziehung festgeschriebene Aufteilung des Kontinents in künstliche »Territorien« beseitigen würde, die mit der Unabhängigkeit neue Staaten geworden waren. Aber dazu sollte es wegen der innerhalb der OAU bestehenden ideologischen Differenzen nie kommen. In Afrika besteht heute die Teilung genauso fort wie vor 30 Jahren, mit all den verheerenden Auswirkungen auf das Wohlergehen der Völker und die nationale Würde.
Die Staaten des Maghreb (Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien und Tunesien) sind, was ihre territorialen Grenzen und zum größten Teil ihre gesellschaftspolitische Entwicklung betrifft, ein Produkt des europäischen Kolonialismus. Bedingt durch diese Situation ergeben sich trotz der Arabischen Maghreb-Union, die am 17.2.1989 in Marrakesch gegründet wurde, eine Reihe von Problemen und zwischenstaatlichen Konflikten auf politischer, ökonomischer und militärischer Ebene.
In den letzten Jahren hat sich auch die Friedens- und Konfliktforschung verstärkt der Ökologie angenommen. Einerseits ist Umweltzerstörung als Teil eines erweiterten Sicherheitsbegriffes diskutiert worden. Andererseits werden ökologische Veränderungen als eine potentielle Ursache künftiger Konflikte und Kriege angesehen.1
Überlegungen zum 10. Jahresgründungstag der Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden«
Vor genau 10 Jahren, am 2. und 3. Juli 1983 versammelten sich in Mainz 3.300 Naturwissenschaftler des In- und Auslandes, Professoren und Studenten, zu ihrem ersten Kongreß »Verantwortung für den Frieden«. Diese Initiative war nicht die erste berufsbezogene Gruppierung im Rahmen der umfassenden »Friedensbewegung«, aber mit ihr trat eine neue Qualität in Erscheinung: Waren bisher vorwiegend Sorgen und Ängste, Gefühle und Stimmungen die Beweggründe dieser Zusammenschlüsse, so trat jetzt die intelligente Kompetenz wissenschaftlicher Erkenntnis in den Vordergrund.
Politische und wissenschaftliche Impulse im letzten Jahrzehnt des Ost-West-Konfliktes
(...) In der Auseinandersetzung um das SDI-Programm und seine weitereichenden politischen Implikationen haben die naturwissenschaftlichen Forschungen und friedenspolitischen Initiativen - ausgehend von den USA - ihre vermutlich größte Wirkung entfaltet. In noch markanterer Weise als bei der Raketendiskussion gelang eine für die Naturwissenschaftler spezifische Einflußnahme in einem sich wandelnden internationalen Umfeld.
Eine Szene wie aus einem Agentenfilm: Zwei britische Geheimdienstler betreten eine enge Stahlkammer. Es ist dunkel. Ein Feuerzeug flammt auf, die beiden Männer betrachten die Stahlwände, die Ausrüstungsgegenstände. „Machen Sie das aus und geben sie es mir“, herrscht der Begleiter, ein Beamter des russischen Außenministeriums, die beiden Männer an. „Sie haben zugestimmt: Keinerlei elektronische Gerätschaften!“.
Nachdem die USA letztes Jahr noch einmal 6 Atomtests durchgeführt hatten (England und Frankreich sowie GUS keine; China 2), schlossen sie sich den bestehenden Moratorien von Frankreich und Rußland an. Präsident Bush unterzeichnete im Oktober 1992 das Nuclear Testing Moratorium Act, auch Hatfield Amendment genannt.
Auf brennende Fragen aus den fünf neuen Ländern weiß uns die Hardthöhe stets treffende Antwort. Im Februar 1993 zum Beispiel auf die, wie die vor der deutschen Einheit entlassenen Soldaten der NVA zu betrachten seien: Als „Gediente in fremden Streitkräften“. Ihren NVA-Dienstgrad mit a.D. oder d.R. dürfen die ehemaligen Besatzer Mitteldeutschlands nicht führen. Recht so, Herr Rühe!
Die Zerstörung der Babri Moschee in Ayodhya als Symbol für die Unerwünschtheit von Muslimen im Indien der 90er Jahre?
Am 6. Dezember 1992 wurde nach lange andauerndem politischen Streit zwischen den Hauptkontrahenten und Repräsentanten sogenannter Hindu-, Muslim- und indischer Interessen im nordindischen Ayodhya eine fast 500 Jahre alte Moschee dem Erdboden gleichgemacht.
Politische Reisenotizen von Skopje nach Zagreb (II)
Vom 20. Februar bis 1. März 1993 unternahm eine gemischte Delegation aus dem Bayerischen Landtag, Flüchtlingsrat, Friedensbewegung, Studentenvertretung und Friedensforschung eine Informationsreise in das ehemalige Jugoslawien. Die Stationen der Reise, die überwiegend von den GRÜNEN im Bayerischen Landtag finanziert wurde, waren Skopje, Pristina, Belgrad, Novi Sad und Zagreb. Wir setzen den Reisebericht mit dem 2. Teil fort.
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