Fremdenfeindlichkeit vor den Toren der EU
Fremdenfeindlichkeit vor den Toren der EU
von Femke van Praagh und Kerstin Zimmer
Lange Zeit galt die Ukraine als eine tolerante multi-ethnische Gesellschaft, als eine Art Musterstaat im sonst von interethnischer Gewalt geprägten postsowjetischen Raum. In den vergangenen beiden Jahren häufen sich jedoch alarmierende Berichte über antisemitisch und rassistisch motivierte Straftaten. Die meisten Opfer sind Roma und Juden, jedoch nehmen Gewalttaten gegenüber Studierenden, Flüchtlingen und Migranten aus Asien und Afrika zu.
Im Folgenden zeigen wir zunächst die gesellschaftlichen Ursachen des aufflammenden Rassismus auf. Die anschließende Darstellung der aktuellen Lage gliedert sich in eine Charakterisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Angriffe sowie der Täter und Opfer. Schließlich beleuchten wir die politischen und gesellschaftlichen Gegenmaßnahmen und bewerten deren Wirksamkeit.
Gesellschaftliche Bedingungen
Unter einer friedlichen gesellschaftlichen Oberfläche befindet sich ein Nährboden für rechte Gewalt. Seit der staatlichen Unabhängigkeit 1991 ist die Fremdenfeindlichkeit in der Ukraine kontinuierlich angestiegen. Ostslawische Gruppen (Ukrainer, Russen, Weißrussen) werden gesellschaftlich toleriert, während »historische« Nachbarn und Minderheiten wie zum Beispiel Polen, Moldawier, Juden und Krimtataren auf geringere Akzeptanz stoßen.1 Gruppen, die keine »historischen« Wurzeln im Gebiet der heutigen Ukraine haben, werden offen abgelehnt. Dies gilt besonders für »neue« Minderheiten, d.h. Menschen aus Afrika oder Asien. Flüchtlinge und Asylsuchende werden zumeist als illegale Migranten und als Bedrohung der öffentlichen Wohlfahrt und Gesundheit wahrgenommen (ECRI 2008: 16). Einige Nationalitäten/Ethnien – wie Araber oder Tschetschenen – werden mit gewaltsamen Konflikten und Terrorismus in Verbindung gebracht und erfahren eine massive Ablehnung (Panina 2005b). Der Grad der Ablehnung ist der Tabelle 1 zu entnehmen, deren Grafik auf der Bogardus-Skala beruht.
Grad der interethnischen Toleranz | Anteil der Bevölkerung mit dem entsprechenden Grad an Toleranz, % | ||
---|---|---|---|
1992 | 2002 | 2005 | |
Toleranz | 35.2 | 9.9 | 10.4 |
Intoleranz | 25.2 | 16.0 | 14.8 |
Segregation (verdeckte Form der Xenophobie) |
33.3 | 48.1 | 49.5 |
Xenophobie (offene Form) |
6.3 | 27.0 | 25.2 |
Tabelle 1: Grad der allgemeinen interethnischen Toleranz der Bevölkerung der Ukraine nach der Bogardus-Skala (Quelle: Panina 2005a) |
Diese fremdenfeindlichen Einstellungen lassen sich durch das Zusammenwirken von Transformationsproblemen und der totalitären Vergangenheit erklären. Sztompka (1993) argumentiert mit einer »unechten Modernität« einer Gesellschaft, die im Sozialismus von oben modernisiert wurde und nur die äußeren Attribute, jedoch nicht die psychologischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft aufweist. Außerdem hat die dreifache Transformation von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nach dem Ende der Sowjetunion zu einer wachsenden Kluft zwischen Gewinnern und Verlierern geführt. Die daraus hervorgehende Verunsicherung und Perspektivlosigkeit, die durch soziale Anomie und Misstrauen verstärkt werden, bieten Mobilisierungspotenziale für Extremisten (Thieme 2007). Besonders ausgeprägt sind intolerante Haltungen bei sozial benachteiligten und arbeitslosen Jugendlichen (Zhdanova 2007). Typisch ist hier eine grundsätzliche Ablehnung von Modernisierung und Demokratie sowie ein Überhöhung der ukrainischen Nation. Diese Grundhaltung zieht die Suche nach Sündenböcken und »leichten Opfern« nach sich.
Rechte Gruppierungen
Die rechte Szene in der Ukraine ist ein buntes Gemisch aus Parteien, Bewegungen und informellen, zum Teil offen gewalttätigen Gruppen. Die organisatorischen und ideologischen Verbindungen und Trennlinien zwischen den Gruppierungen sind zumeist unklar. Viele Gruppen sind nicht eindeutig »nur« rechtsradikal, sondern vertreten auch linksextremistische Positionen, vor allem in sozialen und ökonomischen Fragen.
In der politisch-parlamentarischen Landschaft finden sich ukrainisch-nationalistische Gruppierungen, die sich mehr oder weniger offen fremdenfeindlich äußern. Sie propagieren, Migranten gefährdeten die Zukunft der Ukraine. Einige dieser Parteien oder führende Mitglieder waren bzw. sind Teil der Wahlblöcke von Julia Timoschenko und Viktor Juschtschenko und damit auch im Parlament vertreten. Dies zeigt, dass die Politik den Rechten nicht den Kampf ansagt, sondern sie im anhaltenden Wahlkampfdruck für sich mobilisiert und zum Teil sogar in Wahlbündnisse integriert. 2004 organisierte Viktor Janukowitsch offenbar Skinhead-Gruppen zur Einschüchterung politischer Gegner.
Am äußersten rechten Rand befindet sich die Partei »Freiheitsunion«, die offen gegen Russen und Juden hetzt. Ihre Jugendorganisation griff am 1. Mai 2007 in Charkow vietnamesische Migranten auf und übergab sie den zuständigen Behörden, welche die Abschiebung veranlassten (UCSJ 2007). Rassistische Demonstrationen, wie der »Marsch gegen illegale Migranten« im April 2007, werden meist offiziell genehmigt. Eine weitere Organisation ist die offen nationalsozialistische »Ukrainische Nationalistische Arbeiterpartei« (UNTP). Diese ist nicht als Partei zugelassen und unterhält enge Verbindungen zu gewalttätigen Gruppen wie Skinheads (Bruder 2007). Skinheads, welche nach Medien- und Polizeiberichten die hauptsächliche Tätergruppe bei rassistischen Überfällen sind, werden auch von anderen ultrarechten Parteien und Gruppierungen als Wählerpotential umworben. Nach offiziellen Angaben gibt es in der Ukraine 500 Personen, die sich selbst als Skinheads bezeichnen. Die Organisationsstrukturen sind unklar und eher schwach ausgeprägt. Sie treten eher in Form von Banden in Großstädten und wenig ideologisch organisiert auf. Einige der Gruppen sind international vernetzt, wie zum Beispiel die ukrainische Abteilung der internationalen »Blood & Honour Division«. Eine wichtige Position in der rechten Szene nehmen Musikgruppen mit rassistischen Liedtexten ein. Zudem sind die Trennlinien zwischen den gewalttätigen Skinheads und Teilen der Fußball-Hooligans schwer auszumachen. Skinhead-Gruppierungen organisieren regelmäßig öffentliche Demonstrationen und Konzerte, bei denen faschistische Parolen skandiert werden.
Rassismus gegenüber Migranten
Die Opfer von Übergriffen sind meistens sichtbare Minderheiten, wie z.B. Roma und als solche erkennbare Juden bzw. jüdische Einrichtungen, Menschen dunkler Hautfarbe, aber auch alternative Jugendliche. Zunehmend geraten »neue« Minderheiten, vor allem ausländische Studierende und Einwanderer, ins Visier der gewalttätigen Gruppen. Einwanderung ist für Ukraine zwar kein neues Phänomen, allerdings haben sich die Größenordnung und die Bedingungen seit dem Zerfall der Sowjetunion stark verändert. Zuvor kamen Migranten vorwiegend auf der Grundlage von Studien- und Arbeitsabkommen mit »sozialistischen Bruderstaaten« mit gesichertem Aufenthaltstatus und gefestigtem Einkommen. Nach der Unabhängigkeit der Ukraine änderte sich die Situation grundlegend. Die Zahl der aufgegriffenen irregulären Migranten stieg von 148 im Jahr 1991 auf 25.782 im Jahr 2006.2 Die tatsächliche Zahl der irregulär einreisenden Personen, die in der Regel auf dem Weg in die EU sind, dürfte viel höher liegen; die ukrainische Regierung geht von 35.000-50.000 jährlich aus (Cross-Border Cooperation/Söderköping Process 2007). Obwohl die Ukraine nicht Zielland dieser Migrationsbewegungen ist, sitzen viele Migranten in der Ukraine fest, da die EU-Außengrenze kaum zu überwinden ist. Ihr Leben am Rande der Gesellschaft in den Großstädten ist geprägt von prekären Aufenthalts- und ungünstigen Lebensbedingungen wie hoher Arbeitslosigkeit und Armut, schlechter medizinischer Versorgung, knappem baufälligen Wohnraum und geringen Bildungsmöglichkeiten. Die meisten Migranten stammen aus Russland und anderen GUS-Staaten. Die Zahl »neuer« Einwanderer, zu denen auch viele Flüchtlinge zählen, ist zwar noch verhältnismäßig gering, aber stark ansteigend. Anhand der Asylantragszahlen lässt sich erkennen, dass sie überwiegend aus Afghanistan, Indien, Pakistan, Russland (vor allem Tschetschenien), Bangladesch, Vietnam, China und Irak stammen.3
Auch Rassismus gegenüber diesen Migrantengruppen ist in der Ukraine kein neues Phänomen. Das US Bureau of Democracy, Human Rights and Labor wies bereits 1999 in seinem Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine darauf hin, dass es häufig zu Bedrohungen von Minderheitengruppen und rassistischer Gewalt gegenüber Migranten aus Afrika und Asien kam (U.S. Department of State 2000). Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz verzeichnet im Jahresbericht 2001 einen Anstieg rassistischer Personenkontrollen und Übergriffe auf Migranten und Flüchtlinge (ECRI 2002). Dies bestätigt auch der UNHCR, der seit dem Mord an einem ruandischen Flüchtling 2001 vermehrt Problemanzeigen aus Kiew und anderen Städten erhält (UNHCR 2007). Nach Angaben der IOM (International Organization for Migration) ist seit Dezember 2006 die Anzahl fremdenfeindlicher Überfälle stark angestiegen: Im Oktober 2006 wurde ein Flüchtling aus Nigeria durch Neonazis ermordet; 2007 wurden laut UNHCR allein in Kiew 17 rassistische Übergriffe bekannt (UNHCR 2008). Bereits in den ersten beiden Monaten 2008 kam es zu acht Übergriffen auf Migranten durch faschistoide Jugendliche, wovon einer tödlich endete. Offensichtlich ist auch, dass Flüchtlinge und andere sichtbare Minderheiten überproportional von Personenkontrollen betroffen sind: Folterungen und Misshandlungen im Gewahrsam der Polizei und durch Vollzugsbeamte kommen immer häufiger ans Licht der Öffentlichkeit (Amnesty 2007).
Aber nicht nur Flüchtlinge sind Opfer von Rassismus. Einige der 40.000 ausländischen Studierenden sind das Ziel tätlicher Angriffe. Fackelaufmärsche von Neonazis vor den Studierendenunterkünften und Drohungen führen dazu, dass viele Studierende sich nachts nicht mehr auf die Straße trauen. Im April 2007 veröffentlichte das Bildungsministerium eine Pressemitteilung, in der es sich besorgt zeigte über Gewalttaten neo-faschistischer Gruppen und Skinheads gegenüber ausländischen Studierenden (ECRI 2008). Zudem kam es zu Überfällen auf Personen aus Diplomatenkreisen. Ein afro-amerikanischer Mitarbeiter der US-amerikanischen Botschaft und der ägyptische Botschafter sind Opfer von Neonazigewalt geworden.
Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, wie der ukrainische Staat der Situation begegnet. Ukrainische und internationale Menschenrechtler und Experten sind sich einig, dass die Gesetzeslage unzureichend ist. Die Kritik internationaler Organisationen wurde bislang aber nur teilweise umgesetzt.
Probleme der Strafverfolgung
Das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, politischer, religiöser oder anderer Überzeugungen, Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Besitz, Wohnort, sprachlicher oder anderer Eigenschaften gilt in der Ukraine nur für »Bürger« und nicht allgemein für alle Menschen. Die ukrainische Regierung spielt die Diskrepanz herunter und betont die „faktische Irrelevanz“ des Unterschieds (ECRI 2008: 8). Zudem fehlen gesetzliche Definitionen von »Diskriminierung« und »Rassismus«. Artikel 161 des Strafgesetzbuchs setzt sich mit der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes auseinander und bezieht das Diskriminierungsverbot ebenfalls nur auf »Bürger«. Eine Verurteilung nach diesem Artikel verlangt zudem, dass die rassistische Motivation der Tat eindeutig nachgewiesen wird. Aus diesem Grund wurde dieser Artikel bei Straftaten gegenüber Migranten (Körperverletzung, zum Teil mit Todesfolge) fast noch nie angewandt. Und in nur einem Fall (anti-semitischer Übergriff auf eine Synagoge im Jahr 2002) kam es zu einer Verurteilung des Täters, der allerdings vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Auch wenn Artikel 161 Strafgesetzbuch bei antisemitischen Zeitungen und Zeitschriften häufiger zur Einleitung eines Prozesses geführt hat (weil hier die „Absicht“ leichter nachweisbar ist), kam es auch hier bislang nur einmal zu einer Verurteilung. Eine eindeutige Gesetzesgrundlage für die Strafverfolgung rassistischer Publikationen fehlt bislang. Obwohl Artikel 46 des Informationsgesetzes und Artikel 3 des Gesetzes über Printmedien die Verbreitung von Informationen, die rassistische, ethnische oder religiöse Feindseligkeit schüren, Menschenrechte oder Freiheiten beeinträchtigen verbietet, erschweren Artikel 34 der ukrainischen Verfassung und Artikel 18 des Pressegesetzes eine strafrechtliche Verfolgung, da eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht erlaubt ist.
Ein weiteres Problem ist, dass nur wenige rassistisch motivierte Straftaten als solche angezeigt bzw. verfolgt werden. Die Miliz verbucht selbst viele davon unter „Rowdytum“ und leitet Strafverfahren nach dem entsprechenden Artikel 296 des Strafgesetzbuches ein. Die schlecht bezahlte ukrainische Miliz ist noch nicht wirklich reformiert, so dass sie noch sowjetische Züge trägt und sehr zentralistisch organisiert ist. Noch dazu haben die Opfer Angst, Straftaten anzuzeigen, da die Polizei oftmals selbst rassistisch handelt. Zwar hat die Miliz im Sommer 2007 den Skinheads den Kampf angesagt, aber die Einheiten, die in diesem Zuge geschaffen werden, sollen sich gleichzeitig mit Straftaten gegen und von Ausländern befassen. In den ukrainischen Medien findet dabei ein Aufrechnen statt – und es wird festgestellt, dass Ausländer häufiger Straftaten begehen, als dass sie Opfer von Gewalt werden. Dabei wird nicht nach Arten von Straftaten differenziert und auch nicht bedacht, dass viele Gewalttaten gegenüber Minderheiten nicht angezeigt werden. Hinzu kommt, dass ukrainische Politiker und Strafverfolgungsbehörden das Problem lange Zeit geleugnet haben. Schließlich trägt auch die offizielle Doktrin, die Ukraine sei ein multi-ethnischer und toleranter Staat dazu bei, die Augen zu verschließen. Weiterhin besteht das Problem, dass die Ukraine keine Vergangenheitsbewältigung betreibt, d.h. dass weder Verbrechen, die während des Zweiten Weltkrieges – zum Teil in Kooperation mit deutschen und rumänischen Faschisten – geschahen, noch die stalinistischen Verbrechen aufgeklärt werden. Dies schafft eine problematische Grundlage für den Umgang mit rechter Gewalt.
Ansätze antirassistischer Maßnahmen in Staat und Gesellschaft
Konkretes gesellschaftlich-politisches Engagement gegen Rassismus wird von internationalen Organisationen dominiert und finanziert. Geldgeber für Aktionen in der Ukraine sind verschiedene Staaten wie Norwegen, Niederlande, USA, Kanada, England, Schweiz und die von George Soros finanzierte International Renaissance Foundation. Viele ukrainische NGOs haben ihre Wurzeln in der Menschenrechts- und Demokratiebewegung der Sowjetunion. Daher sind ihre Arbeitsschwerpunkte überwiegend Demokratisierungsprozesse, Rechtstaatlichkeit sowie Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte. Das Ausmaß von Rassismus in der Ukraine schätzen sie als eher gering ein. Nur eine NGO – SOS! Racism – hat sich dem Ziel verschrieben, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Ukraine mittels Öffentlichkeitsarbeit zu bekämpfen.
Rassismus wird in erster Linie von internationalen Organisationen als Problem wahrgenommen, während die ukrainische politische und intellektuelle Elite weiterhin das Bild einer toleranten Gesellschaft pflegt. Zudem haben die betroffenen Migranten keine Lobby, die auf die Lösung ihrer Probleme drängt. Dies sieht bei den neuerdings von rassistischen Übergriffen betroffenen Diplomaten anders aus: Nachdem auch diese Personengruppe Opfer von Attentaten wurde und auf anhaltendes Drängen der NGOs hat die Regierung Schritte unternommen, um das Problem Rassismus anzugehen. In verschiedenen Ministerien wurden während des Jahres 2007 auf oberster Ebene Sonderabteilungen eingerichtet bzw. Beauftragte eingesetzt, so im Innenministerium, im Außenministerium und beim Geheimdienst. Kritisch zu beobachten bleibt auch die erwähnte Formierung einer speziellen Einheit zur Bekämpfung von Skinheads und straffälligen Ausländern bei der ukrainischen Miliz. Die Verknüpfung dieser beiden Problemfelder mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu wahren und nicht an internationalem Image zu verlieren, ist eine bedenkliche Entwicklung.
Die Gegenmaßnahmen erwecken den Verdacht von Aktionismus, dessen Adressat nicht die ukrainische Gesellschaft sondern die internationale Gemeinschaft ist. Es bleibt abzuwarten, wie handlungsfähig und -willig die verschiedenen neuen Einheiten sind. Es besteht die Gefahr der Zersplitterung aufgrund einer ungenügenden Koordination zwischen den einzelnen Stellen. Zudem blieben bisher konkrete Maßnahmen und Aktionen aus, so dass sich die Frage nach der Zielrichtung und Effektivität stellt. Ohne ein gut koordiniertes, umfassendes Programm zur Bekämpfung von Rassismus auf gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Ebene ist zu befürchten, dass die Ukraine das Problem Fremdenfeindlichkeit vorerst nicht in Griff bekommt.
Literatur
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Zhdanova, Irina (2007): Reiting for ever? O molodoshi i tolerantnosti, real'nosti i virtual'nosti, Zerkalo Nedeli 15.-21. September.
Anmerkungen
1) Die Roma sind hier eine Ausnahme. Trotz ihrer jahrhundertelangen Präsenz werden sie ähnlich stark abgelehnt wie moslemische Minderheiten.
2) Hiervon wurde 18.173 MigrantInnen der Grenzübertritt in die Ukraine verwehrt. Ergänzend gab das Innenministerium 2006 bekannt, dass 8.264 irreguläre MigrantInnen im Landesinneren registriert wurden.
3) Cross-Border Cooperation / Söderköping Process: Asylums Seekers and Refugees http://soderkoping.org.ua/page12484.html?template=print; 29.02.2008.
Femke van Praagh, Diplom-Sozialpädagogin, studiert Friedens- und Konfliktforschung (Master) und arbeitet seit 2003 bei Pro Asyl Dr. Kerstin Zimmer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Philipps-Universität Marburg