Embedded …?!

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von Fabian Virchow

Anlässlich der jüngst in Afghanistan getöteten Bundeswehr-Soldaten flackerte erneut die Diskussion auf, ob sich das deutsche Militär dort im Krieg befinde oder als »humanitärer Aufbauhelfer« tätig sei. Während der zuständige Minister noch immer für die letztgenannte Sprachregelung eintritt, stellen sich die Erfahrungen der in Afghanistan befindlichen SoldatInnen anders dar – und die Boulevardpresse mit ihrem Flaggschiff BILD spricht dies auch deutlich aus. Die dem militärischen Feld entlehnte Metapher ist nicht zufällig gewählt, tatsächlich geht es hier um die Frage, wie die mit der Wende zur »Armee im Einsatz« notwendig auftretenden Toten in den eigenen Reihen gegenüber der Öffentlichkeit begründet werden.

Auch wenn von einer militärkritischen Einstellung weiter Teile der Bevölkerung in Deutschland schon lange nicht mehr gesprochen werden kann, so gibt es doch ein verbreitetes Unwohlsein hinsichtlich mancher Auslandseinsätze der Bundeswehr einerseits sowie ein »wohlwollendes Desinteresse« andererseits. Dieses akzeptiert zwar die Existenz der Bundeswehr und steht auch der Umwandlung des deutschen Militärs in eine »Einsatzarmee« nicht grundsätzlich negativ gegenüber, verbindet dies aber nicht mit öffentlichen Bekenntnissen oder besonderem persönlichen Engagement – im Falle junger Menschen etwa mit der Ableistung des Kriegsdienstes bei der Bundeswehr oder gar der Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit.

Die Umwandlung der Bundeswehr in eine »Armee im Krieg« ist – von einzelnen Phasen zugespitzer Kontroverse wie etwa im Vorfeld des Kriegseinsatzes der Bundeswehr in Jugoslawien abgesehen – erstaunlich glatt über die Bühne gegangen; das hat sicher auch damit zu tun, dass »humanitäres Handeln« regelmäßig als Begründung angeführt wurde. Dies wird auf Dauer nicht so bleiben; auch in den Kommentarspalten der konservativen Tagespresse wird gemahnt, dass diese Argumentationslinie irgendwann an ihre Grenzen stoße und doch bitte von den PolitikerInnen das »nationale Interesse« als Handlungsmotiv viel stärker betont werden möge.

Weil die Bundeswehr und die für sie politisch Verantwortlichen wissen, dass das deutsche Militär und sein Einsatz als Mittel der Außenpolitik zumindest ein gewisses Maß an Billigung und Unterstützung seitens der Bevölkerung bedürfen, wird die Präsenz in der Öffentlichkeit und bei Großveranstaltungen gesucht. Nachdem durch die Schließung etlicher Bundeswehr-Standorte das deutsche Militär in manchen Regionen nicht mehr wie selbstverständlich Teil des öffentlichen Lebens ist, soll nun durch Karrieretrucks, Beratungen in Arbeitsagenturen, Info-Stände auf Messen, Werbeanzeigen, Sportveranstaltungen, Musikwettbewerbe oder die Bereitstellung von Infrastruktur bei Großereignissen wie Kirchentagen oder internationalen Sport-Events Abhilfe geschaffen werden. Dieser Werbefeldzug der Bundeswehr zielt auf die Verbesserung der allgemeinen Akzeptanz der Streitkräfte als Institution und der jeweils konkreten Militärpolitik sowie auf die Rekrutierung von Personal.

Diese zivil-militärische Kooperation im Inland trifft nicht immer auf Zustimmung; so protestierten in Bremen PfarrerInnen dagegen, dass die Bundeswehr den Kirchentag im Juni dieses Jahres als Plattform für ihre Militärwerbung genutzt hat. Auch gegen das weitere Vordringen der Bundeswehr in die Schulen regt sich Widerstand, und gegen Großveranstaltungen wie die »Münchner Sicherheitskonferenz« oder den »Celler Dialog« wird demonstriert.

Interesse an einer zivil-militärischen Zusammenarbeit bzw. der Übernahme von Aufgaben, die jahrzehntelang vom Militär selbst erfüllt wurden, gibt es auch von Unternehmen. Im Zuge der neoliberalen Privatisierungsideologie sind auch wichtige Aufgaben, ohne die das Militär nicht funktionieren könnte, an private Unternehmen ausgegliedert worden. Eine solche Entwicklung mag von manchen als Rückzug und Bedeutungsverlust des Militärs betrachtet werden; sie stellt jedoch andererseits eine weit engere Verschränkung bisher ziviler Bereiche mit militärischen Erfordernissen und Handlungslogiken als zuvor dar. In Deutschland – aber auch im Irak – gehört die Deutsche Post mit ihrem Tochterunternehmen DHL zu den Unternehmen, die von Dienstleistungen für Militär und Krieg profitieren. Dass die meisten Unternehmen mit einem solchen Engagement nur in den einschlägigen Publikationen werben, hat sicherlich auch mit der oben bereits erwähnten Ambivalenz in der Bevölkerung gegenüber der Militarisierung der Außenpolitik zu tun.

Andere Unternehmen hingegen bedienen sich ganz offen der für manche Menschen vom Militärischen offenbar ausgehenden Faszination; zum diesjährigen »Vatertag« warb das Touristikunternehmen TUI beispielsweise mit »Panzerfahren für jedermann«; und das Angebot an Computerspielen, in denen es um Krieg, militärische Missionen und die Tötung des virtuellen Gegenübers geht, ist nahezu unüberschaubar, die Fangemeinde riesig.

So zahlreich die Protagonisten einer weiteren Verschränkung des Zivilen und des Militärischen sind, so rudimentär ist bisher die Forschung in diesem Bereich. Welche Auswirkungen etwa die wachsende Dienstleistung von DHL für das Militär in den Köpfen der dort Beschäftigten hat, ist bisher völlig unklar. Das sollte freilich auch die Gewerkschaften interessieren.

Eisenkreuz mit Eichenlaub

Eisenkreuz mit Eichenlaub

von Jürgen Nieth

Die Zustimmung der Bevölkerung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sinkt von Monat zu Monat, die Bundesregierung aber ändert – zum Teil in aller Stille – die Einsatzregeln für den Krieg am Hindukusch.

Mehrheit für »Raus aus Afghanistan«

Unter dieser Überschrift schreibt der Stern (02.07.09, S.25): „Noch im März 2002 stand eine große Mehrheit hinter dem Engagement am Hindukusch, nur knapp ein Drittel wollte damals einen Abzug der Truppen. Nach der aktuellen Stern-Umfrage sind 61 Prozent für den Rückzug, so viele wie noch nie.“ Nach einer Umfrage von ARD und FR (FR 03.07.09, S.2) sprechen sich sogar „sieben von zehn Befragten (69 Prozent) für einen zügigen Abzug der deutschen Soldaten aus.“

Regierung für offensive Bundeswehr

In der Praxis passiert jedoch das Gegenteil: „Die Bundeswehr richtet sich immer stärker in diesem Krieg ein und geht allmählich in die Offensive.“ Der Spiegel (06.07.09, S.25) nennt dafür Beispiele: „Am 8. April wurden in einem Dokument der NATO ein paar Worte gestrichen, wichtige Worte, und niemand hat es mitbekommen. Einige dieser Wort lauten: ‚Die Anwendung tödlicher Gewalt ist verboten, solange nicht ein Angriff stattfindet oder unmittelbar bevorsteht‘. Am 3. März 2006 hatten die Deutschen diesen Satz als ‚Nationale Klarstellung‘ … dem NATO Operationsplan für Afghanistan hinzufügen lassen.“

Bei der so genannten Taschenkarte, die den deutschen Soldaten ihr Verhalten im Kampf vorschreibt, wird nach demselben Bericht eine »Umstellung« vorbereitet. „Damit würde der Abschnitt »Militärische Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages« vor den Abschnitt »Militärische Gewalt zur Selbstverteidigung« rutschen und bekäme eine größere Bedeutung.“

Der Awacs-Einsatz

Zur weiteren Einbindung in den Krieg gehört auch der vom Bundestag am 02.07.09 mit übergroßer Mehrheit beschlossene Awacs-Einsatz in Afghanistan, nur die Linksfraktion war geschlossen dagegen. Als Grund für die Entsendung der Awacs mit weiteren 300 Bundeswehrsoldaten wird von der Regierung die Koordination des zivilen Luftverkehrs vorgegeben. Dazu schreibt das Handelsblatt (03.07.09) „Dass die Awacs-Aufklärer nur zivile Funktionen übernehmen, glaubt doch niemand. Natürlich deckt die Überwachung des Luftraums auch die Militärflüge ab.“ Für Eric Chauvistre (TAZ, 02.07.09, S.12) entspricht der Einsatz der neuen Strategie der US-Streitkräfte und dem verstärkten Einsatz von Bodentruppen.

Jungs Offensive an der Heimatfront

Die Bundesregierung reagiert auf den Widerspruch zwischen zunehmenden Kriegseinsätzen mit zunehmenden Opfern – bisher sind alleine in Afghanistan 35 deutsche Soldaten gefallen – einerseits und der wachsenden Ablehnung des Bundeswehreinsatzes in der Bevölkerung andererseits, mit vielen kleinen Schritten zur Gewöhnung an den Krieg.

„Jungs Ziel ist es, dass sich die Gesellschaft stärker zur »Armee im Einsatz« bekennt“, schreibt Werner Kolhoff in der Mainzer Rhein-Zeitung (07.07.09) Und weiter: „Die Gelöbnisse veranstaltet er neuerdings feierlich vor dem Reichstagsgebäude; das nächste am 20. Juli. Und Ende August wird ein Ehrenmal für gefallene Soldaten eingeweiht, das ebenfalls seine Idee war.“ Zu dieser Offensive gehört auch die neue »Tapferkeitsmedaille«. Die FAZ (07.07.09., S.4) zitiert die Kanzlerin: „Eine Armee im Einsatz braucht eine solche Auszeichnung“, und verweist darauf, dass seit Anfang der neunziger Jahre 260.000 Bundeswehrsoldaten im Ausland waren. Für die Welt (07.07.09., S.2) ist das »Ehrenkreuz« „ein weiterer kleiner Schritt, um diesen oft tödlichen Kampf (der Bundeswehrsoldaten) stärker als bisher ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.“

Der neue Orden…

Bisher gab es vier Stufen des Ehrenzeichens der Bundeswehr. Die Ehrenmedaille, das Ehrenkreuz in Bronze, Silber und Gold. Die Orden wurden in der Regel nach Dienstzeit vergeben. Der neue »Tapferkeitsorden« erinnert in seiner Form an das »Eiserne Kreuz«, das in der Kriegsmaschinerie der Nazis eine große Rolle spielte. Bisher hatten alle Bundesregierungen nach dem Zweiten Weltkrieg auf eine Tapferkeitsmedaille verzichtet.

Mit dem neuen Orden sollen jetzt Soldaten – so Jung – geehrt werden „für einen Einsatz ‚weit über das normale Maß der Tapferkeit hinaus‘“. (AZ Mainz, 06.07.09) So wurden als Erste vier Soldaten mit dem höchsten Orden der Bundeswehr ausgezeichnet, die in Afghanistan nach einem Sprengstoffanschlag ihren Kameraden zu Hilfe eilten.

„Eine reibungslose Premiere“, schreibt dazu die Financial Times Deutschland (07.07.09., S.10). „Die vier Helden des Tages passen genau ins Bild des Aufbauhelfers in Uniform. Allerdings ist auch dem Bundeswehrestablishment klar, dass es längst Anwärter auf die neue Medaille gibt, die nicht fürs Retten, sondern fürs Kämpfen ausgezeichnet werden wollen. Schließlich ist die Bundeswehr (…) im Krieg gegen die Taliban. Ein Offizier prophezeit: ‚Das werden wir auch noch machen‘.“

…und die Kritik

Genau diese Prophezeiung spiegelt sich als Befürchtung in anderen Tageszeitungen.

»Militärische Tapferkeit« ist ein vergifteter Begriff, denn er schließt die weihevolle Überhöhung des Tötens wie des Getötetwerdens auf dem Feld der Ehre ein. Der Einwand, das Kreuz werde doch in erster Linie für Rettungstaten unter Einsatz des eigenen Lebens verliehen, zieht nicht. Denn es wäre einfach, für solche Fälle des Einsatzes eine Rettungsmedaille zu stiften. Sie böte den Vorteil, einer Rettungstat im zivilen Bereich vergleichbar zu sein.“ (Christian Semler, TAZ 07.07.09, S.4) In der FR (07.07.09., S.13) schreibt Harry Nutt: Die als erste mit der Tapferkeitsmedaille „ausgezeichneten jungen Männer brachten Zivilcourage auf, der dieser Name gerade auch dann gebührt, wenn sie in Uniform vollbracht wird. Die höchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik für besondere Leistungen dieser Art zu vergeben hat, ist das Bundesverdienstkreuz. Wenn dieser Auszeichnung nun ein militärischer Orden hinzugefügt werden soll, ist es angebracht, dies auch als politischen Vorgang zu betrachten. Militärische Symbole bedürfen einer besonderen gesellschaftlichen Legitimation. Gerade diese aber fehlt dem neu entworfenen Ehrenkreuz, das ästhetisch und institutionell an das in der Zeit des Nationalsozialismus für immer diskreditierte Eiserne Kreuz erinnert.“

Marktradikales Militär

Marktradikales Militär

Die privatwirtschaftliche Basis einer Armee im Einsatz

von Christoph Marischka

Der Trend zur Privatisierung originär staatlicher Aufgaben macht auch vor dem Militär nicht halt. Die Aktivitäten bewaffneter Söldner im Irak, deren Verhalten gelegentlich Schlagzeilen in der Weltpresse produziert, sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Längst hat auch die Bundeswehr vormals in eigener Verantwortung betriebene Aufgaben, wie etwa die Instandsetzung oder das Fuhrparkmanagment, ausgegliedert.

Die Ansprüche der westlichen Industriestaaten zur militärischen Absicherung ihrer Vorherrschaft, Befriedung von Konflikten und Stabilisierung vermeintlich gescheiterter Staaten weltweit sind ausgreifend. Als Beispiele hierfür können die Europäische Sicherheitsstrategie »Ein sicheres Europa in einer besseren Welt« oder der Entwurf für eine neue NATO-Strategie »Towards a Grand Strategy for an Uncertain World« dienen, welche jeweils fast die ganze Welt zum Interventionsgebiet erklären und zahllose Bedrohungen – darunter viele nicht-militärische – identifizieren, die es einzudämmen gelte. Dabei verlieren beide kein Wort darüber, in welchen Fällen ein militärisches Eingreifen ausgeschlossen wird. Die hierfür notwendigen Kapazitäten übersteigen die Personalbestände der jeweiligen Streitkräfte bei Weitem und lassen sich ohne eine drastische Erhöhung der Wehretats, die politisch kaum durchsetzbar ist, nach Ansicht der Militärplaner nur durch die betriebswirtschaftliche Straffung der Militärstrukturen und durch eine Auslagerung von Aufgaben an private Dienstleister realisieren. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, diese Privatisierungen deutscher Kriegslogistik möglichst umfassend zu beschreiben. Dafür wird auf eine Darstellung der mehr oder weniger offensichtlich hiermit verbundenen Risiken und eine Diskussion, etwa der Frage, ob diese öffentlich-private Partnerschaft tatsächlich Kosten spart oder primär die beteiligten Unternehmen subventioniert, verzichtet.

Mehr Soldaten für originäre Kernaufgaben

Um mehr Einsatzkräfte zur Verfügung zu haben, gliedern alle NATO- und EU-Staaten zunehmend Bereiche, die sie nicht zu den »originären Kernaufgaben« des Militärs zählen, an Private aus. Die originäre Kernaufgabe einer Armee im Einsatz ist offensichtlich die Intervention im Ausland. Logistik, Instandhaltung und selbst die Ausbildung, womit eine Armee zur Landesverteidigung überwiegend beschäftigt wäre und die auch die Voraussetzungen einer Armee im Einsatz sind, werden hingegen privatisiert. Das gilt auch und besonders in Deutschland, da hier die immensen Kosten der rasenden Transformation zu einer Armee im Einsatz (Neuanschaffung entsprechender Waffensysteme etc.) den Bundeswehretat zusätzlich unter Druck setzen.

Instandsetzung bei Luftwaffe und Heer

Im Bereich der Wartung und Instandsetzung hat die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Industrie die längste Tradition. Eine Institutionalisierung erfuhr diese im Bereich der Luftwaffe bereits 1983 mit dem Arbeitskreis Industrieunterstützung (AK INDUNT), in dem sich Vertreter der Ministerien für Wirtschaft und Verteidigung sowie der Luftwaffe, des Beschaffungsamtes der Bundeswehr (BWB) und des Bundesverbandes der Luft- und Raumfahrtindustrie zusammenfanden. Da die Wartung und Instandsetzung von Waffensystemen im Ausland noch ganz überwiegend von den hierfür ausgebildeten Einheiten der Bundeswehr selbst übernommen wird, stehen aufgrund der zahlreichen Auslandseinsätze hierfür kaum noch Kräfte im Inland zur Verfügung. Deshalb ist der Anteil der Industrie bei der so genannten Depotinstandsetzung der Luftwaffe, koordiniert vom AK INDUNT, bereits 2003 auf 75% gestiegen.1

In den frühen 1990er Jahren wurden bei der Instandsetzung von Kampfflugzeugen des Typs F-4F Phantom die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen Industrie und Luftwaffe systematisch im Rahmen eines »Integrationsmodells Luftwaffe/Industrie« analysiert. Hieraus hervorgegangen sind »kooperative Einrichtungen«. „In diesen arbeiten militärisches und Industriepersonal, in gemeinsamen Werkstätten der wehrtechnischen Industrie, gleichberechtigt bei der Instandsetzung oder der Systemunterstützung zusammen… Damit wird die Freisetzung militärischen Personals zur Wahrnehmung weiterer originärer Kernaufgaben ermöglicht.“ 2 Im Kontext der Beschaffung von Eurofightern für die Bundeswehr wurde bereits die Inbetriebnahme von drei solchen kooperativen Einrichtungen der Bundeswehr gemeinsam mit den Rüstungsproduzenten EADS und MTU beschlossen, die 2003 den Betrieb aufnahmen: zwei in räumlicher Nähe zum EADS-Werk in Manching mit 45 und 170, eine beim MTU-Werk in München mit 46 militärischen Dienststellen. Für die Instandhaltung der Hubschrauber NH90 und UH Tiger wurden weitere kooperative Einrichtungen in Ottobrunn (gemeinsam mit Eurocopter Deutschland, 57 SoldatInnen), Donauwörth (Eurocopter Deutschland, 25), Oberursel (Rolls-Royce Deutschland, 5) und Erding (MTU, 5) aufgebaut bzw. geplant. Für die »Systembetreuung« des Militärtransporters A400M soll nach deren Vorbild ein »Support Center A400M« entstehen.3

Eine noch umfassendere öffentlich-private Partnerschaft wurde für die Waffensysteme des Heeres, allerdings erst wesentlich später, ins Leben gerufen. Im Januar 2005 gründete das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) gemeinsam mit den Herstellern Krauss-Maffei Wegmann, Industrie-Werke Saar und Rheinmetall Landsysteme die Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) GmbH, an der es 49,5% der Anteile hält. Die HIL hat sich vertraglich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt 70% aller Panzer und sonstiger bewaffneter Fahrzeuge der Bundeswehr einsatzbereit zu halten. Hierfür unterhält sie sechs Standorte für die Wartung mit über 2.000 MitarbeiterInnen. Die GmbH übernimmt darüber hinaus auch Aufgaben im Bereich der Ausbildung der Einsatzkräfte und bei Bundeswehrübungen. Das Gesamtvolumen des Vertrages zwischen Bundeswehr und HIL beläuft sich auf 1,7 Mrd. Euro bis ins Jahr 2013. „Heer und Streitkräftebasis werden dadurch von Aufgaben, die nicht zu den militärischen Kernaufgaben gehören, entlastet. Hierdurch frei werdende Kapazitäten können für die Vorbereitung und Durchführung von Einsatzaufgaben genutzt werden.“ 4

Betriebswirtschaftliche Straffung und Privatisierung der Basislogistik

Bereits im Jahr 2000 hatte das BMVg die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) mbH gegründet, die ihm bis heute zu 100% gehört und sozusagen der betriebswirtschaftliche Arm der Bundeswehr sein soll. Als Ziel gibt dieses Unternehmen an: „Wir wollen die Bundeswehr stärken bei der Erfüllung ihrer militärischen Kernaufgaben. … Und wir wollen neue investive Spielräume für die Bundeswehr schaffen: Durch eine deutliche Senkung der Betriebskosten und des gebundenen Kapitals sowie die Mobilisierung privaten Investorenkapitals.“ 5 Im Juni 2002 gründete die g.e.b.b. gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG die BWFuhrparkService GmbH, deren Aufgabe es war, den Bestand an nicht bewaffneten Fahrzeugen der Bundeswehr kostengünstig zu modernisieren (Vertragsvolumen ca. 3 Mrd. Euro bis 2012). Obwohl der Tätigkeitsbereich der BWFuhrparkService GmbH ursprünglich aufs Inland beschränkt war, ist diese mittlerweile auch in Bosnien und Herzegowina aktiv.6 Bereits wenige Monate später gründete die g.e.b.b. gemeinsam mit der Lion Apparel Deutschland GmbH und Hellmann Worldwide Logistics GmbH die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH, an der sie nur 25,1% hält. Diese übernahm von der Bundeswehr 21 Bekleidungszentren, 171 Bekleidungskammern sowie Warenbestände in Höhe von 625 Mio. Euro und ist seither für die Lagerung und Zuteilung sowie die betriebswirtschaftliche Verwaltung der Uniformen der Bundeswehr zuständig (Vertragsvolumen ca. 1.7 Mrd. Euro bis 2014). Hierfür ist sie, ebenso wie die BwFuhrparkService, auf militärischen Liegenschaften präsent und greift auf deren Infrastruktur zurück.7

Die g.e.b.b. organisiert darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und privaten Unternehmen in vielen weiteren Bereichen wie Ausbildung, Kinderbetreuung, Verpflegung, Liegenschaftsverwaltung usw. So war sie an der Evaluation der privatwirtschaftlich geleisteten Verpflegung im Camp Mazar-e-Sharif ebenso beteiligt, wie an der Vorbereitung zu Pilotprojekten der Privatisierung von Betrieb und Unterhalt von Bundeswehrkasernen in München, Mainz und Dresden. Vor allem aber führt sie zahlreiche betriebswirtschaftliche Controlling-Maßnahmen bei der Bundeswehr durch und macht anschließend auf deren Grundlage Vorschläge, wie Kosten und Personal eingespart werden könnten.8

Das nächste anstehende Mammutprojekt zur Privatisierung der Basislogistik der Bundeswehr betrifft die Bereiche Lagerhaltung und den Transport im Rahmen der »Projektskizze Logistik«.9 Diese sieht bis 2010 die Reduzierung der Bundeswehrdepots, -lager und -verteilzentren um etwa die Hälfte sowie deren weitgehende Privatisierung vor. Bereits 2006 sollte eine erste Ausschreibung im Umfang von 800 Mio. Euro stattfinden, diese wurde aber mehrfach bis zum Juli 2008 verschoben und erweitert.10 Für diesen Betrag sollte die Bewirtschaftung der Depots und die Verwaltung des dort gelagerten Materials (ohne Munition) sowie dessen Transport einschließlich Munition von privaten Unternehmen geleistet werden. Die Bewerbungsfrist endete im September 2008. Die »Welt am Sonntag« schrieb zuvor: „Es geht um einen Milliardenauftrag, den größten, der in der deutschen Transportbranche je vergeben wurde.“ 11 Bereits im November 2008 aber legte der Haushaltsausschuss des Bundestages das Projekt wieder auf Eis. Denn die Privatisierung der Basislogistik stößt auf heftigen Widerstand in Teilen der Bundeswehr (und der betroffenen Kommunen), da sie Standortschließungen und eine Reduzierung des Personalbedarfs um bis zu 80% in den Depots zur Folge hätte. Deshalb hat die Bundeswehr bereits 2006, ebenfalls mit Unterstützung der g.e.b.b., ein optimiertes Eigenmodell Logistik (OEM) entwickelt, das seitdem umgesetzt wird. Auch dieses soll Kosten senken und Abläufe effektivieren, enthält also Standortschließungen und Personaleinsparungen. Dennoch wird es von den Betroffenen gegenüber einer Privatisierung eindeutig präferiert. Im Haushaltsausschuss wurde deshalb argumentiert, das OEL müsse zunächst vollständig umgesetzt werden und Wirkung zeigen, bevor es mit den Angeboten privater Unternehmen verglichen werden könnte. Hierfür wurde den Soldaten und Angestellten in den Depots, die bereits seit Jahren unter Hochdruck arbeiten, ein weiteres Jahr eingeräumt: Bis November 2009 wurden die für die Privatisierung vorgesehenen Gelder gesperrt, dann soll endgültig über die Auslagerung entschieden werden.

Als Favorit für den Zuschlag gilt das Unternehmen DHL. Dessen Mutterkonzern, die Deutsche Post, ist bereits seit der Wiederbewaffnung für die Feldpostzustellung verantwortlich, DHL liefert bereits heute „dringenden Sofortbedarf (z.B. Medikamente und Ersatzteile)“ nach Afghanistan12 und gilt auch am ehesten als in der Lage, ohne gewaltige Neuinvestitionen den Auftrag auszuführen.

Die Teilprivatisierung des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) des Heeres in der Colbitz-Letzlinger Heide stellt ein Pilotprojekt im Bereich der Ausbildung dar. Hier werden deutsche Soldaten und diejenigen verbündeter Streitkräfte auf ihre Auslandseinsätze vorbereitet, indem sie mit lasergestützter Übungsmunition in computersimulierten Gefechtsszenarien kämpfen. Für den Betrieb des GÜZ, einschließlich der Umrüstung der Waffen auf den Übungsbetrieb, der Pflege der Hard- und Software, der Wartung und Verwaltung der eingesetzten Fahrzeuge usw. ist die Serco GmbH gemeinsam mit Saab und der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) mit über 140 Mitarbeitern zuständig. Hierdurch würden 440 Dienstposten bei der Bundeswehr eingespart, hierfür sollen die Betreiber in den ersten fünf Jahren des Betriebs von 2004-2009 ca. 64 Mio. Euro von der Bundeswehr erhalten haben.13

Software und Informationstechnik

Gegenwärtig führt die Bundeswehr eine für sie zugeschnittene Standard Anwendungs- Software Produkt Familie (SASPF) der Firma SAP ein.14 Ziel ist es, die bisherigen »Insellösungen« der einzelnen Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche durch eine einheitliche, betriebswirtschaftliche Software, die „sich am ‚best practice‘ der Industrie orientiert“ 15 und bundeswehrweit auf aktuellem Stand eingeführt wird, zu ersetzen und somit Kosten bei der Software-Betreuung und -Pflege einzusparen. SAP bot sich als Anbieter vor allem deshalb an, weil bereits die Streitkräfte von 14 weiteren NATO-Staaten und auch Rüstungshersteller wie Rheinmetall Landsysteme dessen Software verwenden. Somit sei der „verstärkte Austausch von Informationen mit Streitkräften und anderen [sic] Dienstleistern auch im Rahmen der Nutzung von Embedded Logistics“ sichergestellt.16 Eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung der neuen Software war und ist flächendeckende Modernisierung der IT- und Telekommunikations-Infrastruktur. Diese soll durch das Herkules-IT-Projekt gewährleistet werden, in dessen Rahmen sieben zentrale Rechen- und Servicezentren aufgebaut, 300.000 Festnetz- und 15.000 Mobiltelefone, 140.000 Computerarbeitsplätze an über 1.500 Standorten eingerichtet und über eigene Datennetze miteinander verbunden werden. Hierfür gründete die Bundeswehr gemeinsam mit Firmenausgründungen der Firmen Siemens IT Solutions and Services und IBM Deutschland die BWI Informationstechnik GmbH, an der sie 49,5% hält. Mit einem Auftragsvolumen von etwa 7 Mrd. Euro innerhalb von zehn Jahren gilt Herkules als europaweit größtes Projekt Öffentlich-Privater Partnerschaft (PPP).17 Die BWI Informationstechnik GmbH ist auch für die flächendeckende Installation der SASPF und die Ausbildung der Nutzer an diesem System zuständig.

Einsatzlogistik

Für 2009 ist die Einführung der SASPF im Logistikzentrum der Bundeswehr (LogZBw) in Wilhelmshafen geplant. Das 2002 in Dienst gestellte LogZBw soll u.a. als „zentrale Durchführungs- und Controllingplattform für die militärisch-gewerbliche Zusammenarbeit im Bereich der Streitkräftebasis [dienen]. Zur Optimierung des Ressourceneinsatzes (militärisch oder zivil) sollen zukünftig im Logistikzentrum der Bundeswehr militärische und gewerbliche Leistungserbringer in Kooperation unter militärischer Führung zusammenwirken.“ 18 Bereits zur Indienststellung 2002 hieß es: „Die Bundeswehr verspricht sich von dieser Neuerung ihrer Betriebsabläufe und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vor allem Kostenreduzierungen und Effizienzsteigerungen.“ 19

Die Streitkräftebasis, zu der das LogZBw gehört, wurde 2000 im Rahmen der Transformation der Bundeswehr geschaffen, um als zentraler »Dienstleister« der Bundeswehr durch die Übernahme von Aufgaben, die zuvor durch die Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) einzeln erbracht wurden, Synergieeffekte zu nutzen und somit die Zahl der Soldaten, die für den Einsatz bereit stehen, zu erhöhen.20

Im Kern ist das LogZBw für den Transport der Truppen, Waffensysteme und Verbrauchsgüter in die Auslandseinsätze zuständig. Hierfür chartert es regelmäßig Flugzeuge vom Typ Iljuschin (IL) 76, die u.a. im Besitz der aserbaidschanischen Silk Way Airlines sind. Diese transportier(t)en von Schützenpanzern über Soldaten und Lebensmittel bis hin zur Zahnpasta auf täglicher Ebene Kriegs- und Versorgungsgüter von den deutschen Flughäfen Jagel, Trollenhagen, Rostock-Laage und Hahn meist mit Zwischenstopp in Baku nach Afghanistan.21 Jagel und Trollenhagen sind militärische Fliegerhorste, die zivil mit genutzt werden (Trollenhagen) bzw. auf denen eine solche Mit-Nutzung geplant ist (Jagel). In Jagel ist das Aufklärungsgeschwader 51 »Immelmann«, in Rostock-Laage ist das Jagdgeschwader 73 »Steinhoff« stationiert. Rostock-Laage wird bereits seit 1992 auch von zivilen Passagierflugzeugen genutzt. Hahn war ein Luftwaffenstützpunkt der USA, wird aber seit 1993 als ziviler Flughafen genutzt und betrieben. Die Flugzeuge, die Material im Auftrag der Bundeswehr transportieren, sowie ihre Besatzung, gelten ebenfalls als zivil; das Be- und Entladen in Deutschland und in Afghanistan erfolgt durch die jeweiligen Luftumschlagzüge der Bundeswehr gemeinsam mit dem zivilen Personal der Fluglinie.

Das Dezernat Lufttransport des LogZBw kann für den strategischen Lufttransport neben den Bundeswehreigenen Transall-Maschinen und ad-hoc gecharterten Flugzeugen privater Anbieter noch auf bis zu sechs Flugzeuge vom Typ Antonow (An) 124 zurückgreifen, die von der deutsch-russisch-ukrainischen SALIS GmbH bereitgestellt werden. Die Gründung dieses Joint Ventures geht auf die NATO und die EU zurück, die beide im Jahre 1999 beschlossen, zukünftig Interventionen jenseits des Bündnisgebietes durchzuführen und erkannten, dass es ihnen hierfür an strategischen Transportkapazitäten mangele. Sowohl NATO als auch EU beauftragten Deutschland damit, eine Übergangslösung für den strategischen Lufttransport (Strategic Airlift Interim Solution, SALIS) zu suchen, bis die insgesamt 170 (!) von EU-Mitgliedsstaaten bestellten Militärtransporter Airbus (A) 400M ausgeliefert wurden. Die Tauglichkeit der An 124 war von der EU bereits 2003 im Rahmen des Artemis-Einsatzes in der DR Congo getestet worden.

Auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der NATO-Logistikabteilung und der neu gegründeten SALIS GmbH, der von 16 NATO- und EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, halten seit dem die an SALIS beteiligten Fluggesellschaften Volga-Dnepr Airlines (Russland) und Antonov Airlines (Ukraine) in Uljanowsk, Kiew und Leipzig je zwei Maschinen vom Typ An 124 bereit, damit diese innerhalb von 72 Stunden an jedem Flughafen der Welt einsatzbereit sein und jährlich mindestens 4.800 Flugstunden leisten können. Auf diese Kapazitäten können sowohl die NATO, als auch die EU und die Bundeswehr zurückgreifen. Im Gegenzug haben die beteiligten Staaten der SALIS GmbH eine »Mindestnutzung« zugesichert, im Falle Deutschlands beträgt diese 750 Flugstunden im Jahr. Eine Flugstunde wird mit 24.000 bis 44.000 US-Dollar berechnet. Das Gesamtvolumen des Vertrages, der zunächst zwei Jahre galt, betrug etwa 650 Millionen Euro. Im Januar 2009 wurde dieser Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert.22 Bereits im ersten Jahr wurde SALIS intensiv von der Bundeswehr genutzt. Wiederum im Kontext einer EU-Intervention in der DR Congo seien 2006 „nahezu täglich mehrere Antonov 124-100 eingesetzt“ worden. Zudem wurden u.a. folgende Ziele für die Bundeswehr angeflogen: Südafrika, Norwegen, Pakistan, Afghanistan, Tadschikistan, Gabun, Kap Verde, Djibouti und Zypern. Transportiert wurden dabei u.a. Hubschrauber, Fahrzeuge, Verpflegung, Trinkwasser und Zeltmaterial.23

Beim Umbau des Bundeswehrfeldlagers in Mazar-e-Sharif von einem Zeltlager in eine Containerstadt nach der Ausweitung des ISAF-Mandates 2005 wurde gleich die gesamte Logistikplanung an Privatunternehmen delegiert. Das Morsbacher Unternehmen Säbu GmbH lieferte schlüsselfähige Wohncontainer, „ein komplettes Einsatzlazarett, einen kompletten Verpflegungsbereich mit Großküche, Lagerräumen und Kantine sowie weitere Spezialgebäude.“ Die Mannheimer Firma Graeff Container- und Hallenbau GmbH, die 2001 bereits Gebäude für die Bundeswehr nach Kosovo lieferte, baute 28 Hallen für die Lagerung von Waren sowie die Unterbringung und Wartung von Flug- und Fahrzeugen. Den Bahntransport des hierfür benötigten Materials organisierte die Bremer Stute Verkehrs-GmbH, eine Tochter des Schweizer Logistikgiganten Kühne und Nagel. Kühne und Nagel ist einer der wichtigsten Auftragnehmer der westlichen Streitkräfte in Sachen Logistik innerhalb von Afghanistan und zwischen deren afghanischen Stützpunkten und ihren Umschlagplätzen in den Nachbarstaaten. Entsprechend organisierte Kühne und Nagel für den Aufbau des Lagers Mazar-e-Sharif auch den Transport der Container vom nordafghanischen Grenzbahnhof Hairaton aus per LKW in die Bundeswehrstützpunkte sowie 54 ergänzende Flüge mit Luftfracht aus Deutschland.24 Etwa zeitgleiche Versuche der EU, unter deutscher Führung im Rahmen der EUFOR-Mission DR Congo das Lager für die Einsatzkräfte von Anfang an durch das zivile spanische Unternehmen UCALSA errichten zu lassen, scheiterten kläglich: UCLASA zeigte sich „in jeder Hinsicht überfordert“ und konnte die vertraglich zugesicherten Leistungen bis zum Ende des Einsatzes nicht vollständig zur Verfügung stellen.25 In Afghanistan hingegen scheint sich die Zusammenarbeit bewährt zu haben. Kühne und Nagel ist bis heute einer der wichtigsten Dienstleister der Bundeswehr in Afghanistan.26

Privatisierung: Risiken und Nebenwirkungen

Die Folgen dieser Privatisierungsstrategien sind vielseitig und gefährlich. Einerseits führen sie zu einer Bundeswehr, die sich nur noch auf ihre »militärischen Kernaufgaben« – Auslandseinsätze – konzentriert, von denen ganze Wirtschaftszweige profitieren und früher oder später abhängen werden. Andererseits vermengt sie zivile und militärische Strukturen bis zur Unkenntlichkeit und macht damit allerlei Einrichtungen, die keinen militärischen Charakter haben, zum militärischen bzw. – in Zeiten asymmetrischer Kriegführung – zum Anschlagsziel. Die menschenverachtende, marktradikale Ideologie, die dafür Voraussetzung ist, kam sehr deutlich in einem Artikel der Zeit über die Widerstände innerhalb der Bundeswehr gegen die Privatisierung ihrer Depots aus dem Jahre 1998 zum Ausdruck:

„Häufiges Argument der Bundeswehr ist, private Anbieter seien nicht in der Lage, das ‚operative Minimum‘ im Ernstfall zu garantieren. Das klingt zunächst einleuchtend. Wie soll schließlich ein Munitionsdepot oder Waffenlager den Nachschub organisieren, wenn das Zivilpersonal beim ersten Schuß das Weite sucht? MDSG [die Firma, die sich um den Auftrag bemüht hatte]-Geschäftsführer Kieschoweit belegt jedoch, daß die jederzeitig verfügbare Personalstärke vertraglich zugesichert werden kann.“ 27

Anmerkungen

1) Michael Vetter: Luftwaffe und Industrie – Eine strategische Partnerschaft in der Instandhaltung, in: Europäische Sicherheit, Juni 2003.

2) Bernd Jungkunz: Kooperatives Modell, in: Strategie und Technik, April 2009.

3) Ebd.

4) »Heeresinstandsetzungslogistik GmbH wird gegründet«, Pressemitteilung des BMVg vom 27.01.2005.

5) »Unternehmen«, www.gebb.de (18.6.2009).

6) AG Sicherheitspolitik der Fraktion Die Linke im deutschen Bundestag: Aufrüstung um jeden Preis – Stellungnahme zum Verteidigungshaushalt 2009.

7) Caspar von Schoeler: Private Service Providers or Imagine It Is War And You Can‘t Find A Contractor, Masterarbeit an der Hertie School of Governance (2007).

8) Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH: Das passt perfekt – Die Bundeswehr und die g.e.b.b. gemeinsam erfolgreich, Jahresbroschüre 2007.

9) Die Projektskizze Logistik wurde 2004 vom Verteidigungsministerium ins Leben gerufen. Neben der Abteilung Modernisierung und der g.e.b.b. sind hieran der Führungsstab der Streitkräfte und das Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) beteiligt. „In der sogenannten ‚Projektskizze Logistik‘ bündelt die Bundeswehr die wichtigsten Aktivitäten zur Modernisierung und Gestaltung der Logistik mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit für Einsätze und im Grundbetrieb zu erhöhen und dabei gleichzeitig die Ausgaben deutlich zu senken.“ Vgl.: »Teilnahmewettbewerb für eine Öffentlich-Private Partnerschaft in der Logistik gestartet«, Pressemitteilung des BMVg vom 5.8.2008.

10) Axel Granzow: Bundeswehr will Logistik privatisieren, in: Handelsblatt, 20.10.2005.

11) »Die Bundeswehr will Logistik an private Firmen auslagern«, Welt am Sonntag, 25.11.2007.

12) Bundestags-Drucksache 16/4343.

13) Bundesverband Public Private Partnership: Positionspapier des Arbeitskreises Verteidigung und Sicherheit, August 2005.

14) Im Jahr 2009 soll die Zahl der Nutzer von SASPF im Bereich der Rüstung und Logistik der Bundeswehr von heute 2.700 auf über 10.000 anwachsen, vgl.: Bundestag-Drucksache 16/11574.

15) Bundestags-Drucksache 16/11574

16) „‘Embedded‘ … [soll] in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringen, dass der gesamte Lebenszyklus eines [Waffen-]Systems und die Nutzung der Daten durch die unterschiedlichsten Rollen, wie Bediener, Instandsetzer, Nutzungsmanager sowie Industrieseitig Service- und Entwicklungspersonal in den einzelnen Zyklen berücksichtigt werden“ (Björn Lach & Jürgen Besuch: Embedded Logistics und Telemaintenance, in: Strategie und Technik, November 2008).

17) Genaue Angaben hierzu sind schwer zu treffen, da der dem Herkules-Projekt zugrunde liegende Vertrag nicht öffentlich ist. Vgl.: Andrej Hunko: Das Programm HERKULES und der Standort Meckenheim, in: Paul Schäfer: Militär und Rüstung in NRW, Dortmund, 23. Februar 2008.

18) »Auftrag und Aufgaben der Dienststelle«, http://www.logistikzentrum.bundeswehr.de (17.6.2009).

19) »Logistikzentrum der Bundeswehr – das logistische Kompetenzzentrum der Bundeswehr in Wilhelmshaven«, Pressemitteilung des LogZBw vom 19.03.2002.

20) Führungsstab der Streitkräfte: »Die Streitkräftebasis« Ausgabe 01/07.

21) So berichtet die Bundeswehr am 13.5.2009 über den Luftumschlagzug in Rostock-Laage: „Acht bis 15 Maschinen fertigt der 30-köpfige Luftumschlagzug pro Woche ab. Stolz erzählen die Soldaten, dass sie vor wenigen Wochen die 1000. Iljuschin beladen haben.“ Am 21.1.2008 meldete die Luftwaffe: „Derzeit starten sechs bis zehn IL 76 jede Woche vom Fliegerhorst Trollenhagen, die nach einem Zwischenstop in Baku (Aserbaidshan), ihre Fracht nach Nordafghanistan transportieren.“ Am 14.3.2007 berichtete die Lausitzer Rundschau über den Flughafen Jagel: „Auf einem der größten Militärflughafen Deutschlands in der Nähe von Schleswig landen täglich russische Iljuschin-Transportmaschinen.“ Die »Friedenspolitischen Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein« vom 07.08.2006 berichteten: „Schon jetzt transportieren Iljuschin-76-Maschinen einer Privatfirma aus Aserbaidschan Nachschub für das Bundeswehrkontingent in Afghanistan vom Flugplatz Hahn im Hunsrück nach Mazar-e Sharif.“

22) Christoph Marischka: Das Militärdrehkreuz Halle/Leipzig, in: IMI & DFG-VK: Kein Frieden mit der NATO – Die NATO als Waffe des Westens, Tübingen 2009.

23) Bundestags-Drucksache 16/4343.

24) »STUTE unterstützt Bundeswehr mit kompetenter Transportlogistik«, Presseinformation der Stute Verkehrs-GmbH, www.stute.de (17.6.2009).

25) Wehrbeauftragter Jahresbericht 2006 (48. Bericht) Bundestagsdrucksache 16/4700.

26) Zwischen 2002 und 2005 wurden von der Bundeswehr neben Kühne und Nagel, deren Tochterfirma Stute Verkehrs-GmbH sowie deren Tochter Militärlogistik Competence Center folgende deutsche Firmen von der Bundeswehr mit See- und Fluglogistik in und nach Afghanistan beauftragt: IMEX Speditions- und Handels- GmbH, DHL Worldwide Express, TCI GmbH, Interdean AG, Müller & Partner, ATEGE, Schenker Logistik, Rentsch, EAC. Für die Infrastruktur der Feldlager der Bundeswehr in Afghanistan von der Strom- und Wasser- und Stromversorgung über die Verpflegung bis hin zur Reinigung wurden im selben Zeitraum Verträge mit folgenden deutschen Firmen geschlossen: Gebr. Heinemann, Kärcher, ABZ, OHB, Züblin International, KB Impuls Service GmbH, Ecolog.

27) Wolfgang Hoffmann: Kampf ums Geld, in: Die Zeit, 36/1998.

Christoph Marischka ist im Beirat der Informationsstelle Militarisierung tätig.

Bundeswehreinsatz im Inland?

Bundeswehreinsatz im Inland?

von Burkhard Hirsch

Im Jahr 2008 gab es erneut verschiedene politische Versuche, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland auszuweiten; derartige Versuche stellen einen Schritt zur Erweiterung der mit den Notstandsgesetzen erlassenen Möglichkeiten dar. Im Rahmen der Festveranstaltung zum 25-jährigen Bestehen von »Wissenschaft & Frieden« nahm Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch, ehemaliger NRW-Innenminister und Bundestagsvizepräsident a.D., zu dieser Thematik Stellung. Er hat uns freundlicherweise sein Vortragsmanuskript zur Verfügung gestellt.

Vor über 50 Jahren habe ich versucht, an der Philipps-Universität zu Marburg über den Wandel des Kriegsbegriffs und die Rechtsnatur der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zu promovieren. Das misslang, weil die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, die von Frankreich vorgeschlagen worden war, in der französischen Nationalversammlung scheiterte. Diesmal hat mich die Bundeskoalition mit dem Vorschlag überrascht, sie durch eine Verfassungsänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermächtigen.

Um so mehr freut es mich, dass ich heute über die Bundeswehr hier in diesem altehrwürdigen Rathaus reden kann, das ich nach vielen Studentenjahren in dieser großartigen Stadt heute zum ersten Mal betreten konnte.1

Bekenntnis

Wenn man kritische Bemerkungen machen will, sollte man zuvor ein Bekenntnis ablegen. Auch Liberale betrachten den Staat nicht als einen Nachtwächter, der den Mäusen gelassen zusieht, wenn sie auf den Tischen herumtanzen. Denn auf den schwachen Staat folgt immer der Ruf nach dem starken Mann, nach dem Retter im Chaos. Der Bürger fordert, erwartet und verlangt, dass der Staat ihn und seine Rechte wirksam schützt. Gleichwohl gilt die Einsicht des Kirchenvaters Augustinus, dass der Staat sich von einer organisierten Räuberbande nur durch das Recht unterscheidet. Der Staat soll den Bürger schützen, indem er die Rechtsordnung durchsetzt. Er darf sich nur der Mittel bedienen, die ihm die Rechtsordnung zu diesem Zweck einräumt.

Das ist, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betonen musste, auch bei der Bekämpfung schwerer terroristischer Gewaltverbrechen geltendes Verfassungsrecht.2 Es formuliert: „Das gilt auch für die Verfolgung fundamentaler Staatszwecke der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung. Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welche ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre. Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte“ gehört. „In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze.“3

Unsere Polizisten und die Bundeswehr sind demokratisch ausgebildet. Sie sind sich bewusst, dass von ihnen Rechts- und Verfassungstreue erwartet wird. Aber das bewahrt sie nicht vor Fehlern, vor Missbrauch und vor politischen oder gesetzgeberischen Fehlentscheidungen.

Nach diesen Bekenntnissen möchte ich nun für eilige Hörer das, was ich sagen will, vorab in wenigen Worten zusammenfassen.

Verfassungswidriges Ermächtigungsgesetz

1. Das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inland nur in wenigen Fällen. Der »war on terror« gehört dazu nicht. Diese Formel und die Ausrufung des Bündnisfalles der NATO belebten eine alte Illusion, man könne den Terrorismus mit einer Art Krieg besiegen. Das ist nie gelungen. Darum war es von großer Bedeutung, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Luftsicherungsgesetz4 ausdrücklich betonte, dass

Art. 87a Abs. 2 GG über den Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung nach dem Gebot der strikten Texttreue auszulegen ist, also nicht den üblichen Auslegungskünsten unterworfen werden darf,

die Bundeswehr bei der Katastrophenhilfe nach Art. 35 GG keinen Kampfeinsatz, sondern Unglückshilfe leistet und daher dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes unterworfen ist, und schließlich dass

es in einem Rechtsstaat schlechthin undenkbar ist, ihn gesetzlich zur vorsätzlichen Tötung Unschuldiger zu legitimieren. Auch durch eine Verfassungsänderung kann also der Einsatz von militärischen Waffen nicht erlaubt werden, die zur sicheren Tötung Unbeteiligter als zwar bedauerlicher, aber leider unvermeidbarer Kollateralschaden führen würden.

Der Rettungstotschlag ist verboten, auch wenn er mit militärischen Waffen erfolgen soll. Der Verteidigungsminister erklärte zwar ungerührt, er werde notfalls weiter den Abschuss eines entführten Passagierflugzeuges »befehlen«, ohne zu begreifen, dass er da nichts mehr zu befehlen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat es zu seinem Erstaunen offen gelassen, ob er sonst vor einem Schwurgericht wegen Totschlags landen würde.

Die einfältigste Rede, die dazu im Bundestag gehalten wurde, stammt von dem Abgeordneten Dr. Hans Peter Uhl, der unter dem Beifall seiner Fraktion empört fragte, man müsse doch etwas tun können, wenn sich auf dem Marienfeld zu Köln Hunderttausende in Erwartung des Papstes zu einer Messe eingefunden hätten und sich ein von Terroristen entführtes Flugzeug nähere! Ich habe ihn gefragt, wie er denn entscheiden würde, wenn sich im entführten Flugzeug der Papst befände. Leider hat er mir nicht geantwortet.

2. Seit diesem Urteil wird mit allen rhetorischen Mitteln versucht, einen vermuteten terroristischen Angriff zu einem Fall der Landesverteidigung zu machen, sei es nach den vermuteten Motiven der Täter oder dem Umfang des befürchteten Schadens oder wenn das entführte Flugzeug wenigstens aus dem Ausland eingeflogen ist.5 Das alles scheitert schon an der Feststellung des BverfG, dass ein Attentat dieser Art weder die Rechtsordnung noch die Existenz des Staates gefährde. Wer versucht, das Urteil mit einer Neudefinition des Begriffes Verteidigung zu umgehen, verlässt den Boden der Verfassung.6 Die Verfolgung terroristischer Straftäter ist kein Krieg. Sie sind keine Soldaten, sondern Verbrecher.

3. Die von Vertretern der Koalition kürzlich vorgeschlagene Verfassungsänderung würde zu einer heillosen Vermischung von Unglückshilfe und Kampfeinsatz führen. Sie wäre im Kern ein Ermächtigungsgesetz. Der Verteidigungsminister könnte, wenn er das für notwendig hält, durch kein Gesetz begrenzte Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern anordnen, wenn er einen besonders schweren Unglücksfall befürchtet, ohne jede Kontrolle durch das Parlament oder durch wen auch immer. Das ist ein Bruch mit allen bisherigen Verfassungstraditionen und empörend in seiner Maßlosigkeit.

Wir stehen immer wieder vor der Frage, ob und welche Rechte und Freiheiten wir um der Sicherheit willen aufzugeben bereit sind, ob und wie weit wir uns von den Gegnern unserer Rechtsordnung und unserer Art zu leben, dazu bringen lassen, gerade das aufzugeben, was wir verteidigen sollten. Das möchte ich nun mit Ihnen etwas näher betrachten.

Innenpolitische Aufrüstung

Es gibt offenbar zwei Entwicklungslinien, die für unser Thema bedeutsam sind, nämlich zum Einen das nahezu unbegrenzte Sicherheitsbedürfnis und zum Anderen, die Bundeswehr durch neue Aufgaben als normales politisches Instrument zu legitimieren.

1. Das Sicherheitsbedürfnis des normalen Bürgers steht in keinem realistischen Verhältnis zu den Gefahren durch Kriminalität, sowohl durch Terrorismus wie durch konventionelle Straftäter. Eine breite Öffentlichkeit schätzt die Kriminalität weit überhöht ein und verkennt zunehmend die kriminologische Wirklichkeit. Das hat Gründe.

Wer sich als Retter profilieren und unentbehrlich machen will, der muss sein Opfer davon überzeugen, dass es in einer Welt dräuender apokalyptischer Schrecken und Gefahren lebt. »Nacht muss es sein, wo Friedlands Sterne strahlen!« Da ist man verloren, wenn man sich nicht einer tatkräftigen Regierung anvertrauen kann, geborener Retter im »war on terror, on drugs, on organized crime«, überall in einem Krieg, der nicht erklärt wurde und der ohne Frieden sein wird.

Wir haben in den letzten 40 Jahren unter dem Stichwort einer neuen »Sicherheitsarchitektur« eine innenpolitische Aufrüstung ohnegleichen nach immer denselben Regeln erlebt. Ein Staat, der aufgerüstet werden soll, braucht zunächst Gegner. Es sind immer welche da, Mafia, Geldwäscher und kriminelle Schlepperbanden, Pädophile und Rauschgifthändler, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem Terroristen, terroristische Vereinigungen nationaler, internationaler und transnationaler Art, Islamisten, Hassprediger und ganz allgemein »Gefährder« und »Schläfer«, also Noch-nicht-täter vielleicht mit bösen Gedanken. Zu allen diesen Tätern gehören »Sympathisanten«, Mitläufer und »Kontakt- und Begleitpersonen«, ihr eingeweihtes oder ahnungsloses menschliches Umfeld. Terroristen sind die apokalyptischen Reiter der Reaktion.

»Wo die Gefahr wächst, da wächst das Rettende auch«. Die innenpolitische Aufrüstung führte von der ständig wachsenden Ausdehnung heimlicher und präventiver Überwachungsmaßnahmen durch Polizei und »Dienste« bis zur vorbeugenden Verwanzung der PC’s und der Sammlung aller Telekommunikationskontakte aller EU-Bürger, einschließlich der Standorte ihrer stand-by-geschaltenen Handys, auf mindestens sechs Monate ohne konkreten Anlass, nur mal eben so, auf Vorrat, um sie bei Bedarf zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder für nachrichtendienstliche Zwecke verwenden zu können.

Natürlich kann die Polizei in ihrer technischen und personellen Ausrüstung nicht auf dem Stand von 1970 bleiben. Eine moderne Kriminalitätsbekämpfung ist ohne Datenverarbeitung nicht mehr möglich. Aber das berechtigt nicht dazu, traditionelle Rechtsgrundsätze über Bord zu werfen oder bis zur Unkenntlichkeit zu durchlöchern, wie die Unschuldsvermutung, die Gedankenfreiheit, das Beichtgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht, das Bankgeheimnis, das Post- und Fernmeldegeheimnis, den Schutz der Wohnung vor Lausch- und Spähangriffen und vor heimlichen Durchsuchungen, den Schutz der PC’s vor heimlich installierten Wanzen, also den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung.

Die Diskussion darüber, ob man wenigstens im Notfall ein bisschen foltern dürfe und ob man unser gutes Recht überhaupt auf Feinde des Rechtsstaates anwenden müsse, ist nicht nur deswegen beschämend, weil sie ganz unverhüllt geführt worden ist. Würden wir dem folgen, dann stellten wir nicht nur diese Feinde, sondern uns selbst außerhalb der Rechtsordnung. Offenbar trennt uns nur eine dünne Decke vom Rückfall in brutale Barbarei. Terrorismus ist auch eine Einladung zur Selbstzerstörung.7

2. Bei der Einordnung der Bundeswehre in die inländische »Sicherheitsarchitektur« waren deutsche Verfassungen nicht immer so zurückhaltend wie das Grundgesetz. Die Reichsverfassung von 1871 erlaubte dem Kaiser, jeden Teil des Reiches – natürlich nur außerhalb Bayerns! – als »im Kriegszustand« zu erklären. Immerhin hatte sich der spätere Kaiser Wilhelm schon im März 1848 den Namen »Kartätschenprinz« verdient und ließ das Militär auf Anforderung von »Civilbehörden« wiederholt bei Arbeitskämpfen und zur Bundesexekution auch unter Einsatz von Schusswaffen einsetzen.

Der Weimarer Reichspräsident konnte „erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten“ und bestimmte Bürgerrechte „außer Kraft setzen“. Dazu bestand mehr Anlass als Bereitschaft. Geholfen hat es nichts. Der dritte Reichspräsident hatte ohnehin andere Vorstellungen über die Anwendung der bewaffneten Macht.

Das Grundgesetz schwieg bis zur Notstandsverfassung von 1969. Die damalige Opposition bestand darauf, den Einsatz der Bundeswehr im Inland auf wenige Fälle zu beschränken, auf die logistische und polizeiliche Katastrophenhilfe, auf bürgerkriegsartige Vorgänge und den Objektschutz im Spannungsfall. Aufgabe der Wehrpflichtarmee sollte die in Art. 115 a GG definierte Verteidigung sein und sonst nur das, was in der Verfassung ausdrücklich zugelassen wird – eine nach dem »Gebot der strikten Texttreue« auszulegende Einschränkung.

Der Sinn ist eindeutig. Die Bundeswehr soll bei innenpolitischen Auseinandersetzungen weder als ungelernte Hilfspolizei noch nach irgendwelchen kunstvollen Auslegungen des Verfassungstextes eingesetzt werden, sondern nur mit dem ausdrücklich in der Verfassung niedergelegten Willen der Rechtsgemeinschaft. Der Bundestag war sich der Möglichkeiten des Missbrauchs bewusst. Die Bundeswehr soll den Staat und nicht die Regierung oder irgendwelche Interessen verteidigen. Man wusste auch, dass es weder die Sicherheit noch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung fördern würde, wenn man bewaffnete Militärposten nach südamerikanischem Vorbild vor U-Bahnstationen, Hotels, Banken und Supermärkte stellen würde.

Motive

Für die Bemühungen, diese Selbstbeschränkung aufzugeben, gibt es ganz unterschiedliche Motive. Da war der Feldwebel, der bei dem ersten internationalen Einsatz der Bundeswehr in Somalia aus dem eben gelandeten Flugzeug mit den Worten kletterte: „Zurück in der Familie“! Er muss eine merkwürdige Familie haben. Es ging ihm darum, endlich als vollwertiger Soldat diesen ganzen elenden historischen Ballast, die lästige »Erinnerungskeule« an Krieg und Verbrechen abzuwerfen und wieder frisch anfangen zu können. Wo die Fahne weht, ist der Verstand in der Trompete.

Andere wollen – angesichts des offensichtlichen Fehlens einer unmittelbaren militärischen Bedrohung – die Bundeswehr mit dem Hinweis auf wachsende internationale Verpflichtungen und überhaupt mit neuen Aufgaben ausstatten, um die Zweifel an der Wehrgerechtigkeit und an den inflationären Kosten der Wehrtechnologie zu beantworten.

Natürlich sollte sich die Bundesrepublik nicht aus ihren internationalen Verpflichtungen lösen. Wenn wir uns isolieren, dann würden wir von unseren Nachbarn sehr schnell nicht als Glücksfall, sondern als Bedrohung empfunden werden. Darum ist es von eminenter politischer Bedeutung, dass die Verpflichtungen aus der NATO der Verteidigung dienen. Sie kann nicht ohne Verlust ihrer Glaubwürdigkeit zu einem weltweiten Interventionsbündnis im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltmonopol des Sicherheitsrates der UN ausgedehnt werden. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit.

In dem Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 6. Mai 2008 »Eine Sicherheitsstrategie für Deutschland« wird jede denkbare Beeinträchtigung der ökonomischen oder ökologischen Interessen der Bundesrepublik, die Störung von Verkehrs-, Energie- und Finanzinteressen, die Offenhaltung des globalen Zugangs zu Kapital-, Absatz- oder Beschaffungsmärkten, die Energie- und Rohstoffversorgung, in gleicher Weise als Sicherheitsfrage behandelt, wie Terrorismus oder militärische Bedrohung. Zu all dem könne der Einsatz militärischer Mittel weltweit notwendig werden, auch vorbeugend. „Um Konflikten und Krisen vorzubeugen“, schreiben die Verfasser, „müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern unsere Fähigkeiten zur Prävention gezielt stärken, um kulturell und religiös angepasste Stabilisierungslösungen anbieten zu können.“ Das soll auf dem Balkan gelten, rund um das Mittelmeer und bei den Ländern „des kaukasischen, kaspischen und des zentralasiatischen Raums“ und im „Nahen und Mittleren Osten“. Auch Asien und Lateinamerika werden nicht ausgelassen. Das Völkerrecht sei diesen zentralen Herausforderungen anzupassen, nicht umgekehrt! Der Beschluss betont zwar die nötige Stärkung der internationalen Bündnisse und der Vereinten Nationen. Aber militärische Einsätze müssten auch ohne Mandat der Vereinten Nationen möglich sein. Das Papier fordert ohne Umschweife den Einsatz der Bundeswehr im Inland, die Transformation der Bundeswehr zu „flexiblen und auf Distanz verlegbaren, durchhaltefähigen Streitkräften“ und einen im Grundgesetz nicht vorgesehenen „Nationalen Sicherheitsrat“ mit Entscheidungskompetenzen.

Die Verfasser spielen mit dem Feuer: Wenn die Gefährdung oder Beeinträchtigung von Interessen zum Verteidigungsfall wird, der militärische Mittel rechtfertigen könnte, dann bedeutet das eine klare Absage an das bisherige Völkerrecht, an den in der UN-Satzung vereinbarten Gewaltverzicht und den offenkundigen Missbrauch des Rechts auf Selbstverteidigung.8

Das Papier beruht auf Überlegungen, die seit Jahrzehnten auch im Verteidigungsministerium angestellt wurden. Schon vor der Veröffentlichung des Weißbuchs 20069 hatte der Minister10 gefordert, den Begriff der Verteidigung um wirtschaftliche Interessen, zum Beispiel die Sicherung von Energielieferungen, zu erweitern und eine zivil-militärische Zusammenarbeit aufzubauen. Er hat inzwischen ohne gesetzliche Grundlage ein mit Reservisten bestücktes, bis in jeden Regierungsbezirk der Bundesländer organisiertes »SKUKdo« – Streitkräfteunterstützungskommando – als »ZMZ« – zivil-militärische Zusammenarbeit – eingerichtet, deren Aufgaben auch beim Katastrophenschutz unklar bleiben.

Entgrenzungen

Auch der Bundesinnenminister kollidiert mit der Verfassung11, wenn er terroristische, also politisch motivierte Verbrechen als »asymmetrischen Krieg« bezeichnet oder die „Auflösung des Gegensatzes von innerer und äußerer Sicherheit“ behauptet, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland als »Verteidigung« darstellen und damit den Einsatz militärischer Waffen nach ungeschriebenem Kriegsrecht begründen zu können. „Die Verfassung“, klagte Schäuble schon 1996, „ist immer weniger das Gehege, in dem sich demokratisch legitimierte Politik entfalten kann, sondern immer stärker die Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahm legt.“12 Will er die Verfassung wie eine lästige Kette sprengen? Das ist ein bedauernswerter Offenbarungseid eines bis dahin verdienten Ministers, der für die Verfassung zuständig sein will.

Es ist äußerste Aufmerksamkeit geboten, wenn versucht wird, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden zu verwischen und den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln im Inland zu erlauben. Wer erklärt da wem den Krieg? Sind Terroristen Soldaten oder Verbrecher, bei deren Bekämpfung nicht Polizei- und Strafrecht, sondern zu Lasten der Bevölkerung allgemeines, nicht kodifiziertes Kriegsrecht gelten soll?

Daran ändert nichts, dass sich die Vereinigten Staaten nach dem 11.09.2001 auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta sowie auf zwei Resolutionen des Sicherheitsrates13 und auf die Feststellung des Bündnisfalls durch den Generalsekretär der NATO berufen. Die Resolutionen verurteilen zwar die Anschläge als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, autorisieren aber keine militärische Gewaltanwendung und enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass nichtstaatliche Gewalt das Selbstverteidigungsrecht auslösen könnte.14 Der Bündnisfall der NATO ist kein Verteidigungsfall nach Art. 115 a GG und befreit die Mitgliedsstaaten natürlich nicht von den Regeln der eigenen Verfassung.

Ebenso ist es schlicht falsch, wenn neuerdings versucht wird, jedenfalls den Einsatz der Luftwaffe damit zu begründen, dass sie auch im Frieden vorsorglich dem Kommando der NATO unterstellt worden ist. Nach den dazu ausdrücklich getroffenen, zum Teil nicht veröffentlichten vertraulichen Vereinbarungen gilt das bei einem sog. »renegade« – also irregulären – Flug nur so lange, wie nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei ihm um ein militärisches Kampfflugzeug oder um einen Kampfhubschrauber handelt.

Handelt es sich um ein nichtmilitärisches Flugzeug, dann muss die Kommandogewalt unverzüglich von den deutschen Behörden angefordert und vor jeder weiteren Entscheidung auf das sog. »NLZFSiLuRa« – Nationales Leit- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum – in Kalkar übertragen werden, das nur nach deutschem Recht handeln kann.

Kriegsrecht oder nicht? Hier geht es nicht um juristischen Formalismus. Völkerrechtlich geht es um die Vorstellung, eigene Interessen mit militärischer Gewalt durchsetzen zu können. Und innerstaatlich geht es um die Loslösung von mühsam erkämpften rechtsstaatlichen Begrenzungen staatlichen Handelns bis hin zu dem Anspruch der Regierung, sogar über das Leben der Bürger verfügen zu können, wenn sie es für sinnvoll hält, also opportunistisch.

Möglicherweise kommt der Innenminister mit dem Vertrag von Lissabon, den der Deutsche Bundestag nahezu im parlamentarischen Blindflug verabschiedet hat, seinem Ziel einen Schritt näher. In der »Solidaritätsklausel« des Art. 222 AEUV versprechen sich die Mitgliedsstaaten auch den Einsatz militärischer Mittel im Inland zur Abwehr und zum Schutz vor terroristischen Bedrohungen, vorbeugend und ohne jede parlamentarische Beteiligung. Bei Anfragen hat die Bundesregierung im wesentlichen auf das Grundgesetz verwiesen. Aber schon wird gefordert, die Bundesrepublik habe sich durch den Vertrag verpflichtet, ihre Verfassung dieser europäischen Regelung anzupassen.15 Denn mit dem Vertrag sei statuiert, dass es sich um ein transnationales, nur gemeinsam zu lösendes Problem handele.

Kommt die Grundgesetzänderung?

Der nächste Schritt ist offenbar die nun von der gegenwärtigen Koalition geplante Verfassungsänderung über den Einsatz der Bundeswehr im Inland in einem neuen Art. 35 Abs. 4 und 5 GG. Man muss ihren juristischen Text in normales Deutsch übersetzen, damit klar wird, was er eigentlich bedeuten würde: Wenn der Bundesverteidigungsminister – oder vielleicht der Bundesminister des Innern? – der Auffassung ist, dass ein besonders schwerer Unglücksfall droht und dass zu seiner Abwehr polizeiliche Mittel nicht ausreichen, dann soll er entscheiden können, ob er die Bundeswehr im Inland mit militärischen Mitteln einsetzen und den Ländern Weisungen erteilen will. Das Parlament oder der Verteidigungsausschuss haben dabei nichts zu suchen.

Es soll weder darauf ankommen, ob der besonders schwere Unglücksfall unmittelbar bevorsteht, noch wie sicher sich der Minister bei seiner Prognose ist, noch darauf, ob er das Unglück als Folge eines konkreten Angriffs oder im Gefolge eines Massenprotestes gegen ein politisches Top-Ereignis erwartet. Es kommt auch nicht darauf an, ob er schwere Maschinengewehre, Raketen oder Sprengkörper einsetzen lässt, Panzer, Tornados oder Kriegsschiffe. Es soll auch nicht darauf ankommen, ob der Einsatz der militärischen Mittel nach Art und Umfang mit großer Sicherheit auch unbeteiligte Bürger töten lassen wird.

Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztem Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für Kampfeinsätze der Bundeswehr im Inland und für die Art der dabei einsetzbaren Waffen nicht.16 Es ist eine Ermächtigung auf Leben und Tod.

In Wirklichkeit soll die Verfassungsänderung den militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inland von den Voraussetzungen des Inneren Notstands gemäß Art. 87 a Abs. 4 in Verbindung mit Art. 92 Abs. 2 GG lösen und in das Ermessen des Verteidigungsministers stellen, wenn der annimmt, dass jemand – aus welchem Motiv oder Anlass auch immer – ein besonders schweres Unglück herbeiführen will, das polizeiliche Fähigkeiten übersteigt. Die öffentliche Verharmlosung dieses Vorschlages ist unerträglich.

Diesem Vorhaben ist die Möglichkeit des eklatanten Missbrauchs immanent. Die Bundeswehr wird zum innenpolitischen Nothelfer. Die massiven Einsätze der Bundeswehr mit militärischen Mitteln zum Schutz der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mit 3.200 Soldaten, 24 Spürpanzern »Fuchs« und 8 Pionierpanzern »Dachs«17 und zum Schutz des G8-Gipfels in Heiligendamm mit 2.500 Soldaten, Minenjagdbooten, 9 Panzerspähwagen »Fennek« und 14 »Tornado«-Kampfflugzeugen18 waren unrühmliche Anfänge, nachdem wir bis dahin allen Versuchungen widerstanden hatten und die Bundeswehr im Inland nur mit ihren personellen und ihren pioniertechnischen Möglichkeiten bei Katastrophen oder Unglücksfällen eingesetzt haben.

Es gilt auch hier, nicht erst den Anfängen, sondern dem bitteren Ende zu wehren. Wer Notstand predigt, wird Krieg ernten. Innere Sicherheit ist kein Selbstzweck. Sie muss dem inneren Frieden einer Gesellschaft dienen und nicht dazu, sie in einen Ausnahmezustand zu versetzen. Die Beschränkung der Bundeswehr als einer Wehrpflichtarmee auf die Aufgabe der Verteidigung gegen militärische Angriffe war eine elementare Grundentscheidung der Verfassung, die man weder tagespolitischen Wünschen, wirtschaftlichen Interessen oder der Haushaltslage der Bundesländer unterwerfen kann. Wir wissen, dass es Terrorismus gibt. Aber wir verlieren deswegen nicht die Fassung. Und wir sollten auch nicht bereit sein, seinetwegen die Verfassung zu verlieren.

Anmerkungen

1) Vortrag in Anlehnung an den Aufsatz »Nothelfer Bundeswehr?« in: Verfassungsreport 2009.

2) BverfG (Rasterfahndung) NJW 06, 1939 ff, TextZ. 126.

3) BverfG (Rasterfahndung) a.a.O. TextZ. 128, 129. Vgl. aus der inzwischen fast uferlosen Literatur insb. Lange (2005): Eckpunkte einer veränderten Sicherheitsarchitektur f.d. Bundesrepublik, Gutachten, Marburg/Duisburg; Linke: Innere Sicherheit durch die Bundeswehr? Zu Möglichkeiten und Grenzen der Inlandsverwendung der Streitkräfte, Arch. D. öff. Rechts 04, 489ff.; Pütter (2008): Im Feld der Inneren Sicherheit. Über den Vormarsch der Bundeswehr in der Heimat, CILIP-Bürgerrechte und Polizei Nr. 2/2008, S.32 ff.

4) BverfGE 115, 118 ff.

5) Vgl. etwa Wiefelspütz, ZRP 07, 19; ders. NZWehrr 05, 146 ff.; Gramm: Die Bundeswehr in der neuen Sicherheitsarchitektur, DV 08, 3275 ff.; 394, 396 u. d. d. Zit.; a.A. überzeugend Kutscha: Terrorismusbekämpfung jenseits der Grundrechte?, Recht und Politik 06, 202 ff.; ders.: »Verteidigung« – Vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, Krit. Justiz 04, 228 ff.

6) Vgl. Arnold: Die Diskussion über das neue Weißbuch. Verteidigungsfall auch bei Terroranschlägen? RuPol. 06, 136 ff.

7) Daase (2007): Terrorismus als asymmetrische Gewaltstrategie, in: Graulich, Simon (Hrsg.): Terrorismus und Rechtsstaatlichkeit, Akademie-Verlag, S.91 ff. (96).

8) Vgl. dazu auch Dörr: Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht, aus politik und zeitgeschichte B 43/2004, S.14 ff.; Paech: Epochenwechsel im Völkerrecht?, ebd. S.21 ff. mit zahlreichen Hinweisen auf die gegenwärtige Völkerrechtspraxis.

9) Vgl. insb. Weißbuch 2006, S.101 ff.

10) So z.B. BMV Jung in der FAZ vom 02.05.2006 und in der Berliner Zeitung vom 16.06.2006.

11) a.A. Münkler (2006): Der Wandel des Krieges. Von der Symmetrie zur Asymmetrie.

12) Schäuble: Weniger Demokratie wagen? Die Gefahr der Konstitutionalisierung der Tagespolitik, FAZ vom 13.09.1996, S.12.

13) Resolutionen Nr. 1368 vom 12.09.2001 und Nr. 1373 vom 02.10.2001; Erklärung des NATO-Generalsekretärs Lord Robertson vom 02.10.2001.

14) Vgl. Kutscha: Terrorismusbekämpfung, a.a.O.; Ruffert, ZRP 2002, 247 (250); Paech, Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S.1516.

15) Vgl. Schmidt-Radefeldt: Der europäische Verfassungsvertrag u.d. militärische Terrorismusbekämpfung, UBWV 05, S.1 ff.; ders.: Innere Sicherheit und Streitkräfte, UBWV 06, S.161 ff.

16) Das UzwG gilt nicht für Kampfeinsätze der Bundeswehr und das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Soldaten der Bundeswehr (UZwGBw) lässt den Waffengebrauch überhaupt nur bei Angriffen gegen Einrichtungen der Bundeswehr zu.

17) Vgl. BT-Drucksache 16/1416 vom 10.05.2006.

18) Vgl. BT-Drucksache 16/6317 vom 10.09.2007; Kutscha, Blätter für deutsche und internationale Politik 07, 905. Gramm behauptet, Tornados ohne Bordkanonen seien keine militärischen Mittel! Vgl. Gramm a.a.O., S.390.

Dr. Burkhard Hirsch ist seit 1949 FDP-Mitglied; von 1975 bis 1980 war er Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen und von 1994 bis 1998 Bundestagsvizepräsident. Die Humanistische Union, der er seit Jahrzehnten angehört, ehrte ihn 2006 mit ihrem Fritz-Bauer-Preis.

Soldatentod in heutigen Kriegen

Soldatentod in heutigen Kriegen

Herausforderungen für politische Normenbildung und Erinnerungskultur

von Bentje Woitschach

Unter dem programmatischen Titel »Soldatentod in heutigen Kriegen – Herausforderungen für politische Normenbildung und Erinnerungskultur« fand vom 6. bis 8. Juni 2008 in der Evangelischen Akademie Loccum in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Landesverband Niedersachsen) und der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung unter der Leitung von Prof. Rolf Wernstedt (Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge) und Dr. Corinna Hauswedell (Evangelische Akademie Loccum) eine rege besuchte Tagung statt.

Die Diskussion um das politische Mandat der Bundeswehr und den soldatischen Auftrag hat, vor allem im Zusammenhang mit den erweiterten Einsätzen in Afghanistan, an Schärfe gewonnen. Dabei wird deutlich, dass sich die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik in rechtlicher, politischer und ethischer Hinsicht auf ungeklärtem Terrain bewegt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, auf dem Gelände des BMVg ein Ehrenmal für die Toten der Bundeswehr zu errichten, als Versuch, einen neuen politischen Symbolakt und -ort der Gedenkkultur zu befestigen, um der strategischen Umorientierung der Bundeswehr, die konsequenterweise auch tote deutsche Soldaten zur Folge haben kann, Rechnung zu tragen. Die Tagung beabsichtigte, den Diskurs um das Ehrenmal des BMVg in den politischen Kontext der sich wandelnden Rolle, Funktion und Legitimität des Militärs in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zu stellen und dabei Möglichkeiten einer (neuen) deutschen Erinnerungskultur, aber auch deren spezifische Problembereiche, zu erörtern.

Der erste Teil der Tagung trug den Titel „Probleme politischer und ethischer Fundierung militärischer Einsätze der Bundeswehr“. So betrachtete Lothar Brock (Frankfurt) in seinem Vortrag militärische Interventionen aus völkerrechtlicher Perspektive. Einerseits lege das Völkerrecht hohe materielle Normen fest (Schutz der Menschenrechte), andererseits fehle es an konkreten Verfahrensregeln, um diese Normen durchzusetzen. Die Konsequenz sei, dass entweder nicht oder unilateral gehandelt werde. Angesichts dieses Handlungsdilemmas entwickelte die UNO das Konzept der »responsibility to protect« (Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft), das Brock als eine Möglichkeit darstellte, dem Handlungsdilemma zu entrinnen.

Roland Kaestner (Hamburg) zeichnete ein Bild des heutigen Krieges, das deutliche Tendenzen zur Entgrenzung aufweise, bezogen auf Akteure, Ziele, Methoden, Raum. Moderne arbeitsteilige und komplexe Gesellschaften vertragen keinen Kriegszustand, er würde zu ihrer Auflösung führen. Aus diesem Grund setzten diese Gesellschaften Gewalt nur auf fremdem Territorium ein, um die eigenen Kosten gering zu halten und ihre Interessenpolitik durchzusetzen. Kaestner plädierte für eine Eingrenzung des Krieges durch das internationale System, das auf der Basis des Rechts und nicht der Gewalt beruhen solle.

Natascha Zupan (Bonn) erweiterte die vorgetragenen völkerrechtlichen und militärischen Gedanken um die Perspektive der zivilen Friedensförderung und widmete sich verstärkt dem Thema Gedenkkultur. Neben toten deutschen Soldaten seien auch verstärkt tote zivile Helfer zu beklagen, denen ähnlich wie den Soldaten keine staatliche Erinnerungskultur Rechnung trage. Staatliches Erinnern sei immer mit Gestaltungsmacht verbunden und identitätsbildend: Aus diesem Grunde sollten geplante Denkmäler besonders an zivile Helfer erinnern, um das Primat des Zivilen in der deutschen Politik zu festigen.

Am Abend räsonierte Klaus Naumann (Hamburg) über das Ausbleiben der öffentlichen Reaktion bezüglich des Ehrenmals des BMVg. Der Grund sei für ihn eine »Leerstelle« in der Gedenkkultur, die sich bisher vornehmlich dem Opfergedenken und damit der Vergangenheit widmete. Das geplante Ehrenmal beziehe sich aber auf die (ungeklärte) Gegenwart; die Soldaten im Einsatz seien keine Opfer im herkömmlichen Sinne, sondern von der Republik entsandte Freiwillige. Die Politik stelle die toten Soldaten jedoch als Opfer von Fremdeinwirkung dar und entziehe sich damit ihrer eigenen Verantwortung als entsendende Instanz.

Jost Dülffer (Köln) eröffnete mit seinem Vortrag den zweiten Teil der Tagung mit der Überschrift „Formen, Symbole und Dilemmata einer deutschen Gedenkkultur“ und betrachtete die deutsche Gedenkkultur im internationalen Vergleich. So warf der Zweite Weltkrieg lange Schatten auf die europäische Gedenkkultur und dominierte alle nationalen Denkmäler; in vielen Ländern würden Soldaten und Zivilisten allerdings gemeinsam gedacht. Das deutsche Dilemma liege darin, dass Gedenken an tote Deutsche besonders problematisch sei, weil es immer auch Täter mit einschließe. Daher entwickelte sich ein Gedenkbrei: »Den Opfern von Krieg und Gewalt«, der sowohl tote Deutsche als auch von deutschen Getötete einschloss.

In dem anschließenden Gespräch brachte Armin Wenzel (Kiel) die Sicht der Militärseelsorge in die Diskussion ein: So sprach er sich für das geplante Ehrenmal aus, gab aber zu bedenken, dass Ort und Einbezug von Zivilisten neu überdacht werden und die ethischen und sicherheitspolitischen Gründe für die Auslandseinsätze noch deutlicher als im Weißbuch vermittelt werden müssten.

Stärker noch als sein Vorredner betonte Daniel Gaede (Weimar) die Notwendigkeit, Mittel und Zwecke von militärischen Interventionen zu überprüfen. Gedenken allein für tote Soldaten sei fragwürdig, vielmehr müssten zivile Helfer und vor allem die Bedürfnisse der Angehörigen mit einbezogen werden. Mit Verweis auf seine Gedenkarbeit im KZ Buchenwald gab er zu bedenken, dass Gedenken notwendig sei, dabei aber zwischen Tätern und Opfern differenziert werden müsse, die immer situationsbedingt gesehen werden müssten.

Der dritte Teil der Tagung „Denkmal als Ressortaufgabe? Die (fehlende) Debatte um das neue »Ehrenmal« der Bundeswehr“ wurde eingeleitet durch Thorsten Kähler (Berlin), der die Motive für das Ehrenmal erläuterte und sich mit den öffentlichen Kritiken auseinandersetzte. Kähler zufolge befinde sich die Bundeswehr in sicherheitspolitisch notwendigen und legitimierten Einsätzen. Das Ehrenmal sei eine Ressortangelegenheit, der Minister käme damit seiner Fürsorgepflicht den Soldaten gegenüber nach, die schon seit längerem den Wunsch nach einem Gedenkort für ihre toten Kameraden hegten. Keineswegs sei mit dem Ehrenmal eine Überhöhung des Militärischen oder eine Heroisierung der Toten beabsichtigt. Die Gründe für die Auslandseinsätze könnten nur politisch beantwortet werden, eine erste Auseinandersetzung damit biete das Weißbuch zur Sicherheitspolitik. In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, warum das Ehrenmal eine Ressortangelegenheit sei, immerhin sei die Bundeswehr und damit auch die dort zu beklagenden Toten Teil des deutschen Volkes.

In dem anschließenden Round Table ging es weiterhin um die Frage, was die Intention des Ehrenmals sei und wie man den Verfahrensprozess bewerten solle. Robert Birnbaum (Berlin) kritisierte, dass die wirkliche Auseinandersetzung – nämlich die Debatte um die Einsatzgründe – in Wirklichkeit gar nicht geführt worden sei, weshalb man mit dem Ehrenmal über tote Soldaten redete, ohne wirklich über tote Soldaten zu reden. Christian Fuhrmeister (München) betrachtete das Ehrenmal aus kunsthistorischer Sicht. Wie Birnbaum kritisierte er vehement das abgeschirmte Verfahren im BMVg. Gerade weil das Denkmal nationalen Rang besäße, sei es keine Ressortangelegenheit. Fuhrmeister forderte, den Baubeginn sofort zu stoppen und die bisher fehlende öffentliche Debatte zu beginnen. Erik Meyer (Gießen) schloss sich Birnbaum und Fuhrmeister an und forderte deliberative Verfahren, die dem Ehrenmal die notwendige Zustimmung einbringen würden. Corinna Hauswedell (Loccum) fasste in einem Schlusswort die bisherigen Punkte zusammen: Die Diskussion um das Ehrenmal sei ein gesamtgesellschaftliches Dilemma, das die Unsicherheit über die deutsche Sicherheitspolitik und die mangelnde Reflexion über den Wandel der Bundeswehr beinhaltete. Sie rief Thorsten Kähler dazu auf, die auf der Tagung geführte Debatte ins BMVg zu tragen. Allerdings sei das BMVg nicht allein in der Lage, die Mängel der Politik zu überdecken, vielmehr müsste es diese verstärkt in die Pflicht nehmen, weil die Frage um Auslandseinsätze und das damit verbundene Totengedenken gerade keine Ressortangelegenheit sei.

Am Abend erörterte Manfred Hettling (Halle-Wittenberg) die Frage, wie unterschiedliche Nationen ihrer toten Soldaten gedenken. Bedeutend für die jeweilige nationale Gedenkkultur seien nationale Traditionen, die besonders in Deutschland mit negativen Konnotationen belastet seien. Hettling schlussfolgerte, dass Gedenken in demokratischen Gesellschaften nicht problematisch sei, dass aber Deutschland kein Formenarsenal aus der Vergangenheit übernehmen könne, und sah es daher als gegenwärtig dringliche Aufgabe, über neue Formen der Gedenkkultur öffentlich zu debattieren.

Der vierte Teil der Tagung „Trauma, Ehre, Anerkennung“ wurde durch Boris Schmuda (Hannover) eröffnet, der in einem bewegenden Bericht seine traumatischen Erlebnisse bei dem Attentat in Kunduz im Mai 2007 darstellte. Besonders schmerzhaft seien für ihn das mangelnde öffentliche Interesse und die fehlende Anerkennung gewesen. Schmuda betonte, es sei keine Ehre, für sein Land zu sterben, aber den toten Soldaten gebühre ein angemessenes Gedenken, wofür Politik und Öffentlichkeit Verantwortung zu tragen hätten. In der anschließenden Podiumsdiskussion knüpfte Klaus Naumann an Boris Schmuda an und kritisierte den mangelnden Mut der Politiker, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Monika Brüning (Berlin) betonte die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Auslandseinsätze und verteidigte das Ehrenmal-Projekt damit, dass der Wunsch nach einem Gedenken von den beteiligten Soldaten selbst vorgebracht wurde. Sebastian Edathy (Berlin) räumte ein, dass die Notwendigkeit der Auslandseinsätze möglicherweise nicht ausreichend vermittelt würde, begrüßte dennoch das Ehrenmal des BMVg und stellte die Überlegung an, ob das Parlament ein zusätzliches Denkmal für Tote außerhalb des Militärs errichte.

Die anschließende Diskussion verdeutlichte, dass es einen Konsens darüber gab, dass den toten deutschen Soldaten angemessen gedacht werden müsse. Dabei dürfe aber die Einsatzdiskussion nicht übergangen werden, denn die Debatte um das Ehrenmal sei in Wirklichkeit eine Debatte um die deutsche Sicherheitspolitik. Es müssten transparente Verfahren entwickelt werden, in deren Verlauf angemessene Formen einer deutschen Erinnerungskultur unter möglichst breiter gesellschaftlicher Beteiligung gefunden würden. Dabei sollte nicht die Sicherheitspolitik im Vordergrund stehen, sondern die Friedenssicherung.

Salami-Taktik

Salami-Taktik

von Jürgen Nieth

„Kaum Bedenken gegen Kampfeinsatz“, lautete am 18.01.08 die Überschrift in der Frankfurter Allgemeinen (FAZ). Bei anderen heißt es: „Kampftrupp für Afghanistan“ (tageszeitung, 17.01.08), „Kämpfen heißt der Auftrag“ (Der Tagesspiegel, 17.01.08), „Deutsche an die Front“ (Frankfurter Rundschau 17.01.08), „Bundeswehr plant Eingreiftruppe für Afghanistan (Süddeutsche Zeitung, 17.01.08) „Auf dem Weg in den Kampfeinsatz“ (Berliner Zeitung, 18.01.08).

Verharmlosen hat Methode

Die Presse spricht aus, was die Regierung nicht hören möchte. „Wenn es um Afghanistan geht, meiden die Spitzenpolitiker der Regierung das Wort »Kampfeinsatz« wie die Pest. In Reden von Kanzlerin Angela Merkel taucht das böse K-Wort nicht auf. Ebenso wenig in Stellungnahmen von Verteidigungsminister Jung (CDU) oder Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD). Sie verniedlichen den Militäreinsatz vielmehr regelmäßig als »Hilfe beim Aufbau« (Merkel), »Stabilisierung« (Jung) oder »Unterstützung der afghanischen Regierung« (Steinmeier).“ (Spiegel, 21.01.08, S.40). Das Verharmlosen hat Methode, doch jetzt haben wir eine Situation.

Schnelle Eingreiftruppe an den Hindukush

Norwegen wird seine »Quick Response Force« (QRF), die unter deutschem Oberkommando im Norden Afghanistans operiert, ab Sommer 2008 aufgeben. Die Aufgaben dieser Einheit soll die Bundeswehr übernehmen. „Von offizieller Seite ist der Auftrag zwar noch nicht bestätigt… doch im Prinzip ist die Sache klar: Die Bundeswehr wird voraussichtlich diesen Sommer eine bis zu 250 Soldaten umfassende Kampfeinheit nach Afghanistan schicken.“ (Der Tagesspiegel, 17.01.08, S.9)

Zeit des Frieden Sicherns vorbei

Der norwegische Kommandeur der QRF, „deren Aufgaben die Bundeswehr… übernehmen wird, sagt: ‚Nur Frieden sichern, diese Zeit ist jetzt vorbei' … ‚In Nordafghanistan geht es um einen sehr offensiven Ansatz, nicht um Reaktion.' Die Deutschen… müssten ‚ihre Soldaten mental darauf vorbereiten, Krieg zu führen, anderen Verluste beizubringen', vor allem aber: ‚Sie müssen ihre Soldaten darauf vorbereiten, dass sie ihr Leben verlieren können.'“ (Der Tagesspiegel, 19.01.08, S.5).

Eine neue Qualität?

Von den Wehrexperten der Bundestagsopposition sieht Paul Schäfer (Linke) das ähnlich: „Mit der Ausgangsüberlegung eines Friedenssicherungsmandats hat so ein Einsatz nichts mehr zu tun… es muss klar sein: Es geht dabei um Töten und getötet werden.“ (taz, 18.01.08, S.5) Birgit Homburger (FDP) sieht eine neue Qualität des Einsatzes und fordert „das Verteidigungsministerium auf, (diese) offen und ehrlich zu benennen. Nach der Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge im April 2007 würde das Aufgabenspektrum der Bundeswehr… durch »offensive Operationen« erneut erweitert.“ (SZ, 18.01.08, S.5) Grünen Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei räumt zwar ein, „dass für eine QRF ein »militärisch härteres und riskanteres Aufgabenprofil« gelte als für die Absicherung der Regionalen Wiederaufbauteams… Man könne jedoch nicht von einer neuen Qualität sprechen, weil diese Anforderung von Anfang an zu den Aufgaben der Bundeswehr gehört habe.“ (SZ, 18.01.08, S.5) Nachtweis Fraktionskollege Bonde beschreibt „den Unterschied zwischen dem laufenden Einsatz und der Arbeit der Eingreiftruppe mit »einem Tick mehr Material« – also anderen Fahrzeugen und anderen Waffen.“ (taz, 17.01.08)

Salamitaktik

Eine Bundeswehr zum Schutz von Wiederaufbauteams, ihr Einsatz auf den Norden Afghanistans beschränkt. Das war die Botschaft der Vergangenheit (die natürlich nie die ganze Wahrheit enthielt, siehe KSK-Einsätze). Dann folgte der Beschluss zur Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Jetzt geht es um eine Schnelle Eingreiftruppe, Einsatzgebiet der Norden. Aber: Das norwegische Kontingent, das die Funktion wahrnahm, die die Bundeswehr übernehmen soll, nahm „im Herbst 2007 an einer Offensive an der Grenze zwischen dem Norden und dem Westen teil – außerhalb des Einsatzgebietes der Bundeswehr.“ (FR 17.01.08, S.1) Und bereits im letzten November sprach sich SPD-Verteidigungsexperte Reiner Arnold für „eine landesweit agierende Isaf-Eingreiftruppe aus, die auch für Kampfeinsätze ausgerüstet sein müsse. Auch Deutschland solle sich mit Bundeswehr-Soldaten an einer solchen Eingreiftruppe beteiligen.“ (SZ 17.01.08, S.6) Diskutiert wird aber nicht nur eine Ausdehnung des Einsatzbereiches, sondern auch die Entsendung von mehr Soldaten. „Die Einschätzung Arnolds, dass die NATO künftig mehr deutsche Kampftruppen für Afghanistan fordern dürfte, wird in der Union im Grundsatz geteilt… CDU Verteidigungsexperte Bernd Siebert: …'Wenn es am Ende auf uns zukommt, werden wir uns dem nicht entziehen können'.“ (SZ 17.01.08, S.6) SPD-Fraktionschef Struck sieht das wohl ähnlich: Wenn die Bundeswehr neue Aufgaben übernehme…, werde er sich bei der nächsten Mandatsverlängerung im Herbst nicht sperren, die Truppenstärke von derzeit maximal 3.500 Soldaten zu erhöhen.“ (Spiegel, 21.01.08, S.40)

Das Militär denkt noch weiter

Brigadegenerral Kasdorf, Chef des Isaf-Stabs in Kabul, hat laut über den Einsatz von Panzern nachgedacht. „'Man muss überlegen, welche Rolle schwere Ausrüstung künftig spielt… Ohne dass ich einen Panzerkrieg herbeireden möchte'.“ (FAZ 17.01.08, S.1) Und sieben der ranghöchsten ehemaligen Generäle wenden sich nicht nur gegen „zu frühe Festlegungen von Kontingentobergrenzen.“ Sie sehen angesichts der zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr vor allem Bedarf an Führung. Sie empfehlen „'eine in der Hierarchie des BMVG höher angesiedelte Operationsabteilung'. Diese solle unmittelbar dem Generalinspekteur unterstellt werden… Im Klartext: die Bundeswehr solle endlich so etwas wie einen Generalstab erhalten.“ (Die Zeit, 17.01.08, S.9) Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde – zumindest offiziell – in deutschen Militärkreisen dieser Begriff gemieden. Sind es nur die »Ehemaligen«, die so denken?

„Firmenchefs holen sich gern Unternehmensberater ins Haus, um bereits definierten Reformbedarf als Erkenntnis externer Fachleute ausgeben… zu können… (Der) Bericht einer Gruppe pensionierter Offiziere über die Organisation von Auslandseinsätzen der Bundeswehr liest sich streckenweise so, als habe Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhahn heimlich Regie geführt.“ (SZ 19.01.08, S.7)

Bundeswehr und Rechtsextremismus

Bundeswehr und Rechtsextremismus

Tagung des Zentrums Innere Führung

von Werner Brill und Tobias Pflüger

Vom 19.- 21.10.1998 führte das »Zentrum Innere Führung« der Bundeswehr zusammen mit den Landeszentralen und der Bundeszentrale für politische Bildung in Saarbrücken eine Tagung zum Thema »Bundeswehr und Rechtsextremismus« durch. Zugelassen wurden diesmal auch freie Träger aus der politischen Bildungsarbeit. In den Referaten und Diskussionen ging es um den Zustand der politischen Bildung in der Bundeswehr und um Erklärungsmuster für rechte Vorfälle bei der Bundeswehr. Referenten waren neben Offizieren des »Zentrums Innere Führung« auch Prof. Dr. Wolfram Wette und Prof. Dr. Wolfgang Gessenharter. Es entstand der Eindruck, dass ein größerer Teil der anwesenden Vertreter der Bundeswehr das Thema Rechtsextremismus sehr ernst nimmt und es »anpacken« will. Offensichtlich – das wurde in den Pausengesprächen deutlich – stellen diese Bundeswehroffiziere aber damit wohl noch eine Minderheit innerhalb der Bundeswehr dar.

Problembereich Nr. 1 in den Diskussionen war – wie nicht anders zu erwarten – das Traditionsverständnis der Bundeswehr. Offensichtlich hatte die Anwesenheit der beiden historisch und militärpolitisch kompetenten Professoren auf die Bundeswehroffiziere »dämpfende« Wirkung, sodass der Eindruck einer nur »halbechten« Diskussion entstehen konnte. Hinzu kam, dass das übliche Militärspielchen »Ober sticht Unter« allgegenwärtig war. Die untergebenen Offiziere äußerten sich kaum, dominant war der oberste Bundeswehroffizier.

Spannend wurde es trotzdem mehrfach: zum Beispiel, als das Verhältnis Bundeswehr-Wehrmacht diskutiert wurde. Wolfram Wette hatte zuvor eindrücklich und sehr schlüssig die Geschichte und das gezielte Erzeugen der »Legende der sauberen Wehrmacht« geschildert. Die Bundeswehroffiziere suchten demgegenüber verzweifelt nach positiven militärischen Traditionen innerhalb der Wehrmacht. Sie wollten (und konnten?) sich nicht damit abfinden, dass die Wehrmacht keine positiven Traditionen liefern kann. Deutlich wurde, dass – bei Militärs immanent logisch – vor allem der Bezug zur militärischen Geschichte gesucht wurde. Zivile oder gar militärkritische Traditionen spielten keine Rolle. Es wurde angesprochen, dass Heeresinspekteur Helmut Willmann einen Typus von Soldat fordere und fördere, der kampforientiert und sportlich sein solle, politische Bildung sei in diesem Soldatenbild zweitrangig. Der oberste Bundeswehroffizier gab ein flammendes Plädoyer für Herrn Willmann ab und die untergebenen Bundeswehroffiziere nickten zustimmend.

Spannend wurde es auch, als die bayrische Vertreterin der Landeszentrale für politische Bildung bei der abschließenden Diskussion über konkrete Zusammenarbeit der Landeszentralen für politische Bildung mit der Bundeswehr als Eingangsvoraussetzung zur Anwesenheit bei der Tagung ein Bekenntnis zur Bundeswehr verlangte. Da dieses Bekenntnis nicht durchgängig zu bekommen war, drehte sich die anschließende Diskussion vor allem darum, ob BundeswehrkritikerInnen oder BundeswehrgegnerInnen zu solchen Seminaren grundsätzlich zugelassen werden sollten. Ergebnis: In Zukunft will man/frau unter sich (»Zentrum Innere Führung« der Bundeswehr und Landeszentralen bzw. Bundeszentrale für politische Bildung) bleiben, eine »passive« Anwesenheit von KritikerInnen wurde nur noch diesmal geduldet.

Ein interessantes Detail am Rande, das leider erst nach der Tagung bekannt wurde: Vertreter der Niedersächsischen Landeszentrale, die dagegen waren, KrititkerInnen der Bundeswehr zukünftig einzuladen, haben offensichtlich keine Berührungsängste mit rechten Kreisen. So berichteten die Hannoversche Allgemeine Zeitung (11.11.1998) und die Antifaschistischen Nachrichten (Nr. 24/1998) über eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Landeszentrale mit rechten Kreisen, die gegen die Wehrmachtsausstellung Stimmung machten.

Einige Schlussfolgerungen

  • Grundlegende Defizite sehen wir in zwei Bereichen:
    1. Der Stand der historischen Forschung zum Thema Wehrmacht wird offensichtlich in der Bundeswehr bis heute nicht wahrgenommen.
    2. Die neue Bundesregierung und die Bundeswehr wollen die Diskussion um die Zukunft der Bundeswehr offensichtlich vor allem innerhalb der Bundeswehr führen. An eine offene gesellschaftliche Diskussion und vor allem an eine Auseinandersetzung mit KritikerInnen bzw. GegnerInnen der Bundeswehr ist kaum gedacht.
  • Die Bundeswehr muss in der Lage sein, sich mit KritikerInnen und GegnerInnen der Bundeswehr ernsthaft auseinanderzusetzen. Das sollte im demokratischen Diskurs eine Selbstverständlichkeit sein. Das Einfordern von Bekenntnissen zur Bundeswehr als Voraussetzung für Diskussionen zeigt nur, wie unsouverän die BefürworterInnen der Bundeswehr z.T. geworden sind.
  • Das Seminar zeigte, dass eine Diskussion zwischen aufgeschlossenen Bundeswehroffizieren und Friedensforschung / Friedensbewegung notwendig und richtig ist. Dabei kommt es aber auf die Diskussion von Fakten an, auf sachorientierte Auseinandersetzungen. Diskussionen nach dem Motto „Wir wollen doch alle den Frieden“ und „Jeder geht seinen Weg und wir achten uns gegenseitig“ erbringen nichts.
  • Auch ein gemeinsames Agieren von Bundeswehr und KritikerInnen bzw. GegnerInnen der Bundeswehr beim Themenbereich Bundeswehr und Rechtsextremismus scheint uns möglich. In solchen Debatten muss die Bundeswehr aber auch den Mut aufbringen und bereit sein, Beiträge (auch innerhalb von Kasernen!) zuzulassen, die sich mit militärimmanenten und strukturellen Gründen des Rechtsextremismus in der Bundeswehr befassen.

Werner Brill und Tobias Pflüger

Tornados nach Afghanistan

Tornados nach Afghanistan

von Jürgen Nieth

Die deutsche Luftwaffe wird sechs Tornados in Afghanistan
einsetzen. Die Piloten sollen dort vor allem mit Aufklärungsflügen die
Nato-Truppen unterstützen. So hat es der Bundestag am 09.03.07 beschlossen.
Doch noch nie waren die Gegenstimmen zu einen Auslandseinsatz der Bundeswehr so
zahlreich, wie diesmal: 157 Abgeordnete stimmten gegen den Einsatz, 11
enthielten sich und »nur« 405 Parlamentarier votierten dafür.

Riss durch alle Fraktionen…

…titelt die TAZ (10.03.07). Und sie stellt weiter fest: „Die
Spaltung in Ja und Nein zog sich durch alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken,
die den Einsatz geschlossen ablehnt. Besonders krass zeigte sie sich bei den
Sozialdemokraten: Dort standen 69 Nein-Stimmen 133 Ja-Stimmen gegenüber. In der
Debatte… hatten vor allem die SPD-Redner noch einmal versucht, ihre
Parteigenossen für den »Tornado«-Einsatz zu gewinnen. Nein-Stimmen kamen erst
gar nicht zu Wort.“
Am kontroversesten verlief die Debatte bei den Grünen. „26
Abgeordnete stimmten mit Ja, 21 mit Nein, 4 enthielten sich.“

Gute Gründe fürs Nein

Es gibt „viele und gute Gründe nicht in den Krieg zu
ziehen“,
kommentiert Arnd Festerling den Bundestags-Beschluss in der FR
(10.03.07). Und weiter: „Wenn man Pazifist, in überhaupt keinen; wenn man
Realist ist, zumindest nicht in einen, den man nicht gewinnen kann. Der Krieg
in Afghanistan kann nicht gewonnen werden. Jedenfalls nicht so, jedenfalls
nicht bald, jedenfalls nicht, ohne noch viel mehr Soldaten in den Kampf zu
schicken, jedenfalls nicht, ohne unendlich viel mehr zivile Hilfe zu leisten.
Und weil das so ist, hätte es unserem Parlament überhaupt nicht geschadet, wenn
in dieser Frage von Krieg und Frieden – die immer auch eine von Leben und Tod
ist – noch mehr Abgeordnete nicht ach so realpolitisch und pragmatisch
abgestimmt hätten. Es war eine gute Gelegenheit, Nein zu sagen.“

Zweifel am Erfolg…

…äußern sich auch in anderen Medien. Der Spiegel (19.03.07)
fragt nach dem Sinn des Einsatzes: „Aber wofür? In den Jahren der Besetzung
hat sich zwar in einigen Teilen des Landes etwas getan, …aber die Mehrheit der
Afghanen lebt immer noch unter mittelalterlichen Bedingungen… Einzige
Boombranche des Landes ist das Drogengeschäft. Unter den Augen der
internationalen Staatengemeinschaft wurde das bettelarme Land zum größten
Opium-Erzeuger der Welt. 92 Prozent des globalen Angebots werden in Afghanistan
hergestellt und spülen so etwa drei Milliarden Dollar in die Kassen der
Drogenbarone, zu denen auch (der Bruder des Präsidenten) Ahmed Karzai gehören
soll.“

Das meiste Geld fürs Militär

„Der Einsatz der sechs Tornados plus etwa 500 Soldaten
der Luftwaffe kostet bis Oktober – dann steht die Verlängerung zur Debatte – 35
Millionen Euro. Die Ausgaben für die Staionierung der 2.900 Bundeswehrsoldaten
im Rahmen der Nato-Schutztruppe belaufen sich auf 450 Millionen Euro,“
schreibt
K. Kouffen in der TAZ (10.03.07). Und sie stellt im Vergleich fest, dass
demgegenüber bisher nur „jährlich 80 Millionen für den zivilen Aufbau“
standen.
Der Chef des Deutschen Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, greift diesen Punkt
in einem Interview mit dem Tagesspiegel (09.03.07) auf: „In Afghanistan wird
viel zu wenig für den zivilen Aufbau, für wirtschaftliche Entwicklung, für den
Aufbau der Polizei getan… wenn Menschen glauben sollen, dass ein demokratisches
System für sie die bessere Option ist, dann … (müssen) wir soviel in den Aufbau
stecken, dass jeder mit Augen sieht … Obendrein haben unsere Verbündeten in
einem Ausmaß Zivilisten ins Jenseits gebombt – das ist kontraproduktiv.“

Erweiterter Kriegseinsatz befürchtet

Überall wächst die Befürchtung, dass die Deutschen…
immer stärker in den Krieg hineingezogen werden können. ‚Es werden weitere
Forderungen der Nato kommen‘, befürchtet auch (SPD)Fraktionschef Struck.“ 
(Spiegel 19.03.07). In der Bild am
Sonntag (11.03.07) spricht derselbe Struck davon, dass dieser Einsatz „noch
ein Jahrzehnt dauern (kann). Man muss in Afghanistan in langen Linien denken,
und eine Offensive ist noch kein Sieg.“

Schon jetzt gehen die Meinungen auseinander, ob der Tornade-Einsatz »nur«
Aufklärung oder schon ein Kampfeinsatz ist. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung
(10.03.07) spricht über die Aufklärungsvariante von „Illusionen… die nicht
zuletzt von den zuständigen Ministern genährt worden waren.“
Sie zitiert
den außenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Eckart von Klaeden, nachdem
die Nato geführte „ISAF und (die amerikanische geführte Operation Enduring
Freedom) OEF immer weiter miteinander verzahnt“
würden. Es sei eine
Illusion, „dass man von weiteren Anforderungen verschont bleiben würde. ‚Als
Bündnispartner müssen wir bereit sein, nicht nur dieselben Lasten zu tragen,
sondern auch dieselben Risiken‘.“

Ein Soldat weigert sich

Oberstleutnant Jürgen Rose ist für die logistische
Unterstützung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zuständig und hat „bei
seinen Vorgesetzten die Mithilfe beim anstehenden Tornado-Einsatz der Bundeswehr
in Afghanistan verweigert und den Antrag gestellt, von weiteren Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Auftrag entbunden zu werden“,
heißt es in der Welt
(17.03.07). Sie zitiert Rose: „‘Der Einsatz ist völkerrechtswidrig…, die
Kriegsführung im Süden Afghanistans schert sich nicht um den Schutz der
Zivilbevölkerung‘, Die Kampfeinsätze der USA im Süden sind nicht vom
UN-Sicherheitsrat mandatiert.“
Die schnelle Reaktion der Bunderswehr, die
den Offizier versetzte, kommentiert die Zeitung: „Die Bundeswehr versucht…
offenbar, einer öffentlichen Debatte über Dienstverweigerung im Zusammenhang
mit dem Tornado-Einsatz in Afghanistan keinen weiteren Nährboden zu bereiten.
denn der Aufklärungseinsatz wird laut Umfragen von der Bevölkerung mehrheitlich
abgelehnt. Diese Skepsis teilen auch die Soldaten.“

Verfassungsbeschwerde

Die Befürchtung, „dass Deutschland in einen
völkerrechtswidrigen Krieg verstrickt wird“,
war Anlass für die beiden
Unionsabgeordneten Gauweiler und Wimmer das Bundesverfassungsgericht anzurufen
(Süddeutche Zeitung 10.03.07). Nachdem die Klage »formal« abgelehnt wurde, da
einzelne Abgeordnete keine Rechte des Bundestages geltend machen können,
sondern nur Fraktionen, klagt jetzt die Linksfraktion in Karlsruhe.

Bundeswehr

Bundeswehr

von Jürgen Nieth

Soldaten stärker gefährdet

Das Verteidigungsministerium rechnet in 2005 mit einer
deutlich höheren Gefährdung der in Afghanistan eingesetzten deutschen Soldaten.
Grund sei eine Ankündigung der Briten und US-Amerikaner, den Kampf gegen die
Drogenbarone zu verschärfen, berichtet »Der Spiegel« (Nr. 2-2005, S. 14). Der
Bundesnachrichtendienst habe die Militärs gewarnt, wenn die Einnahmequellen der
Warlords versiegten, berge das vermehrte Gefahren für die deutschen Camps in
Kunduz und Faisabad. Verteidigungsminister Struck habe deshalb die
Sicherheitsstrukturen verstärken lassen und wolle mit den anderen Parlamentsfraktionen
jetzt einen „robusteren Einsatz“ besprechen. Dabei werde geprüft, ob die
bisher auf 2.250 Soldaten begrenzte Truppenstärke erhöht und Spezialkräfte zur
großräumigen Sicherheit der Lager entsandt werden müssten.
Im Bundestagsmandat zur Teilnahme an der ISAF-Mission am Hindukusch ist die
Drogenbekämpfung ausdrücklich ausgeschlossen. Bereits im September hatten
Bundeswehgeneräle auf die Gefahren durch die Drogenmaffia aufmerksam gemacht
und sich in einem Brief an den Verteidigungsminister gegen eine Verlegung
deutscher Soldaten nach Faisabad gewandt, da die Provinz zu den bedeutendsten
Mohnanbaugebieten gehört (siehe W&F 4-2004, S. 4).
Nach einem Bericht der UN-Organisation gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) hat
die Opiumproduktion in Afghanistan neue Rekordhöhen erklommen. Die Anbaufläche
für Schlafmohn sei von 2003 bis 2004 um 64 Prozent ausgeweitet worden.
Afghanistan liefert heute 87 Prozent des weltweit verarbeiteten Opiums (TAZ
19.11.04).

Bundeswehr nach Afrika

Für Verteidigungsminister Struck gehört Afrika zu den
kommenden Einsatzgebieten der Bundeswehr. Die »tageszeitung« (27.12.04) zitiert
ihn mit den Worten:„Es gibt in Afrika große Instabilität durch Armut, Aids
und Stammeskämpfe
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Staat, von dem
wir es heute noch nicht wissen, morgen plötzlich im Foccus steht.“
7.000
deutsche Soldaten seien derzeit im Auslandseinsatz, bis zu 10.000 könne die
Bundeswehr bereitstellen. Dabei gehe es vor allem darum, die Afrikanische Union
mit Transport- und Logistikhilfe zu unterstützen. Die EU habe eine besondere
Verantwortung für Afrika.
Struck wies der TAZ zufolge den Vorwurf zurück, die rot-grüne Regierung
betreibe mit der Bundeswehr Außenpolitik, die Kriseneinsätze würden nicht
benutzt, um damit den deutschen Einfluss zu stärken.

Neue Abwehrraketen für die Bundeswehr

Die Bundesrepublik will sich an der Entwicklung eines neuen
Raketenabwehrsystems beteiligen. Beteiligt sind die amerikanische Firma
Lockheed Martin mit 58 Prozent, der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern EADS
mit 25 und die italienische Alenia Marconi mit 17 Prozent. Laut
SPD-Verteidigungsexperte Barteils liegt allein der deutsche Beitrag zu den
Entwicklungskosten des »Medium Extended Air Defense System« (Meads) bei 1,1 Milliarden
Euro (Freitag 22.10.04). Die Beschaffungskosten für das System schätzt die
Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) auf 10 bis 12
Milliarden Euro.
Meads soll Flugzeuge, Helikopter, Marschflugkörper, vor allem aber Raketen mit
einer Reichweite bis zu 1.000 km abwehren. Das ist ein Radius, indem
Deutschland von Verbündeten umgeben ist. Der Verteidigungsausschuss begründet
deshalb die Notwendigkeit der Anschaffung vor allem mit dem Schutz von Soldaten
in Auslandseinsätzen sowie vor Terroranschlägen. Bernd Kubbig (HSFK) hält dem
entgegen, dass erstere vor allem anderen Gefahren ausgesetzt seien (von
Kleinwaffen bis Artillerie) und Terroranschläge kämen ohne die Vorwarnung, die
Meads brauche (FR 19.01.05).

Als nicht finanzierbar bezeichnet der Ex-Luftwaffengeneral
Hermann Hagena das geplante Raketenabwehrsystem (FR 20.01.05). Er weist die in
einer Studie des Verteidigungsministeriums veranschlagten Beschaffungskosten in
Höhe von zwei bis drei Milliarden zurück und hält selbst die Schätzungen der
HSFK für zu niedrig. Hagena betont, dass auch in Teilen des
Bundesverteidigungsministeriums die Kosten noch „pessimistischer betrachtet“
würden als von der HSFK. Er zitiert aus einem Bericht an den
Verteidigungsausschuss von 2001: „Die erweiterte Luftverteidigung (PAC-3 und
Meads) dürfte wegen der in diesem Bereich aufgetretenen sprunghaften
Preissteigerungen beim PAC-3 Flugkörper (von dem im Rahmen von Meads 300
angeschafft werden sollen, J.N.) nicht zu realisieren sein.“

EU-Kampftruppen

Deutschland und Österreich haben sich darauf geeinigt, der
EU gemeinsam mit Tschechien eine »battlegroup« zur Verfügung zu stellen (FR
23.11.04). Es wird davon ausgegangen, dass Deutschland die Führung dieser etwa
1.500 Soldaten umfassenden Einheit übernimmt. Damit ist die Bundeswehr an vier
der bislang dreizehn von den EU-Mitgliedstaaten zugesagten Kampfeinheiten
beteiligt.
Das EU-Konzept hochtrainierter Kampfeinheiten für den schnellen Einsatz in
Krisen- und Kriegsgebieten soll ab 2007 die EU in die Lage versetzen, an zwei
Orten gleichzeitig militärisch einzugreifen. Der Einsatzradius der Truppen wird
mit 6.000 km angegeben und damit weit nach Afrika und Asien hineinreichen.

Gericht bestätigt Wehrpflicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Wehrpflicht trotz
deutlich gesunkener Einberufungszahlen bestätigt. Die Richter hoben damit ein
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf, nachdem die Wehrpflicht inzwischen „willkürlich“
angewendet werde und deswegen rechtswidrig sei. Allerdings nannten die Richter
die konkrete Einberufung zum Januar 2004 „objektiv rechtswidrig“, weil
eine große Zahl von Wehrpflichtigen damals „ohne eine gesetzliche Grundlage“
nicht herangezogen worden sei. Diese wurde erst im September 2004 geschaffen
(FR 20.01.2005).

Für das Gericht erfordert eine verfassungsgemäße
Wehrpflicht, die „weitgehende Ausschöpfung“ der Zahl der
Wehrpflichtigen, die aufgrund der gerade geltenden Gesetzesregelungen
einberufen werden können. Prozentual wollten sich die Richter nicht darauf
festlegen, was denn eine „weitgehende Ausschöpfung“ sei. Ist auch
schwierig, wenn man sieht, dass 2006 bei einer Jahrgangsstärke von 454.000 nur
etwa 57.000 für den Dienst in der Bundeswehr herangezogen werden.

„Verteidigung am Hindukusch“

„Verteidigung am Hindukusch“

von Jürgen Nieth

Der 15. Deutsche Bundestag hat auf einer Sondersitzung am
28. September die Verlängerung um 12 Monate und die Erweiterung des Afghanistan-Mandats
beschlossen. Von den 553 anwesenden Bundestagsabgeordneten stimmten 535 dem
Einsatz zu, 14 stimmten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme.

Die »Ganz große Koalition«

„Über Einsätze der Bundeswehr im Ausland befindet der
Deutsche Bundestag in der Regel mit mehr als »nur« der Mehrheit einer großen
Koalition. Bis auf die PDS billigen traditionell alle Parteien (von einigen
Dissidenten abgesehen) die Mandate für die Truppe. 36 Mal war das der Fall, wie
der CDU-Politiker Friedbert Pflüger hervorhob, seitdem die noch amtierende
Regierungskoalition ausgerechnet mit der Entscheidung über die Beteiligung am
Krieg auf dem Balkan ihr Werk begann.“
(Thomas Köter, FR 29.09.2005)

Sondersitzung des abgewählten Bundestages

Deutschland hat am 18. September einen neuen Bundestag
gewählt, bis zu dessen Konstituierung ist der alte noch im Amt. Warum eine
Sondersitzung des alten Bundestages? Die offizielle Lesart: „Die
Sondersitzung des Bundestages war nötig geworden, weil die Vereinten Nationen
(UN) in diesen Tagen das Mandat für die ISAF (International Security Assistance
Force, d. R.) verlängert hat. Mit 3.000 der mehr als 11.000 Soldaten in
Afghanistan ist Deutschland der größte Truppensteller. Bisher durfte die
Bundeswehr bis zu 2.250 Soldaten einsetzen“ (FR 29.09.2005)

Eine andere Einschätzung trifft Bettina Gaus in der TAZ
(22.09.2005): „Es scheint zu einer lieben Gewohnheit zu werden, dass ein
abgewähltes Parlament noch sicherheitspolitische Entscheidungen treffen darf.
1999 ging es um den möglichen NATO-Einsatz im Kosovo… (jetzt) soll erneut ein
abgewählter Bundestag über Verlängerung und Modalitäten eines Einsatzes
entscheiden, dieses Mal in Afghanistan. Ohne die Fraktion der Linkspartei,
versteht sich. Dem alten Parlament hat sie ja noch nicht angehört… Vom Respekt
vor dem Wählerwillen… zeugt das nicht. Zumal es keineswegs unvermeidlich wäre.
Der neue Bundestag muss sich spätestens bis zum 18. Oktober konstituieren, aber
nichts spricht dagegen, dass er früher zusammen tritt. Das Mandat für Afghanistan
läuft am 13. Oktober aus. Angesichts der breiten Zustimmung zu der Operation
entschiede der neue Bundestag ebenso wie der alte. Aber immerhin könnte die
Linkspartei dann das tun, wofür sie gewählt wurde
: einer abweichenden
Position parlamentarisches Gehör verschaffen.“

Das Risiko steigt

Die Truppe wird nach dem Bundestagsbeschluss aufgestockt und
ihr Verantwortungsbereich ausgeweitet. Der Einsatz war am Anfang auf die
Hauptstadt Kabul begrenzt, später folgte Kundus und schließlich Faisabad.
Künftig soll es auch nach Masar-i-Scharif gehen. „Die regionale Begrenzung,
die sich die Deutschen zum Selbstschutz auferlegten, ist also weitgehend
gefallen. das Risiko steigt
(Peter Münch, SZ 29.09.2005).

Bisher hat der Afghanistan-Einsatz 17 deutschen Soldaten das
Leben gekostet, doch erst jetzt wird es wohl eine richtig „heikle Mission“ (Spiegel
Nr. 40/2005). Der Bundestagsbeschluss wird „das deutsche Operationsgebiet
praktisch auf ganz Afghanistan“
ausdehnen. „Die deutschen erhalten nun
einen eigenen Sektor, den relativ ruhigen Norden, wo seit je das Drogengeschäft
floriert… Richtig gefährlich ist indes ein Auftrag, den die Deutschen
zusätzlich übernehmen
: Eine schnelle Eingreiftruppe mit CH-53-Hubschraubern
des Heeres und »Transall«-Transportflugzeugen der Luftwaffe soll notfalls… den
britischen Einheiten im Süden“ bewaffneten Beistand geben. „Dort gibt es
immer noch Gefechte mit »militanten Opositionskräften«, wie die NATO eher
verharmlosend die Gegner der Karzei-Regierung nennt.“

Die TAZ weist darauf hin, dass „wenn schon nicht
rechtlich, so doch faktisch… die UN-Friedensmission längst eng verzahnt (ist)
mit dem US-geführten Kampfeinsatz »enduring freedom«. Auch an letzterem sind
übrigens deutsche Soldaten beteiligt, was sie genau tun, bleibt der
Öffentlichkeit verborgen (22.09.05)

Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Spätestens die oben angesprochene Verzahnung des
Bundeswehreinsatzes mit »enduring freedom« wirft die Frage nach der
Übereinstimmung mit dem Grundgesetz auf. Die Wochenzeitung »Die Zeit«
(30.09.05) stellt sarkastisch fest: „Die Bundeswehr ist weiterhin zur
Landesverteidigung, sicher. Bloß kaum noch in Deutschland.“

Die Ost-West-Wochenzeitung »Freitag« (30.09.05) bezeichnet
den Afghanistan Einsatz „als Muster für die erstrebte weltweite
Interventionsfähigkeit deutscher Streitkräfte“,
und sie lässt den
Völkerrechtler Norman Paech zu Wort kommen, der die Schlussfolgerung zieht,
dass das Grundgesetz „einem weltweiten Einsatz der Bundeswehr widerspricht.“

Steigende Kosten

Mit der Ausdehnung des Bundeswehreinsatzes steigen auch die
Kosten. Die zusätzlichen Ausgaben „bezifferte Struck für dieses Jahr auf
41,5 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für ISAF im Jahr 2006 beliefen sich auf
227 Millionen Euro.“
(FR 22.09.05)

Die SZ (29.09.05) rechnet sogar mit rund 319 Millionen Euro
für das nächste Jahr

Drogen

Seit dem US-geführten Militäreinsatz in Afghanistan ist das
Land wieder zum führenden Opiumproduzenten aufgestiegen. „Der Drogenhandel
(ist der) wichtig­ste Wirtschaftsfaktor in Afghanistan
: Rund 87 Prozent der
Weltproduktion an Roh­opium kommen aus dem Land. Im vergangenen Jahr belief
sich der geschätzte Erlös daraus auf 2,8 Milliarden US-Dollar.“ (Spiegel
1.10.05) Weiter heißt es dort: Die Bundeswehr soll u.a. für ein sicheres Umfeld
sorgen, indem die afghanische Regierung selbst gegen die Opiumkartelle vorgehen
kann. Doch für „die Drogenbekämpfung zuständig ist ausgerechnet der
heimliche Regent der Region Kunduz, Mohammed Daud, der selbst als einer der
größ­ten Drogenbarone gilt. Als Patron am neuen Stützpunkt der Deutschen in
Masar-i-Scharif agiert hinter den Kullissen der streitbare Abdul Raschid
Dostum“,
der früher „mit seiner auch drogenfinanzierten Miliz“ an
der Seite der Sowjets kämpfte und jetzt oberster Militärberater Karzais und
Armeechef ist. „Kein einfacher Geprächspartner für den deutschen
Brigadegeneral Kiesheyer.“