im Juni dieses Jahres und zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft unter Angela Merkel waren nicht nur verkappte Regierungspostillen voll des Lobes. So zollte bspw. Joschka Fischer der Kanzlerin Respekt und Anerkennung; sie könne zu Recht stolz sein auf das Erreichte; habe sie doch mit vollem Einsatz gekämpft, sei ein hohes Risiko eingegangen und habe gewonnen. Andere schrieben der Kanzlerin zu, von einer tiefen europäischen Überzeugung angetrieben zu sein, oder wiesen u.a. darauf hin, dass sie jeden Gipfel akribisch vorbereite und durch eine »absolut egofreie«, zielorientierte Verhandlungsführung zu einem konzilianteren Klima beitrage. Der »sanften Gewalt« der von ihr ausgelösten neuen europäischen Dynamik könnten die Bremser und Zweifler sich nicht entziehen.
Das Bundesverfassungsgericht verspielt seine Glaubwürdigkeit
Das höchste deutsche Gericht verweigert mit dem Urteil vom 3.07.2007 (2 BvE 2/07), der Entscheidung über die Tornado-Einsätze in Afghanistan, die im Antrag mit Recht geforderte verfassungsrechtliche Prüfung. Die Bundestagsfraktion der PDS/Die Linke hatte beantragt festzustellen, dass die Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstößt, indem sie ohne Zustimmungsgesetz der Fortentwicklung des NATO-Vertrages zustimmt und sich durch die Entsendung von Tornado-Flugzeugen am erweiterten ISAF-Mandat beteiligt. In einer beispiellosen Wurstigkeit bügelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anträge ab, ohne die zugrunde liegenden Rechtsfragen ernsthaft zu erörtern.
Blackwater ist eine unter vielen »Sicherheitsfirmen«, die
für die USA arbeiten. Die Tötung von 17 irakischen Zivilisten am 16. September
hat sie in die Schlagzeilen gebracht. Dabei war das nicht der erste
Zwischenfall dieser Art. „An Heiligabend 2006 erschoss ein betrunkener Blackwater-Angestellter
in der hoch gesicherten Green Zone in Bagdad einen Leibwächter des irakischen
Vizepräsidenten. Im Mai 2006 tötete Blackwater-Personal zwei Zivilisten,
darunter einen Angestellten des irakischen Innenministeriums“ (NZZ am
Sonntag, 07.10.07, S.28).
Die Rüstungspolitik der Mitgliedsländer der Europäischen Union ist eingebettet in die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Doch mit der ESVP verhält es sich zurzeit fast so wie mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation am Ende des 18. Jahrhunderts. Es ist die Beschreibung eines Zustandes durch ihr Gegenteil. Denn es war kein römisches Reich, auch keine deutsche Nation und von Heiligkeit konnte schon gar nicht die Rede sein.
Die OSZE sucht seit einigen Jahren nach einer Schärfung ihres Profils und ihrer Rolle neben der NATO, der EU und der Russischen Föderation. Diese kann in der regionalen Ausweitung in den Mittelmeerraum und nach Asien, der Verschränkung mit der UNO und der stärkeren Hinwendung zum Thema »Klimaschutz« bestehen.
Die Europäische Verfassung – der so genannte »Reformvertrag«
Im Oktober 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU beim Gipfel in Lissabon auf den endgültigen Vertragstext des EU-Reformvertrages verständigt. In der Substanz ist dieser gegenüber dem EU-Verfassungsvertrag nahezu unverändert.
Die internationale Kommission zu Massenvernichtungswaffen (Weapons of Mass Destruction Commission) unter Leitung von Dr. Hans Blix rief in ihrem Abschlussbericht dazu auf, „die Welt von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen zu befreien“. Biologische und chemische Waffen sind bereits völkerrechtlich verboten; das ist bei Atomwaffen nicht der Fall.
Die EU betreibt eine zunehmend aktivere Außenpolitik. Die Beziehungen zu Ostasien bleiben dabei allerdings weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Institutionalisierung der politischen Beziehungen zwischen Asien und Europa hat zwar eine lange Geschichte, ist aber bis heute nicht über das Stadium des regelmäßigen Dialogs hinaus gekommen.
Ende Juli diesen Jahres stimmten 217 Abgeordnete des serbischen Parlaments für eine Resolution, in der der Kosovo als unveräußerlicher Bestandteil Serbiens bezeichnet wird. Zur selben Zeit sprechen die Kosovo-Albaner von Unabhängigkeit noch in diesem Jahr und die kosovarische Übergangsregierung arbeitet fleißig an den Insignien eines unabhängigen Staates.
Der Barbar ist die Gefahr. So ähnlich könnte man den Blick der Römer auf die ihrem Imperium angrenzenden Völker, beispielsweise die jenseits des Limes angesiedelten germanischen Stämme, umschreiben. Die Konsequenz bedeutete unnachgiebige Behandlung vermeintlich illegaler Grenzübertritte bei gleichzeitiger Zulassung handelsfördernder Kontakte. Die Zeiten ändern sich, doch dieser Blick auf den Fremden scheint auf dem europäischen Kontinent eine gewisse Kontinuität aufzuweisen.
Täglich sterben Menschen beim Versuch, auf ihrer Flucht vor Krieg und Verfolgung, Elend, Umweltzerstörung und Gewalt nach Europa zu gelangen. Für uns im Norden sind sie namenlos, aber ihre Angehörigen bangen und hoffen, von ihnen ein Lebenszeichen zu hören. Die Initiative »fortresseurope« bemüht sich darum, die tödlichen Ergebnisse der EU-Abschottungspolitik zu erfassen. Wir dokumentieren den Bericht für den Monat September.
Das »European Network for Civil Peace Services« (EN.CPS)
In deutschen Fachkreisen ist der Zivile Friedensdienst (ZFD) als professioneller Entsendedienst zur Arbeit an Konflikten inzwischen weitestgehend bekannt (siehe auch W&F 2-2006, Dossier 52). Was aber geschieht eigentlich im europäischen Ausland und auf der EU-Ebene?
Am 31. Juli 2007 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die lange erwartete Resolution 1769 zur Situation in Darfur verabschiedet. Die Resolution, ursprünglich schärfer gefasst und mit Sanktionsmöglichkeiten gegen die Regierung des Sudans versehen, dann aber nach Widerstand der sudanesischen Regierung und ihrer Verbündeten, hauptsächlich Chinas, entschärft, ermächtigt die Vereinten Nationen, eine Blauhelmtruppe zur Unterstützung des Friedensprozesses und zum Schutz von Zivilpersonen nach Darfur zu entsenden.
Der Grundstein der Generalsherrschaft liegt im antikolonialen Kampf
„Seid freundlich zu Tieren, indem ihr sie nicht esst“. Diese Inschrift zierte jahrelang ein nach jedem Monsun bleicher werdendes Hinweisschild nahe dem Bahnhofsgebäude von Mandalay, der zweitgrößten Stadt Birmas, einst die prunkvolle Residenz der Könige des Landes. Dass der Buddhismus das Töten von Kreaturen aus dem Tierreich untersagt, war den Birmanen, die mehrheitlich buddhistisch sind, seit je bekannt. Heute müssen die über 50 Millionen EinwohnerInnen des Landes erneut feststellen, dass die seit 45 Jahren ununterbrochen herrschenden Militärs keinen Deut geneigt sind, es auch mit der Menschenliebe genau zu nehmen.
»Wenn das Wasser an der Quelle dreckig ist, dann ist der ganze Fluss verschmutzt«, lautet ein afghanisches Sprichwort. Das afghanische Wasser wurde vorsätzlich auf dem Petersberg 2001 getrübt, mit schwerwiegenden Folgen.
In jüngster Zeit taucht von Seiten friedenspolitischer Organisationen sowie der Kirchen immer häufiger die Forderung nach einem »Vorrang ziviler« oder »gewaltfreier« Wege zur Lösung internationaler Konflikte auf, wie z.B. im Friedensgutachten 2007: Kriterien für die Auslandseinsätze der Bundeswehr; IALANA/International Assoz. of Lawyers against Nuclear Arms: Diskussionspapier vom 05.07.07: Die staatliche friedenspolitische Infrastruktur stärken; Grundsatzpapier der Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden/AGDF: »Vorrangige Option Gewaltfreiheit«; Kampagne des Bundes für soziale Verteidigung/BSV: »Vorrang für zivil«.